Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1195941.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 08:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Dringliche Anfrage Nr. VI-DF-03179
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Kooperation der Leipziger Gruppe und RasenBallsport Leipzig
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Aus der Präambel der LVV-Konzernrichtlinie Sponsoring und Spenden:
„Aus der Stellung eines Unternehmens in kommunaler Trägerschaft ergibt sich die Pflicht, wenn
finanzielle Unterstützungen erfolgen, diese nach transparenten und verständlichen Regelungen
durchzuführen.“
Die Leipziger Gruppe ist ein Unternehmen in kommunaler Trägerschaft. Daraus ergibt sich eine
besondere Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwesen Stadt Leipzig. Gerade bei finanziellen
Angelegenheiten ist daher besondere Sorgfalt angezeigt. Um finanzielle Entscheidungen tragfähig
zu gestalten, ist außerdem eine Einbeziehung der Gremien unerlässlich. Im Falle der SponsoringAktivität für RasenBallsport Leipzig ist diese unterblieben. Weder wurden Aufsichtsrat noch der
Beteiligungsausschuss (Verwaltungsausschuss des Stadtrates) informiert, geschweige denn in die
Entscheidung einbezogen.
Somit ergeben sich folgende Frage, die wir als dringlich erachten:
1. Wie findet die Richtlinie der Leipziger Gruppe für Sponsoring und Spenden bei der
Unterstützung des Bundesligisten RB Leipzig Anwendung?
2. Ist die in den Medien benannte Summe mit der finanziellen Situation der LVV vereinbar?
3. Wird mit der öffentlich kolportierten Summe eine Überschreitung des im Wirtschaftsplan
benannten Budgets für Sponsoring und Spenden verbunden?
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4. Ab wann erhielt der Aufsichtsratsvorsitzende der LVV und Oberbürgermeister Kenntnis von
dem Vertrag?
5. Welche Bindung (Wirkung/ Fristen) ergibt sich aus dem Vertrag mit RB Leipzig?
Anlagen:
Seite 2/3