Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038519.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
22.09.15, 12:00
Aktualisiert
16.08.16, 07:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01886
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 422 "Radefelder Allee West" wird für das im
Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Übersichtsplan
5 Auszug Flächennutzungsplan
6 Begründung zum Bebauungsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
✘ hoch
mittel
✘ ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West"
Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 422
„Radefelder Allee West“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich
gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Nach Prüfung durch die Flughafen Leipzig-Halle GmbH als Haupteigentümer der betroffenen
Flächen wird das Areal definitiv nicht mehr als Flughafenerweiterungsfläche benötigt. Auf Grund
der Lagegunst - optimale Verkehrsanbindung für Luft-, Schienen - und Straßenverkehr sowie Nähe
zu den Industriegebietschwerpunkten im Leipziger Nordraum - soll die Fläche daher als Ergänzung
des Industrie- und Gewerbeflächenpotenziales, welches derzeitig nur noch in begrenztem Umfang
zur Verfügung steht, entwickelt werden. Dabei wird eine Nutzung durch großmodulare
Ansiedlungen mit hoher Arbeitsplatzintensität angestrebt. Es ist daher sowohl von der Sicherung als
auch von der Neuschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in erheblichem Umfang
auszugehen.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Ziel ist für die Aufstellung des B-Planes nicht relevant.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Dem Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wurde durch die Flughafen Leipzig-Halle GmbH im
Rahmen einer Information die Planungsabsicht am 12.01.2015 mitgeteilt. Grundsätzliche Bedenken
wurden während der Vorstellung nicht vorgetragen.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten entstehen nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht, da die Planung, Entwicklung und Realisierung des Projektes durch die
Flughafengesellschaft erfolgt. Die GmbH übernimmt, geregelt in einem noch abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag, auch die Planung, Finanzierung und Herstellung aller für das Vorhaben
erforderlichen Erschließungsmaßnahmen. Ggf. entstehende Folgekosten resultierend aus evtl.
zukünftig städtischen Flächen (z.B. öffentliche Verkehrs- und Grünflächen, Maßnahmen oder
Maßnahmeflächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz) können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Von der Planung sind zwei städtische Flurstücke geringer Größenordnung betroffen. Art und
Weise, wie diese verfügbar gemacht werden, ist im weiteren Verfahren zu klären.
Es sind landwirtschaftliche Flächen - das Areal wird annäherend komplett ackerbaulich genutzt von der Planung betroffen. Das Erfordernis der hier vorbereiteten Flächeninanspruchnahme ist
entsprechend den Anforderungen des Baugesetzbuch im weiteren Verfahren zu begründen.
Dem Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
14.07.2016
Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West “
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 30000, Stand: 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 422
„Radefelder Allee West“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Nordwest
Ortsteil:
Lützschena-Stahmeln
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 422 „Radefelder Allee West“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 422 befindet sich im Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil
Lützschena-Stahmeln.
Es umfasst eine Fläche von ca. 130 ha und wird begrenzt
-
im Norden durch den Flughafen Leipzig-Halle,
-
im Osten durch die Radefelder Allee,
-
im Süden durch die Bundesstraße B 6,
-
im Westen durch die Stadtgrenze Leipzig.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Das Plangebiet befindet sich in Nachbarschaft zum Werksgelände der Porsche Leipzig GmbH, zum
Güterverkehrszentrum (GVZ) und zum Flughafen Leipzig-Halle. Westlich des Plangebiets befinden
sich der DHL-Air-Hub und das Luftfrachtzentrum.
Durch die anhaltende Nachfrage nach gewerblichen und industriellen Bauflächen – insbesondere
mit der Eignung für großmodulare Bauformen – besteht ein Bedarf nach weiteren
Gewerbeflächenausweisungen im Leipziger Nordraum.
Die Fläche wurde auf ihre Eignung als Gewerbe- und Industriefläche hin untersucht. Im Ergebnis
wurde die Fläche aufgrund ihrer guten Standortvoraussetzungen als geeignet für eine gewerbliche
und industrielle Nutzung eingestuft. Die Eignung ergibt sich aus der sehr guten verkehrlichen
Infrastruktur (Anbindung die Autobahn A 14, unmittelbare Nähe zum Flughafen, mögliche
Anbindung an das Schienennetz).
Im Umfeld haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere der
Automotive-Industrie angesiedelt und ca. 16.000 Arbeitsplätze geschaffen.
Die Flughafen Leipzig-Halle GmbH (FLHG) ist Eigentümerin des überwiegenden Teils der
Plangebietsfläche. Das Gelände wird derzeit landwirtschaftlich durch einen Landwirtschaftsbetrieb
genutzt.
Die Flughafengesellschaft hat inzwischen die Entbehrlichkeit der Fläche für den Flugbetrieb
festgestellt und beabsichtigt, das Gebiet als Industrie- und Gewerbestandort zu entwickeln.
Die Flughafengesellschaft ist an die Stadt herangetreten mit der Bitte, für die Gesamtfläche von 130
ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Industriegebietes zu schaffen
mit folgenden grundsätzlichen Zielen:
-
Standortsicherung durch Ansiedlung flughafenaffiner Gewerbe- und Industriebetriebe,
-
Flächenangebote für Automotive-Industrie,
-
Erweiterungsoptionen für ansässige Unternehmen.
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche entsprechend den Vorgaben des Regionalplanes
Westsachsen als „Erweiterungsfläche Flughafen“ dargestellt (nachrichtliche Übernahme).
Entsprechend den Zielen der Planung und der Systematik des FNP der Stadt Leipzig ist nun
14.07.2016
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 422 „Radefelder Allee West“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
vorgesehen, das Gebiet künftig als „Gewerbliche Baufläche (Industriegebiet nach § 9 BauGB
möglich)“ darzustellen. Die erforderliche FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB.
Die Ausweisung des Plangebietes als Gewerbe- und Industriegebiet widerspricht der Darstellung als
Verkehrsflughafenfläche (nachrichtliche Übernahme aus Fachlichem Entwicklungsplan Verkehr des
Freistaats Sachsen) im rechtskräftigen Regionalplan Westsachsen 2008, weswegen grundsätzlich ein
Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden muss. Der Regionalplan Westsachsen wird derzeit
fortgeschrieben und voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Die Stadt Leipzig hat als Träger
öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04.11.2015 Stellung genommen zum Rohentwurf u.a. auf
das geplante Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“ hingewiesen. Der
Rohentwurf des fortgeschriebenen Regionalplans enthält für das Plangebiet keinerlei Zielstellungen
mehr. Im Rahmen der Abwägung zum Rohentwurf, welche in der Verbandsversammlung des
Regionalen Planungsverbandes am 21.10.2016 beschlossen werden soll, wurde vom Planungsverband darauf verwiesen, dass für den benannten Standort eine Festlegung als Vorsorgestandort
Gewerbe und Industrie bzw. eine Freistellung von entgegenstehenden zeichnerischen Festlegungen
geprüft wird. Insofern ist fraglich, ob die Durchführung eines Zielabweichungsverfahren überhaupt
noch notwendig ist. Mit dem Regionalen Planungsverband und der Landesdirektion Sachsen wird
zu dieser Frage daher zeitnah das Gespräch gesucht.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass
nur dadurch
•
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte und oben dargestellte
Entwicklung einschließlich der dafür notwendigen Erschließung geschaffen werden können
und
•
eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bei der
Entwicklung sichergestellt werden kann.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Entwicklung eines Industriegebietes geschaffen werden.
Um dieses Ziel umzusetzen, wurden folgende Leitlinien für die städtebauliche Planung entwickelt:
•
Entwicklung eines Gebietes mit gewerblich-industriellem Nutzungsschwerpunkt,
•
Definition der zulässigen Nutzungsarten und -formen sowie der überbaubaren Flächen,
•
Entwicklung der neu entstehenden Bauflächen in Form eines flexibel nutzbaren Areals
insbesondere für großmodulare Bauformen,
•
Gliederung des Plangebietes in ein Industriegebiet mit umgebenden Grünzonen
unterschiedlicher Breite zur Gebietsabgrenzung und landschaftlichen Einbettung,
•
Gewährleistung einer nachhaltigen Ableitung des Oberflächenwassers,
•
Festsetzung von Flächen für die Regenwasserrückhaltung,
•
Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die künftige bauliche Nutzung
insbesondere Schaffung einer leistungsfähigen und dauerhaften Verkehrslösung,
•
umfassende Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes / Immissionschutzes /
Naturschutz und Landschaftspflege,
14.07.2016
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 422 „Radefelder Allee West“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
•
Nachweis der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des zu erwartenden
Eingriffs in Natur und Landschaft.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Als Grundlage sind die Erarbeitung entsprechender Fachgutachten erforderlich, wie u.a.
-
Verkehrsuntersuchung
-
schalltechnische Untersuchung
-
klimatologische Untersuchung,
-
artenschutzfachliche Untersuchung,
-
FFH- und SPA-Verträglichkeitsvorprüfung,
-
Grünordnungsplan,
-
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
-
Untersuchung zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers,
-
städtebaulich-gestalterisches Konzept.
Mit der Planung soll Rechtssicherheit für die Entwicklung des Industriegebietes hergestellt werden.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren - mit frühzeitigen Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB) sowie einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Leipzig, den 15.07.2016
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
14.07.2016