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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1195941.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
22.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 08:40

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Inhalt der Datei

Dringliche Anfrage Nr. VI-DF-03179 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.08.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Kooperation der Leipziger Gruppe und RasenBallsport Leipzig Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Aus der Präambel der LVV-Konzernrichtlinie Sponsoring und Spenden: „Aus der Stellung eines Unternehmens in kommunaler Trägerschaft ergibt sich die Pflicht, wenn finanzielle Unterstützungen erfolgen, diese nach transparenten und verständlichen Regelungen durchzuführen.“ Die Leipziger Gruppe ist ein Unternehmen in kommunaler Trägerschaft. Daraus ergibt sich eine besondere Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwesen Stadt Leipzig. Gerade bei finanziellen Angelegenheiten ist daher besondere Sorgfalt angezeigt. Um finanzielle Entscheidungen tragfähig zu gestalten, ist außerdem eine Einbeziehung der Gremien unerlässlich. Im Falle der SponsoringAktivität für RasenBallsport Leipzig ist diese unterblieben. Weder wurden Aufsichtsrat noch der Beteiligungsausschuss (Verwaltungsausschuss des Stadtrates) informiert, geschweige denn in die Entscheidung einbezogen. Somit ergeben sich folgende Frage, die wir als dringlich erachten: 1. Wie findet die Richtlinie der Leipziger Gruppe für Sponsoring und Spenden bei der Unterstützung des Bundesligisten RB Leipzig Anwendung? 2. Ist die in den Medien benannte Summe mit der finanziellen Situation der LVV vereinbar? 3. Wird mit der öffentlich kolportierten Summe eine Überschreitung des im Wirtschaftsplan benannten Budgets für Sponsoring und Spenden verbunden? Seite 1/3 4. Ab wann erhielt der Aufsichtsratsvorsitzende der LVV und Oberbürgermeister Kenntnis von dem Vertrag? 5. Welche Bindung (Wirkung/ Fristen) ergibt sich aus dem Vertrag mit RB Leipzig? Anlagen: Seite 2/3