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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1195688.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
19.08.16, 12:00
Aktualisiert
24.08.16, 21:33

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03143-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung Beschlussvorschlag: Der Zahlung einer außertariflichen Vergütung gemäß Ratsbeschluss RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 (DS-Nr. IV/2197 „Festlegung außertariflicher Entgelte“) an den Leiter des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe wird zugestimmt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Anlagen: - Begründung Begründung Die Bewertung der Stelle des Leiters des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe wurde vom Hauptamt überprüft; im Ergebnis wurde die Stelle mit Vergütungsgruppe I Fallgruppe 1 a ATV bewertet und liegt damit oberhalb der höchsten tariflich geregelten Entgeltgruppe. Die Höhe der entsprechenden außertariflichen Vergütung wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 festgelegt und beträgt derzeit 7.578,52 Euro monatlich. Die Eingruppierung soll rückwirkend ab 1. September 2015 gelten. Nach der Hauptsatzung (§ 8 Abs. 3 Nr. 3) entscheidet die Ratsversammlung über die Höhergruppierung von leitenden Bediensteten und die Gewährung außertariflicher Vergütungen. Aufgrund der außertariflichen Vergütung unterliegt das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr dem TVöD, d. h. die Arbeitsbedingungen sind einzelvertraglich zu vereinbaren. Das Gespräch mit dem Beschäftigten zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird derzeit unter Federführung des Personalamtes geführt.