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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1196124.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.16, 14:19

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03184 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung stimmt der erneuten Wiederbestellung von Frau Ute Schäfer als Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH mit Wirkung zum 01.04.2017, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31.03.2022, zu. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: VI-DS-03184 Begründung VI-DS-03184 Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen VI-DS-03184 Anlage 1 Eckpunkte Vertrag VI-DS-03184 Anlage 2 Eckpunkte Lebenslauf – nicht öffentlich Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Begründung Mit RBIV-746/06 vom 13.12.2006 beschloss die Ratsversammlung, Frau Ute Schäfer zur Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB mbH) für die Dauer von fünf Jahren durch die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Die erstmalige Bestellung begann am 01.04.2007 und endete zum 31.03.2012. Mit RBV-684/11 vom 02.03.2011 stimmte die Ratsversammlung der Wiederbestellung von Frau Ute Schäfer zur Geschäftsführerin der LWB mbH bis zum 31.03.2017 durch die Gesellschafterversammlung der LWB mbH zu. Nach Maßgabe der laufenden Bestellung und Anstellung ist Frau Ute Schäfer aktuell bis zum 31.03.2017 als Geschäftsführerin der LWB mbH bestellt und angestellt. Gemäß § 16 Abs. 2 lit. e) i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LWB mbH ist die Gesellschafterversammlung für die Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung zuständig, wobei die Geschäftsführer für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt werden und wiederholte Bestellung zulässig ist. Entsprechend Teil II Ziffer 2.3 des Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK) übt der Oberbürgermeister sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung im Falle der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung aufgrund von Beschlüssen des Stadtrates aus. Der Abschluss der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern der LWB mbH liegt entsprechend § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat der LWB mbH hat im Ergebnis seiner Befassung am 26.05.2016 beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den folgenden Beschluss zu fassen: "Frau Ute Schäfer wird gemäß § 16 Abs. 2 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der LWB mit Wirkung zum 01.04.2017 befristet bis zum 31.03.2022 als Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH bestellt." Der Anstellungsvertrag von Frau Schäfer steht unter dem Vorbehalt der Bestellung. Die Eckpunkte des Anstellungsvertrages sind in der Anlage 1 zu dem Beschlussvorschlag aufgeführt. Die Eckpunkte des Lebenslaufes von Frau Schäfer sind in der Anlage 2 zu dem Beschlussvorschlag aufgeführt. Anlagen wie benannt Stadt Leipzig Seite 1 von 1 Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen Eine Veröffentlichung des Lebenslaufes unterbleibt, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, deren Verarbeitung nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz unzulässig ist. Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – Anlage 1 Anlage 1 Eckpunkte Anstellungsvertrag Ute Schäfer Vertragslaufzeit: 01.04.2017 bis 31.03.2022 Grundvergütung: 220.000 € p. a. Erfolgsprämie: maximal 54.000 € p. a. Altersversorgung: 31.000 € p. a. (beitragsorientierte Leistungszusage) Transparenzklausel: ja Nebenleistungen: Dienstwagen, Unfallversicherung, Fortzahlung im Krankheitsfall, 30 Tage Urlaub Stadt Leipzig Seite 1 von 1