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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1197473.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
24.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:17

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03201 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Quo Vadis Kino der Jugend? Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Bereits im Dezember 2015 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Stadtverwaltung an der kommunalen und unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“ umgehend eine Notsicherung bzw. Errichtung eines Notdaches vornimmt. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob kurzfristig Mittel unter anderem aus dem Gebäudesicherungsprogramm der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen oder die vorzunehmende Notsicherung / Errichtung eines Notdaches als „außerplanmäßige Ausgabe/Aufwendung“ im städtischen Haushalt verbucht werden kann. Laut Stadtverwaltung wurden die Kosten in Bezug auf eine Notsicherung des Daches zunächst mit 120.000 Euro beziffert. Der Antrag befindet sich weiter im Verfahren. Zurückliegend wurden zwischen dem Verein Fortuna und den verschiedenen zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung Gespräche mit dem Ziel geführt, das Kino zu erhalten, um einen multifunktionalen Kultursaal für den Leipziger Osten zu etablieren. In der LVZ vom 15. August 2016 ist nun zu lesen, dass der Verein Fortuna befürchtet, dass die dringende Notsicherung des Daches ausbleibt, und im Weiteren der Verkauf der Liegenschaft seitens des Liegenschaftsamtes angestrebt werde, Abriss nicht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Wurde hinsichtlich der Notsicherung des Daches und der Gebäudesicherung im Allgemeinen bereits ein Fachgutachten erstellt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt dieses? 2. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Liegenschaft müssten ergriffen werden, um auch eine Begehbarkeit des Gebäudes wieder zu ermöglichen? 3. Wie hoch beziffert die Stadtverwaltung die Kosten für ein Notdach und für die Wiederherstellung der Begehbarkeit? Wie können die dafür notwendigen Mittel zeitnah bereitgestellt werden? Seite 1/3 4. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt den Verkauf der Liegenschaft beabsichtigt? Wenn ja, warum soll keine Veräußerung nach Erbbaurecht und mittels Konzeptvergabe stattfinden? 5. Wann wird dem Stadtrat zu unserem Antrag bzw. zum weiteren Umgang mit der Liegenschaft endlich ein Verwaltungsstandpunkt bzw. eine Beschlussvorlage vorgelegt, damit insbesondere vor dem nächsten Winter die dringend benötigte Notsicherung des Daches noch erfolgen kann? Anlagen: Seite 2/3