Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1195685.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
19.08.16, 12:00
Aktualisiert
15.09.16, 09:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03046-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß Ratsbeschluss RBIV-785/07 vom 17. Januar
2007 (DS-Nr. IV/2197, „Festlegung außertariflicher Entgelte“) an die Leiterin des Eigenbetriebes
Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe wird zugestimmt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Anlagen:
- Begründung
Begründung
Die Bewertung der Stelle der Eigenbetriebsleiterin des VKKJ wurde vom Hauptamt überprüft; im
Ergebnis wurde die Stelle mit Vergütungsgruppe I Fallgruppe 1 a ATV bewertet und liegt damit
oberhalb der höchsten tariflich geregelten Entgeltgruppe. Die Höhe der entsprechenden
außertariflichen Vergütung wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007
festgelegt und beträgt derzeit 7.578,52 Euro monatlich. Die Eingruppierung soll rückwirkend ab
1. September 2015 gelten.
Nach der Hauptsatzung (§ 8 Abs. 3 Nr. 3) entscheidet die Ratsversammlung über die Höhergruppierung von leitenden Bediensteten und die Gewährung außertariflicher Vergütungen.
Aufgrund der außertariflichen Vergütung unterliegt das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr dem
TVöD, d. h. die Arbeitsbedingungen sind einzelvertraglich zu vereinbaren. Das Gespräch mit der
Beschäftigten zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird derzeit unter Federführung des
Personalamtes geführt.