Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1190943.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
03.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 08:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03091
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Städtische Entscheidungsgrundlagen für die Errichtung von
Asylbewerberunterkünften in der Auenseestraße 31-33 bezüglich Standort und
Wohnbedarf unterer Einkommensschichten
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Zur Ratsversammlung am 18.05.2016 wurde gemäß Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02317-DS-01 die
Einrichtung einer Unterkunft für Asylbewerber und Geduldete in der Auenseestraße 31-33
beschlossen. Die geplante Unterkunft befindet sich im gleichen Wohngebiet wie die ca. 300 m
entfernte Asylbewerberunterkunft in der Pittlerstraße 5/7.
Preiswerter Wohnbedarf für untere Einkommensschichten der Leipziger Stadtgesellschaft hat
höchste Priorität.
Wir fragen an:
1.Trifft es zu, dass die betreffenden Häuser in der Auenseestraße früher Privatbesitz waren? Wann
hat die Stadt diese Häuser erworben und zu welchem Preis?
2.Die Wohnungen von Auenseestraße 31-33(vorwiegend 2-Raum-Wohnungen) entsprechen in ihrer
Aufteilung bzw. Größe dem steigenden Bedarf unterer Einkommensschichten in unserer Stadt.
Warum wurden diese Häuser nicht schon längst für deren Bedarf saniert?
3.Bezüglich der Asylbewerberunterkunft in der Pittlerstraße besteht nach unserem Kenntnisstand
derzeit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 09.09.2015, wonach deren Betreibung nicht
zulässig ist, da sich der Standort in einem reinen Wohngebiet befindet. Die Stadt Leipzig hat
dagegen Einspruch erhoben. Das Verfahren ist derzeit wohl noch offen. Sollte der Einspruch der
Stadt abschlägig beschieden werden, könnte dies mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf das
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Objekt Auenseestraße 31-33 zutreffen, da im gleichen Wohngebiet liegend. Wie ist der
Verfahrensstand und wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?
Anlagen:
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