Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064045.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
26.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02854-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
01.08.2016
Bestätigung
Jugendparlament
18.08.2016
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
08.09.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Konzepterstellung Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln.
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Medienentwicklungsplanes für Schulen und Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig (2.
Fortschreibung) konzeptionelle Aspekte zum Einsatz von interaktiven Tafeln und zum
Ausstattungsvolumen für jede Schulart einschließlich Kostenrahmen aufzunehmen.
2. Der Oberbgermeister setzt sich weiterhin im Rahmen der Schulgesetznovellierung gemeinsam
mit dem SSG aktiv f die Fderung einer lehrplangerechten technischen Ausstattung von
Schulen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien durch den Freistaat ein.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Begründung
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Laut § 23 des Sächsischen Schulgesetzes ist der Schulträger für die Ausstattung von Schulen mit
den notwendigen Lehr- und Lernmitteln verantwortlich. Die Bereitstellung und der Betrieb einer
anforderungsgerechten medienpädagogischen Ausstattung der Schulen und Horte ist die Grundlage
für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. In den vergangenen Jahren wurden Schulen
zunehmend mit interaktiven Tafelsystemen und mobilen Endgeräten ausgestattet. Im Rahmen von
Schulneubauten und Komplexsanierungen von Schulgebäuden wurden ebenfalls interaktive
Tafelsysteme angeschafft. Eine weitere Ausstattung von Schulen mit interaktiven Tafeln ist mit
einem immensen Aufwand finanzieller Mittel verbunden. Zur Erweiterung des finanziellen
Handlungsrahmens zur Beschaffung interaktiver Tafeln spricht sich die Stadt Leipzig weiterhin für
einen Finanzausgleich bzw. die Einrichtung von Förderprogrammen durch den Freistaat Sachsen
aus.
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