Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1192374.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
11.08.16, 12:00
Aktualisiert
26.09.16, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03139
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.09.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
fehlender Lärmschutz in der Güntzstraße
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die fehlenden ca. 400 m Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke an der Güntzstraße sind ein
lange bekanntes Problem. Es verwundert auch heute noch, warum auf der Westseite zum
Gewerbegebiet eine Lärmschutzwand gebaut wurde, zum Mischgebiet auf der Ostseite jedoch nicht.
In der Antwort zu einer Anfrage (876/13) unserer Fraktion gab die Stadtverwaltung als Grenzwerte
für eine Lärmschutzwand oder anderweitige Lärmschutzmaßnahmen an einem Mischgebiet von
64 dB (A) am Tag sowie 54 dB (A) in der Nacht an. Die aktuelle Lärmkartierung zeigt aber für das
bekannte Gebiet in der nördlichen Güntzstraße Lärmwerte über diesen Grenzwerten an.
Deshalb fragen wir an:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lärmproblematik in der nördlichen Güntzstraße,
insbesondere vor dem Hintergrund von sowohl steigendem Güterverkehr als auch
zunehmender Wohnnutzung?
2. Welche Bedingungen (z. B. tatsächliche Lärmwerte) würden etwas an der Situation ändern
können bzw. unter welchen Umständen wäre die Bahn dazu verpflichtet, die
Lärmschutzwand nachzurüsten?
3. Würde die Umwidmung des Mischgebietes in ein Wohngebiet mit entsprechend niedrigeren
Grenzwerten dazu beitragen, dass die Bahn verpflichtet wäre, die Lärmschutzwand
nachzurüsten?
4. Ist der Stadtverwaltung der aktuelle Standpunkt der Deutschen Bahn zur Lärmproblematik in
der Güntzstraße bekannt und wenn ja, wie stellt sich die jetzige Situation dar?
Seite 1/3
5. Welche Lärmschutzmaßnahmen gedenkt die Stadt in Eigeninitiative oder gegenüber der DB
AG einfordernd, zu ergreifen?
Anlagen:
Seite 2/3