Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1056956.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
23.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02456-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aufstockung des Pflegekinderdiensts
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung:
Dem Pflegekinderdienst wurde zum 01.01. und 01.04.2016 je ein VZÄ zugeführt und die Stellenaus
stattung damit auf insgesamt 9 VZÄ angehoben. Zur Sicherung der Betreuung der bestehenden
Pflegeverhältnisse und der bedarfsgerechten Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse erfolgt die
Aufstockung des Pflegekinderdienstes um eine weitere VZÄ im III. Quartal 2016. Die Stellenzufüh
rung erfolgt durch Umwidmung einer unbesetzten Stelle Amtsvormundschaft/umA. Ausgehend von
einer weiteren Steigerung der Fallzahlen der Amtsvormundschaft für umA infolge steigender Zugän
ge Geflüchteter wurden für das Jahr 2016 vorsorglich mehrere VZÄ für Amtsvormundschaften ein
geplant. Tatsächlich stellen sich die Fallzahlen für umA im Jahresverlauf 2016 relativ stabil dar, so
dass die Umwidmung der Stelle ohne Gefährdung der Aufgabensicherung im Bereich der Amtsvor
mundschaften realisiert werden kann.
Der Pflegekinderdienst (PKD) nahm als spezialisierter Fachdienst am 01.10.2010 mit 7 VZÄ seine
Tätigkeit auf. In den Jahren 2011-2014 wurde bei gleichbleibender Stellenausstattung die Zahl der
Pflegestellen um 80 erhöht, stagnierte aber im Jahr 2015. Die Ursache hierfür lag in der mangeln
den Personalressource begründet. Verbunden mit der Zahl der Pflegeverhältnisse erhöhte sich auch
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der erforderliche Zeitaufwand für deren Betreuung zu Lasten der Zeiten für die Werbung, Schulung
und Prüfung neuer Pflegepersonen und die Vermittlung von Pflegekindern.
Die Fallzahl je Mitarbeiter/-innen lag weit über der „Empfehlung zur Ausgestaltung der Hilfe zur Er
ziehung in einer anderen Familie - § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege)“ des Landesjugendamtes Sachsen
vom 06.09.2007, derzufolge ein/e Mitarbeiter/-in maximal 40 Pflegekinder oder 25 Pflegefamilien
betreuen soll.
Zur Behebung der Situation wurden dem PKD am 01.01. und 01.04.2016 je eine VZÄ zugeführt, die
am 01.04.2016 zugeführte Stelle ist bis zum 31.10.2017 befristet. Im Ergebnis dieser Stellenzufüh
rungen konnte die Zahl der Pflegeverhältnisse bis zum 31.05.2016 um 20 erhöht werden.
Tab. 1: Anzahl Pflegeverhältnisse/Fallzahlen je Mitarbeiter/-in:
Pflegeverhältnisse
2011 2012 2013 2014 2015 31.05.16
Übernahme aus Vorjahren
221 250* 261* 292* 314*
Neu im aktuellen Jahr
Pflegeverhältnisse gesamt im Jahr
36
33
63
65
52
35
257
283
324
357
366
355
22
29
31
40
46
15
235
254
293
317
320
340
34
37
42
46
46
davon beendet
Anzahl Pflegeverhältnisse Stichtag 31.12.
320
Fallzahl Pflegekinder
je Mitarbeiter am Stichtag 31.12.
(bis 31.12.15 7 VZÄ)
ab 1.1.16 8 VZ
42
Aktuell mit 9 VZÄ (31.05.16)
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Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften - * Die Differenz zwischen den Zahlen „Pflegeverhältnisse am
Stichtag“ und „Übernahmen aus dem Vorjahr“ resultiert aus der rückwirkenden Bewilligung von HzE
In Leipzig besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen, insbesondere zur Unterbringung von Kindern
der Altersgruppe 0-6 Jahre. 206 Leipziger Kinder dieser Altersgruppe befinden sich in einer statio
nären Unterbringung (§ 34 SGB VIII) oder einer Inobhutnahmeeinrichtung, bzw. einer Bereitschafts
pflege (§ 42 SGB VIII). Ebenso besteht ein hoher Bedarf an Pflegestellen (Gastfamilien) für unbe
gleitete minderjährige Ausländer (umA), 266 umA leben aktuell in einer stationären Einrichtung oder
einer Inobhutnahmeeinrichtung.
Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie/Gastfamilie stellt für viele dieser Kinder und Jugendli
chen eine Alternative dar. Die familiäre Betreuung bietet gegenüber der stationären Unterbringung
intensivere Zuwendung und individuellere Förderung, infolge dessen bessere Entwicklungs- und In
tegrationschancen. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Unterbringung von Minder
jährigen in der Vollzeitpflege günstiger als die Unterbringung in stationärer Hilfe.
Tab. 2: Durchschnittliche Kosten im Vergleich
Durchschnittliche Kosten
stationäre Hilfe
§ 34 SGB VIII
pro Jahr/Fall
Durchschnittliche Kosten
Vollzeitpflege
§ 33 SGB VIII
pro Jahr/Fall
Kostenersparnis bei
Vollzeitpflege
2015
54.944,- €
12.366,- €
42.578,- €
Prognose
2016
55.768,- €
12.552,- €
43.216,- €
pro Jahr/Fall
Quelle: 51.1/WiJu/Grundsatzfragen
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Eine Umlenkung von 40 Minderjährigen aus stationärer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege führt,
nach Abzug der Personalkosten von 55.000 €/VZÄ PKD, zu einer jährlichen Einsparung von
1.648.000 €.
Das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse ist vorhanden.
Dem PKD liegen aktuell
- 74 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe 0-6 Jahre
- 20 Vermittlungsanfragen für Kinder der Altersgruppe > 6 Jahre
- 36 Prüfaufträge für Kinder vor, die als Pflegekind Aufnahme bei Verwandten finden sollen,
- 22 Vermittlungsanfragen für umA vor,
152 Kinder und Jugendliche warten auf Aufnahme in ein Pflegeverhältnis.
Demgegenüber stehen aktuell
- 28 Bewerber, deren Eignung durch den Pflegekinderdienst bestätigt wurde,
- 41 Bewerber, die noch zu prüfen sind,
- 36 verwandte Pflegebewerber, die noch zu prüfen sind.
105 potentielle Pflegestellen.
Erfahrungsgemäß werden nicht alle der 105 potentiellen Bewerber als geeignet festgestellt und
Einzelne ziehen ihre Bewerbung zurück. Es ist jedoch realistisch einzuschätzen, das mindestens
50% dieser potentiellen Pflegepersonen ihre Bewerbung aufrecht erhalten und als geeignete
Pflegepersonen bestätigt werden, zu denen nachfolgend eine Pflegekind vermittelt werden kann.
Weitere Bewerbungen werden im Jahresverlauf eingehen, diese Zahl könnte durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit erhöht werden. Insbesondere im Bereich der Gastfamilien für umA wird seitens
des PKD davon ausgegangen, dass die seit Anfang des Jahres geleistete Aufbauarbeit und die
Erfahrung aus den positiv verlaufenden Vermittlungen genutzt werden kann, um weitere Bewerber
zu gewinnen.
Im Fazit ist festzustellen, dass
• die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse sowohl aus sozialpädagogischen als auch
wirtschaftlichen Gründen anzustreben ist.
• das Potential zur Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse vorhanden ist, mindestens 152
Minderjährige warten auf eine Vermittlung, über 50 potentielle Pflegepersonen sind aktuell
vorhanden, weitere Pflegepersonen können gewonnen werden.
• Die Erhöhung der Zahl der Pflegeverhältnisse ist abhängig von den personellen Ressourcen im
PKD, ab einer Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter/-in stagniert die Zahl der
Pflegeverhältnisse.
• Die Fallzahlbelastung von 40 Fällen/Mitarbeiter/-in aufgrund der aktuellen Fallzahlbelastung von
38 Fällen je Mitarbeiter (31.05.16) und der bestehenden Vermittlungsanfragen und Bewerberlage
spätestens im dritten Quartal 2016 wieder erreicht wird.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
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Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 4/5
Fassung vom: 01.07.2016
Thema ► VI-A-02456-VSP-01
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
I
Allgemeine
Verwaltung
10, 11
II
Finanzen
20
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
VI
Stadtentwicklung
und Bau
VII
Wirtschaft
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
nein
ja