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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1194333.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:13

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03157 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendparlament Ratsversammlung 26.10.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Information zum Stand der Entwicklung der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Inhaltsverzeichnis 0 Anlass der Vorlage...........................................................................................................2 1 Schulen mit Ganztagsangeboten - Vergleich der Schuljahre 2015/16 und 2016/17........2 2 Rechtsgrundlage .............................................................................................................3 3 Fördermittelvolumen.........................................................................................................3 4 Ganztägiger Schulalltag...................................................................................................4 4.1 Quantitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten ..............................4 4.2 Organisationsform der Ganztagsangebote...............................................................5 4.3 Qualitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten .................................6 4.3.1 Fördern und Fordern – Qualitätsmerkmal im Ganztag .....................................6 4.3.2 Schulbibliotheken und Leseräume – unverzichtbare Lernorte im Ganztag.......7 4.3.3 Entwicklung schülerorientierter Ganztagsangebote im außerunterrichtlichen Bereich.........................................................................................................................8 4.3.4 Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zur Durchführung von Ganztagsangeboten im Schuljahr 2015/16.................................................................................9 4.3.5 Kooperation zwischen Grundschule und Hort .................................................10 5 Unterstützung der GTA-Schulen durch den Schulträger und die Sächsische Bildungsagentur..................................................................................................................11 6 Ausblick..........................................................................................................................12 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 1 von 12 0 Anlass der Vorlage Die Vorlage informiert zum aktuellen Stand der Entwicklung der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten (GTA) in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17. Sie versteht sich als Fortschreibung vorangegangener Vorlagen zum Thema (Vorlage-Nr. DS-00778/14 vom 13.01.2015, DSV/3540 vom 12.02.2014, Vorlage-Nr. DSV/2502 vom 17.10.2012 und Vorlage-Nr. DSV/1532 vom 24.08.2011). 1 Schulen mit Ganztagsangeboten - Vergleich der Schuljahre 2015/16 und 2016/17 Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Ganztagsangeboten hatte sich im Schuljahr 2015/16 - mit 106 Schulen und einer Schule mehr gegenüber dem Schuljahr 2014/15 - nur unwesentlich verändert. Es gab 3 Neueinsteiger und 2 Schulen, die pausierten. Bei den Neueinsteigern 2015/16 handelte es sich um die Ernst-PinkertSchule/Grundschule, um die Schule am Adler/Grundschule und die Schule am Weißeplatz/Oberschule. Die 78. Schule/Grundschule und die 157. Schule/ Grundschule, setzen im Schuljahr 2015/16 aus. Insgesamt führten 89 Prozent aller antragsberechtigten Schulen im SJ 2015/16 ganztägige Angebote durch. Als Antragsteller fungierten 61 Schulfördervereine, und bei 45 Schulen wurde der Antrag über den Schulträger gestellt. Für das Schuljahr 2016/17 haben insgesamt 110 Schulen einen Antrag auf pauschalisierte zweckgebundene Zuweisung zur Förderung der Ganztagsangebote gemäß SächsGTAVO gestellt. 62 Schulen beantragten ihre Zuweisung über den Schulförderverein, 48 Schulen über den Schulträger. Die 78. Schule/Grundschule und die 157. Schule/Grundschule sind im Schuljahr 2016/17 wieder einsteigende Schulen nach einem Jahr Pause. Neueinsteiger im Schuljahr 2016/17 sind die Schule Weißenfelser Straße/Grundschule und die Schule Georg-Schwarz-Straße/Oberschule. Von den vier Schulen, die im Schuljahr 2016/17 gegenüber dem Vorjahr hinzugekommen sind, stellten drei Schulen ihren Antrag über den Schulträger und die 157. Schule/Grundschule über den Schulförderverein. Der prozentuale Anteil aller antragsberechtigten Schulen liegt im Schuljahr 2016/17 bei 91 Prozent. * Die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet. 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 2 von 12 2 Rechtsgrundlage Im Jahr 2015 wurde die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (SächsGTAVO) überarbeitet. Die SächsGTAVO vom 9. April 2013 trat außer Kraft. Die SächsGTAVO vom 19. Mai 2015 enthält einige Neuerungen, wie die Erhöhung des Sockelbetrages für Förderschulen auf 4.000 € und die Gewährung einer Schulclubpauschale für Schulen mit Schulclubs in Höhe von 6.000 € je Schuljahr (wenn der Antragsteller sich mindestens in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt). Die späte Veröffentlichung dieser überarbeiteten Verordnung hatte im Vorjahr zur Folge, dass die Schulen ihre Zuweisung für das Schuljahr 2015/16 erst in den Sommerferien erhielten und sich deshalb sowohl Planung als auch Beginn der Angebote an der Mehrzahl der Schulen zeitlich verzögerten. Für das Schuljahr 2016/17 wurde den Schulen die Höhe der Zuweisungen noch kurz vor Beginn der Sommerferien, im Juni 2016, übermittelt. Nicht mehr alle Schulkonferenzen konnten im alten Schuljahr zur Aufteilung der zugewiesenen Mittel tagen. Damit wird sich der Start der Ganztagsangebote bei der Mehrzahl der Schulen auch im Schuljahr 2016/17 verschieben. 3 Fördermittelvolumen Seit der Einführung der Ganztagsangebote im Jahr 2004 bis einschließlich des Schuljahres 2016/17 haben die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig rund 25,8 Mio € für die Durchführung der GTA bewilligt und zugewiesen bekommen. Zur Beantragung der finanziellen Mittel für GTA wird aus dem vorangegangenen Schuljahr die Schülerzahl der amtlichen Schulstatistik für alle Schulen zugrunde gelegt. Für das Schuljahr 2015/16 betrug die Schülerzahl der 106 Leipziger Schulen insgesamt 32.536 Schüler/-innen (ohne Sekundarstufe II). Für das Schuljahr 2016/17 wurde laut amtlicher Schulstatistik eine Schülerzahl von 34.323 für 110 Leipziger Schulen ermittelt. Das entspricht einem prozentualen Zuwachs von ca. 5 Prozent mehr Schüler/-innen. Im Schuljahr 2015/16 flossen Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2.438.995 € an die 106 Leipziger Schulen, was einem durchschnittlichen Fördervolumen von ~23.000 € pro Schule entspricht. Im Schuljahr 2016/17 erhalten 110 Leipziger Schulen 2.488.743 €. Aufgrund sachsenweit steigender Schülerzahlen wurden die Schülerpauschalen durch den Freistaat Sachsen angepasst (geringfügige Reduzierung der Pauschale pro Schüler/in). Das hat zur Folge, dass einige Schulen eine geringere Zuweisung (zwischen 7,70 € bis 2.648,83 €) für das Schuljahr 2016/17 erhalten, andere wiederum aber auch eine deutlich höhere als im vorangegangenen Schuljahr. Das trifft besonders bei Schulen im Aufbau mit wachsenden Schülerzahlen zu, wie der Louise-Otto-PetersSchule/Gymnasium (+ 3.519 €) oder der Schule am Weißeplatz/Oberschule (+ 3.564 €). Das durchschnittliche Fördervolumen beträgt im Schuljahr 2016/17 ~ 22.620 € pro Schule. Schulart Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Grundschulen/ Gymnasien 51,55 € 57,51 € 53,35 € 51,70 € Oberschulen/ Förderschulen 86,63 € 96,83 € 87,57 € 84,74 € Tabelle 1: Schülerpauschalen gemäß SächsGTAVO in den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 3 von 12 4 Ganztägiger Schulalltag Die quantitative und nunmehr flächendeckende Entwicklung sowie der qualitative Ausbau der Ganztagsangebote in den zurückliegenden Jahren haben zu einer breiten Akzeptanz bei Schüler/-innen, Lehrer/-innen und in der Elternschaft geführt. Zum ganztägigen Schulalltag gehören breite und differenzierte Bildungsangebote mit verschiedenen Lerngelegenheiten, Freizeitangeboten und Kooperationspartnern, um die unterschiedlichen Lernbedürfnisse und -interessen der Schüler/-innen abzudecken. 4.1 Nutzung von Ganztagsangeboten Die finanziellen Zuweisungen für Schulen mit GTA für das Schuljahr 2015/16 errechneten sich aus der Gesamtschülerzahl einer Schule gemäß Kamenzstatistik (Grundlage für die Berechnung ist die im Oktober 2014! in Kamenz vorliegende Schülerzahl) multipliziert mit der Schülerpauschale je Schulart. Am 28. Februar 2015 war Antragsschluss für die Beantragung von GTA-Zuweisungen für das Schuljahr 2015/16 bei der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig. Auf dem Antragsformular gaben die Schulen an, wie viele Schüler/-innen voraussichtlich im kommenden Schuljahr die Schule besuchen werden. Zwischen der Kamenzstatisitik und dem Zeitpunkt der Antragstellung liegen also zeitlich rd. 5 Monate, in denen die Schülerzahl sowohl zu- als auch abnehmen kann. Ursachen dafür sind neben Weg- bzw. Zuzügen auch die Zunahme von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund. Mit Blick auf die Schulen, die das Antragsverfahren 2015/16 über den Schulträger absolvierten, ergibt sich hinsichtlich des prozentualen Anteils der teilnehmenden Schüler/innen folgendes Bild: Der prozentuale Anteil der am GTA teilnehmenden Schüler/-innen im Schuljahr 2015/16 liegt insgesamt bei 80 Prozent. Die tatsächliche Anzahl der am GTA teilgenommenen Schüler/-innen liegen der Sächsischen Bildungsagentur erst zum Jahresende 2016 vor, wenn die Schulen ihre Verwendungsnachweise eingereicht haben. Im vorangegangen Schuljahr 2014/15 lag der Anteil der GTA Nutzer/-innen bei insgesamt 81 Prozent. 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 4 von 12 4.2 Organisationsform der Ganztagsangebote Schulen mit Ganztagsangeboten erfordern veränderte schulische Organisationsformen. Die Kultusministerkonferenz geht von drei Formen aus. Diese Formen unterscheiden sich im Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme der Schüler/-innen am Ganztagsangebot. Bei der voll gebundenen Form verpflichten sich alle Schüler/-innen der jeweiligen Schule an mindestens drei Wochentagen bei einem Zeitumfang von jeweils sieben Zeitstunden zur Teilnahme. Voraussetzung für eine verpflichtende Teilnahme der Schüler/-innen am schulischen Ganztagsangebot der Schule ist die Einverständniserklärung der Eltern. Des Weiteren stellt diese Form qualifizierte Anforderungen an eine Verknüpfung des Schulprogramms mit dem pädagogischen Konzept im Ganztagsbereich. Dies betrifft insbesondere die an den Ganztag angepasste Tagesstruktur, das pädagogische Konzept, die ausgewogene Balance zwischen Unterricht, unterrichtsergänzenden Förderangeboten und außerschulischen Freizeitinteressen, aber auch das Raumkonzept, den zweckmäßigen Einsatz personeller und zeitlicher Ressourcen und den Grad an Vernetzung mit außerschulischen Kooperationspartnern auf kommunaler bzw. regionaler Ebene.1 Bei der teilweise gebundenen Organisationsform verpflichtet sich ein Teil der Schüler/innen (z. B. eine Klasse einer Klassenstufe oder eine gesamte Klassenstufe) zur Teilnahme an mindestens drei Wochentagen bei einem Zeitumfang von jeweils sieben Zeitstunden. Die Schule kann sich in Abstimmung mit Schüler/-innen und Eltern, bei sozialräumlichen Problemlagen auch mit der Kommune, entscheiden, für einen Teil der Schülerschaft ein verpflichtendes Angebot bereitzustellen. Diese Entscheidung sollte auf einer konkreten Bedarfsanalyse und daraus abgeleiteten Schwerpunkten beruhen. Damit kann gezielt auf spezielle Förderbedarfe einer bestimmten Gruppe von Schüler/-innen eingegangen werden.2 Bei der offenen Organisationsform wird den Familien die Entscheidung zur Teilnahme am GTA freigestellt. Die Schulen bieten jedoch an an mindestens drei Wochentagen bei einem Zeitumfang von jeweils sieben Zeitstunden den Schüler/-innen entsprechende Angebote an. Die Schulen können hierbei flexibel auf die Bedürfnisse und Wünsche der Schüler/-innen reagieren. Zudem bieten offene Angebote eine gute Anschlussfähigkeit an den außerschulischen Freizeit- und Familienalltag der Schüler/-innen. Ein breitgefächertes Netz an Kooperationsbeziehungen in der Region erleichtert es der Schule, solche Angebote für ihre Schüler/-innen bereitzuhalten und auf aktuelle Bedürfnisse zeitnah zu reagieren. 3 Bildungsforscher favorisieren mit dem Blick auf die Wirkung von Ganztagsangeboten für die Chancengleichheit gebundene Formen und Angebote, um den Unterricht zu entzerren. In Vorbereitung auf das Schuljahr 2015/16 entschieden sich 58 Schulen für die teilweise gebundene Organisationsform, 41 Schulen für die offene Organisationsform und 7 Schulen für die voll gebundene Form. Für das Schuljahr 2016/17 können bei den 110 Schulen kaum Änderungen bei der Wahl der Organisationsform bzw. dem Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme festgestellt werden. 61 Schulen wählen die teilweise gebundene Form, 42 die offene Form und 7 Schulen bevorzugen die voll gebundene Organisationsform. 1 2 3 Fachempfehlung "Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ vom 1. August 2014 dto. dto. 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 5 von 12 Voll gebundene bzw. teilweise gebundene Organisationsformen binden weitaus mehr Schüler/-innen als offene Formen. Etwas mehr als die Hälfte der GTA-Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig bevorzugen gebundene und teilgebundene Organisationsformen, bei denen Schüler/-innen verpflichtend an verschiedenen Angeboten wie Hausaufgabenbetreuung, fachbezogenen Förderangeboten, Arbeitsgemeinschaften und Projekten teilnehmen. Die Vorteile der gebundenen Organisationsform (Mehr Zeit für Fördern und Fordern, Mehr Zeit für den Einzelschüler, gelingender Wechsel von An- und Entspannung, positiveres Schulklima etc.) im Ganztag müssen künftig noch stärker gegenüber den Schulen kommuniziert werden. Dafür geeignet sind thematische Veranstaltungen wie Beratungszirkel in der Bildungsagentur, Hospitationen an Schulen mit gebundener Organisationsform und Erfahrungsaustausche. Im Grundschulbereich ist die Teilnahme am GTA besonders hoch, was sich u. a. aus dem Besuch des Hortes erklärt. Der Verbleib der Schüler/-innen auch am Nachmittag in der Schule bzw. dem Hort führt zwar nicht zwangsläufig zu besseren Lernleistungen, wohl aber zu mehr Ausgeglichenheit und einem positiveren Schulklima insgesamt.4 4.3 Qualitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten 4.3.1 Fördern und Fordern – Qualitätsmerkmal im Ganztag Laut StEG-Studie ist ein genereller Effekt der Teilnahme am GTA auf die Entwicklung der Schulnoten im Sinne von Leistungsvorsprüngen von am Ganztagsangebot teilnehmenden Schüler/-innen wissenschaftlich nicht belegt. Insgesamt gibt es jedoch Hinweise darauf, dass die Intensität der Teilnahme (mehrere Tage pro Woche) eine förderliche Wirkung haben kann. Hinsichtlich der pädagogischen Qualität finden sich ebenfalls positive Wirkungen auf die Entwicklung der Schulnoten: Je höher die Prozessqualität der Angebote eingeschätzt wird, desto besser entwickeln sich die Noten von der 5. bis zur 9. Klassenstufe.5 Vor diesem Hintergrund kommen den Angeboten zur spezifischen individuellen Förderung eine wichtige Rolle zu. Durchschnittlich 3 Förderangebote je Schule fanden im Schuljahr 2015/16 an den 45 Schulen, deren Antragstellung über den Schulträger erfolgte, statt. Dabei nahmen insbesondere die Leseförderung und das Fördern in den Kernfächern zu. 4 5 Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen; Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) 2011 Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen; Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) 2011,S. 224 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 6 von 12 Im Bereich Fördern und Fordern ist es besonders wichtig, Angebote auf hohem Niveau und fachkompetent durchzuführen, so dass Schüler/-innen mit GTA insgesamt ein positives Erleben verknüpfen. Hier besteht weiterer Nachholbedarf, vor allem im Hinblick auf die Heterogenität der Schülerschaft, wie z. B. schulleistungsschwache Schüler/-innen, besonders begabte Schüler/-innen, Schüler/-innen mit Teilleistungsschwächen oder mit besonderem Sprachförderbedarf. 4.3.2 Schulbibliotheken und Leseräume – unverzichtbare Lernorte im Ganztag Die Aufgaben von Schulbibliotheken und Leseräumen im ganztägigen Schulalltag sind komplex: • Eine Einbindung der Bibliothek/des Leseraumes in den Fachunterricht ergibt sich aus einem systematisch erschlossenen aktuellen Medienangebot. Angepasst an das pädagogische Profil der Schule sind Schulbibliotheken und Leseräume geeignete Orte zur Leseförderung und Lesemotivation und Orte, um Fachwissen und Kompetenzvermittlung zu vereinen. • Die Bibliothek/der Leseraum als Lernort im ganztägig strukturieren Schultag dient Schüler/-innen zur Vorbereitung auf Unterricht und Prüfungen, zur Erledigung von Hausaufgaben, zur Erarbeitung von Vorträgen sowie zum selbstständigen Lernen. • Die Bibliothek/der Leseraum als Freizeitangebot wird vor allem in den größeren Pausen und in Freistunden von den Schüler/-innen zur Entspannung und Ruhe genutzt. In der Vorlage zu Ganztagsangeboten (DS-00778/14 im Abschnitt 4.3) vom 13.01.2015 aber auch in der Vorlage (DSV/2502 im Punkt 4) vom 17.10.2012 wurde auf die Bedeutung von Schulbibliotheken (SB) und Leseräumen (LR) im ganztägigen Schulalltag hingewiesen. In mittlerweile 86 GTA-Schulen sind und werden diese Räume als multifunktionale Bereiche ausgebaut, wobei die Schulen immer öfter auch finanzielle Mittel aus den GTA-Zuweisungen einsetzen. 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 7 von 12 Auswertung der abgerechneten bzw. geplanten GTA-Mittel der letzten Schuljahre. Von den 86 GTASchulen mit Schulbibliothek bzw. Leseraum konnten 38 Schulen für die Analyse über 3 Schuljahre einbezogen werden. Hier lagen dem Schulträger Daten aus den Schuljahren 2013/14, 2014/15 und 2015/16 vor. Gesamtbetrag der eingesetzten GTA-Mittel für SB, LR, Leseförderung und -projekte der 38 Schulen proz. Anteil des o.g. Gesamtbetrages an der Gesamtsumme der 38 GTA-Zuweisungsbeträge Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 22.364,00 € 65.528,00 € 82.894,00 € 2% 7% 10% max. Prozentsatz der eingesetzten GTA-Mittel für SB, max. 29 % max. 33 % LR, Leseförderung und -projekte einer einzelnen Schule Tabelle 2: Einsatz von GTA-Mitteln für die/den offene/-n Schulbibliothek/Leseraum max. 57 % In Auswertung der dem Schulträger zur Verfügung stehenden GTA-Finanzpläne von 38 Schulen wurde ersichtlich, dass in den letzten Jahren der Stellenwert der Schulbibliothek bzw. des Leseraums für das schulische Ganztagskonzept stark zugenommen hat. Durchschnittlich 10 Prozent der für die Ganztagsangebote zugewiesenen Mittel wurden 2015/16 für die Schulbibliothek bzw. den Leseraum eingeplant. In einem Gymnasium (Max-Klinger-Schule) ist die offene Schulbibliothek Hauptbestandteil der GTA-Konzeption. Hier stimmte die Schulkonferenz zu, dass 57% der GTA-Zuweisung für die regelmäßige Betreuung bereitgestellt werden Zur inhaltlichen Arbeit der Schulbibliothek/des Leseraumes hat die Mehrheit der Schulen mit ganztägigen Angeboten ein Entwicklungskonzept erarbeitet, welches stetig fortgeschrieben wird und in das pädagogische Gesamtkonzept der Schule einfließt. Dabei müssen auch die vermehrte Aufnahme von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund, die sich daraus ergebenden Veränderungen bei der Medienauswahl und die Aus- und Fortbildung der jetzigen und zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulbibliotheken und Leseräumen berücksichtigt werden (vgl. Vorlage „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig – Fortschreibung des Entwicklungskonzepts für die Jahre 2017-2020“). Neben den verantwortlichen Bibliothekslehrer/-innen und -mitarbeiter/-innen sollten künftig auch die Schülerinnen und Schüler stärker eingebunden werden. Die Mitbestimmung/ Partizipation von Schüler/-innen ist ein unverzichtbares Element für eine demokratische Schulentwicklung. Erste Aktivitäten wie z. B. Schulbibliotheksräte, die sich aus Bibliotheksmitarbeiter/-innen, Schüler/-innen und Lehrer/-innen und der Schulleitung konstituieren, sind bereits an einigen Schulen, wie beispielsweise der Louise-Otto-Peters-Schule/ Gymnasium im Aufbau. 4.3.3 Entwicklung schülerorientierter Ganztagsangebote im außerunterrichtlichen Bereich Die Realisierung eines inhaltlich vielfältigen außerunterrichtlichen Angebotes stellt ein zentrales schulisches Entwicklungsziel für Schulen mit GTA dar. Dies begründet sich einerseits aus pädagogischen und bildungspolitischen Zielstellungen, wie der Entwicklung von fachlichen und sozialen Kompetenzen, der individuellen Förderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus kann durch ein entsprechend gestaltetes Lern-, Kultur- und Freizeitangebot ein Ausgleich für verschiedene Formen der sozialen Benachteiligung erfolgen.6 Sportliche und musisch-künstlerische Angebote haben an den Schulen den höchsten Zulauf, während MINT-Angebote und Angebote zum Erwerb sozialer Kompetenzen eher 6 Vgl. Rollett/Holtappels/Bergmann:Anspruch und Wirklichkeit von Ganztagsschulen (2008) 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 8 von 12 unterrepräsentiert sind. Hier besteht Entwicklungspotential. Bei der Gestaltung und Umsetzung der außerunterrichtlichen Angebote ist es von Vorteil, wenn mehrere externe Träger/Kooperationspartner Angebote gestalten und dafür Ziele und Leistungen mittels einer Vereinbarung zwischen Schule und Partner schriftlich fixieren. 4.3.4 Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zur Durchführung von Ganztagsangeboten im Schuljahr 2015/16 Die Kooperation mit außerschulischen Partnern und damit die Öffnung in den Sozialraum ist gemäß der StEG-Studie ein entscheidendes Qualitätsmerkmal von Ganztagsschulen. Ein Großteil der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten gehen Kooperationen mit außerschulischen Partnern ein. Viele dieser Kooperationen bestehen seit Jahren, sind feste Bestandteile im ganztägigen Schulalltag und können als Ausdruck einer Regelhaftigkeit interpretiert werden7 „Eine Öffnung von Schule trägt dazu bei, dass sich die Schule als ganztägiger sozialer Lebensraum entwickeln kann und befördert damit die Integration und Vernetzung der Schule im kommunalen und regionalen Kontext.“8 Als gelungenes Beispiel kann an dieser Stelle die Kooperation zwischen der August-BebelSchule/Grundschule mit dem Kinder- und Jugendkulturzentrum O.S.K.A.R. zur Sprachförderung und Integration von Kindern mit Migrationshintergrund genannt werden. In Auswertung des letzten Schuljahres wurden von den 106 Schulen mit GTA 45 Schulen, deren Antragstellung der Schulträger übernommen hatte, für die Auswertung herangezogen. 34 Schulen kooperierten mit verschiedenen Kooperationspartnern, 11 Schulen hatten keinen Kooperationspartner. Es ist davon auszugehen, dass sich auch im Schuljahr 2016/17 ein ähnliches Bild abzeichnen wird. 46 % aller Kooperationen sind 7 8 Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen; Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) 2011 Fachempfehlung "Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ vom 1. August 2014, Pkt. 3.4 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 9 von 12 Kooperationen, die Sportangebote wie Fußball, Allgemeiner Sport, Artistik/Akrobatik oder Breakdance beinhalten. Diese Entwicklung wird auch im Rahmen der StEG-Studie bestätigt. An den Schulen besonders aktive Vereine sind die Sportspatzen Leipzig e. V., EduventisBildung erleben e. V. und Artistik Schulprojekt e. V. Kooperationspartner wie der ÖkolöweUmweltbund Leipzig e. V., LEMANN e. V. oder die Filmschule Leipzig e. V. bedienen Bereiche wie Umwelt, Ökologie, Leseförderung oder Neue Medien. Sie bieten an mehreren Schulen Angebote an. Allen Kooperationen liegen Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Schulen zugrunde. 4.3.5 Kooperation zwischen Grundschule und Hort Neben den verschiedenen externen Partnern, die mit den Schulen auf verschiedenste Art und Weise kooperieren, ist im Grundschulbereich der Hort wichtigster Kooperationspartner. Für eine GTA-Zuweisung hat der Antragsteller zu bestätigen, dass zwischen Schule und Hort eine gültige Kooperationsvereinbarung besteht. Die überwiegende Mehrheit der Kooperationen zwischen den Grundschulen und Horten erfolgt "auf Augenhöhe" und vor dem Hintergrund der gemeinsamen Gestaltung der Schule zum ganztägigen Lern- und Lebensort. Laut einer Studie der TU Dresden zur Kooperation zwischen Grundschule und Hort und unter anderem zur Zufriedenheit der Hortleitungen mit verschiedenen Aspekten im GTA haben 67 % der Hortmitarbeiter/-innen Einfluss auf die Gestaltung von GTA. 9 Weniger als 50 Prozent des Hortpersonals geben allerdings an, gleichberechtigt an der konzeptionellen Arbeit beteiligt zu sein. Etwa 60% sind eher bzw. sehr zufrieden mit der Informiertheit zu den Geschehnissen in ihrer Schule; 40 % sind mehr oder weniger unzufrieden. Nur 42 % geben an, dass ein gemeinsames GTA-Gremium, z. B. eine Steuergruppe, besteht. 9 TU Dresden „Aus zwei wird eins! Zur Kooperation auf Augenhöhe zwischen Grundschule und Hort“; Bloße/Lehmann 2016 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 10 von 12 Aussagen: "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hortes... Mittelwert* und Zustimmungsanteile ja nein ... haben Einfluss auf die Gestaltung von GTA." 2,83 (67,0%) 1,83 (23,1%) ... wirken aktiv an der Planung und Organisation der GTA mit." 2,77 (62,3%) 1,70 (20,7%) ... sind an der konzeptionellen Arbeit gleichberechtigt beteiligt." 2,5 (47,6%) 1,46 (10,2%) * Mittelwert: 1 "trifft überhaupt nicht zu" bis 4 "trifft voll und ganz zu" Tabelle 3: Befragung Hort zur Zufriedenheit im GTA Diese Befunde decken sich auch weitestgehend mit der Situation in Leipzig. Einige Einrichtungen geben an, dass seit der pauschalisierten Zuweisung von GTA-Mitteln und stark vereinfachten Antragstellung die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort in den Steuergruppen hinsichtlich der gemeinsamen Abstimmung der Angebote und der Intensität zurückgegangen ist. Sie sehen die gemeinsame Strukturierung des Tagesablaufes im Sinne von An- und Entspannungsphasen und unter Berücksichtigung der individuell verschiedenen Leistungsfähigkeiten der Kinder sowie die immer kürzer werdende Mittagsfreizeit als wichtiges Qualitätsmerkmal und wesentlicher Faktor angemessener Rhythmisierung kritisch. Räumliche Probleme und Sanierungsmaßnahmen an Grund- und Förderschulen wirken sich zusätzlich erschwerend auf die gemeinsame Planung, Reflexion und Durchführung von Ganztagsangeboten aus und überlagern mitunter deren Umsetzung. Das Fachamt nimmt diese Kritik sehr ernst und wird in Absprache mit der Bildungsagentur nach Lösungen suchen. 5 Unterstützung der GTA-Schulen durch den Schulträger und die Sächsische Bildungsagentur Die Stadt Leipzig unterstützt die qualitative Weiterentwicklung der Schulen mit GTA in enger Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, der Servicestelle Ganztagsangebote und weiteren Partnern (anderen Ämter und Institutionen). Seit Jahren werden thematisch ausgerichtete Fachtage, Workshops und Erfahrungsaustausche für die Schulen angeboten. 2015 und 2016 fanden eine Reihe von Veranstaltungen, insbesondere mit Blick auf die neuen Herausforderungen von Integration und Inklusion, statt: 15. Januar 2015 und 26. Januar 2016 Schulungen zum WEB-basierten Antrags- und Abrechnungsprogramm FABelF für Neueinsteiger und Schulen in freier Trägerschaft im Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig 4. März 2015 und 23. April 2015 Veranstaltungen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken und Leseräumen im Kontext von GTA in der Humboldtschule/Gymnasium und bei LEMANN e. V. 18. Juni 2015 Fachtag zur geschlechtersensiblen Leseförderung und Lesemotivation bei Jungen und Mädchen im ganztägigen Schulalltag in der Helmholtzschule/Oberschule 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 11 von 12 25. August 2015 und 10. August 2016 Schulungen zum WEB-basierten Antrags- und Abrechnungsprogramm FABelF im Schuljahr 2015/2016 und 2016/17 im Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig 24. November 2015 und 23.03.2016 Veranstaltungen zur Lese- und Sprachförderung bei Schülern mit Migrationshintergrund in der Helmholtzschule/Oberschule und in der Karl-Heine-Schule/Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig 21. Januar 2016 Veranstaltung zur kulturellen Bildung im ganztägigen Schulalltag im Kontext von Migration, Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig Darüber hinaus erhalten die über den Schulträger antragstellenden Schulen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, Abrechnung und Buchung der zugewiesenen Mittel, Beschaffung von Gegenständen über 410 EURO, bei der Erstellung der Verwendungsnachweise, zu versicherungsrechtlichen Fragen und vielem mehr. 6 Ausblick Der qualitative Ausbau der Ganztagsangebote bleibt auch künftig zentraler Gegenstand der Schulentwicklung und der Unterstützung durch die Stadt Leipzig in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und mit Blick auf die Schulgesetznovellierung. Vorgesehen ist, die SächsGTAVO verbindlich ins Schulgesetz zu überführen. Mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen zur Kooperation zwischen Grundschule und Hort ist es Ziel, die Kooperation zwischen beiden Einrichtungen sowie die stärkere und aktivere Einbindung des Hortes im kommenden Schuljahr 2016/17 im Sinne der Rhythmisierung weiter zu thematisieren. Angedacht sind Hospitationen in verschiedenen Grundschulen mit Ganztagsangeboten, für die eine gelingende Kooperation mit dem Hort "auf Augenhöhe" selbstverständlich ist. Für den Aufgabenschwerpunkt „Verbesserung der Schlüsselkompetenz Lesen“ wird mit der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig, Bereich Grundschuldidaktik Deutsch ab dem Schuljahr 2016/2017 eine Zusammenarbeit aufgebaut. Hauptaugenmerk wird auf die Lesekompetenz der jüngeren Kinder in den Grund- und Förderschulen (Leseanfänger) bzw. die verschiedenen didaktisch-methodischen Möglichkeiten zum Erwerb von Lesekompetenz gelegt. Zur Auswertung der Entwicklungskonzepte (s. Punkt 4.3.2) wird zu Beginn des neuen Schuljahres, am 23. August 2016, ein Erfahrungsaustausch mit den Lehrkräften und Erzieher/-innen sowie Schulleiter/-innen und Hortleiter/-innen in der Karl-Heine-Schule/Berufliches Schulzentrum zum Thema „Konzeptionelle Weiterentwicklung von Schulbibliotheken und Leseräumen“ durchgeführt. Dabei sollen schulartspezifisch gute Beispiele sowie Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Schulinterne Evaluation, Fortschreibung des pädagogischen Konzepts und thematische Fortbildungen aller am GTA Beteiligten sind für die Qualitätsentwicklung von GTA an Schulen unabdingbar und förderlich. Daran wird die Stadt Leipzig weiter festhalten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen flankieren. 51.7: Stand: 08.08.2016 Seite 12 von 12