Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1192187.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 08:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03125
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Zugeparkte Geh- und Radwege bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Beim Spinnereirundgang betrifft es die Spinnereistraße, bei Fußballspielen oder Markt die
Marschnerstraße, bei Veranstaltungen die Gehwege im Waldstraßenviertel, bei z. B. der Bierbörse
die Straßen rund um das Völkerschlachtdenkmal; die Radfahrstreifen und/oder die Gehwege sind
zugeparkt.
Schon im Alltag stellt die mangelnde Ahndung von Falschparkenden auf dem Radfahrstreifen im
Alltag eine der größten Gefahren für den Radverkehr in Leipzig dar. Bei allen Großveranstaltungen
ist das Problem dann weitaus verschärfter und ärgerlicher.
Wir stellen fest:
Die kritischen Stellen im Straßennetz sollten der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion bekannt
sein. Aber die Polizei schaut anscheinend uninteressiert zu, wie massenhaft gegen die StVO
verstoßen wird. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat bereits 2011 explizit im Zusammenhang
mit Großveranstaltungen entschieden, dass ein Abschleppen nicht nur gerechtfertigt ist, um eine
konkrete Gefahrenstelle zu beseitigen, sondern auch um andere Autofahrer davor abzuschrecken,
durch ihr Parkverhalten andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden (15.04.2011, AZ. 5 A 954/10).
Es gäbe Mittel und Wege den Autoverkehr gerade bei Fußballspielen gar nicht erst in die Stadt
kommen zu lassen, indem sie auf P+R-Parkplätze oder gleich auf andere Verkehrsträger umgeleitet
werden.
Wir fragen an:
1. Finden an genannten Punkten bei Großveranstaltungen Verkehrskontrollen beim ruhenden
und fahrenden Verkehr durch das Ordnungsamt und die Polizei statt? Werden die Mitarbeiter
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und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes gezielt und auch in den Abendstunden und am
Wochenende vor Ort eingesetzt?
2. Unter welchen Umständen werden Falschparkende von Radwegen oder auch von
Gehwegen in Leipzig abgeschleppt? Wieso findet oben genanntes Gerichtsurteil in Leipzig
offensichtlich keine Anwendung?
3. Wie werden durch die Verwaltung die Sicherheit der Radfahrenden und der zu Fuß
gehenden und die Interessen der Parkplatzsuchenden gegeneinander abgewogen?
4. Wären effektive Kontrollen und wirksame Maßnahmen (z. B. Abschleppen) bei
Großveranstaltungen im Stadtgebiet geeignet, den zusätzlichen Verkehr von den
Veranstaltungsorten fernzuhalten?
Anlagen:
Seite 2/3