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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1056956.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
23.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:33

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02456-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aufstockung des Pflegekinderdiensts Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Begründung: Dem Pflegekinderdienst wurde zum 01.01. und 01.04.2016 je ein VZÄ zugeführt und die Stellenaus stattung damit auf insgesamt 9 VZÄ angehoben. Zur Sicherung der Betreuung der bestehenden Pflegeverhältnisse und der bedarfsgerechten Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse erfolgt die Aufstockung des Pflegekinderdienstes um eine weitere VZÄ im III. Quartal 2016. Die Stellenzufüh rung erfolgt durch Umwidmung einer unbesetzten Stelle Amtsvormundschaft/umA. Ausgehend von einer weiteren Steigerung der Fallzahlen der Amtsvormundschaft für umA infolge steigender Zugän ge Geflüchteter wurden für das Jahr 2016 vorsorglich mehrere VZÄ für Amtsvormundschaften ein geplant. Tatsächlich stellen sich die Fallzahlen für umA im Jahresverlauf 2016 relativ stabil dar, so dass die Umwidmung der Stelle ohne Gefährdung der Aufgabensicherung im Bereich der Amtsvor mundschaften realisiert werden kann. Der Pflegekinderdienst (PKD) nahm als spezialisierter Fachdienst am 01.10.2010 mit 7 VZÄ seine Tätigkeit auf. In den Jahren 2011-2014 wurde bei gleichbleibender Stellenausstattung die Zahl der Pflegestellen um 80 erhöht, stagnierte aber im Jahr 2015. Die Ursache hierfür lag in der mangeln den Personalressource begründet. Verbunden mit der Zahl der Pflegeverhältnisse erhöhte sich auch Seite 1/5 der erforderliche Zeitaufwand für deren Betreuung zu Lasten der Zeiten für die Werbung, Schulung und Prüfung neuer Pflegepersonen und die Vermittlung von Pflegekindern. Die Fallzahl je Mitarbeiter/-innen lag weit über der „Empfehlung zur Ausgestaltung der Hilfe zur Er ziehung in einer anderen Familie - § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege)“ des Landesjugendamtes Sachsen vom 06.09.2007, derzufolge ein/e Mitarbeiter/-in maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien betreuen soll. Zur Behebung der Situation wurden dem PKD am 01.01. und 01.04.2016 je eine VZÄ zugeführt, die am 01.04.2016 zugeführte Stelle ist bis zum 31.10.2017 befristet. Im Ergebnis dieser Stellenzufüh rungen konnte die Zahl der Pflegeverhältnisse bis zum 31.05.2016 um 20 erhöht werden. Tab. 1: Anzahl Pflegeverhältnisse/Fallzahlen je Mitarbeiter/-in: Pflegeverhältnisse 2011 2012 2013 2014 2015 31.05.16 Übernahme aus Vorjahren 221 250* 261* 292* 314* Neu im aktuellen Jahr Pflegeverhältnisse gesamt im Jahr 36 33 63 65 52 35 257 283 324 357 366 355 22 29 31 40 46 15 235 254 293 317 320 340 34 37 42 46 46 davon beendet Anzahl Pflegeverhältnisse Stichtag 31.12. 320 Fallzahl Pflegekinder je Mitarbeiter am Stichtag 31.12. (bis 31.12.15 7 VZÄ) ab 1.1.16 8 VZ 42 Aktuell mit 9 VZÄ (31.05.16) 38 Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften - * Die Differenz zwischen den Zahlen „Pflegeverhältnisse am Stichtag“ und „Übernahmen aus dem Vorjahr“ resultiert aus der rückwirkenden Bewilligung von HzE In Leipzig besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen, insbesondere zur Unterbringung von Kindern der Altersgruppe 0-6 Jahre. 206 Leipziger Kinder dieser Altersgruppe befinden sich in einer statio nären Unterbringung (§ 34 SGB VIII) oder einer Inobhutnahmeeinrichtung, bzw. einer Bereitschafts pflege (§ 42 SGB VIII). Ebenso besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen (Gastfamilien) für unbe gleitete minderjährige Ausländer (umA), 266 umA leben aktuell in einer stationären Einrichtung oder einer Inobhutnahmeeinrichtung. Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie/Gastfamilie stellt für viele dieser Kinder und Jugendli chen eine Alternative dar. Die familiäre Betreuung bietet gegenüber der stationären Unterbringung intensivere Zuwendung und individuellere Förderung, infolge dessen bessere Entwicklungs- und In tegrationschancen. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Unterbringung von Minder jährigen in der Vollzeitpflege günstiger als die Unterbringung in stationärer Hilfe. Tab. 2: Durchschnittliche Kosten im Vergleich Durchschnittliche Kosten stationäre Hilfe § 34 SGB VIII pro Jahr/Fall Durchschnittliche Kosten Vollzeitpflege § 33 SGB VIII pro Jahr/Fall Kostenersparnis bei Vollzeitpflege 2015 54.944,- € 12.366,- € 42.578,- € Prognose 2016 55.768,- € 12.552,- € 43.216,- € pro Jahr/Fall Quelle: 51.1/WiJu/Grundsatzfragen Seite 2/5 Eine Umlenkung von 40 Minderjährigen aus stationärer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege führt, nach Abzug der Personalkosten von 55.000 €/VZÄ PKD, zu einer jährlichen Einsparung von 1.648.000 €. Das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse ist vorhanden. Dem PKD liegen aktuell - 74 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe 0-6 Jahre - 20 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe > 6 Jahre - 36 Prüfaufträge für Kinder vor, die als Pflegekind Aufnahme bei Verwandten finden sollen, - 22 Vermittlungsanfragen für umA vor, 152 Kinder und Jugendliche warten auf Aufnahme in ein Pflegeverhältnis. Demgegenüber stehen aktuell - 28 Bewerber, deren Eignung durch den Pflegekinderdienst bestätigt wurde, - 41 Bewerber, die noch zu prüfen sind, - 36 verwandte Pflegebewerber, die noch zu prüfen sind. 105 potentielle Pflegestellen. Erfahrungsgemäß werden nicht alle der 105 potentiellen Bewerber als geeignet festgestellt und Einzelne ziehen ihre Bewerbung zurück. Es ist jedoch realistisch einzuschätzen, das mindestens 50% dieser potentiellen Pflegepersonen ihre Bewerbung aufrecht erhalten und als geeignete Pflegepersonen bestätigt werden, zu denen nachfolgend eine Pflegekind vermittelt werden kann. Weitere Bewerbungen werden im Jahresverlauf eingehen, diese Zahl könnte durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit erhöht werden. Insbesondere im Bereich der Gastfamilien für umA wird seitens des PKD davon ausgegangen, dass die seit Anfang des Jahres geleistete Aufbauarbeit und die Erfahrung aus den positiv verlaufenden Vermittlungen genutzt werden kann, um weitere Bewerber zu gewinnen. Im Fazit ist festzustellen, dass • die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse sowohl aus sozialpädagogischen als auch wirtschaftlichen Gründen anzustreben ist. • das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse vorhanden ist, mindestens 152 Minderjährige warten auf eine Vermittlung, über 50 potentielle Pflegepersonen sind aktuell vorhanden, weitere Pflegepersonen können gewonnen werden. • Die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse ist abhängig von den personellen Ressourcen im PKD, ab einer Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter/-in stagniert die Zahl der Pflegeverhältnisse. • Die Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter/-in aufgrund der aktuellen Fallzahlbelastung von 38 Fällen je Mitarbeiter (31.05.16) und der bestehenden Vermittlungsanfragen und Bewerberlage spätestens im dritten Quartal 2016 wieder erreicht wird. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Seite 3/5 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Anlagen: Seite 4/5 Fassung vom: 01.07.2016 Thema ► VI-A-02456-VSP-01 Mitzeichnung Dezernat Mitzeichnung erforderlich beteiligte Ämter Bemerkungen Unterschrift I Allgemeine Verwaltung 10, 11        II Finanzen 20       III Umwelt, Ordnung, Sport             IV Kultur             V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule             VI Stadtentwicklung und Bau             VII Wirtschaft             01.1 GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates             01.2 GB des Oberbürgermeisters – Kommunalwirtschaft             01.16 Datenschutz/ Sicherheits beauftragte/r             14 Rechnungsprüfungsamt                                                       Rechtsprüfung       Name Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Beteiligung der Personalvertretung erforderlich Unterschrift nein ja