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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038519.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
22.09.15, 12:00
Aktualisiert
16.08.16, 07:37

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01886 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Aufstellungsbeschluss Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 422 "Radefelder Allee West" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Beschreibung des Sachverhaltes 3 Übersichtskarte 4 Übersichtsplan 5 Auszug Flächennutzungsplan 6 Begründung zum Bebauungsplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert 1 Arbeitsplatzsituation ✘       2 Ausbildungsplatzsituation ✘       ✘ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung ✘ hoch mittel ✘ ja nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.       keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 negative Auswirkung positive Auswirkung 5 Finanzierung 1 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung       Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West" Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 422 „Radefelder Allee West“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Nach Prüfung durch die Flughafen Leipzig-Halle GmbH als Haupteigentümer der betroffenen Flächen wird das Areal definitiv nicht mehr als Flughafenerweiterungsfläche benötigt. Auf Grund der Lagegunst - optimale Verkehrsanbindung für Luft-, Schienen - und Straßenverkehr sowie Nähe zu den Industriegebietschwerpunkten im Leipziger Nordraum - soll die Fläche daher als Ergänzung des Industrie- und Gewerbeflächenpotenziales, welches derzeitig nur noch in begrenztem Umfang zur Verfügung steht, entwickelt werden. Dabei wird eine Nutzung durch großmodulare Ansiedlungen mit hoher Arbeitsplatzintensität angestrebt. Es ist daher sowohl von der Sicherung als auch von der Neuschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in erheblichem Umfang auszugehen. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur Das Ziel ist für die Aufstellung des B-Planes nicht relevant. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Dem Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wurde durch die Flughafen Leipzig-Halle GmbH im Rahmen einer Information die Planungsabsicht am 12.01.2015 mitgeteilt. Grundsätzliche Bedenken wurden während der Vorstellung nicht vorgetragen. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht, da die Planung, Entwicklung und Realisierung des Projektes durch die Flughafengesellschaft erfolgt. Die GmbH übernimmt, geregelt in einem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag, auch die Planung, Finanzierung und Herstellung aller für das Vorhaben erforderlichen Erschließungsmaßnahmen. Ggf. entstehende Folgekosten resultierend aus evtl. zukünftig städtischen Flächen (z.B. öffentliche Verkehrs- und Grünflächen, Maßnahmen oder Maßnahmeflächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Von der Planung sind zwei städtische Flurstücke geringer Größenordnung betroffen. Art und Weise, wie diese verfügbar gemacht werden, ist im weiteren Verfahren zu klären. Es sind landwirtschaftliche Flächen - das Areal wird annäherend komplett ackerbaulich genutzt von der Planung betroffen. Das Erfordernis der hier vorbereiteten Flächeninanspruchnahme ist entsprechend den Anforderungen des Baugesetzbuch im weiteren Verfahren zu begründen. Dem Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 14.07.2016 Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West “ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 30000, Stand: 2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Nordwest Ortsteil: Lützschena-Stahmeln Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt Begründung zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 422 befindet sich im Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln. Es umfasst eine Fläche von ca. 130 ha und wird begrenzt - im Norden durch den Flughafen Leipzig-Halle, - im Osten durch die Radefelder Allee, - im Süden durch die Bundesstraße B 6, - im Westen durch die Stadtgrenze Leipzig. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Das Plangebiet befindet sich in Nachbarschaft zum Werksgelände der Porsche Leipzig GmbH, zum Güterverkehrszentrum (GVZ) und zum Flughafen Leipzig-Halle. Westlich des Plangebiets befinden sich der DHL-Air-Hub und das Luftfrachtzentrum. Durch die anhaltende Nachfrage nach gewerblichen und industriellen Bauflächen – insbesondere mit der Eignung für großmodulare Bauformen – besteht ein Bedarf nach weiteren Gewerbeflächenausweisungen im Leipziger Nordraum. Die Fläche wurde auf ihre Eignung als Gewerbe- und Industriefläche hin untersucht. Im Ergebnis wurde die Fläche aufgrund ihrer guten Standortvoraussetzungen als geeignet für eine gewerbliche und industrielle Nutzung eingestuft. Die Eignung ergibt sich aus der sehr guten verkehrlichen Infrastruktur (Anbindung die Autobahn A 14, unmittelbare Nähe zum Flughafen, mögliche Anbindung an das Schienennetz). Im Umfeld haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere der Automotive-Industrie angesiedelt und ca. 16.000 Arbeitsplätze geschaffen. Die Flughafen Leipzig-Halle GmbH (FLHG) ist Eigentümerin des überwiegenden Teils der Plangebietsfläche. Das Gelände wird derzeit landwirtschaftlich durch einen Landwirtschaftsbetrieb genutzt. Die Flughafengesellschaft hat inzwischen die Entbehrlichkeit der Fläche für den Flugbetrieb festgestellt und beabsichtigt, das Gebiet als Industrie- und Gewerbestandort zu entwickeln. Die Flughafengesellschaft ist an die Stadt herangetreten mit der Bitte, für die Gesamtfläche von 130 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Industriegebietes zu schaffen mit folgenden grundsätzlichen Zielen: - Standortsicherung durch Ansiedlung flughafenaffiner Gewerbe- und Industriebetriebe, - Flächenangebote für Automotive-Industrie, - Erweiterungsoptionen für ansässige Unternehmen. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche entsprechend den Vorgaben des Regionalplanes Westsachsen als „Erweiterungsfläche Flughafen“ dargestellt (nachrichtliche Übernahme). Entsprechend den Zielen der Planung und der Systematik des FNP der Stadt Leipzig ist nun 14.07.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 vorgesehen, das Gebiet künftig als „Gewerbliche Baufläche (Industriegebiet nach § 9 BauGB möglich)“ darzustellen. Die erforderliche FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die Ausweisung des Plangebietes als Gewerbe- und Industriegebiet widerspricht der Darstellung als Verkehrsflughafenfläche (nachrichtliche Übernahme aus Fachlichem Entwicklungsplan Verkehr des Freistaats Sachsen) im rechtskräftigen Regionalplan Westsachsen 2008, weswegen grundsätzlich ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden muss. Der Regionalplan Westsachsen wird derzeit fortgeschrieben und voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Die Stadt Leipzig hat als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04.11.2015 Stellung genommen zum Rohentwurf u.a. auf das geplante Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ hingewiesen. Der Rohentwurf des fortgeschriebenen Regionalplans enthält für das Plangebiet keinerlei Zielstellungen mehr. Im Rahmen der Abwägung zum Rohentwurf, welche in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes am 21.10.2016 beschlossen werden soll, wurde vom Planungsverband darauf verwiesen, dass für den benannten Standort eine Festlegung als Vorsorgestandort Gewerbe und Industrie bzw. eine Freistellung von entgegenstehenden zeichnerischen Festlegungen geprüft wird. Insofern ist fraglich, ob die Durchführung eines Zielabweichungsverfahren überhaupt noch notwendig ist. Mit dem Regionalen Planungsverband und der Landesdirektion Sachsen wird zu dieser Frage daher zeitnah das Gespräch gesucht. Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass nur dadurch • die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte und oben dargestellte Entwicklung einschließlich der dafür notwendigen Erschließung geschaffen werden können und • eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bei der Entwicklung sichergestellt werden kann. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Industriegebietes geschaffen werden. Um dieses Ziel umzusetzen, wurden folgende Leitlinien für die städtebauliche Planung entwickelt: • Entwicklung eines Gebietes mit gewerblich-industriellem Nutzungsschwerpunkt, • Definition der zulässigen Nutzungsarten und -formen sowie der überbaubaren Flächen, • Entwicklung der neu entstehenden Bauflächen in Form eines flexibel nutzbaren Areals insbesondere für großmodulare Bauformen, • Gliederung des Plangebietes in ein Industriegebiet mit umgebenden Grünzonen unterschiedlicher Breite zur Gebietsabgrenzung und landschaftlichen Einbettung, • Gewährleistung einer nachhaltigen Ableitung des Oberflächenwassers, • Festsetzung von Flächen für die Regenwasserrückhaltung, • Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die künftige bauliche Nutzung insbesondere Schaffung einer leistungsfähigen und dauerhaften Verkehrslösung, • umfassende Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes / Immissionschutzes / Naturschutz und Landschaftspflege, 14.07.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 • Nachweis der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Als Grundlage sind die Erarbeitung entsprechender Fachgutachten erforderlich, wie u.a. - Verkehrsuntersuchung - schalltechnische Untersuchung - klimatologische Untersuchung, - artenschutzfachliche Untersuchung, - FFH- und SPA-Verträglichkeitsvorprüfung, - Grünordnungsplan, - Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - Untersuchung zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers, - städtebaulich-gestalterisches Konzept. Mit der Planung soll Rechtssicherheit für die Entwicklung des Industriegebietes hergestellt werden. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Leipzig, den 15.07.2016 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 14.07.2016