Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1067548.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
21.06.16, 12:00
Aktualisiert
10.08.16, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02999
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Kulturstätten
Verwaltungsausschuss
07.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss "Energetische Sanierung Fenster 2. Bauabschnitt
(2016/2017) im Gewandhaus zu Leipzig"
Beschlussvorschlag:
1.
Die Baumaßnahme "Energetische Sanierung Fenster 2. Bauabschnitt (2016/2017) im
Gewandhaus zu Leipzig" wird im Rahmen der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
"Leipzig-Innenstadt" mit Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen 2016/2017 realisiert
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 13, Abs. 7 Punkt 6 in der zur Zeit gültigen
Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für diese Baumaßnahme (2. Bauabschnitt) betragen 1.220 T€. Die
Finanzierung erfolgt aus dem städtischen Zuschuss von 310 T€ im Jahr 2017 sowie aus
Fördermitteln in Höhe von 830 T€ im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher
Denkmalschutz, Erhaltungsgebiet Leipzig – Innenstadt“. Die verbleibende Differenz in Höhe von 80
T€ soll aus dem operativen Geschäftsergebnis des Eigenbetriebes im Geschäftsjahr 2015 gedeckt
werden. Vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes des Gewandhauses für 2016 stellt
das Gewandhaus diese Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.
3.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Antrag auf Zuwendung ist bei der Sächsischen
Aufbaubank durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung eingereicht ist.
4.
Der städtische Zuschuss für 2017 in Höhe von 310 T€ ist vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltsplanung 2017/2018 im Ergebnishaushaushalt 2017 eingestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.2017
31.12.2017
310.000
1.100.26.2.0.03
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
•
Erläuterungen zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
•
Anlage 1: Entwurfsplanung Architekturbüro U. Kabitzsch vom 02.06.2016
•
Anlage 2: Energiekonzept Gewandhaus vom 29.09.2014
Erläuterungen zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
(Haushaltsvorlage)
Bauvorhaben:
Gewandhaus zu Leipzig
Augustusplatz 8, 04109 Leipzig
Energetische Sanierung Fenster 2.BA
auf Grundlage der Gesamtkonzeption RBIV-1652/09
Bauherr:
Gewandhaus zu Leipzig
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
25.07.2016
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig - Energetische Sanierung Fenster 2.BA Stand vom: 25.07.2016
Inhaltsverzeichnis
1 Kurzerläuterung
3
2
3
Grundlagen
2.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
2.2 Beschlüsse
3
3
3
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
3.2 Ableitung des Bedarfes
3
3.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
3
3.4 Alternativlösungen
4
3.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
4
4
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4.1 Städtebauliche Einordnung
4
4.2 Erläuterung der Planung
4
4.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
5
4.4 Eigentumsverhältnisse
6
4.5 Energiekonzept
6
4.6 Barrierefreies Bauen
7
4.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
7
5
Finanzieller Aufwand
7
6
vorläufiger Finanzierungsplan
8
7
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
8
8
Fristenplan
8
9
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
8
10
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9
10.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
9
10.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
9
10.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
10
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Entwurfsplanung Architekturbüro U. Kabitzsch vom 02.06.2016
Energiekonzept vom 29.09.2014
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
1
Kurzerläuterung
Der Gegenstand dieser Vorlage ist die energetische Sanierung der Fenster – 2. Bauabschnitt.
Auf Grund des schlechten baulichen Gesamtzustandes des Gewandhauses zu Leipzig wurde ab dem
Jahr 2009 eine Maßnahmenstrategie auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption mit einer schrittweisen,
nach Prioritäten geordneten Umsetzung entwickelt.
Im Rahmen der Gesamtkonzeption „Instandhaltung und Investitionen 2009 bis 2020“ wurde 2015 der
1. Bauabschnitt der energetischen Sanierung der Fenster 2015 realisiert.
Die energetische Sanierung der Nordfassade (Glasfassade) ist nicht Gegenstand der vorliegenden
Planung. Für die Nordfassade soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.
2
Grundlagen
2.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die Gesamtkonzeption wurde in der 58. Ratsversammlung am 17.06.2009 durch den Stadtrat bestätigt
(RBIV-1652/09). Auf Grundlage dieses Beschlusses erfolgt die Erstellung der Einzelvorlagen für eine der
bedeutendsten Kulturstätten der Stadt.
2.2
Beschlüsse
17.06.2009
01.01.2011
05.07.2011
07.03.2012
05.12.2012
15.05.2014
16.10.2014
02.04.2015
11.06.2015
21.03.2016
Gesamtkonzeption bestätigt (RBIV-1652/09)
Bau- und Planungsbeschluss für den 1. Bauabschnitt (DBV-244/11)
Ergänzung des Bau- und Planungsbeschlusses vom 11.01.2011 (DBV-310/11)
Bau- und Planungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt (VAV-105/12)
Bau- und Planungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt (VAV-130/12)
Bau- und Planungsbeschluss für den 4. Bauabschnitt (DS V-3729)
Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Erneuerung der Antriebstechnik der
Rauchabzugshauben der Konzertsäle (DS – 00414/14)
Bau- und Finanzierungsbeschluss „Energetische Sanierung Fenster
1. Bauabschnitt“ (VI-DS- 00928)
Bau- und Finanzierungsbeschluss für den 5. Bauabschnitt (VI-DS-01160)
Bau- und Finanzierungsbeschluss für den 6. Bauabschnitt (VI-DS-02350)
3
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Die nachstehende Beschreibung der geplanten Maßnahmen entspricht den gemeinsamen Festlegungen
des Amtes Bauordnung und Denkmalpflege, des Amtes für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung,
des Nutzers, des Amtes für Gebäudemanagement und den beteiligten Fachplanern zum Energiekonzept.
Das Gewandhaus steht unter Denkmalschutz. Alle Baumaßnahmen werden dementsprechend mit dem
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abgestimmt.
3.2
Ableitung des Bedarfes
Die Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahmen und der weiteren Instandsetzungsmaßnahmen ist in
der Gesamtkonzeption „Instandhaltung und Investitionen 2009 bis 2020“ und dem Energiekonzept dargestellt.
3.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Im Energiekonzept wurde die energetische Fenstersanierung in der Prioritätenstufe 1 eingeordnet.
Durch den Austausch der Fenster wird eine Verbesserung der Energieeffizienz und eine damit verbundene Absenkung der CO²-Emission erreicht.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
Die Holz-Alu-Fenster sind nach 33 Jahren so verschlissen, dass ein Austausch unbedingt notwendig ist.
Teilweise dringt Regenwasser durch die defekten Rahmen. Zuglufterscheinungen sind bei allen Fenstern
zu verzeichnen.
In den Garderoben für die Gastdirigenten und Gastsolisten müssen im Winter zusätzliche elektrische
Heizkörper aufgestellt werden, da aufgrund der undichten Anschlusselemente die normale Raumheizung
nicht mehr ausreichend ist.
Die Fenstersanierung schließt außerdem die energetische Sanierung der angrenzenden Bauteile ein, um
auch dort den Energieverlust zu unterbinden.
3.4
Alternativlösungen – keine
3.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Eine Verschiebung der weiteren Instandsetzungsarbeiten in die Folgejahre würde die Betriebsfähigkeit
des Gewandhauses einschränken. Im Gewandhaus existieren keine freien oder ungenutzte Räume die
als Alternativräume genutzt werden könnten.
In Konsequenz aus der nicht durchgeführten Maßnahme würde mit einer weiteren Steigerung der Betriebskosten zu rechnen sein.
Für die geplante Maßnahme stehen nur noch im Jahr 2016 Fördermittel aus dem Programm „städtebaulicher Denkmalschutz, Erhaltungsgebiet Leipzig-Innenstadt“ zur Verfügung. Das heißt, dass die Zuschläge nach den notwendigen Ausschreibungen noch in diesem
Jahr erteilt werden müssen.
Sollte mit der Baumaßnahme 2016 nicht mehr begonnen werden verfallen der Stadt Leipzig Fördermittel in Höhe von ca. 830.000€.
Ab dem Jahr 2017 stehen für die energetische Sanierung keine Fördermittelprogramme mehr zur Verfügung.
4
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4.1
Städtebauliche Einordnung
Der Augustusplatz ist einer der stadtprägenden Plätze in Leipzig, so dass die städtebauliche Präsenz des
Gewandhauses zu Leipzig unstrittig ist. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird vom Augustusplatz aus erschlossen.
4.2
Erläuterung der Planung
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) - nicht relevant
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Bestand:
Die bauzeitliche Fensteranlage, bestehend aus Kiefernholz-Verbundfenstern mit ALU-Vorsatzschale [Errichtung: 1976-1980, Einweihung: 1981], wurde im Rahmen einer Studie (Schmidt/Kabitzsch, März 2014)
untersucht und für nicht erhaltenswert beurteilt.
Die Nutzung des Gebäudes als Konzerthaus stellt neben den bautechnischen und wärmetechnischen
Aspekten, auch hohe Anforderungen an den Schallschutz, der bei der Fenstererneuerung ebenso sorgfältig zu berücksichtigen ist wie die Sonnenschutzmaßnahmen für die Süd-Südost und Süd-Südwest orientierten Fensterflächen.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
Mit der Fenstererneuerung ist ein erheblicher Eingriff im Innenraum verbunden, da die Fensteranschlüsse (u.a. Stahlrahmen, Heizkörpernischen) instand gesetzt werden müssen. (siehe auch Entwurfsplanung,
Anlage 1).
Die Fensteranlagen der Bürobereiche stellen sich als Reihung sehr großflächiger Drehflügel dar, die in
den Eck- und sonstigen Randbereichen durch Felder aus Festverglasungen (oft nur mit einer Glasebene!)
ergänzt werden.
Die vorliegende Verbundverglasung mit der für die Bauzeit typischen Vierkant-Verriegelung der zwei
Glasebenen, die eine Öffnung für Reinigungszwecke ermöglicht, ist verschlissen. Die baulichen Mängel,
die seit Jahren erkennbar werden, sind wie folgt zu beschreiben:
–
Gewicht der Fenster, starke Verformungen zwischen Rahmen und Flügeln
–
Undichtigkeit zwischen Fensterrahmen und Baukonstruktion, bestehend aus Stahlprofilkonstruktionen, an denen die Rahmen angeschlagen werden und der übrigen Konstruktion aus Mauerwerk,
Stahlbeton, im Sturzbereich an die Stuckdecken der jeweiligen Geschosse mit zum Teil großen und unterschiedlich klaffenden Fugen und Freibereichen jeglicher Dämmung.
–
Eine RAL-gerechte Dichtung der Fenster zur Erzielung der geforderten Wind- und Dampfdiffusionsdichtheit ist nur unter erheblichem baulichen Aufwand möglich. Dazu kommt der Bedarf an ergänzender Dämmung in den Brüstungsbereichen, die in den Büroetagen (Ebene 2 und 3) aus Nischen bestehen,
die die Heizkörper und sonstige Installationen aufnehmen.
–
schlechter Zustand der unteren Rahmenbereiche infolge von Kondenswasserbildung, Schwarzverfärbung des Holzes, partielle Holzzerstörung
–
fehlende Schallschutz-, Blend- und/oder Sonnenschutzvorrichtungen
–
ungenügender Arbeitsschutz (Fensterreinigung schwer zugänglicher Bereiche der GlasAußenflächen)
Folgende bautechnische Belange sind zu berücksichtigen:
1. Schallschutz: Fenster nach Ost, Süd und West R w > 37 dB
2. Wärmeschutz: alle Fensterflächen U w > 1,1 W/m²K
3. Sonnenschutz: Reflexionsgrad 10 %
4. Brüstungshöhen: 0,80 m* bis Ebene 5 eingehalten
5. Material Fenster: Holz-ALU-Fenster Kiefer, materialsichtig lasiert, außen Mittelbronze eloxiert
6. Innendämmung: Brüstungen und Fensterleibungen
7. Außendämmung: Fenstersturze, Stahlprofile
Für die Wahl der Fensterprofile sind bereits im Rahmen des 1. Bauabschnittes (2015) verbindliche Vorgaben vorhanden.
Diese Fenster wurden durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege bewertet und entsprechen den
Anforderungen des Denkmalschutzes.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Es werden Demontagen und Wiedermontagen der Versorgungsleitungen geplant.
KG 500 Außenanlagen (DIN 276) - nicht relevant
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) - nicht relevant
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
4.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Durch die aufgeführten Maßnahmen wird das Gewandhaus planmäßig und schrittweise entsprechend
dem Energiekonzept saniert. Durch eine jährliche planmäßige Weiterführung der Sanierungsmaßnahmen
können die einzelnen Baumaßnahmen weitestgehend in den Spielpausen durchgeführt werden. Eine
Aussetzung des Spielbetriebes ist damit nicht notwendig und die Bespielbarkeit des Gewandhauses ist
weiterhin sichergestellt.
Mit der Durchführung des 2. Bauabschnitts ist die energetische Fenstersanierung (außer Glasfassade
Augustusplatz) abgeschlossen.
4.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Leipzig-Mitte
Flurstücksnummer
755/1
Flurstücksgröße in m²
ca. 7565 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
4.5
Energiekonzept
Der geplanten Maßnahme liegt ein Energiekonzept zugrunde (Anlage 2).
Die Planungen für einen 3. Bauabschnitt zur energetischen Sanierung des Gewandhauses werden fortgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Glasfassaden des Gewandhauses. Für die Glasfassade am Augustusplatz soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, um festzustellen, ob eine energetische Sanierung dieser Glasfassade möglich ist. Diese beinhaltet vor allem statische Gesichtspunkte.
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
x
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014 (§ 24)
x
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Nachweis nach EnEV 2014:
Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile):
Bauteil
Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K)
Brandschutzmaßnahmen im Bestand
Umax EnEV
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Bestand
geplant
6
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
Photovoltaik
Eigenbetrieb
Einbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gewandhauses wurde
2008 untersucht und von Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abgelehnt
Es liegt ein Energiekonzept vor. (Anlage 2)
Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Fernwärme
Fernkälte
Anwendung
gewählt
Bemerkung/Begründung
geeignet
geeignet
X
X
Fernwärme im Bestand
Fernkälte im Bestand
Weitere erneuerbare Energien:
In der Photovoltaikvorstudie der TRANSSOLAR Energietechnik GmbH vom 09.01.2008 wurden Dächer
des Großen Saales und des Mendelssohnsaales auf einen möglichen Ertrag an photovoltaisch erzeugtem Strom unter der Berücksichtigung der Verschattungen des MDR-Hochhauses untersucht.
Wärmeerzeugung und -verteilung - nicht relevant
Warmwassererzeugung - nicht relevant
Lufttechnische Anlagen - nicht relevant
Wasser/Abwasser - nicht relevant
Stark- und Schwachstrom - nicht relevant
4.6
Barrierefreies Bauen
Alle Baumaßnahmen werden unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit durchgeführt. Dies betrifft insbesondere die öffentlichen Bereiche.
4.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - nicht relevant
5
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Baumaßnahmen energetische Sanierung Fenster (2016-2017):
davon Instandhaltungsaufwand:
davon Investitionsaufwand:
1.210.000€
1.210.000€
0€
Planungen für 2016
davon Instandhaltungsaufwand:
davon Investitionsaufwand:
34.000€
34.000€
0€
Bauleistungen für 2016
davon Instandhaltungsaufwand:
davon Investitionsaufwand:
216.000€
216.000€
0€
Machbarkeitsstudie Glasfassade Augustusplatz
10.000€
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 02.06.2016 (Entwurfsplanung)
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
7
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
Investitionsaufwand 2016-2017
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten einschl. AGM
Summe
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Instandhaltungsaufwand 2016-2017
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten einschl. AGM u. Machbarkeitsstudie
Summe
6
0€
0€
1.006.000,00 €
55.000,00 €
0€
0€
159.000,00 €
1.220.000,00 €
vorläufiger Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme: der Antrag auf Zuwendung wurde mit dem Datum 06.06.2016 an ASW
übergeben. Eine förderrechtliche Zustimmung wird erwartet.
Die Finanzmittel für 2017 sind im städtischen Haushalt eingestellt.
7
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Planungen KG 700
Baumaßnahmen KG 300-400
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel***
Anteil Stadt/Gewandhaus****
2016*
34.000,00 €
216.000,00 €
250.000,00 €
2017**
125.000,00 €
845.000,00 €
970.000,00 €
2018
0€
0€
0€
170.000,00 €
80.000,00 €
660.000,00 €
310.000,00 €
0€
0€
Gesamt
159.000,00 €
1.061.000,00 €
1.220.000,00 €
0€
830.000,00 €
390.000,00 €
* unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung
** unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 und der
Wirtschaftsplanung des Gewandhauses
*** unter Vorbehalt der förderrechtlichen Zustimmung des Fördermittelgebers
**** Im Jahr 2016 werden 80 T€ aus dem operativen Geschäftsergebnis des Geschäftsjahres 2015 des
Eigenbetriebes Gewandhauses gedeckt. Im Jahr 2017 erhält das Gewandhaus einen städtischen Zuschuss in Höhe von 310 T€, der - vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsplanung 2017/2018 - im
Ergebnishaushaushalt 2017 der Stadt Leipzig eingestellt ist.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
8
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
8
Fristenplan
DB OBM
Ausschreibung
Vergaben/Zuschlagserteilung
Baubeginn
Fertigstellung
9
bis 02.08.2016
August 2016 – November 2016
Dezember – Januar 2017
01.04.2017
30.09.2017
VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung für 2016 und 2017 wurde geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Architekturbüro U. Kabitzsch
Freianlagen nach § 38
keine
Tragwerksplanung nach § 49
Ingenieurbüro Vocke - Follner
Technische Ausrüstung nach § 53
Ingenieurbüro K. Kamann
Ingenieurbüro GWW
nicht relevant
Wärmeschutz
10
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
10.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in Trägerschaft der Stadt Leipzig.
Die Maßnahme der Vorlage ist:
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
Die Nutzungskosten betreffen das Jahr 2016:
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
588 TEUR *
Kostengruppe 300 Betriebskosten
87 TEUR **
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
10 TEUR ***
* Die Objektmanagementkosten werden für das gesamte Gebäude angegeben. Eine anteilige Aufteilung
auf die dargestellte Baumaßnahme ist nicht möglich. Angeführt sind anteilig 60 Prozent der jährlichen
Personalkosten der technischen Angestellten im Gewandhaus. Die übrigen 40% der jährlichen Personalkosten werden dem Veranstaltungsbetrieb zugeordnet und sind nicht aufgeführt.
** Die Betriebskosten werden für relevante Anlagen des gesamten Gebäudes dargestellt. Eine anteilige
Aufteilung auf die dargestellte Baumaßnahme ist nicht möglich.
*** Die Instandsetzungskosten (Bauwerk) werden für das gesamte Gebäude angegeben. Eine anteilige
Aufteilung auf die dargestellte Baumaßnahme ist nicht möglich.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
9
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Gewandhaus zu Leipzig
Haushaltsvorlage Gewandhaus zu Leipzig – energetische Fenstersanierung 2. BA
Stand vom: 25.07.2016
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.08.2017 in Betrieb. Die zu erwartenden Nutzungskosten für
das Jahr 2017 betragen:
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
588 EUR *
Kostengruppe 300 Betriebskosten
77 TEUR **
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
10 TEUR ***
* siehe Anmerkungen oben (ohne Tarifsteigerung)
** siehe Anmerkungen oben
*** siehe Anmerkungen oben
Die Einsparung der Betriebskosten ist im Energiekonzept (Anlage 2) detailliert beschrieben.
10.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
In der KG 200 Objektmanagementkosten (DIN 18960) sind die Personalkosten (KG 210) enthalten.
Es gibt keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
10.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die vorgesehenen Maßnahmen beinhalten den 2. Bauabschnitt der energetischen Sanierung Fenster
laut Energiekonzept. Diese Sanierungsmaßnahmen werden im Gebäudebestand durchgeführt. Ein Vergleich mit den Kennwerten aus dem Baukostenindex ist demzufolge irreführend, da sich der Baukostenindex stets auf einen Neubau bezieht. Deshalb wird für die vorgesehenen Baumaßnahmen 2016-2017
kein Vergleich im Sinne des Baukostenindex durchgeführt.
Als Vergleichsmaßstab kann der 1. Bauabschnitt der energetischen Fenstersanierung herangezogen
werden. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass die in den Planungen angegebenen Kosten
den Ausschreibungsergebnissen des 1. Bauabschnitts entsprechen und somit als angemessen bewertet
werden können.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
10
Anlage 1:
Entwurfsplanung Architekturbüro
U. Kabitzsch vom 02.06.2016
ULRIKE KABITZSCH
ARCHITEKTIN
Ferdinand-Lassalle-Str.15, 04109 LEIPZIG, Tel.: 0341 / 98 32 428, Fax : 0341 / 215 66 67
ENTWURFSPLANUNG
Bauvorhaben:
GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
ENERGETISCHE SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE
Fenstererneuerung, Bauabschnitt 2
(4. geförderte Sanierungsmaßnahme)
Objekt:
Gewandhaus zu Leipzig
Augustusplatz 8
04109 LEIPZIG
Antragsteller:
vertreten durch:
STADT LEIPZIG
AMT FÜR GEBÄUDEMANAGEMENT
Prager Straße 118-136
04229 LEIPZIG
Bauherr:
Gewandhaus zu Leipzig
Technischer Leiter, Herr Bernd Schöneich
Augustusplatz 8
04109 Leipzig
Tel.: 0341 / 1270 367
Planung:
Ulrike Kabitzsch
Architektin
Ferdinand - Lassalle - Straße 15
04109 Leipzig
Tel.: 0341 / 98 32 428
Fax : 0341 / 215 66 67
E-Mail: u.kabitzsch@gmx.de
Leipzig, den 02.06.2016
B. Schöneich
Gewandhaus, Techn. Leiter
Exemplar : ……
U. Kabitzsch
Architekt
Ulrike Kabitzsch · ARCHITEKTIN
Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
INHALT
01
Vorbemerkung
02
Erläuterungen der geplanten Baumaßnahmen
03
Hinweise für die nächsten Planungsabschnitte
04
Zeichnerische Darstellungen;
Übersichtspläne nach gesondertem Zeichnungsverzeichnis
05
Kostenermittlung nach DIN 276
06
Fotodokumentation
07
Quellennachweis
08
Anlagen, Verweis
Auszug Studie; U-Wert-Betrachtungen Fenster
Auszug Thermographische Bestandsaufnahme von 2012
Seite : 01
Ulrike Kabitzsch · ARCHITEKTIN
Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
01
Seite : 02
Vorbemerkung
Die Stadt Leipzig, Amt für Stadterhaltung und Wohnungsbau (ASW) stellte 2014 eine weitere
Förderung der wärmeschutztechnischen Ertüchtigung der Gebäudehülle des Gewandhauses
in Aussicht. Die daraufhin erarbeitete Studie mit aktueller Bestandserfassung der gesamten
Außenbauteile wurde bestätigt.
In einem 1. Bauabschnitt konnten in den Bereichen Nordwest, Nordost und Südwest
(Abschnitte 6.1, 6.2 und 7.1 sowie 9, siehe Übersichtsgrundrisse) sowie zwei Festfelder auf
der Südwestseite im Übergang vom Gaudium zum Leo-Schwarz-Foyer in der Ebene 2 die
Fenster im Jahre 2015 erneuert werden.
Mit nachfolgende Vorplanung soll die Fenstererneuerung in folgenden Bereichen fortgesetzt
werden:
Ebene 2
R 246.1
R 246
R 246.2
R 248.1
R 248
R 248.2
R 277
R 277.1
R 244
R 252
R 253
Sanitärraum
Künstlergarderobe
Künstlergarderobe
Künstlergarderobe
Künstlergarderobe
Sanitärraum
Gang hinter Mendelssohn-Saal
Gang hinter Mendelssohn-Saal
Gaudium
Künstlergarderobe
Künstlergarderobe
Ebene 3
Foyer Großer Saal; Süd-, Ost- und Westfassade
R 313
Chor-Probensaal
R 311
Chor-Probensaal
R 311.1
Chor- Garderobe
R 315
Chor- Garderobe
R 316
Chor- Garderobe
R 318
Chor- Garderobe
R 317
Künstlergarderobe
R 319
Künstlergarderobe
R 325
Gang am Innenhof
R 326
Ton-Technik am Innenhof
R 326.3
Ton-Technik am Innenhof
Foyer
Großer Saal, Fenster am Innenhof
R 321
Büro
R 322
Büro
R 323
Büro
R 327
Büro
R 328
Büro
R 335
Büro
R 336
Büro
R 337
Büro
R 338
Büro
R 339
Büro
R 340
Büro
R 341
Büro
R 342
Büro
R 343
Büro
R 344
Büro
R 345
Büro
Ebene 4
Treppenhausfenster Treppenhaus 5
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Seite : 03
Die bauzeitliche Fensteranlage, bestehend aus Kiefernholz-Verbundfenstern mit ALUVorsatzschale [Errichtung: 1976-1980, Einweihung: 1981] und raumhohen FestVerglasungen, wurde im Rahmen einer Studie (Schmidt/Kabitzsch, März 2014) untersucht und
für nicht erhaltenswert beurteilt.
Die Nutzung des Gebäudes als Konzerthaus für das GEWANDHAUSORCHESTERS ZU
LEIPZIG stellt neben bautechnischen, insbesondere wärmetechnischen Aspekten auch hohe
Anforderungen an den Schallschutz, der bei der Fenstererneuerung ebenso sorgfältig zu
berücksichtigen ist wie der Sonnenschutz für die SÜD bis WEST orientierten Fensterflächen.
Mit der Fenstererneuerung ist ein erheblicher Eingriff im Innenraum verbunden:
- Unterhangdecken mit Gardienen-Koffer aus Rabitz
- Unterhangdecken mit glattem Randfries aus Rabitz
- Heizkörpernischen mit und ohne Verkleidung, vorwiegend ohne Wärmedämmung
- sonstige Installationen (Heizung, Elektrotechnik, Informatik)
- Bodenbeläge
- einbindende Querverglasungen im Fenstergang des Großen Foyers
- sonstige Einbauten.
Fassadenseitig werden durch die Fenstererneuerung die ALU-Paneele zur Abdeckung der
Fensterreihungen, die Sturzbekleidungen und Fensterbänke (Verblechungen) berührt:
- äußere Sturzbekleidung aus Blechtafeln
- Fensterbankverblechung
- Paneelabdeckungen
- anschließende Terrassendichtung, Plattenbeläge und Entwässerungsrinnen
- Schwellenbereiche der Terrassentüren
- Verschattungseinrichtungen im Bestand (Sonnenrollos elektr. und manuell)
- Außenbeleuchtungen in den Terrassenbereichen.
Die Baumaßnahme bedarf der Gerüststellung. Ein Antrag auf Nutzung öffentlicher
Verkehrsflächen ist erforderlich.
Die Arbeiten erfolgen unter Beachtung des Denkmalschutzes. Die Fassadenansichten der
Fenster und deren Aluminium-Abdeckungen sind zu erhalten.
Umbauten im Inneren stützen sich auf Abstimmung mit dem Architekten des Hauses, Herrn
Prof. Dr. Rudolph Skoda aus den Jahr 2014. Das bereits bestätigte Fensterprofil ist weiterhin
zu verwenden!
02
Erläuterungen der geplanten Baumaßnahmen
Die Fensteranlagen der Bürobereiche stellen sich als Reihung sehr großflächiger Drehflügel
dar, die in Eck- und sonstigen Randbereichen durch Felder aus Festverglasungen (oft nur mit
einer Glasebene!) ergänzt werden.
Die vorgefundene Verbundverglasung mit der für die Bauzeit typischen Vierkant-Verriegelung
der inneren Glasebenen, die eine Öffnung für Reinigungszwecken ermöglicht, ist verschlissen.
Die baulichen Mängel, die seit Jahren erkennbar werden, sind wie folgt zu beschreiben:
-
Gewicht der Fenster, starke Verformungen zwischen Rahmen und Flügeln
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Seite : 04
-
Undichtigkeit zwischen Fensterrahmen und Baukonstruktion, bestehend aus
Stahlprofilkonstruktionen, an denen die Rahmen angeschlagen werden und der
übrigen Konstruktion aus Mauerwerk, Stahlbeton, im Sturzbereich an die Stuckdecken
der jeweiligen Geschosse mit zum Teil großen und unterschiedlich klaffenden Fugen
und Freibereichen ohne jeglicher Dämmung.
-
Eine RAL- gerechte Dichtung der Fenster zur Erzielung der geforderten Wind- und
Dampfdiffusionsdichtheit ist nur möglich unter erheblichen baulichen Aufwand. Dazu
kommt der Bedarf an ergänzender Dämmung in den Brüstungsbereichen, die in den
Büroetagen (Ebene 2 und 3 ) aus Nischen für Heizkörper und sonstige Installationen
bestehen
-
schlechter Zustand der unteren Rahmenbereiche infolge Kondenswasser-Bildung,
Schwarzverfärbung des Holzes, partielle Holzzerstörung, z.T. nachträglich mit Blech
abgedeckt
-
fehlender Schallschutz-, Blend- und/oder Sonnenschutzvorrichtungen in den Büros
-
ungenügender Arbeitsschutz (Fensterreinigung schwer zugänglicher Bereiche der
Glas-Außenflächen)
Daher wurde die bauliche Ertüchtigung der Fenster in Form einer Aufarbeitung aus
wirtschaftlichen und fachtechnischen Aspekten verworfen.
Die Einschätzung des baulichen Zustandes trifft auch für die Verglasung des Fensterganges
zu, der in Ebene 3 das Foyer zum Großen Saal nach WEST und SÜD umschließt.
Bei Erneuerung der Fensteranlagen ist neben dem Erhalt der optischen Erscheinung –und
zwar fassaden- und raumseitig!- darauf zu achten, dass die Fenstergewichte für die zukünftige
Wärmeschutzverglasung von den Beschlägen und Tragprofilen gesichert aufgenommen
werden können (Empfehlung: Nutzung über Kippfunktion, Drehfunktion nur zu
Reinigungszwecken). Aufgrund der Glasgewichte ist eine leichte Rahmenverbreiterung
unvermeidlich. Diese wird anteilig auf die Glas- und Paneel- Flächen
aufgeteilt.
Fensterhorizonte in Bereichen bereits erneuerter Fenster sind fortgesetzt einzuhalten.
Die Verglasung des Fensterganges in Ebene 3 soll aus eben diesen Gewichtsgründen als
ALU-Fassadenkonstruktion mit innerer Holzoberfläche ausgeführt werden. Voraussetzung für
die Wahl des Rahmensystems ist die äußere Ansicht (sichtbare Rahmenbreite 90 mm). Auch
hier ist die Optik aus dem Bestand aus Denkmalschutzgründen zu bewahren.
Die Fenstermontage erfolgt an einer Mischkonstruktion von Stahlbeton (hier: Brüstungen bzw.
Rohdecke und Geschossdecken) und Stahlprofilen, die durch die vorgehängte
Natursteinfassade abgedeckt werden. Die Dämmung verläuft zum Teil an der Außenseite,
teilweise im Rauminneren (Nachrüstung), im Fensteranschlussbereich gibt es Fehlstellen. Die
Sturzbereiche sind teilweise durch Mauerwerk geschlossen, auf einem Stahlprofil aufliegend.
An diesen Profilen sind die Fenster befestigt (überwiegend mit Winkeln). Hier sind zukünftig
statisch nachzuweisende Befestigungswinkel (justierbar) für die Fenster vorzusehen, die
oberen Fensterrahmen benötigen eine Rahmenverbreiterung.
Fehlstellen im Sturzbereich sind mit Mauerwerk und FOAM-Glas auszudämmen.
Die Fenster- Abdichtung in den Anschlussfugen ist nur mit besonders breiten
Spezialdichtbändern möglich. Verbleibende Zwischenräume sind sorgfältig mit Steinwolle zu
dämmen (Lagesicherung beachten), die Innendämmung ist zu verbessern.
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Seite : 05
Raumseitig sind dafür die Unterhang-Deckenbereiche zu öffnen (Gardinen-Koffer und
Einbauleuchten beachten) und die Heizkörper-Verkleidungen aus Stahlprofilrahmen und
Paneelen aus beschichteten Holzverbund-Platten zurückzubauen. Teilweise sind Heizkörper
(Radiatoren) zu demontieren und Leitungen zu verlegen.
Auf der Heizkörperverkleidung montierte Technik (Verteilerdosen, Steuerkästen, Koppler,
Sensoren u.a.) sind abzunehmen und abschließend wieder anzubauen.
Es ist davon auszugehen, daß alle Fensterbänke (Holz und Holzverbundplatten
unterschiedlicher Breiten) zu erneuern sind.
Von den Arbeiten werden ferner Bodenbeläge (Parkett, textile Beläge) und deren Fußleisten
entlang der Außenfassaden betroffen.
Mit der Fenster-Erneuerung sind dort, wo es sich sinnvoll umsetzen lässt, Vorrichtungen für
den Personenschutz der Reinigungskräfte (Haken für PSK) vorzusehen.
Die äußere Fensterbank- Verblechung, die auch die angrenzenden Blumenkübel und
Fassadenversprünge abdeckt, ist dabei in Gesamtheit durch neue Zinkblech-Verwahrungen
mit Rundwulstausbildung zu erneuern.
Mindestens folgende bautechnische Belange sind zu berücksichtigen:
1. Schallschutz
: Fenster nach Ost, Süd und West
R w > 37 dB
2. Wärmeschutz
: alle Fensterflächen
U w > 1,1 W/m²K
3. Sonnenschutz
: Reflexionsgrad 10 %
4. Brüstungshöhen
: 0,80 m* bis Ebene 5 eingehalten, teilweise TRAV-Verglasung
5. Material
: Holz-ALU-Fenster Kiefer, materialsichtig lasiert, außen
Mittelbronze eloxiert
* bis 12 m Absturzhöhe gem. § 38 (3) eine Brüstungshöhe von 0,80 m zulässig, bis Ebene 3 (OF Brüstung 9,20 m bis OF
Terrain eingehalten),
Für die Wahl der Profile sind bereits im Rahmen der brandschutztechnischen
Sanierung erneuerte Fenster verbindliches Vorbild. Bislang wurden eingebaut
Holz-ALU-Fenster der Fa. PAX, Typ PAXoptima78 mit folgenden Eigenschaften:
-
Rahmen
Flügel
Pfosten
Glas
Schallschutz
Außenansicht
Innenrahmen
Optima78, 74 mm, flächenbündig mit oberer Rahmenaufdopplung
Optima78, 78 mm
Optima78 125 mm
Ug 0,7 Suncool 66/33 8b/12/4/4b (Sonnenschutz nur nach Süd und West)
37 dB
ALU Mittelbronze eloxiert
Kiefer, Natur lasiert (801), mit klassischem Profil.
Für die raumhohe Fenstergangverglasung kann ein ALU-Holz-Fassadensystem
gewählt werden mit mindestens gleichen Parametern und an den Bestand gepassten
Rahmenbreiten in der Außenansicht! Alternativ kann das Fensterprofil PaX optima 92
zum Einsatz kommen.
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Seite : 06
Bauablauf
Die Arbeiten sollen in der Spielpause Sommer 2017 erfolgen. Eine Teilung in mehrere
Abschnitte ist denkbar. Bei der Abschnittsbildung sollten neben den Belangen des
Hauses auch Gerüststellung und sich ggf. wiederholende Schutzmaßnahmen
beachtet werden.
Dabei ist stets raumweise vorzugehen, die Fenster sind jeweils am gleichen Tag ausund einzubauen.
Zur Absicherung der Fertigstellung im Rahmen der begrenzten Bauzeit ist das Arbeiten
in zwei Schichten vorzusehen. Angestrebt werden für eine zügige Montage die
Beauftragung von Bietergemeinschaften.
Die weiteren Planungsschritte bis zur Leistungsbeschreibungen sind bis Ende April
2017 fertig zu stellen. Eine Vorfertigungszeit nach Bestätigung der Werksplanung
bedarf min. 8 Wochen.
03
Hinweise für die nächsten Planungsabschnitte
Mit bereits 2013 und 2015 erneuerten Fenster sind für die Profilierung der Rahmen die
erforderlichen Vorgaben festgelegt.
Die denkmalpflegerische Zustimmung aus 2013/15 ist verbindlich für die gesamte
neue Fensteranlage im Haus.
Dazu zählen auch die Oliven, die Form der inneren Fensterbänke und die
Heizkörperbekleidungen in den Büros und Künstlergarderoben.
Öffnungsflügel ab B > 1.30 m, die nur zur Reinigungszwecken zu öffnen sind, werden
mit verschließbaren Oliven ausgestattet (Gleichschließung mit den übrigen Fenstern
des Hauses).
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
04
Seite : 07
Zeichnerische Darstellungen;
Flurstücksauzug
Ansichtsübersichten
Bl.-Nr.: V-2.00
Bl.-Nr.: V-2.01
Grundriß Ebene 2
Bl.-Nr.: V-2.02
Übersicht Fensteranlagen Ebene 2 Bl.-Nr.: V-2.03
Grundriß Ebene 3
Bl.-Nr.: V-2.04
Übersicht Fensteranlagen Ebene 3 Bl.-Nr.: V-2.05
Übersicht Fensteranlagen Ebene 3 Bl.-Nr.: V-2.06
Prinzipdarstellung Fensterreihung:
- Büros und Garderoben
Bl.-Nr.: V-2.07
- Fenster am Innenhof
Bl.-Nr.: V-2.08
- Detail Fensterprofile
Bl.-Nr.: V-2.09
Grundriß Ebene 4
Bl.-Nr.: V-2.10
Übersicht Fensteranlagen Ebene 4 Bl.-Nr.: V-2.11
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
05
Seite : 08
Kostenberechnung nach DIN 276 (Entwurfsplanung)
Der Kostenberechnung liegen die tatsächlichen Baukosten aus dem Jahre 2015 zugrunde. Satt einer Preisangleichung für jährlich
steigende Kosten wurde der größere Auftragsumfang berücksichtigt.
Die Kosten der Haustechnik (ELT, Schwachstrom und Heizungsinstallationen) sind gem. Zuarbeit der Fachplaner enthalten.
Bis auf die rein nach NORD orientierten Fenster wurden Sonnenschutzverglasungen vorgesehen. Alle Fenster sind mit
erhöhten Schallschutz-Anforderungen von 37 dB berechnet. Detaillierte Aufschlüsselung im Anhang!
KG
Kostenart
100
Grundstück
GP netto in €
Menge
Anteil an Gesamtkosten / Summe KG 100
0 psch.
200
Herrichten u. Erschließen
300
Bauwerk Baukonstruktion
Anteil an Gesamtkosten / Summe KG 200
0 psch.
320
330
340
350
360
370
Anteil an Gesamtkosten / Summe KG 300
390
400
410
420
430
440
450
Bauwerk - Techn.
Anlagen
Anteil an Gesamtkosten / Summe KG 400
Abwasser, Wasser
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen
Fernmelde-/Informationstechnik, Anlagen
0
1
0
1
1
500
520
530
540
Außenanlagen
Anteil an Gesamtkosten / Summe KG 500
Befestigte Flächen
Baukonstruktion in Außenanlagen
Technische Anlagen in Außenanlagen
0 psch
0 psch
0 psch
600
Ausstattung/Kunstwerke
700
0
1
1
1
1
1
psch.
psch.
psch.
psch.
psch.
psch.
0,00
612.919,20
83.079,43
47.954,25
60.260,10
14.976,75
1 psch.
26.774,70
45.950,00
0,00
18.000,00
0,00
22.850,00
5.100,00
psch
psch
psch
psch
psch
1.006.697,60
54.680,50
0,00
Anteil an Gesamtkosten / Summe KG 600
(nicht erfasst)
0,00
0,00
0,00
0,00
845.964,43
Gründung
Außenwände, Fenster, MW, Dämmung
Innenwände, Maler, Bekleidung
Decken, Maler und DU/Stuck, Beläge
Dächer
Baukonstruktive Einbauten
Sonstige Maßnahmen (Baustelleneinrichtung /
Abbrucharbeiten)
GP brutto in
€
0,00
0 psch
0,00
Gesamtkosten KG 300-400
Einrechnung ca. 3,0 % Preissteigerung für Realisierung nach 2017,brutto : 31.841,50 €
891.914,43
1.061.378,10
Baunebenkosten
130.075,63
149.090,00
Anteil an Gesamtkosten / Summe KG 700
Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Gebühren
Machbarkeitsstudie "Nordfassade"
Gesamtkosten (brutto) = Gesamtinvestitionssumme
aufgestellt: Leipzig, den 02.06.2016
Ulrike Kabitzsch
1 psch
1 psch
118.075,63
12.000,00
1.210.468,10
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
06
Fotodokumentation
Abb.: 01 Südfassade, Gaudium-Fenster im 1.OG
Abb.: 02 Ostfassade, Bürobereich in Ebene 2, Fensterreihung mit Pfostenabdeckung
Seite : 09
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Seite : 10
Abb.: 03 Fenster im Chorprobenraum
Abb.: 04 Nische unter dem Fenster, Personalbereiche
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Abb.: 05+06 Durch Kondensat aus Raumluft geschädigte Rahmenbereiche; Fenster-Eckausbildung und Reihung
Abb.: 07 Anschluss Fensterband an Rabitzdecke und Fassadenbekleidung; stumpfwinklige Eckausbildung
Seite : 11
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Seite : 12
Abb.:08 Blick in den oberen Fenster-Deckenbereich bei
geöffneter Unterhangdecke (Bsp. Sanierung 2012)
Abb.: 09 Fenstergang
Großes Foyer, Ebene 3, Ausgang zur Terrasse; zu erneuern ist die äußere Verglasungsebene
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Entwurfsplanung Fenstererneuerung 2.BA 2016/17, GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Abb.: 10+11 Fenstergang Großes Foyer, Ebene 3, Ausgang zur Terrasse; Ecklösungen
Abb.: 12 Bereits 2013 erneuerte bodentiefe Fenster am Innenhof (hier allerding mit RWA-Öffnung)
Seite : 13
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Abb.: 13
Vorgabe Oliven, z.T. verschließbar!
Seite : 14
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07
Seite : 15
Quellennachweis
Die Vorplanung stützt sich grundsätzlich auf die 2014 erarbeitete Studie zur ENERGETISCHE
SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE sowie auf die nachstehend aufgeführten Gesetze, Richtlinien
und Verordnungen, des Weiteren auf die in den Jahren 2012-2013 durchgeführten
Fenstererneuerungen aus brandschutztechnischen Gründen (Umbau von Fenstern zu RA-Anlagen und
den dazu verfassten Auswertungen):
STUDIE
ENERGETISCHE SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE;
WÄRMETECHNISCHE ERTÜCHTIGUNG
GEWANDHAUS ZU LEIPZIG
Vorbereitung zur Fördermittelbeantragung
von Dipl.-Ing. Toralf Schmidt, Ingenieurbüro für
Bauwerkserhaltung und Ulrike Kabitzsch, Architektin
vom 28.03.2014
Sächsische Bauordnung (SächsBO), Fassung Aug.2009 (SächsGVBl. S. 437f.)
Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) v. Sept. 2009
Sächsische Versammlungsstätten-Verordnung – SächsVStättVO v. Sept. 2004/Mai 2008
Bestandspläne des Nutzers, durch Teilaufmaße ergänzt
Thermographische Bestandsaufnahme von 2012
Gutachten MFPA, Dr. Bauer von 2015
08 Anlagen
Auszug Studie; U-Wert-Betrachtungen Fenster *
Auszug Thermographische Bestandsaufnahme von 2012 *
Kostenansätze und Summenblatt der Kostenermittlung
* liegt dem Auftraggeber vor, kann umgehend nachgeliefert werden!
Anlage 2:
Energiekonzept Gewandhaus vom 29.09.2014
Forschungs- und Beratungszentrum für Maschinen- und Energiesysteme e.V.
An-Institut an der Hochschule Merseburg
Energieeffizienzkonzept
für das
Gewandhaus zu Leipzig
Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) René Beyer
Datum 29.09.2014
1
Energieeffizienzkonzept Gewandhaus zu Leipzig
Forschungs- und Beratungszentrum für Maschinen- und Energiesysteme e.V.
An-Institut an der Hochschule Merseburg
Inhalt
Aufgabenstellung......................................................................................................................... 4
Einleitung ..................................................................................................................................... 5
2.1
Energiesparen- ein Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz ....................................................... 5
2.2
Umweltwirkung ....................................................................................................................... 5
2.3
Besonderheiten, die zu beachten sind .................................................................................... 6
2.4
Hinweise zum Bericht .............................................................................................................. 7
Fazit ............................................................................................................................................. 8
Angaben zum Ist-Zustand ............................................................................................................ 9
4.1
Gebäudeparameter ............................................................................................................... 11
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ................................................................ 12
5.1
Gebäudehülle ........................................................................................................................ 12
5.1.1
Dämmung der noch unsanierten Dachterrasse ................................................................ 12
5.1.2
Dämmung der Decken gegen Außenluft in den Arkaden von unten ................................ 12
5.1.3
Dämmung der Saalwände von außen ............................................................................... 13
5.1.4
Dämmung der Außenwände von innen in Büro- und Foyer Bereichen ............................ 13
5.1.5
Austausch der alten Verbundfenster durch Wärmeschutzglasfenster ............................. 13
5.1.6
Austausch der äußeren Fenster mit Einscheibenverglasung Terrasse Ostseite................ 14
5.1.7
Austausch der Einfachverglasung Nordportal ................................................................... 14
5.1.8
Decken und Wände im Keller ............................................................................................ 15
5.2
Anlagentechnik ...................................................................................................................... 15
5.2.1
Wärmeanschluss und Wärmeverbrauch ........................................................................... 15
5.2.2
Stromanschluss und Stromverbrauch ............................................................................... 16
5.2.3
Beleuchtung....................................................................................................................... 18
5.2.4
Kälteversorgung und Klimatechnik.................................................................................... 20
5.2.5
Warmwasserbereitung ...................................................................................................... 22
5.2.6
Lüftung............................................................................................................................... 23
5.2.7
Durchführung hydraulischer Abgleich ............................................................................... 23
5.3
Nutzerverhalten und sonstige Maßnahmen ......................................................................... 24
5.3.1
Beheizung Kellerräume ..................................................................................................... 24
5.3.2
Klimatisierung von Räumen............................................................................................... 24
5.3.3
Sonnenschutzmaßnahmen ................................................................................................ 24
5.3.4
Reduzierung der Wärmelasten durch Beleuchtung .......................................................... 24
5.3.5
Montage von Abschirmplatten an den Heizkörpern vor Glasflächen ............................... 25
5.3.6
Nutzungsmöglichkeiten regenerativer Energien ............................................................... 25
Übersicht Einsparpotential ........................................................................................................ 25
2
Energieeffizienzkonzept Gewandhaus zu Leipzig
Forschungs- und Beratungszentrum für Maschinen- und Energiesysteme e.V.
An-Institut an der Hochschule Merseburg
6.1
Einsparpotential Gebäudehülle ............................................................................................. 25
6.2
Einsparpotential Anlagentechnik .......................................................................................... 29
6.3
CO2 - Einsparpotential durch die Sanierungsvorschläge ....................................................... 30
6.4
Verwendete Parameter für die Berechnung ......................................................................... 31
Anhang....................................................................................................................................... 32
7.1
Zeichenerklärung / Abkürzungen: ......................................................................................... 32
7.2
Begriffserläuterungen ........................................................................................................... 33
7.3
Übersicht der verwendeten Normen und Verordnungen ..................................................... 42
7.4
Liste verwendeter Literatur und sonstige Unterlagen .......................................................... 44
7.5
Verwendete Internetseiten: .................................................................................................. 44
3
Energieeffizienzkonzept Gewandhaus zu Leipzig
Forschungs- und Beratungszentrum für Maschinen- und Energiesysteme e.V.
An-Institut an der Hochschule Merseburg
Aufgabenstellung
Das Gewandhaus Leipzig soll energetisch weiter saniert werden, unter Nutzung von
Förderprogrammen.
Zu diesem Zweck soll ein Energieeffizienzkonzept erarbeitet werden. Darin soll der aktuelle
energetische Zustand des Gebäudes ganzheitlich ermittelt und dargestellt werden. Bereits
durchgeführte Sanierungsmaßnahmen sind zu berücksichtigen.
In Auswertung der Ergebnisse sollen Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz des
Gebäudes sowie zur Reduzierung der Betriebskosten erarbeitet werden.
Dafür sind die Gebäudehülle und die Anlagentechnik zu betrachten.
Einschränkungen durch die Gebäudefunktion und die Anforderungen des Denkmalschutzes sind zu
berücksichtigen.
Für die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen sind jeweils darzustellen:
-
Energieeinsparpotenzial
CO2-Einsparung
Geschätzte Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen
Jährliche Kosteneinsparung
Amortisationszeit
Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in einem Bericht
übersichtlich und zu erläutern.
4
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Einleitung
2.1
Energiesparen- ein Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz
Unter dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen zu Klimaschutz und CO2Reduzierung hat die Bundesregierung beschlossen, die CO2- Emission deutlich zu senken.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind noch große Anstrengungen nötig und jeder Einzelne ist
aufgerufen, sich daran zu beteiligen.
Besonders Städte und Kommunen sind aufgerufen, mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Dazu gehört auch, dass Gebäude in öffentlichem Eigentum Vorbild sind in Bezug auf die
Energieeffizienz.
Ein großer Teil der in Deutschland verbrauchten Energie wird zum Beheizen von Gebäuden
benötigt.
Durch Verringerung der Transmissionswärmeverluste, aufgrund wärmeschutztechnischer
Verbesserung der Gebäudehülle sowie Verringerung unkontrollierter Lüftungswärmeverluste
lassen sich große Energiemengen und damit auch Kosten einsparen.
Die Stadt Leipzig unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um den Energieverbrauch und die
CO2-Emission zu senken und damit den Klimaschutz zu verbessern. So wurde das Energieund Klimaschutzprogramm 2014-2020 beschlossen. Aller 5 Jahre soll die CO2-Emission um
10% gesenkt werden und bis 2050 auf 2,5 t/Einwohner fallen.
Um diese Ziele zu erreichen sind alle aufgerufen, mitzumachen. Besonders die Gebäude der
der Stadt sollten mit gutem Beispiel voran gehen. Das Erreichte sollte dann auch
kommuniziert werden, um alle anzuspornen, ihren Beitrag zu leisten.
2.2
Umweltwirkung
Sanierungsmaßnahmen, die zur Energieeinsparung durchgeführt werden, sollten nicht nur
nach ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Legt man ökologische Gesichtspunkte bei der
Bewertung der Maßnahmen zu Grunde, so spielt natürlich der durch die Dämmmaßnahmen
vermiedene Schadstoffausstoß eine entscheidende Rolle.
Da Kohlendioxid (CO2), das hauptsächlich bei der Verfeuerung von fossilen Brennstoffen
entsteht, zu rund 50 % an der globalen Erwärmung beteiligt ist, charakterisiert dieser
Schadstoff eine Hauptkomponente der energiebedingten Klimaveränderung
(Treibhauseffekt).
Darüber hinaus werden bei der Verbrennung eine Fülle weiterer Schadstoffe, wie z.B.
Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffoxid (NOx), freigesetzt.
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2.3
Besonderheiten, die zu beachten sind
Das Gewandhaus wurde von 1978-1981 gebaut. Es ist eines der bekanntesten Gebäude der
Stadt und prägt das Stadtbild im Leipziger Zentrum. Deshalb steht es auch unter
Denkmalschutz.
Daraus ergeben sich Einschränkungen bei der anstehenden Sanierung.
Die erarbeiteten Sanierungsvorschläge berücksichtigen sowohl die geplanten als auch
energetisch und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten der Energiekosteneinsparung. Dabei
wurden besonders Gebäudehülle und Anlagentechnik untersucht. Aber auch Hinweise zum
späteren Nutzerverhalten sind enthalten.
Auch die Möglichkeit der Nutzung von Förderprogrammen wurde betrachtet und im Bericht
dargestellt.
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle und der
Anlagentechnik muss natürlich auch Wirtschaftlichkeit, Bauphysik und Denkmalschutz
beachtet werden.
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2.4
Hinweise zum Bericht
Grundlage für die Flächen- und Mengenermittlungen bildeten die mir übergebenen
Gebäudepläne der Architektin Frau Kabitzsch. Für die Betrachtung der Anlagentechnik
wurden die vom Ingenieurbüro Kamann zusammengestellten Unterlagen mit verwendet,
sowie Daten, die vom Gewandhaus, Herr Schöneich und Herr Bartel, zur Verfügung gestellt
wurden.
Dieser Bericht beinhaltet die Darstellung des energetischen Ist- Zustandes und gibt
Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle. Er gibt auch
Empfehlungen zum Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik zur Energieversorgung des
Gebäudes unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten, stellt aber keine
Planungsleistung nach HOAI dar.
Wandaufbauten und Bauteildicken wurden aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen
entnommen und teilweise durch Standardwerte und eigene Recherchen ergänzt.
Die für die Berechnungen verwendeten U-Werte, auch für Sanierungsvorschläge wurden
daraus errechnet.
Um Simulationen zu den jährlichen Energiebedarfen mit den vorgeschlagenen
Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können, wurde ein stark vereinfachtes 3-D Modell
entwickelt, welches über die ungefähren Flächen und die vorhandene Anlagentechnik
verfügt. Aus diesen Simulationsergebnissen wurden dann die Berechnungen der
Energieeinsparung abgeleitet. Da bei diesen Berechnungen gemäß DIN EN 18599 ein
standardisiertes Nutzungsverhalten zugrunde gelegt wird, weichen die simulierten
Energieverbräuche von den tatsächlichen ab. Aussagefähig in Bezug auf die
Energieeffizienz sind die Werte dennoch.
Bei den angegebenen Kosten für Energieeffizienzmaßnahmen handelt es sich um
Schätzungen. Vor der Umsetzung müssen konkrete Angebote eingeholt werden.
Die benannten Produkte und Firmen stellen keine Empfehlung dar, sondern dienen lediglich
der Nachvollziehbarkeit der Kostenangaben oder dienen als Beispiel.
Daten und Preise folgender Unternehmen wurden verwendet:
Fenstersanierung Bürobereiche
Architektin Kabitzsch, Leipzig
Dämmung Überhangdecken
Fa. Bauservice Uwe Sitte Leuna
Dämmung Saalbereich außen
Fa. Bauservice Uwe Sitte Leuna
Glasscheiben Nordportal
Glaskontor GmbH, Leipzig
Montage Fenster Nordportal
Glaserei Zwicker, Leipzig
Rahmenkonstruktion Nordportal
Haga Metallbau GmbH Chemnitz
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Fazit
Das Gewandhaus ist ein besonderes und repräsentatives Gebäude. Es steht unter
Denkmalschutz. Deshalb gibt es Besonderheiten, die bei der energetischen Sanierung zu
beachten sind. So kann von den Anforderungen der EnEV 2014 bezüglich der energetischen
Qualität der einzelnen Bauteile und technischen Anlagen abgewichen werden, wenn es
dadurch zur Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kommen würde oder der Aufwand
unverhältnismäßig hoch ist (§24).Das bedeutet aber nicht, dass auf nötige energetische
Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann.
Auch um die ständig steigenden Betriebskosten zu reduzieren, sind die vorgeschlagenen
Sanierungsmaßnahmen unverzichtbar.
Die noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sollten kurzfristig
durchgeführt werden, auch unter Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten.
Die Anlagentechnik ist überwiegend über 30 Jahre alt. Auch wenn viele einzelne
Komponenten bereits erneuert wurden und auch noch werden, bleiben es alte Anlagen.
Diese verursachen höheren Wartungs- und vor allen Personalaufwand. Viele alte Geräte
können nicht in moderne zentrale Regelungssysteme (GLT-Anlagen mit integrierten
Energiemanagementsystemen) eingebunden werden, was wiederum erhöhten Personal- und
Kostenaufwand beim täglichen Betrieb verursacht.
Da für Sanierungsarbeiten meist nur max. 6 Wochen in der Sommerpause zur Verfügung
stehen, ist eine komplexere Sanierung nicht möglich. Mittelfristig wird sich aus meiner Sicht
eine vollständige Sanierung der Anlagentechnik, mit zumindest Ersatz der kompletten
Lüftungs-, Klima- und Elektrotechnik nicht vermeiden lassen. Das würde allerdings eine
längere Schließung des Hauses von mindestens einem Jahr erforderlich machen.
Die vertragliche Dimensionierung des Fernwärmeanschlusses sollte durch eine aktuelle
Heizlastberechnung überprüft und ggf. auf den tatsächlichen Bedarf reduziert werden.
Mehrere der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen lassen sich nicht ausschließlich über die
eingesparten Energiekosten wirtschaftlich darstellen. Das trifft besonders auf die
Fenstersanierung zu. Wenn die Rahmen verfault und verzogen sind, müssen diese
gewechselt werden. Das ist im Gewandhaus nicht anders, als im eigenen Wohnhaus.
Es sollte geprüft werden, ob die benötigte Kälte nicht mittels Absorptionskälteanlagen unter
Nutzung der Fernwärme erzeugt werden kann. Die größte Menge an Kühlung wird in den
Sommermonaten benötigt, wo ein Überschuss an Fernwärme vorhanden ist. Das würde die
Klimabilanz des Gewandhauses deutlich verbessern. Dabei sollten die Stadtwerke als
kompetenter Partner eingebunden werden. Sinnvoll wäre auch, weitere große
Kälteverbraucher in räumlicher Nähe, wie z.B. Oper und Universität mit einzubinden. Je
größer die Anlagenleistung, desto niedriger sind die spezifischen Kosten.
Durch diese Maßnahme würde sich die CO2-Bilanz, auch die der Stadt Leipzig, verbessern
und die Stadtwerke könnten die Überschüssige Wärme aus der Stromproduktion bei warmen
Wetter für die Kälteerzeugung nutzen. Es würde also eine Winwin-Situation entstehen.
Natürlich wären die Investitionskosten zunächst einmal sehr groß.
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Angaben zum Ist-Zustand
Gebäudehülle:
Das Gebäude wurde von 1976 bis 1980 errichtet und 1981 eingeweiht. Es war damals eines
der modernsten und effizientesten Veranstaltungshäuser in Ostdeutschland. Das liegt aber 33
Jahre zurück.
Das Gebäude ist nicht als Geschossbau errichtet, sondern mit Ebenen unterschiedlicher
Abmessung. Das Kellergeschoss verfügt teilweise über zwei Geschosse und erstreckt sich
zum Teil über die Abmessungen des Erdgeschosses hinaus. Im Erdgeschoss befinden sich
überbaute Bereiche und Überstände, Fußböden gegen Außenluft.
Aus energetischer Sicht ist die Architektur des Gewandhauses durch das Verhältnis von
Raumumschließungsfläche zum beheizten Volumen ungünstig.
Nordwestansicht
Ostseite
In den vergangenen Jahren wurden bereits schrittweise mehrere Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäudehülle und Anlagentechnik durchgeführt.
So wurden verschiedene Fenster erneuert und die Dächer gedämmt.
Die Dachflächen des Großen Saals und des Kleinen Saals sowie die Flächen des Kiesdachs
wurden bereits entsprechend der EnEV 2014 gedämmt
Ostseiteund komplett saniert (U-0,20 W/m²K).
Ebenfalls saniert wurde die Südostterrasse (Ebene 3). Auch hier wurden die Anforderungen
der EnEV 2014 (U-Wert 0,20 W/m²K) erfüllt.
Noch unsaniert ist die Nordostterrasse (Ebene 3), ca. 350 m².
Die Außenwände wurden bisher nicht nachträglich gedämmt und befinden sich weitgehend im
Ursprungszustand.
Das Gebäude verfügt über zahlreiche Durchgänge (Arkaden) und überhängende Decken.
Diese Fußböden bzw. Decken grenzen an Außenluft. Auch in diesen Bereichen gab es bisher
keine energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Aus energetischer Sicht besonders kritisch ist die Nordfassade zu sehen. Mit Ausnahme der
Glasscheiben im Erdgeschoss, die bereits aus Wärmeschutzglas bestehen, gibt es nur
Einfachverglasung.
Zusätzlich werden diese Scheiben mittels vorgebauten Heizkörpern
Südseite
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beheizt, um ein Beschlagen mit „Schwitzwasser“ zu verhindern. Das erhöht die Wärmeverluste
zusätzlich.
In den Foyers auf der Ostseite befinden sich noch große Fensterflächen mit
Einscheibenverglasung in zwei Reihen mit großem Zwischenraum. Da sich auf Grund des
großen Zwischenraums „Luftwalzen“ bei größeren Temperaturunterschieden entwickeln, sind
bei dieser Konstruktion die Energieverluste viel größer, als bei z.B. Verbundfenstern.
Zusätzlich gibt es hier Lüftungswärmeverluste durch verzogene Holzrahmen.
Fensterkonstruktion Ostseite Terrasse
Foyer Ostseite vor Terrasse
Ein generelles Problem sind die Energieverluste durch Wärmebrücken und Undichtigkeiten
zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk. Dadurch kann durch Tauwasseranfall
Fensterrahmen und Mauerwerk geschädigt werden.
Anlagentechnik
Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt, Primärtemperatur 130°C/75°C.
Die Anschlussleistung beträgt 3,5 MW. Von der zentralen Wärmeübergabestation werden 4
Haupt-Verbraucherheizkreise (LTA-Anlagen, Gebäudeheizung, zentrale Luftvorwärmung und
Warmwasserbereitung) versorgt.
Das Gewandhaus verfügt über mehrere Lüftungs- und Klimaanlagen. Neben den beiden
Sälen werden auch Foyer, Probenräume, Restaurant, Büros und zahlreiche weitere Räume
voll oder teilweise klimatisiert. Die meisten Räume werden zentral versorgt, einigen auch
dezentral über Splitt Geräte.
Die nötige Wärme liefert die Fernwärme, die Kälte wird in Form von Kaltwasser (6°C/12°C)
über ein Kältenetz von der Universität geliefert. Die Anschlussleistung beträgt ca. 1.000 kW.
Die Anlagentechnik wurde überwiegend 1980/81 installiert und ist zu großen Teilen noch im
ursprünglichen Zustand in Betrieb. Einzelne Anlagenteile der Lüftungs-und Klimaanlagen
wurden erneuert, auch einige Pumpen. Auch die Regelungstechnik wurde teilweise
modernisiert. Die partielle Verbesserung der Energieeffizienz bei der Lüftungstechnik ist
aktuell in Planung, im Rahmen eines Energieeinspar-Contractingvertrages.
Die Beleuchtung des Gewandhauses ist entsprechend dem Zweck unterschiedlich. Neben
der Arbeitsbeleuchtung und Funktionsbeleuchtung in den Sälen und Probenräumen sind
repräsentative Beleuchtungen in Foyer und Besucherbereichen vorhanden. Ein Teil der
Beleuchtung wurde bereits durch energiesparende Leuchtmittel ersetzt.
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4.1
Gebäudeparameter
Brutto-Rauminhalt:
ca. 164.000m³
Brutto-Geschossfläche:
ca. 37.000m²
Gebäudelänge:
ca.
96m
Gebäudetiefe:
ca.
82m
Gebäudehöhe:
ca.
30m
Anzahl der Vollgeschosse:
6
Anzahl der Kellerebenen:
2
Besucherkapazität:
2473
Mitarbeiterzahl:
263
Sonstige Einrichtungen:
Kantine mit Catering-Küche
Restaurant „Stadtpfeiffer“
Bauteil
U-Wert
Ist-Zustand
U-Wert Ziel- U-Wert
U-Wert
Zustand
EnEV 2014 Passivhaus
Außenwand Keller
0,75
0,75
-
0,15
Außenwände Säle
0,75
0,24
0,24
0,15
Außenwände Büros/Foyers
0,75
0,24
0,24
0,15
Kellerdecke
0,75
0,75
-
0,15
Fußböden zu Durchgängen
0,71
0,24
0,24
0,15
Fenster saniert
1,3
1,3
1,3
0,8
Fenster Nordfassade
5,6
1,3
1,3
0,8
Verbundfenster alt
3,4
1,3
1,1
0,1
Terrasse unsaniert
0,75
0,20
0,20
0,1
Dachflächen saniert
0,20
0,20
0,20
0,1
Hinweis: Die spezifische Höhe der Wärmeverluste (pro m²) ist im Verhältnis proportional zur
Größe der Balken im nachfolgenden Diagramm. So kann gleich erkannt werden, wo die
größten energetischen Schwachpunkte sind und welches Einsparpotential vorhanden ist.
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U-Werte im Vergleich
6
5
4
3
2
1
0
U-Wert
Ist-Zustand
U-Wert Ziel-Zustand
U-Wert EnEV 2014
U-Wert Passivhaus
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
5.1
Gebäudehülle
5.1.1
Dämmung der noch unsanierten Dachterrasse
Dämmung mit mindestens 16 cm, z.B. Schaumglas (WLG 040) oder mit 10 cm, z.B.
druckfeste PUR-Dämmplatten (WLG 024) wenn der U Wert nach EnEV 2014 von
0,20 W/m²K erreicht werden soll.
5.1.2
Dämmung der Decken gegen Außenluft in den Arkaden von unten
Zwischen der Betondecke und der vorhandenen Unterhangdecke kann mit
vertretbarem Aufwand Dämmung angebracht werden. Hier kann auch
Mineralwolldämmung WLG 035 verwendet werden. Die erforderliche Dämmdicke
beträgt 10 cm, um die Vorgabe der EnEV 2014 (0,24 W/m²K) zu erfüllen.
Soll Mineralwolldämmung aufgelegt werden, muss ca. jede 5. Deckenplatte
demontiert werden. Alternativ kann der Zwischenraum auch mit Dämmmaterial
ausgeblasen werden. Das würde lediglich vereinzelte Bohrungen erfordern, die
anschließend wieder verschlossen werden können. Vorab ist aber zu prüfen, ob das
zusätzliche Gewicht von der Unterkonstruktion aufgenommen werden kann.
12
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5.1.3
Dämmung der Saalwände von außen
Zwischen den Saalwänden und der vorgehängten Sandsteinfassade ist ein größerer
Zwischenraum, so dass eine zusätzliche Dämmschicht, idealerweise Schaumglas
WLG 040 aufgebracht werden kann. Die Montage der Dämmung kann zumindest
partiell ohne temporäre Demontage der Verkleidung erfolgen. Davon wurde auch bei
der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausgegangen. Um die Anforderungen der EnEV
2014 (0,24 W/m²K) zu erfüllen, ist eine zusätzliche Dämmung von 12 cm erforderlich.
Da bei der vorhandenen Dämmung verschiedene Wärmebrücken vorhanden sind,
würden diese mit beseitigt.
5.1.4
Dämmung der Außenwände von innen in Büro- und Foyer Bereichen
Eine Außendämmung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die Fassade ist mit
Sandsteinplatten verkleidet und steht unter Denkmalschutz. Der Abstand zwischen
vorhandener Dämmung und Vorhangverkleidung beträgt hier nur ca. 1-3 cm. Der
Aufwand, die Sandsteinplatten zu entfernen, die Halterungen zu verlängern und zu
verstärken, die Platten teilweise zu erneuert, weil die Abmessungen nicht mehr
passen und nach der Dämmung wieder zu montieren wäre unzumutbar und
wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Verschiedene beheizte Bereiche können von innen gedämmt werden.
Dabei sind bauphysikalische Besonderheiten zu beachten!
Verwendet werden können Spezialdämmplatten für Innendämmung. Wenn möglich,
sollte die Dämmdicke so gewählt werden, dass die Anforderung der EnEV 2014 (0,24
W/m²K) erfüllt werden. Bei Dämmmaterial mit WLG 040 sind das 12 cm.
Die Dämmung sollte vor allem in den Büro- und Aufenthaltsräumen sowie in den
Sockelbereichen des Erdgeschosses und in den Foyer Bereichen. Die
Außenwandabschnitte in den Zwischendecken sollten ebenfalls gedämmt werden.
Vor allem oberhalb der Fenster in den Büroräumen ist das zwingend erforderlich.
Denn hier gibt es Undichtigkeiten im Mauerwerk oberhalb der Fenster. Auch die
Fensterlaibungen müssen unbedingt mit gedämmt werden. Geschieht das nicht, kann
es an diesen Wärmebrücken zu Tauwasseranfall und nachfolgender
Schimmelbildung kommen. Räume, die nicht oder nur eingeschränkt beheizt werden,
müssen nicht gedämmt werden.
5.1.5
Austausch der alten Verbundfenster durch Wärmeschutzglasfenster
Einbau neuer Fenster mit 3-fach-Verglasung, UW-Wert 1,1 W/m²K oder besser und
umlaufende Abdichtung der Wandanschlüsse. Die neuen Fenster verringern nicht nur
die Wärmeverluste sondern bieten auch einen viel besseren Schallschutz. Außerdem
erhöht sich die Behaglichkeit im Raum, da die Oberflächentemperatur viel größer wird
und die Undichtigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Im Rahmen des
Fensteraustausches sollte auch unbedingt die Dämmung der Außenwände mit
erfolgen, da die Wandanschlüsse der Fenster ohnehin abgedichtet und die
Laibungen gedämmt werden müssen.
13
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5.1.6
Austausch der äußeren Fenster mit Einscheibenverglasung Terrasse Ostseite
Diese „Vitrinen“- artige Fensterkonstruktion sollte ebenfalls zeitnah erneuert werden.
Zumindest die Außenfenster sollten durch Wärmeschutzglas ersetzt werden, UW-Wert
mindestens 1,1 W/m²K oder besser. Die inneren Glasscheiben müssen nicht
ausgewechselt werden. Es sollte aber durch Berechnungen nachgewiesen werden,
dass im Zwischenraum keine Taupunktunterschreitung auftreten kann.
5.1.7
Austausch der Einfachverglasung Nordportal
Am Nordportal befinden sich nur aus Einfachverglasung. Auf Grund der
Scheibengröße muss vor einer Sanierung geprüft werden, ob statisch die
Voraussetzungen für den Austausch der Scheiben gegen Wärmeschutzglas, was
deutlich schwerer ist, gegeben sind. Es ist zu vermuten, dass eine neue
Rahmenkonstruktion benötigt wird. Außerdem muss davon ausgegangen werden,
dass sich die Glasfarbe geringfügig ändert und sich die großen Scheibenflächen nicht
vollständig entspiegeln lassen. Der UW-Wert dieser Fenster sollte 1,3 W/m²K
betragen. Vor Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmeist ist eine genauere Planung
erforderlich. Neben der statischen Prüfung ist die Untersuchung des Aufbaus der
Rahmenkonstruktion erforderlich.
Die Sanierungsvorschläge und die Kostenschätzung beruhen auf der Annahme, dass
die Statik das zusätzliche Gewicht aufnehmen kann und eine von außen gedämmte
Pfosten-Riegelkonstruktion gleicher Form eingebaut wird, welche die ZweischeibenWärmeschutzgläser aufnehmen kann, die Zustimmung des Denkmalschutzes
vorausgesetzt. Die vorhandene Verkleidung der Konstruktion sollte wieder verwendet
werden können. Bei der Dämmung der Rahmenkonstruktion müssen Materialien mit
sehr guten Dämmeigenschaften (WLG 024 oder besser) eingesetzt werden, um die
zusätzliche Stärke gering zu halten. Auch die Wandanschlüsse sind zu dämmen, um
Wärmebrücken zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Sind die statischen Voraussetzungen nicht gegeben, muss nach anderen Lösungen
gesucht werden.
Wie aus dem Diagramm zu den spezifischen Wärmeverlusten deutlich ersichtlich ist,
sollten diese Glasfassade unbedingt energetisch ertüchtigt werden.
Einfachverglasung Nordportal
Fensterkonstruktion Nordportal
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5.1.8
Decken und Wände im Keller
Der Keller wird nur teilweise und überwiegend eingeschränkt beheizt. Deshalb
bestehen keine Anforderungen Decken und Wände zu dämmen. Das energetische
Einsparpotential wäre so gering, dass keine Wirtschaftlichkeit darstellbar wäre.
5.2
Anlagentechnik
5.2.1
Wärmeanschluss und Wärmeverbrauch
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt ausschließlich mittels Fernwärme. Der
Primärenergiefaktor für das zentrale Fernwärmesystem der Stadtwerke Leipzig
GmbH beträgt 0,31, siehe Zertifikat. Dieser Faktor ist erheblich niedriger, als der
übliche Wert von 0,7, der ohne Zertifikat anzusetzen ist. Dadurch stellt sich der
Primärenergiebedarf des Gewandhauses deutlich günstiger dar.
Der Anschlusswert für die Fernwärme beträgt 3,5 MW. Dieser Wert erscheint für den
aktuellen Gebäudezustand zu hoch. In den letzten Jahren wurden bereits einige
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle durchgeführt.
Deshalb sollte eine aktuelle Heizlastberechnung durchgeführt und der Anschlusswert
auf das nötige Maß reduziert werden. Denn für die Vorhaltung der Anschlussleistung
muss jeden Monat gezahlt werden, auch wenn diese nicht komplett benötigt wird.
Der Anschlussleistung von 3.500 kW steht ein Fernwärmeverbrauch von 4.317.800
kWh (2011 witterungsbereinigt) gegenüber.
Das bedeutet 1.234 Vollbenutzungsstunden für 2011, was durchaus noch plausibel
ist. In der Zwischenzeit wurden weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (z.B.
Dachflächen und Fenster), so dass der aktuelle Wert deutlich niedriger sein dürfte.
Zahlreiche Armaturen, und Anschlüsse sind gänzlich ungedämmt!
Gemäß EnEV 2014 besteht eine Nachrüstpflicht für nicht gedämmte
Rohrleitungen und Armaturen in nicht oder eingeschränkt beheizten Räumen.
Bis Dezember 2015 muss das behoben sein. Ungedämmte Anlagenteile in
kalten Räumen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ab 2016 mit einer
Geldbuße geahndet werden!
Ungedämmte Armaturen
Übergabestation Fernwärme
15
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Die Wärmeverluste einer Heizungsarmatur DN 100 beträgt ca. 750 kWh/a unter den
gegebenen Bedingungen. Zumindest die ungedämmten Rohrleitungen und
Armaturen sollten umgehend gedämmt werden. Das kann z.B. mit geringem
finanziellem Aufwand realisiert werden, in dem die Bauteile mit Alu-kaschierten
Lamellenmatten gedämmt werden. Diese Arbeiten erfordern keine großen
Fachkenntnisse und könnten notfalls auch von den hauseigenen Technikern
durchgeführt werden.
Die Dämmung der alten Heizungsrohre ist viel schlechter, als heutiger Standard. Eine
nachträgliche zusätzliche Dämmung ist aber nicht sinnvoll.
5.2.2
Stromanschluss und Stromverbrauch
Der Stromanschluss mit einer Leistung von 700 kW ist dagegen knapp bemessen, da
die vorliegenden Lastaufzeichnungen zeigen, dass mehrfach eine größere Leistung
benötigt wurde. Diese Leistungsabforderung über das vertraglich vereinbarte Maß
hinaus muss teuer bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig ständig über die aktuell
benötigte Leistungsanforderung informiert zu sein und gegebenenfalls nicht
unbedingt benötigte Verbraucher abzuschalten, damit die Lastspitzen nicht zu groß
werden. Dazu existiert im Gewandhaus bereits ein einfaches partielles
Lastmanagement. Die größten Stromspitzen entstehen am Abend zu Beginn der
Konzerte, bei hohen Außentemperaturen. Dann laufen Lüftungs- und Klimaanlagen
auf Hochtouren und die Beleuchtung braucht viel Strom.
Zur Senkung von Stromkosten gibt es eine Zusammenarbeit mit der Fa. Siemens. Im
Rahmen eines Energie-Einsparcontractings wurden bereits Antriebe von Lüftungsund Klimakomponenten ausgetauscht, Anlaufströme begrenzt und Frequenzregler
eingebaut.
Das ist richtig und wichtig, um Energie und Verbrauchskosten einzusparen.
Natürlich werden vom Contractor vorrangig Maßnahmen umgesetzt, die mit wenig
Aufwand möglichst große Energieeinsparungen und somit einen schnellen Gewinn
versprechen. Investitionen, die ebenfalls zwingend erforderlich sind aber keine
kurzfristige Amortisation versprechen, bleiben in der Regel außen vor.
Die nachfolgenden Diagramme zeigen, wie sich der Bedarf der Stromleistung
darstellt. Deutlich sichtbar sind die Bedarfsspitzen zwischen 19.00 Uhr und 20.00
Uhr. Wenn in dieser Zeit nicht unbedingt benötigte Verbraucher abgestellt werden
könnten, würden die Kosten für max. Leistung sinken. Dazu benötigt würde ein
Lastmanagementsystem. Es wird geschätzt, dass durch so ein Lastmanagement die
Spitzenlast (766 kW im Jahr 2011) um mindestens 50 kW - 80 kW reduziert werden
kann. Das würde die Stromkosten um 2.600,- € bis 4.160,- € pro Jahr reduzieren.
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Beispiel Jahreslastgang:
Quelle: Hr. Barthel Gewandhaus
Beispiel Wochenlastgang
Quelle: Hr. Barthel Gewandhaus
Beispiel Tageslastgang
Quelle: Hr. Barthel Gewandhaus
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Die Elektroanlagen sind zu großen Teilen seit 1980 unverändert. Zumindest
mittelfristig wird sich eine umfangreichere Sanierung nicht vermeiden lassen.
Elektroverteilung im Keller
5.2.3
Beleuchtung
Für die Funktionalität und den repräsentativen Charakter des Hauses werden
unterschiedliche Beleuchtungsarten benötigt. Priorität haben Funktionalität und
Ästhetik. Dennoch lassen sich mit modernen Leuchtmitteln alle Anforderungen
erfüllen und dennoch erhebliche Mengen Energie einsparen. Oft amortisiert sich der
Austausch alter Leuchtmittel gegen energieeffiziente bereits nach wenigen Jahren. In
vielen Anwendungsbereichen hat die LED-Technik sich rasant entwickelt. Die
Industrie bietet für sehr viele Anwendungsbereiche auch sogenannte „Retroprodukte“
an. Das heißt, dass LED-Leuchten ähneln in Form und Lichtfarbe Glühlampen
Leuchtstoffröhren oder Halogenlampen und passen auch in vorhandene
Lampenfassungen. Durch die Schrittweise Umrüstung der Leuchtmittel kann der
Stromverbrauch für die Beleuchtung um mindestens 40% reduziert werden.
Hinweis: Bevor ganze Bereiche umgerüstet werden, sollte mit einzelnen
Leuchtmitteln getestet werden, ob die energieeffizienten Leuchtmittel auch tatsächlich
die geforderten Parameter in Bezug auf Helligkeit und Lichtfarbe erfüllen.
a) Scheinwerfer in Bühnen- und Saalbereichen
Moderne energiesparende Scheinwerfer liefern Licht der benötigten Helligkeit bei
deutlich reduzierten Stromverbrauch und vor allem viel geringerer
Wärmeentwicklung, was den erforderlichen Kühlaufwand reduziert. Der
Fachhandel bietet ein vielfältiges Sortiment energieeffizienter Produkte.
b) Beleuchtung in den Foyers
In den Foyers befinden sich teilweise repräsentative Kristallleuchter mit
Halogenlampen. Die Halogenlampen dürfen in Europa ab 2016 nicht mehr
verkauft werden, wie bereits zuvor Glühlampen. Es sollte geprüft werden, ob
diese Leuchtmittel gegen passende LED-Lampen (Retrolampen) ausgetauscht
werden können. Der Stromverbrauch der Leuchter würde sich um über 50%
reduzieren. In einigen Bereichen sind bereits Energiesparlampen vorhanden.
18
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c) Beleuchtung in Fluren, WC´s, Büros und Aufenthaltsräumen
Auch in diesen Bereichen sind bereits teilweise Energiesparlampen vorhanden.
Überwiegend werden aber Leuchtstofflampen mit KVG´s (konventionellen
Vorschaltgeräten) verwendet. Diese Leuchten sollten schrittweise gegen
Leuchtstofflampen mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG),
Energiesparlampen oder LED-Lampen ausgetauscht werden. Die benötigte
Helligkeit und evtl. auch die Lichtfarbe muss trotzdem gewährleistet werden.
d) Beleuchtung in Technik-, Lager- und Funktionsräumen
In diesen Bereichen kommt es auf die Beleuchtungsdauer an, wie dringend die
Leuchtmittel ausgetauscht werden sollten. In Keller- und Funktionsräumen, die
täglich 8 Stunden und mehr beleuchtet werden, ist ein schnellerer Austausch der
Leuchtmittel sinnvoll, als bei z.B. Archiven oder Lagerräumen, die nur selten
betreten werden. Auch hier bieten sich Leuchtstofflampen mit EVG´s, LEDRetrolampen oder Energiesparlampen an.
e) Einbau von Bewegungs- und Präsenzmeldern
In Räumen, in denen sich nicht permanent Personen aufhalten, sollten
Bewegungs- oder Präsenzmelder installiert werden, um zu vermeiden, dass
permanent die Beleuchtung eingeschaltet ist. Das trifft zu für WC-Räume,
Aufenthaltsräume, Archive oder Lager- und Technikräume sowie Flure, die wenig
frequentiert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass geeignete Leuchtmittel
eingesetzt werden.
Übersicht Veranstaltungsbeleuchtung
Quelle: Hr. Barthel Gewandhaus
19
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Zu der aufgeführten Veranstaltungsbeleuchtung mit einer Leistung von 112 kW
kommen noch die Leuchten in 348 Räumen bzw. Gebäudebereichen mit geschätzten
50 – 60 kW Leistung und einem Jahresstromverbrauch von ca. 180.000 kWh.
Wenn durch den Einsatz von energieeffizienterer Leuchtmittel nur ca. 40% Energie
(von ca. 600.000 kWh) eingespart werden kann, entspricht das einer
Kosteneinsparung von etwa 38.400,- € pro Jahr.
5.2.4
Kälteversorgung und Klimatechnik
Die benötigte Kälte wird über eine Fenkälteleitung von der Universität Leipzig
geliefert, Kaltwasser (6°C/12°C). Der vertraglich vereinbarte Anschlusswert für die
Kälteleistung ist nicht zu groß. Teilweise kann die Temperaturspreizung bzw. die
Kälteleistung vom Versorger nicht eingehalten werden.
Einige Anlagenkomponenten wurden bereits erneuert. Insgesamt sind die Anlagen
aber fast 35 Jahre alt mit deutlich schlechteren Wirkungsgraden als moderne. Die
Anlagen lassen sich auch nicht schnell und bedarfsgenau regeln. Große Teile der
Verteilungsnetze für Kaltwasser und Kaltluft sind aus heutiger Sicht unzureichend
gedämmt, was zu Energieverlusten führt. Deshalb werden auch größere Leistungen
benötigt.
Zahlreiche Pumpen sind nicht regelbar und sollten gegen Energieeffizienzpumpen
ausgetauscht werden.
Klimaanlage im Keller
Erneuerte Komponenten
20
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Übersicht der zentral belüfteten und klimatisierten Bereiche
Quelle: Hr. Barthel Gewandhaus
21
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Übersicht dezentrale Kühlgeräte
Quelle: Hr. Barthel Gewandhaus
5.2.5
Warmwasserbereitung
Für die Warmwasserbereitung stehen 2 liegende Warmwasserspeicher mit je 2.000
Litern zur Verfügung. Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme (260 kW
Wärmeleistung). Diese permanent vorgehaltene Warmwassermenge erscheint viel zu
groß. Warmes Wasser wird zum Duschen der Mitarbeiter, an den Handwaschbecken
der Toiletten sowie in Restaurant und Kantine benötigt. Es ist zu vermuten, dass
mindestens auf einen Speicher komplett verzichtet werden kann.
Da die Warmwasserspeicher 33 Jahre alt sind, sollten beide entsorgt und gegen
einen oder auch zwei Speicher mit bedarfsgerechtem Volumen ersetzt werden. Es
sollten möglichst stehende Speicher verwendet werden. Diese können effizienter
aufgeheizt werden und der sogenannte „Totraumanteil“ (nicht mit aufheizbarer
Bereich im Speicher) ist viel kleiner. Dadurch sinkt die Legionellengefahr.
Die große Wassermenge verursacht erhebliche Wärmeverluste und damit Kosten.
Bei einer Warmwassertemperatur von 60°C und einer angenommenen
Umgebungstemperatur von 20°C betragen die jährlichen Verluste ca. 5.860 kWh.
Das entspricht ca. 370,- € Wärmekosten.
Der tatsächliche Bedarf sollte ermittelt und die Speicherkapazität angepasst werden.
Auch wenn bei großen Abendveranstaltung ein höherer Gleichzeitigkeitsfaktor
berücksichtigt werden muss, kann durch die zur Verfügung stehende große
Wärmeleistung in kurzer Zeit warmes Wasser bereitet werden, mit entsprechender
Anlagentechnik. Das Speichervolumen sollte auf ein Minimum begrenzt werden und
dafür mehr im Durchlaufverfahren erwärmt werden. Das reduziert die
Legionellengefahr bzw. die Zirkulationswärmeverluste. Die Warmwasserbereitung
könnte dann auch dezentral, z.B. im Restaurant, erfolgen.
22
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5.2.6
Lüftung
Der größte Teil der Flächen des Gewandhauses wird über mechanische Lüftungsbzw. Klimaanlagen mit Frischluft versorgt.
Die Luft wird zentral über das Dach mittels 2 Lüftern á 45 kW Leistung angesaugt.
Diese Lüfter wurden bereits mit Frequenzumformern ausgerüstet im Rahmen des
Energieeinsparcontractings. Die angesaugte Luft wird bei Bedarf über frei im
Lüfterraum stehende Heizregister vorgewärmt. Konstruktionsbedingt ist der
Wirkungsgrad niedrig und bei sehr kalter Außenluft reicht die Übertragungsleistung
nicht aus. Weder die Lüfter noch die Wärmeübertrager entsprechen heute aktuellen
energetischen Standard auch nur ansatzweise. Im Rahmen des Contractingvertrages
mit der Fa. Siemens sind nach Aussage von Herrn Kamann weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz der Lüftungsanlage geplant.
Es wird eingeschätzt, dass durch moderne Lüftungstechnik ca. 20% bis 30% der
Betriebskosten eingespart werden kann, ohne Reduzierung der Volumenströme und
des Komforts. Für genauere Abschätzungen ist eine detailliertere Untersuchung der
gesamten Anlage erforderlich. Das wird evtl. noch im Rahmen des
Energieeinsparcontractings durchgeführt.
Eine Wärmerückgewinnung findet nur teilweise und mit geringem Wirkungsgrad statt.
Für mehr Effizienz sind komplexere Umbauten erforderlich.
Filter Luftansaugung
5.2.7
Ventilator Luftanfaugung
Durchführung hydraulischer Abgleich
Weder in der Heizungsanlage noch bei den Kälteanlagen sind Druckverluste und
Volumenströme bekannt. Deshalb wird empfohlen einen hydraulischen Abgleich
durchzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass jeder Strang mit dem
Volumenstrom versorgt wird, der benötigt wird. Zahlreiche alte ineffiziente Pumpen
müssen ausgetauscht werden gegen Energieeffizienzpumpen. Das funktioniert nur,
wenn ein hydraulisches Gleichgewicht vorhanden ist. Auf Grund fehlender
Planungsunterlagen oder nachträglicher Umbauten ist die nachträgliche Erfassung
und Berechnung ausgesprochen schwierig und aufwendig. Deshalb wird empfohlen,
in die einzelnen Stränge Strangregulierventile mit Messstutzen einzubauen. So
können Druckverluste und Volumenströme mit wenig Aufwand gemessen und
23
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analysiert werden. Zumindest strangweise kann dann eine Einregulierung
vorgenommen werden.
Die Heizkörperstränge sind nach dem „Tichelmannprinzip“ aufgebaut. Deshalb ist zu
vermuten, dass dort das mögliche Einsparpotential eher gering ist. Lediglich bei
nachträglich Eingebauten zusätzlichen Komponenten oder Änderungen sollte geprüft
werden. Bei den Versorgungssträngen für die Lüftungs- und Klimaanlagen könnte der
Optimierungsbedarf deutlich größer sein.
5.3
Nutzerverhalten und sonstige Maßnahmen
5.3.1
Beheizung Kellerräume
Zahlreiche Räume und auch Flure Keller werden beheizt. Es sollte geprüft werden,
welche dieser Räume auch ohne Beheizung auskommen. Das trifft auch auf
Treppenhäuser zu.
5.3.2
Klimatisierung von Räumen
Zahlreiche Räume im Gebäude werden klimatisiert. Es sollte geprüft werden, ob das
überall erforderlich ist. Der Energieaufwand für die Kühlung ist deutlich größer als für
Be- und Entlüftung, was meist ausreichend ist.
5.3.3
Sonnenschutzmaßnahmen
Mehrere Büro- und Aufenthaltsräume (Süd- und Westseite) verfügen über dezentrale
Splitt-Kühlanlagen aber teilweise nur über unzureichende
Sonnenschutzvorrichtungen.
Aus Gründen des Denkmalschutzes oder der Optik ist ein vollwertiger Sonnenschutz
schwierig. Der Fachhandel bietet aber ein großes Sortiment für innen oder zur
Beschichtung der Scheiben. So lassen sich im Sommer 60% bis 80% des
Strahlungseintrages reduzieren. Die Installationskosten sind meist geringer, als die
Betriebskosten der Kühlgeräte.
5.3.4
Reduzierung der Wärmelasten durch Beleuchtung
In den Sälen werden für die Beleuchtung während der Veranstaltungen zahlreiche
Scheinwerfer für die Bühnen aber auch viele weitere Lampen für Orchester oder
Zuschauerbereiche benötigt. Diese benötigen nicht nur viel Strom sondern
verursachen einen erheblichen Wärmeeintrag in die klimatisierten Räume. Diese
Wärme muss zusammen mit der von den Besuchern verursachten, abgeführt werden.
Auch in den anderen klimatisierten Bereichen würde der Einsatz energiesparender
Leuchtmittel den Kühlbedarf reduzieren.
24
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5.3.5
Montage von Abschirmplatten an den Heizkörpern vor Glasflächen
Heizkörper, die direkt vor Glasflächen stehen verursachen deutlich größere
Transmissions- und Strahlungswärmeverluste. Deshalb besteht gemäß EnEV 2014
eine Nachrüstpflicht von Abschirmplatten, die diese Wärmeverluste verringern.
Das trifft besonders für die Heizkörper in den Foyers zu (Westseite).
Die Heizkörper vor der Nordfassade sollten aber erst betrachtet werden, wenn die
Scheiben ausgetauscht sind.
5.3.6
Nutzungsmöglichkeiten regenerativer Energien
Durch die den besonderen Status des Gebäudes und die Anforderungen des
Denkmalschutzes ist aus heutiger Sicht keine sinnvolle Nutzung regenerativer
Energien möglich, da weder an der Außenfassade och auf den Dächern
Fotovoltaikplatten befestigt werden können. Die Nutzung solarer Wärme, wie auch
von nachwachsenden Rohstoffen verbietet sich durch die vorhandene Fernwärme mit
überwiegenden KWK-Anteil. Theoretisch denkbar wäre der Einsatz eines
Blockheizkraftwerks zur Abdeckung von Spitzenlasten bei Strom und Wärme, da
diese im Winter deckungsgleich sind. Das wär aber wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Übersicht Einsparpotential
6.1
Einsparpotential Gebäudehülle
Für die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle sind in der
nachfolgenden Tabelle Energieeinsparpotentiale, Kosten und ungefähre
Amortisationszeiten dargestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich an
den Anforderungen der EnEV 2014 und dem technisch machbaren. Das bedeutet
aber auch, dass in begründeten Fällen davon abgewichen werden kann. Das kann
auch der Fall sein, wenn bei Öffnung von Decken und Verkleidungen andere
Zustände vorgefunden werden, als vermutet.
Die für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verwendeten Preise sind Nettopreise und
beinhalten die Kosten für die energetischen Maßnahmen. Es handelt sich nicht um
eine Kostenschätzung nach DIN 276! Deshalb sind z.B. Kosten für Malerarbeiten,
neue Verkleidungen oder sonstige Umbauarbeiten nicht mit berücksichtigt.
Teilweise konnten die Kosten nur grob geschätzt werden, da wichtige Parameter
nicht bekannt sind, siehe z.B. Sanierung Glasflächen Nordportal.
Es ist nicht korrekt, die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen ausschließlich
über die Einsparung von Energiekosten zu beurteilen. So verbessern sich zum
Beispiel beim Austausch der Fenster durch die Dreifachverglasung erheblich der
Schallschutz und auch die Behaglichkeit in den Räumen. Arbeiten zur Werterhaltung
müssten ohnehin an Fenstern und Fassaden durchgeführt werden. Und nicht zu
vergessen die CO2-Ensparung als ein Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt Leipzig.
25
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Bauteil
Maßnahme
8
Außenwände
mit Zwischen
raum (Säle)
von außen
Außenwände
(Büros, Flure
Aufenthalts
räume) von
innen
Außenwände
(Foyer) und
Sockel
bereiche EG
von innen
Menge
in m²
U-Wert
spezifische
Kosten
in
Faktor
Wärmeverluste
in kWh
Energieeinsparung
der Maßnahme im
Vergleich
CO2Einspar
ung
Invest-
Heizkosten-
Amortisationszeit
kosten
einspa
rung
in Jahren
6,24
0,2
alt
neu
€/m²
K
alt
neu
kWh/a
kWh/
m²a
%
kg/a
€
€/a
a
Dämmung
der
Außenwände
mit 12cm
Schaumglas
WLG 040
2650
0,8
0,2
180
1
131175
41976
89199
34
68
17840
477.000
5.566
26,8
1550
0,8
0,2
160
1
76725
24552
52173
34
68
10435
248.000
3.256
25,5
700
0,8
0,2
160
1
34650
11088
23562
34
68
4712
112.000
1.470
25,5
Dämmung
der
Innenwände
mit 12cm
Spezialdämmplatten WLG
040
Dämmung
der
Innenwände
mit 12cm
SpezialDämmplatten
WLG 040
Fenster
Büros und
Foyer
Austausch der
Fenster Uw1,1
1135
3,4
1,1
950
1
254694
82401
172293
152
68
34459
1.078.25
0
10.751
28,6
Glasscheiben
Nordfassade
Austausch
der
Glasscheiben
und Rahmen
Uw-1,3
900
5,6
1,3
840
1
332640
77220
255420
284
77
51084
756.000
15.938
20,4
Dachterrasse
Dämmung der
Dachterrasse
mit 16cm
Schaumglas
350
0,7
0,2
360
1
16401
4620
11781
34
72
2356
126.000
735
34,9
Fußboden an
Außenluft
Durchgänge
Dämmung
mit 10cm
Mineralwolle
WLG 035
1650
0,7
0,2
95
0,6
46391
15682
30710
19
66
6142
156.750
1.916
26,3
26
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Energieeinsparung der Sanierungsmaßnahmen pro Jahr
kWh/a
350000
300000
250000
200000
150000
100000
50000
0
Ist-Zustand
Ziel-Zustand
Einsparung
27
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CO2-Einsparung der Maßnahmen in kg/a
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
Spezifische Energieeinsparung in kWh/m²a
kWh/m²a
300,0
250,0
200,0
150,0
100,0
50,0
0,0
28
Energieeffizienzkonzept Gewandhaus zu Leipzig
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Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen
35,0
Amortisation in Jahren
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
6.2
Einsparpotential Anlagentechnik
a) Reduzierung der Anschlussleistung Fernwärme
Es wird vermutet, dass nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen die
vorgehaltene Leistung für den Fernwärmeanschluss um ca. 500 kW auf 3.000 kW
reduziert werden kann. Grundlage ist eine aktualisierte Heizlastberechnung. Dadurch
würde sich der jährliche Leistungspreis um ca. 13.000,- € reduzieren.
b) Ersatz der 2 Warmwasserspeicher á 2.000 Liter durch bedarfsgerechte Speicher mit
energieeffizienter Dämmung. Die Kosteneinsparung durch geringere Wärmeverluste
beträgt ca. 300,- €/a
c) Dämmung der ungedämmten Rohrleitungen und Armaturen. Durch die Dämmung
gemäß EnEV 2014 können ca. 30.000 kWh Fernwärme pro Jahr eingespart werden.
Das entspricht 2.340,- €. Diese Maßnahme rechnet sich bereits im ersten Winter
durch die Energieeinsparung!
d) Ersatz der teilweise noch vorhandenen Umwälzpumpen in Warmwasser- und
Kaltwassernetz durch Energieeffizienzpumpen. Die Energieeinsparung dieser
29
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Maßnahmen ist ohne detailliertere Betrachtung schwer einschätzbar. Die Erfahrung
zeigt, dass sich die Amortisation der Installationskosten innerhalb von 2-4 Jahren
über die Energieeinsparung einstellt.
e) Durch die Verbesserung der Energieeffizienz bei der Lüftungsanlage durch
Austausch der Lüfter inkl. der Antriebe und der Wärmetauscher kann eine
Energieeinsparung von geschätzten 58.000 kWh bzw. 9.300,- € pro Jahr erzielt
werden. (Hierbei handelt es sich um eine grobe Schätzung, da keine detaillierten
Daten zur Verfügung standen)
f)
Um das Einsparpotential bei den Klimaanlagen abschätzen zu können, müssen
detailliertere Untersuchungen durchgeführt werden.
g) Bei der Beleuchtung können, wie bereits dargestellt, etwa 38.400,- € jährlich
eingespart werden durch den Einsatz energieeffizienter Beleuchtung.
6.3
CO2 - Einsparpotential durch die Sanierungsvorschläge
CO2-Einsparung in t/a
Maßnahmen der Gebäudehülle
Außenwände mit zwieschenraum (Säle) von außen
Außenwände (Büros, Flure Aufenthaltsräume) von innen
Außenwände (Foyer) und Sockelbereiche EG von innen
Fenster Büros und Foyer
Glasscheiben Nordfassade
Dachterrasse
Fußboden an Außenluft Durchgänge
18
10
5
34
51
2
6
Maßnahmen Anlagentechnik
Dämmen der ungedämmten Armaturen
Reduzierung Wärmeverluste Warmwasserbereitung
Austausch der Leuchtmittel
Optimierung derLüftungs- und Klima- Anlagentechnik
6
1
144
48
Gesamt
326
Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen können ca. 326 Tonnen CO2-Emission
eingespart werden.
30
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CO2-Einsparung in t/a
160
140
120
100
80
60
40
20
0
6.4
Verwendete Parameter für die Berechnung
Energiekosten:
Strom 0,16 €/kWh
Fernwärme 0,0624 €/kWh
CO2-Faktoren
Strom 0,6 g/kWh
Fernwärme 0,2 g/kWh
Energiepreissteigerung
8% pro Jahr
31
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Anhang
7.1
Zeichenerklärung / Abkürzungen:
a
Jahr(e)
W
Watt (Leistung)
kW
Kilowatt 1 kW = 1000 W (Leistung)
kWh
Kilowattstunde (Energieverbrauch)
kWh/a
Kilowattstunden pro Jahr
kWh/m²a
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
W/m²K
Watt pro m² und Temperaturdifferenz (siehe U-Wert)
°C
Temperatureinheit
K
Temperaturdifferenz
A/Ve
Verhältnis von Außenluft berührender Umfassungsfläche
und
beheiztem Volumen
CO2
Kohlendioxid
NOx
Stickoxid
DG
Dachgeschoß
OG
Obergeschoß
EG
Erdgeschoß
AW
Außenwand
FB
Fußboden
NGF
Nettogrundfläche
BGF
Bruttogrundfläche
32
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7.2
Begriffserläuterungen
Grundsätzliches
Der Gesetzgeber schreibt in seinem Berechnungsverfahren die energetische Betrachtung,
bezogen auf die Primärenergie (siehe unten), vor. Diese Werte sind z.B. im Energieausweis
oder bei der energetischen Gebäudebewertung aufgeführt. Die Primärenergiedaten müssen
auch als Grundlage für die Nachweisführung für verschiedene Nachweise oder
Förderprogramme verwendet werden.
Die Primärenergiebetrachtung führt allerdings zum Teil zu erheblichen Abweichungen
gegenüber den tatsächlich auftretenden Verbrauchswerten. Dies liegt zum einen an einem
von der tatsächlichen beheizten Gebäudefläche abweichenden Wert - die Nutzfläche nach
EnEV 2014 kann um 20 - 30 % größer sein - und zum anderen an der politischen Bewertung
der unterschiedlichen Energieträger - z.B. wird Strom mit dem Faktor 2,6 und Fern/Nahwärme aus einem Heizkraftwerk mit dem Faktor 0,7 multipliziert.
Damit Vergleiche gegenüber der Realität möglich sind, müssen die Werte für die Endenergie
(siehe unten) betrachtet werden.
Abgasverluste
Wärme, die mit dem Abgas der Heizanlage verloren geht, lässt sich durch Brennwerttechnik
oder Niedertemperatur-Heizanlagen reduzieren. Bei niedrigen Abgasverlusten besteht
allerdings die Gefahr der Schornsteinversottung. Die Abgasverluste sind für viele
Feuerungsanlagen durch die Erste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) begrenzt. Aus Abgas- und Bereitschaftsverlusten
wird der Jahresnutzungsgrad ermittelt.
Amortisation
Deckung der aufgewendeten Investitionskosten für ein Maßnahmenpaket durch deren
Einsparung. Die Amortisationsdauer wird statisch als Kosten/Nutzen-Verhältnis oder
33
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dynamisch unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und Finanzierungskosten ermittelt.
(siehe Energiepreise, Wirtschaftlichkeit)
Bereitschaftsverluste
Die Verluste eines Wärmeerzeugers, die außerhalb der Brennerlaufzeit auftreten, nennt man
Bereitschaftsverluste. Hohe Bereitschaftsverluste treten auf, wenn die Brennerlaufzeit im
Verhältnis zur Betriebszeit des Kessels kurz ist (Überdimensionierung), die
Kesselwassertemperatur hoch und/oder der Kessel schlecht wärmegedämmt ist. Bei alten
Kesseln können die Bereitschaftsverluste deutlich höher als die Abgasverluste sein und
führen maßgeblich zu einem schlechten Jahresnutzungsgrad.
Brennwert:
Der Brennwert ist die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung eines Brennstoffs
freigesetzt wird, wenn das dabei entstehende Wasser anschließend in flüssiger Form
vorliegt. Der Brennwert liegt um bis zu 11% (je nach Brennstoff) höher, als der Heizwert.
Daher können moderne Brennwertgeräte Wirkungsgrade über 100% aufweisen, bezogen auf
den Heizwert.
Brennwerttechnik:
In herkömmlichen Heizungsanlagen werden fossile Energieträger verbrannt. Die dabei
freiwerdende Wärme wird mit Weiterentwicklung der Technik immer besser ausgenutzt. Die
heißen Abgase werden über den Kamin ins Freie geleitet. In Brennwertgeräten werden diese
Abgase so stark abgekühlt, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert. Die
somit frei werdende Kondensationswärme steht zusätzlich zu Heizzwecken zur Verfügung.
Das Kondensat wird aufgefangen und in die Kanalisation abgeleitet.
Emissionen
Bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehende Schadstoffe und Abgase, die durch
Schornsteine und Abgasrohre an die Außenluft abgegeben werden und die Luft
verunreinigen. Bei fossilen Energieträgern sind dies im Wesentlichen CO2, SO2, NOx und
Stäube.
Endenergiebedarf
Energiemenge, die dem Gebäude zur Deckung der Nutzenergie für Heizung und
Trinkwarmwasser sowie zur Deckung der gesamten Verluste der Anlagentechnik im
Gebäude und der zum Betrieb der Anlagentechnik benötigten Hilfsenergie zur Verfügung
gestellt werden muss.
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Seit dem 01.02.2002 hat die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) die
Wärmeschutzverordnung (WSchVO95) abgelöst und wurde seither mehrmals erneuert. Sie
gilt nun seit dem 01.05.2014 in einer überarbeiteten Fassung. Für 2016 gelten weitere
Neuerungen und verschärfte Anforderungen für die Energieeffizienz der Gebäudehülle.
In der EnEV 2014 werden nicht nur maximale Transmissionswärmeverluste festgelegt,
sondern auch der maximale Jahres-Primärenergiebedarf. d. h., es gehen nicht nur die
Eigenschaften der Gebäudehüllflächen, sondern auch die der Anlagentechnik (Heizung,
Warmwassererzeugung) mit ein.
34
Energieeffizienzkonzept Gewandhaus zu Leipzig
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Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird über ein Referenzgebäude ermittelt,
welches in der Geometrie und Orientierung dem zu berechnenden Gebäude entspricht.
Für die bauliche Ausführung und die Anlagentechnik werden dazu jedoch Referenzwerte
nach EnEV 2014 angesetzt. Im Falle einer Sanierung sind maximale U-Werte der sanierten
Bauteile einzuhalten. Alternativ dürfen der Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifische
Transmissionswärmeverlust nachgewiesen werden. Die Höchstwerte für einen
entsprechenden Neubau dürfen dabei um maximal 40 % überschritten werden. Es gilt eine
Nachrüstverpflichtung für alte und schlechte Heizungsanlagen.
Energieinhalte:
In den deutschen Haushalten kommen unterschiedliche Energieträger zum Einsatz. Diese
liegen in unterschiedlichen Aggregatzuständen vor; fest (Kohle), flüssig (Heizöl) oder
gasförmig (Erdgas). Um dennoch Energieverbräuche unterschiedlicher Energieträger
miteinander vergleichen zu können, bezieht man sich auf die Energiegehalte. Jedes
Kilogramm, jeder Liter oder Kubikmeter enthält eine bestimmte Energiemenge. Für alle
Energieträger einheitlich wird diese in Kilowattstunden (kWh) angegeben.
Energiekennzahlen
Um den Energieverbrauch zu beurteilen, benutzt man Energiekennzahlen. Ähnlich wie der
Benzinverbrauch in Liter pro 100 km für Ihr Auto angegeben wird, kann bei Gebäuden der
jährliche Brennstoffverbrauch im Verhältnis zur beheizten Wohn- oder Nutzfläche gesetzt
werden.
Wenn man z.B. eine 100 m2 Wohnung mit jährlich 1000 m3 Erdgas beheizt, dann hat man
(bei einem Heizwert von ca. 10 kWh pro m3 Erdgas) eine spezifische Energiekennzahl von
ca. 100 kWh/m2a.
Energiekennzahlen dienen vorrangig zum Vergleich mit anderen Gebäuden gleicher Art und
Nutzung.
Beachten Sie jedoch: Bei Kennzahlvergleichen (und auch bei der Erstellung eines
Energiepasses) wird der Jahres-Heizwärmebedarf unter einheitlichen Randbedingungen
(Norm-Bedingungen: Beheizung der gesamten Nutzfläche mit 19°C, gleiche
Klimabedingungen und Luftwechselraten, usw.) ermittelt.
Hinweis: Anhand der Kennzahlen ist es nicht möglich, auf den tatsächlichen
Energieverbrauch des Gebäudes zu schließen!
Energiepreise
Einerseits ist eine langfristige Vorhersage der Energiepreise sehr spekulativ und damit in
einer belastbaren Weise nicht möglich, anderseits ist für eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit
von Energieeinsparmaßnahmen eine Annahme von Energiepreisen notwendig. Bei einer
Energiepreissteigerung von jährlich 10% ist der Wert der eingesparten Energie – bezogen
auf 20 Jahre – rund doppelt so hoch als bei einer Preissteigerung von jährlich 6% und wirkt
sich damit stark auf die Wirtschaftlichkeit aus. Energiepreise und Preissteigerungen waren in
der Vergangenheit für verschiedene Brennstoffe und Energieträger stark unterschiedlich.
Einen guten und laufend aktualisierten Vergleich dazu bietet die Energieagentur NRW unter
www.ea-nrw.de/infografik
Glaserdiagramm
Das Glaserdiagramm dient zur Beurteilung des Tauwasserausfalls in Bauteilen. Es dient als
35
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Alternative zur Berechnung nach dem Glaser-Verfahren. Zur Erstellung des
Glaserdiagramms wird das Bauteil in einem kartesischen Achsensystem eingefügt. Für
definierte Klimabedingungen wird der Temperaturverlauf in dem zu untersuchenden Bauteil
errechnet. Zu den Temperaturen an den Oberflächen und Trennschichten werden
Wasserdampfsättigungsdruck und Wasserdampfpartialdruck ermittelt und der Verlauf der
Wasserdampfdruckkurven über der wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke
grafisch dargestellt. Anhand der Kurvenverläufe kann festgestellt werden, ob und in welchem
Bereich des Bauteils Tauwasser anfällt. Dabei ist zu beachten, dass zwar der
Temperaturverlauf innerhalb einer homogenen Schicht linear verläuft, nicht aber der
Sattdampfdruck. Es müssen daher zur korrekten Berechnung des Partialdruckverlaufs bei
Kondensationszonen die Tangenten an die Sattdampfkurve gelegt werden. Eine Näherung
ist im Rahmen der Genauigkeit der Basiswerte zulässig. Kondensationswärme und
Verdunstungskälte bleiben in der derzeitigen Normung unberücksichtigt. Dasselbe gilt für
den Feuchtetransport durch Sorption. Einige Verfahren berücksichtigen aber die
Häufigkeitsverteilung der Außentemperatur über die Befeuchtungsperiode. (Quelle:
Wikipedia)
g-Wert
Strahlungsdurchlässigkeit transparenter Flächen (Fenster). Je kleiner dieser dimensionslose
Faktor ist, desto geringer ist die Strahlungsdurchlässigkeit und desto geringer werden die
solaren Wärmegewinne.
Heizenergiebedarf (QE)
Der ermittelte Heizenergiebedarf berücksichtigt nicht den Energieeinsatz für die
Warmwasserbereitung, sowie die Energieverluste, die bei der Wärmeerzeugung in der
Heizungs- und Warmwasseranlage auftreten. Es handelt sich um die Abgasverluste aus der
Feuerung, Strahlungsverluste des Kessels an den Heizungsraum, Wärmeverluste der
Verteilungsleitungen im Kellerbereich sowie durch unzureichende Regelungseinrichtungen
und hydraulische Abgleichmaßnahmen der Heizwasserverteilung.
Im sogenannten Heizenergiebedarf (QE) werden diese Verluste mit dem Heizwärmebedarf
addiert, Ergebnis ist der „Brutto-Energiebedarf“.
Durch die Energiebilanz wird der rechnerische Jahres-Heizenergiebedarf festgelegt. Dieser
Energieverbrauch dient als Maßstab für die energetische Beurteilung Ihres Gebäudes und
kann mit den gemessenen Brennstoffverbräuchen, diese jedoch klimabereinigt, verglichen
werden.
Heizkörperthermostat
Regelungseinrichtung am Heizkörper. Das Ventil wird nur dann geöffnet, wenn eine
eingestellte Soll-Temperatur unterschritten wird. Heute bei Gebäuden Pflicht.
Heizlast
Zur Aufrechterhaltung einer bestimmte Raumtemperatur notwendige Wärmemenge je
Zeiteinheit in Watt. Die Heizlast multipliziert mit einer Zeitspanne, in der diese Wärmeleistung
erbracht wird, ergibt den Wärmebedarf. Benötigt ein Raum beispielsweise eine Heizlast von
konstant 1 kW (Kilowatt), so entsteht innerhalb einer Stunde ein Heizwärmebedarf von 1
kWh.
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Heizwärmebedarf (QH)
Als Heizwärmebedarf (QH) bezeichnet man, vereinfacht ausgedrückt, die Energiemenge, die
zur Beheizung eines Gebäudes unter Berücksichtigung definierter Vorgaben erforderlich ist.
Die Vorgaben wie Innen-, Außentemperaturen, Heizgradtage usw. sind in dem in der
Wärmeschutzverordnung vorgegebenen Berechnungsverfahren festgeschrieben und wurden
entsprechend der vorhandenen Situation (z.B. Nutzergewohnheiten) angepasst.
Der Heizwärmebedarf ist die Summe von Transmissionswärmeverluste,
Lüftungswärmeverluste abzüglich der nutzbaren solaren und inneren Wärmegewinne: er wird
auch als „Netto-Energiebedarf“ bezeichnet.
Heizwert:
Der Heizwert ist die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung eines Brennstoffs
freigesetzt wird, wenn dabei das entstehende Wasser anschließend in dampfförmigen
Zustand vorhanden ist.
Interne Wärmegewinne (QI)
Im Inneren der Gebäude entsteht durch Personen, elektrisches Licht, Elektrogeräte usw.
Wärme, die ebenfalls bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs in der Energiebilanz
angesetzt werden kann.
Jahresnutzungsgrad
Ist das Verhältnis der von einer Feuerungsanlage nutzbar abgegebenen Wärmemenge zu
dem der Feuerungsanlage mit dem Brennstoff zugeführten Wärmeinhalts, bezogen auf ein
Jahr. Ein System mit hohem Jahresnutzungsgrad arbeitet wesentlich wirtschaftlicher.
Schlechte Nutzungsgrade kommen durch hohe Bereitschaftsverluste und/oder hohe
Abgasverluste zustande.
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Hydraulischer Abgleich
Zum hydraulischen Abgleich sind die Wassermengen der einzelnen Heizkörper oder
Fußbodenheizungen zu begrenzen, die Leitungsstrange abzugleichen, die Pumpenleistung
anzupassen und die Vorlauftemperatur einzustellen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen VOB Teil C und DIN 18380 verpflichten den Fachhandwerker zum
hydraulischen Abgleich. Zur Erlangung von Fördermitteln wird in der Regel der Nachweis
des hydraulischen Abgleichs gefordert. Ein mangelhafter hydraulischer Abgleich kann zu
Funktionsstörungen sowie zu erhöhtem Brennstoff- und Pumpenstromverbrauch fuhren.
Hydraulischer Abgleich
Kein hydraulisches Gleichgewicht durch
fehlenden Abgleich
Hydraulisches Gleichgewicht durch Abgleich
Jahres-Primärenergiebedarf
Energiemenge für die Beheizung, Warmwasserbereitung, Belüftung und Kühlung eines
Gebäudes einschließlich der Verluste der Anlagentechnik sowie des energetischen
Aufwands für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers. Der Anteil
regenerativer Energien ist im Jahres-Primärenergiebedarf bereits abgezogen. Der JahresPrimärenergiebedarf ist die Hauptanforderungsgröße der Energieeinsparverordnung und
bezeichnet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes.
Kesselwirkungsgrad
Ist das Verhältnis der von einer Feuerungsanlage nutzbar abgegebenen Wärmemenge zu
dem der Feuerungsanlage mit dem Brennstoff zugeführten Wärmeinhalt im Dauerbetrieb bei
Nennleistung. Er berücksichtigt die Abgasverluste und Wärmeverluste an den Aufstellraum
eines Heizkessels. Regelverluste, Verluste im Teillastbetrieb und Bereitschaftsverluste
bleiben jedoch unberücksichtigt. Diese sind im Jahresnutzungsgrad enthalten.
Kosten/Nutzen-Verhältnis
Das Kosten/Nutzen-Verhältnis ist das Verhältnis zwischen energetisch bedingten
Investitionskosten (Kosten) zur Energiekosteneinsparung (Nutzen) ohne Berücksichtigung
von Finanzierungskosten und Energiepreissteigerung. Das Kosten/Nutzen-Verhältnis dient
zur Einordnung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen.
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Lüftungswärmeverluste (QL)
Lüftungswärmeverluste entstehen durch Öffnen von Fenstern und Türen, aber auch durch
Undichtigkeiten der Gebäudehülle. Die Undichtigkeit kann bei Altbauten insbesondere bei
undichten Fenstern und in unsachgemäß ausgebauten Dachräumen zu erheblichen
Wärmeverlusten führen.
Luftwechselrate
Anteil der stündlich ausgetauschten Luftmenge im Verhältnis zum beheizten Luftvolumen
des Gebäudes. Eine Luftwechselrate von 0,7 /h bedeutet beispielsweise, dass bei einem
Gebäude mit einem Luftvolumen von 1000 m³ jede Stunde 700 m³ Raumluft gegen Außenluft
ausgetauscht werden.
Nachtabsenkung
Regelungseinrichtung, die automatisch (nach Zeitschaltuhr) für einige Stunden (v.a. nachts)
die Vorlauftemperatur des Heizkessels um 3-5°C herunter regelt.
Niedertemperatur
Mit einer entsprechenden Heizungsanlage und größeren Heizkörperflachen kann man mit
einer niedrigeren Temperatur des Heizwassers heizen. Gute Heizungsanlagen (heute
Standard bei Heizkörpern) können mit 40°-55°C Vorlauftemperatur auskommen, bei
Fußboden- oder Wandheizungen sogar mit unter 35°C. Die dadurch niedrigeren
Bereitschafts- und Abgasverluste fuhren zu einem geringeren Energieverbrauch, benötigen
aber auch einen besonderen Schornstein (Schornsteinversottung). Ein NiedertemperaturHeizkessel ist ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40
Grad Celsius betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur
Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann.
Nutzungsdauer
Angenommene Lebensdauer einer technischen Anlage oder einer Wärmedämmmaßnahme,
während der sie die geplanten Aufgaben rentabel erfüllen kann.
Nutzenergie Heizung
Wärmemenge (Nutzenergie), die das Heizsystem an die beheizten Räume übergeben muss,
um die Räume auf der gewünschten Innentemperatur halten zu können. Der
Nutzenergiebedarf Heizung errechnet sich aus der energetischen Qualität der
Gebäudekonstruktion (Transmissions- und Lüftungswärmebedarf, solare und interne
Wärmegewinne). Die Nutzenergie beinhaltet keine Wärmeverluste der Heizungsanlage!
Regelung
Heizenergieverluste können durch optimale Regelung weitgehend minimiert werden.
Wichtige Ansatzpunkte: Wärme soll nur dahin gelangen, wo sie zur Zeit auch benötigt wird
(Heizkörper- und Raumthermostate); die Vorlauftemperatur soll nur so hoch sein, wie sie zur
Erfüllung des Heizzweckes unbedingt erforderlich ist (Nachtabsenkung, Außenthermostat).
Die Feuerungsleistung des Brenners soll so eingestellt werden, dass unnötige
Bereitschaftsverluste vermieden werden.
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Regenerative Energien
Auch erneuerbare Energien genannt, sind die in der Umwelt vorhandene und sich durch
natürliche Vorgänge erneuernde Energieformen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
Sonnenenergie (Solarkollektoren und Photovoltaik), Umweltwärme (nutzbar gemacht mit
Wärmepumpen), Erdwärme (aus tiefen Erdschichten), Wasserkraft (Wasserkraftwerke),
Wellenenergie, Windenergie sowie Biomasse (Holz, Biogas etc.)
Schadstoffe
Beim Hausbrand entstehen im Wesentlichen die Schadstoffe CO2, SO2, NOx und Stäube.
(siehe auch Emissionen)
CO2
Kohlendioxid ist ein geruchs- und farbloses Gas, das bei jeder Verbrennung von
Kohlenwasserstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Holz entsteht und für den
"Treibhauseffekt" mitverantwortlich ist. Kann ausschließlich durch Verringerung des
eingesetzten Brennstoffes reduziert werden. Bei regenerativen Energien wie Holz
wird das CO2 wieder durch das nachwachsende Holz gebunden; man spricht hier
daher von CO2-Neutralitat.
SO2
Schwefeldioxid ist ein übelriechendes Gas, hautreizend und giftig. Entsteht bei der
Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe (Kohle, Heizöl, etc.). Mitverantwortlich für
den "sauren Regen" (Waldsterben).
NOx
Stickoxide (NO und NO2) sind Atemgifte, Mitverursacher des "sauren Regens".
Staub
In diesem Zusammenhang anfallende Kleinstpartikel (auch Rus), die bei der
Verbrennung, insbesondere fester (besonders Kohle) und flüssiger Brennstoffe
freigesetzt werden.
Solare Wärmegewinne (QS)
Das durch die Fenster eines Gebäudes, insbesondere die mit Südausrichtung, einstrahlende
Sonnenlicht wird im Innenraum zum großen Teil in Wärme umgewandelt.
Schornsteinversottung
Durch Kondensation der Abgase (bei der Verbrennung von 1 m³ Erdgas entsteht rund 2kg
Wasserdampf, bei 1 Liter Heizöl rund 1 kg) hervorgerufene Schaden am Schornstein. Treten
häufig bei niedrigen Abgastemperaturen auf, da der (schwefelhaltige) Wasserdampf als
schwefelige Säure bereits im Schornstein auskondensiert. Kann durch angepasste
Schornsteinquerschnitte mit feuchteunempfindlichen Materialien verhindert werden.
Treibhauseffekt
Ähnlich wie in einem Gewächshaus, wird unter anderem durch die Erhöhung der CO2Konzentration in der Atmosphäre immer mehr verhindert, dass die Wärme der reflektierten
Sonnenstrahlen wieder in den Weltraum zurückgestrahlt werden kann.
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Transmission
Wärmedurchgang durch ein Bauteil, durch Strahlung und durch Konvektion an den
Oberflächen. Wird errechnet aus dem U-Wert und der Fläche des Bauteils.
Transmissionswärmeverluste (QT)
Als Transmissionswärmeverluste bezeichnet man die Wärmeverluste, die durch
Wärmeleitung (Transmission) der wärmeabgebenden Gebäudehülle entstehen.
Wärmeabgebende Bauteile sind: Außenwände – Fenster – Dächer – Decken.
Die Größe dieser Verluste ist direkt abhängig von der Dämmwirkung der Bauteile und wird
durch den U-Wert (Erklärung – siehe Anhang) angegeben.
Trinkwasserwärmebedarf
Benötigte Nutzenergie für Trinkwarmwasser
U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)
Der früher als „k-Wert“ bezeichnete Wert ist ein Maß für den Wärmedurchgang durch ein
Bauteil. Die Einheit ist „Watt pro m² Fläche und pro 1 Grad Temperaturdifferenz zwischen
den Lufttemperaturen beiderseits des Bauteils (W/m²K). Je kleiner der Wert ist, desto besser
ist der Wärmeschutz.
Wärmebrücken
Wärmebrücken sind Bereiche der Gebäudehülle, bei denen gegenüber den Hüllflächen
besonders hohe Wärmeverluste auftreten. Neben geometrischen (Ecken, Kanten) gibt es
insbesondere konstruktive Wärmebrücken, die an Bauteilanschlüssen (Fenster, Balkon, usw.
auftreten. In der Energieeinsparverordnung werden lineare Wärmebrücken durch einen
Aufschlag auf den Transmissionswärmeverlust der gesamten Gebäudehülle berücksichtigt.
Dieser Aufschlag wird in der Regel pauschal angesetzt, kann aber auch genau errechnet
werden.
Wärmedämmung
Wichtigste (meist auch kostengünstigere) Methode der Energieeinsparung. Durch
Wärmedämmung wird die Transmission (Wärmeverlust durch Bauteile) herabgesetzt. Zur
Wärmedämmung genutzte Baustoffe werden nach ihrer Wärmeleitfähigkeit, ihren Kosten,
ihrem Energieaufwand bei der Herstellung und unter ökologischen Kriterien beurteilt bzw.
unterschieden. Gängige Baustoffe sind Polystyrol, Mineralwolle (Stein- oder Glaswolle),
Polyurethanschäume, Kork, Zellulosefasern, Holzfasern u.v.m.
Wärmeleitfähigkeit
Die Wärmeleitfähigkeit λ gibt an, wie gut oder schlecht wärmeleitend ein Baustoff ist. Gut
wärmedämmende Baustoffe haben eine geringe Wärmeleitfähigkeit (λ < 0,04 W/mK),
schlecht wärmedämmende Baustoffe eine hohe (Beton: λ = 2,30).
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7.3
Übersicht der verwendeten Normen und Verordnungen
Datum
Bezeichnung
2009-04
2005-02 DIN 277
Energieeinsparverordnung EnEV 2014
Teil 1
- Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau
Teil 1 - Begriffe, Ermittlungsgrundlagen
2003-06 DIN EN 832
- Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden
2003-07 DIN 4108
Teil 2
- Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
2001-07 DIN 4108
Teil 3
- Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen,
Berechnungsverfahren und Hinweise
2004-07 DIN V 4108 Teil 4
- Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
Teil 4: Wärme- und Feuchteschutz Bemessungswerte
2006-03 DIN V 4108 Bbl 2
- Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
Wärmebrücken, Planungs- und Ausführungsbeispiele
2003-10 DIN EN ISO 6946
- Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und
Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren
2006-12 DIN EN ISO 10077-1 - Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
Teil 1 : Vereinfachtes Verfahren
2000-07 DIN EN 12524
- Baustoffe und -produkte - Eigenschaften
Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte
Tabellierte Bemessungswerte
1998-12 DIN EN ISO 13370
- Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden
Wärmeübertragung über das Erdreich
1999-10 DIN EN ISO 13789
- Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden
Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient
2007-02 DIN V 18599 Teil 1
- Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe,
Zonierung und Bewertung der Energieträger
2007-02 DIN V 18599 Teil 2
- Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen
von Gebäudezonen
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An-Institut an der Hochschule Merseburg
2007-02 DIN V 18599 Teil 3
- Nutzenergiebedarf für die
energetische Luftaufbereitung
2007-02 DIN V 18599 Teil 4
- Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
2007-02 DIN V 18599 Teil 5
- Endenergiebedarf von Heizsystemen
2007-02 DIN V 18599 Teil 6
- Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und
Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
2007-02 DIN V 18599 Teil 7
- Endenergiebedarf von Raumlufttechnikund Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
2007-02 DIN V 18599 Teil 8
- Nutz- und Endenergiebedarf von
Warmwasserbereitungssystemen
2007-02 DIN V 18599 Teil 9
- End- und Primärenergiebedarf von
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
2007-02 DIN V 18599 Teil 10 - Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
2013-06 VDI 3807-Blatt 1
Verbrauchskennwerte für Gebäude - Grundlagen
2012-11 VDI 3807-Blatt 2
Verbrauchskennwerte für Gebäude – Heizung, Wasser, Strom
Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen –
2012-09 VDI 2067-Blatt 1
Grundlagen und Kostenrechnung
Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen –
2013-09 VDI 2067-Blatt 10
Energiebedarf von Gebäuden für Heizen, Kühlen, Be- und
Entfeuchten
43
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7.4
Liste verwendeter Literatur und sonstige Unterlagen
Leitfaden “Energieeinsparung und Denkmalschutz“ – Deutsche Energieagentur 14.09.2010
Energieeffizienz und Energieeinsparung in historischen denkmalgeschützten Gebäuden
UNESCO Welterbe Quedlinburg“ (Rudolph Koehler, Dipl.-Ing. Tobias Weyhe) 08-2012
Taschenbuch für Heizung und Klimatechnik (Recknagel-Sprenger-Schramek) 94/95
Vorplanung – Gewandhaus zu Leipzig Energetische Sanierung der Gebäudehülle –
Fenstererneuerung, Bauabschnitt 1 (U. Kabitzsch, Architektin, B. Schöneich, Techn. Leiter
Gewandhaus) 09.09.2014
Studie – Energetische Sanierung der Gebäudehülle (U. Kabitzsch, Architektin, T. Schmidt,
Ing. für Bauwerkserhaltung) 28.03.2014
Energetische Bewertung Gewandhaus (K. Kamann, Ing. Büro f. Technische
Gebäudeausrüstung) 14.04.2014
Datenmaterial zur Verwendung für ein energetisches Gutachten über das Gewandhaus zu
Leipzig (J. Bartel) 10.06.2014
7.5
Verwendete Internetseiten:
www.dena.de
www.ea-nrw.de
www.energieportal24.de
44
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