Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064078.pdf
Größe
304 kB
Erstellt
26.05.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02885
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Ausführungsbeschluss zum Erdgaseinkauf mit Biogasanteil für die Abnahmestellen
der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig und deren Eigenbetriebe ab
01.06.2017 wird mit einem Anteil von Gas aus erneuerbaren Energien (Biogas) von mindestens 6 %
europaweit für eine Laufzeit von 2 Jahren und eine Option zur Vertragsverlängerung für 1 Jahr
ausgeschrieben.
Die für die Ausschreibung benötigten finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2017/18
bereits berücksichtigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Anlagen:
1
Begründung
2
Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014-2020, Auszug
3
Struktureinheiten, die in die Ausschreibung einbezogen werden sollen
Begründung:
Die bestehenden Gaslieferverträge mit einem Biogasanteil von 3 % für die städtischen Liegenschaften, die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig und im geringen Umfang für Straßenbeleuchtung,
sowohl im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH, als auch im Netzgebiet der Mitnetz Gas GmbH
(Vergabeverfahren L14-6541-06-0068) enden zum 31.05.2017. Um die Erdgasversorgung ab
01.06.2017 zu sichern, sind neue Versorgungsverträge über eine europaweite Ausschreibung zu
möglichst günstigen Konditionen abzuschließen.
Aus dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), in der
Fassung vom 20.10.2015 (§ 5, Abs. 2 und § 5a, Abs. 1), geht hervor, dass bei Neubauten und
grundlegender Renovierung der Wärme- und Kälteenergiebedarf gasbeheizter Gebäude teilweise
durch regenerative Energien oder durch Ersatzmaßnahmen gedeckt werden muss. Eine
Möglichkeit ist die Biogasverbrennung von mindestens 30 % bei Neubauten bzw. mindestens
25 % bei grundlegenden Renovierungen öffentlicher Gebäude.
Zur Zeit erhalten nachfolgende wärmeseitig gasversorgte Gebäude einen Biogasanteil:
Objektname
Adresse
Neubau / Biogasanteil
Sanierung in MWh
Kindertagesstätte
Lichtenbergweg 3
Neubau
26 MWh1
30%
Kindertagesstätte
Bornaische Straße 184 Neubau
31 MWh1
30%
Feuerwehrzentrum, Gerhard-Ellrodt-Straße
Neubau
1.BA
29 c,d
280 MWh
30%
Marienbrunner
Schule
An der Märchenwiese
49
Sanierung
130 MWh
25%
Freizeitzentrum
„KAOS“
Wasserstraße 18
Sanierung
75 MWh
25%
130 MWh
30%
40 MWh
25%
95 MWh
25%
Feuerwehrzentrum, Gerhard-Ellrodt-Straße
Neubau
2.BA
29 c,d
Georg-MaurerBibliothek
Zschocherische Straße
Sanierung
14
Schule am
Weißeplatz, Haus 1 Ferdinand-Jost-Straße
Sanierung
und
33
Erweiterungsbau
1
realer Biogasanteil im 1. Jahr nach Neubau
Biogasanteil
in %
Im neuen Vertragszeitraum sollen die Schule am Weißeplatz, Haus 2, die Kindertagesstätte
Lindenallee 3a, der 3. Bauabschnitt des Feuerwehrzentrums und der Neubau der Schule BöhlitzEhrenberg nach Neubau oder Sanierung anteilig mit Biogas versorgt werden. Der Biogasanteil
dafür wird ca. 310 MWh/a betragen. Hinzu kommen weitere Objekte, deren Bau oder Sanierung
noch nicht beschlossen sind, aber im neuen Vertragszeitraum (mindestens bis 31.05.2019, bei
Wahrnahme der Option bis 31.05.2020) zu berücksichtigen sind. Die o. g. Objekte erhöhen den
Biogasanteil auf vorerst ca. 1.117 MWh/a (2,5 %).
Aus der Erfahrung des letzten Ausschreibungszeitraumes und in Abwägung kommender
Sanierungen wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
Die Lieferung von Erdgas mit einem Anteil an Gas aus erneuerbaren Energien (Biogas) von
mindestens 6 % über alle Abnahmestellen gesehen, wird ab 01.06.2017 ausgeschrieben.
Dies geht einher mit dem am 21.05.2014 in der Ratsversammlung beschlossenen Energie- und
Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig 2014-2020. Im Punkt 2.15 wurde die Erhöhung des
Biogasanteils auf 6 % ab 2018, das entspricht ca. 2.600 MWh/a, unter Beachtung der
Verfügbarkeit, des Nachweises der Zertifizierung „Grünes Gas Label“ und der potentiellen
Mehrkosten mit entschieden (s. Anlage 1).
2017 soll im EEA-Prozess die Goldautenthifizierung erreicht werden (Beschluss der
Ratversammlung RBV-2072/14). Die Erhöhung des Biogasanteils an der Gasversorgung
städtischer Objekte würde einen Beitrag zur möglichen Auszeichnung leisten.
Die Kosten für Biogas werden mit ca. 11,0-12,0 Ct/kWh gegenüber ca. 5,0-6,0 Ct/kWh für Erdgas
veranschlagt. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 43 GWh und einer Erhöhung des Biogasanteils
von 3 % auf 6 % kommt es durch die Nutzung des erhöhten Biogasanteils zwar dafür zu
Mehrkosten, aber durch die aktuellen Marktsituation der Preisentwicklung für herkömmliches
Erdgas stehen jedoch Einsparungen entgegen, so dass für die Haushaltsplanung 2017/18 von
keinem Mehrbedarf ausgegangen wird.
Diese Vergabe von Erdgas stellt daher gegenüber der vorhergehenden Ausschreibung kein
Geschäft der laufenden Verwaltung dar, weil der Mindestanteil an Gas aus erneuerbaren Energien
von 3 % auf 6 % erhöht werden soll.
Es ist sinnvoll, die Beschaffung von Biogas mengenmäßig und damit prozentual nicht niedriger zu
begrenzen, um die Möglichkeit des Biogaseinsatzes bei Neubau oder nach Sanierung
entsprechend EEWärmeG auch weiterhin zu ermöglichen.
Im Vorfeld wurde mit den für die Region Leipzig relevanten Firmen (Verbundnetz Gas AG,
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und Stadtwerke Leipzig GmbH) die Verfügbarkeit,
Konditionen und Konsequenzen beraten. Technisch ist die Bereitstellung von Erdgas mit einem
6% -igen Biogasanteil in den Netzgebieten der Netz Leipzig GmbH und Mitnetz Gas GmbH
möglich.
Wie in den vergangenen Ausschreibungen werden die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig angefragt,
ob sie Teilnehmer dieser Ausschreibung sein wollen. Ziel ist es, ein günstiges Gesamtergebnis für
das Paket zu erzielen.
Vermieden wird mit einem 6 %-igen Anteil Biogas eine CO2-Emission von ca. 540 t/a.
Der Wertumfang für eine Laufzeit von 2 Jahren und einer Option zur Vertragsverlängerung um ein
Jahr übersteigt die dem Oberbürgermeister übertragene Entscheidungsbefugnis zur Ausführung
von Vorhaben außerhalb von Bauleistungen gem. § 19.7 der Hauptsatzung (> 250.000,00 €) und
muss deshalb dem Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben werden.
Die von der Gasrauschreibung betroffenen Struktureinheiten sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Anlage 2 zur Begründung
Struktureinheiten, die in die Ausschreibung einbezogen werden sollen
Struktureinheiten
vom Amt für Gebäudemanagement bewirtschaftete Ämter:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Amt für Sport
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Branddirekton
Hauptamt
Kulturamt
Leipziger Städtische Bibliotheken
Verkehrs- und Tiefbauamt
weitere Ämter / Eigenbetriebe:
Sozialamt
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Oper Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Theater der Jungen Welt, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig