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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060803.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.09.16, 17:15

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02737 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger Crottendorf Beschluss des Oberbürgermeisters vom 01.08.2016: 1. Der Oberbürgermeister, vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, diese vertreten durch den Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes wird beauftragt, die Finanzierungsvereinbarung mit der DB Station&Service zur Planung eines zweiten Zugangs am SBahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf unter der Voraussetzung abzuschließen, dass die Kosten vollständig vom Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig gefördert werden. 2. Für die Planung der Leistungsphasen 1-4 entsteht ein Bedarf von insgesamt 81.718,00 €. Zur Finanzierung wird die Stadt die vom ZVNL erhaltenen Fördermittel durchreichen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 81718 PSP 1.100.51.1.1.06 31430000 Aufwendungen 81718 PSP 1.100.51.1.1.06 42719120 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? X nein wenn ja, von Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge 2016 81718 Ergeb. HH Aufwand 2016 81718 Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten bis Höhe in EUR (jährlich) Folgekosten Einsparungen wirksam wo veranschlagt PSP 1.100.51.1.1.06 PSP 1.100.51.1.1.06 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: siehe Begründung Anlagen: Finanzierungsvertrag Anlagen Finanzierungsvertrag Verkehrs- und Tiefbauamt Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf 02.06.2016 Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf 1. Ausgangssituation Mit der Eröffnung des City-Tunnels und der Aufgabe der Eisenbahnstrecke von Stötteritz zum Hauptbahnhof wurde der S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf im Rahmen der sogenannten netzergänzenden Maßnahmen an die Eisenbahnstrecke von Stötteritz nach Engelsdorf verlegt. Übersichtsplan des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes, Lage des S-Bahn-Haltepunktes Anger-Crottendorf Da zu dieser Zeit bereits klar war, dass kurze Zeit nach der Inbetriebnahme des Haltepunktes die Eisenbahnüberführung Zweinaundorfer Straße neu gebaut werden muss und in diesem Zusammenhang eine Lösung mit einem Mittelbahnsteig für den S-Bahn-Haltepunkt umgesetzt werden soll, wurden 2013 zwei Außenbahnsteige als Interim errichtet. Zur Verbesserung der Anbindung des vorhandenen Außenbahnsteigs wurde im September 2015 im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Geh-/Radweges vom Lene-Voigt-Park bis zur Zweinaundorfer Straße ein zweiter Zugang am südlichen Ende des Bahnsteigs in Richtung Stötteritz durch die Stadt Leipzig errichtet. Seite 1 von 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf 02.06.2016 Zweiter Zugang Hp Anger-Crottendorf mit Blickrichtung Radweg „Anger-Crottendorfer Bahnschneise“ Die Gesamtkosten der Baumaßnahme beliefen sich auf ca. 80 T€. Der ZVNL steuerte 90% der Kosten bei. 2. Nutzung des zweiten Zugangs Nach 2-monatiger Nutzungsmöglichkeit wurde am 11.11.2015 zur Überprüfung der Nutzerzahlen eine Zählung vor Ort durchgeführt. Insgesamt nutzen diesen Haltepunkt derzeit etwa 300 Fahrgäste/Tag. Die Zählungen ergaben, dass der weitaus größte Teil der Fahrgäste direkt zur Zweinaundorfer Straße geht bzw. von dort kommt. Diese Fahrgäste sind mehrheitlich Umsteiger, die mit dem Linienbus der LVB weiterfahren. Der geringere Anteil der Fahrgäste kommt direkt aus den angrenzenden Wohngebieten. Aus Richtung des 2. Zugangs bzw. des Radweges „Anger-Crottendorfer Bahnschneise“ kamen unter 10 % der Fahrgäste. Dies sind deutlich weniger als erwartet. Augenscheinlich spielen hierbei die fehlende soziale Sicherheit sowie die noch immer relativ große Entfernung zwischen dem Wohngebiet Posadowskyanlagen und dem S-Bahn-Haltepunkt eine Rolle. Nach Vorstellung dieser Ergebnisse im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau hat sich dieser dafür ausgesprochen, trotzdem das Projekt des 2. Zugangs für den neuen Mittelbahnsteig weiter zu verfolgen. Ausschlaggebend für die Empfehlung war vor allem die doch beachtliche Abkürzung von knapp 300 m, die zukünftige Möglichkeit über diesen Zugang beide Richtungen der S-Bahn zu erreichen und dass im Zusammenhang mit dem Parkbogen Ost eine starke Belebung des gesamten Gebietes zu erwarten ist und somit langfristig deutlich höhere Nutzerzahlen des S-Bahn-Haltepunktes zu erwarten sind. Seite 2 von 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf 02.06.2016 Übersichtsplan mit Darstellung des notwendigen Umwegs bei Verzicht auf den zweiten Zugang 3. Umsetzung Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben der DB Netz AG „Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) zwischen Engelsdorf und Stötteritz, Strecken 6375 und 6371“ hat die Stadt Leipzig in ihrer Stellungnahme an die Landesdirektion Sachsen vom 02.09.2015 die Forderung erhoben, dass auch zukünftig ein zweiter Bahnsteigzugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf mit Anbindung an den geplanten Mittelbahnsteig einzurichten ist. Da für die Errichtung eines derartigen zweiten Zugangs von Seiten der DB Netz AG die Kosten nicht übernommen werden und auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keine andere Entscheidung zu erwarten ist, hatte die Stadt Leipzig angeboten, die Kosten für Planung und Bau mit Hilfe des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zu übernehmen. Der Zugang soll anschließend in die Anlagenverantwortlichkeit von DB Station&Service übergehen. Von Seiten der Deutschen Bahn wurde diese Lösung als machbar eingeschätzt und zur Umsetzung dieser Idee wurde in den letzten Monaten eine Finanzierungsvereinbarung (Anlage) zwischen der DB Station&Service und der Stadt Leipzig erarbeitet. Die Abstimmungen liefen dabei eng mit dem ZVNL, da dieser die Kosten der Finanzierungsvereinbarung durch eine entsprechende Förderung übernimmt. Die jetzt zu schließende Finanzierungsvereinbarung beinhaltet dabei ausschließlich die Planung des Haltepunktes. Seite 3 von 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf 02.06.2016 Ob letztendlich eine Umsetzung erfolgt, muss nach Vorliegen der Planung entschieden werden. Der ZVNL gibt zurzeit keinerlei Zusicherung, dass er auch die Kosten für den Bau fördert. Dies liegt daran, dass seine Haushaltsprognose in den nächsten Jahren aufgrund rückläufiger Regionalisierungsmittel sehr unsicher ist. Außerdem hegt er an einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis unter Betrachtung der gegenwärtigen Situation Zweifel. Der ZVNL befürchtet, dass am Ende nur ein zweiter Zugang errichtet wurde, der Parkbogen Ost und die positive Quartiersentwicklung aber nie gekommen ist. Der ZVNL behält sich deshalb im Fördermittelbescheid auch vor, die Fördergelder zurückzufordern, wenn ursächlich die Stadt Leipzig verantwortlich dafür ist, dass die Maßnahme nicht realisiert wird. Der Bau der Gesamtmaßnahme ist bei der Deutschen Bahn von 2018 bis 2020 vorgesehen. 4. Kostenschätzung Gemäß der Kostenschätzung der DB Netz wurden Kosten für den Bau des 2. Zugangs in Höhe von 610 T€ geschätzt. Auf dieser Grundlage werden Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI von 81.718 € netto angesetzt. Aufgrund der engen Zeitschiene wurden außerdem in den Vertrag noch optional 5.648 € (netto) für die Leistungsphase 6 aufgenommen, da diese Leistung für die Ausschreibung notwendig ist. Hintergrund ist, dass bei positiven Ergebnissen der Entwurfsplanung, die Leistung zunächst im Rahmen der Gesamtmaßnahme Anfang 2017 optional mit ausgeschrieben werden kann, ohne dass bereits ein Baubeschluss durch die Stadt oder eine entsprechende Förderung der Maßnahme geklärt ist. 5. Beschluss 1) Der Oberbürgermeister, vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, diese vertreten durch den Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes wird beauftragt, die Finanzierungsvereinbarung mit der DB Station&Service zur Planung eines zweiten Zugangs am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf unter der Voraussetzung abzuschließen, dass die Kosten vollständig vom Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig gefördert werden. 2) Für die Planung der Leistungsphasen 1-4 entsteht ein Bedarf von insgesamt 81.718,00 €. Zur Finanzierung wird die Stadt die vom ZVNL erhaltenen Fördermittel durchreichen. Seite 4 von 4 Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig 02.06.2016 VERTRAG ÜBER DIE FINANZIERUNG DER PLANUNGEN DER LEISTUNGSPHASEN 1 BIS 4 UND 6 NACH HOAI (PV) DER INFRASTRUKTURMAßNAHME „LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG“ zwischen Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, diese vertreten durch den Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes, Herrn Dipl.-Ing. Michael Jana Prager Straße 118 - 136 04317 Leipzig nachfolgend „Stadt“ genannt – und DB Station&Service AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Leiterin Regionalbereich Südost Frau Jeannette Winter und durch den Leiter Finanzen und Controlling Herrn Egon Slink Löhrstr. 2 04105 Leipzig - nachfolgend „DB Station&Service“ genannt - Seite 1 von 6 Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig 02.06.2016 Präambel Die Vertragsparteien streben an, dass zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs die Infrastrukturmaßnahme „Leipzig-Anger-Crottendorf, zweiter Zugang zum Mittelbahnsteig“ (nachstehend „Infrastrukturmaßnahme“ genannt) im Rahmen des Projektes der DB Netz AG “Erneuerung der 7 EÜ Engelsdorf Richtung Stötteritz“ durchgeführt werden soll. Bestandteil des o. a. Projektes ist auch eine Neugestaltung der Verkehrsstation Leipzig-Anger-Crottendorf. Mit der Anbindung der westlichen Wohngebiete über diesen Zugang soll die Attraktivität der Station, die Nutzung des Nahverkehrsangebotes und damit die Reisendenfrequenz der Verkehrsstation Leipzig-AngerCrottendorf deutlich erhöht werden. Die Maßnahme erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt und liegt im besonderen öffentlichen Interesse, da ein leistungsfähiger Personennahverkehr und damit Verringerung des Individualverkehrs auch Bestandteil des Luftreinhalteplans ist. Der Zugang wird Eigentum der Bahn und obliegt deren Unterhaltungslast. Eine Inbetriebnahme des zweiten Zugangs ist mit der geplanten Inbetriebnahme der neu gestalteten Verkehrsstation vorgesehen. Diese ist aktuell zum Fahrplanwechsel Ende 2020 beabsichtigt. Die Stadt erhält für die Planungskosten Fördermittel durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), die sie mit dieser Vereinbarung für die Beauftragung der DB Station&Service verwendet. Erst auf Grundlage der Planung kann geprüft werden, ob eine Realisierung in Betracht kommt. Regelungen zur Finanzierung der Realisierung der Infrastrukturmaßnahme werden im Rahmen des noch abzuschließenden Bau- und Finanzierungsvertrages vereinbart. § 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt abschließend Grundlagen, Durchführung und Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die Leistungsphase 6 nach HOAI optional für die Infrastrukturmaßnahme. Zuwendungszweck im Sinne dieses Vertrages ist die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI und 6 nach HOAI optional. Die Einzelmaßnahmen sind in Anlage 2 zusammengefasst. § 2 Grundlage der Planung (1) Grundlage der Planung ist die Aufgabenstellung der Stadt, welche mit der DB Netz AG und der DB Station&Service abgestimmt wurde (Anlage 1). (2) Der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 nach HOAI liegen folgende Unterlagen zugrunde • Projektrelevante Planungsunterlagen des Vorhabens „Erneuerung 7 EÜ“, • durch die Stadt beizustellende Bestandspläne von bahnfremden Anlagen innerhalb der Planungsgrenzen. § 3 Durchführung der Planung (1) Vorhabenträger der Infrastrukturmaßnahme ist die DB Station&Service. Die DB Netz AG wird im Auftrag der DB Station&Service die Planung der vereinbarten Leistungsphasen erstellen. (2) Damit die Stadt Leipzig gegenüber dem ZVNL alle Anforderungen und Nebenbestimmungen, die sich aus dem Fördermittelbescheid ergeben, einhalten kann, sichert die DB Station&Service zu, nur Ausgaben geltend zu machen: Seite 2 von 6 Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig 02.06.2016 - die der Erreichung des technischen Grundstandards (hier: beleuchteter fußläufiger Zugang mit DIN-gerechter Treppe in einfacher Ausführung) dienen, - die keine Gestaltungsmehraufwendungen und Pauschalpositionen enthalten und - bei denen für alle Ausgabepositionen, auch in den Projektunterlagen, Einheitspreis, Menge und Gesamtspreis dargestellt sind. Alle Ausgaben sind mit Belegen zu begründen. Jeweils nach Abschluss der HOAI-Phase Vorplanung sowie HOAI-Phase Entwurfsplanung sind der Stadt Leipzig eine vollständige Planungsdokumentation in Papierform und digital (pdf-Format) kostenfrei zu übergeben. Es sind nur Leistungen auf Stundenbasis im Umfang und Höhe von Anlage 2 zu diesem Vertrag abrechenbar. Diese Verpflichtungen wird die DB Station&Seervice auch an die DB Netz AG weitergeben. (3) Die Stadt wird im Rahmen der Planungsbegleitung über die Erstellung und den Fortschritt der Planungen regelmäßig informiert. (4) Die Vertragsparteien streben an, die Planungen gemäß dem Rahmenterminplan in Anlage 3 durchzuführen. Unabhängig davon muss die Maßnahme bis zu dem im Fördermittelbescheid festgesetzten Fertigstellungstermin beendet sein. Sobald für die DB Station&Service absehbar ist, dass es bei der Planung der Maßnahmen zu Verzögerungen kommen wird, informieren sie unverzüglich die Stadt und nehmen Verhandlungen mit dem Ziel auf, Verzögerungen zu vermeiden. Bei Verzögerungen, deren Ursachen die DB Station&Service nicht aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns zu vertreten hat, verlängert sich der Zeitraum der Planung um die Zeitspanne, in der die DB Station&Service infolge der Verzögerung an der zeitgerechten Durchführung der Planung gehindert ist. Die Vertragsparteien werden den Fertigstellungstermin / Rahmenterminplan entsprechend anpassen, soweit die Stadt einer Verlängerung zugestimmt. (5) Abweichungen von den in § 2 dieses Vertrags genannten Unterlagen bedürfen der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. Seite 3 von 6 Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig 02.06.2016 § 4 Vergabe von Aufträgen (1) Werden bei der Beauftragung Dritter die geltenden Fördermittelbestimmungen und die nachfolgenden Vereinbarungen nicht eingehalten, so ist die Stadt berechtigt, von der DB Station&Service die Rückzahlung der durchgereichten Fördermittel für die unter Verstoß gegen diese Vereinbarungen vergebenen Aufträge zu verlangen. Dritte sind auch mit der DB Station&Service verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG. Da es einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Projekt „Erneuerung 7 EÜ“ gibt, strebt die DB Netz AG die Direktvergabe der Planungsleistung an das bereits gebundene Planungsbüro an, soweit dies rechtlich zulässig ist. (2) Die DB Station&Service verpflichtet sich, bei allen Aufträgen, die Leistungen im Sinne des § 1 HOAI zum Gegenstand haben, die Geltung der HOAI zu vereinbaren. § 5 Kosten und Finanzierung der Planung (1) Die Kosten für die Erstellung der Planung betragen auf Grundlage der Kostenschätzung zum Stand vom 05.04.2016 voraussichtlich für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 81.718,00 EUR und für die optionale Leistungsphase 6 nach HOAI 5.648,00 EUR (Anlage 2). (2) Sobald für die DB Station&Service erkennbar ist, dass die Planung der Infrastrukturmaßnahme mit Kostensteigerungen verbunden sein wird, informiert sie die Stadt. Kostensteigerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die Zustimmung der Stadt zu Kostensteigerungen bis zu 10 Prozent [der ggf. fortgeschriebenen Gesamtkosten] gemäß § 5 Absatz 1, insbesondere wegen absehbarer Lohn- und Preissteigerungen nicht verweigert wird, sofern und soweit diese im Einklang mit den Regelungen dieses Vertrages entstanden sind. (5) Die Stadt ist unter den Voraussetzungen des § 49 VwVfG zum Rücktritt von diesem Vertrag oder zu dessen Kündigung berechtigt. Zu den von der Stadt im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung zu finanzierenden Kosten gehören die bisher entstandenen Planungskosten sowie die unvermeidbaren Kosten des Abbruchs der Planungen, insbesondere trotz Kündigung von Werkverträgen fortbestehende Vergütungsansprüche nach § 649 BGB. § 6 Mittelbereitstellung und Mittelabruf Die Stadt überweist der DB Station&Service die entsprechenden Mittel 4 Wochen nach Eingang der prüffähigen Rechnung. § 7 Rückforderung Werden die Mittel nach § 5 entgegen dem Förderzweck gemäß § 1 verwendet, so kann die Stadt von der DB Station&Service die Erstattung der jeweils an sie geleisteten Mittel verlangen. Die Geltendmachung erfolgt durch Verwaltungsakt. Seite 4 von 6 Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig 02.06.2016 § 8 Umsatzsteuer (1) Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung der nach dieser Vereinbarung vereinbarten Zahlungen sind die Vertragsparteien einig, dass diese als nicht steuerbar nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Zahlungen werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) abgerufen. (2) Sind von der DB Station&Service hierfür Umsatzsteuerbeträge rückwirkend zu entrichten (durch Änderung der rechtlichen Beurteilung z. B. im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung), werden die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge und die durch die nachträgliche Zahlung entstehenden steuerlichen Nebenleistungen im Sinne des § 3 Absatz 4 Abgabenordnung vom jeweiligen Vertragspartner für seinen Finanzierungsanteil nachgefordert und die Zahlungen der Vertragsparteien für die Zukunft entsprechend angepasst. (3) Geht der DB Station&Service ein Umsatzsteuerbescheid nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 2 zu, werden sie mit der Stadt so rechtzeitig eine Abstimmung über die Durchführung von Rechtsbehelfen vornehmen, dass etwaige Einspruchsfristen gewahrt werden können. (4) Die DB Station&Service wird mit der Stadt ferner eine Abstimmung darüber herbeiführen, wann die der Stadt zu erstattenden Umsatzsteuerbeträge an die DB Station&Service gezahlt werden. § 9 Zusammenarbeit (1) Die Vertragsparteien regeln alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Fragen in gegenseitiger vertrauensvoller Zusammenarbeit. (2) Ergibt sich aus wichtigen Gründen, insbesondere aus gesetzlichen Maßnahmen, dass Änderungen oder Ergänzungen der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen zur Wahrung der darin festgelegten Interessen einer Vertragspartei erforderlich werden, so sind sie unverzüglich in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu vereinbaren. (3) DB Station&Service ist verpflichtet, der Stadt unverzüglich anzuzeigen, wenn - der vertragliche Zweck oder sonstige für die finanzielle Unterstützung maßgeblichen Umstände sich ändern oder wegfallen, - ausgezahlte Beiträge nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können, - ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gegen sie beantragt oder eröffnet wird. (4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den jeweils anderen Vertragsparteien die Ansprechpartner / Projektbeteiligten verbindlich und schriftlich unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Vertrags mitzuteilen. Gleiches gilt bei Änderungen der Ansprechpartner / Projektbeteiligten. § 10 Vorbehalt Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Genehmigungen der zuständigen Beschluss- und Aufsichtsorgane der Vertragsparteien vorliegen (Vorbehalt). Für den Zuwendungsgeber beinhaltet dies insbesondere den Vorbehalt, dass die gesetzlichen Körperschaften die Haushaltsansätze feststellen bzw. beschließen. Die Vertragsparteien verpflichten sich vorbehaltlos, die Entscheidungen dieser Organe zeitgerecht herbeizuführen und den Entfall der aufschiebenden Bedingung nach vorstehenden Sätzen 1 und 2 den jeweils anderen Vertragsparteien unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Die Vorbehalte gelten mit der Anzeige nach vorstehendem Satz 3 als ausgeräumt. Seite 5 von 6 Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig 02.06.2016 § 11 Schlussbestimmungen (1) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass mit dem vorliegenden Vertrag noch keine abschließende Entscheidung über die Realisierung der in § 1 dieses Vertrags genannten Infrastrukturmaßnahme getroffen ist. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrags. (3) Die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten begründen keinen Leistungstausch. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich vorliegend um ein Zuwendungsrechtsverhältnis handelt. (4) Die DB Station&Service ist mit Zustimmung ihrer Vertragspartner berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Einer Zustimmung bedarf es nicht im Falle von Umstrukturierungen innerhalb des DB-Konzerns. (5) Dieser Vertrag wird für jede Vertragspartei einmal ausgefertigt. (6) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail und Telefax wahren das Schriftformerfordernis nicht. § 12 Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags: Anlage 1 Aufgabenstellung der Stadt Leipzig Anlage 2 Ingenieurleistungen Anlage 3 Rahmenterminplan Leipzig, den DB Station&Service AG Stadt Leipzig ………………………………… …………………………… Jeannette Winter Dipl.-Ing. M. Jana Leiterin Reginalbereich Südost Amtsleiter …………………………………… Egon Slink Leiter Finanzen/Controlling Seite 6 von 6 Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig Anlage 1  Aufgabenstellung der Stadt Leipzig Ziel der Stadt Leipzig ist die Errichtung des zweiten Zugangs am S-Bahnhof AngerCrottendorf, so dass der neue Mittelbahnsteig nicht nur von der Zweinaundorfer Straße aus erreichbar ist, sondern auch am südlichen Ende des Bahnsteigs einen Zugang erhält. Dieser ist nur aus Richtung Westen notwendig. Der Zugang soll in Höhe des heutigen 2. Zugangs zum Bahnsteig in Richtung Stötteritz liegen, das neue Gleis in Richtung Stötteritz unterqueren und anschließend mit einer Treppe zum Mittelbahnsteig geführt werden. Der Zugang muss nicht barrierefrei geplant werden, aber nach dem üblichen Regelwerk der Deutschen Bahn als Eigentümer und Betreiber der Anlage. LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG Stand vom 10.05.2016 Anlage 2 Honorarzusammenstellung Lph 1-4: Pos. 1 Objektplanung/Fachplanung der Ingenieurbauwerke §44(1) Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.1: 24.005,00 € Pos. 2 Objektplanung/Fachplanung der Verkehrsanlagen §48(1) Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.2: 7.903,00 € Pos. 3 Objektplanung/Fachplanung der Tragwerksplanung §52(1) Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.3: 12.454,00 € Pos. 4 Besondere Leistungen über die Leistungsphasen 1 bis 4 Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.4: Gesamthonorar (netto) Pos.1 bis 4: 37.356,00 € 81.718,00 € Seite 1 von 1 Anlage Nr. 2.5.3 Ermittlung der Vergütung: Objektplanung/Fachplanung Bezeichnung des Objektes: LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM zum Vertrag Nr. 2016 MITTELBAHNSTEIG 1. Anrechenbare Kosten Der Honorarermittlung werden zugrundegelegt die anrechenbaren Kosten nach Anlage Nr. 2.4. Diese betragen Das endgültige Honorar wird abgerechnet nach: Kostenschätzung vorläufig endgültig 414.000 € Kostenberechnung 2. Honorarzone und Honorartafelsatz Das Objekt wird zugeordnet der Honorarzone III, es gelten folgende Sätze der Honorartafel: Tragwerksplanung §52(1) der Mindestsatz der Mindestsatz zzgl. %. der Differenz zum Höchstsatz der Höchstsatz § 46 (5) Nr. 2 Anwendung bei Verkehrsanlagen (Freie Vereinbarung, gemäß gesonderter Anlage) der Mindestsatz abzgl. % des Mindestsatzes (Begründung, gemäß gesonderter Anlage) 47.902 € 3. Honorar für Grundleistungen Lph Grundhonorar HOAI 1 2 3 4 3 10 13 15 30 10 10 15 45 5 6 7 8 9 40 2 0 0 0 Lph 1-2 Lph 3-4 Lph 5-8 Lph 9 42 15 0 4.790 € 7.185 € 0€ Zuschlag bei Leistungen im Bestand §§ 36(1), 36 (2), 44 (6), 48(6), 52(4), 56(5) HOAI: vereinbarter Zuschlag 0% 0€ 0€ 0€ Bewertung AN i.V.m. § 8 Erhöhung Honorar Lph 8 bei Instandhaltungen + Instandsetzung nach §§ 36(1), vereinbarte Erhöhung der Lph 8: 36 (2), 56(5) HOAI (gilt nur bei Gebäuden, Innenräumen, Technische Ausrüstung) 4. Honorar vorläufig endgültig 4.790 € % 0€ € 7.185 € 0€ 0€ 192 € 287 € 0€ 0€ 4.982 € 7.472 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 5. Nebenkosten (NK) § 14 HOAI werden nicht gesondert erstattet werden pauschal und fest erstattet mit werden psch erstattet mit 4 v. H. d. Honorars, damit vorläufig endgültig 6. Zwischensummen 7. Besondere Leistungen (BL) 1 Lph 2 3 4 0€ 0€ 0€ 0€ Festbetrag einschl. NK 8. Zwischensummen (Zwischensumme Ziff. 6 + BL Lph 1-2 bzw. 3-4bzw. Lph 5-9) 9. Gesamtvergütung (netto) 5 6 0€ 7 0€ 8 0€ 4.982 € vorläufig 9 0€ 7.472 € endgültig 12.454 € q Ermittlung der Vergütung – Objektplanung/Fachplanung Seite 1 LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG Rahmenterminplan Planung Leistungsphasen 1 - 4 Stand: 11.04.2016 Vorgangsname Dauer Anfang Ende Apr Auftrag (PV) Erstellung VEP, Lph 1+2 [Beschleunigung] Bestätigung VEP [Beschleunigung] Erstellung EP, Lph 3 [Beschleunigung] Bestäigung EP Erstellen Planrechtsunterlage, Lph 4 Prüfung/Abstimmung Planrechtsunterlage Antrag Planänderung Beauftragung Lph 6+7 an DB AG MS 4 Wochen 2 Wochen 9 Wochen 6 Wochen 8 Wochen 4 Wochen MS MS 29.04.2016 27.05.2016 10.06.2016 12.08.2016 23.09.2016 18.11.2016 16.12.2016 01.01.2017 29.04.2016 27.05.2016 10.06.2016 12.08.2016 23.09.2016 18.11.2016 16.12.2016 Mai Jun 2016 2017 Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb >/W/'ͲE'ZͲZKddEKZ&͕t/dZh'E'hDD/dd>,E^d/' ^ƚĂŶĚǀŽŵϬϱ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϲ ŶůĂŐĞϮ͘ϱ͘ϱ WŽƐ͘ϱ͘ĞƐŽŶĚĞƌĞ>ĞŝƐƚƵŶŐĞŶƺďĞƌĚŝĞ>ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϲ ϱ͘ϭ >ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƌŝƐĐŚĞƌĞŐůĞŝƚƉůĂŶ;>WͿ >ƉŚϲ͗sŽƌďĞƌĞŝƚƵŶŐĚĞƌsĞƌŐĂďĞ ƚĞĐŚŶ͘ǁŝƌƚ͘D ŐĞƐĂŵƚ͗ ƚĞĐŚŶ͘ǁŝƌƚƐĐŚ͘DŝƚĂƌďĞŝƚĞƌ ƚĞĐŚŶ͘ĞŝĐŚŶĞƌͬƐŽŶƐƚ͘DŝƚĂƌďĞŝƚĞƌ ϳϮ͕ϬϬ ΦͬŚdž ϲϱ͕ϬϬ ΦͬŚdž ϮϰŚ ϮϰŚ Ϯϰ Ś ϴŚ ,ŽŶŽƌĂƌ͗ ϱ͘Ϯ WůĂŶƵŶŐϱϬ,njͲŶůĂŐĞŶ >ƉŚϲ͗sŽƌďĞƌĞŝƚƵŶŐĚĞƌsĞƌŐĂďĞ ƚĞĐŚŶ͘ǁŝƌƚ͘D ŐĞƐĂŵƚ͗ ƚĞĐŚŶ͘ǁŝƌƚƐĐŚ͘DŝƚĂƌďĞŝƚĞƌ ƚĞĐŚŶ͘ĞŝĐŚŶĞƌͬƐŽŶƐƚ͘DŝƚĂƌďĞŝƚĞƌ ϳϮ͕ϬϬ ΦͬŚdž ϲϱ͕ϬϬ ΦͬŚdž ϰϬ Ś ϴŚ ,ŽŶŽƌĂƌ͗ WŽƐϱ͘ ,ŽŶŽƌĂƌŐĞƐĂŵƚͲĞƐŽŶĚĞƌĞ>ĞŝƐƚƵŶŐĞŶƺďĞƌĚŝĞ>ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϲ >ƉnjͺŶŐͲƌŽƚƚͺǁĞŝƚͺƵŐĂŶŐͺĂŚŶƐƚŐͺŶůĂŐĞͺϮ͘ϰͲϮ͘ϱ͘ϰͺǀϬϭ ϰϬŚ ϰϬŚ ƚĞĐŚŶ͘ĞŝĐŚŶĞƌ ϴŚ ϴŚ ϭ͘ϳϮϴ͕ϬϬΦ ϱϮϬ͕ϬϬΦ Ϯ͘Ϯϰϴ͕ϬϬΦ ƚĞĐŚŶ͘ĞŝĐŚŶĞƌ ϴŚ ϴŚ Ϯ͘ϴϴϬ͕ϬϬΦ ϱϮϬ͕ϬϬΦ ϯ͘ϰϬϬ͕ϬϬΦ ϱ͘ϲϰϴ͕ϬϬΦ ^ĞŝƚĞϭǀŽŶϭ LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG Rahmenterminplan Planung Leistungsphasen 1 - 4 Stand: 11.04.2016 Vorgangsname Dauer Anfang Ende Apr Auftrag (PV) Erstellung VEP, Lph 1+2 [Beschleunigung] Bestätigung VEP [Beschleunigung] Erstellung EP, Lph 3 [Beschleunigung] Bestäigung EP Erstellen Planrechtsunterlage, Lph 4 Prüfung/Abstimmung Planrechtsunterlage Antrag Planänderung Beauftragung Lph 6+7 an DB AG MS 4 Wochen 2 Wochen 9 Wochen 6 Wochen 8 Wochen 4 Wochen MS MS 29.04.2016 27.05.2016 10.06.2016 12.08.2016 23.09.2016 18.11.2016 16.12.2016 01.01.2017 29.04.2016 27.05.2016 10.06.2016 12.08.2016 23.09.2016 18.11.2016 16.12.2016 Mai Jun 2016 2017 Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb