Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1190526.pdf
Größe
221 kB
Erstellt
01.08.16, 12:00
Aktualisiert
15.08.16, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-WA-02653-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Anhörung
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Betreff
Verbesserung des Aufenthalts- und Erholungswertes der sanierten ehemaligen
Deponie Möckern
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Maßnahmen den Aufenthalts- und
Erholungswert der sanierten ehemaligen Deponie Möckern, speziell ihres Plateaubereiches, zu
verbessern.
Dazu gehören insbesondere:
–
eine eindeutige und sicher nutzbare Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer;
–
Aufstellen von robusten Bänken und Tischen auf dem Plateau;
–
eine Öffentlichkeitsarbeit, die zulässige und unzulässige Nutzungen verdeutlicht und die
Wertigkeit dieses Ortes herausstellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Viele Argumente im Verwaltungsstandpunkt sind schlüssig und nachvollziehbar. Gleichwohl hätten
wir uns gewünscht, dass diese Argumentation nicht in einer bloßen Ablehnung mündet, sondern in
einem konstruktiven Alternativvorschlag. Dieser Aufgabe kommen wir nunmehr mit der vorliegenden
Neufassung nach.
Die Verwaltung hat erkennbar große Bedenken gegen den Begriff „Naherholungsgebiet“, offenbar
wegen unwägbarer Rechtsfolgen. Insofern verzichten wir auf diesen Begriff und stellen auf den
Aufenthalts- und Erholungswert des Ortes ab.
Ebenfalls gibt es große Bedenken gegen Eingriffe in die Hanglagen und deren Nutzung, etwa für
sportliche Zwecke. Auch diese Bedenken sind für uns plausibel. Ohnehin steht für uns der sanierte
Plateaubereich im Vordergrund, der sicher begehbar ist und verschiedene Nutzungen ohne bauliche
Eingriffe ermöglicht.
Aufgrund der inselartigen Lage der Deponie zwischen Luppe, Nahle und Bahnstrecke ist eine
Brücke über die Luppe in Verlängerung des östlichen Heuwegs die einzig sinnvolle Zuwegung. Wir
gehen davon aus, dass die ehemalige Deponie einer langfristigen Nachsorge bedarf, gerade auch
wegen der angesprochenen geotechnischen Situation sowie Altlasten- und Grundwasserproblemen,
und dass für diese Nachsorgearbeiten auch entsprechende Technik über die Luppe transportiert
werden muss. Ein vorläufiger Erhalt der jetzigen, hochwassertechnisch problematischen Brücke und
ein späterer Ersatzneubau dürften darum unvermeidlich sein. Von daher bietet es sich an, diese
technische Erschließungsbrücke auch für Fußgänger und Radfahrer zu öffnen.
Anlagen:
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