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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047522.pdf
Größe
391 kB
Erstellt
09.12.15, 12:00
Aktualisiert
03.02.17, 19:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02192 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 21.09.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht zur Umsetzung des ÖPNV-Finanzierungskonzeptes wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gesamtbericht gemäß EU-Verordnung 1370/2007 für das Jahr 2014 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht. Sachverhalt: siehe Begründung zur Vorlage. Anlagen: - Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge der LVB ab dem Jahr 2009 - Bericht zu den ergänzenden Anforderungen gemäß Anlage 2/6 für die Jahre 2013 und 2014 - Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2014 Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 0 Veranlassung Aufbauend auf den Ratsbeschluss Nr. RBIV-1754/09 zum Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB wurden dem Stadtrat im Jahr 2012 ein erster Bericht zur Umsetzung des Konzeptes für die Jahre 2009 und 2010 sowie in 2014 ein zweiter Bericht für die Jahre 2011 und 2012 zur Kenntnis gegeben. Nachfolgend wird, aufbauend auf dieser Vorlage, im Teil 1 ein Resümee über die Umsetzung des Beschlusses in den Jahren 2013 und 2014 gezogen. Der Teil 2 beinhaltet den Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im ÖPNV für das Jahr 2014 nach Artikel 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. 1 Konzept zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB 1.1 Bestandteile des beschlossenen Finanzierungsmodells Wie bereits in der Informationsvorlage für die Jahre 2011 und 2012 beschrieben, besteht das umgesetzte „Optimal-Modell“ einerseits aus einer grundsätzlichen Trennung der Erfüllung der Diskriminierungsfreiheit für Dritte durch die Finanzierungsrichtlinie (Anlage 1 des beschlossenen Konzepts) und andererseits aus der Betrauung und Finanzierung der LVB über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV, Anlagen 2 und 3 des beschlossenen Konzepts). 1.2 Nachweise Seitens der LVB sind folgende Nachweise gemäß dem „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ zu erbringen: 1. Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB gemäß Kriterium 4 EuGH, ex-post gemäß Anreizregelung VLFV sowie ex-ante für die Fortschreibung der Parameter (Harmonisierung des „Berichtes über die Angemessenheit der Kosten“ und der „gutachterlichen Stellungnahme über die Prüfung der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB gemäß Anreizregelung VLFV“ aufgrund der Prüfung vergleichbarer Fragestellungen und Reduzierung des Begutachtungsaufwandes zu einem Nachweis, alle drei Jahre) 2. Verwendungsnachweis zur Vermeidung von Überkompensation (jährlich) 3. Fortschreibung der Parameter der Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für das Folgejahr (jährlich) 4. Bericht zu den ergänzenden Anforderungen (alle 2 Jahre) Diese Nachweise sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren und der Stadt Leipzig zu übergeben. Die Stadt Leipzig prüft die Nachweise nach den Vorgaben der Prüfungsrichtlinie gemäß Anhang 4 der Verwaltungsgrundsätze der Finanzierung des ÖPNV der Stadt Leipzig (VGF). Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 1 von 5 Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 1.3.1 Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB gemäß Kriterium 4 EuGH, ex-post gemäß Anreizregelung VLFV sowie ex-ante für die Fortschreibung der Parameter Gemäß Punkt 5.4.5 der Finanzierungsrichtlinie (Anlage 1 zum Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB) ist die Höhe des Ausgleichsbetrages auf die nachgewiesenen Kosten zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen, begrenzt. Um die Einhaltung des vierten Kriteriums der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Altmark-Trans zu gewährleisten, werden die Parameter alle drei Jahre einer gutachterlichen Prüfung unterzogen. Entsprechend des § 2 Absatz 5 des VLFV sowie dem Punkt 5.4.8 der Finanzierungsrichtlinie ist zudem die Wirtschaftlichkeit der LVB auf einem dem Marktniveau vergleichbarem Niveau zu halten und zu sichern, damit weiterhin ein möglichst gutes Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleistet ist. Zu diesem Zweck ist daher, ebenfalls alle drei Jahre, gegenüber der Stadt Leipzig nachzuweisen, dass sich die Kosten für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im zurückliegenden Zeitraum im Rahmen der Kosten vergleichbarer, durchschnittlicher, gut geführter Unternehmen bewegt haben. Der Nachweis erfolgt über ein Sachverständigengutachten. Liegen die Ergebnisse des Betreibers kumuliert im unteren Drittel der Bandbreite oder darunter, erhöht sich der fortgeschriebene Parameter um einen Prozentpunkt. Sofern die Ergebnisse im oberen Drittel der Bandbreite oder schlechter liegen, ist der fortgeschriebene Parameter entsprechend um einen Prozentpunkt abzusenken. Erstmals für die Jahre 2012 und 2013 (nur 2 Jahre zur Harmonisierung der Zeiträume) wurden von den LVB der „Bericht über die Angemessenheit der Kosten“ sowie die „Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB“ in einem Gutachten zusammengeführt, da beide Berichte sowohl den grundsätzlichen Dreijahres-Zeitraum der Prüfung gemeinsam haben als auch inhaltlich gut zusammen passen. Die letzte Aktualisierung erhielt die Stadt Leipzig mit Schreiben vom 26.11.2014, gemeinsam mit der Fortschreibung der Parameter für 2015. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass die Kosten aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der LVB kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten der Kosten eines vergleichbaren, durchschnittlich, gut geführten Unternehmens liegen. Konsequenz daraus ist, dass die Parameter für die nächste Ausgleichsperiode 2015 – 2017 um jeweils 1 % erhöht werden können. Für die Jahre 2015 und 2016 wurde im Rahmen der Fortschreibung der Parameter das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme bereits berücksichtigt und die Anpassung entsprechend vorgenommen. 1.3.2 Verwendungsnachweis zur Vermeidung von Überkompensation Bezüglich der Erfüllung der Transparenzvorgaben sind gemäß Anlage 3 – Änderungen VLFV mit Parametern im § 2 Absatz 6 die Führung von Verwendungsnachweisen sowie die Prüfungsvorgaben die Ziffern 5.4.5, 6 und 7.4 der Richtlinie zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV in der Stadt Leipzig (Finanzierungsrichtlinie) entsprechend anzuwenden. Mit Schreiben der LVB vom Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 2 von 5 Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 10.11.2014 erhielt die Stadt Leipzig den Verwendungsnachweis für 2013 bzw. vom 03.11.2015 für das Jahr 2014. In den Verwendungsnachweisen wird durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Industrie und Verkehrstreuhand GmbH bescheinigt, dass die im Verwendungsnachweis nachgewiesenen Kosten, Erträge, Leistungsdaten und Ausgleichsbeträge aus materieller Sicht den tatsächlichen, bei der LVB in dem jeweiligen Jahr angefallenen Ist-Aufwendungen und Ist-Erträgen entsprechen. Im Verwendungsnachweis für das Jahr 2014 wurde zudem die ab dem 01.01.2014 geltende „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgeschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig berücksichtigt. Da die durch die Zweckvereinbarung herbeigeführte Erweiterung der Bestandsbetrauung formell erst nach der standardisierten Fortschreibung der Parameter gefasst wurde, waren die gebietsüberschreitenden Busverkehrsleistungen noch nicht in den Sollwerten für 2014 enthalten. Für die Prüfung wurde daher der zusätzliche Finanzierungsbetrag, der von den Landkreisen über die Stadt Leipzig an die LVB gezahlt wird, mit angesetzt und die grenzüberschreitenden Linien im Busverkehr mit in den Nachweis integriert. Damit eine Überkompensation im Busbereich ausgeschlossen werden kann, wurde auch die Leistungsausweitung nachträglich bei den Sollwerten 2014 korrigiert. In Bezug auf der gemäß VLFV und Anhang zu prüfenden Anreizregelung lagen die Ergebnisse der LVB trotz der Korrektur der Sollwerte 2014 kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten vergleichbarer, durchschnittlicher, gut geführter Unternehmen, sodass den Sollwerten 2014 weiter eine Erhöhung der Parameter um einen Prozentpunkt zugrunde lag. Eine Korrektur um die gebietsüberschreitenden Buslinien wurde auch für die Sollwerte des Jahres 2015 (für die Fortschreibung der Parameter für 2016, vgl. Punkt 1.3.3) vorgenommen. In der Anlage 1 ist die Entwicklung der Parameter/ Finanzierungsbausteine bzw. des Ausgleichsbetrages ab dem Jahre 2009 dargestellt. Es zeigt sich, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen leicht gestiegen sind und von Seiten der LVB die Gewinne in den eigenwirtschaftlichen Bereichen zur Deckung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen herangezogen werden, da der errechnete Ausgleichsbetrag für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in Summe über den gewährten Ausgleichsbeträgen liegt. 1.3.3 Fortschreibung der Parameter der Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Gemäß Anlage 3 – Änderungen VLFV mit Parametern ist im § 2 Absatz 3 folgendes geregelt: „Die LVB schreibt den Finanzierungsbedarf gemäß Abs. 1 und 2 im Rahmen ihrer Erfolgsplanung anhand einer Trennungsrechnung fort und legt die vom Wirtschaftsprüfer geprüfte und testierte Fortschreibung der Stadt Leipzig bis zum 30.11. d. J. für das Folgejahr zur Kenntnisnahme vor. Mit der jährlichen Fortschreibung der einzelnen Finanzierungskomponenten verändert sich der jährlich zur Verfügung zu stellende Gesamtbetrag entsprechend.“ Der Gesamtfinanzierungsbetrag ist aber im Absatz 4 des VLFV auf die ausgewiesenen Höchstbeträge begrenzt. Mit Schreiben der LVB vom 26.11.2014 wurde der Stadt die Fortschreibung der Parameter für das Jahr 2015 sowie am 27.11.2015 für das Jahr 2016 zur Kenntnisnahme übergeben. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 3 von 5 Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 Für das Jahr 2016 wurde eine Anpassung der Parameter (Erhöhung um jeweils einen Prozentpunkt) vorgenommen, da die Kosten aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der LVB für die Ausgleichsperiode 2012 – 2013 kumuliert im unteren Drittel der Bandbreiten der Kosten vergleichbarer, durchschnittlicher, gut geführter Unternehmen lagen (siehe „Gutachterliche Stellungnahme über die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der LVB gemäß Kriterium 4 EuGH, ex-post für die Jahre 2012 – 2013 gemäß Anreizregelung VLFV sowie ex-ante für die Fortschreibung der Parameter auf 2015 ff“). Allerdings war es für die Fortschreibung der Parameter für 2016 vorher notwendig, die zugrunde gelegten Sollwerte 2015 für den Betriebszweig Bus zu korrigieren, da sich aufgrund der ab dem 01.01.2014 geltenden „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ zwischen den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig der Leistungsumfang im Busbereich verändert hat und hierfür auch ein separater Zuschuss über die Stadt Leipzig durch die Landkreise gezahlt wurde. Die gebietsüberschreitenden Buslinien waren in den Sollwerten für 2015 noch nicht enthalten, da die durch die Zweckvereinbarung herbeigeführte Erweiterung der Bestandsbetrauung formell erst nach der Prüfung und Fortschreibung der Parameter für 2015 gefasst wurde. Auf Grundlage der korrigierten Sollwerte 2015 wurden anschließend die Parameter für 2016 fortgeschrieben. 1.3.4 Bericht zu den ergänzenden Anforderungen In der Anlage 2 – Betrauungsbeschluss zur Betrauung der LVB wurden die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen konkretisiert und sogenannte Ergänzende Anforderungen in der Anlage 2/6 festgeschrieben. Mit Schreiben der LVB vom 13.05.2015 wurde der Stadt Leipzig der Bericht für die Jahre 2013 und 2014 übergeben. Dieser erläutert die Maßnahmen, welche die LVB zur Erfüllung der definierten Anforderungen des Nahverkehrsplanes im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben. Des weiteren wurde entsprechend des Ratsbeschlusses RBV-2047/14 vom 16.04.2014 erstmals eine Anlage zum Erfüllungsstand der Mindest- und Qualitätsstandards des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig aufgenommen. Der Bericht zu den ergänzenden Anforderungen für 2013/2014 ist als Anlage 2 beigefügt. 2 Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 Die Stadt Leipzig ist als zuständige Behörde (Aufgabenträger ÖPNV) nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Dieser Bericht soll nach Busverkehren und schienengebundenen Verkehren unterscheiden und die Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen. Er enthält weiter Informationen über Art und Umfang der gewährten ausschließlichen Rechte. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 4 von 5 Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur Finanzierung des ÖPNV und Betrauung der LVB incl. Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 für 2014 Mit Inkrafttreten der Verordnung am 03.12.2009 wurde erstmalig dieser Bericht erforderlich. Der Bericht für das Jahr 2014 ist der Anlage 3 zu entnehmen und soll nach Information der politischen Gremien auf den Internetseiten der Stadt Leipzig veröffentlicht werden. 3 Zusammenfassung Die Betrauung der LVB wurde erfolgreich umgesetzt. Zur Nachweisführung gab es im ersten Jahr zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen LVB und Stadt, um nachvollziehbare Unterlagen zu erhalten. Der erreichte Stand dient seitdem erfolgreich als Grundlage für die jährlichen Nachweise. Anlagen 1 - Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009 2 - Bericht zu den ergänzenden Anforderungen für 2013/2014 3 - Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2014 Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 5 von 5 Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009 Anlage 1 Entwicklung der Parameter in EURO pro Leistungseinheit Nr. Baustein Betriebszweig Plan 2009* Ist 2009 Plan 2010 Ist 2010 Plan 2011 Ist 2011 Plan 2012 Ist 2012 Plan 2013 Ist 2013 Plan 2014 Ist 2014 Plan 2015** Plan 2016 Vorhaltung der Infrastruktur (€ pro Nutzzugkilometer) 1 2 Baustein 1 Straßenbahn 2,51 2,15 2,21 2,20 2,28 2,13 2,33 2,34 2,38 2,39 2,38 2,43 2,40 2,40 Omnibus 0,27 0,28 0,27 0,28 0,28 0,25 0,29 0,24 0,30 0,26 0,30 0,26 0,28 0,28 verbundbezogenen Verpflichtungen (€ pro Linienbeförderungsfall) 4 5 Baustein 2 Straßenbahn 0,0277 0,0287 0,0281 0,0285 0,0285 0,0289 0,0304 0,0295 0,0307 0,0305 0,0321 0,0324 0,0329 0,0338 Omnibus 0,0277 0,0287 0,0281 0,0285 0,0285 0,0286 0,0304 0,0296 0,0307 0,0306 0,0321 0,0325 0,0356 0,0366 Aufgaben des Fahrbetriebes (€ pro Nutzzugkilometer) 7 8 Baustein 3 Straßenbahn 0,7933 0,9473 0,8111 0,9075 0,8321 0,9483 0,8389 0,9283 1,0255 0,9785 1,0266 0,6508 0,9595 0,9662 Omnibus 1,2836 1,3066 1,3097 1,3610 1,3320 1,4124 1,3426 1,4781 1,4490 1,5202 1,4809 1,4597 1,5196 1,5470 sozialpolitische Verpflichtungen (€ pro Kopf) 10 11 Baustein 4 Straßenbahn 12.739,57 15.118,30 15.329,96 15.093,29 15.544,58 12.509,93 15.346,21 13.517,69 15.591,92 13.567,22 16.106,70 12.240,20 14.657,53 15.111,91 Omnibus 17.088,75 15.230,45 15.443,68 15.301,99 15.659,89 11.210,16 15.460,05 12.835,88 15.757,16 12.337,64 16.277,39 13.075,88 14.126,19 14.564,10 Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D Plan 2015**: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt Hinweis: Die Ist-Werte errechnen sich als Quotient aus dem Ausgleichsbetrag (Anlage 1 Seite 3) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2). Seite 1 von 3 Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009 Anlage 1 Entwicklung der Leistungseinheiten (Nutzzugkilometer, Linienbeförderungsfall) Nr. Baustein Betriebszweig Plan 2009* Ist 2009 Plan 2010 Ist 2010 Plan 2011 Ist 2011 Plan 2012 Ist 2012 Plan 2013 Ist 2013 Plan 2014 Ist 2014 Plan 2015** Plan 2016 Vorhaltung der Infrastruktur (Nutzzugkilometer) 1 2 Baustein 1 Straßenbahn 12.431.200 12.455.667 12.494.615 12.490.386 12.475.420 12.421.660 12.497.868 12.508.939 12.561.684 12.546.961 12.595.633 12.476.544 12.339.892 12.555.117 Omnibus 8.351.749 8.410.033 8.382.806 8.544.466 8.888.212 9.356.297 9.189.269 9.409.436 9.558.183 9.556.827 8.205.237 10.154.560 10.154.560 10.284.000 verbundbezogenen Verpflichtungen (Linienbeförderungsfall) 4 5 Baustein 2 Straßenbahn 101.013.882 100.187.206 103.489.392 107.074.447 105.238.509 106.204.497 105.294.395 109.301.520 109.020.212 111.822.271 108.464.319 108.468.479 109.650.894 111.614.175 Omnibus 22.408.778 21.392.882 24.120.433 21.931.443 24.302.474 23.295.868 23.573.170 24.629.835 23.913.493 25.260.164 24.441.182 25.112.640 25.112.640 25.981.234 Aufgaben des Fahrbetriebes (Nutzzugkilometer) 7 8 Baustein 3 Straßenbahn 12.431.200 12.455.667 12.494.615 12.490.386 12.475.420 12.421.660 12.497.868 12.508.939 12.561.684 12.546.961 12.595.633 12.476.544 12.339.892 12.555.117 Omnibus 8.351.749 8.410.033 8.382.806 8.544.466 8.888.212 9.356.297 9.189.269 9.409.436 9.558.183 9.556.827 8.205.237 10.154.560 10.154.560 10.284.000 sozialpolitische Verpflichtungen (Köpfe) 10 11 Baustein 4 Straßenbahn 515 479 472 470 458 452 422 421 380 387 381 392 372 394 Omnibus 180 167 159 152 141 136 119 113 99 104 99 96 93 92 Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D Plan 2015**: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt Seite 2 von 3 Zusammenstellung der Entwicklung der Parameter/Finanzierungsbausteine sowie Ausgleichsbeträge ab dem Jahre 2009 Anlage 1 Entwicklung des Ausgleichsbetrages in EURO Nr. Baustein Betriebszweig Plan 2009* Ist 2009 Plan 2010 Ist 2010 Plan 2011 Ist 2011 Plan 2012 Ist 2012 Plan 2013 Ist 2013 Plan 2014 Ist 2014 Plan 2015** Plan 2016*** Straßenbahn 31.202.312 26.760.665 27.613.099 27.433.592 28.443.958 26.430.305 29.120.032 29.277.885 29.896.808 30.019.182 30.277.383 30.316.607 29.911.899,40 30.433.603,61 Omnibus 2.254.972 2.359.463 2.263.358 2.435.071 2.488.699 2.348.090 2.664.888 2.287.523 2.867.455 2.468.950 2.486.187 2.590.156 2.871.709,57 2.908.315,20 Straßenbahn 2.798.085 2.880.351 2.908.052 3.049.362 2.999.298 3.066.816 3.200.950 3.225.276 3.346.921 3.407.866 3.516.522 3.517.266 3.643.589,55 3.810.284,71 Omnibus 620.723 615.039 677.784 624.583 692.621 667.154 716.624 729.285 734.144 772.770 792.408 815.605 902.950,08 960.422,30 Straßenbahn 9.861.671 11.799.253 10.134.382 11.334.838 10.380.797 11.779.927 10.484.461 11.611.933 12.882.007 12.276.852 13.059.984 8.119.710 11.958.528,11 12.252.061,59 Omnibus 10.720.305 10.988.550 10.978.961 11.629.368 11.839.098 13.214.678 12.337.513 13.908.112 13.849.807 14.527.891 12.272.647 14.822.345 15.585.178,07 16.068.441,48 Vorhaltung der Infrastruktur 1 2 Baustein 1 verbundbezogenen Verpflichtungen 4 5 Baustein 2 Aufgaben des Fahrbetriebes 7 8 Baustein 3 sozialpolitische Verpflichtungen 10 11 Baustein 4 Straßenbahn 6.560.879 7.241.665 7.235.741 7.093.846 7.119.418 5.654.490 6.476.101 5.690.949 5.924.930 5.250.513 6.198.019 4.798.160 5.507.127,17 6.013.633,47 Omnibus 3.075.975 2.543.485 2.455.545 2.325.902 2.208.044 1.524.582 1.839.746 1.450.454 1.559.959 1.283.115 1.627.576 1.255.285 1.326.873,03 1.353.296,17 Summer aller Bausteine 13 14 15 Gesamt Straßenbahn 50.422.946 48.681.934 47.891.274 48.911.638 48.943.470 46.931.538 49.281.544 49.806.043 52.050.666 50.954.413 53.051.908 46.751.744 51.021.144,24 52.509.583,37 Omnibus 16.671.975 16.506.537 16.375.648 17.014.924 17.228.463 17.754.504 17.558.771 18.375.374 19.011.365 19.052.726 17.178.818 19.483.390 20.686.710,75 21.290.475,15 Summe 67.094.921 65.188.471 64.266.922 65.926.562 66.171.932 64.686.042 66.840.315 68.181.417 71.062.031 70.007.139 70.230.726 66.235.124 71.707.854,98 73.800.058,51 Plan 2009*: Basisjahr gemäß Vorlage "Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB" Anlage 3 Änderungen VLFV mit Parametern Punkt D Plan 2015**: Korrektur der Sollwerte 2015 aufgrund der Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien erfolgt, 1% Anreizregelung Plan 2016 ***: 1% Anreizregelung Hinweis: Die Plan-Werte errechnen sich als Produkt aus dem Parameter (Anlage 1 Seite 1) und der Leistungseinheit (Anlage 1 Seite 2). Seite 3 von 3 Bericht zu den Ergänzenden Anforderungen gemäß Anlage 2/6 1 Einleitung Der in der 36. Ratsversammlung am 20.06.2007 beschlossene Nahverkehrsplan regelt die Rahmenbedingungen des ÖPNV in der Stadt Leipzig. Die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit der Erbringung von Verkehrsleistungen ist durch die Aufgabenträgerin Stadt Leipzig mit Beschlusses der Ratsversammlung (RBIV 1754/09) am 28.10.2009 erfolgt. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Altmark Trans“ vom 24.07.2003 muss das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung klar definierter gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein (1. Kriterium). Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, zu deren Erbringung die LVB durch die Betrauung verpflichtet werden, gelten – bezogen auf das Verkehrsangebot und unter Berücksichtigung aller ÖPNV-Leistungen in der Stadt Leipzig – für alle Verkehrsleistungen, die in der Stadt Leipzig noch erbracht werden müssen, damit die in diesem Betrauungsakt präzisierten Zielstellungen des Nahverkehrsplans erreicht werden. Bestandteil der Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ist die Erfüllung der Ergänzenden Anforderungen, welche in Anlage 2/6 niedergelegt sind. Auf Wunsch der Stadt Leipzig wurde der nachfolgende Bericht erarbeitet. Dieser erläutert die Maßnahmen, welche die LVB in den Jahren 2013 und 2014 zur Erfüllung der definierten Anforderungen des Nahverkehrsplanes im Zusammenhang mit der Betrauung erbracht haben. In den Anlagen 1 und 2 zum Bericht ist des Weiteren eine Gesamtbetrachtung zu den Anforderungen des Nahverkehrsplanes und deren Erfüllungsstand aufbereitet. 2 2.1 Vorgabe des Aufgabenträgers im Rahmen des Nahverkehrsplanes Fahrbetrieb 2.1.1 Flächenhafte Erschließung des Stadtgebietes In den Jahren 2013 und 2014 wurden zur Verbesserung der Feinerschließung 12 neue Haltestellen eingerichtet.1 Mit Einführung der Buslinie 91 (Wahren – Porsche / Güterverkehrszentrum) zum 14.12.2014 wurde das letzte schlecht erschlossene Gebiet der Kategorie A beseitigt. Die Linie 91 wird in Kooperation mit der Firma Auto-Webel betrieben und löst im Stadtgebiet Leipzig deren Linie 190 ab, die bis dahin allein die ÖPNV-Erschließung des GVZ verantwortete. Für die Linie 91 hat die LVB eine einstweilige Erlaubnis bis zum 13.12.2016 erhalten. Bis dahin wird geprüft, ob das erheblich ausgeweitete Angebot 1 BMW Presswerk (Li. 82, 86), DB Schenker LZA Süd (Li. 86), Gottfried-Keller-Straße (Li. 75, 172), Härtelstraße (Li. 2, 9, 16), Messeallee DB Schenker (Li. 86), Münzgasse (Li. 10, 11), Plaußig Fuchsberg (Li. 83), Porsche Nordtor (Li. 91), GVZ Nord, Großmarkt Leipzig (Li. 91), GVZ Nord, Sattlerweg (Li. 91), Wachbergallee (Li. 62), Zollschuppenstraße (Li. 60) Seite 1 von 19 (annähernde Verdoppelung des Fahrtenangebots montags bis freitags) in ausreichendem Maße angenommen wird, so dass es dauerhaft beibehalten werden kann. Da die Linie nur zu einem geringen Teil durch Zuschüsse der Stadt Leipzig und des ZVNL (die Linie 91 ist Bestandteil des überregional bedeutsamen PlusBus-Netzes) finanziert werden kann, ist die Nutzerfinanzierung eine unabdingbare Voraussetzung. Zentraler Baustein ist der Abschluss eines Job-Ticket-Vertrags mit der Fa. Porsche AG, in dem sie sich auf 2 Jahre befristet zur Abnahme einer Mindestanzahl von Job-Tickets verpflichtet hat. Die Zukunft der im März 2011 eingerichteten und von Sponsoren finanzierten Quartiersbuslinie 66 („Grünolino“) ist nicht gesichert. Zwar haben sich die Sponsoren noch einmal bereit erklärt, sich ein weiteres Jahr bis März 2016 zu engagieren, haben jedoch einerseits die Zahlungen gekürzt und andererseits die Erwartung geäußert, dass sich die Linie danach selbst tragen oder in den Nahverkehrsplan aufgenommen und damit in die Finanzierung durch die Stadt Leipzig übergehen muss. Zwar erfreut sich der Grünolino einer nach wie vor hohen Fahrgastnachfrage und hat sich mittlerweile für viele insbesondere ältere Grünauer zum unverzichtbaren Bestandteil der Nahmobilität entwickelt, so dass die geringere Sponsorenfinanzierung durch höhere Fahrgelderlöse kompensiert werden kann, jedoch reichen diese allein nicht aus, um die Betriebskosten vollständig zu decken. Eine weitere Erhöhung der Fahrgastzahlen und damit der Fahrgelderlöse ist nicht mehr möglich, da aufgrund der engen Straßenverhältnisse und der teilweise tonnagebeschränkten Straßen nur der Einsatz eines Kleinbusses möglich ist, der bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt.2 Mit der Neuordnung der Busverkehre im Landkreis Leipzig zum 15.12.2013 haben die LVB alle ausschließlich innerhalb des Landkreises Leipzig verkehrenden Regionalbuslinien sowie die stadtgrenzenüberschreitenden Linien 107, 120 und 141 an die Regionalbus Leipzig GmbH (vormals PVM Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH) abgegeben. Die von diesen drei genannten Linien bedienten innerstädtischen Abschnitte werden parallel auch von LVB-Linien bedient, die bereits für sich allein genommen die Anforderungen des Nahverkehrsplans erfüllen. Eine Ausnahme bilden die Stadtteile Knautnaundorf und Rehbach, die von der LVB-Linie 63 und der RL-Linie 120 bedient werden; hier werden die Anforderungen des NVP nur im Zusammenspiel beider Linien erfüllt. Im Gegenzug gingen die bei den LVB verbleibenden stadtgrenzenüberschreitenden Buslinien 61, 65, 75, 81, 108, 130, 131, 143, 161, 172, 173, 175, 176, N2, N4, N6 und N9 im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen auch mit ihren außerhalb des Stadtgebiets liegenden Abschnitten in die Aufgabenträgerschaft der Stadt Leipzig über und wurden in die Betrauung aufgenommen. Somit konnte sichergestellt werden, dass sich die Anbindung der peripher gelegenen Stadtteile an die Kernstadt und die umliegenden Gemeinden nicht verschlechtert. 2 Stand Februar 2016: Die Leipziger Verkehrsbetriebe werden den Grünolino mindestens bis März 2017 weiter betreiben. Seite 2 von 19 2.1.2 Radial- und Tangentialverbindungen Die Mindeststandards des Nahverkehrsplans zu radialen und tangentialen Verkehrsverbindungen werden seit Einführung des „Netzes 2010“ vollumfänglich eingehalten. Der Erfüllungsgrad hat sich seitdem in folgenden Punkten verändert: − Auf den Straßenbahnlinien 3, 4 und 12 wird seit Fahrplanwechsel im November 2012 am Samstag zwischen 10 und 18 Uhr ein 10-Minuten-Takt statt des vormaligen 15-Minuten-Taktes angeboten. Diese Angebotsverbesserung dient als Test im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung auf das übrige Straßenbahnnetz und Teile des Busnetzes. − Auf der Straßenbahnlinie 14 wird seit Fahrplanwechsel im Dezember 2013 Montag bis Samstag ein 15-Minuten-Takt statt des vormaligen 20-MinutenTaktes angeboten. Damit wurde die radiale Anbindung des Stadtteils Plagwitz an das Stadtzentrum deutlich verbessert. 2.1.3 Sonderverkehre, Veranstaltungsverkehre Im Berichtszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 fanden insgesamt 4 Großkonzerte (11.06.2013 Depeche Mode, 07.07.2013 Bruce Springsteen, 13./14.06.2014 Udo Lindenberg) in der Red-Bull-Arena statt. Ferner kam es aufgrund des sportlichen Erfolges von RB Leipzig, welcher nunmehr in der 2. Bundesliga spielt, zu einer erheblichen Erhöhung der Zuschauerzahlen bei Heimspielen. Mittlerweile haben sich diese bei durchschnittlich 25.000 eingepegelt. Zu allen Veranstaltungen konnte die LVB bedarfsgerechte Sonderleistungen anbieten. Dabei wurde bei Veranstaltungen mit einem Großteil auswärtiger Besucher das Sonderlinienkonzept, welches alle Leipziger P&R Plätze umstiegsfrei mit der Red-Bull-Arena verbindet, zur Anwendung gebracht. 2.2 Infrastruktur 2.2.1 Gesamtnetz Die LVB stellen sicher, die Infrastruktur des Gesamtnetzes für Straßenbahn gemäß den Gestaltungsanforderungen des Nahverkehrsplanes und den Bestimmungen des Straßenbenutzungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und den LVB vom 09.11.1999 sowie der Einzelvereinbarung zum Straßenbenutzungsvertrag zwischen dem Tiefbauamt der Stadt Leipzig und den LVB vom 15.03.1999/22.03.1999, zu unterhalten und zu verändern (Vgl. NVP: S. 46-49, S. 56-61). Um diese vorgenannte Veränderung und Unterhaltung durchführen zu können, sind die LVB in ständigen Gesprächen mit Vertretern des Landes und des Bundes um die erforderlichen Fördermittel für investive Verbesserungen zu akquirieren. Die Fördermittel konnten in den Jahren 2013 und 2014 bereits auf knapp 19 Mio. EUR gesteigert werden. Für die Zukunft ist es dringend erforderlich, die Fördermittel weiter zu erhöhen, denn nur mit ausreichend Fördermitteln ist es möglich das Streckennetz weiter zu modernisieren und die Substanz zu erhalten. Die strategische Netzentwicklung, mit der gezielt Investitionsschwerpunkte im Netz gesetzt und verfolgt werden, ist in der Vergangenheit vor allem in Form von komplexen Großbauprojekten durchgeführt worden. In den Folgejahren, beginnend in 2015, ist vor allem die deutliche Reduzierung Seite 3 von 19 von Langsamfahrstrecken in vielen kleineren Baumaßnahmen geplant. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Netzes für die wachsende Stadt erhöht. Die Maßnahmen des Schienenwegebaus können durch ihre Lage im innerstädtischen Verkehrsraum nicht losgelöst von den Aktivitäten der anderen Versorgungsträger KWL GmbH und SW L GmbH sowie der Stadt Leipzig als Straßenbaulastträger gesehen werden. Somit wirken sich ggf. in diesen Bereichen vorhandene finanzielle Restriktionen auch unmittelbar auf die Maßnahmen der LVB aus. In 2014 wurde mit den Partnern eine Abstimmungsroutine implementiert, die die erforderliche Transparanz schafft und die Prioritätenfestlegungen der Partner auf die wirksamsten Maßnahmen sicherstellt. Die LVB verfolgen weiter das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung im Sinne der barrierefreien Nutzung des ÖPNV. In diesem Sinne wurde in 2013 und 2014 der behindertengerechte Ausbau von Straßenbahn- und Bushaltestellen im Stadtgebiet fortgeführt. Folgende Straßenbahnhaltestellen wurden entsprechend umgebaut: Bayrischer Platz, Härtelstraße, Lindenauer Bushof, Credéstraße, Pittlerstraße, Wiebelstraße, Klemmstraße und Hildebrandstraße. Folgende Bushaltestellen wurden entsprechend umgebaut: Faradaystraße, Fockestraße, Mockau West, Schilberger Weg, Technisches Rathaus, Theresienstraße, Hartzstraße, Virchow-/Coppistraße, Zollschuppenstraße, Gemeindeamt Lindenthal, Ratzelbogen, Credéstraße, Schenkendorfstraße und A.-Bebel-Straße/K.-Eisner-Straße. Auch in der Zukunft werden weitere Haltestellen behindertengerecht ausgebaut. 2.2.2 Fahrzeuge Eine Übersicht über die Entwicklung der Fahrzeugflotte enthalten die nachfolgenden Tabellen 1, 2 und 3. Durch die Beschaffung neuer Kraftomnibusse (18 Hybridbusse, 45 Urbino 18) und die Abgabe von Regionalbuslinien an die Regionalbus Leipzig GmbH (vormals PVM Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH) konnte im Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2014 der Anteil an Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette von ca. 50% auf ca. 91% erhöht werden. Bis zum 31.12.2016 soll dieser Anteil vorbehaltlich der Finanzierung auf 100% erhöht werden. Seite 4 von 19 Tabelle 1: Busbestand für Linienverkehr in der LVB-Gruppe nach Umweltplakette Umweltplakette Grün 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 59 78 95 128 128 Stadtbusse rot/gelb Summe SV 65 124 48 126 36 131 26 154 12 140 Grün 18 29 30 30 15 Regionalbusse rot/gelb Summe RV 33 51 40 69 34 64 30 60 3 18 Summe gesamt 175 195 195 214 158 Durch die Beschaffung von neuen Niederflurstraßenbahn-Triebwagen (NGT6 und NGT12) sowie 5 gebrauchten Niederflur-Beiwagen (NB4) und einer Aussonderung von Tatrafahrzeugen konnte im Zeitraum vom 01.01.2011 – 31.12.2014 der Anteil der Niederflureinheiten um ca. 8% auf ca. 71% erhöht werden (s. Tabelle 3). Zum 31.12.2014 verkehrten praktisch an Werktagen 97% aller Kurse mit Niederfluranteil, am Wochenende 100%. Mit dem Ziel einer vollständigen Ablösung der hochflurigen Tatra-Fahrzeuge im Regelbetrieb erfolgte im Jahr 2014 die europaweite Ausschreibung der Lieferung neuer niederfluriger Stadtbahnwagen. Im Februar 2015 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zur Lieferung von zunächst 5 Neufahrzeugen im Jahr 2016. Weitere Lieferlose können optional, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, abgerufen werden. Ziel ist es die Tatra-Fahrzeuge bis zum Jahr 2020 abzulösen. Tabelle 2: Straßenbahnbestand LVB nach Niederflurigkeit Bestand am 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 NGT 12 24 27 33 33 33 NGT 8 56 56 56 56 56 NGT 6 43 50 50 50 50 NB 4 38 38 38 38 43 T4D M 147 145 139 133 133 B4D M 19 17 1 1 1 B4DM- Summe NF 6 333 5 338 4 321 4 315 4 320 Summe NF 167 176 181 181 186 Summe HF 166 162 140 134 134 Tabelle 3: Niederflureinheiten Straßenbahn Bestand am 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 %-Anteil NF Fahrzeuge 50,15 52,07 56,39 57,46 58,12 15-Meter NF-Einheiten 292,5 311 328 328 333 15-Meter HF-Einheiten 166 162 140 134 134 Summe 15-Meter Einheiten 458,5 473 468 462 467 %-Anteil NF 15-Meter 63,79 65,75 70,09 71,00 71,30 2.2.3 Liegenschaften Die Fertigstellung des Technischen Zentrums Heiterblick und der erreichte Baufortschritt des Projektes „Betriebshof Dölitz“, der den Anforderungen für nachhaltiges Bauen gerecht wird, zeigen die konsequente Umsetzung des Liegenschaftskonzeptes. Seite 5 von 19 Wesentliches Ziel ist die Bündelung sämtlicher Potentiale, um die erforderlichen Kapazitäten in den Bereichen Wartung, Reparatur und Abstellfläche bereitstellen zu können. Alle Instandhaltungsmaßnahmen an Bestandsflächen und Gebäuden werden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den neuen Standards für Klima und Energieeffizienz ausgerichtet. Beachtet werden ebenso neueste gesetzliche Regelungen, die z.B. den Brandschutz betreffen. Bei dem konsequent verfolgten Ziel den Anforderungen an die Umwelt gerecht zu werden und die benötigten Leistungen im Bereich Störfallmanagement zur Verfügung zu stellen, werden sämtliche Ressourcen aktiviert. An dem Ziel des Liegenschaftskonzeptes, nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen zu veräußern, wird festgehalten. Damit lassen sich Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen minimieren. 2.2.4 Gesamtnetz Das wichtigste Ereignis der letzten zwei Jahre im ÖPNV der Stadt Leipzig war die Inbetriebnahme des Citytunnels mit Einführung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes (MDSB) am 15.12.2013. Die notwendigen Anpassungen im Liniennetz der LVB an das MDSB wurden bereits weitgehend mit der Netzreform von Oktober 2010 vollzogen. Zum Fahrplanwechsel am 15.12.2013 beschränkten sich die Veränderungen daher auf Anpassungen von Abfahrtszeiten einzelner Linien an den Umsteigepunkten zur S-Bahn. Hauptmaßnahme war die nach 2011 bereits zweite Taktverdichtung auf der Straßenbahnlinie 14 (siehe auch Punkt 2.1.2); diese verkehrt nunmehr montags bis samstags tagsüber im 15-Minuten-Takt und schafft in Plagwitz eine optimale Verknüpfung zur im 30-Minuten-Takt verkehrenden S-Bahn-Linie S1 sowie ergänzend zur Erfurter Bahn Richtung Gera. 2.2.5 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem Die automatische Anschlusssicherung, die Versorgung der dynamischen Fahrgastinformationssäulen und die Fahrplanauskunft der Fahrplan-Ist-Daten werden von den LVB auf Basis eines Rechnergestützen Betriebsleitsystems (RBL) erbracht. Im aktuellen Fahrplan werden dazu insgesamt 163 Anschlüsse mit dem RBL automatisch überwacht. Derzeit wird das RBL-System der LVB mittels einer Neubeschaffung grundlegend modernisiert und somit auf den Stand der Technik gebracht. Das neue System wird im Bereich der Fahrgastinformation in den Fahrzeugen, wie Ansage von Linie und Ziel für Blinde, Anzeige der barrierefreien Haltestellen und der Anschlusszeiten für Abbringerfahrten im Istfahrplan deutlich verbessert. Ferner ist die Beschaffung von modernen Kassensystemen für die Busflotte der LVB Bestandteil des Projektes, welches in 2015 planmäßig abgeschlossen wird. 2.2.6 Fahrgastinformation Das Jahr 2013 startete Ende Februar mit der Kommunikation für das Semesterticket Sommersemester 2013. Mit Plakaten, Flyern, Anzeigen und Verkaufsaktionen wurde bis Ende April den Studenten das LVB-Ticket nahe gebracht und zum Kauf animiert. Seite 6 von 19 Ebenfalls im Februar 2013 luden die LVB zum Sitztest ein. Direkt im Fahrzeug konnten unsere Fahrgäste ihr Urteil zu den Testsitzen abgeben. Die Sitztestbahn, die auf der Linie 3 im Einsatz war, wurde von Teams begleitet, welche die Fahrgäste bei der Beurteilung unterstützten. Die Mehrheit der Fahrgäste entschied sich für den Polstersitz, der bereits außer in den Tatras in allen Fahrzeugen der LVB eingesetzt wird. Im März 2013 fand die Lehrerfortbildung zum Unterrichtsprojekt „In Leipzig fahr´n wir Bus und Bahn“ statt. Die Fortbildung richtete sich an Leipziger Grundschullehrerinnen/lehrer der 3./4. Klassen. In der 2-stündigen Veranstaltung wurden Antworten auf folgende Fragen gegeben: Wie kann das Projekt an der Grundschule funktionieren? Wie können die Schülerinnen und Schüler an das Thema herangeführt werden? Welche Möglichkeiten stehen den Grundschulen dazu offen? Wenn die Fahrgäste in den Abendstunden von der Arbeit, vom Einkaufen oder von einem Treff mit Freunden aus der Leipziger City nach Hause wollen, können sie seit dem 23. März 2013 den LVB-Mobilo nutzen. Der Mobilo hält Informationen über Haltestellen und Abfahrtszeiten von Straßenbahn und Bus im Spätverkehr ab der Leipziger Innenstadt bereit. Aufgrund seines kleinen Formates passt der kleine praktische Helfer in jede Hosentasche. Mit ihm lassen sich Feierabendaktivitäten leicht planen. Denn Straßenbahn und Bus sind eine echte Alternative zum Auto. Man fährt entspannt, kann den Abend genießen und spart obendrein noch Parkgebühren. Da Straßenbahn und Bus in der Zeit von 19 Uhr bis 23 Uhr im 15-Minuten-Takt fahren, kommt man ohne langes Warten aus der City nach Hause. Die Kunden erhalten somit eine verbesserte Information über unser Angebot. Der LVB-Mobilo ist in allen LVB-Service-Centern erhältlich. Seit über 20 Jahren sind die Verkehrsbetriebe Partner des Sicheren Schulweges und organisieren die An- und Abreise der Kinder und werben u. a. mit Aufklebern an Bussen und Bahnen für besondere Rücksicht auf Kinder beim Schulstart. Maskottchen von Polizei, LVB, KWL und zahlreicher Partner eröffneten auch 2013 und 2014 in bekannter Art und Weise den Aktionstag Sicherer Schulweg. Im Rahmen der Gemeinschaftsveranstaltung von Messestadt Verkehrswacht Leipzig, Leipziger Volkszeitung und LVB machen auf dem Augustusplatz ABC-Schützen, Vereine und Institutionen gemeinsam auf den Beginn des neuen Schuljahres aufmerksam. Im Dezember 2011 gingen die LVB mit ihrem Twitter-Account LVB_direkt (www.twitter.com/LVB_direkt) online, im März 2012 folgte das Facebook-Profil unter www.facebook.com/LVBdirekt und www.youtube.com/lvbde. Die Aktivitäten der LVB in den Sozialen Netzwerken haben sich zu wichtigen Informationskanälen entwickelt, die sich auch nach drei Jahren einer wachsenden Nutzung erfreuen. Gerade in Extremsituationen haben sich diese Kommunikationswege als ausgesprochen nützlich erwiesen, um Kunden der LVB mit wichtigen Informationen zu versorgen. Darüber hinaus werden über diese Wege verstärkt Leistungen der LVB angeboten, da eine streuverlustfreie Kommunikation mit einer großen Zielgruppe möglich ist, bei geringen Kosten. Auf dem Twitter-Account der LVB können sich Kunden außerdem jederzeit über die aktuellen Verkehrsmeldungen informieren, da diese direkt und topaktuell von den Seite 7 von 19 Mitarbeitern der Verkehrsleitstelle verfasst und eingestellt werden. Positiver Effekt: Auch viele LVB-Mitarbeiter beteiligen sich an dem Dialog mit unseren Kunden. Damit dieses nicht unkontrolliert geschieht wurden in einem Beteiligungsprozess von LVBMitarbeitern eigene Social Media-Guidelines erarbeitet. Diese Guidelines geben Tipps und Empfehlungen wie man sich im sozialen Netz verhalten sollte. Mit dem „Social Media-Knigge“ waren die LVB auch beim PRIMA-Wettbewerb am Start. PRIMA steht für „Produktivitätssteigerung und Innovation durch Mitarbeiterbeteiligung" und will Mitarbeiter in Verkehrsunternehmen motivieren, sich mit ihren Ideen einzubringen. Perspektivisch wird Social Media auch in der Internen Kommunikation nicht mehr wegzudenken sein, da viele Mitarbeiter dort aktiv sind und schon heute diese Medien zum kollegialen Austausch nutzen. Einen Schwerpunkt im Jahr 2014 bildete „New Mobility“, unter dessen Dachmarke im Hause LVB Projekte zur Elektromobilität, Intermodalität und Geschäftsentwicklung unter den Zielen von FOKUS 25 fortgeführt und mit Blick auf ihre Nachhaltigkeit gesteuert werden. Vom 27. bis 29. Oktober 2014 richtete die Leipziger Messe das 2. Mal nach 2012 einen Kongress und eine Fachmesse unter der Bezeichnung „new mobility - Mobilität neu denken“ aus. Die LVB waren im Beirat dazu von Beginn an durch den Geschäftsführer Ronald Juhrs vertreten und präsentierten sich während der Durchführung mit Beiträgen der Geschäftsführung im Programm und mit einem Präsentationsstand zur eigenen Entwicklung als Mobilitätsdienstleister und zur Elektromobilität. Im Rahmen der Veranstaltung wurden Konzepte, Produkte und Dienstleistungen zur künftigen Mobilität in vernetzten Infrastrukturen von Städten und Regionen sowie daraus resultierende Chancen präsentiert und diskutiert. Mit ihrem modular aufgebauten Informationsstand zeigen die LVB seit der Messe öffentlichkeitswirksam und auch folgend nutzbar die Verknüpfung ihrer aktuellen strategischen Ziele als Mobilitätsdienstleister und zur Elektromobilität. Mit dem Projekt Mobilitätsplattform verfolgen die LVB das Ziel intermodale Angebote mit der Sicherstellung einfacher Wegeketten für unsere Kunden zu ermöglichen und anzubieten. Durch die Mobilitätsplattform soll IT-gestützt aufbauend auf den Informations- und Auskunftstool easy.GO ein Verkehrsmanagementsystem sowie ein Bezahlsystem für den Kunden zuletzt aus einer Hand hergestellt und verknüpft werden. Die LVB werden Betreiber dieses durch EFRE-Fördermittel unterstützten Systems, dass durch die TAF Mobile GmbH (TAF) hergestellt wird. Die intensiven konzeptionellen und analytischen Arbeiten mündeten im November 2014 in eine erste Testphase. Parallel dazu fanden die weiteren detaillierteren Absprachen mit den Partnern teilAuto und nextbike statt. Die Planung und Abstimmung zu der Errichtung von 25 Mobilitätsstationen wurden 2014 abgeschlossen und die Standorte mit der Stadt definiert. Bis Juni 2015 werden diese Stationen im Stadtgebiet errichtet. Die LVB-Webseite soll technisch und funktional überarbeitet und entsprechend den sich ändernden Bedürfnissen und Angeboten ausgebaut werden. Dazu gehört neben der Seite 8 von 19 Verbesserung der Bedienbarkeit und Erweiterung der Webseite die Bereitstellung der Inhalte auf modernen Ausgabemedien, die Modernisierung des Onlineshops und zukünftig der Zugang zur geplanten Mobilitätsplattform, d.h. auch zu neuen Serviceangeboten im Rahmen des ausgebauten Mobilitätsmanagements. Im Ergebnis soll für den Kunden ein virtuelles Service-Center entstehen, in dem er bzw. sie sämtliche Vorgänge (Information, Beratung, Kauf, Verträge etc.) online erledigen kann und eine Rund-um-Betreuung erfährt. Dabei soll der Fokus über die Fortbewegung mit Bus und Bahn hinaus weiter gefasst werden und zukünftig auf einer ganzheitlichen Mobilität durch z. B. weitere Angebote wie Car- und Bike-Sharing liegen. Durch die im Jahr 2014 erfolgte, wenngleich fördertechnisch kostenneutrale, Verlängerung des Projektes SaxMobility II bis 2016 kann nun an der weiteren Verknüpfung von Zugangs- und Abrechnungssystemen zum Stromladen mit der Kundenansprache und dem Ticketing im ÖPNV gearbeitet werden. Dies betrifft aktuell auch die Zusammenarbeit zur Mobilitätsstation mit den Stadtwerken Leipzig. Ziel ist es, den Umweltverbund inklusive der sich neu entwickelnden Elektromobilität weiter im Sinne der Daseinsvorsorge und des Umweltschutzes zu stärken. Seit dem Frühjahr 2014 können im LVB-Service-Center in der Peters-/Markgrafenstraße und im Mobilitätszentrum am Hauptbahnhof Tickets für Veranstaltungen in der ARENA gekauft werden. Dieses zusätzliche LVB-Leistungsangebot hat seit seiner Einführung steigenden Zuspruch. Am 6. November 2014 fand im Straßenbahnhof Angerbrücke der 10. Senioren- und Behindertentag statt. Vereine, Institutionen und Einrichtungen präsentierten ihre Angebote für Ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die LVB, Gastgeber bereits seit dem Jahr 2005, boten neben Führungen durch die Leitstelle und kurzen Tram-Fahrten durch den Betriebshof auch wieder eine Diskussionsrunde an, bei der Experten den Besuchern Rede und Antwort standen. 2.2.7 Sicherheit, Sauberkeit, Not- und Störfälle Bei der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kommen zur Fahrausweisprüfung geschulte Fahrausweisprüfer zum Einsatz. Die Anzahl der Fahrausweisprüfer, die ihre Kontrollen in Uniformen ausführen, lag zwischen 30 – 40 % im Jahr 2014. Die Fahrausweisprüfer werden, wie in den vergangenen Jahren regelmäßig in Fragen des Zivil- und Strafrechts geschult. So wurden z. B. mit allen Fahrausweisprüfern auch im Jahr 2014 die Kommunikations- und Deeskalationstrainings fortgeführt. Die Verkehrsleitstelle der LVB war rund um die Uhr besetzt und erfüllte die genannten Anforderungen zur Verkehrsüberwachung mittels RBL und Verkehrsmeister im Außendienst zur Organisation von Ersatz- und Zusatzleistungen bei Bedarf und zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufs nach Unfällen und anderen Störungen. Großer Wert wird dabei auf die Fahrgastinformation mittels Lauftexten an DFI- Säulen und der Erstellung von Verkehrsmeldungen über moderne Medien, wie z.B. Internet, gelegt. Seite 9 von 19 Für die LVB-Verkehrssteuerung entwickeln sich die stark wachsende Zahl von Demonstrationen und kurzfristig eintretende, extern verursachte Havarien verbunden mit Sperrungen im Liniennetz zu großen Herausforderungen. Um den steigenden Anforderungen bei der Vorbereitung und Bewältigung von Großveranstaltungen wie Konzerten und Fußballspielen gerecht zu werden, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unserer Einsatzplanung mit Polizei, Veranstaltern und Vertretern der Stadt Leipzig gegeben. Die seit 2011 geänderte Philosophie der Fahrausweisprüfung hat sich auch im Jahr 2014 bewährt. Neben der regulären Fahrausweiskontrolle treten die Fahrausweisprüfer auch als Servicemitarbeiter und Kundenberater auf. Der Schwerpunkt in der neuen Philosophie liegt in der Erhöhung der Präsenz gegenüber den Fahrgästen, mit dem Ziel das subjektive Sicherheitsempfinden zu verbessern. Diese erhöhte Präsenz wird auch sichtlich und positiv von den Fahrgästen wahrgenommen. Die Fahrzeuge und Haltestellen der LVB werden regelmäßig (täglich) durch Mitarbeiter der Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH gereinigt. Neben dem Winterdienst an Haltestellen und in den Betriebsanlagen sorgen auch Bereitschaftsdienste innerhalb und außerhalb der Betriebsverkehrszeit dafür, dass an Linienfahrzeugen festgestellte Graffiti schnell wieder beseitigt werden und somit der pünktliche und zuverlässige Fahrbetrieb aufrechterhalten werden kann. 2.3 Anwendung des Verbundtarifes Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben in den Jahren 2013 und 2014 gemäß den Festlegungen im Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig ("Beiträge zur Stadtentwicklung", Nr. 48 mit Stand vom November 2007) die tariflichen und vertrieblichen Vorgaben der Stadt Leipzig im Rahmen des Auftrags umgesetzt. Das betrifft zum einen die konsequente Anwendung und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des MDV-Tarifs. Auf Basis des in 2012 umgesetzten „Neuen Tarifmodells“ haben die LVB das Angebot in den letzten zwei Jahren schrittweise ergänzt und die Überführung der SchülerCard und SchülerMobilCard als die bisher wichtigsten im Haustarif verbliebenen Schülerprodukte des „Leipziger Modells“ in den MDV-Tarif umgesetzt. Diese Maßnahmen wurden zusammen mit der Stadt Leipzig und dem MDV maßgeblich durch die Zielstellung vorangetrieben, den ÖPNV-Kunden die problemlose Nutzung des im Dezember 2013 in Betrieb gegangenen Mitteldeutschen SBahnnetzes zu ermöglichen. Die im Haustarif verbliebenen Schüler-Produkte: Schülerzeitfahrausweis und Schülerkarte Plus werden für eine Übergangszeit bis zur Umsetzung entsprechender MDV-Produkte weiterhin angeboten. Seit dem Wintersemester 2014/15 nutzt die große Mehrzahl der Leipziger Studenten einschließlich der Studenten der Universität bereits das MDV-Vollticket, während das Semesterticket im Haustarif von den Studierenden der Hochschule für Grafik und Buchkunst, der Hochschule für Musik und Theater und der Handelshochschule Leipzig weiterhin präferiert wird. Seite 10 von 19 Auch die mit den beteiligten Verkehrsunternehmen abgestimmten und im MDV-Gebiet abgeschlossenen Kombitickets mit unterschiedlichen Veranstaltern und Institutionen wurden seitens der LVB entsprechend des gültigen MDV-Tarifs kalkuliert und vereinbart. Speziell das 2014 umgesetzte Kombiticket für RB-Leipzig erleichtert die An- und Abreise rund um das zentral gelegene RB-Stadion. In den Berichtszeitraum fallen folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Tarifund Vertriebsangebote (ausschnittsweise): 2013 • • • • • • Fortsetzung der Gespräche mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig, dem MDV und der Deutschen Bahn zum Thema „Überführung von SchülerCard / SchülerMobilCard in den MDV-Tarif“ Umsetzung einer kundenfreundlichen Regelung zur Anerkennung der im Schuljahr 2013/14 noch im Haustarif angebotenen SchülerCard und SchülerMobilCard in der S-Bahn und den Regionalzügen in Leipzig (plus einer frei wählbaren angrenzenden Tarifzone) Gemeinsam mit dem Studentenrat der Uni Leipzig: Planung und Durchführung einer Abstimmung zur möglichen Überführung der Semestertickets der LVB in den MDV-Tarif (Vollticket-Modell), bei der sich mit der Aussicht auf eine volle Nutzung der S-Bahn und MDV-weite Mobilität in 2013 die Mehrheit für den Wechsel in das bereits bestehende MDV-Semester-Vollticket entschied. moderate MDV-Tarifanpassung zum 01.08.2013 unter Beachtung familiengerechter und sozial ausgewogener Preise mit dem Schwerpunkt bei Tages-, Wochen- und Monatskarten; Stärkung des ABO Durchführung einer Marktforschung zum Potential eines kleinen ABOs, das durch die Verbindung von Elementen der ABO-Kundenbindung und des flexiblen Bartarifs die Einstiegshürde in den ÖPNV senken kann Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen und Umsetzung der Anerkennung des Citytickets (auch am Startort), sowie des Ländertickets der DB im MDVGebiet 2014 • • • Überführung SchülerCard (SC) und SchülerMobilCard (SMC) zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 in den MDV Tarif: Zukünftig gültig in Leipzig plus einer frei wählbaren angrenzenden Tarifzone; Schüler konnten aufgrund der Übergangsregelung während des gesamten Jahres 2014 bereits das S-Bahn-Netz bzw. den Citytunnel nutzen Im Zusammenhang mit der Überführung von SC und SMC wurde der 2012 in die SchülerMobilCard integrierte SchülerFerienPass Teil des MDV-Tarifs Einführung der SchülerRegioCard zur Ergänzung der SchülerMobilCard um verbundweite Mobilität in der Freizeit und am Wochenende zusammen mit Eltern zu fördern Seite 11 von 19 • • • • • • Einführung des „ABO Azubi Plus“ zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV für Azubis, deren duale Ausbildungs- und Schulorte in jeweils anderen Tarifzonen liegen, als der Wohnort. Am Wochenende und an Feiertagen kommt eine MDVweite Gültigkeit dazu. Wechsel der Studenten der Universität Leipzig und der Berufsakademie Leipzig in das MDV-Vollticket und damit erfolgreiche Ausweitung der Zahl der Stammkunden Vorbereitung und Verhandlung im Rahmen des MDV zur Einführung des „ABO Flex“ als günstiges und flexibles Einstiegs-Abo zum 01.08.2015 (kleines ABO). Gespräche mit der Stadt Leipzig und dem MDV zur Einführung eines ABO LPMC, um zukünftig den Kaufvorgang für einen großen Teil der Leipzig-Pass-MobilcardKunden zu erleichtern. Tarifanpassungen zum 01.08.2014 im Bereich des Bartarifs und der Zeitkarten; stabil blieben in der Tarifzone Leipzig die Preise für die Einzelfahrkarten, Kinderfahrkarten und den Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) Beschluss des MDV am 04.12.2014 über die Höhe und den Zeitpunkt der durchschnittlichen Tarifanpassung im Jahr 2015. In Leipzig ist eine Tarifanpassung von ca. 3,9% vorgesehen. Sonstige Aktualisierungen im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Betrauung der LVB (Anlage 2) Auf Beschluss des Stadtrates RBV-1842/13 wurde am 11.12.2013 die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien der Landkreise Leipzig und Nordsachsen an die Stadt Leipzig beschlossen. Somit sind die in der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen benannten Buslinien nun auch mit ihren außerhalb des Stadtgebiets liegenden Abschnitten in die Betrauung aufgenommen worden. 3 Die Liniengenehmigungen zum 31.12.2014 (inkl. der einstweiligen Erlaubnis für die Linie 91) enthält die aktualisierte Anlage 2/1 – Liniengenehmigungen zum Stand 31.12.2014 (Anlage 3 zum Bericht). Seite 12 von 19 Anlage 1 zum Bericht Erfüllung der Mindeststandards des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (Erste Fortschreibung von Juni 2007) Basis: Fahrplanperiode ab 14.12.2014 Gemäß Nahverkehrsplan, Kapitel 4.1, sind zwei Arten von Mindeststandards zu unterscheiden: 1. Zwingend einzuhaltende Standards a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets durch öffentliche Verkehrsmittel b) Bedienung aller Haltestellen im 5- bis 60-min-Takt je nach Lage im Stadtgebiet und Verkehrszeit Ausnahme: Soweit die o.g. Mindeststandards in der Fahrplanperiode 2006/2007 nicht eingehalten waren, kann auch weiterhin davon abgewichen werden. 2. Zielstandards c) Einhaltung von Mindestbedienungsstandards auf Tangentialrelationen d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen a) flächenhafte Erschließung des Stadtgebiets (NVP; Kap. 4.4) Dieser Mindeststandard ist nicht vollumfänglich erfüllt. Die derzeitige Erschließungsqualität ist jedoch nicht schlechter als in der Fahrplanperiode 2006/2007, sondern im Gegenteil leicht verbessert. Die schlecht erschlossenen Gebiete der Kategorie A gemäß Nahverkehrsplan (Breitenfeld, Triftsiedlung, Burghausen, Güterverkehrszentrum) sind nunmehr zu allen Verkehrszeiten erschlossen. Ausnahme bildet in Burghausen die Schwachverkehrszeit (später Abend, Wochenende früh). Allerdings sind laut Nahverkehrsplan Ausnahmen bei schlechtem Kosten-/Nutzen-Verhältnis zulässig. Von den schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B wurden die Gebiete - Böhlitz-Ehrenberg-Süd und - Neulindenau, Saalfelder/Mansfelder Straße im Rahmen der Busnetzreform 2010 neu erschlossen. Die Erschließung von Knautkleeberg (Bereiche westlich der Eisenbahnstrecke Leipzig – Gera) wurde durch die Neuordnung der Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße verbessert. Durch den Aufgabenträger ist zu prüfen, ob dies ausreicht, um für Knautkleeberg den Status eines schlecht erschlossenen Gebietes zu streichen. Bei den übrigen schlecht erschlossenen Gebieten der Kategorie B (Mockau-Nord, KleinWiederitzsch, Martinshöhe, Kleinsiedlung Meusdorf, Johannishöhe, Kolmsiedlung/ Sonnenwinkel, Holzhausen-Süd, Anger-Crottendorf (Gregor-Fuchs-Straße) hat es seit Inkrafttreten des Nahverkehrsplans keine Erschließungsverbesserung gegeben. Seite 13 von 19 b) Bedienungshäufigkeit (NVP; Kap. 4.5) Dieser Standard (siehe Nahverkehrsplan, Karte 2) wird im Bedienungsgebiet der LVB durchgängig erfüllt. Für Teilflächen des Stadtgebietes, in denen die ÖPNV-Erschließung nicht durch die LVB gewährleistet wird (Rehbach, Knautnaundorf), kann keine Aussage getroffen werden. c) Tangentialrelationen (NVP; Kap. 4.5/4.6) Für die Bedienung von ausgewählten Tangentialrelationen sieht der Nahverkehrsplan eine kombinierte Bewertung nach Reisezeit und Bedienungshäufigkeit vor. Als Zielstandard wird formuliert, dass auf maximal 50% der ausgewählten 65 Tangentialrelationen leichte Defizite und auf maximal 10% schwere Defizite hinsichtlich Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit bestehen dürfen. Dieser Zielstandard wird seit der Busnetzreform 2010 deutlich übererfüllt. Leichte Defizite hinsichtlich Reisezeit und/oder Bedienungshäufigkeit gibt es seitdem in der Haupt- und Nebenverkehrszeit noch auf ca. einem Drittel, in der Schwach- und Wochenendverkehrszeit nur noch auf ca. einem Viertel der ausgewählten 65 Tangentialrelationen. Schwere Defizite treten seit der Busnetzreform 2010 nicht mehr auf. d) Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) (NVP; Kap. 4.6) Die Erreichbarkeit des Stadtzentrums mit maximal 30 Minuten (Kernzone) bzw. 45 Minuten (Außenzone) Reisezeit und höchstens einmaligem Umsteigen ist für das Bedienungsgebiet der LVB gegeben. e) Verbesserung der Umsteigebeziehungen (NVP; Kap. 4.7) Es existiert bei der LVB keine umfassende Analyse, aus der eine Aussage zur Erfüllung der im Nahverkehrsplan als Mindeststandard genannten fahrplanmäßigen Übergangszeiten abgeleitet werden könnte. Generell ist die LVB bestrebt, in der Fahrplanung kurze Übergangszeiten auf wichtigen Umsteigerelationen zu gewährleisten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Einzelfall einmal von dem dargestellten Mindeststandard abgewichen werden muss, wenn eine Ideallösung auf Grund zahlreicher Fahrplanzwangspunkte (bspw. Bedienung mehrerer Anschlusspunkte durch ein und dieselbe Linie) nicht möglich ist. f) weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen (NVP; Kap. 4.8) Seit Inkrafttreten des Nahverkehrsplans 2007 wurden durch die LVB 32 Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut. Damit wurde ein Ausbaugrad von ca. 60% aller Haltestellen des Straßenbahnnetzes (Gesamtzahl: 260) erreicht. Zu Bushaltestellen, die im Regelfall durch die Stadt Leipzig barrierefrei ausgebaut werden, kann keine Aussage getroffen werden. Seite 14 von 19 Zusammenfassung: Stand: Fahrplanperiode 2006/07 Stand: 31.12.2014 schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie A (Fehlende Fahrten) Breitenfeld (gesamte Ortslage) Lindenthal (Triftsiedlung) Burghausen nur in SVZ (später Abend, Wochenende früh) zwingend einzuhaltende Standards GVZ und KLV-Terminal (gesamter Bereich) schlecht erschlossene Gebiete, Kategorie B (nicht im Nahbereich einer Haltestelle) Böhlitz-Ehrenberg-Süd Mockau-Nord Mockau-Nord Klein-Wiederitzsch Klein-Wiederitzsch Wiederitzsch (Martinshöhe) Wiederitzsch (Martinshöhe) Kleinsiedlung Meusdorf Kleinsiedlung Meusdorf Johannishöhe Johannishöhe Kolmsiedlung/Sonnenwinkel Kolmsiedlung/Sonnenwinkel ! Knauthain/Knautkleeberg Saalfelder Str./Mansfelder Str. Holzhausen-Süd Holzhausen-Süd Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.) → noch gar nicht erschlossen Anger-Crottendorf (Georg-Fuchs-Str.) Bedienungshäufigkeit Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete). Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig erfüllt (außer für schlecht erschlossene Gebiete). Zielstandards Einhaltung von Mindestbedienstandards auf Tangentialrelationen HVZ/NVZ: → deutliche Übererfüllung; leichte Defizite: 33%, schwere Defizite: keine SVZ/Wochenende: → deutliche Übererfüllung leichte Defizite: 25%, schwere Defizite: keine Haupt-/Nebenverkehrszeit: → Standard gerade so erfüllt leichte Defizite: 46%, schwere Defizite: 3% Schwachverkehrszeit/Wochenende: →Standard nicht erfüllt leichte Defizite: 40%, schwere Defizite: 11% Erreichbarkeit des Stadtzentrums (Reisezeit, Umsteigehäufigkeit) Standard im Bediengebiet der LVB mit Ausnahme Standard im Bediengebiet der LVB durchgängig der Relation Knautnaundorf - Stadtzentrum erfüllt. erfüllt. Verbesserung der Umsteigebeziehungen LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen kurze Übergangszeiten zu gewährleisten LVB bestrebt, an wichtigen Umsteigerelationen kurze Übergangszeiten zu gewährleisten weiterer Ausbau von behindertengerechten Haltestellen Straßenbahnhaltestellen: 126 (ca. 49%) Straßenbahnhaltestellen: 158 (ca. 60%) Gebiet erschlossen ! Verbesserung der Erschließung durch Neuordnung der Straßenbahnhaltestellen auf der Dieskaustraße; Prüfung durch Aufgabenträger erforderlich, ob Status "schlecht erschlossenes Gebiet" gestrichen werden kann Seite 15 von 19 Anlage 2 zum Bericht Stand: 31.12.2014 Vorinformation über das Leistungs- und Tarifangebot Fahrplanhefte (übersichtlich, breit gestreut) Faltblätter Tarifbroschüren elektronische Fahrplanauskunft (Internet) elektronische Reiseauskunft Handy (easy.GO) kompetente und im Bedarsfall einfach erreichbare persönliche Kundenbetreuung Mobilitätszentrale Servicepunkte 20 Servicetelefon Information an der Haltestelle durch vollständige Beschilderung Haltestellenname Linienbezeichnung Fahrplan- und Tarifinformationen (gut lesbar) übersichtliche Wegweisung an Verknüpfungspunkten Information am Fahrzeug Linienbezeichnung (beidseitig) Fahrtziel ggf. Zwischenziele Information im Fahrzeug Linienbezeichnung Fahrtziel Streckenverlauf Umsteigemöglichkeiten Gesamtnetz des ÖPNV Information durch Fahrzeugführer und Servicepersonal angemessen sicher freundlich Information über Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf durch Vorankündigung Zeitung Lokalfernsehen Internet Informationsblätter, z.B. Baustellen-Fahrpläne Hinweise an den Haltestellen Hinweise in den Fahrzeugen Informationen zu Fahrplan- und Tarifänderungen während einer Fahrplanperiode Seite 16 von 19 Anlage 3 zum Bericht Anlage 2/1 - Liniengenehmigungen (Stadt und abgehende Verkehre) & sonstige betraute Verkehre Stand: 31.12.2014 Straßenbahn Liniennr. 1 2 3 3 4 7 8 9 10 11 12 14 15 16 Laufweg von Lausen Grünau-Süd Knautkleeberg Knautkleeberg Gohlis, Landsberger Str. Böhlitz-Ehrenberg Grünau-Nord Markkleeberg-West Lößnig Schkeuditz Gohlis-Nord Plagwitz Meusdorf Messegelände Länge in Km nach gesamt nur Mockau 17,9 Naunhofer Straße (-Meusdorf) 12,7 Taucha 19,6 Sommerfeld 20,0 Stötteritz 13,1 Sommerfeld 19,7 Paunsdorf-Nord 16,6 Thekla 15,7 Wahren 13,4 Markkleeberg-Ost 22,1 Johannisplatz (-Technisches Rathaus) 5,5 Plagwitz 10,4 Miltitz 17,4 Lößnig 13,8 Die LVB hat eine Netzgenehmigung für das gesamte Straßenbahnnetz. Seite 17 von 19 Stadt 17,9 12,7 17,8 20,0 13,1 19,7 16,6 12,9 13,4 18,1 5,5 10,4 17,4 13,8 Genehmigung bis 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 31.03.2022 Bus Stand: 14.12.2014 Liniennr. 60 61 Laufweg von Lindenau, Dunckerviertel Leipzig, Schönau 62 63 Böhlitz-Ehrenberg Knautkleeberg/Knautnaundorf 65 66 Markkleeberg Allee-Center, Offenburger Straße 67 70 Rathaus Leutzsch Connewitz, Kreuz 72 73 74 75 Leipzig, Hauptbahnhof Leipzig, Hauptbahnhof Lindenau Leipzig, Probstheida 76 77 79 Probstheida Schönefeld Thekla 80 Thekla, Buswendestelle 81 82 83 85 Thekla Thekla Thekla Gohlis-Süd über Plagwitz, Schleußig, Südvorstadt, Reudnitz S.-Bf. Karlsruher Straße, Ratzelbogen, Zschampertaue, Lausen, Göhrenz, Kulkwitz, Gärnitz, Seebenisch, Schkeitbar, Räpitz, Schkölen Rückmarsdorf Knauthain, Hartmannsdorf, Rehbach, Thomas-MüntzerSiedlung Cospudener See, Großzschocher, Grünau, Miltitz Kiewer Straße, Kaufland, Lausen, Ratzelbogen, AlleeCenter(Süd), Gärtnerstraße, Brünner Straße, Lützner Straße nach Lipsiusstraße Thronitz Länge in km gesamt 10,5 18,1 Genehmigung bis 27.01.2018 31.12.2023 Lausen Knautkleeberg 14,6 5,9 27.02.2018 27.02.2018 Markranstädt Allee-Center, Offenburger Straße 17,6 14,9 27.02.2018 27.02.2018 Otto-Schmiedt-Straße Altes Messegelände, Reudnitz, Volkmarsdorf, Schönefeld, Gewerbegebiet Nordost - Thekla Anger-Crottendorf, Mölkau, Engelsdorf Anger-Crottendorf, Mölkau, Baalsdorf, Engelsdorf Schleußig, Südvorstadt, Stötteritz Meusdorf, Liebertwolkwitz, Großpösna, Seifertshain, Fuchshain, Albrechtshain Sonnenpark-Siedlung Sellerhausen Gewerbegebiet Nordost, Paunsdorf, Mölkau, Stötteritz, Probstheida, Lößnig Mockau, Gohlis-Nord, Landsberger/M.-Liebermann-Str., Möckern, Wahren Portitz Portitz, Plaußig, Gewerbegebiet Göteborger Straße Gohlis-Nord, Messegelände Leutzsch, Straßenbahnhof Mockau-West 1,9 16,3 27.02.2018 27.02.2018 Paunsdorf, Straßenbahnhof Sommerfeld Holzhausen, Sophienhöhe Naunhof 13,6 21,3 14,9 23,1 27.01.2018 27.01.2018 27.01.2018 31.12.2023 Herzzentrum Stünz S-Bf. Connewitz, Klemmstraße (Markkleeberg - Cospudener See) Lindenau, Bushof 2,4 7,0 15,3 27.01.2018 27.02.2018 26.05.2017 15,4 27.01.2018 Taucha BMW Werk Plaußig, Gewerbegebiet Sachsenpark, Seehausen 5,0 11,2 4,3 8,5 13.11.2017 27.01.2018 27.01.2018 27.02.2018 Seite 18 von 19 86 Leipzig, Hauptbahnhof 87 88 89 90 Wahren Wahren Connewitz, Kreuz Wahren 91 108 118 130 Wahren Lpz. Probstheida Buswendestelle Knautkleeberg Leipzig, Strbf. Angerbrücke 131 143 161 162 172 Merseburg Liebertwolkwitz, Markt Lpz.-Schönau, Weißdornstraße Lausen Wachau, Atlanta-Hotel 173 175 Borsdorf, Bf. Leipzig, Sommerfeld 176 Leipzig, Seehausen Schule N1 N2 N3 N4 N5 N6 N7 N8 N9 Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Bf. Neue Messe, Messegelände, Messeallee, DB Schenker, Sachsenpark, Seehausen, Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina Damaschkesiedlung, Lindenthal Damaschkesiedlung, Lindenthal, Breitenfeld Musikviertel Lindenthal, Möckern, Gohlis, Eutritzsch, Schönefeld, Paunsdorf Porsche Werk, GVZ Nord T&S Probstheida Li. 15, Wachau, Markkleeberg Knauthain Rückmarsdorf, Lindenaundorf, Frankenhain, Dölzig, Priesteblich Güntersdorf Güldengossa, Auenhain Lausen, Göhrenz, Kulkwitz Siedlung Florian Geyer Meusdorf, Liebertwolkwitz, Holzhausen, Mölkau, Engelsdorf, Sommerfeld, Althen, Zweenfurth Panitzsch, Plösitz Engelsdorf, Borsdorf, Panitzsch, Cunnersdorf, Sehlis, Dewitz Göbschelwitz, Hohenheida, Gottscheina, Merkwitz, Seegeritz, Taucha, An der Bürgerruhe Großzschocher, Lausen, Knautkleeberg Lindenau, Miltitz, Markranstädt Böhlitz-Ehrenberg, Miltitz, Lausen Wahren, Schkeuditz Wiederitzsch, Lindenthal Mockau, Thekla, Taucha Paunsdorf, Engelsdorf, Baalsdorf, Mölkau Stötteritz, Meusdorf, Holzhausen Connewitz, Lößnig, Markkleeberg Seite 19 von 19 BMW Werk 17,7 27.02.2018 Wiederitzsch-Nord Wiederitzsch-Nord Leipzig, Hauptbahnhof Sommerfeld 10,1 8,4 5,4 21,5 27.01.2018 27.01.2018 27.02.2018 27.01.2018 Güterverkehrszentrum-Nord Großstädteln, Bahnhof Belantis Vergnügungspark Leipzig Markranstädt, Bf. 10,8 14,8 8,1 22,5 13.12.2016 31.12.2023 19.03.2016 31.12.2023 Leipzig Wachau, Am Bach Markranstädt, Bf. Großzschocher Borsdorf, Heinrich-Heine-Straße 31,2 7,3 10,8 8,7 18,1 30.04.2019 31.12.2023 31.12.2023 27.02.2018 31.12.2023 Taucha, Bf. Taucha Bf./Klebendorfer Str. 9,4 17,7 31.12.2023 31.12.2023 8,2 31.12.2023 32,1 27,9 29,2 30,7 28,4 31,1 29,1 28,2 25,9 27.02.2018 27.02.2018 27.02.2018 13.11.2017 27.02.2018 13.11.2017 27.02.2018 27.02.2018 27.02.2018 Taucha, Bf. Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Leipzig, Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Hauptbahnhof Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007 Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2014 Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 1 von 6 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007 Inhalt A Erläuterung des Aufgabenträgers zum Gesamtbericht ........................................ 3 B Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig .......... 3 1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ....................................................... 3 2. Verkehrsverträge .............................................................................................. 3 C Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ..................................... 4 1. Beschreibung der Bedienungsqualität .............................................................. 4 1. 1 Buslinien .................................................................................................... 4 1. 2 Straßenbahnlinien...................................................................................... 5 2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr ...... 5 3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern ............................. 6 3. 1 Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe ................................................ 6 3. 2 Verkehrsverträge ....................................................................................... 6 3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG ............................................... 6 Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 2 von 6 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007 A Erläuterung des Aufgabenträgers zum Gesamtbericht Zuständige Behörde für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Liniengenehmigungen ist seit 2012 das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Zuständige Behörde für die Festlegung weiterer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ist die Stadt Leipzig als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf seinem Gebiet. Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zuständig. B Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig 1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, bis zum 31.12.2028 betraut. Gleichzeitig haben die Stadt Leipzig, die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) und die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) am 09.11.1999 den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) abgeschlossen und erstmalig am 02.12.2009 auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig und die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“ geändert. Er beinhaltet den Stadtbus- und Straßenbahnverkehr. 2. Verkehrsverträge Erschließung Güterverkehrszentrum Zur besseren Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) Leipzig mit der Regionalbuslinie 190 wurde ab dem 15.12.2013 mit der Auto-Webel GmbH eine „Vereinbarung über eine gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung zur Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) zur Gewährleistung einer allgemein ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung im ÖPNV“ für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Diese Vereinbarung endete am 13.12.2014. Ergänzend zur Linie 190 von Auto-Webel verkehrte im Zeitraum vom 18.08.2014 bis 31.12.2014 die Linie 190E der LVB eigenwirtschaftlich von Leipzig, Wahren zum Güterverkehrszentrum, Nord. Durch die Anpassung der Fahrpläne der Linie 190 von Auto-Webel und der Linie 190E der LVB (ab 14.12.2014 Linie 91) konnte eine Anbindung des GVZ im Halbstundentakt und somit eine erhebliche Angebotsausweitung erreicht werden. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der VO (EG) 1370/2007 hat die Stadt Leipzig im Dezember 2014 fristgemäß die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für öffentliche Personenverkehrsdienste der Buslinie 91 an einen internen Betreiber der Stadt Leipzig gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Die Direktvergabe ist dabei voraussichtlich ab Dezember 2016 geplant, wobei die Buslinie 91 dann in die bestehende Betrauung und den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag integriert werden soll. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 3 von 6 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007 Regional bedeutsame Buslinien Für regional bedeutsame Buslinien werden den Aufgabenträgern vom ZVNL Zuschüsse zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2014 mit dem ZVNL ein „Vertrag zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Gebiet des ZVNL durch Zuwendung“ sowie zur Weiterleitung der Zuschüsse eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ mit den LVB abgeschlossen. Ausgleich verbundbedingter Belastungen Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien zwischen dem Landkreis Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Leipzig Im Jahr 2013 sind mehrere personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigungen der LVB im Busbereich ausgelaufen, deren Linienverlauf nicht ausschließlich das Territorium der Stadt Leipzig betreffen, sondern auch in die Zuständigkeit der Landkreise Leipzig und Nordsachsen fallen (“grenzüberschreitende Linien“). Da die Stadt Leipzig dadurch nicht alleiniger Aufgabenträger dieser Verkehrsleistung ist, konnte diese die LVB nicht mit der Erbringung der Leistungen auf der gesamten Strecke, sondern nur mit einem Teil (auf dem Stadtgebiet) beauftragen. Um auch ab dem Jahr 2014 die Verkehrsleistungserbringung auf der gesamten Linie sicherzustellen, bedurfte es eines koordinierten und gemeinsamen Vorgehens der benachbarten Aufgabenträger, wobei mit der o. g. Zweckvereinbarung eine Lösung erarbeitet und umgesetzt wurde. Die „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für gebietsüberschreitende Buslinien“ trat dabei ab dem 01.01.2014 in Kraft. C - - Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung Durchführung des Betriebs (Erbringung der Beförderungsleistungen), Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing und Vertrieb) Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur im erforderlichen Umfang Anwendung des Tarifs des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds Sozialpolitische Verpflichtungen Ergänzende Anforderungen 1. Beschreibung der Bedienungsqualität 1. 1 Buslinien Linien LVB: Verkehrs- und Tiefbauamt 60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91 (ab 14.12.2014) 100, 107, 108, Seite 4 von 6 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007 118, 130, 131, 141, 143, 161, 162, 172, 175, 176, 190E (18.08. bis 13.12.2014) N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10 Die Linie 120 (zwischen Zwenkau und Knautkleeberg) wurde eigenwirtschaftlich von Regionalbus Leipzig erbracht. Auto-Webel: Fahrplan-km LVB: Auto-Webel: 190 (bis 13.12.2014) 10.154.560 km/a (davon 27.474 km der eigenwirtschaftlich erbrachten Linie 190E/91) 94.045 km/a Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Bedienungszeitraum: täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und 1:00 Uhr, bei einzelnen Linien auch kürzer. Takt: Der Takt variiert von 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60-Minuten-Grundtakt von Montag - Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien auch nur Einzelfahrten, Bedarfsverkehre: Anruflinientaxi (alita) zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien. Nachtverkehr: Zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr verkehren 10 Nachtbuslinien. 1. 2 Straßenbahnlinien Linien LVB: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16 Fahrplan-km LVB: 12.476.544 km/a Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Bedienungszeitraum: täglich von etwa 4:00 Uhr bis 1:00 Uhr, Takt: 10-Minuten-Grundtakt im Tagesverkehr Montag bis Freitag, im Abendverkehr und am Wochenende 15-Minuten-Grundtakt. Zur Untersuchung der Auswirkungen einer Taktverdichtung auf die Fahrgastzahlen verkehren die Linien 3, 4 und 12 im Zuge des Pilotprojektes ab 14.12.2012 an Sonnabenden zwischen 10 und 18 Uhr im 10-Minuten-Takt. Am Wochenende verkehrt die Linie 10 zwischen Hauptbahnhof und Lößnig auch im Nachtverkehr. 2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Beschluss-Nummer: RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2014 gültig war. Spezifische Regelungen für die LVB GmbH sind im Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2009 (Beschluss-Nummer: RBIV-1754/09 „Konzept zur Finanzierung des Öf- Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 5 von 6 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2014 nach VO (EG) 1370/2007 fentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig und die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“) enthalten. 3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern Zahlungen vom Aufgabenträger Stadt Leipzig: 3. 1 Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungsund Verkehrsgesellschaft mbH (LVV). 3. 2 Verkehrsverträge Erschließung Güterverkehrszentrum Auto-Webel GmbH: 132.984,00 € Regional bedeutsame Buslinien LVB GmbH: 230.217,00 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen LVB GmbH: 1.309.881,94 € Zweckvereinbarung gebietsüberschreitende Buslinien LVB GmbH: 1.605.639,11 € 3. 3 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG Summe der 2014 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel davon: Auto-Webel GmbH: LVB GmbH: Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH: SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH: THÜSAC Personenverkehrsgesellschaft mbH: 7.827.111,00 € 5.442,59 € 7.798.895,43 € 7.554,77 € 3.752,08 € 11.466,13 € Hinweis: Die Unternehmen erhalten zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese Ausgleichsleistungen sind den Gesamtberichten der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 6 von 6