Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047522.pdf
Größe
391 kB
Erstellt
09.12.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.17, 19:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02192
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
21.09.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der
LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht zur Umsetzung des ÖPNV-Finanzierungskonzeptes wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gesamtbericht gemäß EU-Verordnung 1370/2007 für das Jahr 2014 (Anlage 3) wird zur
Kenntnis genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Sachverhalt:
siehe Begründung zur Vorlage.
Anlagen:
- Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie
Ausgleichsbeträge der LVB ab dem Jahr 2009
- Bericht zu den ergänzenden Anforderungen gemäß Anlage 2/6 für die Jahre 2013 und 2014
- Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2014
Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB
incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014
0
Veranlassung
Aufbauend auf den Ratsbeschluss Nr. RBIV-1754/09 zum Konzept zur Finanzierung
des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB wurden dem Stadtrat im Jahr
2012 ein erster Bericht zur Umsetzung des Konzeptes für die Jahre 2009 und 2010
sowie in 2014 ein zweiter Bericht für die Jahre 2011 und 2012 zur Kenntnis gegeben.
Nachfolgend wird, aufbauend auf dieser Vorlage, im Teil 1 ein Resümee über die
Umsetzung des Beschlusses in den Jahren 2013 und 2014 gezogen.
Der Teil 2 beinhaltet den Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2014 nach Artikel 7 (1) der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007.
1
Konzept zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB
1.1
Bestandteile des beschlossenen Finanzierungsmodells
Wie bereits in der Informationsvorlage für die Jahre 2011 und 2012 beschrieben, besteht das umgesetzte „Optimal-Modell“ einerseits aus einer grundsätzlichen Trennung der Erfüllung der Diskriminierungsfreiheit für Dritte durch die Finanzierungsrichtlinie (Anlage 1 des beschlossenen Konzepts) und andererseits aus der Betrauung und Finanzierung der LVB über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
(VLFV, Anlagen 2 und 3 des beschlossenen Konzepts).
1.2
Nachweise
Seitens der LVB sind folgende Nachweise gemäß dem „Konzept zur Finanzierung
des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ zu erbringen:
1. Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB gemäß Kriterium 4
EuGH, ex-post gemäß Anreizregelung VLFV sowie ex-ante für die Fortschreibung der Parameter (Harmonisierung des „Berichtes über die Angemessenheit der Kosten“ und der „gutachterlichen Stellungnahme über die Prüfung der
Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB gemäß Anreizregelung VLFV“ aufgrund der Prüfung vergleichbarer Fragestellungen und Reduzierung des Begutachtungsaufwandes zu einem Nachweis, alle drei Jahre)
2. Verwendungsnachweis zur Vermeidung von Überkompensation (jährlich)
3. Fortschreibung der Parameter der Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für das Folgejahr (jährlich)
4. Bericht zu den ergänzenden Anforderungen (alle 2 Jahre)
Diese Nachweise sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren und
der Stadt Leipzig zu übergeben. Die Stadt Leipzig prüft die Nachweise nach den Vorgaben der Prüfungsrichtlinie gemäß Anhang 4 der Verwaltungsgrundsätze der Finanzierung des ÖPNV der Stadt Leipzig (VGF).
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB
incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014
1.3.1 Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Angemessenheit der
Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB gemäß Kriterium 4
EuGH, ex-post gemäß Anreizregelung VLFV sowie ex-ante für die Fortschreibung der Parameter
Gemäß Punkt 5.4.5 der Finanzierungsrichtlinie (Anlage 1 zum Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB) ist die Höhe des Ausgleichsbetrages auf die nachgewiesenen Kosten zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen aus der
Erfüllung dieser Verpflichtungen, begrenzt. Um die Einhaltung des vierten Kriteriums
der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Altmark-Trans zu gewährleisten,
werden die Parameter alle drei Jahre einer gutachterlichen Prüfung unterzogen.
Entsprechend des § 2 Absatz 5 des VLFV sowie dem Punkt 5.4.8 der Finanzierungsrichtlinie ist zudem die Wirtschaftlichkeit der LVB auf einem dem Marktniveau vergleichbarem Niveau zu halten und zu sichern, damit weiterhin ein möglichst gutes
Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleistet ist. Zu diesem Zweck ist daher, ebenfalls
alle drei Jahre, gegenüber der Stadt Leipzig nachzuweisen, dass sich die Kosten für
die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im zurückliegenden Zeitraum im Rahmen
der Kosten vergleichbarer, durchschnittlicher, gut geführter Unternehmen bewegt haben. Der Nachweis erfolgt über ein Sachverständigengutachten. Liegen die Ergebnisse des Betreibers kumuliert im unteren Drittel der Bandbreite oder darunter, erhöht sich der fortgeschriebene Parameter um einen Prozentpunkt. Sofern die Ergebnisse im oberen Drittel der Bandbreite oder schlechter liegen, ist der fortgeschriebene Parameter entsprechend um einen Prozentpunkt abzusenken.
Erstmals für die Jahre 2012 und 2013 (nur 2 Jahre zur Harmonisierung der Zeiträume) wurden von den LVB der „Bericht über die Angemessenheit der Kosten“ sowie
die „Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB“ in einem Gutachten zusammengeführt, da beide Berichte sowohl den grundsätzlichen Dreijahres-Zeitraum der Prüfung gemeinsam haben als auch inhaltlich gut zusammen passen. Die letzte Aktualisierung erhielt die Stadt Leipzig mit Schreiben vom 26.11.2014, gemeinsam mit der Fortschreibung der Parameter für 2015. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die Kosten aus der
Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der LVB kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten der Kosten eines vergleichbaren, durchschnittlich, gut geführten
Unternehmens liegen. Konsequenz daraus ist, dass die Parameter für die nächste
Ausgleichsperiode 2015 – 2017 um jeweils 1 % erhöht werden können.
Für die Jahre 2015 und 2016 wurde im Rahmen der Fortschreibung der Parameter
das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme bereits berücksichtigt und die Anpassung entsprechend vorgenommen.
1.3.2 Verwendungsnachweis zur Vermeidung von Überkompensation
Bezüglich der Erfüllung der Transparenzvorgaben sind gemäß Anlage 3 – Änderungen VLFV mit Parametern im § 2 Absatz 6 die Führung von Verwendungsnachweisen sowie die Prüfungsvorgaben die Ziffern 5.4.5, 6 und 7.4 der Richtlinie zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV in der Stadt Leipzig (Finanzierungsrichtlinie) entsprechend anzuwenden. Mit Schreiben der LVB vom
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB
incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014
10.11.2014 erhielt die Stadt Leipzig den Verwendungsnachweis für 2013 bzw. vom
03.11.2015 für das Jahr 2014. In den Verwendungsnachweisen wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Industrie und Verkehrstreuhand GmbH bescheinigt,
dass die im Verwendungsnachweis nachgewiesenen Kosten, Erträge, Leistungsdaten und Ausgleichsbeträge aus materieller Sicht den tatsächlichen, bei der LVB in
dem jeweiligen Jahr angefallenen Ist-Aufwendungen und Ist-Erträgen entsprechen.
Im Verwendungsnachweis für das Jahr 2014 wurde zudem die ab dem 01.01.2014
geltende „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgeschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig berücksichtigt. Da die durch die Zweckvereinbarung herbeigeführte Erweiterung der Bestandsbetrauung formell erst nach der standardisierten
Fortschreibung der Parameter gefasst wurde, waren die gebietsüberschreitenden
Busverkehrsleistungen noch nicht in den Sollwerten für 2014 enthalten. Für die Prüfung wurde daher der zusätzliche Finanzierungsbetrag, der von den Landkreisen
über die Stadt Leipzig an die LVB gezahlt wird, mit angesetzt und die grenzüberschreitenden Linien im Busverkehr mit in den Nachweis integriert. Damit eine Überkompensation im Busbereich ausgeschlossen werden kann, wurde auch die Leistungsausweitung nachträglich bei den Sollwerten 2014 korrigiert. In Bezug auf der
gemäß VLFV und Anhang zu prüfenden Anreizregelung lagen die Ergebnisse der
LVB trotz der Korrektur der Sollwerte 2014 kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten vergleichbarer, durchschnittlicher, gut geführter Unternehmen, sodass den Sollwerten 2014 weiter eine Erhöhung der Parameter um einen Prozentpunkt zugrunde
lag. Eine Korrektur um die gebietsüberschreitenden Buslinien wurde auch für die
Sollwerte des Jahres 2015 (für die Fortschreibung der Parameter für 2016, vgl.
Punkt 1.3.3) vorgenommen.
In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine bzw. des
Ausgleichsbetrages ab dem Jahre 2009 dargestellt. Es zeigt sich, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen leicht gestiegen sind und von Seiten der LVB die Gewinne in den eigenwirtschaftlichen Bereichen zur Deckung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen herangezogen werden, da der errechnete Ausgleichsbetrag für die
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in Summe über den gewährten Ausgleichsbeträgen liegt.
1.3.3 Fortschreibung der Parameter der Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
Gemäß Anlage 3 – Änderungen VLFV mit Parametern ist im § 2 Absatz 3 folgendes
geregelt: „Die LVB schreibt den Finanzierungsbedarf gemäß Abs. 1 und 2 im Rahmen ihrer Erfolgsplanung anhand einer Trennungsrechnung fort und legt die vom
Wirtschaftsprüfer geprüfte und testierte Fortschreibung der Stadt Leipzig bis zum
30.11. d. J. für das Folgejahr zur Kenntnisnahme vor. Mit der jährlichen Fortschreibung der einzelnen Finanzierungskomponenten verändert sich der jährlich zur Verfügung zu stellende Gesamtbetrag entsprechend.“ Der Gesamtfinanzierungsbetrag ist
aber im Absatz 4 des VLFV auf die ausgewiesenen Höchstbeträge begrenzt.
Mit Schreiben der LVB vom 26.11.2014 wurde der Stadt die Fortschreibung der Parameter für das Jahr 2015 sowie am 27.11.2015 für das Jahr 2016 zur Kenntnisnahme übergeben.
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB
incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014
Für das Jahr 2016 wurde eine Anpassung der Parameter (Erhöhung um jeweils
einen Prozentpunkt) vorgenommen, da die Kosten aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der LVB für die Ausgleichsperiode 2012 – 2013 kumuliert
im unteren Drittel der Bandbreiten der Kosten vergleichbarer, durchschnittlicher, gut
geführter Unternehmen lagen (siehe „Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der
LVB gemäß Kriterium 4 EuGH, ex-post für die Jahre 2012 – 2013 gemäß Anreizregelung VLFV sowie ex-ante für die Fortschreibung der Parameter auf 2015 ff“). Allerdings war es für die Fortschreibung der Parameter für 2016 vorher notwendig, die
zugrunde gelegten Sollwerte 2015 für den Betriebszweig Bus zu korrigieren, da sich
aufgrund der ab dem 01.01.2014 geltenden „Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig der Leistungsumfang im
Busbereich verändert hat und hierfür auch ein separater Zuschuss über die Stadt
Leipzig durch die Landkreise gezahlt wurde. Die gebietsüberschreitenden Buslinien
waren in den Sollwerten für 2015 noch nicht enthalten, da die durch die Zweckvereinbarung herbeigeführte Erweiterung der Bestandsbetrauung formell erst nach der
Prüfung und Fortschreibung der Parameter für 2015 gefasst wurde. Auf Grundlage
der korrigierten Sollwerte 2015 wurden anschließend die Parameter für 2016 fortgeschrieben.
1.3.4 Bericht zu den ergänzenden Anforderungen
In der Anlage 2 – Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB wurden die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen konkretisiert und sogenannte Ergänzende Anforderungen in der Anlage 2/6 festgeschrieben. Mit Schreiben der LVB vom 13.05.2015
wurde der Stadt Leipzig der Bericht für die Jahre 2013 und 2014 übergeben. Dieser
erläutert die Maßnahmen, welche die LVB zur Erfüllung der definierten Anforderungen des Nahverkehrsplanes im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben.
Des weiteren wurde entsprechend des Ratsbeschlusses RBV-2047/14 vom
16.04.2014 erstmals eine Anlage zum Erfüllungsstand der Mindest- und Qualitätsstandards des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig aufgenommen.
Der Bericht zu den ergänzenden Anforderungen für 2013/2014 ist als Anlage 2 beigefügt.
2
Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007
Die Stadt Leipzig ist als zuständige Behörde (Aufgabenträger ÖPNV) nach Artikel 7
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die
diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Dieser Bericht soll nach Busverkehren und schienengebundenen Verkehren unterscheiden und die Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen. Er enthält weiter Informationen über Art und Umfang der gewährten ausschließlichen Rechte.
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB
incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014
Mit Inkrafttreten der Verordnung am 03.12.2009 wurde erstmalig dieser Bericht erforderlich. Der Bericht für das Jahr 2014 ist der Anlage 3 zu entnehmen und soll nach
Information der politischen Gremien auf den Internetseiten der Stadt Leipzig veröffentlicht werden.
3
Zusammenfassung
Die Betrauung der LVB wurde erfolgreich umgesetzt. Zur Nachweisführung gab es
im ersten Jahr zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen LVB und Stadt, um
nachvollziehbare Unterlagen zu erhalten. Der erreichte Stand dient seitdem erfolgreich als Grundlage für die jährlichen Nachweise.
Anlagen
1 - Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie
Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009
2 - Bericht zu den ergänzenden Anforderungen für 2013/2014
3 - Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2014
Verkehrs- und Tiefbauamt
Seite 5 von 5
Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009
Anlage 1
Entwicklung der Parameter in EURO pro Leistungseinheit
Nr.
Baustein
Betriebszweig
Plan 2009*
Ist 2009
Plan 2010
Ist 2010
Plan 2011
Ist 2011
Plan 2012
Ist 2012
Plan 2013
Ist 2013
Plan 2014
Ist 2014
Plan 2015**
Plan 2016
Vorhaltung der Infrastruktur (€ pro Nutzzugkilometer)
1
2
Baustein
1
Straßenbahn
2,51
2,15
2,21
2,20
2,28
2,13
2,33
2,34
2,38
2,39
2,38
2,43
2,40
2,40
Omnibus
0,27
0,28
0,27
0,28
0,28
0,25
0,29
0,24
0,30
0,26
0,30
0,26
0,28
0,28
verbundbezogenen Verpflichtungen (€ pro Linienbeförderungsfall)
4
5
Baustein
2
Straßenbahn
0,0277
0,0287
0,0281
0,0285
0,0285
0,0289
0,0304
0,0295
0,0307
0,0305
0,0321
0,0324
0,0329
0,0338
Omnibus
0,0277
0,0287
0,0281
0,0285
0,0285
0,0286
0,0304
0,0296
0,0307
0,0306
0,0321
0,0325
0,0356
0,0366
Aufgaben des Fahrbetriebes (€ pro Nutzzugkilometer)
7
8
Baustein
3
Straßenbahn
0,7933
0,9473
0,8111
0,9075
0,8321
0,9483
0,8389
0,9283
1,0255
0,9785
1,0266
0,6508
0,9595
0,9662
Omnibus
1,2836
1,3066
1,3097
1,3610
1,3320
1,4124
1,3426
1,4781
1,4490
1,5202
1,4809
1,4597
1,5196
1,5470
sozialpolitische Verpflichtungen (€ pro Kopf)
10
11
Baustein
4
Straßenbahn
12.739,57
15.118,30
15.329,96
15.093,29
15.544,58
12.509,93
15.346,21
13.517,69
15.591,92
13.567,22
16.106,70
12.240,20
14.657,53
15.111,91
Omnibus
17.088,75
15.230,45
15.443,68
15.301,99
15.659,89
11.210,16
15.460,05
12.835,88
15.757,16
12.337,64
16.277,39
13.075,88
14.126,19
14.564,10
Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D
Plan 2015**: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt
Hinweis: Die Ist-Werte errechnen sich als Quotient aus dem Ausgleichsbetrag (Anlage 1 Seite 3) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2).
Seite 1 von 3
Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009
Anlage 1
Entwicklung der Leistungseinheiten (Nutzzugkilometer, Linienbeförderungsfall)
Nr.
Baustein
Betriebszweig
Plan 2009*
Ist 2009
Plan 2010
Ist 2010
Plan 2011
Ist 2011
Plan 2012
Ist 2012
Plan 2013
Ist 2013
Plan 2014
Ist 2014
Plan 2015**
Plan 2016
Vorhaltung der Infrastruktur (Nutzzugkilometer)
1
2
Baustein
1
Straßenbahn
12.431.200
12.455.667
12.494.615
12.490.386
12.475.420
12.421.660
12.497.868
12.508.939
12.561.684
12.546.961
12.595.633
12.476.544
12.339.892
12.555.117
Omnibus
8.351.749
8.410.033
8.382.806
8.544.466
8.888.212
9.356.297
9.189.269
9.409.436
9.558.183
9.556.827
8.205.237
10.154.560
10.154.560
10.284.000
verbundbezogenen Verpflichtungen (Linienbeförderungsfall)
4
5
Baustein
2
Straßenbahn
101.013.882
100.187.206
103.489.392
107.074.447
105.238.509
106.204.497
105.294.395
109.301.520
109.020.212
111.822.271
108.464.319
108.468.479
109.650.894
111.614.175
Omnibus
22.408.778
21.392.882
24.120.433
21.931.443
24.302.474
23.295.868
23.573.170
24.629.835
23.913.493
25.260.164
24.441.182
25.112.640
25.112.640
25.981.234
Aufgaben des Fahrbetriebes (Nutzzugkilometer)
7
8
Baustein
3
Straßenbahn
12.431.200
12.455.667
12.494.615
12.490.386
12.475.420
12.421.660
12.497.868
12.508.939
12.561.684
12.546.961
12.595.633
12.476.544
12.339.892
12.555.117
Omnibus
8.351.749
8.410.033
8.382.806
8.544.466
8.888.212
9.356.297
9.189.269
9.409.436
9.558.183
9.556.827
8.205.237
10.154.560
10.154.560
10.284.000
sozialpolitische Verpflichtungen (Köpfe)
10
11
Baustein
4
Straßenbahn
515
479
472
470
458
452
422
421
380
387
381
392
372
394
Omnibus
180
167
159
152
141
136
119
113
99
104
99
96
93
92
Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D
Plan 2015**: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt
Seite 2 von 3
Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009
Anlage 1
Entwicklung des Ausgleichsbetrages in EURO
Nr.
Baustein
Betriebszweig
Plan 2009*
Ist 2009
Plan 2010
Ist 2010
Plan 2011
Ist 2011
Plan 2012
Ist 2012
Plan 2013
Ist 2013
Plan 2014
Ist 2014
Plan 2015**
Plan 2016***
Straßenbahn
31.202.312
26.760.665
27.613.099
27.433.592
28.443.958
26.430.305
29.120.032
29.277.885
29.896.808
30.019.182
30.277.383
30.316.607
29.911.899,40
30.433.603,61
Omnibus
2.254.972
2.359.463
2.263.358
2.435.071
2.488.699
2.348.090
2.664.888
2.287.523
2.867.455
2.468.950
2.486.187
2.590.156
2.871.709,57
2.908.315,20
Straßenbahn
2.798.085
2.880.351
2.908.052
3.049.362
2.999.298
3.066.816
3.200.950
3.225.276
3.346.921
3.407.866
3.516.522
3.517.266
3.643.589,55
3.810.284,71
Omnibus
620.723
615.039
677.784
624.583
692.621
667.154
716.624
729.285
734.144
772.770
792.408
815.605
902.950,08
960.422,30
Straßenbahn
9.861.671
11.799.253
10.134.382
11.334.838
10.380.797
11.779.927
10.484.461
11.611.933
12.882.007
12.276.852
13.059.984
8.119.710
11.958.528,11
12.252.061,59
Omnibus
10.720.305
10.988.550
10.978.961
11.629.368
11.839.098
13.214.678
12.337.513
13.908.112
13.849.807
14.527.891
12.272.647
14.822.345
15.585.178,07
16.068.441,48
Vorhaltung der Infrastruktur
1
2
Baustein
1
verbundbezogenen Verpflichtungen
4
5
Baustein
2
Aufgaben des Fahrbetriebes
7
8
Baustein
3
sozialpolitische Verpflichtungen
10
11
Baustein
4
Straßenbahn
6.560.879
7.241.665
7.235.741
7.093.846
7.119.418
5.654.490
6.476.101
5.690.949
5.924.930
5.250.513
6.198.019
4.798.160
5.507.127,17
6.013.633,47
Omnibus
3.075.975
2.543.485
2.455.545
2.325.902
2.208.044
1.524.582
1.839.746
1.450.454
1.559.959
1.283.115
1.627.576
1.255.285
1.326.873,03
1.353.296,17
Summer aller Bausteine
13
14
15
Gesamt
Straßenbahn
50.422.946
48.681.934
47.891.274
48.911.638
48.943.470
46.931.538
49.281.544
49.806.043
52.050.666
50.954.413
53.051.908
46.751.744
51.021.144,24
52.509.583,37
Omnibus
16.671.975
16.506.537
16.375.648
17.014.924
17.228.463
17.754.504
17.558.771
18.375.374
19.011.365
19.052.726
17.178.818
19.483.390
20.686.710,75
21.290.475,15
Summe
67.094.921
65.188.471
64.266.922
65.926.562
66.171.932
64.686.042
66.840.315
68.181.417
71.062.031
70.007.139
70.230.726
66.235.124
71.707.854,98
73.800.058,51
Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D
Plan 2015**: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt, 1% Anreizregelung
Plan 2016 ***: 1% Anreizregelung
Hinweis: Die Plan-Werte errechnen sich als Produkt aus dem Parameter (Anlage 1 Seite 1) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2).
Seite 3 von 3
Bericht zu den Ergänzenden Anforderungen
gemäß Anlage 2/6
1 Einleitung
Der in der 36. Ratsversammlung am 20.06.2007 beschlossene Nahverkehrsplan regelt
die Rahmenbedingungen des ÖPNV in der Stadt Leipzig. Die Betrauung der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen ist durch die
Aufgabenträgerin Stadt Leipzig mit Beschlusses der Ratsversammlung (RBIV 1754/09)
am 28.10.2009 erfolgt.
Gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Altmark Trans“ vom
24.07.2003 muss das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung klar
definierter gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein (1. Kriterium). Die
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, zu deren Erbringung die LVB durch die
Betrauung verpflichtet werden, gelten – bezogen auf das Verkehrsangebot und unter
Berücksichtigung aller ÖPNV-Leistungen in der Stadt Leipzig – für alle
Verkehrsleistungen, die in der Stadt Leipzig noch erbracht werden müssen, damit die in
diesem Betrauungsakt präzisierten Zielstellungen des Nahverkehrsplans erreicht werden.
Bestandteil der Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ist die Erfüllung
der Ergänzenden Anforderungen, welche in Anlage 2/6 niedergelegt sind. Auf Wunsch
der Stadt Leipzig wurde der nachfolgende Bericht erarbeitet. Dieser erläutert die
Maßnahmen, welche die LVB in den Jahren 2013 und 2014 zur Erfüllung der definierten
Anforderungen des Nahverkehrsplanes im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht
haben. In den Anlagen 1 und 2 zum Bericht ist des Weiteren eine Gesamtbetrachtung
zu den Anforderungen des Nahverkehrsplanes und deren Erfüllungsstand aufbereitet.
2
2.1
Vorgabe des Aufgabenträgers im Rahmen des Nahverkehrsplanes
Fahrbetrieb
2.1.1 Flächenhafte Erschließung des Stadtgebietes
In den Jahren 2013 und 2014 wurden zur Verbesserung der Feinerschließung 12 neue
Haltestellen eingerichtet.1
Mit Einführung der Buslinie 91 (Wahren – Porsche / Güterverkehrszentrum) zum
14.12.2014 wurde das letzte schlecht erschlossene Gebiet der Kategorie A beseitigt. Die
Linie 91 wird in Kooperation mit der Firma Auto-Webel betrieben und löst im
Stadtgebiet Leipzig deren Linie 190 ab, die bis dahin allein die ÖPNV-Erschließung des
GVZ verantwortete. Für die Linie 91 hat die LVB eine einstweilige Erlaubnis bis zum
13.12.2016 erhalten. Bis dahin wird geprüft, ob das erheblich ausgeweitete Angebot
1
BMW Presswerk (Li. 82, 86), DB Schenker LZA Süd (Li. 86), Gottfried-Keller-Straße (Li. 75, 172),
Härtelstraße (Li. 2, 9, 16), Messeallee DB Schenker (Li. 86), Münzgasse (Li. 10, 11), Plaußig Fuchsberg (Li.
83), Porsche Nordtor (Li. 91), GVZ Nord, Großmarkt Leipzig (Li. 91), GVZ Nord, Sattlerweg (Li. 91),
Wachbergallee (Li. 62), Zollschuppenstraße (Li. 60)
Seite 1 von 19
(annähernde Verdoppelung des Fahrtenangebots montags bis freitags) in
ausreichendem Maße angenommen wird, so dass es dauerhaft beibehalten werden
kann. Da die Linie nur zu einem geringen Teil durch Zuschüsse der Stadt Leipzig und des
ZVNL (die Linie 91 ist Bestandteil des überregional bedeutsamen PlusBus-Netzes)
finanziert werden kann, ist die Nutzerfinanzierung eine unabdingbare Voraussetzung.
Zentraler Baustein ist der Abschluss eines Job-Ticket-Vertrags mit der Fa. Porsche AG, in
dem sie sich auf 2 Jahre befristet zur Abnahme einer Mindestanzahl von Job-Tickets
verpflichtet hat.
Die Zukunft der im März 2011 eingerichteten und von Sponsoren finanzierten
Quartiersbuslinie 66 („Grünolino“) ist nicht gesichert. Zwar haben sich die Sponsoren
noch einmal bereit erklärt, sich ein weiteres Jahr bis März 2016 zu engagieren, haben
jedoch einerseits die Zahlungen gekürzt und andererseits die Erwartung geäußert, dass
sich die Linie danach selbst tragen oder in den Nahverkehrsplan aufgenommen und
damit in die Finanzierung durch die Stadt Leipzig übergehen muss. Zwar erfreut sich der
Grünolino einer nach wie vor hohen Fahrgastnachfrage und hat sich mittlerweile für
viele insbesondere ältere Grünauer zum unverzichtbaren Bestandteil der Nahmobilität
entwickelt, so dass die geringere Sponsorenfinanzierung durch höhere Fahrgelderlöse
kompensiert werden kann, jedoch reichen diese allein nicht aus, um die Betriebskosten
vollständig zu decken. Eine weitere Erhöhung der Fahrgastzahlen und damit der
Fahrgelderlöse ist nicht mehr möglich, da aufgrund der engen Straßenverhältnisse und
der teilweise tonnagebeschränkten Straßen nur der Einsatz eines Kleinbusses möglich
ist, der bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt.2
Mit der Neuordnung der Busverkehre im Landkreis Leipzig zum 15.12.2013 haben die
LVB alle ausschließlich innerhalb des Landkreises Leipzig verkehrenden Regionalbuslinien
sowie die stadtgrenzenüberschreitenden Linien 107, 120 und 141 an die Regionalbus
Leipzig GmbH (vormals PVM Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH) abgegeben.
Die von diesen drei genannten Linien bedienten innerstädtischen Abschnitte werden
parallel auch von LVB-Linien bedient, die bereits für sich allein genommen die
Anforderungen des Nahverkehrsplans erfüllen. Eine Ausnahme bilden die Stadtteile
Knautnaundorf und Rehbach, die von der LVB-Linie 63 und der RL-Linie 120 bedient
werden; hier werden die Anforderungen des NVP nur im Zusammenspiel beider Linien
erfüllt.
Im Gegenzug gingen die bei den LVB verbleibenden stadtgrenzenüberschreitenden
Buslinien 61, 65, 75, 81, 108, 130, 131, 143, 161, 172, 173, 175, 176, N2, N4, N6 und
N9 im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig sowie den
Landkreisen Leipzig und Nordsachsen auch mit ihren außerhalb des Stadtgebiets
liegenden Abschnitten in die Aufgabenträgerschaft der Stadt Leipzig über und wurden
in die Betrauung aufgenommen. Somit konnte sichergestellt werden, dass sich die
Anbindung der peripher gelegenen Stadtteile an die Kernstadt und die umliegenden
Gemeinden nicht verschlechtert.
2
Stand Februar 2016: Die Leipziger Verkehrsbetriebe werden den Grünolino mindestens bis März 2017 weiter
betreiben.
Seite 2 von 19
2.1.2 Radial- und Tangentialverbindungen
Die Mindeststandards des Nahverkehrsplans zu radialen und tangentialen
Verkehrsverbindungen werden seit Einführung des „Netzes 2010“ vollumfänglich
eingehalten. Der Erfüllungsgrad hat sich seitdem in folgenden Punkten verändert:
− Auf den Straßenbahnlinien 3, 4 und 12 wird seit Fahrplanwechsel im November
2012 am Samstag zwischen 10 und 18 Uhr ein 10-Minuten-Takt statt des
vormaligen 15-Minuten-Taktes angeboten. Diese Angebotsverbesserung dient als
Test im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung auf das übrige Straßenbahnnetz
und Teile des Busnetzes.
− Auf der Straßenbahnlinie 14 wird seit Fahrplanwechsel im Dezember 2013
Montag bis Samstag ein 15-Minuten-Takt statt des vormaligen 20-MinutenTaktes angeboten. Damit wurde die radiale Anbindung des Stadtteils Plagwitz an
das Stadtzentrum deutlich verbessert.
2.1.3 Sonderverkehre, Veranstaltungsverkehre
Im Berichtszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 fanden insgesamt 4 Großkonzerte
(11.06.2013 Depeche Mode, 07.07.2013 Bruce Springsteen, 13./14.06.2014 Udo
Lindenberg) in der Red-Bull-Arena statt. Ferner kam es aufgrund des sportlichen Erfolges
von RB Leipzig, welcher nunmehr in der 2. Bundesliga spielt, zu einer erheblichen
Erhöhung der Zuschauerzahlen bei Heimspielen. Mittlerweile haben sich diese bei
durchschnittlich 25.000 eingepegelt. Zu allen Veranstaltungen konnte die LVB
bedarfsgerechte Sonderleistungen anbieten. Dabei wurde bei Veranstaltungen mit
einem Großteil auswärtiger Besucher das Sonderlinienkonzept, welches alle Leipziger
P&R Plätze umstiegsfrei mit der Red-Bull-Arena verbindet, zur Anwendung gebracht.
2.2
Infrastruktur
2.2.1 Gesamtnetz
Die LVB stellen sicher, die Infrastruktur des Gesamtnetzes für Straßenbahn gemäß den
Gestaltungsanforderungen des Nahverkehrsplanes und den Bestimmungen des
Straßenbenutzungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den LVB vom 09.11.1999
sowie der Einzelvereinbarung zum Straßenbenutzungsvertrag zwischen dem Tiefbauamt
der Stadt Leipzig und den LVB vom 15.03.1999/22.03.1999, zu unterhalten und zu
verändern (Vgl. NVP: S. 46-49, S. 56-61).
Um diese vorgenannte Veränderung und Unterhaltung durchführen zu können, sind die
LVB in ständigen Gesprächen mit Vertretern des Landes und des Bundes um die
erforderlichen Fördermittel für investive Verbesserungen zu akquirieren. Die Fördermittel
konnten in den Jahren 2013 und 2014 bereits auf knapp 19 Mio. EUR gesteigert
werden. Für die Zukunft ist es dringend erforderlich, die Fördermittel weiter zu erhöhen,
denn nur mit ausreichend Fördermitteln ist es möglich das Streckennetz weiter zu
modernisieren und die Substanz zu erhalten. Die strategische Netzentwicklung, mit der
gezielt Investitionsschwerpunkte im Netz gesetzt und verfolgt werden, ist in der
Vergangenheit vor allem in Form von komplexen Großbauprojekten durchgeführt
worden. In den Folgejahren, beginnend in 2015, ist vor allem die deutliche Reduzierung
Seite 3 von 19
von Langsamfahrstrecken in vielen kleineren Baumaßnahmen geplant. Damit wird die
Leistungsfähigkeit des Netzes für die wachsende Stadt erhöht.
Die Maßnahmen des Schienenwegebaus können durch ihre Lage im innerstädtischen
Verkehrsraum nicht losgelöst von den Aktivitäten der anderen Versorgungsträger KWL
GmbH und SW L GmbH sowie der Stadt Leipzig als Straßenbaulastträger gesehen
werden. Somit wirken sich ggf. in diesen Bereichen vorhandene finanzielle Restriktionen
auch unmittelbar auf die Maßnahmen der LVB aus. In 2014 wurde mit den Partnern
eine Abstimmungsroutine implementiert, die die erforderliche Transparanz schafft und
die Prioritätenfestlegungen der Partner auf die wirksamsten Maßnahmen sicherstellt.
Die LVB verfolgen weiter das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung im Sinne der
barrierefreien Nutzung des ÖPNV. In diesem Sinne wurde in 2013 und 2014 der
behindertengerechte Ausbau von Straßenbahn- und Bushaltestellen im Stadtgebiet
fortgeführt. Folgende Straßenbahnhaltestellen wurden entsprechend umgebaut:
Bayrischer Platz, Härtelstraße, Lindenauer Bushof, Credéstraße, Pittlerstraße,
Wiebelstraße, Klemmstraße und Hildebrandstraße.
Folgende Bushaltestellen wurden entsprechend umgebaut: Faradaystraße, Fockestraße,
Mockau West, Schilberger Weg, Technisches Rathaus, Theresienstraße, Hartzstraße,
Virchow-/Coppistraße, Zollschuppenstraße, Gemeindeamt Lindenthal, Ratzelbogen,
Credéstraße, Schenkendorfstraße und A.-Bebel-Straße/K.-Eisner-Straße.
Auch in der Zukunft werden weitere Haltestellen behindertengerecht ausgebaut.
2.2.2 Fahrzeuge
Eine Übersicht über die Entwicklung der Fahrzeugflotte enthalten die nachfolgenden
Tabellen 1, 2 und 3.
Durch die Beschaffung neuer Kraftomnibusse (18 Hybridbusse, 45 Urbino 18) und die
Abgabe von Regionalbuslinien an die Regionalbus Leipzig GmbH (vormals PVM
Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH) konnte im Zeitraum 01.01.2011 –
31.12.2014 der Anteil an Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette von ca. 50% auf ca.
91% erhöht werden.
Bis zum 31.12.2016 soll dieser Anteil vorbehaltlich der Finanzierung auf 100% erhöht
werden.
Seite 4 von 19
Tabelle 1: Busbestand für Linienverkehr in der LVB-Gruppe nach Umweltplakette
Umweltplakette
Grün
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
59
78
95
128
128
Stadtbusse
rot/gelb Summe
SV
65
124
48
126
36
131
26
154
12
140
Grün
18
29
30
30
15
Regionalbusse
rot/gelb
Summe
RV
33
51
40
69
34
64
30
60
3
18
Summe
gesamt
175
195
195
214
158
Durch die Beschaffung von neuen Niederflurstraßenbahn-Triebwagen (NGT6 und
NGT12) sowie 5 gebrauchten Niederflur-Beiwagen (NB4) und einer Aussonderung von
Tatrafahrzeugen konnte im Zeitraum vom 01.01.2011 – 31.12.2014 der Anteil der
Niederflureinheiten um ca. 8% auf ca. 71% erhöht werden (s. Tabelle 3).
Zum 31.12.2014 verkehrten praktisch an Werktagen 97% aller Kurse mit
Niederfluranteil, am Wochenende 100%.
Mit dem Ziel einer vollständigen Ablösung der hochflurigen Tatra-Fahrzeuge im
Regelbetrieb erfolgte im Jahr 2014 die europaweite Ausschreibung der Lieferung neuer
niederfluriger Stadtbahnwagen. Im Februar 2015 erfolgte die Vertragsunterzeichnung
zur Lieferung von zunächst 5 Neufahrzeugen im Jahr 2016. Weitere Lieferlose können
optional, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, abgerufen werden. Ziel ist es die
Tatra-Fahrzeuge bis zum Jahr 2020 abzulösen.
Tabelle 2: Straßenbahnbestand LVB nach Niederflurigkeit
Bestand
am
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
NGT
12
24
27
33
33
33
NGT
8
56
56
56
56
56
NGT
6
43
50
50
50
50
NB
4
38
38
38
38
43
T4D
M
147
145
139
133
133
B4D
M
19
17
1
1
1
B4DM- Summe
NF
6
333
5
338
4
321
4
315
4
320
Summe
NF
167
176
181
181
186
Summe
HF
166
162
140
134
134
Tabelle 3: Niederflureinheiten Straßenbahn
Bestand am
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
%-Anteil NF
Fahrzeuge
50,15
52,07
56,39
57,46
58,12
15-Meter
NF-Einheiten
292,5
311
328
328
333
15-Meter
HF-Einheiten
166
162
140
134
134
Summe
15-Meter
Einheiten
458,5
473
468
462
467
%-Anteil NF
15-Meter
63,79
65,75
70,09
71,00
71,30
2.2.3 Liegenschaften
Die Fertigstellung des Technischen Zentrums Heiterblick und der erreichte Baufortschritt
des Projektes „Betriebshof Dölitz“, der den Anforderungen für nachhaltiges Bauen
gerecht wird, zeigen die konsequente Umsetzung des Liegenschaftskonzeptes.
Seite 5 von 19
Wesentliches Ziel ist die Bündelung sämtlicher Potentiale, um die erforderlichen
Kapazitäten in den Bereichen Wartung, Reparatur und Abstellfläche bereitstellen zu
können.
Alle Instandhaltungsmaßnahmen an Bestandsflächen und Gebäuden werden nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den neuen Standards für Klima und
Energieeffizienz ausgerichtet. Beachtet werden ebenso neueste gesetzliche Regelungen,
die z.B. den Brandschutz betreffen.
Bei dem konsequent verfolgten Ziel den Anforderungen an die Umwelt gerecht zu
werden und die benötigten Leistungen im Bereich Störfallmanagement zur Verfügung
zu stellen, werden sämtliche Ressourcen aktiviert.
An dem Ziel des Liegenschaftskonzeptes, nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen
zu veräußern, wird festgehalten. Damit lassen sich Instandhaltungs- und
Wartungsaufwendungen minimieren.
2.2.4 Gesamtnetz
Das wichtigste Ereignis der letzten zwei Jahre im ÖPNV der Stadt Leipzig war die
Inbetriebnahme des Citytunnels mit Einführung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes
(MDSB) am 15.12.2013. Die notwendigen Anpassungen im Liniennetz der LVB an das
MDSB wurden bereits weitgehend mit der Netzreform von Oktober 2010 vollzogen.
Zum Fahrplanwechsel am 15.12.2013 beschränkten sich die Veränderungen daher auf
Anpassungen von Abfahrtszeiten einzelner Linien an den Umsteigepunkten zur S-Bahn.
Hauptmaßnahme war die nach 2011 bereits zweite Taktverdichtung auf der
Straßenbahnlinie 14 (siehe auch Punkt 2.1.2); diese verkehrt nunmehr montags bis
samstags tagsüber im 15-Minuten-Takt und schafft in Plagwitz eine optimale
Verknüpfung zur im 30-Minuten-Takt verkehrenden S-Bahn-Linie S1 sowie ergänzend
zur Erfurter Bahn Richtung Gera.
2.2.5 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem
Die automatische
Anschlusssicherung, die Versorgung der dynamischen
Fahrgastinformationssäulen und die Fahrplanauskunft der Fahrplan-Ist-Daten werden
von den LVB auf Basis eines Rechnergestützen Betriebsleitsystems (RBL) erbracht. Im
aktuellen Fahrplan werden dazu insgesamt 163 Anschlüsse mit dem RBL automatisch
überwacht. Derzeit wird das RBL-System der LVB mittels einer Neubeschaffung
grundlegend modernisiert und somit auf den Stand der Technik gebracht. Das neue
System wird im Bereich der Fahrgastinformation in den Fahrzeugen, wie Ansage von
Linie und Ziel für Blinde, Anzeige der barrierefreien Haltestellen und der Anschlusszeiten
für Abbringerfahrten im Istfahrplan deutlich verbessert. Ferner ist die Beschaffung von
modernen Kassensystemen für die Busflotte der LVB Bestandteil des Projektes, welches
in 2015 planmäßig abgeschlossen wird.
2.2.6 Fahrgastinformation
Das Jahr 2013 startete Ende Februar mit der Kommunikation für das Semesterticket
Sommersemester 2013. Mit Plakaten, Flyern, Anzeigen und Verkaufsaktionen wurde bis
Ende April den Studenten das LVB-Ticket nahe gebracht und zum Kauf animiert.
Seite 6 von 19
Ebenfalls im Februar 2013 luden die LVB zum Sitztest ein. Direkt im Fahrzeug konnten
unsere Fahrgäste ihr Urteil zu den Testsitzen abgeben. Die Sitztestbahn, die auf der Linie
3 im Einsatz war, wurde von Teams begleitet, welche die Fahrgäste bei der Beurteilung
unterstützten. Die Mehrheit der Fahrgäste entschied sich für den Polstersitz, der bereits
außer in den Tatras in allen Fahrzeugen der LVB eingesetzt wird.
Im März 2013 fand die Lehrerfortbildung zum Unterrichtsprojekt „In Leipzig fahr´n wir
Bus und Bahn“ statt. Die Fortbildung richtete sich an Leipziger Grundschullehrerinnen/lehrer der 3./4. Klassen. In der 2-stündigen Veranstaltung wurden Antworten auf
folgende Fragen gegeben: Wie kann das Projekt an der Grundschule funktionieren? Wie
können die Schülerinnen und Schüler an das Thema herangeführt werden? Welche
Möglichkeiten stehen den Grundschulen dazu offen?
Wenn die Fahrgäste in den Abendstunden von der Arbeit, vom Einkaufen oder von
einem Treff mit Freunden aus der Leipziger City nach Hause wollen, können sie seit dem
23. März 2013 den LVB-Mobilo nutzen. Der Mobilo hält Informationen über Haltestellen
und Abfahrtszeiten von Straßenbahn und Bus im Spätverkehr ab der Leipziger
Innenstadt bereit. Aufgrund seines kleinen Formates passt der kleine praktische Helfer in
jede Hosentasche. Mit ihm lassen sich Feierabendaktivitäten leicht planen. Denn
Straßenbahn und Bus sind eine echte Alternative zum Auto. Man fährt entspannt, kann
den Abend genießen und spart obendrein noch Parkgebühren. Da Straßenbahn und Bus
in der Zeit von 19 Uhr bis 23 Uhr im 15-Minuten-Takt fahren, kommt man ohne langes
Warten aus der City nach Hause. Die Kunden erhalten somit eine verbesserte
Information über unser Angebot. Der LVB-Mobilo ist in allen LVB-Service-Centern
erhältlich.
Seit über 20 Jahren sind die Verkehrsbetriebe Partner des Sicheren Schulweges und
organisieren die An- und Abreise der Kinder und werben u. a. mit Aufklebern an Bussen
und Bahnen für besondere Rücksicht auf Kinder beim Schulstart.
Maskottchen von Polizei, LVB, KWL und zahlreicher Partner eröffneten auch 2013 und
2014 in bekannter Art und Weise den Aktionstag Sicherer Schulweg. Im Rahmen der
Gemeinschaftsveranstaltung von Messestadt Verkehrswacht Leipzig, Leipziger
Volkszeitung und LVB machen auf dem Augustusplatz ABC-Schützen, Vereine und
Institutionen gemeinsam auf den Beginn des neuen Schuljahres aufmerksam.
Im Dezember 2011 gingen die LVB mit ihrem Twitter-Account LVB_direkt
(www.twitter.com/LVB_direkt) online, im März 2012 folgte das Facebook-Profil unter
www.facebook.com/LVBdirekt und www.youtube.com/lvbde. Die Aktivitäten der LVB in
den Sozialen Netzwerken haben sich zu wichtigen Informationskanälen entwickelt, die
sich auch nach drei Jahren einer wachsenden Nutzung erfreuen. Gerade in
Extremsituationen haben sich diese Kommunikationswege als ausgesprochen nützlich
erwiesen, um Kunden der LVB mit wichtigen Informationen zu versorgen. Darüber
hinaus werden über diese Wege verstärkt Leistungen der LVB angeboten, da eine
streuverlustfreie Kommunikation mit einer großen Zielgruppe möglich ist, bei geringen
Kosten. Auf dem Twitter-Account der LVB können sich Kunden außerdem jederzeit über
die aktuellen Verkehrsmeldungen informieren, da diese direkt und topaktuell von den
Seite 7 von 19
Mitarbeitern der Verkehrsleitstelle verfasst und eingestellt werden. Positiver Effekt: Auch
viele LVB-Mitarbeiter beteiligen sich an dem Dialog mit unseren Kunden. Damit dieses
nicht unkontrolliert geschieht wurden in einem Beteiligungsprozess von LVBMitarbeitern eigene Social Media-Guidelines erarbeitet. Diese Guidelines geben Tipps
und Empfehlungen wie man sich im sozialen Netz verhalten sollte. Mit dem „Social
Media-Knigge“ waren die LVB auch beim PRIMA-Wettbewerb am Start. PRIMA steht für
„Produktivitätssteigerung und Innovation durch Mitarbeiterbeteiligung" und will
Mitarbeiter in Verkehrsunternehmen motivieren, sich mit ihren Ideen einzubringen.
Perspektivisch wird Social Media auch in der Internen Kommunikation nicht mehr
wegzudenken sein, da viele Mitarbeiter dort aktiv sind und schon heute diese Medien
zum kollegialen Austausch nutzen.
Einen Schwerpunkt im Jahr 2014 bildete „New Mobility“, unter dessen Dachmarke im
Hause LVB Projekte zur Elektromobilität, Intermodalität und Geschäftsentwicklung unter
den Zielen von FOKUS 25 fortgeführt und mit Blick auf ihre Nachhaltigkeit gesteuert
werden.
Vom 27. bis 29. Oktober 2014 richtete die Leipziger Messe das 2. Mal nach 2012 einen
Kongress und eine Fachmesse unter der Bezeichnung „new mobility - Mobilität neu
denken“ aus. Die LVB waren im Beirat dazu von Beginn an durch den Geschäftsführer
Ronald Juhrs vertreten und präsentierten sich während der Durchführung mit Beiträgen
der Geschäftsführung im Programm und mit einem Präsentationsstand zur eigenen
Entwicklung als Mobilitätsdienstleister und zur Elektromobilität. Im Rahmen der
Veranstaltung wurden Konzepte, Produkte und Dienstleistungen zur künftigen Mobilität
in vernetzten Infrastrukturen von Städten und Regionen sowie daraus resultierende
Chancen präsentiert und diskutiert. Mit ihrem modular aufgebauten Informationsstand
zeigen die LVB seit der Messe öffentlichkeitswirksam und auch folgend nutzbar die
Verknüpfung ihrer aktuellen strategischen Ziele als Mobilitätsdienstleister und zur
Elektromobilität.
Mit dem Projekt Mobilitätsplattform verfolgen die LVB das Ziel intermodale Angebote
mit der Sicherstellung einfacher Wegeketten für unsere Kunden zu ermöglichen und
anzubieten. Durch die Mobilitätsplattform soll IT-gestützt aufbauend auf den
Informations- und Auskunftstool easy.GO ein Verkehrsmanagementsystem sowie ein
Bezahlsystem für den Kunden zuletzt aus einer Hand hergestellt und verknüpft werden.
Die LVB werden Betreiber dieses durch EFRE-Fördermittel unterstützten Systems, dass
durch die TAF Mobile GmbH (TAF) hergestellt wird. Die intensiven konzeptionellen und
analytischen Arbeiten mündeten im November 2014 in eine erste Testphase. Parallel
dazu fanden die weiteren detaillierteren Absprachen mit den Partnern teilAuto und
nextbike statt.
Die Planung und Abstimmung zu der Errichtung von 25 Mobilitätsstationen wurden
2014 abgeschlossen und die Standorte mit der Stadt definiert. Bis Juni 2015 werden
diese Stationen im Stadtgebiet errichtet.
Die LVB-Webseite soll technisch und funktional überarbeitet und entsprechend den sich
ändernden Bedürfnissen und Angeboten ausgebaut werden. Dazu gehört neben der
Seite 8 von 19
Verbesserung der Bedienbarkeit und Erweiterung der Webseite die Bereitstellung der
Inhalte auf modernen Ausgabemedien, die Modernisierung des Onlineshops und
zukünftig der Zugang zur geplanten Mobilitätsplattform, d.h. auch zu neuen
Serviceangeboten im Rahmen des ausgebauten Mobilitätsmanagements. Im Ergebnis
soll für den Kunden ein virtuelles Service-Center entstehen, in dem er bzw. sie sämtliche
Vorgänge (Information, Beratung, Kauf, Verträge etc.) online erledigen kann und eine
Rund-um-Betreuung erfährt. Dabei soll der Fokus über die Fortbewegung mit Bus und
Bahn hinaus weiter gefasst werden und zukünftig auf einer ganzheitlichen Mobilität
durch z. B. weitere Angebote wie Car- und Bike-Sharing liegen.
Durch die im Jahr 2014 erfolgte, wenngleich fördertechnisch kostenneutrale,
Verlängerung des Projektes SaxMobility II bis 2016 kann nun an der weiteren
Verknüpfung von Zugangs- und Abrechnungssystemen zum Stromladen mit der
Kundenansprache und dem Ticketing im ÖPNV gearbeitet werden. Dies betrifft aktuell
auch die Zusammenarbeit zur Mobilitätsstation mit den Stadtwerken Leipzig. Ziel ist es,
den Umweltverbund inklusive der sich neu entwickelnden Elektromobilität weiter im
Sinne der Daseinsvorsorge und des Umweltschutzes zu stärken.
Seit dem Frühjahr 2014 können im LVB-Service-Center in der Peters-/Markgrafenstraße
und im Mobilitätszentrum am Hauptbahnhof Tickets für Veranstaltungen in der ARENA
gekauft werden. Dieses zusätzliche LVB-Leistungsangebot hat seit seiner Einführung
steigenden Zuspruch.
Am 6. November 2014 fand im Straßenbahnhof Angerbrücke der 10. Senioren- und
Behindertentag statt. Vereine, Institutionen und Einrichtungen präsentierten ihre
Angebote für Ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die LVB,
Gastgeber bereits seit dem Jahr 2005, boten neben Führungen durch die Leitstelle und
kurzen Tram-Fahrten durch den Betriebshof auch wieder eine Diskussionsrunde an, bei
der Experten den Besuchern Rede und Antwort standen.
2.2.7 Sicherheit, Sauberkeit, Not- und Störfälle
Bei der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kommen zur Fahrausweisprüfung
geschulte Fahrausweisprüfer zum Einsatz. Die Anzahl der Fahrausweisprüfer, die ihre
Kontrollen in Uniformen ausführen, lag zwischen 30 – 40 % im Jahr 2014. Die
Fahrausweisprüfer werden, wie in den vergangenen Jahren regelmäßig in Fragen des
Zivil- und Strafrechts geschult. So wurden z. B. mit allen Fahrausweisprüfern auch im
Jahr 2014 die Kommunikations- und Deeskalationstrainings fortgeführt.
Die Verkehrsleitstelle der LVB war rund um die Uhr besetzt und erfüllte die genannten
Anforderungen zur Verkehrsüberwachung mittels RBL und Verkehrsmeister im
Außendienst zur Organisation von Ersatz- und Zusatzleistungen bei Bedarf und zur
Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufs nach Unfällen und anderen Störungen.
Großer Wert wird dabei auf die Fahrgastinformation mittels Lauftexten an DFI- Säulen
und der Erstellung von Verkehrsmeldungen über moderne Medien, wie z.B. Internet,
gelegt.
Seite 9 von 19
Für die LVB-Verkehrssteuerung entwickeln sich die stark wachsende Zahl von
Demonstrationen und kurzfristig eintretende, extern verursachte Havarien verbunden
mit Sperrungen im Liniennetz zu großen Herausforderungen. Um den steigenden
Anforderungen bei der Vorbereitung und Bewältigung von Großveranstaltungen wie
Konzerten und Fußballspielen gerecht zu werden, ist eine enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit unserer Einsatzplanung mit Polizei, Veranstaltern und Vertretern der
Stadt Leipzig gegeben.
Die seit 2011 geänderte Philosophie der Fahrausweisprüfung hat sich auch im Jahr 2014
bewährt. Neben der regulären Fahrausweiskontrolle treten die Fahrausweisprüfer auch
als Servicemitarbeiter und Kundenberater auf. Der Schwerpunkt in der neuen
Philosophie liegt in der Erhöhung der Präsenz gegenüber den Fahrgästen, mit dem Ziel
das subjektive Sicherheitsempfinden zu verbessern. Diese erhöhte Präsenz wird auch
sichtlich und positiv von den Fahrgästen wahrgenommen.
Die Fahrzeuge und Haltestellen der LVB werden regelmäßig (täglich) durch Mitarbeiter
der Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH gereinigt. Neben dem Winterdienst an
Haltestellen und in den Betriebsanlagen sorgen auch Bereitschaftsdienste innerhalb und
außerhalb der Betriebsverkehrszeit dafür, dass an Linienfahrzeugen festgestellte Graffiti
schnell wieder beseitigt werden und somit der pünktliche und zuverlässige Fahrbetrieb
aufrechterhalten werden kann.
2.3 Anwendung des Verbundtarifes
Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben in den Jahren 2013 und 2014 gemäß den
Festlegungen im Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig ("Beiträge zur Stadtentwicklung",
Nr. 48 mit Stand vom November 2007) die tariflichen und vertrieblichen Vorgaben der
Stadt Leipzig im Rahmen des Auftrags umgesetzt.
Das betrifft zum einen die konsequente Anwendung und Mitarbeit bei der
Weiterentwicklung des MDV-Tarifs. Auf Basis des in 2012 umgesetzten „Neuen
Tarifmodells“ haben die LVB das Angebot in den letzten zwei Jahren schrittweise
ergänzt und die Überführung der SchülerCard und SchülerMobilCard als die bisher
wichtigsten im Haustarif verbliebenen Schülerprodukte des „Leipziger Modells“ in den
MDV-Tarif umgesetzt. Diese Maßnahmen wurden zusammen mit der Stadt Leipzig und
dem MDV maßgeblich durch die Zielstellung vorangetrieben, den ÖPNV-Kunden die
problemlose Nutzung des im Dezember 2013 in Betrieb gegangenen Mitteldeutschen SBahnnetzes zu ermöglichen.
Die im Haustarif verbliebenen Schüler-Produkte: Schülerzeitfahrausweis und
Schülerkarte Plus werden für eine Übergangszeit bis zur Umsetzung entsprechender
MDV-Produkte weiterhin angeboten.
Seit dem Wintersemester 2014/15 nutzt die große Mehrzahl der Leipziger Studenten
einschließlich der Studenten der Universität bereits das MDV-Vollticket, während das
Semesterticket im Haustarif von den Studierenden der Hochschule für Grafik und
Buchkunst, der Hochschule für Musik und Theater und der Handelshochschule Leipzig
weiterhin präferiert wird.
Seite 10 von 19
Auch die mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abgestimmten und im MDV-Gebiet
abgeschlossenen Kombitickets mit unterschiedlichen Veranstaltern und Institutionen
wurden seitens der LVB entsprechend des gültigen MDV-Tarifs kalkuliert und vereinbart.
Speziell das 2014 umgesetzte Kombiticket für RB-Leipzig erleichtert die An- und Abreise
rund um das zentral gelegene RB-Stadion.
In den Berichtszeitraum fallen folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tarifund Vertriebsangebote (ausschnittsweise):
2013
•
•
•
•
•
•
Fortsetzung der Gespräche mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig,
dem MDV und der Deutschen Bahn zum Thema „Überführung von SchülerCard /
SchülerMobilCard in den MDV-Tarif“
Umsetzung einer kundenfreundlichen Regelung zur Anerkennung der im
Schuljahr 2013/14 noch im Haustarif angebotenen SchülerCard und
SchülerMobilCard in der S-Bahn und den Regionalzügen in Leipzig (plus einer frei
wählbaren angrenzenden Tarifzone)
Gemeinsam mit dem Studentenrat der Uni Leipzig: Planung und Durchführung
einer Abstimmung zur möglichen Überführung der Semestertickets der LVB in
den MDV-Tarif (Vollticket-Modell), bei der sich mit der Aussicht auf eine volle
Nutzung der S-Bahn und MDV-weite Mobilität in 2013 die Mehrheit für den
Wechsel in das bereits bestehende MDV-Semester-Vollticket entschied.
moderate
MDV-Tarifanpassung
zum
01.08.2013
unter
Beachtung
familiengerechter und sozial ausgewogener Preise mit dem Schwerpunkt bei
Tages-, Wochen- und Monatskarten; Stärkung des ABO
Durchführung einer Marktforschung zum Potential eines kleinen ABOs, das durch
die Verbindung von Elementen der ABO-Kundenbindung und des flexiblen
Bartarifs die Einstiegshürde in den ÖPNV senken kann
Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen und Umsetzung der Anerkennung
des Citytickets (auch am Startort), sowie des Ländertickets der DB im MDVGebiet
2014
•
•
•
Überführung SchülerCard (SC) und SchülerMobilCard (SMC) zu Beginn des
Schuljahres 2014/2015 in den MDV Tarif: Zukünftig gültig in Leipzig plus einer
frei wählbaren angrenzenden Tarifzone; Schüler konnten aufgrund der
Übergangsregelung während des gesamten Jahres 2014 bereits das S-Bahn-Netz
bzw. den Citytunnel nutzen
Im Zusammenhang mit der Überführung von SC und SMC wurde der 2012 in die
SchülerMobilCard integrierte SchülerFerienPass Teil des MDV-Tarifs
Einführung der SchülerRegioCard zur Ergänzung der SchülerMobilCard um
verbundweite Mobilität in der Freizeit und am Wochenende zusammen mit Eltern
zu fördern
Seite 11 von 19
•
•
•
•
•
•
Einführung des „ABO Azubi Plus“ zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV für
Azubis, deren duale Ausbildungs- und Schulorte in jeweils anderen Tarifzonen
liegen, als der Wohnort. Am Wochenende und an Feiertagen kommt eine MDVweite Gültigkeit dazu.
Wechsel der Studenten der Universität Leipzig und der Berufsakademie Leipzig in
das MDV-Vollticket und damit erfolgreiche Ausweitung der Zahl der
Stammkunden
Vorbereitung und Verhandlung im Rahmen des MDV zur Einführung des „ABO
Flex“ als günstiges und flexibles Einstiegs-Abo zum 01.08.2015 (kleines ABO).
Gespräche mit der Stadt Leipzig und dem MDV zur Einführung eines ABO LPMC,
um zukünftig den Kaufvorgang für einen großen Teil der Leipzig-Pass-MobilcardKunden zu erleichtern.
Tarifanpassungen zum 01.08.2014 im Bereich des Bartarifs und der Zeitkarten;
stabil blieben in der Tarifzone Leipzig die Preise für die Einzelfahrkarten,
Kinderfahrkarten und den Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC)
Beschluss des MDV am 04.12.2014 über die Höhe und den Zeitpunkt der
durchschnittlichen Tarifanpassung im Jahr 2015. In Leipzig ist eine
Tarifanpassung von ca. 3,9% vorgesehen.
Sonstige Aktualisierungen im Zusammenhang mit dem Beschluss zur
Betrauung der LVB (Anlage 2)
Auf Beschluss des Stadtrates RBV-1842/13 wurde am 11.12.2013 die Übertragung der
Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien der Landkreise Leipzig und
Nordsachsen an die Stadt Leipzig beschlossen. Somit sind die in der Zweckvereinbarung
zwischen der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen benannten
Buslinien nun auch mit ihren außerhalb des Stadtgebiets liegenden Abschnitten in die
Betrauung aufgenommen worden.
3
Die Liniengenehmigungen zum 31.12.2014 (inkl. der einstweiligen Erlaubnis für die Linie
91) enthält die aktualisierte Anlage 2/1 – Liniengenehmigungen zum Stand 31.12.2014
(Anlage 3 zum Bericht).
Seite 12 von 19
Anlage 1 zum Bericht
Erfüllung der Mindeststandards des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig
(Erste Fortschreibung von Juni 2007)
Basis: Fahrplanperiode ab 14.12.2014
Gemäß Nahverkehrsplan, Kapitel 4.1, sind zwei Arten von Mindeststandards zu
unterscheiden:
1. Zwingend einzuhaltende Standards
a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets durch öffentliche Verkehrsmittel
b) Bedienung aller Haltestellen im 5- bis 60-min-Takt je nach Lage im Stadtgebiet
und Verkehrszeit
Ausnahme: Soweit die o.g. Mindeststandards in der Fahrplanperiode 2006/2007
nicht eingehalten waren, kann auch weiterhin davon abgewichen werden.
2. Zielstandards
c) Einhaltung von Mindestbedienungsstandards auf Tangentialrelationen
d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit)
e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen
f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen
a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets (NVP; Kap. 4.4)
Dieser Mindeststandard ist nicht vollumfänglich erfüllt. Die derzeitige
Erschließungsqualität ist jedoch nicht schlechter als in der Fahrplanperiode 2006/2007,
sondern im Gegenteil leicht verbessert.
Die schlecht erschlossenen Gebiete der Kategorie A gemäß Nahverkehrsplan
(Breitenfeld, Triftsiedlung, Burghausen, Güterverkehrszentrum) sind nunmehr zu allen
Verkehrszeiten erschlossen. Ausnahme bildet in Burghausen die Schwachverkehrszeit
(später Abend, Wochenende früh). Allerdings sind laut Nahverkehrsplan Ausnahmen bei
schlechtem Kosten-/Nutzen-Verhältnis zulässig.
Von den schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B wurden die Gebiete
- Böhlitz-Ehrenberg-Süd und
- Neulindenau, Saalfelder/Mansfelder Straße
im Rahmen der Busnetzreform 2010 neu erschlossen. Die Erschließung von
Knautkleeberg (Bereiche westlich der Eisenbahnstrecke Leipzig – Gera) wurde durch die
Neuordnung der Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße verbessert. Durch den
Aufgabenträger ist zu prüfen, ob dies ausreicht, um für Knautkleeberg den Status eines
schlecht erschlossenen Gebietes zu streichen.
Bei den übrigen schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B (Mockau-Nord, KleinWiederitzsch, Martinshöhe, Kleinsiedlung Meusdorf, Johannishöhe, Kolmsiedlung/
Sonnenwinkel, Holzhausen-Süd, Anger-Crottendorf (Gregor-Fuchs-Straße) hat es seit
Inkrafttreten des Nahverkehrsplans keine Erschließungsverbesserung gegeben.
Seite 13 von 19
b) Bedienungshäufigkeit (NVP; Kap. 4.5)
Dieser Standard (siehe Nahverkehrsplan, Karte 2) wird im Bedienungsgebiet der LVB
durchgängig erfüllt. Für Teilflächen des Stadtgebietes, in denen die ÖPNV-Erschließung
nicht durch die LVB gewährleistet wird (Rehbach, Knautnaundorf), kann keine Aussage
getroffen werden.
c) Tangentialrelationen (NVP; Kap. 4.5/4.6)
Für die Bedienung von ausgewählten Tangentialrelationen sieht der Nahverkehrsplan
eine kombinierte Bewertung nach Reisezeit und Bedienungshäufigkeit vor. Als
Zielstandard wird formuliert, dass auf maximal 50% der ausgewählten 65
Tangentialrelationen leichte Defizite und auf maximal 10% schwere Defizite hinsichtlich
Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit bestehen dürfen.
Dieser Zielstandard wird seit der Busnetzreform 2010 deutlich übererfüllt. Leichte
Defizite hinsichtlich Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit gibt es seitdem in der
Haupt- und Nebenverkehrszeit noch auf ca. einem Drittel, in der Schwach- und
Wochenendverkehrszeit nur noch auf ca. einem Viertel der ausgewählten 65
Tangentialrelationen. Schwere Defizite treten seit der Busnetzreform 2010 nicht mehr
auf.
d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit)
(NVP; Kap. 4.6)
Die Erreichbarkeit des Stadtzentrums mit maximal 30 Minuten (Kernzone) bzw. 45
Minuten (Außenzone) Reisezeit und höchstens einmaligem Umsteigen ist für das
Bedienungsgebiet der LVB gegeben.
e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen (NVP; Kap. 4.7)
Es existiert bei der LVB keine umfassende Analyse, aus der eine Aussage zur Erfüllung
der im Nahverkehrsplan als Mindeststandard genannten fahrplanmäßigen
Übergangszeiten abgeleitet werden könnte. Generell ist die LVB bestrebt, in der
Fahrplanung kurze Übergangszeiten auf wichtigen Umsteigerelationen zu
gewährleisten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Einzelfall einmal von dem
dargestellten Mindeststandard abgewichen werden muss, wenn eine Ideallösung auf
Grund zahlreicher Fahrplanzwangspunkte (bspw. Bedienung mehrerer Anschlusspunkte
durch ein und dieselbe Linie) nicht möglich ist.
f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen (NVP; Kap. 4.8)
Seit Inkrafttreten des Nahverkehrsplans 2007 wurden durch die LVB 32 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut. Damit wurde ein Ausbaugrad von ca. 60% aller
Haltestellen des Straßenbahnnetzes (Gesamtzahl: 260) erreicht.
Zu Bushaltestellen, die im Regelfall durch die Stadt Leipzig barrierefrei ausgebaut
werden, kann keine Aussage getroffen werden.
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Zusammenfassung:
Stand: Fahrplanperiode 2006/07
Stand: 31.12.2014
schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie A (Fehlende Fahrten)
Breitenfeld (gesamte Ortslage)
Lindenthal (Triftsiedlung)
Burghausen
nur in SVZ (später Abend, Wochenende früh)
zwingend einzuhaltende Standards
GVZ und KLV-Terminal (gesamter Bereich)
schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie B (nicht im Nahbereich einer Haltestelle)
Böhlitz-Ehrenberg-Süd
Mockau-Nord
Mockau-Nord
Klein-Wiederitzsch
Klein-Wiederitzsch
Wiederitzsch (Martinshöhe)
Wiederitzsch (Martinshöhe)
Kleinsiedlung Meusdorf
Kleinsiedlung Meusdorf
Johannishöhe
Johannishöhe
Kolmsiedlung/Sonnenwinkel
Kolmsiedlung/Sonnenwinkel
!
Knauthain/Knautkleeberg
Saalfelder Str./Mansfelder Str.
Holzhausen-Süd
Holzhausen-Süd
Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.)
→ noch gar nicht erschlossen
Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.)
Bedienungshäufigkeit
Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig
erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete).
Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig
erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete).
Zielstandards
Einhaltung von Mindestbedienstandards auf Tangentialrelationen
HVZ/NVZ:
→ deutliche Übererfüllung;
leichte Defizite: 33%, schwere Defizite: keine
SVZ/Wochenende:
→ deutliche Übererfüllung
leichte Defizite: 25%, schwere Defizite: keine
Haupt-/Nebenverkehrszeit:
→ Standard gerade so erfüllt
leichte Defizite: 46%, schwere Defizite: 3%
Schwachverkehrszeit/Wochenende:
→Standard nicht erfüllt
leichte Defizite: 40%, schwere Defizite: 11%
Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit)
Standard im Bediengebiet der LVB mit Ausnahme Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig
der Relation Knautnaundorf - Stadtzentrum erfüllt. erfüllt.
Verbesserung der Umsteigebeziehungen
LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen
kurze Übergangszeiten zu gewährleisten
LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen
kurze Übergangszeiten zu gewährleisten
weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen
Straßenbahnhaltestellen: 126 (ca. 49%)
Straßenbahnhaltestellen: 158 (ca. 60%)
Gebiet erschlossen
!
Verbesserung der Erschließung durch Neuordnung der Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße;
Prüfung durch Aufgabenträger erforderlich, ob Status "schlecht erschlossenes Gebiet" gestrichen
werden kann
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Anlage 2 zum Bericht
Stand: 31.12.2014
Vorinformation über das Leistungs- und Tarifangebot
Fahrplanhefte (übersichtlich, breit gestreut)
Faltblätter
Tarifbroschüren
elektronische Fahrplanauskunft (Internet)
elektronische Reiseauskunft Handy (easy.GO)
kompetente und im Bedarsfall einfach erreichbare persönliche Kundenbetreuung
Mobilitätszentrale
Servicepunkte
20
Servicetelefon
Information an der Haltestelle durch vollständige Beschilderung
Haltestellenname
Linienbezeichnung
Fahrplan- und Tarifinformationen (gut lesbar)
übersichtliche Wegweisung an Verknüpfungspunkten
Information am Fahrzeug
Linienbezeichnung (beidseitig)
Fahrtziel
ggf. Zwischenziele
Information im Fahrzeug
Linienbezeichnung
Fahrtziel
Streckenverlauf
Umsteigemöglichkeiten
Gesamtnetz des ÖPNV
Information durch Fahrzeugführer und Servicepersonal
angemessen
sicher
freundlich
Information über Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf durch Vorankündigung
Zeitung
Lokalfernsehen
Internet
Informationsblätter, z.B. Baustellen-Fahrpläne
Hinweise an den Haltestellen
Hinweise in den Fahrzeugen
Informationen zu Fahrplan- und Tarifänderungen während einer Fahrplanperiode
Seite 16 von 19
Anlage 3 zum Bericht
Anlage 2/1 - Liniengenehmigungen (Stadt und abgehende Verkehre) &
sonstige betraute Verkehre
Stand: 31.12.2014
Straßenbahn
Liniennr.
1
2
3
3
4
7
8
9
10
11
12
14
15
16
Laufweg
von
Lausen
Grünau-Süd
Knautkleeberg
Knautkleeberg
Gohlis, Landsberger Str.
Böhlitz-Ehrenberg
Grünau-Nord
Markkleeberg-West
Lößnig
Schkeuditz
Gohlis-Nord
Plagwitz
Meusdorf
Messegelände
Länge in Km
nach
gesamt
nur
Mockau
17,9
Naunhofer Straße (-Meusdorf)
12,7
Taucha
19,6
Sommerfeld
20,0
Stötteritz
13,1
Sommerfeld
19,7
Paunsdorf-Nord
16,6
Thekla
15,7
Wahren
13,4
Markkleeberg-Ost
22,1
Johannisplatz (-Technisches Rathaus)
5,5
Plagwitz
10,4
Miltitz
17,4
Lößnig
13,8
Die LVB hat eine Netzgenehmigung für das gesamte Straßenbahnnetz.
Seite 17 von 19
Stadt
17,9
12,7
17,8
20,0
13,1
19,7
16,6
12,9
13,4
18,1
5,5
10,4
17,4
13,8
Genehmigung bis
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
31.03.2022
Bus
Stand: 14.12.2014
Liniennr.
60
61
Laufweg
von
Lindenau, Dunckerviertel
Leipzig, Schönau
62
63
Böhlitz-Ehrenberg
Knautkleeberg/Knautnaundorf
65
66
Markkleeberg
Allee-Center, Offenburger Straße
67
70
Rathaus Leutzsch
Connewitz, Kreuz
72
73
74
75
Leipzig, Hauptbahnhof
Leipzig, Hauptbahnhof
Lindenau
Leipzig, Probstheida
76
77
79
Probstheida
Schönefeld
Thekla
80
Thekla, Buswendestelle
81
82
83
85
Thekla
Thekla
Thekla
Gohlis-Süd
über
Plagwitz, Schleußig, Südvorstadt, Reudnitz
S.-Bf. Karlsruher Straße, Ratzelbogen, Zschampertaue,
Lausen, Göhrenz, Kulkwitz, Gärnitz, Seebenisch,
Schkeitbar, Räpitz, Schkölen
Rückmarsdorf
Knauthain, Hartmannsdorf, Rehbach, Thomas-MüntzerSiedlung
Cospudener See, Großzschocher, Grünau, Miltitz
Kiewer Straße, Kaufland, Lausen, Ratzelbogen, AlleeCenter(Süd), Gärtnerstraße, Brünner Straße, Lützner Straße
nach
Lipsiusstraße
Thronitz
Länge in km
gesamt
10,5
18,1
Genehmigung bis
27.01.2018
31.12.2023
Lausen
Knautkleeberg
14,6
5,9
27.02.2018
27.02.2018
Markranstädt
Allee-Center, Offenburger Straße
17,6
14,9
27.02.2018
27.02.2018
Otto-Schmiedt-Straße
Altes Messegelände, Reudnitz, Volkmarsdorf, Schönefeld,
Gewerbegebiet Nordost - Thekla
Anger-Crottendorf, Mölkau, Engelsdorf
Anger-Crottendorf, Mölkau, Baalsdorf, Engelsdorf
Schleußig, Südvorstadt, Stötteritz
Meusdorf, Liebertwolkwitz, Großpösna, Seifertshain,
Fuchshain, Albrechtshain
Sonnenpark-Siedlung
Sellerhausen
Gewerbegebiet Nordost, Paunsdorf, Mölkau, Stötteritz,
Probstheida, Lößnig
Mockau, Gohlis-Nord, Landsberger/M.-Liebermann-Str.,
Möckern, Wahren
Portitz
Portitz, Plaußig, Gewerbegebiet
Göteborger Straße
Gohlis-Nord, Messegelände
Leutzsch, Straßenbahnhof
Mockau-West
1,9
16,3
27.02.2018
27.02.2018
Paunsdorf, Straßenbahnhof
Sommerfeld
Holzhausen, Sophienhöhe
Naunhof
13,6
21,3
14,9
23,1
27.01.2018
27.01.2018
27.01.2018
31.12.2023
Herzzentrum
Stünz
S-Bf. Connewitz, Klemmstraße
(Markkleeberg - Cospudener See)
Lindenau, Bushof
2,4
7,0
15,3
27.01.2018
27.02.2018
26.05.2017
15,4
27.01.2018
Taucha
BMW Werk
Plaußig, Gewerbegebiet
Sachsenpark, Seehausen
5,0
11,2
4,3
8,5
13.11.2017
27.01.2018
27.01.2018
27.02.2018
Seite 18 von 19
86
Leipzig, Hauptbahnhof
87
88
89
90
Wahren
Wahren
Connewitz, Kreuz
Wahren
91
108
118
130
Wahren
Lpz. Probstheida Buswendestelle
Knautkleeberg
Leipzig, Strbf. Angerbrücke
131
143
161
162
172
Merseburg
Liebertwolkwitz, Markt
Lpz.-Schönau, Weißdornstraße
Lausen
Wachau, Atlanta-Hotel
173
175
Borsdorf, Bf.
Leipzig, Sommerfeld
176
Leipzig, Seehausen Schule
N1
N2
N3
N4
N5
N6
N7
N8
N9
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Bf. Neue Messe, Messegelände, Messeallee, DB Schenker,
Sachsenpark, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida,
Gottscheina
Damaschkesiedlung, Lindenthal
Damaschkesiedlung, Lindenthal, Breitenfeld
Musikviertel
Lindenthal, Möckern, Gohlis, Eutritzsch, Schönefeld,
Paunsdorf
Porsche Werk, GVZ Nord T&S
Probstheida Li. 15, Wachau, Markkleeberg
Knauthain
Rückmarsdorf, Lindenaundorf, Frankenhain, Dölzig,
Priesteblich
Güntersdorf
Güldengossa, Auenhain
Lausen, Göhrenz, Kulkwitz
Siedlung Florian Geyer
Meusdorf, Liebertwolkwitz, Holzhausen, Mölkau, Engelsdorf,
Sommerfeld, Althen, Zweenfurth
Panitzsch, Plösitz
Engelsdorf, Borsdorf, Panitzsch, Cunnersdorf, Sehlis,
Dewitz
Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina, Merkwitz,
Seegeritz, Taucha, An der Bürgerruhe
Großzschocher, Lausen, Knautkleeberg
Lindenau, Miltitz, Markranstädt
Böhlitz-Ehrenberg, Miltitz, Lausen
Wahren, Schkeuditz
Wiederitzsch, Lindenthal
Mockau, Thekla, Taucha
Paunsdorf, Engelsdorf, Baalsdorf, Mölkau
Stötteritz, Meusdorf, Holzhausen
Connewitz, Lößnig, Markkleeberg
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BMW Werk
17,7
27.02.2018
Wiederitzsch-Nord
Wiederitzsch-Nord
Leipzig, Hauptbahnhof
Sommerfeld
10,1
8,4
5,4
21,5
27.01.2018
27.01.2018
27.02.2018
27.01.2018
Güterverkehrszentrum-Nord
Großstädteln, Bahnhof
Belantis Vergnügungspark Leipzig
Markranstädt, Bf.
10,8
14,8
8,1
22,5
13.12.2016
31.12.2023
19.03.2016
31.12.2023
Leipzig
Wachau, Am Bach
Markranstädt, Bf.
Großzschocher
Borsdorf, Heinrich-Heine-Straße
31,2
7,3
10,8
8,7
18,1
30.04.2019
31.12.2023
31.12.2023
27.02.2018
31.12.2023
Taucha, Bf.
Taucha Bf./Klebendorfer Str.
9,4
17,7
31.12.2023
31.12.2023
8,2
31.12.2023
32,1
27,9
29,2
30,7
28,4
31,1
29,1
28,2
25,9
27.02.2018
27.02.2018
27.02.2018
13.11.2017
27.02.2018
13.11.2017
27.02.2018
27.02.2018
27.02.2018
Taucha, Bf.
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Leipzig,
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt
Gesamtbericht der Stadt Leipzig
nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007
für das Jahr 2014
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007
Inhalt
A
Erläuterung des Aufgabenträgers zum Gesamtbericht ........................................ 3
B
Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig .......... 3
1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ....................................................... 3
2. Verkehrsverträge .............................................................................................. 3
C
Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ..................................... 4
1. Beschreibung der Bedienungsqualität .............................................................. 4
1. 1
Buslinien .................................................................................................... 4
1. 2
Straßenbahnlinien...................................................................................... 5
2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr ...... 5
3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern ............................. 6
3. 1
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ................................................ 6
3. 2
Verkehrsverträge ....................................................................................... 6
3. 3
Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG ............................................... 6
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007
A
Erläuterung des Aufgabenträgers zum Gesamtbericht
Zuständige Behörde für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
im Rahmen der Liniengenehmigungen ist seit 2012 das Landesamt für Straßenbau
und Verkehr (LASuV). Zuständige Behörde für die Festlegung weiterer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ist die Stadt Leipzig als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf seinem Gebiet.
Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zuständig.
B
Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig
1.
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, bis zum
31.12.2028 betraut.
Gleichzeitig haben die Stadt Leipzig, die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) und die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) am 09.11.1999
den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) abgeschlossen und erstmalig am
02.12.2009 auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009
zum „Konzept zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in
der Stadt Leipzig und die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“
geändert. Er beinhaltet den Stadtbus- und Straßenbahnverkehr.
2.
Verkehrsverträge
Erschließung Güterverkehrszentrum
Zur besseren Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) Leipzig mit der Regionalbuslinie 190 wurde ab dem 15.12.2013 mit der Auto-Webel GmbH eine „Vereinbarung über eine gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung zur Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) zur Gewährleistung einer allgemein ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung im ÖPNV“ für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Diese Vereinbarung endete am 13.12.2014. Ergänzend zur Linie 190 von
Auto-Webel verkehrte im Zeitraum vom 18.08.2014 bis 31.12.2014 die Linie 190E
der LVB eigenwirtschaftlich von Leipzig, Wahren zum Güterverkehrszentrum, Nord.
Durch die Anpassung der Fahrpläne der Linie 190 von Auto-Webel und der Linie
190E der LVB (ab 14.12.2014 Linie 91) konnte eine Anbindung des GVZ im Halbstundentakt und somit eine erhebliche Angebotsausweitung erreicht werden. Gemäß
Artikel 7 Absatz 2 der VO (EG) 1370/2007 hat die Stadt Leipzig im Dezember 2014
fristgemäß die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für öffentliche Personenverkehrsdienste der Buslinie 91 an einen internen Betreiber der Stadt
Leipzig gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht. Die Direktvergabe ist dabei voraussichtlich ab Dezember
2016 geplant, wobei die Buslinie 91 dann in die bestehende Betrauung und den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag integriert werden soll.
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007
Regional bedeutsame Buslinien
Für regional bedeutsame Buslinien werden den Aufgabenträgern vom ZVNL Zuschüsse zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde für den Zeitraum
vom 01.01.2010 bis 31.12.2014 mit dem ZVNL ein „Vertrag zur Finanzierung von
regional bedeutsamen Buslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ sowie zur
Weiterleitung der Zuschüsse eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ mit den LVB abgeschlossen.
Ausgleich verbundbedingter Belastungen
Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im
Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen.
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und
der Stadt Leipzig
Im Jahr 2013 sind mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen
der LVB im Busbereich ausgelaufen, deren Linienverlauf nicht ausschließlich das
Territorium der Stadt Leipzig betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“grenzüberschreitende Linien“). Da die Stadt
Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger dieser Verkehrsleistung ist, konnte
diese die LVB nicht mit der Erbringung der Leistungen auf der gesamten Strecke,
sondern nur mit einem Teil (auf dem Stadtgebiet) beauftragen. Um auch ab dem Jahr
2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie sicherzustellen, bedurfte es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens der benachbarten Aufgabenträger, wobei mit der o. g. Zweckvereinbarung eine Lösung erarbeitet und umgesetzt wurde. Die „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft
für gebietsüberschreitende Buslinien“ trat dabei ab dem 01.01.2014 in Kraft.
C
-
-
Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
Durchführung des Betriebs (Erbringung der Beförderungsleistungen), Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), Netzmanagement (Fahrplanung,
Marketing und Vertrieb)
Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur im erforderlichen Umfang
Anwendung des Tarifs des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds
Sozialpolitische Verpflichtungen
Ergänzende Anforderungen
1.
Beschreibung der Bedienungsqualität
1. 1
Buslinien
Linien
LVB:
Verkehrs- und Tiefbauamt
60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81,
82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91 (ab 14.12.2014) 100, 107, 108,
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007
118, 130, 131, 141, 143, 161, 162, 172, 175, 176, 190E (18.08.
bis 13.12.2014)
N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10
Die Linie 120 (zwischen Zwenkau und Knautkleeberg) wurde eigenwirtschaftlich von
Regionalbus Leipzig erbracht.
Auto-Webel:
Fahrplan-km
LVB:
Auto-Webel:
190 (bis 13.12.2014)
10.154.560 km/a (davon 27.474 km der eigenwirtschaftlich
erbrachten Linie 190E/91)
94.045 km/a
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und 1:00 Uhr, bei einzelnen
Linien auch kürzer.
Takt: Der Takt variiert von 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60-Minuten-Grundtakt von
Montag - Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien auch nur Einzelfahrten,
Bedarfsverkehre: Anruflinientaxi (alita) zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien.
Nachtverkehr: Zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr verkehren 10 Nachtbuslinien.
1. 2
Straßenbahnlinien
Linien
LVB:
1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16
Fahrplan-km
LVB:
12.476.544 km/a
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich von etwa 4:00 Uhr bis 1:00 Uhr,
Takt: 10-Minuten-Grundtakt im Tagesverkehr Montag bis Freitag, im Abendverkehr
und am Wochenende 15-Minuten-Grundtakt. Zur Untersuchung der Auswirkungen
einer Taktverdichtung auf die Fahrgastzahlen verkehren die Linien 3, 4 und 12 im
Zuge des Pilotprojektes ab 14.12.2012 an Sonnabenden zwischen 10 und 18 Uhr im
10-Minuten-Takt. Am Wochenende verkehrt die Linie 10 zwischen Hauptbahnhof und
Lößnig auch im Nachtverkehr.
2.
Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr
Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Beschluss-Nummer: RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2014 gültig war.
Spezifische Regelungen für die LVB GmbH sind im Beschluss des Stadtrates vom
28.10.2009 (Beschluss-Nummer: RBIV-1754/09 „Konzept zur Finanzierung des Öf-
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007
fentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig und die Betrauung der
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“) enthalten.
3.
Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern
Zahlungen vom Aufgabenträger Stadt Leipzig:
3. 1
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungsund Verkehrsgesellschaft mbH (LVV).
3. 2
Verkehrsverträge
Erschließung Güterverkehrszentrum
Auto-Webel GmbH:
132.984,00 €
Regional bedeutsame Buslinien
LVB GmbH:
230.217,00 €
Ausgleich verbundbedingter Belastungen
LVB GmbH:
1.309.881,94 €
Zweckvereinbarung gebietsüberschreitende
Buslinien LVB GmbH:
1.605.639,11 €
3. 3
Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG
Summe der 2014 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel
davon:
Auto-Webel GmbH:
LVB GmbH:
Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH:
SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH:
THÜSAC Personenverkehrsgesellschaft mbH:
7.827.111,00 €
5.442,59 €
7.798.895,43 €
7.554,77 €
3.752,08 €
11.466,13 €
Hinweis:
Die Unternehmen erhalten zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese Ausgleichsleistungen sind den Gesamtberichten
der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen.
Verkehrs- und Tiefbauamt
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