Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064812.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
02.06.16, 12:00
Aktualisiert
18.08.16, 13:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02817-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendparlament
18.08.2016
Bestätigung
AG Schulnetzplanung
29.08.2016
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.08.2016
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
08.09.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an
Schulstandorten
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung:
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können die Defizite an Kapazitäten ausgeglichen werden.
Das betrifft insbesondere den zusätzlichen, in der Planung schlecht prognostizierbaren Bedarf durch
Geflüchtete. Aber auch Kapazitätsdefizite, welche durch verspätete Fertigstellung von Neubauten
und Sanierungen entstehen, können damit ausgeglichen werden.
Es wurden bereits entsprechende Schritte in die Wege geleitet bzw. wurden schon erfolgreich abge
schlossen. Zum Beispiel:
•
Neubau 3. GS + Sanierung Altbau 3. GS (Bernhard-Göring-Straße)
•
Erweiterung 77. GS
•
Erweiterung OS Mölkau (Bestandteil der DS-01854)
•
Erweiterung Hort GS Liebertwolkwitz (Bestandteil der DS-01854)
•
Erweiterung GS Rückmarsdorf (Bestandteil der DS-01854)
•
Errichtung von Raumsystemen an der 84. Schule, Schule Paunsdorf, P.-Robeson-Schule,
Christian-Gottlob-Frege-Schule (ehem. Schule Portitz) und an der Georg-Schumann-Schule
Mit dem Beschluss der Ratsversammlung DS-157-1-NF-3 vom 20.04.2016 wurde die Verwaltung
dazu beauftragt, mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017/18 einen aktualisierten
Schulinvestitionsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bereits im Jahr 2015 wurde mit den Vorlagen „Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche
Investitionen für den Schulentwicklungsplan 2015...“ DS-01854 sowie „Erwerb flexibler Raumsyste
me zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe...“ DS-01736 eine beschleunigte Bedarfserwei
terung initiiert. Diese Verfahren sollen auch im Jahr 2016 zur Anwendung kommen. Entsprechende
Vorlagen befinden sich in der Erarbeitung. Insofern ist der Antrag abzulehnen, da er bereits durch
Verwaltungshandeln untersetzt wird.