Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1194333.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03157
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendparlament
Ratsversammlung
26.10.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Information zum Stand der Entwicklung der Leipziger Schulen mit
Ganztagsangeboten in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Inhaltsverzeichnis
0 Anlass der Vorlage...........................................................................................................2
1 Schulen mit Ganztagsangeboten - Vergleich der Schuljahre 2015/16 und 2016/17........2
2 Rechtsgrundlage .............................................................................................................3
3 Fördermittelvolumen.........................................................................................................3
4 Ganztägiger Schulalltag...................................................................................................4
4.1 Quantitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten ..............................4
4.2 Organisationsform der Ganztagsangebote...............................................................5
4.3 Qualitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten .................................6
4.3.1 Fördern und Fordern – Qualitätsmerkmal im Ganztag .....................................6
4.3.2 Schulbibliotheken und Leseräume – unverzichtbare Lernorte im Ganztag.......7
4.3.3 Entwicklung schülerorientierter Ganztagsangebote im außerunterrichtlichen
Bereich.........................................................................................................................8
4.3.4 Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zur Durchführung von Ganztagsangeboten im Schuljahr 2015/16.................................................................................9
4.3.5 Kooperation zwischen Grundschule und Hort .................................................10
5 Unterstützung der GTA-Schulen durch den Schulträger und die Sächsische
Bildungsagentur..................................................................................................................11
6 Ausblick..........................................................................................................................12
51.7: Stand: 08.08.2016
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0 Anlass der Vorlage
Die Vorlage informiert zum aktuellen Stand der Entwicklung der Leipziger Schulen mit
Ganztagsangeboten (GTA) in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17. Sie versteht sich als
Fortschreibung vorangegangener Vorlagen zum Thema (Vorlage-Nr. DS-00778/14 vom
13.01.2015, DSV/3540 vom 12.02.2014, Vorlage-Nr. DSV/2502 vom 17.10.2012 und
Vorlage-Nr. DSV/1532 vom 24.08.2011).
1 Schulen mit Ganztagsangeboten - Vergleich der Schuljahre 2015/16
und 2016/17
Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Ganztagsangeboten hatte sich
im Schuljahr 2015/16 - mit 106 Schulen und einer Schule mehr gegenüber dem
Schuljahr 2014/15 - nur unwesentlich verändert. Es gab 3 Neueinsteiger und 2 Schulen,
die pausierten. Bei den Neueinsteigern 2015/16 handelte es sich um die Ernst-PinkertSchule/Grundschule, um die Schule am Adler/Grundschule und die Schule am
Weißeplatz/Oberschule. Die 78. Schule/Grundschule und die 157. Schule/ Grundschule,
setzen im Schuljahr 2015/16 aus. Insgesamt führten 89 Prozent aller antragsberechtigten
Schulen im SJ 2015/16 ganztägige Angebote durch. Als Antragsteller fungierten 61
Schulfördervereine, und bei 45 Schulen wurde der Antrag über den Schulträger gestellt.
Für das Schuljahr 2016/17 haben insgesamt 110 Schulen einen Antrag auf pauschalisierte zweckgebundene Zuweisung zur Förderung der Ganztagsangebote gemäß
SächsGTAVO gestellt. 62 Schulen beantragten ihre Zuweisung über den Schulförderverein, 48 Schulen über den Schulträger. Die 78. Schule/Grundschule und die 157.
Schule/Grundschule sind im Schuljahr 2016/17 wieder einsteigende Schulen nach einem
Jahr Pause.
Neueinsteiger im Schuljahr 2016/17 sind die Schule Weißenfelser Straße/Grundschule
und die Schule Georg-Schwarz-Straße/Oberschule. Von den vier Schulen, die im
Schuljahr 2016/17 gegenüber dem Vorjahr hinzugekommen sind, stellten drei Schulen
ihren Antrag über den Schulträger und die 157. Schule/Grundschule über den
Schulförderverein. Der prozentuale Anteil aller antragsberechtigten Schulen liegt im
Schuljahr 2016/17 bei 91 Prozent.
* Die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet.
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2 Rechtsgrundlage
Im Jahr 2015 wurde die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
(SMK) über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten
(SächsGTAVO) überarbeitet. Die SächsGTAVO vom 9. April 2013 trat außer Kraft. Die
SächsGTAVO vom 19. Mai 2015 enthält einige Neuerungen, wie die Erhöhung des
Sockelbetrages für Förderschulen auf 4.000 € und die Gewährung einer Schulclubpauschale für Schulen mit Schulclubs in Höhe von 6.000 € je Schuljahr (wenn der
Antragsteller sich mindestens in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt).
Die späte Veröffentlichung dieser überarbeiteten Verordnung hatte im Vorjahr zur Folge,
dass die Schulen ihre Zuweisung für das Schuljahr 2015/16 erst in den Sommerferien
erhielten und sich deshalb sowohl Planung als auch Beginn der Angebote an der
Mehrzahl der Schulen zeitlich verzögerten. Für das Schuljahr 2016/17 wurde den Schulen
die Höhe der Zuweisungen noch kurz vor Beginn der Sommerferien, im Juni 2016,
übermittelt. Nicht mehr alle Schulkonferenzen konnten im alten Schuljahr zur Aufteilung
der zugewiesenen Mittel tagen. Damit wird sich der Start der Ganztagsangebote bei der
Mehrzahl der Schulen auch im Schuljahr 2016/17 verschieben.
3 Fördermittelvolumen
Seit der Einführung der Ganztagsangebote im Jahr 2004 bis einschließlich des Schuljahres 2016/17 haben die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig rund 25,8 Mio € für
die Durchführung der GTA bewilligt und zugewiesen bekommen. Zur Beantragung der
finanziellen Mittel für GTA wird aus dem vorangegangenen Schuljahr die Schülerzahl der
amtlichen Schulstatistik für alle Schulen zugrunde gelegt. Für das Schuljahr 2015/16
betrug die Schülerzahl der 106 Leipziger Schulen insgesamt 32.536 Schüler/-innen (ohne
Sekundarstufe II). Für das Schuljahr 2016/17 wurde laut amtlicher Schulstatistik eine
Schülerzahl von 34.323 für 110 Leipziger Schulen ermittelt. Das entspricht einem
prozentualen Zuwachs von ca. 5 Prozent mehr Schüler/-innen.
Im Schuljahr 2015/16 flossen Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2.438.995 € an die
106 Leipziger Schulen, was einem durchschnittlichen Fördervolumen von ~23.000 € pro
Schule entspricht. Im Schuljahr 2016/17 erhalten 110 Leipziger Schulen 2.488.743 €.
Aufgrund sachsenweit steigender Schülerzahlen wurden die Schülerpauschalen durch
den Freistaat Sachsen angepasst (geringfügige Reduzierung der Pauschale pro Schüler/in). Das hat zur Folge, dass einige Schulen eine geringere Zuweisung (zwischen 7,70 €
bis 2.648,83 €) für das Schuljahr 2016/17 erhalten, andere wiederum aber auch eine
deutlich höhere als im vorangegangenen Schuljahr. Das trifft besonders bei Schulen im
Aufbau
mit
wachsenden
Schülerzahlen
zu,
wie
der
Louise-Otto-PetersSchule/Gymnasium (+ 3.519 €) oder der Schule am Weißeplatz/Oberschule (+ 3.564 €).
Das durchschnittliche Fördervolumen beträgt im Schuljahr 2016/17 ~ 22.620 € pro Schule.
Schulart
Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17
Grundschulen/
Gymnasien
51,55 €
57,51 €
53,35 €
51,70 €
Oberschulen/
Förderschulen
86,63 €
96,83 €
87,57 €
84,74 €
Tabelle 1: Schülerpauschalen gemäß SächsGTAVO in den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17
51.7: Stand: 08.08.2016
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4 Ganztägiger Schulalltag
Die quantitative und nunmehr flächendeckende Entwicklung sowie der qualitative Ausbau
der Ganztagsangebote in den zurückliegenden Jahren haben zu einer breiten Akzeptanz
bei Schüler/-innen, Lehrer/-innen und in der Elternschaft geführt. Zum ganztägigen
Schulalltag gehören breite und differenzierte Bildungsangebote mit verschiedenen
Lerngelegenheiten, Freizeitangeboten und Kooperationspartnern, um die unterschiedlichen Lernbedürfnisse und -interessen der Schüler/-innen abzudecken.
4.1
Nutzung von Ganztagsangeboten
Die finanziellen Zuweisungen für Schulen mit GTA für das Schuljahr 2015/16 errechneten
sich aus der Gesamtschülerzahl einer Schule gemäß Kamenzstatistik (Grundlage für die
Berechnung ist die im Oktober 2014! in Kamenz vorliegende Schülerzahl) multipliziert mit
der Schülerpauschale je Schulart.
Am 28. Februar 2015 war Antragsschluss für die Beantragung von GTA-Zuweisungen für
das Schuljahr 2015/16 bei der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig. Auf
dem Antragsformular gaben die Schulen an, wie viele Schüler/-innen voraussichtlich im
kommenden Schuljahr die Schule besuchen werden. Zwischen der Kamenzstatisitik und
dem Zeitpunkt der Antragstellung liegen also zeitlich rd. 5 Monate, in denen die
Schülerzahl sowohl zu- als auch abnehmen kann. Ursachen dafür sind neben Weg- bzw.
Zuzügen auch die Zunahme von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund.
Mit Blick auf die Schulen, die das Antragsverfahren 2015/16 über den Schulträger
absolvierten, ergibt sich hinsichtlich des prozentualen Anteils der teilnehmenden Schüler/innen folgendes Bild:
Der prozentuale Anteil der am GTA teilnehmenden Schüler/-innen im Schuljahr 2015/16
liegt insgesamt bei 80 Prozent. Die tatsächliche Anzahl der am GTA teilgenommenen
Schüler/-innen liegen der Sächsischen Bildungsagentur erst zum Jahresende 2016 vor,
wenn die Schulen ihre Verwendungsnachweise eingereicht haben. Im vorangegangen
Schuljahr 2014/15 lag der Anteil der GTA Nutzer/-innen bei insgesamt 81 Prozent.
51.7: Stand: 08.08.2016
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4.2
Organisationsform der Ganztagsangebote
Schulen mit Ganztagsangeboten erfordern veränderte schulische Organisationsformen.
Die Kultusministerkonferenz geht von drei Formen aus. Diese Formen unterscheiden sich
im Grad der Verbindlichkeit der Teilnahme der Schüler/-innen am Ganztagsangebot.
Bei der voll gebundenen Form verpflichten sich alle Schüler/-innen der jeweiligen Schule
an mindestens drei Wochentagen bei einem Zeitumfang von jeweils sieben Zeitstunden
zur Teilnahme. Voraussetzung für eine verpflichtende Teilnahme der Schüler/-innen am
schulischen Ganztagsangebot der Schule ist die Einverständniserklärung der Eltern. Des
Weiteren stellt diese Form qualifizierte Anforderungen an eine Verknüpfung des Schulprogramms mit dem pädagogischen Konzept im Ganztagsbereich. Dies betrifft
insbesondere die an den Ganztag angepasste Tagesstruktur, das pädagogische Konzept,
die ausgewogene Balance zwischen Unterricht, unterrichtsergänzenden Förderangeboten
und außerschulischen Freizeitinteressen, aber auch das Raumkonzept, den zweckmäßigen Einsatz personeller und zeitlicher Ressourcen und den Grad an Vernetzung mit
außerschulischen Kooperationspartnern auf kommunaler bzw. regionaler Ebene.1
Bei der teilweise gebundenen Organisationsform verpflichtet sich ein Teil der Schüler/innen (z. B. eine Klasse einer Klassenstufe oder eine gesamte Klassenstufe) zur
Teilnahme an mindestens drei Wochentagen bei einem Zeitumfang von jeweils sieben
Zeitstunden. Die Schule kann sich in Abstimmung mit Schüler/-innen und Eltern, bei
sozialräumlichen Problemlagen auch mit der Kommune, entscheiden, für einen Teil der
Schülerschaft ein verpflichtendes Angebot bereitzustellen. Diese Entscheidung sollte auf
einer konkreten Bedarfsanalyse und daraus abgeleiteten Schwerpunkten beruhen. Damit
kann gezielt auf spezielle Förderbedarfe einer bestimmten Gruppe von Schüler/-innen
eingegangen werden.2
Bei der offenen Organisationsform wird den Familien die Entscheidung zur Teilnahme
am GTA freigestellt. Die Schulen bieten jedoch an an mindestens drei Wochentagen bei
einem Zeitumfang von jeweils sieben Zeitstunden den Schüler/-innen entsprechende
Angebote an. Die Schulen können hierbei flexibel auf die Bedürfnisse und Wünsche der
Schüler/-innen reagieren. Zudem bieten offene Angebote eine gute Anschlussfähigkeit an
den außerschulischen Freizeit- und Familienalltag der Schüler/-innen. Ein breitgefächertes
Netz an Kooperationsbeziehungen in der Region erleichtert es der Schule, solche
Angebote für ihre Schüler/-innen bereitzuhalten und auf aktuelle Bedürfnisse zeitnah zu
reagieren. 3
Bildungsforscher favorisieren mit dem Blick auf die Wirkung von Ganztagsangeboten für
die Chancengleichheit gebundene Formen und Angebote, um den Unterricht zu entzerren.
In Vorbereitung auf das Schuljahr 2015/16 entschieden sich 58 Schulen für die teilweise
gebundene Organisationsform, 41 Schulen für die offene Organisationsform und 7
Schulen für die voll gebundene Form. Für das Schuljahr 2016/17 können bei den 110
Schulen kaum Änderungen bei der Wahl der Organisationsform bzw. dem Grad der
Verbindlichkeit der Teilnahme festgestellt werden. 61 Schulen wählen die teilweise
gebundene Form, 42 die offene Form und 7 Schulen bevorzugen die voll gebundene
Organisationsform.
1
2
3
Fachempfehlung "Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ vom 1. August 2014
dto.
dto.
51.7: Stand: 08.08.2016
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Voll gebundene bzw. teilweise gebundene Organisationsformen binden weitaus mehr
Schüler/-innen als offene Formen. Etwas mehr als die Hälfte der GTA-Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig bevorzugen gebundene und teilgebundene
Organisationsformen, bei denen Schüler/-innen verpflichtend an verschiedenen
Angeboten
wie
Hausaufgabenbetreuung,
fachbezogenen
Förderangeboten,
Arbeitsgemeinschaften und Projekten teilnehmen. Die Vorteile der gebundenen
Organisationsform (Mehr Zeit für Fördern und Fordern, Mehr Zeit für den Einzelschüler,
gelingender Wechsel von An- und Entspannung, positiveres Schulklima etc.) im Ganztag
müssen künftig noch stärker gegenüber den Schulen kommuniziert werden. Dafür
geeignet sind thematische Veranstaltungen wie Beratungszirkel in der Bildungsagentur,
Hospitationen an Schulen mit gebundener Organisationsform und Erfahrungsaustausche.
Im Grundschulbereich ist die Teilnahme am GTA besonders hoch, was sich u. a. aus dem
Besuch des Hortes erklärt. Der Verbleib der Schüler/-innen auch am Nachmittag in der
Schule bzw. dem Hort führt zwar nicht zwangsläufig zu besseren Lernleistungen, wohl
aber zu mehr Ausgeglichenheit und einem positiveren Schulklima insgesamt.4
4.3
Qualitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten
4.3.1 Fördern und Fordern – Qualitätsmerkmal im Ganztag
Laut StEG-Studie ist ein genereller Effekt der Teilnahme am GTA auf die Entwicklung der
Schulnoten im Sinne von Leistungsvorsprüngen von am Ganztagsangebot teilnehmenden
Schüler/-innen wissenschaftlich nicht belegt. Insgesamt gibt es jedoch Hinweise darauf,
dass die Intensität der Teilnahme (mehrere Tage pro Woche) eine förderliche Wirkung
haben kann. Hinsichtlich der pädagogischen Qualität finden sich ebenfalls positive
Wirkungen auf die Entwicklung der Schulnoten: Je höher die Prozessqualität der
Angebote eingeschätzt wird, desto besser entwickeln sich die Noten von der 5. bis zur 9.
Klassenstufe.5 Vor diesem Hintergrund kommen den Angeboten zur spezifischen
individuellen Förderung eine wichtige Rolle zu. Durchschnittlich 3 Förderangebote je
Schule fanden im Schuljahr 2015/16 an den 45 Schulen, deren Antragstellung über den
Schulträger erfolgte, statt. Dabei nahmen insbesondere die Leseförderung und das
Fördern in den Kernfächern zu.
4
5
Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen; Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen
(StEG) 2011
Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen; Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen
(StEG) 2011,S. 224
51.7: Stand: 08.08.2016
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Im Bereich Fördern und Fordern ist es besonders wichtig, Angebote auf hohem Niveau
und fachkompetent durchzuführen, so dass Schüler/-innen mit GTA insgesamt ein
positives Erleben verknüpfen. Hier besteht weiterer Nachholbedarf, vor allem im Hinblick
auf die Heterogenität der Schülerschaft, wie z. B. schulleistungsschwache Schüler/-innen,
besonders begabte Schüler/-innen, Schüler/-innen mit Teilleistungsschwächen oder mit
besonderem Sprachförderbedarf.
4.3.2
Schulbibliotheken und Leseräume – unverzichtbare Lernorte im Ganztag
Die Aufgaben von Schulbibliotheken und Leseräumen im ganztägigen Schulalltag sind
komplex:
•
Eine Einbindung der Bibliothek/des Leseraumes in den Fachunterricht ergibt sich
aus einem systematisch erschlossenen aktuellen Medienangebot. Angepasst an
das pädagogische Profil der Schule sind Schulbibliotheken und Leseräume
geeignete Orte zur Leseförderung und Lesemotivation und Orte, um Fachwissen
und Kompetenzvermittlung zu vereinen.
•
Die Bibliothek/der Leseraum als Lernort im ganztägig strukturieren Schultag dient
Schüler/-innen zur Vorbereitung auf Unterricht und Prüfungen, zur Erledigung von
Hausaufgaben, zur Erarbeitung von Vorträgen sowie zum selbstständigen Lernen.
•
Die Bibliothek/der Leseraum als Freizeitangebot wird vor allem in den größeren
Pausen und in Freistunden von den Schüler/-innen zur Entspannung und Ruhe
genutzt.
In der Vorlage zu Ganztagsangeboten (DS-00778/14 im Abschnitt 4.3) vom 13.01.2015
aber auch in der Vorlage (DSV/2502 im Punkt 4) vom 17.10.2012 wurde auf die
Bedeutung von Schulbibliotheken (SB) und Leseräumen (LR) im ganztägigen Schulalltag
hingewiesen. In mittlerweile 86 GTA-Schulen sind und werden diese Räume als multifunktionale Bereiche ausgebaut, wobei die Schulen immer öfter auch finanzielle Mittel aus
den GTA-Zuweisungen einsetzen.
51.7: Stand: 08.08.2016
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Auswertung der abgerechneten bzw. geplanten GTA-Mittel der letzten Schuljahre. Von den 86 GTASchulen mit Schulbibliothek bzw. Leseraum konnten 38 Schulen für die Analyse über 3 Schuljahre
einbezogen werden. Hier lagen dem Schulträger Daten aus den Schuljahren 2013/14, 2014/15 und
2015/16 vor.
Gesamtbetrag der eingesetzten GTA-Mittel für SB, LR,
Leseförderung und -projekte der 38 Schulen
proz. Anteil des o.g. Gesamtbetrages an der
Gesamtsumme der 38 GTA-Zuweisungsbeträge
Schuljahr
2013/2014
Schuljahr
2014/2015
Schuljahr
2015/2016
22.364,00 €
65.528,00 €
82.894,00 €
2%
7%
10%
max. Prozentsatz der eingesetzten GTA-Mittel für SB,
max. 29 %
max. 33 %
LR, Leseförderung und -projekte einer einzelnen Schule
Tabelle 2: Einsatz von GTA-Mitteln für die/den offene/-n Schulbibliothek/Leseraum
max. 57 %
In Auswertung der dem Schulträger zur Verfügung stehenden GTA-Finanzpläne von 38
Schulen wurde ersichtlich, dass in den letzten Jahren der Stellenwert der Schulbibliothek
bzw. des Leseraums für das schulische Ganztagskonzept stark zugenommen hat.
Durchschnittlich 10 Prozent der für die Ganztagsangebote zugewiesenen Mittel wurden
2015/16 für die Schulbibliothek bzw. den Leseraum eingeplant. In einem Gymnasium
(Max-Klinger-Schule) ist die offene Schulbibliothek Hauptbestandteil der GTA-Konzeption.
Hier stimmte die Schulkonferenz zu, dass 57% der GTA-Zuweisung für die regelmäßige
Betreuung bereitgestellt werden
Zur inhaltlichen Arbeit der Schulbibliothek/des Leseraumes hat die Mehrheit der Schulen
mit ganztägigen Angeboten ein Entwicklungskonzept erarbeitet, welches stetig
fortgeschrieben wird und in das pädagogische Gesamtkonzept der Schule einfließt. Dabei
müssen auch die vermehrte Aufnahme von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund, die
sich daraus ergebenden Veränderungen bei der Medienauswahl und die Aus- und
Fortbildung der jetzigen und zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Schulbibliotheken und Leseräumen berücksichtigt werden (vgl. Vorlage „Schulbibliotheken
und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig – Fortschreibung des
Entwicklungskonzepts für die Jahre 2017-2020“).
Neben den verantwortlichen Bibliothekslehrer/-innen und -mitarbeiter/-innen sollten künftig
auch die Schülerinnen und Schüler stärker eingebunden werden. Die Mitbestimmung/
Partizipation von Schüler/-innen ist ein unverzichtbares Element für eine demokratische
Schulentwicklung. Erste Aktivitäten wie z. B. Schulbibliotheksräte, die sich aus Bibliotheksmitarbeiter/-innen, Schüler/-innen und Lehrer/-innen und der Schulleitung konstituieren,
sind bereits an einigen Schulen, wie beispielsweise der Louise-Otto-Peters-Schule/
Gymnasium im Aufbau.
4.3.3 Entwicklung schülerorientierter Ganztagsangebote im außerunterrichtlichen Bereich
Die Realisierung eines inhaltlich vielfältigen außerunterrichtlichen Angebotes stellt ein
zentrales schulisches Entwicklungsziel für Schulen mit GTA dar. Dies begründet sich
einerseits aus pädagogischen und bildungspolitischen Zielstellungen, wie der Entwicklung
von fachlichen und sozialen Kompetenzen, der individuellen Förderung und der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus kann durch ein entsprechend
gestaltetes Lern-, Kultur- und Freizeitangebot ein Ausgleich für verschiedene Formen der
sozialen Benachteiligung erfolgen.6
Sportliche und musisch-künstlerische Angebote haben an den Schulen den höchsten
Zulauf, während MINT-Angebote und Angebote zum Erwerb sozialer Kompetenzen eher
6
Vgl. Rollett/Holtappels/Bergmann:Anspruch und Wirklichkeit von Ganztagsschulen (2008)
51.7: Stand: 08.08.2016
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unterrepräsentiert sind. Hier besteht Entwicklungspotential.
Bei der Gestaltung und Umsetzung der außerunterrichtlichen Angebote ist es von Vorteil,
wenn mehrere externe Träger/Kooperationspartner Angebote gestalten und dafür Ziele
und Leistungen mittels einer Vereinbarung zwischen Schule und Partner schriftlich
fixieren.
4.3.4
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zur Durchführung von Ganztagsangeboten im Schuljahr 2015/16
Die Kooperation mit außerschulischen Partnern und damit die Öffnung in den Sozialraum
ist gemäß der StEG-Studie ein entscheidendes Qualitätsmerkmal von Ganztagsschulen.
Ein Großteil der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten gehen Kooperationen mit
außerschulischen Partnern ein. Viele dieser Kooperationen bestehen seit Jahren, sind
feste Bestandteile im ganztägigen Schulalltag und können als Ausdruck einer
Regelhaftigkeit interpretiert werden7 „Eine Öffnung von Schule trägt dazu bei, dass sich
die Schule als ganztägiger sozialer Lebensraum entwickeln kann und befördert damit die
Integration und Vernetzung der Schule im kommunalen und regionalen Kontext.“8 Als
gelungenes Beispiel kann an dieser Stelle die Kooperation zwischen der August-BebelSchule/Grundschule mit dem Kinder- und Jugendkulturzentrum O.S.K.A.R. zur
Sprachförderung und Integration von Kindern mit Migrationshintergrund genannt werden.
In Auswertung des letzten Schuljahres wurden von den 106 Schulen mit GTA 45 Schulen,
deren Antragstellung der Schulträger übernommen hatte, für die Auswertung herangezogen. 34 Schulen kooperierten mit verschiedenen Kooperationspartnern, 11 Schulen
hatten keinen Kooperationspartner. Es ist davon auszugehen, dass sich auch im Schuljahr
2016/17 ein ähnliches Bild abzeichnen wird. 46 % aller Kooperationen sind
7
8
Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen; Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen
(StEG) 2011
Fachempfehlung "Ganztagsangebote an sächsischen Schulen“ vom 1. August 2014, Pkt. 3.4
51.7: Stand: 08.08.2016
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Kooperationen, die Sportangebote wie Fußball, Allgemeiner Sport, Artistik/Akrobatik oder
Breakdance beinhalten. Diese Entwicklung wird auch im Rahmen der StEG-Studie
bestätigt.
An den Schulen besonders aktive Vereine sind die Sportspatzen Leipzig e. V., EduventisBildung erleben e. V. und Artistik Schulprojekt e. V. Kooperationspartner wie der ÖkolöweUmweltbund Leipzig e. V., LEMANN e. V. oder die Filmschule Leipzig e. V. bedienen Bereiche wie Umwelt, Ökologie, Leseförderung oder Neue Medien. Sie bieten an mehreren
Schulen Angebote an. Allen Kooperationen liegen Kooperationsvereinbarungen mit den
jeweiligen Schulen zugrunde.
4.3.5 Kooperation zwischen Grundschule und Hort
Neben den verschiedenen externen Partnern, die mit den Schulen auf verschiedenste Art
und Weise kooperieren, ist im Grundschulbereich der Hort wichtigster Kooperationspartner. Für eine GTA-Zuweisung hat der Antragsteller zu bestätigen, dass zwischen Schule
und Hort eine gültige Kooperationsvereinbarung besteht. Die überwiegende Mehrheit der
Kooperationen zwischen den Grundschulen und Horten erfolgt "auf Augenhöhe" und vor
dem Hintergrund der gemeinsamen Gestaltung der Schule zum ganztägigen Lern- und
Lebensort. Laut einer Studie der TU Dresden zur Kooperation zwischen Grundschule und
Hort und unter anderem zur Zufriedenheit der Hortleitungen mit verschiedenen Aspekten
im GTA haben 67 % der Hortmitarbeiter/-innen Einfluss auf die Gestaltung von GTA. 9 Weniger als 50 Prozent des Hortpersonals geben allerdings an, gleichberechtigt an der konzeptionellen Arbeit beteiligt zu sein. Etwa 60% sind eher bzw. sehr zufrieden mit der Informiertheit zu den Geschehnissen in ihrer Schule; 40 % sind mehr oder weniger unzufrieden. Nur 42 % geben an, dass ein gemeinsames GTA-Gremium, z. B. eine Steuergruppe,
besteht.
9
TU Dresden „Aus zwei wird eins! Zur Kooperation auf Augenhöhe zwischen Grundschule und Hort“; Bloße/Lehmann 2016
51.7: Stand: 08.08.2016
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Aussagen:
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hortes...
Mittelwert* und Zustimmungsanteile
ja
nein
... haben Einfluss auf die Gestaltung von GTA."
2,83 (67,0%)
1,83 (23,1%)
... wirken aktiv an der Planung und Organisation der GTA mit."
2,77 (62,3%)
1,70 (20,7%)
... sind an der konzeptionellen Arbeit gleichberechtigt beteiligt."
2,5 (47,6%)
1,46 (10,2%)
* Mittelwert: 1 "trifft überhaupt nicht zu" bis 4 "trifft voll und ganz zu"
Tabelle 3: Befragung Hort zur Zufriedenheit im GTA
Diese Befunde decken sich auch weitestgehend mit der Situation in Leipzig. Einige Einrichtungen geben an, dass seit der pauschalisierten Zuweisung von GTA-Mitteln und stark
vereinfachten Antragstellung die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort in den
Steuergruppen hinsichtlich der gemeinsamen Abstimmung der Angebote und der Intensität zurückgegangen ist. Sie sehen die gemeinsame Strukturierung des Tagesablaufes im
Sinne von An- und Entspannungsphasen und unter Berücksichtigung der individuell verschiedenen Leistungsfähigkeiten der Kinder sowie die immer kürzer werdende Mittagsfreizeit als wichtiges Qualitätsmerkmal und wesentlicher Faktor angemessener Rhythmisierung kritisch. Räumliche Probleme und Sanierungsmaßnahmen an Grund- und Förderschulen wirken sich zusätzlich erschwerend auf die gemeinsame Planung, Reflexion und
Durchführung von Ganztagsangeboten aus und überlagern mitunter deren Umsetzung.
Das Fachamt nimmt diese Kritik sehr ernst und wird in Absprache mit der Bildungsagentur
nach Lösungen suchen.
5 Unterstützung der GTA-Schulen durch den Schulträger und die
Sächsische Bildungsagentur
Die Stadt Leipzig unterstützt die qualitative Weiterentwicklung der Schulen mit GTA in enger Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, der Servicestelle Ganztagsangebote und weiteren Partnern (anderen Ämter und Institutionen).
Seit Jahren werden thematisch ausgerichtete Fachtage, Workshops und Erfahrungsaustausche für die Schulen angeboten. 2015 und 2016 fanden eine Reihe von Veranstaltungen, insbesondere mit Blick auf die neuen Herausforderungen von Integration und Inklusion, statt:
15. Januar 2015 und 26. Januar 2016
Schulungen zum WEB-basierten Antrags- und Abrechnungsprogramm FABelF für Neueinsteiger und Schulen in freier Trägerschaft im Medienpädagogischen Zentrum der Stadt
Leipzig
4. März 2015 und 23. April 2015
Veranstaltungen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken und Leseräumen im
Kontext von GTA in der Humboldtschule/Gymnasium und bei LEMANN e. V.
18. Juni 2015
Fachtag zur geschlechtersensiblen Leseförderung und Lesemotivation bei Jungen und
Mädchen im ganztägigen Schulalltag in der Helmholtzschule/Oberschule
51.7: Stand: 08.08.2016
Seite 11 von 12
25. August 2015 und 10. August 2016
Schulungen zum WEB-basierten Antrags- und Abrechnungsprogramm FABelF im
Schuljahr 2015/2016 und 2016/17 im Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig
24. November 2015 und 23.03.2016
Veranstaltungen zur Lese- und Sprachförderung bei Schülern mit Migrationshintergrund in
der Helmholtzschule/Oberschule und in der Karl-Heine-Schule/Berufliches Schulzentrum
der Stadt Leipzig
21. Januar 2016
Veranstaltung zur kulturellen Bildung im ganztägigen Schulalltag im Kontext von Migration,
Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig
Darüber hinaus erhalten die über den Schulträger antragstellenden Schulen
Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, Abrechnung und Buchung der zugewiesenen
Mittel, Beschaffung von Gegenständen über 410 EURO, bei der Erstellung der
Verwendungsnachweise, zu versicherungsrechtlichen Fragen und vielem mehr.
6 Ausblick
Der qualitative Ausbau der Ganztagsangebote bleibt auch künftig zentraler Gegenstand
der Schulentwicklung und der Unterstützung durch die Stadt Leipzig in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und mit Blick auf die Schulgesetznovellierung. Vorgesehen ist,
die SächsGTAVO verbindlich ins Schulgesetz zu überführen.
Mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen zur Kooperation zwischen Grundschule und Hort ist es Ziel, die Kooperation zwischen beiden Einrichtungen sowie die stärkere
und aktivere Einbindung des Hortes im kommenden Schuljahr 2016/17 im Sinne der
Rhythmisierung weiter zu thematisieren. Angedacht sind Hospitationen in verschiedenen
Grundschulen mit Ganztagsangeboten, für die eine gelingende Kooperation mit dem Hort
"auf Augenhöhe" selbstverständlich ist.
Für den Aufgabenschwerpunkt „Verbesserung der Schlüsselkompetenz Lesen“ wird
mit der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig, Bereich Grundschuldidaktik Deutsch ab dem Schuljahr 2016/2017 eine Zusammenarbeit aufgebaut.
Hauptaugenmerk wird auf die Lesekompetenz der jüngeren Kinder in den Grund- und Förderschulen (Leseanfänger) bzw. die verschiedenen didaktisch-methodischen Möglichkeiten zum Erwerb von Lesekompetenz gelegt. Zur Auswertung der Entwicklungskonzepte
(s. Punkt 4.3.2) wird zu Beginn des neuen Schuljahres, am 23. August 2016, ein Erfahrungsaustausch mit den Lehrkräften und Erzieher/-innen sowie Schulleiter/-innen und
Hortleiter/-innen in der Karl-Heine-Schule/Berufliches Schulzentrum zum Thema „Konzeptionelle Weiterentwicklung von Schulbibliotheken und Leseräumen“ durchgeführt. Dabei
sollen schulartspezifisch gute Beispiele sowie Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten
aufgezeigt werden.
Schulinterne Evaluation, Fortschreibung des pädagogischen Konzepts und thematische
Fortbildungen aller am GTA Beteiligten sind für die Qualitätsentwicklung von GTA an
Schulen unabdingbar und förderlich. Daran wird die Stadt Leipzig weiter festhalten und
den Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen flankieren.
51.7: Stand: 08.08.2016
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