Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1067922.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
29.06.16, 12:00
Aktualisiert
18.10.16, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02981-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch LkwDurchfahrtsverbot
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
Die Verwaltung prüft im 2. Halbjahr 2016 die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen und die
Notwendigkeit für ein Durchfahrtsverbot durch Leipzig für LKW.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Mit der Fertigstellung des Autobahnringes um Leipzig ist Durchgangsverkehr durch Leipzig, speziell
auch für Lkw, nicht mehr notwendig. Bereits die Vorher-Nachher-Befragung an der Stadtgrenze
Leipzig 2006 und 2007 ergab, dass der Lkw-Durchgangsverkehr durch Leipzig aufgrund der
Wirkung des Autobahnrings deutlich zurück gegangen ist und faktisch kaum noch eine Rolle spielt.
Eine erneute Zählung 2014 belegt, dass der LKW-Verkehr an der Stadtgrenze weiter rückläufig ist.
Insofern schätzen wir das Problem als aktuell eher nicht dringlich bzw. relevant ein. Potenzial zur
Senkung der Belastung durch Lärm, Feinstaub und NOx besteht somit durch ein LkwDurchfahrtsverbot kaum.
In München existiert ein Lkw-Umleitungskonzept, das alle Lkw, die früher das Münchner Stadtgebiet
nur als Transitstrecke nutzten, auf die Autobahnverbindung BAB 99 verlagert. Dabei wird
grundsätzlich auf Sperrungen unmittelbar an der Stadtgrenze verzichtet.
Das dortige Lkw-Sperrkonzept stellt in erster Linie eine Maßnahme im Kampf gegen den Feinstaub
dar und beruht auf der Tatsache, dass bis zur Fertigstellung der BAB 99 tatsächlich LkwDurchgangsverkehr einiger der radial auf München ausgerichteten Bundesautobahnen über den
dortigen mittleren Ring zu verzeichnen und eine signifikante Reduzierung der Feinstaubbelastung
mit dieser Maßnahme zu erwarten war.
Im Falle Leipzig verlaufen die Autobahnen jedoch tangential an der Stadt vorbei, sodass hier von der
Struktur des Autobahnnetzes her eine Problemlage wie in München sicher nicht besteht. Dennoch
wird unabhängig davon im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Prüfaufträge des
Lärmaktionsplanes im 2. Halbjahr 2016 untersucht, ob ein Durchfahrtsverbot für Lkw-Verkehr für
Leipzig straßenverkehrsrechtlich möglich ist.
Da die für die Bearbeitung der Prüfaufträge des Lärmaktionsplanung notwendige Stelle erst ab dem
01.01.2016 besetzt werden konnte, aber bei der Prioritätensetzung für die Ressourcenplanung auch
das Thema Prüfung der Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen zu berücksichtigen war,
konnte die Bearbeitung dieses Prüfauftrages seitens des VTA erst für das 2. Halbjahr 2016
eingeordnet werden.
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