Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1191508.pdf
Größe
217 kB
Erstellt
08.08.16, 12:00
Aktualisiert
24.11.16, 09:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03104
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsversammlung
26.10.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Maßnahmen- und Zeitplan zur Abstellung der vom Rechnungsprüfungsamt im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012
festgestellten Einschränkungen
Der Maßnahmen- und Zeitplan wird von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Gemäß § 88 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat die Stadt Leipzig zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht laut
§ 88 Abs. 2 SächsGemO aus der Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Er ist um einen
Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Am 22.06.2016 wurden der Jahresabschluss nebst Anhang und Rechenschaftsbericht der Stadt
Leipzig zum 31.12.2012 festgestellt sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 durch den Stadtrat zur
Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wurde dieser
durch die Verwaltung teilweise überarbeitet. Somit konnte eine Reihe von Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes bereits berücksichtigt werden. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde
im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt.
Im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Leipzig zum 31.12.2012 wurden Einschränkungen und Prüfungshemmnisse aufgeführt, die zu dem
eingeschränkten Prüfungsvermerk für den Jahresabschluss 2012 geführt haben.
Die Verwaltung hat einen Maßnahmen- und Zeitplan erarbeitet, der die jeweiligen Zeiträume zur
Ausräumung der Einschränkungen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen aufzeigt. Die
Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes wurden teilweise schon umgesetzt und die entsprechende
Einschränkung aus Verwaltungssicht damit behoben. Deutlich wird aber auch, dass die Umsetzung
anderer komplexer Sachverhalte noch einige Zeit in Anspruch nehmen und im jeweils letzten
offenen Jahresabschluss berücksichtigt werden kann.
Insbesondere die Ausräumung der Einschränkung hinsichtlich der nicht vollumfänglich
durchgeführten Inventuren wird für Verwaltung, insbesondere auf Grund der personellen, aber auch
der zeitlichen Umfänge, eine sehr große Herausforderung, bei der die Unterstützung vieler
Verwaltungsbereiche erforderlich ist.
In der Übersicht wird zunächst die im Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes beschriebene
Einschränkung dargestellt und in den folgenden beiden Spalten werden die durchzuführenden
Maßnahmen aufgezeigt und Angaben zum Umsetzungszeitpunkt gemacht.
Über den Fortschritt der Abarbeitung der Einschränkung wird dem Stadtrat künftig einmal jährlich
sowie jeweils im Rahmen der Feststellung zukünftiger Jahresabschlüsse berichtet.
Anlagen:
Begründung
Maßnahmen- und Zeitplan
Begründung der Vorlage
In der Ratsversammlung am 22.06.2016 wurden der Jahresabschluss nebst Anhang und
Rechenschaftsbericht der Stadt Leipzig zum 31.12.2012 festgestellt sowie der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Stadt Leipzig zum 31.12.2012 durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Mit der Beschlussfassung wurde im Punkt 5 festgelegt, dass der Oberbürgermeister dem
Stadtrat bis zum 30.09.2016 einen Maßnahmen- und Zeitplan vorzulegen hat, der die
Abstellung bzw. Korrektur der Mängel vorsieht, die im Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 festgestellt wurden.
Mit der vorliegenden Informationsvorlage wird dem Beschlusspunkt 5 der Drucksache
Nr. 02540 vom 22.06.2016 entsprochen.
Maßnahmen- und Zeitplan zur Umsetzung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Leipzig
Lfd. Nr. Sachverhalt - Angaben im Prüfungsvermerk
(Abschlussbericht des RPA)
1
1a
geplante Maßnahmen
Umsetzungszeitpunkt
Bewegliches Sachanlagevermögen
Das bewegliche Anlagevermögen, ausgenommen Kunstgegenstände, wurde im Rahmen der EöB ab 2009 durch eine körperliche Inventur der
Lecos aufgenommen. Die Abnahme der Gesamtinventur fand im Dezember 2011 statt. Damit waren die körperlichen Inventuren größtenteils in
2013 notwendig. Im Haushaltsjahr 2013 wurde mit der körperlichen Inventur begonnen und konnte in 8 Fachämtern abgeschlossen werden. Die
körperlichen Inventuren des beweglichen Sachanlagenvermögen werden RFID-unterstützt vorgenommen. Aufgrund technischer Probleme
konnten bisher noch nicht alle Fachämter ihre Inventur durchführen. Mit Überarbeitung des Inventarverwaltungsprogramms bis September 2016
können nun auch die fehlenden Inventuren nachgeholt werden. Mit dem III. Quartal 2017 soll die erste körperliche Folgeinventur inkl. aller
Nacharbeiten der beweglichen Vermögensgegenstände abgeschlossen sein.
bis III. Quartal 2017
Abschluss der ersten
körperlichen
Folgeinventur
Für Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten
und Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt rund
1,9 Mrd. € und bewegliches Sachanlagevermögen (vor
Korrekturvorschlag RPA) wurde zum Bilanzstichtag keine
gesetzeskonforme Inventur und/ bzw. keine
Folgeinventuren (Buchinventuren, soweit zulässig)
durchgeführt.
Die körperlichen Inventuren für die Kunstgegenstände fanden in den Jahren 2010 und 2011 statt. Damit sind die Folgeinventuren in den
Haushaltsjahren 2013 und 2014 durchzuführen. Derzeit finden Gespräche und Abstimmungen mit den Museen statt, damit die körperlichen
Inventuren im IV Quartal diesen Jahres beginnen können. Mit dem III. Quartal 2017 soll die erste körperliche Folgeinventur der
Kunstgegenstände inklusive aller Nacharbeiten abgeschlossen sein.
1b
Unbewegliches Sachanlagevermögen
Abschluss bis IV. Quartal
Die körperlichen Inventuren des unbeweglichen Sachanlagevermögens wurde im Rahmen von NKF in den Jahren 2009 bis 2012 durchgeführt. 2017
Damit sind die körperlichen Folgeinventuren in den Haushaltsjahren 2014 - 2017 notwendig.
Für die körperlichen Inventuren des unbeweglichen Sachanlagevermögen erfolgt aktuell eine enge Abstimmung der Stadtkämmerei
(Inventurleitung) mit den Fachämtern. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit sollten die Inventuren prioritär in bestehende
Prozesse eingebunden werden.
Ziel ist es, mit den körperlichen Inventuren der Gebäude im IV. Quartal dieses Jahres zu beginnen. Diese sollen dann bis zum IV. Quartal 2017
abgeschlossen sein. Die Erkenntnisse aus den ersten Inventurdurchgängen sollen dazu genutzt werden, die Prozesse langfristig zu optimieren.
Hierbei sollten zukünftig insbesondere Vereinfachungen durch technische Lösungen in Betracht gezogen werden.
1c
Die körperliche Inventur der Brücken, Tunnel, ingenieurbauliche Anlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen und sonstiges
Abschluss im IV. Quartal
Infrastrukturvermögen wurde in diesem Jahr begonnen und wird zum 31.12.2016 beendet sein. Die Nacharbeiten werden geschätzt dann noch 2016
2 bis 3 Monate in Anspruch nehmen.
1d
Die Inventur der Straßen, Wege und Plätze hat zum 01.01.2016 begonnen und wird zum 31.12.2016 beendet sein. Die Nacharbeiten werden
geschätzt dann noch 2 bis 3 Monate in Anspruch nehmen.
Abschluss im IV. Quartal
2016
1e
Buchinventuren
Für immaterielle Vermögensgegenstände, Forderungen, Schulden, liquide Mittel und sonstige Vermögensgegenstände, sowie für materielle
Vermögensgegenstände in den Jahren zwischen der körperlichen Inventur sind Buchinventuren durchzuführen. Im Rahmen des
Jahreswechsels und der Jahresabschlussarbeiten werden umfangreiche Abstimmungen des Zahlenwerkes vorgenommen. Die Fachämter
werden u.a. aufgefordert die Vollständigkeit ihrer gemeldeten Jahresabgrenzungsbuchungen zu bestätigen. Nach erfolgter
Buchung/Fortschreibung im SAP werden die Fachämter gebeten die Bestände der im Hauptbuch gebuchten Zu- und Abgänge zum Stichtag
31.12. bestätigen. Dieses sind alles Tätigkeiten die einer Buchinventur zugeordnet werden können. Eine Inventur ist aber an bestimmte
Dokumentationspflichten, bspw. die Aufstellung der Rahmenpläne, gebunden. Es existiert derzeit noch kein verbindliches Dokument, welches
das Vorgehen und die Dokumentationspflichten für die Buchinventur festlegt und vorgibt.
Abschluss bis IV. Quartal
2017
Ziel ist es prioritär die körperlichen Inventuren zu etablieren. Bis Mitte 2017 sollen sukzessive die Regelungen für eine ordnungsmäßige
Buchinventur erstellt werden.
Bis Ende 2017 sollen sowohl die erste körperliche Folgeninventur für alle materiellen Vermögensgegenstände, als auch die Buchinventuren
vollständig umgesetzt sein.
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Maßnahmen- und Zeitplan zur Umsetzung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Leipzig
2
Für Grund und Boden (…) ist bis zum Berichtsdatum keine Die körperliche Inventur des Grund und Bodens stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen.
ordnungsgemäße körperliche Inventur abgeschlossen
worden.
Um Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bestand des einzelnen Vermögensgegenstandes zu ziehen, müssten bei einer körperlichen Inventur
die Flurstücke vermessen werden. Eine Vermessung der rd. 22.000 Flurstücke steht nicht im Verhältnis zum erwarteten Ergebnis und ist im
Sinne einer sparsamen Haushaltsführung nicht vertretbar. Im Vorfeld der eigentlichen körperlichen Inventur muss zusätzlich eine Buchinventur
durchgeführt werden, da die Lage, Größe, Grenzen, eventuelle Belastungen und Nutzungseinschränkungen am Flurstück nur über das
Grundbuch und niemals über ein körperliche Inventur möglich sind.
Abschluss bis IV. Quartal
2017 für bebaute
Flurstücke und
Infrastrukturvermögen
Die Stadtkämmerei steht derzeit in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, um einen praktikablen Inventurprozess zu erarbeiten. Ziel ist
es, den Grund und Boden, der einem Gebäude bzw. einen Vermögensgegenstand des Infrastrukturvermögens zuzuordnen ist, über die
körperliche Inventur der Bauten aufzunehmen. Für den nicht bebauten Grund und Boden soll ein Stufenverfahren erarbeitet werden, bei denen
die Inventur in bereits bestehende Prozesse integriert werden soll. Der Beginn der Inventuren ist für das IV. Quartal 2016 vorgesehen. Die
Inventur der Flurstücke der Gebäude und des Infrastrukturvermögens soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Inventur für alle anderen
Flurstücke kann nur über eine permanente Erfassung erfolgen.
3
4
Für (…) die Kunstgegenstände der Leipziger Städtischen
Bibliotheken ist bis zum Berichtsdatum keine
ordnungsgemäße körperliche Inventur abgeschlossen
worden.
Bei debitorischen Akontozahlungen als Überzahlung auf
den Personenkonten i. H. v. 12,7 Mio. € ist nach den
Angaben im Anhang (Pkt 5.2.3 Passiva 4f) eine Klärung
bis zum 31.12.2012 nicht abgeschlossen.
Zur Eröffnungsbilanz konnte aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Stadtbibliothek für diese Kunstgegenstände nur eine Buchinventur
vorgenommen werden. Mit der Nachholung der körperlichen Inventur wurde Ende letzten Jahres begonnen. Ziel ist es die körperliche Inventur
inklusiver aller Nacharbeiten bis zum Ende 2017 abzuschließen.
Abschluss IV. Quartal
2017
Ab dem Jahresabschluss 2015 wird eine stichprobenweise Kontrolle der Umgliederungsfälle vorgenommen.
mit Aufstellung des
Jahresabschlusses 2015
Mit ausstehendem Klärungsbedarf in diesen
Größenordnungen kann eine
Buchführung nicht als ordnungsgemäß bewertet werden.
(Nach den Angaben in der Stellungnahme der Verwaltung
vom 30.03.2016 erfolgt ein Ausgleich im Folgejahr. Der
Prozess der Bearbeitung debitorischer Akontozahlungen
wird laufend optimiert. Eine abschließende Klärung aller
Fälle aufgrund deren Anzahl sei nicht möglich. Nach
Ansicht des RPA wäre eine Klärung im Folgejahr, soweit
der JA 2012 noch offen war, noch korrigierend im Zuge
von JA-Arbeiten sachgerecht in 2012 abzubilden).
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Maßnahmen- und Zeitplan zur Umsetzung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Leipzig
5
Das eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem bietet keine hinreichende Sicherheit dafür,
dass die Einhaltung der Grundsätze der Vollständigkeit
nach § 88 SächsGemO und § 36 Abs. 1 SächsKomHVODoppik sowie der Klarheit und Übersichtlichkeit nach § 88
SächsGemO gewährleistet wird.
Bspw. fehlenden Regelungen zur (...).
5a
Regelungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses
An der Erstellung fehlender Regelungen für die Aufstellung künftiger Jahresabschlüsse wird gearbeitet.
Dienstanweisung Bilanzbuchhaltung: soll in diesem Jahr in das Mitzeichnungsverfahren gegeben werden -> vorher muss die Vorlage zur
Nutzung von Wahlrechten und Ermessenspielräumen erstellt sein.
Dienstanweisung Anlagenbuchhaltung: Die DA existiert, muss aber überarbeitet werden. Derzeit wird prioritär am Jahresabschluss 2015
gearbeitet, so dass eine Überarbeitung erst in 2017 erfolgen kann.
Erarbeitung hat z. T.
schon begonnen.
Fertigstellung der letzten
Regelungen
voraussichtlich bis zum
IV. Quartal 2017.
DA Inventur - Anlagen zur Inventurrichtlinie: Mit den körperlichen Inventuren wurde bzw. wird in diesem Jahr begonnen und zum Teil werden
diese auch bis Ende des Jahres abgeschlossen. Dazu werden in diesem Jahr Arbeitsanweisungen durch den Beigeordneten für Finanzen in
Abstimmung mit allen anderen Beigeordneten erlassen. Die Erstellung der Dienstanweisungen erfolgt im Jahr 2017 nach Durchführung der
ersten körperlichen Folgeinventur. Damit können die Erkenntnisse daraus berücksichtigt werden. Ziel ist es die DA im ersten Halbjahr 2017
beschließen zu lassen.
5b
Festlegungen von Anordnungsbefugnissen für Jahresabschluss-Buchungen
Die fehlenden Regelungen bzgl. der Anordnungsbefugnisse für Jahresabschlussbuchungen wurden mit der DA 08/2015 "Regelungen zu
rechtsgeschäften und zum Anordnungswesen" nachgeholt. Die Dienstanweisung ist im Mai 2015 in Kraft getreten.
umgesetzt im Mai 2015
5c
ein Vertrags-, Zuwendungs- und Prozessregister
Eine Vorlage für die DB OBM zu diesem Sachverhalt wurde vom Hauptamt in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei erstellt und in erster
Lesung behandelt.
5d
ein ausreichendes Vertragscontrolling
Die Hinweise des RPA hinsichtlich des Vertragscontrollings werden im Kontext des Aufbaus eines Vertragsregisters geprüft.
5e
ein zentraler Rechnungseingang
Das Projekt zentraler Rechnungseingang verläuft derzeit planmäßig. Eine stufenweise Produktivsetzung ist ab dem III. Quartal 2017 geplant.
5f
systematische Saldenabstimmungen zu ausgelagerten
Aufgabenträgern
Eine Optimierung der Prozesse erfolgte jährlich. Weitere Verbesserungen erfolgen in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen und
Fachämtern.
5g
stringente Einhaltungen des Einheitsgeschäftspartners
Wie bereits in anderen Stellungnahmen mitgeteilt, werden hinsichtlich mehrfach angelegter Geschäftspartner Bereinigungen und
Prozessoptimierungen vorgenommen. Hinsichtlich der Ermittlung von umzugliedernden Debitoren und Kreditoren kann bis zur jeweiligen
Zusammenführung betroffener Geschäftspartner keine Optimierung erfolgen. Die maschinelle Ermittlung stellt auf die jeweilige
Geschäftspartnernummer und nicht auf die Bezeichnung des Geschäftspartners als Prüfebene ab.
lfd. Prozess
5h
systematische Erfassung von Vermögen/Schulden und
Vorgängen aufgrund ausgelagerter Tätigkeiten bei Dritten
(Hausverwaltungen, Geschäftsbesorgern, Treuhändern o.
ä.)
Es wurde ein Template entwickelt um alle im Jahr 2015 über die Bankkonten gezahlten Aufwendungen und Erträge automatisiert in das SAP
einspielen zu können. Dieses Template wurde an die Verwalter zur Erfassung der vorgesehenen Daten ausgegeben. Die Verwalter befüllen
derzeit die Templates und es werden erstmailig mit dem Jahresabschluss 2015 alle die in 2015 über die Bankkonten gezahlten Aufwendungen
und Erträge erfasst.
mit Aufstellung des
Jahresabschlusses 2015
5i
vollständige, umfassende Bankbestätigungen inkl.
Treuhandkonten wurden nicht eingeholt und ausgewertet
Die Hinweise des RPA wurden aufgegriffen und Bankbestätigungen für die Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 von Kreditinstituten eingeholt.
lfd. Prozess
Beginn voraussichtlich III.
Quartal 2017
lfd. Prozess
umgesetzt
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Maßnahmen- und Zeitplan zur Umsetzung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Leipzig
5j
unzulässige Zeichnungs-/ Verfügungsberechtigungen
wurden nicht durch interne Kontrollen festgestellt,
kommuniziert und behoben
Die Hinweise des RPA wurden aufgegriffen und Bankbestätigungen für die Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 von Kreditinstituten eingeholt. In
diesem Kontext können auch die Zeichnungs- bzw. Verfügungsberechtigungen auf Aktualität geprüft werden.
lfd. Prozess
6
Aufgrund fehlerhafter bzw. fehlender Beurteilung des
wirtschaftlichen Eigentums der Stadt an verpachteten
Gegenständen des Sachanlagevermögens (Sportanlagen)
sind Aktivierungen und Neubewertungen sowie die
Passivierung von damit im Zusammenhang stehenden
Sonderposten notwendig (Aktiva im Wertumfang von ca. +
30,0 Mio. € wurden im Rahmen der Aufstellung der EÖB
ausgebucht).
Die Prüfung des wirtschaftlichen Eigentums ist erfolgt. Das Amt für Sport arbeitet kontinuierlich alle Sachverhalte auf und übergibt diese zur
Korrektur der Stadtkämmerei. Derzeit erfolgt die Erfassung und Bewertung der Betriebsvorrichtungen. Zum derzeitigen Zeitpunkt wurden die
Werte für 99% der Gebäude; 100% der Außenanlagen und 1% der Betriebsvorrichtungen ermittelt und übergeben. Bis zum 31.12.2016 sollen
alle Vermögensgegenstände vollständig in der städtischen Bilanz ausgewiesen sein.
Abschluss bis IV. Quartal
2016
7
Die Abbildung von Bebauten Grundstücken und
Die ermittelten Summen verteilen sich auf das Immanuel-Kant Gymnasium, Humboldt-Gymnasium, Lichtenberg Gymnasium und 16. Schule in
grundstücksgleichen Rechten sowie Geleisteten
der Konradstraße. Die Schulen wurden im Haushaltsjahr 2013 aktiviert und die dazugehörigen Fördermittel als Sonderposten passiviert.
Anzahlungen und Anlagen im Bau (23,7 Mio. €) ist
aufgrund der Nichtberücksichtigung der Inbetriebnahme
von Schulen und anderen Einrichtungen
(Umgliederung/Ausweisfehler innerhalb des Sachanlagevermögens) mit Auswirkungen auf die Schuldenlage der
Stadt Leipzig nicht sachgerecht. Mit
zweckentsprechendem Nachweis der Verwendung sind für
die entsprechenden Fördermittel Sonderposten für
empfangene Investitions-zuwendungen zu bilanzieren und
keine Sonstigen Verbindlichkeiten (17,3 Mio. €).
ab dem Jahresabschluss
2013 umgesetzt.
8
Aufgrund der fehlerbehafteten Abbildung der Widmungen
in den Jahresabschlüssen der Kultureigenbetriebe der
Stadt Leipzig (Ausweis von Sonderposten anstatt
Kapitalrücklagen) ist über die Anwendung der
Eigenkapitalspiegelbildmethode das Sondervermögen zu
niedrig bewertet. Damit einhergehend wirkt die
Bestandsveränderung der Finanzanlagen der Stadt
Leipzig in der Ergebnisrechnung zu positiv. Diese Effekte
auf die Berichtigung der EÖB mit Auswirkung auf den JA
31.12.2012
der Stadt Leipzig sind noch nicht abschließend eruiert.
umgesetzt
Zwischen der Landesdirektion, der Stadt Leipzig sowie den Eigenbetrieben Kultur wurde sich darauf verständigt, die geänderte
mit Aufstellung
Rechtsauffassung des SMI zur Bilanzierung des den Eigenbetrieben gewidmeten Vermögens in den Jahresabschlüssen 2015 der Eigenbetriebe Jahresabschluss 2015
umzusetzen.
Um eine simultane und gleichzeitige Anpassung der Bilanzierung vorzunehmen, ist demnach der Jahresabschluss 2015 der Stadt Leipzig
geeignet. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Korrektur von Eröffnungsbilanzansätzen auf Seiten der Stadt bis 31.12.2015
(ergebnisneutral) möglich ist (gesetzliche Übergangsfrist).
9
Eine fehlende Bewertungsmatrix/-clusterung für
Ein Konzept zur Ermittlung der Datenbasis für die PWB ist in Erarbeitung.
Forderungen im Zusammenhang mit
Einzelwertberichtigungen sowie eine fehlerhafte Ermittlung
des Pauschalwertberichtungssatzes von Forderungen
wurde festgestellt (Auswirkungen hieraus sind nicht
beziffert).
10
In Auswertung von qualifizierten Bankbestätigungen, die
das RPA risikoorientiert stichprobenhaft von der
Stadtkämmerei angefordert hat, waren Bankguthaben
aufgeführt, die sich nicht im Buchwerk der Stadt
befinden. Dies betraf nicht nur Treuhandguthaben (vgl.
Prüfungshemmnis). Die Zuständigkeit innerhalb der
Stadtverwaltung für diese Konten ist vom Dezernat
Finanzen zu klären. In Auswertung der Bankbestätigungen
wurden darüber hinaus unzulässige
Zeichnungsberechtigungen identifiziert und der
Stadtkämmerei zur unverzüglichen Abänderung bekannt
gegeben.
Fertigstellung bis
30.09.2016
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurden fehlende Bankkonten identifiziert. Diese wurden aufgenommen und im Rahmen umgesetzt
der Korrekturbuchungen 2012 (Umbuchungsliste RPA) korrigiert. Des Weiteren wurden in Zusammenarbeit mit der bbvl die Bankkonten im
Zusammenhang mit den Verwalterverträgen des Liegenschaftsamtes auf Vollständigkeit überprüft. Diese Bestände wurden ebenso im Rahmen
der Korrekturbuchungen 2012 berichtigt.
Es wurde die korrekten Werte ermittelt und im Rahmen der Korrekturbuchungen 2012 verbucht. Die genauen Beträge sind der durch das
Dezernat fortgeschriebenen Umbuchungsliste zu entnehmen.
Zeichnungsberechtigungen wurden umgehend aktualisiert.
Seite 4 von 8
Maßnahmen- und Zeitplan zur Umsetzung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Leipzig
11
Die Unbegründetheit von Sonstigen Verbindlichkeiten im
Zusammenhang mit der Überleitung des kameralen
Verwahrbestandes aus dem Verkauf von Grund und
Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) i. H. v. ca. 27,8 Mio. € wurde festgestellt (davon haben 10,0 Mio. €
Rückstellungscharakter – siehe Prüfungshemmnis).
In diesem Punkt besteht ein Dissens zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Dezernat Finanzen/ Liegenschaftsamt.
Dissens zwischen
Die Stadt Leipzig weist u.a. in ihrer Vermögensrechnung zum 31.12.2012 sonstige Verbindlichkeiten aus übergeleiteten Verwahrbeständen aus Dezernat Finanzen und
dem Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) in Höhe von 28.092.538,76 EUR aus. Die Einnahmen daraus sind in
RPA
dem Bilanzposten liquide Mittel enthalten. Diese resultieren aus vereinnahmten Geldern aus dem Verkauf von Flurstücken, für die die Stadt
verfügungsberechtigt war. Diese Gelder können nach geltenden Recht Gegenstand von Vermögensansprüchen sein. Eine Auskehrverpflichtung
ist damit offen.
In vielen Fällen werden Seitens der Vermögensämter Bescheide aufgehoben oder Aktienanteile in Miteigentumsanteile gewandelt. An einer
flurstücksgenauen Zuordnung dieser Ansprüche, insbesondere durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offenen Vermögensfragen fehlt
es oft noch. Eine abschließende Entscheidung wird zum 01.01.2017 erwartet. Bis dahin soll nach den gesetzlichen Vorgaben die Eintragung der
offen gebliebenen Ansprüche durch die beteiligten Vermögensämter des Freistaates Sachsen und des Bundes in die Grundbücher erfolgen.
Das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig macht deutlich, dass Anträge auf Erlösauskehr rechtssicher erst nach dem 01.01.2017, mit in Kraft
treten von Artikel 5 des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs, geprüft werden können und somit auch erst ab 2017 eine
sachgerechte Schätzung der Inanspruchnahme vorgenommen werden kann. Bis dahin geht das Fachamt davon aus, dass alle
Verwahrbestände herausgegeben werden müssen. Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes zur Übergabe der bei den
Vermögensämtern einzuholenden flurstückskonkreten Anmeldeauskünfte zu vermögensrechtlichen Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(Negativ-/Positivatteste) wird vom Fachamt aus vorgenannten Grund als nicht begründend angesehen.
Nach dem 01.01.2017 wird das Liegenschaftamt der Stadt Leipzig durch die flurstücksgenaue Eintragung der Ansprüche Dritter in das
Grundbuch in die Lage versetzt werden, den Gesamtbestand der Verwahrkonten einzelfallbezogen zu prüfen. Eine unterjährige Prüfung kann
derzeit zu keinem rechtssicheren Ergebnis führen.
Bis zur endgültigen rechtlichen Eigentumszuordnung z.B. per Bescheid, Urteil oder Beschluss sollen diese Verwahrungen weiterhin als sonstige
Verbindlichkeiten in der Vermögensrechnung der Stadt Leipzig abgebildet werden. Ab 2017 wird durch das Liegenschaftsamt eine rechtssichere
Zuordnung der Verwahrgelder vorgenommen und eine Bereinigung der sonstigen Verbindlichkeiten in der städtischen Vermögensrechnung
vorgenommen.
Das Rechnungsprüfungsamt macht im Rahmen der Prüfung deutlich, dass die Verpflichtung zur Erlösauskehr bzw. zur Rückgabe zu jeden
Stichtag der Bilanz einzeln geprüft und bewertet werden müssen. Ohne diese Prüfung und den einzelfallbezogenen Nachweis der
Verbindlichkeiten dürfen diese Beträge aufgrund des Willkürverbotes nicht bilanziert werden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden einzelfallbezogen durch das Liegenschaftsamt angeordnet. Grundlage dafür bildeten u.a. die
entsprechenden Geldeingänge. Von Willkür kann daher aus Sicht des Dezernates Finanzen nicht gesprochen werden.
Die Stadt Leipzig weißt derzeit 28,1 Mio. € aus dem Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) im Bilanzposten
sonstige Verbindlichkeiten und innerhalb der liquiden Mittel aus. Nach einer Stichprobenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sollen aus
vorgenannten Gründen 17,8 Mio € als Berichtigung zur EÖB ausgebucht werden. Für den Restbetrag sind die Gründe für eine
Rückstellungsbildung nachprüfbar. Die liquiden Mittel wurden bei der Betrachtung durch das Rechnungsprüfungsamt außen vor gelassen.
Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 ist eine wirklichkeitsgetreue Bewertung durchzuführen. Dabei muss aus mehreren Möglichkeiten die
wahrscheinlichste und damit die am ehesten der Wirklichkeit entsprechende Variante ausgewählt werden.
Die Stichprobenauswahl umfasste 12.753.398,83 Euro, welche 45,39 % der Gesamtsumme abdeckt. Dabei kommt das Rechnungsprüfungsamt
zu der Ansicht, dass 10.000.155,43 € (78,41% der Stichprobe) als Rückstellungen zu klassifizieren sind, da zumindest der Zahlungszeitpunkt
ungewiss ist.
Damit stellt die Stichprobe eine knapp
80%-ige Zuordnung zu einer Rückstellung dar. Dadurch entspricht eine Abbildung von lediglich 35%
bezogen auf dem Gesamtbestand i.H.v. 28,1 Mio. € als Rückstellung und der pauschale Nichtansatz in Höhe von 65 % der Gesamtsumme
nicht der Wirklichkeit. Im Sinne einer vorsichtigen Bilanzierung ist nach Ansicht des Dezernates Finanzen eine Ausbuchung der Beträge nicht
sachgerecht.
Dem Grunde nach stellt die Rückstellungsbildung ein Mittel der Periodenabgrenzung dar. Da den Verbindlichkeiten der Zahlungseingang an
liquiden Mittel gegenübersteht ist die Periodenabgrenzung an dieser Stelle nicht gegeben. Die in den liquiden Mitteln enthaltenen Beträge sind
dem Grunde und der Höhe nach bekannt. Lediglich der unbekannte Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung würde für eine Rückstellungsbildung
sprechen. Da aufgrund von Rückgabeansprüchen über die liquiden Mittel aus den Verwahrbeständen nicht frei verfügt werden kann, ist eine
Abbildung als Rückstellung ohne Bezug auf die Zahlungseingänge nicht empfehlenswert.
Des Weiteren steht im Rahmen der Jahresabschlusserstellung einer Kommune weniger der Gläubigerschutz, sondern die Informationen über
die wirtschaftliche Lage in Hinsicht auf die Aufgabenerfüllung im Vordergrund. Dabei sind wirklichkeitsgetreue Informationen zum Stand der frei
verfügbaren liquiden Mittel zwingend notwendig. Mit dem Ausbuchen der sonstigen Verbindlichkeiten ist auch kein getrennter Ausweis dieser
fremden liquiden Mittel mehr gegeben.
Aus den vorgenannten Erläuterungen kann sich das Dezernat Finanzen im Sinne einer wirklichkeitsgetreuen Bilanzierung nicht der Meinung
des Rechnungsprüfungsamt anschließen und lehnt daher eine Korrektur der Verwahrbestände ab. Ab dem 01.01.2017 wird eine rechtsichere
Prüfung der Auskehrverpflichtungen durch das Liegenschaftsamt erfolgen.
Seite 5 von 8
Lfd. Nr. Sachverhalt - festgestelltes Prüfungshemmnis geplante Maßnahmen
Umsetzungszeitpunkt
(Abschlussbericht des RPA)
1
2
Die Bewertung der Rückstellungsbildung für KAV
(LVV/KWL) i. H. v. 290 Mio. € kann mangels
begründender Unterlagen nicht beurteilt werden.
Insbesondere steht die zu erwartende Prognose
der Nichtinanspruchnahme sowie die kameral
nicht gebildete Rücklage für Risikovorsorge der
Rückstellungsbildung entgegen. In diesem
Zusammenhang kann auch eine doppelte
Risikoabbildung durch die Abwertung der
Finanzanlage LVV aufgrund der
Rückstellungsbildung in der KWL mit
Ergebnisabführung an die LVV
(Eigenkapitalspiegelbildmethode) nicht
ausgeschlossen werden.
In diesem Punkt besteht ein Dissens zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Dezernat Finanzen.
Das Dezernat Finanzen sieht keine doppelte Risikoabbildung. Das tatsächliche wirtschaftliche Risiko aus der Inanspruchnahme der
KWL zum Stichtag ist weitaus höher als die durch die Stadt Leipzig passivierte Rückstellung. Eine zu hohe oder doppelte
Risikoabbildung findet daher nicht statt. Zur Absicherung des tatsächlichen Risikos hat die Landesdirektion in ihrem
Genehmigungsbescheid vom 30.09.2011 weitere umfangreiche Auflagen erteilt.
Zur Absicherung der finanziellen Stabilität von LVV und KWL und der zukünftigen Aufgabenerfüllung im Bereich der Wasserversorgung
und Abwasserentsorgung haben die Stadt Leipzig und die LVV eine Kapitalausstattungsvereinbarung abgeschlossen. Danach
verpflichtet sich die Stadt Leipzig gegenüber der LVV zur Kapitalausstattung bis maximal 290 Mio. € unter der Voraussetzung, dass die
LVV wegen der Inanspruchnahme der KWL aus den CDO-Transaktionen Verluste der KWL ausgleichen muss. Die
Kapitalausstattungs-vereinbarung deckelt folglich lediglich das Risiko zur Zahlung für die Stadt Leipzig. Das weitere Risiko der KWL
wird durch die Rückstellungsbildung im Jahresabschluss der KWL dargestellt.
Um das für die Stadt Leipzig verbleibende Risiko bilanziell abzubilden, wurde eine Rückstellung in Höhe dieser
Kapitalausstattungsvereinbarung gebildet. Die Bildung dieser Rückstellung ist unabhängig von der Rückstellungsbildung in der KWL zu
betrachten. Ungeachtet der vorhergehenden Darstellungen ist die scheinbar doppelte Abbildung das Resultat der
Eigenkapitalspiegelbildmethode, die es so in den HGB-buchenden Unternehmen nicht gibt. Es handelt sich dem Grunde nach um zwei
unterschiedliche Sachverhalte. Zum einen um die Verpflichtung der Stadt Leipzig gegenüber der LVV und zum anderen um den Effekt
aus der Eigenkapitalspiegelbildmethode. Der Kontenrahmen der VwV KomHSys sieht keinen Korrekturposten für etwaige Effekte vor,
so dass es zu ähnlichen Konstellationen jederzeit kommen kann. Eine Kürzung der Rückstellung bei der Stadt Leipzig zur
Neutralisation der Effekte aus der Eigenkapitalspiegelbildmethode ist nicht sachgerecht, da unter der Beachtung des
Höchstwertprinzips kein wirklichkeitsgetreuer Ausweis dieses Bilanzpostens gegeben ist. Eine Erhöhung des Ansatzes der
Finanzanlage ist ebenso wenig sachgerecht, da vom gesetzlich vorgegebenen Bewertungsschema der Eigenkapitalspiegelbildmethode
abgewichen werden würde. Eine Konsolidierung der Abschlüsse im Konzernverbund der Stadt Leipzig würde diese Effekte
neutralisieren.
Die Rückstellung wird die Stadt Leipzig mit Beendigung der Kapitalausstattungsvereinbarung auflösen.
Im JA 2012 ist der Sachverhalt LVBIm JA 2012 ist der Sachverhalt LVB-Schienennetztransaktion als Gewährvertrag unter der Bilanz i. H. v. 59,9 Mio. € abgebildet. Das
Schienennetztransaktion als Gewährvertrag unter nicht der Stadt Leipzig zugerechnete wirtschaftliche Eigentum an dem garantierten NORD/LB-Darlehen und die damit im
der Bilanz i. H. v. 59,9 Mio. € abgebildet. Das
Zusammenhang stehende Aktiva (Konsolidierungsanleihen) wurden in mehreren Gutachten bestätigt, zuletzt durch das Memorandum
nicht der Stadt Leipzig zugerechnete
von Dr. Wolfgang von Schönborn der Rechtsanwälte King & Wood Mallesons LLP vom 09.02.2016.
wirtschaftliche Eigentum an dem garantierten
Eine Darstellung des verbleibenden Darlehen bei der NordLB und des Wertpapierdepot als wirtschaftliches Eigentum und eine damit
NORD/LB-Darlehen und die damit im
verbundene Bilanzierungspflicht sehen wir daher weiterhin nicht. Die nach der Terminierung der CBL-Schienennetz-Transaktion 2011
Zusammenhang stehende Aktiva
verbleibenden vertraglichen Verpflichtungen werden planmäßig bedient, daher ist eine Rückstellungsbildung entbehrlich.
(Konsolidierungsanleihen) sowie deren Bewertung Wir sehen die Darstellung der Garantie gegenüber der NordLB als ausreichend.
können nicht abschließend beurteilt werden.
Infolgedessen sind die Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung und des Jahresabschlusses
hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der
Posten der Vermögensrechnung Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, Wertpapiere, der Posten der
Ergebnisrechnung im ordentlichen Ergebnis der
Zinsaufwendungen und Zinserträge sowie
Zahlungen in der Finanzrechnung und hinsichtlich
der Haftungsverhältnisse sowie Angaben und
Erläuterungen zu nicht bilanzierten
Vorbelastungen künftiger HHJ im Anhang und
Rechenschaftsbericht nicht abschließend
beurteilbar.
Dissens zwischen Dezernat
Finanzen und RPA.
Die gebildete Rückstellung wird
die Stadt Leipzig mit Beendigung
der Kapitalausstattungsvereinbarung auflösen.
Nächste Überprüfung der
Voraussetzungen für die
Rückstellungsbildung mit
Aufstellung des
Jahresabschlusses 2014, d. h.
voraussichtlich IV. Quartal 2016.
Dissens zwischen Dezernat
Finanzen und RPA
3
Bei der Prüfung der Verbindlichkeiten aus der
In diesem Punkt besteht ein Dissens zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Dezernat Finanzen / Liegenschaftsamt.
Dissens zwischen Dezernat
Finanzen und RPA
Überleitung des kameralen Verwahrkontos aus Die Stadt Leipzig weist u.a. in ihrer Vermögensrechnung zum 31.12.2012 sonstige Verbindlichkeiten aus übergeleiteten
dem Verkauf von Grund und Boden wurde trotz Verwahrbeständen aus dem Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) in Höhe von 28.092.538,76 EUR aus.
Die Einnahmen daraus sind in dem Bilanzposten liquide Mittel enthalten. Diese resultieren aus vereinnahmten Geldern aus dem
Aufforderung der ausstehende
Verkauf von Flurstücken, für die die Stadt verfügungsberechtigt war. Diese Gelder können nach geltenden Recht Gegenstand von
Einzelfallnachweis für die verwahrten Erlöse
Vermögensansprüchen sein. Eine Auskehrverpflichtung ist damit offen.
nicht erbracht. Im Übrigen sei hinsichtlich der
diesbezüglichen Melde- und Informationspflichten In vielen Fällen werden Seitens der Vermögensämter Bescheide aufgehoben oder Aktienanteile in Miteigentumsanteile gewandelt. An
auf die Ausführung unter Punkt 3.2.2 verwiesen. einer flurstücksgenauen Zuordnung dieser Ansprüche, insbesondere durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offenen
Vermögensfragen fehlt es oft noch. Eine abschließende Entscheidung wird zum 01.01.2017 erwartet. Bis dahin soll nach den
gesetzlichen Vorgaben die Eintragung der offen gebliebenen Ansprüche durch die beteiligten Vermögensämter des Freistaates
Sachsen und des Bundes in die Grundbücher erfolgen.
Das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig macht deutlich, dass Anträge auf Erlösauskehr rechtssicher erst nach dem 01.01.2017, mit in
Kraft treten von Artikel 5 des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs, geprüft werden können und somit auch erst ab
2017 eine sachgerechte Schätzung der Inanspruchnahme vorgenommen werden kann. Bis dahin geht das Fachamt davon aus, dass
alle Verwahrbestände herausgegeben werden müssen. Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes zur Übergabe der bei den
Vermögensämtern einzuholenden flurstückskonkreten Anmeldeauskünfte zu vermögensrechtlichen Ansprüchen nach dem
Vermögensgesetz (Negativ-/Positivatteste) wird vom Fachamt aus vorgenannten Grund als nicht begründend angesehen.
Nach dem 01.01.2017 wird das Liegenschaftamt der Stadt Leipzig durch die flurstücksgenaue Eintragung der Ansprüche Dritter in das
Grundbuch in die Lage versetzt werden, den Gesamtbestand der Verwahrkonten einzelfallbezogen zu prüfen. Eine unterjährige
Prüfung kann derzeit zu keinem rechtssicheren Ergebnis führen.
Bis zur endgültigen rechtlichen Eigentumszuordnung z.B. per Bescheid, Urteil oder Beschluss sollen diese Verwahrungen weiterhin als
sonstige Verbindlichkeiten in der Vermögensrechnung der Stadt Leipzig abgebildet werden. Ab 2017 wird durch das Liegenschaftsamt
eine rechtssichere Zuordnung der Verwahrgelder vorgenommen und eine Bereinigung der sonstigen Verbindlichkeiten in der
städtischen Vermögensrechnung vorgenommen.
Das Rechnungsprüfungsamt macht im Rahmen der Prüfung deutlich, dass die Verpflichtung zur Erlösauskehr bzw. zur Rückgabe zu
jeden Stichtag der Bilanz einzeln geprüft und bewertet werden müssen. Ohne diese Prüfung und den einzelfallbezogenen Nachweis der
Verbindlichkeiten dürfen diese Beträge aufgrund des Willkürverbotes nicht bilanziert werden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden einzelfallbezogen durch das Liegenschaftsamt angeordnet. Grundlage dafür bildeten u.a. die
entsprechenden Geldeingänge. Von Willkür kann daher aus Sicht des Dezernates Finanzen nicht gesprochen werden.
Die Stadt Leipzig weißt derzeit 28,1 Mio. € aus dem Verkauf von Grund und Boden (ungeklärte Eigentumsverhältnisse) im Bilanzposten
sonstige Verbindlichkeiten und innerhalb der liquiden Mittel aus. Nach einer Stichprobenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
sollen aus vorgenannten Gründen 17,8 Mio € als Berichtigung zur EÖB ausgebucht werden. Für den Restbetrag sind die Gründe für
eine Rückstellungsbildung nachprüfbar. Die liquiden Mittel wurden bei der Betrachtung durch das Rechnungsprüfungsamt außen vor
gelassen.
Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 ist eine wirklichkeitsgetreue Bewertung durchzuführen. Dabei muss aus mehreren Möglichkeiten die
wahrscheinlichste und damit die am ehesten der Wirklichkeit entsprechende Variante ausgewählt werden.
Die Stichprobenauswahl umfasste 12.753.398,83 Euro, welche 45,39 % der Gesamtsumme abdeckt. Dabei kommt das
Rechnungsprüfungsamt zu der Ansicht, dass 10.000.155,43 € (78,41% der Stichprobe) als Rückstellungen zu klassifizieren sind, da
zumindest der Zahlungszeitpunkt ungewiss ist.
Damit stellt die Stichprobe eine knapp
80%-ige Zuordnung zu einer Rückstellung dar. Dadurch entspricht eine Abbildung von
lediglich 35% bezogen auf dem Gesamtbestand i.H.v. 28,1 Mio. € als Rückstellung und der pauschale Nichtansatz in Höhe von 65 %
der Gesamtsumme nicht der Wirklichkeit. Im Sinne einer vorsichtigen Bilanzierung ist nach Ansicht des Dezernates Finanzen eine
Ausbuchung der Beträge nicht sachgerecht.
Dem Grunde nach stellt die Rückstellungsbildung ein Mittel der Periodenabgrenzung dar. Da den Verbindlichkeiten der
Zahlungseingang an liquiden Mittel gegenübersteht ist die Periodenabgrenzung an dieser Stelle nicht gegeben. Die in den liquiden
Mitteln enthaltenen Beträge sind dem Grunde und der Höhe nach bekannt. Lediglich der unbekannte Zeitpunkt der
Zahlungsverpflichtung würde für eine Rückstellungsbildung sprechen. Da aufgrund von Rückgabeansprüchen über die liquiden Mittel
aus den Verwahrbeständen nicht frei verfügt werden kann, ist eine Abbildung als Rückstellung ohne Bezug auf die Zahlungseingänge
nicht empfehlenswert.
Des Weiteren steht im Rahmen der Jahresabschlusserstellung einer Kommune weniger der Gläubigerschutz, sondern die
Informationen über die wirtschaftliche Lage in Hinsicht auf die Aufgabenerfüllung im Vordergrund. Dabei sind wirklichkeitsgetreue
Informationen zum Stand der frei verfügbaren liquiden Mittel zwingend notwendig. Mit dem Ausbuchen der sonstigen Verbindlichkeiten
ist auch kein getrennter Ausweis dieser fremden liquiden Mittel mehr gegeben.
Aus den vorgenannten Erläuterungen kann sich das Dezernat Finanzen im Sinne einer wirklichkeitsgetreuen Bilanzierung nicht der
Meinung des Rechnungsprüfungsamt anschließen und lehnt daher eine Korrektur der Verwahrbestände ab. Ab dem 01.01.2017 wird
eine rechtsichere Prüfung der Auskehrverpflichtungen durch das Liegenschaftsamt erfolgen.
4
Bezüglich der Auswertung der stichprobenhaft Eine Optimierung der Prozesse erfolgte jährlich. Weitere Verbesserungen erfolgen in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen
angeforderten
Saldenbestätigungen
bei und den Fachämtern.
ausgelagerten Aufgabenträgern seitens des RPA
wurden Differenzen nicht abschließend geklärt.
lfd. Prozess