Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1068884.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.07.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02992-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
20.09.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x Zustimmung zu 3.
Zustimmung mit Ergänzung
x Alternativvorschlag zu 2.
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x zu 1. und 4.
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu 1. und 4.
Alternativvorschlag zu 2.:
Zur Verbesserung der Elektroversorgung in den Beratungsräumen 259, 270, 377 und 495 werden
interimsweise Steckdosenleisten im Bereich der Beratungstische installiert.
Zustimmung zu 3.
Sachverhalt:
zu 1.
Durch den Hersteller des Ratsinformationssystems wurde die Bereitstellung einer Windows-App für
ALLRIS angekündigt. Ein konkretes Releasedatum ist bislang nicht bekannt.
Sobald die App verfügbar ist, wird sie den Stadträtinnen und Stadträten zur Nutzung zur Verfügung
gestellt.
zu 2.
Zunächst ist festzustellen, dass die Formulierung "ausreichend" ein sehr weit gefasster Begriff ist
und sehr vom Standpunkt des Betrachters abhängt. Die Situation der Versorgung mit Steckdosen in
den häufig genutzten Besprechungsräumen stellt sich wie folgt dar:
258 (Sitzungssaal):
Alle Doppelbänke besitzen, wenn auch provisorisch, jeweils Steckdosen.
259 (Beratungsraum) Es sind 4 Wandsteckdosen und 2 Bodentanks mit je 2 Steckdosen vorhanden.
260 (Beratungsraum) Es sind in den Beratungstischen 6 heraus klappbare Tanks mit je 4
Steckdosen vorhanden.
270 (Turmzimmer):
vorhanden.
Es sind 11 Wandsteckdosen und 3 Bodentanks mit je 2 Steckdosen
377 (Turmzimmer):
Es sind 9 Wandsteckdosen vorhanden.
495 (Turmzimmer):
Es sind 14 Wandsteckdosen und 4 Bodensteckdosen vorhanden.
Wenn man von einer ausreichenden Ausstattung bei dem Vorhandensein einer Steckdose pro
Beratungsplatz ausgeht, so ist dies nur im Raum 258 und 260 erfüllt. Die anderen Beratungsräume
sind unter diesem Gesichtspunkt unterversorgt.
Die Sitzungs-/Beratungsräume 258, 259 und 260 befinden sich in einem nicht grundlegend sanierten
Bereich. Während in den Räumen 258 und 260 keine Unterversorgung besteht, ist eine Erweiterung
im Raum 259 nach Rücksprache mit unserem Elektromeister nicht möglich. Im Rahmen der
Weiterführung der, seit einigen Jahren stockenden, Innensanierung des Neuen Rathaus kann die
„Unterversorgung“ im Raum 259 behoben werden.
Die Turmzimmer sind bereits saniert. Hier sind Steckdosen verfügbar, wenn auch deren Lage für
eine Benutzung an den Tischen nicht optimal ist. Eine Nachinstallation von Steckdosen im Bereich
der Tische erfordert einen hohen baulichen Umfang.
Es müssen neue Stromkreise aus den vorhandenen Unterverteilungen unter Putz und im Fußboden
bis zu den Tischen gelegt werden. Hierzu sind zusätzlich zu den Elektroarbeiten Stemm-, Putz-,
Estrich-, Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten notwendig. Dies kommt einer „mittleren“ Sanierung
gleich und ist aus Mitteln der baulichen Unterhaltung, insbesondere auch in Bezug auf den
vorhandenen Instandhaltungsstau im Neuen Rathaus, nicht leistbar. Erschwerend kommt hinzu,
dass die Räume für solche Bauarbeiten eine Zeit gesperrt werden müssen, diese aber bereits auf
einige Wochen in voraus für eine Nutzung gebucht sind.
Als Übergangslösung zur Verbesserung der Stromversorgung wurden 3 Varianten untersucht:
–
Beschaffung von Powerbanks
Die Beschaffung der im Handel erhältlichen Powerbank wären eine Möglichkeit (Kosten ca.
150 €/Stck.) Das Problem besteht jedoch auf Grund der Vielzahl unterschiedlicher
Spannungsebenen mit den unterschiedlichen Adaptersteckern bei Laptops. Diese Geräte als
Grundausstattung in den Beratungsräumen vorzuhalten, ist nicht ratsam, da ständig
Ersatzbeschaffungen an Steckern und Zubehör erforderlich wären. Außerdem müssten dann
mehrere Powerbanks beschafft werden, auf Grund der begrenzten Anschluss- und
Lademöglichkeiten.
–
Beschaffung bzw. Bereitstellung von mobilen USV-Anlagen bzw. Elektroverteilungen
Die im Handel erhältlichen USV-Anlagen, z.B. APC Smart-UPS Systeme sind nicht als
mobile Stromversorgung gedacht und erfüllen diesen Zweck je nach angeschlossenen
Endverbrauchern auch nur kurzzeitig. Wartungskosten und die ständige Sicherung der
Aufladung durch eigenes Personal sind nicht beherrschbar. Die Anordnung eines mobilen
Stromverteilers, der mit entsprechender Zuleitung aus einer Kraftsteckdose oder einer
Elektrounterverteilung gespeist wird, wäre hier die kostengünstigere Lösung. Nachteil wäre
hier, dass Stolperstellen durch die Anschlussleitungen zu den Verbrauchern entstehen und
keine Auflademöglichkeiten über USB-Anschlüsse gegeben sind.
–
Installation von Steckdosenleisten an den Beratungstischen
Die optimale Lösung ist die punktuelle Anordnung von Arbeitssteckdosen in den
Beratungstischen. Da eine Neumöblierung analog des Beratungsraumes 260 in den
Turmzimmerbereichen vorerst nicht umsetzbar ist, könnten punktuell auf den
Beratungstischen Steckdosenleisten (z.B. DESK 2 von der Fa. Bachmann) angebracht
werden. Die Spannungsversorgung muss jedoch auch dafür zusätzlich aus
Elektrounterverteilungen erfolgen und sind mit baulichen Aufwand verbunden.
Es werden deshalb pro Raum 4 bis 5 Steckdosenleisten vorgesehen, die aus vorhandenen
Wandsteckdosen oder Bodentanks gespeist werden. Jede Steckdoseneinheit ist mit 3
Schutzkontaktsteckdosen und je 1 USB Doppelcharger ausgestattet. Pro Raum wird eine
Steckdosenleiste zusätzlich mit einer VGA-Buchse und einem HDMI-Anschluss vorgesehen.
Die Installations- und Materialkosten betragen für die 4 Räume insgesamt 8000 €. Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.
zu 3.
Das Anliegen wird in Vorbereitung der Sitzungen berücksichtigt.
Für den Fall, dass in Einrichtungen außerhalb des Rathauses keine WLAN-Versorgung möglich ist,
werden die Sitzungsteilnehmer vorab informiert.
zu 4.
Zum 01.08.2016 wurde die Umstellung des WLAN-Zugangs für Stadträtinnen und Stadträte
durchgeführt. Im neuen WLAN „Lpz-Stadtrat“ können sich Mandatsträger unter einer Kennung mit
bis zu 3 Geräten anmelden. Die Kennung gilt jeweils bis zum 31.12. des Jahres und wird, sofern der
Nutzer nicht zwischenzeitlich aus dem Stadtrat ausgeschieden ist, zum Jahreswechsel automatisch
um ein Jahr verlängert. Im Zuge der Umstellung entfällt auch das regelmäßige Eingeben der
Zugangsdaten. Der Zugang zum Gast-WLAN der Stadt Leipzig verliert nach einer Übergangszeit
von 2 Monaten seine Gültigkeit.
Anlagen:
keine