Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1068555.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
08.07.16, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. -02989-NF-01-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
13.09.2016
Vorberatung
Fachausschuss Kultur
16.09.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen
Raum
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. In Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Durchführungsbestimmung für Kunst im
öffentlichen Raum wird federführend durch dieses Gremium unter Mitwirkung externer Akteure bis
Ende II. Quartal 2017 eine Strategie sowie ein Kriterienkatalog Kunst im öffentlichen Raum und am
Bau erarbeitet, der die Anforderungen an derartige Projekte im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig
definiert, bei künftigen Entscheidungsfindungen angewendet wird und öffentlich gemacht wird.
2. Die Stadt Leipzig prüft laufend, wie durch Sicherstellung der Finanzierung bei Bauvorhaben der
Stadt Leipzig Kunst am Bau realisiert werden kann.
Sachverhalt:
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 20.11.2014 wurde eine „Durchführungsbestimmung Kunst im
öffentlichen Raum“ beschlossen. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung wurde ein
Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“ berufen, das die Stadt Leipzig bei der
Umsetzung von Vorhaben von Kunst am Bau und im öffentlichen Raum berät.
In Vorbereitung der Beschlussfassung war verwaltungsintern geprüft worden, ob für die Stadt
Leipzig eine Regelung analog der Bundesbaurichtlinie, Kapitel 7, und der entsprechenden Richtlinie
des Freistaates Sachsen eingeführt werden kann. Aufgrund der fehlenden Finanzierung konnte
diese Regelung nicht in die kommunale Bestimmung aufgenommen werden. Ungeachtet dessen
wird laufend in Einzelfällen geprüft, ob Bauvorhaben der Stadt Leipzig für die Umsetzung von Kunst
am Bau geeignet sind und wie deren Finanzierung ermöglicht werden kann. Bisher wurden zwei
Projekte, jeweils im Zusammenhang mit der Innenausstattung der Gebäude, bei Bauvorhaben des
Kulturamtes realisiert. (Akustikvorhang im Neubau Probesaal des Thomasalumnat und die
Innenausstattung Foyer und Multifunktionsraum Neubau Wolffstraße 2, Anker)
Federführend im Kulturamt werden zurzeit zwei Kunstprojekte im öffentlichen Raum (Gestaltung
Addis-Abeba-Platz und Herzliyaplatz) betreut. Bei diesen Vorhaben erfolgt die laufende
Einbeziehung des Sachverständigenforums "Kunst im öffentlichen Raum".
Das Sachverständigenforum befasst sich u. a. laufend mit Vorhaben Dritter im öffentlichen Raum der
Stadt Leipzig. Es wurde sich bereits dazu verständigt, dass ein Kriterienkatalog, der die
Anforderungen an derartige Projekte im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig definiert und sowohl
dem Gremium bei seinen Entscheidungsfindungen als auch den Projektträgern sehr dienlich sein
kann. Aus diesem Grund wird die Erarbeitung eines solchen Katalogs befürwortet. Die Federführung
dafür soll bei dem Sachverständigenforum, zusammengesetzt aus Vertretern der Verwaltung, des
Stadtrates, Kunstwissenschaftlern, Künstlern und Architekten, liegen, das sich zu jeder Zeit weiteren
externen Sachverstand einholen kann. Das Gremium wird zurzeit von der Beigeordneten für Kultur
geleitet, die Geschäftsführung liegt beim Kulturamt. Da das Gremium in der Regel lediglich vier Mal
im Jahr zusammenkommt, muss bis zur Vorlage des Kriterienkatalogs ausreichend Zeit eingeplant
werden. Der Kriterienkatalog wird nach Kenntnisnahme durch die Verwaltungsspitze den
Fachausschüssen Kultur und Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis gegeben.