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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1067922.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
29.06.16, 12:00
Aktualisiert
18.10.16, 10:55

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02981-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Umsetzung Lärmaktionsplan (LAP) und Luftreinhalteplan (LRP) Leipzig durch LkwDurchfahrtsverbot Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: Die Verwaltung prüft im 2. Halbjahr 2016 die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen und die Notwendigkeit für ein Durchfahrtsverbot durch Leipzig für LKW. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Mit der Fertigstellung des Autobahnringes um Leipzig ist Durchgangsverkehr durch Leipzig, speziell auch für Lkw, nicht mehr notwendig. Bereits die Vorher-Nachher-Befragung an der Stadtgrenze Leipzig 2006 und 2007 ergab, dass der Lkw-Durchgangsverkehr durch Leipzig aufgrund der Wirkung des Autobahnrings deutlich zurück gegangen ist und faktisch kaum noch eine Rolle spielt. Eine erneute Zählung 2014 belegt, dass der LKW-Verkehr an der Stadtgrenze weiter rückläufig ist. Insofern schätzen wir das Problem als aktuell eher nicht dringlich bzw. relevant ein. Potenzial zur Senkung der Belastung durch Lärm, Feinstaub und NOx besteht somit durch ein LkwDurchfahrtsverbot kaum. In München existiert ein Lkw-Umleitungskonzept, das alle Lkw, die früher das Münchner Stadtgebiet nur als Transitstrecke nutzten, auf die Autobahnverbindung BAB 99 verlagert. Dabei wird grundsätzlich auf Sperrungen unmittelbar an der Stadtgrenze verzichtet. Das dortige Lkw-Sperrkonzept stellt in erster Linie eine Maßnahme im Kampf gegen den Feinstaub dar und beruht auf der Tatsache, dass bis zur Fertigstellung der BAB 99 tatsächlich LkwDurchgangsverkehr einiger der radial auf München ausgerichteten Bundesautobahnen über den dortigen mittleren Ring zu verzeichnen und eine signifikante Reduzierung der Feinstaubbelastung mit dieser Maßnahme zu erwarten war. Im Falle Leipzig verlaufen die Autobahnen jedoch tangential an der Stadt vorbei, sodass hier von der Struktur des Autobahnnetzes her eine Problemlage wie in München sicher nicht besteht. Dennoch wird unabhängig davon im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Prüfaufträge des Lärmaktionsplanes im 2. Halbjahr 2016 untersucht, ob ein Durchfahrtsverbot für Lkw-Verkehr für Leipzig straßenverkehrsrechtlich möglich ist. Da die für die Bearbeitung der Prüfaufträge des Lärmaktionsplanung notwendige Stelle erst ab dem 01.01.2016 besetzt werden konnte, aber bei der Prioritätensetzung für die Ressourcenplanung auch das Thema Prüfung der Anordnung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen zu berücksichtigen war, konnte die Bearbeitung dieses Prüfauftrages seitens des VTA erst für das 2. Halbjahr 2016 eingeordnet werden. Seite 2/3