Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060334.pdf
Größe
17 MB
Erstellt
21.04.16, 12:00
Aktualisiert
29.08.16, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02719
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Geplante Aufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Prager Straße"
Die Information zur geplanten Aufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Prager Straße" im Jahr
2018 wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Vorlage informiert zum weiteren Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPrager Straße“. Sie soll zum 30.04.2018 erfolgen.
Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung
ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege
erwarteten Einnahmen sollen zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet bis
zur Aufhebung dienen.
Anlagen:
Begründung
01 Plan Stand Sanierungsmaßnahmen Prager Straße
02 Maßnahmebeschreibung Witzgallstraße
03 Zonenübersicht Leipzig-Prager Straße
04 Zwischenbilanz Prager Straße
05 Fotodokumentation
Begründung
Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation der geplanten Aufhebung der Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Prager Straße“ und sodann auf die Voraussetzungen der Aufhebung im
Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Aufhebung, zu denen
insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört.
1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die
Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der
§§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den
Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der
einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis
zum Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden
(Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht
mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige
Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Mit dem ersten Bebauungsplan der Stadt Leipzig (B-Plan Nr.1: Prager Straße, vom 19.11.1992)
wurden Festsetzungen zur neuen Trassenführung der Straße und angrenzender neu
einzubindender Quartiere getroffen. Jedoch waren die Missstände allein mit dem allgemeinen
Städtebaurecht nicht regulierbar. Aus diesem Grund wurden die Möglichkeiten des besonderen
Städtebaurechts herangezogen um einen Teil des Gebietes durch eine städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen aufzuwerten. Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ wurde
die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 15.11.1995
beschlossen. Am 13.04.1996 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig
bekanntgemacht.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.06.1999 wurde die Satzung vom 15.11.1995 geändert und
das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ um die Fläche der Schulze-Boysen-Straße,
Flurstück Nr. 300l erweitert. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig erfolgte am
31.07.1999.
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks
Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über
eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigPrager Straße“ beschlossen. Die Satzungen wurden im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom
29.06.2013 bekannt gemacht und traten rückwirkend zum 13.04.1996 (Ursprungssatzung) bzw.
zum 31.07.1999 (Erweiterungssatzung) in Kraft.
2. Voraussetzung der Aufhebung der Sanierungssatzung
Nach § 162 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die
Sanierung durchgeführt ist. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend
erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert
wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer
sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist.
Das Sanierungsgebiet erfüllt diese Voraussetzungen. Seit Beginn der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und
1
aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen
Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers
gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier
heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum sowie entlang der Prager Straße auch als
Standort für Büros und weitere Dienstleistungseinrichtungen präsentiert. Der Anteil der
modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke beträgt
über 90 %. Die Anzahl der Wohnungen hat sich demnach wesentlich erhöht (von 1997/644 WE
auf 2014/994 WE). Der Leerstand hat sich bis auf 8% reduziert und lediglich 6% der Bausubstanz
sind noch unsaniert.
Neben der Instandsetzung und Modernisierung der Gründerzeitbebauung wurde der öffentliche
Straßenraum saniert und neu gestaltet. So wurden in der Schulze-Boysen-Straße, der Mühlstraße,
der Josephinenstraße, der Eichlerstraße, der Zillerstraße, der Judith-Auer-Straße, der Krugstraße,
der Volckmarstraße und der Stiftstraße Bäume gepflanzt, die Park- und Gehwegbereiche wurden
neu geordnet. In den Blockinnenbereichen sind neue wohnungsnahe Grünflächen mit Aufenthaltsund Spielbereichen entstanden. Viele Baulücken wurden bereits neu bebaut, für weitere sind
Baugesuche gestellt.
Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven
Bevölkerungsentwicklung wieder. Die Zahl der Anwohner stieg während der Zeit von 1997 bis
2014 sogar über das Dreifache an, von 505 auf 1659.
Als abschließende Maßnahme wird der Ausbau und die Gestaltung der Witzgallstraße noch vor
der Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ erfolgen. Weitere Bau- und
Ordnungsmaßnahmen sind im Rahmen der Sanierung nicht mehr vorgesehen.
Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche
Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status
Sanierungsgebiet gewährleistet ist.
Eine detaillierte Darstellung enthält die „Bilanz zur geplanten Aufhebung des Sanierungsgebietes
„Leipzig-Prager Straße“ (s. Anlage 4).
3. Auswirkungen der Aufhebung
Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung verliert das Areal seinen Status als Sanierungsgebiet.
Mit Rechtsverbindlichkeit der Aufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB
bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das
allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz
3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2
BauGB.
Mit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind die
Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen.
Gleichzeitig entsteht mit der Aufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu
entrichten.
3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags
§ 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag
zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines
Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und
2
Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der Ausgleichsbetrag ist
die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn keine Sanierung
durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt
(Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein
Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder teilweise abgesehen werden,
wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 155 Abs.
4 BauGB).
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit
Beschluss vom 25.02.2016 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ sanierungsunbeeinflusste und sanierungsbeeinflusste zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2015
ermittelt.
Die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen bewegen sich zwischen 4,80 % und 5,03 %. Das
entspricht einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen von 9 € bis 10 € (Anlage 3)
Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und bei Nichtabhilfe
im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden.
3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung
Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur
Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu
einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass
von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung
vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten
unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen
Verfahrensnachlass von 20 %. Die Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ ist
zum 30.04.2018 geplant. Aufgrund der vorgenannten Regelung kann betroffenen Eigentümern
somit bis zum 30.04.2017 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung gewährt
werden.
3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge
Ausgleichsbeträge
insgesamt1
Progonose der
Einnahmen aus der
freiwilligen Ablösung
verbleibend
(60% von A bei 20%
Verfahrensnachlass)
Prognose der
Einnahmen durch
Festsetzung nach
Aufhebung der
Satzung
(80% von C)
Progonse der noch zu
erwartenen
Einnahmen aus
Ausgleichsbeträgen
Ablösung +
Festsetzungen
(B+D)
A
B
C
D
E
236.760,30 €
113.644,94 €
94.704,12 €
75.763,30 €
189.408,24 €
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind
zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet
einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die
Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei
Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der
1Bodenwerterhöhungen der Grundstücke, für die die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Prager Straße“ abgelöst wurde, sind in der Prognose nicht enthalten.
3
geplanten Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ zu erwartenden Einnahmen
aus der freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbeträge sollen daher auch der weiteren Finanzierung
von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen.
Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Entlassungsgebiet belaufen sich auf
insgesamt rund 189,408 T€. Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird davon
ausgegangen, dass 60% der zu erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage
entsprechender Vereinbarungen freiwillig abgelöst werden. Dies entspricht Einnahmen in Höhe
von 113,645 T€. Nach der Aufhebung der Satzung wird mit weiteren 94,704 T€ Einnahmen
kalkuliert, die mit der dann erforderlichen Festsetzung der Ausgleichsbeträge mit Bescheid erzielt
werden. Hierbei wird unter Beachtung des Vorsichtsprinzips davon ausgegangen, dass jedenfalls
80 % der Forderungen als Einnahmen realisiert werden können, was vorliegend 75,763 T€
entspricht. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen stützen sich auf Erfahrungen im
Zusammenhang mit den Teilaufhebungen der Sanierungssatzungen „Leipzig/ConnewitzBiedermannstraße“, „Innerer Süden“ und „Leipzig-Reudnitz“ (bezogen auf die Bereitschaft der
Eigentümer zur freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung).
Aktuell liegen im Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ bereits 230T€ aus freiwillig abgelösten
Ausgleichsbeträgen vor, die noch nicht verausgabt wurden. Mit diesen und den noch zu
erwartenden Einnahmen aus der freiwilligen Ablösung soll als weiteres Vorhaben im
Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ die Witzgallstraße mit angrenzenden Flächen
umgestaltet werden (s. Anlage 2). Die nach der endgültigen Aufhebung der Sanierungssatzung zu
erwartenden Einnahmen aus der Bescheiderhebung sind dann im Rahmen der
Schlussabrechnung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme anteilig an den Bund und den
Freistaat Sachsen abzuführen.
Mit
der
Beschlussvorlage
VI-DS-02010
„Verwendung
von
sanierungsrechtlichen
Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2016“ wurden die noch im laufenden Jahr geplanten
Vorhaben, so auch die Gestaltung der Witzgallstraße, bereits durch die DB OBM bestätigt. Es ist
beabsichtigt, auch für die Folgejahre ab 2017 die Verwendung der Ausgleichsbeträge in den
Sanierungsgebieten der Stadt Leipzig jährlich durch die DB OBM bestätigen zu lassen.
Unbeschadet dessen sind je nach Höhe der geplanten Einzelmaßnahmen separate Beschlüsse
durch die zuständigen Gremien entsprechend der Hauptsatzung erforderlich.
3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer
Die vorgesehene Aufhebung der Sanierungssatzung umfasst alle Grundstücke. Dabei handelt es
sich auch um städtische Flächen (Straßen) für die kein Ausgleichsbetrag erhoben wird. Für 72
Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme durch die Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die betroffenen Eigentümer
der noch verbleibenden Grundstücke über die aktuell ermittelten sanierungsbedingten
Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden Ausgleichsbeträge
schriftlich informieren und Ihnen auf dieser Grundlage die freiwillige Ablösung der
Ausgleichsbeträge unter Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten.
4
Amt für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung
Stand der Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsgebiet "Prager Straße"
Stand:03/2016
Legende
-- bebaute Grundstücke -abgeschlossene Maßnahme
in Realisierung
teilsaniert
unsaniert
ruinös
-- öffentlicher Raum -abgeschlossene Maßnahme
in Realisierung
bisher ohne Maßnahmen
-- unbebaute Grundstücke -Zwischennutzung
Brache/Baulücke
Gebietsabgrenzung Sanierungsgebiet
Abgrenzung Teilaufhebungsgebiet
Kartengrundlage: Amt für Geoinformation
und Bodenordnung
Anlage 2 - Maßnahmebeschreibung Witzgallstraße
Lageplan
Quelle: Leipzig GIS, Maßstab 1:1.000, Stand 05.04.2016
Maßnahmebeschreibung
Die Planungsschritte werden 2016 so weit erfolgen, dass die Ausführung der Bauleistung 2017
erfolgen kann. Dabei wird der Straßenraum der Witzgallstraße, Flurstück 254 und das
angrenzende Flurstück 257, als Straßenanschluss zur Eichlerstraße hergestellt.
Im Bereich der Witzgallstraße sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Gehwege werden auf beiden Seiten der Straße eingeordnet. Dabei wird die Mindestbreite der
Gehwege je 2 m betragen. Die Gehwege werden mit CARENA - Platten gepflastert. Darüber
hinaus erhalten die Gehwege einen 12 cm Hochbord als Auftritt.
Die Fahrbahnbreite ist mit 5,50 m vorgesehen. Die Fahrbahnoberfläche erhält einen bituminösen
Belag.
Für die Verbindung zur Eichlerstraße sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Breite der Verbindungsstraße ist mit 8m, als Tempo 30-Zone vorgesehen. Die Befestigung
wird mit Betonsteinpflaster ausgeführt und die Abgrenzung ist mit einem Hochbord angedacht. Der
neue Straßenbereich schließt mit Einmündungen an die Eichlerstraße bzw. Witzgallstraße an.
Leipzig-Prager Straße (1. Änderung)
San i
er
un gsgebi
et
20
Druckdatum:23.05.2016
SU und SB durch Gutachterausschuss beschlossen
4
11
12
5
6
2
13
14
23 A
5
5A
4
6
4
2
7
5
3
1
14
8
15
17
13
9
16
18
19
25
21
31
33
22
20
35
37
8
29
19 A
31
33
2
9
12
11
18
!
20
19
21
22
2
23
25
37
36
10
17
16
7
14
35
41
40
6B
19
39
38
24
16
18
4
27
6
29
8
31
1
10
33
12
28
14
16
13
-Zone I(
71300392)
BM gWGFZ3,
0
SU210,
00€/
m²
SB220,
00€/
m²
12
12 A
15
14
24
2
4
1
14
19
8
5
8
10
34
11
8
15
13
10
17
38
21
10
40
42
23
39
46
37
41
48
39
43
6
4
43
10
89
12
91
50
!
14
16
95
51 B
51 A
122
4
6
99
126
51
128
130
132
63
51 B
134
24
±
65
!
Lage des BRW-Grundstücks
BRW Zonen 31.12.2015
Flurstücke
37
44
25
24
36
12
19
2
120
12
17
9
93
11
18
25
6
118
12
15
23
2
11
9
13
60
-Zone II(
71300393)
BM gVVI
I
SU175,
00€/
m²
SB184,
00€/
m²
9
10
7
6
16
21
7
11
3
65
32
9
12
61
5
7
10
2A
3
6
8
1
30
3
2
4
28
5
6
6
26
1
Teilaufhebungsgebiet
136
Sanierungsgebiet
Anlage 4
Zwischenbilanz
zur geplanten Aufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Prager Straße“
Inhaltsverzeichniss
Allgemeiner Teil
Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet
Seite 2 - 3
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
Seite 4
Besonderer Teil
Bevölkerungsentwicklung
Seite 4
Charakteristik Teilaufhebungsgebiet
Seite 5
Sanierungsstände Straßenräume und Grundstücke
Seite 6
1
Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ wurde die Satzung über die förmliche
Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 15.11.1995 beschlossen. Am 13.04.1996
wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.06.1999 wurde die Satzung vom 15.11.1995 geändert und
das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ um die Fläche der Schulze-Boysen-Straße,
Flurstück Nr. 300l erweitert. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig erfolgte am
31.07.1999.
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks
Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über
eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigPrager Straße“ beschlossen. Die Satzungen wurden im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom
29.06.2013 bekannt gemacht und traten rückwirkend zum 13.04.1996 (Ursprungssatzung) bzw.
zum 31.07.1999 (Erweiterungssatzung) in Kraft.
Gebietsbezeichnung:
Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“
Gebietsgröße:
9,90 ha
Durchführungszeitraum:1
1996 bis voraussichtlich 2017
Förderprogramme:
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
Landessanierungsprogramm LSP
Stadtumbau Ost – Rückbau und Aufwertung
Summe der Ausgaben bisher:2
3.332.200 €
Summe der Einnahmen bisher:3
344.000 €
Summe der Finanzhilfen bisher:4
2.221.467 €
1
2
3
4
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum
2
Fördermitteleinsatz (SEP) nach Verwendungszweck
Grunderwerb
70.000,00 €
Ordnungsmaßnahmen
2.470.100,00 €
Baumaßnahmen
895.200,00 €
Vorbereitung / Vergütungen
147.900,00 €
Gesamt
3.583.200,00 €
Sanierungsgebiet Leipzig-Prager Straße
- Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck -
Grunderwerb
Ordnungsmaßnahmen
Baumaßnahmen
Vorbereitung / Vergütungen
3
Stand der Sanierungsmaßnahmen Leipzig-Prager Straße
Bevölkerungsentwicklung im Sanierungsgebiet Leipzig-Prager Straße
1800
1600
Einwohner
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013
1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014
4
Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Aufhebungsgebiets
Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der
schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur
Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses
gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden,
so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum sowie entlang der
Prager Straße auch als Standort für Büros und weitere Dienstleistungseinrichtungen präsentiert.
Der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der
Grundstücke beträgt über 90 %. Die Anzahl der Wohnungen hat sich demnach wesentlich erhöht
(von 1997/644 WE auf 2014/994 WE). Der Leerstand hat sich bis auf 8% reduziert und lediglich
6% der Bausubstanz sind noch nicht saniert.
Neben der Instandsetzung und Modernisierung der Gründerzeitbebauung wurde insbesondere der
öffentliche Straßenraum saniert und neu gestaltet. So wurden in der Schulze-Boysen-Straße, der
Mühlstraße, der Josephinenstraße, der Eichlerstraße, der Zillerstraße, der Judith-Auer-Straße, der
Krugstraße, der Volckmarstraße und der Stiftstraße Bäume gepflanzt. Die Fahrbahnen wurden mit
begleitenden Parkstellflächen und Gehwegen neu geordnet und gestaltet. In den
Blockinnenbereichen sind neue wohnungsnahe Grünflächen mit Aufenthalts- und Spielbereichen
entstanden. Viele Baulücken wurden bereits neu bebaut, für weitere sind Baugesuche gestellt.
Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven
Bevölkerungsentwicklung wieder. Die Zahl der Anwohner stieg während der Zeit von 1997 bis
2014 sogar über das Dreifache an, von 505 auf 1659.
Als abschließende Maßnahme wird der Ausbau und die Gestaltung der Witzgallstraße, mit
Anbindung an die Eichlerstraße noch vor der Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager
Straße“ erfolgen. Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind im Rahmen der Sanierung nicht
mehr vorgesehen.
Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der
besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche
Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status
Sanierungsgebiet gewährleistet ist.
5
Sanierungsstand Straßenraum Anfang 2016
7%
saniert
unsaniert
93%
Sanierungsstand Grundstücke Anfang 2016
8%
17%
5%
1%
69%
6
saniert
teilsaniert
Sanierung/Neubau in
Realisierung
Zwischennutzung
Baulücke/Brache
Anlage 5
Oststraße 2/ Ostplatz
1999
Oststraße 2/ Ostplatz
April 2016
Anlage 5
Oststraße 22
Ansicht von der Straße und vom Hof
1991
Oststraße 22
Ansicht von der Straße und vom Hof
April 2016
Anlage 5
Josephinenstraße 33
Ansicht von der Straße und vom Hof
1991
Josephinenstraße 33
Ansicht von der Straße und vom Hof
April 2016
Anlage 5
Josephinenstraße 39
Ansicht von der Straße und vom Hof
1991
Josephinenstraße 39
Ansicht von der Straße und vom Hof
April 2016
Anlage 5
Prager Straße 91/93
Ansicht von der Straße und vom Hof
1991
Prager Straße 91/93
Ansicht von derb Straße und und vom Hof
April 2016
Anlage 5
Zillerstraße 2
Ansicht vom Hof
1996
Zillerstraße 2
Ansicht von der Straße und vom Hof
April 2016