Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1192362.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
11.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03138
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.09.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Neues Kulturgutschutzgesetz 2016 – Welche Auswirkungen hat das auf die
kommunalen Leipziger Museen?
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Während die Erhaltung von Kulturgut in erster Linie Angelegenheit der Länder ist, ist der Bund in
zwei Bereichen für die Gesetzgebung zuständig: Einerseits für den Schutz von national wertvollem
Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland. Andererseits für den Schutz von Kulturgut ausländischer
Staaten, das unrechtmäßig nach Deutschland eingeführt wurde und zurückzugeben ist.
Um den Schutz von Kulturgut umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit
Kulturgut vorzugehen, führt die Bundesregierung die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des
Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammen.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 23. Juni 2016 verabschiedet, nachdem das
Bundeskabinett das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrecht am 4. November 2015
beschlossen hatte. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. Juli zugestimmt.
Das kürzlich verabschiedete Gesetz soll den illegalen Handel mit Kunstobjekten verhindern, es
verbietet die Ausfuhr von "national wertvollem Kulturgut" aus Deutschland.
Die Folge ist, dass es jetzt eine Verunsicherung dahingehend gibt, dass Sammler und Leihgeber
z. B. aus dem Ausland jetzt nicht mehr sicher sein können, ob sie ihre Kunstwerke nach einer
Präsentation in Deutschland auch zurückerhalten. Zudem ist die Einordnung, was „national
bedeutsames Kulturgut“ ist, in Einzelfällen schwierig. Dadurch ist das private und öffentliche
Sammeln, dass vor allem vom internationalen Kulturtausch profitiert, belastet.
Das umstrittene neue Kulturgutschutzgesetz zeigt in deutschen Museen erste Auswirkungen.
Leihgeber sind verunsichert; vereinzelt haben Sammler ihre verliehenen Kunstwerke sogar
zurückgezogen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.
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Für eine Paul Klee-Ausstellung, die für Anfang 2018 in der Pinakothek der Moderne geplant ist, hat
das Museum nach dessen Angaben erstmals eine Absage eines Leihgebers bekommen, der sie
explizit mit dem Kulturgutschutzgesetz begründete.
Wir fragen deshalb an:
1.
Hat das Gesetz weitere Auswirkungen auf die kommunalen Leipziger Museen?
2.
Gibt es Rückforderungen von Dauerrepräsentationen oder aus Sammlungen?
3.
Sind geplante Sonderausstellungen gefährdet?
Anlagen:
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