Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1192359.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. -02870-AW-01-F-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Halten und Parken im Stadtteil Plagwitz/Schleußig
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Einwohneranfrage 2870 wurde leider nicht in der Ratsversammlung beantwortet, so dass keine
Möglichkeit der Nachfrage bestand. An die Einwohneranfrage war ein erstaunlich offenes Schreiben
des Ordnungsamtes angehängt. Wurde bisher meist behauptet, dass die mangelnde Kontrolle des
Gehwegparkens dem fehlenden Personal geschuldet wäre oder die Mindereinnahmen aus der
Kontrolle des ruhenden Verkehrs damit begründet, dass sich das Verkehrsverhalten gebessert
habe, so legt dieses Anschreiben grundsätzlichere Probleme der Stadtverwaltung mit dem Thema
nahe.
Dazu fragen wir an:
1. Ist es die offizielle Auffassung der Verwaltung(-sspitze), dass "eine generelle Durchsetzung
des Parkverbotes auf Gehwegen [...] grundsätzlich nicht angemessen" scheint. Falls ja,
welche negativen Folgen des Gehwegparkens für Sicherheit und Attraktivität des
Fußverkehrs werden von der Verwaltung anerkannt und wie werden diese abgewogen? Falls
nein, werden die entsprechenden Abteilungen des Ordnungsamtes noch einmal über ihre
Aufgaben belehrt?
2. Da in dem Anschreiben darauf verwiesen wird, es verbleibe in der Regel genügend Platz für
den Fußgängerverkehr: Wie viel Platz für den Fußverkehr ist nach Auffassung des
Ordnungsamtes genügend? Was sind offenkundige Behinderungen des Fußgängerverkehrs
nach dem Verständnis des Ordnungsamtes, sind z. B. zugeparkte abgesenkte
Bordsteinkanten in Kreuzungsbereichen eine Behinderung des Fußverkehrs?
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Anlagen:
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