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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1063684.pdf
Größe
205 kB
Erstellt
24.05.16, 12:00
Aktualisiert
31.01.18, 07:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02877 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwenwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden in der Budgeteinheit 51_363_ZW für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung für 2015 von 5.472.000 € und für 2016 in Höhe von 16.075.000 € bestätigt. 2. Eine Teildeckung für 2015 erfolgt durch die nicht vollständige Ausschöfpung der unterjährigen Mittelbereittellung für umA i.H.v. 629.402 € sowie aufgrund von Einsparungen im Sachkostenbereich innerhalb des Budgets i.H.v. 459.743,22 €. 3. Eine Teildeckung für 2015 erfolgt i.H.v. 425.650 € aus dem PSP-Element „and. Hilfen zur Erziehung“ (1.100.36.3.3.01.01), Kostenart „Kostenerst. Umlagen“ (34820000). 4. Eine Teildeckung für 2016 erfolgt i.H.v. 843.000 € aus dem PSP-Element „and. Hilfen zur Erziehung“ (1.100.36.3.3.01.01), Kostenart „Kostenerst. Umlagen“ (34820000). 5. Die restliche Deckung in 2015 erfolgt i.H.v. 3.946.217,66 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098600000). 6. Die Deckung erfolgt für das Jahr 2016 i.H.v. 15.232 Mio. € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098600000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) nein Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft x Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein x nein bis 01.01.15 01.01.16 31.12.15 31.12.16 01.01.15 01.01.16 31.12.15 31.12.16 x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Budgeteinheit: 51_363_ZW Sachkonten: 425.650 3221 2000; 3482 0000; 843.000 3484 0000 Budgeteinheit: 51_363_ZW Sachkosten: 4331 8000; 4331 76000; 5.472.000 4331 7700; 4332 6100; 16.075.000 4332 6200; 4331 6800; 4431 2000 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 31.08.2016 Vorlage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig Mehrbedarf 2015 und Erhöhung des Planansatzes 2016 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung in der Budgeteinheit 51_363_ZW (ohne umA) Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung.................................................................................................................2 1. Mehrbedarf 2015 - Entwicklung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten im Bereich erzieherische Hilfen ............................................................................................3 2. Planerhöhung 2016 - Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen (ohne umA)..................................................................................................................6 3. Finanzielle Auswirkungen........................................................................................8 1 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 0. Einleitung Die wirtschaftlichen Jugendhilfen - Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige - gehören gemäß SGB VIII zu den Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe. In den vergangenen Jahren sind die Kosten und Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung stetig angestiegen. Eine ausführliche Begründung bzgl. der Fallentwicklung erfolgte bereits mit der Vorlage DS VI-01991 „Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW)“. Unterstützungsbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung entsteht zunehmend aufgrund komplexer Problemlagen der betroffenen Familien, Kompetenzen der Eltern sind häufig gleichzeitig in mehreren Lebensbereichen eingeschränkt, so dass die Entwicklung der in den Familien lebenden Kinder häufig nur durch den Einsatz langfristiger, engmaschiger und kostenintensiver Hilfeformen gesichert werden kann. Dies zeichnet sich u.a. in einer Zunahme der stationären Hilfen und in der Verlängerung der geplanten Hilfezeiträume ab. Eine Rückführung der Kinder aus stationären Hilfen in den Haushalt der Eltern ist oft nicht möglich, es ergeben sich Hilfeverläufe bis zur Volljährigkeit bzw. Selbstständigkeit der Minderjährigen. Eine fehlende quantitativ und qualitativ existierende Angebotsstruktur führt insbesondere im Bereich der stationären Hilfen zu Verteuerungen. Dies ist mittlerweile signifikant für die stationären Hilfen. Darüber hinaus führt die fehlende Angebotsstruktur zu einem weiteren stetigen Anstieg der außerhalb von Leipzig untergebrachten Kinder und Jugendlichen. Aufgrund der teilweise erheblichen Entfernungen kann insbesondere die Steuerung der Rückführung der Kinder und Jugendlichen in den elterlichen Haushalt nicht ausreichend gesichert werden. Zur Sicherung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen wird immer häufiger auf Schulbegleitung zurückgegriffen. Im Zeitraum Juni 2015 bis Dezember 2015 stiegen die Fallzahlen dieser Hilfeform von 105 auf 130 Fälle an. Im Einzelfall entstehen hierdurch Kosten zwischen 1.500 und 6.000 EURO monatlich. Alle Prognosen berücksichtigend ist davon auszugehen, dass die Stadt Leipzig kontinuierlich weiter wächst und sich nachweislich verjüngt. Somit steigen auch potentiell die durch den ASD pflichtig zu erfüllenden Aufgaben. Mit Einführung des Berichtswesens HzE werden seit 2015 regelmäßig Daten zur grundlegenden Sozialstruktur, zu Belastungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Leipzig und zur positiven Infrastruktur als Einflussfaktoren auf Bedarfe an Hilfen zur Erziehung erhoben und ausgewertet. In Verbindung mit der Analyse der Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung bilden sie die Grundlage fallübergreifender Steuerung in der Jugendhilfe. Notwendige Veränderungen zur Senkung der Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung sind jedoch nicht ausschließlich innerhalb des Wirkungskreises des ASD bzw. des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zu treffen. Der Ausbau und die Qualifizierung der Angebote der Hilfen zur Erziehung, die Anpassung von Bildungsangeboten an sich verändernde Bedarfe, aber auch der Ausbau präventiver Angebote erfordern eine enge Kooperation mit vielen 2 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 Partnern. Zunehmend erfolgt auch die Ansprache neuer Partner außerhalb Leipzigs. In der Stadt Leipzig wurde erstmalig für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 ein Doppelhaushalt geplant und beschlossen. Dabei erfolgte die Planung 2016 aufbauend auf der Planung 2015. Im Laufe des Jahres 2015 wurde ein gestiegener Bedarf prognostiziert. Mit Bestätigung der DS VI-01991 wurde in der Ratsversammlung am 19.11.2015 für 2015 im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Mehrbedarf i.H.v. 7.918 T€ (davon 2,752 Mio. € für umA) beschlossen. Somit standen in der Budgeteinheit 51_363_ZW für Hilfen zur Erziehung insgesamt Mittel i.H.v. 71,592 Mio. € (68,84 Mio. € - ohne umA) zur Verfügung. Mit der Erstellung der Belege zum Jahresabschluss, die die Bildung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen für das Jahr 2015 betreffen, wurde festgestellt, dass diese zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend sind. Die voraussichtlichen Kosten, inkl. der Rückstellungen und Verbindlichkeiten des Jahres 2015, im Bereich der Hilfen zur Erziehung inkl. unbegleitete minderjährige Ausländer betragen 76,232 Mio. € (74,109 Mio. € - ohne umA). Betrachtet man hier nur die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung (ohne umA) beträgt der zusätzliche Mehrbedarf in 2015 5,472 Mio. € gegenüber der Mehrbedarfsvorlage vom 19.11.2015. Dagegen stehen Mehrerträge im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Hierzu ist die Bestätigung der bisher ungedeckten überplanmäßigen Aufwendungen für das Jahr 2015 mittels dieser Beschlussvorlage notwendig. Die vorgenannten Mehrbedarfe wirken sich auch auf das Haushaltsjahr 2016 aus. Daher wurde im Kontext der Beschlussfassung V/DS 01991 zum Mehrbedarf HzE 2015 in der Ratsversammlung am 19.11.2015 festgelegt, dass „der Ratsversammlung im Ergebnis des Rechnungsergebnisses 2015 zeitnah eine überarbeitete Planung für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt wird.“ Die Prognose der Fallentwicklung 2016 im Bereich erzieherische Hilfen (ohne umA) zeigt einen höheren Fallanstieg, als bisher im Haushaltsplan für das Jahr 2016 berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine notwendige Erhöhung des Planansatzes um 16,075 Mio. € in den Aufwendungen sowie eine Ertragssteigerung um 843 T€. 1. Mehrbedarf 2015 - Entwicklung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten im Bereich erzieherische Hilfen Bei Betrachtung der reinen Aufwendungen den Bereich der Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten inkl. umA ergibt sich in den IST-Zahlen folgende Entwicklung. Mit Bestätigung von DS-01991 in der Ratsversammlung am 19.11.2015 wurde der oben bereits erwähnte Mehrbedarf i.H.v. insgesamt 7,918 Mio. € (davon 2,752 Mio. € für umA) bestätigt. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurde allerdings festgestellt, dass diese Mittel nicht ausreichen. Es wird insgesamt von Kosten i.H.v. 76,232 Mio. € ausgegangen. Ohne die Berücksichtigung der umA beträgt der Bedarf für Hilfen zur Erziehung im Jahr 2015 74,109 Mio. €. In der folgenden Übersicht ist die Darstellung der reinen Aufwendungen Hilfen zur 3 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 Erziehung ohne Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer erfolgt: Insgesamt ergibt sich hierbei eine Überschreitung der Hilfen zur Erziehung ohne umA des ursprünglichen Haushaltsplanes 2015 von 10,436 Mio. €. Daraus ergeben sich ggü. der beschlossenen Mehrbedarfsvorlage aus dem November 2015 zusätzliche Bedarfe an reinen Aufwendungen i.H.v. 5.269.561 €. Zusätzlich waren in diesem Bereich noch die buchungstechnische Aufholung von internen Forderungen i.H.v. 202.439 € vorzunehmen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt reine Aufwendungen von 5.472.000 € erforderlich sind. Gegenüber der o.g. Vorlage ergeben sich keine Änderungen der Fallzahlen, jedoch Kostensteigerungen pro Fall. Im Rahmen der Vorlage wurde von 2.634 Fällen mit Durchschnittskosten von 26.134 € ausgegangen. Im Ergebnis der vorläufigen Datenlage des Jahres 2015 muss festgestellt werden, dass das Jahr 2015 voraussichtlich mit einer Fallzahl von 2.634 mit Durchschnittskosten von 28.136 € endet. Damit waren zwar die prognostizierten Fallzahlen gleichbleibend, allerdings war der prognostizierte Ansatz der durchschnittlichen Fallkosten vor allem im Bereich der ambulanten und stationären Hilfen nicht ausreichend (siehe Anlage). In der bisherigen Prognose konnten nicht alle anfallenden Kosten festgestellt werden. Nunmehr wurden die konkreten Fallkosten ermittelt. Daraus ergeben sich die aufgezeigten Bedarfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dieser zusätzliche Mehrbedarf kann mittels verschiedener Deckungsmöglichkeiten innerhalb der Budgeteinheit verringert werden. Es standen mit Beschluss der Vorlage 71,592 Mio. € für Hilfen zur Erziehung inkl. umA zur Verfügung. Davon betrafen 2,752 Mio. € Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer. Insgesamt wurden für diese Fallgruppe Mittel i.H.v. 2,123 Mio. € verausgabt. Im Rahmen der Vorlage wurde von einer durchschnittliche Fallzahl von 50 ausgegangen. Die Entwicklung hat gezeigt, dass hier eine durchschnittliche Fallzahl von 23 mit Durchschnittskosten von 71 T€ erreicht wurde. Somit wurden im Bereich der umA die bestätigten Aufwendungen um 629.403 € unterschritten. Zusätzlich konnten im Jahr 2015 Mehrerträge i.H.v. 425.650,15 € im Bereich der HzE erzielt werden. Diese beiden Faktoren führen zu einer Reduzierung des Mehrbedarfes. 4 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 Im Rahmen des Jahresabschlusses ist eine periodengerechte Abgrenzung der Kosten unumgänglich. Zum Einen ist u.a. die Bildung von Rückstellungen notwendig. Hierbei handelt es sich um Kosten, für die die Leistung im vorigen Jahr erbracht wurde, jedoch die Rechnungslegung erst nach dem Buchungsschluss des jeweiligen Haushaltsjahres erfolgt. Zum Anderen ist die Bildung von Verbindlichkeiten notwendig. Hierbei handelt es sich um Kosten, deren Leistung im Vorjahr erbracht wurde und wo die Rechnung im Folgejahr vor dem Buchungsschluss vorlag und aus verschiedenen Gründen nicht mehr vor dem Buchungsschluss verbucht werden konnte. Die Abrechnungen der jeweiligen Träger erfolgen für die im Leistungszeitraum entstandenen Kosten nicht immer bis zum Buchungsschluss des jeweiligen Haushaltsjahres bzw. ist es nicht immer möglich, die vorliegenden Rechnungen noch bis zu diesem Tag zu verbuchen. Der Buchungsschluss war in den letzten beiden Jahren auf Ende Januar festgelegt. Somit ist die Bildung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten auch für das Jahr 2015 unumgänglich. Auch zum jetzigen Zeitpunkt gehen noch Rechnungen für den Leistungszeitraum 2015 zur Begleichung ein. Für das Jahr 2015 wird für den Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Rückstellungsbildung von ca. 3,6 Mio. € notwendig. Verbindlichkeiten sind i.H.v. 5.744.150,15 € zu bilden. Daraus ergibt sich für die notwendigen Jahresabschlussarbeiten ein Bedarf i.H.v. 9.344.150,15 €. Diese Summe ist in den o.g. voraussichtlichen Kosten des Jahres 2015 enthalten. Die Notwendigkeit zur Bildung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung hat sich dabei wie folgt in den letzten drei Jahren entwickelt: Bei Betrachtung der kompletten Budgeteinheit, die auch einen großen Teil der allgemeinen Sach- und Verwaltungskosten des Amtes enthält, ergibt sich folgender zu deckender Mehrbedarf. In der Budgeteinheit sind zur Verbuchung der notwendigen Jahresabschlussarbeiten Mittel i.H.v. 9.344.150,15 € notwendig. Es werden damit Gesamtaufwendungen i.H.v. 82.989.754,05 € anfallen. 5 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 In der Budgeteinheit stehen momentan noch Mittel i.H.v. 4.972.282,49 € zur Verfügung. Diese Mittel stehen zum Einen i.H.v. 4.512.539,27 € aus dem Bereich der HzE zur Verfügung. Zusätzlich wurden aber auch aus Gründen der sparsamen Bewirtschaftung in den allgemeinen Sachkosten der Budgeteinheit (z.Bsp. im Bereich der Aufwendungen zur Haltung von Fahrzeugen, der Unterhaltung Geräte u. Ausstattungen, IT-Ausstattungen, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und in den Kosten für Telefon, Internet, Bücher u. Zeitschriften, Datenverarbeitung, sonst. und besondere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen, Unterhaltsreinigung dezentral) Kosten i.H.v. 459.743,22 € eingespart. Es ergibt sich somit in der Budgeteinheit 51_363_ZW ein Mehrbedarf i.H.v. 4.371.867,66 €. Abzüglich der o.g. Mehrerträge i.H.v. 425.650 € ergibt sich ein Mittelbedarf i.H.v. 3.946.217,66 €, der aus dem Gesamthaushalt zu decken ist. 2. Planerhöhung 2016 - Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen (ohne umA) Fallzahlentwicklung (ohne umA) Im Jahr 2015 sind in der Stadt Leipzig die Fallzahlen HzE von 2.453 im Januar auf 2.880 im Dezember 2015 gestiegen. Dies entspricht einem Jahresdurchschnitt von 2.634 und einer Steigerung von 427 Fällen. Die aktuelle Prognose geht von einer weiteren Entwicklung im Jahr 2016 auf 2.858 Fälle im Jahresdurchschnitt aus. Insgesamt werden damit die der Planung ursprünglich zugrunde liegenden Fallzahlen für 2016 um 346 Fälle überschritten. Die genannten Fallzahlenanstiege 2016 sind hauptsächlich im Bereich der ambulanten Hilfen mit 1.246 Fällen, d.h. 202 Fällen über dem Planansatz von 1.044 Fällen, zu verzeichnen. Der Übergang in das Jahr 2016 erfolgte bereits mit einem Fallbestand von 1.194 ambulanten Hilfen, auf denen die weitere Entwicklung aufbauen wird. Der Ausbau stationärer Kapazitäten für Hilfen zur Erziehung entspricht insbesondere unter Berücksichtigung der zusätzlich notwendigen Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer auch im Jahr 2016 voraussichtlich nicht der Entwicklung des Bedarfs. Zielstellung des ASD ist es, in geeigneten Fällen Familiensysteme zu erhalten bzw. aus stationären Hilfen zeitnah eine Rückkehr von Kindern in die Familie zu ermöglichen. Der ASD schöpft im Vergleich zu vergangenen Jahren in einer größeren Anzahl von Fällen, aber auch im Einzelfall intensiver die Möglichkeiten ambulanter Hilfen zur Erziehung aus, so dass in diesem Bereich die Fallzahlen steigen. Trotz dieser Bemühungen liegt ein weiterer Schwerpunkt im kostenintensiven Bereich der stationären Leistungen, mit 126 Fällen über dem Planansatz von 830 Fällen. Auch bei den stationären Hilfen mit 956 Fällen, besteht bereits zum Jahreswechsel ein Fallbestand von 916 Fällen, der die weitere Entwicklung determiniert. Im Jahresdurchschnitt werden damit für das Jahr 2016 folgende Fallzahlen prognostiziert: 6 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 Die durchschnittliche monatliche Fallsteigerung betrug im Jahr 2015 + 36 Fälle, der Anstieg der Hilfen soll bis zum Jahresende 2016 auf durchschnittlich monatlich + 21 Fälle verringert werden. Besonderes Augenmerk liegt in allen Sozialbezirken auf der Qualifizierung der Einzelfallsteuerung sowie auf der Entwicklung geeigneter Gegensteuerungsmaßnahmen für im Rahmen des Berichtswesens auffällige Fallgruppen, so erfolgte in den Monaten Juni und Juli 2015 die Revision aller stationären Hilfen mit Rückkehrperspektive mit Dauer des Gesamtplans in 2016. Kostenentwicklung Basierend auf dem vorläufigem Rechnungsergebnis im Jahr 2015 wurden die Aufwendungen für das Jahr 2016 auf der Datengrundlage der Fallzahlen- und Kostenentwicklung prognostiziert. Für das Jahr 2016 wird bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 2.858 Hilfen eine Aufwandssteigerung von 16 Mio. € gegenüber dem Planansatz prognostiziert, damit werden insgesamt 81 Mio. € Aufwendungen generiert. Auf der Grundlage der prognostizierten Fallzahlensteigerung ergeben sich folgende Entwicklungen des Haushaltes im Leistungsbereich erzieherische Hilfen: Im Leistungsbereich der stationären Hilfen liegt die Prognose derzeit, auf Grund der anteilig hohen Fallzahlensteigerung im Jahr 2015, bei durchschnittlich 956 Fällen mit einer Aufwandssteigerung auf 58,1 Mio. €. Dies ist mit 11,8 Mio. € über dem Planansatz für 2016 der Hauptanteil der Gesamtkostensteigerung. 7 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 u. 2016 Die Summe der verbleibenden Hilfen (ambulanten, teilstationär, Pflegestellen) liegt bei durchschnittlich 1.902 Fällen mit einer Kostensteigerung von 4,3 Mio. € über dem Planansatz 2016. Dies entspricht für diese Hilfen einer Aufwandssteigerung auf 22,9 Mio. €. Die Zuführung und Besetzung je einer Sozialarbeiterstelle im SG Pflege im Januar und April 2016 wird sich mit einem steigendem Anteil der Pflegestellen an stationären Hilfen zeitnah positiv auf die Kostenentwicklung auswirken. Bereits mit der Prognose 2016 wird der Planansatz 2016 um 19 Pflegestellen überschritten. Die geplanten Erträge 2016 werden durch die prognostizierten Fallsteigerungen um voraussichtlich 843 T€, auf 5,2 Mio.€ erhöht. Ausgehend vom Planansatz für das Jahr 2016, weist die aktuelle Prognose überplanmäßige Aufwendungen von ca. 16 Mio. € bzw. einen Zuschussmehrbedarf in Höhe von ca. 15,2 Mio. € aus. 3. Finanzielle Auswirkungen Mehrbedarf 2015 - Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 sind i.H.v. 4.371.867,66 € zur Bildung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten in den Teilprodukten der Budgeteinheit 51_363_ZW bereitzustellen. Eine Teildeckung erfolgt i.H.v. 425.650 € aus dem PSP-Element „and. Hilfen zur Erziehung“ (1.100.36.3.3.01.01) Kostenart „Kostenerst.Umlagen“ (34820000). Die restliche Deckung erfolgt i.H.v. 3.946.217,66 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). Mehrbedarf 2016 - Planerhöhung Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 16,075 Mio. € in den Teilprodukten der Budgeteinheit 51_363_ZW sind bereitzustellen. Eine Teildeckung erfolgt aus den Mehrerträgen i.H.v. 843.000 €. Die Deckung erfolgt i.H.v. 15,232 Mio. € formal aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). 8 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 Begründung in Vorlage Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Dokument D:\DOC\01\06\36\64-Anlagen\04\DS02877_Anlage_ueplHzE-MB-2015_2016_15082016.pdf nicht gefunden