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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1193220.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
15.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:12

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02487-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Kultur 02.09.2016 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 08.09.2016 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 08.09.2016 Vorberatung Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Errichtung eines Gedenksteins zur Mahnung an die NS-Kindereuthanasie in Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister unterstützt das Anliegen des Behindertenbeirates, ein Gedenken an die NSKindereuthanasie unter Berücksichtigung der Geschichte der Universität Leipzig, zu schaffen und regt im Rahmen der bestehenden Kooperation mit der Universität Leipzig an, dass die Universität auf ihrem Grundstück oder auf einer davorliegenden städtischen Fläche einen Ort für ein Gedenken einrichtet und finanziert. Begründung: Die Stadt Leipzig erinnert an zwei Orten an die Verbrechen der NS-Euthanasie. Mit dem Gedenkort im Friedenspark wird den Opfern der Kindereuthanasieverbrechen und den dort beerdigten Opfern gedacht. Über die dazugehörige Internetseite (www.die-wiese-zittergras.de), eine mobile Ausstel- lung und die Anbindung an das Sächsische Psychiatriemuseum beim Durchblick e. V. werden über Führungen Schulen, Fachschulen und Hochschulen erreicht, die sich dieses Themas im Rahmen ihrer Ausbildung annehmen. Ein weiterer Gedenkort befindet sich auf dem Ostfriedhof in der Oststraße. Dieser erinnert an die Opfer der Kindereuthanasie und der Erwachseneneuthanasie. Die Stadt Leipzig unterstützt das Anliegen des Behindertenbeirates, auch an zentraler Stelle der Universität Leipzig an die Verbrechen der NS-Kindereuthanasie zu erinnern. Sollte ein Kunstwerk im öffentlichen Raum gestaltet werden, wäre das Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum zu beteiligen. Das Anliegen des Behindertenbeirates, an zentraler Stelle an die Verstrickung der Universität Leipzig in die NS-Euthanasieverbrechen zu erinnern, würde nicht entsprochen werden, wenn die Stadt Leipzig den Gedenkort schafft. Ein solcher Gedenkort wird seine Wirkung nur dann entfalten, wenn er von der Universität Leipzig selbst entwickelt, geschaffen und finanziert wird.