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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1192362.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
11.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03138 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Neues Kulturgutschutzgesetz 2016 – Welche Auswirkungen hat das auf die kommunalen Leipziger Museen? Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Während die Erhaltung von Kulturgut in erster Linie Angelegenheit der Länder ist, ist der Bund in zwei Bereichen für die Gesetzgebung zuständig: Einerseits für den Schutz von national wertvollem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland. Andererseits für den Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das unrechtmäßig nach Deutschland eingeführt wurde und zurückzugeben ist. Um den Schutz von Kulturgut umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, führt die Bundesregierung die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammen. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 23. Juni 2016 verabschiedet, nachdem das Bundeskabinett das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrecht am 4. November 2015 beschlossen hatte. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. Juli zugestimmt. Das kürzlich verabschiedete Gesetz soll den illegalen Handel mit Kunstobjekten verhindern, es verbietet die Ausfuhr von "national wertvollem Kulturgut" aus Deutschland. Die Folge ist, dass es jetzt eine Verunsicherung dahingehend gibt, dass Sammler und Leihgeber z. B. aus dem Ausland jetzt nicht mehr sicher sein können, ob sie ihre Kunstwerke nach einer Präsentation in Deutschland auch zurückerhalten. Zudem ist die Einordnung, was „national bedeutsames Kulturgut“ ist, in Einzelfällen schwierig. Dadurch ist das private und öffentliche Sammeln, dass vor allem vom internationalen Kulturtausch profitiert, belastet. Das umstrittene neue Kulturgutschutzgesetz zeigt in deutschen Museen erste Auswirkungen. Leihgeber sind verunsichert; vereinzelt haben Sammler ihre verliehenen Kunstwerke sogar zurückgezogen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Seite 1/3 Für eine Paul Klee-Ausstellung, die für Anfang 2018 in der Pinakothek der Moderne geplant ist, hat das Museum nach dessen Angaben erstmals eine Absage eines Leihgebers bekommen, der sie explizit mit dem Kulturgutschutzgesetz begründete. Wir fragen deshalb an: 1. Hat das Gesetz weitere Auswirkungen auf die kommunalen Leipziger Museen? 2. Gibt es Rückforderungen von Dauerrepräsentationen oder aus Sammlungen? 3. Sind geplante Sonderausstellungen gefährdet? Anlagen: Seite 2/3