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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060334.pdf
Größe
17 MB
Erstellt
21.04.16, 12:00
Aktualisiert
29.08.16, 11:18

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Informationsvorlage Nr. VI-DS-02719 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Geplante Aufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Prager Straße" Die Information zur geplanten Aufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Prager Straße" im Jahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Vorlage informiert zum weiteren Vorgehen bei der Aufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPrager Straße“. Sie soll zum 30.04.2018 erfolgen. Vor der förmlichen Aufhebung soll eine freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung ermöglicht werden (Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung). Die auf diesem Wege erwarteten Einnahmen sollen zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet bis zur Aufhebung dienen. Anlagen: Begründung 01 Plan Stand Sanierungsmaßnahmen Prager Straße 02 Maßnahmebeschreibung Witzgallstraße 03 Zonenübersicht Leipzig-Prager Straße 04 Zwischenbilanz Prager Straße 05 Fotodokumentation Begründung Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation der geplanten Aufhebung der Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Prager Straße“ und sodann auf die Voraussetzungen der Aufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Aufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört. 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, förmlich festgelegt. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde und bis zum Jahr 2016 lediglich noch Bewilligungen des Programmjahres 2012 umgesetzt werden (Abwicklung); Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Mit dem ersten Bebauungsplan der Stadt Leipzig (B-Plan Nr.1: Prager Straße, vom 19.11.1992) wurden Festsetzungen zur neuen Trassenführung der Straße und angrenzender neu einzubindender Quartiere getroffen. Jedoch waren die Missstände allein mit dem allgemeinen Städtebaurecht nicht regulierbar. Aus diesem Grund wurden die Möglichkeiten des besonderen Städtebaurechts herangezogen um einen Teil des Gebietes durch eine städtebauliche Sanierungsmaßnahmen aufzuwerten. Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 15.11.1995 beschlossen. Am 13.04.1996 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.06.1999 wurde die Satzung vom 15.11.1995 geändert und das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ um die Fläche der Schulze-Boysen-Straße, Flurstück Nr. 300l erweitert. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig erfolgte am 31.07.1999. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigPrager Straße“ beschlossen. Die Satzungen wurden im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013 bekannt gemacht und traten rückwirkend zum 13.04.1996 (Ursprungssatzung) bzw. zum 31.07.1999 (Erweiterungssatzung) in Kraft. 2. Voraussetzung der Aufhebung der Sanierungssatzung Nach § 162 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. Das Sanierungsgebiet erfüllt diese Voraussetzungen. Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und 1 aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum sowie entlang der Prager Straße auch als Standort für Büros und weitere Dienstleistungseinrichtungen präsentiert. Der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke beträgt über 90 %. Die Anzahl der Wohnungen hat sich demnach wesentlich erhöht (von 1997/644 WE auf 2014/994 WE). Der Leerstand hat sich bis auf 8% reduziert und lediglich 6% der Bausubstanz sind noch unsaniert. Neben der Instandsetzung und Modernisierung der Gründerzeitbebauung wurde der öffentliche Straßenraum saniert und neu gestaltet. So wurden in der Schulze-Boysen-Straße, der Mühlstraße, der Josephinenstraße, der Eichlerstraße, der Zillerstraße, der Judith-Auer-Straße, der Krugstraße, der Volckmarstraße und der Stiftstraße Bäume gepflanzt, die Park- und Gehwegbereiche wurden neu geordnet. In den Blockinnenbereichen sind neue wohnungsnahe Grünflächen mit Aufenthaltsund Spielbereichen entstanden. Viele Baulücken wurden bereits neu bebaut, für weitere sind Baugesuche gestellt. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wieder. Die Zahl der Anwohner stieg während der Zeit von 1997 bis 2014 sogar über das Dreifache an, von 505 auf 1659. Als abschließende Maßnahme wird der Ausbau und die Gestaltung der Witzgallstraße noch vor der Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ erfolgen. Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind im Rahmen der Sanierung nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Bilanz zur geplanten Aufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Prager Straße“ (s. Anlage 4). 3. Auswirkungen der Aufhebung Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung verliert das Areal seinen Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Aufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. Mit der Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig entsteht mit der Aufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten. 3.1 Begriff des Ausgleichsbetrags § 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und 2 Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Der Ausgleichsbetrag ist die Differenz zwischen dem Bodenwert, den ein Grundstück hätte, wenn keine Sanierung durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich nach der Sanierung ergibt (Endwert). Der Stadt Leipzig steht hinsichtlich der Erhebung von Ausgleichsbeträgen kein Ermessen zu. Nur im Einzelfall kann von der Erhebung ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 155 Abs. 4 BauGB). Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig hat mit Beschluss vom 25.02.2016 für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ sanierungsunbeeinflusste und sanierungsbeeinflusste zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt. Die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen bewegen sich zwischen 4,80 % und 5,03 %. Das entspricht einer sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen von 9 € bis 10 € (Anlage 3) Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht spätestens nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme. Die Ausgleichsbeträge sind nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme per Bescheid zu erheben. Gegen die Bescheide kann Widerspruch eingelegt und bei Nichtabhilfe im Widerspruchsverfahren, Klage erhoben werden. 3.2 Freiwillige Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Ablösung erfolgt durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung des Freistaates Sachsen vom 20.08.2009, dass die Gemeinde bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass von bis zu 20 % auf Ausgleichsbeträge gewähren kann. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten unter den genannten Voraussetzungen bei freiwilliger Ablösung von Ausgleichsbeträgen diesen Verfahrensnachlass von 20 %. Die Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ ist zum 30.04.2018 geplant. Aufgrund der vorgenannten Regelung kann betroffenen Eigentümern somit bis zum 30.04.2017 der Verfahrensnachlass von 20 % bei freiwilliger Ablösung gewährt werden. 3.3 Reinvestition der Ausgleichsbeträge Ausgleichsbeträge insgesamt1 Progonose der Einnahmen aus der freiwilligen Ablösung verbleibend (60% von A bei 20% Verfahrensnachlass) Prognose der Einnahmen durch Festsetzung nach Aufhebung der Satzung (80% von C) Progonse der noch zu erwartenen Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen Ablösung + Festsetzungen (B+D) A B C D E 236.760,30 € 113.644,94 € 94.704,12 € 75.763,30 € 189.408,24 € Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Ist die Sanierungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, sind die Ausgleichsbeträge grundsätzlich zu zwei Dritteln an die Fördermittelgeber Bund und Freistaat Sachsen abzuführen. Die im Rahmen der 1Bodenwerterhöhungen der Grundstücke, für die die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Prager Straße“ abgelöst wurde, sind in der Prognose nicht enthalten. 3 geplanten Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ zu erwartenden Einnahmen aus der freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbeträge sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Die prognostizierten Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen im Entlassungsgebiet belaufen sich auf insgesamt rund 189,408 T€. Bei Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % wird davon ausgegangen, dass 60% der zu erhebenden Ausgleichsbeträge auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen freiwillig abgelöst werden. Dies entspricht Einnahmen in Höhe von 113,645 T€. Nach der Aufhebung der Satzung wird mit weiteren 94,704 T€ Einnahmen kalkuliert, die mit der dann erforderlichen Festsetzung der Ausgleichsbeträge mit Bescheid erzielt werden. Hierbei wird unter Beachtung des Vorsichtsprinzips davon ausgegangen, dass jedenfalls 80 % der Forderungen als Einnahmen realisiert werden können, was vorliegend 75,763 T€ entspricht. Diese der Prognose zugrundeliegenden Annahmen stützen sich auf Erfahrungen im Zusammenhang mit den Teilaufhebungen der Sanierungssatzungen „Leipzig/ConnewitzBiedermannstraße“, „Innerer Süden“ und „Leipzig-Reudnitz“ (bezogen auf die Bereitschaft der Eigentümer zur freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbetragsverpflichtung). Aktuell liegen im Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ bereits 230T€ aus freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen vor, die noch nicht verausgabt wurden. Mit diesen und den noch zu erwartenden Einnahmen aus der freiwilligen Ablösung soll als weiteres Vorhaben im Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ die Witzgallstraße mit angrenzenden Flächen umgestaltet werden (s. Anlage 2). Die nach der endgültigen Aufhebung der Sanierungssatzung zu erwartenden Einnahmen aus der Bescheiderhebung sind dann im Rahmen der Schlussabrechnung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme anteilig an den Bund und den Freistaat Sachsen abzuführen. Mit der Beschlussvorlage VI-DS-02010 „Verwendung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß §154 BauGB in 2016“ wurden die noch im laufenden Jahr geplanten Vorhaben, so auch die Gestaltung der Witzgallstraße, bereits durch die DB OBM bestätigt. Es ist beabsichtigt, auch für die Folgejahre ab 2017 die Verwendung der Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten der Stadt Leipzig jährlich durch die DB OBM bestätigen zu lassen. Unbeschadet dessen sind je nach Höhe der geplanten Einzelmaßnahmen separate Beschlüsse durch die zuständigen Gremien entsprechend der Hauptsatzung erforderlich. 3.4 Beteiligung der betroffenen Eigentümer Die vorgesehene Aufhebung der Sanierungssatzung umfasst alle Grundstücke. Dabei handelt es sich auch um städtische Flächen (Straßen) für die kein Ausgleichsbetrag erhoben wird. Für 72 Grundstücke wurde die Ausgleichsbetragsverpflichtung bereits im Laufe der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme durch die Eigentümer abgelöst. Das ASW wird die betroffenen Eigentümer der noch verbleibenden Grundstücke über die aktuell ermittelten sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und die daraus resultierenden zu erwartenden Ausgleichsbeträge schriftlich informieren und Ihnen auf dieser Grundlage die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge unter Gewährung des Verfahrensnachlasses von 20 % anbieten. 4 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Stand der Sanierungsmaßnahmen Sanierungsgebiet "Prager Straße" Stand:03/2016 Legende -- bebaute Grundstücke -abgeschlossene Maßnahme in Realisierung teilsaniert unsaniert ruinös -- öffentlicher Raum -abgeschlossene Maßnahme in Realisierung bisher ohne Maßnahmen -- unbebaute Grundstücke -Zwischennutzung Brache/Baulücke Gebietsabgrenzung Sanierungsgebiet Abgrenzung Teilaufhebungsgebiet Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Anlage 2 - Maßnahmebeschreibung Witzgallstraße Lageplan Quelle: Leipzig GIS, Maßstab 1:1.000, Stand 05.04.2016 Maßnahmebeschreibung Die Planungsschritte werden 2016 so weit erfolgen, dass die Ausführung der Bauleistung 2017 erfolgen kann. Dabei wird der Straßenraum der Witzgallstraße, Flurstück 254 und das angrenzende Flurstück 257, als Straßenanschluss zur Eichlerstraße hergestellt. Im Bereich der Witzgallstraße sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Die Gehwege werden auf beiden Seiten der Straße eingeordnet. Dabei wird die Mindestbreite der Gehwege je 2 m betragen. Die Gehwege werden mit CARENA - Platten gepflastert. Darüber hinaus erhalten die Gehwege einen 12 cm Hochbord als Auftritt. Die Fahrbahnbreite ist mit 5,50 m vorgesehen. Die Fahrbahnoberfläche erhält einen bituminösen Belag. Für die Verbindung zur Eichlerstraße sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Die Breite der Verbindungsstraße ist mit 8m, als Tempo 30-Zone vorgesehen. Die Befestigung wird mit Betonsteinpflaster ausgeführt und die Abgrenzung ist mit einem Hochbord angedacht. Der neue Straßenbereich schließt mit Einmündungen an die Eichlerstraße bzw. Witzgallstraße an. Leipzig-Prager Straße (1. Änderung) San i er un gsgebi et 20 Druckdatum:23.05.2016 SU und SB durch Gutachterausschuss beschlossen 4 11 12 5 6 2 13 14 23 A 5 5A 4 6 4 2 7 5 3 1 14 8 15 17 13 9 16 18 19 25 21 31 33 22 20 35 37 8 29 19 A 31 33 2 9 12 11 18 ! 20 19 21 22 2 23 25 37 36 10 17 16 7 14 35 41 40 6B 19 39 38 24 16 18 4 27 6 29 8 31 1 10 33 12 28 14 16 13 -Zone I( 71300392) BM gWGFZ3, 0 SU210, 00€/ m² SB220, 00€/ m² 12 12 A 15 14 24 2 4 1 14 19 8 5 8 10 34 11 8 15 13 10 17 38 21 10 40 42 23 39 46 37 41 48 39 43 6 4 43 10 89 12 91 50 ! 14 16 95 51 B 51 A 122 4 6 99 126 51 128 130 132 63 51 B 134 24 ± 65 ! Lage des BRW-Grundstücks BRW Zonen 31.12.2015 Flurstücke 37 44 25 24 36 12 19 2 120 12 17 9 93 11 18 25 6 118 12 15 23 2 11 9 13 60 -Zone II( 71300393) BM gVVI I SU175, 00€/ m² SB184, 00€/ m² 9 10 7 6 16 21 7 11 3 65 32 9 12 61 5 7 10 2A 3 6 8 1 30 3 2 4 28 5 6 6 26 1 Teilaufhebungsgebiet 136 Sanierungsgebiet Anlage 4 Zwischenbilanz zur geplanten Aufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Prager Straße“ Inhaltsverzeichniss Allgemeiner Teil Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet Seite 2 - 3 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Seite 4 Besonderer Teil Bevölkerungsentwicklung Seite 4 Charakteristik Teilaufhebungsgebiet Seite 5 Sanierungsstände Straßenräume und Grundstücke Seite 6 1 Allgemeine Angaben zum Sanierungsgebiet Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 15.11.1995 beschlossen. Am 13.04.1996 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.06.1999 wurde die Satzung vom 15.11.1995 geändert und das Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ um die Fläche der Schulze-Boysen-Straße, Flurstück Nr. 300l erweitert. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig erfolgte am 31.07.1999. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet war, wurde zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigPrager Straße“ beschlossen. Die Satzungen wurden im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013 bekannt gemacht und traten rückwirkend zum 13.04.1996 (Ursprungssatzung) bzw. zum 31.07.1999 (Erweiterungssatzung) in Kraft. Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Leipzig-Prager Straße“ Gebietsgröße: 9,90 ha Durchführungszeitraum:1 1996 bis voraussichtlich 2017 Förderprogramme: Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Landessanierungsprogramm LSP Stadtumbau Ost – Rückbau und Aufwertung Summe der Ausgaben bisher:2 3.332.200 € Summe der Einnahmen bisher:3 344.000 € Summe der Finanzhilfen bisher:4 2.221.467 € 1 2 3 4 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2016; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum 2 Fördermitteleinsatz (SEP) nach Verwendungszweck Grunderwerb 70.000,00 € Ordnungsmaßnahmen 2.470.100,00 € Baumaßnahmen 895.200,00 € Vorbereitung / Vergütungen 147.900,00 € Gesamt 3.583.200,00 € Sanierungsgebiet Leipzig-Prager Straße - Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck - Grunderwerb Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen Vorbereitung / Vergütungen 3 Stand der Sanierungsmaßnahmen Leipzig-Prager Straße Bevölkerungsentwicklung im Sanierungsgebiet Leipzig-Prager Straße 1800 1600 Einwohner 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 4 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Aufhebungsgebiets Seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 90er Jahren wurden aufgrund der schlechten Bausubstanz und aufgrund des hohen Leerstandes massiv Fördermittel zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt. Hierdurch konnte der bauliche Verfall dieses gründerzeitlichen Quartiers gestoppt und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass sich dieses Quartier heute als ein attraktiver Wohn- und Lebensraum sowie entlang der Prager Straße auch als Standort für Büros und weitere Dienstleistungseinrichtungen präsentiert. Der Anteil der modernisierten Bausubstanz und des Neubaus, bezogen auf die Anzahl der Grundstücke beträgt über 90 %. Die Anzahl der Wohnungen hat sich demnach wesentlich erhöht (von 1997/644 WE auf 2014/994 WE). Der Leerstand hat sich bis auf 8% reduziert und lediglich 6% der Bausubstanz sind noch nicht saniert. Neben der Instandsetzung und Modernisierung der Gründerzeitbebauung wurde insbesondere der öffentliche Straßenraum saniert und neu gestaltet. So wurden in der Schulze-Boysen-Straße, der Mühlstraße, der Josephinenstraße, der Eichlerstraße, der Zillerstraße, der Judith-Auer-Straße, der Krugstraße, der Volckmarstraße und der Stiftstraße Bäume gepflanzt. Die Fahrbahnen wurden mit begleitenden Parkstellflächen und Gehwegen neu geordnet und gestaltet. In den Blockinnenbereichen sind neue wohnungsnahe Grünflächen mit Aufenthalts- und Spielbereichen entstanden. Viele Baulücken wurden bereits neu bebaut, für weitere sind Baugesuche gestellt. Die städtebauliche Aufwertung des Quartiers spiegelt sich auch in einer äußerst positiven Bevölkerungsentwicklung wieder. Die Zahl der Anwohner stieg während der Zeit von 1997 bis 2014 sogar über das Dreifache an, von 505 auf 1659. Als abschließende Maßnahme wird der Ausbau und die Gestaltung der Witzgallstraße, mit Anbindung an die Eichlerstraße noch vor der Aufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Prager Straße“ erfolgen. Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind im Rahmen der Sanierung nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem als konsolidiert zu betrachtendem Bereich zukünftig auch ohne den Status Sanierungsgebiet gewährleistet ist. 5 Sanierungsstand Straßenraum Anfang 2016 7% saniert unsaniert 93% Sanierungsstand Grundstücke Anfang 2016 8% 17% 5% 1% 69% 6 saniert teilsaniert Sanierung/Neubau in Realisierung Zwischennutzung Baulücke/Brache Anlage 5 Oststraße 2/ Ostplatz 1999 Oststraße 2/ Ostplatz April 2016 Anlage 5 Oststraße 22 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Oststraße 22 Ansicht von der Straße und vom Hof April 2016 Anlage 5 Josephinenstraße 33 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Josephinenstraße 33 Ansicht von der Straße und vom Hof April 2016 Anlage 5 Josephinenstraße 39 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Josephinenstraße 39 Ansicht von der Straße und vom Hof April 2016 Anlage 5 Prager Straße 91/93 Ansicht von der Straße und vom Hof 1991 Prager Straße 91/93 Ansicht von derb Straße und und vom Hof April 2016 Anlage 5 Zillerstraße 2 Ansicht vom Hof 1996 Zillerstraße 2 Ansicht von der Straße und vom Hof April 2016