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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1067617.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
24.06.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-00891-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.08.2016 Zuständigkeit Information zur Kenntnis Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00891) Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 7 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH, aufgrund des Widerrufs der Benennung, die folgende Person aus dem Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH abberuft: Herrn Frank Tornau. 2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH folgende Person widerruflich in den Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH entsendet: Herrn Ansbert Maciejewski. 3. Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 erfolgt bis zur Entsendung eines neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH durch die Stadt Leipzig. Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00891) Herr Burkhard Jung Frau Ute Köhler-Siegel Frau Katharina Schenk Frau Ute Elisabeth Gabelmann Frau Margitta Hollick Frau Carola Lange Seite 1/3 Herr Andreas Dunkel Herr Falk Dossin Herrn Ansbert Maciejewski Frau Andrea Niermann Herr Dieter Deissler Herr Norman Volger Herr Jörg Kühne. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 2/3