Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064045.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
26.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:55

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02854-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 01.08.2016 Bestätigung Jugendparlament 18.08.2016 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 08.09.2016 Vorberatung Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln. Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Medienentwicklungsplanes für Schulen und Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig (2. Fortschreibung) konzeptionelle Aspekte zum Einsatz von interaktiven Tafeln und zum Ausstattungsvolumen für jede Schulart einschließlich Kostenrahmen aufzunehmen. 2. Der Oberbgermeister setzt sich weiterhin im Rahmen der Schulgesetznovellierung gemeinsam mit dem SSG aktiv f die Fderung einer lehrplangerechten technischen Ausstattung von Schulen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien durch den Freistaat ein. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Begründung Seite 2/4 Laut § 23 des Sächsischen Schulgesetzes ist der Schulträger für die Ausstattung von Schulen mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln verantwortlich. Die Bereitstellung und der Betrieb einer anforderungsgerechten medienpädagogischen Ausstattung der Schulen und Horte ist die Grundlage für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. In den vergangenen Jahren wurden Schulen zunehmend mit interaktiven Tafelsystemen und mobilen Endgeräten ausgestattet. Im Rahmen von Schulneubauten und Komplexsanierungen von Schulgebäuden wurden ebenfalls interaktive Tafelsysteme angeschafft. Eine weitere Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln ist mit einem immensen Aufwand finanzieller Mittel verbunden. Zur Erweiterung des finanziellen Handlungsrahmens zur Beschaffung interaktiver Tafeln spricht sich die Stadt Leipzig weiterhin für einen Finanzausgleich bzw. die Einrichtung von Förderprogrammen durch den Freistaat Sachsen aus. Seite 3/4