Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054934.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
04.03.16, 12:00
Aktualisiert
18.08.16, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02449
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht;
Stadtbezirk Ost, Ortsteile Sellerhausen-Stünz, Anger-Crottendorf;
Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht für das Gebiet „Parkbogen Ost – Bereich zwischen Eisenbahnstraße und
Zweinaundorfer Straße“.
2.
Die Begründung der Satzung wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im
Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Beschreibung des Sachverhaltes
2 Übersichtskarte
3 Satzung
4 Begründung der Satzung
Beschreibung des Sachverhaltes
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Parkbogen Ost - Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“
Satzungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss der Ratsversammlung über die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das im Betreff genannte Gebiet herbeigeführt werden. Die räumliche
Lage und die Abgrenzung des Satzungsgebietes sind aus der Übersichtskarte und der Satzung zu ersehen.
Bei der Satzung handelt es sich um eine Satzung auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches. Näheres zum Satzungsinhalt und zur Begründung der Satzung ist den entsprechenden
Anlagen zu entnehmen.
Die Strategischen Zielen der Kommunalpolitik
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
und
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
sind für die Satzung nicht relevant.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Satzung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung der
Satzung auf die Stadt zukommen können, sind durch die Satzung ursächlich nicht zu erwarten. Die
Satzung verschafft der Stadt lediglich ein Vorkaufsrecht, aber keine Vorkaufpflicht. Erst die tatsächliche Ausübung des Vorkaufsrechtes bringt Maßnahmen der Stadt und Kosten mit sich. Ob und,
wenn ja, zu welchen Kaufpreisen das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, ist derzeit nicht prognostizierbar. Dies wird, soweit erforderlich, Gegenstand weiterer Vorlagen sein.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und
Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekanntmachen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
01.06.2016
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„ Parkbogen Ost – Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 20000, Stand: 04/2016
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Parkbogen Ost Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Ausfertigung
Die Ratsversammlung hat diese Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen.
Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 4 der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Leipzig, den
(Siegel)
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Hinweis:
Die Satzung ist mit Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt Nr. ........................... am ........................... in Kraft getreten.
Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Parkbogen Ost – Bereich zwischen
Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“
Stadtbezirk:
Ost
Ortsteil:
Sellerhausen-Stünz, Anger-Crottendorf
Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtgrundkarte, Stand: 04.05.2016, Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
§ 2 Anordnung des Vorkaufsrechtes
Für den in § 1 festgesetzten räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung, für den die Stadt städtebauliche
Maßnahmen in Betracht zieht, steht ihr zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein
Vorkaufsrecht an den Grundstücken zu.
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Amtsleiter
01.06.2016
Begründung der Satzung über ein
besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Parkbogen Ost - Bereich zwischen
Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer
Straße“
Stadtbezirk:
Ost
Ortsteile:
Sellerhausen-Stünz, Anger-Crottendorf
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
01.06.2016
Begründung der
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Parkbogen Ost - Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“
Seite 2
1.
Lage und Situation des Satzungsgebietes
Das ca. 8,6 ha große Gebiet befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort in den Ortsteilen Sellerhausen-Stünz und Anger-Crottendorf.
Es umfasst die Fläche des Bahnbogens Sellerhausen („Sellerhäuser Bogen“) und teilweise daran angrenzende Flächen zwischen der Eisenbahnstraße im Norden und der Zweinaundorfer Straße im Süden. Der „Sellerhäuser Bogen“ ist das Herzstück des Parkbogen Ost (siehe dazu Kap. 2).
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung verläuft:
Im Norden auf den nördlichen Grenzen der Flurstücke 294 und 410 (beide Gemarkung
Sellerhausen),
im Osten
auf den östlichen Grenzen der Flurstücke 410, 407b, 409 und 89 (alle Gemarkung
Sellerhausen) sowie auf der Ostgrenze des Flurstückes 208/2, der Ostgrenze des
Flurstückes 151/1, der Nord- und Ostgrenze des Flurstückes 149/2, der Ost- und
Südgrenze des Flurstückes 149/1 und dann weiter auf der Ostgrenze des Flurstückes
208/2 (alle Gemarkung Crottendorf) und der Ostgrenze des Flurstückes 153/14 der
Gemarkung Anger,
im Süden auf der südlichen Grenze des Flurstückes 153/14 der Gemarkung Anger,
im Westen auf der westlichen Grenze des Flurstückes 153/14 der Gemarkung Anger, nach Westen
abknickend auf der Südgrenze des Flurstückes 27/27, auf der Ostgrenze des Flurstückes
27/32 (ggf. zukünftige „Bühringstraße“), auf der Nordgrenze des Flurstückes 27/903,
sodann annähernd parallel zur Ostgrenze des Flurstückes 27/24 (in Verlängerung des
Ostgiebels des ehem. Fabrikgebäudes) und auf dessen Nordseite, weiter auf der
Westseite des Flurstückes 208/2 (alle Gemarkung Crottendorf), auf der Westseite des
Flurstückes 409, auf der Süd- und Westgrenze des Flurstückes 198/1 und der West- und
Nordgrenze des Flurstückes 198/2, wiederum auf der Westgrenze des Flurstückes 409,
auf den Westgrenzen der Flurstücke 407 b und 410, auf der Süd- und Westgrenze des
Flurstückes 294 e sowie dann etwa 9 m parallel zur Ostgrenze des Flurstückes 294
(dieses somit teilend) zurück zum Ausgangspunkt an der Nordgreneze dieses
Flurstückes (alle Gemarkung Sellerhausen).
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst somit die Flurstücke 294 teilweise (tw.), 294 e,
410, 407 b, 198/1, 198/2, 409, 89, alle Gemarkung Sellerhausen, die Flurstücke 208/2, 27/24 tw.,
27/903, 27/25, 27/902, 27/32 tw., 27/31, 27/30, 27/900, 208/3, 27/901, 27/27, 208/4, 151/1, 149/1,
149/2, alle Gemarkung Crottendorf und das Flurstück 153/14 tw. der Gemarkung Anger.
Grundlage für die Festsetzung ist die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Leipzig mit Stand
vom 01.04.2016.
Die genaue Lage und die Abgrenzung des Gebietes sind dem Deckblatt und der Satzung zu entnehmen.
Beidseitig des Gebietes befinden sich, insbesondere im Norden zwischen der Eisenbahnstraße und
Wurzner Straße sowie im Süden zwischen der Liselotte-Hermann-Straße, Theodor-Neubauer-Straße
und Zweinaundorfer Straße, überwiegend Wohn- und Gewerbebauten. Die im Bereich TheodorNeubauer-Straße und Zweinaundorfer Straße westlich an den Bahnbogen direkt angrenzenden
Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 „Crottendorfer Plan“ und
sind unbebaut. Die Flächen in der Mitte des Gebietes grenzen beidseitig an Kleingartenanlagen und
Grünflächen an, die zum Teil dem Landschaftsschutzgebiet „Östliche Rietzschke“ zuzuordnen sind.
01.06.2016
Begründung der
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Parkbogen Ost - Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“
Seite 3
Der Geltungsbereich südlich der Zweinaundorfer Straße grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich
des Bebauungsplan Nr. 90.2 „Anger-Crottendorfer Bahnschneise“ an.
2.
Anlass und Erfordernis der Satzung
Mit der Stilllegung des östlichen S-Bahn-Bogens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des City-Tunnels durch die Deutsche Bahn AG im Jahr 2013 entstand der Vorschlag engagierter Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Leipzig, die frei werdende Bahntrasse in einen Fuß- und Radweg mit angegliederten Grünflächen umzuwandeln. Außerdem wurde vorgeschlagen, die Trasse als „Parkbogen Ost“ auf
einer Strecke von ca. 5 km in ein grünes Aktivband zu verwandeln und dabei mehrere attraktive
Grünräume sowie noch weitgehend unentdeckte Orte und Baudenkmale des Industrie- und Bahnzeitalters miteinander zu verknüpfen.
Der Vorschlag für die Entwicklung des „Parkbogen Ost“ wurde durch die Stadt mit der Absicht aufgegriffen, dieses Projekt als Impulsgeber für die weitere Entwicklung des Leipziger Ostens zu nutzen. Dadurch soll ein leistungsfähiges Bindeglied zwischen den angrenzenden Quartieren mit ihren
Arbeitsstätten, Wohnstandorten, sozialen Einrichtungen, Verkehrswegen und Grünräumen geschaffen werden.
Das Projekt findet seinen Niederschlag in den nachfolgend genannten, überwiegend durch den
Stadtrat bereits beschlossenen Konzepten, die Grundlage der Finanzierung und Umsetzung des zentralen Entwicklungsabschnittes („Sellerhäuser Bogen“) des Parkbogen Ost sind:
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Leipziger Osten (STEK LeO)
Die Idee des Parkbogen Ost wurde in das Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Leipziger Osten
(STEK LeO), welches mit der Beschl. Nr. 1564/13 am 20.03.2013 vom Stadtrat beschlossen wurde,
aufgenommen und als „Impulsmaßnahme“ mit einer besonderen Wichtigkeit für die künftige
Entwicklung des Leipziger Ostens bedacht. In der Handlungspriorität „Städtebauliche Anbindung
verbessern“ wird das Impulsprojekt „Parkbogen Ost“ mit dem Ziel aufgeführt „die Erreichbarkeit
des Gebietes zu verbessern und Zugangsbarrieren insbesondere für Fußgänger/-innen und
Radfahrer/-innen zu beseitigen.“
Europa 2020 – Leipzig 2020 (Grobkonzept zur Ausgestaltung der EU-Strukturfonds-Förderperiode
2014 bis 2020)
Bei der geplanten Bewerbung Leipzigs für den Einsatz der Mittel der Strukturfonds in der neuen
EU-Förderperiode ab 2014 ist der Parkbogen Ost als größere Investition mit einem breiten
Spektrum kleinerer Maßnahmen für das Themenfeld Klimawandel und Energie vorgeschlagen.
Im Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters bis 2020 wird die Umsetzung des Parkbogen Ost
neben seinen klimatischen Aspekten vor allem auf Grund seines Potenzials zur Aktivierung Dritter
als Kernaufgabe gesehen.
In der Potenzialuntersuchung zu stillgelegten Bahntrassen im Stadtgebiet Leipzig wird die Entwicklung des Sellerhäuser Bahnbogens (neben der Wiederbelebung der Fläche des Alten Postbahnhofes
zwischen Adenauer Allee und Brandenburger Straße) mit hoher Priorität bewertet. Das Konzept zur
Revitalisierung von Bahnflächen empfiehlt damit den Parkbogen Ost als vordringliche Maßnahme
zur Umsetzung.
Auf Grund dieser konzeptionellen Verankerungen wurde am 26.08.2014 in der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters zur „Projektqualifizierung Parkbogen Ost“ (DS – 00186/14) die Erarbeitung
eines Masterplanes beschlossen. Der Masterplan Parkbogen Ost liegt in seiner ersten Fassung vor
und wird derzeit für die Beschlussfassung durch den Stadrat vorbereitet.
01.06.2016
Begründung der
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
„Parkbogen Ost - Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Zweinaundorfer Straße“
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Zur Finanzierung des Projektes wurden diverse Fördermöglichkeiten geprüft und Anträge gestellt:
• EFRE – Fördergebiet Leipziger Osten 2014 – 2020 (DS – 01672/15, RV-Beschluss v.
11.11.2015)
• Fördermittelantrag Parkbogen Ost „Nationale Projekte des Städtebaus 2015“ (VI-DS-02025,
RV-Beschluss v. 19.11.2015)
Die ehemaligen Bahnflächen in diesem Abschnitt fielen im Dezember 2013 brach, als der CityTunnel in Betrieb genommen wurde. Als Herzstück des Parkbogen Ost schließt der Sellerhäuser
Bogen direkt an die beiden bereits realisierten Abschnitte, Lene-Voigt-Park und Anger-Crottendorfer
Bahnschneise an.
Der ureigene Charakter des Projektes Parkbogen Ost ist die den modernen Bedürfnissen der
Stadtgesellschaft angepasste Umwidmung von Bahnanlagen in Grün-und Freiflächen mit Rad- und
Fußwegen. Auch wenn parallel zum Höhenpfad ebenerdige Radwege geplant sind, sind die
ehemaligen Bahndämme des Sellerhäuser Bogens für die Projektrealisierung unverzichtbar.
Das Erfordernis für den Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr.
2 des Baugesetzbuches (BauGB) ergibt sich daraus, dass die für die in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen in dem Gebiet benötigten, räumlich zusammenhängenden Flächen sich in
privatem Eigentum befinden und durch die Stadt erworben werden müssen. Nur mit der Vorkaufrechtssatzung kann rechtlich abgesichert werden, dass die notwendigen Grundstücke im Falle ihrer
Veräußerung von der Stadt vorrangig erworben werden können. Damit dient die Satzung der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
3.
Inhalte und allgemeine Auswirkungen der Satzung
Inhalt der Satzung ist das besondere Vorkaufsrecht auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.
Mit diesem Vorkaufsrecht steht der Stadt im Geltungsbereich der Satzung ein Vorkaufsrecht nach
Maßgabe der §§ 24 ff BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
Mit Ausübung des Vorkaufsrechtes ist die Stadt in der Lage, die städtebaulichen Maßnahmen, die
sie in dem Gebiet in Betracht zieht, umzusetzen. Damit kann sie zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung beitragen.
Leipzig, 08.06.2016
gez.
i.V. Heinig
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
01.06.2016