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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1067490.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
23.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.09.16, 15:22

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03006 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Baubeschluss zur denkmalgerechten Sanierung der Freianlagen Karl-LiebknechtStraße 27-33, in Verbindung mit überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016 Beschluss des Oberbürgermeisters vom 23.08.2016: 1. Der denkmalgerechte Ersatzneubau der Freianlagen Karl-Liebknecht-Straße 27-33 wird gemäß §22 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen. 2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 505.495,08€. Davon wurden 250.000,00€ bereits mit der Beschlussvorlage Nr.VI-DS-02010 „Verwendung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2016“ als überplanmäßige Auszahlung bestätigt. 3. Für das Haushaltsjahr 2016 werden weitere überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0000982.700 in Höhe von 255.495,08 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000-Finanzierung Rücklage/sonst.Verbindlichkeit. 4.Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresabschlussergebnisses 2016 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2017 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0000982.700 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle 1098500000 - Finanzierung Rücklage / sonst. Verbindlichkeit. 5. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das zuständige Fachamt, das Amt für Stadtgrün und Gewässer angemeldet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 7.0000982.700 Auszahlungen 2016 2017 505495,08 Sachkonto 78513000 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge ab Ergeb. HH Aufwand 2019 ff. Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten x nein Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 4775 1100.55.1.0.01.08 44550000 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Die denkmalgerechte Sanierung der Freianlagen Karl-Liebknecht-Straße 27-33 ist für 2017 vorgesehen. Das Ensemble ist ein aussagekräftiges Zeugnis der städtebaulich-architektonischen und der landschaftsarchitektonischen Auffassungen der frühen 1960er Jahre. Der Freiraum enthält umfangreiche Substanz aus der Entstehungszeit und späteren Zeitschichten, die entsprechend der denkmalpflegerischen Zielstellung instand gesetzt und hervorgehoben werden soll. Zugleich erfolgen funktionale und gestalterische Verbesserungen des Freiraums, die aus aktuellen Nutzungsanforderungen resultieren. Die Kosten der Maßnahme werden aus sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) des Sanierungsgebiets „Innerer Süden“ finanziert. Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den Kosten sind in der Begründung enthalten. Anlagen: Begründung 01 Übersichtsplan 02 Entwurfsplanung 03 Fotos Prüfkatalog strategische Ziele Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen 10.08.2016 Karl-Liebknecht-Straße 27-33, Sanierung der Freianlagen Grundlagen - Drucksache V/3789 Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Innerer Süden“ 2016 - Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14 vom 26.08.2014, Allriss:DS-001183/14 Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „ Innerer Süden“ Einbeziehung der Öffentlichkeit/ Veranlassung Es handelt sich um die Außenanlagen eines Wohnblocks mit Ladenzeile im Erdgeschoss sowie eines zweistöckigen Verkaufspavillons, Baujahr 1963. Die künftige Gestaltung wurde bereits im Zuge des Ausbaus der Karl-Liebknecht Straße in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren angeregt. Dabei waren im Mai 2012 verschiedene Vertreter aus Bewohnerschaft, Gewerbemietern, Gastronomen, Mitgliedern des Stadtbezirksbeirates, des Interessenbeirates Karli und Eigentümern beteiligt. Die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Bereichs wurde gemeinsam diskutiert. Empfehlungen und Qualitätsanforderungen wurden für die Ladenzone und die Grünflächen ausgesprochen. Ende 2015 wurden mit Hilfe der Eigentümer die Mieter erneut einbezogen. Hinweise konnten für die historische Analyse aufgegriffen werden. Die weitere Entwicklung des Areals um die Karl-Liebknecht-Straße 27-33 wurde in einer denkmalpflegerischen Zielstellung vom Büro Freiraumkonzepte erarbeitet. Die Gebäude und die Freianlagen stehen nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal unter Schutz. Der Planungsstand wurde im Mai 2016 von den Betreibern und Betreiberinnen der Ladenzonen, dem BioMare, dem Leipziger Kreativ- und Strick-Café und dem Bike Department Ost sowie Vertreterinnen der Eigentümer gemeinsam bestätigt. Die Stadt Leipzig und die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH als Eigentümer der Flächen werden die Öffentlichkeit bis zur Fertigstellung weiterhin intensiv einbinden. Lage im Stadtgebiet Der Freiraum liegt in der Inneren Südvorstadt an der städtebaulich bedeutenden Magistrale KarlLiebknecht-Straße gegenüber dem Volkshaus. Es besteht keine direkte Verbindung zu anderen Grünflächen. Das Planungsgebiet grenzt direkt an den im Herbst fertiggestellten Abschnitt der Karl-Liebknecht-Straße (Straße und Gehweg mit Baumpflanzungen). Geschichte Bis 1945 war der Straßenabschnitt zu beiden Seiten von Blockrandbebauung geprägt. Die östliche Häuserzeile fiel jedoch den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer. Der Trümmerschutt wurde 1952 beräumt, zeitgleich gab es Planungen zur Errichtung eines Stadtteilzentrums an dieser Stelle. Dem zurückgesetzte Gebäudekomplex im Stil stalinistischer Architektur sollte ein steinerner Platz vorgelagert werden. Diese Planungen kamen nicht zur Ausführung. Stattdessen lag die Fläche über zehn Jahre brach, ehe sie mit den Mitteln des industriellen Wohnungsbaus bebaut wurde. Das schließlich als „staatlicher Wohnungsbau 1961-62-63“ präsentierte „Objekt F 17 a“ vermerkte als „Planträger“ den Rat der Stadt Leipzig. Die Planung erfolgte im VEB Hochbauprojektierung Leipzig in einem Planungskollektiv unter Leitung des Architekten Rudolf Rohrer (1900-1968). Die städtebauliche Figur aus weit zurückgesetzter Wohnscheibe, vorspringender Ladenzone im Erdgeschoss und einem gläsernen Verkaufspavillon („Möbelhaus Modern“) sollte sich von der 1 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen 10.08.2016 früheren Blockrandbebauung deutlich unterscheiden und erscheint bis heute im Straßenverlauf als Zäsur. Dem gründerzeitlichen Konzept wird hier demonstrativ die Idee der offenen Zeilenbauweise entgegengesetzt. Nach dem Vorbild der aufgelockerten, durchgrünten Stadt gibt die Bebauung einer Grünfläche Raum, die von der Abteilung Grünplanung im VEB Hochbauprojektierung Leipzig geplant wurden. Die Freiraumgestaltung 1963 Das im Jahr 1961 „projektierte“ und 1963 realisierte Projekt setzte die Idee der „Stadtlandschaft“ im kleinen Rahmen beispielhaft um. Ziel war eine locker von Bäumen bestandene, sonnige Grünfläche. Den Häusern wurde ein baulicher Rahmen aus niedrigen Natursteinmauern vorgelagert. Die Gehwegbereiche wurden mit quadratischen Betonplatten (Kreuzfuge, 30x30 cm) befestigt. Über gestaffelte Eingangsbereiche im Norden und Süden wurden die Passanten zu den Läden geführt. Hochbeete mit Sommerblumen in großen Farbflächen betonten diese Zonen. Auf der zentralen Rasenfläche wurden wenige Bäume gepflanzt. Strauchpflanzungen verdichteten die Ränder, die Mitte blieb frei. Die weitere Entwicklung Im Jahr 1971 wurde die Skulpturengruppe „Familie“ des Leipziger Bildhauers Rudolf Oelzner (1906-1985) im nördlichen Drittel der Rasenfläche aufgestellt. In den 1980er Jahren erfolgte die Verlegung von Beton-Großplatten in den Gehwegbereichen. In den 1990er Jahren wurden vor dem Wohnblock schlank aufwachsende Linden in Reihe gepflanzt. Im Laufe der Jahre wurde der Freiraum durch wild aufgewachsene wie auch gepflanzte Bäume zusehends verschattet. Aktuelle denkmalgerechte Planung Das Ensemble ist ein aussagekräftiges Zeugnis der städtebaulich-architektonischen und der landschaftsarchitektonischen Auffassungen der frühen 1960er Jahre. Der Freiraum enthält umfangreiche Substanz aus der Entstehungszeit und späteren Zeitschichten, die entsprechend der denkmalpflegerischen Zielstellung instand gesetzt und hervorgehoben werden soll. Zugleich erfolgen funktionale und gestalterische Verbesserungen des Freiraums, die aus aktuellen Nutzungsanforderungen resultieren. Im Einzelnen ist die Sanierung der vorhandenen Natursteinmauern und Stahlgeländer geplant. Ferner werden die befestigten Flächen wieder mit den zum Ensemble gehörenden Betonplatten (30x30cm) belegt, Randbereiche mit Mosaiksteinpflaster angepasst. Besonderes Augenmerk verdienen die Pflanzungen der Freifläche. So sind eine Reihe spontan aufgewachsener oder zusätzlich gepflanzter Bäume zu entfernen, die zu den erhaltenswerten Bäumen in Konkurrenz stehen, die Eingangsbereiche verschatten und die städtebaulicharchitektonische Konzeption überlagern. Teilweise stehen die Bäume zu nah an den befestigten Flächen und verursachen bauliche Schäden. Zusätzliche Begründung erhalten die Maßnahmen an der Baumsubstanz durch die Tatsache, dass im Straßenraum kürzlich Platanen gepflanzt wurden, die den Freiraum zukünftig als Großbäume prägen. Die in den 1990er Jahren gepflanzte Lindenreihe wird in der Achse des südlichen Gebäudezugangs (Fahrradladen) gekürzt. Sie ist bei einem späteren Abgang der Bäume nicht zu ersetzen, da nicht zum Ensemble gehörig. In den Pflanzflächen wird eine Kombination aus Stauden und Sträuchern gepflanzt, die auch den Blühaspekt wieder in die Freifläche einführen. Auf den befestigten Flächen werden eine Reihe von funktionalen Angeboten und Aufwertungen eingefügt: Sitzplätze, Spielgeräte, eine Bücherstation und 13 zusätzliche Fahrradbügel. Im Terrassenbereich bleibt genügend Raum für einen Freisitz (optional). Die vorhandenen Mastleuchten gehören zum geschützten Ensemble und werden saniert bzw. typengleich erneuert. 2 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen 10.08.2016 Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dieser entspricht nicht der Prioritätenliste aus dem Beschluss des OBM, Nr.DBV892/14 vom 26.08.2014, Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „Innerer Süden“. Eine denkmalgerechte Erneuerung der Anlagen wäre zu einem späteren Zeitpunkt nicht finanzierbar und die unbefriedigende Gestaltung würde bestehen bleiben. Es könnte zu Fördermittelrückforderungen aufgrund der Nichterreichung von Fördergebietszielen kommen. Finanzierung /Zuordnung als investive Maßnahme im Finanzhaushalt Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um einen denkmalgerechten Ersatzneubau der o.g. öffentlich zugänglichen Freianlage. Mit der Neuanlage geht eine wesentliche Verbesserung der voll verschlissenen Anlage einher, die zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Fläche beiträgt. Der Charakter der baulichen Maßnahmen geht deutlich über eine Zustandserhaltung/ Instandhaltung hinaus. Es entsteht eine neue Qualität die einem Neubau entspricht. Mauern und Treppen werden auf neuen Fundamenten aufgebaut. Ausstattungen und Gehwegbeläge werden nach historischem Vorbild komplett neu eingebaut. Die Gesamtkosten werden im Finanzhaushalt (PSP-Element 7.0000982.700, Finanzkonto 78513000) bereitgestellt. Grundlagen: (gemäß Kostenberechnung nach DIN 276-1 2008, brutto, vom 31.03.2016) Kostengruppe Summe 500 Außenanlagen 510 Geländeflächen 520 Befestigte Flächen 427.813,49 € 9.596,16 € 138.293,47 € 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 58.463,27 € 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 97.236,48 € 550 Einbauten in Außenanlagen 36.211,70 € 570 Pflanz- und Saatflächen 31.543,93 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 56.468,48 € Fördermittel/Einnahmen und Ausgaben Die Maßnahme wird im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innerer Süden“ aus sanierungsbedingten Einnahmen/ Ausgleichsbeträgen als Ordnungsmaßnahme finanziert. ( Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14 vom 26.08.2014) In der zugehörigen Prioritätenliste ist die Karl-Liebknecht-Straße 27-33 nach der Braustraße an zweiter Stelle eingeordnet. Erste Kostenermittlungen bezogen sich nur auf den Bereich der städtischen Grundstücksteile. Hier wurde bereits für 2016 eine überplanmäßige Auszahlung von 250.000,00 € mit der Beschlussvorlage Nr.VI-DS-02010 Verwendung von sanierungsgerechten Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB, in 2016 für Planung und Bau bestätigt. Nach der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) sind öffentliche Wege und Plätze bis zu einer Höhe von 160 €/m² zuwendungsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flächen tatsächlich von jedermann benutzt werden können und 3 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen 10.08.2016 soweit sich die Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde befinden, ist die Nutzungsmöglichkeit langfristig zu sichern. U.a. zur Gewährleistung dieser Vorgaben wurde mit der LWB eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Danach hat sich die LWB verpflichtet, die geförderten Flächen für mindestens 25 Jahre als öffentliche Grünfläche zu belassen. Ein entsprechendes „Flächenbenutzungsrecht“ wird als Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Die Verkehrssicherungspflichten, die Pflege und der Unterhalt der Flächen obliegen dem Eigentümer, der LWB. Da es sich um eine Ordnungsmaßnahme nach BauGB, also um eine gemeindliche Aufgabe handelt und die Zuwendungsvoraussetzungen nach der VwV-StBauE gegeben sind, erfolgt keine finanzielle Beteiligung der LWB. Mit der Einbeziehung der Teilflächen der LWB kann das Ensemble nun vollständig seiner Bedeutung als Gartendenkmal gerecht werden. Die Bausumme erhöht sich auf 427.813,49 €. Nach anrechenbaren Kosten belaufen sich die Planungsleistungen auf 77.681,59 €. Gesamtkosten Planung und Bau: 505.495,08 € Bereits bestätigte überplanmäßige Auszahlung im HH-Jahr 2016: 250.000,00 € Damit beläuft sich die noch benötigte überplanmäßige Auszahlung auf 255.495,08 €. Die Ausschreibung und Vergabe ist ab Oktober 2016 vorgesehen. Die Realisierung der Maßnahme soll 2017 abgeschlossen werden. • • Folgekosten Zusätzliche Folgekosten entstehen ab 2019 ff. in Höhe von 4.775,00 € für Stauden und Gehölzflächen sowie Einfriedungen. Grunderwerb Für die Maßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH. Die Flurstücke 4576,917/1und 4573 sind in städtischem Eigentum. Die Flurstücke, 4577, 917/2, 916/1 und 4574/1 befinden im Eigentum der LWB. Für die Einbeziehung der Flächen wurde die o.g. Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Kinderfreundlichkeit/ Barrierefreiheit Kinderspielangebote mit Aufenthaltsbereichen sollen neu eingeordnet werden. Die Zugänge von den Gehwegen zu den Ladengeschäften werden barrierefrei ausgebildet. Ebenso werden Rampen neben den Treppenanlagen zur barrierefreien Nutzung neu hergestellt. Für Fahrräder sind zusätzliche Abstellplätze mit Fahrradbügeln an den Eingangsbereichen der Geschäfte vorgesehen. Sonstiges Altlasten/Abfall: Ein Gutachten über den Baugrund und die Gründungsverhältnisse sowie die Schadstoffermittlung liegen vor. Die Ergebnisse werden berücksichtigt. Anliegerinformation: Die weitere Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat und die Presse. Kurz vor - und während des Baubetriebes wird durch die Baufirma informiert. 4 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen Übersichtsplan 20.04.2016 Anlage 1 Anlage 2 Paul- Grune r -Straß e d GAPL Natursteinbor KP BVP BP n Betonplatte 30x30cm Trafo Sträucher Spielstation Stauden Bücherstation Tür Freisitz Fahrradbügel Bearbeitun gsgrenze KP n Betonplatte 30x30cm Stauden Tür traße S bknecht- Karl-Lie Sträucher nicht Baumreihe en nachpflanz Fahrradbügel Allee Platanus x acerifolia (ausgewachsener Zustand) Fahrradbügel Tür Tür Müllcontaine r Lichtschacht KP BVP Tür KP n Betonplatte m c 30x30 Trafo Tor Tor PK PK BVP Feldsteine Hochbeet saniert, Stauden N Shakespearestraße KARL-LIEBKNECHT-STRASSE 27 - 33, FREIANLAGEN ENTWURF M 1:500 29.03.2016 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen 20.04.2016 Karl Liebknecht-Straße 27-33/ Möbelhaus Modern um 1946 Quelle: Stadtarchiv, Fotosammlung Zielplanung 1961, Quelle Stadtarchiv Leipzig, StVuR Karl Liebknecht-Straße 27-33/ Möbelhaus Modern, nach1963 Quelle: ASG,SG Gartendenkmalpflege Anlage 3 Planungen zum Wohnkomplex I,1952, Quelle Stadtarchiv Leipzig, StVuR Möbelhaus Modern Postkarte 1963, Quelle :privat Karl Liebknecht-Straße 27-33/ Möbelhaus Modern, um 1965 Quelle: ASG,SG Gartendenkmalpflege Seite1 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen 20.04.2016 Anlage 3 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Süden, Foto: Freiraumprojekte GbR Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Norden, Foto: Freiraumprojekte GbR Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Westen, Foto: Freiraumprojekte GbR Seite2 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 Sanierung der Freianlagen 20.04.2016 Anlage 3 Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Südwest, Foto Freiraumkonzepte GbR Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Südwest, hier: Platanen im Straßenraum im ausgewachsenen Zustand Animation: Freiraumkonzepte GbR Seite3 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1