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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1068884.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.07.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02992-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 20.09.2016 Vorberatung Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Zustimmung zu 3. Zustimmung mit Ergänzung x Alternativvorschlag zu 2. Nachteilig für die Stadt Leipzig. Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x zu 1. und 4. Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu 1. und 4. Alternativvorschlag zu 2.: Zur Verbesserung der Elektroversorgung in den Beratungsräumen 259, 270, 377 und 495 werden interimsweise Steckdosenleisten im Bereich der Beratungstische installiert. Zustimmung zu 3. Sachverhalt: zu 1. Durch den Hersteller des Ratsinformationssystems wurde die Bereitstellung einer Windows-App für ALLRIS angekündigt. Ein konkretes Releasedatum ist bislang nicht bekannt. Sobald die App verfügbar ist, wird sie den Stadträtinnen und Stadträten zur Nutzung zur Verfügung gestellt. zu 2. Zunächst ist festzustellen, dass die Formulierung "ausreichend" ein sehr weit gefasster Begriff ist und sehr vom Standpunkt des Betrachters abhängt. Die Situation der Versorgung mit Steckdosen in den häufig genutzten Besprechungsräumen stellt sich wie folgt dar: 258 (Sitzungssaal): Alle Doppelbänke besitzen, wenn auch provisorisch, jeweils Steckdosen. 259 (Beratungsraum) Es sind 4 Wandsteckdosen und 2 Bodentanks mit je 2 Steckdosen vorhanden. 260 (Beratungsraum) Es sind in den Beratungstischen 6 heraus klappbare Tanks mit je 4 Steckdosen vorhanden. 270 (Turmzimmer): vorhanden. Es sind 11 Wandsteckdosen und 3 Bodentanks mit je 2 Steckdosen 377 (Turmzimmer): Es sind 9 Wandsteckdosen vorhanden. 495 (Turmzimmer): Es sind 14 Wandsteckdosen und 4 Bodensteckdosen vorhanden. Wenn man von einer ausreichenden Ausstattung bei dem Vorhandensein einer Steckdose pro Beratungsplatz ausgeht, so ist dies nur im Raum 258 und 260 erfüllt. Die anderen Beratungsräume sind unter diesem Gesichtspunkt unterversorgt. Die Sitzungs-/Beratungsräume 258, 259 und 260 befinden sich in einem nicht grundlegend sanierten Bereich. Während in den Räumen 258 und 260 keine Unterversorgung besteht, ist eine Erweiterung im Raum 259 nach Rücksprache mit unserem Elektromeister nicht möglich. Im Rahmen der Weiterführung der, seit einigen Jahren stockenden, Innensanierung des Neuen Rathaus kann die „Unterversorgung“ im Raum 259 behoben werden. Die Turmzimmer sind bereits saniert. Hier sind Steckdosen verfügbar, wenn auch deren Lage für eine Benutzung an den Tischen nicht optimal ist. Eine Nachinstallation von Steckdosen im Bereich der Tische erfordert einen hohen baulichen Umfang. Es müssen neue Stromkreise aus den vorhandenen Unterverteilungen unter Putz und im Fußboden bis zu den Tischen gelegt werden. Hierzu sind zusätzlich zu den Elektroarbeiten Stemm-, Putz-, Estrich-, Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten notwendig. Dies kommt einer „mittleren“ Sanierung gleich und ist aus Mitteln der baulichen Unterhaltung, insbesondere auch in Bezug auf den vorhandenen Instandhaltungsstau im Neuen Rathaus, nicht leistbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Räume für solche Bauarbeiten eine Zeit gesperrt werden müssen, diese aber bereits auf einige Wochen in voraus für eine Nutzung gebucht sind. Als Übergangslösung zur Verbesserung der Stromversorgung wurden 3 Varianten untersucht: – Beschaffung von Powerbanks Die Beschaffung der im Handel erhältlichen Powerbank wären eine Möglichkeit (Kosten ca. 150 €/Stck.) Das Problem besteht jedoch auf Grund der Vielzahl unterschiedlicher Spannungsebenen mit den unterschiedlichen Adaptersteckern bei Laptops. Diese Geräte als Grundausstattung in den Beratungsräumen vorzuhalten, ist nicht ratsam, da ständig Ersatzbeschaffungen an Steckern und Zubehör erforderlich wären. Außerdem müssten dann mehrere Powerbanks beschafft werden, auf Grund der begrenzten Anschluss- und Lademöglichkeiten. – Beschaffung bzw. Bereitstellung von mobilen USV-Anlagen bzw. Elektroverteilungen Die im Handel erhältlichen USV-Anlagen, z.B. APC Smart-UPS Systeme sind nicht als mobile Stromversorgung gedacht und erfüllen diesen Zweck je nach angeschlossenen Endverbrauchern auch nur kurzzeitig. Wartungskosten und die ständige Sicherung der Aufladung durch eigenes Personal sind nicht beherrschbar. Die Anordnung eines mobilen Stromverteilers, der mit entsprechender Zuleitung aus einer Kraftsteckdose oder einer Elektrounterverteilung gespeist wird, wäre hier die kostengünstigere Lösung. Nachteil wäre hier, dass Stolperstellen durch die Anschlussleitungen zu den Verbrauchern entstehen und keine Auflademöglichkeiten über USB-Anschlüsse gegeben sind. – Installation von Steckdosenleisten an den Beratungstischen Die optimale Lösung ist die punktuelle Anordnung von Arbeitssteckdosen in den Beratungstischen. Da eine Neumöblierung analog des Beratungsraumes 260 in den Turmzimmerbereichen vorerst nicht umsetzbar ist, könnten punktuell auf den Beratungstischen Steckdosenleisten (z.B. DESK 2 von der Fa. Bachmann) angebracht werden. Die Spannungsversorgung muss jedoch auch dafür zusätzlich aus Elektrounterverteilungen erfolgen und sind mit baulichen Aufwand verbunden. Es werden deshalb pro Raum 4 bis 5 Steckdosenleisten vorgesehen, die aus vorhandenen Wandsteckdosen oder Bodentanks gespeist werden. Jede Steckdoseneinheit ist mit 3 Schutzkontaktsteckdosen und je 1 USB Doppelcharger ausgestattet. Pro Raum wird eine Steckdosenleiste zusätzlich mit einer VGA-Buchse und einem HDMI-Anschluss vorgesehen. Die Installations- und Materialkosten betragen für die 4 Räume insgesamt 8000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden. zu 3. Das Anliegen wird in Vorbereitung der Sitzungen berücksichtigt. Für den Fall, dass in Einrichtungen außerhalb des Rathauses keine WLAN-Versorgung möglich ist, werden die Sitzungsteilnehmer vorab informiert. zu 4. Zum 01.08.2016 wurde die Umstellung des WLAN-Zugangs für Stadträtinnen und Stadträte durchgeführt. Im neuen WLAN „Lpz-Stadtrat“ können sich Mandatsträger unter einer Kennung mit bis zu 3 Geräten anmelden. Die Kennung gilt jeweils bis zum 31.12. des Jahres und wird, sofern der Nutzer nicht zwischenzeitlich aus dem Stadtrat ausgeschieden ist, zum Jahreswechsel automatisch um ein Jahr verlängert. Im Zuge der Umstellung entfällt auch das regelmäßige Eingeben der Zugangsdaten. Der Zugang zum Gast-WLAN der Stadt Leipzig verliert nach einer Übergangszeit von 2 Monaten seine Gültigkeit. Anlagen: keine