Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065208.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
08.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.08.16, 12:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02873-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fußgängerüberweg mit Ampelanlage für die Kreuzung Virchowstrasse/Viertelsweg
in 04157 Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
"Im Rahmen des Neubaus behindertengerechter Haltestellen werden bauliche Veränderungen
vorgenommen, die die Querungsbedingungen für Fußgänger am Knoten Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße deutlich verbessern.
Unabhängig davon prüft die Verwaltung, ob zur Verbesserung der Querung der Virchowstraße die
Anlage von Fußgängerüberwegen möglich ist.
Als kurzfristige Maßnahme wird ein Anhörungsverfahren zur Veränderung der parkregelnden
Beschilderung durchgeführt, mit dem Ziel das LKW-Parken zu unterbinden und die
Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für querende Fußgänger, zu
verbessern."
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Petenten tragen vor, dass an der Kreuzung Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße
Fußgänger Schwierigkeiten haben, die Virchowstraße zu überqueren. Auch für den Fahrzeugverkehr ist dies problematisch. Die Petenten verweisen auf Unfälle und auf in der Virchowstraße
geparkte LKW, die die Sichtbeziehungen einschränken.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Ampelanlage (Lichtsignalanlage) mit Fußgängerüberwegen
zu errichten.
Für Fußgänger ist nördlich des Viertelswegs/Baaderstraße eine Querungsstelle mit entsprechenden
Aufstellflächen baulich über die Gleise angelegt. Gequert werden muss nur jeweils eine
Richtungsfahrbahn.
Die Anlage von Fußgängerüberwegen ist nach den maßgeblichen Regelwerken (R-FGÜ) an
bestimmte Verkehrsstärken der querenden Fußgänger und des Kfz-Verkehrs gebunden.
Darum müssen zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Anlage von Fußgängerüberwegen
Verkehrszählungen durchgeführt werden. Diese sind ab der 32. Kalenderwoche 2016 geplant, da
erst nach den Schulferien repräsentative Zählergebnisse zu erwarten sind.
Die von den Petenten angeführten eingeschränkten Sichtbeziehungen durch die zeitweise in diesem
Bereich abgestellten Lkw können bestätigt werden. Es ist deshalb vorgesehen, Parkregelungen zu
treffen, um insbesondere für Fußgänger Verbesserungen zu erreichen. Das dafür erforderliche
Verwaltungsverfahren wird zeitnah durchgeführt.
Zum Verhalten der Fahrzeugführer beim Queren der Virchowstraße sei auf die Regeln des § 8 Abs.
2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verwiesen: Kann der vorfahrtberechtigte Verkehr nicht
übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung
hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.
Eine Unfallhäufung für die Kreuzung Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße kann derzeit nicht
festgestellt werden. Bis zum Jahr 2015 gab es Unfälle zwischen Abbiegern aus der Virchowstraße
und der im Längsverkehr fahrenden Straßenbahn. Nach Aufbringung der nun vorhandenen
Markierung, mit der die Kraftfahrer nochmals auf die Straßenbahn aufmerksam gemacht werden, hat
sich die Situation entspannt. Unfälle mit Fußgängern oder querenden Radfahrern wurden uns von
der Polizei nicht gemeldet.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH planen in Abstimmung mit der Stadt Leipzig in dem in
Rede stehenden Bereich den Neubau behindertengerechter Haltestellen. Die Haltestellen sollen auf
beiden Seiten der Virchowstraße nördlich des Viertelswegs/Baaderstraße in Mittellage als
Inselbahnsteige ausgebildet werden. In diesem Zusammenhang werden neben den Gleisen auf
beiden Seiten Aufstellflächen in Verlängerung der Bahnsteige eingeordnet. Dies wird zu einer
deutlichen Verbesserung der Querungsbedingungen für Fußgänger an diesem Knoten führen.
Laut Aussage der LVB GmbH ist ein Bau für 2017 eingeordnet. Ein konkreter Bautermin steht
allerdings noch nicht fest. Dieser ist abhängig von der Finanzierbarkeit des Vorhabens unter
Berücksichtigung anderer dringender Gleisbaumaßnahmen der LVB GmbH.
Eine Lichtsignalanlage ist unter den vorgenannten Umständen nicht erforderlich und wurde auch
seitens der mit der Bearbeitung von Unfallhäufungen befassten Verkehrsunfallkommission nicht in
Betracht gezogen.
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