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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1195685.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
19.08.16, 12:00
Aktualisiert
15.09.16, 09:18

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03046-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung Beschlussvorschlag: Der Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß Ratsbeschluss RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 (DS-Nr. IV/2197, „Festlegung außertariflicher Entgelte“) an die Leiterin des Eigenbetriebes Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe wird zugestimmt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Anlagen: - Begründung Begründung Die Bewertung der Stelle der Eigenbetriebsleiterin des VKKJ wurde vom Hauptamt überprüft; im Ergebnis wurde die Stelle mit Vergütungsgruppe I Fallgruppe 1 a ATV bewertet und liegt damit oberhalb der höchsten tariflich geregelten Entgeltgruppe. Die Höhe der entsprechenden außertariflichen Vergütung wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 festgelegt und beträgt derzeit 7.578,52 Euro monatlich. Die Eingruppierung soll rückwirkend ab 1. September 2015 gelten. Nach der Hauptsatzung (§ 8 Abs. 3 Nr. 3) entscheidet die Ratsversammlung über die Höhergruppierung von leitenden Bediensteten und die Gewährung außertariflicher Vergütungen. Aufgrund der außertariflichen Vergütung unterliegt das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr dem TVöD, d. h. die Arbeitsbedingungen sind einzelvertraglich zu vereinbaren. Das Gespräch mit der Beschäftigten zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird derzeit unter Federführung des Personalamtes geführt.