Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1198816.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
25.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03206
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt
Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab
2012, Anzahl der Schüler und Schulart)
2. Gibt es Leipziger Schulen, wo eine besondere Häufung von Ordnungswidrigkeiten nach dem
sächsischen Schulgesetz auftreten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier von Seiten
der jeweiligen Schulen, der Stadt Leipzig und der Bildungsagentur ergriffen?
3. Wie viele Male muss ein Schüler in der Regel unentschuldigt Fehlen bis eine Meldung an das
Ordnungsamt geht? Welche Schritte gehen die Schulen bevor Sie eine Meldung ans
Ordnungsamt machen?
4. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige
Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig
durchschnittlich? Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen
des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des
Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Beziehungsweise können Sie auf bereits
ergriffene Maßnahmen seit 2012 näher eingehen, welche zu einer Reduzierung der
Schulverweigerung/-abbruch geführt haben? (Bitte hierzu auch Bezug nehmen auf die
Antwort der Anfrage V/F 647 vom 06.07.2012 Punkt 6)
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Anlagen:
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