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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1060734.pdf
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33 MB
Erstellt
25.04.16, 12:00
Aktualisiert
16.07.16, 11:04

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02731 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 24.08.2016 Kinder- und Familienbeirat Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Sozialreport 2015 Die Ratsversammlung nimmt den Sozialreport 2015 zur Kenntnis. Information zur Kenntnis Impressum Herausgeber: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule V.i.S.d.P. Dr. Nicolas Tsapos Redaktion: Dr. Jana Voigt, Nicole Brodowski Autoren: Martin Berger (Sozialamt), Mario Bischof (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Nicole Brodowski (Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule), Peter Dütthorn (Amt für Statistik und Wahlen), Thomas Ehlert (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Martin Gransow (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Marion Jäckel (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Susanne Kranepuhl (Stadtplanungsamt), Dr. Karoline Schubert (Gesundheitsamt), Katrin Wenzel (Sozialamt) Layout: Stadt Leipzig, Nicole Brodowski Kartengestaltung: Stadt Leipzig; Stadtplanungsamt; Amt für Jugend, Familie und Bildung Druck: Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung Redaktionsschluss: 31.01.2016 Der Sozialreport 2015 kann im Internet unter www.leipzig.de/sozialreport gelesen und heruntergeladen werden. Inhalt Vorwort.................................................................................................................................................................................4 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 2. Einführung..........................................................................................................................................................5 Konzeption...........................................................................................................................................................5 Methodik...............................................................................................................................................................5 Überblick zu sozialen Diensten in der Stadt Leipzig............................................................................................6 Überblick zur Kinder- und Familienfreundlichkeit................................................................................................7 Zusammenfassung............................................................................................................................................8 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.7.1 4.7.2 4.7.3 4.7.4 Bevölkerung, Haushalte, Wohnen..................................................................................................................13 Bevölkerungsentwicklung..................................................................................................................................13 Wanderungen....................................................................................................................................................16 Altersstruktur......................................................................................................................................................17 Haushaltsstruktur...............................................................................................................................................20 Wohnungsbestand und Leerstand.....................................................................................................................21 Mietpreise...........................................................................................................................................................23 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.......................................................25 Lebensunterhalt...............................................................................................................................................28 Einkommensentwicklung...................................................................................................................................28 Einkommensarmut.............................................................................................................................................30 Einkommensunterschiede.................................................................................................................................31 Einkommensquellen...........................................................................................................................................32 Arbeitslosigkeit...................................................................................................................................................33 Unterbeschäftigung............................................................................................................................................33 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung...................................................................35 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II........................................................................................36 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII......................................................................................39 Wohngeld...........................................................................................................................................................41 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Bildungs- und Teilhabepaket)...........................................................................................................................42 Soziale Dienste und Leistungen........................................................................................................................43 Schuldnerberatung.............................................................................................................................................43 Leipzig-Pass......................................................................................................................................................44 Kinder und Familie...........................................................................................................................................47 Geburten, Elternschaft und Familientyp............................................................................................................47 Familien nach Lebensformen............................................................................................................................47 Lebensformtyp Alleinerziehende.......................................................................................................................48 Prognose der Geburten in Leipzig.....................................................................................................................49 Kinder- und familienfreundliches Umfeld...........................................................................................................50 Familieninfobüro................................................................................................................................................50 Leistungen für Kinder und ihre Familien............................................................................................................51 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld..........................................................................................................53 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder............................................................................53 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.............................................................................................55 Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen...................................................................................................55 Betreute Kinder..................................................................................................................................................56 Elternbeiträge, Freiplätze und Ermäßigungen...................................................................................................57 Familienbildung und -beratung..........................................................................................................................57 Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V.........................................................................................................57 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten....................................................................................58 Kinder- und Familienzentren..............................................................................................................................58 Erziehungs- und Familienberatung....................................................................................................................59 Allgemeiner Sozialer Dienst...............................................................................................................................60 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes.....................................................................................................60 Erzieherische Hilfen...........................................................................................................................................61 4.8 4.8.1 4.8.2 5. 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.3 5.5 5.5.1 5.5.2 5.5.3 5.5.4 5.6 5.6.1 5.6.2 Sozialreport Leipzig 2015 1 6. 6.1 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.2.4 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 6.4 6.5 7. 7.1 7.1.1 7.1.2 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.3 7.4 7.4.1 7.4.2 7.4.3 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.6.1 8.6.2 8.6.3 8.7 8.7.1 8.7.2 9. 9.1 9.2 9.2.1 9.2.2 9.2.3 9.2.4 9.3 10. 10.1 10.1.1 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.1.5 10.2 10.2.1 2 Jugend..............................................................................................................................................................63 Demografische Entwicklung...............................................................................................................................63 Angebote der Kinder- und Jugendförderung.....................................................................................................64 Ferienpass.........................................................................................................................................................65 Jugendberatung.................................................................................................................................................65 Kinder- und Jugendtelefon.................................................................................................................................66 Schulsozialarbeit................................................................................................................................................67 Ausbildung und Berufsfindung...........................................................................................................................68 Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen................................................................................................68 Jugendarbeitslosigkeit ......................................................................................................................................69 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit..........................................................................................................70 Mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)......................................................................................71 Jugendgerichtshilfe............................................................................................................................................72 Seniorinnen und Senioren..............................................................................................................................74 Demografische Entwicklung ..............................................................................................................................74 Räumliche Verteilung.........................................................................................................................................75 Prognose der demografischen Entwicklung bis 2025........................................................................................76 Träger und Angebote der Altenpflege................................................................................................................76 Ambulante Dienste.............................................................................................................................................77 Teilstationäre Angebote.....................................................................................................................................77 Stationäre Pflege...............................................................................................................................................77 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII....................................................................................................................80 Offene Seniorenarbeit........................................................................................................................................81 Seniorenbüros und Begegnungsstätten............................................................................................................81 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung........................83 Seniorenbesuchsdienst......................................................................................................................................84 Menschen mit Behinderung............................................................................................................................85 Strukturdaten zu Personen mit Schwerbehinderung nach dem SGB IX...........................................................85 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft...............................................................................................88 Ursachen und Arten der Behinderung...............................................................................................................88 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII..............................................................................................................90 Institutionelle Wohnformen für Menschen mit Behinderung..............................................................................90 Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen.................................................................................................91 Pflichtarbeitsplätze ............................................................................................................................................91 Integrationsprojekte...........................................................................................................................................92 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)..................................................................................................92 Weitere Leistungen und soziale Dienste...........................................................................................................94 Leistungen der Betreuungsbehörde..................................................................................................................94 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz..............................................................................................95 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund......................................................................96 Datenlage...........................................................................................................................................................96 Migrantinnen und Migranten in Leipzig..............................................................................................................97 Anzahl und Entwicklung.....................................................................................................................................97 Altersstruktur......................................................................................................................................................98 Herkunft/ Staatsangehörigkeit.........................................................................................................................100 Räumliche Verteilung.......................................................................................................................................100 Aufenthaltsstatus.............................................................................................................................................103 Schulische Bildung........................................................................................................................................104 Allgemeinbildende Schulen ............................................................................................................................104 Entwicklung der Schülerzahlen und des Schulnetzes in der Stadt Leipzig.....................................................104 Zusammensetzung der Schülerschaft.............................................................................................................106 Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderbedarf..................................................................................107 Übergänge.......................................................................................................................................................110 Abschlüsse und Abgänge................................................................................................................................112 Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen..............................................................................................114 Struktur der berufsbildenden Schulen.............................................................................................................114 Sozialreport Leipzig 2015 10.2.2 10.3 10.3.1 10.3.2 11. 11.1 11.1.1 11.1.2 11.2 11.2.1 11.2.2 11.2.3 11.3 11.3.1 11.3.2 11.3.3 11.3.4 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 13. 13.1 13.2 13.3 13.4 13.4.1 13.4.2 13.5 13.5.1 13.5.2 13.6 13.6.1 13.6.2 13.7 13.7.1 13.7.2 13.7.3 13.7.4 13.7.5 13.7.6 13.7.7 13.7.8 13.7.9 13.7.10 13.7.11 13.7.12 Zusammensetzung der Schülerschaft.............................................................................................................114 Zweiter Bildungsweg........................................................................................................................................116 Schüler/-innen an Schulen des zweiten Bildungswegs...................................................................................116 Abschlüsse an Schulen des zweiten Bildungsweges......................................................................................117 Gesundheit.....................................................................................................................................................118 Suchthilfe.........................................................................................................................................................118 Suchtberatungsstellen.....................................................................................................................................118 Ambulante und stationäre Wohnangebote für suchtkranke Menschen...........................................................119 Psychiatrie........................................................................................................................................................120 Leistungs- und Versorgungsübersicht.............................................................................................................121 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig...............................................122 Ausgewählte Schwerpunkte der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit im Bereich Psychiatrie........................123 Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes.....................................................................................123 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten.......................................................123 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle (SKIS)...........................................................................................124 Schwangeren- und Familienberatung..............................................................................................................124 Familienhebammen.........................................................................................................................................125 Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern..............................................................126 Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig.................126 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII..........................................................................128 Schulträgeraufgaben........................................................................................................................................131 Leistungen der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II.............................................................................131 Zuwendungen an Vereine................................................................................................................................133 Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig............................................................................134 Gesetzliche Grundlagen..................................................................................................................................134 Begriffsklärung.................................................................................................................................................134 Einreise............................................................................................................................................................138 Asylverfahren...................................................................................................................................................138 Asylanträge......................................................................................................................................................138 Entscheidungen über Asylanträge...................................................................................................................138 Verteilung von Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Länder und Kommunen................................................................................................................................................140 Verteilung vom Bund auf die Länder...............................................................................................................140 Verteilung vom Freistaat Sachsen auf die Stadt Leipzig.................................................................................140 Erstaufnahme durch den Freistaat Sachsen in Leipzig...................................................................................140 Erstaufnahmeeinrichtungen in Leipzig.............................................................................................................141 Medizinische Erstuntersuchung in Leipzig.......................................................................................................141 Aufnahme durch die Stadt Leipzig...................................................................................................................141 Neu angekommene Personen.........................................................................................................................142 Nationalität.......................................................................................................................................................143 Aufenthaltsstatus.............................................................................................................................................145 Rückreise, Abschiebung..................................................................................................................................146 Altersstruktur....................................................................................................................................................146 Haushaltsstruktur.............................................................................................................................................147 Wohnen............................................................................................................................................................147 Bildung.............................................................................................................................................................151 Gesundheit.......................................................................................................................................................153 Ausbildung und Arbeit......................................................................................................................................154 Sport und Kultur...............................................................................................................................................157 Soziale und andere Dienste.............................................................................................................................159 Sozialreport Leipzig 2015 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, der Sozialreport der Stadt Leipzig führt Daten aus Berichtssystemen der Verwaltung zusammen und bündelt sie thematisch. Dabei beschreibt er nicht nur eine Ist-Situation von Daten, sondern auch das sozialpolitische Handeln. Der Sozialreport 2015 kann, wie seine Vorgänger, wertvolle Impulse für die sozialpolitische Diskussion in Leipzig geben. Als Arbeitsmaterial für Politik, Verwaltung, aber auch die interessierte Bürgerschaft hat er sich bewährt. Ich hoffe, dass er wieder viele aufmerksame Leserinnen und Leser findet. Auch in diesem Jahr wurde der Sozialreport fortentwickelt. Eine Abbildung zur Nutzungsquote in Kindertagesstätten bis Schuleintritt wurde aufgenommen, die Inanspruchnahme von Angeboten in Seniorenbüros und Seniorenbegegnungsstätten wird umfassender beschrieben und zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt wurden weitere Daten ergänzt: die Entwicklung von Pflichtarbeitsplätzen, von Integrationsprojekten und Außenarbeitsplätzen in Werkstätten. 4 Die Daten zur Kindergesundheit konnten dieses Jahr leider nicht aktualisiert werden. In einem gesonderten Exkurs wird in diesem Sozialreport das Thema „Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig“ betrachtet. Mein Dank gilt der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung“ für die geleistete Arbeit. Leipzig, im Juni 2016 Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialreport Leipzig 2015 1. Einführung Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 2004 die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2005 einen Sozialreport zu erstellen, der die wesentlichen sozialpolitischen Entwicklungen in der Stadt Leipzig abbildet.1 In dieser Beschlussfassung sind Festlegungen zur Ausführung getroffen, die sowohl wesentliche Lebenslagen wie Wohnen, Arbeit, Bildung, Einkommen, Gesundheit betreffen, als auch bestimmte Zielgruppen ansprechen, z. B. Kinder, Familien, Jugend oder Senioren. Damit soll der Öffentlichkeit aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt und relevante sozialpolitische Entwicklungen in gebündelter Form erfasst werden, um einen fundierten Diskurs sozialer Verhältnisse und Erscheinungsformen führen zu können. 1.1 Konzeption Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden. So können Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Strukturprobleme und soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen abgeleitet werden. Der Sozialreport hat sich als Instrument der systematischen Berichterstattung in seinen elf Jahren in Leipzig bewährt und ist inzwischen zu einer Art Frühwarnsystem geworden. Er dient als Grundlage sozialpolitischer Diskurse sowie zur gezielten Formulierung und Fortschreibung bzw. Steuerung von Fachplanungsprozessen und kann für die Kommunalpolitik als Instrument zur Entscheidungsfindung genutzt werden. Adressaten dieses Sozialreportes sind deshalb neben der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft insbesondere die politischen Gremien der Stadt Leipzig. 1.2 Methodik Die Umsetzung dieser Zielstellung erfolgt mehrdimensional: • themenorientiert, d. h. es wird zu sozialpolitischen Zentralthemen berichtet, • zeitreihenbezogen, d. h. es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (i.d.R. zum Jahresende) beschrieben, • raumbezogen, d. h. es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt, • zielgruppenbezogen, d. h. es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der Bevölkerung untersucht, • entscheidungsvorbereitend, d. h. es werden Hinweise gegeben für die Überprüfung von Fachkonzepten, Fachplanungen und politische Steuerung gegeben. Der Sozialreport Leipzig 2015 stellt Kernthemen bzw. Zielgruppen als sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante Untersuchungsgrößen vor: 1 • Bevölkerung, Haushalte, Wohnen • Lebensunterhalt • Kinder und Familie • Jugend • Seniorinnen und Senioren • Menschen mit Behinderung Vgl.: Drucksache III/3379 „Sozialreport Leipzig 2005“ Sozialreport Leipzig 2015 5 • Einwohner/innen mit Migrationshintergrund • Bildung • Gesundheit • Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern In einem zusätzlichen Kapitel wird in diesem Sozialreport das Thema „Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig“ betrachtet. Die Daten sind jahresweise bzw. bei länger zurückliegenden Daten in fünf-Jahres-Schritten aufbereitet und werden regelmäßig fortgeschrieben, um eine kontinuierliche Zeitreihenbezogenheit sicherzustellen. Die Daten sind überwiegend gesamtstädtisch aufbereitet. Bestimmte Teilgruppen der Bevölkerung sind in ihren Lebenslagen besonders gewichtet (z. B. Kinder, Jugend, Familien). Die Indikatoren wurden so ausgewählt, dass sie auf fachplanerischen bzw. sozialpolitischen Handlungsbedarf hinweisen (z. B. Kindertagesstättenplanung, Behindertenhilfeplanung oder Schulentwicklungsplanung). Der Sozialreport bietet methodisch in dieser Weise eine Grundlage, verschiedene kommunale Fachberichte bzw. Fachplanungen (Kinder- und Jugendförderung, Jugendhilfereport, Gesundheitsplanung, Schulnetzplanung, Kindertagesstättenplanung, Erzieherische Hilfen, Altenhilfeplan etc.) fortzuschreiben, mit der Stadtentwicklungsplanung zu verzahnen und zu verdichten. Das Leipziger integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde dabei besonders berücksichtigt. 1.3 Überblick zu sozialen Diensten in der Stadt Leipzig Gemäß RBIV-1376/08 „Analyse und Steuerung der sozialen Dienste in Leipzig“ werden im Sozialreport Leistungen sozialer Dienste in der Stadt Leipzig dargestellt. Dabei wird ein sozialer Dienst wie folgt definiert: • Der Dienst umfasst Leistungen der Sozialarbeit. • Die Leistung wird von Fachkräften der sozialen Arbeit erbracht. • Der Dienst dient dazu, soziale Probleme von Einzelnen, Gruppen oder dem Gemeinwesen zu lösen bzw. durch Prävention zu verhindern. • Die Leistung wird durch eine fachlich abgegrenzte Organisationseinheit erbracht. • Der Dienst befindet sich in öffentlicher, freier oder privater Trägerschaft. • Die Bürgerinnen und Bürger haben unmittelbaren Zugang zu der Leistung. • Für die Leistungserbringung ist kein formalisiertes Verfahren als Grundlage nötig. • Die Finanzierung der Leistung ist nicht einzelfallbezogen. Die Leistungen sozialer Dienste sind den jeweiligen thematischen Kapiteln zugeordnet. Sie finden sich wie folgt in den Kapiteln: Bevölkerung, Haushalte, Wohnen: • Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Lebensunterhalt: • Schuldnerberatung Kinder und Familie: • Erziehungs- und Familienberatung • Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Jugend: 6 • Jugendberatung • Kinder- und Jugendtelefon • Schulsozialarbeit • mobile Jugendarbeit / Straßensozialarbeit (Streetwork) Sozialreport Leipzig 2015 • Jugendgerichtshilfe Seniorinnen und Senioren: • Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen Gesundheit: • Suchtberatungs- und behandlungsstellen • Sozialpsychiatrischer Dienst • Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten • Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle • Schwangeren- und Familienberatung 1.4 Überblick zur Kinder- und Familienfreundlichkeit Wie attraktiv ist Leipzig für Familien? In welchem Maße konnte das Ziel, in Leipzig eine ausgeglichene Altersstruktur zu erreichen, bislang verwirklicht werden? Was tut die Stadt Leipzig, damit Familien in der Stadt gute Lebensbedingungen vorfinden und Beruf und Familie gut vereinbaren können? Insbesondere anhand folgender Daten kann verfolgt werden, inwiefern sich Leipzig seinem strategischen Ziel annähern konnte und Entwicklungen vorangebracht werden konnten. Im Kapitel Bevölkerung, Haushalte, Wohnen: • Geburten und Sterbefälle • Mittlere Kinderzahl je Frau • Wanderungssaldo der Einwohner/-innen nach Altersgruppen Im Kapitel Kinder und Familie: • Familien nach Lebensformtyp • Familien nach Anzahl der Kinder • Kinder- und familienfreundliches Umfeld (Spielplätze) • Kontakte im Familieninfobüro • Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ • Familienfreundlichkeitspreis • Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertagesstätten nach Versorgungsräumen • Nutzungsquoten für Kinder von 1 Jahr bis Schuleintritt in Kindertagesstätten und Kindertagespflege • Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Sozialreport Leipzig 2015 7 2. Zusammenfassung In den folgenden Teilkapiteln werden zentrale Themenbereiche der sozialen Kommunalpolitik dargestellt, wobei die Entwicklung der letzten Jahre einen Schwerpunkt darstellt. In schlaglichtartigen Betrachtungen werden wichtige Erkenntnisse aus den vorliegenden Daten dokumentiert. Vertiefende Einblicke sind über Fachberichte bzw. Fachplanungen der jeweiligen Ressorts möglich. In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Inhalte der Kapitel zusammengefasst. Bevölkerung, Haushalte, Wohnen 2015 ist die Einwohnerzahl aufgrund der erneut hohen Wanderungsgewinne um 2,9 % auf 567.846 angewachsen. Der Wanderungsgewinn (+16.669 Personen) rührt vor allem von Zuwanderungen aus den neuen Bundesländern, in geringerem aber wachsenden Maße aber auch aus den alten Bundesländern und dem Ausland her. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist seit 2014 erstmalig seit 1965 wieder positiv. Die Einwohnerentwicklung verläuft räumlich differenziert. Die größten Gewinne verzeichnen die vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt. Dem entsprechend ist das Einwohnerwachstum – wie in den Vorjahren – zum Stadtrand hin geringer ausgeprägt. So wurden nur noch in randstädtisch gelegenen Ortsteilen Einwohnerrückgänge festgestellt. In den durch Großwohnsiedlungen geprägten Ortsteilen hat sich die Einwohnerentwicklung inzwischen stabilisiert. Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2014 im Bestand 5,38 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,45 €/m². Seit 2003 haben sich die durchschnittliche Nettokaltmiete um etwa 11,5 % sowie die Gesamtmiete um etwa 14 % erhöht. Aufgrund ebenfalls gestiegener Haushaltseinkommen blieb die Mietbelastung stabil: wie in den Vorjahren wendet ein Leipziger Haushalt im Durchschnitt rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf. 2014 umfasste der Wohnungsbestand 331.748 Wohnungen. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass der Leerstand auf ca. 22.000 zurückgegangen ist, was einer Leerstandsquote von weniger als 7 % entspricht. Lebensunterhalt Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2014 mit 1.662 € um 113 € höher als im Jahr 2013. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2014 insgesamt 1.207 € und lag damit um 55 € höher als im Jahr 2013. Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2014 absolut weiter erhöht, obwohl die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent um 7,1 % anstiegen, während die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent um 4,6 % zulegten. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 283 € (2013) auf 216 € (2014) verringert. 15,3 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2013: 16,8 %), da ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2014 bei 9,4 % und war somit niedriger als Ende 2013 (10,3 %). Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2014 insgesamt 44,2 % und lag damit knapp unter dem Vorjahreswert (44,4 %). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2014 auf den bisher niedrigsten Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 69.355 Personen derartige Leistungen, das waren 16,6 % aller Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 26,3 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2014 Sozialgeld (Vorjahr: 27,0 %). Insgesamt 1.467 Personen erhielten 2014 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 27,3 % mehr als im Vorjahr (1.152). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist auf 4.037 angestiegen (2013: 3.818). Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2014 für 19.553 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, etwa so viele wie 2013 (19.389). Im Vergleich zu 2013 wurden mehr Leistungen bewilligt. Besonders stark ist der Anstieg bei der Schülerbeförderung, hier haben sich die Leistungen verdoppelt. Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich von 2007 bis 2014 mehr als verdoppelt. Die kommunalen Ausgaben haben sich jedoch 2014 gegenüber dem Vorjahr um 8 % verringert. Ursache ist der Anstieg der Grundberatungen vor allem zum Pfändungsschutzkonto. 8 Sozialreport Leipzig 2015 Insgesamt 62.520 Personen nutzten 2015 den Leipzig-Pass (2014: 61.221). Das waren 11,0 % (2014: 11,1 %) der Leipziger/-innen. Kinder und Familie Mit 6.241 Geburten gab es 2014 weiterhin hohe und wachsende Geburtenzahlen (+407). Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2014 auf 64.584 (+2.793). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.046 Haushalte (plus 236). Im Familieninfobüro wurden im Jahr 2014 insgesamt 13.867 Kontakte gezählt (+1.550). Das Willkommenspaket für Neugeborene haben im gleichen Jahr 5.503 Eltern abgeholt (+618). Im Jahr 2014 wurden für 12.727 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 53,7 Mio. € ausgezahlt (+4,5 Mio. €). Für 5.000 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2014 insgesamt 9,4 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2014 durch die Eröffnung von neun neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden um 2.691 Plätze erweitert. Davon waren 372 Krippenplätze, 960 Kindergartenplätze, 979 Hortplätze sowie 80 Kindertagespflegeplätze. In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2014 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.295 Rat Suchenden Hilfen angeboten. Der Allgemeine Soziale Dienst wurde im Jahr 2014 außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen in 2.921 Fällen (+295) für die Bürger/-innen der Stadt Leipzig tätig. Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2014 auf 2.315 Hilfen, davon 94,9 % für die Altersgruppe der Minderjährigen und 5,1 % für junge Volljährige, an. Jugend Im Jahr 2014 lebten 79.654 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Leipzig. 2014 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit knapp 9 Mio. € bezuschusst und zusätzlich Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Im Schuljahr 2014/2015 wurde an 13 Grundschulen, 23 Oberschulen, acht Förderschulen und sieben beruflichen Schulzentren Schulsozialarbeit angeboten. Die Inanspruchnahme des Ferienpasses hat sich weiter erhöht, 72,8 % aller Schüler/-innen nutzen ihn. Insgesamt 30.401 Ferienpässe wurden 2014 verkauft, davon 23,5 % ermäßigt. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist ein Rückgang von Auszubildenden beobachtbar, da aktuell die geburtenschwachen Jahrgänge die Schulen verlassen. Im Berichtsjahr 2014/2015 gab es wieder mehr Bewerber/-innen (2.708) als Berufsausbildungsstellen (2.501) zur Verfügung standen. Der Anteil der unbesetzten Berufsausbildungsstellen sank auf 7,8 % (195). Im Jahr 2014 ist die Zahl der arbeitslosen unter 25-Jährigen auf einen Jahresdurchschnitt von 2.544 (-11,4 %) gesunken. Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wie Beschäftigungsprojekte oder Kompetenzagenturen sollen auch weiterhin Jugendlichen helfen, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die mobile Jugendarbeit/Streetwork verzeichnet im Jahr 2014 durch die Einbeziehung des Fußball-Fan-Projektes in den Leistungsbereich einen Anstieg um 12,7 % der Kontakte zu ihren Zielgruppen. Durch die Jugendgerichtshilfe wurden im Jahr 2014 insgesamt 4.782 Jugendliche und Heranwachsende betreut. Seniorinnen und Senioren Die Zahl der über 60-Jährigen betrug zum 31.12.2014 insgesamt 147.609 Personen, das sind über 1.600 Personen mehr als im Vorjahr und 26,7 % der Gesamtbevölkerung der Stadt. Die Zahl der Hochaltrigen (85 Jahre und älter) stieg um 595 auf 14.856 Personen und beträgt 2,7 % der Bevölkerung. In der vollstationären Pflege gab es gegenüber der letzten Erhebung eine Kapazitätsminderung. Es standen in 58 Heimen 6.298 Plätze (2013: 6.385) zur Verfügung. Die Kapazität der Tagespflegeplätze stieg gegenüber dem Vorjahr um 44 Plätze auf 349. Zwei Tagespflegeeinrichtungen wurden neu eröffnet. Sozialreport Leipzig 2015 9 Innerhalb von stationären Einrichtungen stieg im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter um ca. 10 % (auf 224 Personen), die der Hilfe zum Lebensunterhalt um ca. 20 % (auf 378 Personen). Die Anzahl der Personen mit Leistungen Hilfe zur Pflege sank gegenüber dem Vorjahr um fast 5 % (auf 1.092 Personen). Außerhalb von Einrichtungen sind in Bezug auf die drei genannten Leistungen alle Empfängerzahlen gestiegen. Die Strukturen der offenen Seniorenarbeit wurden durch das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012) weiter entwickelt. Dies wird deutlich durch die Zahl der Beratungen in den Seniorenbüros (2.758) sowie die Angebote der Begegnung in den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros (ca. 5.360). Die Zahl der Beratungen in der Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ sank gegenüber dem Vorjahr um 8 % auf ca. 930 (2013: 1.007). Die Zahl der Wohnungsanpassungen betrug 48 (2013: 59). Menschen mit Behinderung Am Stichtag 31.12.14 lebten in Leipzig 55.935 Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr und gelten damit als schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl schwerbehinderter Menschen um 2,4 % (1.306 Personen) zu. Im Jahr 2014 hatten 46.450 Personen in Leipzig einen gültigen Schwerbehindertenausweis, dies sind 1,5 Prozentpunkte (694 Personen) mehr als 2013. Während die Anzahl der Arbeitslosen in Leipzig in den letzten Jahren kontinuierlich sank, ging die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen nur geringfügig zurück, gegenüber dem Vorjahr um 73 Personen auf 1.424 Arbeitslose. Der Anteil an allen Arbeitslosen ist seit 2011 fast unverändert und lag 2014 bei 5,4 %. Bei den institutionellen Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen setzte sich der Trend des Vorjahres fort. Die Anzahl der Bewohner/-innen der Außenwohngruppen stieg geringfügig aber die Anzahl der Bewohner/-innen im ambulant betreuten Wohnen um 74 Personen (2013: 941 Personen). Die Kapazität in den Wohnheimen für Erwachsene blieb 2014 gegenüber den Vorjahren unverändert. Im Jahr 2014 waren in den sechs Werkstätten für Menschen mit Behinderungen insgesamt 1.550 Personen (2013: 1463 Personen) beschäftigt, darunter 229 mit Außenarbeitsplätzen. Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund In Leipzig lebten 2014 fast 60.000 Personen mit Migrationshintergrund. Das sind 10,8 % aller Leipziger. Davon waren 37.391 Ausländer/-innen und 22.347 Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund um 5.962 Personen bzw. 11,1 % gestiegen. Fast jedes fünfte Kind in Leipzig, 18,3 % der unter 15-Jährigen, hat ausländische Wurzeln. Der Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist in der Stadt Leipzig zwar deutlich höher als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen (2013: 4,1 %; Stadt Leipzig 2013: 10,0 %), aber wesentlich niedriger als im deutschen Durchschnitt insgesamt (2013: 18,8 %). Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund. Das Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2014 bei 31,6 Jahren, dass der Leipziger/ -innen ohne Migrationshintergrund bei 44,6 Jahren. Besonders niedrig ist mit 26,7 Jahren das Durchschnittsalter der Deutschen mit Migrationshintergrund. Die Leipziger Migrantinnen und Migranten stammen aus insgesamt 161 heute existierenden Staaten. Die größte Gruppe bilden mit einem Anteil von 12,4 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Förderation haben. Insgesamt 13.257 deutsche Staatsangehörige haben neben dem deutschen auch einen ausländischen Pass. Die räumliche Verteilung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund ist verschieden. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung reicht von 35,5 % in Volkmarsdorf, 34, 5 % in Zentrum-Südost und 33,5 % in NeustadtNeuschönefeld bis zu 1,6 % in Baalsdorf, und 2,6 % in Burghausen-Rückmarsdorf, Knautkleeberg-Knauthain und Liebertwolkwitz. Bildung Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Dementsprechend wird in den kommenden Jahren im Bereich der allgemeinbildenden Schulen weiterhin ein Netzausbau 10 Sozialreport Leipzig 2015 erforderlich sein. Im Schuljahr 2014/15 wurden an Leipzigs allgemeinbildenden Schulen insgesamt 43.962 Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,0 % (2.182 Schüler/-innen). Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an, zum Schuljahr 2014/15 nahm das Wachstum an Dynamik zu. Der Anteil betrug insgesamt 14,4 % und fiel an Grundschulen (16,0 %) und Oberschulen (16,6 %) am höchsten aus. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls wieder zu. Der Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 2014/15 9,2 %. Die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Zum Schuljahr 2014/15 nahm ihre Zahl um mehr als 200 Schüler/-innen zu. Dies bedeutete eine Zunahme um 18,0 %. Im Fünfjahresvergleich verdoppelte sich die Zahl nahezu (+ 90,5 %). Damit wurde mehr als jede/-r dritte Schüler/-in mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet. Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 51,5 %. Mädchen bekamen anteilig deutlich häufiger eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium als Jungen (54,6 % zu 48,7 %). Unterschiede gab es auch im Stadtgebiet. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem minimalen Anteil von 16,7 % bis zum Maximalwert von 93,2 %. Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2014 mit 12,4 % unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen stammte von Förderschulen. Weiterhin lag der Anteil von Abgänger/-innen ohne Abschluss an Oberschulen bei 10,1 % und damit doppelt so hoch wie der Vergleichswert auf Landesebene. An einigen Oberschulen in den innenstadtnahen Gebieten im Osten und Westen der Stadt sowie in Grünau fiel die Quote mit 20 % und mehr deutlich höher aus. Gesundheit In den Suchtberatungsstellen werden in erster Linie Menschen mit abhängigem Alkohol- und/oder illegalem Drogenkonsum betreut. Im Jahr 2014 nahmen 4.179 Menschen die Angebote von Beratungsstellen an. 608 Personen darunter konsumierten Metamphetamin (Hauptsubstanz „Crystal“), das sind fast 30 % mehr Klientinnen und Klienten mit dieser Diagnose als 2013. Problematisch sind die Auswirkungen der Abhängigkeit von verschiedenen Substanzen (Polytoxikomanie) und die Folgen psychiatrischer Begleiterkrankungen. In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem Sozialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.700 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2014 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen. Im Jahr 2014 wurden 152 Anfragen an das Projekt „Familienhebammen“ gerichtet. In 82 % der Fälle wurde den Familien die Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten, was eine leichte Steigerung (2 %) im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Bezüglich des Teilkapitels Kindergesundheit wird auf die „Daten und Fakten zur Kindergesundheit in der Stadt Leipzig 2015“ verwiesen. Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern Im Planjahr 2015 waren für Aufwendungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt und Gesundheitsamt 830,6 Mio. € vorgesehen. Das sind 57 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig. Die Aufwendungen sind im Vergleich zu 2014 weiter gestiegen. Dies geht vor allem auf steigende Ausgaben für den Bereich der Kindertageseinrichtungen aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und eine wachsende Inanspruchnahme durch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zurück. Der kostenintensivste Aufgabenbereich sind die Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege mit der Übernahme der Elternbeiträge. Dafür wurden 2015 im Ergebnishaushalt 246,9 Mio. € bereitgestellt. Das Aufgabenfeld Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II verzeichnete im Haushaltsplan 2015 die zweithöchsten Aufwendungen in Höhe von 184,0 Mio. €. Für Schulträgeraufgaben wurden im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 78,7 Mio. € eingeplant. Im Jahr 2014 wurden für Aufgaben der Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitsförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Leipzig Zuwendungen in Höhe von 13 Mio. € an Vereine und Verbände bewilligt. Sozialreport Leipzig 2015 11 Exkurs: Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig Im Jahr 2015 hat die Stadt Leipzig 4.230 Asylsuchende aufgenommen und 748 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in Obhut genommen. Die Asylsuchenden, die 2015 nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 27 verschiedenen Ländern. Die meisten Menschen (1.568) kamen aus Syrien. Zum 31.12.2015 waren 1.550 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r verfügten, 2.982 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung, 642 Personen über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, 5.066 geflüchtete Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis und 1.553 über eine Niederlassungserlaubnis. Zum 31.12.2015 gab es 5.233 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Von den Personen, die im Dezember 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, lebten 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 54 % einen eigenen Mietvertrag und 46 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. Zum 31.12.2015 standen 4.224 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Unterkünfte sind über die Stadt verteilt. Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen standen zum für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung und 107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII. An einem von der Stadt Leipzig finanzierten 200 Unterrichtsstunden umfassenden Deutsch- oder Alphabetisierungskurs an der Volkshochschule Leipzig nahmen 2015 insgesamt 624 Personen teil. 1.377 Teilnehmer/innen besuchten an der Volkshochschule einen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs. Insgesamt 4.585 leistungsberechtigte Personen mit dem Merkmal „Asylzugangsstaaten“ wurden im Oktober 2015 durch das Jobcenter registriert. 3.976 Personen waren erwerbsfähig. Von diesen Personen verfügten 13,4 % über eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung und 15,5 % über eine akademische Ausbildung. 69,5 % verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung und 10,8 % auch nicht über einen Schulabschluss. Im Bereich Sport und Kultur wurden 2015 vielfältige Angebote zur Integration von Flüchtlingen unterbreitet. Seit Beginn des Programms „Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge“ im Jahr 2014 wurden bis zum 31.12.2015 mehr als 300 Patenschaften vermittelt und betreut. 12 Sozialreport Leipzig 2015 3. Bevölkerung, Haushalte, Wohnen Zusammenfassung 2015 ist die Einwohnerzahl aufgrund der erneut hohen Wanderungsgewinne um 2,9 % auf 567.846 angewachsen. Der Wanderungsgewinn (+16.669 Personen) rührt vor allem von Zuwanderungen aus den neuen Bundesländern, in geringerem aber wachsenden Maße aber auch aus den alten Bundesländern und dem Ausland her. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist seit 2014 erstmalig seit 1965 wieder positiv. Die Einwohnerentwicklung verläuft räumlich differenziert. Die größten Gewinne verzeichnen die vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt. Dem entsprechend ist das Einwohnerwachstum – wie in den Vorjahren – zum Stadtrand hin geringer ausgeprägt. So wurden nur noch in randstädtisch gelegenen Ortsteilen Einwohnerrückgänge festgestellt. In den durch Großwohnsiedlungen geprägten Ortsteilen hat sich die Einwohnerentwicklung inzwischen stabilisiert. Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2014 im Bestand 5,38 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,45 €/m². Seit 2003 haben sich die durchschnittliche Nettokaltmiete um etwa 11,5 % sowie die Gesamtmiete um etwa 14 % erhöht. Aufgrund ebenfalls gestiegener Haushaltseinkommen blieb die Mietbelastung stabil: wie in den Vorjahren wendet ein Leipziger Haushalt im Durchschnitt rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf. 2014 umfasste der Wohnungsbestand 331.748 Wohnungen. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass der Leerstand auf ca. 22.000 zurückgegangen ist, was einer Leerstandsquote von weniger als 7 % entspricht. 3.1 Bevölkerungsentwicklung 2015 ist die Zahl der Einwohner/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 15.975 (+ 2,9 %) auf 567.846 gestiegen. Damit setzt sich die dynamische Einwohnerentwicklung der vier vorangegangenen Jahre fort, als Leipzig ebenfalls um je 10.000 Einwohner/-innen wuchs. Zuvor lag das jährliche Wachstum zwischen 3.000 und 5.000 Personen. Abb. 3.1 Bevölkerungsentwicklung 2000 bis 2015 590.000 570.000 567.846 551.871 528.540 517.838 508.775 505.559 494.771 489.335 485.643 484.121 481.390 479.590 470.000 479.996 490.000 502.371 510.000 539.348 530.000 497.791 Personen 550.000 450.000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister Sozialreport Leipzig 2015 Nachdem in den Vorjahren die Einwohnergewinne ausschließlich auf einer positiven Wanderungsbilanz beruhten, wird seit 2014 erstmals seit 1965 wieder eine positive natürliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt. Hinzu kam 2015 ein neuer Rekord beim Wanderungssaldo in Höhe von 16.669 Personen. Sozialreport Leipzig 2015 13 Abb. 3.2 Bevölkerungsentwicklung 2000 bis 2015 nach natürlicher Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo 20.000 352 16.669 -183 -115 423 12.933 11.353 11.679 9.449 -180 -503 -474 3.227 6.059 5.232 -660 -322 3.560 4.728 -852 3.053 -1.372 -1.069 -1.563 -1.743 -1.664 -1.572 0 -5.000 4.057 1.514 3.494 5.000 2.113 10.000 1.806 Personen 15.000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr natürliche Bevölkerungsentw icklung Wanderungssaldo Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister Abb. 3.3 Sozialreport Leipzig 2015 Geburten und Sterbefälle 2000 bis 2015 7.000 6.000 3.976 5.539 4.251 5.320 4.370 5.742 4.378 5.230 4.690 5.350 5.263 5.585 4.997 5.471 5.303 5.806 5.602 5.782 5.566 5.681 5.834 6.017 6.241 5.889 6.622 6.202 2.000 3.749 5.492 3.000 3.781 5.353 4.000 3.757 5.421 Personen 5.000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.000 0 Jahr Lebendgeborene Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister Gestorbene Sozialreport Leipzig 2015 2015 wurden im Einwohnerregister 420 mehr Geburten (6.622) als Sterbefälle (6.202) gezählt. Damit war die natürliche Bevölkerungsentwicklung wie auch schon im vergangenen Jahr wieder positiv. Einen Geburtenüberschuss wiesen vor allem die gründerzeiltich geprägten Ortsteile entlang des Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz und im Leipziger Westen sowie im Leipziger Osten auf. Die durch Großsiedlungen geprägten Ortsteile hingegen waren durch Geburtendefizite geprägt. Die mittlere Kinderzahl je Frau, die die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren ausdrückt, lag mit 1,49 2014 höher als in den Vorjahren. Seit 2010 ist sie höher als im bundesweiten Durchschnitt – dieser lag 2014 bei 1,47. 14 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 3.4 Mittlere Kinderzahl je Frau 2002 bis 2014 1,40 1,20 1,28 1,34 1,34 1,33 1,30 1,37 1,45 1,37 1,34 1,36 1,42 1,39 1,46 1,36 1,40 1,38 1,44 1,42 1,49 1,47 0,60 1,29 1,35 0,80 1,21 1,34 1,00 1,17 1,34 Lebendgeborene auf 1.000 Frauen im gebährfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren 1,60 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0,40 0,20 0,00 Jahr Leipzig Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Karte 3.1 Deutschland Sozialreport Leipzig 2015 Entwicklung der Bevölkerung 2009 bis 2014 Die Einwohnerentwicklung Leipzigs verläuft räumlich verschieden. Zwischen 2009 und 2014 verzeichneten viele – vorwiegend gründerzeitlich geprägte – Ortsteile in der inneren Stadt hohe Einwohnergewinne von mehr als 10 %. Konzentrationen der Höchstwerte finden sich im Leipziger Osten sowie im Leipziger Westen, in dem Lindenau mit einem Plus von 27 % in den vergangenen 5 Jahren den größten Einwohnergewinn aufwies. In diesem Zeitraum finden sich zur äußeren Stadt hin – insbesondere in östlicher, aber auch in südwestlicher Orientierung – überwiegend Ortsteile mit vergleichsweise geringen Zuwachsraten. Die beiden Sozialreport Leipzig 2015 15 randstädtischen Ortsteile Lützschena-Stahmeln und Plaußig-Portitz verzeichnen eine rückläufige Einwohnerentwicklung. In den durch Großwohnsiedlungen geprägten Gebieten hat sich die Entwicklung der Einwohnerzahlen stabilisiert. Der deutliche Bevölkerungsrückgang in Schönau (-8,9 %) ist auf eine Freilenkung von Wohngebäuden zur Vorbereitung von Abrissen zurückzuführen. Abb. 3.5 Einwohnerprognosen bis 2030 800.000 700.000 Einw ohnerentw icklung bis 2015 Personen 600.000 Bevölkerungsvorausschätzung Stadt Leipzig 2016 500.000 400.000 Bevölkerungsprognose Sachsen 2016 (Variante 1) 300.000 Bevölkerungsprognose Sachsen 2016 (Variante 2) 200.000 100.000 0 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 Jahr Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt f ür Statistik und Wahlen, Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2015 Die städtische Bevölkerungsvorausschätzung 2016 erwartet in ihrer Hauptvariante einen weiteren starken Anstieg der Einwohnerzahl um ca. 154.000 Personen (+27 %) auf rund 722.000 im Jahr 2030. In der oberen Variante steigt die Einwohnerzahl auf etwa 770.000, in der unteren auf fast 674.000. Die ebenfalls 2016 vom Statistischen Landesamt Sachsen veröffentlichte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung weist hingegen ein deutlich geringeres Wachstum für Leipzig aus. Danach wächst die Einwohnerzahl – auf Basis der amtlichen Einwohnerzahl Leipzigs, die etwa 8.000 Personen geringer ist als die des Einwohnerregisters der Stadt Leipzig – um lediglich 57.000 Personen (+10 %) auf 618.000 (Variante 1). Mit dem Einwohnerwachstum einher geht eine Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung. Gemäß der Hauptvariante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung wachsen vor allem die Zahl der Kinder und Jugendlichen, der jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, der Personen zwischen 35 und 45 Jahre sowie die Zahl der hochaltrigen Personen über 80 Jahre überproportional. 3.2 Wanderungen Dem Trend der vergangenen Jahre folgend stieg die Zahl der Zuzüge 2014 erneut an. Wie 2013 nahm 2014 die Zahl der Fortzüge zu. 2014 standen 35.381 Zuzügen 22.448 Fortzüge gegenüber, woraus ein Wanderungsgewinn von 12.933 Personen resultiert (2013: 11.349). Leipzig erzielte 2014 in allen Altersgruppen Wanderungsgewinne, entgegen der Vorjahre auch in der Gruppe der 0- bis unter 6-Jährigen. Die Gruppe der 18- bis unter 25-Jährigen stellt dabei nach wie vor mit einem Wanderungsgewinn von 6.251 Personen die größte Zuwanderungsgruppe dar. Aber auch bei den 25- bis unter 45-Jährigen war mit einem Saldo von +4.618 Personen ein deutlicher Wanderungsgewinn zu verzeichnen. Das deutet darauf hin, dass die Wanderungsgewinne der letzten Jahre nicht allein auf ausbildungs-, sondern auch auf berufsbedingte Wanderung zurückzuführen ist. Der positive Wanderungssaldo bei den unter 6-Jährigen deutet darauf hin, dass mehr Familien mit Kindern unter 6 Jahren nach Leipzig ziehen als Leipzig verlassen. Die 2014 erzielten Wanderungsgewinne beruhen zum größten Teil aus den neuen Bundesländern (+6.834). Nach 13 Jahren ist erstmals wieder ein negatives Wanderungssaldo gegenüber den Umlandkreisen (-39) zu verzeichnen, das allerdings an den rückläufigen Trend der Vorjahre anknüpft. Gegenüber den alten Bundesländern (+2.536) sowie dem Ausland (+4.016) wurden steigende Wanderungsgewinne verzeichnet. 16 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 3.1 Wanderungssaldo der Einwohner/-innen 2000, 2005, 2010 bis 2014 nach Altersgruppen Altersgruppe in Jahren 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 0 - unter 6 -80 -137 -73 -262 -64 -32 56 6 - unter 18 -129 24 258 273 424 395 561 18 - unter 25 2.155 3.119 5.052 5.916 5.921 5.560 6.233 25 - unter 45 119 -4 2.220 2.554 3.930 4.118 4.599 45 - unter 65 -411 -79 719 904 1.077 937 1.033 65 - unter 80 10 84 250 226 327 323 380 80 und älter -1 38 24 79 54 48 71 1.663 3.045 8450 9.690 11.669 11.349 12.933 Gesamt Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 3.6 Sozialreport Leipzig 2015 Wanderungen ab 2009 bis 2014 nach Region 8.000 7.000 6.000 Personen 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 -1.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr neue Bundesländer (ohne Umlandkreise) Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt f ür Statistik und Wahlen 3.3 Umlandkreise alte Bundesländer Ausland Sozialreport Leipzig 2015 Altersstruktur 14,5 % der Leipziger Einwohner/-innen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nachdem der Anteil der Kinder unter 6 Jahren seit 2000 bis 2013 kontinuierlich leicht gestiegen ist, bleibt er 2014 auf dem Vorjahresniveau. Der Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen steigt seit 2009. Das Niveau von 2000 ist allerdings noch nicht erreicht, hier wirken die Geburtenausfälle aus den 1990er Jahren nach. Diese beeinflussen auch die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen: trotz hoher Wanderungsgewinne in der Altersgruppe geht die Anzahl und der Anteil der Leipziger/-innen zwischen 18 und 25 Jahren zurück. Dagegen steigt seit 2000 der Anteil der 25- bis unter 45-Jährigen. Der Anteil der Leipziger/-innen zwischen 45 und 65 Jahre nimmt leicht ab. Die Zahl der Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre in Leipzig ist 2014 angestiegen, allerdings ging ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung weiter zurück. Besonders stark stieg die Zahl der Hochaltrigen (80 Jahre und älter). Der Altersdurchschnitt der Leipziger Einwohner/-innen betrug 2014 43,4 Jahre. Zwischen 2009 und 2014 ist das Durchschnittsalter – beeinflusst durch die hohen Wanderungsgewinne in diesem Zeitraum – um 0,7 Jahre gesunken. Sozialreport Leipzig 2015 17 Tabelle 3.2 Bevölkerungsentwicklung 2000, 2005, 2010 bis 2014 nach Altersgruppen Altersgruppen in Jahren unter 18 in % 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 14,6 13,0 13,2 13,5 13,8 14,2 14,5 0 - unter 6 3,9 4,8 5,5 5,6 5,7 5,9 5,9 6 - unter 18 10,8 8,2 7,6 7,8 8,1 8,3 8,6 66,8 65,5 64,1 64,3 64,4 64,5 64,5 18 - unter 25 9,3 10,1 9,3 9,1 8,7 8,3 7,9 25 - unter 45 29,4 29,9 30,0 30,2 30,7 31,3 31,9 45 - unter 55 12,9 13,4 13,6 13,6 13,5 13,5 13,3 55 - unter 65 15,2 12,2 11,2 11,4 11,4 11,4 11,3 18,6 21,5 22,7 22,2 21,8 21,4 21,1 65 - unter 80 14,2 16,6 17,1 16,6 16,2 15,8 15,4 80 und älter 4,4 4,9 5,6 5,6 5,6 5,6 5,7 493.208 489.335 508.775 517.838 528.540 539.348 551.871 davon 18 bis 65 davon über 65 davon Anzahl der Gesamtbevölkerung Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Infolge der räumlich differenzierten Einwohnerentwicklung verändert sich das Durchschnittsalter der Bevölkerung stadträumlich unterschiedlich. Ortsteilen mit hohem und weiter steigendem Durchschnittsalter am Stadtrand und durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen stehen junge und sich verjüngende Ortsteile in der inneren Stadt gegenüber. Das Durchschnittsalter variiert in den Ortsteilen zwischen 35,1 Jahre in Lindenau und 54,1 Jahre in GrünauOst. In Zentrum-Ost, Zentrum-Südost, Zentrum-Nord, Gohlis-Nord und Lindenau ging der Altersdurchschnitt innerhalb der letzten fünf Jahre um zwei Jahre und mehr zurück. Ortsteile, in denen das Durchschnittsalter der Bevölkerung unter 40 Jahren liegt, verzeichneten in den letzten Jahren zugleich einen starken Zuzug. Parallel dazu stieg das Durchschnittsalter in Schönau, und Miltitz um 2,8 in Heiterblick sogar um 3,8 Jahre. 18 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 3.2 Altersdurchschnitt 2014 und Entwicklung des Altersdurchschnitts 2009 – 2014 nach Ortsteilen Sozialreport Leipzig 2015 19 Tabelle 3.3 Bevölkerungsvorausschätzung bis 2032 nach Altersgruppen Ist-Wert Altersgruppe in Jahren 2014 2018 absolut unter 18 längerfristige Vorausschätzung mittelfristige Vorausschätzung in % absolut 2025 in % absolut 2032 in % absolut in % 80.198 15 87.638 16 95.600 16 96.011 16 0 - unter 6 32.792 6 35.102 6 34.803 6 33.459 6 6 - unter 18 47.406 9 52.536 9 60.797 10 62.553 10 355.291 65 355.673 63 364.052 62 366.431 61 18 - unter 25 43.444 8 42.875 8 44.421 8 47.037 8 25 - unter 45 176.110 32 175.673 31 175.732 30 168.675 28 45 - unter 55 73.349 13 71.447 13 72.478 12 82.983 14 55 - unter 65 62.388 11 65.678 12 71.422 12 67.736 11 120.363 21 125.233 21 135.593 23 davon 18 bis 65 davon über 65 116.382 davon 21 65 - unter 80 84.987 15 82.527 15 79.985 14 90.295 15 80 und älter 31.395 6 37.835 7 45.249 8 45.297 8 551.871 100 563.674 100 584.886 100 598.036 100 Gesamt Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Die Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig von 2013 geht von einem weiteren Einwohnerzuwachs auf rund 598.000 Einwohner im Jahr 2032 aus. Dabei wachsen mittelfristig die Zahl und der Anteil der unter 18-Jährigen stark, während bei den 18- bis unter 65-Jährigen und den über 65-Jährigen zwar die Einwohnerzahl, nicht aber ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst. So steigt die Zahl der unter 18 Jährigen bis 2025 um 22.000 Einwohner, wobei vor allem die Zahl der Schüler/-innen (6- unter 18-Jährige) zunimmt. In der längerfristigen Perspektive bleibt die Zahl der unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 65-Jährigen etwa stabil, während die Zahl und der Anteil der über 65-Jährigen stark steigt. Dabei wird der größte Zuwachs bei den über 80-Jährigen erfolgen. 3.4 Haushaltsstruktur Tabelle 3.4 Anzahl der Haushalte nach Haushaltsgröße 2009 bis 2014 Veränderung 2009-2014 2009 2010 2011 2012 2013 2014 288.444 289.870 294.810 303.465 310.279 316.787 9,8 % 144.644 145.369 149.474 157.221 162.391 166.666 15,2 % 2 Personen 89.355 89.969 90.898 92.148 93.330 94.371 5,6 % 3 Personen 33.989 33.740 33.342 32.571 32.420 32.582 - 4,1 % 4 Personen und mehr 20.456 20.792 21.096 21.525 22.138 23.168 13,3 % 1,78 1,78 1,78 1,76 1,75 1,75 Haushalte darunter mit 1 Person Durchschnittliche Haushaltsgröße Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt für Statistik und Wahlen 20 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Für den Wohnungsmarkt ist neben der Einwohnerentwicklung die Betrachtung der Zahl der Haushalte bedeutsam, da Haushalte als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Die vom Amt für Statistik und Wahlen ermittelte2 Zahl der Haushalte 2014 betrug 316.787 Haushalte. Seit 2009 ist die Zahl der Haushalte um 9,8 % gewachsen, wobei sie entsprechend der Einwohnerentwicklung besonders in den letzten vier Jahren stieg. Mehr als die Hälfte der Haushalte sind Einpersonenhaushalte (52,6 %). Die Zahl der Einpersonenhaushalte nahm seit 2009 um 15,2 % zu. So erhöhte sich auch der Anteil an allen Haushalten (+2,5 %-Punkte). Zugleich verringerte sich die durchschnittliche Haushaltsgröße von 1,78 auf 1,75 Personen je Haushalt, wobei diese Größe nun seit drei Jahren auf dem gleichen Niveau liegt. Auch die Zahl der Mehrpersonenhaushalte insgesamt stieg seit 2009 an. Dabei treten Unterschiede zwischen den Haushaltsgrößen auf. Die Zahl der Zweipersonenhaushalte wuchs seitdem um 5,6 %. Bei den großen Haushalten mit 4 und mehr Personen nahm sie um 13,3 % zu. Deren Anteil stieg auf 7,3 % und knüpft damit an die Vorjahreszahlen an. Die Zahl der Dreipersonenhaushalte ging seit 2009 um 4,1 % zurück. Abb. 3.7 Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 2008 bis 2014 100% Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 90% 7,2 7,1 7,2 7,2 7,1 7,1 5,4 12,1 11,8 11,6 11,3 10,7 10,4 10,3 30,9 31,0 31,0 30,8 30,4 30,1 29,8 49,8 50,1 50,1 50,7 51,8 52,3 52,6 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Jahr 4 Personen und mehr Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen 3.5 3 Personen 2 Personen 1 Person Sozialreport Leipzig 2015 Wohnungsbestand und Leerstand 2014 wurden in Leipzig 1.059 Wohnungen fertiggestellt, etwa 380 weniger als im Jahr zuvor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Baufertigstellungen untererfasst ist bzw. Baufertigstellungen mit teils erheblicher Verzögerung in die Fertigstellungsstatistik eingehen. Ca. 25 % Prozent der neuen Wohnungen entstanden in bestehenden Wohngebäuden etwa durch Wohnungsteilung oder Dachgeschossausbau (2013: ca. 40 %). Ein Drittel der Wohnungen wurden als neue Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet, 353 Wohnungen entstanden in neu errichteten Mehrfamilienhäusern. Zugleich wurden in Leipzig 52 Wohnungsabgänge im Jahr 2014 registriert. Hinweise für eine – auch künftig – erhöhte Bautätigkeit liefert eine Recherche aktueller und in den kommenden Jahren geplanter Wohnungsbauvorhaben mit jeweils mindestens 50 neuen Wohnungen. Danach ist in den kommenden Jahren der Bau von mindestens 8.200 neuen Wohnungen geplant (Stand: November 2015). 2 Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig generiert regelmäßig Strukturdaten für die Leipziger Haushalte aus den Daten des Einwohnerregisters. Hier fließen neben den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Leipzig auch die mit Nebenwohnsitz ein. Außen vor gelassen werden Bewohner von Alten-, Pflege- und Kinderheimen sowie Justizvollzugsanstalten. Die in Studentenheimen lebenden Einwohner werden hingegen als Einpersonenhaushalte gewertet. Sozialreport Leipzig 2015 21 Abb. 3.8 Entwicklung von Baufertigstellungen und Wohnungsabgängen von 2000 bis 2014 4.500 4.000 3.500 2.500 1.069 927 1.290 308 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 1.059 52 782 1.556 2004 0 1.441 101 1.016 2.080 2003 1.066 396 881 1.231 2002 914 215 1.112 1.128 2001 661 131 1.298 1.731 500 253 1.000 984 1.687 2.525 1.500 798 2.000 4.079 Wohnungen 3.000 2013 2014 Jahr Baufertigstellungen Wohnungsabgänge Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Anzahl der Räume inkl. Küche > 6m² Abb. 3.9 Sozialreport Leipzig 2015 Wohnungsbestand nach Raumzahl am 31.12.2014 5 Räume und mehr 56.524 4 Räume 102.559 3 Räume 109.509 2 Räume 46.769 1 Raum 16.387 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Wohnungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 2014 umfasste der Wohnungsbestand in Leipzig 331.748 Wohnungen. Mit knapp 88 % befand sich der überwiegende Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, gut 12 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Gemessen an der Zahl der Räume – wobei abgeschlossene Küchen mit mehr als 6 m² in dieser Statistik als Wohnraum gezählt werden – dominieren in Leipzig mit jeweils über 100.000 Wohnungen die 3- und 4-Raum-Wohnungen. Zusammen machen diese fast zwei Drittel des Wohnungsbestands aus. Etwa 63.000 Wohnungen sind kleinere Wohnungen mit einem Raum (16.387) oder zwei Räumen (46.769). Darüber hinaus gibt es mehr als 36.900 5-Raum-Wohnungen und fast 19.600 Wohnungen mit sechs Räumen und mehr. Dabei nahmen gegenüber 2011 insbesondere die Zahl der kleinen Wohnungen mit nur einem Raum sowie die der großen Wohnungen mit 5 Räumen und mehr zu. Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2014 45,6 m². Dabei ist die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in in Einpersonenhaushalten mit 54,1 m² deutlich höher als in Mehrpersonenhaushalten (2-Personenhaushalt: 38,6 m², 3-Personenhaushalt: 33,2 m², Haushalt mit 4 Personen und mehr: 27,2 m²). 22 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 3.3 Wohnungsleerstand in Leipzig 2014 Zum Zensusstichtag im Mai 2011 wurden in Leipzig knapp 40.000 leerstehende Wohnungen registriert, was einer Leerstandsquote von etwa 12 % entsprach. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass 2014 ca. 22.000 Wohnungen leer standen, was einem Anteil von unter 7 % entspricht. Die Hälfte der leerstehenden Wohnungen sind dem marktaktiven, d. h. kurzfristig beziehbaren Leerstand zuzurechnen. Die Leerstandsquote unterscheidet sich stadträumlich: die geringsten Leerstandsquoten in zusammenhängenden Ortsteilen bestehen insbesondere südwestlich des Zentrums sowie in einem räumlichen Korridor zwischen Zentrum und südlichem Stadtrand. 3.6 Mietpreise Die Kommunale Bürgerumfrage ermittelt über die Befragung von Leipziger Haushalten deren Ausgaben für die Kosten ihrer Wohnung. Damit bilden die ermittelten durchschnittlichen Mietpreise die Bestandsmiete ab. Laut Kommunaler Bürgerumfrage 2014 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,38 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,45 €/m². In der längerfristigen Rückschau stiegen sowohl die Nettokaltmiete als auch die Gesamtmiete. Sozialreport Leipzig 2015 23 Abb. 3.10 Entwicklung der durchschnittlichen Kalt- und Gesamtmiete 2001 bis 2014 8,00 Miete in € je m² 7,00 6,00 5,00 6,90 6,95 7,12 7,08 7,20 7,23 6,53 6,53 4,82 4,83 4,98 5,12 5,00 5,15 4,67 5,08 2003 2005 2007 2009 2010 2011 2012 2013 6,39 7,45 5,38 4,73 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 2001 2014 Jahr Kaltmiete (in €/m²) Gesamtmiete* (in €/m²) *inkl. Heizungs- und sonstigen Nebenkosten Quelle: Kommunale Bürgerumf ragen, Amt f ür Statistik und Wahlen Abb. 3.11 Sozialreport Leipzig 2015 Durchschnittliche Mietbelastung nach Haushaltstypen 2014 32 insgesamt Haushaltstyp Rentnerpaare 27 alleinstehende Rentner 37 Paare ohne Kinder 25 Paare mit Kindern 24 Singles 35 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anteil der Gesamtmiete am Haushaltsnettoeinkommen in % Quelle: Kommunale Bürgerumf ragen, Amt f ür Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Die Gesamtmiete (inkl. Heiz- und sonstigen Betriebskosten) betrug 2014 durchschnittlich 450 € je Haushalt. Ein Leipziger Haushalt wendet im Durchschnitt weiterhin rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf3. Die durchschnittliche Mietbelastung stellt sich für die verschiedenen Haushaltstypen unterschiedlich dar. Paare mit und ohne Kinder sowie Rentnerpaare müssen, ähnlich wie in den Vorjahren, 24-27 % ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Gesamtmiete aufwenden. Die Mietbelastung für Singles und alleinstehende Rentner ist mit 35-37 % deutlich höher. Während die Kommunale Bürgerumfrage Informationen zur Bestandsmiete bietet, liefern die Angaben des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) Informationen zu den Neuvermietungsmieten. Da jährliche Schwankungen auftreten, ist die Entwicklung über mehrere Jahre zu betrachten. 3 Bei der Befragung im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage zählen Empfänger von Sozialleistungen diese oftmals nicht zum Nettohaushaltseinkommen hinzu, so dass aufgrund dieser statistischen Fehlerquelle das ermittelte durchschnittliche Nettohaushaltseinkommen sinkt und die Mietbelastung steigt. Mit zunehmender Zahl der Transferempfängerhaushalte vergrößert sich der Einfluss dieser Fehlerquelle. 24 Sozialreport Leipzig 2015 Die vom IVD ermittelten Neuvermietungsmieten sind vor allem seit 2011 gestiegen, wobei deutliche Unterschiede zwischen den Wohnungen verschiedenen Baualters und Wohnwertes bestehen. Die höchsten Mieten und die größten Anstiege (seit 2011) sind bei Wohnungen im nach 1990 errichteten Neubau mit gutem Wohnwert und bei Wohnungen im Neu- und vor 1948 errichteten Altbau mit sehr gutem Wohnwert zu verzeichnen. 2014 lagen die durchschnittlichen Neuvermietungsmieten im Neubau mit gutem Wohnwert und im Altbau mit sehr gutem Wohnwert bei 8,50 €/m² bzw. 8,60 €/m². Wohnungen mit sehr gutem Wohnwert im Neubau kosteten im Durchschnitt 10,50 €/m². Deutlich darunter liegt die durchschnittliche Neuvermietungsmiete für Neubauwohnungen mit mittlerem und Altbauwohnungen mit gutem Wohnwert (6,80 €/m²) sowie für Altbauwohnungen mit einfachem (4,50 €/m²), mittlerem (5,40 €/m²) Wohnwert. Gerade bei der Preisentwicklung neu errichteter Wohnungen schlagen sich die gestiegenen Erstellungskosten nieder; Mieten in neu errichteten Wohngebäuden liegen bezogen auf das Leipziger Mietniveau stets im oberen Segment. Abb. 3.12 Nettokaltmieten bei Neuvermietung 2006 – 2014 Nettokaltmiete in € je m² 12,00 Neubau (ab 1991) Altbau (bis 1948) 10,50 10,00 8,60 8,50 8,00 6,80 6,80 sehr guter Wohnw ert guter Wohnw ert mittlerer Wohnw ert einfacher Wohnw ert 6,00 5,40 4,50 4,00 2,00 0,00 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Quelle: Immobilienv erband Deutschland 3.7 Sozialreport Leipzig 2015 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen in Haushalten, deren Wohnraum durch eine Kündigung, eine Räumungsklage oder einen noch nicht vollstreckten Räumungstitel oder eine unmittelbar bevorstehende Zwangsräumung verloren zu gehen droht. Menschen gelten als wohnungslos, wenn sie nicht über einen vertraglich abgesicherten angemessenen Wohnraum verfügen können, ein Obdach nur in wechselnden ungesicherten Unterkunftsverhältnissen, zum Beispiel bei Freunden und Bekannten finden, oder gänzlich ohne Dach über dem Kopf im Freien übernachten. Wohnungslos sind auch alle durch die Stadt Leipzig notuntergebrachten Haushalte und Personen. Die vorübergehende Notunterbringung alleinstehender Personen erfolgt in jeweils einem Übernachtungshaus für Männer und Frauen. Sind Familien mit Kindern von einem Räumungstermin betroffen und wurde bis zur Zwangsräumung, auch mit sozial dienstlicher Unterstützung, keine neue Unterkunft gefunden, erfolgt die temporäre Notunterbringung in Wohnungen. Diese Wohnungen werden vom Sozialamt als sogenannte Gewährleistungswohnungen angemietet und Haushalten mit Kindern, zur befristeten Nutzung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2014 wurden 1.073 Räumungsklagen erfasst, 227 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Räumungstermine betrug 918, das sind 22 mehr als 2013. Damit ist ein weiterer Anstieg bei den Räumungsterminen zu verzeichnen. Sozialreport Leipzig 2015 25 Tabelle 3.5 Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 2004 bis 2014 nach der Stufe der Bedrohung Stufen der Bedrohung Räumungsklagen Räumungstermine 2004 2005 2006 1.273 1.210 987 775 828 665 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 943 1.081 1.177 1.178 1.210 1.306 1.300 1.073 630 704 786 810 897 876 896 918 Quelle: Sozialamt Tabelle 3.6 Sozialreport Leipzig 2015 Durchschnittliche tägliche Notunterbringung für obdachlose Frauen, Männer und Kinder 2007 bis 20144 Notunterbringung für Obdachlose untergebrachte Personen insgesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 266 251 237 252 231 189 180 136 50 47 44 34 38 33 35 35 männlich 30 31 27 20 21 23 22 22 weiblich 20 16 17 14 17 10 13 13 24 29 25 24 23 10 11 11 männlich 20 26 23 22 20 7 9 10 weiblich 4 3 2 2 3 2 2 1 186 168 163 186 162 147 134 90 bis unter 18 Jahre 70 55 52 73 66 62 61 46 18 Jahre oder älter 116 113 111 113 96 85 73 44 männlich 60 56 59 59 47 37 32 16 weiblich 56 57 52 54 29 48 41 28 darunter Übernachtungshäuser für Erwachsene (75 Plätze) davon Notschlafstelle für Erwachsene (25 Plätze) davon Gewährleistungswohnungen davon Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Für obdachlose Personen stehen mehrere Einrichtungen als Übernachtungshäuser (getrennt nach Geschlechtern) und eine Notschlafstelle für drogenabhängige Frauen und Männer ganzjährig zur Verfügung. In den so genannten Gewährleistungswohnungen werden hauptsächlich Mehrpersonenhaushalte mit Kindern vorübergehend untergebracht. 2014 wurden im täglichen Durchschnitt 136 obdachlose Personen notuntergebracht. Dies betraf auch 46 Kinder und Jugendliche. Die Anzahl der Personen in Übernachtungshäusern bewegt sich mit 35 Personen im Jahr 2014 auch weiter auf Vorjahresniveau. In der Notschlafstelle für drogenabhängige Personen „Alternative I“ erhielten im täglichen Durchschnitt 10 Männer und eine Frau eine Notunterkunft. Die Anzahl der in Gewährleistungswohnungen notuntergebrachten Personen konnte weiter erheblich reduziert werden. Waren im Jahresmittel 2010 täglich noch 186 Personen untergebracht, so waren es im Jahr 2014 im Durchschnitt nur noch 90 Personen und damit nochmals im Durchschnitt 44 Personen weniger als im Vorjahr. 4 Da die Belegung Schwankungen unterliegt, wurden für die Jahreswerte jeweils Mittelwerte aus der Belegung zum Stichtag am Monatsende verwendet. 26 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 3.7 Integration von Wohnungsnotfällen 2006 bis 2013 Art der Integration 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Haushalte im ambulant betreuten Wohnen gemäß § 67 SGB XII 191 196 184 181 194 195 203 Personen, die Beratungen in Anspruch nahmen 488 569 539 504 583 688 603 281 375 349 320 404 515 402 2013 2014 201 208 1.837 2.248 1.438 1.670 darunter Personen mit erstmaliger Beratung Wohnungsnotfälle, die Beratungen in Anspruch nahmen darunter Wohnungsnotfälle mit erstmaliger Beratung Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Ziel der sozialen Beratung und persönlichen Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte ist die Verhinderung von Wohnverlusten. Wohnungslose Personen werden aktiv in vertraglich abgesicherte angemessene Wohnverhältnisse integriert. Damit sollen auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Leistungsberechtigten überwunden oder zumindest eine weitere Verschlimmerung der sozialen Schwierigkeiten verhütet werden. Ein wichtiges Instrument zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind Maßnahmen des Ambulant betreuten Wohnens. Diese Form der individuellen sozialen Betreuung erfolgt in Wohnprojekten oder direkt in den Wohnungen der betreffenden Haushalte. 2014 wurden im Durchschnitt 208 Haushalte betreut. Die Anzahl bewegt sich damit weiter auf dem Niveau der Vorjahre. Die Beratungsstelle „Vier Wände“ berät überwiegend alleinstehende wohnungslose Personen, aber auch Haushalte, denen der Wohnungsverlust unmittelbar z.B. auf Grund einer Zwangsräumung bevorsteht. Obdachlosigkeit soll verhindert werden. Darüber hinaus betreut der Sozialdienst auch diejenigen Haushalte, welche vorübergehend in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden. Die Notunterbringung soll stets nur so kurz wie möglich erfolgen. Wohnungslose Personen sollen baldmöglichst wieder in eine eigene Mietwohnung ziehen. Seit 2013 werden in der Berichterstattung alle Wohnungsnotfälle/Haushalte gezählt und von der Zählung einzelner Personen die Beratungen in Anspruch nahmen abgesehen. 2014 wurden im Jahresverlauf 2.248 Wohnungsnotfälle/Haushalte bearbeitet. 1.670 Fälle wurden erstmalig als Wohnungsnotfall bekannt. Sozialreport Leipzig 2015 27 4. Lebensunterhalt Zusammenfassung Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2014 mit 1.662 € um 113 € höher als im Jahr 2013. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2014 insgesamt 1.207 € und lag damit um 55 € höher als im Jahr 2013. Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2014 absolut weiter erhöht, obwohl die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent um 7,1 % anstiegen, während die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent um 4,6 % zulegten. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 283 € (2013) auf 216 € (2014) verringert. 15,3 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2013: 16,8 %), da ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2014 bei 9,4 % und war somit niedriger als Ende 2013 (10,3 %). Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2014 insgesamt 44,2 % und lag damit knapp unter dem Vorjahreswert (44,4 %). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2014 auf den bisher niedrigsten Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 69.355 Personen derartige Leistungen, das waren 16,6 % aller Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 26,3 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2014 Sozialgeld (Vorjahr: 27,0 %). Insgesamt 1.467 Personen erhielten 2014 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 27,3 % mehr als im Vorjahr (1.152). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist auf 4.037 angestiegen (2013: 3.818). Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2014 für 19.553 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, etwa so viele wie 2013 (19.389). Im Vergleich zu 2013 wurden mehr Leistungen bewilligt. Besonders stark ist der Anstieg bei der Schülerbeförderung, hier haben sich die Leistungen verdoppelt. Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich von 2007 bis 2014 mehr als verdoppelt. Die kommunalen Ausgaben haben sich jedoch 2014 gegenüber dem Vorjahr um 8 % verringert. Ursache ist der Anstieg der Grundberatungen vor allem zum Pfändungsschutzkonto. Insgesamt 62.520 Personen nutzten 2015 den Leipzig-Pass (2014: 61.221). Das waren 11,0 % (2014: 11,1 %) der Leipziger/-innen. 4.1 Einkommensentwicklung Alle Aussagen zur Entwicklung der Einkommen beruhen auf den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfragen zum Haushaltseinkommen. Dabei ist zu beachten, dass in die kommunalen Bürgerumfragen nur Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter von 18 bis zu 85 Jahren einbezogen werden. Bei der Bewertung der Ergebnisse der Bürgerumfragen sind Veränderungen in der Erhebung der Einkommensdaten zu berücksichtigen. In den Jahren bis 2006 wurde das genaue Einkommen erfragt. Seit 2008 wurde die Zugehörigkeit zu einer von 20 Einkommensgruppen erfragt. Damit wurde, wenn auch mit Einschränkungen, die Berechnung von durchschnittlichen Einkommen wieder möglich. Tabelle 4.1 Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens 2001 bis 2014 nach Haushaltsgröße Haushaltsgröße Haushalte insgesamt 2001 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 mittleres Haushaltsnettoeinkommen in € (Median) 1.534 1.450 1.400 1.379 1.427 1.414 1.414 1.503 1.549 1.662 1 1.023 890 971 983 1.081 1.062 1.051 1.074 1.148 1.181 2 1.790 1.800 1.800 1.827 1.835 1.872 1.881 2.019 2.054 2.158 3 2.124 2.200 2.015 2.371 2.298 2.346 2.292 2.490 2.581 2.857 4 und mehr 2.408 2.400 2.400 2.605 2.436 2.830 2.662 3.048 3.036 3.153 Personen im Haushalt Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage 28 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen in der Stadt Leipzig 1.662 € und lag damit um 113 € höher als im Jahr 2013. Der Anstieg des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens ist bei allen Haushaltsgrößen, wenn auch mit unterschiedlichen Zuwachsraten, zu verzeichnen. Abb. 4.1 Monatliches Haushaltsnettoeinkommen 2014 nach vorwiegender Einkommensquelle, Haushaltstyp und Haushaltsgröße Gesamt 1.662 Erw erbstätigkeit vorw ie gende Eink om m e nsque lle 2.087 Arbeitslosenbezüge 822 1.436 Rente Singles (unter 65 Jahre) 1.199 Alleinerziehende 1.555 Paare mit Kind(ern) Haus haltstyp 3.118 2.547 Paare ohne Kind(er) Alleinstehende Rentner 1.154 Rentnerpaare 1.993 1.148 1 2.054 2 Haus haltsgröße (Personen) 3 2.581 4 und mehr 3.036 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 m onatliche s Haus halts nettoe ink om m e n in € Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage Sozialreport Leipzig 2015 Teilweise beachtliche Einkommensunterschiede bestehen nicht nur hinsichtlich der Haushaltsgröße, sondern auch zwischen verschiedenen Haushaltstypen. Der Anteil der einzelnen Einkommensgruppen an allen Leipziger Haushalten hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig verändert. Tendenziell sinkt der Anteil der unteren Einkommensgruppen, während der Anteil der oberen Einkommensgruppen ansteigt. Im Jahr 2014 verfügten 26 % aller Haushalte monatlich über weniger als 1.100 €, während in 13 % der Haushalte mindestens 3.200 € pro Monat zur Verfügung standen. Abb. 4.2 Entwicklung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2003 bis 2014 100% 90% 6 12 7 7 7 8 9 8 10 12 13 14 11 11 11 11 12 12 13 15 46 46 80% Anteil 70% 60% 48 44 47 46 47 50 46 50% 46 40% 30% 20% 33 36 35 36 32 33 33 31 29 26 2003 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 10% 0% Jahr 3.200 € u. mehr 2.300 bis unter 3.200 € Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage Sozialreport Leipzig 2015 1.100 bis unter 2.300 € bis unter 1.100 € Sozialreport Leipzig 2015 29 Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2014 insgesamt 1.207 € und lag damit um 55 € höher als im Jahr 2013. Im Jahr 2014 betrug das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen der Männer 1.333 € (2013: 1.292 €) gegenüber einem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen von 1.117 € (2013: 1.009 €). Von großem Einfluss auf das persönliche Einkommen ist der Bildungsabschluss. In Leipzig verfügen Einwohner/-innen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss über ein durchschnittliches persönliches Nettoeinkommen von 1.658 €. Leipziger/-innen mit Fachhochschulabschluss erreichen 1.664 €; Meister, Techniker und Fachschulabsolventen erzielen 1.349 €. Bei Einwohnern mit Berufsausbildung einschließlich Teilfacharbeitern liegt das Nettoeinkommen bei durchschnittlich 1.149 €. Bei Personen ohne Berufsabschluss (einschl. noch in Ausbildung befindlichen Personen) liegt das Nettoeinkommen bei 609 €. 4.2 Einkommensarmut Aussagen zu relativer Einkommensarmut sind auf Basis der Nettoäquivalenzeinkommen möglich. Die Armutsgefährdungsquote gibt dabei den Anteil der Personen an, die über ein Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. Aus methodischen Gründen wird für die Angaben zur Armutsgefährdungsquote auch auf Daten aus dem vom Statistischen Landesamt durchgeführten Mikrozensus zurückgegriffen, die auch für die 15 größten deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht werden. Bezogen auf die 60%-Grenze des Leipziger Äquivalenzeinkommens ergibt sich für die Stadt Leipzig im Jahr 2014 eine Armutsgefährdungsquote von 15,3 %. Die Armutsgefährdungsquote lag somit niedriger als in den Vorjahren. Die Einkommen in Leipzig sind sowohl niedriger als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen als auch im gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies führt dazu, dass die Armutsgefährdungsquoten, bezogen auf den sächsischen bzw. den gesamtdeutschen Median der Äquivalenzeinkommen höher ausfallen. Legt man den sächsischen Landesmedian zugrunde, ergibt sich eine Armutsgefährdungsquote von 16,0 %; gemessen am Bundesmedian liegt diese Quote sogar bei 24,1 %. Abb. 4.3 Armutsgefährdungsquote in Leipzig 2005 bis 2014 (gemessen am Median der Stadt Leipzig, dem Landesmedian des Freistaates Sachsen und dem Bundesmedian) 24,1 15,3 16,0 16,8 17,8 25,1 25,4 16,0 17,6 15,8 16,8 24,5 26,4 15,9 18,7 19,1 20,7 27,0 18,3 20,7 25,3 16,7 18,5 16,1 17,8 15,0 23,6 23,9 20,0 16,7 17,8 Quote in Prozent 25,0 27,2 30,0 10,0 5,0 ,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Median der Stadt Leipzig Quelle: IT.NRW, Mikrozensus Landesmedian Bundesmedian Sozialreport Leipzig 2015 In den letzten Jahren ist der Median des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommens in der Stadt Leipzig tendenziell wieder angestiegen, von 1.050 € im Jahr 2005 über 1.151 € im Jahr 2009, 1.141 € im Jahr 2011, 1.267 € im Jahr 2013 auf 1.314 € im Jahr 2014. 30 Sozialreport Leipzig 2015 Für ausgewählte Haushaltsarten ergeben sich im Freistaat Sachsen rechnerisch folgende Armutsgefährdungsschwellen: • Einpersonenhaushalt: • Familien: • 4.3 803 € (Vorjahr: 775 €) 1 Erwachsene/r, 1 Kind unter 14 Jahren: 1.044 € (Vorjahr: 1.007 €) 1 Erwachsene/r, 2 Kinder unter 14 Jahren: 1.285 € (Vorjahr: 1.239 €) 2 Erwachsene, 1 Kind unter 14 Jahren: 1.445 € (Vorjahr: 1.394 €) 2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren: 1.686 € (Vorjahr: 1.626 €) 2 Erwachsene, 3 Kinder unter 14 Jahren: 1.927 € (Vorjahr: 1.858 €) Paare ohne Kinder: 1.204 € (Vorjahr: 1.162 €) Einkommensunterschiede Obwohl das durchschnittliche Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent im Jahr 2014 angestiegen ist, hat sich der Abstand zu den einkommensstärksten 20 Prozent weiter vergrößert. Während die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent von 802 € auf 859 € um 7,1 % angestiegen sind, legten die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent von 1.876 € auf 1.962 € und damit 4,6 % zu. Im Zeitraum 2008 bis 2014 sind die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent um insgesamt 18,5 % gestiegen, die der einkommensstärksten 20 Prozent um insgesamt 24,3 %. Damit haben sich die Unterschiede in den letzten Jahren geringfügig vergrößert. Im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensunterschiede in Leipzig vergleichsweise gering. So haben die einkommensstärksten 20 Prozent in Leipzig etwas mehr als doppelt (2,3) so viel Einkommen zur Verfügung als die einkommensschwächsten 20 Prozent. Im Bundesdurchschnitt verfügen die einkommensstärksten 20 Prozent dagegen über mehr als das Vierfache (4,3) als die einkommensschwächsten 20 Prozent. monatliches Nettoäquivalenzeinkommen in € Abb. 4.4 Entwicklung der Nettoäquivalenzeinkommen der niedrigsten 20 Prozent und der höchsten 20 Prozent 2008 bis 2014 (Median in €) 1.876 2.000 1.800 1.578 1.600 1.616 1.676 1.678 1.962 1.750 1.400 1.200 1.000 725 741 752 771 793 802 2008 2009 2010 2011 2012 2013 800 859 600 400 200 0 2014 Jahr einkommensschw ächste 20 Prozent Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage einkommensstärkste 20 Prozent Sozialreport Leipzig 2015 Aus der kommunalen Bürgerumfrage 2013 sind Angaben zur Einkommenssituation nach Stadtbezirken möglich. Innerhalb der Stadt Leipzig sind deutliche Einkommensunterschiede festzustellen. Im Stadtbezirk Nord war im Jahr 2013 mit 1.485 € das höchste Nettoäquivalenzeinkommen zu verzeichnen. Dieser Wert lag 31,4 % höher als der niedrigste Stadtbezirksdurchschnitt mit 1.130 € im Stadtbezirk West. Sozialreport Leipzig 2015 31 Abb. 4.5 4.4 Nettoäquivalenzeinkommen in Leipzig 2013 nach Stadtbezirken (Median in Euro) Einkommensquellen Der Anteil der Leipziger/-innen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Erwerbstätigkeit bestritten, ist in den letzten Jahren tendenziell angestiegen und lag 2014 bei 44,2 %. Der Anteil der Leipziger/-innen, die überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben, betrug im Jahr 2014 insgesamt 10,3 %. Knapp ein Viertel der Leipziger Einwohner/-innen (22,9 %) lebte 2014, wie auch in den Vorjahren, überwiegend von Renten bzw. Pensionen. Auch der Anteil der Personen, deren vorwiegende Einkommensquelle der Unterhalt durch Angehörige ist, ist nahezu gleich geblieben und lag 2014 bei 17,7 %. Tabelle 4.2 Bevölkerung 2001 bis 2013 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts5 Einkommensquelle Erwerbs- / Berufstätigkeit 2001 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anteil der Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung in % 39,8 39,8 42,4 43,0 43,9 43,7 44,4 44,2 8,7 12,4 12,8 11,7 10,6 10,3 9,8 10,3 Rente / Pension 27,1 24,9 24,2 24,4 24,8 24,3 23,8 22,9 Unterhalt durch Angehörige 19,3 17,9 16,7 16,9 17,0 17,3 17,5 17,7 5,2 5,0 4,3 4,1 3,7 4,4 4,4 4,9 Arbeitslosengeld einschl. Sozialgeld u.ä. Sonstiges Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus Sozialreport Leipzig 2015 5 Die Daten zu den Einkommensquellen der Leipziger/-innen, wie sie im Sozialreport dargestellt werden, basieren auf einer personenbezogenen Auswertung des Mikrozensus. Andere Veröffentlichungen des Amtes für Statistik und Wahlen nehmen eine haushaltsbezogene Auswertung vor mit deutlich anderen Ergebnissen. So fällt der Anteil derer, deren vorwiegende Einkommensquelle aus Erwerbsarbeit stammt, bei der haushaltsbezogenen Auswertung höher aus. Dies liegt darin begründet, dass zum Beispiel in einem zwei-Personen-Haushalt geringe Arbeitslosengeldbezüge einer Person in Anbetracht eines höheren Erwerbseinkommens der anderen Person bei der Abfrage nach der vorwiegenden Einkommensquelle nicht benannt werden. 32 Sozialreport Leipzig 2015 4.5 Arbeitslosigkeit Seit dem Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr verringert und dies bei ständig steigenden Einwohnerzahlen. Am Jahresende 2014 waren insgesamt 26.241 Personen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresende 2013 hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 1.844 Personen verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug 9,4 %, Ende 2013 waren es 10,3 %, Ende 2005 lag die Quote bei 19,2 %. Während die Arbeitslosenquote am Jahresende 2014 bei den Männern bei 9,9 % lag, waren es bei den Frauen 8,8 %. Im Jahr 2014 hat sich die Zahl der arbeitslosen Männer stärker reduziert (- 1.426) als die der Frauen (- 418). Von den insgesamt 26.241 arbeitslos gemeldeten Personen waren 5.571 (21,2 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und 20.670 (78,8 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II. Im Jahr 2014 hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr arbeitslos) an den Arbeitslosen erstmals seit mehreren Jahren wieder erhöht. Zum Jahresende 2014 waren in Leipzig 8.930 Langzeitarbeitslose registriert, das waren 123 weniger als ein Jahr zuvor bzw. 34,0 % aller arbeitslos gemeldeten Leipziger/-innen (Vorjahr: 33,2 %). Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen 2001 bis 2014 19,2 18,2 20 18,0 18 16,9 15,5 40.000 13,6 35.000 12 9,4 10 8 30.141 33.127 34.609 10,3 13.441 12.553 11.380 9.677 9.053 8.930 6 15.865 2006 36.808 38.089 42.273 46.870 2005 10,8 17.701 2003 20.025 2002 19.898 2001 20.213 20.476 5.000 18.524 10.000 16.372 15.000 43.957 44.767 20.000 45.376 30.000 25.000 14 12,9 11,6 43.402 Personen 16 14,6 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 4 0 Arbeitslosenquote in % 18,4 26.241 45.000 17,5 28.085 50.000 28.663 Abb. 4.6 2 0 2004 Jahr Arbeitslose insgesamt Quelle: Statistik der Bundesagentur f ür Arbeit dar. Langzeitarbeitslose Arbeitslosenquote Sozialreport Leipzig 2015 Kleinräumig betrachtet, ergeben sich innerhalb der Stadt Leipzig große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit. Da für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Ebene der Ortsteile oder Stadtbezirke die entsprechende Bezugsbasis (zivile bzw. abhängige zivile Erwerbspersonen) nicht ermittelt werden kann, werden die Arbeitslosen dort in Bezug zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren gesetzt. Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen an dieser Bevölkerungsgruppe reicht von 2,5 % in den Ortsteilen Baalsdorf, Althen-Kleinpösna und Burghausen-Rückmarsdorf bis zu 14,8 % in Volkmarsdorf. In 23 der 63 Ortsteile liegt der Anteil der Arbeitslosen über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 7,2 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Spreizung zwischen den Ortsteilen deutlich verringert und liegt bei 12,3 Prozentpunkten (2013: 14,2). 4.6 Unterbeschäftigung Am Jahresende 2014 waren insgesamt 36.396 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) betroffen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 2.257 Personen weniger. Die größte Gruppe der Unterbeschäftigten bilden die 26.241 Arbeitslosen. Weitere 5.680 Leipziger/-innen waren zum Jahresende 2014 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich 2.434 Personen in beruflicher Weiterbildung, 1.036 Personen in Arbeitsgelegenheiten und 957 Personen in Fremdförderung. In der Tabelle sind die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung detailliert dargestellt. Sozialreport Leipzig 2015 33 Karte 4.1 Arbeitslose und Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 20146 6 Eine Auswertung der Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (2014: 10,4 %) ist auf Ortsteilebene nicht möglich. Deshalb wird für die kleinräumige Darstellung der Arbeitslosigkeit, der Anteil der Arbeitslosen bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren dargestellt. 34 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 4.3 Unterbeschäftigte Personen in Leipzig im Dezember 2010 bis 2014 Aspekt der Unterbeschäftigung Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 2010 2012 2013 2014 Personen 44.146 40.123 38.653 36.396 1.376 1.306 1.095 922 1.225 492 338 349 151 102 60 51 42.770 38.817 37.558 35.474 6.700 7.130 6.122 5.680 Berufliche Weiterbildung 2.312 1.871 1.697 2.434 Arbeitsgelegenheiten 3.894 1.685 1.195 1.036 151 - - - Fremdförderung . 1.042 1210 957 Beschäftigungsphase Bürgerarbeit . 504 488 87 davon: Personen, fern vom Arbeitslosenstatus in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten darunter: Gründungszuschuss Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit Unterbeschäftigung im engeren Sinne davon: Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind davon: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigungszuschuss 118 33 23 20 Förderung von Arbeitsverhältnissen x 85 131 225 Vorruhestandsähnliche Regelungen 3 960 518 88 222 950 860 833 36.070 31.687 31.436 29.794 2.943 3.024 3.351 3.553 Aktivierung u. berufliche Eingliederung 1.428 1.098 1.197 1.324 Vorruhestandsähnliche Regelung 1.515 1.926 2.154 2.229 33.127 28.663 28.085 26.241 kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne davon: Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind davon: Arbeitslosigkeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4.7 Sozialreport Leipzig 2015 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Insgesamt 77.774 Leipziger Einwohner/-innen (14,3 % aller Einwohner/-innen) bezogen 2014 Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Die Zahl der Leistungsempfänger lag somit etwa auf dem Niveau der beiden Vorjahre (2012: 77.637, 2013: 77.824). Bedingt durch die wachsende Einwohnerzahl hat sich die Empfängerquote jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte verringert. Im Jahr 2006 bezogen noch 89.091 Personen bzw. 17,6 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Je nach Rechtsgrundlage ist diese Entwicklung verschieden: während die Zahl der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II rückläufig ist, nimmt die Zahl der Empfänger/-innen nach SGB XII zu. Neben den 69.355 Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, gab es 2014 insgesamt 5.996 Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie 2.423 Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sozialreport Leipzig 2015 35 Tabelle 4.4 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Leipzig 2006 bis 2014 Kennziffer 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 89.091 85.381 85.700 83.139 79.797 77.637 77.824 77.774 Leistungen nach SGB II 84.439 80.323 80.553 77.648 74.049 71.124 70.731 69.355 Sozialhilfe nach SGB XII 3.686 4.301 4.332 4.551 4.836 5.255 5.531 5.996 966 757 815 912 1.258 1.562 2.423 17,6 16,6 16,6 15,0 14,9 14,6 14,3 Leistungsempfänger insgesamt davon: Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Anteil an Einwohnern in % 940 15,9 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen 4.7.1 Sozialreport Leipzig 2015 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II Insgesamt 69.355 Leipziger/-innen erhielten 2014 Leistungen nach SGB II. Das entspricht 16,6 % aller Einwohner/-innen im Alter bis 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 1.376 Personen. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen liegt damit auf dem niedrigsten Jahresendstand seit Einführung dieser Leistungen im Jahr 2005. Der Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB II im Alter bis 65 Jahre an der Bevölkerung ist zwischen den Leipziger Ortsteilen sehr unterschiedlich verteilt. Der Anteil reicht von 3,2 % in HartmannsdorfKnautnaundorf bis zu 38,7 % in Volkmarsdorf. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Spannweite zwischen den Ortsteilen deutlich verringert. Im Jahr 2013 reichte die Quote der SGB II-Empfänger/-innen von 3,4 % in Baalsdorf bis zu 42,8 % in Volkmarsdorf. Von den 70.731 Leistungsempfängern erhielten 51.405 Personen Arbeitslosengeld II (minus 1.459 zum Vorjahr) und 17.950 Personen Sozialgeld (plus 83 zum Vorjahr). Im Jahr 2014 waren insgesamt 17.540 Leipziger Kinder unter 15 Jahren auf Sozialgeldzahlungen angewiesen, das waren 57 mehr als ein Jahr zuvor, 220 mehr als im Jahr 2012, aber 433 weniger als 2010. Anteilig beziehen damit 26,3 % aller Leipziger Kinder im Alter bis 15 Jahren Sozialgeld. Dieser Wert liegt wegen der gestiegenen Zahl aller Kinder unter 15 Jahren um 0,7 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Der Anteil ist territorial verschieden. In vier Ortsteilen lebt mehr als die Hälfte aller Kinder unter 15 Jahren von Sozialgeld, in weiteren vier Ortsteilen mehr als 40 %. In Volkmarsdorf, dem Ortsteil mit dem höchsten Anteil, hat sich die Quote im Vergleich zum Vorjahr von 66,8% auf 64,4 % verringert. Die niedrigsten Anteile sind in den Ortsteilen Zentrum-Nordwest (2,9 %), Hartmannsdorf-Knautnaundorf (4,3 %) und Wiederitzsch (4,6 %) festzustellen. Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die Sozialgeld erhalten, ist seit mehreren Jahren rückläufig. So verringerte sich der Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen unter 15-Jährigen von 2006 bis 2014 um 12 Prozentpunkte von 38,1 % auf 26,3 %. Diese Entwicklung ist auch im Ortsteil mit der höchsten Kinderarmut, in Volkmarsdorf, zu beobachten. Von 2007 bis 2014 verringerte sich dort der Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen unter 15-Jährigen um knapp 12 Prozentpunkte von 76,0 % auf 64,4 %. Insgesamt 41.414 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig bezogen zum Jahresende 2014 Leistungen nach SGB II. Das waren 1.073 weniger als Ende 2013. In 11.570 Bedarfsgemeinschaften (27,9 % aller Bedarfsgemeinschaften, 2013: 25,9%) lebte mindestens ein Kind. Insgesamt 7.381 Bedarfsgemeinschaften bestanden aus Alleinerziehenden und ihren Kindern, das sind fast zwei Drittel aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. 36 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 4.2 Anteil der Empfänger/-innen von ALG II und Sozialgeld an den unter 65-Jährigen 2014 Sozialreport Leipzig 2015 37 Karte 4.3 38 Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen an den unter 15-Jährigen 2014 Sozialreport Leipzig 2015 Leipziger Kinder unter 15 Jahre, die Sozialgeld erhalten von 2006 bis 2014 19.000 38,1 40 37,4 33,8 33,4 18.500 35 30,1 29,4 27,9 27,0 30 26,3 25 17.540 17.483 16.000 17.320 17.529 17.973 16.500 20 18.437 17.000 18.217 18.879 17.500 18.799 Anzahl 18.000 15 Prozent Abb. 4.7 10 15.500 5 15.000 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen Sozialreport Leipzig 2015 Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen 4.7.2 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII 4.7.2.1 Hilfen zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen unter 65 Jahren, die durch Krankheit zeitweise erwerbsunfähig sind, noch nicht als dauerhaft erwerbsgemindert begutachtet wurden, im Vorruhestand sind und/oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 1 SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt gilt als Hilfe in „Übergangssituationen“. Tabelle 4.5 Hilfe zum Lebensunterhalt – Empfänger/-innen 2005 bis 2014 nach dem SGB XII nach verschiedenen Gruppen Empfänger/-innen verschiedener Gruppen insgesamt 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 738 745 783 771 797 996 1.048 1.152 1.470 472 419 425 365 384 474 502 564 710 85 51 40 50 72 96 99 105 156 in Einrichtungen 376 349 323 253 232 233 238 297 378 außerhalb von Einrichtungen 362 396 460 518 565 763 810 855 1.092 unter 15 Jahre7 114 130 141 160 170 221 207 207 243 15 bis unter 65 Jahre 197 296 350 387 420 559 618 660 850 65 Jahre und älter 427 319 292 224 207 217 223 285 377 5,6 3,2 3,5 3,8 3,9 3,5 4,0 4,6 5,4 darunter weiblich Ausländer/-innen davon nach Aufenthalt davon nach Alter Ausgaben in Mio. € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 7 Bei Kindern unter 15 Jahren, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, handelt es sich u. a. um Minderjährige, die bei ihren Großeltern oder sonstigen Verwandten leben. Sozialreport Leipzig 2015 39 Ziele der Leistungsgewährung sind: • Hilfe zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes, • Sicherung von Ansprüchen auf Kranken- und Pflegeversicherung, • Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt stieg 2014 um 27,3 % auf 1.470. Dabei ist die Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen um 21,5 % auf 378 und derer außerhalb von Einrichtungen um 21,7 % auf 1.092 gestiegen. Die Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 15 % auf 5,4 Mio. € gestiegen. Die durchschnittlichen Ausgaben je Empfänger/in sind um ca. 8 % gesunken, da die Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen, deren Anzahl deutlich gewachsen ist, geringere durchschnittliche Leistungen erhalten. Diese Entwicklung gab es auch von Jahr 2010 zu 2011. 4.7.2.2 Grundsicherung im Alter (über 65-Jährige) und bei Erwerbsminderung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Personen zu leisten, die das 65. bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 2 SGB XII). Ziele des seit 2003 geltenden Gesetzes der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind sowohl die Reduzierung der „verschämten Altersarmut“ als auch die Verbesserung der Lebenssituation erwerbsgeminderter Menschen über 18 Jahre. Tabelle 4.6 Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005 bis 2014 zum 31.12. des jeweiligen Jahres 8 Leistungsempfänger/-innen Empfänger/-innen gesamt 2005 2010 2012 2013 2014 2.611 3.233 3.691 3.818 4.038 1.558 1.789 2.008 2.034 2.083 Ausländer/-innen 680 867 872 931 999 Empfänger/-innen unter 65 Ja. 862 1.068 1.215 1.279 1.403 2.362 3.028 3.505 3.606 3.814 in Einrichtungen 249 205 186 212 224 Ausgaben in Mio. € 9,4 15,5 18,2 19,3 20,8 3.608 4.791 4.917 5.058 5.151 darunter weiblich davon nach Aufenthaltsort außerhalb von Einrichtungen Ausgaben je Empfänger/-in in € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Zum Jahresende 2014 waren, ebenso wie in den Vorjahren, ca. zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger/innen Rentner/-innen über 65 Jahre. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen, die in Einrichtungen wohnen, ist nach jahrelangem Rückgang im Jahr 2014, ebenso wie 2013 etwas angestiegen. Die Zahl der Personen mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung stieg seit 2005 um mehr als das Anderthalbfache. Gleichzeitig sind die Ausgaben und die Ausgaben je Empfänger/-in deutlich gestiegen. Der Anteil der Frauen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, liegt bei 51,6 % (2005: 59,7 %). Gründe sind die höhere Lebenserwartung und die häufig geringeren Renten. Kontinuierlich ansteigend ist der Anteil der Grundsicherungsempfänger/-innen seit 2005 um das mehr als Anderthalbfache aufgrund einer Erwerbsminderung, d.h. Personen unter 65 Jahren. 8 nach Träger Sozialamt; nach Wohnort ist Empfängeranzahl 4.644 Personen 40 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 4.8 Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 2005 bis 2014 nach Alter und Geschlecht Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 4.500 1.279 1.403 2.034 1.215 1.095 500 2.008 1.814 1.068 862 1.000 2.083 3.818 3.691 3.233 1.558 1.500 1.789 2.000 2.611 3.000 2.500 3.325 3.500 4.038 4.000 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Personen gesamt dar. w eiblich dar. unter 65 Jahre Sozialreport Leipzig 2015 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen 4.7.3 Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder bei Kosten für Haus- oder Wohneigentum. Andere Zuschüsse zur Miete, wie Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und XII, werden bei der Bedarfsermittlung mit angerechnet. Für die Miete gibt es Belastungshöchstgrenzen. Das Wohngeld ist vom Haushaltseinkommen abhängig. Abb. 4.9 Wohngeldempfänger/-innen 2005 bis 2014 nach Personengruppen 3.863 5.822 5.363 4.549 4000 2.459 610 376 2.108 586 401 1.987 471 374 1.724 413 351 1000 2.684 824 414 551 2000 2.658 970 360 3000 2.546 1.255 Haushalte 5000 5.059 6000 6.292 6.375 7000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0 2005 Jahr Rentner/Pensionäre Quelle:Statistisches Landesamt Sachsen Arbeitnehmer Arbeitslose Selbständige Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 erhielten insgesamt 7.890 Haushalte Wohngeld. Somit hat sich auch im Jahr 2014 die Zahl der Haushalte, die Wohngeld empfangen, gegenüber dem Vorjahr verringert (- 1.072). Dies gilt für alle Personengruppen, die Wohngeld erhalten. Das durchschnittliche monatliche Wohngeld lag 2014 bei 98 € und damit so hoch wie in den Vorjahren. Der Anstieg der Wohngeldempfänger/-innen im Jahr 2009 ist auf die Novellierung des Wohngeldgesetzes zurück zu führen. Als Zugehörige eines Haushalts gelten seit dem alle Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Seit der letzten Anpassung der Sozialreport Leipzig 2015 41 Wohngeldgrenzen im Jahr 2009 ist die Zahl der Empfänger/-innen wieder rückläufig. Der Hauptgrund ist, dass das Wohngeld seit 2009 nicht mehr an die aktuellen Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde, während die Regelsätze für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Rentenbeträge stetig erhöht werden. 4.7.4 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Bildungs- und Teilhabepaket) Vorrangiges Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, • Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII, • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bei den über 20-Jährigen fehlt in vielen Fällen die tatsächliche Anspruchsberechtigung, weil sie zum Beispiel vorübergehend erwerbsgemindert sind, in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung stehen oder arbeitslos sind. Tatsächlichen Anspruch haben nur Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungsträger ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter Leipzig und nach den anderen Rechtskreisen das Sozialamt. Die Leistungen umfassen: • eintägige Ausflüge von Kindertagesstätten und Schulen, • mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulklassen, • Schulbedarf, • Schülerbeförderung, • Lernförderung, • gemeinschaftliches Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten und • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine). Die Entwicklung der Anträge auf Leistungen stellt sich in den einzelnen Rechtskreisen wie folgt dar: Tabelle 4.7 Anzahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe gestellt wurde nach Rechtskreisen 20129 bis 2014 Rechtskreis 2012 2013 2014 potentiell Leistungsberechtigte 32.470 31.621 35.344 Leistungsberechtigte, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde 19.369 19.389 19.553 13.559 13.859 15.204 SGB XII 313 292 283 Asylbewerberleistungsgesetz 162 150 137 5.335 5.088 3.929 davon SGB II Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz Quelle: Sozialamt, Jobcenter Leipzig 9 Sozialreport Leipzig 2015 Wenngleich die Leistungen seit dem 01.01.2011 gewährt werden, wird eine offizielle Landesstatistik erst seit 2012 geführt. 42 Sozialreport Leipzig 2015 2014 wurde für 19.553 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mindestens ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt – das sind 164 Anträge mehr als 2013. Die Zahl der potentiell Leistungsberechtigten ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 12,0 % auf 35.344 gestiegen. Bis 2013 wurde die Anzahl am Stichtag ermittelt. Seit 2014 wird durch die Bundesagentur für Arbeit die Summe der potentiell Leistungsberechtigten im gesamten Jahr (Anwesenheitsgesamtheit) zu Grunde gelegt. Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anträge im Bereich Bundeskindergeldgesetz/Wohngeldgesetz zu verzeichnen. Dies geht einher mit einem Rückgang der Wohngeldzahlfälle – diese sind von 2012 bis 2014 um rund 30 % gesunken. Mit der Wohngeldnovelle 2016 ist wieder mit einem Anstieg der Antragszahlen zu rechnen. Bewilligte Leistungen10 Bildung und Teilhabe 2013 und 2014 Abb. 4.10 317 Schulbedarf 11.906 10.580 10.462 Mittagsverpflegung Art der Leistung 13.039 5.210 5.100 mehrtägige Fahrten 4.747 4.243 soziale/kulturelle Teilhabe Tagesausflüge 2.480 Schülerbeförderung 1.306 317 444 Lernförderung 0 3.857 2.685 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 bewilligte Leistung Quelle: Sozialamt 2013 2014 Sozialreport Leipzig 2015 Die bewilligten Leistungen Bildung und Teilhabe haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt: die Leistungen der Schülerbeförderung sind um das Doppelte (52,0 %) angestiegen, Leistungen für Tagesausflüge sind um ein Drittel gestiegen, Leistungen für Schulbedarf um 9,0 % und Leistungen für soziale Teilhabe um 10 %. Geringfügig verändert hat sich die Anzahl der bewilligten Leistungen für mehrtägige Fahrten und die Mittagsverpflegung. Die bewilligten Leistungen der Lernförderung sind leicht gesunken. 4.8 Soziale Dienste und Leistungen 4.8.1 Schuldnerberatung Die Leistungen der Schuldnerberatung werden sowohl nach dem SGB II (flankierende soziale Leistungen) als auch nach dem SGB XII erbracht, um betroffene Menschen in ihren Problemlagen zu unterstützen und Entschuldung zu erreichen. Die Anzahl der Beratungen hat sich seit 2007, mit Ausnahme des Jahres 2012, von Jahr zu Jahr erhöht. Im Jahr 2014 wurden 2.559 Beratungen gezählt. Die Aufwendungen für Beratungen sind 2014 gegenüber dem Vorjahr gesunken: um 6 % für Beratungen nach dem SGB II und um 10 % für Beratungen nach dem SGB XII. Durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos für Schuldner/-innen verringerte sich der Beratungsaufwand und damit die Aufwendungen je Beratung. Statt der klassischen Schuldnerberatung mit einem Zeitrahmen von bis elf Stunden wird nur noch eine Grundberatung mit einem Zeitrahmen von bis drei Stun10 Die Einzelleistungen werden nur einmal je Kind und Jugendlichen gezählt, sodass die Zahl der bewilligten Leistungen bei Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und soziale und kulturelle Teilhabe der Anzahl der jeweils leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen entspricht. Bei den Tagesausflügen ist die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen mit den Einzelleistungen nicht identisch. Dies liegt daran, dass Tagesausflüge entweder nach jedem einzelnen Ausflug abgerechnet werden können oder am Ende eines Bewilligungszeitraumes eine Endabrechnung für den gesamten Zeitraum erfolgen kann. Bei den mehrtägigen Fahrten wird die Anzahl der Leistungen im betrachteten Zeitraum gezählt, d. h. nimmt ein Kind an zwei Fahrten im entsprechenden Zeitraum teil, gehen zwei Leistungen in die Zählung ein. Sozialreport Leipzig 2015 43 den benötigt. Die Voraussetzungen für eine weitere qualitativ hochwertige Schuldnerberatung sind durch die vertraglich gebundenen Schuldnerberatungsstellen gegeben. Tabelle 4.8 Fallzahlen und Finanzierung der Schuldnerberatung 2007 bis 2014 Fallzahl und Art der Finanzierung 2007 Beratungen 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1.116 1.391 1.650 2.198 2.350 2.110 2.478 2.559 280 460 580 709 628 489 550 513 210 360 460 554 491 343 356 338 70 100 120 155 137 146 194 175 Kommunale Ausgaben in 1.000 € davon nach SGB II nach SGB XII Quelle: Sozialamt 4.8.2 Sozialreport Leipzig 2015 Leipzig-Pass Der Leipzig-Pass wurde durch Stadtratsbeschluss als ein Instrument zur Förderung sozial benachteiligter Personen eingeführt. Der Leipzig-Pass ist an Einkommensgrenzen gebunden und hat eine einjährige Gültigkeit. Der Leipzig-Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt: • Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. • Personen mit geringem Einkommen. Für sie sind je nach Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft Einkommensgrenzen vorgegeben. Diese errechnen sich aus dem 1½-fachen des maßgeblichen Regelsatzes zzgl. des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten. Der Leipzig-Pass berechtigt zu (in der Regel) 50 % Ermäßigung bei Bildungsangeboten (z. B. Volkshochschule, Musikschule), beim Besuch kultureller Einrichtungen (z. B. Oper, Museen, Gewandhaus) bzw. bei der Nutzung von Freizeitangeboten (Sport, Bäder). Seit dem 01.08.2009 wird die Leipzig-Pass-Mobilcard zur Nutzung des ÖPNV zu einem Preis von 29,50 € als Monatskarte (Stand 08/2014) angeboten. Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII zum 01.01.2011, auch bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket, wurden Leistungen des Leipzig-Passes neu geregelt. Abb. 4.11 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2006 bis 2015 61.221 62.520 40000 61.447 50000 2012 2013 2014 2015 50.030 Personen 60000 62.293 70000 66.053 74.578 80000 30000 20000 10000 0 2006 2010 2011 Jahr Quelle:Sozialamt 44 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Die Anzahl der ausgestellten Leipzig-Pässe stieg von 2006 bis 2010 um etwa 50 %. Seit 2011 sank die Zahl. 2015 stieg die Anzahl der Leipzig-Pässe wieder an, um 2 % gegenüber dem Vorjahr. Für den Rückgang seit 2011 gibt es zwei Gründe. Zum einen werden bisherige Leistungen des Leipzig-Passes für Kinder und Jugendliche nunmehr nach den Regelungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ gewährt wie z. B. die finanzielle Unterstützung des Mittagessens in Kindertagesstätten und Schulen, Schulfahrten und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zum anderen hat die in den Jahren 2011 bis 2015 gesunkene Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II Auswirkungen auf die Zahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen. Der Anstieg von 2014 zu 2015 liegt an der Verdoppelung der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit 54,5 % war die Mehrzahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2015 weiblich. Die größte Gruppe der Inhaber/innen (68 %) empfängt Leistungen nach dem SGB II, jedoch 4 % weniger als im Vorjahr. Ca. 19 % der PassInhaber/-innen erhält diesen auf Grund geringer Einkommen (Sonstige), d.h. Personen mit ergänzenden Leistungen des Jobcenters, z. B. zum Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/-innen oder Studierende. 8,3 % der Inhaber/-innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (2014: 4,1 %). Der Anteil von Personen 65 Jahre und älter ist mit 6,2 % so groß wie im Vorjahr, jedoch zahlenmäßig gestiegen. Tabelle 4.9 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach Alter und Grund der Bewilligung 2015 Personen Altersgruppe Grund der Bewilligung SGB II gesamt weibl. 62.520 0 bis unter 7 SGB XII weibl. gesamt Sonstiges gesamt weibl. 34.011 42.656 23.202 2.655 1.480 5.202 1.916 11.977 7.397 7.453 3.587 5.487 2.652 51 22 760 344 1.150 565 7 bis unter 18 10.233 4.949 7.538 3.687 151 77 901 377 1.641 807 18 bis unter 65 40.964 22.848 29.307 16.735 1.130 586 3.426 1.137 7.082 4.381 3.870 2.627 324 128 1.323 795 115 58 2.104 1.644 Leipzig-Pass-Inhaber/innen insgesamt gesamt AsylbLG weibl. gesamt weibl. davon 65 und älter Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 2015 hatten 11,0 % der Leipziger/-innen einen Leipzig-Pass, wobei es deutliche Unterschiede in der räumlichen Verteilung gibt. Die Spannweite des Anteils der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung reicht von 1,5 % (Plaußig-Portitz) bis 27,5 % (Volkmarsdorf). Bezogen auf die Anzahl der Pässe wurden im Jahr 2015 in den Ortsteilen Volkmarsdorf und Paunsdorf mit je ca. 3.000 Leipzig-Pässen die meisten ausgestellt. Weiterhin sind es die Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld, Reudnitz-Thonberg sowie Grünau-Mitte und Schönefeld-Abtnaundorf, in denen besonders viele Leipzig-Pass-Inhaber/-innen wohnen. In 21 der 63 Ortsteile sind mehr als 15 % der Ortsteilbevölkerung Inhaber/in eines Leipzig-Passes. Die geringste Zahl an Leipzig-Pässen wurde für Bürger/-innen in den Ortsteilen am nördlichen und südöstlichen sowie südwestlichen Stadtrand ausgestellt. Sozialreport Leipzig 2015 45 Karte 4.4 46 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen je Ortsteil 2015 Sozialreport Leipzig 2015 5. Kinder und Familie Zusammenfassung Mit 6.241 Geburten gab es 2014 weiterhin hohe und wachsende Geburtenzahlen (+407). Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2014 auf 64.584 (+2.793). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.046 Haushalte (plus 236). Im Familieninfobüro wurden im Jahr 2014 insgesamt 13.867 Kontakte gezählt (+1.550). Das Willkommenspaket für Neugeborene haben im gleichen Jahr 5.503 Eltern abgeholt (+618). Im Jahr 2014 wurden für 12.727 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 53,7 Mio. € ausgezahlt (+4,5 Mio. €). Für 5.000 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2014 insgesamt 9,4 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2014 durch die Eröffnung von neun neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden um 2.691 Plätze erweitert. Davon waren 372 Krippenplätze, 960 Kindergartenplätze, 979 Hortplätze sowie 80 Kindertagespflegeplätze. In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2014 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.295 Rat Suchenden Hilfen angeboten. Der Allgemeine Soziale Dienst wurde im Jahr 2014 außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen in 2.921 Fällen (+295) für die Bürger/-innen der Stadt Leipzig tätig. Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2014 auf 2.315 Hilfen, davon 94,9 % für die Altersgruppe der Minderjährigen und 5,1 % für junge Volljährige, an. 5.1 Geburten, Elternschaft und Familientyp Der bestimmende Lebens- und Erfahrungsraum für das Heranwachsen von Kindern ist in aller Regel die Familie. Für die Zukunftsvorstellungen junger Menschen ist die Familie von zentraler Bedeutung. Häufig wird sie gleichgesetzt mit Emotionalität, Glück, Hilfe, Verlässlichkeit, Zuneigung und Partnerschaft. Das System Familie wandelt sich. Die Stadt Leipzig unterstützt Familien auf vielfältige Art und Weise. Die Unterstützung reicht z. B. von der Gewährung von freien und ermäßigten Plätzen in der Kindertagesstättenbetreuung, über Unterhaltsvorschusszahlungen bis hin zur Förderung der Angebote im Ferienpass. Ziel aller Bemühungen ist, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Familien zu ermöglichen und Bedingungen und Wege aufzuzeigen, die Kinder und Familien stärken und ihre Entwicklung fördern. 5.1.1 Familien nach Lebensformen Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Die Zahl der Familien stieg im Jahr 2014 um 4,5 % auf 64.584 (+2.793 Familien). Die Mehrzahl der Leipziger Familien ist dem Lebensformtyp unverheiratetes Paar mit Kindern (48,7 %) zuzurechnen. 2014 nahm diese Gruppe um 1.625 Haushalte im Vergleich zum Vorjahr zu. 29,6 % der Familien sind Ehepaare mit Kindern. Im Vergleich zum Vorjahr nahm auch diese Gruppe um 932 Haushalte zu. In 21,7 % aller Familien leben alleinerziehende Elternteile mit Kindern zusammen. 2014 waren das 236 mehr Haushalte als 2013. In den Jahren 2000 bis 2014 hat sich die Verteilung der Familien nach Lebensformtyp verändert. Lebten im Jahr 2000 noch 35,1 % aller Familien als Ehepaare mit Kindern, so waren dies 2014 nur noch 29,6 %. Dagegen nahm der Anteil der unverheirateten Paare mit Kindern zu, von 42,1 % im Jahr 2000 auf 48,7 % im Jahr 2014. Der Anteil der Alleinerziehenden hat sich seit 2000 (22,8 %) nur geringfügig verändert. Sozialreport Leipzig 2015 47 Abb. 5.1 Familien von 2000 bis 2014 nach Lebensformtyp 14.046 19.113 13.810 13.300 18.181 28.296 12.741 17.341 26.891 12.361 5.000 16.492 25.628 13.982 15.871 21.827 25.356 10.000 15.910 15.000 13.734 20.000 21.130 Anzahl 25.000 29.800 30.000 31.425 35.000 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Ehepaare mit Kindern Paare mit Kindern Alleinerziehende Sozialreport Leipzig 2015 Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Abb. 5.2 Familien von 2000 bis 2014 nach Anzahl der Kinder 6.519 22.988 6.003 21.826 5.633 20.563 5.205 19.286 35.077 33.962 32.741 31.633 4.849 5.000 18.300 4.154 10.000 3.928 15.000 16.033 20.000 19.203 Anzahl 25.000 30.711 30.000 31.758 35.000 36.863 40.000 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Familien mit 1 Kind Familien mit 2 Kindern Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Familien mit 3 und mehr Kindern Sozialreport Leipzig 2015 Die meisten Leipziger Familien haben ein Kind. 2014 waren das 54,3 % aller Familien mit insgesamt 35.077 Haushalten (+1.115). In weiteren 22.988 Haushalten leben zwei Kinder (+1.263), was einem Anteil von 35,6 % entspricht. Gestiegen sind Familien mit drei und mehr Kindern auf 10,1 % und insgesamt 6.519 Haushalten (+516). Im Vergleich mit dem Jahr 2000 ist ein zunehmender Anteil von Mehrkindfamilien festzustellen. Lebten im Jahr 2000 in 38,8 % aller Familien zwei und mehr Kinder, so waren es 2014 schon 45,7 % aller Familien. Dies geht einher mit dem Geburtenanstieg der letzten Jahre. 5.1.2 Lebensformtyp Alleinerziehende Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im Unterschied hierzu sind Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende Mütter und Väter stehen vor der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die Erwerbstätigkeit alleinverantwortlich gestalten zu müssen. 48 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 5.3 Alleinerziehende von 2000 bis 2014 nach Kinderanzahl 16.000 14.000 Anzahl 12.000 3.966 4.028 10.000 4.035 4.231 4.336 8.931 9.265 9.579 9.710 2011 2012 2013 2014 3.683 3.810 8.678 8.000 6.000 9.706 10.016 2000 2005 4.000 2.000 0 2010 Jahr Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern (eigene Berechnung) Alleinerziehende mit 1 Kind Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg im Jahr 2014 auf 14.046 Alleinerziehende (+236 Alleinerziehende). Davon betrug der Anteil alleinerziehender Elternteile mit einem Kind 69,1 % (+131) und von Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern 30,9 % (+105). Der Anteil alleinerziehender Elternteile an allen Familien hat sich seit 2000 (22,8 %) nur geringfügig verändert und lag 2014 bei 21,7 %. 5.1.3 Prognose der Geburten in Leipzig Abb. 5.4 Prognose der Geburten nach Bevölkerungsvorausschätzung 2013 6.400 6.300 Anzahl 6.200 6.100 6.000 5.900 5.800 5.700 0 2015 2014 2017 2016 2019 2018 2021 2020 2023 2022 2025 2024 2027 2026 2029 2028 2031 2030 2032 Jahr Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden laut Einwohnermelderegister der Stadt Leipzig 6.241 Kinder geboren. Das sind 2,3 % mehr Geburten als in der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 (plus 141) prognostiziert. Es ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren die Geburten die im Jahr 2013 prognostizierten Geburtenzahlen übersteigen, wodurch weiterhin ein erhöhter Handlungsbedarf in der Jugendhilfe besteht. Die in Leipzig seit dem Jahr 2002 registrierten steigenden Einwohnerzahlen sind primär auf Wanderungsgewinne, vor allem von Personen im jungen Erwachsenenalter, zurückzuführen. Mit den steigenden Zuzügen junger Frauen und Männer geht auch ein stetiger Anstieg von Geburten einher. Sozialreport Leipzig 2015 49 Im letzten Jahrzehnt kamen von Jahr zu Jahr immer mehr Kinder zur Welt. Dieser Trend führte dazu, dass es im Jahr 2014 erstmals wieder zu einem Geburtenüberschuss (Differenz aus Geburten und Sterbefällen) kam und wird prognostisch bis zum Jahr 2020 weiter anhalten. Bis 2026 werden pro Jahr mehr als 6.000 Geburten erwartet. Als Hauptgrund wird die Zuwanderung vieler junger Frauen und Männer angenommen, so dass die eigentlich gering besetzten Alterskohorten (auf Grund des Geburtenknicks der 90er Jahre) „aufgefüllt“ werden. Damit steigt im Prognosezeitraum die Anzahl der fertilen Frauen (15- bis 50-Jährige). 5.1.4 Kinder- und familienfreundliches Umfeld In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der öffentlichen Kinderspielplätze von 392 im Jahr 2004 um 34 Spielplätze erhöht. Im Jahr 2014 gab es 426 öffentliche Spielplätze im öffentlichen Grün, im Forst und in Kleingartenvereinen der Stadt Leipzig. Es wurden im Jahr 2014 insgesamt 975.000,-€ für die Instandsetzung von 16 Spielplätzen aufgewendet. Die finanziellen Mittel setzen sich zusammen aus Fördermitteln des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW), Haushaltsmitteln des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sowie Spenden. Im Ortsteil Schönefeld-Ost entstand auf dem Spielplatz an der Fritz-Siemon-Straße ein neuer, generationenübergreifender Sport- und Spielbereich. Im Ortsteil Grünau-Ost wurde der Spielplatz in der Parkallee barrierefrei gestaltet und erneuert. Die Gliederung des Mehrgenerationenplatzes in verschiedene Zonen mit Bewegungs- und Ruhebereiche ermöglicht Menschen aller Altersgruppen den Aufenthalt und die Nutzung der Spielangebote. 5.2 Familieninfobüro Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2014 haben insgesamt 48.770 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2014 zählte das Familieninfobüro 13.867 Kontakte, 1.550 mehr als im Vorjahr. Der Wickel- und Stillraum wurde 2014 insgesamt 1.209 mal genutzt. Tabelle 5.1 Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2014 Art der Kontakte Kontakte insgesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 3.375 4.361 4.641 11.418 12.317 13.867 Beratung persönlich 746 758 907 2.071 1.978 2.102 Beratung telefonisch/per Mail 206 403 388 989 1.189 731 4.194 4.885 5.503 darunter Ausgabe des Willkommenspaketes* Nutzung des Wickel- und Stillraums Informationen zu anderen Themen/anderen Ämtern Besucher bei Veranstaltungen 283 385 417 1.030 1.242 1.209 1.987 2.583 2.702 2.532 2.179 3.268 153 226 60 326 674 877 39 16 36 105 99 29 126 55 112 6 - - Besucher der Seniorensprechstunde* Besucher bei Kindersprechstunden/ -Rathausrallye 162 Sonstige (Schüler/auswärtige Besucher) Kinderbetreuung Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung * erst seit März 2012 50 6 5 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Die vom Familieninfobüro organisierten Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt besuchten im Jahr 2014 insgesamt 855 Teilnehmer. Bei dieser Veranstaltung können sich werdende Eltern zu allen Fragen rund um die Geburt informieren. Seit der Eröffnung des Büros wurde der Abend 18 mal durchgeführt, insgesamt 1.956 junge Eltern haben dieses Angebot genutzt. 2014 wurde zum 6. Mal eine Willkommensveranstaltung für zugezogene Familien veranstaltet, um die neuen Leipziger/-innen beim Ankommen in der Stadt zu unterstützen und ihre Fragen zu beantworten. Bisher nutzten 122 Personen dieses Angebot, im Jahr 2014 waren es 22. Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. Im Jahr 2014 haben insgesamt 5.503 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 618 mehr als im Vorjahr. Zusätzlich zum Paket erhalten Eltern seit Juni 2012 im Familieninfobüro Babyschuhe, welche von ca. 70 Leipziger Seniorinnen und Senioren für die Neugeborenen gestrickt werden. Familienfreundlichkeitspreis Am 06.06.2015 fand zum siebenten Mal die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises der Stadt Leipzig statt. Insgesamt waren 167 Zuschriften für den Preis bei der Stadt Leipzig eingegangen. Tabelle 5.2 Einsendungen für den Familienfreundlichkeitspreis von 2009 bis 2015 2009 Anzahl der Einsendungen 387 2010 211 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 2011 236 2012 263 2013 203 2014 2015 238 167 Sozialreport Leipzig 2015 Den mit 3.000 Euro dotierten Hauptpreis erhielt das "Heizhaus". Die Einrichtung des Urban Souls e.V. wurde 2009 als Halle für den Rollsport eröffnet und ist inzwischen weit mehr als nur ein Domizil für BMX-Fahrer und Skateboarder. 365 Tage im Jahr ist das Haus offen für alle Generationen. Der zweite Platz, dotiert mit 2.000 Euro, ging an das Projekt "HIPPY" ("Home Interaction Programm for Parents and Preschool Youngsters") – ein bundesweites familienunterstützendes Programm zur Schulvorbereitung in Trägerschaft des FAIRbund e. V., welches Kinder aus dem Leipziger Osten fit für die Schule macht und dabei die ganze Familie unterstützt. Den dritten Platz mit einem Preisgeld von 1.000 Euro erhielt der Familienblock der BSG Chemie Leipzig. Ein abgegrenzter Stadionbereich extra für Familien wurde saniert und mit breiten Stufen, Überdachung, Fallschutzmatten und Spielgeräten ausgestattet. Eine vom Leipziger Kinderbüro angeleitete Kinderjury präsentierte mit einem Film ihre vier Favoriten. Den mit 1.000 Euro dotierten Preis erhielt Michael Oertel für sein ehrenamtliches Engagement. Ein Sonderpreis wurde an die Leipzigerin Elisabeth Radke verliehen. Mit den ersten selbstgestrickten Babyschuhen hatte sie eine Aktion initiiert, die mittlerweile 15.000 Babys zugute kam. Einen Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber stellte die Handwerkskammer zu Leipzig und die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zur Verfügung. Je 1.000 Euro erhielten die Biomare Malte Reupert e.K./Biomare II GmbH Leipzig sowie die Schürmaier Orthopädische Werkstatt und Sanitätsfachhandel GmbH & Co. KG. 5.3 Leistungen für Kinder und ihre Familien Für Eltern von Neugeborenen wird Beratung und Unterstützung gewährt, um die grundlegenden Ansprüche von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes im Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst: • die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Fragen zur Ausübung der Personensorge, Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung), • die Beratung und Unterstützung nach § 52 a SGB VIII bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Sozialreport Leipzig 2015 51 • die Übernahme und Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff BGB i.V.m. §§ 55, 56 SGB VIII sowie • Beurkundungen und Beglaubigungen, die Erteilung vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59 und 60 SGB VIII. Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern stieg von 1991 bis 2012 auf 62,9 %. Auch in den Jahren 2013 mit 61,9 % und im Jahr 2014 mit 60,6 % lag dieser Anteil relativ hoch, womit hohe Fallzahlen verbunden sind. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum "Kind ohne Trauschein" zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, insbesondere der Beratung und Beurkundung, nach sich. Tabelle 5.3 Leistungen für Kinder und ihre Familie 2001 bis 2014 2001 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Mütterbriefe 684 927 819 936 1.026 693 486 Anschreiben an Kindesväter 161 679 296 308 310 221 225 Erstberatung Vaterschaftsfeststellung 1.118 1.911 1.864 1.660 1.936 1.427 1.542 Klärung der Vaterschaft 1.158 2.035 2.979 2.229 2.637 3.311 3.620 x 876 1.016 966 990 947 944 4.773 4.960 6.611 5.008 5.967 7.327 7.857 Unterhaltsberechnungen Beurkundungen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden 486 Mütterbriefe versandt, 30 % weniger als im Vorjahr. Durch den zunehmenden Wunsch vieler Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung entfällt in diesen Fällen die Versendung des Mütterbriefes. Die Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung stiegen um 8,1 % auf 1.542 Beratungen. In 3.620 Fällen wurde das Amt für Jugend, Familie und Bildung zur Klärung der Vaterschaft in Anspruch genommen. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 9,3 %. In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2014 in 225 Fällen erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. Die Anzahl der Unterhaltsberechnungen bewegte sich im Jahr 2014 mit 944 auf dem Niveau der Vorjahre. In insgesamt 7.875 Fällen wurden Beurkundungen durchgeführt, das waren 7,2 % mehr als im Vorjahr. Tabelle 5.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt für Kinder sowie Beistandschaften 2001 bis 2014 2001 Minderjährige 2005 2010 2011 2012 2013 2014 20.198 12.276 12.144 10.457 11.751 12.827 12.694 junge Volljährige 2.089 986 1.112 832 696 779 713 Beistandschaften Minderjähriger 1.556 1.219 1.089 1.132 1.134 1.143 1.067 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden insgesamt 13.407 Beratungen zum Unterhalt durchgeführt. Davon waren 94,7 % Beratungen zum Unterhalt für Minderjährige. Diese gingen gegenüber dem Vorjahr um 133 Beratungen bzw. 1,0 % leicht zurück. 5,3 % aller Unterhaltsberatungen im Jahr 2014 betrafen Volljährige. Diese gingen gegenüber dem Vorjahr um 66 Unterhaltsberatungen bzw. 8,5 % zurück. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Beistandschaft des Jugendamtes, wenn deren Beendigung nicht bereits vorher durch Erledigung des Auftrages erklärt werden konnte. Die Beistandschaften bestehen im Durchschnitt über sechs bis acht Jahre. Im Jahr 2014 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 1.067 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 6,6 % (-76 Beistandschaften). 52 Sozialreport Leipzig 2015 5.3.1 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. In Sachsen besteht die Möglichkeit, im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld als einkommensabhängige Sozialleistung zu beziehen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass kein mit staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindereinrichtung oder Tagespflege in Anspruch genommen wird. Leistungshöhe und -dauer sind abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Vom 01.08.2013 bis 21.07.2015 konnten Eltern, welche die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernahmen oder familiär organisierten, Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wurde einkommensunabhängig und unabhängig vom Erwerbsstatus gezahlt. Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 bis 2014 20.000 53,7 18.000 48,4 16.000 Anzahl 14.000 43,9 41,2 40 12.000 10.000 50 5.253 36,6 36,2 3.120 2.528 60 3.666 3.571 4.011 30 8.000 12.727 6.000 4.000 8.953 8.674 8.856 2010 2011 8.959 in Mio. € Abb. 5.5 20 9.617 10 2.000 0 0 2009 2012 2013 2014 Jahr Neufeststellungen Erstanträge Auszahlungen (T€) Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 stiegen die Zugänge bei den Erstanträgen auf Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld auf 12.727 Anträge. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 24,4 % (+3.110). Auch die Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld stiegen im Jahr 2014 um 23,6 % auf 5.253 an (+1.242 Vorgänge). Der Anstieg von Neufeststellungen resultiert aus der wachsenden Zahl der Erstattungsansprüche des Jobcenters, da seit 2011 das Elterngeld als Einkommen beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt wird. Weitere Gründe für die Neufeststellung des Anspruchs resultieren aus den sich ändernden Lebens- und Einkommensverhältnissen der Antragsteller im Elterngeldbezugszeitraum (zum Beispiel durch Aufnahme einer Teilzeittätigkeit) oder der endgültigen Feststellung des Elterngeldes nach abschließender Einkommensprüfung. Im Landeserziehungs- und Betreuungsgeld führt häufig die Inanspruchnahme einer Kindereinrichtung oder Tagespflege bzw. einer frühkindlichen Förderung zum vorzeitigen Leistungsende. Bewilligungen und Ablehnungen von beantragten Neufeststellungen (zur Änderung der Leistungshöhe oder -dauer) sind nach der Einführung des Betreuungsgeldes leicht gestiegen. Damit einher ging ein Anstieg der Auszahlungen um 9,8 % auf 53,7 Mio. € (+5,3 Mio. €). 5.3.2 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder "Unterhaltsvorschuss" sichert den Unterhalt alleinerziehender Mütter oder Väter. Er kann für Kinder, die nur mit einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden. Anspruchsberechtigter ist das Kind. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz. Sozialreport Leipzig 2015 53 Abb. 5.6 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen 2000 bis 2014 nach Altersgruppen 3.500 3.000 3.006 Anzahl 2.500 2.518 2.817 2.767 2.389 2.380 2.347 2.274 2.000 2.958 2.679 2.363 2.321 1.968 1.774 1.500 1.000 500 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr unter 6-Jährige 6- bis unter 12-Jährige Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 gab es in der Stadt Leipzig insgesamt 5.000 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 2,5 % (-130). Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger/-innen für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis zum Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten vier Jahren ist hier ein leichter Rückgang festzustellen. Dennoch waren im Jahr 2014 mit 53,6 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen Kinder unter sechs Jahren. Die Anzahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder bewegt sich in den letzten fünf Jahren relativ konstant um 2.300. Im Jahr 2014 betrug der Anteil von allen Unterhaltsvorschussempfänger/-innen in dieser Altersgruppe 46,4 %. Unterhaltsleistungen und Rückholquote 2000 bis 2014 12,0 24,0 10,0 20,0 14,7 8,0 16,0 6,0 12,0 8,7 4,0 6,8 6,3 6,4 6,7 7,0 8,0 2,0 Rückholquote in % Auszahlungen in Mio. € Abb. 5.7 4,0 6,1 6,3 9,7 10,0 9,9 9,7 9,4 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 0,0 0,0 Jahr Auszahlungen in Mio. € Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Rückholquote in % Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden 9,37 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Rückholquote konnte dem Trend des Vorjahres folgend auf 8,7 % gesteigert werden. Die absoluten Einnahmen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz stiegen bereits im Vorjahr um rund 100.000 € auf 670.000 €. Auch im Jahr 2014 stiegen diese Einnahmen um weitere rund 120.000 € auf 790.000 €. 54 Sozialreport Leipzig 2015 Indikatoren, wie die Arbeitslosenquote, die Zahl an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II oder den sogenannten "Aufstockern" (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig sind, dass sie zusätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten), geben Auskunft über soziodemographische Strukturen in Leipzig und wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner aus. Damit beeinflusst die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen, da bei geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. 5.4 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kindertageseinrichtungen umfassen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Leipzig hat mit der Bereitstellung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege einen wesentlichen Gestaltungsauftrag im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Stetig steigende Geburtenzahlen, die Debatte um frühkindliche Bildung sowie der gezielte Ausbau von Kindertagesstätten als Familienzentren sind dabei wichtige sozialpolitische Herausforderungen in Leipzig. 5.4.1 Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen Abb. 5.8 Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen nach Versorgungsräumen im Jahresvergleich 2010 zu 2014 5.000 +1.040 Westliches Zentrum 3.522 Innerer Osten Süd Ost/ Südost Innerer Westen Südw est Nordw est Nord 2.218 +388 1.830 1.199 1.185 West 2.412 +14 2.215 2.664 2.360 586 0 +197 +217 797 500 +211 +304 803 1.500 1.000 +434 2.929 2.000 +593 2.075 2.668 2.500 3.408 3.000 586 Kapazität 3.500 3.214 +546 2.509 4.000 4.448 4.500 Nordost Versorgungsraum Kapazität bis Schuleintritt 2010 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Kapazität bis Schuleintritt 2014 Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es entstanden 1.332 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (davon 372 Krippenplätze) und 979 Hortplätze. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von neun neuen Einrichtungen erweitert. Auch das Angebot an verfügbaren Tagespflegeplätzen stieg im Jahr 2014 von 2.707 Plätzen im Januar auf 2.787 Plätze im Dezember. Im Jahr 2014 wurden für 16,6 % der in Leipzig wohnhaften Kinder von 0 bis 3 Jahren (2.868 Plätze) sowie 0,2 % der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (40 Plätze) Plätze in Tagespflege geplant. Sozialreport Leipzig 2015 55 Abb. 5.9 Entwicklung der Nutzungsquoten für Kinder von 1<3 Jahren und für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in Kindertagesstätten und Kindertagespflege 100,0 90,0 91,3 80,0 92,8 94,5 93,9 94,3 92,0 63,3 65,0 65,7 67,4 2010 2011 2012 2013 94,0 70,0 in % 60,0 50,0 70,1 52,7 40,048,8 30,0 20,0 10,0 0,0 2001 2005 2014 Jahr Nutzungsquote 3 Jahre bis Schuleintritt Nutzungsquote 1 bis unter 3 Jahre Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Die Nutzungsquote zeigt an, wie viele der in der Stadt Leipzig wohnhaften Kinder einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege belegen. Während die Nutzungsquote bei den Drei- bis unter Siebenjährigen von 2001 bis 2014 vergleichsweise konstant bei 91,3 % bis 94,0 % lag, stieg die Nutzungsquote bei den Ein- bis unter Dreijährigen deutlich an: von 48,8 % im Jahr 2001 auf 70,1 % im Jahr 2014. 5.4.2 Betreute Kinder Abb. 5.10 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2000 bis 2014 45.000 Anzahl belegter Plätze 40.000 35.000 30.000 14.927 15.712 16.428 13.656 14.204 14.207 14.847 15.529 16.093 16.868 12.408 2.083 2.285 2.535 2.614 4.944 5.206 5.409 5.876 2011 2012 2013 2014 25.000 10.030 20.000 15.000 8.515 10.000 9.036 5.000 20 592 2.995 3.562 2.039 4.849 2000 2005 2010 0 Jahr Hort Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Kindergarten Kindertagespflege Kinderkrippe Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden 41.786 Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege betreut. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 5,1 % (+2.037 betreute Kinder). In Abhängigkeit von der demographischen Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr 2014 die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt um 89,0 % (+10.713 belegte Plätze) und im Hortalter 56 Sozialreport Leipzig 2015 um 92,9 % (+7.913 belegte Plätze). Zusätzlich stieg im gleichen Betrachtungszeitraum die Anzahl aller angemeldeten Kinder in der familienunterstützenden Kindertagespflege von 20 auf 2.614 Kinder. 5.4.3 Elternbeiträge, Freiplätze und Ermäßigungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG in Verbindung mit dem gültigen Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig erhoben. Eltern erhalten somit Ermäßigungen hinsichtlich der Geschwister. Ebenso erhalten Alleinerziehende Ermäßigungen. Die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern schreibt der § 15 Abs. 5 des SächsKitaG vor. Eltern können gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des SGB VIII einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen. Freiplätze und gewährte Ermäßigungen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege 2000 bis 2014 Anzahl frei-/ermäßigte Plätze 12.000 35,0 31,2 10.000 25,6 26,1 213 606 641 704 28,8 27,8 769 27,5 25,8 8.000 3.585 6.000 4.000 2.910 3.713 3.874 3.805 3.400 30,0 25,0 20,0 15,0 1.860 5.184 2.000 832 6.160 6.123 6.273 6.147 Anteil in % Abb. 5.11 10,0 4.900 3.501 5,0 0 0,0 2000 2005 2010 Kindertagespflege Horte 2011 2012 2013 2014 Jahr Kindertagesstätten Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Frei-/ermäßigte Plätze in % Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden 10.784 (teil-)finanzierte Plätze (-132 Plätze) registriert. Dies entspricht einem Anteil von 25,8 % aller belegten Plätze in Kindertagesstätten und Kindertagespflege (im Vorjahr 27,5 %). Tendenziell wird mit den steigenden Geburtenzahlen und dem damit erforderlichem Ausbau der Platzkapazitäten auch ein weiterer Anstieg von (teil-)finanzierten Plätzen erwartet. 5.5 Familienbildung und -beratung Familienbildung und -beratung leistet einen Beitrag dazu, Familien zu stabilisieren, Eltern bei Hilfebedarf zu unterstützen und die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in Familien zu verbessern. Das Spektrum reicht von niedrigschwelligen Angeboten über Bildungsangebote bis zum Auf- und Ausbau von Erziehungspartnerschaften. Dies spiegelt sich in den Angeboten, die von Familienbildungs- und -begegnungsstätten, Elternbildung, Elternkursen, Mütterzentren bis zur Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen reichen, wider. 5.5.1 Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V. Im Jahr 2014 wurden vier Familienzentren des freien Trägers der Jugendhilfe „Mütterzentrum e.V. Leipzig“ durch die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst. Die vier Familienzentren richten sich an Eltern mit ihren Kindern hauptsächlich im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie befinden sich in den vier Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung Westen, Grünau, Nordost und Innerer Osten der Stadt Leipzig. Das Angebot der Familienzentren begleitet bereits werdende Eltern in der Schwangerschaft, Eltern in der Elternzeit über die Kindergartenzeit bis zur Einschulung und darüber hinaus. Es wirkt präventiv der sozialen Isolation von Eltern in der Elternzeit entgegen, bestärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, fördert Kinder in ihren ersten Lebensjah- Sozialreport Leipzig 2015 57 ren und knüpft ein soziales Netzwerk von und für Familien in Leipzig. Durch die Teilnahme am Modellprojekt der Stadt KiFaZ (Kinder- und Familienzentren der Stadt Leipzig) wurde die Erziehungspartnerschaft von pädagogischen Fachkräften und Eltern in den Kindergärten und Familienzentren weiter gestärkt. Spezielle Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende oder Familien mit Migrationserfahrung werden durch individuelle Angebote unterstützt. Die Koordinator/-innen der Familienzentren stehen den Besuchern während der Öffnungszeiten für niedrigschwellige Beratung zu Alltagsfragen und in Krisensituationen zur Verfügung. Im Falle eines weiteren Unterstützungsbedarfs vermitteln sie an spezifische Beratungsangebote der Stadt Leipzig. Abb. 5.12 Nutzung der Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V. von Eltern und Kindern in den Jahren 2008 bis 2014 60.000 50.000 3.117 1.829 831 747 Anzahl 40.000 30.000 2.154 2.176 853 23.724 19.749 21.307 21.333 21.565 23.178 16.326 20.000 10.000 18.620 17.982 20.487 21.370 18.529 20.205 21.738 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0 Jahr Väter Mütter Kinder Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden insgesamt 48.033 Nutzungen aller Angebote in den vier Familienzentren von Eltern und Kindern gezählt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 % gestiegen. 5.5.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen war ursprünglich ein sächsisches Landesmodellprojekt in zwei Modellphasen mit den freien Trägern der Jugendhilfe Caritasverband Leipzig e. V. und FAIRbund e. V. Aus beiden Modellstandorten sind eigenständige Projekte erwachsen, die Familienbildung in Kooperation mit Kitas anbieten und weiter entwickeln. Beide freien Träger der Jugendhilfe arbeiten mit Kitas freier Träger und des kommunalen Trägers zusammen und wirken in Netzwerken mit. Nahezu jedes Kind in Leipzig im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Fast alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Die familienergänzende und familienunterstützende Funktion des Kindergartens sollte daher auch im Bereich der Elternbildung genutzt werden. Beide diesbezüglich erfahrenen Träger unterbreiteten im Förderjahr 2014 familienbildende Angebote in Kooperation mit Kindertagesstätten. Während beim FAIRbund e. V. das Projekt den Namen „Familien und Kitas – Miteinander lernen“ trägt, heißt es beim Caritasverband Leipzig e. V. „FaBiKoo“ für Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten. Insgesamt 32 Kindertagesstätten waren im Jahr 2014 wie im Vorjahr auch Kooperationspartner der Anbieter von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten. Neben Team- und Gruppenangeboten für Erzieher/-innen und Leiter/-innen wurden auch Einzelgespräche und Praxisreflexionen für einzelne pädagogische Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen sowie Aktionen für Eltern und Kinder angeboten. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten bilden die Angebote für Eltern und Kinder. 58 Sozialreport Leipzig 2015 5.5.3 Kinder- und Familienzentren In Leipzig haben sich bis Dezember 2014 insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren in neun verschiedenen Trägerschaften weiter entwickelt. Die Leipziger Kinder- und Familienzentren tragen wesentlich dazu bei, das Handlungsziel vier des bis 2015 reichenden Aktionsplans „Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig“ zu erreichen. Damit sollen Familien in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Funktion unterstützt und gestärkt werden. Bei der Standortwahl für die Kinder- und Familienzentren wurden schwerpunktmäßig Sozialräume gewählt, in denen ein erhöhtes Risiko für die Realisierung von Bildungschancen besteht. 2013 und 2014 bildete der erreichte Qualitätsstandard nachhaltig die Grundlage für Weiterentwicklungen. Ziel einer Implementierung der gewonnenen Ergebnisse war die Umsetzung der Leipziger Qualitätsstandards gemäß Gütesiegel im Sinne einer Stabilisierung und Qualitätssicherung bei den bestehenden Kinder- und Familienzentren und im Sinne der Entwicklung dieser Qualität bei neuen Standorten. In Kinder- und Familienzentren sind sozialräumlich und trägerübergreifend tätige Sprach- und Kulturmittler/innen an ausgewählten Standorten etabliert. Deren Einsatz und Wirkung wurde wissenschaftlich bis April 2014 durch die HTWK evaluiert. Sprach- und Kulturmittler/-innen begleiten beispielsweise die kulturelle und sprachliche Eingewöhnung der Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und unterstützen deren Familien und die Teams der Einrichtung beim Überwinden sonstiger sprachlicher und kultureller Barrieren. Die Integration dieser Familien wird nachweislich verbessert. In den Kindertagesstätten und Horten mit Kindern mit Migrationshintergrund, vor allem aber in den Kinderund Familienzentren, waren bis März 2014 acht Sprach- und Kulturmittler/-innen über Honorarverträge im Einsatz. Ab April 2014 sind noch sieben Sprach- und Kulturmittler/-innen tätig, deren Einsatzorte von der Fachberatung Kindertagesstätten/ Kindertagespflege im Amt für Jugend, Familie und Bildung koordiniert wird. Ab August 2015 sind es neun Sprach- und Kulturmittler/-innen inklusive zwei angestellte Erzieherinnen, jeweils eine aus der Integrativen Tageseinrichtung Regenbogenland in der Konradstraße 70/72 und eine aus der Integrativen Tageseinrichtung Eisenbahnstraße 52. Die restlichen Sprach- und Kulturmittler/-innen arbeiten auf Honorarbasis. 5.5.4 Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Familien in ihrer Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Damit leisten Erziehungs- und Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche trotz vieler Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen heranwachsen können. Abb. 5.13 Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2000 bis 2014 nach Neuanmeldungen, Übernahmen aus dem Vorjahr und beendeten Fällen 6.000 5.000 Anzahl 4.000 3.392 3.679 3.809 3.683 3.965 3.904 3.616 3.000 2.197 2.000 1.696 3.587 1.000 3.788 3.776 2.618 1.841 500 979 1.280 1.475 1.479 1.635 1.519 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 0 Jahr Neuanmeldungen Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Übernahmen aus dem Vorjahr davon beendet Sozialreport Leipzig 2015 59 Im Jahr 2014 haben die Beratungsstellen gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII insgesamt für 5.295 junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren im Rahmen ihrer Arbeit Unterstützung geleistet. Die Anzahl aller Hilfefälle ist im Jahr 2014 durch das Fehlen der Kapazität einer Beratungsstelle von Januar bis August 2014 leicht gesunken. Die Zahl der Neuanmeldungen sank um 12 Hilfen und die Zahl der Übernahmen aus den Vorjahren sank um 116 Hilfen. Um Ratsuchenden zeitnah (möglichst innerhalb von vier Wochen) einen Gesprächstermin anzubieten, konnten präventive Angebote nicht mehr so umfangreich angeboten werden. Damit Prävention aber nach wie vor Bestandteil des Leistungsangebotes von Erziehungsberatungsstellen bleiben kann, wird ab 2015 schrittweise eine Kapazitätserweiterung für diese Aufgabe umgesetzt. 5.6 Allgemeiner Sozialer Dienst Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb der Fachbehörde Jugendamt kommunale soziale Dienstleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bereit. Im Jahr 2014 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des SGB XII (Sozialhilfe) gewährt der ASD ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Das Handeln des ASD bewegt sich in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Beratung und Unterstützung im Sinne von Partizipation und Freiwilligkeit einerseits und Kontrolle und Intervention andererseits hinsichtlich der Ermittlung und Feststellung von Sachverhalten im Rahmen des Wächteramtes. Auf der Grundlage der sozialpädagogischen Diagnostik entwickeln die Sozialarbeiter/-innen gemeinsam mit den Betroffenen einen Hilfeplan auf der Basis eines standardisierten Hilfeplanverfahrens. Dabei arbeitet der ASD ressourcenorientiert, bezieht soziale Netzwerke ein und vermittelt in weitergehende Angebote und Hilfen. Ebenso prüft und gewährt der ASD notwendige und geeignete Hilfen zur Erziehung. Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Familien, Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder oder um Einzelpersonen handelt; und unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen. Der ASD wird aktiv durch Nachfrage der Betroffenen, Informationen an den ASD über mögliche Hilfebedarfe und Gefährdungen, Einschätzungen des ASD von Hilfebedürftigkeit und Gefährdungen bzw. im Rahmen der Gerichtshilfe sowie der Amtshilfe. 5.6.1 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes Neben der professionellen Fallsteuerung kostenpflichtiger Hilfen nach SGB VIII hat der ASD weitere Hilfeleistungen erbracht. Darunter fallen einerseits Beratungsleistungen zu den Themen Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgang oder Erziehungsberatung. Andererseits gibt der ASD als Beteiligter in familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und 1631 b BGB Stellungnahmen ab. Darüber hinaus erstellt der ASD sozialpädagogische Stellungnahmen für andere Ämter, Behörden und Leistungsträger. Im Rahmen des Krisendiensts prüft der ASD außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII, veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder und prüft Anzeigen von einer Gefährdung des Erwachsenenwohl. Das weitere Aufgabengebiet des ASD umfasst ebenso niedrigschwellige Hilfen in Form von Beratung bzw. Vermittlung ins Versorgungssystem für Senioren bei drohender Vereinsamung, Überforderung, bei finanziellen Problemen und bei offenen Behördenangelegenheiten. Darunter fallen beispielsweise auch die Vermittlungen an ehrenamtliche Hilfsdienste wie den Seniorenbesucherdienst. Die im Jahr 2014 insgesamt 2.921 Fälle außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen bilden nicht umfassend das Alltagsgeschäft des ASD ab (im Vorjahr 2.626 Fälle). Erfasst werden nur Fälle nach mindestens drei Kontakten. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl dieser Fälle um 11,2 % (+295 Fälle). Mehr als die Hälfte dieser Leistungen macht mit 52,8 % der Anteil von familiengerichtlichen Stellungnahmen aus (im Vorjahr 48,1 %, 2012 nur 42,5 %). Damit stieg die Anzahl zum Vorjahr um 280 und zum Jahr 2012 sogar um 455 familiengerichtliche Stellungnahmen des ASD an. Auch die Dienstleistungen nach SGB VIII, II und XII stiegen um 43 Leistungen auf 10,7 % (im Vorjahr 10,3 %) an. Die Anzahl der Kindeswohlprüfungen blieben im Jahr 2014 mit 925 Fällen zum Vorjahr konstant bei einem Anteil von 31,7 %. Einen eher anteilig geringen Umfang waren die Erwachsenenwohlprüfungen mit 1,8 % (im Vorjahr 1,6 %). Der Anteil von Stellungnahmen für andere Behörden/Leistungsträger sank auf 3,0 % (im Vorjahr 4,8 %). 60 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 5.14 Leistungen des ASD außerhalb kostenpflichtiger Hilfen des SGB VIII 2012 bis 2014 1.800 1.600 1.400 Anzahl 1.200 1.000 800 600 1.542 1.087 1.262 906 400 925 925 200 163 0 familiengerichtliche Stellungnahmen Kindesw ohlprüfungen 270 127 Dienstleistungen SGB VIII, II, XII 2012 2013 362 313 42 Stellungnahmen für andere Behörden/ Leistungsträger 54 Erw achsenenw ohlprüfungen 2014 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 5.6.2 42 87 Sozialreport Leipzig 2015 Erzieherische Hilfen Als Aufgabe der Erzieherischen Hilfen steht die Gewährung von geeigneten und notwendigen Hilfen für Familien mit einem Bedarf an staatlicher Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen, mit dem Ziel des Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe. Erzieherische Hilfen 2000 bis 2014 nach Jahresdurchschnittswerten und dem Anteil an der Altersgruppe 2.500 30,0 25,0 Ø Gesamtzahl Hilfe zur Erziehung 2.000 22,9 21,5 1.500 22,9 21,0 17,5 1.000 2.142 1.808 1.768 24,3 20,0 21,3 1.859 2.077 2.315 15,0 10,0 1.500 500 Anteil in pro Tausend Abb. 5.15 5,0 0 0,0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Hilfen nach SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Ø Hilfen pro Tausend unter 21-Jährige Sozialreport Leipzig 2015 Im Leistungsbereich Erzieherische Hilfen wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 2.315 Hilfefälle registriert. Entgegen der Fallentwicklung in den Jahren 2009 bis 2011 waren in den Jahren 2012 bis 2014 wieder deutliche Fallanstiege zu verzeichnen. Seit Jahresbeginn 2014 führten 83 % aller Bedarfsprüfungen des ASD zum Ergebnis, dass eine kostenpflichtige Hilfe nach dem SGB VIII gewährt werden musste. Sozialreport Leipzig 2015 61 Dabei wird auf eine Zunahme von komplexen Problemlagen verwiesen, deren Ursachen insbesondere im Anstieg sozialer, finanzieller und bildungsbezogener Armut liegen. In vielen Familien bestehen neben Erwerbslosigkeit und finanzieller Armut Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und dem Gefühl von Wertlosigkeit, verbunden mit steigenden Überforderungen in der Wahrnehmung der Elternverantwortung, Gewalterfahrungen in Familien, physischen, psychischen und seelischen Überforderungen, auch in Folge von Erkrankungen der Eltern und Kinder, sozialen Benachteiligungen, Ausgrenzungsprozessen in Bildungseinrichtungen und hohen Zahlen von Schulverweigerungen und Schulpflichtverletzungen. Für die Kommune bedeutet die Zunahme der Komplexität familiärer Problemlagen mit verringerten Entwicklungschancen für Kinder und unzureichender Erziehungsverantwortung durch die Eltern die Zunahme von komplexen Hilfeleistungen an der Schnittstelle zu Schule (insbesondere Schulverweigerung und Schulpflichtverletzungen) und zu Psychiatrie, leistungs- und kostenintensiveren Erzieherischen Hilfen, Erzieherischen Hilfen mit Auflagen des Familiengerichtes und Inobhutnahmen bei akuter Kindeswohlgefährdung mit nachfolgender Gewährung von Hilfen zur Erziehung. Tabelle 5.5 Hilfen zur Erziehung 2000 bis 2014 nach Minderjährigen und Volljährigen sowie Hilfeart 2000 Minderjährige 2005 2010 2011 2012 2013 2014 1.960 1.405 1.704 1.674 1.764 1.972 2.198 ambulant 864 533 695 684 732 815 897 teilstationär 115 75 74 82 80 86 95 stationär 623 418 501 492 528 625 730 Pflegestellen 358 379 434 416 424 446 476 182 95 104 94 95 105 117 84 49 50 46 48 54 60 davon Volljährige davon ambulant teilstationär 2 stationär 87 37 38 35 31 32 38 Pflegestellen 11 9 16 13 16 19 17 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Die im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich vergebenen Hilfen zur Erziehung verteilten sich zu 94,9 % auf Minderjährige und zu 5,1 % auf junge Volljährige. Auch im Jahr 2014 wurden am häufigsten ambulante Hilfen vergeben. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 10,1 % (plus 88 Hilfen). Die durchschnittlich vergebenen stationären Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 16,9 % (plus 111 Hilfen) und die durchschnittlich vergebenen Pflegestellen stiegen um 6,0 % (plus 28 Hilfen). Die teilstationären Hilfen stiegen um 11 Hilfen. 62 Sozialreport Leipzig 2015 6. Jugend Zusammenfassung Im Jahr 2014 lebten 79.654 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Leipzig. 2014 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit knapp 9 Mio. € bezuschusst und zusätzlich Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Im Schuljahr 2014/2015 wurde an 13 Grundschulen, 23 Oberschulen, acht Förderschulen und sieben beruflichen Schulzentren Schulsozialarbeit angeboten. Die Inanspruchnahme des Ferienpasses hat sich weiter erhöht, 72,8 % aller Schüler/-innen nutzen ihn. Insgesamt 30.401 Ferienpässe wurden 2014 verkauft, davon 23,5 % ermäßigt. Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist ein Rückgang von Auszubildenden beobachtbar, da aktuell die geburtenschwachen Jahrgänge die Schulen verlassen. Im Berichtsjahr 2014/2015 gab es wieder mehr Bewerber/-innen (2.708) als Berufsausbildungsstellen (2.501) zur Verfügung standen. Der Anteil der unbesetzten Berufsausbildungsstellen sank auf 7,8 % (195). Im Jahr 2014 ist die Zahl der arbeitslosen unter 25-Jährigen auf einen Jahresdurchschnitt von 2.544 (- 11,4 %) gesunken. Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wie Beschäftigungsprojekte oder Kompetenzagenturen sollen auch weiterhin Jugendlichen helfen, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die mobile Jugendarbeit/Streetwork verzeichnet im Jahr 2014 durch die Einbeziehung des Fußball-Fan-Projektes in den Leistungsbereich einen Anstieg um 12,7 % der Kontakte zu ihren Zielgruppen. Durch die Jugendgerichtshilfe wurden im Jahr 2014 insgesamt 4.782 Jugendliche und Heranwachsende betreut. 6.1 Demografische Entwicklung Im Jahr 2014 lebten 79.654 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren (+716 zum Vorjahr) mit Hauptwohnsitz in Leipzig. Davon waren 13.800 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (+1.055 zum Vorjahr), 13.159 Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (+837 zum Vorjahr) und 52.695 junge Erwachsene zwischen 21 und 27 Jahren (-1.176 zum Vorjahr). Abb. 6.1 Entwicklung der Jugendquote Jugendquote in Prozent 24,0 22,0 20,0 18,0 16,0 Ist-Wert 14,0 Prognose 12,0 10,0 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 Jahr Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Die Jugendquote, das heißt die Zahl der Einwohner/-innen im Alter von unter 15 Jahren zur Zahl der Einwohner/-innen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren steigt seit 2005 kontinuierlich. Auch in den kommenden Jahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Sozialreport Leipzig 2015 63 Abb. 6.2 Prognose nach Altersgruppen bis zum Jahr 2024 35.000 Anzahl der Personen 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Jahr 14 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 24 Jahre Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 24 bis unter 27 Jahre Sozialreport Leipzig 2015 Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung 2013 geht davon aus, dass sich die Stadtbevölkerung insgesamt zunächst verjüngen wird. Dies hängt vor allem mit einem erwarteten starken Zuwachs von Kindern im Alter unter 15 Jahren zusammen. Auch die Altersgruppe der 14 bis unter 18-jährigen Jugendlichen zeigt ein deutliches und stetiges Ansteigen in den nächsten Jahren. Der Anteil an der Stadtbevölkerung wird sich von 2,5 % im Jahr 2014 auf 3,1 % im Jahr 2024 erhöhen. Etwas moderater fällt der Anstieg der 18 bis unter 21-jährigen Heranwachsenden aus. Ihr Anteil an der Stadtbevölkerung wird sich von 2,4 % im Jahr 2014 auf 2,6 % im Jahr 2024 erhöhen. Dagegen sinken die Altersgruppen der 21 bis 24-Jährigen von 3,8 % im Jahr 2014 auf 3,6 % und die der 24 bis unter 27-Jährigen sogar von 5,5 % im Jahr 2014 auf 4,3 % im Jahr 2024. 6.2 Angebote der Kinder- und Jugendförderung Jugendarbeit ist mit seinen Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII: • § 11 Jugendarbeit • § 12 Förderung der Jugendverbände • § 13 Jugendsozialarbeit • § 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz • § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der freien Träger der Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2014 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz. In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wurde ab dem Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2014 mit knapp neun Millionen Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies bedingt durch die Ausgliederung der Schulsozialarbeit ein Rückgang um 7,5 % (-721.496 €). 64 Sozialreport Leipzig 2015 6.2.1 Ferienpass Der Sommer- und Winterferienpass bietet den Leipziger Schüler/-innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Auch im Jahr 2014 wurden in den Sommer- und Winterferien zahlreiche Veranstaltungen auf hohem Niveau durchgeführt. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem Familien, die aufgrund von Arbeitslosigkeit und niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können. Abb. 6.3 Inanspruchnahme des Ferienpasses 2000 bis 2014 30.000 25.000 1.263 2.387 20.000 5.747 6.705 3.941 15.000 6.849 1.487 2.773 5.956 2011 2012 5.106 20.120 16.495 2010 2.029 3.146 18.608 15.529 5.000 11.738 10.000 14.693 4.018 15.874 verkaufte Ferienpässe 35.000 2013 2014 0 2000 2005 Jahr ermäßigt verkaufte Ferienpässe (LVB-Aktion) ermäßigt verkaufte Ferienpässe verkaufte Ferienpässe (LVB-Aktion) verkaufte Ferienpässe LVB-Aktion seit 2012: kostenlose Abgabe an SchülerMobilCard-Inhaber Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden insgesamt 30.401 Ferienpässe ausgegeben. Das sind 5,5 % mehr Ferienpässe als im Vorjahr (+1.577 Ferienpässe). Auch 2014 erhielten Inhaber einer SchülerMobilCard von den Leipziger Verkehrsbetrieben den Ferienpass kostenlos. Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe stieg im Jahr 2014 auf 76,5 % (im Vorjahr 74,2 %). Davon wurden 13,5 % (3.146 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber kostenlos ausgegeben (im Vorjahr 2.773). Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe sank dagegen auf 23,5 % (im Vorjahr 25,8 %). Davon wurden 28,4 % (2.029 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber kostenlos ausgegeben. Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2014 ist die Anzahl ausgegebener Ferienpässe um 53,4 % gestiegen (+10.586). Gemessen an den 41.780 Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen des Schuljahres 2013/2014 in Leipzig wurden im Jahr 2014 von 72,8 % aller Schüler/-innen Ferienpässe in Anspruch genommen (im Vorjahr 72,1 %). Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des Ferienpass 4.239 Veranstaltungen durchgeführt an denen 113.793 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben. 6.2.2 Jugendberatung Die Jugendberatung nach § 13 SGB VIII bietet ein Hilfsangebot für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie hat die umfassende Förderung des einzelnen jungen Menschen im Blick, und zwar unabhängig vom Erfolg seiner Einbindung in Lern-, Arbeits- und Leistungsprozesse. Ein hoher Anteil des Klientels von Jugendberatungsstellen ist nicht arbeitslos oder nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II, sondern befindet sich in Schule, Ausbildung, Berufsvorbereitung oder sonstigen Maßnahmen. In den Fällen, wo es wegen der besonderen sozialen und/oder persönlichen Probleme auf eine erhöhte sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen bezüglich der Integration ins Beschäftigungssystem ankommt, sind Jugendberatungsstellen ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe. Jugendberatung nach § 13 SGB VIII als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert in Leipzig sehr intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Grundsätzlich stehen diese Hilfsangebote jedem jungen Menschen offen. Sozialreport Leipzig 2015 65 Abb. 6.4 Jugendberatung 2001 bis 2014 nach Neuanmeldungen, Übernahmen und beendeten Fällen Fälle der Jugendberatung 1.200 1.000 800 600 836 162 228 156 807 815 806 161 773 683 199 646 400 200 683 836 818 2001 2005 2010 743 811 807 561 2011 2012 2013 2014 0 Jahr Übernahmen aus den Vorjahren* Neuanmeldungen beendete Fälle * Erf assung der Übernahmen erst ab 2006 v erf ügbar Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurden durch die Jugendberatungsstellen in der Stadt Leipzig 760 Beratungen geleistet. Für die beendeten 646 Hilfen waren 3.930 Kontakte erforderlich. Dies entspricht durchschnittlich 6,1 Kontakte pro Hilfe. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 0,7 Kontakte pro Hilfe. Im Jahr 2014 sind die Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren um 21,5 % zurückgegangen (-208 Beratungshilfen). Dennoch ist wie in den Vorjahren künftig von konstant hohen Beratungen auszugehen. In der ersten Jahreshälfte 2014 fand im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Neuausschreibung einer Jugendberatungsstelle statt. Diese Beratungsstelle hat ihre Tätigkeit zum 01.07.2014 aufgenommen. 6.2.3 Kinder- und Jugendtelefon Das Kinder- und Jugendtelefon Leipzig beim Deutschen Kinderschutzbund e. V. ist ein Leistungsangebot nach § 14 SGB VIII und erhält im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung finanzielle Zuwendungen. Es ist ist ein niederschwelliges, Themen offenes und anonymes Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 27 Jahren, mit dem Ziel einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu leisten und sie vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Im Jahr 2014 sind beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig insgesamt 11.552 Anrufe eingegangen. Davon waren 3.122 Beratungsgespräche (27,0 %, im Vorjahr 29,4 %) und 73,0 % Sonstige Gespräche (im Vorjahr 70,6 %). Damit ist im Jahr 2014 der Anteil der sonstigen Gespräche gegenüber den Beratungsgesprächen um 2,4 Prozentpunkte leicht gestiegen. Unter der Rubrik „Sonstige Gespräche“ sind solche Anrufe zu verstehen, die allgemeine Anfragen zum Kinder- und Jugendtelefon oder Rückmeldungen zu früheren Gesprächen betreffen, sowie Testanrufe, „Aufleger“ und „Schweiger“. Der deutliche Rückgang der Beratungsgespräche und auch der sonstigen Gespräche zu den Vorjahren wird bundesweit festgestellt und könnte mit dem veränderten Nutzungsverhaltens der Kinder- und Jugendlichen zusammenhängen. Die Nachfrage nach E-Mail-Beratung ist in den letzten zwei Jahren stark angestiegen. Bundesweit wurden in solchen Projekten über 13.000 Mails beantwortet. Themenschwerpunkte waren hier vor allem psychosozialer Natur wie Gesundheit, Probleme in der Familie und Sucht/selbstgefährdendes Verhalten. Zu den Hauptnutzern des Kinder- und Jugendtelefons zählen seit mehreren Jahren die 12 bis 17-Jährigen. Der Anteil dieser Altersgruppe lag im Jahr 2014 bei 75,5 %. Als Hauptinhalte aller 3.122 Beratungsgespräche schätzten die Telefonberater/-innen im Jahr 2014 ein, dass es bei 1.939 Kindern und Jugendlichen um eine „Problemklärung“, bei 877 Kindern und Jugendlichen vorrangig um emotionale Entlastung bzw. um ein Aussprachebedürfnis und bei 306 Kindern und Jugendlichen um Sachinformationen ging. Davon erfolgte in 706 Fällen eine Weitervermittlung bzw. Verweisung an andere 66 Sozialreport Leipzig 2015 Stellen (z. B. Beratungsstellen, Jugendamt, Schule, medizinische Beratung), da dies aufgrund besonderer Lebensumstände und Lebenslagen der anrufenden Kinder und Jugendlichen notwendig erschien. Abb. 6.5 Beratungsgespräche des Kinder- und Jugendtelefons 2000 bis 2014 nach Altersklassen 5.000 491 Beratungsgespräche 4.500 4.000 1.317 3.500 3.000 2.500 336 1.045 459 1.098 1.132 385 960 2.465 1.962 1.604 1.977 1.841 1.000 500 0 526 1.033 559 2.000 1.500 491 488 1.529 1.398 463 549 296 422 454 380 238 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr über 18 Jahre Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 6.2.4 14 bis unter 18 Jahre 12 bis unter 14 Jahre unter 12 Jahre Sozialreport Leipzig 2015 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei zunächst auf allen Förderschulen zur Lernförderung, dem Förderzentrum für Erziehungshilfe, dem Förderzentrum Sprachheilschule, Oberschulen, berufsbildende Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr und ausgewählten Grundschulen. Der Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 seit dem Haushaltsjahr 2014 mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Die Schulsozialarbeit in der Stadt Leipzig wird entsprechend der Umsetzung des Fachplanes Kinder- und Jugendförderung durch die Koordinatoren für Jugend und Bildung in den Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung begleitet. Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule. Sie werden vor Ort an der Schule für die Schüler/-innen umgesetzt. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zur Thematik Schulpflichtverletzung zwischen der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen. Schulsozialarbeit war im Schuljahr 2014/2015 mit seinen sozialpädagogischen Angeboten an 51 öffentlichen Schulen in der Stadt Leipzig tätig. Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 5.357 Beratungs- und Begleitungshilfen für Schüler/-innen im Rahmen von Schulsozialarbeit geleistet. Darunter 3.436 Schüler/-innen im Kindesalter unter 14 Jahren (64,1 %), 1.854 Schüler/-innen im Jugendalter zwischen 14 und unter 18 Jahren (34,6 %) und 67 junge volljährige Schüler/-innen (1,3 %). Die Angaben zu einem Migrationshintergrund sind in den letzten drei Schuljahren schwankend. Ein Migrationshintergrund liegt dann vor, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Im Schuljahr 2012/2013 war dies bei 12,8 %, im Schuljahr 2013/2014 bei 16,7 % und im Schuljahr 2014/2015 bei 13,9 % der durch Schulsozialarbeiter/-innen betreuten Schüler/-innen der Fall. Sozialreport Leipzig 2015 67 Schulsozialarbeit Schuljahr 2009/2010 bis 2014/2015 nach Schularten Anzahl öffentlicher Schulen Anzahl öffentlicher Schulen davon mit Schulsozialarbeit 115 26 114 31 114 50 114 50 114 50 115 51 Grundschulen 65 2 65 2 65 12 65 12 65 12 65 13 Oberschulen1 23 9 23 14 23 23 23 23 23 23 24 23 Förderschulen2 16 8 16 8 16 8 16 8 16 8 16 8 11 7 10 7 10 7 10 7 10 7 10 7 Schulart Alle Schularten davon mit Schulsozialarbeit davon mit Schulsozialarbeit 2014/2015 Anzahl öffentlicher Schulen 2013/2014 davon mit Schulsozialarbeit 2012/2013 Anzahl öffentlicher Schulen 2011/2012 davon mit Schulsozialarbeit 2010/2011 davon mit Schulsozialarbeit 2009/2010 Anzahl öffentlicher Schulen Schuljahr Anzahl öffentlicher Schulen Tabelle 6.1 davon: berufsbild. Schulen3 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 1 mit Grundschul- und Oberschulteil der Nachbarschaftsschule, 2 Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen, 3 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH 6.3 Ausbildung und Berufsfindung Ein zentrales Thema für Leipziger Jugendliche ist der Übergang von der Schule in das Berufsleben. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit soll hierbei sozialpädagogische Maßnahmen für junge Menschen anbieten und anwaltschaftlich für Jugendliche in der (fach-)politischen Diskussion zur kommunalen Beschäftigungspolitik auftreten. In den letzten Jahren wurde dafür ein stabiles Netzwerk zur beruflichen Förderung und der sozialen Integration junger Menschen aufgebaut. 6.3.1 Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen Als Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen zählen laut der Definition der Bundesagentur für Arbeit diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben sind. Als Berufsausbildungsstellen zählen gemäß der Definition der Bundesagentur für Arbeit alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Behinderte durchführen. Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Die Bundesagentur für Arbeit zählte für die Stadt Leipzig zum 30.09.2015 insgesamt 2.708 gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 5,4 % (-156 gemeldete Bewerber/-innen). Davon waren 2.489 gemeldete und versorgte Bewerber/-innen (-115) sowie 219 gemeldete aber unversorgte Bewerber/-innen (-41). Der Anteil der unversorgten Bewerber/-innen sank um einen Prozentpunkt auf 8,1 %. Zu den unversorgten Bewerbern zählen jene Personen, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.9. bekannt ist und für die sich um eine Vermittlung bemüht wird. Im Berichtsjahr 2014/15 standen demnach 2.501 gemeldete Berufsausbildungsstellen zur Verfügung. Dies ist zum Vorjahr ein Anstieg um 1,4% (+34). Davon waren 2.306 Stellen besetzt und 195 Stellen unbesetzt. Der Anteil der unbesetzten Stellen sank auf 7,8 %. 68 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 6.2 gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen in der Stadt Leipzig nach Berichtsjahren zum Stichtag 30.09. des Jahres 2003/ 2004 gemeldete Bewerber/-innen 2006/ 2007 2006/ 2007 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 5.754 6.965 6.965 2.449 2.314 2.859 2.771 2.864 2.708 5.303 6.230 6.230 2.419 2.230 2.669 2.491 2.604 2.489 451 735 735 30 84 190 280 260 219 7,8 10,6 10,6 1,2 3,6 6,6 10,1 9,1 8,1 3.873 3.628 3.628 2.787 2.606 2.621 2.336 2.467 2.501 3.869 3.166 3.166 2.756 2.536 2.490 2.240 2.264 2.306 4 462 462 31 70 131 96 203 195 0,1 12,7 12,7 1,1 2,7 5,0 4,1 8,2 7,8 davon: versorgte Bewerber/-innen unversorgte Bewerber/-innen Anteil unversorgter Bewerber/innen in % gemeldete Berufsausbildungsstellen davon: besetzte Stellen unbesetzte Stellen Anteil unbesetzter Stellen in % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abb. 6.6 Sozialreport Leipzig 2015 Gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen in der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09. des Jahres nach Berichtsjahren 8.000 6.965 7.000 Anzahl 6.000 5.754 5.908 6.223 5.141 5.000 4.736 4.000 3.000 3.061 3.873 3.725 3.434 3.628 2.787 2.606 2.449 2.314 09/10 10/11 2.874 2.000 2.859 2.621 2.771 2.864 2.708 2.336 2.467 2.501 12/13 13/14 14/15 1.000 0 0 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 11/12 Jahr gemeldete Bew erber/-innen Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung gemeldete Berufsausbildungsstellen Sozialreport Leipzig 2015 Zum Berichtszeitpunkt des 30.09.2015 überstieg die Anzahl der gemeldeten Bewerber/-innen die zur Verfügung stehenden Berufsausbildungsstellen um 207 Bewerber/-innen. Die Arbeitsverfahren bei den Trägern der Ausbildungsstellenvermittlung sind darauf ausgerichtet, bis zum 30. September möglichst für alle Bewerber eine Einmündung in eine Ausbildungsstelle zu erreichen oder eine Alternative zur Berufsausbildung herbeizuführen. Auch danach werden die Vermittlungsbemühungen für unversorgte Bewerber fortgesetzt. 6.3.2 Jugendarbeitslosigkeit Die Arbeitslosenquote der 15 bis unter 25-Jährigen Erwerbspersonen ist im Jahr 2014 auf 7,1 % gesunken (im Vorjahr 8,8 %). Die von der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Arbeitslosenzahlen der unter 20-Jährigen und der 20 bis unter 25-Jährigen weisen für die Stadt Leipzig seit 2005 stark rückläufige Entwicklung auf. Gleichbleibend ist die Tendenz, dass mehr junge Männer (57,0 %) als junge Frauen (43,0 %) von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sozialreport Leipzig 2015 69 Abb. 6.7 Arbeitslose Leipziger/-innen bis zum Alter von 25 Jahren (Jahresdurchschnittswerte) 2005 bis 2014 7.000 498 Anzahl der Arbeitslosen 6.000 606 5.000 4.000 330 416 3.000 1.705 2.301 221 292 1.436 216 262 1.320 2.000 181 244 1.094 3.290 2.242 1.000 177 229 1.017 185 211 909 1.914 1.750 1.549 1.448 1.239 2010 2011 2012 2013 2014 0 2005 2008 Jahr w eiblich unter 20 Jahre männlich unter 20 Jahre w eiblich 20 bis unter 25 Jahre Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung männlich 20 bis unter 25 Jahre Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2014 waren 2.544 Leipziger/-innen unter 25 Jahren als arbeitslos registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 11,4 % (-327). Davon waren 396 Leipziger/-innen unter 20 Jahren (15,6 %) und 2.147 zwischen 20 und 25 Jahren (84,4 %). Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet eng mit dem Jobcenter Leipzig zusammen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. So wurden z. B. Aktivierungshilfen für Jugendliche, die im Rahmen der vorhandenen Angebote noch nicht in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt eingegliedert werden konnten, bereit gestellt. 6.3.3 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung nach § 13 SGB VIII richten sich an Jugendliche, die ohne diese Angebote nicht in der Lage sind, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten. Die Angebote erschließen den Jugendlichen unter sozialpädagogischer Begleitung berufspraktische Erfahrungsräume und Lern- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten in enger Verbindung von Theorie und Praxis. Im Jahr 2014 wurden von acht freien Trägern der Jugendhilfe neun Maßnahmen zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit und fünf Schulverweigererprojekte im Sinne von Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe und weiteren Co-Finanzierungen gefördert. Die Anbieter arbeiten hierbei stadtweit. Die Projekte der Kompetenzagentur vom Internationalen Bund gGmbH sowie zur Schulverweigerung „Die 2. Chance Ost“ und „Die 2. Chance West“ vom PlanL gGmbH endeten aufgrund auslaufender ESF-Förderung zum 30.06.2014. Das Projekt zur Schulverweigerung „Die 2. Chance“ vom Internationalen Bund gGmbH endete am 31.12.2014, da das Programm “Jugend stärken” mit Ende der ESF-Förderperiode (2007-2013) auslief. Hier erfolgte eine Anschlussfinanzierung über das Förderprogramm “JUGEND STÄRKEN im Quartier” zum 01.01.2015. Im Jahr 2014 haben insgesamt 760 Teilnehmer/-innen die Angebote von Beschäftigungsprojekten genutzt (+15). Mehr als jede/-r fünfte Teilnehmer/-in (81,7 %) hatte die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen und im Jahr 2014 fortgeführt. Vier von fünf Teilnehmer/-innen (80,7 %) haben die Maßnahme im Jahr 2014 wieder beendet. Bei den Kompetenzagenturen gab es im Jahr 2014 aufgrund der eingeschränkten Laufzeit des Projektes keine Neuanmeldungen mehr. Die 25 Übernahmen aus den Vorjahren mit einem Jugendlichen, neun Heranwachsenden und 15 jungen Erwachsenen wurden bis Projektende betreut. 70 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 6.3 Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 2009 bis 2014 nach Alter und Geschlecht Arbeitsweltbezogene Maßnahme Teilnehmer/-innen Beschäftigungsprojekte 2009 2010 2011 2012 2013 2014 794 710 776 686 745 760 Jugendliche (unter 18 Jahren) 516 561 408 290 328 329 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) 188 71 201 174 154 182 junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) 90 78 167 222 263 209 männlich 554 491 502 457 459 452 weiblich 240 219 274 229 286 308 246 216 173 103 106 25 Jugendliche (unter 18 Jahren) 95 82 44 21 1 1 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) 60 55 54 31 25 9 junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) 91 79 75 51 80 15 männlich 105 110 82 51 56 14 weiblich 141 106 91 52 50 11 115 160 152 178 152 84 115 160 152 177 151 84 1 1 davon: Nutzer/-innen Kompetenzagenturen davon: Teilnehmer/-innen 2. Chance davon: Jugendliche (unter 18 Jahren) Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren) männlich 50 88 94 98 93 68 weiblich 65 72 58 80 59 16 Quelle: Träger arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit Sozialreport Leipzig 2015 Der Rückgang der Teilnehmerzahlen bei Projekten der 2. Chance ist im Jahr 2014 ursächlich bedingt durch das Auslaufen der zwei Maßnahmen der 2. Chance. Im Jahr 2014 haben insgesamt 84 Kinder und Jugendliche an Projekten der 2. Chance teilgenommen. Davon waren 49 Neuanmeldungen und 35 Übernahmen aus den Vorjahren. Der Anteil der Kinder unter 14 Jahren ist im Jahr 2014 auf 65,5 % gestiegen (im Vorjahr 60,5 %). Demgegenüber ist der Anteil der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren auf 34,5 % gesunken (im Vorjahr 38,8 %). Darüber hinaus wurden die Schulverweigererprojekte „Youth Start“ und „TAKE OFF“ im Sinne von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe gefördert. Im Schuljahr 2013/2014 gab es 49 Teilnehmer/-innen an den beiden Schulverweigererprojekten. Davon waren 59,2 % männlich und 40,1 % weiblich. Der Schwerpunkt im Altersspektrum aller Teilnehmer/-innen lag zwischen 15 und 16 Jahren (77,6 %). Mehr als jeder Zweite begann nach dem Projektende eine berufsvorbereitende Maßnahme wie BVJ, BVB oder BGJ. 6.4 Mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind. Im Jahr 2014 wurden zehn Projekte von sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit bzw. Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Land Sachsen , dem Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird. Sozialreport Leipzig 2015 71 Abb. 6.8 Hilfeentwicklung mobiler Jugendarbeit/Streetwork 2010 bis 2014 nach Kontakten 13.587 14.771 25.760 10.499 13.664 19.165 7.177 12.390 12.838 19.558 5.497 5.000 4.033 15.000 10.000 19.995 20.000 11.363 Anzahl der Kontakte 25.000 27.928 30.000 0 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Kontakt-/Beratungsstelle Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Telefon, Internet aufsuchend Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 gab es insgesamt 56.286 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 12,7 % (+6.363 Kontakte). Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und andere Faktoren wie ordnungspolitische Maßnahmen oder wiederkehrende saisonale Bedingungen. Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu kommen. Im Jahr 2014 stiegen diese aufsuchenden Kontakte auf 27.928 (+2.168). Der Anteil dieser Kontaktart sank durch die verstärkte Nutzung von Telefon und anderen Medien auf 49,6 % (im Vorjahr 51,6 %). Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. In 24,1 % aller hergestellten Kontakte zu den Zielgruppen erfolgte dies im Jahr 2014 in einer Kontakt- und Beratungsstelle (im Vorjahr 27,4 %). Die Kontakte über mediale Formen wie Telefon oder Internet sind im Jahr 2014 auf 26,2 % aller Kontakte (im Vorjahr 21,0 %) gestiegen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 4.272 mediale Kontakte. Die Gruppenangebote mobiler Jugendarbeit/Streetwork werden unterteilt in Angebote für Gruppen- und Projektarbeit sowie Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 516 Gruppenangebote unterbreitet (im Vorjahr 514), davon 265 Angebote in Form von Gruppen- oder Projektarbeit und 251 Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. An den Gruppenangeboten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork haben im Jahr 2014 insgesamt 9.597 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 7.778). Dies ist insgesamt ein Anstieg um 23,3 % (+1.819). Der Trend der Verschiebung zugunsten Freizeit- und erlebnispädagogischer Maßnahmen aus den Vorjahren setzte sich 2014 fort. Im Jahr 2014 wurden durch die mobile Jugendarbeit/Streetwork insgesamt 775 Einzelfallhilfen geleistet. Davon waren mit 74,5 % fast Dreiviertel aller Hilfeempfänger/-innen bereits über 18 Jahre alt, also junge Volljährige, 21,6 % Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und lediglich 4,0 % aller Einzelfallmaßnahmen betrafen Kinder unter 14 Jahren. Der Anteil der Hilfeempfänger betrug 64,1 % gegenüber 35,9 % Hilfeempfängerinnen. Häufige Problemlagen waren im Jahr 2014 wirtschaftliche Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen mit 18,5 %, der Umgang mit legalen sowie illegalen Drogen mit 15,4 %, Probleme mit der Wohnsituation (mit keinem, unzureichendem oder nicht zufriedenstellendem Wohnraum) mit 14,4 % aller Angaben. 6.5 Jugendgerichtshilfe Das Sachgebiet Jugendgerichtshilfe sichert gemäß § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren und unterstützt gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden. Die Sozialarbeiter/-innen des Spezialdienstes arbeiten stadtteilorientiert. Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfah- 72 Sozialreport Leipzig 2015 rens, das heißt sie umfasst auch die Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen. Anzahl der Neueingänge von Fällen Abb. 6.9 Neueingänge der Jugendgerichtshilfe 2000 bis 2014 nach Erst- und Mehrfachtäter/-innen 4.000 3.500 3.000 946 2.500 1.369 2.000 1.446 1.322 814 1.177 1.132 1.500 2.418 1.000 500 1.373 1.752 1.567 1.546 1.352 2010 2011 2012 1.269 0 2000 2005 2013 2014 Jahr Ersttäter/-innen Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Mehrfachtäter/-innen Sozialreport Leipzig 2015 Zum Stichtag 31.12.2014 wurden von der Jugendgerichtshilfe insgesamt 4.782 Täter betreut (im Vorjahr 5.264). Davon waren 2.401 im Jahr 2014 erstmals oder in 2014 erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen (im Vorjahr 2.566). Aus dem Überhang vergangener Jahre stehen noch weitere 2.381 Täter unter Betreuung der Jugendgerichtshilfe (im Vorjahr 2.698), deren Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind. Im Jahr 2014 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 27,6 % gesunken (-483 Mehrfachtäter/-innen). Dagegen ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 39,1 % gestiegen (+318 Ersttäter/-innen). Bei einer Betrachtung der Straftäter/-innen nach Geschlecht überwiegt der Anteil männlicher Straftäter (1.654) mit 68,9 % gegenüber dem Anteil der Täterinnen (747) mit 31,1 %. Der Anteil jugendlicher Straftäter/innen zwischen 14- bis unter 18 Jahren (1.131) betrug 47,1 %, der Anteil heranwachsender Straftäter/-innen zwischen 18- bis unter 21 Jahren (1.270) betrug 52,9 %. Sozialreport Leipzig 2015 73 7. Seniorinnen und Senioren Zusammenfassung Die Zahl der über 60-Jährigen betrug zum 31.12.2014 insgesamt 147.609 Personen, das sind über 1.600 Personen mehr als im Vorjahr und 26,7 % der Gesamtbevölkerung der Stadt. Die Zahl der Hochaltrigen (85 Jahre und älter) stieg um 595 auf 14.856 Personen und beträgt 2,7 % der Bevölkerung. In der vollstationären Pflege gab es gegenüber der letzten Erhebung eine Kapazitätsminderung. Es standen in 58 Heimen 6.298 Plätze (2013: 6.385) zur Verfügung. Die Kapazität der Tagespflegeplätze stieg gegenüber dem Vorjahr um 44 Plätze auf 349. Zwei Tagespflegeeinrichtungen wurden neu eröffnet. Innerhalb der stationären Einrichtungen stieg im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter um ca. 10 % (auf 224 Personen), die der Hilfe zum Lebensunterhalt um ca. 20 % (auf 378 Personen). Die Anzahl der Personen mit Leistungen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sank gegenüber dem Vorjahr um fast 5 % (auf 1.092 Personen). Außerhalb von Einrichtungen sind in Bezug auf die drei genannten Leistungen alle Empfängerzahlen gestiegen. Die Strukturen der offenen Seniorenarbeit wurden durch das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012) weiter entwickelt. Dies wird deutlich durch die Zahl der Beratungen in den Seniorenbüros (2.758) sowie die Angebote der Begegnung in den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros (ca. 5.360). Die Zahl der Beratungen in der Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ sank gegenüber dem Vorjahr um 8 %, ist mit 930 (2013: 1.007) Beratungen aber immer noch sehr hoch. Die Zahl der Wohnungsanpassungen betrug 48 (2013: 59). 7.1 Demografische Entwicklung Der Übergang der schwächeren Geburtsjahrgänge (1945-1949) in die Altersgruppe '65 Jahre und älter' ist nun 'abgeschlossen'. Damit ist die Verringerung der Anzahl in dieser Personengruppe beendet, wenn es auch auf Grund der Zunahme der Gesamtbevölkerung sich anteilsmäßig noch nicht auswirkt. Die Zahl der über 85-Jährigen und damit der potentiell besonders Pflegebedürftigen (bis 2004 war diese Personengruppe relativ konstant), stieg in den zurückliegenden 10 Jahren um ca. 3.980 Personen (ca. 27 %). Tabelle 7.1 Entwicklung des Anteils der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung 2000 bis 2014 nach Altersgruppen ab 65 Jahre Altersgruppen in Jahren und anteilig in % Einwohner insgesamt 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 493.208 502.651 522.883 531.809 528.540 539.348 551.871 89.615 106.473 117.167 116.721 15.322 115.301 116.382 18,2 21,2 22,4 21,0 21,8 21,4 21,1 9.904 13.440 15.722 15.886 15.979 15.758 16.539 2,0 2,7 3,0 3,0 3,0 2,9 2,9 11.439 10.877 13.040 13.519 13.715 14.261 14.856 2,3 2,2 2,5 2,5 2,6 2,6 2,7 darunter 65 und älter % aller Einwohner darunter 80 -unter 85 % aller Einwohner 85 und älter % aller Einwohner Quelle Amt für Statistik und Wahlen 74 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 7.1.1 Räumliche Verteilung Karte 7.1 Anteil über 65-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen 2014 Karte 7.2 Anteil über 85-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen 2014 Sozialreport Leipzig 2015 75 Die Karte „Anteil über 65-Jähriger“ zeigt, dass in 23 (2013: 22) der 63 Ortsteile mehr als 25 % der Bevölkerung über 65 Jahre sind. Dies sind Ortsteile mit Großsiedlungsbebauung der 1950er bis Ende der 1980er Jahre und Bewohner/-innen, die zum Teil mit Errichtung der Häuser eingezogen sind. Über 35 % Seniorenanteil haben die Ortsteile Schönefeld-Ost, Grünau-Ost und Thekla. Weiter verringert hat sich der Anteil in Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf und Lindenau, auch auf Grund des Zuzuges jüngerer Altersgruppen. Ebenso gesunken ist der Anteil in der Südvorstadt und dem Ortsteil Schleußig. In diesen Ortsteilen leben jüngere Bewohner/-innen, die ab Ende der 1990er Jahre dorthin gezogen sind, so dass hier der Anteil der 65Jährigen unter 15 % und somit deutlich unter dem städtischen Durchschnitt liegt. Die Karte „Anteil der über 85-Jährigen“ weist in vier (2013: sechs) Ortsteilen eine besonders hohe Konzentration (über 5 %) hochaltriger Menschen aus, drei Ortsteile weniger als im Vorjahr. Die Ortsteile mit besonders hohem Anteil sind: Thekla, Althen-Kleinpösna, Probstheida, Grünau-Ost, Neulindenau und Zentrum. In diesen Ortsteilen gibt es viele Plätze in Altenpflegeheimen (vgl. Übersicht der Altenpflegeheimkapazitäten nach Stadtbezirken) und/ oder Wohnanlagen des Betreuten Wohnens im Alter. Der einzige Ortsteil mit einem Anteil von unter 1 % Hochaltriger an der Ortsteilbevölkerung ist Hartmannsdorf-Knautnaundorf. 7.1.2 Prognose der demografischen Entwicklung bis 2025 Grundlage für die Prognose der demografischen Entwicklung ist die „Bevölkerungsvorausschätzung Leipzig 2013“ des Amtes für Statistik und Wahlen. Dabei wird besonders auf die künftige Entwicklung der über 80Jährigen eingegangen. Die Zahl der über 60-jährigen Einwohner/-innen wird von 153.800 im Jahr 2014 auf ca.160.000 im Jahr 2019 und auf ca. 170.000 im Jahr 2025 steigen. Bei der Gruppe der über 80-Jährigen ist bis zum Jahr 2025 ein Wachstum auf 49.100 Personen (ca. 8 % der Gesamtbevölkerung) zu erwarten. Dies sind ca. 12.700 Personen mehr als im Jahr 2014. Davon entfällt ca. ein Drittel auf die Altersgruppe 90 Jahre und älter. Tabelle 7.2 Altersgruppe Bevölkerungsvorausschätzung bis 2025 nach Altersgruppen ab 65 Jahren Einwohner/-innen 2014 in Tausend gesamt männl. weibl. Anteil an der Bevölkerung in % Einwohner/-innen 2019 in Tausend gesamt 3628, 0män nl. weibl. Anteil Einwohner/-innen 2025 an der in Tausend Bevölgesamt männl. weibl. kerung in % Anteil an der Bevölkerung in % 65 bis unter 70 23,3 10,6 12,7 4,2 30,3 14,1 16,2 5,2 30,4 14,6 15,8 4,9 70 bis unter 80 61,7 26,7 35,0 11,2 51,3 22,3 29,0 8,8 50,4 22,4 28,0 8,2 80 bis unter 90 26,5 9,5 17,0 4,84 34,1 13,1 21,0 5,8 37,6 14,5 23,0 6,1 4,9 1,0 3,9 0,9 6,3 1,6 4,7 1,1 8,3 2,6 5,7 1,3 551,9 269,5 282,3 100,0 563,7 289,2 296,2 100,0 616,6 307,4 309,2 100,0 90 und älter Gesamtbevölkerung Quelle. Amt für Statistik und Wahlen, Bevölkerungsvorausschätzung 2013 7.2 Sozialreport Leipzig 2015 Träger und Angebote der Altenpflege Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den sächsischen Kommunen das Internetportal (www.pflegenetzsachsen.de) entwickelt. Ziel ist die Information über und Nutzung von Hilfen in der häuslichen Pflege. Zugleich wird über voll- und teilstationäre Einrichtungen informiert. Pflegende Angehörige sollen unterstützt werden und Pflegebedürftige gezielt Hilfen in Anspruch nehmen können. 76 Sozialreport Leipzig 2015 7.2.1 Ambulante Dienste Die Zahl der ambulanten Pflegedienste stieg bis zum Juni 2015 auf 119 (2014:117), wobei große Träger auch mehrere eigenständige Sozialstationen unterhalten. Der größte Anteil der Pflegedienste ist in privater Trägerschaft (93 Dienste, ca. 80 %). Ambulante Dienste werden von Trägern der Wohlfahrtspflege als Sozialstationen betrieben und an drei Standorten werden Pflegedienste von städtischen Betrieben (St. Georg Nachsorge und ambulante Pflege GmbH, Städtische Altenpflegeheime gGmbH, Ambulante Dienste und Ambulanter Pflegedienst Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe) betrieben. 7.2.2 Teilstationäre Angebote Zu diesen Einrichtungen gehören die Tages- und Nachtpflege sowie Angebote der Kurzzeitpflege. Die Tagesund Nachtpflege erfolgt in teilstationären Einrichtungen, wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Sie umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkte Leistung. Sie kann im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden. Tabelle 7.3 Plätze und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflegen Juni 2015 nach Trägerschaft Trägerschaft Insgesamt Kurzzeitpflege1 Tagespflege Plätze Einrichtungen Plätze Einrichtungen 349 27 111 9 150 11 32 3 Städtische Altenpflegeheime GmbH 26 2 - - Freie Träger 96 7 32 3 28 2 nach Bedarf 271 16 79 6 - - 15 1 97 6 17 1 174 10 47 4 davon: Altenheimen angegliedert davon: Private Träger Solitäre Einrichtungen 2 davon: St. Georg Nachsorge und ambulante Pflege GmbH Freie Träger Private Träger Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Die Zahl der Tagespflegeplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht. Es wurden vier neue Einrichtungen mit insgesamt 72 Plätzen geschaffen. Eine der neuen Tagespflegen ist in freier und drei in privater Trägerschaft. Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 7.2.3 Stationäre Pflege Stationäre Pflegeeinrichtungen erbringen dauerhafte Pflege, bieten jedoch auch Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege an. 1 Ist eine Person, die eine pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die Pflegebedürftige durch ambulante oder in teilstationären Pflegeeinrichtungen gepflegt wird (vgl. § 39 SGB XI). 2 Solitäre Einrichtungen sind wirtschaftlich selbständige Institutionen und nicht Teil einer größeren Einrichtung wie z. B. eines Altenpflegeheimes. Sozialreport Leipzig 2015 77 Tabelle 7.4 Art der Träger stationärer Einrichtungen nach Kapazität und Auslastung Juni 2015 Kapazität Gesamt Freie Träger Zahl der Altenpflegeheime Städtische Altenpflegeheime gGmbH Private Träger 58 21 28 9 bis 60 10 5 6 0 61 bis 100 24 12 9 3 101 bis 200 18 4 9 4 6 0 4 2 Platzkapazität 6.298 1.768 3.264 1.327 belegte Plätze 5.962 1.752 3.011 1.199 94,6 99,1 92,2 94,7 davon Altenheimen angegliedert über 200 Auslastung in % Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Die Zahl der Altenpflegeheime ist 2015 gegenüber 2014 unverändert, jedoch wurde die Platzkapazität innerhalb der Einrichtungen reduziert. Die Erhebung zum Stichtag 30.06.2015 zeigt eine durchschnittliche Auslastung von ca. 94,5 %. Damit stieg die Auslastung gegenüber der letzten Erhebung 2013 von 90,1 % um 4,5 Prozentpunkte. 2014 waren 333 Plätze nicht belegt, 280 weniger als 2013. 7.2.3.1 Entwicklung der Kapazität in stationären Altenpflegeeinrichtungen Abb. 7.1 Platzkapazität und Trägerschaft – Entwicklung 2000- 2015 (Stichtag 30.06. des Jahres) 3.264 3.080 3.080 2.950 1.768 1.266 1.768 1.327 1.740 1.289 1.623 1.617 1.588 583 500 1.247 1000 1.433 1500 1.548 2000 1.253 2.289 2500 1.841 Kapazität in Plätzen 3000 3.290 3500 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2015 Jahr Quelle: Sozialamt SAH gGmbH Freie Träger Private Träger Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 wurde keine Erhebung zur Kapazität und Belegung durchgeführt. Der Vergleichszeitraum 2000 bis 2015 zeigt eine deutliche Veränderung der Angebote nach Kapazität (Plätze) und Trägerschaft. Anzahl und Anteil der Heimplätze privater Anbieter stiegen um etwa das Fünffache auf 3.264 Plätze, d. h. über 50 % aller Heimplätze. Die Kapazität der kommunalen Einrichtungen der Städtischen Altenpflegeheime gGmbH (SAH) sank im gleichen Zeitraum um etwa ein Drittel auf 1.266 Plätze, während das Angebot von Freier Trägern um ca. 12 % stieg. Der größte Teil der Plätze in Trägerschaft der Städtischen Altenpflegeheime gGmbH und freier Träger wurde mit Fördermitteln errichtet, so dass die Bewohner/-innen eine geringere monatliche Belastung selbst tragen im Unterschied zu nicht geförderten Plätzen, bei denen die Investitionen vollständig auf die Kosten umgelegt werden. 78 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 7.5 Stadtbezirk Vollstationäre Heimplätze 2015 nach Stadtbezirken Vollstationäre Pflegeplätze Anzahl Altenpflegeheime Anzahl Versorgungsgrad in % Anteil in % Einwohner/-innen 65 Jahre und älter, Stichtag 30.06.2015 Mitte 8 993 15,7 9,7 10.272 Nordost 5 513 8,1 4,0 12.743 Ost 7 855 13,5 5,5 15.705 11 1.210 19,2 9,9 12.217 Süd 5 558 9,1 4,4 12.689 Südwest 5 543 8,6 5,4 9.403 West 7 774 12,3 5,3 14.720 Südost Alt-West 4 330 5,2 3,5 9.302 Nordwest 2 156 2,5 2,2 7.272 Nord 4 366 5,8 2,9 12.777 58 6.298 100 5,4 117.055 Insgesamt Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Der durchschnittliche Versorgungsgrad5 mit stationären Heimplätzen in der Stadt Leipzig lag 2015 unverändert bei 5,4 % (2013 bei 5,4 %). Die Spannbreite des Versorgungsgrades reicht von 2,2 % im Stadtbezirk Nordwest bis zu 9,9 % im Stadtbezirk Südost. 7.2.3.2 Pflegestufen in stationären Altenpflegeeinrichtungen Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen ist der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf der Antragsteller maßgeblich. Tabelle 7.6 Verteilung der Pflegestufen in stationären Einrichtungen (Juni 2015) Pflegestufe Bewohner/-innen Anzahl Geschlecht Anteil % männlich Vergleichsdaten 2013 Anteil an Bewohner/-innen in % weiblich keine 38 0,6 25 13 0,7 Null 64 1,1 44 20 1,2 I 2.187 36,7 724 1.463 39,2 II 2.339 39,2 661 1.678 39,1 III (einschl. Härtefall) 1.334 22,4 376 958 19,8 gesamt 5.962 100,0 1.830 4.132 100,0 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Zum Stichtag 30.06.2015 verfügten 5.860 Personen über eine Pflegestufe I bis III. Der Vergleich zur Erhebung 2013 (2014 keine Erhebung) zeigt einen prozentualen Anstieg von Bewohner/-innen mit Pflegestufe III und einen sinkenden Anteil mit Pflegestufe I. 5 Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis der im Gebiet zur Verfügung stehenden Heimplätze zur Anzahl der Bewohner ab 65 Jahre. Richtwert für die Planung, für welche die Kommunen bis zum Auslaufen des Investitionsprogramms 2002 die Planungsverantwortung hatten, war ein Platzangebot in Höhe von 3,5 % der über 65-Jährigen. Diese Richtwerte dienen lediglich zur Information und sind seit 2002 nicht mehr planungsrelevant. Sozialreport Leipzig 2015 79 Abb. 7.2 Entwicklung der Pflegestufen 2000 bis 2015 in stationären Einrichtungen (Stichtag 30.06. des Jahres) 2.187 2.339 1.334 2.191 2.230 102 101 103 122 128 1.169 1.089 1.150 1.201 2.059 2.291 2.058 2.263 2.257 1.868 471 500 634 1000 241 1500 955 1.216 1.506 Personen 2000 2.111 2.305 2500 0 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2015 Jahr 0 und keine Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Quelle: Sozialamt 7.3 Sozialreport Leipzig 2015 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Hilfe zur Pflege ist für Personen zu leisten, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege (für weitere Regelungen vgl. § 61 SGB XII). Empfänger/-innen von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen 2.193 2.243 2.265 2.740 2.646 2.017 2.411 0 2005 2010 2011 2012 520 497 453 351 500 394 1000 244 1500 1.462 2000 1.937 2.288 2500 2.785 3000 1.706 Empfänger/-innen Hilfe zuer Pflege Abb. 7.3 2013 2014 Jahr Empfänger/-innen gesamt Quelle: Sozialamt davon 65 Jahre und älter davon unter 65 Jahre Sozialreport Leipzig 2015 Wie in der Grundsicherung im Alter steigt die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zur Pflege stetig. 2014 erhielten insgesamt 2.785 Personen diese Leistung, das waren 1,6 % mehr als im Vorjahr. Die Mehr- 80 Sozialreport Leipzig 2015 zahl der Empfänger/-innen ist 65 Jahre und älter (2014: 2.268). Darüber hinaus erhielten 2014 weitere 520 Personen, die unter 65 Jahre alt waren und wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit, Hilfe zur Pflege, das waren 3,8 % mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege erhalten, ist außerhalb von Einrichtungen deutlich höher als in Einrichtungen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass Pflegebedürftige solange als möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben möchten und hier professionelle Hilfe benötigen. Tabelle 7.7 Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege im laufenden Jahr 2005 bis 2014 Personen Empfänger/-innen insgesamt 2005 2010 2011 2012 2013 2014 1.706 2.288 2.411 2.646 2.740 2.785 1.251 1.555 1.625 1.727 1.798 1.774 216 423 439 489 545 549 644 1.177 1.305 1.499 1.603 1.693 darunter weiblich Ausländer/-innen nach Aufenthaltsort außerhalb von Einrichtungen 1.062 1.111 1.106 1.147 1.138 1.092 Ausgaben in Mio. € in Einrichtungen x 8,3 9,9 11,9 13,2 13,7 Ausgaben je Empfänger/-in in € x 3.628 4.116 4.497 4.819 4.920 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Gründe für die steigende Anzahl von Empfänger/-innen sind einerseits in der steigenden Lebenserwartung und damit einem erhöhten Pflegebedarf zu sehen. Andererseits resultieren die gestiegenen Kosten je Empfänger/-in vor allem aus der abnehmenden Möglichkeit, auf familiäre oder private Pflegehilfen zurück zu greifen. Insoweit ist eine zunehmende Inanspruchnahme professioneller Pflegehilfen zu verzeichnen und damit verbunden auch höhere Ausgaben. 7.4 Offene Seniorenarbeit Offene Seniorenarbeit umfasst sämtliche Einrichtungen, Maßnahmen, Angebote und Veranstaltungen, die • der Integration in das Gemeinschaftsleben (gesellschaftliche Teilhabe), • dem Erhalt der Selbstständigkeit oder auch • der Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen dienen. Die offene Seniorenarbeit ist inhaltlich deutlich abgegrenzt vom Bereich der Pflegeleistungen im Sinne der Erbringung professioneller Pflegehilfen. Vielmehr sind die Maßnahmen, Träger und deren Angebote auf den Bereich der allgemeinen Beratung, des Wohnens, der Freizeitgestaltung und Beschäftigung und der damit verbundenen Probleme und Hilfebedarfe älterer Menschen ausgerichtet. Die Angebote der offenen Seniorenarbeit dienen vorrangig der Unterstützung älterer Menschen, die in der eigenen Wohnung leben. Sie soll(t)en möglichst wohnortnah zur Verfügung stehen. Ziel offener Seniorenarbeit ist die langfristige Aufrechterhaltung der selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensweise, die zudem eine wesentliche Rolle für den Erhalt und das Erneuern sozialer Bezüge und Netze der älter werdenden Menschen spielt. 7.4.1 Seniorenbüros und Begegnungsstätten Ende 2012 beschloss der Stadtrat das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012). Ein Beschlusspunkt des Konzepts war die Einführung von Leistungstypen in der offenen Seniorenarbeit: • Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) in allen zehn Stadtbezirken, • Seniorenbegegnungsstätten (Leistungstyp II) mit 24 Einrichtungen über die Stadt verteilt, • Projekte der Seniorenarbeit (Leistungstyp III). Sozialreport Leipzig 2015 81 Zusätzlich zu den bestehenden Projekten wurde ab 2013 jährlich in jedem der zehn Stadtbezirke ein innovatives Projekt im Umfang von 1.000 Euro gefördert. Seniorenbüros mit Begegnungsstätte übernehmen grundsätzlich die Funktion der bedarfsorientierten und adressatengerechten Information, Beratung, Begegnung und Vernetzung. Tabelle 7.8 Nutzer/-innen der Angebote in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und Begegnungsstätten 2014 im Jahr Gesamt Nutzer/-innen von Seniorenbüros und Begegnungsstätten in 10 Seniorenbüros Durchschnittswert im Monat davon männlich 198.514 31.831 16.543 89.905 18.467 7.492 2.758 763 230 87.147 17.704 7.262 108.609 13.364 9.051 davon: Beratungen Begegnungsangebote Begegnungsangebote in 24 Begegnungsstätten Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Fast 200.000 Personen nutzen 2014 die Angebote von Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) oder Begegnungsstätten (Leistungstyp II). 84 % der Nutzer/-innen waren weiblich. 195.756 Personen besuchten Begegnungsangebote, 2.758 Personen nahmen eine Beratung in den Seniorenbüros in Anspruch. Abb. 7.4 Beratungen nach Themen in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte 2014 Pflege nach dem SGB XI 595 Rente 543 haushaltsnahe Dienstleistungen 421 Themen sonstige Angelegenheiten 371 Leistungen nach dem SGB XII 253 ehrenamtliches Engagement 249 Wohnen und Wohnformen 246 Hilfe zur Alltagsbew ältigung 244 Freizeit 168 Betreuungsrecht/Vorsorgevollmacht 153 Demenz 145 Mobilität 88 Behinderung/ Krankheit 65 0 100 200 300 400 500 600 700 Anzahl der Beratungen Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Die Beratungen werden in der Regel persönlich als Beratungsgespräch in den Räumen der Seniorenbüros durchgeführt. Es gibt auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung. Insgesamt wurden 2.758 Beratungen durchgeführt, davon ca. 20 % telefonisch. Die meisten Beratungen wurden zu Leistungen der Pflegeversicherung und zur Rente geführt. In den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und den Begegnungsstätten werden verschiedene Angebote zur Begegnung unterbreitet. Im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung umfasst dies beispielsweise Spielenachmittage, Strickkurse, Kinocafé, Gartenstammtisch oder Feiern. Im Bereich Gesundheit und Sport können dies Angebote wie Nordic Walking, Gymnastik, Tanzen oder Ernährungsberatung sein. Der Bereich Bildung und Information umfasst Angebote wie Gedächtnistraining, Sprachkurse, Kreativkurse, Computerkurse, Informationsveranstaltungen z. B. zu Demenz. Im Bereich Kultur werden Lesungen, Konzerte, Schreibgruppen, Liedersingen u.a. angeboten. Zum Bereich Politik zählen Angebote wie die Zeitungsstunde. Sonstige Angebote umfassen Besuche von Museum, Zoo u.a., Tagesausflüge und größere Feste. 82 Sozialreport Leipzig 2015 Angebote nach Themengruppen Abb. 7.5 Angebote der Begegnung in den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und in Begegnungsstätten im Jahr 2014 19.124 Geselligkeit, Feste, Unterhaltung 30.684 17.662 16.663 Gesundheit und Sport 14.764 16.120 Bildung und Information 4.089 6.161 Kultur 2.100 Sonstige 501 1.264 329 Gesellschaft und Politik 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Nutzer/-innen im Jahr 2014 Seniorenbüro mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) Begegnungsstätten (Leistungstyp II) Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Die meisten Nutzer/-innen nehmen Angebote im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung an. 7.4.2 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung Die Beratungsstelle ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und mit Behinderung. Das Leistungsangebot umfasst: • Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung, • Umzugsberatung in Bezug auf alters- und behindertengerechtes Wohnen und Unterstützung bei der Wohnungssuche, • Information und Beratung zum Wohnen, Betreuung und begleitenden Hilfsangeboten, • Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend der DIN-Normen), • Praxisunterricht für Bildungsträger, auch für Handwerk und Oberschulen, • Alterssimulation mit Modulen. Die Wohnungsanpassungen werden durch Mittel der Eingliederungshilfe und der Pflegekassen finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. Tabelle 7.9 Inanspruchnahme von Beratungen der Beratungsstelle Wohnen und Soziales 2001 bis 2014 Sozialreport Leipzig 2015 83 Beratungsinhalte der Beratungsstelle sind: 7.4.3 • 35 % Wohnen, Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, Servicewohnen), • 30 % Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer (barrierefreies Planen und Bauen, Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer), • 15 % Pflege, Pflegedienste (ambulante Dienste, Hauswirtschaft), • 15 % Pflegehilfsmittel, • 5 % Leistungen und Kosten bei Schwerbehinderung und Leistungen nach SGB II und SGB XII. Seniorenbesuchsdienst Mit dem ehrenamtlichen städtischen Seniorenbesuchsdienst soll Hochbetagten bzw. älteren hilfebedürftigen Bürger/-innen der Stadt die Möglichkeit gegeben werden, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu verbleiben. Kontakt soll gepflegt und Vereinsamung vermieden werden. Der Besuchsdienst wird seit 1994 durch das Sozialamt gefördert. Die Anzahl der Besuchshelfer/-innen beträgt seit 2004 rund 200 Personen. Die Anzahl der besuchten Seniorinnen und Senioren lag 2014 bei 447. Dies liegt daran, dass 2014 Besuche in stationären Einrichtungen verringert wurden, um verstärkt hochbetagte Menschen in ihrer Wohnung besuchen zu können. Die Besuchshelfer/-innen besuchen eine Person mindestens zweimal im Monat und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 13 €. Tabelle 7.10 Seniorenbesuchsdienst 2000 bis 2014 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Besuchshelfer/-innen 130 211 200 219 229 234 220 Anzahl der besuchten älteren und hilfebedürftigen Menschen 260 445 420 491 467 521 447 Aufwandsentschädigungen in T€ 30,0 55,4 51,0 52,0 55,0 57,0 53,0 15.000 28.659 26.440 25.032 27.116 26.880 25.482 geleistete Stunden Quelle: Sozialamt 84 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 8. Menschen mit Behinderung Zusammenfassung Am Stichtag 31.12.14 lebten in Leipzig 55.935 Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr und gelten damit als schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl schwerbehinderter Menschen um 2,4 % (1.306 Personen) zu. Im Jahr 2014 hatten 46.450 Personen in Leipzig einen gültigen Schwerbehindertenausweis, dies sind 1,5 Prozentpunkte (694 Personen) mehr als 2013. Während die Anzahl der Arbeitslosen in Leipzig in den letzten Jahren kontinuierlich sank, ging die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen nur geringfügig zurück, gegenüber dem Vorjahr um 73 Personen auf 1.424 Arbeitslose. Der Anteil an allen Arbeitslosen ist seit 2011 fast unverändert und lag 2014 bei 5,4 %. Bei den institutionellen Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen setzte sich der Trend des Vorjahres fort. Die Anzahl der Bewohner/-innen der Außenwohngruppen stieg geringfügig aber die Anzahl der Bewohner/-innen im ambulant betreuten Wohnen um 74 Personen (2013: 941 Personen). Die Kapazität in den Wohnheimen für Erwachsene blieb 2014 gegenüber den Vorjahren unverändert. Im Jahr 2014 waren in den sechs Werkstätten für Menschen mit Behinderungen insgesamt 1.550 Personen (2013: 1463 Personen) beschäftigt, darunter 229 mit Außenarbeitsplätzen. 8.1 Strukturdaten zu Personen mit Schwerbehinderung nach dem SGB IX Unter Behinderung versteht man nach dem Sozialgesetzbuch IX jede körperliche, seelische oder geistige Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und sozialen Beeinträchtigungen führt. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Von einer drohenden Behinderung spricht man, wenn eine solche Beeinträchtigung noch nicht vorliegt, aber zu erwarten ist. Die Ursache der Behinderung ist dabei nicht relevant, ob sie nun auf Krankheit oder Unfall beruht bzw. angeboren ist. Der Grad der Behinderung ist die zahlenmäßige Bezifferung des Ausmaßes der festgestellten Behinderung bzw. allgemeiner Maßstab für den Schweregrad einer Behinderung. Die Zahl der Behinderungen steigt mit zunehmendem Alter. Viele Menschen werden mit dem Alter durch eine Funktionseinschränkung der Gliedmaßen, der inneren Organe, durch Sehstörungen oder Blindheit behindert. Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen (§ 2 Abs.1 Satz 1 SGB IX), können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, mit dem bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können. Abb. 8.1 Anzahl der Personen mit Schwerbehinderung und gültigem Schwerbehindertenausweis 2000 bis 2014 46.450 55.935 45.756 54.629 44.109 51.944 40.475 30000 36.211 45.882 40000 39.029 Personen 50000 53.270 60000 20000 10000 0 2000 2005 2010 2012 2013 2014 Jahr Personen mit Schw erbehinderung insgesamt Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen Sozialreport Leipzig 2015 darunter mit gültigem Ausw eis Sozialreport Leipzig 2015 85 Im Zeitraum von 2000 bis 2014 stieg die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung kontinuierlich. Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2014 beträgt der Zuwachs an schwerbehinderten Personen ca. 30 %. Der Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtbevölkerung stieg von 7,9 % im Jahr 2000 auf 10,3 % in den Jahren 2013 und 2014. Die Zahl der Personen mit gültigem Ausweis fällt geringer aus, weil u. a. ältere Menschen häufig die Gültigkeit ihres Ausweises nicht verlängern lassen. Abb. 8.2 Entwicklung der Personen mit Schwerbehindertenausweis von 2000 bis 2014 nach Altersgruppen 20000 30.979 29.618 26.563 31.312 25.720 25000 881 927 12.778 12.913 882 982 12.660 837 993 12.150 1.009 11.717 753 659 1.095 5000 736 10000 1.218 15000 11.478 Personen 30000 31.864 35000 0 2000 2005 2010 2012 2013 2014 Altersgruppen 0 bis unter 15 15 bis unter 25 25 bis unter 60 60 und älter Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Für die Jahre bis 2006 liegt eine Auswertung nach Altersgruppen nur für alle Personen mit Schwerbehinderung vor, unabhängig von der Gültigkeit der Ausweise. Ab 2008 werden in der offiziellen Statistik nur Personen mit gültigem Ausweis berücksichtigt. Von 2000 und 2014 erfolgte ein Anstieg in den Altersgruppen ab 25 Jahre. Der stärkste Zuwachs war bei den über 60-Jährigen zu verzeichnen. Die Zahl der Menschen mit Behinderungen im Alter von 0 bis 15 Jahre ist ab 2005 steigend, jedoch bezogen auf den Anteil an der Gesamtaltersgruppe mit ca. 1,3 % fast unverändert. Die Zahl der 15 bis 25-Jährigen ist auf Grund schwächerer Geburtsjahrgänge seit 2005 leicht rückläufig. Tabelle 8.1 Personen mit Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen und Geschlecht 2014 Altersgruppen in Jahren Gesamt Insgesamt männlich weiblich 46.450 21.815 24.635 0 – unter 15 881 531 350 15 – unter 25 927 532 395 25 – unter 60 12.778 6.607 6.171 60 und älter 31.864 14.146 17.718 davon: Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Die Anzahl männlicher Personen mit Schwerbehinderung in den Altersgruppen bis 60 Jahre ist höher als bei weiblichen Personen, was sich ab der Altersgruppe über 60 Jahre umkehrt. Ursache für den höhere Anteil von Schwerbehinderten bei männlichen Kindern und Jugendlichen ist u. a. ein höherer Anteil von angeborenen Behinderungen bei männlichen Personen. Ebenso ist bei Unfallopfern die Zahl der Männer deutlich größer als die an Frauen. Die größere Anzahl von weiblichen Personen ab 60 Jahre resultiert aus der höheren Lebenserwartung der Frauen. Der Anteil der nichtdeutschen Personen mit Schwerbehinderung an allen Schwerbehinderten liegt bei ca. 1,6 % (756 Personen), somit 0,1 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. 86 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 8.1 Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung 2014 Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit Schwerbehindertenausweis an der Wohnbevölkerung sind grundsätzlich Stadtteile mit sehr vielen älteren Menschen. 2014 gibt es insgesamt 20 Ortsteile, unverändert zum Vorjahr, mit mehr als 10,0 % Schwerbehinderten. Diese Ortsteile liegen im Stadtbezirk West oder sind durch Großsiedlungen geprägte Ortsteile. In den jeweiligen Ortsteilen befinden sich häufig auch Einrichtungen für altersgerechtes und betreutes Wohnen. In Grünau sind die Wohnungen aus den 1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend altenfreundlich und barrierearm, so dass viele Menschen mit Behinderungen dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter dort verbleiben. Sieben Ortsteile (2013: acht) haben unter 6 % Schwerbehinderte, 20 Ortsteile 6-8 % (2013: 17) und 16 Ortsteile 8-10 % (2013:18). Mit 4,1 % hat der Ortsteil Schleußig den geringsten Anteil von Schwerbehinderten an der Wohnbevölkerung. Sozialreport Leipzig 2015 87 Abb. 8.3 Personen mit Schwerbehinderungen nach dem Grad der Behinderung (GdB) 2005 bis 2014 2005 2012 11.812 2013 4.808 5.988 2.795 7.224 11.586 13.586 7.178 11.246 13.051 6.980 10.119 2010 4.764 5.933 2.709 0 4.609 5.707 2.516 2.000 4.240 5.280 2.301 2.613 4.000 4.901 5.806 6.000 6.570 8.000 11.965 10.692 10.000 7.496 Personen 12.000 13.398 14.000 13.832 16.000 2014 Jahr GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Sozialreport Leipzig 2015 Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen Ab 2010 sind in der Grafik nur Personen mit Schwerbehinderung mit gültigem Ausweis berücksichtigt. In allen Klassifizierungen nach dem Grad der Behinderung erfolgte von 2005 bis 2014 ein Anstieg. Besonders häufig vertreten sind die Grade der Behinderung von 50 und 100. 8.2 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen können Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Tabelle 8.2 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 2009 bis 2014 2009* 2010 2011 2012 2013 2014 Entscheidungen Erstantrag SGB IX 4.592 5.077 4.597 4.485 4.177 4.020 Entscheidungen Neufeststellungen SGB IX 4.511 5.898 5.166 5.170 5.229 5.130 Anträge gesamt 9.103 10.357 10.535 10.823 9.746 9.150 Quelle: Sozialamt * Diese Daten werden erst ab 2009 erfasst Sozialreport Leipzig 2015 Die Zahl der Anträge ist von 2009 bis 2012 gestiegen. Seit 2011 sank die Zahl der Erstanträge, während die Entscheidungen für Neufeststellungen in etwa konstant blieben auf dem Niveau von 2009. 8.3 Ursachen und Arten der Behinderung Eine Klassifizierung von Behinderungen erfolgt z. B. nach den Ursachen. Danach wird die Zuordnung nach angeborenen Behinderungen und denen, die durch Unfälle verursacht wurden, vorgenommen. Weiter wird unterschieden nach anerkannten Kriegs-, Wehrdienst-, oder Zivildienstbeschädigungen, allgemeiner Krankheit und der Gruppe, in der mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen zusammengefasst werden. Für die beiden folgenden Tabellen wurden die Angaben von 46.450 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis ausgewertet. 88 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 8.3 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis 2014 nach der Ursache ihrer schwersten Behinderung Ursache Gesamt davon Altersgruppen in Jahren 0 - unter 15 Angeborene Behinderung 15 – unter 25 25 – unter 60 60 und älter 2.881 184 258 1.805 634 Unfall 790 1 2 295 492 Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst 140 0 0 10 130 41.933 689 645 10.472 30.127 705 10 22 196 478 46.450 884 927 12.778 31.861 allgemeine Krankheiten sonstige ungenügend bezeichnete Ursachen Insgesamt Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Etwa 90 % aller Schwerbehinderungen werden durch allgemeine Krankheiten verursacht. Die Zahl der Personen mit angeborenen Behinderungen ist seit 2008 (3.052 Personen) mit geringen Schwankungen sinkend. Während in der Altersgruppe der bis 15-Jährigen durchschnittlich 13 Kinder pro Jahrgang mit „angeborener Behinderung“ leben, sind es in der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen fast 23 Personen und bei den Jahrgängen der 25- bis 60-Jährigen mehr als 50 Personen. In den Altersgruppen der 25- bis 60-Jährigen sowie der ab 60-Jährigen häufen sich als Ursache Unfälle. Eine weitere Klassifizierung der Behinderungen nach Art wird wie folgt vorgenommen: • Bewegungsapparat (z. B. Verlust oder Funktionseinschränkung der Gliedmaßen), • Sinnesorgane (z. B. Blindheit und Sehbehinderung, Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit), • Innere Organe (z. B. Herz), • Gehirn, Psyche (z. B. zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderung, Suchtkrankheiten), • Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen. Tabelle 8.4 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis 2014 nach Art der schwersten Behinderung und Altersgruppen Art der Schwersten Behinderung insgesamt davon Altersgruppen nach Jahren 0 - unter 15 Anzahl in % Anzahl in % 15 – unter 25 Anzahl in % 25 – unter 60 Anzahl 60 und älter in % Anzahl in % Bewegungsapparat 9.142 19,7 23 2,6 38 4,0 1.506 11,8 7.575 23,8 Sinnesorgane 6.148 13,2 74 8,4 103 11,1 1.237 9,6 4.734 14,9 Innere Organe 12.765 27,5 128 14,4 98 10,6 3.195 25,0 9.346 29,3 Gehirn, Psyche 11.227 24,2 445 50,3 510 55,0 4.520 35,4 5.752 18,1 7.168 15,4 216 24,3 178 19,3 2.320 18,2 4.454 13,9 46.450 100,0 884 100,0 927 100,0 12.778 100,0 31.861 100,0 Sonstige Insgesamt Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2015 Nach Art der schwersten Behinderung bilden Erkrankungen der inneren Organe die größte Gruppe. Betrachtet man jedoch nur die Personen mit Behinderung bis zum 60. Lebensjahr, so überwiegen geistige bzw. psychische Behinderungen. In den Altersgruppen der bis unter 15-Jährigen und 15- bis unter 25-Jährigen sind über 50 % der Personen schwerbehindert auf Grund der Erkrankung von Gehirn/Psyche, die auch Suchtkrankheiten umfasst. In der Altersgruppe '60 Jahre und älter' führen vorwiegend Schädigungen der inneren Organe und des Bewegungsapparates zur Schwerbehinderung. Sozialreport Leipzig 2015 89 8.4 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch besteht solange, wie Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine Behinderung und deren Folgen zu mindern und zu beseitigen. Ziel ist es, die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Ausbildung sowie der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sowie Maßnahmen zur Sicherung ärztlich verordneter Leistungen. Tabelle 8.5 Leistungen der Eingliederungshilfe von 2008 bis 2014 2008 Empfänger/-innen 2010 2011 2012 2013 2014 2.093 2.483 2.517 2.638 2.693 2.792 0 bis unter 7 Jahre 994 1.232 1.315 1.354 1.447 1.475 7 bis unter 18 Jahre 802 918 857 898 956 995 18 bis unter 65 Jahre 119 138 152 182 93 112 65 Jahre und älter 178 195 193 204 197 210 11,9 13,7 14,0 15,4 16,8 17,9 davon: Ausgaben in Mio. € Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 2014 wurden gegenüber dem Vorjahr in 99 Fällen (ca. 3 %) häufiger Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt, die Ausgaben stiegen um ca. 6 %. Die zahlenmäßig größte Gruppe mit ca. 52 % der Leistungsempfänger/-innen sind Kinder in integrativen Kindertagesstätten. Die Ursachen für den Anstieg der Leistungen von 2008 bis 2014 sind vielfältig. Die Erhöhung der Anzahl der Leistungsempfänger/-innen resultiert u.a. aus der steigenden Geburtenzahl, dem steigenden Zuzug von Familien mit Kindern, der verbesserten medizinischen Versorgung und der wachsenden Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen. Immer mehr Menschen mit Behinderungen entscheiden sich für das Persönliche Budget. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen anstelle einer Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung zu erhalten. Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien selbst entscheiden, in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person oder Institution in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistung bezahlt der/die Empfänger/-in des Persönlichen Budgets als „Auftraggeber/-in“ unmittelbar selbst. 8.5 Institutionelle Wohnformen für Menschen mit Behinderung Die Mehrzahl der Menschen mit Behinderungen lebt in der eigenen Wohnung oder bei den Eltern. Geschätzt leben in Leipzig weniger als 5 % der Menschen mit Behinderungen in stationären Wohnformen. Im Bereich der Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen gibt es deutliche Veränderungen zu Gunsten ambulant betreuter Wohnformen. Die Kapazität in den 16 Wohnheimen für Erwachsene ist unverändert, jedoch wurde 2014 eine neue Außenwohngruppe für Erwachsene eröffnet. Somit stehen in dieser Wohnform 30 Wohnangebote für 201 Personen zur Verfügung. Im Jahr 2014 lebten 1.015 Personen (2013: 941) im ambulant betreuten Wohnen, dies stellt eine Steigerung um ca. 7 % im Vergleich zum Vorjahr dar. In den stationären Wohnformen für Kinder und Jugendliche wird ein Bedarfsrückgang verzeichnet. 2013 wurde ein Wohnheim geschlossen. Gründe sind, dass bei der Versorgung von Kindern mit Behinderung im nicht schulpflichtigen Alter Alternativen außerhalb der Heimunterbringung, z. B. in Pflegefamilien der Vorrang eingeräumt wird. Des Weiteren werden unterstützende Angebote für Eltern mit behinderten Kindern ausgebaut (z. B. heilpädagogische Plätze in integrativen Kindertagesstätten), so dass mehr Kinder und Jugendliche in Familien und nicht im Wohnheim leben können. Nur ca. 15 % der Kinder bzw. Jugendlichen in stationären Wohneinrichtungen haben ihren Hauptwohnsitz in Leipzig. Dies liegt daran, dass in Leipzig deutlich mehr Möglichkeiten der Förderung und unterstützende Angebote bestehen als in Orten außerhalb der Stadt. So befindet sich z. B. mit dem Wohnheim „Samuel Heinicke“ eine Einrichtung in Trägerschaft des Freistaates Sachsen in Leipzig, in der Kinder und Jugendliche aus ganz Sachsen wohnen. 90 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 8.4 Entwicklung der institutionellen Wohnformen für Menschen mit Behinderung 2008 bis 2014 1.015 772 668 658 658 658 600 657 800 941 915 1.000 655 Wohnheime Erw achsene Wohnheime Jugendliche 201 197 197 192 156 128 128 0 166 200 166 400 191 Plätze in Wohnheimen/ Personen in Wohngruppen 1.200 Außenw ohngruppen Ambulant betreutes Wohnen Wohnformen 2008 2010 2012 Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Sozialamt 8.6 2013 2014 Sozialreport Leipzig 2015 Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Bereich Arbeit werden im SGB IX geregelt Die Zuständigkeit für die berufliche Ausbildung sowie die Arbeitsvermittlung liegt bei der Agentur für Arbeit, die Träger der Leistungen des SGB IX ist, sowie dem Kommunalen Sozialverband Sachsen mit dem Integrationsamt. Der Anteil der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderungen an allen Arbeitslosen in Leipzig lag 2014 bei ca. 5,4 % und folgt damit nicht der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt. Von 2000 bis 2011 stieg ihr Anteil an allen Arbeitslosen kontinuierlich. Die Anzahl arbeitsloser Menschen mit Schwerbehinderung sank seit 2012 geringfügig, lag 2014 jedoch noch über dem Niveau des Jahres 2000. 8.6.1 Pflichtarbeitsplätze Zur Förderung der Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsmarkt wurde vom Gesetzgeber eine Pflichtquote für die Beschäftigung (Beschäftigungsquote) festgelegt. Nach § 71 SGB IX müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5 % der Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung bereit stellen. Erfüllt ein Unternehmen die Pflichtquote nicht, so ist gemäß §§ 73 ff. SGB IX für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Damit wurden Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen eine relativ stabile Beschäftigungsquote, vor allem im öffentlichen Dienst, erreicht wurde. Dennoch ist die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung deutlich geringer als bei nicht behinderten Menschen. Deutliche Unterschiede gibt es bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in öffentlichen und privaten Unternehmen. Die öffentlichen Arbeitgeber haben die Beschäftigungsquote deutlich übererfüllt, während die privat-rechtlichen Arbeitgeber diese nur zu 70 % erfüllen. Rechnet man die geschaffenen Arbeitsplätze von allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Leipzig mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen zusammen, so blieb die Beschäftigungsquote 2014 mit insgesamt 761 Pflichtarbeitsplätzen unerfüllt. Sozialreport Leipzig 2015 91 Erfüllung der Beschäftigungsquote von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Arbeitgebern ab 20 Beschäftigte in Leipzig 2012 bis 2014 160 144,3 140,1 135,2 3500 120 2500 100 2000 70,1 68,1 2.606 3.738 1.425 1.054 2.494 3.560 1.495 20 1.067 500 2.338 40 3.433 1000 1.476 60 2012 0 2013 2014 Jahr Die Daten f ür 2014 sind noch nicht abschließend bearbeitet. Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen 8.6.2 80 69,7 1500 0 SOLL öffentlichrechtlich IST öffentlichrechtlich SOLL privatrechtlich IST privatrechtlich Erfüllungsquote öffentlichrechtlich Erfüllungsquote privat-rechtlich 140 3000 1.023 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen 4000 Erfüllungsquote in % Abb. 8.5 Sozialreport Leipzig 2015 Integrationsprojekte Integrationsprojekte nach §§ 132 ff. SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) beziehungsweise Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um eine neu geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem Arbeitsmarkt darstellt. Der Anteil schwerbehinderter Menschen in Integrationsprojekten liegt zwischen 25 % und 50 %. Tabelle 8.6 Integrationsprojekte in der Stadt Leipzig von 2006 bis 2014 2006* 2010 2012 2013 2014 Integrationsprojekte 3 4 3 3 4 Arbeitsplätzen gesamt - - - 100 112 12 43 42 47 53 darunter für Menschen mit Behinderung Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen * erst ab 2006 liegen Daten vor Sozialreport Leipzig 2015 Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze für Menschen mit Behinderungen hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig erhöht. 8.6.3 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Werkstätten für behinderte Menschen bieten ein geschütztes Ausbildungs- und Arbeitsfeld für Menschen mit Behinderung. Sie sollen die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erhalten, entwickeln, verbessern oder wiederherstellen. Eine Beschäftigung ist bis zum Eintritt des Rentenalters möglich. Die Werkstätten verfügen über einen Arbeitsbereich und einen Berufsbildungsbereich. Im Berufsbildungsbereich sollen Menschen mit Behinderungen in ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung soweit gefördert werden, dass sie eine geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstätten aufnehmen können. In der Regel gliedert sich der Berufsbildungsbereich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils 92 Sozialreport Leipzig 2015 12-monatiger Dauer. Menschen mit Behinderungen, deren Leistungsvermögen nicht ausreicht für eine Aufnahme in die Werkstätten, können in den Förder- und Betreuungsbereich integriert werden, die unter dem Dach der Werkstätten angesiedelt sind. Die Werkstätten werden durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, den Kommunalen Sozialverband Sachsen, gesteuert und finanziert. Tabelle 8.7 Belegungsentwicklung des Arbeits- und Berufsbildungsbereiches der Werkstätten für behinderte Menschen 2005 bis 2014 Einrichtung und Träger 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Diakonie am Thonberg Träger: Diakonische Leipziger gGmbH 352 434 428 430 422 452 Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig Träger: Lebenshilfe Leipzig e. V. 296 303 302 296 301 304 WfbM St. Michael Träger: Christliches Sozialwerk gGmbH 124 143 152 157 156 166 Stötteritzer Werkstätten Träger: Verein zur Wiedereingliederung psychosozial geschädigter Menschen e.V. 73 77 90 93 95 99 Lindenwerkstätten Leipzig Träger: Diakonisches Werk Innere Mission e.V. 129 144 141 145 145 146 AWO Werkstätten Sachsen-West Träger: AWO Senioren u. Sozialzentrum gGmbH Sachsen-West 256 257 254 255 261 297 1.230 1.358 1.367 1.376 1.380 1.464 Stadt Leipzig insgesamt Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2014 waren in den sechs Werkstätten für behinderte Menschen im Arbeitsbereich und im Berufsbildungsbereich insgesamt 1.464 Mitarbeiter/-innen tätig. In den Bereichen Förderung und Betreuung, die nur lokal „unter dem Dach der Werkstätten“ angesiedelt sind, wurden 86 Personen (2013: 83) betreut, so dass insgesamt 1.550 Personen in den Werkstätten beschäftigt waren. Abb. 8.6 Altersstruktur in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 2008 bis 2014 im Arbeitsbereich 300 11 22 25 31 32 50 55 63 71 74 90 96 103 115 136 142 150 153 150 140 141 157 148 152 141 145 224 231 241 154 139 135 154 156 100 166 174 231 223 207 198 178 150 172 200 141 116 106 104 Personen 250 1 1 0 18-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64 Altersgruppen 2008 Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen Daten ab 2008 verfügbar Sozialreport Leipzig 2015 2010 2012 2013 2014 Sozialreport Leipzig 2015 93 Die Abbildung basiert auf den Daten der 1.229 Mitarbeiter/-innen im Arbeitsbereich – ohne Berufsbildungsbereich und Förder- und Betreuungsbereich. Während die Zahl von Beschäftigten in den Altersgruppen von18 bis 28 Jahre seit 2008 sinkt – auf Grund der schwächeren Geburtsjahrgänge – wächst die Anzahl der Personen ab 30 Jahre von 2008 bis 2014. Der Bedarf an Arbeitsplätzen für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung steigt. Sowohl der Kommunale Sozialverband Sachsen als auch die Stadt Leipzig versuchen, dieser Entwicklung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen gegenzusteuern, z. B. durch die Förderung von Integrationsprojekten. Grund ist auch die längere Lebensarbeitszeit der Mitarbeiter/-innen in den Werkstätten, die sich in der Altersstruktur der Beschäftigten widerspiegelt. Außenarbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen Abb. 8.7 Außenarbeitsplätze der Werkstätten für behinderte Menschen 2012 bis 2014 250 200 Stötteritzer Werkstätten Lindenw erkstätten Leipzig 150 WfbM St. Michael AWO Werkstätten Sachsen-West 100 Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig 50 Diakonie am Thonberg 0 2012 2013 2014 Jahr Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen Sozialreport Leipzig 2015 Außenarbeitsplätze sollen den Übergang von den Werkstätten und das Kennenlernen der Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhafte Arbeitsplätze, als auch zeitweise Arbeitsplätze in Unternehmen außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen sein. Durch Außenarbeitsplätze haben im Jahr 2013 zwei Personen den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft, im Jahr 2014 waren es 3 Personen. 8.7 Weitere Leistungen und soziale Dienste 8.7.1 Leistungen der Betreuungsbehörde Ziel des Betreuungsbehördengesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stärken. Voraussetzung für eine Betreuung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Die Betroffenen können auf Grund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst erledigen. Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die betreuungsgerichtliche Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht sowie die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Vereins- und Berufsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung der Vorsorgevollmacht. Die Anzahl der Betreuungen erhöhte sich von 2005 bis 2014 um ca. 20 %. 2012 wurden weniger Betreuungen als im Vorjahr gezählt. Grund war eine höhere Anzahl von Verfahren, die vor Gericht noch nicht abgeschlossen waren. 2013 stieg die Zahl der Betreuungen und hat 2014 den höchsten Stand seit 2005 bei etwa konstanter Anzahl von Neuverfahren seit 2012 erreicht. 94 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 8.8 Betreuungen und Neuverfahren 2005 bis 2014 Art der Entwicklung 2005 Aktuelle Betreuungen 2010 2011 2012 2013 2014 5.389 6.127 6.522 6.495 6.556 6.723 960 1.210 1.232 1.094 1.072 1.110 Gericht 471 564 576 521 498 522 Behörde 489 646 656 573 574 588 Neuverfahren davon Quelle: Sozialamt 8.7.2 Sozialreport Leipzig 2015 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz Die Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz dienen dem Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Folgende Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen monatlich als Nachteilsausgleich gewährt: für Blinde 333 €, für hochgradig Sehschwache 52 €, für Gehörlose 103 € und für schwerstbehinderte Kinder 77 €. Beim Bezug bestimmter anderer Sozialleistungen kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen. Tabelle 8.9 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz 2009 – 2014 2009* 2010 2011 2012 2013 2014 Erstantrag 320 424 303 353 256 234 Neufeststellung 684 1.000 642 842 611 713 1.015 994 980 958 922 862 Nachteilsausgleich hochgradig Sehschwache 645 660 676 656 650 632 Nachteilsausgleich Gehörlose 513 525 528 522 517 520 Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder 202 206 212 218 224 234 Zahlfälle Landesblindengeld Quelle: Sozialamt * Diese Aufgabe wird seit 08/2008 durch die Kommune erbracht Sozialreport Leipzig 2015 Die Anzahl der Personen, die Nachteilsausgleiche erhält, ist von 2009 bis 2014 relativ gleichbleibend. Ausnahmen sind die leicht steigende Anzahl bei schwerstbehinderten Kindern und die leicht rückläufige Anzahl bei Empfängern von Landesblindengeld. Sozialreport Leipzig 2015 95 9. Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund Zusammenfassung In Leipzig lebten 2014 fast 60.000 Personen mit Migrationshintergrund. Das sind 10,8 % aller Leipziger. Davon waren 37.391 Ausländer/-innen und 22.347 Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund um 5.962 Personen bzw. 11,1 % gestiegen. Fast jedes fünfte Kind in Leipzig, 18,3 % der unter 15-Jährigen, hat ausländische Wurzeln. Der Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist in der Stadt Leipzig zwar deutlich höher als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen (2013: 4,1 %; Stadt Leipzig 2013: 10,0 %), aber wesentlich niedriger als im deutschen Durchschnitt insgesamt (2013: 18,8 %). Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund. Das Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2014 bei 31,6 Jahren, dass der Leipziger/ -innen ohne Migrationshintergrund bei 44,6 Jahren. Besonders niedrig ist mit 26,7 Jahren das Durchschnittsalter der Deutschen mit Migrationshintergrund. Die Leipziger Migrantinnen und Migranten stammen aus insgesamt 161 heute existierenden Staaten. Die größte Gruppe bilden mit einem Anteil von 12,4 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Förderation haben. Insgesamt 13.257 deutsche Staatsangehörige haben neben dem deutschen auch einen ausländischen Pass. Die räumliche Verteilung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund ist verschieden. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung reicht von 35,5 % in Volkmarsdorf, 34, 5 % in Zentrum-Südost und 33,5 % in NeustadtNeuschönefeld bis zu 1,6 % in Baalsdorf, und 2,6 % in Burghausen-Rückmarsdorf, Knautkleeberg-Knauthain und Liebertwolkwitz. 9.1 Datenlage Für die Darstellung der Daten im Sozialreport wird wiederum die auch durch das Statistische Bundesamt verwendete begriffliche Abgrenzung für „Personen mit Migrationshintergrund“ verwendet: Bei Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer/-in in Deutschland geborenen Elternteil. Abb. 9.1 Einordnung der Personen mit Migrationshintergrund in die Bevölkerung11 Bevölkerung insgesamt Deutsche Einwohner/-innen ohne Migrationshintergrund Deutsche mit Migrationshintergrund Ausländer/-innen Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen neben den Ausländern, welche die größte Migrantengruppe bilden, die deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Personen mit Migrationshintergrund, die nicht in die Kategorie Ausländer fallen, gehören insbesondere Deutsche mit einer oder mehreren weiteren Staatsbürgerschaften, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Personen mit Geburtsort im Ausland sowie Kinder von vorgenannten ausländischen Eltern. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den verschiedenen Gruppen der deutschen Migranten durchaus Überschneidungen geben kann, d.h. ein größerer Teil der betreffenden Personen könnte theoretisch mehreren Gruppen zugeordnet werden. Es gibt es nur wenige belastbare statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund. In keiner der nutzbaren Datenquellen gibt es vollständige Daten über diese Personengruppe. Für die Darstellung im Sozialreport wird auf die Daten des Einwohnermelderegisters der Stadt Leipzig zurückgegriffen, weil diese die größte Verlässlichkeit bieten und als einzige Datenquelle auch Aussagen zur räumlichen Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Leipzig ermöglichen. Daneben hat das Statistische Bun11 Die Größe der Felder steht in keinem Bezug zur Größe der jeweiligen Gruppe 96 Sozialreport Leipzig 2015 desamt bzw. das Statistische Landesamt Sachsen mit Bezug zum Zensus 2011 ebenfalls Daten zu Leipzigern mit Migrationshintergrund veröffentlicht. Da diese im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Einwohnerregister aber nicht alle Personen mit Migrationshintergrund umfassen, wird auf die Darstellung aus dieser Quelle verzichtet. 9.2 Migrantinnen und Migranten in Leipzig 9.2.1 Anzahl und Entwicklung Am Jahresende 2014 hatten insgesamt 59.738 Leipziger/-innen einen Migrationshintergrund. Dies entspricht 10,8 % der Bevölkerung. Gegenüber 2013 wurden 5.962 Personen mehr gezählt, was einer Zunahme von 11,1 % entspricht. Die Ausländer/-innen bilden mit 37.391 Personen und 6,8 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Neben den Ausländerinnen und Ausländern lebten in Leipzig 22.347 Deutsche mit Migrationshintergrund, dies entspricht 4,0 % der Leipziger Bevölkerung. Tabelle 9.1 Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund 2013 und 2014 2013 Leipziger mit Migrationshintergrund Anteil an Bevölkerung in % Anzahl Insgesamt 2014 Anzahl Entwicklung 2014 gegenüber 2013 in % Anteil an Bevölkerung in % 53.776 10,0 59.738 10,8 + 11,1 Ausländer 32.854 6,1 37.391 6,8 + 13,8 Deutsche mit Migrationshintergrund 20.992 3,9 22.347 4,0 + 6,8 davon Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Abb. 9.2 Sozialreport Leipzig 2015 Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Leipziger Bevölkerung 2000 bis 201412 12,0 10,0 4,0 Anteil in % 8,0 6,0 2,1 2,3 2,5 2,6 2,8 2,9 2,0 3,0 3,1 3,4 3,7 3,9 1,9 1,9 5,3 5,5 5,2 5,4 5,4 5,6 5,6 5,3 4,9 5,2 5,6 6,8 4,9 6,1 4,6 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 4,0 2,0 0,0 Jahr Deutsche mit Migrationshintergrund (geschätzt) Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen: Einwohnerregister Deutsche mit Migrationshintergrund Ausländer Sozialreport Leipzig 2015 Sowohl der Anteil der Ausländer/-innen als auch der Deutschen mit Migrationshintergrund an der Leipziger Bevölkerung nimmt seit dem Jahr 2000 stetig zu. Die Rückgänge in den Jahren 2004, 2009 und 2010 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr beruhen auf Registerbereinigungen. 12 Eine detaillierte Auswertung der Deutschen mit Migrationshintergrund liegt erst seit 2008 vor, die Angaben der Vorjahre wurden geschätzt. Sozialreport Leipzig 2015 97 9.2.2 Altersstruktur Die Altersstrukturen der Leipziger/-innen mit bzw. ohne Migrationshintergrund unterscheiden sich deutlich voneinander. Ebenso gibt es Unterschiede zwischen Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund. Abb. 9.3 Altersstruktur der Leipziger Bevölkerung ohne bzw. mit Migrationshintergrund Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Sozialreport Leipzig 2015 Die Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als die Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund. Das Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2014 bei 31,6 Jahren, dass der Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund bei 44,6 Jahren. Zwischen den Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist ein deutlicher Unterschied zwischen den Ausländerinnen und Ausländern mit einem Durchschnittsalter von 34,5 Jahren und den Deutschen mit Migrationshintergrund mit einem Altersdurchschnitt von 26,7 Jahren zu erkennen. Im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung, wo die Frauen im Schnitt 3,1 Jahre älter als die Männer waren, lag das Durchschnittsalter der Einwohner mit Migrationshintergrund um 0,8 Jahre über dem der Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund. Beim Vergleich der einzelnen Altersgruppen bestätigen sich die Aussagen vorangegangener Jahre: In allen Altersgruppen bis einschließlich der 35- bis 45-Jährigen sind die Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund relativ stärker besetzt als die Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund. Bei den Migrantinnen und Migranten ist der Anteil der Altersgruppen 0 bis unter 18 Jahre an allen Migrantinnen und Migranten fast doppelt so hoch wie der entsprechende Anteil bei Deutschen ohne Migrationshintergrund. Etwa ein Viertel (24,4 %) aller Personen mit Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig ist jünger als 18 Jahre, 60,8 Prozent aller Migrantinnen und Migranten sind im Alter von unter 35 Jahren. Der Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren und älter war bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund mehr als viermal so hoch wie bei den Migranten. 18,3 % aller Leipziger Kinder (bis unter 15 Jahre) haben ausländische Wurzeln. Der Anteil der unter 15-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen unter 15-jährigen Leipziger/-innen steigt damit, wie schon in den Vorjahren, weiter an. Mehr als zwei Drittel (70,8 %) dieser Kinder hatte 2014 die deutsche (und teilweise auch eine weitere) Staatsbürgerschaft. 98 Sozialreport Leipzig 2015 Tabelle 9.2 Einwohner/-innen mit und ohne Migrationshintergrund 2014 nach Altersgruppen Bevölkerungsgruppe Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre 0-6 6 - 15 32.792 37.317 10.089 26.820 30.476 5.972 Ausländer Deutsche Einwohner insgesamt 15 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 65 u. ä. 43.444 105.154 70.956 73.349 62.388 116.382 8.369 35.470 91.340 61.401 66.828 58.324 113.105 6.841 1.720 7.974 13.814 9.555 6.521 4.064 3.277 1.585 2.154 677 5.735 10.770 7.587 4.807 2.341 1.735 4.387 4.687 1.043 2.239 3.044 1.968 1.714 1.723 1.542 männlich 3.088 3.494 859 4.107 7.344 5.487 3.958 2.182 1.518 weiblich 2.884 3.347 861 3.867 6.470 4.068 2.563 1.882 1.759 davon: ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund davon: davon: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Tabelle 9.3 Sozialreport Leipzig 2015 Anteile der Migrantenaltersgruppen 2014 an der jeweiligen Altersgruppe insgesamt Bevölkerungsgruppe Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre 6 - 15 15 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 65 u. ä. 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 ohne Migrationshintergrund 81,8 81,7 83,0 81,6 86,9 86,5 91,1 93,5 97,2 mit Migrationshintergrund 18,2 18,3 17,0 18,4 13,1 13,5 8,9 6,5 2,8 Ausländer 4,8 5,8 6,7 13,2 10,2 10,7 6,6 3,8 1,5 Deutsche 13,4 12,6 10,3 5,2 2,9 2,8 2,3 2,8 1,3 männlich 9,4 9,4 8,5 9,5 7,0 7,7 5,4 3,5 1,3 weiblich 8,8 9,0 8,5 8,9 6,2 5,7 3,5 3,0 1,5 Einwohner insgesamt in % 0-6 davon: davon: davon: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Tabelle 9.4 Sozialreport Leipzig 2015 Anteile der Migrantenaltersgruppen 2014 an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe Bevölkerungsgruppe Einwohner insgesamt in % Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre 0- 6 6 - 15 15 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 65 u. ä. 5,9 6,8 1,8 7,9 19,1 12,9 13,3 11,3 21,1 5,4 6,2 1,7 7,2 18,6 12,5 13,6 11,9 23,0 10,0 11,5 2,9 13,3 23,1 16,0 10,9 6,8 5,5 Ausländer 4,2 5,8 1,8 15,3 28,8 20,3 12,9 6,3 4,6 Deutsche 19,6 21,0 4,7 10,0 13,6 8,8 7,7 7,7 6,9 männlich 9,6 10,9 2,7 12,8 22,9 17,1 12,4 6,8 4,7 weiblich 10,4 12,1 3,1 14,0 23,4 14,7 9,3 6,8 6,3 davon: ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund davon: davon: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 99 9.2.3 Herkunft/ Staatsangehörigkeit Die Staatsangehörigkeiten der Ausländer/-innen und der Deutschen mit Migrationshintergrund sind breit gefächert. Die Leipziger Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund stammten zum 31.12.2014 aus insgesamt 161 heute existierenden Staaten. Die größte Gruppe bilden dabei mit einem Anteil von 12,4 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Föderation haben. Die nächsten größeren Gruppen bilden die Leipziger/innen mit polnischer (5,9 %), ukrainischer (5,4 %) oder vietnamesischer (5,1 %) Herkunft. Tabelle 9.5 Herkunft der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund in Leipzig 2014 Herkunft/ ursprüngliche Nationalität Insgesamt Insgesamt Anteil in % Entwicklung gegenüber 2013 in % davon: Ausländer/innen davon: Deutsche mit Migrations hintergrund und zwar (Mehrfachzuordnungen möglich) Mehrstaater Spätaussiedler Eingebürgerte 59.738 100,0 11,1 37.391 22.347 13.257 8.497 13.850 darunter 1 Russ. Föderation 7.382 12,4 4,7 2.700 4.682 2.721 3.572 1.110 2 Polen 3.542 5,9 12,8 2.012 1.530 626 1.263 267 3 Ukraine 3.196 5,4 2,1 2.242 954 665 522 432 4 Vietnam 3.029 5,1 6,9 2.149 880 551 5 Rumänien 2.106 3,5 41,5 1.758 348 151 229 119 6 Kasachstan 2.026 3,4 2,5 215 1.811 1.302 1.542 269 7 Türkei 1.909 3,2 7,6 1.242 667 486 x 667 8 Syrien 1.750 2,9 90,4 1.389 361 291 x 359 9 Ungarn 1.564 2,6 12,4 1.169 395 189 10 Irak 1.527 2,6 3,9 998 529 364 x 527 11 Italien 1.510 2,5 15,5 1.234 276 222 x 275 12 China 1.396 2,3 14,9 1.248 148 65 x 147 13 Vereinigte Staaten 1.137 1,9 7,5 725 412 323 x 407 14 Bulgarien 1.135 1,9 19,1 849 286 139 160 126 15 Frankreich 1.130 1,9 10,1 760 370 268 x 370 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister x 256 877 139 Sozialreport Leipzig 2015 Auffällig ist insbesondere die steigende Anzahl von Migranten mit syrischer Herkunft sowie wie bereits in den Vorjahren der Anstieg der Zahl der Migranten mit ost- und südeuropäischer Herkunft. Diese trugen wesentlich zum Gesamtanstieg der Zahl der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund bei. 9.2.4 Räumliche Verteilung Innerhalb der Stadt Leipzig sind große Unterschiede beim Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung festzustellen. Die höchsten Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund sind in zentrumsnahen Ortsteilen festzustellen: Volkmarsdorf 35,5 %, Zentrum-Südost 34,5 %, , Neustadt-Neuschönefeld 33,5 % und Zentrum 27,2 %. Die niedrigsten Anteile gibt es wiederum am Stadtrand: Baalsdorf 1,6 %, Knautkleeberg-Knauthain 2,6 %, Liebertwolkwitz 2,6 %, Burghausen-Rückmarsdorf 2,6 %, Holzhausen 3,0 % und Plaußig-Portitz (3,3 %). Der Unterschied beim Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund fällt in der Altersgruppe der unter 15-Jährigen zwischen den einzelnen Leipziger Ortsteilen noch deutlicher aus als bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund. Bei den unter 15-jährigen reicht die Spannbreite von 56,0 % in Zentrum-Südost, 55,1 % in Neustadt-Neuschönefeld, 52,9 % in Volkmarsdorf und 45,1 % in Zentrum bis zu 2,2 % in Baalsdorf, 4,2 % in Althen-Kleinpösna, 4,5 % in Seehausen und 4,6 % in Liebertwolkwitz. 100 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 9.1 Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2015 101 Karte 9.2 102 Anteil der Personen mit Migrationshintergrund im Alter von 0 bis unter 15 Jahren 2014 Sozialreport Leipzig 2015 9.3 Aufenthaltsstatus Zum Jahresende 2014 besaß die Mehrheit der in Leipzig wohnenden Ausländer/-innen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder gehörte zur Gruppe der freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger/-innen, die Freizügigkeit auch hinsichtlich des Wohnsitzes genießen. Abb. 9.4 Ausländer/-innen nach Aufenthaltsstatus am Jahresende 2014 Duldung Aufenthaltsgestattung1,9% 4,5% Sonstige 3,2% EU-Bürger einschließlich Familienangehörige 27,0% befristete Aufenthaltserlaubnis 33,4% Quelle: Ordnungsamt, Amt f ür Statistik und Wahlen Niederlassungserlaubnis 30,0% Sozialreport Leipzig 2015 Begriffserklärungen Personen mit Migrationshintergrund: Alle Personen, die einer der folgenden Gruppen zugerechnet werden können: • Ausländerinnen und Ausländer, • alle seit 1950 über die Grenzen Deutschlands zugewanderten Personen, • Personen mit mindestens einem ausländischen, zugewanderten oder eingebürgertem Elternteil Niederlassungserlaubnis: ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und wird erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt gegeben sind (gesicherter Lebensunterhalt, Erlaubnis zur Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit, mindestens 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis mit Beiträgen zur Rentenversicherung, keine Verstöße gegen öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. keine Gefahr, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Nachweis von Grundkenntnissen der Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse, Wohnraum) Aufenthaltserlaubnis: ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt wird Aufenthaltsgestattung: wird einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, zur Durchführung des Asylverfahrens erteilt Duldung: Ist in der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" Sozialreport Leipzig 2015 103 10. Schulische Bildung Zusammenfassung Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Dementsprechend wird in den kommenden Jahren im Bereich der allgemeinbildenden Schulen weiterhin ein Netzausbau erforderlich sein. Im Schuljahr 2014/15 wurden an Leipzigs allgemeinbildenden Schulen insgesamt 43.962 Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,0 % (2.182 Schüler/-innen). Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an, zum Schuljahr 2014/15 nahm das Wachstum an Dynamik zu. Der Anteil betrug insgesamt 14,4 % und fiel an Grundschulen (16,0 %) und Oberschulen (16,6 %) am höchsten aus. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls wieder zu. Der Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 2014/15 9,2 %. Die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Zum Schuljahr 2014/15 nahm ihre Zahl um mehr als 200 Schüler/-innen zu. Dies bedeutete eine Zunahme um 18,0 %. Im Fünfjahresvergleich verdoppelte sich die Zahl nahezu (+ 90,5 %). Damit wurde mehr als jede/-r dritte Schüler/-in mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet. Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 51,5 %. Mädchen bekamen anteilig deutlich häufiger eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium als Jungen (54,6 % zu 48,7 %). Unterschiede gab es auch im Stadtgebiet. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem minimalen Anteil von 16,7 % bis zum Maximalwert von 93,2 %. Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2014 mit 12,4 % unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen stammte von Förderschulen. Weiterhin lag der Anteil von Abgänger/-innen ohne Abschluss an Oberschulen bei 10,1 % und damit doppelt so hoch wie der Vergleichswert auf Landesebene. An einigen Oberschulen in den innenstadtnahen Gebieten im Osten und Westen der Stadt sowie in Grünau fiel die Quote mit 20 % und mehr deutlich höher aus. 10.1 Allgemeinbildende Schulen 10.1.1 Entwicklung der Schülerzahlen und des Schulnetzes in der Stadt Leipzig Eine breit aufgestellte und vielfältige Schullandschaft zählt zu den Stärken Leipzigs. Hier kann zwischen vielen verschiedenen pädagogischen Profilen und Konzepten gewählt werden. Im Schuljahr 2014/15 gab es in Leipzig 65 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Weitere elf Grundschulen wurden von freien Trägern betrieben. Darüber hinaus existierten 23 Oberschulen in kommunaler und sechs in freier Trägerschaft. Der Bestand an Gymnasien umfasst 16 in kommunaler Trägerschaft sowie fünf in freier und eines in Landesträgerschaft. Das Bild der Leipziger Schullandschaft wurde von 15 kommunalen Förderschulen13 sowie zwei in freier und einer in Landesträgerschaft, einer kommunalen Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) und zwei freien Waldorfschulen abgerundet. Nach Trägerschaft aufgeschlüsselt, besuchten im Schuljahr 2014/15 13,2 % der Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft und weitere 1,8 % eine Schule in Trägerschaft des Freistaats Sachsen. Im Grundschul-14, Oberschul- und Förderschulbereich betrugen die Schüleranteile an Schulen, die sich nicht in kommunaler Trägerschaft befanden zwischen 11,8 % und 14,1 %. Im Gymnasialbereich lag der Anteil mit 22,0 %15 am höchsten. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr waren die Anteile von Schüler/-innen an Schulen in freier oder Landesträgerschaft mit Ausnahme der Oberschulen an allen Schularten höher. Im überregionalen Vergleich spielen Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig eine bedeutende Rolle. Zum einen besteht ein Bedürfnis nach verschiedenen didaktischen, pädagogischen und weltanschaulichen Ansätzen, zum anderen sind diese Schulen ein wichtiger Baustein bei der Deckung der Platzbedarfs. 13 Inkl. Klinik- und Krankenhausschule Dr.-Georg-Sacke-Schule 14 Inkl. Waldorfschule Klassenstufen 1 bis 4 15 Inkl. Waldorfschule Klassenstufen 5 bis 13 104 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 10.1 Entwicklung der Anzahl der Schüler/-innen von 2000/01 bis 2014/15 an allgemeinbildenden Schulen nach Schularten 20.000 16.000 Anzahl 12.000 8.000 4.000 0 2000/01 2002/03 2004/05 2006/07 2008/09 2010/11 2012/13 2014/15 2001/02 2003/04 2005/06 2007/08 2009/10 2011/12 2013/14 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Förderschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Waldorfschule Sozialreport Leipzig 2015 Im Schuljahr 2014/15 besuchten insgesamt 43.962 Schüler/-innen allgemeinbildende Schulen in Leipzig. Trotz anhaltend starken Wachstums während der letzten Jahren konnte das Niveau der Jahrtausendwende noch nicht wieder erreicht werden und die Schülerzahl war 2014/15 insgesamt 11,6 % geringer als 2000/01. Tabelle 10.1 Entwicklung der Schülerzahlen 2000/01, 2005/06 und von 2010/11 bis 2014/15 nach Schulart und Trägerschaft Schulart/Schuljahr 2000/01 2005/06 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 49.740 37.758 36.665 38.179 39.994 41.780 43.962 Grundschule 12.284 11.965 14.574 15.069 15.579 16.324 17.155 Oberschule 16.795 10.378 7.902 8.528 9.189 9.636 10.174 Gymnasium 17.360 12.282 11.196 11.579 12.153 12.788 13.553 Förderschule* 2.971 2.797 2.612 2.608 2.646 2.578 2.590 Waldorfschule 330 336 371 395 427 454 490 46.924 33.781 31.420 32.645 34.053 35.457 37.349 Grundschule 11.614 10.746 12.999 13.436 13.874 14.537 15.326 Oberschule 16.464 9.831 6.978 7.546 8.150 8.514 9.016 Gymnasium 16.178 10.705 9.161 9.389 9.722 10.173 10.783 2.668 2.499 2.282 2.274 2.307 2.233 2.224 2.816 3.977 5.235 5.534 5.941 6.323 6.613 Grundschule 636 1.219 1.575 1.633 1.705 1.787 1.829 Oberschule 331 547 924 982 1.039 1.122 1.158 Gymnasium 1.216 1.577 2.035 2.190 2.431 2.615 2.770 Förderschule 303 298 330 334 339 345 366 Waldorfschule 330 336 371 395 427 454 490 Anzahl Schüler/-innen gesamt davon: Kommunale Trägerschaft davon: Förderschule* Freie und Landesträgerschaft davon: Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt für Jugend, Familie und Bildung * ohne Klinik- und Krankenhausschule Dr.-Georg-Sacke-Schule Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 105 Nach Schularten und Trägerschaft betrachtet zeigte sich ein sehr differenziertes Bild: Die größte negative Differenz zu dem Wert des Jahres 2000 verzeichneten Oberschulen und Gymnasien in kommunaler Trägerschaft (- 45,2 % bzw. - 33,3 %). Schulen in freier und Landesträgerschaft legten stark an Schülerzahlen zu. Dies traf auf alle Schularten zu und lag bei Oberschulen mit einem Plus von 249,8 % am höchsten. Auch Gymnasien (+ 223,4 %) und Grundschulen (187,6 %) gewannen viele Schüler/-innen hinzu. In absoluten Zahlen betrachtet setzte sich der Trend der vergangenen Jahre zu steigenden Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen fort. Im Grundschulbereich hielt dieses Wachstum bereits seit dem Schuljahr 2003/04 an. Demografisch bedingt erreichte das Wachstum der Schülerzahlen im Schuljahr 2010/11 die weiterführenden Schulen, seitdem stiegen auch in diesem Bereich die Schülerzahlen stetig an. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Schuljahr 2014/15 ein Wachstum von 5,0 %, welches mit Ausnahme der Förderschulen alle Schularten betraf. An den Grundschulen fiel das Wachstum mit 4,8 % (+ 831 Schüler/-innen) am schwächsten aus, an Oberschulen (+ 5,3 %; 538), Gymnasien (+ 5,6 %; 765) und den Waldorfschulen (+ 7,3 %; 36) lag es über dem hohen städtischen Schnitt. An den Förderschulen stagnierte die Schülerzahl. Nach Trägerschaft fiel der Zuwachs an kommunalen Grund- und Oberschulen relativ betrachtet höher aus als an Schulen in freier Trägerschaft. An Gymnasien und an Förderschulen war die Lage umgekehrt. Dennoch deutet sich hier ein leichter Trendwechsel an. In den vergangenen Jahren wuchsen die freien Schulen deutlich schneller als die kommunalen. Dies lag in erster Linie am jahrgangsweisen Aufbau der Schulen, der nun langsam abgeschlossen ist. Im kommunalen Bereich hingegen schreitet der Ausbau der schulischen Infrastruktur aktuell stark voran. 10.1.2 Zusammensetzung der Schülerschaft 10.1.2.1 Geschlechterdifferenzierung Im Schuljahr 2014/15 waren 48,9 % der Schülerschaft an allgemeinbildenden Schulen in Leipzig weiblich. Die Anteile wiesen differenziert nach Schularten unterschiedliche Ausprägungen auf. In den Grundschulen waren Schüler mit 50,9 % leicht in der Mehrheit. Im Bereich der weiterführenden Schulen und insbesondere an den Förderschulen traten deutliche Unterschiede zutage. Während Schülerinnen an den Oberschulen mit 47,2 % unterdurchschnittlich vertreten waren, stellten sie im gymnasialen Bereich mit 51,9 % die Mehrheit. Die Schülerschaft an den Förderschulen war hingegen mit einer deutlichen Mehrheit von 62,7 % männlich. 10.1.2.2 Migrationshintergrund Bis zum Schuljahr 2007/08 wurde in der Schulstatistik der Ausländerstatus aufgenommen, seit 2008/09 gilt der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes, der neben der Herkunft und Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen und ihrer Familien auch die Familiensprache abfragt. Sowohl die Anzahl als auch der Anteil von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden Schulen in Leipzig stieg seit dem Schuljahr 2008/09 kontinuierlich an. Das Wachstum verhielt sich bis 2013/14 relativ stabil und betrug jährlich etwa 10 %. Von 2013/14 auf 2014/15 fiel das Wachstum mit 14,2 % stärker als in den Vorjahren aus. Im Schuljahr 2014/15 hatten 6.328 (14,4 %) der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Überdurchschnittlich hohe Anteile lagen mit 16,6 % an den Oberschulen und mit 16,0 % an den Grundschulen vor. Vor allem das überdurchschnittlich hohe Wachstum an den Oberschulen (+ 20,9 %) verstärkte die bestehenden Differenzen der weiterführenden Schularten. An Gymnasien betrug der Anteil 2014/15 11,4 % und wuchs lediglich um 9,0 %. Im langjährigen Vergleich wies die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund seit 2008/09 im Förderschulbereich die stärkste Veränderung auf. Hier war annähernd eine Verdreifachung zu verzeichnen (von 92 auf 286). Ihr Anteil an den Förderschulen stieg von 3,5 % auf 11,0 %. Starke Anstiege betrafen konsequent alle Förderschwerpunkte. Der starke Anstieg der Zahlen und Anteile von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund ist neben der jüngeren Bevölkerungszusammensetzung der Leipziger Bürger/-innen mit Migrationshintergrund vor allem auf die zunehmende Fluchtbewegung nach Deutschland zurückzuführen. Für diese Schüler/-innen ist es wichtig, Deutsch-Sprachkenntnisse zu erwerben oder diese zu verbessern. Zur Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund stehen gemäß der sächsischen Konzeption zur Integration von Migrant/-innen Vorbereitungsklassen und -gruppen „Deutsch als Zweitsprache“ zur Verfügung. Im Schuljahr 2014/15 gab es 23 DaZKlassen bzw. -gruppen in denen 436 Schüler/-innen unterrichtet wurden. Diese Klassen/Gruppen waren auf 16 Schulstandorte verteilt. Bis in das Schuljahr 2013/14 gab es jährlich moderate Ausweitungen der DaZ-Kapazitäten, ab 2014/15 stieg diese stark an. Die Zahl der Schüler/-innen verdoppelte sich nahezu und die der Klassen/Gruppen stieg um 35 % (6 Klassen). Zum Schuljahr 2015/16 wuchs die Zahl der Klassen und Gruppen erneut stark. Am Jahresende 2015 existierten 49 DaZ-Klassen an 33 Schulen in denen 895 Schüler/-innen unterrichtet wurden16. Dies fand an 14 Grund- und 19 Oberschulen statt. An Gymnasien wurden bislang noch keine DaZ-Angebote bereit gehalten, dies ist ab 2016 an drei Schulen vorgesehen. 16 Stand: Nov. 2015 106 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 10.2 Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 2000/01, 2005/06 und 2010/11 bis 2014/15 an allgemeinbildenden Schulen nach Schulart 20 15 14,4 12,5 in % 13,3 10 10,7 11,4 6,6 11,9 13,7 8,4 6,1 13,0 13,1 9,1 7,9 14,6 13,0 10,4 9,9 14,9 14,5 11,1 10,3 16,0 16,6 11,4 11,0 2000/01* 7,6 2,6 6,2 7,0 0 3,2 6,0 3,1 1,4 5 2005/06 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Förderschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; * nur Schulen in kommunaler Trägerschaf t 10.1.2.3 Insgesamt Sozialreport Leipzig 2015 Verteilung der Oberschüler/-innen im Real- und Hauptschulbildungsgang Ab der Klassenstufe 7 wird in der Oberschule zwischen dem Realschul- und Hauptschulbildungsgang unterschieden. In einer langjährigen Betrachtung lag der Anteil der Schüler/-innen im Realschulbildungsgang an Oberschulen in kommunaler Trägerschaft stets über 70 %. Seit 2010/11 wies der Anteil der Hauptschüler/-innen eine sinkende Tendenz auf und erreichte 2014/15 mit 23,0 % einen Tiefstand. Zwischen Oberschulen in kommunaler und in freier Trägerschaft bestanden deutliche Unterschiede in der Belegung der Bildungsgänge. An den Schulen in freier Trägerschaft besuchten die Schüler/-innen zum größten Teil (95,5 %) den Realschulbildungsgang. 10.1.3 10.1.3.1 Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderbedarf Anzahl, Geschlechterdifferenzierung, räumliche Verteilung Schüler/-innen, die aufgrund körperlicher, seelischer oder emotionaler Beeinträchtigungen sonderpädagogische Förderung benötigen, können entweder in Form einer integrativen Unterrichtung eine allgemeinbildende Grund- oder weiterführende Schule oder eine für ihren Förderbedarf spezialisierte Förderschule besuchen. Entgegen der demografischen Entwicklung stieg die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf seit Beginn der 2000er Jahre kontinuierlich an. Durch die gleichzeitige Abnahme der Gesamtschülerzahl stieg der Anteil der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 6,4 % auf einen maximalen Wert von 10,4 % im Schuljahr 2012/13. Nach einem Rückgang im Vorjahr stieg die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum aktuellen Schuljahr 2014/15 wieder um 237 (6,2 %) auf 4.066 Schüler/-innen an. Damit wurde bei 9,2 % aller Schüler/-innen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Die stärkste Gruppe machte mit 28,5 % der Förderschwerpunkt Lernen aus. Hier nahm die Zahl bis in das Schuljahr 2008/09 ab und stagnierte seitdem auf einem Niveau von knapp 1.200 Schüler/-innen. Die zweitgrößte Gruppe stellte 2014/15 die der Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten emotionale/soziale Entwicklung 21,0 %, es folgte der Förderschwerpunkt Sprache (19,7 %). Im langjährigen Vergleich verschob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderschwerpunkten. Anfang der 2000er Jahre vereinte der Bereich Lernen noch die Hälfte aller Schüler/-innen auf sich. Im Zeitverlauf stagnierte die Anzahl der Schüler/-innen und andere Förderschwerpunkte erlangten größere Bedeutung. So erfuhr im Gegenzug die Anzahl der Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung mehr als eine Verdreifachung und die Zahl der Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf stieg um mehr als 80 %. Mit Ausnahme des Förderschwerpunktes Lernen fiel die Anzahl der Schüler/-innen in allen anderen Förderschwerpunkten 2014/15 höher aus 2000/01. Sozialreport Leipzig 2015 107 Im Vergleich zum Vorjahr traten insbesondere bei der Anzahl der Schüler/-innen mit dem Förderbedarf emotionale/soziale Entwicklung (+ 19,3 %) und Sprache (+ 12,2 %) starke Anstiege auf. Abb. 10.3 Anzahl der Schüler/-innen nach sonderpädagogischem Förderbedarf 2000/01, 2005/06 und 2010/11 bis 2014/15 nach Förderschwerpunkt 4.000 Anzahl 1.000 112 255 318 268 337 537 524 697 716 279 333 245 307 499 507 475 647 657 332 605 639 726 715 853 1.174 1.181 1.196 1.157 1.158 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 94 185 258 460 372 233 1.563 1.431 2000/01 2005/06 2.000 120 110 102 231 287 103 226 257 422 3.000 108 520 803 0 Schuljahr Sehen Hören Körperl./motor. Entw icklung Geistige Entw icklung Sprache Emotionale/soziale Entw icklung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Lernen Sozialreport Leipzig 2015 Der Jungenanteil bei der Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf war wie in den letzten Jahren stärker ausgeprägt. Insgesamt stellten sie 66,3 % aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. An Förderschulen (62,7 %) war dieses Verhältnis nicht so stark ausgeprägt wie in der integrativen Beschulung (72,8 %). Am höchsten war der Jungenanteil beim Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (85,6 %). Auch in den Bereichen Sprache (68,5 %), Hören (68,5 %) und Sehen (62,5 %) wurden anteilig deutlich mehr Jungen beschult. In den Förderschwerpunkten Lernen (57,7 %), Geistige Entwicklung (57,5 %) und Körperliche/motorische Entwicklung (58,0 %) waren die Verhältnisse etwas ausgeglichener. Tabelle 10.2 Jungenanteil bei der Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderschwerpunkt und Art der Beschulung im Schuljahr 2014/15 (in %) an Förderschulen an integrativen Beschulungen Insgesamt Lernen 56,8 60,9 56,9 Emotionale/soziale Entwicklung 92,4 84,3 85,6 Sprache 74,3 64,7 68,5 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 57,6 53,3 57,5 Körperlich/motorische Entwicklung 63,2 49,6 58,0 Hören 69,0 67,1 68,5 Sehen 64,3 54,5 62,5 Insgesamt 62,7 72,8 66,3 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2015 In der räumlichen Betrachtung kommen Förderbedarfe innerhalb des Stadtgebiets in unterschiedlicher Häufigkeit vor. Bei den Schüler/-innen der Lernförderschulen waren große Unterschiede festzustellen. Gemessen an der Bezugsgruppe der Kinder in den relevanten Altersgruppen lagen die höchsten Anteile an Lernförderschüler/-innen bei Werten von mehr als sieben Prozent. Die höchsten Werte zeigten die Ortsteile Paunsdorf, Grünau-Nord und Volkmarsdorf. Die Verteilung ist insbesondere mit den Stadträumen in Grünau und im innenstadtnahen Osten der Stadt deckungsgleich, in denen verschiedene soziale Indikatoren Handlungsbedarf anzeigen. 108 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 10.1 Anteil der Lernförderschüler/-innen (2014/15) je Ortsteil bezogen auf die im Ortsteil wohnhaften Kinder in der relevanten Altersgruppe (6 bis unter 15-Jährige) 10.1.3.2 Integrative Beschulung Im Schuljahr 2014/15 wurden 1.476 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult. Im Vergleich zum vorherigen Schuljahr fiel die Zunahme mit 18,0 % sehr stark aus. Da die Anzahl der Schüler/-innen an Förderschulen gleichzeitig lediglich um 0,5 % stieg und insgesamt seit längerer Zeit auf dem gleichem Niveau verblieb, verschob sich der Anteil der integrativ beschulten Schüler/-innen an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf 36,3 %. Im Fünfjahresvergleich wurden 2014/15 fast doppelt so viele Schüler/-innen integrativ unterrichtet (+ 90,5 %). Die meisten Integrationsplätze wurden dabei in Grundschulen realisiert (756 oder 51,2 % aller Integrationsschüler/-innen), auf Oberschulen entfielen 566 Plätze (38,3 %), während an Gymnasien 131 Integrationsschüler/-innen (8,9 %) aufgenommen wurden. Im Vergleich zum Vorjahr wurden vor allem die Zahlen von Integrationsschüler/-innen an den Oberschulen (+ 20,7 %) und an Grundschulen (+15,4 %) ausgeweitet. An Gymnasien wurden lediglich neun Schüler/-innen mehr integrativ unterrichtet als im Vorjahr. Nach Förderschwerpunkten betrachtet hatte die integrative Beschulung besonders bei der emotionalen/sozialen Entwicklung eine große Bedeutung; hier lag der Integrationsanteil bei 84,5 %. Die Förderschwerpunkte Sprache (60,3 %) und körperliche/motorische Entwicklung (38,7 %) wiesen ebenfalls überdurchschnittliche Quoten auf. Bei den Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten Lernen (2,0 %) und geistige Entwicklung (2,9 %) spielte integrative Beschulung hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Sozialreport Leipzig 2015 109 Abb. 10.4 Anteil der integrativ beschulten Schüler/-innen an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 2005/06 bis 2014/15 nach Förderschwerpunkt 90 80 70 in % 60 50 40 30 20 36,3 31,1 32,6 26,3 28,4 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 13,4 8,6 10 0 2001/02 2005/06 2014/15 Schuljahr Emotionale u. soziale Entw icklung Sprache Körperliche u. motorische Entw icklung Hören Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 10.1.4 10.1.4.1 Sehen geistige Entw icklung Lernen Gesamt Sozialreport Leipzig 2015 Übergänge Übergang von der Grundschule: Bildungsempfehlungen in Klasse 4 Nach dem ersten Halbjahr der vierten Grundschulklasse erhalten die Schüler/-innen Bildungsempfehlungen für die Oberschule oder das Gymnasium. Schüler/-innen mit gymnasialer Bildungsempfehlung können zwischen Gymnasium und Oberschule wählen. In besonderen Fällen können auch Schüler/-innen mit Oberschulempfehlung ein Gymnasium besuchen. Dazu muss am Ende der vierten Klasse eine Prüfung bestanden werden. Die Schwellenwerte für die gymnasiale Bildungsempfehlung wurden in den vergangenen Jahren zwei Mal geändert. Zunächst wurden zum Schuljahr 2005/06 die Zugangskriterien erleichtert, indem der geforderte Notendurchschnitt der Fächer Mathematik und Deutsch von 2,0 auf 2,5 angehoben wurde. Zum Schuljahr 2010/11 wurden die Zugangsbedingungen zum Gymnasium verschärft. Seither ist ein Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Sachkunde von 2,0 erforderlich, um eine gymnasiale Bildungsempfehlung zu erhalten. Aufgrund der angesprochenen Verschärfung der Zugangskriterien für den Besuch eines Gymnasiums sank der Anteil der gymnasialen Bildungsempfehlungen zwischen 2009 und 2010 um fast zehn Prozentpunkte auf 46,9 %. Seither fand eine stetige Aufwärtsbewegung statt, die 2012/13 erstmals seit der Novellierung dazu führte, dass wieder mehr gymnasiale Empfehlungen als solche für die Oberschule ausgegeben wurden (50,7 %). Dieser Trend setzte sich auch im Schuljahr 2014/15 fort, der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen erreichte einen Wert von 51,5 % und lag damit leicht unter dem Vorjahreswert von 52,1 %. Die Spannweite zwischen den Extremen war, wie in den letzten Jahren enorm hoch und wies einen Maximalwert von 93,2 % gymnasialer Bildungsempfehlungen im Ortsteil Zentrum-Nordwest und einen Minimalwert von 16,7 % im Ortsteil Gohlis-Nord auf. 110 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 10.2 Anteile gymnasialer Bildungsempfehlungen an kommunalen Grundschulen 2013 bis 2015 Um den Einfluss jährlicher Schwankungen zu minimieren, wurde ein Mittelwert über einen Drei-Jahres-Zeitraum gebildet. Der städtische Mittelwert betrug für diese Jahre 51,5 %. Wie in den Vorjahren waren über das Stadtgebiet verteilt sehr große Unterschiede festzustellen. Eine Konzentration an Grundschulen mit geringen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen lag im Leipziger Osten. Hier erreichte keine Schule im Dreijahresmittel Werte über 33 %. An den meisten dieser Schulen waren die Anteile noch geringer und bewegten sich zwischen 20 % und 25 %. Weitere räumliche Schwerpunkte mit niedrigen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen waren in den Schulen Grünaus auszumachen. Das andere Ende der Skala und damit die höchsten Anteile fanden sich in den Ortsteilen entlang des Auwaldes. Zwischen den Ortsteilen Zentrum-Nordwest und Südvorstadt bekamen mindestens zwei Drittel der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. Die städtischen Maximalwerte lagen bei mehr als 90% in Ortsteilen des Stadtbezirks Mitte (Haupteinzugsgebiete: Zentrum-Nordwest, Zentrum-West) und bei 78,6 % in Schleußig. Geschlechtsspezifische Analysen zeigen klare Differenzen: Mädchen erhalten anteilig deutlich häufiger eine gymnasiale Bildungsempfehlung – der Abstand zwischen den Geschlechtern betrug in den letzten fünf Jahren bis zu 7,5 Prozentpunkte. Im Schuljahr 2014/15 waren es 5,9. So erhielten 54,6 % der Mädchen aber nur 48,7 % der Jungen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. 10.1.4.2 Tatsächlicher Übergang in die weiterführenden Schulen Die Bildungsempfehlungen am Ende der Grundschulzeit sind nicht zwingend mit dem tatsächlichen Übergang auf die empfohlene weiterführende Schule gleichzusetzen. Aufschluss über die Verteilung der Übergänge auf die Schularten Oberschule und Gymnasium bietet eine vergleichende Betrachtung der Schuleingangsstufe 5 der Schulen in kommunaler Trägerschaft. Im Jahresvergleich ist zu erkennen, dass sich der Anteil der Schüler/-innen, die das Gymnasium als Schulart wählen, bis 2002/03 zwischen 38 % und 43 % bewegte. Zum Schuljahr 2005/06 und den geänderten Ausgangsvoraussetzungen für das Gymnasium stieg der Anteil an und lag bis 2010/11 stetig über dem der Oberschulen mit einem Maximum von 58,5 % (2009/10). Mit den erneut geänderten Übergangsregelungen sank der Anteil der Fünftklässler/-innen an Gymnasien wieder unter 50 % und befand sich im Schuljahr 2011/12 mit einem Wert von 47,5 % auf einem Tiefpunkt. Seither war eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung zu beobachten. Im Schuljahr 2014/15 entschieden sich 51,4 % des Jahrgangs für ein Gymnasium. Sozialreport Leipzig 2015 111 10.1.4.3 Bildungsempfehlungen in Klasse 6 Um die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zwischen den weiterführenden Schulen zu verbessern, wurde im Schuljahr 2011/12 eine weitere Bildungsempfehlung eingeführt, die Schüler/-innen in der 6. Klassenstufe ausgesprochen wird. An den Oberschulen beinhaltet die Bildungsempfehlung eine Empfehlung für den Realoder Hauptschulbildungsgang ab Klassenstufe 7 oder – bei entsprechenden Zensuren und Leistungsbereitschaft – die Empfehlung, auf ein Gymnasium zu wechseln. An Gymnasien wird seit dem Schuljahr 2011/12 eine Schullaufbahnempfehlung in Form eines Elterngesprächs gegeben. Daten zu den in Klassenstufe 6 erteilten Bildungsempfehlungen liegen für den Bereich der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft vor. Wie in den Vorjahren wurde im Schuljahr 2014/15 der Mehrheit der Schülerschaft (96,6 %) der Verbleib auf der Oberschule empfohlen (Schuljahr 2013/14: 93,4 %). Nur für 3,4 % bzw. 51 Schüler/-innen wurde eine gymnasiale Bildungsempfehlung ausgesprochen, davon waren zwei Drittel weiblich. 10.1.5 Abschlüsse und Abgänge An der Oberschule können mit erfolgreicher Vollendung der 9. Klassenstufe der Hauptschulabschluss bzw. nach entsprechender Prüfung der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben werden. Der Realschulabschluss kann nach erfolgreicher Vollendung der 10. Klasse und einer entsprechenden Prüfung erworben werden. Der gymnasiale Bildungsgang hat das Abitur nach erfolgreicher Prüfung in der 12. Klassenstufe zum Ziel. Schüler/-innen, die das Gymnasium vorzeitig verlassen, erhalten nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand bestätigt. Nach erfolgreicher Versetzung in die Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt. In den Förderschulen sind in der Regel die Abschlüsse der Oberschule möglich. An Lernförderschulen und Schulen für geistig Behinderte sind jeweils gesonderte Abschlusszeugnisse vorgesehen (Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen bzw. im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). Schüler/-innen der anderen Förderschulen, die keinen der o. g. Abschlüsse erzielen, erhalten nach vollendeter Schulpflicht ein Abgangszeugnis. Zum Ende des Schuljahres 2013/14 verließen 2.965 junge Menschen die allgemeinbildenden Schulen in Leipzig. Die meisten Abgänger/-innen verließen eine Oberschulen (1.529 oder 51,6 %), 38,6 % des Abgangsjahrgangs stammten von einem Gymnasium. Förderschulen (8,9 %) und Waldorfschulen (0,9 %) vervollständigten das Bild. In den letzten drei Jahren blieb die Zusammensetzung nach Schularten weitestgehend identisch. Die Anzahl der Abgänger/-innen steigerte sich erstmals nach drei Jahren mit konstanten Zahlen wieder. Die Zunahme betrug knapp 10 % (266 Schüler/-innen). Abb. 10.5 Anteilige Verteilung der Schulabschlüsse in den Jahren 2001, 2005 und 2010 bis 2014 100 in % 80 32,0 31,3 33,5 32,5 32,9 33,0 45,7 44,0 42,8 41,8 41,7 40,2 8,6 13,1 9,6 10,5 11,4 11,5 13,6 11,5 14,0 15,2 14,0 15,3 12,4 2001 2005 2010 2011 2012 2013 2014 34,6 60 40 20 42,9 10,1 0 Jahr allgemeine Hochschulreife Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Realschulabschluss Hauptschulabschluss ohne mindestens Hauptschulabschluss Sozialreport Leipzig 2015 Auch die Verteilung der Abschlüsse veränderte sich, nach dem starken, demografisch bedingten Umbruch im Jahr 2010 nur noch geringfügig. So war auch 2014 der Realschulabschluss mit 42,9 % der am häufigsten abgelegte Abschluss. Etwas mehr als ein Drittel der Schulabgänger/-innen erlangte die allgemeine Hochschul- 112 Sozialreport Leipzig 2015 reife (34,6 %) und 10,1 % einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss. Wie in den vergangenen Jahren verblieb ein hoher Prozentsatz der Schüler/-innen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. 2014 betraf diese Tatsache 367 Schüler/-innen; anteilig 12,4 %. Dies bedeutete einen Rückgang der Quote zum vergangenen Jahr um knapp drei Prozentpunkte. Das lag zum einen an der tatsächlichen Reduzierung der Anzahl der Schulabgänge ohne Abschluss um 45 (10,9 %), zum anderen wirkte sich die gestiegene Grundgesamtheit aller Abschlüsse (um 9,9 %) auf die Höhe des Rückgangs aus. Fast alle Schüler/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss stammten von den Förder- und Oberschulen. Seit 2004 waren jährlich mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss von Förderschulen. 2014 betrug der Anteil 56,9 %. Gymnasien entließen nur vereinzelt Schüler/-innen ohne Schulabschluss. Differenziert nach Schularten zeigten sich auch im Jahr 2014 die Gymnasien als Schulart mit der höchsten Erfolgsquote. 88,5 % der Absolvent/-innen verließen diese mit der allgemeinen Hochschulreife, 11,4 % erreichten einen Realschulabschluss. An den Oberschulen legten 72,9 % der Schüler/-innen einen Realschulabschluss ab, 16,9 % einen Hauptschulabschluss und 10,1 % verließen die Oberschulen mit einem Abgangszeugnis. Von den Schüler/-innen der Förderschulen verließen 5,3 % die Schule mit einem Realschulabschluss und 15,8 % mit einem Hauptschulabschluss. Die Mehrheit der Förderschüler/-innen (78,9 %) beendete die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigte, dass Schüler häufiger ohne Abschluss blieben als Schülerinnen, seltener die allgemeine Hochschulreife erlangten und die Oberschulen mit niedrigeren Abschlüssen verließen. So war beispielsweise die Mehrheit der Schülerschaft, welche die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließ männlich (58,3 %), bei der allgemeinen Hochschulreife war es entgegengesetzt, hier stellten Jungen nur 47,0 %. Karte 10.3 Abgänger/-innen von Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ohne Abschluss, Mittelwert der Jahre 2012 bis 2014 nach den Haupteinzugsgebieten der Oberschulen Innerhalb der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft traten sowohl deutliche räumliche Unterschiede im Stadtgebiet als auch eine starke Konzentration der Thematik auf einige Schulen und Ortsteile zutage. Im gemittelten Dreijahresschnitt von 2012 bis 2014 vereinten lediglich sechs Schulen mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss auf sich. In den vier am stärksten betroffenen Oberschulen Sozialreport Leipzig 2015 113 verließ mindestens jede/-r fünfte Schüler/-in die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Der maximale Wert lag mit 26,2 % an der 84. Schule im Ortsteil Grünau-Mitte. In der räumlichen Verteilung hatten es vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebiete der integrierten Stadtentwicklung, die deutlich überdurchschnittliche Werte aufwiesen. Räumlich differenziert zeigten sich drei Schwerpunktgebiete: Diese sind im innenstadtnahen Osten, Westen und Grünau zu verorten. Hier betrug der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Abschluss jeweils mehr als 20 %. Niedrige Werte von unter 5 % waren im nordwestlichen Zentrum und den Stadtrandlagen zu finden. 10.2 Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen 10.2.1 Struktur der berufsbildenden Schulen Das System der beruflichen Ausbildung lässt sich in Teilbereiche untergliedern, die sich nach Zielsetzung, Organisationsstruktur und institutioneller Ordnung unterscheiden. Eine tragende Säule der Berufsausbildung stellt das duale System mit der gleichberechtigten Ausbildung in berufsbildenden Schulen und Betrieben der Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (z. B. öffentlicher Dienst, freie Berufe und Haus- oder Landwirtschaft) dar. Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen grundsätzlich alle beruflichen Ausbildungen offen. Für diejenigen, die über einen längeren Zeitraum sonderpädagogischer Förderung bedürfen und auch durch den Einsatz besonderer Hilfen nicht in eine Berufsschule integriert werden können, besteht die Möglichkeit des Besuchs einer berufsbildenden Förderschule. Dort können neben Berufsabschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen noch spezielle Berufsabschlüsse in Werkerund Helferberufen erlangt werden. Ein weiterer Baustein der beruflichen Ausbildung sind die Berufsfachschulen. Der Schwerpunkt der Bildungsgänge liegt auf Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen. Zudem existieren weitere (zumeist) Assistenzberufe. Im Übergangssystem finden sich Bildungsgänge und berufsvorbereitende Maßnahmen, die zu keinem berufsqualifizierenden Berufsabschluss führen. Im Fokus steht die Vorbereitung auf eine mögliche Ausbildung. Zielgruppe sind lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie ohne eine Berufsvorbereitung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich bewältigen. Alternative Wege zur (Fach-)Hochschulreife und damit zu einer Studienberechtigung werden über Berufliche Gymnasien und Fachoberschulen geboten. Weiterhin gehören die Fachschulen zum System der berufsbildenden Schulen, hier besteht für Fachkräfte mit Berufserfahrung die Möglichkeit, sich vollzeitschulisch oder berufsbegleitend weiter zu qualifizieren. In der Stadt Leipzig stehen in öffentlicher Trägerschaft neun Berufliche Schulzentren (BSZ) und eine medizinische Berufsfachschule zur Verfügung. Dies entspricht in etwa der Hälfte aller BSZ im Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig. Durch zahlreiche Bezirksfach-, Landesfachklassen und länderübergreifenden Fachklassen kommt dem Berufsbildungsstandort Leipzig eine überregionale Bedeutung zu. Die Schulzentren vereinen eine Reihe von Schularten unter einem Dach. Jedes Schulzentrum kann prinzipiell in allen Schularten ausbilden. Der Unterschied besteht in der Schwerpunktsetzung für bestimmte Berufsfelder. Eine Ausnahme bildet das BSZ 12 „Robert Blum“. Hierbei handelt es sich um eine berufsbildende Schule zur Lernförderung. Weiterhin existierten im Schuljahr 2014/15 37 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig, darunter vorwiegend Berufsfachschulen. Die Ausbildungsschwerpunkte liegen im sozialen, medizinischen und Pflegebereich. Darüber hinaus werden auch wirtschaftliche, technische, kaufmännische und sprachliche Ausbildungen angeboten. Die Ausrichtung der berufsbildenden Schulen in Leipzig unterscheidet sich je nach Trägerschaft. Bei den Schulen in öffentlicher Trägerschaft liegt der Schwerpunkt bei den Berufsschulen und dem damit verbundenem Übergangssektor. Diese Schularten vereinten 80,3 % der Schüler/-innen auf sich. Bei Schulen in freier Trägerschaft traf dies lediglich auf 7,8 % der Schüler/-innen zu. Hier lag der Schwerpunkt auf der Ausbildungsform der Berufsfachschulen, die 58,8 % der Schülerschaft unterrichteten. Weiterhin bestand mit 1.863 Schüler/-innen ein Schwerpunkt im Bereich der Fachschulen (26,0 %). 10.2.2 Zusammensetzung der Schülerschaft Die Schülerzahl der berufsbildenden Schulen erreichte im Schuljahr 2006/07 mit 26.897 Schüler/-innen einen Höhepunkt und wies seither rückläufige Schülerzahlen auf. Im betrachteten Schuljahr 2014/15 nahm die Zahl ebenfalls ab, wenngleich der Rückgang an Dynamik eingebüßt hat. Insgesamt lag die Schülerzahl lediglich um 1,1 % geringer als im Vorjahr. Schulen in öffentlicher Trägerschaft zeigten eine ausgeglichene Entwicklung (- 0,4 %). Negative Schülerzahlen wiesen vor allem die berufsbildenden Förderschulen (- 8,8 %) und die Berufsfachschulen (- 4,6 %) auf. Die Beruflichen Gymnasien (+ 11,0 %) und die Bildungsgänge des Übergangssektors (+ 14,6 %) legten im Vergleich zum Vorjahr stark an Teilnehmer/-innen zu. 114 Sozialreport Leipzig 2015 Im Vergleich zum Schuljahr 2000/01 nahm die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft fast um die Hälfte (- 44,3 %) ab und sank von mehr als 20.000 auf 11.364 Schüler/-innen. Einen Großteil dieser Einbußen verzeichneten die Berufsschulen (- 7.921 Schüler/-innen). Die Zahl der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft wies hingegen bis in das Schuljahr 2009/10 einen zunächst starken, dann moderaten Anstieg auf. Seit dem Schuljahr 2010/11 war aber auch hier eine stetige Abnahme der Schülerzahl zu verzeichnen. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr sank sie um 163 Schüler/-innen (- 2,2 %). Besonders stark war der Rückgang mit 4,4 % (196 Schüler/-innen) an den Berufsfachschulen. Im Vergleich zu 2000/01 lag die Zahl der Schüler/-innen an Einrichtungen in freier Trägerschaft noch um 36,3 % höher. Bei abnehmenden Gesamtschülerzahlen im berufsbildenden Bereich betrug ihr Anteil an der Gesamtschülerschaft weiterhin knapp 40 %. Im Übergangssystem war im langjährigen Vergleich zum Schuljahr 2000/01 eine Entwicklung analog zu den Gesamtschülerzahlen festzustellen. So reduzierte sich ihre Zahl bis zum Schuljahr 2009/10 auf 875 Schüler/innen. Seither bewegte sie sich entgegen dem allgemeinen Trend auf einem relativ stabilen Niveau zwischen 800 und 900 Teilnehmer/-innen. Im Vorjahresvergleich waren hier die stärksten Zunahmen zu verzeichnen (+ 123 Schüler/-innen). Tabelle 10.3 Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen 2000/01, 2004/05 und 2010/11 bis 2013/14 nach Schulart und Trägerschaft Schulart/Schuljahr Gesamt 2000/01 2004/05 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 25.676 26.139 22.299 20.602 19.736 18.741 18.535 16.053 13.268 10.504 9.222 8.517 8.250 8.107 972 1.091 914 776 722 658 600 Berufsfachschule 4.697 6.807 6.163 5.732 5.715 5.177 4.941 Übergangssektor* 1.323 1.457 830 883 857 843 966 Fachschule davon: Berufsschule Berufsbild. Förderschule 1.336 1.772 2.020 2.255 2.303 2.281 2.244 Fachoberschule 878 1.288 1.347 1.243 1.101 1.016 1.104 Berufliches Gymnasium 387 534 521 491 521 516 573 Öffentliche Trägerschaft 20.413 18.259 14.238 12.688 11.874 11.407 11.364 16.004 13.175 10.454 9.192 8.489 8.250 8.083 543 642 594 483 426 349 315 Berufsfachschule 1.319 1.535 986 904 834 765 725 Übergangssektor* 1.107 1.224 586 588 591 588 718 Fachschule 403 478 437 406 403 377 381 Fachoberschule 650 671 660 624 610 562 569 Berufliches Gymnasium 387 534 521 491 521 516 573 5.263 7.880 8.061 7.914 7.862 7.334 7.171 49 93 50 30 28 0 24 429 449 320 293 296 309 285 3.378 5.337 5.717 4.828 4.881 4.412 4.216 Übergangssektor* 246 233 244 295 266 255 248 Fachschule 933 1.269 1.583 1.849 1.900 1.904 1.863 Fachoberschule 228 499 687 619 491 454 535 davon: Berufsschule Berufsbild. Förderschule Freie Trägerschaft davon: Berufsschule Berufsbild. Förderschule Berufsfachschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen * inkl. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB), Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten (VkbA), Berufsvorbereitungsjahr Förderschule (FBVJ) Sozialreport Leipzig 2014 Die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den berufsbildenden Schulen stieg seit dem Schuljahr 2000/01 stetig an. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2012/13, hier sank ihre Zahl geringfügig. Im Sozialreport Leipzig 2015 115 gleichen Zeitraum stieg der Anteil im von unter 0,4 % auf 4,6 % im Schuljahr 2014/15 an. Ihr Anteil lag weiterhin weit unter dem Durchschnitt der allgemeinbildenden Schulen und ihrem Anteil an der altersgleichen Bevölkerung. Unterdurchschnittliche Werte gab es vor allem an Berufsschulen, an berufsbildenden Förderschulen und Berufsfachschulen. Überdurchschnittlich hohe Werte gab es an den Schularten, die alternative Wege zur (Fach-)Hochschulreife bieten (Berufliche Gymnasien: 10,1 % und Fachoberschulen: 9,5 %) sowie die Bildungsgänge im Übergangssektor (16,3 %). Der Großteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund des Übergangssektors besuchte hier eine Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten (VkbA) im Rahmen eines BVJ. Tabelle 10.4 Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 2000/01 und 2009/10 bis 2014/15 an berufsbildenden Schulen Schuljahr 2000/01 2009/10* 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 Anzahl 111 501 590 633 624 698 846 Anteil an Schülerschaft der berufsbildenden Schulen (in %) 0,4 2,1 2,6 3,1 3,2 3,7 4,6 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt für Jugend, Familie und Bildung * seit dem Schuljahr 2009/10 gilt der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes 10.3 2014/15 Sozialreport Leipzig 2015 Zweiter Bildungsweg Auf dem zweiten Bildungsweg können Erwachsene Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen nachzuholen. Abendoberschule und Abendgymnasium ermöglichen dies berufsbegleitend. An der Abendoberschule kann in Form von Abendunterricht der (qualifizierende) Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss und am Abendgymnasium die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Voraussetzung für den Besuch des Abendgymnasiums ist ein Realschulabschluss (oder gleichwertiger Schulabschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Eine weitere Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, bietet das Kolleg an. Dies ist eine gymnasiale Schulart, an der Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung in drei- oder vierjährigem Vollzeitunterricht diesen Abschluss erreichen können. Für Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg standen im Schuljahr 2014/15 drei Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. 10.3.1 Schüler/-innen an Schulen des zweiten Bildungswegs Abb. 10.6 Entwicklung der Schülerzahlen an Schulen des zweiten Bildungswegs von 2000/01, 2005/09 und 2010/11 bis 2013/14 900 Anzahl 386 400 411 384 401 200 183 164 170 175 215 235 224 228 228 236 2005/06 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 424 600 253 184 300 148 113 0 2000/01 Schuljahr Leipzig-Kolleg Abendgymnasium Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 116 Abendoberschule Sozialreport Leipzig 2014 Sozialreport Leipzig 2015 Die Anzahl der Schüler/-innen an den drei Institutionen des zweiten Bildungswegs in Leipzig bewegt sich seit 2005/06 Jahren auf einem Niveau um 800 Schüler/-innen. Im Schuljahr 2014/15 besuchten 812 Schüler/-innen die drei Schulen, dabei lernte die Hälfte am Leipzig-Kolleg, 29,1 % besuchten die Abendoberschule und 21,6 % das Abendgymnasium. Auch die Verteilung auf die Schulen änderte sich in den letzten Jahren nicht. Wie in den letzten Jahren lernten in den drei Einrichtungen des zweiten Bildungswegs überdurchschnittlich viele Männer (59,7 %). Dabei zeigen sich Unterschiede bei den Anteilen: 64,8 % an der Abendoberschule, 58,3 % am Abendgymnasium und 57,4 % im Leipzig-Kolleg. Der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den Schulen des zweiten Bildungswegs lag 2014/15 bei 12,9 %. Bis 2012/13 wuchs ihre Zahl kontinuierlich und der Wert verdoppelte sich auf 13,9 %. Der Rückgang des Vorjahres auf 10,7 % setzte sich im Schuljahr 2014/15 nicht fort. Die einzelnen Einrichtungen zeigten im Vergleich zum Vorjahr diesbezüglich erhebliche Differenzen: Den höchsten Anteil hatte mit 27,1 % die Abendoberschule. Hier war auch das stärkste Wachstum zu verorten. Das Leipzig-Kolleg hatte einen Anteil von 6,2 % und das Abendgymnasium 9,1 %. Wie bei der Gesamtschülerschaft der Schulen des zweiten Bildungswegs wies das Geschlechterverhältnis eine stärkere Beteiligung der Männer (62,9 %). 10.3.2 Abschlüsse an Schulen des zweiten Bildungsweges An den Schulen des zweiten Bildungswegs gab es im Schuljahr 2013/14 insgesamt 166 Absolventinnen und Absolventen. Die häufigste Abschlussart war mit über 57,8% die allgemeine Hochschulreife. 27,1 % der Teilnehmer/-innen schlossen die Schule mit einem Realschulabschluss ab. 15,1 % erlangten einen Hauptschulabschluss. Anteilig und auch absolut nahm der Hauptschulabschluss 2014 eine stärkere Rolle als in den Vorjahren ein. Frauen stellten 2014 mit 42,8 % die Minderheit des Absolventenjahrgangs, damit spiegelte sich hier die gesamte Zusammensetzung der Schülerschaft. Während das Verhältnis mit 45,8 % bei den allgemeinen Hochschulreifen am ausgeglichensten war, stellten Frauen mit 37,8 % an den Realschulabschlüssen und 40,0 % an den Hauptschulabschlüssen den deutlich kleineren Teil. 2014 hatten lediglich 20 Absolventinnen und Absolventen einen Migrationshintergrund, das entsprach einem Anteil von 12,0%. Sie stellten fast ein Viertel der Hauptschulabschlüsse und knapp ein Fünftel der Realschulabschlüssen (17,8 %), waren aber an den allgemeinen Hochschulreifen (6,3 %) seltener vertreten. Jedes Jahr muss von einer nicht unerheblichen Quote von Abbrecher/-innen ausgegangen werden. Etwa ein Drittel eines Jahrgangs verlässt die Schule vor Erreichen eines Abschlusses. Besonders hoch ist die Quote am Abendgymnasium und an der Abendoberschule. Aufgrund der Datenlage und -beschaffenheit können keine weiteren Aussagen über das genaue Ausmaß oder den Verbleib getroffen werden. Abb. 10.7 Abschlüsse an Schulen des zweiten Bildungswegs 2005 bis 2014 250 Anzahl 200 108 150 127 118 123 110 122 85 110 100 96 49 45 100 68 50 0 51 15 2005 38 2006 65 47 52 48 60 45 23 22 18 17 18 22 17 25 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr allgemeine Hochschulreife Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2015 Realschulabschluss Hauptschulabschluss Sozialreport Leipzig 2015 117 11. Gesundheit Zusammenfassung In den Suchtberatungsstellen werden in erster Linie Menschen mit abhängigem Alkohol- und/oder illegalem Drogenkonsum betreut. Im Jahr 2014 nahmen 4.179 Menschen die Angebote von Beratungsstellen an. 608 Personen darunter konsumierten Metamphetamin (Hauptsubstanz „Crystal“), das sind fast 30 % mehr Klientinnen und Klienten mit dieser Diagnose als 2013. Problematisch sind die Auswirkungen der Abhängigkeit von verschiedenen Substanzen (Polytoxikomanie) und die Folgen psychiatrischer Begleiterkrankungen. In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem Sozialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.700 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2014 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen. Im Jahr 2014 wurden 152 Anfragen an das Projekt „Familienhebammen“ gerichtet. In 82 % der Fälle wurde den Familien die Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten, was eine leichte Steigerung (2 %) im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Bezüglich des Teilkapitels Kindergesundheit wird auf die „Daten und Fakten zur Kindergesundheit in der Stadt Leipzig 2015“ verwiesen. 11.1 Suchthilfe 11.1.1 Suchtberatungsstellen Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, welche die sieben Leipziger Suchtberatungsstellen besuchten, betrug 4.179, davon waren 3.683 selbst betroffen. Am häufigsten kamen Menschen mit Alkoholproblemen in die Beratungsstellen (1.955). Leicht gestiegen ist die Zahl der Menschen mit Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit (1.495), die 2014 Hilfe in den Suchtberatungsstellen suchten. Darunter befanden sich 608 Klientinnen und Klienten, die wegen der Hauptdiagnose Stimulanzienabhängigkeit in die Beratung kamen, darunter 585 Mal die Substanz Methaphetamin („Crystal“) . Außerdem wurde 613 Menschen mit der Hauptdiagnosen Opioidabhängigkeit, 255 mit Cannabisabhängigkeit und 107 mit der Diagnose Glücksspielsucht beraten und behandelt. Anzahl der Betreuten im Jahresvergleich 2005 bis 2014 4.179 3.683 3.641 4.062 4.160 4.004 3.643 3.000 3.538 3.500 4.063 4.000 3.593 4.500 4.594 5.000 4.092 500 1.495 1.955 1.429 1.971 1.427 1.994 1.334 1.000 2.023 1.500 1.338 2.000 2.112 2.429 2.500 1.398 Anzahl der betreuten Klienten/-innen Abb. 11.1 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Jahr Gesamtzahl aller betreuten Klienten darunter alkoholabhängige Klienten Quelle: Gesundheitsamt Leipzig 118 darunter selbstbetroffene Klienten darunter Klienten mit illegalem Drogenkonsum Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Bei einem großen Teil der selbst betroffenen Klientinnen und Klienten in Beratungsstellen wurde die berufliche Situation erfasst. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe war zum Zeitpunkt der Betreuungsaufnahme arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld II. Etwa ein Viertel der Betroffenen kam aus eigener Initiative in die Beratungsstellen (über 24 %). An zweiter Stelle der Vermittlungshäufigkeiten standen stationäre Einrichtungen, Fachkrankenhäuser und Ambulanzen, gefolgt von Vermittlungen durch Angehörige und Facharztpraxen. Durch das Jobcenter Leipzig wurden 242 Klientinnen und Klienten nach SGB II, § 16 (Leistungen zur Eingliederung für Erwerbsfähige) in die Suchtberatungsstellen vermittelt. Die Beratungsstellen leisteten in 390 Fällen psychosoziale Begleitungen bei Patientinnen und Patienten, die in verschiedene Arztpraxen mit verschiedenen Medikamenten (d.h. Vergabe von Drogenersatzmedikamente im Rahmen einer Substitutionstherapie) behandelt wurden. Abb. 11.2 Anzahl der Klientinnen und Klienten mit den Diagnosen Abhängigkeit von Alkohol und illegalen Drogen 2014 nach Altersgruppen 900 Anzahl der Personen 800 718 700 630 600 509 500 422 400 383 261 300 171 200 100 3 3 1 10 6 39 127 118 34 13 1 0 unter 14 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50-60 über 60 Alter Alkohol illegale Drogen Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2015 Alkoholabhängige Klientinnen und Klienten in den Beratungsstellen sind durchschnittlich zwischen Mitte 30 bis Mitte 60 Jahre alt, drogenabhängige Klientinnen und Klienten sind hingegen jünger und häufig zwischen 25 und 40 Jahre alt. 11.1.2 Ambulante und stationäre Wohnangebote für suchtkranke Menschen „Drogenfreie Wohngemeinschaften“ der SZL Suchtzentrum gGmbH Die „Drogenfreien Wohngemeinschaften“ sind ein geschütztes Wohnangebot für abstinent lebende drogenabhängige Menschen. 2014 wurden 142 Klienten betreut und behandelt. In der Regel erfolgt die Aufnahme direkt nach regulärer Beendigung einer stationären Rehabilitationsbehandlung (Entwöhnungsbehandlung) oder aus den Kliniken für Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzüge). Es wird ein Wohn- und Betreuungsangebot für drogenabhängige Mütter mit ihren Kindern (Mutter-Kind-Wohnen) vorgehalten. Die Betreuung erfolgt in enger Kooperation mit den flankierenden spezifischen Angeboten (Familienhilfe). Betreutes Wohnen – Alkoholbereich der SZL Suchtzentrum gGmbH Mit der Weiterentwicklung des Netzwerkes zur Versorgung alkoholkranker und/oder wohnungsloser Menschen auf ca. 120 Plätze konnten 2014 im betreuten Wohnen weitere 174 alkoholkranke Klientinnen und Klienten versorgt werden. Die Schaffung von schwellenfreien Zugängen zu betreutem Wohnen durch die enge Verknüpfung Tagestreff, betreutes Wohnen und dem Streetworkprojekt nahm eine zentrale Rolle ein. Wohnprojekt „Domizil“ der SZL Suchtzentrum gGmbH Das Wohnangebot Domizil besteht für 35 chronisch mehrfach beeinträchtigte alkoholabhängige Männer, die noch nicht bereit bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihren Alkoholmissbrauch einzuschränken. Daneben wer- Sozialreport Leipzig 2015 119 den existenzsichernde Maßnahmen und lebenspraktische Hilfen angeboten. 2014 wurden 46 Personen betreut. Wohn- und Nachbarschaftsprojekt „Funke“ des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. Das Wohn- und Nachbarschaftsprojekt „Funke“ konnte 2014 in Kooperation mit der LWB GmbH erfolgreich weitergeführt werden. Häufig wird die Betreuung in Form des klassischen ambulant betreuten Wohnens in einer eigenen Wohnung fortgeführt, teilweise auch in stationäre Wohnprojekte und Heime vermittelt. Es wurden im Jahr 2014 in 12 zur Verfügung stehenden Wohnungen 16 Klienten betreut. Ambulant betreutes Wohnen für alkohol- und/oder medikamentenabhängige Männer und Frauen des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. In diesem Wohnangebot wurden im Jahr 2014 insgesamt 88 Klientinnen und Klienten (Vorjahr: 82) betreut. Wohnprojekt "Haus Alt-Schönefeld" des Zentrums für Drogenhilfe, Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig Im Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ mit 35 Plätzen leben wohnungslose, chronisch mehrfachgeschädigte alkoholkranke Männer mit aktuellem Alkoholkonsum. Das Wohnhaus stellt ein „niedrigschwelliges Angebot“ dar. Die Einweisung erfolgt über das Sozialamt, Abteilung Wohnungslosenhilfe. Die Plätze des Wohnhauses waren 2014 voll ausgelastet. Notschlafstelle der Suchtberatungs- und -behandlungsstelle „Alternative I“ des Zentrums für Drogenhilfe, Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig Die Notschlafstelle und das Motivationswohnen der „Alternative I“ als Angebot der Lebens - und Überlebenshilfe richtet sich an obdachlose und im Szenebereich lebende Menschen, die von illegalen Drogen abhängig sind. Die Notschlafstelle wird konzeptionell in Stufen unterteilt, wobei Klienten und Klientinnen mit einer Motivation zur Veränderung und Bereitschaft zur Behandlung ihrer Suchterkrankung in den Motivationsbereich („Motivationswohnen“) wechseln. Im Jahr 2014 war die Notschlafstelle mit 3.965 Übernachtungen über die Kapazitätsgrenze ausgelastet (128 Übernachtungen mehr als im Vergleichszeitraum 2013). Diese überaus hohe Auslastung der Notschlafstelle war durch eine geringere Auslastung des Motivationswohnens möglich (2014: 85 %). Konsummuster führen zu hoher Diskontinuität im Betreuungsprozess und erschweren die Motivationsarbeit. Sie führen zudem häufig zu schweren psychischen Auffälligkeiten, so dass teilweise eine Aufnahme in den Motivationsbereich erst nach vorangehender psychiatrischer Behandlung möglich wird. Alle betreuten Wohnformen und Notschlafstellen für suchtkranke Menschen werden zwischen den Trägern der Einrichtungen und den Kostenträgern verhandelt und bedarfsabhängig bestätigt oder erweitert. 11.2 Psychiatrie Die psychiatrische Versorgung in Leipzig ist in vier Bereiche (Krankenhausversorgung, komplementäre Psychiatrie, ambulante Psychiatrie sowie Koordination und Kooperation) gegliedert, aus denen der Leipziger Gemeindepsychiatrische Verbund gebildet wird. Dieser Verbund sichert die Versorgung psychisch kranker Menschen in Leipzig. Traditionell sind komplementäre, ambulante Angebote und psychiatrische Krankenhäuser gut miteinander verzahnt und mit regionaler Verantwortung versehen (Sektorisierung und Regionalisierung). Als eine Besonderheit der Stadt Leipzig kann dabei die regionale Verantwortung der Träger der komplementären Versorgung angesehen werden, die ein stadtweites sozialräumliches Versorgungsangebot sichern soll. 120 Sozialreport Leipzig 2015 Karte 11.1 Regionalisierung der komplementären Psychiatrie 2014 Versorgungsgebiete der psychiatrischen Versorgung 2013 Altwest, Südwest- Das Boot gGmbH Seehausen Lindenthal Wiederitzsch Lützschena -Stahmeln Ost, Südost- Verein zur Wiedereingliederung psychosozial -geschädigter Menschen e.V. PlaußigPortitz Thekla Mockau-Nord Nordwest, Nord, Mitte- Diakonisches Werk u. Innere Mission Leipzig e.V. GohlisNord Wahren Böhlitz-Ehrenberg Möckern MockauGohlisSüd Mitte Eutritzsch Gohlis-Süd Schönefeld Ost Heiterblick SchönefeldZentrumAbtnaundorf Leutzsch Nord Paunsdorf ZentrumSellerhausen Nordwest ZentrumStünz 1 2 Ost Burghausen Altlindenau Zentrum- Zentrum Rückmarsdorf Engelsdorf AngerNeulindenau West Crottendorf Lindenau ZentrumReudnitzSchönau Mölkau Süd Thonberg Miltitz Plagwitz GrünauGrünauSchleußigSüdvorstadt ZentrumBaalsdorf Nord Grünau- Ost Stötteritz Südost Mitte Kleinzschocher Grünau-Siedlung Marien LausenConnewitz brunn Grünau Holzhausen Probstheida Nordost - Stadt Leipzig u. EB Behindertenhilfe West - Trägerwerk Soziale Dienste i.S. gGmbH AlthenKleinpösna Lößnig Großzschocher Dölitz- Dösen Knautkleeberg Knauthain Meusdorf 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Stadtgrenze Liebertwolkwitz Stadtbezirk Ortsteil Hartmannsdorf Knautnaundorf Kilometer 0 4 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2014 11.2.1 Leistungs- und Versorgungsübersicht Den Schwerpunkt der städtischen Versorgung gemäß Leipziger Psychiatrieplanung sowie dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bilden vorsorgende, nachsorgende, begleitende und weiterführende Hilfen für chronisch psychisch kranke Menschen, bei denen krankheitsbedingt eine längerfristige Unterstützung notwendig wird. In kommunaler Verantwortung werden insbesondere die psychosozialen Gemeindezentren und der Sozialpsychiatrische Dienst gesehen. Tabelle 11.11 Leistungs- und Versorgungsübersicht Psychiatrie 2010 bis 2014 der Stadt Leipzig Versorgungsbereich Anzahl der Klientinnen und Klienten 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Komplementäre Versorgung (6 Vereine, 1 städtischer Träger) Psychosoziale Gemeindezentren 873 1.481 1.427 1.359 1.641 1.707 Ambulant betreutes Wohnen 286 427 435 488 569 618 60 203 190 199 181 189 970 366 375 441 449 417 15.951 17.045 16.865 16.862 17.221 17.858 1.816 2.027 1.919 1.957 1.942 2.062 113 109 126 131 115 109 Heimbetreuung mit Außenwohnbereich Ambulante Versorgung (nur Verbund Gemeindenahe Psychiatrie) Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Einweisungen nach SächsPsychKG Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 121 Die Leistungs- und Versorgungsübersicht zeigt die Klientenzahlen für das Jahr 2014 im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013 in den beiden Hauptbereichen komplementäre und ambulante Versorgung. In der Institutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie erfolgten 2014 durch eine stabilere ärztliche Besetzung der Ambulanz mehr Behandlungen als in den Vorjahren. Der Sozialpsychiatrische Dienst dieser Einrichtung hat im Jahr 2014 mit 2.062 psychisch kranken Menschen mehr Klienten erreicht als in den Vorjahren. Die Psychosozialen Gemeindezentren wurden 2014 von 1.707 Klienten aufgesucht. Die Gemeindezentren betreuten täglich (viele davon auch an Wochenenden und Feiertagen) im Durchschnitt 200 Personen. Den dort angebotenen lebensnahen Hilfen zur Tagesstrukturierung, Betreuung und Beratung kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie bilden das Zentrum der komplementären Hilfeangebote und sind so strukturiert, dass Menschen mit psychischen Störungen möglichst wenig auf institutionelle Angebote zurückgreifen müssen. Im Bereich der Heimbetreuung bleibt die Platzzahl mit 96 Plätzen in Leipzig konstant. Nur die Platzzahl im Außenwohnbereich ist in den letzten Jahren – auf 72 Plätze – angestiegen, so dass 168 stationäre Plätze vorgehalten wurden. Die in etwa konstante Klientenzahl (2014: 189 Klienten, 2013: 181 Klienten – bei gleichbleibendem Platzangebot von 173) verweist darauf, dass im Berichtsjahr weniger Klienten zwischen den Hilfeformen gewechselt haben, als in den Vorjahren. Im Bereich ambulant betreutes Wohnen stieg sowohl die Platz- (2013: 486; 2014: 506) als auch die Klientenzahl (2013: 569; 2014: 618) weiter an und zeigt, dass der Bedarf in diesem Bereich weiter ungebrochen ansteigt, immer mehr psychisch kranke Menschen auf diese Hilfen angewiesen sind und zugleich diese Hilfeform dem Unterstützungsbedarf der Klienten (ambulant, in der eigenen Wohnung) am ehesten gerecht wird. Karte 11.2 Standorte des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie 2014 Standorte des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie 2013 1 Eitingonstraße 12, 04105 Leipzig (Standort Nord-West, Nord, Mitte) Tel. 0341 35534400, Fax 0341 35534451 2 Kieler Straße 65, 04357 Leipzig (Standort Nord-Ost) Tel. 0341 2318930, Fax 0341 23189322 3 Schönbachstraße 2, 04299 Leipzig (Standort Ost/Süd-Ost/Süd) Tel. 0341 8692060, Fax 0341 86920650 4 Friesenstraße 8, 04177 Leipzig (Standort Südwest/Alt-West) Tel. 0341 4442220, Fax 0341 4442223 5 Potschkaustraße 50, 04209 Leipzig (Standort Grünau) Tel. 0341 4153890, Fax 0341 41538950 Seehausen Lindentha l PlaußigPortitz Wiederitzsch Mockau-Nord Thekla LützschenaStahmeln GohlisNord Möckern Wahren BöhlitzEhrenberg Leutzsch 2 MockauGohlisSüd Mitte Eutritzsch SchönefeldGohlis-Süd Zentrum- SchönefeldOst Nord Abtnaundorf Heiterblick 1 Paunsdorf Sellerhausen ZentrumZentrumAltlindena Nordwest 1 2 - Stünz Ost Burghausen u Zentrum ZentrumRückmarsdorf Engelsdorf AngerNeulindena West Crottendorf u ZentrumLindena ReudnitzSchönau Mölkau Süd u Thonberg Miltitz Plagwitz GrünauGrünauBaalsdorf SchleußigSüdvorstadtZentrumNord Grünau- Ost Südost Mitte Kleinzschoche Stötteritz Grünaur MarienLausen- Siedlung Connewitz brunn Grünau Holzhause Probstheida n Lößnig Großzschocher 4 3 AlthenKleinpösn a 5 Meusdorf Dölitz-Dösen Knautkleeberg - Knauthain 1 NeustadtNeuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundor f Liebertwolkwit z Stadtgrenze Stadtbezirk Ortsteil Kilometer 0 4 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2014 11.2.2 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig Der Sozialpsychiatrische Dienst – als kommunale Pflichtaufgabe nach SächsPsychKG – ist in Leipzig in den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie integriert, weshalb hoheitliche soziale Aufgaben mit Behandlungsangeboten (in Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen) verknüpft werden können. Ca. ein Viertel der angebotenen Leistungen des Dienstes werden „aufsuchend“ erbracht. Nicht selten ist der Sozialpsychiatrische Dienst der einzige Bezugspunkt für völlig in krankheitsbedingter Isolation lebende Menschen. Schwerpunkt der Arbeitsweise des Dienstes ist die schon im Namen verankerte „Gemeindenähe“, die Leipziger Bür- 122 Sozialreport Leipzig 2015 gerinnen und Bürgern weite Wege erspart. Die Standorte des Verbundes sind so verteilt, dass in jedem Stadtgebiet ein Angebot gut erreichbar ist (vgl. Karte zu den Standorten des Sozialpsychiatrischen Dienstes). In der Mehrzahl werden im Leipziger Sozialpsychiatrischen Dienst chronisch psychisch kranke Menschen, die schwere Erkrankungen wie Schizophrenie, schizotype, wahnhafte bzw. affektive Störungen und schwere Persönlichkeitsstörungen haben, betreut und begleitet. Fast alle Klientinnen und Klienten leben in einer eigenen Wohnung, 50 % leben allein und werden – wegen der Gefahr der Isolierung – auch oft zu Hause betreut oder in tagesstrukturierende Angebote integriert. Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit des Dienstes bildet die Betreuung junger Menschen von 17 bis 27 Jahre. 2014 wurden stadtweit 169 Klientinnen und Klienten dieser Altersgruppe betreut (2013: 187). Neben der Sicherung einer stabilen therapeutischen Begleitung ist immer auch der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sehr hoch. Dies zeigt sich nicht zuletzt am hohen Anteil junger Menschen, die arbeitslos sind (2014: 69 %). 11.2.3 Ausgewählte Schwerpunkte der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit im Bereich Psychiatrie In der ambulanten und komplementären Versorgung setzt die Stadt – wegen der Bedeutung der Partizipation für Betroffene und Angehörige – Schwerpunkte bei der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit. Hierzu zählt auch das Psychoseseminar, dessen Ausstrahlung inzwischen weit über die Stadt Leipzig hinausgeht. 11.2.3.1 Selbsthilfe Eine besondere Bedeutung in der psychiatrischen Versorgung kommt der Selbsthilfe zu. Ohne diese Angebote ist eine gute und moderne ambulante Nachsorge nicht möglich. Insgesamt 65 Selbsthilfegruppen wurden 2014 im Bereich Psychiatrie durch die Stadt Leipzig und vom Land gefördert. 11.2.3.2 Betroffenen- und Angehörigenbeteiligung Betroffene und Angehörige werden in alle wesentlichen Bereiche der psychiatrischen Versorgung aktiv einbezogen. Im wichtigsten Fachgremium der Stadt, dem Psychiatriebeirat, sind Betroffene und Angehörige aktiv beteiligt. Eine Besonderheit der Leipziger Versorgung ist, dass sich aus der Selbsthilfe heraus zwei Vereine gegründet haben, Durchblick e. V. für Psychiatrieerfahrene und WEGE e. V. für Angehörige, die mittlerweile unverzichtbare Anteile in der komplementären Versorgung übernehmen. Partizipative Arbeit zeigt sich auch in den regelmäßig stattfindenden Hausversammlungen in den Gemeindezentren. Dabei treffen sich die Nutzer der Einrichtungen und nehmen Einfluss auf die Ausgestaltung der Angebote. 2014 fanden über 100 Hausversammlungen statt, an denen sich jeweils 15 bis 20 Nutzer beteiligten. In vielen Fällen werden auch Angehörige in diese Arbeit einbezogen. Angehörige von psychisch erkrankten Menschen haben oft einen guten Einfluss auf mögliche Behandlungserfolge, andererseits benötigen sie Entlastung und Unterstützung. Wachsende Bedeutung kommt dabei dem Leipziger Psychoseseminar, einem „Trialog“ zwischen Mitarbeitern der Psychiatrie, Angehörigen und Betroffenen, zu. Er trägt dazu bei, Vorurteile zwischen allen Beteiligten abzubauen und ein besseres gegenseitiges Verständnis zu fördern. Am Psychoseseminar nehmen mehr als 30 Personen teil. 11.3 Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Vielzahl von Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) von 1991 wahr. Zum Leistungsspektrum gehören auch Beratungs-, Versorgungs- und Hilfsangebote für die Leipzigerinnen und Leipziger, von denen einige exemplarisch aufgeführt werden. 11.3.1 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 19) bietet das Gesundheitsamt bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen an. Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle bilden die anonyme, individuelle Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, verbunden mit dem Angebot eines HIV-Testes. Untersuchungsangebote auf sexuell übertragbare Krankheiten zielen vor Sozialreport Leipzig 2015 123 allem auf besonders gefährdete Gruppen (Männer, die Sex mit Männern haben und Personen in der Sexarbeit). Die aufsuchende Sozialarbeit im Bereich Prostitution bietet ein zusätzliches, besonders niedrigschwelliges Präventionsangebot für diese Gruppe. Tabelle 11.12 Leistungen der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS von 2005 bis 2014 2005 2010 2011 2012 2013 2014 Beratungen 3.594 4.206 4.411 4.601 4.900 4.938 Untersuchungen/Diagnostik 2.588 2.779 2.853 2.732 2.904 2.777 HIV-Tests 1.907 2.203 2.270 2.158 2.225 2.337 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2015 Die Zahl der Beratungen nahm in den vergangen Jahren kontinuierlich zu. Die Anzahl der Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten und HIV-Testungen bleibt trotz jährlicher Schwankungen auf einem ähnlichen Niveau. 11.3.2 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle (SKIS) Selbsthilfegruppen und -vereine sind für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung, um Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Probleme besser bewältigen zu können. Informationen bekommen, andere Lösungen und neue Ideen finden, Unterstützung und Hilfe erhalten, sich gegenseitig beistehen, sich engagieren, neue Menschen kennen lernen - das macht Selbsthilfe aus. Leipzig verfügt mittlerweile über etwa 300 Selbsthilfegruppen und -vereine zu vielen sozialen und gesundheitsbezogenen Themen. Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten nutzen deren Erfahrungswissen. Sie lernen in der Selbsthilfe wieder aktiv mit Problemen und Belastungen umzugehen und mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Vorwiegend wenden sich Betroffene selbst mit ihren Anliegen an die SKIS. Aber auch Angehörige, behandelnde Ärzte und Psychotherapeuten oder medizinische und soziale Einrichtungen informieren sich über die Selbsthilfeangebote in Leipzig. Neben der Beratung und Vermittlung von Hilfesuchenden nimmt die Unterstützung von Gründungsinitiativen und bestehenden Selbsthilfegruppen breiten Raum ein. Von der Raumsuche, über das Bekanntmachen in der Öffentlichkeit bis zu Weiterbildungen zur besseren Bewältigung des ehrenamtlichen Engagements wird das Angebot der SKIS intensiv in Anspruch genommen. Tabelle 11.13 Ausgewählte Leistungen der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle 2010 bis 2014 2010 Kontakte 2011 2012 2013 2014 904 1.052 1.664 1.752 1.660 320 291 561 711 705 Beratungen 541 458 874 852 663 Vermittlung 475 517 1.038 1.311 1.283 364 344 653 668 649 darunter mit Selbsthilfegruppen darunter in Selbsthilfegruppen Quelle: Gesundheitsamt 11.3.3 Sozialreport Leipzig 2015 Schwangeren- und Familienberatung Die Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist eine von sieben in der Stadt Leipzig. Die anderen sechs befinden sich in freier Trägerschaft. Das Beratungsangebot der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle umfasst sowohl Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB i.V. §§ 5 u. 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (mit Beratungs- 124 Sozialreport Leipzig 2015 schein), als auch Beratung, Information und ggf. Begleitung während und nach der Schwangerschaft nach § 2 SchKG. Dabei sind die wichtigsten Themen finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und der Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Leistungen nach dem SGB II), finanzielle Hilfen bei der Erstausstattung für das Kind, Fragen zu Pränataldiagnostik und zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in die Elternrolle einzufinden. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Einzel- und Paarberatung in Lebenssituationen an, wo die eigenen Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr ausreichen. Im Jahr 2014 wurden 770 Klientinnen beraten. Da im Bereich Schwangerschaftsberatung viele Frauen komplexe Problemlagen haben, werden diese im Lauf der Schwangerschaft und der Nachsorge mehrfach beraten. Insgesamt wurden im Jahr 2014 somit 1.174 Beratungen durchgeführt. Tabelle 11.14 Leistungen der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle 2005 bis 2014 2005 Beratungsfälle darunter Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle 2010 2011 2012 2014 1.307 589 678 632 682 770 285 320 319 309 351 362 Quelle: Gesundheitsamt 11.3.4 2013 Sozialreport Leipzig 2015 Familienhebammen Im Jahr 2014 wurden 152 Anfragen an das Projekt „Familienhebammen“ gerichtet. In 82,0 % der Fälle wurde den Familien die Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten, was eine leichte Steigerung um (2,0 %) im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Anfragen wurden sowohl den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe (ASD 26,0 %, PAAT 5,0 %), den Schwangerschaftskonfliktberatungen (10 %), Vertretern des Gesundheitswesen (14,0 %) als auch von der Zielgruppe selbst und deren Angehörigen (45,0 %) gestellt. Das Selbstmeldeverhalten der Familien direkt an das Projekt hat sich 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 13,0% erhöht. Wie auch im Jahr 2013 wurden Familienhebammen besonders häufig bei Familien im Leipziger Osten und Westen eingesetzt. Tabelle 11.5 Anfragen und Begleitung durch Familienhebammen 2013 und 2014 2. Halbjahr 2013 2014 Anfragen 79 152 Familienbegleitung 63 125 Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 125 12. Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern Zusammenfassung Im Planjahr 2015 waren für Aufwendungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt und Gesundheitsamt 830,6 Mio. € vorgesehen. Das sind 57 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig. Die Aufwendungen sind im Vergleich zu 2014 weiter gestiegen. Dies geht vor allem auf steigende Ausgaben für den Bereich der Kindertageseinrichtungen aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und eine wachsende Inanspruchnahme durch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zurück. Der kostenintensivste Aufgabenbereich sind die Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege mit der Übernahme der Elternbeiträge. Dafür wurden 2015 im Ergebnishaushalt 246,9 Mio. € bereitgestellt. Das Aufgabenfeld Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II verzeichnete im Haushaltsplan 2015 die zweithöchsten Aufwendungen in Höhe von 184,0 Mio. €. Für Schulträgeraufgaben wurden im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 78,7 Mio. € eingeplant. Im Jahr 2014 wurden für Aufgaben der Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitsförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Leipzig Zuwendungen in Höhe von 13 Mio. € an Vereine und Verbände bewilligt. 12.1 Aufwendungen17 für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig Für das Haushaltsjahr 2015 wurden in der Stadt Leipzig 830,6 Mio. € für sozialpolitische Aufgaben bereitgestellt. Das entspricht 57 % des Gesamthaushaltes der Stadt. 100 57% 830,6 60% 50% 631,8 733,5 683,3 688,6 536,3 40% 246,9 204,4 30% 219,2 622,3 161,6 76,7 200 490,8 400 381,0 Mio. € 500 105,7 584,6 600 491,7 39% 190,1 700 300 50% 50% 800 53% 51% 672,1 54% 765,6 900 20% 10% 0 0% 2000 2005 2010 2012 vorl. RE 2013 vorl. RE 2014 Plan 2015 Haushaltsjahre Aufw endunen für sozialpolitische Aufgaben darunter Aufw endungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernahme von Elternbeiträgen Sonstige Aufw endungen Anteil Aufw and für sozialpolitische Aufgaben Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Anteil Aufwand für sozialpolitische Aufgaben Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig 710,7 Abb. 12.1 Sozialreport Leipzig 2015 Seit dem Jahr 2000 sind die Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben (vor allem Kindertagesbetreuung und Grundsicherung nach SGB II) entsprechend dem Bevölkerungswachstum der Stadt gestiegen (plus 449,6 Mio. €). Für die Kindertagesbetreuung haben sich die Aufwendungen verdreifacht. Dagegen sind die sonstigen städtischen Aufwendungen im gleichen Zeitraum nur um 47,2 Mio. € gestiegen. Im Haushaltsplan 2015 wurden gegenüber dem voraussichtlichem Rechnungsergebnis 2014 (RE 2014) für sozialpolitische Aufgaben 65 Mio. € mehr bereitgestellt. Die sonstigen städtischen Mittel erfuhren 2015 eine Kürzung in Höhe von 40,3 Mio. €. 17 Der Haushalt der Stadt Leipzig teilt sich in einen Finanz- und einen Investionshaushalt. Im Finanzhaushalt der Stadt Leipzig werden Geldzugänge als Erträge und Geldabgänge als Aufwendungen bezeichnet. Im Investitionshaushalt werden Zugänge als Einzahlungen und Abgänge als Auszahlungen bezeichnet. 126 Sozialreport Leipzig 2015 Die mit Abstand höchsten Aufwendungen sind wie in den vergangenen Jahren in dem Aufgabenfeld Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge und in dem Aufgabenfeld Grundsicherung nach den Sozialgesetzbuch (SGB) II zu verzeichnen. Abb. 12.2 Aufwendungen 2013 bis 2015 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder 300 vorl. RE 2013 150 vorl. RE 2014 Plan 2015 183,7 183,8 184,0 200 204,4 219,2 246,9 13,6 13,9 15,0 17,8 17,4 19,5 12,9 18,1 33,0 62,6 61,9 66,7 64,1 68,4 73,0 50 62,7 70,4 76,9 100 76,5 77,3 78,7 Aufwendungen in Mio. € 250 0 Kindertages- Grundeinrichtungen, sicherung Kindertages- nach SGB II pf lege, Übernahme v on Elternbeiträgen Schulträger- Erzieherische Leistungen Umlage Leistungen auf gaben Hilf en nach SGB XII Kommunaler f ür Asy lbeSozialv erband werber Sachsen Jugendarbeit, Öf f entlicher Jugendsozial- Gesundheitsarbeit, Kinder- dienst u. Jugendschutz Aufgabenfelder Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialreport Leipzig 2015 Die wachsenden Ausgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge sind hauptsächlich auf die steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder zurückzuführen. Im Planjahr 2015 wird somit für diesen Aufgabenbereich mit einer weiteren Erhöhung von 27,7 Mio. € gegenüber dem voraussichtlichem Rechnungsergebnis 2014 gerechnet. Tariferhöhungen und Preissteigerungen wirken sich ebenfalls erhöhend auf die Kosten in diesem Leistungsbereich aus. Auch die erhöhten Aufwendungen in den Bereichen Schulträgeraufgaben und Erzieherische Hilfen sind durch die Zunahme der Schülerzahlen und Hilfefälle zu begründen. Die Leistungen für Asylbewerber werden sich lt. Haushaltsplan 2015 fast verdoppeln, was auf die deutlich gestiegene Zahl der aufgenommenen Personen zurückzuführen ist. Bei der Planung der Aufwendungen für die Leistungen nach SGB XII für das Haushaltsjahr 2015 wurde von einer Steigerung von 4,6 Mio. €, wie in den Vorjahren, ausgegangen. Der Zuschuss sind die Aufwendungen gemindert um die Erträge und stellt die eigentliche Belastung der Stadt dar. Insgesamt betrug der geplante Zuschuss im Jahr 2015 für die Ämter des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 556,9 Mio. €. Das war ein Anstieg von 26,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Davon betrafen allein 15,0 Mio. € den Bereich Kindertagesstätten. Auch in anderen Leistungsbereichen wurde von einer Erhöhung des Zuschusses ausgegangen. Dagegen ergab sich bei der Grundsicherung nach SGB II gegenüber dem Vorjahr ein geringer Zuschuss von fast 10 Mio. €. Grund dafür sind hauptsächlich die erhöhten Erträge aus der Umsetzung der Revision nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II im Rahmen der Bundesbeteiligungsquote für das Bildungs- und Teilhabepaket des Jahres 2012. Der Bund erhob gegenüber dem Freistaat Sachsen einen Rückforderungsanspruch für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 18,72 Mio. €, der in drei Teilbeträgen von je 6,2 Mio. € in 2014 verrechnet wurde. Für die Stadt Leipzig wurde ein Rückforderungsanspruch des Bundes aus 2012 in Höhe von 4.5 Mio. € festgelegt. Am 10. März 2015 hat das Bundessozialgericht der Klage der Länder gegen die Aufrechnung stattgegeben (Az.: B 1 AS 1/14 KL). Demnach erhielt die Stadt Leipzig in Umsetzung des o.g. Urteils den im Jahr 2014 einbehaltenen Betrag in Höhe von 4,5 Mio. € zuzüglich Zinsen 0,1 Mio. € zurück. Sozialreport Leipzig 2015 127 Abb. 12.3 Zuschuss 2013 bis 2015 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder 100 vorl. RE 2014 Plan 2015 14,3 14,7 16,5 20 0 Kindertageseinrichtungen, Kindertagespf lege, Übernahme v on Elternbeiträgen GrundErzieherische Schulträger- Umlage Leistungen sicherung Hilf en auf gaben Kommunaler nach SGB XII nach SGB II Sozialv erband Sachsen Jugendarbeit, Öf f entlicher Jugendsozial- Gesundheitsarbeit, Kinder- dienst u. Jugendschutz Leistungen f ür Asy lbewerber Aufgabenfelder Sozialreport Leipzig 2015 Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 12.2 7,2 10,1 11,2 40 11,2 11,3 12,4 47,9 42,9 46,8 67,7 68,2 70,5 60 62,6 61,9 66,7 80 57,9 65,6 72,0 Zuschuss in Mio. € 120 vorl. RE 2013 117,3 124,5 114,7 140 123,3 132,2 147,1 160 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII Abb. 12.4 Entwicklung der Erträge, Aufwendungen und des Zuschusses für Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege einschließlich der Übernahme von Elternbeiträgen 2000 bis 2015 219,2 204,4 147,1 132,2 123,3 109,5 87,05 81,14 80,6 99,81 88,8 72,9 53,8 51,9 35,4 41,3 50 105,7 100 76,7 Mio. € 150 190,1 161,6 200 246,9 250 0 2000 2005 2010 2012 vorl. RE 2013 vorl. RE 2014 Plan 2015 Haushaltsjahre Erträge Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 128 Aufw endungen Zuschuss Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Die Erträge im Bereich Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege setzen sich hauptsächlich aus den Landeszuschüssen und Elternbeiträgen zusammen und haben sich seit 2000 mehr als verdoppelt. Die Aufwendungen hingegen erreichen im Planjahr 2015 das Dreifache. Der Zuschuss der Stadt Leipzig in diesem Leistungsbereich wird im Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich das Vierfache von 2000 erreichen. Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches VIII soll der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege "auf Antrag ganz oder teilweise erlassen" werden, "wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist". Das Landesgesetz "Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG" regelt im § 15, dass für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, Absenkungen vorzusehen sind. Dafür gibt die Stadt Leipzig jährlich mehrere Millionen Euro aus. Abb. 12.5 Entwicklung der Aufwendungen für die Übernahme der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege von 2000 bis 2015 Aufwendungen in Mio. € 25 20 21,0 20,8 18,0 16,7 15 15,4 10 5 11,0 11,3 2005 2010 5,8 0 2000 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 2011 2012 Haushaltsjahr vorl. RE 2013 vorl. RE 2014 Plan 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Mit der steigenden Anzahl der zu betreuenden Kinder erhöhen sich auch die Aufwendungen für die Übernahme der Elternbeiträge aus Ermäßigungen und Absenkungen. Ausgenommen davon war das Haushaltsjahr 2010, weil sich hier die pauschale Finanzierung des beitragsfreien "Schulvorbereitungsjahr" durch den Freistaat Sachsen auswirkte. Mit Wegfall des beitragsfreien "Schulvorbereitungsjahr" im Haushaltsjahr 2011 musste die Stadt diese Ausgaben für die Vorschulkinder wieder im Bereich der Absenkungen und Ermäßigungen selbst übernehmen. Im Jahr 2012 wurden durch die Bundesregierung viele Aktivitäten zur Beschäftigungsförderung unterbreitet. Eltern mit einer Weiterbildung erhalten Kinderbetreuungskosten durch das Jobcenter und werden nicht im Rahmen der Finanzierung der Ermäßigungen der Elternbeiträge gefördert. Mit den Förderprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" und "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014" der Bundes- und Landesregierung konnte in der Stadt Leipzig die Platzkapazität der Kindertageseinrichtungen gesichert und weiter ausgebaut werden. Bis zum 31.12.2013 wurden aus diesen beiden Programmen 118 Maßnahmen umgesetzt. Beantragte und nicht abgerufene Fördermittel aus 2013 konnten unter Zustimmung des Fördermittelgebers ins Jahr 2014 bzw. 2015 übertragen werden. Das Fördermittelprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018" wurde erst 2015 vom Fördermittelgeber beschlossen, so dass in 2015 keine geeigneten und förderfähigen Maßnahmen kurzfristig zur Verfügung standen. Die Fördermittel für dieses Programm werden in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt. Die Drittmittel wurden vorwiegend von den freien Trägern der Jugendhilfe und teilweise auch von privaten Unternehmen bereitgestellt. Mit dem neuen Finanzierungsmodell wird ein Großteil dieser Drittmittel in den darauffolgenden Jahren als Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Ergebnishaushalt den Betreibern der Kindertageseinrichtungen zurückgezahlt. Sozialreport Leipzig 2015 129 Investitionsauszahlungen in Mio. € Abb. 12.6 Entwicklung der Investitionen für Kindertageseinrichtungen von 2012 bis 2015 (Stand 13.01.2016) 35 29,0 30 25 14,7 19,1 20 15 9,1 12,3 9,1 10 9,7 3,9 0,3 2012 vorl. RE 2013 5 5,0 11,9 3,0 2,2 2,2 5,1 2,4 0 vorl. RE 2014 voraussichtl. Ist 2015 Jahre Drittmittel (Stadt Leipzig refinanziert diese über Betriebskosten) Summe Kita Investitionen Fördermittel Eigenmittel Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Abb. 12.7 Sozialreport Leipzig 2015 Entwicklung der Aufwendungen für Erzieherische Hilfen nach SGB VIII von 2000 bis 2015 Aufwendungen erzieherischer Hilfen in Mio. € 70 66,5 60 60,2 50 52,6 40 30 35,4 42,5 44,1 2010 2012 32,1 20 10 0 2000 2005 vorl. RE 2013 vorl. RE 2014 Plan 2015 Haushaltsjahr Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für Erzieherische Hilfen wird vordergründig durch die Anzahl der Hilfefälle bestimmt. Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen sind weitere Einflussfaktoren. Für das Jahr 2015 wurden 66,5 Mio. € für Aufwendungen für Erzieherische Hilfen eingeplant. Seit dem Haushaltsjahr 2000 sind diese um 87,9 % (plus 31,1 Mio. €) gestiegen. In den Jahren 2000 bis 2011 schwankten die jährlichen Aufwendungen. Seit dem Jahr 2012 sind wegen der steigenden Hilfefälle jährlich höhere Aufwendungen zu verzeichnen. Die Erzieherischen Hilfen beinhalten auch die Erziehungsberatungsstellen. Deren jährliche Aufwendungen betrugen in den Jahren 2000 bis 2015 zwischen 1,8 und 2,9 Mio. €. 130 Sozialreport Leipzig 2015 12.3 Schulträgeraufgaben Schulträgeraufgaben beinhalten die Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Schulangebotes, wie Bereitstellung von Schulen, Sicherung der erforderlichen Schulausstattung und des Unterrichtsund Schulbetriebes einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Verwaltungs- und Betriebspersonals. Dafür wurden für 2015 78,7 Mio. € geplant. Für Investitionen in Schulbauten, d.h. für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, aber auch für Instandhaltung, konnten seit 2008 die Mittel deutlich erhöht werden. 2009 bis 2011 wurden viele Investitionen durch Fördermittel aus dem Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes (Konjunkturpaket II) umgesetzt. Im Rahmen des Schulhausbauprogramms des Freistaates Sachsen erhielt die Stadt Leipzig für Investitionen sowie für Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte 2013 bis 2014 Zuwendungsbescheide für 59 Maßnahmen in Höhe von 32 Mio. € mit einem Bauvolumen von 82,8 Mio. €, die vereinzelt auch 2015 fortgeführt werden. Aus den EFRE18-Fördermitteln 2013, welche auch zum Schulhausbauprogramm gehören, wurden weitere sechs Baumaßnahmen an Berufsschulzentren in Höhe von 4,7 Mio. € mit 1,9 Mio. € Förderung beschieden. Zwei weitere Fördermittelbescheide Schulische Infrastruktur mit einem Bauvolumen in Höhe von 39,2 Mio. € mit anteilig 13,6 Mio. € Fördermitteln sowie zwei Bescheide zu Städtebaufördermitteln mit einem Bauvolumen in Höhe von 4,2 Mio. € mit anteilig 2,9 Mio. € Fördermitteln sind bis 2017 umzusetzen. Abb. 12.8 Investitionen in Schulbau 2000 bis 2015 40 6,4 Bauinvestitionen in Schulen in Mio. € 35 24,7 21,6 19,2 30 12,3 32,7 25 24,6 20 15 10 5 1,7 8,7 12,6 12,8 2010 2012 11,0 2,1 3,8 0 2000 2005 2013 2014 Plan 2015 Jahre Fördermittel Eigenmittel Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 12.4 Sozialreport Leipzig 2015 Leistungen der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II beanspruchen bei den Aufwendungen und Zuschüssen den zweithöchsten Anteil des Sozialbudget. Die Aufwendungen und der damit verbundene Zuschuss sind u.a. durch Erhöhung der durchschnittlichen Aufwendungen pro Bedarfsgemeinschaft gegenüber 2013 von 290 € auf 294 € gestiegen, wobei die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 43.392 auf 42.772 gesunken ist. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gemäß § 46, Abs. 6 SGB II orientiert sich an den tatsächlichen Aufwendungen und wird maßgeblich von der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften bundesweit geprägt. Für die Planung 2014 wurde ein Bundesanteil in Höhe von 33,4 % zu Grunde gelegt. 2013 waren es 33,4 %. Am 21.08.2014 wurde die Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 verkündet. Daraus wurde für das Jahr 2014 ein länderspezifischer Wert von 3,1 % für den Freistaat Sachsen abgeleitet. Ab dem 01.06.2014 ergab sich damit für den Freistaat Sachsen ein Beteiligungssatz des Bundes an den Leistungen 18 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Sozialreport Leipzig 2015 131 für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe von 30,7 % (Plan 33,4 % = 2,7 % weniger) und bedeutet somit Mindererträge im Jahr 2014 von ca. 3,9 Mio. €. Abb. 12.9 Erträge und Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem Sozialgesetzbuch II (ohne Verwaltungsaufwendungen Jobcenter) 144,6 140 120 100 124,5 117,4 110,4 103,7 184,0 183,8 160,6 160 180,1 180 183,7 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II in Mio. € 200 117,4 114,7 20 69,3 66,4 36,1 40 40,9 60 66,3 69,6 80 0 2005 2010 2012 vorl. RE 2013 vorl. RE 2014 Plan 2015 Jahr Erträge Aufw endungen Zuschuss Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Die Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beinhalten u.a. folgende Leistungen: Sonstige Leistungen nach § 22 SGB II: • Wohnungsbeschaffungskosten • Umzugskosten • Mietkautionen • Mietschulden (Übernahme als Darlehen) Einmalige Leistungen nach § 23 SGB II • Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte • Erstausstattung Bekleidung einschl. Schwangerschaft und Geburt Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II • Betreuung minderjähriger und behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen • Schuldnerberatung • psychosoziale Betreuung • Suchtberatung • Übernahme von Energie- und Mietschulden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst dabei einen Zuschuss für Schul- bzw. Mittagessen in Kindertagesstätten, Klassenfahrten (somit Verschiebung der Ausgaben für Klassenfahrten aus § 23 SGB II), eintägige Schul- und Kindertagesstättenausflüge, Schulmaterial, Teilhabeleistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (u. a. Mitgliedsbeiträge, Teilnahme an organisierten Freizeiten) sowie bei Bedarf die Übernahme von Lernförderung oder Schülerbeförderung zur weiterführenden Schule. 132 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 12.10 Entwicklung ausgewählter einmaliger Leistungen und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II 2,9 Bildung und Teilhabe 2,5 Leistungen 2,3 Erstausstattung Wohnung 2,1 3,7 2,7 2,5 2,5 1,2 1,1 1,1 1,1 Erstausstattung Bekleidung Wohnbeschaffungskosten, Mietkautionen, Umzugskosten 0,8 0 1,1 1,0 0,5 1,6 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 Mio.€ 2012 vorl. RE 2013 vorl. RE 2014 Plan 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Quelle: Sozialamt 12.5 Zuwendungen an Vereine Abb. 12.11 Bewilligte Zuwendungen an Vereine in den Jahren 2013 und 2014 9,3 Bereiche Jugend, Familie und Bildung 9,8 3,5 Soziales 3,3 0,3 Gesundheit 0,4 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 bewilligte Zuwendungen in Mio. € 2013 Quelle: Zuwendungeberichte der Stadt Leipzig f ür die Haushaltsjahre 2013 und 2014 2014 Sozialreport Leipzig 2015 Für sozialpolitische Aufgaben werden an Vereine Zuwendungen gemäß folgender Förderrichtlinien bewilligt: • Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe, • Richtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung freier Träger und Selbsthilfegruppen der Sozialhilfe sowie • Fachförderrichtlinie für das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen. 2014 wurden Zuwendungen in Höhe von 13,1 Mio. € ausgereicht. Im Bereich Jugend, Familie und Bildung werden die meisten Mittel bewilligt. Die Verringerung der Zuwendungen zum Vorjahr in diesem Bereich und im Bereich Gesundheit resultieren aus Änderungen der Finanzierungsform. So wurden z. B. mit den Vereinen zur Erfüllung sozialpolitischer Aufgaben Leistungsvereinbarungen getroffen anstatt diese nach Förderrichtlinien zu fördern. Sozialreport Leipzig 2015 133 13. Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig Zusammenfassung Im Jahr 2015 hat die Stadt Leipzig 4.230 Asylsuchende aufgenommen und 748 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in Obhut genommen. Die Asylsuchenden, die 2015 nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 27 verschiedenen Ländern. Die meisten Menschen (1.568) kamen aus Syrien. Zum 31.12.2015 waren 1.550 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r verfügten, 2.982 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung, 642 Personen über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, 5.066 geflüchtete Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis und 1.553 über eine Niederlassungserlaubnis. Zum 31.12.2015 gab es 5.233 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Von den Personen, die im Dezember 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, lebten 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 54 % einen eigenen Mietvertrag und 46 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. Zum 31.12.2015 standen 4.224 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Unterkünfte sind über die Stadt verteilt. Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen standen zum für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung und 107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII. An einem von der Stadt Leipzig finanzierten 200 Unterrichtsstunden umfassenden Deutsch- oder Alphabetisierungskurs an der Volkshochschule Leipzig nahmen 2015 insgesamt 624 Personen teil. 1.377 Teilnehmer/innen besuchten an der Volkshochschule einen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs. Insgesamt 4.585 leistungsberechtigte Personen mit dem Merkmal „Asylzugangsstaaten“ wurden im Oktober 2015 durch das Jobcenter registriert. 3.976 Personen waren erwerbsfähig. Von diesen Personen verfügten 13,4 % über eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung und 15,5 % über eine akademische Ausbildung. 69,5 % verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung und 10,8 % auch nicht über einen Schulabschluss. Im Bereich Sport und Kultur wurden 2015 vielfältige Angebote zur Integration von Flüchtlingen unterbreitet. Seit Beginn des Programms „Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge“ im Jahr 2014 wurden bis zum 31.12.2015 mehr als 300 Individualpatenschaften vermittelt und betreut. 13.1 Gesetzliche Grundlagen Die Aufnahme von geflüchteten Menschen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf der Grundlage verschiedener internationaler und völkerrechtlicher Verträge sowie europarechtlicher Verordnungen und Richtlinien. Zudem ist im Artikel 16a des Grundgesetzes das Asylrecht als Grundrecht verankert. Das Flüchtlingsrecht in Deutschland wird im wesentlichen durch das Asylgesetz und das Aufenthaltsgesetz ausgestaltet. Das Asylgesetz regelt das Asylverfahren. Das Aufenthaltsgesetz beschreibt die Grundlagen für die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Höhe und Form von Leistungen, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Ansonsten werden bei Bedarf Leistungen nach SGB II, III oder XII gewährt. Das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt in Sachsen die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden nach dem Asylgesetz und die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII. 13.2 Begriffsklärung Als Oberbegriff für Menschen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, hat sich der Begriff „Flüchtling“ oder „Geflüchtete/r“ durchgesetzt. Gemeint ist eine Person, die ihre Heimat verlassen hat: 134 Sozialreport Leipzig 2015 • wegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, • wegen ihrer politischen Überzeugung, • aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, • aufgrund von Krieg, Elend, Armut oder • aufgrund von von Umwelt- und Klimakatastrophen. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention fasst den Begriff des Flüchtlings enger. Elend, Armut, Krieg, Umwelt- und Klimakatastrophen werden nicht in die Definition eingeschlossen. Geflüchtete werden entweder aufgrund bestehender rechtlicher Regelungen direkt von der Bundesrepublik Deutschland aus ihren Heimatländern bzw. den Nachbarstaaten der Krisenregionen aufgenommen (z. B. Kontingent- und Resettlementflüchtlinge) und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis oder kommen als Asylsuchende nach Deutschland. Die Geflüchteten, die in Deutschland ankommen und das Asylverfahren durchlaufen, lassen sich je nach dem Verfahrensstand und Ergebnis des Asylverfahrens in verschiedene Personengruppen unterteilen, mit entsprechenden Rechten und Einschränkungen. Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber auf Grundlage verschiedener Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht und damit verbunden eine Aufenthaltserlaubnis. In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Gruppen Geflüchteter dargestellt. Die gelb hervorgehobenen Personengruppen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fallen in die Zuständigkeit des Sozialamtes. Ausländische Kinder oder Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland kommen und deren Personensorge- noch Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten, sind durch das Jugendamt nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII in Obhut zu nehmen und zu versorgen. Der gerichtlich bestellte Vormund entscheidet, ob ein Asylantrag gestellt wird. Ihnen werden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII gewährt. Für alle Kinder und Jugendlichen besteht Schulpflicht, sobald sie ihren Wohnsitz in einer Kommune haben. Einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gibt es ab dem 1. Lebensjahr. Tabelle 13.1 Geflüchtete nach Aufenthaltstitel § im Aufenthalts gesetz bzw. Asylgesetz Erläuterung Aufenthaltsdokument / Aufenthaltstitel Leistungsberechtigung und Einschränkungen Asylsuchende/r § 63a Asylgesetz Eine Person, die bereits registriert, aber noch keinen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt hat. Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r (BüMA) Asylbewerberleistungsgesetz Asylbewerber/in § 55 Asylgesetz Person, die einen persönlichen Asylantrag gestellt hat und deren Asylverfahren noch andauert. Sozialreport Leipzig 2015 Aufenthaltsgesta – Residenzpflicht bis drei Monate nach Ankunft ttung Nach Zuweisung an die Kommune: – Wohnsitzpflicht – Unterkunft, Lebensunterhalt, Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16. Monat nach § 2 (Leistungsumfang analog dem SGB XII) über das Sozialamt – Eingliederung in Arbeit über die Agentur für Arbeit: – allgemeine Beratung nach § 29 SGB III ab sofort – Eingliederungsleistungen nach SGB III ab 4. Monat – 200-Stunden-Deutschkurs an der Volkshochschule (Berechtigungsschein der Stadt Leipzig) – Integrationskurs BAMF bei guter Bleibeperspektive und verfügbaren Plätzen 135 § im Aufenthalts gesetz bzw. Asylgesetz Aufenthaltsdokument / Aufenthaltstitel Erläuterung Leistungsberechtigung und Einschränkungen – berufsbezogener Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 Aufenthalts gesetz völkerrechtliche oder humanitäre Gründe oder politische Interessen der Bundesrepublik Deutschland Aufenthaltserlau bnis – wenn eine Aufenthaltserlaubnis wegen Krieg im Heimatland erteilt wurde: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über das Sozialamt (siehe Asylbewerber/in) – sonstige Personen: Leistungen nach SGB II über das Jobcenter (siehe § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) § 23 Abs. 2 Aufenthalts gesetz besondere politische Interessen der Bundesrepublik Deutschland: – syrische Bürgerkriegsflüchtlinge – jüdische Kontingentflüchtlinge Aufenthaltserlau bnis für zwei Jahre (Syrer) oder für drei Jahre bzw. Niederlassungserlaubnis (jüdische Kontingentflüchtli nge – Unterkunft, Lebensunterhalt, Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe nach SGB II über das Jobcenter oder SGB XII über das Sozialamt – Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. SGB II – Integrationskurs BAMF – berufsbezogene Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) § 23 Abs. 4 Aufenthalts gesetz Neuansiedlung von Schutzsuchenden Person, die über das sogenannte Resettlement-Verfahren des UNHCR in die Bundesrepublik kommt, da eine Rückkehr in das Herkunftsland und eine Integration im Zufluchtsstaat, in dem sie bislang lebte in absehbarer Zeit ausgeschlossen ist. Aufenthaltserlau bnis für drei Jahre, danach Niederlassungse rlaubnis § 23a Aufenthalts gesetz Aufenthaltserlau Härtefall bnis Person, die vollziehbar ausreisepflichtig ist und der aufgrund eines Härtefallersuchens ein Aufenthalt gewährt wird. § 24 Aufenthalts gesetz zum vorübergehenden Schutz Person, die aufgrund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird. Aufenthaltserlau bnis für Dauer des Schutzes – Unterkunft, Lebensunterhalt, Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16. Monat nach § 2 (Leistungsumfang analog dem SGB XII) über das Sozialamt – Eingliederung in Arbeit über die Agentur für Arbeit: – allgemeine Beratung nach § 29 SGB III ab sofort – Eingliederungsleistungen nach SGB III ab 4. Monat – 200-Stunden-Deutschkurs an der Volkshochschule (Berechtigungsschein der Stadt Leipzig) – Integrationskurs BAMF bei guter Bleibeperspektive und verfügbaren Plätzen – berufsbezogener Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat § 25 Abs. 1 Aufenthalts gesetz Anerkennung Asylberechtigung Person, der nach Artikel 16a Grundgesetz als politisch Verfolgte/r Asyl gewährt wird. Aufenthaltserlau bnis für drei Jahre, danach Niederlassungserlaubnis – Unterkunft, Lebensunterhalt, Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe nach SGB II über das Jobcenter oder SGB XII über das Sozialamt – Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. SGB II – Integrationskurs BAMF – berufsbezogene Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) § 25 Abs. 2, Anerkennung Flüchtlingsschutz Satz 1 Person, die nach § 3 Abs. 1 Alternative Asylverfahrensgesetz als Flücht- 136 Aufenthaltserlau bnis für drei Jahre, danach Sozialreport Leipzig 2015 § im Aufenthalts gesetz bzw. Asylgesetz Erläuterung Aufenthaltsdokument / Aufenthaltstitel Leistungsberechtigung und Einschränkungen 1 Aufenthalts gesetz ling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurde. Niederlassungse rlaubnis § 25 Abs. 2, Satz 1, Alternative 2 Aufenthalts gesetz Anerkennung subsidiärer Schutz Person, der weder Asylberechtigung noch Flüchtlingsschutz zuerkannt wird, der im Herkunftsland jedoch ernsthafter Schaden (z. B. Todesstrafe, Folter) droht. Aufenthaltserlau bnis für ein Jahr (Verlängerung für zwei weitere Jahre möglich), danach Niederlassungserlaubnis § 25 Abs. 3 Aufenthalts gesetz Aufenthaltserlau Abschiebungsverbot Person, der weder bnis für ein Jahr Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz noch subsidiärer Schutz zuerkannt wird, deren Abschiebung aber nicht vollzogen wird, weil bei Rückkehr in das Herkunftsland eine erhebliche Gefahr (z. B. Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung) droht. § 25 Abs. 4 Aufenthalts gesetz Aufenthaltserlau dringende humanitäre oder bnis persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Person, deren Anwesenheit im Bundesgebiet erforderlich ist (z. B. Zeuge in Strafverfahren). – Unterkunft, Lebensunterhalt, Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16. Monat nach § 2 (Leistungsumfang analog dem SGB XII) über das Sozialamt – Eingliederung in Arbeit über die Agentur für Arbeit: – allgemeine Beratung nach § 29 SGB III ab sofort – Eingliederungsleistungen nach SGB III ab 4. Monat – 200-Stunden-Deutschkurs an der Volkshochschule (Berechtigungsschein der Stadt Leipzig) – Integrationskurs BAMF bei guter Bleibeperspektive und verfügbaren Plätzen – berufsbezogener Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat § 25 Abs. 5 Aufenthalts gesetz Ausreisehindernisse entfallen in Aufenthaltserlau absehbarer Zeit nicht bnis Person, deren Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist und die unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. SGB II oder XII bzw. Asylbewerberleistungsgesetz, wenn Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt § 25a Aufenthalts gesetz gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende Person, die seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält mit erfolgreichem Schulbesuch (Antrag muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt sein) – Unterkunft, Lebensunterhalt, Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe nach SGB II über das Jobcenter oder SGB XII über das Sozialamt – Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. SGB II – berufsbezogene Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) § 25b Aufenthalts gesetz nachhaltige Integration Geduldeter Aufenthaltserlau Person, die seit mindestens acht bnis Jahren (mit Kind: sechs Jahre) ununterbrochen, geduldet, gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhält und gute Integration vorweist. Sozialreport Leipzig 2015 Aufenthaltserlau bnis 137 § im Aufenthalts gesetz bzw. Asylgesetz Erläuterung Aufenthaltsdokument / Aufenthaltstitel Leistungsberechtigung und Einschränkungen Person mit Duldung § 60a Aufenthalts gesetz 13.3 Duldung Duldung Person ohne Aufenthaltserlaubnis, die vollziehbar ausreisepflichtig ist, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z. B. keine Reisefähigkeit durch Krankheit) vorübergehend ausgesetzt ist. – Wohnsitzpflicht – Unterkunft, Lebensunterhalt, Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16. Monat nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (Leistungsumfang analog dem SGB XII) über das Sozialamt, insofern die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst wurde – Eingliederung in Arbeit über die Agentur für Arbeit, wenn Beschäftigungserlaubnis vorliegt – allgemeine Beratung nach § 29 SGB III – Vermittlung in künftige Ausbildung – Eingliederungsleistungen nach SGB III ab 4. Monat – 200-Stunden-Deutschkurs an der Volkshochschule (Stadt Leipzig) – Integrationskurs nur im Ausnahmefall (wenn Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz) – berufsbezogene Sprachförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat, wenn Beschäftigungserlaubnis vorliegt Einreise Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht. Insgesamt 1.091.894 Zugänge wurden 2015 im IT-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) registriert. Dabei können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da im Jahr 2015 nicht alle Einreisenden erkennungsdienstlich behandelt und ebenso nicht alle persönlichen Daten erfasst wurden. 13.4 Asylverfahren 13.4.1 Asylanträge Im Jahr 2015 wurden 476.649 Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen genommen. Davon waren 441.899 Erstanträge und 34.750 Folgeanträge. Die Mehrzahl der Anträge, 34,1 %, wurden von Personen aus Syrien gestellt. 13.4.2 Entscheidungen über Asylanträge Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde 2015 zu bundesweit 282.726 Asylanträgen eine Entscheidung getroffen. Davon wurde in 140.915 Fällen ein Bleiberecht ausgesprochen. Die Gesamtschutzquote betrug damit 49,8 %. In 91.514 Fällen (32,4 %) erfolgte eine Ablehnung des Asylantrages. 138 Sozialreport Leipzig 2015 Abb. 13.1 19 Der Ablauf des deutschen Asylverfahrens19 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Sozialreport Leipzig 2015 139 Tabelle 13.2 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Asylanträge im Jahr 2015 Anzahl Entscheidungen über Asylanträge Anteil in % 282.726 100 140.915 49,8 2.029 0,72 135.107 47,79 Gewährung subsidiärer Schutz gemäß § 4 Abs. 1 Asylgesetz 1.707 0,6 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5/7 Aufenthaltsgesetz 2.072 0,73 Ablehnungen 91.514 32,37 sonstige Verfahrenserledigungen 50.297 17,79 davon: Gesamtschutzquote davon: Anerkennung als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a Grundgesetz Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz (ohne Asylberechtigte) Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Sozialreport Leipzig 2015 Für in Leipzig lebende Asylbewerber entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2015 in 1.227 Fällen positiv20: 5 Anträge wurden mit einer Anerkennung als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a Grundgesetz beschieden, 1.203 Anträge mit einer Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz, 12 Anträge mit der Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Abs. 1 Asylgesetz und 7 Anträge mit der Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5/7 Aufenthaltsgesetz. 13.5 Verteilung von Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Länder und Kommunen 13.5.1 Verteilung vom Bund auf die Länder Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. 13.5.2 Verteilung vom Freistaat Sachsen auf die Stadt Leipzig In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2015 bei 13,24 %. 13.6 Erstaufnahme durch den Freistaat Sachsen in Leipzig Asylsuchende, die nach Sachsen verteilt werden, werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen untergebracht und versorgt. Während der Dauer des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen, werden die Asylsuchenden durch die Zentrale Ausländerbehörde in Sachsen registriert, es erfolgt eine medizinische Erstuntersuchung und in der Regel die Registrierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In der Regel werden Asylsuchende durch das Land erst nach der Registrierung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Aufgrund der hohen Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, wurde von diesem Verfahren aber 2015 abgewichen und die Asylsuchenden bereits vor der Registrierung auf die Kommunen verteilt. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten verbleiben bis zum Abschluss des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates. 20 Zu den Ablehnungen und sonstigen Verfahrenserledigungen liegen für Leipzig keine Daten vor. 140 Sozialreport Leipzig 2015 13.6.1 Erstaufnahmeeinrichtungen in Leipzig In Leipzig gab es zum 31.12.2015 insgesamt sieben Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen mit einer Gesamtkapazität von 5.209 Plätzen. Tabelle 13.3 Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig zum 31.12.2015 Objekt Adresse Kapazität Neue Messe Leipzig, Ausstellungsfreigelände Messe-Allee 1 1.700 Mockau I Graf-Zeppeliner-Ring 15 1.300 General-Olbricht-Kaserne Landsberger Straße 133 500 Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 430 Ernst-Grube-Halle Jahnallee 59a 420 Studienakademie Schönauer Straße 113a 420 Soccerhalle Markranstädter Straße 439 Summe 5.209 Quelle: Landesdirektion Sachsen 13.6.2 Sozialreport Leipzig 2015 Medizinische Erstuntersuchung in Leipzig Seit dem 23.10.2015 führt das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen die medizinische Erstuntersuchung von Personen durch, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes leben. Im Rahmen der Erstuntersuchung werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden können und zum Immunisierungsstand. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder eine andere übertragbare Infektionskrankheit, wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum „St. Georg“ weiter verfolgt. Bis zum 31.12.2015 wurden insgesamt 5.229 Personen untersucht. Bei den untersuchten Asylsuchenden wurden bislang eine Erkrankung mit Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und sechs Tuberkuloseerkrankungen festgestellt. Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 % gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden teilweise besser geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden. 13.7 Aufnahme durch die Stadt Leipzig Die Stadt Leipzig ist nach § 2 Abs. 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz untere Unterbringungsbehörde für die Aufnahme von Ausländern und danach gemäß Abs. 4 verpflichtet, die ihr zugeteilten Personen aufzunehmen. Die Aufgabe ist als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen und das Weisungsrecht ist unbeschränkt. Sozialreport Leipzig 2015 141 13.7.1 Neu angekommene Personen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Abb. 13.2 Anzahl der zugewiesenen Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz 2005 bis 2015 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 13.7.1.1 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 0 2012 2013 2014 2015 Jahr Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden 4.230 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies eine Steigerung um 240 %. 13.7.1.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer Abb. 13.3 In Obhut genommene unbegleitete minderjährige Ausländer im Jahr 2015 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 250 Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII 200 Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen 150 100 Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 50 Abgabe an andere Jugendämter 0 07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 12/2015 Monat Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden insgesamt 748 unbegleitete minderjährige Ausländer vom Amt für Jugend, Familie und Bildung in Obhut genommen. In 392 Fällen wurde eine Hilfe beendet und in 136 Fällen schloss sich eine Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII an. In 100 Fällen erfolgte ab November eine Abgabe an andere Jugendämter, da die Stadt Leipzig ihre Aufnahmesoll in Höhe von 434 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern für 2015 bereits erfüllt hatte. 142 Sozialreport Leipzig 2015 Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII Abb. 13.4 Gründe für eine Beendigung der Hilfen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Jahr 2015 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 100 Weiterreise 130 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 126 Familienzusammenführung 28 0 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer vom 01.01. bis 31.12.2015 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2015 In 419 Fällen wurde bis zum 31.12.2015 eine Inobhutnahme beendet. 31 % der Hilfen wurden beendet, weil die jungen Menschen sich weiter auf die Reise begaben. 30 % der Fälle mündeten in eine Hilfe zur Erziehung. In 6 % der Fälle beendete die Volljährigkeit der in Obhut genommenen Person die Hilfe und in 7 % die Zusammenführung mit der Familie. In 24 % aller Fälle wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter umverteilt. 13.7.1.3 Resettlementflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge Im Jahr 2015 wurden 9 Personen über das Resettlement-Bundesaufnahmeprogramm nach § 23 (2) Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Darüber hinaus kamen 40 Spätaussiedler. Jüdische Kontingentflüchtlinge wurden 2015 nicht aufgenommen. 13.7.2 Nationalität Die Asylsuchenden, die 2015 nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 27 verschiedenen Ländern, einige waren staatenlos. Die mit Abstand meisten Menschen, insgesamt 1.568, kamen aus Syrien. Ihre Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast verfünffacht. Deutlich mehr Menschen als noch im Vorjahr kamen aus dem Irak, Afghanistan, Iran und Albanien. Ihre Zahl hat sich zum Vorjahr verzehnfacht bis verachtzehnfacht. Aus Somalia, Serbien und Tunesien sind 2015 im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Personen nach Leipzig gekommen. Sozialreport Leipzig 2015 143 Abb. 13.5 Neu angekommene Personen nach Herkunftsländern im Jahr 2014 und 2015 Syrien Afghanistan Irak Albanien Herkunftsländer (ab 5 Personen) Kosovo Pakistan Marokko Libyen sonst.Asiat. Libanon Indien Iran Tunesien Russ.Föd. Georgien Serbien Eritrea Türkei Mazedonien Somalia Jordanien 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 Anzahl der im Jahr neu angekommenen Personen 2014 Quelle: Sozialamt 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Die im Jahr vom Amt für Jugend, Familie und Bildung in Obhut genommen unbegleiteten minderjährigen Ausländer zum Stichtag 31.12.2015 kamen aus insgesamt zwölf Ländern. Die Mehrzahl, insgesamt 356 Personen, 92 %, kam aus Afghanistan und Syrien. Abb. 13.6 Unbegleitete minderjährige Ausländer nach Herkunftsländern zum 31.12.2015 Syrien Afghanistan Irak Nationalität Bangladesh Iran Albanien Indien Eritrea Marokko Pakistan Algerien 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 Anzahl der zum Stichtag 31.12.2015 in Obhut befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 144 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 13.7.3 Aufenthaltsstatus Tabelle 13.4 Personen nach Aufenthaltstitel und Geschlecht zum 31.12.2015 Aufenthaltsstatus davon... Anzahl männlich weiblich Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r 1.550 992 558 Aufenthaltsgestattung 2.982 1.848 1.134 Aufenthaltserlaubnis 5.066 3.208 1.858 § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz 173 90 83 § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz 545 258 287 § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz 0 0 0 § 23a Aufenthaltsgesetz 30 13 17 § 24 Aufenthaltsgesetz 0 0 0 § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz 33 23 10 § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz 1.820 1.346 474 § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz 323 180 143 davon nach: § 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz 54 30 24 § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz 513 303 210 § 25a Aufenthaltsgesetz 19 7 12 § 25b Aufenthaltsgesetz 3 3 0 642 424 218 1.553 955 598 Duldung nach § 60 Aufenthaltsgesetz Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltsgesetz Quelle: Ordnungsamt, Ausländerbehörde Abb. 13.7 Sozialreport Leipzig 20 Personen nach Aufenthaltstitel zum 31.12.2015 Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r 1.550 Duldung nach § 60 Aufenthaltsgesetz 642 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltsgesetz 1.553 Aufenthaltsgestattung 2.982 Aufenthaltserlaubnis 5.066 Quelle: Ordnungsamt Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 145 Zum 31.12.2015 waren in Leipzig 1.550 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r verfügten, davon waren 64 % männlich. Weitere 2.982 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung, d.h. ihr Asylantrag war bereits förmlich gestellt worden. Davon waren 62 % männlich. 642 Personen verfügten über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, d.h. ihr Asylverfahren war negativ abgeschlossen worden, jedoch ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Davon waren 66 % männlich. 5.066 geflüchtete Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis (davon 63 % männlich) und 1.553 über eine Niederlassungserlaubnis (davon 61 % männlich). 13.7.4 Rückreise, Abschiebung Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, erhalten eine Aufforderung zur Ausreise. Kommen sie dieser Aufforderung nicht freiwillig nach, droht die Abschiebung. Eine Abschiebung kann erfolgen, wenn keine Abschiebehindernisse (z. B. fehlende Passdokumente, mangelnde Reisetauglichkeit) dem entgegen stehen. Vollziehbar ausreisepflichtig sind unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber und alle anderen Personen, die keinen Rechtstitel (z. B. Visum, Aufenthaltserlaubnis u.a.) für einen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Abschiebung von Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, erfolgt durch die Zentrale Ausländerbehörde und zum Teil auch durch die Leipziger Ausländerbehörde. Die Leipziger Ausländerbehörde prüft bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, ob Duldungsgründe vorliegen. Bei fehlenden Gründen meldet sie dies an die Zentrale Ausländerbehörde. Die Leipziger Ausländerbehörde nimmt auch selbst Abschiebungen vor. Dabei handelt es sich um Personen, die straffällig geworden sind, und um Personen, deren Aufenthaltstitel weggefallen sind. Im Jahr 2015 wurden in Sachsen durch die Zentrale Ausländerbehörde insgesamt 785 freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Ausländern behördlich bestätigt. Es wurden 940 Abschiebungen durchgeführt. Durch die Ausländerbehörde Leipzig wurden in ihrem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2015 insgesamt 81 freiwillige Ausreisen registriert. Die durch die Ausländerbehörde Leipzig vollzogenen 14 Ausweisungen und sechs Abschiebungen im Jahr 2015 betrafen keine Asylbewerber. 13.7.5 Altersstruktur Tabelle 13.5 Altersstruktur der Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz zum 31.12.2015 Altersgruppen in Jahren Anzahl Personen unter 18 zum Vergleich: Anteil der Leipziger Gesamtbevölkerung im Jahr 2014 Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz Anteil in % 1.776 33,9 14,5 0 - unter 6 790 15,1 5,9 6 - unter 18 986 18,8 8,6 3.425 65,5 64,5 18 - unter 25 980 18,7 7,9 25 - unter 45 2.101 40,2 31,9 45 - unter 55 271 5,2 13,3 55 - unter 65 73 1,4 11,3 32 0,6 21,1 65 - unter 80 27 0,5 15,4 80 und älter 5 0,1 5,7 davon 18 bis 65 davon über 65 davon Gesamt Quelle: Sozialamt 5.233 551.871 Sozialreport Leipzig 2015 Die Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz zum 31.12.2015 waren vergleichsweise jünger als die Leipziger Bevölkerung. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren lag mit 33,9 % bei den 146 Sozialreport Leipzig 2015 Geflüchteten deutlich höher als bei der Leipziger Bevölkerung (14,5 %). Dafür flüchteten deutlich weniger ältere Menschen: nur 0,6 % der Geflüchteten sind über 65 Jahre, während es bei den Leipzigern 21,1 % sind. Von den Kindern waren 268 (15,1 %) im Kinderkrippenalter, d. h. im Alter zwischen 1 und unter 3 Jahren und 504 (28,4 %) im Kindergartenalter zwischen 3 und unter 7 Jahren. 13.7.6 Haushaltsstruktur Von den 5.233 Leistungsberechtigten zum 31.12.2015 waren 3.481 Personen männlich und 1.752 weiblich. Der Anteil der Haushalte von Familien mit Kindern lag bei 57 %, der Anteil der alleinstehenden Männer oder Frauen bei 38,1 %. 13.7.7 Wohnen Vom Sozialamt wurden zum 31.12.2015 verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • größere Gemeinschaftsunterkünfte (über 60 Plätze), • kleinere Gemeinschaftsunterkünfte (unter 60 Plätze), • Plätze in Pensionen, • Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose, • Plätze in Gewährleistungswohnungen, • Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Objekte sind über die Stadt verteilt. Von den insgesamt 5.335 Personen, die im Dezember 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, lebten 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 54 % einen eigenen Mietvertrag und 46 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. Abb. 13.8 Wohnformen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungesetz zum 31.12.2015 Personen am 31.12.2015 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2015 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Übergangsw ohnheim, Übernachtungshaus Wohnformen Gew ährleistungsw ohnung Wohnung mit eigenem Mietvertrag Sozialreport Leipzig 2015 147 13.7.7.1 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der Bewohner/-innen leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Abb. 13.9 Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften zum Stichtag 31.10.2015 über 12 Monate 14% 9 bis 12 Monate 10% 6 bis 9 Monate 13% bis 6 Monate 63% Quelle: Sozialamt 13.7.7.2 Sozialreport Leipzig 2015 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Abb. 13.10 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer zum 31.12.2015 31.12.2015 Stichtag 30.11.2015 31.10.2015 30.09.2015 31.08.2015 31.07.2015 30.06.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 148 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Zum 31.12.2015 wurden 153 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 126 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Zusätzlich lebten 114 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 13.7.7.3 Kapazitäten zur Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zum 31.12.2015 standen 4.224 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Unterkünfte sind über die Stadt verteilt. Die meisten Plätze befinden sich im Stadtbezirk Mitte (siehe Karte 13.1). Tabelle 13.6 Plätze in Unterkünften für Geflüchtete zum 31.12.2015 Kapazität in Plätzen Plätze in Unterkünften für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 4224 davon Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Übergangswohnheim, Übernachtungshaus Plätze in Pensionen Quelle: Sozialamt 13.7.7.4 3072 618 54 480 Sozialreport Leipzig 2015 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen standen zum 31.12.2015 für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung. 107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt acht Trägern standen zum 31.12.2015 zur Verfügung. Sozialreport Leipzig 2015 149 Karte 13.1 150 Gemeinschaftsunterkünfte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs gesetz zum 31.12.2015 Sozialreport Leipzig 2015 13.7.8 Bildung 13.7.8.1 Schulbesuch Nach § 26 Sächsisches Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Die Schulpflicht besteht für Asylbewerber und andere Geflüchtete demnach, sobald sie einer Kommune zugewiesen wurden. Im Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) lernen in Sachsen Schülerinnen und Schüler Grundlagen der Alltags- und Bildungssprache. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage eines Lehrplanes. Dieser gliedert den Lernstoff in drei Etappen. Abb. 13.11 Schematische Darstellung der Etappen des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“21 In der ersten Etappe erwerben die Schülerinnen und Schüler allgemeinsprachliche mündliche und schriftliche Sprachkompetenzen. In der zweiten Etappe lernen die Schülerinnen und Schüler weiterhin Deutsch in der Vorbereitungsklasse. Hinzu kommt die schrittweise Teilnahme am Fachunterricht der Regelklasse. Nach Abschluss der Vorbereitungsklasse erfolgt die Vollintegration in die Regelklasse. Für die erste und zweite Etappe gibt es spezielle Vorbereitungsklassen an ausgewählten Schulen. In Leipzig ist dies derzeit an Grundschulen, Oberschulen und berufsbildenden Schulen möglich. In der dritten Etappe erfolgt die Integration in Regelklassen. Bei Bedarf wird ergänzende, schullaufbahnbegleitende sprachliche Förderung angeboten. Im Rahmen einer ersten Bildungsberatung wird das Sprachniveau der Schüler/-innen geprüft und über die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse entschieden. Die Bildungsberatung wird während der ersten beiden Etappen des DaZ-Unterrichtes fortgesetzt. Zum 12.01.2016 gab es insgesamt 529 Schüler/-innen in 26 DaZ-Klassen an 16 Grundschulen, 463 Schüler/innen in 21 DaZ-Klassen an 15 Oberschulen und 336 Schüler/-innen in 14 DaZ-Klassen an fünf berufsbildenden Schulen. Die meisten DaZ-Schüler/-innen an Grundschulen lernten im Stadtbezirk Ost, die meisten an Oberschulen in den Stadtbezirken Alt-West und Ost und die meisten DaZ-Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen im Stadtbezirk Mitte. 21 Quelle: Sächsisches Ministerium für Kultus: Lehrplan für Vorbereitungsgruppen, Vorbereitungsklassen, Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten Deutsch als Zweitsprache, 2000/2009: Seite 7. Sozialreport Leipzig 2015 151 Tabelle 13.7 Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ und Anzahl der Schüler/-innen in Leipzig zum 12.01.2016 nach Stadtbezirken Grundschule Stadtbezirk Anzahl Schulen Anzahl DaZKlassen Oberschule Anzahl Anzahl Schüler/Schulen innen Anzahl DaZKlassen Berufsbildende Schule Anzahl Schüler/innen Anzahl Schulen Anzahl DaZKlassen Anzahl Schüler/innen Mitte 0 0 0 3 3 59 1 4 113 Nordost 1 1 10 2 3 70 0 0 0 Ost 6 13 299 2 4 95 0 0 0 Südost 1 2 28 0 0 0 0 0 0 Süd 1 1 29 1 2 46 0 0 0 Südwest 0 0 0 0 0 0 1 2 47 West 2 4 69 2 2 47 1 3 68 Alt-West 2 2 48 3 5 103 1 2 39 Nordwest 1 1 2 1 1 21 0 0 0 Nord 2 2 44 1 1 22 1 3 69 16 26 529 15 21 463 5 14 336 Stadt Gesamt Quelle: Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig 13.7.8.2 Sozialreport Leipzig 2015 Deutschkurse Die Stadt Leipzig finanziert 200 Unterrichtsstunden in einem Deutsch- oder Alphabetisierungskurs an der Volkshochschule für Personen, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Die Zahl der Teilnehmer/-innen ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Insgesamt 624 Personen haben sich für einen Kurs angemeldet. Die meisten Teilnehmer/-innen besuchten 2015 einen Deutschkurs, der zum Kursniveau A1 führte. Darüber hinaus nutzen Flüchtlinge auch andere Sprachkursangebote der Volkshochschule. Abb. 13.12 Anmeldungen von Teilnehmer/-innen für einen Deutsch- oder Alphabetisierungskurs Anmeldungen Teilnehmer für Deutschkurse für Asylsuchende 700 600 Abb. 13.13 Kursniveau der Teilnehmer/-innen von Deutsch- und Alphabetisierungskursen 2015 500 400 300 200 100 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr Quelle: Volkshochschule Leipzig 152 Sozialreport Leipzig 2015 Sozialreport Leipzig 2015 1 0 B1 0 3 A2 2 8 Kursniveau B2/C1/C2 580 A1 211 41 Alphabetisierung 12 0 100 200 300 400 500 600 700 Anmeldungen Teilnehmer/-innen im Jahr 2014 Quelle: Volkshochschule Leipzig 13.7.8.3 2015 Sozialreport Leipzig 2015 Integrationskurse Anspruch auf einen Integrationskurse nach § 44 Aufenthaltsgesetz haben Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Darüber hinaus können Asylbewerber und andere Personengruppen mit jeweils guter Bleibeperspektive einen Integrationskurs besuchen, wenn Kursplätze verfügbar sind. Ein Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Ein Integrationskurs umfasst 660 Unterrichtsstunden. 600 Unterrichtsstunden entfallen auf einen Sprachkurs, der sich in einen Basiskurs mit 300 Stunden und einen Aufbaukurs mit 300 Stunden unterteilt. Mit dem Sprachkurs soll das Sprachniveau B1 erreicht werden. Der Kurs endet mit einer Zertifikatsprüfung. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann der Aufbaukurs wiederholt werden. Weitere 60 Unterrichtsstunden entfallen auf einen Orientierungskurs, in dem Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland vermittelt wird. Zum 19.01.2016 gab es 27 Träger von Integrationskursen in Leipzig. Davon bieten 19 Träger auch Alphabetisierungskurse an. Die Volkshochschule Leipzig ist als kommunaler Träger vertreten. Im Jahr 2015 besuchten an der Volkshochschule Leipzig insgesamt 1.337 Teilnehmer/-innen einen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs. 13.7.9 Gesundheit Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Leistungen bei Krankheit für zwei verschiedene Personengruppen erbracht. Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten nur Grundleistungen der Krankenbehandlung. Diese umfassen die Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt wie ärztliche und pflegerische Hilfen und Betreuung sowie Hebammenhilfe, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie Schutzimpfungen für Kinder und Erwachsene gemäß der Sächsischen Impfkommission. Für die Leistungsberechtigten besteht freie Arztwahl. Je Quartal erhalten die Leistungsempfänger/-innen einen Krankenbehandlungsschein für Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt und Frauenarzt. Jeder weitere Facharztbesuch erfordert einen weiteren Krankenbehandlungsschein. Eine Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit weitergehender Behandlungen erfolgt gemäß Arztbrief oder Behandlungsplan durch das Gesundheitsamt in jedem Einzelfall. Wenn Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz bereits seit 15 Monaten die Leistungen erhalten und keine rechtsmissbräuchliche eigene Beeinflussung der Aufenthaltsdauer in Deutschland vorliegt, werden Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Diese Leistungen entsprechen den Leistungen der Krankenhilfe nach Sozialgesetzbuch XII. Die Begrenzung auf Akut- und Schmerzbehandlung entfällt. Es besteht freie Arztwahl. Die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung ist möglich. Die Kosten werden durch das Sozialamt gemäß § 264 Sozialgesetzbuch V getragen. Sozialreport Leipzig 2015 153 Leistungen der Krankenbehandlung nach... Abb. 13.14 Leistungen der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz § 2 Asylbew erberleistungsgesetz 614 § 3 Asylbew erberleistungsgesetz 2.994 0 Quelle: Sozialamt, Stand Oktober 2015 500 1000 1500 2000 Anzahl der Personen 2500 3000 3500 Sozialreport Leipzig 2015 Von den Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz im Oktober 2015 erhielten 2.994 Personen (83 %) Leistungen der Krankenbehandlung nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz und 614 Personen (17 %) Leistungen nach nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz. 13.7.10 Ausbildung und Arbeit Für eine gelingende Integration von Menschen, die in Deutschland dauerhaft leben wollen, ist der Zugang zu Erwerbstätigkeit eine wichtige Voraussetzung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für die unterschiedlichen Personengruppen von Geflüchteten je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich geregelt. Leistungen zur Arbeitsintegration werden je nach Personengruppe entweder von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erbracht. Ergänzend zu den Regelangeboten, welche durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter erbracht werden, beteiligt sich die Stadt Leipzig an Förderprogrammen, welche die Arbeitsintegration insbesondere bzw. auch von Flüchtlingen unterstützen, wie dem Projekt RESQUE 2.0 und dem IQ Netzwerk Sachsen. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben grundsätzlich einen Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Für Asylberechtigte (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz), andere anerkannte Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sowie für im Rahmen eines Aufnahmeprogramms aufgenommene Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) bestehen keinerlei Einschränkungen bei der Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit. Inhaber/-innen humanitärer Aufenthaltstitel, besonders nach § 25 Abs. 3 und § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, haben ebenfalls einen Zugang zu unselbständiger Beschäftigung und bedürfen dabei keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Unterschiedlich ist bei ihnen jedoch der rechtliche Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit geregelt. Für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung gelten besondere Regelungen zur Aufnahme einer Ausbildung und unselbständigen Arbeit. Darüber hinaus ist der Zugang zu einer selbständigen Tätigkeit für sie ausgeschlossen. Verschiedene Rechtsänderungen haben seit November 2014 zu Erleichterungen bei der Aufnahme einer Ausbildung und Arbeit für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung geführt. So wurde die Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt schrittweise von 12 über 9 Monate auf 3 Monate abgesenkt. Dennoch unterliegen Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung weiterhin erheblichen Einschränkungen. Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf ein Asylsuchender/Asylbewerber keine Erwerbstätigkeit ausüben. Auch darf einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a AsylG, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, während des Asylverfahrens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden. Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, darf gemäß § 60a Abs. 6 AufenthG die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit nicht erlaubt werden (Beschäftigungsverbot), wenn: 154 Sozialreport Leipzig 2015 • er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, • aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder • er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat. Darüber hinaus kann Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung, die sich seit 3 Monaten (Wartefrist) im Bundesgebiet aufhalten, die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Hierfür muss aber in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Durch den Asylbewerber muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden. Das sich anschließende Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet drei wesentliche Prüfschritte: • durch die beabsichtigte Beschäftigung dürfen sich abstrakt keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben (Arbeitsmarktprüfung), • es dürfen keine bevorrechtigten Arbeitnehmer (Deutsche, EU-Bürger oder Ausländer, die bereits eine Arbeitserlaubnis haben) für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung), • die Arbeitsbedingungen dürfen nicht ungünstiger sein als bei vergleichbaren inländischen Beschäftigten (Gleichwertigkeitsprüfung). Ausnahmen von dem Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit bestehen z. B. für bestimmte Hochqualifizierte, Führungskräfte und Wissenschaftler; außerdem kann in bestimmten Fällen auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, z. B. bei Hochschulabsolventen aus dem MINT-Bereich mit einem bestimmten Jahreseinkommen und bei Personen die mit entsprechendem Berufsabschluss in einem Mangelberuf tätig werden möchten. Nach 15 Monaten des ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthaltes entfällt die Vorrangprüfung. Die Bundesagentur für Arbeit muss jedoch weiterhin die Arbeitsmarkt- und Gleichwertigkeitsprüfung durchführen. Nach vier Jahren des ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthaltes entfällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit. Die Ausübung von Leiharbeit (Zeitarbeit) ist erst ab diesem Zeitpunkt nicht mehr untersagt. Unabhängig von der Aufenthaltsdauer gilt bei Asylbewerbern und Personen mit Duldung, dass die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis immer im Ermessen der Ausländerbehörde steht. Positiv zu bewerten ist, dass mit § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (Ermessensduldung) seit August 2015 die Möglichkeit geschaffen wurde, eine Duldung zu erteilen, wenn ein Ausländer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland aufnimmt. Da die betriebliche Ausbildung auch unter den Begriff der "Beschäftigung" fällt, gelten die oben genannten Regelungen sowohl hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung als auch der Aufnahme einer Arbeit. 13.7.10.1 Leistungsberechtigte nach SGB II Um Auswirkungen im Asyl- und Flüchtlingsgeschehen auf dem Arbeitsmarkt abschätzen zu können, führt die Bundesagentur für Arbeit eine Statistik zu leistungsberechtigten Personen aus den fünfzehn zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation und Ukraine. Insgesamt 4.585 leistungsberechtigte Personen mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ wurden im Oktober 2015 registriert. Die meisten Leistungsberechtigten kamen aus Syrien – ihr Anteil an allen Leistungsberechtigten mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ machte 34 % aus. Der häufigste Typ Bedarfsgemeinschaft waren Paare mit Kindern. Die Zahl der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen betrug 3.711 – was 81 % der Gesamtleistungsberechtigten mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ entsprach. Davon waren 54,9 % männlich. Sozialreport Leipzig 2015 155 Tabelle 13.8 Leistungsberechtigte Personen SGB II mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ im Oktober 2015 Oktober 201522 Veränderung zum Vorjahr absolut leistungsberechtigte Personen mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ in % 4.585 940 25,8 1.566 910 138,7 Ukraine 718 -56 -7,2 Irak 628 -28 -4,3 Russische Förderation 613 -37 -5,7 Serbien 277 59 27,1 Afghanistan 274 34 14,2 Islamische Republik Iran 133 12 9,9 Kosovo 95 3 3,3 Pakistan 85 6 7,6 Mazedonien 69 31 81,6 Nigeria 49 10 25,6 Albanien 36 -8 -18,2 Bosnien und Herzegowina 35 2 6,1 Somalia * x x Eritrea * x x 1.201 328 37,6 Alleinerziehend 538 98 22,3 Paar ohne Kinder 649 54 9,1 2.113 469 28,5 874 226 34,9 3.711 714 23,8 männlich 2.037 462 29,3 weiblich 1.674 252 17,7 15 bis unter 25 Jahre 683 219 47,2 25 bis unter 35 Jahre 922 253 37,8 35 bis unter 45 Jahre 904 120 15,3 45 bis unter 55 Jahre 708 65 10,1 55 Jahre und älter 494 57 13,0 2.692 504 23,0 1.784 404 29,3 861 103 13,6 davon nach Staatsangehörigkeit: Arabische Republik Syrien darunter Typ der Bedarfsgemeinschaft: Single Paar mit Kindern davon nach Erwerbsfähigkeit: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon nach Geschlecht: davon nach Alter: darunter arbeitssuchend darunter: ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialreport Leipzig 2015 22 Statistische Daten zu leistungsberechtigten Personen SGB II sind erst nach einer Wartezeit von drei Monaten verfügbar. Deshalb werden an dieser Stelle Daten vom Oktober 2015 dargestellt. 156 Sozialreport Leipzig 2015 13.7.10.2 Berufliches Qualifikationsniveau Im Oktober 2015 waren 3.976 Personen in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit als erwerbsfähig mit dem Merkmal „Asylzugangsstaat“ registiert. Davon entfielen 153 Personen auf den Rechtskreis SGB III und 3.823 Personen auf den Rechtskreis SGB II. Von diesen Personen verfügten 15,2 % über einen Hauptschulabschluss, 19,6 % über einen mittlere Reife, 29,9 % über ein Abitur bzw. die (Fach-)Hochschulreife. 10,8 % hatten keinen Schulabschluss und ein Viertel machte keine Angabe. Die Personen verfügten zu 13,4 % über eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung und 15,5 % akademische Ausbildung. 69,5 % verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Mit Blick auf das Anforderungsniveau des Zielberufs wurde eingeschätzt, dass 55,2 % der Personen als Helfer einsetzbar wären und 29,1 % als Fachkraft/ Spezialist/ Experte. Abb. 13.15 Schulbildung, letzte abgeschlossenen Berufsausbildung und erreichbares Anforderungsniveau des Zielberufs von erwerbsfähigen Personen mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ im Oktober 2015 Schulbildung kein Schulabschluss Hauptschulabschluss Mittlere Reife Abitur / (Fach-) Hochschulreife keine Angabe Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit, Arbeitsmarktstatistik letzte abgeschlossene Berufsausbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung betriebliche / schulische Berufsausbildung Akademische Ausbildung keine Angabe Anforderungsniveau des Zielberufs Helfer Fachkraft / Spezialist / Experte keine Angabe Sozialreport Leipzig 2015 13.7.11 Sport und Kultur 13.7.11.1 Sport Es gibt in Leipzig viele Sportvereine, die Aktivitäten zur Integration von Flüchtlingen entwickelt haben. Als Beispiel sei der SV Lindenau 1848 e. V. genannt, der eng mit einer Flüchtlingsunterkunft zusammen arbeitet und 2014 den Integrationspreis des Deutschen Fußball-Bundes und von Mercedes-Benz erhalten hat. Eine statistische Erhebung dieser Aktivitäten gibt es nicht. Acht Vereine, die im Landessportbund Sachsen organisiert sind, haben 2015 Aktivitäten mit Flüchtlingen durchgeführt. Zu den Aktivitäten zählen beispielsweise Veranstaltungen, bei denen Flüchtlinge einbezogen werden; eine Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sowie Akteuren der Flüchtlingshilfe; die Einbeziehung von Flüchtlingen in den Trainingsbetrieb der Vereine; die Beteiligung von Mannschaften mit Flüchtlingen an Turnieren oder die Unterstützung von Flüchtlingen im sozialen Umfeld des Sportvereins. Sozialreport Leipzig 2015 157 Tabelle 13.9 Aktivitäten der Integration von Flüchtlingen durch Leipziger Sportvereine, die im Landessportbund Sachsen organisiert sind, im Jahr 2015 Sportverein Bundesprojekt Programm „Integration durch Sport“ Aktive Senioren Leipzig e.V. x Boxring Atlas Leipzig e.V. x BSG Chemie Leipzig Landesprojekt „Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport“ x BSV AOK Leipzig e.V. x HSK DHfK Leipzig e.V. x Internationaler TSV „Joker“ x Karateverein Bushido Leipzig e.V. x KFC Leipzig x x x Roter Stern Leipzig '99 x Sportverein am Coppiplatz x SV Fortuna Leipzig 02 x x Urban Souls x VfK Blau-Weiß Leipzig 1892 Quelle: Amt für Sport 13.7.11.2 Veranstaltung x Sozialreport Leipzig 2015 Kultur Im Bereich Kultur haben die kommunalen Einrichtungen sowie die freien Träger 2015 ihre Angebote ausgebaut und neue Formate geschaffen , um die Integration von Asylsuchenden und Geflüchteten zu unterstützen und deren kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. An dieser Stelle kann nur ein kleiner Einblick gegeben werden. Die städtischen Kulturbetriebe und Einrichtungen haben sich 2015 intensiv mit den Themen Flucht, Migration und Willkommenskultur für Asylsuchende und Geflüchtete auseinandergesetzt und vielfältige Angebote unterbreitet: Am Schauspiel Leipzig beschäftigte sich u.a. die Aufführung „Die Schutzflehenden / Die Schutzbefohlenen“ mit dem Thema Flucht. Bei ausgewählten Aufführungen wurden Simultanübersetzungen auf Englisch und Spanisch angeboten. In Abstimmung mit dem Flüchtlingsrat Leipzig e.V. wurden Probenbesuche, Hausführungen und Vorstellungsbesuche für Flüchtlinge angeboten. In der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ nahmen in den Elementarfächern zunehmend Kinder und Jugendliche mit ausländischer Herkunft teil. Am kostenfreien Projekt „SINGT EUCH EIN!" wirkten auch Schüler/-innen aus DaZ-Klassen mit. In der Flüchtlingsunterkunft in der Sommerfelder Straße unterbreiteten zwei Lehrkräfte der Musikschule ehrenamtlich ein musisches Angebot. Im Gewandhaus konnten Flüchtlinge und Migranten in Projekten des Gewandhauschores und des Gewandhauskinderchores mitwirken und Generalproben von Konzerten besuchen. In der Musikalischen Komödie konnten ehrenamtliche Helfer und Flüchtlinge an Proben teilnehmen. Das Theater der Jungen Welt hat in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Leipzig e.V. ein Besuchsprogramm für Geflüchtete und deren Paten angeboten. Dieses umfasst bis zu zehn kostenlose Besuche zu ausgewählten Veranstaltungen. In Vorbereitung der im Jahr 2016 vorgesehenen Aufführung des Textes „Brennpunkt X“ von Nuran David Calis kooperiert das Theater der jungen Welt mit Flüchtlingsunterkünften in der Nachbarschaft des Theaters. Es fanden erste Treffen zwischen Geflüchteten und Theaterleuten statt. Von den zahlreichen Aktivitäten der Museen im Bereich der Vermittlung sei beispielhaft das Stadtgeschichtliche Museum genannt. Hier wurden betreute Führungen für DaZ-Klassen angeboten und ein Angebot zur Buchgestaltung genutzt. Im Rahmen der Förderung freier Kunst und Kultur wurden durch das Kulturamt Fördermittel für zusätzliche Projekte ausgereicht. Die städtisch geförderten soziokulturellen Zentren haben 2015 zahlreiche Angebote für Asylsuchende und Geflüchtete unterbreitet. Zielrichtung war eine intensivere Einbeziehung als Zielgruppe soziokultureller Angebote. Es wurden Veranstaltungen, Foren und Projekte zum Thema angeboten bzw. gemeinsam mit Akteuren 158 Sozialreport Leipzig 2015 aus dem Gemeinwesen entwickelt. Vielerorts wurde eine Zusammenarbeit mit Flüchtlingsunterkünften aufgebaut. Als ein Beispiel seien die Aktivitäten des GeyserHaus e. V. genannt. Dieser engagierte sich in den zwei Flüchtlingseinrichtungen Zschortauer Straße 44 und Georg-Schumann-Str. 121. Es wurden z. B. Spielzeiten für Kinder, ein Musik- und Tanzprojekt für Kinder, Sprachkurse und Spendenaktionen durchgeführt. Den Bewohnern der Unterkunft in der Zschortauer Straße wurden kulturelle Angebote unterbreitet. Im offenen Treff des GeyserHaus e. V. und im Familien- und Begegnungscafé gab es danach vermehrten Zulauf von Bewohnern der Unterkunft. Ab September 2015 begann ein Musik- und Tanzprogramm in der DaZ-Klasse der 35. Oberschule und ein Sprachkurs für arabisch sprechende Geflüchtete in der Galerie im GeyserHaus. Außerdem gab es Spendenaktionen, Diskussionen, Vorträge, Veranstaltungen zum Thema Flucht und Asyl. Als ein weiteres Beispiel für Aktivitäten von Vereinen im Kulturbereich für und mit Flüchtlingen sei der „artpa e. V.“ genannt. Der Verein wirkte 2015 bei verschiedenen Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Migration mit: der Eröffnung der Iranischen Filmtage im Mai, beim Syrischen Festival im Juni oder zum Tag der Menschenrechte mit einer Diskussion mit Amnesty International. 13.7.12 Soziale und andere Dienste In Leipzig gibt es eine Vielzahl von Angeboten, welche Migrantinnen und Migranten beraten und unterstützen. Eine wichtige Rolle haben die sechs Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer und die zwei Jugendmigrationsdienste für zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren. Beide Beratungsangebote, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden, richten sich an Migrantinnen und Migranten mit einer Daueraufenthaltsperspektive, an EU-Bürger/-innen und Zugewanderte, die bereits schon länger in der Bundesrepublik leben. Durch individuelle Beratung und konkrete Unterstützung soll der Integrationsprozess gezielt gefördert und begleitet werden. Die Themen reichen vom Deutsch lernen, über Schule, Beruf, Wohnen, Gesundheit bis zu Fragen von Ehe/ Familie/ Erziehung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vereine, die mit ihren Beratungs- und Begegnungsangeboten die Integration von Migrantinnen und Migranten begleiten, wie beispielsweise der Internationale Frauen e.V. im Bürgertreff Volkmarsdorf. Im Folgenden werden drei Angebote beschrieben, die von der Stadt Leipzig finanziert werden und die das Ankommen und die Integration von Geflüchteten und Asylbewerbern begleiten und unterstützen sollen. 13.7.12.1 Soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften und durch Vereine der Migrantenarbeit Die Stadt Leipzig finanziert soziale Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber/-innen und als dezentrales Beratungsangebot für Personen, die bereits in der eigenen Wohnung leben. In den kleineren Wohnhäusern liegt der Schlüssel bei 1 Sozialarbeiter/-in je 40 Bewohner/-innen und bei größeren Häusern bei 1:50. Die Sozialarbeiter/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften unterstützen bei der ersten Orientierung, gestalten das Zusammenleben in der Unterkunft, helfen, Formalitäten zu erledigen, organisieren Sprachunterricht und Freizeitangebote, unterstützen bei der Suche nach Arbeit, zeigen den Weg in Kultur- oder Sportvereine, helfen beim Auszug in eine eigene Wohnung und pflegen nachbarschaftliche Beziehungen zu Anwohnern und Akteuren vor Ort. Eine Vielfalt von Trägern erbringt im Auftrag der Stadt Leipzig Leistungen der Betreibung bzw. sozialen Betreuung in Unterkünften für Flüchtlinge oder für dezentral lebende Flüchtlinge. Zum 31.12.2015 erbrachten folgende Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge: • Campanet GmbH • Caritasverband Leipzig e.V. • Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e.V. • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen • European Homecare GmbH • HUMAN-Care GmbH • Pandechaion Herberge e.V. • Saxonia – Catering GmbH Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH • SZL Suchtzentrum gGmbH Sozialreport Leipzig 2015 159 Dezentral lebende Asylbewerber und Geduldete wurden durch folgende Träger unterstützt: • Caritasverband Leipzig e.V. • Flüchtlingsrat Leipzig e.V. • Internationale Frauen Leipzig e.V. • RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. 13.7.12.2 Sprach- und Integrationsmittlerdienst Durch den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern sollen sprachliche Barrieren von Migrantinnen und Migranten zu Behörden, Schulen, medizinischen Einrichtungen und sozialen Diensten überwunden werden und kulturell bedingte Missverständnisse erkannt und verringert werden. Im Auftrag der Stadt Leipzig vermittelt der RAA Leipzig Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e. V. die Kultur- und Sprachmittlereinsätze für die Gesamtverwaltung. Alle Ämter, Referate und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Leipzig können den Dienst nutzen, ebenso die Kindergärten und Horte sowie andere Träger, die Pflichtaufgaben für die Kommune erbringen. Sprachmittlereinsätze sind in 31 Sprachen möglich: Albanisch, Amarina (Erithrea), Arabisch, Aserbaidschanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Kroatisch, Kurdisch (Sorani, Bahdini), Mazedonisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tigrina (Erithrea), Tschechisch, Türkisch, Vietnamesisch, Urdu/Hindi/Punjabi und Ungarisch. Das Budget für den Sprach- und Integrationsmittlerdienst lag 2015 bei 138.000 €. Davon wurden 70.000 € für SprInt-Einsätze im Sozialamt und in Gemeinschaftsunterkünften verwendet, 18.000 € für Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und 10.000 € wurden für weitere Aufgaben der Verwaltung. Mit 40.000 € wurden Personal- und Sachaufwendungen der Vermittlungsstelle finanziert. 13.7.12.3 Patenschaftsprogramm „Ankommen in Leipzig – Paten für Flüchtlinge“ Seit Februar 2014 gibt es das Patenschaftsprogramm „Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge“. Im Auftrag der Stadt Leipzig ist der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Projektträger und für die Koordination und Umsetzung verantwortlich. Ziel ist es, die Integration von Flüchtlingen in die Leipziger Stadtgesellschaft zu befördern. Hierzu sollen Leipziger Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Flüchtlinge gewonnen und Patenschaften vermittelt werden. Jeder Pate wird zu Beginn geschult und kann an Fortbildungen teilnehmen. Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. begleitet die Patenschaften, berät bei Fragen oder Problemen und unterstützt bei Bedarf. Die konkrete Unterstützung im Rahmen einer Patenschaft kann verschiedene Formen annehmen. Denkbar sind: Alltagsbegleitung (z. B. Einkaufshilfe), Kultur- und Stadtvorstellung (z.B. Stadtbesichtigungen), Lebenspraktische Unterstützung bei Bezug eigenen Wohnraums (z. B. Wohnungsbesichtigung), Unterstützung beim Spracherwerb (z. B. in Form regelmäßiger Treffen zum Erlernen und Anwenden der deutschen Sprache) oder Suche nach passenden Vereinen für sportliche, musische oder sonstige Aktivitäten. Seit Beginn des Programms wurden bis zum 31.12.2015 mehr als 300 Individualpatenschaften vermittelt und betreut. Im Durchschnitt sind an einer solchen Patenschaft acht Personen beteiligt, z. B. eine deutsche Familie und eine Flüchtlingsfamilie. Damit hat das Programm die zu Beginn gesteckten Ziele von 50 Patenschaften pro Jahr deutlich übertroffen. Darüber hinaus halfen bis zum 31.12.2015 ca. 500 im Programm registrierte Paten zu konkreten Anlässen z. B. Hilfe bei der medizinischen Versorgung. 160 Sozialreport Leipzig 2015