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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1192374.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.08.16, 12:00
Aktualisiert
26.09.16, 11:26

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03139 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff fehlender Lärmschutz in der Güntzstraße Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die fehlenden ca. 400 m Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke an der Güntzstraße sind ein lange bekanntes Problem. Es verwundert auch heute noch, warum auf der Westseite zum Gewerbegebiet eine Lärmschutzwand gebaut wurde, zum Mischgebiet auf der Ostseite jedoch nicht. In der Antwort zu einer Anfrage (876/13) unserer Fraktion gab die Stadtverwaltung als Grenzwerte für eine Lärmschutzwand oder anderweitige Lärmschutzmaßnahmen an einem Mischgebiet von 64 dB (A) am Tag sowie 54 dB (A) in der Nacht an. Die aktuelle Lärmkartierung zeigt aber für das bekannte Gebiet in der nördlichen Güntzstraße Lärmwerte über diesen Grenzwerten an. Deshalb fragen wir an: 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lärmproblematik in der nördlichen Güntzstraße, insbesondere vor dem Hintergrund von sowohl steigendem Güterverkehr als auch zunehmender Wohnnutzung? 2. Welche Bedingungen (z. B. tatsächliche Lärmwerte) würden etwas an der Situation ändern können bzw. unter welchen Umständen wäre die Bahn dazu verpflichtet, die Lärmschutzwand nachzurüsten? 3. Würde die Umwidmung des Mischgebietes in ein Wohngebiet mit entsprechend niedrigeren Grenzwerten dazu beitragen, dass die Bahn verpflichtet wäre, die Lärmschutzwand nachzurüsten? 4. Ist der Stadtverwaltung der aktuelle Standpunkt der Deutschen Bahn zur Lärmproblematik in der Güntzstraße bekannt und wenn ja, wie stellt sich die jetzige Situation dar? Seite 1/3 5. Welche Lärmschutzmaßnahmen gedenkt die Stadt in Eigeninitiative oder gegenüber der DB AG einfordernd, zu ergreifen? Anlagen: Seite 2/3