Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1196591.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
23.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03195
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.09.2016
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Verantwortlichkeit für die kurzfristige Untersagung der Teilnahme von Parteien am
Schönauer Parkfest 2016 seitens der Stadtverwaltung und die Aufhebung dieses
Verbotes noch am gleichen Tag
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Das Schönauer Parkfest fand am Wochenende vom 19. bis 21. August 2016 statt. Seitens des
Kreisverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) erfolgte dazu fristgemäß die
Anmeldung eines Info-Standes einschließlich der Entrichtung der Standgebühr. Am Freitag,
den 19. August 2016, wurde der Kreisverband vom Veranstalter KOMM Haus um 15.14 Uhr tel.
überraschend darüber informiert, dass die Teilnahme von Parteien, gemäß Untersagung
durch die Leipziger Stadtverwaltung, generell nicht zugelassen sei. Am selben Tag wurde der
Kreisverband vom Veranstalter um 21.17 Uhr tel. darüber informiert, dass das
ausgesprochene Teilnahmeverbot durch die Verwaltung aufgehoben wurde. Dadurch
ergaben sich naturgemäß kurzfristig diverse Organisationsschwierigkeiten seitens des AfDKreisverbandes, die Teilnahme am Schönauer Parkfest doch noch zu gewährleisten.
Wir fragen an:
1.Wer war seitens der Stadtverwaltung für die Untersagung der Teilnahme von Parteien am
Parkfest und die Aufhebung dieser Untersagung zuständig?
2.Welche Begründungen lagen in beiden Fällen vor?
3.Was hatte sich zwischen 15.14 Uhr und 21.17 Uhr ereignet, dass zu einer Aufhebung des
Verbotes führte?
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4.Zu welcher Uhrzeit wurden die anderen Parteien betreffs Aufhebung der Untersagung
informiert?
5.Nach unserer Kenntnis wurde Herr Pellmann / DIE LINKE bereits 18.00 Uhr hinsichtlich der
Verbotsaufhebung in Kenntnis gesetzt. Wie war das möglich? Durch wen ist das erfolgt ?
Anlagen:
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