Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060803.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
27.04.16, 12:00
Aktualisiert
05.09.16, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02737
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger Crottendorf
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 01.08.2016:
1.
Der Oberbürgermeister, vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau,
diese vertreten durch den Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes wird beauftragt, die
Finanzierungsvereinbarung mit der DB Station&Service zur Planung eines zweiten Zugangs am SBahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf unter der Voraussetzung abzuschließen, dass die Kosten
vollständig vom Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig gefördert werden.
2.
Für die Planung der Leistungsphasen 1-4 entsteht ein Bedarf von insgesamt 81.718,00 €.
Zur Finanzierung wird die Stadt die vom ZVNL erhaltenen Fördermittel durchreichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
81718
PSP 1.100.51.1.1.06
31430000
Aufwendungen
81718
PSP 1.100.51.1.1.06
42719120
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
X
nein
wenn ja,
von
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
2016
81718
Ergeb. HH Aufwand
2016
81718
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
Folgekosten Einsparungen wirksam
wo veranschlagt
PSP 1.100.51.1.1.06
PSP 1.100.51.1.1.06
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlagen:
Finanzierungsvertrag
Anlagen Finanzierungsvertrag
Verkehrs- und Tiefbauamt
Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf
02.06.2016
Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf
1. Ausgangssituation
Mit der Eröffnung des City-Tunnels und der Aufgabe der Eisenbahnstrecke von Stötteritz zum Hauptbahnhof wurde der S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf im Rahmen der sogenannten netzergänzenden Maßnahmen an die Eisenbahnstrecke von
Stötteritz nach Engelsdorf verlegt.
Übersichtsplan des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes, Lage des S-Bahn-Haltepunktes Anger-Crottendorf
Da zu dieser Zeit bereits klar war, dass kurze Zeit nach der Inbetriebnahme des Haltepunktes die Eisenbahnüberführung Zweinaundorfer Straße neu gebaut werden
muss und in diesem Zusammenhang eine Lösung mit einem Mittelbahnsteig für den
S-Bahn-Haltepunkt umgesetzt werden soll, wurden 2013 zwei Außenbahnsteige als
Interim errichtet.
Zur Verbesserung der Anbindung des vorhandenen Außenbahnsteigs wurde im September 2015 im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Geh-/Radweges vom Lene-Voigt-Park bis zur Zweinaundorfer Straße ein zweiter Zugang am südlichen Ende
des Bahnsteigs in Richtung Stötteritz durch die Stadt Leipzig errichtet.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf
02.06.2016
Zweiter Zugang Hp Anger-Crottendorf mit Blickrichtung Radweg „Anger-Crottendorfer Bahnschneise“
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme beliefen sich auf ca. 80 T€. Der ZVNL steuerte 90% der Kosten bei.
2. Nutzung des zweiten Zugangs
Nach 2-monatiger Nutzungsmöglichkeit wurde am 11.11.2015 zur Überprüfung der
Nutzerzahlen eine Zählung vor Ort durchgeführt. Insgesamt nutzen diesen Haltepunkt derzeit etwa 300 Fahrgäste/Tag. Die Zählungen ergaben, dass der weitaus
größte Teil der Fahrgäste direkt zur Zweinaundorfer Straße geht bzw. von dort
kommt. Diese Fahrgäste sind mehrheitlich Umsteiger, die mit dem Linienbus der
LVB weiterfahren. Der geringere Anteil der Fahrgäste kommt direkt aus den angrenzenden Wohngebieten.
Aus Richtung des 2. Zugangs bzw. des Radweges „Anger-Crottendorfer Bahnschneise“ kamen unter 10 % der Fahrgäste. Dies sind deutlich weniger als erwartet. Augenscheinlich spielen hierbei die fehlende soziale Sicherheit sowie die noch immer relativ große Entfernung zwischen dem Wohngebiet Posadowskyanlagen und dem
S-Bahn-Haltepunkt eine Rolle.
Nach Vorstellung dieser Ergebnisse im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
hat sich dieser dafür ausgesprochen, trotzdem das Projekt des 2. Zugangs für den
neuen Mittelbahnsteig weiter zu verfolgen. Ausschlaggebend für die Empfehlung war
vor allem die doch beachtliche Abkürzung von knapp 300 m, die zukünftige Möglichkeit über diesen Zugang beide Richtungen der S-Bahn zu erreichen und dass im Zusammenhang mit dem Parkbogen Ost eine starke Belebung des gesamten Gebietes
zu erwarten ist und somit langfristig deutlich höhere Nutzerzahlen des S-Bahn-Haltepunktes zu erwarten sind.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf
02.06.2016
Übersichtsplan mit Darstellung des notwendigen Umwegs bei Verzicht auf den zweiten Zugang
3. Umsetzung
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben der DB Netz AG
„Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) zwischen Engelsdorf und Stötteritz, Strecken 6375 und 6371“ hat die Stadt Leipzig in ihrer Stellungnahme an die
Landesdirektion Sachsen vom 02.09.2015 die Forderung erhoben, dass auch zukünftig ein zweiter Bahnsteigzugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf mit
Anbindung an den geplanten Mittelbahnsteig einzurichten ist.
Da für die Errichtung eines derartigen zweiten Zugangs von Seiten der DB Netz AG
die Kosten nicht übernommen werden und auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keine andere Entscheidung zu erwarten ist, hatte die Stadt Leipzig angeboten, die Kosten für Planung und Bau mit Hilfe des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zu übernehmen. Der Zugang soll anschließend in die
Anlagenverantwortlichkeit von DB Station&Service übergehen. Von Seiten der Deutschen Bahn wurde diese Lösung als machbar eingeschätzt und zur Umsetzung dieser Idee wurde in den letzten Monaten eine Finanzierungsvereinbarung (Anlage)
zwischen der DB Station&Service und der Stadt Leipzig erarbeitet. Die Abstimmungen liefen dabei eng mit dem ZVNL, da dieser die Kosten der Finanzierungsvereinbarung durch eine entsprechende Förderung übernimmt. Die jetzt zu schließende Finanzierungsvereinbarung beinhaltet dabei ausschließlich die Planung des Haltepunktes.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Zweiter Zugang am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf
02.06.2016
Ob letztendlich eine Umsetzung erfolgt, muss nach Vorliegen der Planung entschieden werden. Der ZVNL gibt zurzeit keinerlei Zusicherung, dass er auch die Kosten
für den Bau fördert. Dies liegt daran, dass seine Haushaltsprognose in den nächsten
Jahren aufgrund rückläufiger Regionalisierungsmittel sehr unsicher ist. Außerdem
hegt er an einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis unter Betrachtung der gegenwärtigen Situation Zweifel. Der ZVNL befürchtet, dass am Ende nur ein zweiter Zugang errichtet wurde, der Parkbogen Ost und die positive Quartiersentwicklung aber
nie gekommen ist. Der ZVNL behält sich deshalb im Fördermittelbescheid auch vor,
die Fördergelder zurückzufordern, wenn ursächlich die Stadt Leipzig verantwortlich
dafür ist, dass die Maßnahme nicht realisiert wird.
Der Bau der Gesamtmaßnahme ist bei der Deutschen Bahn von 2018 bis 2020 vorgesehen.
4. Kostenschätzung
Gemäß der Kostenschätzung der DB Netz wurden Kosten für den Bau des 2. Zugangs in Höhe von 610 T€ geschätzt.
Auf dieser Grundlage werden Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI von 81.718 € netto angesetzt. Aufgrund der engen Zeitschiene wurden
außerdem in den Vertrag noch optional 5.648 € (netto) für die Leistungsphase 6 aufgenommen, da diese Leistung für die Ausschreibung notwendig ist. Hintergrund ist,
dass bei positiven Ergebnissen der Entwurfsplanung, die Leistung zunächst im Rahmen der Gesamtmaßnahme Anfang 2017 optional mit ausgeschrieben werden kann,
ohne dass bereits ein Baubeschluss durch die Stadt oder eine entsprechende Förderung der Maßnahme geklärt ist.
5. Beschluss
1) Der Oberbürgermeister, vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau, diese vertreten durch den Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes
wird beauftragt, die Finanzierungsvereinbarung mit der DB Station&Service zur
Planung eines zweiten Zugangs am S-Bahn-Haltepunkt Anger-Crottendorf unter
der Voraussetzung abzuschließen, dass die Kosten vollständig vom Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig gefördert werden.
2) Für die Planung der Leistungsphasen 1-4 entsteht ein Bedarf von insgesamt
81.718,00 €. Zur Finanzierung wird die Stadt die vom ZVNL erhaltenen Fördermittel durchreichen.
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Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig
02.06.2016
VERTRAG ÜBER DIE FINANZIERUNG
DER PLANUNGEN DER LEISTUNGSPHASEN 1 BIS 4 UND 6 NACH HOAI (PV)
DER INFRASTRUKTURMAßNAHME „LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG“
zwischen
Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau, diese vertreten durch den Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes,
Herrn Dipl.-Ing. Michael Jana
Prager Straße 118 - 136
04317 Leipzig
nachfolgend „Stadt“ genannt –
und
DB Station&Service AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die
Leiterin Regionalbereich Südost
Frau Jeannette Winter
und durch den Leiter Finanzen und Controlling
Herrn Egon Slink
Löhrstr. 2
04105 Leipzig
- nachfolgend „DB Station&Service“ genannt -
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Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig
02.06.2016
Präambel
Die Vertragsparteien streben an, dass zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs die
Infrastrukturmaßnahme „Leipzig-Anger-Crottendorf, zweiter Zugang zum Mittelbahnsteig“ (nachstehend „Infrastrukturmaßnahme“ genannt) im Rahmen des Projektes der DB Netz AG “Erneuerung der 7 EÜ Engelsdorf Richtung Stötteritz“ durchgeführt werden soll. Bestandteil des o. a. Projektes ist auch eine Neugestaltung der Verkehrsstation Leipzig-Anger-Crottendorf. Mit der Anbindung der westlichen Wohngebiete über diesen Zugang soll die Attraktivität der Station, die Nutzung
des Nahverkehrsangebotes und damit die Reisendenfrequenz der Verkehrsstation Leipzig-AngerCrottendorf deutlich erhöht werden. Die Maßnahme erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt
und liegt im besonderen öffentlichen Interesse, da ein leistungsfähiger Personennahverkehr und
damit Verringerung des Individualverkehrs auch Bestandteil des Luftreinhalteplans ist. Der Zugang
wird Eigentum der Bahn und obliegt deren Unterhaltungslast. Eine Inbetriebnahme des zweiten
Zugangs ist mit der geplanten Inbetriebnahme der neu gestalteten Verkehrsstation vorgesehen.
Diese ist aktuell zum Fahrplanwechsel Ende 2020 beabsichtigt.
Die Stadt erhält für die Planungskosten Fördermittel durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), die sie mit dieser Vereinbarung für die Beauftragung der DB Station&Service verwendet.
Erst auf Grundlage der Planung kann geprüft werden, ob eine Realisierung in Betracht kommt. Regelungen zur Finanzierung der Realisierung der Infrastrukturmaßnahme werden im Rahmen des
noch abzuschließenden Bau- und Finanzierungsvertrages vereinbart.
§ 1 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt abschließend Grundlagen, Durchführung und Finanzierung der Planung der
Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die Leistungsphase 6 nach HOAI optional für die Infrastrukturmaßnahme. Zuwendungszweck im Sinne dieses Vertrages ist die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI und 6 nach HOAI optional. Die Einzelmaßnahmen sind in Anlage 2 zusammengefasst.
§ 2 Grundlage der Planung
(1)
Grundlage der Planung ist die Aufgabenstellung der Stadt, welche mit der DB Netz AG und
der DB Station&Service abgestimmt wurde (Anlage 1).
(2)
Der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 und 6 nach HOAI liegen folgende Unterlagen zugrunde
•
Projektrelevante Planungsunterlagen des Vorhabens „Erneuerung 7 EÜ“,
•
durch die Stadt beizustellende Bestandspläne von bahnfremden Anlagen innerhalb der
Planungsgrenzen.
§ 3 Durchführung der Planung
(1)
Vorhabenträger der Infrastrukturmaßnahme ist die DB Station&Service. Die DB Netz AG wird
im Auftrag der DB Station&Service die Planung der vereinbarten Leistungsphasen erstellen.
(2)
Damit die Stadt Leipzig gegenüber dem ZVNL alle Anforderungen und Nebenbestimmungen,
die sich aus dem Fördermittelbescheid ergeben, einhalten kann, sichert die DB Station&Service zu, nur Ausgaben geltend zu machen:
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Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig
02.06.2016
- die der Erreichung des technischen Grundstandards (hier: beleuchteter fußläufiger Zugang
mit DIN-gerechter Treppe in einfacher Ausführung) dienen,
- die keine Gestaltungsmehraufwendungen und Pauschalpositionen enthalten und
- bei denen für alle Ausgabepositionen, auch in den Projektunterlagen, Einheitspreis, Menge
und Gesamtspreis dargestellt sind.
Alle Ausgaben sind mit Belegen zu begründen. Jeweils nach Abschluss der HOAI-Phase
Vorplanung sowie HOAI-Phase Entwurfsplanung sind der Stadt Leipzig eine vollständige
Planungsdokumentation in Papierform und digital (pdf-Format) kostenfrei zu übergeben. Es
sind nur Leistungen auf Stundenbasis im Umfang und Höhe von Anlage 2 zu diesem Vertrag
abrechenbar.
Diese Verpflichtungen wird die DB Station&Seervice auch an die DB Netz AG weitergeben.
(3)
Die Stadt wird im Rahmen der Planungsbegleitung über die Erstellung und den Fortschritt der
Planungen regelmäßig informiert.
(4)
Die Vertragsparteien streben an, die Planungen gemäß dem Rahmenterminplan in Anlage 3
durchzuführen. Unabhängig davon muss die Maßnahme bis zu dem im Fördermittelbescheid
festgesetzten Fertigstellungstermin beendet sein.
Sobald für die DB Station&Service absehbar ist, dass es bei der Planung der Maßnahmen zu
Verzögerungen kommen wird, informieren sie unverzüglich die Stadt und nehmen Verhandlungen mit dem Ziel auf, Verzögerungen zu vermeiden.
Bei Verzögerungen, deren Ursachen die DB Station&Service nicht aufgrund vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Handelns zu vertreten hat, verlängert sich der Zeitraum der Planung
um die Zeitspanne, in der die DB Station&Service infolge der Verzögerung an der zeitgerechten Durchführung der Planung gehindert ist. Die Vertragsparteien werden den Fertigstellungstermin / Rahmenterminplan entsprechend anpassen, soweit die Stadt einer Verlängerung zugestimmt.
(5)
Abweichungen von den in § 2 dieses Vertrags genannten Unterlagen bedürfen der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.
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Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig
02.06.2016
§ 4 Vergabe von Aufträgen
(1)
Werden bei der Beauftragung Dritter die geltenden Fördermittelbestimmungen und die
nachfolgenden Vereinbarungen nicht eingehalten, so ist die Stadt berechtigt, von der DB Station&Service die Rückzahlung der durchgereichten Fördermittel für die unter Verstoß gegen
diese Vereinbarungen vergebenen Aufträge zu verlangen.
Dritte sind auch mit der DB Station&Service verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff
AktG. Da es einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Projekt „Erneuerung 7
EÜ“ gibt, strebt die DB Netz AG die Direktvergabe der Planungsleistung an das bereits gebundene Planungsbüro an, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(2)
Die DB Station&Service verpflichtet sich, bei allen Aufträgen, die Leistungen im Sinne des § 1
HOAI zum Gegenstand haben, die Geltung der HOAI zu vereinbaren.
§ 5 Kosten und Finanzierung der Planung
(1)
Die Kosten für die Erstellung der Planung betragen auf Grundlage der Kostenschätzung zum
Stand vom 05.04.2016 voraussichtlich für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI
81.718,00 EUR und für die optionale Leistungsphase 6 nach HOAI 5.648,00 EUR (Anlage 2).
(2)
Sobald für die DB Station&Service erkennbar ist, dass die Planung der Infrastrukturmaßnahme mit Kostensteigerungen verbunden sein wird, informiert sie die Stadt.
Kostensteigerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt. Die Vertragsparteien
gehen davon aus, dass die Zustimmung der Stadt zu Kostensteigerungen bis zu 10 Prozent
[der ggf. fortgeschriebenen Gesamtkosten] gemäß § 5 Absatz 1, insbesondere wegen absehbarer Lohn- und Preissteigerungen nicht verweigert wird, sofern und soweit diese im Einklang
mit den Regelungen dieses Vertrages entstanden sind.
(5)
Die Stadt ist unter den Voraussetzungen des § 49 VwVfG zum Rücktritt von diesem Vertrag
oder zu dessen Kündigung berechtigt. Zu den von der Stadt im Falle des Rücktritts bzw. der
Kündigung zu finanzierenden Kosten gehören die bisher entstandenen Planungskosten sowie
die unvermeidbaren Kosten des Abbruchs der Planungen, insbesondere trotz Kündigung von Werkverträgen fortbestehende Vergütungsansprüche nach § 649 BGB.
§ 6 Mittelbereitstellung und Mittelabruf
Die Stadt überweist der DB Station&Service die entsprechenden Mittel 4 Wochen nach Eingang
der prüffähigen Rechnung.
§ 7 Rückforderung
Werden die Mittel nach § 5 entgegen dem Förderzweck gemäß § 1 verwendet, so kann die Stadt
von der DB Station&Service die Erstattung der jeweils an sie geleisteten Mittel verlangen. Die Geltendmachung erfolgt durch Verwaltungsakt.
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Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig
02.06.2016
§ 8 Umsatzsteuer
(1) Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung der nach dieser Vereinbarung vereinbarten Zahlungen
sind die Vertragsparteien einig, dass diese als nicht steuerbar nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Zahlungen werden daher netto (ohne Umsatzsteuer) abgerufen.
(2) Sind von der DB Station&Service hierfür Umsatzsteuerbeträge rückwirkend zu entrichten
(durch Änderung der rechtlichen Beurteilung z. B. im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung), werden die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge und die durch die nachträgliche Zahlung entstehenden steuerlichen Nebenleistungen im Sinne des § 3 Absatz 4 Abgabenordnung
vom jeweiligen Vertragspartner für seinen Finanzierungsanteil nachgefordert und die Zahlungen der Vertragsparteien für die Zukunft entsprechend angepasst.
(3) Geht der DB Station&Service ein Umsatzsteuerbescheid nach Maßgabe des vorstehenden
Absatzes 2 zu, werden sie mit der Stadt so rechtzeitig eine Abstimmung über die Durchführung
von Rechtsbehelfen vornehmen, dass etwaige Einspruchsfristen gewahrt werden können.
(4) Die DB Station&Service wird mit der Stadt ferner eine Abstimmung darüber herbeiführen, wann
die der Stadt zu erstattenden Umsatzsteuerbeträge an die DB Station&Service gezahlt werden.
§ 9 Zusammenarbeit
(1) Die Vertragsparteien regeln alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Fragen in gegenseitiger vertrauensvoller Zusammenarbeit.
(2) Ergibt sich aus wichtigen Gründen, insbesondere aus gesetzlichen Maßnahmen, dass Änderungen oder Ergänzungen der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen zur Wahrung
der darin festgelegten Interessen einer Vertragspartei erforderlich werden, so sind sie unverzüglich in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu vereinbaren.
(3) DB Station&Service ist verpflichtet, der Stadt unverzüglich anzuzeigen, wenn
-
der vertragliche Zweck oder sonstige für die finanzielle Unterstützung maßgeblichen
Umstände sich ändern oder wegfallen,
-
ausgezahlte Beiträge nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können,
-
ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gegen sie beantragt oder eröffnet wird.
(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den jeweils anderen Vertragsparteien die Ansprechpartner / Projektbeteiligten verbindlich und schriftlich unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Vertrags mitzuteilen. Gleiches gilt bei Änderungen der Ansprechpartner / Projektbeteiligten.
§ 10 Vorbehalt
Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Genehmigungen der zuständigen Beschluss- und Aufsichtsorgane der Vertragsparteien vorliegen (Vorbehalt). Für den Zuwendungsgeber beinhaltet dies insbesondere den Vorbehalt, dass die gesetzlichen Körperschaften die
Haushaltsansätze feststellen bzw. beschließen. Die Vertragsparteien verpflichten sich vorbehaltlos,
die Entscheidungen dieser Organe zeitgerecht herbeizuführen und den Entfall der aufschiebenden
Bedingung nach vorstehenden Sätzen 1 und 2 den jeweils anderen Vertragsparteien unverzüglich
schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Die Vorbehalte gelten mit der Anzeige nach vorstehendem Satz
3 als ausgeräumt.
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Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig
02.06.2016
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass mit dem vorliegenden Vertrag noch keine abschließende Entscheidung über die Realisierung der in § 1 dieses Vertrags genannten Infrastrukturmaßnahme getroffen ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, in einem solchen Fall die Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie
möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrags.
(3) Die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten begründen keinen Leistungstausch. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich vorliegend um ein Zuwendungsrechtsverhältnis
handelt.
(4) Die DB Station&Service ist mit Zustimmung ihrer Vertragspartner berechtigt, die Rechte und
Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne von §
15 AktG zu übertragen. Einer Zustimmung bedarf es nicht im Falle von Umstrukturierungen innerhalb des DB-Konzerns.
(5) Dieser Vertrag wird für jede Vertragspartei einmal ausgefertigt.
(6) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail und Telefax wahren das Schriftformerfordernis nicht.
§ 12 Anlagen
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags:
Anlage 1
Aufgabenstellung der Stadt Leipzig
Anlage 2
Ingenieurleistungen
Anlage 3
Rahmenterminplan
Leipzig, den
DB Station&Service AG
Stadt Leipzig
…………………………………
……………………………
Jeannette Winter
Dipl.-Ing. M. Jana
Leiterin Reginalbereich Südost
Amtsleiter
……………………………………
Egon Slink
Leiter Finanzen/Controlling
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Leipzig-Anger-Crottendorf, 2. Zugang zum Mittelbahnsteig
Anlage 1
Aufgabenstellung der Stadt Leipzig
Ziel der Stadt Leipzig ist die Errichtung des zweiten Zugangs am S-Bahnhof AngerCrottendorf, so dass der neue Mittelbahnsteig nicht nur von der Zweinaundorfer Straße aus
erreichbar ist, sondern auch am südlichen Ende des Bahnsteigs einen Zugang erhält. Dieser
ist nur aus Richtung Westen notwendig.
Der Zugang soll in Höhe des heutigen 2. Zugangs zum Bahnsteig in Richtung Stötteritz
liegen, das neue Gleis in Richtung Stötteritz unterqueren und anschließend mit einer Treppe
zum Mittelbahnsteig geführt werden. Der Zugang muss nicht barrierefrei geplant werden,
aber nach dem üblichen Regelwerk der Deutschen Bahn als Eigentümer und Betreiber der
Anlage.
LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG
Stand vom 10.05.2016
Anlage 2
Honorarzusammenstellung Lph 1-4:
Pos. 1 Objektplanung/Fachplanung der Ingenieurbauwerke §44(1)
Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.1:
24.005,00 €
Pos. 2 Objektplanung/Fachplanung der Verkehrsanlagen §48(1)
Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.2:
7.903,00 €
Pos. 3 Objektplanung/Fachplanung der Tragwerksplanung §52(1)
Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.3:
12.454,00 €
Pos. 4 Besondere Leistungen über die Leistungsphasen 1 bis 4
Gesamtvergütung (netto) s. Anlage 2.5.4:
Gesamthonorar (netto) Pos.1 bis 4:
37.356,00 €
81.718,00 €
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Anlage Nr. 2.5.3
Ermittlung der Vergütung: Objektplanung/Fachplanung
Bezeichnung des Objektes: LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM
zum Vertrag Nr. 2016
MITTELBAHNSTEIG
1. Anrechenbare Kosten
Der Honorarermittlung werden zugrundegelegt die anrechenbaren Kosten nach Anlage Nr. 2.4. Diese betragen
Das endgültige Honorar wird abgerechnet nach:
Kostenschätzung
vorläufig
endgültig
414.000 €
Kostenberechnung
2. Honorarzone und Honorartafelsatz
Das Objekt wird zugeordnet der Honorarzone III, es gelten folgende Sätze der Honorartafel: Tragwerksplanung §52(1)
der Mindestsatz
der Mindestsatz zzgl.
%. der Differenz zum Höchstsatz
der Höchstsatz
§ 46 (5) Nr. 2 Anwendung bei Verkehrsanlagen (Freie Vereinbarung, gemäß gesonderter Anlage)
der Mindestsatz abzgl.
% des Mindestsatzes (Begründung, gemäß gesonderter Anlage)
47.902 €
3. Honorar für Grundleistungen
Lph
Grundhonorar HOAI
1
2
3
4
3
10
13
15
30
10
10
15
45
5
6
7
8
9
40
2
0
0
0
Lph 1-2
Lph 3-4
Lph 5-8
Lph 9
42
15
0
4.790 €
7.185 €
0€
Zuschlag bei Leistungen im Bestand §§ 36(1), 36 (2), 44 (6),
48(6), 52(4), 56(5) HOAI:
vereinbarter Zuschlag
0%
0€
0€
0€
Bewertung AN i.V.m. § 8
Erhöhung Honorar Lph 8 bei Instandhaltungen + Instandsetzung nach §§ 36(1),
vereinbarte Erhöhung der Lph 8:
36 (2), 56(5) HOAI (gilt nur bei Gebäuden, Innenräumen, Technische Ausrüstung)
4. Honorar
vorläufig
endgültig
4.790 €
%
0€
€
7.185 €
0€
0€
192 €
287 €
0€
0€
4.982 €
7.472 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
5. Nebenkosten (NK) § 14 HOAI
werden nicht gesondert erstattet
werden pauschal und fest erstattet mit
werden psch erstattet mit 4 v. H. d. Honorars, damit
vorläufig
endgültig
6. Zwischensummen
7. Besondere Leistungen (BL)
1
Lph
2
3
4
0€
0€
0€
0€
Festbetrag einschl. NK
8. Zwischensummen (Zwischensumme Ziff. 6 + BL Lph 1-2 bzw. 3-4bzw. Lph 5-9)
9. Gesamtvergütung (netto)
5
6
0€
7
0€
8
0€
4.982 €
vorläufig
9
0€
7.472 €
endgültig
12.454 €
q
Ermittlung der Vergütung – Objektplanung/Fachplanung
Seite 1
LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG
Rahmenterminplan Planung Leistungsphasen 1 - 4
Stand: 11.04.2016
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
Apr
Auftrag (PV)
Erstellung VEP, Lph 1+2 [Beschleunigung]
Bestätigung VEP [Beschleunigung]
Erstellung EP, Lph 3 [Beschleunigung]
Bestäigung EP
Erstellen Planrechtsunterlage, Lph 4
Prüfung/Abstimmung Planrechtsunterlage
Antrag Planänderung
Beauftragung Lph 6+7 an DB AG
MS
4 Wochen
2 Wochen
9 Wochen
6 Wochen
8 Wochen
4 Wochen
MS
MS
29.04.2016
27.05.2016
10.06.2016
12.08.2016
23.09.2016
18.11.2016
16.12.2016
01.01.2017
29.04.2016
27.05.2016
10.06.2016
12.08.2016
23.09.2016
18.11.2016
16.12.2016
Mai
Jun
2016
2017
Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb
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LEIPZIG-ANGER-CROTTENDORF, ZWEITER ZUGANG ZUM MITTELBAHNSTEIG
Rahmenterminplan Planung Leistungsphasen 1 - 4
Stand: 11.04.2016
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Ende
Apr
Auftrag (PV)
Erstellung VEP, Lph 1+2 [Beschleunigung]
Bestätigung VEP [Beschleunigung]
Erstellung EP, Lph 3 [Beschleunigung]
Bestäigung EP
Erstellen Planrechtsunterlage, Lph 4
Prüfung/Abstimmung Planrechtsunterlage
Antrag Planänderung
Beauftragung Lph 6+7 an DB AG
MS
4 Wochen
2 Wochen
9 Wochen
6 Wochen
8 Wochen
4 Wochen
MS
MS
29.04.2016
27.05.2016
10.06.2016
12.08.2016
23.09.2016
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01.01.2017
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