Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1067490.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
23.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.09.16, 15:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03006
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Baubeschluss zur denkmalgerechten Sanierung der Freianlagen Karl-LiebknechtStraße 27-33, in Verbindung mit überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2016
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 23.08.2016:
1. Der denkmalgerechte Ersatzneubau der Freianlagen Karl-Liebknecht-Straße 27-33 wird gemäß
§22 Abs. 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.
2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 505.495,08€. Davon wurden 250.000,00€
bereits mit der Beschlussvorlage Nr.VI-DS-02010 „Verwendung von sanierungsrechtlichen
Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2016“ als überplanmäßige Auszahlung bestätigt.
3. Für das Haushaltsjahr 2016 werden weitere überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element 7.0000982.700 in Höhe von 255.495,08 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000-Finanzierung Rücklage/sonst.Verbindlichkeit.
4.Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresabschlussergebnisses 2016 und der Bestätigung
durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr
2017 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0000982.700 bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle
1098500000 - Finanzierung Rücklage / sonst. Verbindlichkeit.
5. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff. zu
entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das zuständige Fachamt, das Amt für Stadtgrün
und Gewässer angemeldet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
7.0000982.700
Auszahlungen
2016
2017
505495,08
Sachkonto
78513000
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
ab
Ergeb. HH Aufwand
2019 ff.
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
x
nein
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
4775
1100.55.1.0.01.08
44550000
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Die denkmalgerechte Sanierung der Freianlagen Karl-Liebknecht-Straße 27-33 ist für 2017
vorgesehen. Das Ensemble ist ein aussagekräftiges Zeugnis der städtebaulich-architektonischen
und der landschaftsarchitektonischen Auffassungen der frühen 1960er Jahre. Der Freiraum enthält
umfangreiche Substanz aus der Entstehungszeit und späteren Zeitschichten, die entsprechend der
denkmalpflegerischen Zielstellung instand gesetzt und hervorgehoben werden soll. Zugleich
erfolgen funktionale und gestalterische Verbesserungen des Freiraums, die aus aktuellen
Nutzungsanforderungen resultieren.
Die Kosten der Maßnahme werden aus sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) des
Sanierungsgebiets „Innerer Süden“ finanziert.
Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den Kosten sind in der
Begründung enthalten.
Anlagen:
Begründung
01 Übersichtsplan
02 Entwurfsplanung
03 Fotos
Prüfkatalog strategische Ziele
Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
10.08.2016
Karl-Liebknecht-Straße 27-33, Sanierung der Freianlagen
Grundlagen
- Drucksache V/3789 Information zur geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Innerer
Süden“ 2016
- Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14 vom 26.08.2014, Allriss:DS-001183/14
Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „ Innerer Süden“
Einbeziehung der Öffentlichkeit/ Veranlassung
Es handelt sich um die Außenanlagen eines Wohnblocks mit Ladenzeile im Erdgeschoss sowie
eines zweistöckigen Verkaufspavillons, Baujahr 1963.
Die künftige Gestaltung wurde bereits im Zuge des Ausbaus der Karl-Liebknecht Straße in einem
öffentlichen Beteiligungsverfahren angeregt. Dabei waren im Mai 2012 verschiedene Vertreter aus
Bewohnerschaft, Gewerbemietern, Gastronomen, Mitgliedern des Stadtbezirksbeirates, des
Interessenbeirates Karli und Eigentümern beteiligt. Die zukünftige Gestaltung und Nutzung des
Bereichs wurde gemeinsam diskutiert. Empfehlungen und Qualitätsanforderungen wurden für die
Ladenzone und die Grünflächen ausgesprochen.
Ende 2015 wurden mit Hilfe der Eigentümer die Mieter erneut einbezogen. Hinweise konnten für
die historische Analyse aufgegriffen werden.
Die weitere Entwicklung des Areals um die Karl-Liebknecht-Straße 27-33 wurde in einer
denkmalpflegerischen Zielstellung vom Büro Freiraumkonzepte erarbeitet. Die Gebäude und die
Freianlagen stehen nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal unter Schutz.
Der Planungsstand wurde im Mai 2016 von den Betreibern und Betreiberinnen der Ladenzonen,
dem BioMare, dem Leipziger Kreativ- und Strick-Café und dem Bike Department Ost sowie
Vertreterinnen der Eigentümer gemeinsam bestätigt.
Die Stadt Leipzig und die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH als Eigentümer der
Flächen werden die Öffentlichkeit bis zur Fertigstellung weiterhin intensiv einbinden.
Lage im Stadtgebiet
Der Freiraum liegt in der Inneren Südvorstadt an der städtebaulich bedeutenden Magistrale KarlLiebknecht-Straße gegenüber dem Volkshaus. Es besteht keine direkte Verbindung zu anderen
Grünflächen. Das Planungsgebiet grenzt direkt an den im Herbst fertiggestellten Abschnitt der
Karl-Liebknecht-Straße (Straße und Gehweg mit Baumpflanzungen).
Geschichte
Bis 1945 war der Straßenabschnitt zu beiden Seiten von Blockrandbebauung geprägt. Die östliche
Häuserzeile fiel jedoch den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer. Der Trümmerschutt
wurde 1952 beräumt, zeitgleich gab es Planungen zur Errichtung eines Stadtteilzentrums an
dieser Stelle. Dem zurückgesetzte Gebäudekomplex im Stil stalinistischer Architektur sollte ein
steinerner Platz vorgelagert werden.
Diese Planungen kamen nicht zur Ausführung. Stattdessen lag die Fläche über zehn Jahre brach,
ehe sie mit den Mitteln des industriellen Wohnungsbaus bebaut wurde. Das schließlich als
„staatlicher Wohnungsbau 1961-62-63“ präsentierte „Objekt F 17 a“ vermerkte als „Planträger“
den Rat der Stadt Leipzig. Die Planung erfolgte im VEB Hochbauprojektierung Leipzig in einem
Planungskollektiv unter Leitung des Architekten Rudolf Rohrer (1900-1968).
Die städtebauliche Figur aus weit zurückgesetzter Wohnscheibe, vorspringender Ladenzone im
Erdgeschoss und einem gläsernen Verkaufspavillon („Möbelhaus Modern“) sollte sich von der
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Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
10.08.2016
früheren Blockrandbebauung deutlich unterscheiden und erscheint bis heute im Straßenverlauf als
Zäsur. Dem gründerzeitlichen Konzept wird hier demonstrativ die Idee der offenen Zeilenbauweise
entgegengesetzt. Nach dem Vorbild der aufgelockerten, durchgrünten Stadt gibt die Bebauung
einer Grünfläche Raum, die von der Abteilung Grünplanung im VEB Hochbauprojektierung Leipzig
geplant wurden.
Die Freiraumgestaltung 1963
Das im Jahr 1961 „projektierte“ und 1963 realisierte Projekt setzte die Idee der „Stadtlandschaft“
im kleinen Rahmen beispielhaft um. Ziel war eine locker von Bäumen bestandene, sonnige
Grünfläche. Den Häusern wurde ein baulicher Rahmen aus niedrigen Natursteinmauern
vorgelagert. Die Gehwegbereiche wurden mit quadratischen Betonplatten (Kreuzfuge, 30x30 cm)
befestigt. Über gestaffelte Eingangsbereiche im Norden und Süden wurden die Passanten zu den
Läden geführt. Hochbeete mit Sommerblumen in großen Farbflächen betonten diese Zonen. Auf
der zentralen Rasenfläche wurden wenige Bäume gepflanzt. Strauchpflanzungen verdichteten die
Ränder, die Mitte blieb frei.
Die weitere Entwicklung
Im Jahr 1971 wurde die Skulpturengruppe „Familie“ des Leipziger Bildhauers Rudolf Oelzner
(1906-1985) im nördlichen Drittel der Rasenfläche aufgestellt. In den 1980er Jahren erfolgte die
Verlegung von Beton-Großplatten in den Gehwegbereichen. In den 1990er Jahren wurden vor
dem Wohnblock schlank aufwachsende Linden in Reihe gepflanzt. Im Laufe der Jahre wurde der
Freiraum durch wild aufgewachsene wie auch gepflanzte Bäume zusehends verschattet.
Aktuelle denkmalgerechte Planung
Das Ensemble ist ein aussagekräftiges Zeugnis der städtebaulich-architektonischen und der
landschaftsarchitektonischen Auffassungen der frühen 1960er Jahre. Der Freiraum enthält
umfangreiche Substanz aus der Entstehungszeit und späteren Zeitschichten, die entsprechend
der denkmalpflegerischen Zielstellung instand gesetzt und hervorgehoben werden soll. Zugleich
erfolgen funktionale und gestalterische Verbesserungen des Freiraums, die aus aktuellen
Nutzungsanforderungen resultieren.
Im Einzelnen ist die Sanierung der vorhandenen Natursteinmauern und Stahlgeländer geplant.
Ferner werden die befestigten Flächen wieder mit den zum Ensemble gehörenden Betonplatten
(30x30cm) belegt, Randbereiche mit Mosaiksteinpflaster angepasst.
Besonderes Augenmerk verdienen die Pflanzungen der Freifläche. So sind eine Reihe spontan
aufgewachsener oder zusätzlich gepflanzter Bäume zu entfernen, die zu den erhaltenswerten
Bäumen in Konkurrenz stehen, die Eingangsbereiche verschatten und die städtebaulicharchitektonische Konzeption überlagern. Teilweise stehen die Bäume zu nah an den befestigten
Flächen und verursachen bauliche Schäden. Zusätzliche Begründung erhalten die Maßnahmen an
der Baumsubstanz durch die Tatsache, dass im Straßenraum kürzlich Platanen gepflanzt wurden,
die den Freiraum zukünftig als Großbäume prägen.
Die in den 1990er Jahren gepflanzte Lindenreihe wird in der Achse des südlichen
Gebäudezugangs (Fahrradladen) gekürzt. Sie ist bei einem späteren Abgang der Bäume nicht zu
ersetzen, da nicht zum Ensemble gehörig.
In den Pflanzflächen wird eine Kombination aus Stauden und Sträuchern gepflanzt, die auch den
Blühaspekt wieder in die Freifläche einführen.
Auf den befestigten Flächen werden eine Reihe von funktionalen Angeboten und Aufwertungen
eingefügt: Sitzplätze, Spielgeräte, eine Bücherstation und 13 zusätzliche Fahrradbügel. Im
Terrassenbereich bleibt genügend Raum für einen Freisitz (optional). Die vorhandenen
Mastleuchten gehören zum geschützten Ensemble und werden saniert bzw. typengleich erneuert.
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Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
10.08.2016
Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes. Dieser entspricht nicht der Prioritätenliste aus dem Beschluss des OBM, Nr.DBV892/14 vom 26.08.2014, Verwendung von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im
Sanierungsgebiet „Innerer Süden“. Eine denkmalgerechte Erneuerung der Anlagen wäre zu einem
späteren Zeitpunkt nicht finanzierbar und die unbefriedigende Gestaltung würde bestehen bleiben.
Es könnte zu Fördermittelrückforderungen aufgrund der Nichterreichung von Fördergebietszielen
kommen.
Finanzierung /Zuordnung als investive Maßnahme im Finanzhaushalt
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um einen denkmalgerechten Ersatzneubau
der o.g. öffentlich zugänglichen Freianlage. Mit der Neuanlage geht eine wesentliche
Verbesserung der voll verschlissenen Anlage einher, die zur Verlängerung der Nutzungsdauer der
Fläche beiträgt. Der Charakter der baulichen Maßnahmen geht deutlich über eine
Zustandserhaltung/ Instandhaltung hinaus. Es entsteht eine neue Qualität die einem Neubau
entspricht. Mauern und Treppen werden auf neuen Fundamenten aufgebaut. Ausstattungen und
Gehwegbeläge werden nach historischem Vorbild komplett neu eingebaut.
Die Gesamtkosten werden im Finanzhaushalt (PSP-Element 7.0000982.700, Finanzkonto
78513000) bereitgestellt.
Grundlagen: (gemäß Kostenberechnung nach DIN 276-1 2008, brutto, vom 31.03.2016)
Kostengruppe
Summe 500 Außenanlagen
510 Geländeflächen
520 Befestigte Flächen
427.813,49 €
9.596,16 €
138.293,47 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
58.463,27 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen
97.236,48 €
550 Einbauten in Außenanlagen
36.211,70 €
570 Pflanz- und Saatflächen
31.543,93 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
56.468,48 €
Fördermittel/Einnahmen und Ausgaben
Die Maßnahme wird im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innerer Süden“ aus
sanierungsbedingten Einnahmen/ Ausgleichsbeträgen als Ordnungsmaßnahme finanziert.
( Beschluss des Oberbürgermeisters Nr.DBV-892/14 vom 26.08.2014) In der zugehörigen
Prioritätenliste ist die Karl-Liebknecht-Straße 27-33 nach der Braustraße an zweiter Stelle
eingeordnet.
Erste Kostenermittlungen bezogen sich nur auf den Bereich der städtischen Grundstücksteile. Hier
wurde bereits für 2016 eine überplanmäßige Auszahlung von 250.000,00 € mit der
Beschlussvorlage Nr.VI-DS-02010 Verwendung von sanierungsgerechten Ausgleichsbeträgen
gemäß §154 BauGB, in 2016 für Planung und Bau bestätigt.
Nach der zugrundeliegenden Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE)
sind öffentliche Wege und Plätze bis zu einer Höhe von 160 €/m² zuwendungsfähig.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Flächen tatsächlich von jedermann benutzt werden können und
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Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
10.08.2016
soweit sich die Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde befinden, ist die Nutzungsmöglichkeit
langfristig zu sichern.
U.a. zur Gewährleistung dieser Vorgaben wurde mit der LWB eine entsprechende Vereinbarung
geschlossen. Danach hat sich die LWB verpflichtet, die geförderten Flächen für mindestens 25
Jahre als öffentliche Grünfläche zu belassen. Ein entsprechendes „Flächenbenutzungsrecht“ wird
als Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Die Verkehrssicherungspflichten, die Pflege und der
Unterhalt der Flächen obliegen dem Eigentümer, der LWB.
Da es sich um eine Ordnungsmaßnahme nach BauGB, also um eine gemeindliche Aufgabe
handelt und die Zuwendungsvoraussetzungen nach der VwV-StBauE gegeben sind, erfolgt keine
finanzielle Beteiligung der LWB.
Mit der Einbeziehung der Teilflächen der LWB kann das Ensemble nun vollständig seiner
Bedeutung als Gartendenkmal gerecht werden. Die Bausumme erhöht sich auf 427.813,49 €.
Nach anrechenbaren Kosten belaufen sich die Planungsleistungen auf 77.681,59 €.
Gesamtkosten Planung und Bau:
505.495,08 €
Bereits bestätigte überplanmäßige
Auszahlung im HH-Jahr 2016:
250.000,00 €
Damit beläuft sich die noch benötigte überplanmäßige Auszahlung auf 255.495,08 €.
Die Ausschreibung und Vergabe ist ab Oktober 2016 vorgesehen. Die Realisierung der
Maßnahme soll 2017 abgeschlossen werden.
•
•
Folgekosten
Zusätzliche Folgekosten entstehen ab 2019 ff. in Höhe von 4.775,00 € für Stauden und Gehölzflächen
sowie Einfriedungen.
Grunderwerb
Für die Maßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Die Flächen befinden sich im Eigentum der
Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH.
Die Flurstücke 4576,917/1und 4573 sind in städtischem Eigentum. Die Flurstücke, 4577, 917/2,
916/1 und 4574/1 befinden im Eigentum der LWB. Für die Einbeziehung der Flächen wurde die
o.g. Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
Kinderfreundlichkeit/ Barrierefreiheit
Kinderspielangebote mit Aufenthaltsbereichen sollen neu eingeordnet werden. Die Zugänge von
den Gehwegen zu den Ladengeschäften werden barrierefrei ausgebildet. Ebenso werden Rampen
neben den Treppenanlagen zur barrierefreien Nutzung neu hergestellt. Für Fahrräder sind
zusätzliche Abstellplätze mit Fahrradbügeln an den Eingangsbereichen der Geschäfte
vorgesehen.
Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Ein Gutachten über den Baugrund und die Gründungsverhältnisse sowie die Schadstoffermittlung
liegen vor. Die Ergebnisse werden berücksichtigt.
Anliegerinformation:
Die weitere Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat und die Presse. Kurz vor - und
während des Baubetriebes wird durch die Baufirma informiert.
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Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
Übersichtsplan
20.04.2016
Anlage 1
Anlage 2
Paul-
Grune
r
-Straß
e
d
GAPL
Natursteinbor
KP
BVP
BP
n
Betonplatte
30x30cm
Trafo
Sträucher
Spielstation
Stauden
Bücherstation
Tür
Freisitz
Fahrradbügel
Bearbeitun
gsgrenze
KP
n
Betonplatte
30x30cm
Stauden
Tür
traße
S
bknecht-
Karl-Lie
Sträucher
nicht
Baumreihe
en
nachpflanz
Fahrradbügel
Allee Platanus x acerifolia
(ausgewachsener
Zustand)
Fahrradbügel
Tür
Tür
Müllcontaine
r
Lichtschacht
KP
BVP
Tür
KP
n
Betonplatte
m
c
30x30
Trafo
Tor
Tor
PK
PK
BVP
Feldsteine
Hochbeet
saniert,
Stauden
N
Shakespearestraße
KARL-LIEBKNECHT-STRASSE 27 - 33, FREIANLAGEN
ENTWURF M 1:500
29.03.2016
Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
20.04.2016
Karl Liebknecht-Straße 27-33/ Möbelhaus Modern um 1946
Quelle: Stadtarchiv, Fotosammlung
Zielplanung 1961, Quelle Stadtarchiv Leipzig, StVuR
Karl Liebknecht-Straße 27-33/ Möbelhaus Modern,
nach1963
Quelle: ASG,SG Gartendenkmalpflege
Anlage 3
Planungen zum Wohnkomplex I,1952,
Quelle Stadtarchiv Leipzig, StVuR
Möbelhaus Modern Postkarte 1963, Quelle :privat
Karl Liebknecht-Straße 27-33/ Möbelhaus Modern,
um 1965
Quelle: ASG,SG Gartendenkmalpflege
Seite1
Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
20.04.2016
Anlage 3
Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Süden, Foto: Freiraumprojekte GbR
Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Norden, Foto: Freiraumprojekte GbR
Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Westen, Foto: Freiraumprojekte GbR
Seite2
Karl-Liebknecht-Straße 27-33
Sanierung der Freianlagen
20.04.2016
Anlage 3
Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Südwest, Foto Freiraumkonzepte GbR
Karl-Liebknecht-Straße 27-33 von Südwest, hier: Platanen im Straßenraum im ausgewachsenen Zustand
Animation: Freiraumkonzepte GbR
Seite3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1