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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1190526.pdf
Größe
221 kB
Erstellt
01.08.16, 12:00
Aktualisiert
15.08.16, 14:11

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-WA-02653-NF-03 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Anhörung Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Betreff Verbesserung des Aufenthalts- und Erholungswertes der sanierten ehemaligen Deponie Möckern Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Maßnahmen den Aufenthalts- und Erholungswert der sanierten ehemaligen Deponie Möckern, speziell ihres Plateaubereiches, zu verbessern. Dazu gehören insbesondere: – eine eindeutige und sicher nutzbare Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer; – Aufstellen von robusten Bänken und Tischen auf dem Plateau; – eine Öffentlichkeitsarbeit, die zulässige und unzulässige Nutzungen verdeutlicht und die Wertigkeit dieses Ortes herausstellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Viele Argumente im Verwaltungsstandpunkt sind schlüssig und nachvollziehbar. Gleichwohl hätten wir uns gewünscht, dass diese Argumentation nicht in einer bloßen Ablehnung mündet, sondern in einem konstruktiven Alternativvorschlag. Dieser Aufgabe kommen wir nunmehr mit der vorliegenden Neufassung nach. Die Verwaltung hat erkennbar große Bedenken gegen den Begriff „Naherholungsgebiet“, offenbar wegen unwägbarer Rechtsfolgen. Insofern verzichten wir auf diesen Begriff und stellen auf den Aufenthalts- und Erholungswert des Ortes ab. Ebenfalls gibt es große Bedenken gegen Eingriffe in die Hanglagen und deren Nutzung, etwa für sportliche Zwecke. Auch diese Bedenken sind für uns plausibel. Ohnehin steht für uns der sanierte Plateaubereich im Vordergrund, der sicher begehbar ist und verschiedene Nutzungen ohne bauliche Eingriffe ermöglicht. Aufgrund der inselartigen Lage der Deponie zwischen Luppe, Nahle und Bahnstrecke ist eine Brücke über die Luppe in Verlängerung des östlichen Heuwegs die einzig sinnvolle Zuwegung. Wir gehen davon aus, dass die ehemalige Deponie einer langfristigen Nachsorge bedarf, gerade auch wegen der angesprochenen geotechnischen Situation sowie Altlasten- und Grundwasserproblemen, und dass für diese Nachsorgearbeiten auch entsprechende Technik über die Luppe transportiert werden muss. Ein vorläufiger Erhalt der jetzigen, hochwassertechnisch problematischen Brücke und ein späterer Ersatzneubau dürften darum unvermeidlich sein. Von daher bietet es sich an, diese technische Erschließungsbrücke auch für Fußgänger und Radfahrer zu öffnen. Anlagen: Seite 2/4