Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1196124.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.16, 14:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03184
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung stimmt der erneuten Wiederbestellung von Frau Ute Schäfer als
Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH mit Wirkung zum 01.04.2017,
befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31.03.2022, zu.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
VI-DS-03184 Begründung
VI-DS-03184 Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen
VI-DS-03184 Anlage 1 Eckpunkte Vertrag
VI-DS-03184 Anlage 2 Eckpunkte Lebenslauf – nicht öffentlich
Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Begründung
Mit RBIV-746/06 vom 13.12.2006 beschloss die Ratsversammlung, Frau Ute Schäfer zur
Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB mbH) für die
Dauer von fünf Jahren durch die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Die erstmalige
Bestellung begann am 01.04.2007 und endete zum 31.03.2012. Mit RBV-684/11 vom
02.03.2011 stimmte die Ratsversammlung der Wiederbestellung von Frau Ute Schäfer zur
Geschäftsführerin der LWB mbH bis zum 31.03.2017 durch die Gesellschafterversammlung
der LWB mbH zu.
Nach Maßgabe der laufenden Bestellung und Anstellung ist Frau Ute Schäfer aktuell bis zum
31.03.2017 als Geschäftsführerin der LWB mbH bestellt und angestellt.
Gemäß § 16 Abs. 2 lit. e) i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der LWB mbH ist die
Gesellschafterversammlung für die Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung zuständig, wobei die Geschäftsführer für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt werden und
wiederholte Bestellung zulässig ist.
Entsprechend Teil II Ziffer 2.3 des Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK) übt der
Oberbürgermeister sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung im Falle der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung aufgrund von Beschlüssen des
Stadtrates aus.
Der Abschluss der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern der LWB mbH liegt entsprechend § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat der LWB mbH hat im Ergebnis seiner Befassung am 26.05.2016 beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den folgenden Beschluss zu fassen:
"Frau Ute Schäfer wird gemäß § 16 Abs. 2 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der LWB mit
Wirkung zum 01.04.2017 befristet bis zum 31.03.2022 als Geschäftsführerin der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH bestellt."
Der Anstellungsvertrag von Frau Schäfer steht unter dem Vorbehalt der Bestellung. Die Eckpunkte des Anstellungsvertrages sind in der Anlage 1 zu dem Beschlussvorschlag aufgeführt.
Die Eckpunkte des Lebenslaufes von Frau Schäfer sind in der Anlage 2 zu dem Beschlussvorschlag aufgeführt.
Anlagen
wie benannt
Stadt Leipzig
Seite 1 von 1
Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Begründung der Nichtöffentlichkeit von Anlagen
Eine Veröffentlichung des Lebenslaufes unterbleibt, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, deren Verarbeitung nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten der
Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz unzulässig ist.
Wiederbestellung einer Geschäftsführerin der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – Anlage 1
Anlage 1
Eckpunkte Anstellungsvertrag Ute Schäfer
Vertragslaufzeit:
01.04.2017 bis 31.03.2022
Grundvergütung:
220.000 € p. a.
Erfolgsprämie:
maximal 54.000 € p. a.
Altersversorgung:
31.000 € p. a. (beitragsorientierte Leistungszusage)
Transparenzklausel:
ja
Nebenleistungen:
Dienstwagen, Unfallversicherung, Fortzahlung im Krankheitsfall, 30 Tage Urlaub
Stadt Leipzig
Seite 1 von 1