Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1197473.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
24.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03201
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.09.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Quo Vadis Kino der Jugend?
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Bereits im Dezember 2015 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die
Stadtverwaltung an der kommunalen und unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaft
Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“ umgehend eine Notsicherung bzw. Errichtung eines
Notdaches vornimmt. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob kurzfristig Mittel unter anderem aus
dem Gebäudesicherungsprogramm der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen oder die
vorzunehmende Notsicherung / Errichtung eines Notdaches als „außerplanmäßige
Ausgabe/Aufwendung“ im städtischen Haushalt verbucht werden kann. Laut Stadtverwaltung
wurden die Kosten in Bezug auf eine Notsicherung des Daches zunächst mit 120.000 Euro beziffert.
Der Antrag befindet sich weiter im Verfahren. Zurückliegend wurden zwischen dem Verein Fortuna
und den verschiedenen zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung Gespräche mit dem Ziel geführt,
das Kino zu erhalten, um einen multifunktionalen Kultursaal für den Leipziger Osten zu etablieren. In
der LVZ vom 15. August 2016 ist nun zu lesen, dass der Verein Fortuna befürchtet, dass die
dringende Notsicherung des Daches ausbleibt, und im Weiteren der Verkauf der Liegenschaft
seitens des Liegenschaftsamtes angestrebt werde, Abriss nicht ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wurde hinsichtlich der Notsicherung des Daches und der Gebäudesicherung im Allgemeinen
bereits ein Fachgutachten erstellt?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt dieses?
2. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Liegenschaft müssten ergriffen werden, um auch
eine Begehbarkeit des Gebäudes wieder zu ermöglichen?
3. Wie hoch beziffert die Stadtverwaltung die Kosten für ein Notdach und für die
Wiederherstellung der Begehbarkeit? Wie können die dafür notwendigen Mittel zeitnah
bereitgestellt werden?
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4. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt den Verkauf der Liegenschaft beabsichtigt? Wenn
ja, warum soll keine Veräußerung nach Erbbaurecht und mittels Konzeptvergabe stattfinden?
5. Wann wird dem Stadtrat zu unserem Antrag bzw. zum weiteren Umgang mit der
Liegenschaft endlich ein Verwaltungsstandpunkt bzw. eine Beschlussvorlage vorgelegt,
damit insbesondere vor dem nächsten Winter die dringend benötigte Notsicherung des
Daches noch erfolgen kann?
Anlagen:
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