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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1068555.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
08.07.16, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 11:54

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. -02989-NF-01-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 13.09.2016 Vorberatung Fachausschuss Kultur 16.09.2016 Vorberatung Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen Raum Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Nachteilig für die Stadt Leipzig. Rechtswidrig und/oder Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. In Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen Durchführungsbestimmung für Kunst im öffentlichen Raum wird federführend durch dieses Gremium unter Mitwirkung externer Akteure bis Ende II. Quartal 2017 eine Strategie sowie ein Kriterienkatalog Kunst im öffentlichen Raum und am Bau erarbeitet, der die Anforderungen an derartige Projekte im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig definiert, bei künftigen Entscheidungsfindungen angewendet wird und öffentlich gemacht wird. 2. Die Stadt Leipzig prüft laufend, wie durch Sicherstellung der Finanzierung bei Bauvorhaben der Stadt Leipzig Kunst am Bau realisiert werden kann. Sachverhalt: Mit dem Stadtratsbeschluss vom 20.11.2014 wurde eine „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ beschlossen. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung wurde ein Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“ berufen, das die Stadt Leipzig bei der Umsetzung von Vorhaben von Kunst am Bau und im öffentlichen Raum berät. In Vorbereitung der Beschlussfassung war verwaltungsintern geprüft worden, ob für die Stadt Leipzig eine Regelung analog der Bundesbaurichtlinie, Kapitel 7, und der entsprechenden Richtlinie des Freistaates Sachsen eingeführt werden kann. Aufgrund der fehlenden Finanzierung konnte diese Regelung nicht in die kommunale Bestimmung aufgenommen werden. Ungeachtet dessen wird laufend in Einzelfällen geprüft, ob Bauvorhaben der Stadt Leipzig für die Umsetzung von Kunst am Bau geeignet sind und wie deren Finanzierung ermöglicht werden kann. Bisher wurden zwei Projekte, jeweils im Zusammenhang mit der Innenausstattung der Gebäude, bei Bauvorhaben des Kulturamtes realisiert. (Akustikvorhang im Neubau Probesaal des Thomasalumnat und die Innenausstattung Foyer und Multifunktionsraum Neubau Wolffstraße 2, Anker) Federführend im Kulturamt werden zurzeit zwei Kunstprojekte im öffentlichen Raum (Gestaltung Addis-Abeba-Platz und Herzliyaplatz) betreut. Bei diesen Vorhaben erfolgt die laufende Einbeziehung des Sachverständigenforums "Kunst im öffentlichen Raum". Das Sachverständigenforum befasst sich u. a. laufend mit Vorhaben Dritter im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Es wurde sich bereits dazu verständigt, dass ein Kriterienkatalog, der die Anforderungen an derartige Projekte im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig definiert und sowohl dem Gremium bei seinen Entscheidungsfindungen als auch den Projektträgern sehr dienlich sein kann. Aus diesem Grund wird die Erarbeitung eines solchen Katalogs befürwortet. Die Federführung dafür soll bei dem Sachverständigenforum, zusammengesetzt aus Vertretern der Verwaltung, des Stadtrates, Kunstwissenschaftlern, Künstlern und Architekten, liegen, das sich zu jeder Zeit weiteren externen Sachverstand einholen kann. Das Gremium wird zurzeit von der Beigeordneten für Kultur geleitet, die Geschäftsführung liegt beim Kulturamt. Da das Gremium in der Regel lediglich vier Mal im Jahr zusammenkommt, muss bis zur Vorlage des Kriterienkatalogs ausreichend Zeit eingeplant werden. Der Kriterienkatalog wird nach Kenntnisnahme durch die Verwaltungsspitze den Fachausschüssen Kultur und Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis gegeben.