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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064812.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
02.06.16, 12:00
Aktualisiert
18.08.16, 13:52

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02817-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendparlament 18.08.2016 Bestätigung AG Schulnetzplanung 29.08.2016 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.08.2016 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 08.09.2016 Vorberatung Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Sonderbauprogramm von Schulanbauten zum Abbau von Bedarfsspitzen an Schulstandorten Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Begründung: Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können die Defizite an Kapazitäten ausgeglichen werden. Das betrifft insbesondere den zusätzlichen, in der Planung schlecht prognostizierbaren Bedarf durch Geflüchtete. Aber auch Kapazitätsdefizite, welche durch verspätete Fertigstellung von Neubauten und Sanierungen entstehen, können damit ausgeglichen werden. Es wurden bereits entsprechende Schritte in die Wege geleitet bzw. wurden schon erfolgreich abge schlossen. Zum Beispiel: • Neubau 3. GS + Sanierung Altbau 3. GS (Bernhard-Göring-Straße) • Erweiterung 77. GS • Erweiterung OS Mölkau (Bestandteil der DS-01854) • Erweiterung Hort GS Liebertwolkwitz (Bestandteil der DS-01854) • Erweiterung GS Rückmarsdorf (Bestandteil der DS-01854) • Errichtung von Raumsystemen an der 84. Schule, Schule Paunsdorf, P.-Robeson-Schule, Christian-Gottlob-Frege-Schule (ehem. Schule Portitz) und an der Georg-Schumann-Schule Mit dem Beschluss der Ratsversammlung DS-157-1-NF-3 vom 20.04.2016 wurde die Verwaltung dazu beauftragt, mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017/18 einen aktualisierten Schulinvestitionsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Bereits im Jahr 2015 wurde mit den Vorlagen „Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan 2015...“ DS-01854 sowie „Erwerb flexibler Raumsyste me zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe...“ DS-01736 eine beschleunigte Bedarfserwei terung initiiert. Diese Verfahren sollen auch im Jahr 2016 zur Anwendung kommen. Entsprechende Vorlagen befinden sich in der Erarbeitung. Insofern ist der Antrag abzulehnen, da er bereits durch Verwaltungshandeln untersetzt wird.