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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065208.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
08.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.08.16, 12:33

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02873-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fußgängerüberweg mit Ampelanlage für die Kreuzung Virchowstrasse/Viertelsweg in 04157 Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: "Im Rahmen des Neubaus behindertengerechter Haltestellen werden bauliche Veränderungen vorgenommen, die die Querungsbedingungen für Fußgänger am Knoten Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße deutlich verbessern. Unabhängig davon prüft die Verwaltung, ob zur Verbesserung der Querung der Virchowstraße die Anlage von Fußgängerüberwegen möglich ist. Als kurzfristige Maßnahme wird ein Anhörungsverfahren zur Veränderung der parkregelnden Beschilderung durchgeführt, mit dem Ziel das LKW-Parken zu unterbinden und die Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für querende Fußgänger, zu verbessern." Seite 1/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Petenten tragen vor, dass an der Kreuzung Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße Fußgänger Schwierigkeiten haben, die Virchowstraße zu überqueren. Auch für den Fahrzeugverkehr ist dies problematisch. Die Petenten verweisen auf Unfälle und auf in der Virchowstraße geparkte LKW, die die Sichtbeziehungen einschränken. Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Ampelanlage (Lichtsignalanlage) mit Fußgängerüberwegen zu errichten. Für Fußgänger ist nördlich des Viertelswegs/Baaderstraße eine Querungsstelle mit entsprechenden Aufstellflächen baulich über die Gleise angelegt. Gequert werden muss nur jeweils eine Richtungsfahrbahn. Die Anlage von Fußgängerüberwegen ist nach den maßgeblichen Regelwerken (R-FGÜ) an bestimmte Verkehrsstärken der querenden Fußgänger und des Kfz-Verkehrs gebunden. Darum müssen zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Anlage von Fußgängerüberwegen Verkehrszählungen durchgeführt werden. Diese sind ab der 32. Kalenderwoche 2016 geplant, da erst nach den Schulferien repräsentative Zählergebnisse zu erwarten sind. Die von den Petenten angeführten eingeschränkten Sichtbeziehungen durch die zeitweise in diesem Bereich abgestellten Lkw können bestätigt werden. Es ist deshalb vorgesehen, Parkregelungen zu treffen, um insbesondere für Fußgänger Verbesserungen zu erreichen. Das dafür erforderliche Verwaltungsverfahren wird zeitnah durchgeführt. Zum Verhalten der Fahrzeugführer beim Queren der Virchowstraße sei auf die Regeln des § 8 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verwiesen: Kann der vorfahrtberechtigte Verkehr nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Eine Unfallhäufung für die Kreuzung Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße kann derzeit nicht festgestellt werden. Bis zum Jahr 2015 gab es Unfälle zwischen Abbiegern aus der Virchowstraße und der im Längsverkehr fahrenden Straßenbahn. Nach Aufbringung der nun vorhandenen Markierung, mit der die Kraftfahrer nochmals auf die Straßenbahn aufmerksam gemacht werden, hat sich die Situation entspannt. Unfälle mit Fußgängern oder querenden Radfahrern wurden uns von der Polizei nicht gemeldet. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH planen in Abstimmung mit der Stadt Leipzig in dem in Rede stehenden Bereich den Neubau behindertengerechter Haltestellen. Die Haltestellen sollen auf beiden Seiten der Virchowstraße nördlich des Viertelswegs/Baaderstraße in Mittellage als Inselbahnsteige ausgebildet werden. In diesem Zusammenhang werden neben den Gleisen auf beiden Seiten Aufstellflächen in Verlängerung der Bahnsteige eingeordnet. Dies wird zu einer deutlichen Verbesserung der Querungsbedingungen für Fußgänger an diesem Knoten führen. Laut Aussage der LVB GmbH ist ein Bau für 2017 eingeordnet. Ein konkreter Bautermin steht allerdings noch nicht fest. Dieser ist abhängig von der Finanzierbarkeit des Vorhabens unter Berücksichtigung anderer dringender Gleisbaumaßnahmen der LVB GmbH. Eine Lichtsignalanlage ist unter den vorgenannten Umständen nicht erforderlich und wurde auch seitens der mit der Bearbeitung von Unfallhäufungen befassten Verkehrsunfallkommission nicht in Betracht gezogen. Seite 2/3 Seite 3/3