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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1196127.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
07.09.16, 09:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03185 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung stimmt der Bestellung von Frau Wolke-Haupt als Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH zum frühestmöglichen Zeitpunkt und ab da für einen Zeitraum von fünf Jahren als Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH zu. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH einen Beschluss zur Bestellung der Geschäftsführerin zu fassen, der den konkreten Dienstbeginn und die sich dem anschließende 5-jährige Laufzeit beinhaltet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: VI-DS-03185 Begründung VI-DS-03185 Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen VI-DS-03185 Anlage 1 Eckpunkte Vertrag VI-DS-03185 Anlage 2 Eckpunkte Lebenslauf – nicht öffentlich Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Begründung Gemäß § 16 Abs. 2 lit. e) i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LWB mbH ist die Gesellschafterversammlung für die Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung zuständig, wobei die Geschäftsführer für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt werden und wiederholte Bestellung zulässig ist. Entsprechend Teil II Ziffer 2.3 des Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK) übt der Oberbürgermeister sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung im Falle der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung aufgrund von Beschlüssen des Stadtrates aus. Der Abschluss der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern der LWB mbH liegt entsprechend § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat der LWB mbH hat im Ergebnis seiner Befassung am 25.08.2016 beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den folgenden Beschluss zu fassen: "Iris Wolke-Haupt wird gemäß §§ 7 Abs. 2 und 16 Abs. 2 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der LWB mit Wirkung zum 01.12.2016 befristet für fünf Jahre als Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH bestellt." Der Anstellungsvertrag von Frau Wolke-Haupt steht unter dem Vorbehalt der Bestellung. Die Eckpunkte des Anstellungsvertrages sind in der Anlage 1 zu dem Beschlussvorschlag aufgeführt. Die Eckpunkte des Lebenslaufes von Frau Wolke-Haupt sind in der Anlage 2 zu dem Beschlussvorschlag aufgeführt. Anlagen wie benannt Stadt Leipzig Seite 1 von 1 Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen Eine Veröffentlichung des Lebenslaufes unterbleibt, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, deren Verarbeitung nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz unzulässig ist. Neubestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – Anlage 1 Anlage 1 Eckpunkte Anstellungsvertrag Iris Wolke-Haupt Vertragslaufzeit: frühestens 01.12.2016 für fünf Jahre Grundvergütung: 200.000 € p. a. Erfolgsprämie: maximal 50.000 € p. a. Altersversorgung: 20.000 € p. a. (beitragsorientierte Leistungszusage) Transparenzklausel: ja Nebenleistungen: Dienstwagen, Unfallversicherung, Fortzahlung im Krankheitsfall, 30 Tage Urlaub Stadt Leipzig Seite 1 von 1