Daten
Kommune
Leipzig
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1195938.pdf
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512 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-02530-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018 ff
Beschlussvorschlag:
1. Der Umsetzung der in der Vorlage in Anlage 1-3 benannten investiven Maßnahmen und deren
Folgekosten wird zugestimmt. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die unter Beschlusspunkt 3 benannt
sind.
Für von Dritten bzw. freien Trägern errichtete Kindertageseinrichtungen, deren Investitionskosten
sowie die entsprechenden Folgekosten noch nicht abschließend feststehen, wird in Anlage 1-3 ein
finanzieller Rahmen beschlossen.
Die Stadtverwaltung wird von der Ratsversammlung beauftragt, ein Verhandlungsergebnis in dem
hier beschlossenen finanziellen Rahmen für die jeweiligen Kindertageseinrichtungen zu erzielen.
2. Bei regelhafter Belegung und unter Berücksichtigung der geplanten Invetriebnahmetermine
betragen die durch den Gemeindeanteil zu finanzierenden Betriebskosten der unter Beschlusspunkt
1 genannten Maßnahmen voraussichtlich in 2017 2,93 Mio. Euro, in 2018 12,24 Mio. Euro und bei
Abschluss aler Maßnahmen in den Folgejahren jährlich 18,94 Mio. Euro.
3. Die aufgeführten Maßnahmen, deren Bauherr die Stadt Leipzig ist, nimmt die Ratsversammlung
zur Kenntnis. Über die Höhe und die Finanzierung der Baukosten dieser Maßnahmen wird von der
Ratsversammlung in gesonderten Bau- und Finanzierungsbeschlüssen entschieden.
4. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis: Mit Abschluss der Investitionsmaßnahme und
Inbetriebnahme der neuen Plätze fallen künftig Aufwendungen bzw. Kosten zur Betreibung der
Kinderbetreuungseinrichtung an. Diese „Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung eines freien
Trägers der Jugendhilfe werden aufgebracht durch die Gemeinde, einschl. des Landeszuschusses,
durch Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers“ (§ 17 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 SächsKitaG)
(s. Anlage 2).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
von
bis
wo veranschlagt
01.01.18
01.01.ff
31.12.18
31.12.ff
0
7.760.000
1.100.36.5.0.01.01.20
1.100.36.5.0.01.01.20
01.01.17
31.12.17
01.01.18
31.12.18
01.01.ff
31.12.ff
2.650.000
280.000
11.030.000
1.210.000
24.030.000
2.670.000
1.100.36.5.0.01.01.20
1.100.36.1.0.01.01.04
1.100.36.5.0.01.01.20
1.100.36.1.0.01.01.04
1.100.36.5.0.01.01.20
1.100.36.1.0.01.01.04
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
wenn ja,
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
1
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung.............................................................................................................................2
1. Darstellung der Kita-Investitionsvorhaben 2017/2018ff............................................................3
1.1Vorstellung der Investitionsvorhaben...................................................................................3
1.2Investitionsvorhaben/ Investitionskosten - Erläuterung zu Anlage 1.....................................5
2. Darstellung der Folgekosten....................................................................................................6
2.1 Kindertageseinrichtung freie Träger (Budget 51_365_3ZW und 51_361_ZW)...................6
2.2 Investitionsvorhaben/ Folgekosten – Erläuterung zu Anlagen 2, und 3 .............................8
3. Vergleich der Maßnahmen der Sammelvorlage 2015/16 (Anlage 4)........................................9
Anlagenverzeichnis
Anlage 0:
Darstellung zur Wiederaufnahme aus vorherigen Sammelvorlagen
Anlage 1:
Investitionsvorhaben Kita 2017/18ff– Investitionskosten
Anlage 2:
Investitionsvorhaben Kita 2017/18ff – Folgekosten
(hier Betriebskosten)
Anlage 3:
Investitionsvorhaben Kita 2017/18ff – Sonstige Aufwendungen
und Erträge (hier: Differenzzahlungen und Landesmittel)
Anlage 4:
Vergleich Maßnahmen der Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten
(Stand: 01/2015) mit präzisiertem Stand zum 10.05.2016
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
2
Sammelvorlage Ausbau Kinderbetreuungsplätze 2017/2018ff Investitionen und Folgekosten
Vorbemerkung
In der Stadt Leipzig ist ein kontinuierlicher Geburtenanstieg zu verzeichnen. Zudem ist die
Tendenz der Zahl von Zuzügen insbesondere junger Familien steigend, so dass auch weiterhin
ein hoher Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Die entwickelten Leistungsangebote
künftiger Kita-Standorte entsprechen der auf dem Stadtentwicklungskonzept aufbauenden
Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2016/2017ff.
Bereits in den vergangenen Jahren konnten zahlreiche neue Betreuungsplätze in der Stadt
Leipzig bereitgestellt werden. Allerdings kann der Ausbau bisher nicht mit dem Anstieg des
Betreuungsbedarfes Schritt halten. Die Stadt Leipzig wird in den Jahren 2016 bis 2020 den
Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen weiterhin fokussieren, um ein bedarfsgerechtes Angebot
zu schaffen.
Mit der Sammelvorlage wird schwerpunktmäßig auf Baumaßnahmen abgestellt, durch die
zusätzliche Plätze geschaffen werden sowie von freien Trägern bzw. Dritten erbaut werden. Für
die
aufgezeigten
kommunalen
Baumaßnahmen
sind
zusätzliche
Bauund
Finanzierungsbeschlüsse erforderlich. Dennoch werden die kommunalen Maßnahmen zur
Schaffung von neuen Betreuungsplätzen hier ebenso aufgezeigt. Der Stand dieser entspricht
den entsprechenden Planungsbeschlüssen, auf die in der Anlage 1 verwiesen wird.
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
3
1. Darstellung der Kita-Investitionsvorhaben 2017/2018ff
Alle Projekte werden durch das Amt für Jungend, Familie und Bildung (Projektgruppe Kita-Bau,
zweimalige Abstimmung pro Monat) begleitet. Ämter übergreifend erfolgt die Abstimmung zu
den Vorhaben an unterschiedlichen Stellen. Zu den konkreten Arbeitsständen informiert die
Verwaltung regelmäßig in den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates.
Die in den Anlagen 1-3 aufgeführten Maßnahmen umfassen sowohl Einrichtungen, deren
Kosten für Miete, Abschreibung, Zinsen, Erbbauzins und/oder Instandhaltung für Gebäude
sowie Freiflächen) bereits feststehen, als auch Einrichtungen, deren Kosten Miete,
Abschreibung, Zinsen, Erbbauzins und/oder Instandhaltung für Gebäude sowie Freiflächen
bisher noch nicht bindend feststehen und bei denen der Stadt Leipzig weiterhin
Steuerungsmöglichkeiten für die Optimierung der Wirtschaftlichkeit zur Verfügung stehen. Die
bisher ausgewiesenen Baukostenwerte stellen insoweit nur Kostenschätzungen bzw. erste
vorgelegte Kostenaufstellungen der Bauherren dar. Des Weiteren ist anzumerken, dass bei den
aufgezeigten Maßnahmen in der Regel nur Vorabgespräche stattgefunden haben, so dass bei
einigen Maßnahmen auch eine Nichtumsetzung ohne wirtschaftlichen Schaden für die Stadt
Leipzig möglich ist.
Den genauen Stand der Folgekosten für die einzelnen Einrichtungen ist aus Anlage 2 Spalte 14
zu entnehmen.
Den Anlagen vorgeschaltet ist die Anlage 0, welche diejenigen Objekte ausweist, die bereits in
früheren Sammelvorlagen benannt waren, vor allem aber aus Gründen von
Kapazitätsänderungen erneut aufgenommen wurden, um die aktuellen Platzzahlen und die
damit verbundenen aktualisierten Folgekosten darzustellen.
1.1
Vorstellung der Investitionsvorhaben
Mit Kenntnisstand 10.05.2016 werden im Jahr 2017 insgesamt 11 Maßnahmen zur Schaffung
zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze in der Stadt Leipzig geplant, davon werden voraussichtlich
10 Objekte (künftig) in freier Trägerschaft geführt. Für die Maßnahmen Curiestraße wird die
Stadt Leipzig selbst Betreiber der Einrichtungen sein (kommunale Horte sind hierbei nicht
berücksichtigt).
Insgesamt sollen 2017 mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen 1.495 neue
Betreuungsplätze entstehen, davon 474 Krippenplätze (freie Träger 429, Stadt Leipzig 45),
1.021 Kindergartenplätze (freie Träger 881, Stadt Leipzig 140).
Mit Kenntnisstand 10.05.2016 werden in den Jahren 2018-2020 insgesamt 29 Maßnahmen zur
Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze in der Stadt Leipzig geplant, davon werden
voraussichtlich 24 Objekte (künftig) in freier Trägerschaft geführt. Für die Maßnahmen
Reichelstraße, Dösner Weg, Holbeinstraße, Windscheidstraße und F.-Rhode-Straße wird die
Stadt Leipzig selbst Betreiber der Einrichtungen sein (kommunale Horte sind hierbei nicht
berücksichtigt).
Insgesamt sollen 2018-2020 mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen 2.832 neue
Betreuungsplätze entstehen, davon 777 Krippenplätze (davon Stadt Leipzig 161), 2.024
Kindergartenplätze (davon Stadt Leipzig 448) sowie 31 Hortplätze in freier Trägerschaft.
Von
den
insgesamt
40
geplanten
Neu-,
Ersatzneu-,
Erweiterungsbaumaßnahmen werden
– 12 von freien Trägern,
– 13 von Dritten,
– 5 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung,
– 5 von Gesellschaften der Stadt Leipzig (LESG und LWB),
Sanierungs-
und
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
–
–
–
4
2 vom Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe,
1 vom Bildungswissenschaftlichen Zentrum der Erziehungswiss. Fakultät sowie
2 von einem noch nicht feststehenden Bauherren
verwirklicht.
Gemäß § 9 Abs. 2 SächsKitaG hat die Stadt Leipzig als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe nachhaltig darauf hinzuwirken, dass Kindertageseinrichtungen vorrangig von
Trägern der freien Jugendhilfe errichtet oder übernommen und betrieben werden.
Daher sind vorrangig freie Träger berücksichtigt worden. Insofern keine geeigneten
Grundstücke bzw. Objekte in den entsprechenden Planungsräumen sowohl im Eigentum des
„Stadtkonzerns Leipzig“ bzw. der freien Träger zur Verfügung standen, mussten diese Bedarfe
durch Dritte bedient werden.
Die für 2017-2020 zur Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten geplanten Neu-, Ersatz- und
Erweiterungsbauvorhaben sind in der Anlage 1 dargestellt. Es handelt sich dabei um
Bauvorhaben, die durch die freien Träger, privaten Investoren oder die Stadt Leipzig und deren
Gesellschaften umgesetzt werden.
Damit wird für die Träger der Einrichtungen die erforderliche Infrastruktur durch Dritte
geschaffen. Die Stadt Leipzig „kauft“ die subsidiär erbrachte Kindertagesbetreuungsleistung
und finanziert diese gem. §§ 14 bis 17 des „Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen“ (SächsKitaG). Bei den öffentlich geförderten Maßnahmen ist die Stadt
darüber hinaus als Fördermittel ausreichende Stelle (örtlich öffentlicher Träger der Kinder- und
Jugendhilfe) tätig.
Die künftig kommunal betriebenen Objekte sind jeweils nachrichtlich aufgeführt.
Interim Linnéstraße
Unter den aufgezeigten Maßnahmen befindet sich ein Neubau als Standort in der Linnéstraße
zur Schaffung von Auslagerungskapazitäten für mehrere erforderliche Sanierungsmaßnahmen
in den kommenden Jahren (Projektnr. 177). Gegenwärtig sind diese Plätze für die Sanierungen
der Linnéstraße 12 vorgesehen. Weitere Maßnahmen, die einer Auslagerung bedürfen, sind in
Planung.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass bei einer Sanierung von
Bestandseinrichtungen die Auslagerung der betroffenen Betreuungsplätze im Vergleich zur
Sanierung im laufenden Betrieb der verschiedenen Gebäudeteile nacheinander die wesentlich
wirtschaftlichere Variante darstellt. Des Weiteren stellt eine solche im laufenden Betrieb
durchgeführte Sanierung eine erhebliche Belastung für die betroffenen Kinder dar.
Aufgrund der gegenwärtig weiterhin nicht ausreichenden Platzkapazitäten im Stadtgebiet, um
eine Auslagerung durchführen zu können, verschieben sich mitunter auch die zwingend
erforderlichen und geplanten Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Betriebserlaubnis von
Kindertageseinrichtungen. Eine Schaffung von Auslagerungskapazitäten ist daher notwendig.
Die Linnéstraße ist ein zentraler Standort, der für eine Auslagerung von Betreuungsplätzen von
Kitas aus dem gesamten Stadtgebiet in Frage kommt.
Die fertiggestellten Neu-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten werden für die Deckung des
zusätzlichen Betreuungsplatzbedarfes verwendet und stehen grundsätzlich nicht als
Auslagerungsobjekte zur Verfügung.
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
5
Der Träger Humanitas gGmbH, der dieses Projekt in enger Abstimmung mit der
Stadtverwaltung realisieren wird, wird nach gegenwärtigem Stand als Investor auftreten.
1.2
Investitionsvorhaben/ Investitionskosten - Erläuterung zu Anlage 1
a) Stammdaten (Spalten 0 bis 4)
Aufgeführt sind die zur Maßnahme erfassten Stammdaten (Träger, Anschrift des Objektes,
Investor etc.).
b) Kapazitäten (Spalten 5 bis 12)
Die Angaben in den Spalten 5 bis 8 sind informativ. Sie beziehen sich auf die bestätigten
Platzkapazitäten getrennt nach Leistungsbereichen der gesamten Kindertageseinrichtung
(Stand 10.03.2016).
Die Angaben in den Spalten 9 bis 12 enthalten Informationen zu den tatsächlich neu
geschaffenen Plätzen (z. B. im Zusammenhang mit Umbau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen).
c) Angaben zur Investition (Spalten 13 bis 27)
Die Angaben zur Investitionssumme beziehen sich auf die Angaben gem. Antragstellung
(vgl. Spalte 17). In den Spalten 13 bis 16 sind die Deckungsquellen zur Umsetzung des
Bauvorhabens angegeben:
- Die Fördermittel des Landes dienen der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen
im Leistungsbereich Kindergarten (Die Förderung ist möglich bis maximal 50% der
förderfähigen Kosten).
- Die Fördermittel des Bundes dienen der Schaffung zusätzlicher Krippenplätze (Die
Förderung ist möglich bis maximal 75% der förderfähigen Kosten).
Die Kostengruppe 200 bis 700 sind grundsätzlich förderfähige Kosten. Die
Kostengruppe 100 (Grundstückskosten) ist ausdrücklich nicht Bestandteil der
förderfähigen Kosten.
- Für den verbleibenden Betrag muss der Träger/ Investor selbst aufkommen.
Die hier abgebildeten Fördermittel kommen aus dem Fördermittelprogramm 2015-2018, das
lt. aktueller Gesetzeslage bis 31.12.2017 vollständig umgesetzt werden muss. Die
Fördermittel werden sich reduzierend auf die Folgekosten auswirken.
Des Weiteren ist zu nennen, dass eine weiteres Förderprogramm „Brücken in die
Zukunft„ vom Bund und Freistaat beschlossen wurde. In diesem Programm sollen
gegenwärtig kommunale Maßnahmen eingesteuert werden. Das Förderprogramm gliedert
sich in „Budget BUND“ und „Budget Sachsen“. Für das „Budget BUND“ ist eine Realisierung
lt. aktueller Gesetzeslage (KinvFG) bis 31.12.2018 vorgesehen. Dazu soll jedoch über eine
Verlängerungsoption bis 2020 durch den Bundestag entschieden werden. Für das „Budget
Sachsen“ gilt eine Realisierungszeit bis 31.12.2020mit Verlängerungsoption bis Ende 2022.
Insofern die gegenwärtig geplanten kommunalen Maßnahmen hierfür nicht rechtzeitig
umgesetzt werden können, werden die nicht untersetzten Fördermittel an freie Träger
ausgereicht, die die entsprechenden Baumaßnahmen vor den gesetzlichen Terminen
umsetzen werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ist noch nicht endgültig
bekannt, welche Maßnahmen einen Fördermittelzuschuss aus diesem Programm erhalten.
Daher wurden diese Beträge nicht ausgewiesen.
In der Spalte 18 ist die Investitionssumme ausgewiesen, die der Berechnung der
Refinanzierung zugrunde gelegt wird (Kostengruppen 100 und 600 gehen nicht in die
Berechnung ein).
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
6
In den Spalten 19-25 sind die geplanten Aufwendungen - gegliedert nach Kostenarten –
nachrichtlich ausgewiesen, soweit diese in verwertbarer Form und Aussagekraft dem Amt
für Jugend, Familie und Bildung vorliegen.
d) Investitionskosten pro Platz
Die Investitionskosten pro Platz sind rechnerisch ermittelt und beziehen sich - in
Abhängigkeit von der Art der Baumaßnahme - auf die Gesamtplatzzahl bzw. auf die Anzahl
neu geschaffener Plätze (vgl. Spalte 26). Aufgrund des grundsätzlich doppelten
Platzbedarfes von Integrationskindern wurde dies ebenso bei den pro Platz Kosten
berücksichtigt und in den entsprechenden Fällen in der Spalte 27 vermerkt.
Ein Betrag i. H. v. 15.700 € pro Platz dient als Richtwert für den Investitionsaufwand für
einen neuen Betreuungsplatz für das Jahr 2017ff.
Insoweit noch keine Kostenkalkulation seitens der Bauherren vorliegt, sind die genannten
Richtwerte als Kostenansatz pauschal zu Grunde gelegt worden.
e) Sonstiges
Das Datum der geplanten bzw. voraussichtlichen Inbetriebnahme ist in der tabellarischen
Darstellung der Anlage 1 nicht enthalten. Da das Eröffnungsdatum unmittelbaren Einfluss
auf die Betriebskosten des laufenden Jahres hat, ist diese Information der Anlage 2
maßnahmekonkret zu entnehmen (vgl. Anlage 2, Spalte 8).
2. Darstellung der Folgekosten
2.1
Kindertageseinrichtung freie Träger (Budget 51_365_3ZW und 51_361_ZW)
Mit Abschluss einer Investitionsmaßnahme und Inbetriebnahme der neuen Plätze fallen künftig
Aufwendungen bzw. Kosten zur Betreibung der Kinderbetreuungseinrichtung an. Diese
„Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung eines freien Trägers der Jugendhilfe werden
aufgebracht durch die Gemeinde, einschl. des Landeszuschusses, durch Elternbeiträge und
den Eigenanteil des Trägers“ (§ 17 Absatz 2 i. V. m. § 14 Absatz 1, 2 und 4 SächsKitaG).
Vor diesem Hintergrund sind diese Aufwendungen zu planen. Erschwerend wirkt der Umstand,
dass
- für Plätze, die nach dem für die Beantragung der Landesmittel maßgeblichen Stichtag
01.04. in Betrieb genommen werden, erfolgt die Auszahlung von Landesmitteln erst zwei
Jahre später. Dieser Sachverhalt bedingt in den Jahren 2017 sowie 2018 wie in den
Jahren zuvor überproportionale Zuschusssteigerungen im Bereich Betriebskosten Kita
freie Träger.
Für das HH-Jahr 2013 wurde - in enger Abstimmung mit der Kämmerei - erstmals eine
einrichtungsbezogene Planung vorgenommen. Diese Verfahrensweise wird für die
Finanzplanung 2017/2018 beibehalten. Alle Kennzahlen sind einrichtungskonkret abgebildet.
Die mit Kenntnisstand 10.05.2016 zu erwartenden zusätzlichen Betreuungsplätze sind
Grundlage für die nachfolgenden Berechnungen.
Bei Unterstellung der Planungsprämissen analog dem Haushaltsjahr 2016 (z. B. konstante
Elternbeiträge, Anwendung der Dynamisierungsfaktoren, konstante Belegung) werden für die
unterjährig im Jahr 2017 und 2018 neu geschaffenen Plätze bei angenommener zeitanteiliger
Nutzung in Einrichtungen freier Träger (in Abhängigkeit von dem jeweiligen Eröffnungstermin)
folgende Aufwendungen prognostiziert. Aufgrund der stetigen Inbetriebnahme von neuen
Plätzen ab 2015 erhöhen sich die Aufwendungen für den Gemeindeanteil an den
Betriebskosten und die Differenzzahlungen (Absenkung und Ermäßigung) von Elternbeiträgen
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
7
kontinuierlich. Dem stehen in 2017 keine Erträge aus Landesmitteln gegenüber. Erste Erträge
werden für das Jahr 2018 erwartet.
Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge der in den Anlagen 2 und 3
aufgeführten Maßnahmen in freier Trägerschaft in Mio. Euro
2017
2018
Gesamtkosten p. a.
bei regelhaftem
Betrieb
2,65
11,03
24,03
Differenzzahlungen
0,28
1,21
2,67
Aufwendungen Gesamt
2,93
12,24
26,70
Erträge
0,00
0,00
7,76
Zuschussbedarf
2,93
12,24
18,94
Gemeindeanteil an Betriebskosten
Nachfolgend eine nachrichtliche Zusammenfassung der Einrichtungen in kommunaler
Trägerschaft.
Zusammenfassung der Aufwendungen und Erträge der in den Anlagen 2 und 3
aufgeführten Maßnahmen in kommunaler Trägerschaft in Mio. Euro
2017
2018
Gesamtkosten p. a.
bei regelhaftem
Betrieb
0,06
1,81
4,84
Differenzzahlungen
0,01
0,21
0,58
Aufwendungen Gesamt
0,07
2,02
5,42
Erträge
0,00
0,00
1,74
Zuschussbedarf
0,07
2,02
3,68
Gemeindeanteil an Betriebskosten
2.2
Investitionsvorhaben/ Folgekosten – Erläuterung zu Anlagen 2, und 3
Anlage 2
a) Stammdaten (Spalten 0 bis 4)
Aufgeführt sind die maßnahmekonkret erfassten Stammdaten (Projektnummer, Träger,
Anschrift des Objektes, Investor etc.).
b) Belegungsplanung (Spalten 5 bis 7)
Für die Berechnung der Auslastung werden die nach Betriebsbeginn zur Verfügung
stehenden neuen Platzkapazitäten zugrunde gelegt (vgl. Tabelle 1, Spalten 10, 11 und 12).
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
8
Diese werden umgerechnet in eine neunstündige Betreuungszeit. Dabei werden die für das
Jahr 2015 je Leistungsbereich getrennt ermittelten durchschnittlichen Faktoren zugrunde
gelegt.
c) Eröffnungstermin (Spalte 8)
Hier ist das Quartal des voraussichtlichen Eröffnungstermins mit Stand vom 10.05.2016
aufgezeigt.
d) Gemeindeanteil (Spalten 9 bis 11)
Für die Berechnung wird unterstellt, dass die derzeit gültigen Elternbeiträge konstant
bleiben.
Für den 2017/2018 geplanten Gemeindeanteil wurden die durchschnittlichen Platzkosten
der einzelnen Leistungsbereiche der Betriebskostenbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 2
SächsKitaG aus dem Jahr 2014 herangezogen. Diese Platzkosten wurden entsprechend
der Entwicklungen des Haushaltsjahres 2015 (6,67 % Personalkosten für neue
Einrichtungen und 0,42 % Sachkosten) sowie voraussichtlicher Entwicklungen des Jahres
2016 unter Berücksichtigung der Elternbeiträge dynamisiert. Des Weiteren wurde die
Kosten der Personalschlüsselveränderung gemäß des Sächsischen Haushaltsbegleitgesetz
vom 29.04.2015 im Kindergartenbereich komplett sowie im Krippenbereich anteilig
aufgeschlagen.
e) „Ersatzmiet- bzw. Mietkosten mtl. (Spalte 12 und 14)
Unterschiedliche Eigentums- und Nutzungsverhältnisse hinsichtlich Grund und Boden,
Immobilie und (künftiger) Trägerschaft bedingen differenzierte Vertragsverhältnisse
(Pachtvertrag, Mietvertrag, Eigennutzung) und entsprechend differenzierte anteilige
Betriebskostenformen (Miet- und/ oder Pachtzins, Erhaltungsaufwand für Eigeninvestition)
sowie ggf. Erhaltungsaufwendungen für Gebäude und Freiflächen. Die monetären
Aufwendungen sind in Spalte 13 Monatsbeträge ausgewiesen. Stark vereinfacht werden
diese Beträge unter dem Begriff (Ersatz)Miete subsumiert, als monatlicher Betrag
ausgewiesen und für nachfolgende zeitanteilige Berechnungen veranschlagt.
In Spalte 14 sind Anmerkungen zu den Verhandlungsständen der Ersatzmiet- bzw.
Mietkosten beschrieben.
f)
Darstellung der Abschreibungen von Investitionen für Ausstattung (Spalte 13)
Für die Mehrzahl der Neu- und Erweiterungsbauvorhaben können keine Fördermittel zur
Finanzierung der Ausstattung durch die Stadt Leipzig bereitgestellt werden, da die
Inbetriebnahmetermine nicht mehr im am 31.12.2017 endenden Förderzeitraum liegen. Die
Investition erfolgt durch den Träger der Einrichtung selbst. Die Refinanzierung der
Investitionskosten ist in der vorliegenden Planungsfassung als „Folgekosten“
einrichtungskonkret dargestellt. Bei der Planung wird unterstellt, dass maximal 1.500 € pro
Platz über einen Zeitraum von 10 Jahren refinanziert werden (ggf. auch zusätzlich zur
Förderung).
g) Darstellung der Gesamtaufwendungen für Betriebskosten ab 2015 ff. (Spalten 15-17)
Die durch Inbetriebnahme der neuen Plätze voraussichtlich zu erwartenden Folgekosten für
2017 und 2018 (unter Berücksichtigung der Finanzierung von „Ersatzmiet-“ bzw. Mieten)
sind in den Spalten 15 und 16 abgebildet. Dabei wurde jeweils eine entsprechende
„Anlaufphase“ der Kindertageseinrichtung berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die
Kindertageseinrichtungen in den ersten drei Monaten nach Inbetriebnahme nicht vollständig
belegt sein werden, um dem Eingewöhnungsprozess der Kinder Rechnung zu tragen.
Dadurch fallen im Gegenzug weniger Personal- und Sachkosten an, was in der Vorlage
Berücksichtigung fand. Da die Berechnung der HH-Mittel auf der Basis der Platzkapazität
mit zunehmender Platzzahl zu einer Unverhältnismäßigkeit gegenüber der Bedarfsplanung
Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
9
führt, wurde in Spalte 15 und 16 eine Korrektur der Ansätze in Korrelation mit der
Bedarfsplanung im Leistungssegment Kindergarten vorgenommen (2017 ein Abzug von
2,0 % und 2018ff ein Abzug von 4,0 %). Damit wird berücksichtigt, dass die erforderliche
aber nicht dauerhaft belegte Platzressource für Kindergartenkinder nur anteilig
haushaltsplanerisch veranschlagt wird.
In Spalte 17 sind die Kosten dargestellt, die voraussichtlich entstehen, insofern die
Kindertageseinrichtung ein volles Wirtschaftsjahr im Regelbetrieb ist.
h) Darstellung
der
Gesamtaufwendungen
für
Differenzzahlungen
ab
2017ff.
(Anlage 3, Spalten 5 bis 13)
Für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungsplätze werden Elternbeiträge erhoben. In
berechtigten Fällen (z. B. bei Geschwisterkindern, Alleinerziehenden etc.) sieht der
Gesetzgeber Absenkungen und Ermäßigungen von Elternbeiträgen vor. Diese
Differenzzahlungen sind von der Kommune zu übernehmen.
Die zu erwartenden Aufwendungen aus der Übernahme von Elternbeiträgen durch die Stadt
Leipzig sind dargestellt in der Anlage 3, Spalten 5 bis 13. Analog der Berücksichtigung der
„Einlaufkurve“ bei dem Gemeindeanteil wurde diese auch für die Differenzzahlungen in
Spalte 11 und 12 beachtet. Die Elternbeiträge entsprechen dem max. möglichen gemäß
§ 15 Abs. 2 SächsKitaG.
i)
Darstellung der erwarteten Erträge ab 2015ff. (Anlage 3, Spalten 14-18)
Gemäß § 18 i. V. m. §23 Abs. 4 SächsKitaG erhalten die Kommunen einen jährlichen
Landeszuschuss zur Förderung der Aufgaben zur Kinderbetreuung. Berechnungsgrundlage
bilden die zum Stichtag 01.04. des Vorjahres betreute Anzahl von Kindern (umgerechnet in
eine neun stündige Betreuungszeit).
Kinder, die zeitlich nach dem Stichtag aufgenommen werden, können erst im Folgejahr in
der Berechnung berücksichtigt werden.
Der Landeszuschuss beträgt ohne Schulvorbereitung im Jahresdurchschnitt 2.133,33 Euro
in 2017, 2.273,30 in 2018 sowie 2.380 in 2019ff.
3. Vergleich der Maßnahmen der Sammelvorlage 2015/16
(Anlage 4)
Am 20.05.2015 wurde die Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2015/2016
beschlossen (VI-DS-00848-NF-002) und der Umsetzung der aufgeführten investiven
Maßnahmen zugestimmt.
In Anlage 4 werden die damals aufgeführten Einrichtungen mit dem Stand 01/2015 dem
Erkenntnisstand vom 10.05.2016 in den Kategorien neue Plätze, Investitionskosten pro Platz,
Eröffnungstermin sowie Sachkosten im weiteren Sinne „Ersatzmiet- bzw. Mietkosten“ pro Monat
gegenübergestellt.
Festzuhalten ist, dass sich der Inbetriebnahmetermin bei einem Großteil der neuen
Kindertageseinrichtungen nach hinten verschoben hat. Des Weiteren mussten mehrere
Maßnahmen aufgegeben werden, da bauliche oder finanzielle Gründe sowie schwerlich
umsetzbare Bedingungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis einer Umsetzung der
Projekte entgegenstanden.
Anlage 0
Anlage 0
Investitionsvorhaben Kita 2017/18ff in der Stadt Leipzig – Ergänzungsblatt zur Vorlage und Erläuterung zur „Wiederaufnahme/Doppelung“ aus vorherigen Sammelvorlagen
74
74
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
124
124
Zwergenland Leipzig gGmbH
Zwergenland Leipzig gGmbH
Plovdiver Straße
Plovdiver Straße
Dohle Leipzig
Neubau
Dohle Leipzig
Demmeringstraße 83
Zwergenland
Neubau
Demmeringstraße 83
Zwergenland Grundstücks
gGmbH & CO. KG
Neubau
123
Dr. P.Rahn & Partner
Kochstraße 28a
Dr. P.Rahn & Partner
Umnutzung
123
Dr. P.Rahn & Partner
Kochstraße 28a
Dr. P.Rahn & Partner
Umbau
118
Sozialwerk Leipzig gGmbH
Erich-Zeigner-Allee 64 CURATOR r.e.m. AG
Neubau
118
Frühe Hilfe f.
entwicklungsgestörte u.
behinderte Kinder Leipzig e.V.
Frühe Hilfe f.
entwicklungsgestörte u.
Erich-Zeigner-Allee 64 behinderte Kinder Leipzig e.V.
Neubau
106
DRK KV Leipziger-Land e. V.
Hort Mölkau
DRK KV Leipziger-Land e. V.
Neubau
DRK KV Leipziger-Land e. V.
Ersatzneubau
mit Erweiterung
106*)
DRK KV Leipziger-Land e. V.
Hort Mölkau
125
Caritasverband Leipzig e. V.
Nonnenmühlgasse
CARITAS
Neubau
125
Caritasverband Leipzig e. V.
Nonnenmühlgasse
Krichenlehn Prostei, St.
Elisabeth – Krankenhaus Leipzig Neubau
Anpassung
2013/2014
Kategorie
und
Änderung
Aktualisiert in Kapazität
2017/2018
+ 11
Änderung
durch
2015/2016
Wechsel
Träger
Aktualisiert in
und
2017/2018
Investor
2013/2014
DRK KV Leipzig Stadt e. V.
Althener Anger
DRK KV Leipzig Stadt e. V.
Ersatzneubau
84
DRK KV Leipzig Stadt e. V.
Althener Anger
DRK KV Leipzig Stadt e. V.
Ersatzneubau
2015/2016
Ersatzneubau
Aktualisiert in
2017/2018
DRK KV Leipzig Stadt e. V.
Althener Anger
DRK KV Leipzig Stadt e. V.
Änderung
Kategorie
und
Kapazität
+ 13*)
Anpassung
2013/2014
Investor
und
Änderung
Aktualisiert in Kapazität
2017/2018
+3
84
84
Änderung
Kapazität
+ 24
Änderung
2013/2014
Investor
und
Aktualisiert in Kapazität
2017/2018
+5
Aktualisiert in
2017/2018
2013/2014
Summen:
8
9
nur informativ
Änderung
Kapazität
+0
56
*) im Jahr 2019 erneute Veränderung zugunsten KK und KG und Verlagerung der Hortplätze in anderes Objekt geplant
Seite 1
10
11
12
KG
Hortplätze
davon
neue Plätze gemäß Maßnahmenplan
Kita-Bau vom 10.05.2016
(informativ - keine Berechnungsgrundlage)
2015/2016
Aktualisiert in
2017/2018
7
KK
Kategorie
Bestandteil
der Sammelvorlage (Angabe
Zeitaum)
6
bestät. Kapazität gemäß Maßnahmenplan
Kita-Bau vom 10.05.2016
gesamt
Investor
5
Erläuterungsfelder
Hortplätze
Anschrift
4
KG
(Plätze)
Träger
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
3
KK
(Plätze)
Kita-Bau
Projektnummer
2
gesamt
(Plätze)
1
Bemerkungen Grund
der Neuaufnahme
0
165
45
120
165
45
120
189
51
138
189
51
138
165
45
120
165
45
120
170
60
110
170
60
110
100
24
76
100
24
76
111
34
77
111
34
77
165
45
120
165
45
120
165
45
120
165
45
120
170
170
170
202
202
13
170
-18
120
36
84
120
36
84
123
39
84
123
39
84
94
28
66
75
25
50
48
12
36
29
9
20
48
12
36
1008
241
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Anlage 4
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Kategorie
Ersatzneubau mit
Erweiterung
Neubau
11
12
13
14
Präzisierte
Investitionsneue Plätze gemäß
kosten pro
Maßnahmenplan
Platz Stand
Kita-Bau vom 10.05.2016
=01/2015
gesamt
Investor
privater Investor
Hortplätze
Anschrift
Blumenstr. 9-11
KG
Träger
Outlaw Gesellschaft für
Jugendhilfe e.V.
Outlaw Gesellschaft für
Jugendhilfe e.V.
Gemeinnützige Gesellschaft z.
Unterstützung berufst. u.
alleinerziehender Eltern mbH
FRÖBEL Leipzig gGmbH
BBW
KK
Kita-Bau
Projektnummer
gesamt
Geplante neue Plätze
gemäß Maßnahmenplan
Kita-Bau vom 10.01.2015
10
Hortplätze
2
KG
1
KK
0
€
15
präzisierte
Investitionskosten pro
Platz Stand
10.05.2016
€
16
17
Differenz
Investitionspräzisierte
Eröffnung Stand
kosten pro
Eröffnung
Platz
Stand 01/2015
10.05.2016
€
18
19
20
21
Sachkosten im
weiteren Sinne „Ersatz- bzw.
Mietkosten“ pro
Monat Stand.
01/2015
Sachkosten im
weiteren Sinne „Ersatz- bzw.
Mietkosten“ pro
Monat Stand.
10.05.16
Differenz
„Ersatz- bzw.
Mietkosten“
pro Monat
Bemerkung zu Spalte 20
Differenz „Ersatz- bzw.
Mietkosten“ pro Monat
€
€
€
56
23
33
56
23
33
15.494
15.494
0
31.12.2015
01.02.2016
9.439,20
9.439,20
0,00
163
52
111
175
76
99
16.503
15.371
-1.132
02.05.2015
18.05.2015
21.327,11
21.327,11
0,00
Gemeinnützige Gesellschaft z.
Unterstützung berufst. u.
alleinerziehender Eltern mbH
Rietschelstr. 52
FRÖBEL Leipzig gGmbH
Gustav-Freytag-Str. 33a BBW
Neubau
120
42
78
120
42
78
16.521
16.521
0
01.09.2015
02.05.2016
15.592,25
15.592,25
0,00
Erweiterung
Neubau
84
100
24
0
60
100
80
100
30
0
50
100
13.183
21.679
13.183
21.679
0
0
02.01.2016
01.06.2016
2016/IV
01.04.2016
8.482,64
12.620,17
8.482,64
12.620,17
0,00
0,00
Lößniger Str. 10
0,00
1.337,27 falsche Daten in
Sammelvorlage 2015/16
enthalten + Platzerhöhung
69
74
Sächs. Bildungszentrum
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Wurzner Str. 24-30
Plovdiverstraße 165
Karahman Bau
Dohle Leipzig KG
Neubau
Neubau
202
165
58
45
144
120
202
189
58
51
144
138
15.366
15.266
15.366
16.758
0
1.492
01.04.2016
01.06.2016
17.08.2016
2017/II
19.437,94
16.649,77
19.437,94
17.987,04
75
Ev.-Luth. Versöhnungskirche
Gohlis
AfJFB
Ev.-Luth. Versöhnungskirche
Gohlis
Stadtbau AG
Neubau
108
34
74
108
34
74
15.617
15.617
0
01.09.2015
01.05.2016
9.840,50
9.840,50
0,00
Neubau
165
45
120
165
45
120
15.700
15.700
0
01.12.2016
2019/IV
15.671,37
15.623,85
-47,52
kindergarten Leipzig GbR
Ev.-Luth. MichaelisFriedenskirchgemeinde
DRK Stadtverband Leipzig
Neubau
Neubau
104
90
30
36
74
54
104
90
30
36
74
54
15.702
15.470
15.702
15.470
0
0
01.03.2015
01.07.2015
15.06.2015
01.07.2015
13.173,99
10.861,68
13.173,99
10.861,68
0,00
0,00
84
Caritas e.V.
Ev.-Luth. MichaelisFriedenskirchgemeinde
DRK Stadtverband Leipzig
Franz-Mehring-Str.
(Viertelsweg )
Bayrischer
Bahnhof/Gurkenfabrik
(Dösner Weg)
Fleißnerstr. 2
Richter Str. (ehemals
Fritz-Seeger-Str. 17)
Althener Anger
9
20
29
9
20
14.000
14.000
0
01.10.2015
2018/IV
4.729,60
4.729,12
-0,48
BBW
Gustav-Freytag-Str. 31 Leipzig Stiftung
Ersatzneubau mit
Erweiterung
Neubau
29
88
180
60
120
119
36
83
14.125
14.125
0
01.06.2016
01.04.2016
12.030,00
12.030,00
94
Volkssolidarität Stadtverband
Leipzig e. V.
Sozialwerk Leipzig gGmbH
offen
DRK Kreisverband Leipzig Land
e. V.
Herbie e. V.
Diakonisches Werk
Zwergenland Leipzig gGmbH
123
Internationaler Bund
Frühe Hilfe f.
entwicklungsgestörte u.
behinderte Kinder Leipzig e.V.
Lebenshilfe e.V.
Fairbund e. V.
Outlaw Gesellschaft für
Jugendhilfe e. V.
Dr. P.Rahn & Partner
Volkssolidarität Stadtverband
Leipzig e. V.
privater Investor
offen
DRK Kreisverband Leipzig Land
e. V.
Bästleinstr. 4
Dohle Leipzig KG
Scheffelstraße 42 KK
Diakonisches Werk
Hans-Beimler Straße 3 Zwergenland Grundstücks
gGmbh & Co. KG
Stahmelner Straße 28 Malios Immobilien
Erich-Zeigner-Allee 64 Frühe Hilfe f.
entwicklungsgestörte u.
behinderte Kinder Leipzig e.V.
Ernst-Keil-Straße 17
Lebenshilfe e.V.
Kohlgartenstraße 9
König Immobillien
Lutherstraße 4
König Immobillien
(ehemals Kohlgarten II)
Kochstraße 28a
Dr. P.Rahn & Partner
124
Zwergenland Leipzig gGmbH
Demmeringstraße 83
125
Caritasverband Leipzig e. V.
Nonnenmühlgasse
127
Diakonisches Werk
Kinderland 2000 gGmbH
76
78
82
95
105
106
108
114
116
117
118
120
121
122
131
133
136
0,00 Reduzierung Platzzahl, da
Aufnahme Kinder aus Kita
Windscheidstraße 32
0,00
Demmeringstr. 127
Erweiterung
40
21
19
40
21
19
14.649
14.649
0
01.08.2015
15.07.2015
2.966,49
2.966,49
Arndtstr. 46
Kleiststr. 58
Hort Mölkau
Neubau
Ersatzneubau
Ersatzneubau mit
Erweiterung
Neubau
Umbau
Erweiterung
48
110
31
0
20
48
90
48
0
13
0
0
48
0
-18
14.317
15.700
14.997
14.317
0
14.997
0
-15.700
0
01.07.2015
00.00.2017
30.06.2016
2016/II
entfallen
2018/II
4.964,55
10.260,98
17.821,77
4.964,55
0,00
17.821,77
175
45
60
45
45
24
130
0
36
179
45
67
57
45
36
122
0
31
14.479
6.127
10.435
14.156
6.127
9.345
-324
0
-1.090
01.05.2015
15.12.2014
01.10.2015
01.04.2015
15.12.2014
08.08.2016
17.066,00
2.161,32
11.514,86
17.066,00
2.161,32
11.514,86
0,00
0,00
0,00
Neubau
Neubau
133
165
32
45
101
120
133
165
42
45
91
120
16.660
14.708
16.660
14.708
0
0
01.06.2015
01.11.2015
01.07.2015
2017/IV
13.451,14
20.487,50
13.451,14
20.487,50
0,00
0,00
Neubau
Neubau
Neubau
165
180
180
48
60
60
117
120
120
162
169
178
62
75
75
100
94
103
15.000
15.383
15.383
15.000
15.383
15.383
0
0
0
01.04.2015
01.06.2015
01.06.2015
04.05.2015
17.08.2015
01.10.2015
16.900,98
19.880,00
19.880,00
16.900,98
19.880,00
19.880,00
0,00
0,00
0,00
31
31
Umbau
111
34
77
111
34
77
8.500
8.500
0
01.09.2016
2017/III
6.228,20
8.845,59
Neubau
Zwergenland Grundstücks
gGmbh & Co. KG
Neubau
Krichenlehn Prostei, St.
Elisabeth – Krankenhaus Leipzig
165
45
120
170
60
110
15.700
14.954
-746
01.03.2016
2017/II
9.915,98
9.685,64
120
36
84
123
39
84
14.000
15.734
1.734
01.06.2017
2018/II
10.750,47
11.199,61
85
73
0
-10
85
83
85
117
0
0
85
117
10.690
14.381
10.690
14.381
0
0
01.02.2015
02.01.2016
01.02.2015
2017/IV
6.129,93
23.372,19
6.129,93
18.852,22
34
24
10
26
14
12
12.136
13.166
1.029
01.07.2015
31.12.2016
2.915,14
2.400,33
165
45
120
165
45
120
14.843
14.843
0
01.12.2015
01.06.2015
17.114,97
17.114,97
Scheffelstraße 42 KG Diakonisches Werk
Umbau
Friedrich-Bosse-Straße privater Investor
Sanierung mit
19-21
Erweiterung
DRK Kreisverband Leipzig Land Georg-Große Straße 1a DRK Kreisverband Leipzig Land Erweiterung
e. V.
e. V.
Johanniter Unfallhilfe e. V.
Clara-Wieck-Straße
Leipziger Kinderstiftung
Neubau
0,00
-10.260,98 entfallen
0,00
2.617,39 pauschale Kalkulation jeweils
(andere Parameter gültig)
-230,34
449,14 Kostensteigerung und
Platzzahlsteigerung anhand nun
vorliegender konkreter
Baukosten
0,00
-4.519,97 Reduzierung der Folgekosten
-514,81 Reduzierung Platzzahl
0,00
Seite 1 von 2 Seiten
Anlage 4
Vergleich Maßnahmen der Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2015/16 (Stand: 01/2015) mit präzisiertem Stand zum 10.05.2016
3
4
5
6
7
8
9
Investor
GEB Immobilien
Kategorie
Neubau
138
139
Diakonisches Werk
Fröbel Leipzig gGmbH
Nürnberger Versicherung
Bildungswissenschaftliches
Zentrum der Erziehungswiss.
Fakultät
Forum Thomanum
LWB
Volkssolidarität Leipziger
Land/Muldental e. V.
Umnutzung
Neubau
140
141
142
Forum Thomanum
Deutscher Kinderschutzbund
Volkssolidarität Leipziger
Land/Muldental e. V.
Schreberstraße 8-10
Elsterstraße 2
Hugo-Aurig-Straße
143
Forum Thomanum
144
AfJFB
Schreberstraße 8-12
Forum Thomanum.
Alte Messe (CurieStraße)
LESG
145
146
Mütterzentrum Leipzig e. V.
Lindenauer Hafen
LeISA GmbH
Waldorfkindergarten e. V.
Bayrischer Bahnhof
(Kohlenstraße)
Oststraße 128
147
150
Caritasverband Leipzig e. V.
Witzgallstr./Riebeckstr. basis|d GmbH
151
Kindervereinigung Leipzig e. V. Watestraße/KarlJungbluth-Str.
LWB
Ersatzneubau
152
153
Dr. P.Rahn & Partner
Kirchgem. Probstheida
Inselstraße 5-7
Augustinerstraße
Dr. P.Rahn & Partner
Kirchgem. Probstheida
154
Ausschreibung
Eilenburger Bahnhof
156
157
offen
Humanitas gGmbH Leipzig
Haydnstraße
Linnéstr. 12
Gesamt
11
12
13
Präzisierte
Investitionsneue Plätze gemäß
kosten pro
Maßnahmenplan
Platz Stand
Kita-Bau vom 10.05.2016
=01/2015
gesamt
Anschrift
Lößniger Straße 25/
Kurt-Eisner-Straße
Elsterstraße 47-49
Marschnerstraße
Hortplätze
Träger
Johanniter Unfallhilfe e. V.
KG
137
KK
Kita-Bau
Projektnummer
gesamt
Geplante neue Plätze
gemäß Maßnahmenplan
Kita-Bau vom 10.01.2015
10
Hortplätze
2
KG
1
KK
0
15
16
17
Differenz
Investitionspräzisierte
kosten pro
Eröffnung
Eröffnung Stand
Platz
Stand 01/2015
10.05.2016
20
21
Differenz
„Ersatz- bzw.
Mietkosten“
pro Monat
Bemerkung zu Spalte 20
Differenz „Ersatz- bzw.
Mietkosten“ pro Monat
120
165
45
120
14.964
14.964
0
01.06.2016
2017/II
€
18.251,52
€
18.251,52
85
75
25
24
60
51
0
75
0
24
0
51
8.000
15.700
0
0
-8.000
-15.700
01.03.2016
01.09.2016
entfallen
2018/III
9.491,19
0,00
0,00
0,00
116
102
70
30
20
72
50
116
102
75
0
30
25
0
72
50
11.823
18.863
15.700
11.823
18.863
15.700
0
0
0
01.08.2016
01.04.2016
01.04.2016
01.02.2017
17.05.2016
2019/IV
15.437,93
8.928,00
6.529,72
15.437,93
8.928,00
7.101,75
Neubau
75
20
55
75
20
55
15.700
15.700
0
30.06.2017
2019/II
6.996,17
7.102,75
Neubau
165
45
120
185
45
140
15.700
15.700
0
01.04.2016
2017/IV
15.391,52
13.530,90
offen
Neubau
120
40
80
120
40
80
15.700
15.700
0
01.10.2016
2019/IV
11.193,80
11.362,80
Stadtbau AG
Neubau
165
45
120
165
45
120
15.700
15.700
0
01.09.2016
2019/IV
15.391,52
15.623,85
Waldorfkindergarten e. V.
Ersatzneubau
28
10
18
28
10
18
14.106
16.708
2.601
02.01.2016
30.11.2016
10.699,70
10.717,27
100
30
70
124
40
84
15.700
19.562
3.862
01.09.2016
III/2018
9.328,17
12.400,00
3.071,83 Kosten pro Platz von 23 T Euro
auf 19,5 T Euro reduziert +
Kapazitätserweiterung um 24
Plätze; Baukosten konnten nicht
weiter reduziert werden; durch
Investor werden 500.000 Euro
Stiftungsmittel eingebracht, die
nicht in die Ermittlung des
Mietzinses einfließen werden.
Deshalb konnten sowohl die
Baukosten pro Platz auf
15.528,95 Euro als auch die
Mietforderung um rd. 2.300
Euro pro Monat reduziert
werden.
90
30
60
35
5
30
15.700
15.701
1
01.06.2016
2018/II
8.395,35
16.691,45
8.296,10 Mit 167 (inkl 10 IntePlätzen)
höhere Gesamtplatzzahl der
Gesamteinrichtung. Daher
erhebliche Kostensteigerungen.
Aufgrund Ersatzneubau für
Hans-Marschwitza-Straße
merklich weniger neu
geschaffene Plätze.
Neubau
Neubau
180
80
60
25
120
55
180
0
60
0
120
0
15.700
15.700
15.700
0
0
-15.700
01.06.2015
01.09.2016
17.113,57
7.462,53
17.113,57
0,00
0,00
-7.462,53 entfällt voraussichtlich
offen
Neubau
165
45
120
165
45
120
15.700
15.700
0
01.11.2016
01.07.2015
entfällt
voraussichtlich
2020/III
15.391,52
15.623,85
offen
Humanitas gGmbH Leipzig
Neubau
Sanierung mit
Erweiterung
100
51
30
7
70
44
0
44
0
21
0
23
15.700
10.496
0
10.757
-15.700
261
01.09.2018
01.12.2016
entfallen
2019/IV
9.328,17
10.504,11
0,00
10.229,26
232,33 pauschale Kalkulation jeweils
(andere Parameter gültig)
-9.328,17 entfallen
-274,85
599.473,18
572.583,29
Neubau
5583
1563 3873
0
116
€
19
Sachkosten im
weiteren Sinne „Ersatz- bzw.
Mietkosten“ pro
Monat Stand.
10.05.16
45
116
€
18
Sachkosten im
weiteren Sinne „Ersatz- bzw.
Mietkosten“ pro
Monat Stand.
01/2015
165
Neubau
Neubau
Neubau
€
14
präzisierte
Investitionskosten pro
Platz Stand
10.05.2016
€
0,00
-9.491,19 entfallen
0,00
0,00
0,00
572,03 höhere Platzzahl; pauschale
Kalkulation jeweils (andere
Parameter gültig)
106,58 pauschale Kalkulation jeweils
(andere Parameter gültig)
-1.860,62 Nachträglicher Einsatz von
Fördermitteln + Erhöhung
Kapazität
169,00 pauschale Kalkulation jeweils
(andere Parameter gültig)
232,33 pauschale Kalkulation jeweils
(andere Parameter gültig)
17,57 Kostensteigerung aufgrund
zusätzlicher Auflagen zum
Umweltschutz
-26.889,89
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