Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1193220.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
15.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02487-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Kultur
02.09.2016
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
08.09.2016
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
08.09.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Errichtung eines Gedenksteins zur Mahnung an die NS-Kindereuthanasie in Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister unterstützt das Anliegen des Behindertenbeirates, ein Gedenken an die NSKindereuthanasie unter Berücksichtigung der Geschichte der Universität Leipzig, zu schaffen und
regt im Rahmen der bestehenden Kooperation mit der Universität Leipzig an, dass die Universität
auf ihrem Grundstück oder auf einer davorliegenden städtischen Fläche einen Ort für ein Gedenken
einrichtet und finanziert.
Begründung:
Die Stadt Leipzig erinnert an zwei Orten an die Verbrechen der NS-Euthanasie. Mit dem Gedenkort
im Friedenspark wird den Opfern der Kindereuthanasieverbrechen und den dort beerdigten Opfern
gedacht. Über die dazugehörige Internetseite (www.die-wiese-zittergras.de), eine mobile Ausstel-
lung und die Anbindung an das Sächsische Psychiatriemuseum beim Durchblick e. V. werden über
Führungen Schulen, Fachschulen und Hochschulen erreicht, die sich dieses Themas im Rahmen
ihrer Ausbildung annehmen. Ein weiterer Gedenkort befindet sich auf dem Ostfriedhof in der
Oststraße. Dieser erinnert an die Opfer der Kindereuthanasie und der Erwachseneneuthanasie.
Die Stadt Leipzig unterstützt das Anliegen des Behindertenbeirates, auch an zentraler Stelle der
Universität Leipzig an die Verbrechen der NS-Kindereuthanasie zu erinnern.
Sollte ein Kunstwerk im öffentlichen Raum gestaltet werden, wäre das Sachverständigenforum
Kunst im öffentlichen Raum zu beteiligen.
Das Anliegen des Behindertenbeirates, an zentraler Stelle an die Verstrickung der Universität
Leipzig in die NS-Euthanasieverbrechen zu erinnern, würde nicht entsprochen werden, wenn die
Stadt Leipzig den Gedenkort schafft. Ein solcher Gedenkort wird seine Wirkung nur dann entfalten,
wenn er von der Universität Leipzig selbst entwickelt, geschaffen und finanziert wird.