Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065646.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
10.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 20:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02956
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und
Gottschedstraße (1. Bauabschnitt)
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 23.08.2016:
1.
Die Baumaßnahme Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße wird realisiert
(Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 275.400 €, bei einem Stadtanteil von 220.320 €.
3.
Im PSP-Element „Innenstadt“ (7.0000377.700) werden 2016 brutto 209.850 € (netto 176.344,53 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 33.505,47 €) bereitgestellt.
Im PSP-Element „Folgemaßnahme CTL, Markt“ (7.0000378.700) werden 2016 brutto 51.550 € (netto
43.319.33 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 8.230,67 € bereitgestellt.
Im Innenauftrag 106400000100 werden 2016 brutto 14.000 € (netto 11.764,70 €, Mehrwertsteuer 19 %
entspricht 2.235,29 €) bereitgestellt.
Die Einzahlungen werden im PSP-Element „Innenstadt“ (7.0000380.705 - Zuwendung vom Land) im Jahr
2016 mit brutto 52.280 € (netto 43.932,77 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 8.347,23 €) und im Innenauftrag
106400000100 im Jahr 2016 mit brutto 2.800 € (2.352,94 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 447,06 €)
geplant.
4.
Die im Haushaltsjahr 2020 ff. anfallenden Folgekosten in Höhe von 319,92 € pro Jahr werden
zukünftig innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer finanziert und durch das Fachamt
entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
5.
Die konkrete Ausgestaltung des Vorplatzes Schauspielhaus wird als 2. Bauabschnitt der
Baumaßnahme geplant und 2017 realisiert.
6.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird die nachträgliche Einrichtung eines Zweckbindungsvermerkes gemäß
§ 19, Absatz 1 SächsKomHVO-Doppik für die Budgeteinheit 64IN70000377 (Innenstadt) bestätigt. Die
unterjährig erwirtschafteten Einzahlungen sind zweckgebunden für die städtebauliche Gesamtmaßnahme
einzusetzen. Eine anderweitige Verwendung der Einzahlungen ist ausgeschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
2016
2.800
106400000100
2016
14.000
106400000100
2016
52.280
7.0000380.705
2016
209.850
51.550
7.0000377.700
7.0000378.700
x
nein
von
wo veranschlagt
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2020 ff
319,92
1.100.551001
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog
Zusammenfassung
Sachverhalt
Fotodokumentation
Lageplan
Übersichtsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
Zusammenfassende Erläuterungen
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
Die Bosestraße liegt innerhalb des Erhaltungsgebietes „Leipzig-Innenstadt“ und ist gemäß den
Fördergebietszielen eine notwendige Maßnahme im öffentlichen Raum.
Die Gestaltung des Straßenraumes zwischen Dittrichring und Gottschedstraße entspricht nicht
den Anforderungen an Straßen im Innenstadtbereich. Der derzeit vorhandene Straßenbelag
weist Schäden und viele Flickstellen auf. Die Gehwege sind mit teilweise beschädigten
Granitkrustenplatten befestigt und uneben. Der mit Asphalt befestigte Teilabschnitt des
östlichen Gehweges ist durch starken Wurzelauftrieb sehr uneben und nur schwer begehbar.
Die Fahrbahn erhält eine Befestigung aus Asphalt.
Die Gehwege werden mit Betonplatten mit Natursteinvorsatz in Kombination mit Ober- und
Unterstreifen aus Mosaikpflaster befestigt. Die Parkstellflächen erhalten eine Befestigung aus
Kupferschlackepflaster (Altmaterial). Die Grundstückszufahrten werden mit Granitgroßpflaster
befestigt. Die Gehwegnasen erhalten eine Befestigung aus Asphalt. Die Einfassung der
Straße erfolgt mit Granitborden.
Im Baubereich ist die Anordnung von 23 Fahrradbügeln geplant.
Entlang des westlichen Fahrbahnrandes werden 6 Bäume gepflanzt.
Die Gesamtkosten betragen 275.400 €.
Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des
Freistaates Sachsen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Leipzig-Innenstadt“ zu finanzieren.
Die förderfähigen Kosten und die Höhe der Einnahmen vom Land ermitteln sich wie folgt:
Kosten:
davon
Straßenausbaubeiträge
ergibt
förderfähige Kosten
80% Einnahme vom Land
20% kommunaler Eigenanteil
städtischer Eigenanteil
Zuweisung vom Land
PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000777.705 (Einzahlung)
106400000100
Gesamtkosten
PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000377.700 (Auszahlung)
PSP-Element „Folgemaßnahme CTL, Markt“7.0000378.700 (Auszahlung)
106400000100 (Auszahlung)
275.400 €
206.550 €
68.850 €
55.080 €
13.770 €
220.320 €
52.280 €
2.800 €
209.850 €
51.550 €
14.000 €
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 14.000 € und werden
nach Beendigung des Vorhabens dem Ergebnishaushalt zugeordnet.
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
Begründung
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
1. Grundlagen
– Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, Fördergebiet „Leipzig-Innenstadt“
– Beschluss DB OBM vom 19.08.2008, Drucksache Nr. DSIV/3567 zum Umbau der Bosestraße
– Planung des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung zur Sanierung der
Bosestraße
– Erhaltungssatzung für Gebiet Leipzig – Innenstadt ( RV Nr. III – 848/01 vom 17.10.2001)
– Erhaltungssatzung „Leipzig-Innenstadt“ - Erweiterung des Gebietsbereiches (RV-2155/14 vom
16.07.2014)
2. Veranlassung und Zielstellung
Die Bosestraße liegt innerhalb des Erhaltungsgebietes „Leipzig-Innenstadt“ und ist gemäß den
Fördergebietszielen eine notwendige Maßnahme im öffentlichen Raum.
Seit 2008 gibt es Planungen die Bosestraße umzugestalten.
Der Bauzustand der Straße hat sich seitdem weiterhin verschlechtert und weist deutliche
Tragfähigkeitsschäden in Form von Längs- u. Querrissen sowie lokalen Verformungen auf. Zudem
stellt sich die Zuwegung und Eingangssituation des Schauspiels als unbefriedigend dar.
Mit dem Umbau der Bosestraße soll das Umfeld dieser kulturellen Einrichtung als besonderer Ort
des Leipziger Schauspiels betont und neu gestaltet werden, um das Abfließen der
Besucherströme am Beginn und Ende der Veranstaltungen zu verbessern.
Die Hauptspielstätte der städtischen Schauspielbühne Leipzig soll somit gewürdigt und auch
hervorgehoben werden. Dazu soll auch die weitergehende Verkehrsberuhigung dieses Bereiches
beitragen.
Da das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz – Leipzig Innenstadt“ ausläuft und die
Bosestraße im Fördergebiet liegt, ist diese eine der letzten Maßnahmen, die durchgeführt werden
wird. Eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2016 wird notwendig, da nur noch in diesem Jahr
Fördermittel für die Maßnahme vorhanden sind.
Die Bosestraße liegt innerhalb einer Tempo 20-Zone mit einer geschlossenen Randbebauung.
Das Schauspiel Leipzig befindet sich mit seinem Haupteingang auf der südöstlichen Seite der
Bosestraße.
Auf der südwestlichen Seite sind das Institut für Musikwissenschaft der Hochschule für Musik und
Theater sowie ein derzeit unbebautes und als Privatparkplatz genutztes Grundstück anliegend.
Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens insbesondere am Beginn und Ende von
Veranstaltungen im Schauspiel Leipzig soll für den Abschnitt zwischen Dittrichring und
Gottschedstraße eine weitergehende Verkehrsberuhigung vorgesehen werden.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
Ziel der Umgestaltung ist die Verbesserung der Verkehrsberuhigung und die optische Aufwertung
der Bosestraße.
Die Gestaltung des Straßenraumes zwischen Dittrichring und Gottschedstraße entspricht nicht den
Anforderungen an Straßen im Innenstadtbereich. Der derzeit vorhandene Straßenbelag weist
Schäden und viele Flickstellen auf.
Die Gehwege sind mit teilweise beschädigten Granitkrustenplatten befestigt und uneben. Der mit
Asphalt befestigte Teilabschnitt des östlichen Gehweges ist durch starken Wurzelauftrieb der
ursprünglich im anliegenden Privatgrundstück vorhandenen Bäume sehr uneben und nur schwer
begehbar.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Sanierung der Bosestraße wäre die Beibehaltung des
vorhandenen Zustandes.
Dieser entspricht nicht den Fördergebietszielen. Zudem müssten Maßnahmen zur Erhaltung der
Verkehrssicherheit ergriffen werden, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig
steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen.
Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen grundhaften Ausbau der Verkehrsflächen. Die
Ausbaulänge beträgt ca. 110 m.
Querschnittsgestaltung
Die Fahrbahn bleibt im Wesentlichen in der vorhandenen Geometrie erhalten und ist mit einer
Breite von ca. 9,00 m geplant.
Im Einmündungsbereich Dittrichring hat die Fahrbahn aufgrund der Ausbildung von Gehwegnasen
eine Breite von 5,75 m.
Auf der Westseite der Bosestraße werden zwischen dem Haupteingang Schauspiel Leipzig und
der Einbindung in die Gottschedstraße bzw. dem Dittrichring jeweils 3 Baumscheiben in einer
Breite von 3,25 m angeordnet. Zwischen den Baumscheiben sind 4 Parkstellflächen für
Längsparker (davon 2 Behindertenstellplätze) vorgesehen.
Im Bereich der Stellflächen/Baumscheiben hat die Fahrbahn eine Breite von 7,75 m.
Der westliche Gehweg weist Breiten von 3,00 m – 3,40 m auf. Die Breiten des östlichen Gehweges
liegen zwischen 3,35 m und 3,45 m.
Material
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
Die Fahrbahn erhält eine Befestigung aus Asphalt.
Die Gehwege werden mit Betonplatten mit Natursteinvorsatz in Kombination mit Ober- und
Unterstreifen aus Mosaikpflaster befestigt.
Die Grundstückszufahrten erhalten eine Befestigung aus Granitgroßpflaster.
Die Parkstellflächen werden mit Kupferschlackepflaster (Altmaterial) befestigt.
Die Gehwegnasen erhalten eine Befestigung aus Asphalt.
Die Einfassung der Straße erfolgt mit Granitborden.
Im Bereich einer zu geringen Längsneigung der Fahrbahn wird vor den Borden eine Pendelrinne
aus Natursteinkleinpflaster, Granit (dreireihig) vorgesehen.
Ausstattung
Die Bosestraße wird als Zone 20, Einbahnstraße in Nord-Süd-Richtung und Einfahrverbot von Süd
nach Nord beschildert.
Es werden zwei Behindertenstellplätze angeordnet.
Im Baubereich ist die Anordnung von 23 Fahrradbügeln geplant.
Landschaftsbau
Entlang des westlichen Fahrbahnrandes werden 6 Bäume der Baumart Gleditsia triacanthos
„Shademaster“- Schirm-Gleditschie gepflanzt.
Straßenentwässerung
Die Straßenentwässerung erfolgt über neue Straßeneinläufe mit Anschluss an die vorhandene
Entwässerungsleitung.
Straßenbeleuchtung
Die Bosestraße erhält eine neue Beleuchtungsanlage.
Im westlichen Gehweg werden 4 Leuchten eingeordnet. Es wird die Aufsatzleuchte Dieter II/R U
LED verwendet.
Leitungsbau
Im Ergebnis der Koordinierungsanfrage an die Versorgungsunternehmen besteht von Seiten der
Netz Leipzig GmbH Handlungsbedarf an den Stromversorgungsanlagen.
Im westlichen Gehweg erfolgt die Verlegung von Mittel- und Niederspannungskabel.
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
5. Finanzierung
5.1 Bau- und Planungskosten
Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgte die Kostenermittlung für den Bau der Bosestraße.
Die Fortschreibung der Planung führte mit der Erarbeitung der Ausschreibungs- und
Ausführungsunterlagen zu einer Erhöhung der Kosten für den Bau der Bosestraße, wodurch das
Erfordernis der Vorlage eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses entstand.
Auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 26.05.2016 kann die Vorlage
des Bau- und Finanzierungsbeschlusses somit erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Die vorgelegte Kostenberechnung wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und
Tiefbauamt vorhandenen Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt.
Baukosten:
260.400 €
Planungskosten:
Gesamtkosten:
15.000 €
(BÜ, SiGeKo, Kontrollprüfungen)
275.400 €
Bisher angefallene Planungsleistungen wurden bereits beglichen und sind nicht Bestandteil des
Beschlusses.
5.2 Straßenausbaubeiträge
Die Bosestraße ist eine Anliegerstraße. Damit sind 75 % der beitragsfähigen Kosten nach
Abschluss der Baumaßnahme auf die Anlieger umlegbar.
Die Straßenausbaubeiträge ermitteln sich wie folgt:
275.400 € x 0,75 %
= 206.550 €
5.3 Fördermittel/ Einnahmen und Ausgaben
Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des
Freistaates Sachsen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Leipzig-Innenstadt“ zu finanzieren.
Dabei geht man davon aus, dass die nicht beitragsfähigen Kosten nach KAG grundsätzlich
förderfähig sind. Die Förderquote beträgt 80 %. Die Stadt Leipzig hat 20 % gegen zu finanzieren.
Die förderfähigen Kosten und die Höhe der Einnahmen vom Land ermitteln sich wie folgt:
Kosten:
275.400 €
davon
Straßenausbaubeiträge
206.550 €
ergibt
förderfähige Kosten
80 % Einnahme vom Land
68.850 €
55.080 €
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
20 % kommunaler Anteil
13.770 €
städtischer Eigenanteil
Zuweisung vom Land
PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000377.705 (Einzahlung)
106400000100
Gesamtkosten
PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000377.700 (Auszahlung)
PSP-Element „Folgemaßnahme CTL, Markt“ 7.0000378.700
(Auszahlung)
106400000100 (Auszahlung)
220.320 €
52.280 €
2.800 €
209.850 €
51.550 €
14.000 €
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 14.000 € und werden
nach Beendigung des Vorhabens dem Ergebnishaushalt zugeordnet.
6. Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern die Erneuerung einer vorhandenen
Verkehrsanlage.
Zusätzliche Folgekosten entstehen durch das Pflanzen von 6 Straßenbäumen.
Bezeichnung
PSP-Element
Bäume (6 Stück)
1.100.551001
Beschreibung
Kosten ab 2020
pro Jahr
319,92 €
Die Folgekosten werden im Amt für Stadtgrün und Gewässer ab dem Jahr 2020 unter dem PSPElement 1.100.551001 bereitgestellt.
Infolge der Baumpflanzungen, Baumscheiben und Parktaschen und der Aufstellung von
Fahrradbügeln entsteht ein erhöhter manueller Reinigungsaufwand.
7. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Der Ausbau der Bosestraße schafft bessere Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer,
einschließlich Kinder.
Die Einmündungsbereiche Dittrichring und Gottschedstraße werden mit einem Blindenleitsystem
ausgestattet.
Durch die neue Straßenbeleuchtungsanlage wird die Ausleuchtung der Bosestraße verbessert.
9. Bauzeit und Umleitung
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
In Vorbereitung der Baumaßnahme wurde das Schauspiel Leipzig rechtzeitig in die Abstimmungen
zur Verkehrsführung während der Bauzeit einbezogen.
Die Festlegung der Bauabschnitte zur Aufrechterhaltung des Fußgänger- und Anlieferverkehrs
während der Bauzeit erfolgte in Abstimmung mit dem Schauspiel Leipzig.
Bauzeit: 05.09.2016 – 12.11.2016 (10 Wochen)
Die Bosestraße wird für die Dauer der Bauzeit für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Die Zufahrt in die Gottschedstraße wird bauzeitlich über den Knoten Dittrichring/Gottschedstraße
erfolgen.
Zur Aufrechterhaltung des Fußgänger- und Anlieferverkehrs unter Baustellenbedingungen wird die
Baumaßnahme in 3 Bauabschnitte geteilt:
1. nordwestliche Gehwegnase Bosestraße/Dittrichring und Gehweg von südöstlich Haupteingang
Schauspiel bis Gottschedstraße, einschließlich Leitungsbau Straßenentwässerung bis jeweils
halbseitig der Fahrbahn
Verkehrsführung:
Sperrung einer Fahrspur im Dittrichring. Der Fußgängerverkehr wird in dieser Zeit über die
Käthe-Kollwitz-Straße/Gottschedstraße bzw. über die östliche Gehwegseite Dittrichring zum
Knoten Dittrichring/Gottschedstraße geführt.
In der Bosestraße ist der nordwestliche Gehweg frei, mit Zusatz „Rad frei“.
Der nordöstliche Gehweg von Schauspiel Leipzig bis Dittrichring ist frei.
In Höhe Schauspiel Leipzig Haupteingang wird eine 4m breite Fußgängergasse über das
Baufeld (Fahrbahn) gesichert aufrechterhalten.
2. nordöstliche Gehwegnase Bosestraße/ Dittrichring und angrenzender Gehweg bis Haupteingang
Schauspiel, einschließlich Leitungsbau Straßenentwässerung bis jeweils halbseitig der
Fahrbahn
Verkehrsführung:
Fußgängerverkehr: analog Bauphase 1
Der nordwestliche Gehweg ist frei, mit Zusatz „Rad frei“
Der in Bauphase 1 gebaute südöstliche Gehweg zwischen Gottschedstraße und Haupteingang
Schauspiel ist frei.
3. nordwestlicher Gehweg und Straßenbau Bosestraße gesamte Fahrbahn
Verkehrsführung:
Fußgängerverkehr: auf dem komplett fertig gestellten südöstlichen Gehweg, mit Zusatz „Rad
frei“
Allgemeines:
6
Verkehrs- und Tiefbauamt
29.07.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
Eine Rettungsgasse wird immer entsprechend Baufortschritt vorgehalten.
Die Anlieferung Schauspiel in das Baufeld kann nur in Absprache mit dem Baubetrieb erfolgen.
Die Ein- und Ausfahrt Musikschule erfolgt entsprechend Baufortschritt unter Baubedingungen über
die Gottschedstraße.
Die vorhandenen Behindertenstellplätze aus der Bosestraße werden bauzeitlich in die
Gottschedstraße östlich der Einmündung Bosestraße verlegt.
10. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten ergab,
dass diese partiell als gefährlicher Abfall deklariert sind. Die ungebundenen Schichten wurden als
nicht gefährlich deklariert.
Laut Aussage des Amtes für Umweltschutz wird mit der Straßenbaumaßnahme nicht in im
Sächsischen Altlastenkataster registrierte Standorte eingegriffen.
Kampfmittel:
Im Baubereich kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden.
Der Aufbruch wird durch fachlich befähigte Personen visuell beobachtet.
Anliegerinformation:
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn
durch den Baubetrieb.
7
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
Bild 1: Bosestraße – Blick Richtung Süden ( Gottschedstraße)
Bild 2: Bosestraße – Blick Richtung Norden ( Dittrichring)
Bild 3: Bosestraße – östlicher Gehweg Blick Richtung Süden (Schauspiel Leipzig)
Bild 4: Bosestraße – westlicher Gehweg (Blick Richtung Süden)
Bild 5: westlicher Gehweg – Blick Richtung Süden
Bauende
Bauanfang
Übersichtsplan
Umgestaltung Bosestraße
zwischen Dittrichring und Gottschedstraße
ohne Maßstab