Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1195712.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
19.08.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-03038-DS-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Verbesserung der Gehweg- und Fahrradwegsituation in der Essener Straße
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Einer Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr in Richtung Leipzig Mockau Center (LMC) kann
aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugestimmt werden. Eine Markierung von
Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn der Essener Straße ist aufgrund der zu geringen
Straßenbreite nicht möglich. Der Bereich der Fußgängerquerung in der Tschernyschewskistraße ist
bereits mit eingeschränkten Halteverboten beschildert.
Sachverhalt:
Der Verwaltung ist bekannt, dass die Situation für den Radverkehr in Richtung LMC ab der
Zschortauer Straße sehr unbefriedigend ist. Auch aus Richtung LMC fehlen Radverkehrsanlagen
zwischen der Friedrichshafner Straße und der Eisenbahnunterführung. Es wurde bereits geprüft, ob
die Anordnung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen im Zuge der Essener Straße möglich ist, um
durchgehende Radverkehrsanlagen zu schaffen. Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite der
Essener Straße können diese jedoch nicht vorgesehen werden.
Aus Richtung LMC ist der nördliche Gehweg zwischen dem LMC und der Friedrichshafner Straße für
den Radverkehr freigegeben. Vor der Aufstellung der Beschilderung durfte dieser Gehweg lediglich
vom Fußgängerverkehr genutzt werden. Eine Befahrung mit dem Rad war, obwohl dies häufig
praktiziert wurde, bis zu diesem Zeitpunkt in beiden Richtungen nicht erlaubt.
Nach Bürgerhinweisen erfolgte eine Prüfung, ob der Radverkehr auf diesem Gehweg freigegeben
werden kann. Im Ergebnis wurde in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern und
Arbeitsgruppen (z. B. AG Rad) festgelegt, dass der nördliche Gehweg als Gehweg mit Rad frei aus
Richtung LMC beschildert wird.
Die Nutzung der Gehwege auf der linken Straßenseite durch den Radverkehr ist innerorts eine
häufige Unfallursache und soll deshalb nach den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung
grundsätzlich nicht angeordnet werden. Vor allem Einmündungen, die in der Essener Straße
mehrfach vorhanden sind, stellen ein hohes Konfliktpotential dar. Der Zweirichtungsverkehr auf
diesem abgesetzten Gehweg wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von
zusätzlichen Konflikten auch mit dem Fußgängerverkehr nicht zugelassen und nur der Radverkehr
aus Richtung LMC darf den Gehweg befahren.
Der südliche in Richtung LMC rechte Gehweg ist zu schmal, um ihn für den Radverkehr in Richtung
LMC freigeben zu können.
Die Essener Straße verläuft zwischen LMC und Rosenowstraße gerade, so dass sowohl
Kraftfahrzeuge von den Radfahrern beim Queren als auch Radfahrer auf der Fahrbahn rechtzeitig
erkennbar sind. Der Verwaltung liegen weder Informationen über eine erhöhte Unfalllage beim
Einbiegen auf die Essener Straße noch im Längsverkehr im Zuge der Essener Straße vor. Bei
wartenden Bussen in der Haltestelle Mockau-Post dürfen Kraft- und Radfahrer gemäß § 20
Straßenverkehrs-Ordnung nur vorsichtig auch unter Berücksichtigung des nachfolgenden Verkehrs
vorbeifahren. Ist eine Vorbeifahrt nicht möglich, muss hinter dem Bus gewartet werden. Die Führung
des Radverkehrs auf der Fahrbahn in Richtung LMC entspricht dem Regelfall und wird aus den oben
genannten Gründen als sicher eingestuft.
In der Tschernyschewskistraße sind im Bereich des LMC beidseitig eingeschränkte Halteverbote
angeordnet. Das Ordnungsamt führt regelmäßig, nahezu täglich Kontrollen des ruhenden Verkehrs
durch, bei denen im eingeschränkten Halteverbot parkende Fahrzeuge geahndet werden. Eine
ständige Kontrolle ist aufgrund der personellen Ressourcen jedoch nicht möglich.