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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065646.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
10.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 20:19

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02956 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße (1. Bauabschnitt) Beschluss des Oberbürgermeisters vom 23.08.2016: 1. Die Baumaßnahme Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 275.400 €, bei einem Stadtanteil von 220.320 €. 3. Im PSP-Element „Innenstadt“ (7.0000377.700) werden 2016 brutto 209.850 € (netto 176.344,53 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 33.505,47 €) bereitgestellt. Im PSP-Element „Folgemaßnahme CTL, Markt“ (7.0000378.700) werden 2016 brutto 51.550 € (netto 43.319.33 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 8.230,67 € bereitgestellt. Im Innenauftrag 106400000100 werden 2016 brutto 14.000 € (netto 11.764,70 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 2.235,29 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element „Innenstadt“ (7.0000380.705 - Zuwendung vom Land) im Jahr 2016 mit brutto 52.280 € (netto 43.932,77 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 8.347,23 €) und im Innenauftrag 106400000100 im Jahr 2016 mit brutto 2.800 € (2.352,94 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 447,06 €) geplant. 4. Die im Haushaltsjahr 2020 ff. anfallenden Folgekosten in Höhe von 319,92 € pro Jahr werden zukünftig innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer finanziert und durch das Fachamt entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. 5. Die konkrete Ausgestaltung des Vorplatzes Schauspielhaus wird als 2. Bauabschnitt der Baumaßnahme geplant und 2017 realisiert. 6. Für das Haushaltsjahr 2016 wird die nachträgliche Einrichtung eines Zweckbindungsvermerkes gemäß § 19, Absatz 1 SächsKomHVO-Doppik für die Budgeteinheit 64IN70000377 (Innenstadt) bestätigt. Die unterjährig erwirtschafteten Einzahlungen sind zweckgebunden für die städtebauliche Gesamtmaßnahme einzusetzen. Eine anderweitige Verwendung der Einzahlungen ist ausgeschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR 2016 2.800 106400000100 2016 14.000 106400000100 2016 52.280 7.0000380.705 2016 209.850 51.550 7.0000377.700 7.0000378.700 x nein von wo veranschlagt bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2020 ff 319,92 1.100.551001 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Zusammenfassung Sachverhalt Fotodokumentation Lageplan Übersichtsplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße Zusammenfassende Erläuterungen Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße Die Bosestraße liegt innerhalb des Erhaltungsgebietes „Leipzig-Innenstadt“ und ist gemäß den Fördergebietszielen eine notwendige Maßnahme im öffentlichen Raum. Die Gestaltung des Straßenraumes zwischen Dittrichring und Gottschedstraße entspricht nicht den Anforderungen an Straßen im Innenstadtbereich. Der derzeit vorhandene Straßenbelag weist Schäden und viele Flickstellen auf. Die Gehwege sind mit teilweise beschädigten Granitkrustenplatten befestigt und uneben. Der mit Asphalt befestigte Teilabschnitt des östlichen Gehweges ist durch starken Wurzelauftrieb sehr uneben und nur schwer begehbar. Die Fahrbahn erhält eine Befestigung aus Asphalt. Die Gehwege werden mit Betonplatten mit Natursteinvorsatz in Kombination mit Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster befestigt. Die Parkstellflächen erhalten eine Befestigung aus Kupferschlackepflaster (Altmaterial). Die Grundstückszufahrten werden mit Granitgroßpflaster befestigt. Die Gehwegnasen erhalten eine Befestigung aus Asphalt. Die Einfassung der Straße erfolgt mit Granitborden. Im Baubereich ist die Anordnung von 23 Fahrradbügeln geplant. Entlang des westlichen Fahrbahnrandes werden 6 Bäume gepflanzt. Die Gesamtkosten betragen 275.400 €. Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Leipzig-Innenstadt“ zu finanzieren. Die förderfähigen Kosten und die Höhe der Einnahmen vom Land ermitteln sich wie folgt: Kosten: davon Straßenausbaubeiträge ergibt förderfähige Kosten 80% Einnahme vom Land 20% kommunaler Eigenanteil städtischer Eigenanteil Zuweisung vom Land PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000777.705 (Einzahlung) 106400000100 Gesamtkosten PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000377.700 (Auszahlung) PSP-Element „Folgemaßnahme CTL, Markt“7.0000378.700 (Auszahlung) 106400000100 (Auszahlung) 275.400 € 206.550 € 68.850 € 55.080 € 13.770 € 220.320 € 52.280 € 2.800 € 209.850 € 51.550 € 14.000 € Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 14.000 € und werden nach Beendigung des Vorhabens dem Ergebnishaushalt zugeordnet. Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße Begründung Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße 1. Grundlagen – Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, Fördergebiet „Leipzig-Innenstadt“ – Beschluss DB OBM vom 19.08.2008, Drucksache Nr. DSIV/3567 zum Umbau der Bosestraße – Planung des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung zur Sanierung der Bosestraße – Erhaltungssatzung für Gebiet Leipzig – Innenstadt ( RV Nr. III – 848/01 vom 17.10.2001) – Erhaltungssatzung „Leipzig-Innenstadt“ - Erweiterung des Gebietsbereiches (RV-2155/14 vom 16.07.2014) 2. Veranlassung und Zielstellung Die Bosestraße liegt innerhalb des Erhaltungsgebietes „Leipzig-Innenstadt“ und ist gemäß den Fördergebietszielen eine notwendige Maßnahme im öffentlichen Raum. Seit 2008 gibt es Planungen die Bosestraße umzugestalten. Der Bauzustand der Straße hat sich seitdem weiterhin verschlechtert und weist deutliche Tragfähigkeitsschäden in Form von Längs- u. Querrissen sowie lokalen Verformungen auf. Zudem stellt sich die Zuwegung und Eingangssituation des Schauspiels als unbefriedigend dar. Mit dem Umbau der Bosestraße soll das Umfeld dieser kulturellen Einrichtung als besonderer Ort des Leipziger Schauspiels betont und neu gestaltet werden, um das Abfließen der Besucherströme am Beginn und Ende der Veranstaltungen zu verbessern. Die Hauptspielstätte der städtischen Schauspielbühne Leipzig soll somit gewürdigt und auch hervorgehoben werden. Dazu soll auch die weitergehende Verkehrsberuhigung dieses Bereiches beitragen. Da das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz – Leipzig Innenstadt“ ausläuft und die Bosestraße im Fördergebiet liegt, ist diese eine der letzten Maßnahmen, die durchgeführt werden wird. Eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2016 wird notwendig, da nur noch in diesem Jahr Fördermittel für die Maßnahme vorhanden sind. Die Bosestraße liegt innerhalb einer Tempo 20-Zone mit einer geschlossenen Randbebauung. Das Schauspiel Leipzig befindet sich mit seinem Haupteingang auf der südöstlichen Seite der Bosestraße. Auf der südwestlichen Seite sind das Institut für Musikwissenschaft der Hochschule für Musik und Theater sowie ein derzeit unbebautes und als Privatparkplatz genutztes Grundstück anliegend. Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens insbesondere am Beginn und Ende von Veranstaltungen im Schauspiel Leipzig soll für den Abschnitt zwischen Dittrichring und Gottschedstraße eine weitergehende Verkehrsberuhigung vorgesehen werden. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße Ziel der Umgestaltung ist die Verbesserung der Verkehrsberuhigung und die optische Aufwertung der Bosestraße. Die Gestaltung des Straßenraumes zwischen Dittrichring und Gottschedstraße entspricht nicht den Anforderungen an Straßen im Innenstadtbereich. Der derzeit vorhandene Straßenbelag weist Schäden und viele Flickstellen auf. Die Gehwege sind mit teilweise beschädigten Granitkrustenplatten befestigt und uneben. Der mit Asphalt befestigte Teilabschnitt des östlichen Gehweges ist durch starken Wurzelauftrieb der ursprünglich im anliegenden Privatgrundstück vorhandenen Bäume sehr uneben und nur schwer begehbar. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Sanierung der Bosestraße wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dieser entspricht nicht den Fördergebietszielen. Zudem müssten Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben. 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen grundhaften Ausbau der Verkehrsflächen. Die Ausbaulänge beträgt ca. 110 m. Querschnittsgestaltung Die Fahrbahn bleibt im Wesentlichen in der vorhandenen Geometrie erhalten und ist mit einer Breite von ca. 9,00 m geplant. Im Einmündungsbereich Dittrichring hat die Fahrbahn aufgrund der Ausbildung von Gehwegnasen eine Breite von 5,75 m. Auf der Westseite der Bosestraße werden zwischen dem Haupteingang Schauspiel Leipzig und der Einbindung in die Gottschedstraße bzw. dem Dittrichring jeweils 3 Baumscheiben in einer Breite von 3,25 m angeordnet. Zwischen den Baumscheiben sind 4 Parkstellflächen für Längsparker (davon 2 Behindertenstellplätze) vorgesehen. Im Bereich der Stellflächen/Baumscheiben hat die Fahrbahn eine Breite von 7,75 m. Der westliche Gehweg weist Breiten von 3,00 m – 3,40 m auf. Die Breiten des östlichen Gehweges liegen zwischen 3,35 m und 3,45 m. Material 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße Die Fahrbahn erhält eine Befestigung aus Asphalt. Die Gehwege werden mit Betonplatten mit Natursteinvorsatz in Kombination mit Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster befestigt. Die Grundstückszufahrten erhalten eine Befestigung aus Granitgroßpflaster. Die Parkstellflächen werden mit Kupferschlackepflaster (Altmaterial) befestigt. Die Gehwegnasen erhalten eine Befestigung aus Asphalt. Die Einfassung der Straße erfolgt mit Granitborden. Im Bereich einer zu geringen Längsneigung der Fahrbahn wird vor den Borden eine Pendelrinne aus Natursteinkleinpflaster, Granit (dreireihig) vorgesehen. Ausstattung Die Bosestraße wird als Zone 20, Einbahnstraße in Nord-Süd-Richtung und Einfahrverbot von Süd nach Nord beschildert. Es werden zwei Behindertenstellplätze angeordnet. Im Baubereich ist die Anordnung von 23 Fahrradbügeln geplant. Landschaftsbau Entlang des westlichen Fahrbahnrandes werden 6 Bäume der Baumart Gleditsia triacanthos „Shademaster“- Schirm-Gleditschie gepflanzt. Straßenentwässerung Die Straßenentwässerung erfolgt über neue Straßeneinläufe mit Anschluss an die vorhandene Entwässerungsleitung. Straßenbeleuchtung Die Bosestraße erhält eine neue Beleuchtungsanlage. Im westlichen Gehweg werden 4 Leuchten eingeordnet. Es wird die Aufsatzleuchte Dieter II/R U LED verwendet. Leitungsbau Im Ergebnis der Koordinierungsanfrage an die Versorgungsunternehmen besteht von Seiten der Netz Leipzig GmbH Handlungsbedarf an den Stromversorgungsanlagen. Im westlichen Gehweg erfolgt die Verlegung von Mittel- und Niederspannungskabel. 3 Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße 5. Finanzierung 5.1 Bau- und Planungskosten Im Rahmen der Entwurfsplanung erfolgte die Kostenermittlung für den Bau der Bosestraße. Die Fortschreibung der Planung führte mit der Erarbeitung der Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen zu einer Erhöhung der Kosten für den Bau der Bosestraße, wodurch das Erfordernis der Vorlage eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses entstand. Auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 26.05.2016 kann die Vorlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses somit erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen. Die vorgelegte Kostenberechnung wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorhandenen Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Baukosten: 260.400 € Planungskosten: Gesamtkosten: 15.000 € (BÜ, SiGeKo, Kontrollprüfungen) 275.400 € Bisher angefallene Planungsleistungen wurden bereits beglichen und sind nicht Bestandteil des Beschlusses. 5.2 Straßenausbaubeiträge Die Bosestraße ist eine Anliegerstraße. Damit sind 75 % der beitragsfähigen Kosten nach Abschluss der Baumaßnahme auf die Anlieger umlegbar. Die Straßenausbaubeiträge ermitteln sich wie folgt: 275.400 € x 0,75 % = 206.550 € 5.3 Fördermittel/ Einnahmen und Ausgaben Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Leipzig-Innenstadt“ zu finanzieren. Dabei geht man davon aus, dass die nicht beitragsfähigen Kosten nach KAG grundsätzlich förderfähig sind. Die Förderquote beträgt 80 %. Die Stadt Leipzig hat 20 % gegen zu finanzieren. Die förderfähigen Kosten und die Höhe der Einnahmen vom Land ermitteln sich wie folgt: Kosten: 275.400 € davon Straßenausbaubeiträge 206.550 € ergibt förderfähige Kosten 80 % Einnahme vom Land 68.850 € 55.080 € 4 Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße 20 % kommunaler Anteil 13.770 € städtischer Eigenanteil Zuweisung vom Land PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000377.705 (Einzahlung) 106400000100 Gesamtkosten PSP-Element „Innenstadt“ 7.0000377.700 (Auszahlung) PSP-Element „Folgemaßnahme CTL, Markt“ 7.0000378.700 (Auszahlung) 106400000100 (Auszahlung) 220.320 € 52.280 € 2.800 € 209.850 € 51.550 € 14.000 € Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 14.000 € und werden nach Beendigung des Vorhabens dem Ergebnishaushalt zugeordnet. 6. Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern die Erneuerung einer vorhandenen Verkehrsanlage. Zusätzliche Folgekosten entstehen durch das Pflanzen von 6 Straßenbäumen. Bezeichnung PSP-Element Bäume (6 Stück) 1.100.551001 Beschreibung Kosten ab 2020 pro Jahr 319,92 € Die Folgekosten werden im Amt für Stadtgrün und Gewässer ab dem Jahr 2020 unter dem PSPElement 1.100.551001 bereitgestellt. Infolge der Baumpflanzungen, Baumscheiben und Parktaschen und der Aufstellung von Fahrradbügeln entsteht ein erhöhter manueller Reinigungsaufwand. 7. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Der Ausbau der Bosestraße schafft bessere Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Kinder. Die Einmündungsbereiche Dittrichring und Gottschedstraße werden mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Durch die neue Straßenbeleuchtungsanlage wird die Ausleuchtung der Bosestraße verbessert. 9. Bauzeit und Umleitung 5 Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße In Vorbereitung der Baumaßnahme wurde das Schauspiel Leipzig rechtzeitig in die Abstimmungen zur Verkehrsführung während der Bauzeit einbezogen. Die Festlegung der Bauabschnitte zur Aufrechterhaltung des Fußgänger- und Anlieferverkehrs während der Bauzeit erfolgte in Abstimmung mit dem Schauspiel Leipzig. Bauzeit: 05.09.2016 – 12.11.2016 (10 Wochen) Die Bosestraße wird für die Dauer der Bauzeit für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Die Zufahrt in die Gottschedstraße wird bauzeitlich über den Knoten Dittrichring/Gottschedstraße erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des Fußgänger- und Anlieferverkehrs unter Baustellenbedingungen wird die Baumaßnahme in 3 Bauabschnitte geteilt: 1. nordwestliche Gehwegnase Bosestraße/Dittrichring und Gehweg von südöstlich Haupteingang Schauspiel bis Gottschedstraße, einschließlich Leitungsbau Straßenentwässerung bis jeweils halbseitig der Fahrbahn Verkehrsführung: Sperrung einer Fahrspur im Dittrichring. Der Fußgängerverkehr wird in dieser Zeit über die Käthe-Kollwitz-Straße/Gottschedstraße bzw. über die östliche Gehwegseite Dittrichring zum Knoten Dittrichring/Gottschedstraße geführt. In der Bosestraße ist der nordwestliche Gehweg frei, mit Zusatz „Rad frei“. Der nordöstliche Gehweg von Schauspiel Leipzig bis Dittrichring ist frei. In Höhe Schauspiel Leipzig Haupteingang wird eine 4m breite Fußgängergasse über das Baufeld (Fahrbahn) gesichert aufrechterhalten. 2. nordöstliche Gehwegnase Bosestraße/ Dittrichring und angrenzender Gehweg bis Haupteingang Schauspiel, einschließlich Leitungsbau Straßenentwässerung bis jeweils halbseitig der Fahrbahn Verkehrsführung: Fußgängerverkehr: analog Bauphase 1 Der nordwestliche Gehweg ist frei, mit Zusatz „Rad frei“ Der in Bauphase 1 gebaute südöstliche Gehweg zwischen Gottschedstraße und Haupteingang Schauspiel ist frei. 3. nordwestlicher Gehweg und Straßenbau Bosestraße gesamte Fahrbahn Verkehrsführung: Fußgängerverkehr: auf dem komplett fertig gestellten südöstlichen Gehweg, mit Zusatz „Rad frei“ Allgemeines: 6 Verkehrs- und Tiefbauamt 29.07.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße Eine Rettungsgasse wird immer entsprechend Baufortschritt vorgehalten. Die Anlieferung Schauspiel in das Baufeld kann nur in Absprache mit dem Baubetrieb erfolgen. Die Ein- und Ausfahrt Musikschule erfolgt entsprechend Baufortschritt unter Baubedingungen über die Gottschedstraße. Die vorhandenen Behindertenstellplätze aus der Bosestraße werden bauzeitlich in die Gottschedstraße östlich der Einmündung Bosestraße verlegt. 10. Sonstiges Altlasten/Abfall: Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten ergab, dass diese partiell als gefährlicher Abfall deklariert sind. Die ungebundenen Schichten wurden als nicht gefährlich deklariert. Laut Aussage des Amtes für Umweltschutz wird mit der Straßenbaumaßnahme nicht in im Sächsischen Altlastenkataster registrierte Standorte eingegriffen. Kampfmittel: Im Baubereich kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Der Aufbruch wird durch fachlich befähigte Personen visuell beobachtet. Anliegerinformation: Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. 7 Bau- und Finanzierungsbeschluss Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße Bild 1: Bosestraße – Blick Richtung Süden ( Gottschedstraße) Bild 2: Bosestraße – Blick Richtung Norden ( Dittrichring) Bild 3: Bosestraße – östlicher Gehweg Blick Richtung Süden (Schauspiel Leipzig) Bild 4: Bosestraße – westlicher Gehweg (Blick Richtung Süden) Bild 5: westlicher Gehweg – Blick Richtung Süden Bauende Bauanfang Übersichtsplan Umgestaltung Bosestraße zwischen Dittrichring und Gottschedstraße ohne Maßstab