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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064078.pdf
Größe
304 kB
Erstellt
26.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02885 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Ausführungsbeschluss zum Erdgaseinkauf mit Biogasanteil für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig und deren Eigenbetriebe ab 01.06.2017 wird mit einem Anteil von Gas aus erneuerbaren Energien (Biogas) von mindestens 6 % europaweit für eine Laufzeit von 2 Jahren und eine Option zur Vertragsverlängerung für 1 Jahr ausgeschrieben. Die für die Ausschreibung benötigten finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2017/18 bereits berücksichtigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Anlagen: 1 Begründung 2 Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014-2020, Auszug 3 Struktureinheiten, die in die Ausschreibung einbezogen werden sollen Begründung: Die bestehenden Gaslieferverträge mit einem Biogasanteil von 3 % für die städtischen Liegenschaften, die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig und im geringen Umfang für Straßenbeleuchtung, sowohl im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH, als auch im Netzgebiet der Mitnetz Gas GmbH (Vergabeverfahren L14-6541-06-0068) enden zum 31.05.2017. Um die Erdgasversorgung ab 01.06.2017 zu sichern, sind neue Versorgungsverträge über eine europaweite Ausschreibung zu möglichst günstigen Konditionen abzuschließen. Aus dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), in der Fassung vom 20.10.2015 (§ 5, Abs. 2 und § 5a, Abs. 1), geht hervor, dass bei Neubauten und grundlegender Renovierung der Wärme- und Kälteenergiebedarf gasbeheizter Gebäude teilweise durch regenerative Energien oder durch Ersatzmaßnahmen gedeckt werden muss. Eine Möglichkeit ist die Biogasverbrennung von mindestens 30 % bei Neubauten bzw. mindestens 25 % bei grundlegenden Renovierungen öffentlicher Gebäude. Zur Zeit erhalten nachfolgende wärmeseitig gasversorgte Gebäude einen Biogasanteil: Objektname Adresse Neubau / Biogasanteil Sanierung in MWh Kindertagesstätte Lichtenbergweg 3 Neubau 26 MWh1 30% Kindertagesstätte Bornaische Straße 184 Neubau 31 MWh1 30% Feuerwehrzentrum, Gerhard-Ellrodt-Straße Neubau 1.BA 29 c,d 280 MWh 30% Marienbrunner Schule An der Märchenwiese 49 Sanierung 130 MWh 25% Freizeitzentrum „KAOS“ Wasserstraße 18 Sanierung 75 MWh 25% 130 MWh 30% 40 MWh 25% 95 MWh 25% Feuerwehrzentrum, Gerhard-Ellrodt-Straße Neubau 2.BA 29 c,d Georg-MaurerBibliothek Zschocherische Straße Sanierung 14 Schule am Weißeplatz, Haus 1 Ferdinand-Jost-Straße Sanierung und 33 Erweiterungsbau 1 realer Biogasanteil im 1. Jahr nach Neubau Biogasanteil in % Im neuen Vertragszeitraum sollen die Schule am Weißeplatz, Haus 2, die Kindertagesstätte Lindenallee 3a, der 3. Bauabschnitt des Feuerwehrzentrums und der Neubau der Schule BöhlitzEhrenberg nach Neubau oder Sanierung anteilig mit Biogas versorgt werden. Der Biogasanteil dafür wird ca. 310 MWh/a betragen. Hinzu kommen weitere Objekte, deren Bau oder Sanierung noch nicht beschlossen sind, aber im neuen Vertragszeitraum (mindestens bis 31.05.2019, bei Wahrnahme der Option bis 31.05.2020) zu berücksichtigen sind. Die o. g. Objekte erhöhen den Biogasanteil auf vorerst ca. 1.117 MWh/a (2,5 %). Aus der Erfahrung des letzten Ausschreibungszeitraumes und in Abwägung kommender Sanierungen wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen: Die Lieferung von Erdgas mit einem Anteil an Gas aus erneuerbaren Energien (Biogas) von mindestens 6 % über alle Abnahmestellen gesehen, wird ab 01.06.2017 ausgeschrieben. Dies geht einher mit dem am 21.05.2014 in der Ratsversammlung beschlossenen Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014-2020. Im Punkt 2.15 wurde die Erhöhung des Biogasanteils auf 6 % ab 2018, das entspricht ca. 2.600 MWh/a, unter Beachtung der Verfügbarkeit, des Nachweises der Zertifizierung „Grünes Gas Label“ und der potentiellen Mehrkosten mit entschieden (s. Anlage 1). 2017 soll im EEA-Prozess die Goldautenthifizierung erreicht werden (Beschluss der Ratversammlung RBV-2072/14). Die Erhöhung des Biogasanteils an der Gasversorgung städtischer Objekte würde einen Beitrag zur möglichen Auszeichnung leisten. Die Kosten für Biogas werden mit ca. 11,0-12,0 Ct/kWh gegenüber ca. 5,0-6,0 Ct/kWh für Erdgas veranschlagt. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 43 GWh und einer Erhöhung des Biogasanteils von 3 % auf 6 % kommt es durch die Nutzung des erhöhten Biogasanteils zwar dafür zu Mehrkosten, aber durch die aktuellen Marktsituation der Preisentwicklung für herkömmliches Erdgas stehen jedoch Einsparungen entgegen, so dass für die Haushaltsplanung 2017/18 von keinem Mehrbedarf ausgegangen wird. Diese Vergabe von Erdgas stellt daher gegenüber der vorhergehenden Ausschreibung kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar, weil der Mindestanteil an Gas aus erneuerbaren Energien von 3 % auf 6 % erhöht werden soll. Es ist sinnvoll, die Beschaffung von Biogas mengenmäßig und damit prozentual nicht niedriger zu begrenzen, um die Möglichkeit des Biogaseinsatzes bei Neubau oder nach Sanierung entsprechend EEWärmeG auch weiterhin zu ermöglichen. Im Vorfeld wurde mit den für die Region Leipzig relevanten Firmen (Verbundnetz Gas AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und Stadtwerke Leipzig GmbH) die Verfügbarkeit, Konditionen und Konsequenzen beraten. Technisch ist die Bereitstellung von Erdgas mit einem 6% -igen Biogasanteil in den Netzgebieten der Netz Leipzig GmbH und Mitnetz Gas GmbH möglich. Wie in den vergangenen Ausschreibungen werden die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig angefragt, ob sie Teilnehmer dieser Ausschreibung sein wollen. Ziel ist es, ein günstiges Gesamtergebnis für das Paket zu erzielen. Vermieden wird mit einem 6 %-igen Anteil Biogas eine CO2-Emission von ca. 540 t/a. Der Wertumfang für eine Laufzeit von 2 Jahren und einer Option zur Vertragsverlängerung um ein Jahr übersteigt die dem Oberbürgermeister übertragene Entscheidungsbefugnis zur Ausführung von Vorhaben außerhalb von Bauleistungen gem. § 19.7 der Hauptsatzung (> 250.000,00 €) und muss deshalb dem Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben werden. Die von der Gasrauschreibung betroffenen Struktureinheiten sind in der Anlage 2 aufgeführt. Anlage 2 zur Begründung Struktureinheiten, die in die Ausschreibung einbezogen werden sollen Struktureinheiten vom Amt für Gebäudemanagement bewirtschaftete Ämter: Amt für Jugend, Familie und Bildung Amt für Sport Amt für Stadtgrün und Gewässer Branddirekton Hauptamt Kulturamt Leipziger Städtische Bibliotheken Verkehrs- und Tiefbauamt weitere Ämter / Eigenbetriebe: Sozialamt Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Oper Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Theater der Jungen Welt, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig