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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1192187.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 08:40

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03125 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.08.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Zugeparkte Geh- und Radwege bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Beim Spinnereirundgang betrifft es die Spinnereistraße, bei Fußballspielen oder Markt die Marschnerstraße, bei Veranstaltungen die Gehwege im Waldstraßenviertel, bei z. B. der Bierbörse die Straßen rund um das Völkerschlachtdenkmal; die Radfahrstreifen und/oder die Gehwege sind zugeparkt. Schon im Alltag stellt die mangelnde Ahndung von Falschparkenden auf dem Radfahrstreifen im Alltag eine der größten Gefahren für den Radverkehr in Leipzig dar. Bei allen Großveranstaltungen ist das Problem dann weitaus verschärfter und ärgerlicher. Wir stellen fest: Die kritischen Stellen im Straßennetz sollten der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion bekannt sein. Aber die Polizei schaut anscheinend uninteressiert zu, wie massenhaft gegen die StVO verstoßen wird. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat bereits 2011 explizit im Zusammenhang mit Großveranstaltungen entschieden, dass ein Abschleppen nicht nur gerechtfertigt ist, um eine konkrete Gefahrenstelle zu beseitigen, sondern auch um andere Autofahrer davor abzuschrecken, durch ihr Parkverhalten andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden (15.04.2011, AZ. 5 A 954/10). Es gäbe Mittel und Wege den Autoverkehr gerade bei Fußballspielen gar nicht erst in die Stadt kommen zu lassen, indem sie auf P+R-Parkplätze oder gleich auf andere Verkehrsträger umgeleitet werden. Wir fragen an: 1. Finden an genannten Punkten bei Großveranstaltungen Verkehrskontrollen beim ruhenden und fahrenden Verkehr durch das Ordnungsamt und die Polizei statt? Werden die Mitarbeiter Seite 1/3 und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes gezielt und auch in den Abendstunden und am Wochenende vor Ort eingesetzt? 2. Unter welchen Umständen werden Falschparkende von Radwegen oder auch von Gehwegen in Leipzig abgeschleppt? Wieso findet oben genanntes Gerichtsurteil in Leipzig offensichtlich keine Anwendung? 3. Wie werden durch die Verwaltung die Sicherheit der Radfahrenden und der zu Fuß gehenden und die Interessen der Parkplatzsuchenden gegeneinander abgewogen? 4. Wären effektive Kontrollen und wirksame Maßnahmen (z. B. Abschleppen) bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet geeignet, den zusätzlichen Verkehr von den Veranstaltungsorten fernzuhalten? Anlagen: Seite 2/3