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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1192359.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:14

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. -02870-AW-01-F-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.08.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Halten und Parken im Stadtteil Plagwitz/Schleußig Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Einwohneranfrage 2870 wurde leider nicht in der Ratsversammlung beantwortet, so dass keine Möglichkeit der Nachfrage bestand. An die Einwohneranfrage war ein erstaunlich offenes Schreiben des Ordnungsamtes angehängt. Wurde bisher meist behauptet, dass die mangelnde Kontrolle des Gehwegparkens dem fehlenden Personal geschuldet wäre oder die Mindereinnahmen aus der Kontrolle des ruhenden Verkehrs damit begründet, dass sich das Verkehrsverhalten gebessert habe, so legt dieses Anschreiben grundsätzlichere Probleme der Stadtverwaltung mit dem Thema nahe. Dazu fragen wir an: 1. Ist es die offizielle Auffassung der Verwaltung(-sspitze), dass "eine generelle Durchsetzung des Parkverbotes auf Gehwegen [...] grundsätzlich nicht angemessen" scheint. Falls ja, welche negativen Folgen des Gehwegparkens für Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs werden von der Verwaltung anerkannt und wie werden diese abgewogen? Falls nein, werden die entsprechenden Abteilungen des Ordnungsamtes noch einmal über ihre Aufgaben belehrt? 2. Da in dem Anschreiben darauf verwiesen wird, es verbleibe in der Regel genügend Platz für den Fußgängerverkehr: Wie viel Platz für den Fußverkehr ist nach Auffassung des Ordnungsamtes genügend? Was sind offenkundige Behinderungen des Fußgängerverkehrs nach dem Verständnis des Ordnungsamtes, sind z. B. zugeparkte abgesenkte Bordsteinkanten in Kreuzungsbereichen eine Behinderung des Fußverkehrs? Seite 1/3 Anlagen: Seite 2/3