Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1060734.pdf
Größe
33 MB
Erstellt
25.04.16, 12:00
Aktualisiert
16.07.16, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02731
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
24.08.2016
Kinder- und Familienbeirat
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Sozialreport 2015
Die Ratsversammlung nimmt den Sozialreport 2015 zur Kenntnis.
Information zur Kenntnis
Impressum
Herausgeber:
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
V.i.S.d.P.
Dr. Nicolas Tsapos
Redaktion:
Dr. Jana Voigt, Nicole Brodowski
Autoren:
Martin Berger (Sozialamt), Mario Bischof (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Nicole Brodowski (Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule),
Peter Dütthorn (Amt für Statistik und Wahlen), Thomas Ehlert (Amt für Jugend,
Familie und Bildung), Martin Gransow (Amt für Jugend, Familie und Bildung),
Marion Jäckel (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Susanne Kranepuhl
(Stadtplanungsamt), Dr. Karoline Schubert (Gesundheitsamt), Katrin Wenzel
(Sozialamt)
Layout:
Stadt Leipzig, Nicole Brodowski
Kartengestaltung:
Stadt Leipzig; Stadtplanungsamt; Amt für Jugend, Familie und Bildung
Druck:
Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung
Redaktionsschluss:
31.01.2016
Der Sozialreport 2015 kann im Internet unter www.leipzig.de/sozialreport gelesen und heruntergeladen werden.
Inhalt
Vorwort.................................................................................................................................................................................4
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
2.
Einführung..........................................................................................................................................................5
Konzeption...........................................................................................................................................................5
Methodik...............................................................................................................................................................5
Überblick zu sozialen Diensten in der Stadt Leipzig............................................................................................6
Überblick zur Kinder- und Familienfreundlichkeit................................................................................................7
Zusammenfassung............................................................................................................................................8
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.7.1
4.7.2
4.7.3
4.7.4
Bevölkerung, Haushalte, Wohnen..................................................................................................................13
Bevölkerungsentwicklung..................................................................................................................................13
Wanderungen....................................................................................................................................................16
Altersstruktur......................................................................................................................................................17
Haushaltsstruktur...............................................................................................................................................20
Wohnungsbestand und Leerstand.....................................................................................................................21
Mietpreise...........................................................................................................................................................23
Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen.......................................................25
Lebensunterhalt...............................................................................................................................................28
Einkommensentwicklung...................................................................................................................................28
Einkommensarmut.............................................................................................................................................30
Einkommensunterschiede.................................................................................................................................31
Einkommensquellen...........................................................................................................................................32
Arbeitslosigkeit...................................................................................................................................................33
Unterbeschäftigung............................................................................................................................................33
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung...................................................................35
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II........................................................................................36
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII......................................................................................39
Wohngeld...........................................................................................................................................................41
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
(Bildungs- und Teilhabepaket)...........................................................................................................................42
Soziale Dienste und Leistungen........................................................................................................................43
Schuldnerberatung.............................................................................................................................................43
Leipzig-Pass......................................................................................................................................................44
Kinder und Familie...........................................................................................................................................47
Geburten, Elternschaft und Familientyp............................................................................................................47
Familien nach Lebensformen............................................................................................................................47
Lebensformtyp Alleinerziehende.......................................................................................................................48
Prognose der Geburten in Leipzig.....................................................................................................................49
Kinder- und familienfreundliches Umfeld...........................................................................................................50
Familieninfobüro................................................................................................................................................50
Leistungen für Kinder und ihre Familien............................................................................................................51
Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld..........................................................................................................53
Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder............................................................................53
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.............................................................................................55
Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen...................................................................................................55
Betreute Kinder..................................................................................................................................................56
Elternbeiträge, Freiplätze und Ermäßigungen...................................................................................................57
Familienbildung und -beratung..........................................................................................................................57
Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V.........................................................................................................57
Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten....................................................................................58
Kinder- und Familienzentren..............................................................................................................................58
Erziehungs- und Familienberatung....................................................................................................................59
Allgemeiner Sozialer Dienst...............................................................................................................................60
Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes.....................................................................................................60
Erzieherische Hilfen...........................................................................................................................................61
4.8
4.8.1
4.8.2
5.
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.4
5.4.1
5.4.2
5.4.3
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.5.4
5.6
5.6.1
5.6.2
Sozialreport Leipzig 2015
1
6.
6.1
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
6.4
6.5
7.
7.1
7.1.1
7.1.2
7.2
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.3
7.4
7.4.1
7.4.2
7.4.3
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.6.1
8.6.2
8.6.3
8.7
8.7.1
8.7.2
9.
9.1
9.2
9.2.1
9.2.2
9.2.3
9.2.4
9.3
10.
10.1
10.1.1
10.1.2
10.1.3
10.1.4
10.1.5
10.2
10.2.1
2
Jugend..............................................................................................................................................................63
Demografische Entwicklung...............................................................................................................................63
Angebote der Kinder- und Jugendförderung.....................................................................................................64
Ferienpass.........................................................................................................................................................65
Jugendberatung.................................................................................................................................................65
Kinder- und Jugendtelefon.................................................................................................................................66
Schulsozialarbeit................................................................................................................................................67
Ausbildung und Berufsfindung...........................................................................................................................68
Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen................................................................................................68
Jugendarbeitslosigkeit ......................................................................................................................................69
Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit..........................................................................................................70
Mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)......................................................................................71
Jugendgerichtshilfe............................................................................................................................................72
Seniorinnen und Senioren..............................................................................................................................74
Demografische Entwicklung ..............................................................................................................................74
Räumliche Verteilung.........................................................................................................................................75
Prognose der demografischen Entwicklung bis 2025........................................................................................76
Träger und Angebote der Altenpflege................................................................................................................76
Ambulante Dienste.............................................................................................................................................77
Teilstationäre Angebote.....................................................................................................................................77
Stationäre Pflege...............................................................................................................................................77
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII....................................................................................................................80
Offene Seniorenarbeit........................................................................................................................................81
Seniorenbüros und Begegnungsstätten............................................................................................................81
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung........................83
Seniorenbesuchsdienst......................................................................................................................................84
Menschen mit Behinderung............................................................................................................................85
Strukturdaten zu Personen mit Schwerbehinderung nach dem SGB IX...........................................................85
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft...............................................................................................88
Ursachen und Arten der Behinderung...............................................................................................................88
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII..............................................................................................................90
Institutionelle Wohnformen für Menschen mit Behinderung..............................................................................90
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen.................................................................................................91
Pflichtarbeitsplätze ............................................................................................................................................91
Integrationsprojekte...........................................................................................................................................92
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)..................................................................................................92
Weitere Leistungen und soziale Dienste...........................................................................................................94
Leistungen der Betreuungsbehörde..................................................................................................................94
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz..............................................................................................95
Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund......................................................................96
Datenlage...........................................................................................................................................................96
Migrantinnen und Migranten in Leipzig..............................................................................................................97
Anzahl und Entwicklung.....................................................................................................................................97
Altersstruktur......................................................................................................................................................98
Herkunft/ Staatsangehörigkeit.........................................................................................................................100
Räumliche Verteilung.......................................................................................................................................100
Aufenthaltsstatus.............................................................................................................................................103
Schulische Bildung........................................................................................................................................104
Allgemeinbildende Schulen ............................................................................................................................104
Entwicklung der Schülerzahlen und des Schulnetzes in der Stadt Leipzig.....................................................104
Zusammensetzung der Schülerschaft.............................................................................................................106
Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderbedarf..................................................................................107
Übergänge.......................................................................................................................................................110
Abschlüsse und Abgänge................................................................................................................................112
Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen..............................................................................................114
Struktur der berufsbildenden Schulen.............................................................................................................114
Sozialreport Leipzig 2015
10.2.2
10.3
10.3.1
10.3.2
11.
11.1
11.1.1
11.1.2
11.2
11.2.1
11.2.2
11.2.3
11.3
11.3.1
11.3.2
11.3.3
11.3.4
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
13.
13.1
13.2
13.3
13.4
13.4.1
13.4.2
13.5
13.5.1
13.5.2
13.6
13.6.1
13.6.2
13.7
13.7.1
13.7.2
13.7.3
13.7.4
13.7.5
13.7.6
13.7.7
13.7.8
13.7.9
13.7.10
13.7.11
13.7.12
Zusammensetzung der Schülerschaft.............................................................................................................114
Zweiter Bildungsweg........................................................................................................................................116
Schüler/-innen an Schulen des zweiten Bildungswegs...................................................................................116
Abschlüsse an Schulen des zweiten Bildungsweges......................................................................................117
Gesundheit.....................................................................................................................................................118
Suchthilfe.........................................................................................................................................................118
Suchtberatungsstellen.....................................................................................................................................118
Ambulante und stationäre Wohnangebote für suchtkranke Menschen...........................................................119
Psychiatrie........................................................................................................................................................120
Leistungs- und Versorgungsübersicht.............................................................................................................121
Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig...............................................122
Ausgewählte Schwerpunkte der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit im Bereich Psychiatrie........................123
Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes.....................................................................................123
Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten.......................................................123
Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle (SKIS)...........................................................................................124
Schwangeren- und Familienberatung..............................................................................................................124
Familienhebammen.........................................................................................................................................125
Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern..............................................................126
Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig.................126
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII..........................................................................128
Schulträgeraufgaben........................................................................................................................................131
Leistungen der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II.............................................................................131
Zuwendungen an Vereine................................................................................................................................133
Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig............................................................................134
Gesetzliche Grundlagen..................................................................................................................................134
Begriffsklärung.................................................................................................................................................134
Einreise............................................................................................................................................................138
Asylverfahren...................................................................................................................................................138
Asylanträge......................................................................................................................................................138
Entscheidungen über Asylanträge...................................................................................................................138
Verteilung von Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Länder
und Kommunen................................................................................................................................................140
Verteilung vom Bund auf die Länder...............................................................................................................140
Verteilung vom Freistaat Sachsen auf die Stadt Leipzig.................................................................................140
Erstaufnahme durch den Freistaat Sachsen in Leipzig...................................................................................140
Erstaufnahmeeinrichtungen in Leipzig.............................................................................................................141
Medizinische Erstuntersuchung in Leipzig.......................................................................................................141
Aufnahme durch die Stadt Leipzig...................................................................................................................141
Neu angekommene Personen.........................................................................................................................142
Nationalität.......................................................................................................................................................143
Aufenthaltsstatus.............................................................................................................................................145
Rückreise, Abschiebung..................................................................................................................................146
Altersstruktur....................................................................................................................................................146
Haushaltsstruktur.............................................................................................................................................147
Wohnen............................................................................................................................................................147
Bildung.............................................................................................................................................................151
Gesundheit.......................................................................................................................................................153
Ausbildung und Arbeit......................................................................................................................................154
Sport und Kultur...............................................................................................................................................157
Soziale und andere Dienste.............................................................................................................................159
Sozialreport Leipzig 2015
3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sozialreport der Stadt Leipzig führt Daten aus
Berichtssystemen der Verwaltung zusammen und
bündelt sie thematisch. Dabei beschreibt er nicht
nur eine Ist-Situation von Daten, sondern auch
das sozialpolitische Handeln.
Der Sozialreport 2015 kann, wie seine Vorgänger,
wertvolle Impulse für die sozialpolitische Diskussion in Leipzig geben. Als Arbeitsmaterial für Politik,
Verwaltung, aber auch die interessierte Bürgerschaft hat er sich bewährt. Ich hoffe, dass er wieder viele aufmerksame Leserinnen und Leser findet.
Auch in diesem Jahr wurde der Sozialreport fortentwickelt. Eine Abbildung zur Nutzungsquote in
Kindertagesstätten bis Schuleintritt wurde aufgenommen, die Inanspruchnahme von Angeboten in
Seniorenbüros und Seniorenbegegnungsstätten
wird umfassender beschrieben und zur Integration
von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt wurden weitere Daten ergänzt: die Entwicklung von Pflichtarbeitsplätzen, von Integrationsprojekten und Außenarbeitsplätzen in Werkstätten.
4
Die Daten zur Kindergesundheit konnten dieses
Jahr leider nicht aktualisiert werden.
In einem gesonderten Exkurs wird in diesem Sozialreport das Thema „Aufnahme und Integration
von Geflüchteten in Leipzig“ betrachtet.
Mein Dank gilt der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung“ für die geleistete Arbeit.
Leipzig, im Juni 2016
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter
für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialreport Leipzig 2015
1.
Einführung
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 2004 die Verwaltung beauftragt,
im Jahr 2005 einen Sozialreport zu erstellen, der die wesentlichen sozialpolitischen Entwicklungen in der
Stadt Leipzig abbildet.1 In dieser Beschlussfassung sind Festlegungen zur Ausführung getroffen, die sowohl
wesentliche Lebenslagen wie Wohnen, Arbeit, Bildung, Einkommen, Gesundheit betreffen, als auch bestimmte Zielgruppen ansprechen, z. B. Kinder, Familien, Jugend oder Senioren. Damit soll der Öffentlichkeit
aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt und relevante sozialpolitische Entwicklungen in gebündelter
Form erfasst werden, um einen fundierten Diskurs sozialer Verhältnisse und Erscheinungsformen führen zu
können.
1.1
Konzeption
Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung
die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung
sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden.
So können Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Strukturprobleme und soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen abgeleitet werden.
Der Sozialreport hat sich als Instrument der systematischen Berichterstattung in seinen elf Jahren in Leipzig
bewährt und ist inzwischen zu einer Art Frühwarnsystem geworden. Er dient als Grundlage sozialpolitischer
Diskurse sowie zur gezielten Formulierung und Fortschreibung bzw. Steuerung von Fachplanungsprozessen
und kann für die Kommunalpolitik als Instrument zur Entscheidungsfindung genutzt werden.
Adressaten dieses Sozialreportes sind deshalb neben der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft insbesondere die politischen Gremien der Stadt Leipzig.
1.2
Methodik
Die Umsetzung dieser Zielstellung erfolgt mehrdimensional:
•
themenorientiert,
d. h. es wird zu sozialpolitischen Zentralthemen berichtet,
•
zeitreihenbezogen,
d. h. es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (i.d.R. zum Jahresende) beschrieben,
•
raumbezogen,
d. h. es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt,
•
zielgruppenbezogen,
d. h. es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der
Bevölkerung untersucht,
•
entscheidungsvorbereitend,
d. h. es werden Hinweise gegeben für die Überprüfung von Fachkonzepten, Fachplanungen und
politische Steuerung gegeben.
Der Sozialreport Leipzig 2015 stellt Kernthemen bzw. Zielgruppen als sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante Untersuchungsgrößen vor:
1
•
Bevölkerung, Haushalte, Wohnen
•
Lebensunterhalt
•
Kinder und Familie
•
Jugend
•
Seniorinnen und Senioren
•
Menschen mit Behinderung
Vgl.: Drucksache III/3379 „Sozialreport Leipzig 2005“
Sozialreport Leipzig 2015
5
•
Einwohner/innen mit Migrationshintergrund
•
Bildung
•
Gesundheit
•
Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern
In einem zusätzlichen Kapitel wird in diesem Sozialreport das Thema „Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig“ betrachtet.
Die Daten sind jahresweise bzw. bei länger zurückliegenden Daten in fünf-Jahres-Schritten aufbereitet und
werden regelmäßig fortgeschrieben, um eine kontinuierliche Zeitreihenbezogenheit sicherzustellen. Die Daten sind überwiegend gesamtstädtisch aufbereitet.
Bestimmte Teilgruppen der Bevölkerung sind in ihren Lebenslagen besonders gewichtet (z. B. Kinder, Jugend, Familien). Die Indikatoren wurden so ausgewählt, dass sie auf fachplanerischen bzw. sozialpolitischen
Handlungsbedarf hinweisen (z. B. Kindertagesstättenplanung, Behindertenhilfeplanung oder Schulentwicklungsplanung).
Der Sozialreport bietet methodisch in dieser Weise eine Grundlage, verschiedene kommunale Fachberichte
bzw. Fachplanungen (Kinder- und Jugendförderung, Jugendhilfereport, Gesundheitsplanung, Schulnetzplanung, Kindertagesstättenplanung, Erzieherische Hilfen, Altenhilfeplan etc.) fortzuschreiben, mit der Stadtentwicklungsplanung zu verzahnen und zu verdichten. Das Leipziger integrierte Stadtentwicklungskonzept wurde dabei besonders berücksichtigt.
1.3
Überblick zu sozialen Diensten in der Stadt Leipzig
Gemäß RBIV-1376/08 „Analyse und Steuerung der sozialen Dienste in Leipzig“ werden im Sozialreport Leistungen sozialer Dienste in der Stadt Leipzig dargestellt. Dabei wird ein sozialer Dienst wie folgt definiert:
•
Der Dienst umfasst Leistungen der Sozialarbeit.
•
Die Leistung wird von Fachkräften der sozialen Arbeit erbracht.
•
Der Dienst dient dazu, soziale Probleme von Einzelnen, Gruppen oder dem Gemeinwesen zu
lösen bzw. durch Prävention zu verhindern.
•
Die Leistung wird durch eine fachlich abgegrenzte Organisationseinheit erbracht.
•
Der Dienst befindet sich in öffentlicher, freier oder privater Trägerschaft.
•
Die Bürgerinnen und Bürger haben unmittelbaren Zugang zu der Leistung.
•
Für die Leistungserbringung ist kein formalisiertes Verfahren als Grundlage nötig.
•
Die Finanzierung der Leistung ist nicht einzelfallbezogen.
Die Leistungen sozialer Dienste sind den jeweiligen thematischen Kapiteln zugeordnet. Sie finden sich wie
folgt in den Kapiteln:
Bevölkerung, Haushalte, Wohnen:
•
Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Lebensunterhalt:
•
Schuldnerberatung
Kinder und Familie:
•
Erziehungs- und Familienberatung
•
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Jugend:
6
•
Jugendberatung
•
Kinder- und Jugendtelefon
•
Schulsozialarbeit
•
mobile Jugendarbeit / Straßensozialarbeit (Streetwork)
Sozialreport Leipzig 2015
•
Jugendgerichtshilfe
Seniorinnen und Senioren:
•
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen
Gesundheit:
•
Suchtberatungs- und behandlungsstellen
•
Sozialpsychiatrischer Dienst
•
Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
•
Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle
•
Schwangeren- und Familienberatung
1.4
Überblick zur Kinder- und Familienfreundlichkeit
Wie attraktiv ist Leipzig für Familien? In welchem Maße konnte das Ziel, in Leipzig eine ausgeglichene Altersstruktur zu erreichen, bislang verwirklicht werden? Was tut die Stadt Leipzig, damit Familien in der Stadt
gute Lebensbedingungen vorfinden und Beruf und Familie gut vereinbaren können? Insbesondere anhand
folgender Daten kann verfolgt werden, inwiefern sich Leipzig seinem strategischen Ziel annähern konnte und
Entwicklungen vorangebracht werden konnten.
Im Kapitel Bevölkerung, Haushalte, Wohnen:
•
Geburten und Sterbefälle
•
Mittlere Kinderzahl je Frau
•
Wanderungssaldo der Einwohner/-innen nach Altersgruppen
Im Kapitel Kinder und Familie:
•
Familien nach Lebensformtyp
•
Familien nach Anzahl der Kinder
•
Kinder- und familienfreundliches Umfeld (Spielplätze)
•
Kontakte im Familieninfobüro
•
Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“
•
Familienfreundlichkeitspreis
•
Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertagesstätten nach Versorgungsräumen
•
Nutzungsquoten für Kinder von 1 Jahr bis Schuleintritt in Kindertagesstätten und
Kindertagespflege
•
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Sozialreport Leipzig 2015
7
2.
Zusammenfassung
In den folgenden Teilkapiteln werden zentrale Themenbereiche der sozialen Kommunalpolitik dargestellt, wobei die Entwicklung der letzten Jahre einen Schwerpunkt darstellt. In schlaglichtartigen Betrachtungen werden wichtige Erkenntnisse aus den vorliegenden Daten dokumentiert. Vertiefende Einblicke sind über Fachberichte bzw. Fachplanungen der jeweiligen Ressorts möglich.
In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Inhalte der Kapitel zusammengefasst.
Bevölkerung, Haushalte, Wohnen
2015 ist die Einwohnerzahl aufgrund der erneut hohen Wanderungsgewinne um 2,9 % auf 567.846 angewachsen. Der Wanderungsgewinn (+16.669 Personen) rührt vor allem von Zuwanderungen aus den neuen
Bundesländern, in geringerem aber wachsenden Maße aber auch aus den alten Bundesländern und dem
Ausland her. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist seit 2014 erstmalig seit 1965 wieder positiv.
Die Einwohnerentwicklung verläuft räumlich differenziert. Die größten Gewinne verzeichnen die vorwiegend
gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt. Dem entsprechend ist das Einwohnerwachstum –
wie in den Vorjahren – zum Stadtrand hin geringer ausgeprägt. So wurden nur noch in randstädtisch gelegenen Ortsteilen Einwohnerrückgänge festgestellt. In den durch Großwohnsiedlungen geprägten Ortsteilen hat
sich die Einwohnerentwicklung inzwischen stabilisiert.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2014 im Bestand 5,38 €/m², die
Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,45 €/m². Seit 2003 haben sich die durchschnittliche Nettokaltmiete um etwa 11,5 % sowie die Gesamtmiete um etwa 14 % erhöht. Aufgrund ebenfalls gestiegener Haushaltseinkommen blieb die Mietbelastung stabil: wie in den Vorjahren wendet ein Leipziger Haushalt im Durchschnitt rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf.
2014 umfasste der Wohnungsbestand 331.748 Wohnungen. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung
und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass der Leerstand auf ca. 22.000 zurückgegangen ist,
was einer Leerstandsquote von weniger als 7 % entspricht.
Lebensunterhalt
Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2014 mit 1.662 € um 113 € höher als im Jahr 2013. Das
durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2014 insgesamt 1.207 € und lag damit um 55 € höher als im Jahr 2013.
Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2014 absolut weiter erhöht, obwohl die Einkommen der einkommensschwächsten 20
Prozent um 7,1 % anstiegen, während die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent um 4,6 % zulegten. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 283 € (2013) auf 216 €
(2014) verringert.
15,3 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2013: 16,8 %), da ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt.
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2014 bei 9,4 % und war somit niedriger als Ende 2013 (10,3 %).
Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit
bezieht, betrug 2014 insgesamt 44,2 % und lag damit knapp unter dem Vorjahreswert (44,4 %).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2014 auf den bisher niedrigsten
Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 69.355 Personen derartige Leistungen, das waren 16,6 % aller
Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 26,3 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2014 Sozialgeld (Vorjahr: 27,0 %). Insgesamt 1.467 Personen erhielten 2014 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 27,3 % mehr
als im Vorjahr (1.152). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist auf 4.037 angestiegen (2013: 3.818).
Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2014 für 19.553 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, etwa so viele wie 2013 (19.389). Im Vergleich zu 2013 wurden mehr Leistungen bewilligt.
Besonders stark ist der Anstieg bei der Schülerbeförderung, hier haben sich die Leistungen verdoppelt.
Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich von 2007 bis 2014 mehr als verdoppelt. Die kommunalen Ausgaben haben sich jedoch 2014 gegenüber dem Vorjahr um 8 % verringert. Ursache ist der Anstieg der
Grundberatungen vor allem zum Pfändungsschutzkonto.
8
Sozialreport Leipzig 2015
Insgesamt 62.520 Personen nutzten 2015 den Leipzig-Pass (2014: 61.221). Das waren 11,0 % (2014:
11,1 %) der Leipziger/-innen.
Kinder und Familie
Mit 6.241 Geburten gab es 2014 weiterhin hohe und wachsende Geburtenzahlen (+407).
Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2014 auf 64.584 (+2.793). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.046 Haushalte (plus 236).
Im Familieninfobüro wurden im Jahr 2014 insgesamt 13.867 Kontakte gezählt (+1.550). Das Willkommenspaket für Neugeborene haben im gleichen Jahr 5.503 Eltern abgeholt (+618).
Im Jahr 2014 wurden für 12.727 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 53,7 Mio. € ausgezahlt (+4,5 Mio. €). Für 5.000 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen
wurden im Jahr 2014 insgesamt 9,4 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt.
Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2014 durch die Eröffnung von neun neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden um 2.691 Plätze erweitert.
Davon waren 372 Krippenplätze, 960 Kindergartenplätze, 979 Hortplätze sowie 80 Kindertagespflegeplätze.
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2014 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.295 Rat Suchenden Hilfen angeboten.
Der Allgemeine Soziale Dienst wurde im Jahr 2014 außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen in
2.921 Fällen (+295) für die Bürger/-innen der Stadt Leipzig tätig.
Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2014 auf 2.315 Hilfen, davon
94,9 % für die Altersgruppe der Minderjährigen und 5,1 % für junge Volljährige, an.
Jugend
Im Jahr 2014 lebten 79.654 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Leipzig.
2014 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit knapp 9 Mio. € bezuschusst und zusätzlich
Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Im Schuljahr 2014/2015 wurde an 13 Grundschulen, 23 Oberschulen, acht Förderschulen und sieben beruflichen Schulzentren Schulsozialarbeit angeboten.
Die Inanspruchnahme des Ferienpasses hat sich weiter erhöht, 72,8 % aller Schüler/-innen nutzen ihn. Insgesamt 30.401 Ferienpässe wurden 2014 verkauft, davon 23,5 % ermäßigt.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist ein Rückgang von Auszubildenden beobachtbar, da aktuell die geburtenschwachen Jahrgänge die Schulen verlassen. Im Berichtsjahr 2014/2015 gab es wieder mehr Bewerber/-innen (2.708) als Berufsausbildungsstellen (2.501) zur Verfügung standen.
Der Anteil der unbesetzten Berufsausbildungsstellen sank auf 7,8 % (195).
Im Jahr 2014 ist die Zahl der arbeitslosen unter 25-Jährigen auf einen Jahresdurchschnitt von 2.544
(-11,4 %) gesunken. Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wie Beschäftigungsprojekte oder
Kompetenzagenturen sollen auch weiterhin Jugendlichen helfen, die Schwelle von der Schule in Ausbildung
oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten und Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Die mobile Jugendarbeit/Streetwork verzeichnet im Jahr 2014 durch die Einbeziehung des Fußball-Fan-Projektes in den Leistungsbereich einen Anstieg um 12,7 % der Kontakte zu ihren Zielgruppen.
Durch die Jugendgerichtshilfe wurden im Jahr 2014 insgesamt 4.782 Jugendliche und Heranwachsende betreut.
Seniorinnen und Senioren
Die Zahl der über 60-Jährigen betrug zum 31.12.2014 insgesamt 147.609 Personen, das sind über 1.600
Personen mehr als im Vorjahr und 26,7 % der Gesamtbevölkerung der Stadt. Die Zahl der Hochaltrigen (85
Jahre und älter) stieg um 595 auf 14.856 Personen und beträgt 2,7 % der Bevölkerung.
In der vollstationären Pflege gab es gegenüber der letzten Erhebung eine Kapazitätsminderung. Es standen
in 58 Heimen 6.298 Plätze (2013: 6.385) zur Verfügung. Die Kapazität der Tagespflegeplätze stieg gegenüber dem Vorjahr um 44 Plätze auf 349. Zwei Tagespflegeeinrichtungen wurden neu eröffnet.
Sozialreport Leipzig 2015
9
Innerhalb von stationären Einrichtungen stieg im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Empfänger/-innen von
Grundsicherung im Alter um ca. 10 % (auf 224 Personen), die der Hilfe zum Lebensunterhalt um ca. 20 %
(auf 378 Personen). Die Anzahl der Personen mit Leistungen Hilfe zur Pflege sank gegenüber dem Vorjahr
um fast 5 % (auf 1.092 Personen). Außerhalb von Einrichtungen sind in Bezug auf die drei genannten Leistungen alle Empfängerzahlen gestiegen.
Die Strukturen der offenen Seniorenarbeit wurden durch das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012) weiter entwickelt. Dies wird deutlich
durch die Zahl der Beratungen in den Seniorenbüros (2.758) sowie die Angebote der Begegnung in den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros (ca. 5.360).
Die Zahl der Beratungen in der Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ sank gegenüber dem Vorjahr um 8 %
auf ca. 930 (2013: 1.007). Die Zahl der Wohnungsanpassungen betrug 48 (2013: 59).
Menschen mit Behinderung
Am Stichtag 31.12.14 lebten in Leipzig 55.935 Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr
und gelten damit als schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl schwerbehinderter Menschen um 2,4 % (1.306 Personen) zu.
Im Jahr 2014 hatten 46.450 Personen in Leipzig einen gültigen Schwerbehindertenausweis, dies sind
1,5 Prozentpunkte (694 Personen) mehr als 2013.
Während die Anzahl der Arbeitslosen in Leipzig in den letzten Jahren kontinuierlich sank, ging die Anzahl der
arbeitslosen Menschen mit Behinderungen nur geringfügig zurück, gegenüber dem Vorjahr um 73 Personen
auf 1.424 Arbeitslose. Der Anteil an allen Arbeitslosen ist seit 2011 fast unverändert und lag 2014 bei 5,4 %.
Bei den institutionellen Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen setzte sich der Trend des Vorjahres fort. Die Anzahl der Bewohner/-innen der Außenwohngruppen stieg geringfügig aber die Anzahl der Bewohner/-innen im ambulant betreuten Wohnen um 74 Personen (2013: 941 Personen). Die Kapazität in den
Wohnheimen für Erwachsene blieb 2014 gegenüber den Vorjahren unverändert.
Im Jahr 2014 waren in den sechs Werkstätten für Menschen mit Behinderungen insgesamt 1.550 Personen
(2013: 1463 Personen) beschäftigt, darunter 229 mit Außenarbeitsplätzen.
Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund
In Leipzig lebten 2014 fast 60.000 Personen mit Migrationshintergrund. Das sind 10,8 % aller Leipziger. Davon waren 37.391 Ausländer/-innen und 22.347 Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund um 5.962 Personen bzw. 11,1 % gestiegen.
Fast jedes fünfte Kind in Leipzig, 18,3 % der unter 15-Jährigen, hat ausländische Wurzeln.
Der Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist in der Stadt Leipzig zwar deutlich höher als im
Durchschnitt des Freistaates Sachsen (2013: 4,1 %; Stadt Leipzig 2013: 10,0 %), aber wesentlich niedriger
als im deutschen Durchschnitt insgesamt (2013: 18,8 %).
Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund. Das
Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2014 bei 31,6 Jahren, dass der Leipziger/ -innen ohne Migrationshintergrund bei 44,6 Jahren. Besonders niedrig ist mit 26,7 Jahren das Durchschnittsalter der Deutschen mit Migrationshintergrund.
Die Leipziger Migrantinnen und Migranten stammen aus insgesamt 161 heute existierenden Staaten. Die
größte Gruppe bilden mit einem Anteil von 12,4 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Förderation haben. Insgesamt 13.257 deutsche Staatsangehörige haben neben dem deutschen auch einen ausländischen Pass.
Die räumliche Verteilung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund ist verschieden. Der Anteil an der
Gesamtbevölkerung reicht von 35,5 % in Volkmarsdorf, 34, 5 % in Zentrum-Südost und 33,5 % in NeustadtNeuschönefeld bis zu 1,6 % in Baalsdorf, und 2,6 % in Burghausen-Rückmarsdorf, Knautkleeberg-Knauthain
und Liebertwolkwitz.
Bildung
Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden
Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Dementsprechend wird in den kommenden Jahren im Bereich der allgemeinbildenden Schulen weiterhin ein Netzausbau
10
Sozialreport Leipzig 2015
erforderlich sein. Im Schuljahr 2014/15 wurden an Leipzigs allgemeinbildenden Schulen insgesamt 43.962
Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,0 % (2.182 Schüler/-innen).
Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an, zum Schuljahr 2014/15 nahm das Wachstum an Dynamik zu. Der Anteil betrug insgesamt 14,4 %
und fiel an Grundschulen (16,0 %) und Oberschulen (16,6 %) am höchsten aus.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls wieder zu. Der Anteil
an der gesamten Schülerschaft betrug 2014/15 9,2 %. Die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen
und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg in den letzten Jahren
kontinuierlich an. Zum Schuljahr 2014/15 nahm ihre Zahl um mehr als 200 Schüler/-innen zu. Dies bedeutete
eine Zunahme um 18,0 %. Im Fünfjahresvergleich verdoppelte sich die Zahl nahezu (+ 90,5 %). Damit wurde
mehr als jede/-r dritte Schüler/-in mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet.
Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung
bei 51,5 %. Mädchen bekamen anteilig deutlich häufiger eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium als
Jungen (54,6 % zu 48,7 %). Unterschiede gab es auch im Stadtgebiet. Die Spannweite innerhalb Leipzigs
reichte von einem minimalen Anteil von 16,7 % bis zum Maximalwert von 93,2 %.
Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2014 mit 12,4 % unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen stammte von
Förderschulen. Weiterhin lag der Anteil von Abgänger/-innen ohne Abschluss an Oberschulen bei 10,1 %
und damit doppelt so hoch wie der Vergleichswert auf Landesebene. An einigen Oberschulen in den innenstadtnahen Gebieten im Osten und Westen der Stadt sowie in Grünau fiel die Quote mit 20 % und mehr
deutlich höher aus.
Gesundheit
In den Suchtberatungsstellen werden in erster Linie Menschen mit abhängigem Alkohol- und/oder illegalem
Drogenkonsum betreut. Im Jahr 2014 nahmen 4.179 Menschen die Angebote von Beratungsstellen an. 608
Personen darunter konsumierten Metamphetamin (Hauptsubstanz „Crystal“), das sind fast 30 % mehr Klientinnen und Klienten mit dieser Diagnose als 2013. Problematisch sind die Auswirkungen der Abhängigkeit
von verschiedenen Substanzen (Polytoxikomanie) und die Folgen psychiatrischer Begleiterkrankungen.
In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem Sozialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die
psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.700 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2014 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen.
Im Jahr 2014 wurden 152 Anfragen an das Projekt „Familienhebammen“ gerichtet. In 82 % der Fälle wurde
den Familien die Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten, was eine leichte Steigerung (2 %)
im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Bezüglich des Teilkapitels Kindergesundheit wird auf die „Daten und Fakten zur Kindergesundheit in der
Stadt Leipzig 2015“ verwiesen.
Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern
Im Planjahr 2015 waren für Aufwendungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt und Gesundheitsamt 830,6 Mio. € vorgesehen. Das sind 57 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig.
Die Aufwendungen sind im Vergleich zu 2014 weiter gestiegen. Dies geht vor allem auf steigende Ausgaben
für den Bereich der Kindertageseinrichtungen aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und eine wachsende
Inanspruchnahme durch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zurück.
Der kostenintensivste Aufgabenbereich sind die Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege mit der Übernahme der Elternbeiträge. Dafür wurden 2015 im Ergebnishaushalt 246,9 Mio. € bereitgestellt. Das Aufgabenfeld Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II verzeichnete im Haushaltsplan 2015 die zweithöchsten
Aufwendungen in Höhe von 184,0 Mio. €.
Für Schulträgeraufgaben wurden im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 78,7 Mio. € eingeplant.
Im Jahr 2014 wurden für Aufgaben der Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitsförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Leipzig Zuwendungen in Höhe von 13 Mio. € an Vereine und Verbände bewilligt.
Sozialreport Leipzig 2015
11
Exkurs: Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig
Im Jahr 2015 hat die Stadt Leipzig 4.230 Asylsuchende aufgenommen und 748 unbegleitete minderjährige
Ausländer/-innen in Obhut genommen.
Die Asylsuchenden, die 2015 nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 27 verschiedenen Ländern. Die
meisten Menschen (1.568) kamen aus Syrien.
Zum 31.12.2015 waren 1.550 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r verfügten, 2.982 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung, 642 Personen über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, 5.066 geflüchtete Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis
und 1.553 über eine Niederlassungserlaubnis.
Zum 31.12.2015 gab es 5.233 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Von den Personen, die im Dezember 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, lebten 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 54 % einen eigenen Mietvertrag und 46 % lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Zum 31.12.2015 standen 4.224 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Unterkünfte sind über die Stadt verteilt. Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen standen
zum für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung
und 107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII.
An einem von der Stadt Leipzig finanzierten 200 Unterrichtsstunden umfassenden Deutsch- oder Alphabetisierungskurs an der Volkshochschule Leipzig nahmen 2015 insgesamt 624 Personen teil. 1.377 Teilnehmer/innen besuchten an der Volkshochschule einen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs.
Insgesamt 4.585 leistungsberechtigte Personen mit dem Merkmal „Asylzugangsstaaten“ wurden im Oktober
2015 durch das Jobcenter registriert. 3.976 Personen waren erwerbsfähig. Von diesen Personen verfügten
13,4 % über eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung und 15,5 % über eine akademische Ausbildung. 69,5 % verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung und 10,8 % auch nicht über einen
Schulabschluss.
Im Bereich Sport und Kultur wurden 2015 vielfältige Angebote zur Integration von Flüchtlingen unterbreitet.
Seit Beginn des Programms „Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge“ im Jahr 2014 wurden bis zum
31.12.2015 mehr als 300 Patenschaften vermittelt und betreut.
12
Sozialreport Leipzig 2015
3.
Bevölkerung, Haushalte, Wohnen
Zusammenfassung
2015 ist die Einwohnerzahl aufgrund der erneut hohen Wanderungsgewinne um 2,9 % auf 567.846 angewachsen. Der Wanderungsgewinn (+16.669 Personen) rührt vor allem von Zuwanderungen aus den neuen
Bundesländern, in geringerem aber wachsenden Maße aber auch aus den alten Bundesländern und dem
Ausland her. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist seit 2014 erstmalig seit 1965 wieder positiv.
Die Einwohnerentwicklung verläuft räumlich differenziert. Die größten Gewinne verzeichnen die vorwiegend
gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt. Dem entsprechend ist das Einwohnerwachstum –
wie in den Vorjahren – zum Stadtrand hin geringer ausgeprägt. So wurden nur noch in randstädtisch gelegenen Ortsteilen Einwohnerrückgänge festgestellt. In den durch Großwohnsiedlungen geprägten Ortsteilen hat
sich die Einwohnerentwicklung inzwischen stabilisiert.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2014 im Bestand 5,38 €/m², die
Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,45 €/m². Seit 2003 haben sich die durchschnittliche Nettokaltmiete um etwa 11,5 % sowie die Gesamtmiete um etwa 14 % erhöht. Aufgrund ebenfalls gestiegener Haushaltseinkommen blieb die Mietbelastung stabil: wie in den Vorjahren wendet ein Leipziger Haushalt im Durchschnitt rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf.
2014 umfasste der Wohnungsbestand 331.748 Wohnungen. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung
und der Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass der Leerstand auf ca. 22.000 zurückgegangen ist,
was einer Leerstandsquote von weniger als 7 % entspricht.
3.1
Bevölkerungsentwicklung
2015 ist die Zahl der Einwohner/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 15.975 (+ 2,9 %) auf 567.846 gestiegen.
Damit setzt sich die dynamische Einwohnerentwicklung der vier vorangegangenen Jahre fort, als Leipzig
ebenfalls um je 10.000 Einwohner/-innen wuchs. Zuvor lag das jährliche Wachstum zwischen 3.000 und
5.000 Personen.
Abb. 3.1
Bevölkerungsentwicklung 2000 bis 2015
590.000
570.000
567.846
551.871
528.540
517.838
508.775
505.559
494.771
489.335
485.643
484.121
481.390
479.590
470.000
479.996
490.000
502.371
510.000
539.348
530.000
497.791
Personen
550.000
450.000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahr
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister
Sozialreport Leipzig 2015
Nachdem in den Vorjahren die Einwohnergewinne ausschließlich auf einer positiven Wanderungsbilanz beruhten, wird seit 2014 erstmals seit 1965 wieder eine positive natürliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt. Hinzu kam 2015 ein neuer Rekord beim Wanderungssaldo in Höhe von 16.669 Personen.
Sozialreport Leipzig 2015
13
Abb. 3.2
Bevölkerungsentwicklung 2000 bis 2015 nach natürlicher Bevölkerungsentwicklung
und Wanderungssaldo
20.000
352
16.669
-183
-115
423
12.933
11.353
11.679
9.449
-180
-503
-474
3.227
6.059
5.232
-660
-322
3.560
4.728
-852
3.053
-1.372
-1.069
-1.563
-1.743
-1.664
-1.572
0
-5.000
4.057
1.514
3.494
5.000
2.113
10.000
1.806
Personen
15.000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahr
natürliche Bevölkerungsentw icklung
Wanderungssaldo
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister
Abb. 3.3
Sozialreport Leipzig 2015
Geburten und Sterbefälle 2000 bis 2015
7.000
6.000
3.976
5.539
4.251
5.320
4.370
5.742
4.378
5.230
4.690
5.350
5.263
5.585
4.997
5.471
5.303
5.806
5.602
5.782
5.566
5.681
5.834
6.017
6.241
5.889
6.622
6.202
2.000
3.749
5.492
3.000
3.781
5.353
4.000
3.757
5.421
Personen
5.000
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
1.000
0
Jahr
Lebendgeborene
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister
Gestorbene
Sozialreport Leipzig 2015
2015 wurden im Einwohnerregister 420 mehr Geburten (6.622) als Sterbefälle (6.202) gezählt. Damit war die
natürliche Bevölkerungsentwicklung wie auch schon im vergangenen Jahr wieder positiv. Einen Geburtenüberschuss wiesen vor allem die gründerzeiltich geprägten Ortsteile entlang des Auwaldes von Gohlis-Mitte
bis Connewitz und im Leipziger Westen sowie im Leipziger Osten auf. Die durch Großsiedlungen geprägten
Ortsteile hingegen waren durch Geburtendefizite geprägt.
Die mittlere Kinderzahl je Frau, die die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter
zwischen 15 und 45 Jahren ausdrückt, lag mit 1,49 2014 höher als in den Vorjahren. Seit 2010 ist sie höher
als im bundesweiten Durchschnitt – dieser lag 2014 bei 1,47.
14
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 3.4
Mittlere Kinderzahl je Frau 2002 bis 2014
1,40
1,20
1,28
1,34
1,34
1,33
1,30
1,37
1,45
1,37
1,34
1,36
1,42
1,39
1,46
1,36
1,40
1,38
1,44
1,42
1,49
1,47
0,60
1,29
1,35
0,80
1,21
1,34
1,00
1,17
1,34
Lebendgeborene
auf 1.000 Frauen
im gebährfähigen Alter
zwischen 15 und 45 Jahren
1,60
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0,40
0,20
0,00
Jahr
Leipzig
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen
Karte 3.1
Deutschland
Sozialreport Leipzig 2015
Entwicklung der Bevölkerung 2009 bis 2014
Die Einwohnerentwicklung Leipzigs verläuft räumlich verschieden. Zwischen 2009 und 2014 verzeichneten
viele – vorwiegend gründerzeitlich geprägte – Ortsteile in der inneren Stadt hohe Einwohnergewinne von
mehr als 10 %. Konzentrationen der Höchstwerte finden sich im Leipziger Osten sowie im Leipziger Westen,
in dem Lindenau mit einem Plus von 27 % in den vergangenen 5 Jahren den größten Einwohnergewinn aufwies. In diesem Zeitraum finden sich zur äußeren Stadt hin – insbesondere in östlicher, aber auch in südwestlicher Orientierung – überwiegend Ortsteile mit vergleichsweise geringen Zuwachsraten. Die beiden
Sozialreport Leipzig 2015
15
randstädtischen Ortsteile Lützschena-Stahmeln und Plaußig-Portitz verzeichnen eine rückläufige Einwohnerentwicklung. In den durch Großwohnsiedlungen geprägten Gebieten hat sich die Entwicklung der Einwohnerzahlen stabilisiert. Der deutliche Bevölkerungsrückgang in Schönau (-8,9 %) ist auf eine Freilenkung von
Wohngebäuden zur Vorbereitung von Abrissen zurückzuführen.
Abb. 3.5
Einwohnerprognosen bis 2030
800.000
700.000
Einw ohnerentw icklung bis 2015
Personen
600.000
Bevölkerungsvorausschätzung
Stadt Leipzig 2016
500.000
400.000
Bevölkerungsprognose
Sachsen 2016 (Variante 1)
300.000
Bevölkerungsprognose
Sachsen 2016 (Variante 2)
200.000
100.000
0
2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030
Jahr
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt f ür Statistik und Wahlen, Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2015
Die städtische Bevölkerungsvorausschätzung 2016 erwartet in ihrer Hauptvariante einen weiteren starken
Anstieg der Einwohnerzahl um ca. 154.000 Personen (+27 %) auf rund 722.000 im Jahr 2030. In der oberen
Variante steigt die Einwohnerzahl auf etwa 770.000, in der unteren auf fast 674.000. Die ebenfalls 2016 vom
Statistischen Landesamt Sachsen veröffentlichte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung weist hingegen ein deutlich geringeres Wachstum für Leipzig aus. Danach wächst die Einwohnerzahl – auf Basis der
amtlichen Einwohnerzahl Leipzigs, die etwa 8.000 Personen geringer ist als die des Einwohnerregisters der
Stadt Leipzig – um lediglich 57.000 Personen (+10 %) auf 618.000 (Variante 1). Mit dem Einwohnerwachstum einher geht eine Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung. Gemäß der Hauptvariante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung wachsen vor allem die Zahl der Kinder und Jugendlichen, der jungen
Erwachsenen bis 25 Jahre, der Personen zwischen 35 und 45 Jahre sowie die Zahl der hochaltrigen Personen über 80 Jahre überproportional.
3.2
Wanderungen
Dem Trend der vergangenen Jahre folgend stieg die Zahl der Zuzüge 2014 erneut an. Wie 2013 nahm 2014
die Zahl der Fortzüge zu. 2014 standen 35.381 Zuzügen 22.448 Fortzüge gegenüber, woraus ein Wanderungsgewinn von 12.933 Personen resultiert (2013: 11.349).
Leipzig erzielte 2014 in allen Altersgruppen Wanderungsgewinne, entgegen der Vorjahre auch in der Gruppe
der 0- bis unter 6-Jährigen. Die Gruppe der 18- bis unter 25-Jährigen stellt dabei nach wie vor mit einem
Wanderungsgewinn von 6.251 Personen die größte Zuwanderungsgruppe dar. Aber auch bei den 25- bis unter 45-Jährigen war mit einem Saldo von +4.618 Personen ein deutlicher Wanderungsgewinn zu verzeichnen. Das deutet darauf hin, dass die Wanderungsgewinne der letzten Jahre nicht allein auf ausbildungs-,
sondern auch auf berufsbedingte Wanderung zurückzuführen ist. Der positive Wanderungssaldo bei den unter 6-Jährigen deutet darauf hin, dass mehr Familien mit Kindern unter 6 Jahren nach Leipzig ziehen als
Leipzig verlassen.
Die 2014 erzielten Wanderungsgewinne beruhen zum größten Teil aus den neuen Bundesländern (+6.834).
Nach 13 Jahren ist erstmals wieder ein negatives Wanderungssaldo gegenüber den Umlandkreisen (-39) zu
verzeichnen, das allerdings an den rückläufigen Trend der Vorjahre anknüpft. Gegenüber den alten Bundesländern (+2.536) sowie dem Ausland (+4.016) wurden steigende Wanderungsgewinne verzeichnet.
16
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 3.1
Wanderungssaldo der Einwohner/-innen 2000, 2005, 2010 bis 2014 nach Altersgruppen
Altersgruppe in Jahren
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
0 - unter 6
-80
-137
-73
-262
-64
-32
56
6 - unter 18
-129
24
258
273
424
395
561
18 - unter 25
2.155
3.119
5.052
5.916
5.921
5.560
6.233
25 - unter 45
119
-4
2.220
2.554
3.930
4.118
4.599
45 - unter 65
-411
-79
719
904
1.077
937
1.033
65 - unter 80
10
84
250
226
327
323
380
80 und älter
-1
38
24
79
54
48
71
1.663
3.045
8450
9.690
11.669
11.349
12.933
Gesamt
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 3.6
Sozialreport Leipzig 2015
Wanderungen ab 2009 bis 2014 nach Region
8.000
7.000
6.000
Personen
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
-1.000
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
neue Bundesländer (ohne Umlandkreise)
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt f ür Statistik und Wahlen
3.3
Umlandkreise
alte Bundesländer
Ausland
Sozialreport Leipzig 2015
Altersstruktur
14,5 % der Leipziger Einwohner/-innen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nachdem der Anteil der
Kinder unter 6 Jahren seit 2000 bis 2013 kontinuierlich leicht gestiegen ist, bleibt er 2014 auf dem Vorjahresniveau. Der Anteil der 6- bis unter 18-Jährigen steigt seit 2009. Das Niveau von 2000 ist allerdings noch nicht
erreicht, hier wirken die Geburtenausfälle aus den 1990er Jahren nach. Diese beeinflussen auch die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen: trotz hoher Wanderungsgewinne in der Altersgruppe geht die Anzahl
und der Anteil der Leipziger/-innen zwischen 18 und 25 Jahren zurück. Dagegen steigt seit 2000 der Anteil
der 25- bis unter 45-Jährigen. Der Anteil der Leipziger/-innen zwischen 45 und 65 Jahre nimmt leicht ab.
Die Zahl der Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre in Leipzig ist 2014 angestiegen, allerdings ging ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung weiter zurück. Besonders stark stieg die Zahl der Hochaltrigen (80 Jahre und
älter).
Der Altersdurchschnitt der Leipziger Einwohner/-innen betrug 2014 43,4 Jahre. Zwischen 2009 und 2014 ist
das Durchschnittsalter – beeinflusst durch die hohen Wanderungsgewinne in diesem Zeitraum – um 0,7 Jahre gesunken.
Sozialreport Leipzig 2015
17
Tabelle 3.2
Bevölkerungsentwicklung 2000, 2005, 2010 bis 2014 nach Altersgruppen
Altersgruppen in Jahren
unter 18
in %
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
14,6
13,0
13,2
13,5
13,8
14,2
14,5
0 - unter 6
3,9
4,8
5,5
5,6
5,7
5,9
5,9
6 - unter 18
10,8
8,2
7,6
7,8
8,1
8,3
8,6
66,8
65,5
64,1
64,3
64,4
64,5
64,5
18 - unter 25
9,3
10,1
9,3
9,1
8,7
8,3
7,9
25 - unter 45
29,4
29,9
30,0
30,2
30,7
31,3
31,9
45 - unter 55
12,9
13,4
13,6
13,6
13,5
13,5
13,3
55 - unter 65
15,2
12,2
11,2
11,4
11,4
11,4
11,3
18,6
21,5
22,7
22,2
21,8
21,4
21,1
65 - unter 80
14,2
16,6
17,1
16,6
16,2
15,8
15,4
80 und älter
4,4
4,9
5,6
5,6
5,6
5,6
5,7
493.208
489.335
508.775
517.838
528.540
539.348
551.871
davon
18 bis 65
davon
über 65
davon
Anzahl der Gesamtbevölkerung
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Infolge der räumlich differenzierten Einwohnerentwicklung verändert sich das Durchschnittsalter der Bevölkerung stadträumlich unterschiedlich. Ortsteilen mit hohem und weiter steigendem Durchschnittsalter am Stadtrand und durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen stehen junge und sich verjüngende Ortsteile in der inneren Stadt gegenüber.
Das Durchschnittsalter variiert in den Ortsteilen zwischen 35,1 Jahre in Lindenau und 54,1 Jahre in GrünauOst. In Zentrum-Ost, Zentrum-Südost, Zentrum-Nord, Gohlis-Nord und Lindenau ging der Altersdurchschnitt
innerhalb der letzten fünf Jahre um zwei Jahre und mehr zurück. Ortsteile, in denen das Durchschnittsalter
der Bevölkerung unter 40 Jahren liegt, verzeichneten in den letzten Jahren zugleich einen starken Zuzug.
Parallel dazu stieg das Durchschnittsalter in Schönau, und Miltitz um 2,8 in Heiterblick sogar um 3,8 Jahre.
18
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 3.2
Altersdurchschnitt 2014 und Entwicklung des Altersdurchschnitts 2009 – 2014
nach Ortsteilen
Sozialreport Leipzig 2015
19
Tabelle 3.3
Bevölkerungsvorausschätzung bis 2032 nach Altersgruppen
Ist-Wert
Altersgruppe in
Jahren
2014
2018
absolut
unter 18
längerfristige
Vorausschätzung
mittelfristige Vorausschätzung
in %
absolut
2025
in %
absolut
2032
in %
absolut
in %
80.198
15
87.638
16
95.600
16
96.011
16
0 - unter 6
32.792
6
35.102
6
34.803
6
33.459
6
6 - unter 18
47.406
9
52.536
9
60.797
10
62.553
10
355.291
65
355.673
63
364.052
62
366.431
61
18 - unter 25
43.444
8
42.875
8
44.421
8
47.037
8
25 - unter 45
176.110
32
175.673
31
175.732
30
168.675
28
45 - unter 55
73.349
13
71.447
13
72.478
12
82.983
14
55 - unter 65
62.388
11
65.678
12
71.422
12
67.736
11
120.363
21
125.233
21
135.593
23
davon
18 bis 65
davon
über 65
116.382
davon
21
65 - unter 80
84.987
15
82.527
15
79.985
14
90.295
15
80 und älter
31.395
6
37.835
7
45.249
8
45.297
8
551.871
100
563.674
100
584.886
100
598.036
100
Gesamt
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Die Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig von 2013 geht von einem weiteren Einwohnerzuwachs
auf rund 598.000 Einwohner im Jahr 2032 aus. Dabei wachsen mittelfristig die Zahl und der Anteil der unter
18-Jährigen stark, während bei den 18- bis unter 65-Jährigen und den über 65-Jährigen zwar die Einwohnerzahl, nicht aber ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst. So steigt die Zahl der unter 18 Jährigen bis
2025 um 22.000 Einwohner, wobei vor allem die Zahl der Schüler/-innen (6- unter 18-Jährige) zunimmt. In
der längerfristigen Perspektive bleibt die Zahl der unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 65-Jährigen etwa
stabil, während die Zahl und der Anteil der über 65-Jährigen stark steigt. Dabei wird der größte Zuwachs bei
den über 80-Jährigen erfolgen.
3.4
Haushaltsstruktur
Tabelle 3.4
Anzahl der Haushalte nach Haushaltsgröße 2009 bis 2014
Veränderung
2009-2014
2009
2010
2011
2012
2013
2014
288.444
289.870
294.810
303.465
310.279
316.787
9,8 %
144.644
145.369
149.474
157.221
162.391
166.666
15,2 %
2 Personen
89.355
89.969
90.898
92.148
93.330
94.371
5,6 %
3 Personen
33.989
33.740
33.342
32.571
32.420
32.582
- 4,1 %
4 Personen und mehr
20.456
20.792
21.096
21.525
22.138
23.168
13,3 %
1,78
1,78
1,78
1,76
1,75
1,75
Haushalte
darunter mit
1 Person
Durchschnittliche
Haushaltsgröße
Quelle: Ordnungsamt/Einwohnerregister, Amt für Statistik und Wahlen
20
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Für den Wohnungsmarkt ist neben der Einwohnerentwicklung die Betrachtung der Zahl der Haushalte bedeutsam, da Haushalte als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Die vom Amt für Statistik und
Wahlen ermittelte2 Zahl der Haushalte 2014 betrug 316.787 Haushalte.
Seit 2009 ist die Zahl der Haushalte um 9,8 % gewachsen, wobei sie entsprechend der Einwohnerentwicklung besonders in den letzten vier Jahren stieg. Mehr als die Hälfte der Haushalte sind Einpersonenhaushalte
(52,6 %). Die Zahl der Einpersonenhaushalte nahm seit 2009 um 15,2 % zu. So erhöhte sich auch der Anteil
an allen Haushalten (+2,5 %-Punkte). Zugleich verringerte sich die durchschnittliche Haushaltsgröße von
1,78 auf 1,75 Personen je Haushalt, wobei diese Größe nun seit drei Jahren auf dem gleichen Niveau liegt.
Auch die Zahl der Mehrpersonenhaushalte insgesamt stieg seit 2009 an. Dabei treten Unterschiede zwischen
den Haushaltsgrößen auf. Die Zahl der Zweipersonenhaushalte wuchs seitdem um 5,6 %. Bei den großen
Haushalten mit 4 und mehr Personen nahm sie um 13,3 % zu. Deren Anteil stieg auf 7,3 % und knüpft damit
an die Vorjahreszahlen an. Die Zahl der Dreipersonenhaushalte ging seit 2009 um 4,1 % zurück.
Abb. 3.7
Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 2008 bis 2014
100%
Anteil der Haushalte nach
Haushaltsgröße
90%
7,2
7,1
7,2
7,2
7,1
7,1
5,4
12,1
11,8
11,6
11,3
10,7
10,4
10,3
30,9
31,0
31,0
30,8
30,4
30,1
29,8
49,8
50,1
50,1
50,7
51,8
52,3
52,6
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Jahr
4 Personen und mehr
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen
3.5
3 Personen
2 Personen
1 Person
Sozialreport Leipzig 2015
Wohnungsbestand und Leerstand
2014 wurden in Leipzig 1.059 Wohnungen fertiggestellt, etwa 380 weniger als im Jahr zuvor. Allerdings wird
davon ausgegangen, dass die Zahl der Baufertigstellungen untererfasst ist bzw. Baufertigstellungen mit teils
erheblicher Verzögerung in die Fertigstellungsstatistik eingehen. Ca. 25 % Prozent der neuen Wohnungen
entstanden in bestehenden Wohngebäuden etwa durch Wohnungsteilung oder Dachgeschossausbau (2013:
ca. 40 %). Ein Drittel der Wohnungen wurden als neue Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet, 353 Wohnungen entstanden in neu errichteten Mehrfamilienhäusern. Zugleich wurden in Leipzig 52 Wohnungsabgänge
im Jahr 2014 registriert. Hinweise für eine – auch künftig – erhöhte Bautätigkeit liefert eine Recherche aktueller und in den kommenden Jahren geplanter Wohnungsbauvorhaben mit jeweils mindestens 50 neuen Wohnungen. Danach ist in den kommenden Jahren der Bau von mindestens 8.200 neuen Wohnungen geplant
(Stand: November 2015).
2
Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig generiert regelmäßig Strukturdaten für die Leipziger Haushalte aus den Daten des
Einwohnerregisters. Hier fließen neben den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Leipzig auch die mit Nebenwohnsitz ein. Außen vor
gelassen werden Bewohner von Alten-, Pflege- und Kinderheimen sowie Justizvollzugsanstalten. Die in Studentenheimen lebenden
Einwohner werden hingegen als Einpersonenhaushalte gewertet.
Sozialreport Leipzig 2015
21
Abb. 3.8
Entwicklung von Baufertigstellungen und Wohnungsabgängen von 2000 bis 2014
4.500
4.000
3.500
2.500
1.069
927
1.290
308
2000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
1.059
52
782
1.556
2004
0
1.441
101
1.016
2.080
2003
1.066
396
881
1.231
2002
914
215
1.112
1.128
2001
661
131
1.298
1.731
500
253
1.000
984
1.687
2.525
1.500
798
2.000
4.079
Wohnungen
3.000
2013
2014
Jahr
Baufertigstellungen
Wohnungsabgänge
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen
Anzahl der Räume inkl. Küche > 6m²
Abb. 3.9
Sozialreport Leipzig 2015
Wohnungsbestand nach Raumzahl am 31.12.2014
5 Räume und mehr
56.524
4 Räume
102.559
3 Räume
109.509
2 Räume
46.769
1 Raum
16.387
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Wohnungen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
2014 umfasste der Wohnungsbestand in Leipzig 331.748 Wohnungen. Mit knapp 88 % befand sich der überwiegende Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, gut 12 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Gemessen an der Zahl der Räume – wobei abgeschlossene Küchen mit mehr als 6 m² in dieser Statistik als Wohnraum gezählt werden – dominieren in Leipzig mit jeweils über 100.000 Wohnungen die 3- und 4-Raum-Wohnungen. Zusammen machen diese fast zwei Drittel des Wohnungsbestands aus. Etwa 63.000 Wohnungen
sind kleinere Wohnungen mit einem Raum (16.387) oder zwei Räumen (46.769). Darüber hinaus gibt es
mehr als 36.900 5-Raum-Wohnungen und fast 19.600 Wohnungen mit sechs Räumen und mehr. Dabei nahmen gegenüber 2011 insbesondere die Zahl der kleinen Wohnungen mit nur einem Raum sowie die der
großen Wohnungen mit 5 Räumen und mehr zu.
Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2014 45,6 m².
Dabei ist die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in in Einpersonenhaushalten mit 54,1 m² deutlich
höher als in Mehrpersonenhaushalten (2-Personenhaushalt: 38,6 m², 3-Personenhaushalt: 33,2 m², Haushalt
mit 4 Personen und mehr: 27,2 m²).
22
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 3.3
Wohnungsleerstand in Leipzig 2014
Zum Zensusstichtag im Mai 2011 wurden in Leipzig knapp 40.000 leerstehende Wohnungen registriert, was
einer Leerstandsquote von etwa 12 % entsprach. Vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung und der
Bau- und Sanierungstätigkeit wird geschätzt, dass 2014 ca. 22.000 Wohnungen leer standen, was einem Anteil von unter 7 % entspricht. Die Hälfte der leerstehenden Wohnungen sind dem marktaktiven, d. h. kurzfristig beziehbaren Leerstand zuzurechnen. Die Leerstandsquote unterscheidet sich stadträumlich: die geringsten Leerstandsquoten in zusammenhängenden Ortsteilen bestehen insbesondere südwestlich des Zentrums
sowie in einem räumlichen Korridor zwischen Zentrum und südlichem Stadtrand.
3.6
Mietpreise
Die Kommunale Bürgerumfrage ermittelt über die Befragung von Leipziger Haushalten deren Ausgaben für
die Kosten ihrer Wohnung. Damit bilden die ermittelten durchschnittlichen Mietpreise die Bestandsmiete ab.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage 2014 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,38 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,45 €/m². In der längerfristigen Rückschau stiegen sowohl
die Nettokaltmiete als auch die Gesamtmiete.
Sozialreport Leipzig 2015
23
Abb. 3.10
Entwicklung der durchschnittlichen Kalt- und Gesamtmiete 2001 bis 2014
8,00
Miete in € je m²
7,00
6,00
5,00
6,90
6,95
7,12
7,08
7,20
7,23
6,53
6,53
4,82
4,83
4,98
5,12
5,00
5,15
4,67
5,08
2003
2005
2007
2009
2010
2011
2012
2013
6,39
7,45
5,38
4,73
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
2001
2014
Jahr
Kaltmiete (in €/m²)
Gesamtmiete* (in €/m²)
*inkl. Heizungs- und sonstigen Nebenkosten
Quelle: Kommunale Bürgerumf ragen, Amt f ür Statistik und Wahlen
Abb. 3.11
Sozialreport Leipzig 2015
Durchschnittliche Mietbelastung nach Haushaltstypen 2014
32
insgesamt
Haushaltstyp
Rentnerpaare
27
alleinstehende Rentner
37
Paare ohne Kinder
25
Paare mit Kindern
24
Singles
35
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anteil der Gesamtmiete am Haushaltsnettoeinkommen in %
Quelle: Kommunale Bürgerumf ragen, Amt f ür Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Die Gesamtmiete (inkl. Heiz- und sonstigen Betriebskosten) betrug 2014 durchschnittlich 450 € je Haushalt.
Ein Leipziger Haushalt wendet im Durchschnitt weiterhin rund ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf3. Die durchschnittliche Mietbelastung stellt sich für die verschiedenen Haushaltstypen unterschiedlich dar. Paare mit und ohne Kinder sowie Rentnerpaare müssen, ähnlich wie in den Vorjahren, 24-27 % ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Gesamtmiete aufwenden. Die Mietbelastung für Singles und alleinstehende Rentner ist mit 35-37 % deutlich höher.
Während die Kommunale Bürgerumfrage Informationen zur Bestandsmiete bietet, liefern die Angaben des
Immobilienverbandes Deutschland (IVD) Informationen zu den Neuvermietungsmieten. Da jährliche Schwankungen auftreten, ist die Entwicklung über mehrere Jahre zu betrachten.
3
Bei der Befragung im Rahmen der Kommunalen Bürgerumfrage zählen Empfänger von Sozialleistungen diese oftmals nicht zum
Nettohaushaltseinkommen hinzu, so dass aufgrund dieser statistischen Fehlerquelle das ermittelte durchschnittliche
Nettohaushaltseinkommen sinkt und die Mietbelastung steigt. Mit zunehmender Zahl der Transferempfängerhaushalte vergrößert sich
der Einfluss dieser Fehlerquelle.
24
Sozialreport Leipzig 2015
Die vom IVD ermittelten Neuvermietungsmieten sind vor allem seit 2011 gestiegen, wobei deutliche Unterschiede zwischen den Wohnungen verschiedenen Baualters und Wohnwertes bestehen. Die höchsten Mieten und die größten Anstiege (seit 2011) sind bei Wohnungen im nach 1990 errichteten Neubau mit gutem
Wohnwert und bei Wohnungen im Neu- und vor 1948 errichteten Altbau mit sehr gutem Wohnwert zu verzeichnen. 2014 lagen die durchschnittlichen Neuvermietungsmieten im Neubau mit gutem Wohnwert und im
Altbau mit sehr gutem Wohnwert bei 8,50 €/m² bzw. 8,60 €/m². Wohnungen mit sehr gutem Wohnwert im
Neubau kosteten im Durchschnitt 10,50 €/m². Deutlich darunter liegt die durchschnittliche Neuvermietungsmiete für Neubauwohnungen mit mittlerem und Altbauwohnungen mit gutem Wohnwert (6,80 €/m²) sowie für
Altbauwohnungen mit einfachem (4,50 €/m²), mittlerem (5,40 €/m²) Wohnwert.
Gerade bei der Preisentwicklung neu errichteter Wohnungen schlagen sich die gestiegenen Erstellungskosten nieder; Mieten in neu errichteten Wohngebäuden liegen bezogen auf das Leipziger Mietniveau stets im
oberen Segment.
Abb. 3.12
Nettokaltmieten bei Neuvermietung 2006 – 2014
Nettokaltmiete in € je m²
12,00
Neubau (ab 1991)
Altbau (bis 1948)
10,50
10,00
8,60
8,50
8,00
6,80
6,80
sehr guter Wohnw ert
guter Wohnw ert
mittlerer Wohnw ert
einfacher Wohnw ert
6,00
5,40
4,50
4,00
2,00
0,00
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Quelle: Immobilienv erband Deutschland
3.7
Sozialreport Leipzig 2015
Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen in Haushalten, deren Wohnraum durch eine Kündigung, eine
Räumungsklage oder einen noch nicht vollstreckten Räumungstitel oder eine unmittelbar bevorstehende
Zwangsräumung verloren zu gehen droht. Menschen gelten als wohnungslos, wenn sie nicht über einen vertraglich abgesicherten angemessenen Wohnraum verfügen können, ein Obdach nur in wechselnden ungesicherten Unterkunftsverhältnissen, zum Beispiel bei Freunden und Bekannten finden, oder gänzlich ohne
Dach über dem Kopf im Freien übernachten. Wohnungslos sind auch alle durch die Stadt Leipzig notuntergebrachten Haushalte und Personen. Die vorübergehende Notunterbringung alleinstehender Personen erfolgt
in jeweils einem Übernachtungshaus für Männer und Frauen.
Sind Familien mit Kindern von einem Räumungstermin betroffen und wurde bis zur Zwangsräumung, auch
mit sozial dienstlicher Unterstützung, keine neue Unterkunft gefunden, erfolgt die temporäre Notunterbringung in Wohnungen. Diese Wohnungen werden vom Sozialamt als sogenannte Gewährleistungswohnungen
angemietet und Haushalten mit Kindern, zur befristeten Nutzung zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2014 wurden 1.073 Räumungsklagen erfasst, 227 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Räumungstermine betrug 918, das sind 22 mehr als 2013. Damit ist ein weiterer Anstieg bei den Räumungsterminen zu
verzeichnen.
Sozialreport Leipzig 2015
25
Tabelle 3.5
Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 2004 bis 2014 nach der Stufe der
Bedrohung
Stufen der Bedrohung
Räumungsklagen
Räumungstermine
2004
2005
2006
1.273
1.210
987
775
828
665
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
943
1.081
1.177
1.178
1.210
1.306
1.300
1.073
630
704
786
810
897
876
896
918
Quelle: Sozialamt
Tabelle 3.6
Sozialreport Leipzig 2015
Durchschnittliche tägliche Notunterbringung für obdachlose Frauen, Männer und
Kinder 2007 bis 20144
Notunterbringung für Obdachlose
untergebrachte Personen insgesamt
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
266
251
237
252
231
189
180
136
50
47
44
34
38
33
35
35
männlich
30
31
27
20
21
23
22
22
weiblich
20
16
17
14
17
10
13
13
24
29
25
24
23
10
11
11
männlich
20
26
23
22
20
7
9
10
weiblich
4
3
2
2
3
2
2
1
186
168
163
186
162
147
134
90
bis unter 18 Jahre
70
55
52
73
66
62
61
46
18 Jahre oder älter
116
113
111
113
96
85
73
44
männlich
60
56
59
59
47
37
32
16
weiblich
56
57
52
54
29
48
41
28
darunter
Übernachtungshäuser für Erwachsene
(75 Plätze)
davon
Notschlafstelle für Erwachsene
(25 Plätze)
davon
Gewährleistungswohnungen
davon
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Für obdachlose Personen stehen mehrere Einrichtungen als Übernachtungshäuser (getrennt nach Geschlechtern) und eine Notschlafstelle für drogenabhängige Frauen und Männer ganzjährig zur Verfügung. In
den so genannten Gewährleistungswohnungen werden hauptsächlich Mehrpersonenhaushalte mit Kindern
vorübergehend untergebracht.
2014 wurden im täglichen Durchschnitt 136 obdachlose Personen notuntergebracht. Dies betraf auch 46 Kinder und Jugendliche. Die Anzahl der Personen in Übernachtungshäusern bewegt sich mit 35 Personen im
Jahr 2014 auch weiter auf Vorjahresniveau. In der Notschlafstelle für drogenabhängige Personen „Alternative I“ erhielten im täglichen Durchschnitt 10 Männer und eine Frau eine Notunterkunft.
Die Anzahl der in Gewährleistungswohnungen notuntergebrachten Personen konnte weiter erheblich reduziert werden. Waren im Jahresmittel 2010 täglich noch 186 Personen untergebracht, so waren es im Jahr
2014 im Durchschnitt nur noch 90 Personen und damit nochmals im Durchschnitt 44 Personen weniger als
im Vorjahr.
4
Da die Belegung Schwankungen unterliegt, wurden für die Jahreswerte jeweils Mittelwerte aus der Belegung zum Stichtag am
Monatsende verwendet.
26
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 3.7
Integration von Wohnungsnotfällen 2006 bis 2013
Art der Integration
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Haushalte im ambulant betreuten Wohnen
gemäß § 67 SGB XII
191
196
184
181
194
195
203
Personen, die Beratungen in Anspruch
nahmen
488
569
539
504
583
688
603
281
375
349
320
404
515
402
2013
2014
201
208
1.837
2.248
1.438
1.670
darunter
Personen mit erstmaliger Beratung
Wohnungsnotfälle, die Beratungen in
Anspruch nahmen
darunter
Wohnungsnotfälle mit erstmaliger
Beratung
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Ziel der sozialen Beratung und persönlichen Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte
Haushalte ist die Verhinderung von Wohnverlusten. Wohnungslose Personen werden aktiv in vertraglich abgesicherte angemessene Wohnverhältnisse integriert. Damit sollen auch die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Leistungsberechtigten überwunden oder zumindest eine weitere Verschlimmerung der sozialen
Schwierigkeiten verhütet werden. Ein wichtiges Instrument zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind Maßnahmen des Ambulant betreuten Wohnens. Diese Form der individuellen sozialen Betreuung
erfolgt in Wohnprojekten oder direkt in den Wohnungen der betreffenden Haushalte. 2014 wurden im Durchschnitt 208 Haushalte betreut. Die Anzahl bewegt sich damit weiter auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Beratungsstelle „Vier Wände“ berät überwiegend alleinstehende wohnungslose Personen, aber auch
Haushalte, denen der Wohnungsverlust unmittelbar z.B. auf Grund einer Zwangsräumung bevorsteht. Obdachlosigkeit soll verhindert werden. Darüber hinaus betreut der Sozialdienst auch diejenigen Haushalte, welche vorübergehend in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden. Die Notunterbringung soll stets
nur so kurz wie möglich erfolgen. Wohnungslose Personen sollen baldmöglichst wieder in eine eigene Mietwohnung ziehen.
Seit 2013 werden in der Berichterstattung alle Wohnungsnotfälle/Haushalte gezählt und von der Zählung einzelner Personen die Beratungen in Anspruch nahmen abgesehen. 2014 wurden im Jahresverlauf 2.248
Wohnungsnotfälle/Haushalte bearbeitet. 1.670 Fälle wurden erstmalig als Wohnungsnotfall bekannt.
Sozialreport Leipzig 2015
27
4.
Lebensunterhalt
Zusammenfassung
Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2014 mit 1.662 € um 113 € höher als im Jahr 2013. Das
durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2014 insgesamt 1.207 € und lag damit um 55 € höher als im Jahr 2013.
Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2014 absolut weiter erhöht, obwohl die Einkommen der einkommensschwächsten 20
Prozent um 7,1 % anstiegen, während die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent um 4,6 % zulegten. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 283 € (2013) auf 216 €
(2014) verringert.
15,3 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2013: 16,8 %), da ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt.
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2014 bei 9,4 % und war somit niedriger als Ende 2013 (10,3 %).
Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit
bezieht, betrug 2014 insgesamt 44,2 % und lag damit knapp unter dem Vorjahreswert (44,4 %).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2014 auf den bisher niedrigsten
Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 69.355 Personen derartige Leistungen, das waren 16,6 % aller
Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 26,3 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2014 Sozialgeld (Vorjahr: 27,0 %). Insgesamt 1.467 Personen erhielten 2014 Hilfe zum Lebensunterhalt, das sind 27,3 % mehr
als im Vorjahr (1.152). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist auf 4.037 angestiegen (2013: 3.818).
Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2014 für 19.553 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, etwa so viele wie 2013 (19.389). Im Vergleich zu 2013 wurden mehr Leistungen bewilligt.
Besonders stark ist der Anstieg bei der Schülerbeförderung, hier haben sich die Leistungen verdoppelt.
Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich von 2007 bis 2014 mehr als verdoppelt. Die kommunalen Ausgaben haben sich jedoch 2014 gegenüber dem Vorjahr um 8 % verringert. Ursache ist der Anstieg der
Grundberatungen vor allem zum Pfändungsschutzkonto.
Insgesamt 62.520 Personen nutzten 2015 den Leipzig-Pass (2014: 61.221). Das waren 11,0 % (2014:
11,1 %) der Leipziger/-innen.
4.1
Einkommensentwicklung
Alle Aussagen zur Entwicklung der Einkommen beruhen auf den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfragen zum Haushaltseinkommen. Dabei ist zu beachten, dass in die kommunalen Bürgerumfragen nur Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter von 18 bis zu 85 Jahren einbezogen werden. Bei der Bewertung
der Ergebnisse der Bürgerumfragen sind Veränderungen in der Erhebung der Einkommensdaten zu berücksichtigen. In den Jahren bis 2006 wurde das genaue Einkommen erfragt. Seit 2008 wurde die Zugehörigkeit
zu einer von 20 Einkommensgruppen erfragt. Damit wurde, wenn auch mit Einschränkungen, die Berechnung von durchschnittlichen Einkommen wieder möglich.
Tabelle 4.1
Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens 2001 bis 2014 nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße
Haushalte insgesamt
2001
2005
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
mittleres Haushaltsnettoeinkommen in € (Median)
1.534
1.450
1.400
1.379
1.427
1.414
1.414
1.503
1.549
1.662
1
1.023
890
971
983
1.081
1.062
1.051
1.074
1.148
1.181
2
1.790
1.800
1.800
1.827
1.835
1.872
1.881
2.019
2.054
2.158
3
2.124
2.200
2.015
2.371
2.298
2.346
2.292
2.490
2.581
2.857
4 und mehr
2.408
2.400
2.400
2.605
2.436
2.830
2.662
3.048
3.036
3.153
Personen im Haushalt
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
28
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen in der Stadt Leipzig 1.662 €
und lag damit um 113 € höher als im Jahr 2013. Der Anstieg des durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommens ist bei allen Haushaltsgrößen, wenn auch mit unterschiedlichen Zuwachsraten, zu verzeichnen.
Abb. 4.1
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen 2014 nach vorwiegender Einkommensquelle,
Haushaltstyp und Haushaltsgröße
Gesamt
1.662
Erw erbstätigkeit
vorw ie gende
Eink om m e nsque lle
2.087
Arbeitslosenbezüge
822
1.436
Rente
Singles (unter 65 Jahre)
1.199
Alleinerziehende
1.555
Paare mit Kind(ern)
Haus haltstyp
3.118
2.547
Paare ohne Kind(er)
Alleinstehende Rentner
1.154
Rentnerpaare
1.993
1.148
1
2.054
2
Haus haltsgröße
(Personen)
3
2.581
4 und mehr
3.036
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
3500
m onatliche s Haus halts nettoe ink om m e n in €
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage
Sozialreport Leipzig 2015
Teilweise beachtliche Einkommensunterschiede bestehen nicht nur hinsichtlich der Haushaltsgröße, sondern
auch zwischen verschiedenen Haushaltstypen.
Der Anteil der einzelnen Einkommensgruppen an allen Leipziger Haushalten hat sich in den letzten Jahren
nur geringfügig verändert. Tendenziell sinkt der Anteil der unteren Einkommensgruppen, während der Anteil
der oberen Einkommensgruppen ansteigt. Im Jahr 2014 verfügten 26 % aller Haushalte monatlich über weniger als 1.100 €, während in 13 % der Haushalte mindestens 3.200 € pro Monat zur Verfügung standen.
Abb. 4.2
Entwicklung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2003 bis 2014
100%
90%
6
12
7
7
7
8
9
8
10
12
13
14
11
11
11
11
12
12
13
15
46
46
80%
Anteil
70%
60%
48
44
47
46
47
50
46
50%
46
40%
30%
20%
33
36
35
36
32
33
33
31
29
26
2003
2005
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
10%
0%
Jahr
3.200 € u. mehr
2.300 bis unter 3.200 €
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage
Sozialreport Leipzig 2015
1.100 bis unter 2.300 €
bis unter 1.100 €
Sozialreport Leipzig 2015
29
Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2014 insgesamt 1.207 € und lag
damit um 55 € höher als im Jahr 2013. Im Jahr 2014 betrug das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen der Männer 1.333 € (2013: 1.292 €) gegenüber einem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen
von 1.117 € (2013: 1.009 €).
Von großem Einfluss auf das persönliche Einkommen ist der Bildungsabschluss. In Leipzig verfügen Einwohner/-innen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss über ein durchschnittliches persönliches Nettoeinkommen von 1.658 €. Leipziger/-innen mit Fachhochschulabschluss erreichen 1.664 €; Meister, Techniker
und Fachschulabsolventen erzielen 1.349 €. Bei Einwohnern mit Berufsausbildung einschließlich Teilfacharbeitern liegt das Nettoeinkommen bei durchschnittlich 1.149 €. Bei Personen ohne Berufsabschluss (einschl.
noch in Ausbildung befindlichen Personen) liegt das Nettoeinkommen bei 609 €.
4.2
Einkommensarmut
Aussagen zu relativer Einkommensarmut sind auf Basis der Nettoäquivalenzeinkommen möglich. Die Armutsgefährdungsquote gibt dabei den Anteil der Personen an, die über ein Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. Aus methodischen Gründen wird für die Angaben zur Armutsgefährdungsquote auch auf Daten aus dem vom Statistischen Landesamt durchgeführten Mikrozensus zurückgegriffen, die auch für die 15 größten deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht werden.
Bezogen auf die 60%-Grenze des Leipziger Äquivalenzeinkommens ergibt sich für die Stadt Leipzig im Jahr
2014 eine Armutsgefährdungsquote von 15,3 %. Die Armutsgefährdungsquote lag somit niedriger als in den
Vorjahren.
Die Einkommen in Leipzig sind sowohl niedriger als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen als auch im gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies führt dazu, dass die Armutsgefährdungsquoten, bezogen auf den sächsischen bzw. den gesamtdeutschen Median der Äquivalenzeinkommen höher ausfallen. Legt man den sächsischen Landesmedian zugrunde, ergibt sich eine Armutsgefährdungsquote von 16,0 %; gemessen am Bundesmedian liegt diese Quote sogar bei 24,1 %.
Abb. 4.3
Armutsgefährdungsquote in Leipzig 2005 bis 2014 (gemessen am Median der Stadt
Leipzig, dem Landesmedian des Freistaates Sachsen und dem Bundesmedian)
24,1
15,3
16,0
16,8
17,8
25,1
25,4
16,0
17,6
15,8
16,8
24,5
26,4
15,9
18,7
19,1
20,7
27,0
18,3
20,7
25,3
16,7
18,5
16,1
17,8
15,0
23,6
23,9
20,0
16,7
17,8
Quote in Prozent
25,0
27,2
30,0
10,0
5,0
,0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Median der Stadt Leipzig
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus
Landesmedian
Bundesmedian
Sozialreport Leipzig 2015
In den letzten Jahren ist der Median des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommens in der Stadt Leipzig tendenziell wieder angestiegen, von 1.050 € im Jahr 2005 über 1.151 € im Jahr 2009, 1.141 € im Jahr 2011,
1.267 € im Jahr 2013 auf 1.314 € im Jahr 2014.
30
Sozialreport Leipzig 2015
Für ausgewählte Haushaltsarten ergeben sich im Freistaat Sachsen rechnerisch folgende Armutsgefährdungsschwellen:
•
Einpersonenhaushalt:
•
Familien:
•
4.3
803 € (Vorjahr:
775 €)
1 Erwachsene/r, 1 Kind unter 14 Jahren:
1.044 € (Vorjahr: 1.007 €)
1 Erwachsene/r, 2 Kinder unter 14 Jahren:
1.285 € (Vorjahr: 1.239 €)
2 Erwachsene, 1 Kind unter 14 Jahren:
1.445 € (Vorjahr: 1.394 €)
2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren:
1.686 € (Vorjahr: 1.626 €)
2 Erwachsene, 3 Kinder unter 14 Jahren:
1.927 € (Vorjahr: 1.858 €)
Paare ohne Kinder:
1.204 € (Vorjahr: 1.162 €)
Einkommensunterschiede
Obwohl das durchschnittliche Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent im Jahr 2014 angestiegen ist, hat sich der Abstand zu den einkommensstärksten 20 Prozent weiter vergrößert. Während die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent von 802 € auf 859 € um 7,1 % angestiegen sind, legten
die Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent von 1.876 € auf 1.962 € und damit 4,6 % zu. Im Zeitraum 2008 bis 2014 sind die Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent um insgesamt 18,5 %
gestiegen, die der einkommensstärksten 20 Prozent um insgesamt 24,3 %. Damit haben sich die Unterschiede in den letzten Jahren geringfügig vergrößert. Im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensunterschiede in Leipzig vergleichsweise gering. So haben die einkommensstärksten 20 Prozent in Leipzig etwas mehr
als doppelt (2,3) so viel Einkommen zur Verfügung als die einkommensschwächsten 20 Prozent. Im Bundesdurchschnitt verfügen die einkommensstärksten 20 Prozent dagegen über mehr als das Vierfache (4,3) als
die einkommensschwächsten 20 Prozent.
monatliches
Nettoäquivalenzeinkommen in €
Abb. 4.4
Entwicklung der Nettoäquivalenzeinkommen der niedrigsten 20 Prozent und der
höchsten 20 Prozent 2008 bis 2014 (Median in €)
1.876
2.000
1.800
1.578
1.600
1.616
1.676
1.678
1.962
1.750
1.400
1.200
1.000
725
741
752
771
793
802
2008
2009
2010
2011
2012
2013
800
859
600
400
200
0
2014
Jahr
einkommensschw ächste 20 Prozent
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumf rage
einkommensstärkste 20 Prozent
Sozialreport Leipzig 2015
Aus der kommunalen Bürgerumfrage 2013 sind Angaben zur Einkommenssituation nach Stadtbezirken möglich. Innerhalb der Stadt Leipzig sind deutliche Einkommensunterschiede festzustellen. Im Stadtbezirk Nord
war im Jahr 2013 mit 1.485 € das höchste Nettoäquivalenzeinkommen zu verzeichnen. Dieser Wert lag
31,4 % höher als der niedrigste Stadtbezirksdurchschnitt mit 1.130 € im Stadtbezirk West.
Sozialreport Leipzig 2015
31
Abb. 4.5
4.4
Nettoäquivalenzeinkommen in Leipzig 2013 nach Stadtbezirken (Median in Euro)
Einkommensquellen
Der Anteil der Leipziger/-innen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Erwerbstätigkeit bestritten, ist in
den letzten Jahren tendenziell angestiegen und lag 2014 bei 44,2 %. Der Anteil der Leipziger/-innen, die
überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben,
betrug im Jahr 2014 insgesamt 10,3 %. Knapp ein Viertel der Leipziger Einwohner/-innen (22,9 %) lebte
2014, wie auch in den Vorjahren, überwiegend von Renten bzw. Pensionen. Auch der Anteil der Personen,
deren vorwiegende Einkommensquelle der Unterhalt durch Angehörige ist, ist nahezu gleich geblieben und
lag 2014 bei 17,7 %.
Tabelle 4.2
Bevölkerung 2001 bis 2013 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts5
Einkommensquelle
Erwerbs- / Berufstätigkeit
2001
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Anteil der Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung in %
39,8
39,8
42,4
43,0
43,9
43,7
44,4
44,2
8,7
12,4
12,8
11,7
10,6
10,3
9,8
10,3
Rente / Pension
27,1
24,9
24,2
24,4
24,8
24,3
23,8
22,9
Unterhalt durch Angehörige
19,3
17,9
16,7
16,9
17,0
17,3
17,5
17,7
5,2
5,0
4,3
4,1
3,7
4,4
4,4
4,9
Arbeitslosengeld einschl. Sozialgeld u.ä.
Sonstiges
Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus
Sozialreport Leipzig 2015
5
Die Daten zu den Einkommensquellen der Leipziger/-innen, wie sie im Sozialreport dargestellt werden, basieren auf einer
personenbezogenen Auswertung des Mikrozensus. Andere Veröffentlichungen des Amtes für Statistik und Wahlen nehmen eine
haushaltsbezogene Auswertung vor mit deutlich anderen Ergebnissen. So fällt der Anteil derer, deren vorwiegende Einkommensquelle
aus Erwerbsarbeit stammt, bei der haushaltsbezogenen Auswertung höher aus. Dies liegt darin begründet, dass zum Beispiel in einem
zwei-Personen-Haushalt geringe Arbeitslosengeldbezüge einer Person in Anbetracht eines höheren Erwerbseinkommens der anderen
Person bei der Abfrage nach der vorwiegenden Einkommensquelle nicht benannt werden.
32
Sozialreport Leipzig 2015
4.5
Arbeitslosigkeit
Seit dem Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr verringert und dies
bei ständig steigenden Einwohnerzahlen. Am Jahresende 2014 waren insgesamt 26.241 Personen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresende 2013 hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 1.844 Personen
verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug 9,4 %, Ende 2013 waren
es 10,3 %, Ende 2005 lag die Quote bei 19,2 %. Während die Arbeitslosenquote am Jahresende 2014 bei
den Männern bei 9,9 % lag, waren es bei den Frauen 8,8 %. Im Jahr 2014 hat sich die Zahl der arbeitslosen
Männer stärker reduziert (- 1.426) als die der Frauen (- 418).
Von den insgesamt 26.241 arbeitslos gemeldeten Personen waren 5.571 (21,2 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und 20.670 (78,8 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II.
Im Jahr 2014 hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr arbeitslos) an den Arbeitslosen erstmals seit mehreren Jahren wieder erhöht. Zum Jahresende 2014 waren in Leipzig 8.930 Langzeitarbeitslose registriert, das waren 123 weniger als ein Jahr zuvor bzw. 34,0 % aller arbeitslos gemeldeten Leipziger/-innen (Vorjahr: 33,2 %).
Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen 2001 bis 2014
19,2
18,2
20
18,0
18
16,9
15,5
40.000
13,6
35.000
12
9,4
10
8
30.141
33.127
34.609
10,3
13.441
12.553
11.380
9.677
9.053
8.930
6
15.865
2006
36.808
38.089
42.273
46.870
2005
10,8
17.701
2003
20.025
2002
19.898
2001
20.213
20.476
5.000
18.524
10.000
16.372
15.000
43.957
44.767
20.000
45.376
30.000
25.000
14
12,9
11,6
43.402
Personen
16
14,6
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
4
0
Arbeitslosenquote in %
18,4
26.241
45.000
17,5
28.085
50.000
28.663
Abb. 4.6
2
0
2004
Jahr
Arbeitslose insgesamt
Quelle: Statistik der Bundesagentur f ür Arbeit
dar. Langzeitarbeitslose
Arbeitslosenquote
Sozialreport Leipzig 2015
Kleinräumig betrachtet, ergeben sich innerhalb der Stadt Leipzig große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit.
Da für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Ebene der Ortsteile oder Stadtbezirke die entsprechende
Bezugsbasis (zivile bzw. abhängige zivile Erwerbspersonen) nicht ermittelt werden kann, werden die Arbeitslosen dort in Bezug zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren gesetzt. Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen an dieser Bevölkerungsgruppe reicht von 2,5 % in den Ortsteilen Baalsdorf, Althen-Kleinpösna
und Burghausen-Rückmarsdorf bis zu 14,8 % in Volkmarsdorf. In 23 der 63 Ortsteile liegt der Anteil der Arbeitslosen über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 7,2 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Spreizung zwischen den Ortsteilen deutlich verringert und liegt bei 12,3 Prozentpunkten (2013: 14,2).
4.6
Unterbeschäftigung
Am Jahresende 2014 waren insgesamt 36.396 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne
Kurzarbeit) betroffen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 2.257 Personen weniger. Die größte Gruppe der
Unterbeschäftigten bilden die 26.241 Arbeitslosen. Weitere 5.680 Leipziger/-innen waren zum Jahresende
2014 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich 2.434
Personen in beruflicher Weiterbildung, 1.036 Personen in Arbeitsgelegenheiten und 957 Personen in Fremdförderung. In der Tabelle sind die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung detailliert dargestellt.
Sozialreport Leipzig 2015
33
Karte 4.1
Arbeitslose und Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 20146
6
Eine Auswertung der Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (2014: 10,4 %) ist auf Ortsteilebene nicht möglich.
Deshalb wird für die kleinräumige Darstellung der Arbeitslosigkeit, der Anteil der Arbeitslosen bezogen auf die Bevölkerung im Alter
von 15 bis 65 Jahren dargestellt.
34
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 4.3
Unterbeschäftigte Personen in Leipzig im Dezember 2010 bis 2014
Aspekt der Unterbeschäftigung
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)
2010
2012
2013
2014
Personen
44.146
40.123
38.653
36.396
1.376
1.306
1.095
922
1.225
492
338
349
151
102
60
51
42.770
38.817
37.558
35.474
6.700
7.130
6.122
5.680
Berufliche Weiterbildung
2.312
1.871
1.697
2.434
Arbeitsgelegenheiten
3.894
1.685
1.195
1.036
151
-
-
-
Fremdförderung
.
1.042
1210
957
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit
.
504
488
87
davon:
Personen, fern vom Arbeitslosenstatus in Maßnahmen,
die gesamtwirtschaftlich entlasten
darunter:
Gründungszuschuss
Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit
Unterbeschäftigung im engeren Sinne
davon:
Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind
davon:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Beschäftigungszuschuss
118
33
23
20
Förderung von Arbeitsverhältnissen
x
85
131
225
Vorruhestandsähnliche Regelungen
3
960
518
88
222
950
860
833
36.070
31.687
31.436
29.794
2.943
3.024
3.351
3.553
Aktivierung u. berufliche Eingliederung
1.428
1.098
1.197
1.324
Vorruhestandsähnliche Regelung
1.515
1.926
2.154
2.229
33.127
28.663
28.085
26.241
kurzfristige Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne
davon:
Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind
davon:
Arbeitslosigkeit
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
4.7
Sozialreport Leipzig 2015
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung
Insgesamt 77.774 Leipziger Einwohner/-innen (14,3 % aller Einwohner/-innen) bezogen 2014 Leistungen der
sozialen Mindestsicherung. Die Zahl der Leistungsempfänger lag somit etwa auf dem Niveau der beiden Vorjahre (2012: 77.637, 2013: 77.824). Bedingt durch die wachsende Einwohnerzahl hat sich die Empfängerquote jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte verringert. Im Jahr 2006 bezogen noch 89.091 Personen bzw. 17,6 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Je nach Rechtsgrundlage ist
diese Entwicklung verschieden: während die Zahl der Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II
rückläufig ist, nimmt die Zahl der Empfänger/-innen nach SGB XII zu.
Neben den 69.355 Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, gab es 2014 insgesamt 5.996 Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie 2.423 Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Sozialreport Leipzig 2015
35
Tabelle 4.4
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Leipzig
2006 bis 2014
Kennziffer
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
89.091
85.381
85.700
83.139
79.797
77.637
77.824
77.774
Leistungen nach SGB II
84.439
80.323
80.553
77.648
74.049
71.124
70.731
69.355
Sozialhilfe nach SGB XII
3.686
4.301
4.332
4.551
4.836
5.255
5.531
5.996
966
757
815
912
1.258
1.562
2.423
17,6
16,6
16,6
15,0
14,9
14,6
14,3
Leistungsempfänger insgesamt
davon:
Regelleistungen nach
Asylbewerberleistungsgesetz
Anteil an Einwohnern in %
940
15,9
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen
4.7.1
Sozialreport Leipzig 2015
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II
Insgesamt 69.355 Leipziger/-innen erhielten 2014 Leistungen nach SGB II. Das entspricht 16,6 % aller Einwohner/-innen im Alter bis 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 1.376 Personen. Die
Zahl der Leistungsempfänger/-innen liegt damit auf dem niedrigsten Jahresendstand seit Einführung dieser
Leistungen im Jahr 2005.
Der Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB II im Alter bis 65 Jahre an der Bevölkerung ist
zwischen den Leipziger Ortsteilen sehr unterschiedlich verteilt. Der Anteil reicht von 3,2 % in HartmannsdorfKnautnaundorf bis zu 38,7 % in Volkmarsdorf. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Spannweite zwischen
den Ortsteilen deutlich verringert. Im Jahr 2013 reichte die Quote der SGB II-Empfänger/-innen von 3,4 % in
Baalsdorf bis zu 42,8 % in Volkmarsdorf.
Von den 70.731 Leistungsempfängern erhielten 51.405 Personen Arbeitslosengeld II (minus 1.459 zum Vorjahr) und 17.950 Personen Sozialgeld (plus 83 zum Vorjahr).
Im Jahr 2014 waren insgesamt 17.540 Leipziger Kinder unter 15 Jahren auf Sozialgeldzahlungen angewiesen, das waren 57 mehr als ein Jahr zuvor, 220 mehr als im Jahr 2012, aber 433 weniger als 2010. Anteilig
beziehen damit 26,3 % aller Leipziger Kinder im Alter bis 15 Jahren Sozialgeld. Dieser Wert liegt wegen der
gestiegenen Zahl aller Kinder unter 15 Jahren um 0,7 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Der Anteil ist
territorial verschieden. In vier Ortsteilen lebt mehr als die Hälfte aller Kinder unter 15 Jahren von Sozialgeld,
in weiteren vier Ortsteilen mehr als 40 %. In Volkmarsdorf, dem Ortsteil mit dem höchsten Anteil, hat sich die
Quote im Vergleich zum Vorjahr von 66,8% auf 64,4 % verringert. Die niedrigsten Anteile sind in den Ortsteilen Zentrum-Nordwest (2,9 %), Hartmannsdorf-Knautnaundorf (4,3 %) und Wiederitzsch (4,6 %) festzustellen.
Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die Sozialgeld erhalten, ist seit mehreren Jahren rückläufig. So verringerte sich der Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen unter 15-Jährigen von 2006 bis
2014 um 12 Prozentpunkte von 38,1 % auf 26,3 %. Diese Entwicklung ist auch im Ortsteil mit der höchsten
Kinderarmut, in Volkmarsdorf, zu beobachten. Von 2007 bis 2014 verringerte sich dort der Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen unter 15-Jährigen um knapp 12 Prozentpunkte von 76,0 %
auf 64,4 %.
Insgesamt 41.414 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig bezogen zum Jahresende 2014 Leistungen nach
SGB II. Das waren 1.073 weniger als Ende 2013. In 11.570 Bedarfsgemeinschaften (27,9 % aller Bedarfsgemeinschaften, 2013: 25,9%) lebte mindestens ein Kind. Insgesamt 7.381 Bedarfsgemeinschaften bestanden
aus Alleinerziehenden und ihren Kindern, das sind fast zwei Drittel aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.
36
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 4.2
Anteil der Empfänger/-innen von ALG II und Sozialgeld an den unter 65-Jährigen 2014
Sozialreport Leipzig 2015
37
Karte 4.3
38
Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen an den unter 15-Jährigen 2014
Sozialreport Leipzig 2015
Leipziger Kinder unter 15 Jahre, die Sozialgeld erhalten von 2006 bis 2014
19.000
38,1
40
37,4
33,8
33,4
18.500
35
30,1
29,4
27,9
27,0
30
26,3
25
17.540
17.483
16.000
17.320
17.529
17.973
16.500
20
18.437
17.000
18.217
18.879
17.500
18.799
Anzahl
18.000
15
Prozent
Abb. 4.7
10
15.500
5
15.000
0
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre
Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen
Sozialreport Leipzig 2015
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen
4.7.2
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII
4.7.2.1 Hilfen zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen unter 65 Jahren, die durch Krankheit zeitweise
erwerbsunfähig sind, noch nicht als dauerhaft erwerbsgemindert begutachtet wurden, im Vorruhestand sind
und/oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (vgl. § 19
Abs. 1 SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt gilt als Hilfe in „Übergangssituationen“.
Tabelle 4.5
Hilfe zum Lebensunterhalt – Empfänger/-innen 2005 bis 2014 nach dem SGB XII nach
verschiedenen Gruppen
Empfänger/-innen verschiedener
Gruppen
insgesamt
2005
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
738
745
783
771
797
996
1.048
1.152
1.470
472
419
425
365
384
474
502
564
710
85
51
40
50
72
96
99
105
156
in Einrichtungen
376
349
323
253
232
233
238
297
378
außerhalb von Einrichtungen
362
396
460
518
565
763
810
855
1.092
unter 15 Jahre7
114
130
141
160
170
221
207
207
243
15 bis unter 65 Jahre
197
296
350
387
420
559
618
660
850
65 Jahre und älter
427
319
292
224
207
217
223
285
377
5,6
3,2
3,5
3,8
3,9
3,5
4,0
4,6
5,4
darunter
weiblich
Ausländer/-innen
davon nach Aufenthalt
davon nach Alter
Ausgaben in Mio. €
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
7
Bei Kindern unter 15 Jahren, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, handelt es sich u. a. um Minderjährige, die bei ihren
Großeltern oder sonstigen Verwandten leben.
Sozialreport Leipzig 2015
39
Ziele der Leistungsgewährung sind:
•
Hilfe zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes,
•
Sicherung von Ansprüchen auf Kranken- und Pflegeversicherung,
•
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt stieg 2014 um 27,3 % auf
1.470. Dabei ist die Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen um 21,5 % auf 378 und
derer außerhalb von Einrichtungen um 21,7 % auf 1.092 gestiegen. Die Aufwendungen sind im Vergleich
zum Vorjahr um 15 % auf 5,4 Mio. € gestiegen. Die durchschnittlichen Ausgaben je Empfänger/in sind um ca.
8 % gesunken, da die Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen, deren Anzahl deutlich gewachsen
ist, geringere durchschnittliche Leistungen erhalten. Diese Entwicklung gab es auch von Jahr 2010 zu 2011.
4.7.2.2 Grundsicherung im Alter (über 65-Jährige) und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Personen zu leisten, die das 65. bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen
und Vermögen, bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 2 SGB XII). Ziele des seit 2003 geltenden Gesetzes der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind sowohl die Reduzierung der „verschämten Altersarmut“ als auch die Verbesserung der Lebenssituation erwerbsgeminderter Menschen über
18 Jahre.
Tabelle 4.6
Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005 bis 2014
zum 31.12. des jeweiligen Jahres 8
Leistungsempfänger/-innen
Empfänger/-innen gesamt
2005
2010
2012
2013
2014
2.611
3.233
3.691
3.818
4.038
1.558
1.789
2.008
2.034
2.083
Ausländer/-innen
680
867
872
931
999
Empfänger/-innen unter 65 Ja.
862
1.068
1.215
1.279
1.403
2.362
3.028
3.505
3.606
3.814
in Einrichtungen
249
205
186
212
224
Ausgaben in Mio. €
9,4
15,5
18,2
19,3
20,8
3.608
4.791
4.917
5.058
5.151
darunter
weiblich
davon nach Aufenthaltsort
außerhalb von Einrichtungen
Ausgaben je Empfänger/-in in €
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Zum Jahresende 2014 waren, ebenso wie in den Vorjahren, ca. zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger/innen Rentner/-innen über 65 Jahre. Der Anteil der Leistungsempfänger/-innen, die in Einrichtungen wohnen,
ist nach jahrelangem Rückgang im Jahr 2014, ebenso wie 2013 etwas angestiegen. Die Zahl der Personen
mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung stieg seit 2005 um mehr als das Anderthalbfache. Gleichzeitig
sind die Ausgaben und die Ausgaben je Empfänger/-in deutlich gestiegen.
Der Anteil der Frauen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, liegt bei 51,6 % (2005: 59,7 %). Gründe
sind die höhere Lebenserwartung und die häufig geringeren Renten.
Kontinuierlich ansteigend ist der Anteil der Grundsicherungsempfänger/-innen seit 2005 um das mehr als Anderthalbfache aufgrund einer Erwerbsminderung, d.h. Personen unter 65 Jahren.
8
nach Träger Sozialamt; nach Wohnort ist Empfängeranzahl 4.644 Personen
40
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 4.8
Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung 2005 bis 2014 nach Alter und Geschlecht
Empfänger/-innen von
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
4.500
1.279
1.403
2.034
1.215
1.095
500
2.008
1.814
1.068
862
1.000
2.083
3.818
3.691
3.233
1.558
1.500
1.789
2.000
2.611
3.000
2.500
3.325
3.500
4.038
4.000
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Personen gesamt
dar. w eiblich
dar. unter 65 Jahre
Sozialreport Leipzig 2015
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
4.7.3
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder bei Kosten für Haus- oder Wohneigentum. Andere Zuschüsse zur
Miete, wie Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und XII, werden bei der Bedarfsermittlung mit angerechnet. Für die Miete gibt es Belastungshöchstgrenzen. Das Wohngeld ist vom Haushaltseinkommen abhängig.
Abb. 4.9
Wohngeldempfänger/-innen 2005 bis 2014 nach Personengruppen
3.863
5.822
5.363
4.549
4000
2.459
610
376
2.108
586
401
1.987
471
374
1.724
413
351
1000
2.684
824
414
551
2000
2.658
970
360
3000
2.546
1.255
Haushalte
5000
5.059
6000
6.292
6.375
7000
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0
2005
Jahr
Rentner/Pensionäre
Quelle:Statistisches Landesamt Sachsen
Arbeitnehmer
Arbeitslose
Selbständige
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 erhielten insgesamt 7.890 Haushalte Wohngeld. Somit hat sich auch im Jahr 2014 die Zahl der
Haushalte, die Wohngeld empfangen, gegenüber dem Vorjahr verringert (- 1.072). Dies gilt für alle Personengruppen, die Wohngeld erhalten. Das durchschnittliche monatliche Wohngeld lag 2014 bei 98 € und damit so hoch wie in den Vorjahren. Der Anstieg der Wohngeldempfänger/-innen im Jahr 2009 ist auf die Novellierung des Wohngeldgesetzes zurück zu führen. Als Zugehörige eines Haushalts gelten seit dem alle Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Seit der letzten Anpassung der
Sozialreport Leipzig 2015
41
Wohngeldgrenzen im Jahr 2009 ist die Zahl der Empfänger/-innen wieder rückläufig. Der Hauptgrund ist,
dass das Wohngeld seit 2009 nicht mehr an die aktuellen Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde, während die Regelsätze für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Rentenbeträge stetig erhöht
werden.
4.7.4
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGB XII und
Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Bildungs- und Teilhabepaket)
Vorrangiges Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere
Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:
•
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II,
•
Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII,
•
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
•
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
•
Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Bei den über 20-Jährigen fehlt in vielen Fällen die tatsächliche Anspruchsberechtigung, weil sie zum Beispiel
vorübergehend erwerbsgemindert sind, in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung stehen oder arbeitslos sind.
Tatsächlichen Anspruch haben nur Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungsträger ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter Leipzig und nach den anderen Rechtskreisen das Sozialamt. Die Leistungen umfassen:
•
eintägige Ausflüge von Kindertagesstätten und Schulen,
•
mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulklassen,
•
Schulbedarf,
•
Schülerbeförderung,
•
Lernförderung,
•
gemeinschaftliches Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten und
•
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine).
Die Entwicklung der Anträge auf Leistungen stellt sich in den einzelnen Rechtskreisen wie folgt dar:
Tabelle 4.7
Anzahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag auf Leistungen zur
Bildung und Teilhabe gestellt wurde nach Rechtskreisen 20129 bis 2014
Rechtskreis
2012
2013
2014
potentiell Leistungsberechtigte
32.470
31.621
35.344
Leistungsberechtigte, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde
19.369
19.389
19.553
13.559
13.859
15.204
SGB XII
313
292
283
Asylbewerberleistungsgesetz
162
150
137
5.335
5.088
3.929
davon
SGB II
Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz
Quelle: Sozialamt, Jobcenter Leipzig
9
Sozialreport Leipzig 2015
Wenngleich die Leistungen seit dem 01.01.2011 gewährt werden, wird eine offizielle Landesstatistik erst seit 2012 geführt.
42
Sozialreport Leipzig 2015
2014 wurde für 19.553 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mindestens ein Antrag auf Leistungen für
Bildung und Teilhabe gestellt – das sind 164 Anträge mehr als 2013.
Die Zahl der potentiell Leistungsberechtigten ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 12,0 % auf 35.344 gestiegen. Bis 2013 wurde die Anzahl am Stichtag ermittelt. Seit 2014 wird durch die Bundesagentur für Arbeit
die Summe der potentiell Leistungsberechtigten im gesamten Jahr (Anwesenheitsgesamtheit) zu Grunde gelegt.
Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anträge im Bereich Bundeskindergeldgesetz/Wohngeldgesetz
zu verzeichnen. Dies geht einher mit einem Rückgang der Wohngeldzahlfälle – diese sind von 2012 bis 2014
um rund 30 % gesunken. Mit der Wohngeldnovelle 2016 ist wieder mit einem Anstieg der Antragszahlen zu
rechnen.
Bewilligte Leistungen10 Bildung und Teilhabe 2013 und 2014
Abb. 4.10
317
Schulbedarf
11.906
10.580
10.462
Mittagsverpflegung
Art der Leistung
13.039
5.210
5.100
mehrtägige Fahrten
4.747
4.243
soziale/kulturelle Teilhabe
Tagesausflüge
2.480
Schülerbeförderung
1.306
317
444
Lernförderung
0
3.857
2.685
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
bewilligte Leistung
Quelle: Sozialamt
2013
2014
Sozialreport Leipzig 2015
Die bewilligten Leistungen Bildung und Teilhabe haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt: die
Leistungen der Schülerbeförderung sind um das Doppelte (52,0 %) angestiegen, Leistungen für Tagesausflüge sind um ein Drittel gestiegen, Leistungen für Schulbedarf um 9,0 % und Leistungen für soziale Teilhabe
um 10 %. Geringfügig verändert hat sich die Anzahl der bewilligten Leistungen für mehrtägige Fahrten und
die Mittagsverpflegung. Die bewilligten Leistungen der Lernförderung sind leicht gesunken.
4.8
Soziale Dienste und Leistungen
4.8.1
Schuldnerberatung
Die Leistungen der Schuldnerberatung werden sowohl nach dem SGB II (flankierende soziale Leistungen)
als auch nach dem SGB XII erbracht, um betroffene Menschen in ihren Problemlagen zu unterstützen und
Entschuldung zu erreichen.
Die Anzahl der Beratungen hat sich seit 2007, mit Ausnahme des Jahres 2012, von Jahr zu Jahr erhöht. Im
Jahr 2014 wurden 2.559 Beratungen gezählt. Die Aufwendungen für Beratungen sind 2014 gegenüber dem
Vorjahr gesunken: um 6 % für Beratungen nach dem SGB II und um 10 % für Beratungen nach dem
SGB XII. Durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos für Schuldner/-innen verringerte sich der Beratungsaufwand und damit die Aufwendungen je Beratung. Statt der klassischen Schuldnerberatung mit einem
Zeitrahmen von bis elf Stunden wird nur noch eine Grundberatung mit einem Zeitrahmen von bis drei Stun10
Die Einzelleistungen werden nur einmal je Kind und Jugendlichen gezählt, sodass die Zahl der bewilligten Leistungen bei
Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und soziale und kulturelle Teilhabe der Anzahl der jeweils
leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen entspricht. Bei den Tagesausflügen ist die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und
Jugendlichen mit den Einzelleistungen nicht identisch. Dies liegt daran, dass Tagesausflüge entweder nach jedem einzelnen Ausflug
abgerechnet werden können oder am Ende eines Bewilligungszeitraumes eine Endabrechnung für den gesamten Zeitraum erfolgen
kann. Bei den mehrtägigen Fahrten wird die Anzahl der Leistungen im betrachteten Zeitraum gezählt, d. h. nimmt ein Kind an zwei
Fahrten im entsprechenden Zeitraum teil, gehen zwei Leistungen in die Zählung ein.
Sozialreport Leipzig 2015
43
den benötigt. Die Voraussetzungen für eine weitere qualitativ hochwertige Schuldnerberatung sind durch die
vertraglich gebundenen Schuldnerberatungsstellen gegeben.
Tabelle 4.8
Fallzahlen und Finanzierung der Schuldnerberatung 2007 bis 2014
Fallzahl und Art der Finanzierung
2007
Beratungen
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
1.116
1.391
1.650
2.198
2.350
2.110
2.478
2.559
280
460
580
709
628
489
550
513
210
360
460
554
491
343
356
338
70
100
120
155
137
146
194
175
Kommunale Ausgaben in 1.000 €
davon
nach SGB II
nach SGB XII
Quelle: Sozialamt
4.8.2
Sozialreport Leipzig 2015
Leipzig-Pass
Der Leipzig-Pass wurde durch Stadtratsbeschluss als ein Instrument zur Förderung sozial benachteiligter
Personen eingeführt. Der Leipzig-Pass ist an Einkommensgrenzen gebunden und hat eine einjährige Gültigkeit. Der Leipzig-Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt:
•
Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten: Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
•
Personen mit geringem Einkommen. Für sie sind je nach Haushaltsgröße und Kosten der
Unterkunft Einkommensgrenzen vorgegeben. Diese errechnen sich aus dem 1½-fachen des
maßgeblichen Regelsatzes zzgl. des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten.
Der Leipzig-Pass berechtigt zu (in der Regel) 50 % Ermäßigung bei Bildungsangeboten (z. B. Volkshochschule, Musikschule), beim Besuch kultureller Einrichtungen (z. B. Oper, Museen, Gewandhaus) bzw. bei der
Nutzung von Freizeitangeboten (Sport, Bäder). Seit dem 01.08.2009 wird die Leipzig-Pass-Mobilcard zur Nutzung des ÖPNV zu einem Preis von 29,50 € als Monatskarte (Stand 08/2014) angeboten.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB
XII zum 01.01.2011, auch bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket, wurden Leistungen des Leipzig-Passes
neu geregelt.
Abb. 4.11
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2006 bis 2015
61.221
62.520
40000
61.447
50000
2012
2013
2014
2015
50.030
Personen
60000
62.293
70000
66.053
74.578
80000
30000
20000
10000
0
2006
2010
2011
Jahr
Quelle:Sozialamt
44
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Die Anzahl der ausgestellten Leipzig-Pässe stieg von 2006 bis 2010 um etwa 50 %. Seit 2011 sank die Zahl.
2015 stieg die Anzahl der Leipzig-Pässe wieder an, um 2 % gegenüber dem Vorjahr. Für den Rückgang seit
2011 gibt es zwei Gründe. Zum einen werden bisherige Leistungen des Leipzig-Passes für Kinder und Jugendliche nunmehr nach den Regelungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ gewährt wie z. B. die finanzielle Unterstützung des Mittagessens in Kindertagesstätten und Schulen, Schulfahrten und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zum anderen hat die in den Jahren 2011 bis 2015 gesunkene Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II Auswirkungen auf die Zahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen. Der Anstieg
von 2014 zu 2015 liegt an der Verdoppelung der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Mit 54,5 % war die Mehrzahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2015 weiblich. Die größte Gruppe der Inhaber/innen (68 %) empfängt Leistungen nach dem SGB II, jedoch 4 % weniger als im Vorjahr. Ca. 19 % der PassInhaber/-innen erhält diesen auf Grund geringer Einkommen (Sonstige), d.h. Personen mit ergänzenden
Leistungen des Jobcenters, z. B. zum Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/-innen oder Studierende.
8,3 % der Inhaber/-innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (2014: 4,1 %). Der Anteil von Personen 65 Jahre und älter ist mit 6,2 % so groß wie im Vorjahr, jedoch zahlenmäßig gestiegen.
Tabelle 4.9
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach Alter und Grund der Bewilligung 2015
Personen
Altersgruppe
Grund der Bewilligung
SGB II
gesamt
weibl.
62.520
0 bis unter 7
SGB XII
weibl.
gesamt
Sonstiges
gesamt
weibl.
34.011
42.656
23.202
2.655
1.480
5.202
1.916
11.977
7.397
7.453
3.587
5.487
2.652
51
22
760
344
1.150
565
7 bis unter 18
10.233
4.949
7.538
3.687
151
77
901
377
1.641
807
18 bis unter 65
40.964
22.848
29.307
16.735
1.130
586
3.426
1.137
7.082
4.381
3.870
2.627
324
128
1.323
795
115
58
2.104
1.644
Leipzig-Pass-Inhaber/innen insgesamt
gesamt
AsylbLG
weibl.
gesamt
weibl.
davon
65 und älter
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
2015 hatten 11,0 % der Leipziger/-innen einen Leipzig-Pass, wobei es deutliche Unterschiede in der räumlichen Verteilung gibt. Die Spannweite des Anteils der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung
reicht von 1,5 % (Plaußig-Portitz) bis 27,5 % (Volkmarsdorf).
Bezogen auf die Anzahl der Pässe wurden im Jahr 2015 in den Ortsteilen Volkmarsdorf und Paunsdorf mit je
ca. 3.000 Leipzig-Pässen die meisten ausgestellt. Weiterhin sind es die Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld,
Reudnitz-Thonberg sowie Grünau-Mitte und Schönefeld-Abtnaundorf, in denen besonders viele Leipzig-Pass-Inhaber/-innen wohnen. In 21 der 63 Ortsteile sind mehr als 15 % der Ortsteilbevölkerung Inhaber/in eines Leipzig-Passes. Die geringste Zahl an Leipzig-Pässen wurde für Bürger/-innen in den Ortsteilen am
nördlichen und südöstlichen sowie südwestlichen Stadtrand ausgestellt.
Sozialreport Leipzig 2015
45
Karte 4.4
46
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen je Ortsteil 2015
Sozialreport Leipzig 2015
5.
Kinder und Familie
Zusammenfassung
Mit 6.241 Geburten gab es 2014 weiterhin hohe und wachsende Geburtenzahlen (+407).
Die Anzahl der Haushalte mit Kindern stieg 2014 auf 64.584 (+2.793). Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.046 Haushalte (plus 236).
Im Familieninfobüro wurden im Jahr 2014 insgesamt 13.867 Kontakte gezählt (+1.550). Das Willkommenspaket für Neugeborene haben im gleichen Jahr 5.503 Eltern abgeholt (+618).
Im Jahr 2014 wurden für 12.727 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 53,7 Mio. € ausgezahlt (+4,5 Mio. €). Für 5.000 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen
wurden im Jahr 2014 insgesamt 9,4 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt.
Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2014 durch die Eröffnung von neun neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden um 2.691 Plätze erweitert.
Davon waren 372 Krippenplätze, 960 Kindergartenplätze, 979 Hortplätze sowie 80 Kindertagespflegeplätze.
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2014 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.295 Rat Suchenden Hilfen angeboten.
Der Allgemeine Soziale Dienst wurde im Jahr 2014 außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen in
2.921 Fällen (+295) für die Bürger/-innen der Stadt Leipzig tätig.
Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2014 auf 2.315 Hilfen, davon
94,9 % für die Altersgruppe der Minderjährigen und 5,1 % für junge Volljährige, an.
5.1
Geburten, Elternschaft und Familientyp
Der bestimmende Lebens- und Erfahrungsraum für das Heranwachsen von Kindern ist in aller Regel die Familie. Für die Zukunftsvorstellungen junger Menschen ist die Familie von zentraler Bedeutung. Häufig wird sie
gleichgesetzt mit Emotionalität, Glück, Hilfe, Verlässlichkeit, Zuneigung und Partnerschaft. Das System Familie wandelt sich. Die Stadt Leipzig unterstützt Familien auf vielfältige Art und Weise. Die Unterstützung reicht
z. B. von der Gewährung von freien und ermäßigten Plätzen in der Kindertagesstättenbetreuung, über Unterhaltsvorschusszahlungen bis hin zur Förderung der Angebote im Ferienpass. Ziel aller Bemühungen ist, die
gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Familien zu ermöglichen und Bedingungen und Wege aufzuzeigen, die Kinder und Familien stärken und ihre Entwicklung fördern.
5.1.1
Familien nach Lebensformen
Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt.
Die Zahl der Familien stieg im Jahr 2014 um 4,5 % auf 64.584 (+2.793 Familien).
Die Mehrzahl der Leipziger Familien ist dem Lebensformtyp unverheiratetes Paar mit Kindern (48,7 %) zuzurechnen. 2014 nahm diese Gruppe um 1.625 Haushalte im Vergleich zum Vorjahr zu.
29,6 % der Familien sind Ehepaare mit Kindern. Im Vergleich zum Vorjahr nahm auch diese Gruppe um 932
Haushalte zu. In 21,7 % aller Familien leben alleinerziehende Elternteile mit Kindern zusammen. 2014 waren
das 236 mehr Haushalte als 2013.
In den Jahren 2000 bis 2014 hat sich die Verteilung der Familien nach Lebensformtyp verändert. Lebten im
Jahr 2000 noch 35,1 % aller Familien als Ehepaare mit Kindern, so waren dies 2014 nur noch 29,6 %. Dagegen nahm der Anteil der unverheirateten Paare mit Kindern zu, von 42,1 % im Jahr 2000 auf 48,7 % im Jahr
2014. Der Anteil der Alleinerziehenden hat sich seit 2000 (22,8 %) nur geringfügig verändert.
Sozialreport Leipzig 2015
47
Abb. 5.1
Familien von 2000 bis 2014 nach Lebensformtyp
14.046
19.113
13.810
13.300
18.181
28.296
12.741
17.341
26.891
12.361
5.000
16.492
25.628
13.982
15.871
21.827
25.356
10.000
15.910
15.000
13.734
20.000
21.130
Anzahl
25.000
29.800
30.000
31.425
35.000
0
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Ehepaare mit Kindern
Paare mit Kindern
Alleinerziehende
Sozialreport Leipzig 2015
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Abb. 5.2
Familien von 2000 bis 2014 nach Anzahl der Kinder
6.519
22.988
6.003
21.826
5.633
20.563
5.205
19.286
35.077
33.962
32.741
31.633
4.849
5.000
18.300
4.154
10.000
3.928
15.000
16.033
20.000
19.203
Anzahl
25.000
30.711
30.000
31.758
35.000
36.863
40.000
0
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Familien mit 1 Kind
Familien mit 2 Kindern
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Familien mit 3 und mehr Kindern
Sozialreport Leipzig 2015
Die meisten Leipziger Familien haben ein Kind. 2014 waren das 54,3 % aller Familien mit insgesamt 35.077
Haushalten (+1.115). In weiteren 22.988 Haushalten leben zwei Kinder (+1.263), was einem Anteil von
35,6 % entspricht. Gestiegen sind Familien mit drei und mehr Kindern auf 10,1 % und insgesamt 6.519 Haushalten (+516). Im Vergleich mit dem Jahr 2000 ist ein zunehmender Anteil von Mehrkindfamilien festzustellen. Lebten im Jahr 2000 in 38,8 % aller Familien zwei und mehr Kinder, so waren es 2014 schon 45,7 % aller Familien. Dies geht einher mit dem Geburtenanstieg der letzten Jahre.
5.1.2
Lebensformtyp Alleinerziehende
Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im Unterschied hierzu sind Elternteile mit Lebenspartner/-in
im Haushalt nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende Mütter und Väter stehen vor
der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die Erwerbstätigkeit alleinverantwortlich gestalten zu müssen.
48
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 5.3
Alleinerziehende von 2000 bis 2014 nach Kinderanzahl
16.000
14.000
Anzahl
12.000
3.966
4.028
10.000
4.035
4.231
4.336
8.931
9.265
9.579
9.710
2011
2012
2013
2014
3.683
3.810
8.678
8.000
6.000
9.706
10.016
2000
2005
4.000
2.000
0
2010
Jahr
Alleinerziehende mit 2 und mehr Kindern (eigene Berechnung)
Alleinerziehende mit 1 Kind
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg im Jahr 2014 auf 14.046 Alleinerziehende (+236 Alleinerziehende). Davon betrug der Anteil alleinerziehender Elternteile mit einem Kind 69,1 % (+131) und von Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern 30,9 % (+105). Der Anteil alleinerziehender Elternteile an allen Familien
hat sich seit 2000 (22,8 %) nur geringfügig verändert und lag 2014 bei 21,7 %.
5.1.3
Prognose der Geburten in Leipzig
Abb. 5.4
Prognose der Geburten nach Bevölkerungsvorausschätzung 2013
6.400
6.300
Anzahl
6.200
6.100
6.000
5.900
5.800
5.700
0
2015
2014
2017
2016
2019
2018
2021
2020
2023
2022
2025
2024
2027
2026
2029
2028
2031
2030
2032
Jahr
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden laut Einwohnermelderegister der Stadt Leipzig 6.241 Kinder geboren. Das sind 2,3 %
mehr Geburten als in der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 (plus 141) prognostiziert. Es ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren die Geburten die im Jahr 2013 prognostizierten Geburtenzahlen
übersteigen, wodurch weiterhin ein erhöhter Handlungsbedarf in der Jugendhilfe besteht. Die in Leipzig seit
dem Jahr 2002 registrierten steigenden Einwohnerzahlen sind primär auf Wanderungsgewinne, vor allem
von Personen im jungen Erwachsenenalter, zurückzuführen. Mit den steigenden Zuzügen junger Frauen und
Männer geht auch ein stetiger Anstieg von Geburten einher.
Sozialreport Leipzig 2015
49
Im letzten Jahrzehnt kamen von Jahr zu Jahr immer mehr Kinder zur Welt. Dieser Trend führte dazu, dass es
im Jahr 2014 erstmals wieder zu einem Geburtenüberschuss (Differenz aus Geburten und Sterbefällen) kam
und wird prognostisch bis zum Jahr 2020 weiter anhalten.
Bis 2026 werden pro Jahr mehr als 6.000 Geburten erwartet. Als Hauptgrund wird die Zuwanderung vieler
junger Frauen und Männer angenommen, so dass die eigentlich gering besetzten Alterskohorten (auf Grund
des Geburtenknicks der 90er Jahre) „aufgefüllt“ werden. Damit steigt im Prognosezeitraum die Anzahl der
fertilen Frauen (15- bis 50-Jährige).
5.1.4
Kinder- und familienfreundliches Umfeld
In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der öffentlichen Kinderspielplätze von 392 im Jahr 2004 um 34
Spielplätze erhöht. Im Jahr 2014 gab es 426 öffentliche Spielplätze im öffentlichen Grün, im Forst und in
Kleingartenvereinen der Stadt Leipzig.
Es wurden im Jahr 2014 insgesamt 975.000,-€ für die Instandsetzung von 16 Spielplätzen aufgewendet. Die
finanziellen Mittel setzen sich zusammen aus Fördermitteln des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW), Haushaltsmitteln des Amtes für Stadtgrün und Gewässer sowie Spenden.
Im Ortsteil Schönefeld-Ost entstand auf dem Spielplatz an der Fritz-Siemon-Straße ein neuer, generationenübergreifender Sport- und Spielbereich. Im Ortsteil Grünau-Ost wurde der Spielplatz in der Parkallee barrierefrei gestaltet und erneuert. Die Gliederung des Mehrgenerationenplatzes in verschiedene Zonen mit Bewegungs- und Ruhebereiche ermöglicht Menschen aller Altersgruppen den Aufenthalt und die Nutzung der
Spielangebote.
5.2
Familieninfobüro
Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene
Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2014 haben insgesamt 48.770 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2014 zählte das Familieninfobüro
13.867 Kontakte, 1.550 mehr als im Vorjahr. Der Wickel- und Stillraum wurde 2014 insgesamt 1.209 mal genutzt.
Tabelle 5.1
Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2014
Art der Kontakte
Kontakte insgesamt
2009
2010
2011
2012
2013
2014
3.375
4.361
4.641
11.418
12.317
13.867
Beratung persönlich
746
758
907
2.071
1.978
2.102
Beratung telefonisch/per Mail
206
403
388
989
1.189
731
4.194
4.885
5.503
darunter
Ausgabe des Willkommenspaketes*
Nutzung des Wickel- und Stillraums
Informationen zu anderen Themen/anderen
Ämtern
Besucher bei Veranstaltungen
283
385
417
1.030
1.242
1.209
1.987
2.583
2.702
2.532
2.179
3.268
153
226
60
326
674
877
39
16
36
105
99
29
126
55
112
6
-
-
Besucher der Seniorensprechstunde*
Besucher bei Kindersprechstunden/
-Rathausrallye
162
Sonstige (Schüler/auswärtige Besucher)
Kinderbetreuung
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
* erst seit März 2012
50
6
5
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Die vom Familieninfobüro organisierten Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt besuchten im Jahr 2014 insgesamt 855 Teilnehmer. Bei dieser Veranstaltung können sich werdende Eltern zu
allen Fragen rund um die Geburt informieren. Seit der Eröffnung des Büros wurde der Abend 18 mal durchgeführt, insgesamt 1.956 junge Eltern haben dieses Angebot genutzt.
2014 wurde zum 6. Mal eine Willkommensveranstaltung für zugezogene Familien veranstaltet, um die neuen
Leipziger/-innen beim Ankommen in der Stadt zu unterstützen und ihre Fragen zu beantworten. Bisher nutzten 122 Personen dieses Angebot, im Jahr 2014 waren es 22.
Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“
Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das Gefühl
vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in
der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten
für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden.
Im Jahr 2014 haben insgesamt 5.503 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 618 mehr als im Vorjahr. Zusätzlich zum Paket erhalten Eltern seit Juni 2012 im Familieninfobüro Babyschuhe, welche von ca. 70
Leipziger Seniorinnen und Senioren für die Neugeborenen gestrickt werden.
Familienfreundlichkeitspreis
Am 06.06.2015 fand zum siebenten Mal die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises der Stadt Leipzig
statt. Insgesamt waren 167 Zuschriften für den Preis bei der Stadt Leipzig eingegangen.
Tabelle 5.2
Einsendungen für den Familienfreundlichkeitspreis von 2009 bis 2015
2009
Anzahl der Einsendungen
387
2010
211
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
2011
236
2012
263
2013
203
2014
2015
238
167
Sozialreport Leipzig 2015
Den mit 3.000 Euro dotierten Hauptpreis erhielt das "Heizhaus". Die Einrichtung des Urban Souls e.V. wurde
2009 als Halle für den Rollsport eröffnet und ist inzwischen weit mehr als nur ein Domizil für BMX-Fahrer und
Skateboarder. 365 Tage im Jahr ist das Haus offen für alle Generationen. Der zweite Platz, dotiert mit
2.000 Euro, ging an das Projekt "HIPPY" ("Home Interaction Programm for Parents and Preschool Youngsters") – ein bundesweites familienunterstützendes Programm zur Schulvorbereitung in Trägerschaft des
FAIRbund e. V., welches Kinder aus dem Leipziger Osten fit für die Schule macht und dabei die ganze Familie unterstützt. Den dritten Platz mit einem Preisgeld von 1.000 Euro erhielt der Familienblock der BSG Chemie Leipzig. Ein abgegrenzter Stadionbereich extra für Familien wurde saniert und mit breiten Stufen, Überdachung, Fallschutzmatten und Spielgeräten ausgestattet.
Eine vom Leipziger Kinderbüro angeleitete Kinderjury präsentierte mit einem Film ihre vier Favoriten. Den mit
1.000 Euro dotierten Preis erhielt Michael Oertel für sein ehrenamtliches Engagement. Ein Sonderpreis wurde an die Leipzigerin Elisabeth Radke verliehen. Mit den ersten selbstgestrickten Babyschuhen hatte sie eine
Aktion initiiert, die mittlerweile 15.000 Babys zugute kam. Einen Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber stellte die Handwerkskammer zu Leipzig und die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zur Verfügung. Je 1.000 Euro erhielten die Biomare Malte Reupert e.K./Biomare II GmbH Leipzig sowie die Schürmaier Orthopädische Werkstatt und Sanitätsfachhandel GmbH & Co. KG.
5.3
Leistungen für Kinder und ihre Familien
Für Eltern von Neugeborenen wird Beratung und Unterstützung gewährt, um die grundlegenden Ansprüche
von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes im Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst:
•
die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Fragen zur Ausübung der Personensorge,
Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer
Sorgeerklärung),
•
die Beratung und Unterstützung nach § 52 a SGB VIII bei der Vaterschaftsfeststellung und
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
Sozialreport Leipzig 2015
51
•
die Übernahme und Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff BGB i.V.m.
§§ 55, 56 SGB VIII sowie
•
Beurkundungen und Beglaubigungen, die Erteilung vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59 und
60 SGB VIII.
Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern stieg von 1991 bis 2012 auf 62,9 %. Auch in
den Jahren 2013 mit 61,9 % und im Jahr 2014 mit 60,6 % lag dieser Anteil relativ hoch, womit hohe Fallzahlen verbunden sind. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum "Kind
ohne Trauschein" zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, insbesondere der Beratung und Beurkundung, nach sich.
Tabelle 5.3
Leistungen für Kinder und ihre Familie 2001 bis 2014
2001
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Mütterbriefe
684
927
819
936
1.026
693
486
Anschreiben an Kindesväter
161
679
296
308
310
221
225
Erstberatung
Vaterschaftsfeststellung
1.118
1.911
1.864
1.660
1.936
1.427
1.542
Klärung der Vaterschaft
1.158
2.035
2.979
2.229
2.637
3.311
3.620
x
876
1.016
966
990
947
944
4.773
4.960
6.611
5.008
5.967
7.327
7.857
Unterhaltsberechnungen
Beurkundungen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden 486 Mütterbriefe versandt, 30 % weniger als im Vorjahr. Durch den zunehmenden
Wunsch vieler Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung entfällt in diesen Fällen die Versendung
des Mütterbriefes. Die Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung stiegen um 8,1 % auf 1.542 Beratungen.
In 3.620 Fällen wurde das Amt für Jugend, Familie und Bildung zur Klärung der Vaterschaft in Anspruch genommen. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 9,3 %. In den Fällen, in denen sich mögliche Väter
nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend,
Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies
war im Jahr 2014 in 225 Fällen erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt.
Die Anzahl der Unterhaltsberechnungen bewegte sich im Jahr 2014 mit 944 auf dem Niveau der Vorjahre. In
insgesamt 7.875 Fällen wurden Beurkundungen durchgeführt, das waren 7,2 % mehr als im Vorjahr.
Tabelle 5.4
Beratungsgespräche zum Unterhalt für Kinder sowie Beistandschaften 2001 bis 2014
2001
Minderjährige
2005
2010
2011
2012
2013
2014
20.198
12.276
12.144
10.457
11.751
12.827
12.694
junge Volljährige
2.089
986
1.112
832
696
779
713
Beistandschaften
Minderjähriger
1.556
1.219
1.089
1.132
1.134
1.143
1.067
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 13.407 Beratungen zum Unterhalt durchgeführt. Davon waren 94,7 % Beratungen zum Unterhalt für Minderjährige. Diese gingen gegenüber dem Vorjahr um 133 Beratungen bzw.
1,0 % leicht zurück. 5,3 % aller Unterhaltsberatungen im Jahr 2014 betrafen Volljährige. Diese gingen gegenüber dem Vorjahr um 66 Unterhaltsberatungen bzw. 8,5 % zurück.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das
Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Spätestens mit
Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Beistandschaft des Jugendamtes, wenn deren Beendigung
nicht bereits vorher durch Erledigung des Auftrages erklärt werden konnte. Die Beistandschaften bestehen
im Durchschnitt über sechs bis acht Jahre. Im Jahr 2014 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften
1.067 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 6,6 % (-76 Beistandschaften).
52
Sozialreport Leipzig 2015
5.3.1
Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. In Sachsen besteht die Möglichkeit, im Anschluss an das
Elterngeld Landeserziehungsgeld als einkommensabhängige Sozialleistung zu beziehen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass kein mit staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindereinrichtung oder Tagespflege in Anspruch genommen wird. Leistungshöhe und -dauer sind abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Vom
01.08.2013 bis 21.07.2015 konnten Eltern, welche die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst
übernahmen oder familiär organisierten, Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wurde
einkommensunabhängig und unabhängig vom Erwerbsstatus gezahlt.
Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009
bis 2014
20.000
53,7
18.000
48,4
16.000
Anzahl
14.000
43,9
41,2
40
12.000
10.000
50
5.253
36,6
36,2
3.120
2.528
60
3.666
3.571
4.011
30
8.000
12.727
6.000
4.000
8.953
8.674
8.856
2010
2011
8.959
in Mio. €
Abb. 5.5
20
9.617
10
2.000
0
0
2009
2012
2013
2014
Jahr
Neufeststellungen
Erstanträge
Auszahlungen (T€)
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 stiegen die Zugänge bei den Erstanträgen auf Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld auf
12.727 Anträge. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 24,4 % (+3.110).
Auch die Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld stiegen im Jahr 2014 um 23,6 %
auf 5.253 an (+1.242 Vorgänge). Der Anstieg von Neufeststellungen resultiert aus der wachsenden Zahl der
Erstattungsansprüche des Jobcenters, da seit 2011 das Elterngeld als Einkommen beim Arbeitslosengeld II
berücksichtigt wird. Weitere Gründe für die Neufeststellung des Anspruchs resultieren aus den sich ändernden Lebens- und Einkommensverhältnissen der Antragsteller im Elterngeldbezugszeitraum (zum Beispiel
durch Aufnahme einer Teilzeittätigkeit) oder der endgültigen Feststellung des Elterngeldes nach abschließender Einkommensprüfung. Im Landeserziehungs- und Betreuungsgeld führt häufig die Inanspruchnahme einer
Kindereinrichtung oder Tagespflege bzw. einer frühkindlichen Förderung zum vorzeitigen Leistungsende. Bewilligungen und Ablehnungen von beantragten Neufeststellungen (zur Änderung der Leistungshöhe oder
-dauer) sind nach der Einführung des Betreuungsgeldes leicht gestiegen. Damit einher ging ein Anstieg der
Auszahlungen um 9,8 % auf 53,7 Mio. € (+5,3 Mio. €).
5.3.2
Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder
"Unterhaltsvorschuss" sichert den Unterhalt alleinerziehender Mütter oder Väter. Er kann für Kinder, die nur
mit einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden.
Anspruchsberechtigter ist das Kind. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz.
Sozialreport Leipzig 2015
53
Abb. 5.6
Unterhaltsvorschussempfänger/-innen 2000 bis 2014 nach Altersgruppen
3.500
3.000
3.006
Anzahl
2.500
2.518
2.817
2.767
2.389
2.380
2.347
2.274
2.000
2.958
2.679
2.363
2.321
1.968
1.774
1.500
1.000
500
0
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
unter 6-Jährige
6- bis unter 12-Jährige
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 gab es in der Stadt Leipzig insgesamt 5.000 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen. Dies ist im
Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 2,5 % (-130).
Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger/-innen für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis
zum Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten vier Jahren ist hier ein leichter Rückgang festzustellen. Dennoch waren im Jahr 2014 mit 53,6 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger/-innen Kinder
unter sechs Jahren. Die Anzahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder bewegt
sich in den letzten fünf Jahren relativ konstant um 2.300. Im Jahr 2014 betrug der Anteil von allen Unterhaltsvorschussempfänger/-innen in dieser Altersgruppe 46,4 %.
Unterhaltsleistungen und Rückholquote 2000 bis 2014
12,0
24,0
10,0
20,0
14,7
8,0
16,0
6,0
12,0
8,7
4,0
6,8
6,3
6,4
6,7
7,0
8,0
2,0
Rückholquote in %
Auszahlungen in Mio. €
Abb. 5.7
4,0
6,1
6,3
9,7
10,0
9,9
9,7
9,4
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
0,0
0,0
Jahr
Auszahlungen in Mio. €
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Rückholquote in %
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden 9,37 Mio. € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Rückholquote konnte dem Trend des
Vorjahres folgend auf 8,7 % gesteigert werden. Die absoluten Einnahmen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz stiegen bereits im Vorjahr um rund 100.000 € auf 670.000 €. Auch im Jahr 2014 stiegen diese Einnahmen um weitere rund 120.000 € auf 790.000 €.
54
Sozialreport Leipzig 2015
Indikatoren, wie die Arbeitslosenquote, die Zahl an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II oder den sogenannten "Aufstockern" (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig sind, dass
sie zusätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten), geben Auskunft über soziodemographische Strukturen
in Leipzig und wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner aus. Damit beeinflusst die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen, da bei geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist.
5.4
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Kindertageseinrichtungen umfassen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Haushalt der Kindertagespflegeperson
oder der Personensorgeberechtigten.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Die Stadt Leipzig hat mit der Bereitstellung von Kindertagesstätten und Kindertagespflege einen wesentlichen
Gestaltungsauftrag im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Stetig steigende Geburtenzahlen,
die Debatte um frühkindliche Bildung sowie der gezielte Ausbau von Kindertagesstätten als Familienzentren
sind dabei wichtige sozialpolitische Herausforderungen in Leipzig.
5.4.1
Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen
Abb. 5.8
Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen nach Versorgungsräumen
im Jahresvergleich 2010 zu 2014
5.000
+1.040
Westliches
Zentrum
3.522
Innerer
Osten
Süd
Ost/
Südost
Innerer
Westen
Südw est
Nordw est
Nord
2.218
+388
1.830
1.199
1.185
West
2.412
+14
2.215
2.664
2.360
586
0
+197
+217
797
500
+211
+304
803
1.500
1.000
+434
2.929
2.000
+593
2.075
2.668
2.500
3.408
3.000
586
Kapazität
3.500
3.214
+546
2.509
4.000
4.448
4.500
Nordost
Versorgungsraum
Kapazität bis Schuleintritt 2010
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Kapazität bis Schuleintritt 2014
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es
entstanden 1.332 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (davon 372 Krippenplätze) und 979 Hortplätze. Das Netz
der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von neun neuen Einrichtungen erweitert.
Auch das Angebot an verfügbaren Tagespflegeplätzen stieg im Jahr 2014 von 2.707 Plätzen im Januar auf
2.787 Plätze im Dezember. Im Jahr 2014 wurden für 16,6 % der in Leipzig wohnhaften Kinder von 0 bis 3
Jahren (2.868 Plätze) sowie 0,2 % der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (40 Plätze) Plätze in Tagespflege geplant.
Sozialreport Leipzig 2015
55
Abb. 5.9
Entwicklung der Nutzungsquoten für Kinder von 1<3 Jahren und für Kinder von 3
Jahren bis Schuleintritt in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
100,0
90,0
91,3
80,0
92,8
94,5
93,9
94,3
92,0
63,3
65,0
65,7
67,4
2010
2011
2012
2013
94,0
70,0
in %
60,0
50,0
70,1
52,7
40,048,8
30,0
20,0
10,0
0,0
2001
2005
2014
Jahr
Nutzungsquote 3 Jahre bis Schuleintritt
Nutzungsquote 1 bis unter 3 Jahre
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Die Nutzungsquote zeigt an, wie viele der in der Stadt Leipzig wohnhaften Kinder einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege belegen. Während die Nutzungsquote bei den Drei- bis unter
Siebenjährigen von 2001 bis 2014 vergleichsweise konstant bei 91,3 % bis 94,0 % lag, stieg die Nutzungsquote bei den Ein- bis unter Dreijährigen deutlich an: von 48,8 % im Jahr 2001 auf 70,1 % im Jahr 2014.
5.4.2
Betreute Kinder
Abb. 5.10
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2000 bis 2014
45.000
Anzahl belegter Plätze
40.000
35.000
30.000
14.927
15.712
16.428
13.656
14.204
14.207
14.847
15.529
16.093
16.868
12.408
2.083
2.285
2.535
2.614
4.944
5.206
5.409
5.876
2011
2012
2013
2014
25.000
10.030
20.000
15.000
8.515
10.000
9.036
5.000
20
592
2.995
3.562
2.039
4.849
2000
2005
2010
0
Jahr
Hort
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Kindergarten
Kindertagespflege
Kinderkrippe
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden 41.786 Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege betreut. Dies ist
gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 5,1 % (+2.037 betreute Kinder).
In Abhängigkeit von der demographischen Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr
2014 die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt um 89,0 % (+10.713 belegte Plätze) und im Hortalter
56
Sozialreport Leipzig 2015
um 92,9 % (+7.913 belegte Plätze). Zusätzlich stieg im gleichen Betrachtungszeitraum die Anzahl aller angemeldeten Kinder in der familienunterstützenden Kindertagespflege von 20 auf 2.614 Kinder.
5.4.3
Elternbeiträge, Freiplätze und Ermäßigungen
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG in Verbindung mit dem gültigen Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig erhoben.
Eltern erhalten somit Ermäßigungen hinsichtlich der Geschwister. Ebenso erhalten Alleinerziehende Ermäßigungen. Die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern schreibt der § 15 Abs. 5 des SächsKitaG vor. Eltern können gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des SGB VIII einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen.
Freiplätze und gewährte Ermäßigungen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
2000 bis 2014
Anzahl frei-/ermäßigte Plätze
12.000
35,0
31,2
10.000
25,6
26,1
213
606
641
704
28,8
27,8
769
27,5
25,8
8.000
3.585
6.000
4.000
2.910
3.713
3.874
3.805
3.400
30,0
25,0
20,0
15,0
1.860
5.184
2.000
832
6.160
6.123
6.273
6.147
Anteil in %
Abb. 5.11
10,0
4.900
3.501
5,0
0
0,0
2000
2005
2010
Kindertagespflege
Horte
2011
2012
2013
2014
Jahr
Kindertagesstätten
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Frei-/ermäßigte Plätze in %
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden 10.784 (teil-)finanzierte Plätze (-132 Plätze) registriert. Dies entspricht einem Anteil von
25,8 % aller belegten Plätze in Kindertagesstätten und Kindertagespflege (im Vorjahr 27,5 %). Tendenziell
wird mit den steigenden Geburtenzahlen und dem damit erforderlichem Ausbau der Platzkapazitäten auch
ein weiterer Anstieg von (teil-)finanzierten Plätzen erwartet.
5.5
Familienbildung und -beratung
Familienbildung und -beratung leistet einen Beitrag dazu, Familien zu stabilisieren, Eltern bei Hilfebedarf zu
unterstützen und die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in Familien zu verbessern. Das Spektrum reicht von niedrigschwelligen Angeboten über Bildungsangebote bis zum Auf- und Ausbau von Erziehungspartnerschaften. Dies spiegelt sich in den Angeboten, die von Familienbildungs- und -begegnungsstätten, Elternbildung, Elternkursen, Mütterzentren bis zur Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
und Schulen reichen, wider.
5.5.1
Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V.
Im Jahr 2014 wurden vier Familienzentren des freien Trägers der Jugendhilfe „Mütterzentrum e.V. Leipzig“
durch die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst. Die vier Familienzentren richten sich an Eltern mit ihren Kindern hauptsächlich im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie befinden sich in den vier Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung Westen, Grünau, Nordost und Innerer Osten der Stadt Leipzig. Das Angebot der Familienzentren begleitet bereits werdende Eltern in der Schwangerschaft, Eltern in der Elternzeit über die Kindergartenzeit bis zur Einschulung und darüber hinaus. Es wirkt präventiv der sozialen Isolation von Eltern in der
Elternzeit entgegen, bestärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, fördert Kinder in ihren ersten Lebensjah-
Sozialreport Leipzig 2015
57
ren und knüpft ein soziales Netzwerk von und für Familien in Leipzig. Durch die Teilnahme am Modellprojekt
der Stadt KiFaZ (Kinder- und Familienzentren der Stadt Leipzig) wurde die Erziehungspartnerschaft von pädagogischen Fachkräften und Eltern in den Kindergärten und Familienzentren weiter gestärkt. Spezielle Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende oder Familien mit Migrationserfahrung werden durch individuelle Angebote unterstützt.
Die Koordinator/-innen der Familienzentren stehen den Besuchern während der Öffnungszeiten für niedrigschwellige Beratung zu Alltagsfragen und in Krisensituationen zur Verfügung. Im Falle eines weiteren Unterstützungsbedarfs vermitteln sie an spezifische Beratungsangebote der Stadt Leipzig.
Abb. 5.12
Nutzung der Angebote des Mütterzentrum Leipzig e. V. von Eltern und Kindern in den
Jahren 2008 bis 2014
60.000
50.000
3.117
1.829
831
747
Anzahl
40.000
30.000
2.154
2.176
853
23.724
19.749
21.307
21.333
21.565
23.178
16.326
20.000
10.000
18.620
17.982
20.487
21.370
18.529
20.205
21.738
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0
Jahr
Väter
Mütter
Kinder
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 48.033 Nutzungen aller Angebote in den vier Familienzentren von Eltern und
Kindern gezählt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 % gestiegen.
5.5.2
Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen war ursprünglich ein sächsisches Landesmodellprojekt in zwei Modellphasen mit den freien Trägern der Jugendhilfe Caritasverband Leipzig e. V. und
FAIRbund e. V. Aus beiden Modellstandorten sind eigenständige Projekte erwachsen, die Familienbildung in
Kooperation mit Kitas anbieten und weiter entwickeln. Beide freien Träger der Jugendhilfe arbeiten mit Kitas
freier Träger und des kommunalen Trägers zusammen und wirken in Netzwerken mit.
Nahezu jedes Kind in Leipzig im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Fast
alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Die familienergänzende
und familienunterstützende Funktion des Kindergartens sollte daher auch im Bereich der Elternbildung genutzt werden. Beide diesbezüglich erfahrenen Träger unterbreiteten im Förderjahr 2014 familienbildende Angebote in Kooperation mit Kindertagesstätten. Während beim FAIRbund e. V. das Projekt den Namen „Familien und Kitas – Miteinander lernen“ trägt, heißt es beim Caritasverband Leipzig e. V. „FaBiKoo“ für Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten.
Insgesamt 32 Kindertagesstätten waren im Jahr 2014 wie im Vorjahr auch Kooperationspartner der Anbieter
von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten.
Neben Team- und Gruppenangeboten für Erzieher/-innen und Leiter/-innen wurden auch Einzelgespräche
und Praxisreflexionen für einzelne pädagogische Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen sowie Aktionen für Eltern und Kinder angeboten. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Familienbildung in Kooperation mit
Kindertagesstätten bilden die Angebote für Eltern und Kinder.
58
Sozialreport Leipzig 2015
5.5.3
Kinder- und Familienzentren
In Leipzig haben sich bis Dezember 2014 insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren in neun verschiedenen Trägerschaften weiter entwickelt. Die Leipziger Kinder- und Familienzentren
tragen wesentlich dazu bei, das Handlungsziel vier des bis 2015 reichenden Aktionsplans „Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig“ zu erreichen. Damit sollen Familien in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen
Funktion unterstützt und gestärkt werden.
Bei der Standortwahl für die Kinder- und Familienzentren wurden schwerpunktmäßig Sozialräume gewählt, in
denen ein erhöhtes Risiko für die Realisierung von Bildungschancen besteht.
2013 und 2014 bildete der erreichte Qualitätsstandard nachhaltig die Grundlage für Weiterentwicklungen. Ziel
einer Implementierung der gewonnenen Ergebnisse war die Umsetzung der Leipziger Qualitätsstandards gemäß Gütesiegel im Sinne einer Stabilisierung und Qualitätssicherung bei den bestehenden Kinder- und Familienzentren und im Sinne der Entwicklung dieser Qualität bei neuen Standorten.
In Kinder- und Familienzentren sind sozialräumlich und trägerübergreifend tätige Sprach- und Kulturmittler/innen an ausgewählten Standorten etabliert. Deren Einsatz und Wirkung wurde wissenschaftlich bis April
2014 durch die HTWK evaluiert. Sprach- und Kulturmittler/-innen begleiten beispielsweise die kulturelle und
sprachliche Eingewöhnung der Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und unterstützen deren Familien und die Teams der Einrichtung beim Überwinden sonstiger sprachlicher und kultureller Barrieren. Die Integration dieser Familien wird nachweislich verbessert.
In den Kindertagesstätten und Horten mit Kindern mit Migrationshintergrund, vor allem aber in den Kinderund Familienzentren, waren bis März 2014 acht Sprach- und Kulturmittler/-innen über Honorarverträge im
Einsatz. Ab April 2014 sind noch sieben Sprach- und Kulturmittler/-innen tätig, deren Einsatzorte von der
Fachberatung Kindertagesstätten/ Kindertagespflege im Amt für Jugend, Familie und Bildung koordiniert
wird. Ab August 2015 sind es neun Sprach- und Kulturmittler/-innen inklusive zwei angestellte Erzieherinnen,
jeweils eine aus der Integrativen Tageseinrichtung Regenbogenland in der Konradstraße 70/72 und eine aus
der Integrativen Tageseinrichtung Eisenbahnstraße 52. Die restlichen Sprach- und Kulturmittler/-innen arbeiten auf Honorarbasis.
5.5.4
Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Familien in ihrer
Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Damit leisten Erziehungs- und
Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche trotz vieler Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen
heranwachsen können.
Abb. 5.13
Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2000 bis 2014 nach Neuanmeldungen,
Übernahmen aus dem Vorjahr und beendeten Fällen
6.000
5.000
Anzahl
4.000
3.392
3.679
3.809
3.683
3.965
3.904
3.616
3.000
2.197
2.000
1.696
3.587
1.000
3.788
3.776
2.618
1.841
500
979
1.280
1.475
1.479
1.635
1.519
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
0
Jahr
Neuanmeldungen
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Übernahmen aus dem Vorjahr
davon beendet
Sozialreport Leipzig 2015
59
Im Jahr 2014 haben die Beratungsstellen gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB
VIII insgesamt für 5.295 junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren im Rahmen ihrer Arbeit Unterstützung
geleistet.
Die Anzahl aller Hilfefälle ist im Jahr 2014 durch das Fehlen der Kapazität einer Beratungsstelle von Januar
bis August 2014 leicht gesunken. Die Zahl der Neuanmeldungen sank um 12 Hilfen und die Zahl der Übernahmen aus den Vorjahren sank um 116 Hilfen.
Um Ratsuchenden zeitnah (möglichst innerhalb von vier Wochen) einen Gesprächstermin anzubieten, konnten präventive Angebote nicht mehr so umfangreich angeboten werden. Damit Prävention aber nach wie vor
Bestandteil des Leistungsangebotes von Erziehungsberatungsstellen bleiben kann, wird ab 2015 schrittweise
eine Kapazitätserweiterung für diese Aufgabe umgesetzt.
5.6
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb der Fachbehörde Jugendamt kommunale soziale Dienstleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bereit. Im Jahr
2014 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in
vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und des SGB
XII (Sozialhilfe) gewährt der ASD ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen.
Das Handeln des ASD bewegt sich in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Beratung und Unterstützung
im Sinne von Partizipation und Freiwilligkeit einerseits und Kontrolle und Intervention andererseits hinsichtlich
der Ermittlung und Feststellung von Sachverhalten im Rahmen des Wächteramtes.
Auf der Grundlage der sozialpädagogischen Diagnostik entwickeln die Sozialarbeiter/-innen gemeinsam mit
den Betroffenen einen Hilfeplan auf der Basis eines standardisierten Hilfeplanverfahrens. Dabei arbeitet der
ASD ressourcenorientiert, bezieht soziale Netzwerke ein und vermittelt in weitergehende Angebote und Hilfen. Ebenso prüft und gewährt der ASD notwendige und geeignete Hilfen zur Erziehung.
Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Familien, Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder
oder um Einzelpersonen handelt; und unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen. Der ASD wird aktiv durch Nachfrage der Betroffenen, Informationen an den ASD über mögliche Hilfebedarfe und Gefährdungen, Einschätzungen des ASD von Hilfebedürftigkeit und Gefährdungen bzw. im
Rahmen der Gerichtshilfe sowie der Amtshilfe.
5.6.1
Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes
Neben der professionellen Fallsteuerung kostenpflichtiger Hilfen nach SGB VIII hat der ASD weitere Hilfeleistungen erbracht. Darunter fallen einerseits Beratungsleistungen zu den Themen Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgang oder Erziehungsberatung.
Andererseits gibt der ASD als Beteiligter in familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII und §§ 1666
und 1631 b BGB Stellungnahmen ab. Darüber hinaus erstellt der ASD sozialpädagogische Stellungnahmen
für andere Ämter, Behörden und Leistungsträger. Im Rahmen des Krisendiensts prüft der ASD außerdem
Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII, veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder und prüft Anzeigen von einer Gefährdung des Erwachsenenwohl.
Das weitere Aufgabengebiet des ASD umfasst ebenso niedrigschwellige Hilfen in Form von Beratung bzw.
Vermittlung ins Versorgungssystem für Senioren bei drohender Vereinsamung, Überforderung, bei finanziellen Problemen und bei offenen Behördenangelegenheiten. Darunter fallen beispielsweise auch die Vermittlungen an ehrenamtliche Hilfsdienste wie den Seniorenbesucherdienst.
Die im Jahr 2014 insgesamt 2.921 Fälle außerhalb kostenpflichtiger erzieherischer Leistungen bilden nicht
umfassend das Alltagsgeschäft des ASD ab (im Vorjahr 2.626 Fälle). Erfasst werden nur Fälle nach mindestens drei Kontakten. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl dieser Fälle um 11,2 % (+295 Fälle).
Mehr als die Hälfte dieser Leistungen macht mit 52,8 % der Anteil von familiengerichtlichen Stellungnahmen
aus (im Vorjahr 48,1 %, 2012 nur 42,5 %). Damit stieg die Anzahl zum Vorjahr um 280 und zum Jahr 2012
sogar um 455 familiengerichtliche Stellungnahmen des ASD an. Auch die Dienstleistungen nach SGB VIII, II
und XII stiegen um 43 Leistungen auf 10,7 % (im Vorjahr 10,3 %) an. Die Anzahl der Kindeswohlprüfungen
blieben im Jahr 2014 mit 925 Fällen zum Vorjahr konstant bei einem Anteil von 31,7 %. Einen eher anteilig
geringen Umfang waren die Erwachsenenwohlprüfungen mit 1,8 % (im Vorjahr 1,6 %). Der Anteil von Stellungnahmen für andere Behörden/Leistungsträger sank auf 3,0 % (im Vorjahr 4,8 %).
60
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 5.14
Leistungen des ASD außerhalb kostenpflichtiger Hilfen des SGB VIII 2012 bis 2014
1.800
1.600
1.400
Anzahl
1.200
1.000
800
600
1.542
1.087
1.262
906
400
925
925
200
163
0
familiengerichtliche
Stellungnahmen
Kindesw ohlprüfungen
270
127
Dienstleistungen
SGB VIII, II, XII
2012
2013
362
313
42
Stellungnahmen
für andere Behörden/
Leistungsträger
54
Erw achsenenw ohlprüfungen
2014
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
5.6.2
42
87
Sozialreport Leipzig 2015
Erzieherische Hilfen
Als Aufgabe der Erzieherischen Hilfen steht die Gewährung von geeigneten und notwendigen Hilfen für Familien mit einem Bedarf an staatlicher Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder
sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen, mit dem Ziel des
Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe.
Erzieherische Hilfen 2000 bis 2014 nach Jahresdurchschnittswerten und dem Anteil
an der Altersgruppe
2.500
30,0
25,0
Ø Gesamtzahl
Hilfe zur Erziehung
2.000
22,9
21,5
1.500
22,9
21,0
17,5
1.000
2.142
1.808
1.768
24,3
20,0
21,3
1.859
2.077
2.315
15,0
10,0
1.500
500
Anteil in pro Tausend
Abb. 5.15
5,0
0
0,0
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Hilfen nach SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Ø Hilfen pro Tausend unter 21-Jährige
Sozialreport Leipzig 2015
Im Leistungsbereich Erzieherische Hilfen wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 2.315 Hilfefälle registriert.
Entgegen der Fallentwicklung in den Jahren 2009 bis 2011 waren in den Jahren 2012 bis 2014 wieder deutliche Fallanstiege zu verzeichnen. Seit Jahresbeginn 2014 führten 83 % aller Bedarfsprüfungen des ASD zum
Ergebnis, dass eine kostenpflichtige Hilfe nach dem SGB VIII gewährt werden musste.
Sozialreport Leipzig 2015
61
Dabei wird auf eine Zunahme von komplexen Problemlagen verwiesen, deren Ursachen insbesondere im
Anstieg sozialer, finanzieller und bildungsbezogener Armut liegen. In vielen Familien bestehen neben Erwerbslosigkeit und finanzieller Armut Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und dem Gefühl von Wertlosigkeit, verbunden mit steigenden Überforderungen in der Wahrnehmung der Elternverantwortung, Gewalterfahrungen in Familien, physischen, psychischen und seelischen Überforderungen, auch in Folge von Erkrankungen der Eltern und Kinder, sozialen Benachteiligungen, Ausgrenzungsprozessen in Bildungseinrichtungen
und hohen Zahlen von Schulverweigerungen und Schulpflichtverletzungen.
Für die Kommune bedeutet die Zunahme der Komplexität familiärer Problemlagen mit verringerten Entwicklungschancen für Kinder und unzureichender Erziehungsverantwortung durch die Eltern die Zunahme von
komplexen Hilfeleistungen an der Schnittstelle zu Schule (insbesondere Schulverweigerung und Schulpflichtverletzungen) und zu Psychiatrie, leistungs- und kostenintensiveren Erzieherischen Hilfen, Erzieherischen
Hilfen mit Auflagen des Familiengerichtes und Inobhutnahmen bei akuter Kindeswohlgefährdung mit nachfolgender Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
Tabelle 5.5
Hilfen zur Erziehung 2000 bis 2014 nach Minderjährigen und Volljährigen
sowie Hilfeart
2000
Minderjährige
2005
2010
2011
2012
2013
2014
1.960
1.405
1.704
1.674
1.764
1.972
2.198
ambulant
864
533
695
684
732
815
897
teilstationär
115
75
74
82
80
86
95
stationär
623
418
501
492
528
625
730
Pflegestellen
358
379
434
416
424
446
476
182
95
104
94
95
105
117
84
49
50
46
48
54
60
davon
Volljährige
davon
ambulant
teilstationär
2
stationär
87
37
38
35
31
32
38
Pflegestellen
11
9
16
13
16
19
17
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Die im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich vergebenen Hilfen zur Erziehung verteilten sich zu 94,9 % auf Minderjährige und zu 5,1 % auf junge Volljährige.
Auch im Jahr 2014 wurden am häufigsten ambulante Hilfen vergeben. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 10,1 % (plus 88 Hilfen). Die durchschnittlich vergebenen stationären Hilfen stiegen im Vergleich zum
Vorjahr um 16,9 % (plus 111 Hilfen) und die durchschnittlich vergebenen Pflegestellen stiegen um 6,0 %
(plus 28 Hilfen). Die teilstationären Hilfen stiegen um 11 Hilfen.
62
Sozialreport Leipzig 2015
6.
Jugend
Zusammenfassung
Im Jahr 2014 lebten 79.654 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Leipzig.
2014 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit knapp 9 Mio. € bezuschusst und zusätzlich
Haushaltsmittel für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Im Schuljahr 2014/2015 wurde an 13 Grundschulen, 23 Oberschulen, acht Förderschulen und sieben beruflichen Schulzentren Schulsozialarbeit angeboten.
Die Inanspruchnahme des Ferienpasses hat sich weiter erhöht, 72,8 % aller Schüler/-innen nutzen ihn. Insgesamt 30.401 Ferienpässe wurden 2014 verkauft, davon 23,5 % ermäßigt.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 ist ein Rückgang von Auszubildenden beobachtbar, da aktuell die geburtenschwachen Jahrgänge die Schulen verlassen. Im Berichtsjahr 2014/2015 gab es wieder mehr Bewerber/-innen (2.708) als Berufsausbildungsstellen (2.501) zur Verfügung standen.
Der Anteil der unbesetzten Berufsausbildungsstellen sank auf 7,8 % (195).
Im Jahr 2014 ist die Zahl der arbeitslosen unter 25-Jährigen auf einen Jahresdurchschnitt von 2.544
(- 11,4 %) gesunken. Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wie Beschäftigungsprojekte oder
Kompetenzagenturen sollen auch weiterhin Jugendlichen helfen, die Schwelle von der Schule in Ausbildung
oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten und Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Die mobile Jugendarbeit/Streetwork verzeichnet im Jahr 2014 durch die Einbeziehung des Fußball-Fan-Projektes in den Leistungsbereich einen Anstieg um 12,7 % der Kontakte zu ihren Zielgruppen.
Durch die Jugendgerichtshilfe wurden im Jahr 2014 insgesamt 4.782 Jugendliche und Heranwachsende betreut.
6.1
Demografische Entwicklung
Im Jahr 2014 lebten 79.654 Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren (+716 zum Vorjahr) mit Hauptwohnsitz in Leipzig. Davon waren 13.800 Jugendliche zwischen 14 und 18
Jahren (+1.055 zum Vorjahr), 13.159 Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (+837 zum Vorjahr) und
52.695 junge Erwachsene zwischen 21 und 27 Jahren (-1.176 zum Vorjahr).
Abb. 6.1
Entwicklung der Jugendquote
Jugendquote in Prozent
24,0
22,0
20,0
18,0
16,0
Ist-Wert
14,0
Prognose
12,0
10,0
2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032
Jahr
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Die Jugendquote, das heißt die Zahl der Einwohner/-innen im Alter von unter 15 Jahren zur Zahl der Einwohner/-innen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren steigt seit 2005 kontinuierlich. Auch in den kommenden Jahren
ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen.
Sozialreport Leipzig 2015
63
Abb. 6.2
Prognose nach Altersgruppen bis zum Jahr 2024
35.000
Anzahl der Personen
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
0
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Jahr
14 bis unter 18 Jahre
18 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 24 Jahre
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
24 bis unter 27 Jahre
Sozialreport Leipzig 2015
Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung 2013 geht davon aus, dass sich die Stadtbevölkerung insgesamt
zunächst verjüngen wird. Dies hängt vor allem mit einem erwarteten starken Zuwachs von Kindern im Alter
unter 15 Jahren zusammen.
Auch die Altersgruppe der 14 bis unter 18-jährigen Jugendlichen zeigt ein deutliches und stetiges Ansteigen
in den nächsten Jahren. Der Anteil an der Stadtbevölkerung wird sich von 2,5 % im Jahr 2014 auf 3,1 % im
Jahr 2024 erhöhen. Etwas moderater fällt der Anstieg der 18 bis unter 21-jährigen Heranwachsenden aus. Ihr
Anteil an der Stadtbevölkerung wird sich von 2,4 % im Jahr 2014 auf 2,6 % im Jahr 2024 erhöhen.
Dagegen sinken die Altersgruppen der 21 bis 24-Jährigen von 3,8 % im Jahr 2014 auf 3,6 % und die der 24
bis unter 27-Jährigen sogar von 5,5 % im Jahr 2014 auf 4,3 % im Jahr 2024.
6.2
Angebote der Kinder- und Jugendförderung
Jugendarbeit ist mit seinen Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen
ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge
aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen.
Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:
•
§ 11 Jugendarbeit
•
§ 12 Förderung der Jugendverbände
•
§ 13 Jugendsozialarbeit
•
§ 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
•
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie.
Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere
von freien Trägern der Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der freien Träger der
Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2014 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler
Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz.
In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach
§ 13 SGB VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wurde ab dem Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt.
Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2014 mit knapp neun Millionen Euro
gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies bedingt durch die Ausgliederung der Schulsozialarbeit ein Rückgang um 7,5 % (-721.496 €).
64
Sozialreport Leipzig 2015
6.2.1
Ferienpass
Der Sommer- und Winterferienpass bietet den Leipziger Schüler/-innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten
zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Auch im Jahr 2014 wurden in den Sommer- und Winterferien zahlreiche
Veranstaltungen auf hohem Niveau durchgeführt. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der
außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem
Familien, die aufgrund von Arbeitslosigkeit und niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können.
Abb. 6.3
Inanspruchnahme des Ferienpasses 2000 bis 2014
30.000
25.000
1.263
2.387
20.000
5.747
6.705
3.941
15.000
6.849
1.487
2.773
5.956
2011
2012
5.106
20.120
16.495
2010
2.029
3.146
18.608
15.529
5.000
11.738
10.000
14.693
4.018
15.874
verkaufte Ferienpässe
35.000
2013
2014
0
2000
2005
Jahr
ermäßigt verkaufte Ferienpässe (LVB-Aktion)
ermäßigt verkaufte Ferienpässe
verkaufte Ferienpässe (LVB-Aktion)
verkaufte Ferienpässe
LVB-Aktion seit 2012: kostenlose Abgabe an SchülerMobilCard-Inhaber
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 30.401 Ferienpässe ausgegeben. Das sind 5,5 % mehr Ferienpässe als im
Vorjahr (+1.577 Ferienpässe). Auch 2014 erhielten Inhaber einer SchülerMobilCard von den Leipziger Verkehrsbetrieben den Ferienpass kostenlos. Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe stieg im Jahr
2014 auf 76,5 % (im Vorjahr 74,2 %). Davon wurden 13,5 % (3.146 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber kostenlos ausgegeben (im Vorjahr 2.773). Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe sank dagegen auf 23,5 % (im Vorjahr 25,8 %). Davon wurden 28,4 % (2.029 Stück) durch die LVB-Aktion an SchülerMobilCard-Inhaber kostenlos ausgegeben. Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr
2000 bis zum Jahr 2014 ist die Anzahl ausgegebener Ferienpässe um 53,4 % gestiegen (+10.586).
Gemessen an den 41.780 Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen des Schuljahres 2013/2014 in Leipzig
wurden im Jahr 2014 von 72,8 % aller Schüler/-innen Ferienpässe in Anspruch genommen (im Vorjahr
72,1 %). Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des Ferienpass 4.239 Veranstaltungen durchgeführt an denen
113.793 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben.
6.2.2
Jugendberatung
Die Jugendberatung nach § 13 SGB VIII bietet ein Hilfsangebot für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie hat die umfassende Förderung des einzelnen jungen
Menschen im Blick, und zwar unabhängig vom Erfolg seiner Einbindung in Lern-, Arbeits- und Leistungsprozesse. Ein hoher Anteil des Klientels von Jugendberatungsstellen ist nicht arbeitslos oder nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II, sondern befindet sich in Schule, Ausbildung, Berufsvorbereitung oder sonstigen
Maßnahmen. In den Fällen, wo es wegen der besonderen sozialen und/oder persönlichen Probleme auf eine
erhöhte sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen bezüglich der Integration ins Beschäftigungssystem ankommt, sind Jugendberatungsstellen ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe. Jugendberatung nach
§ 13 SGB VIII als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert in Leipzig sehr intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Grundsätzlich stehen diese Hilfsangebote jedem jungen Menschen offen.
Sozialreport Leipzig 2015
65
Abb. 6.4
Jugendberatung 2001 bis 2014 nach Neuanmeldungen, Übernahmen und beendeten
Fällen
Fälle der Jugendberatung
1.200
1.000
800
600
836
162
228
156
807
815
806
161
773
683
199
646
400
200
683
836
818
2001
2005
2010
743
811
807
561
2011
2012
2013
2014
0
Jahr
Übernahmen aus den Vorjahren*
Neuanmeldungen
beendete Fälle
* Erf assung der Übernahmen erst ab 2006 v erf ügbar
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurden durch die Jugendberatungsstellen in der Stadt Leipzig 760 Beratungen geleistet. Für
die beendeten 646 Hilfen waren 3.930 Kontakte erforderlich. Dies entspricht durchschnittlich 6,1 Kontakte pro
Hilfe. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 0,7 Kontakte pro Hilfe.
Im Jahr 2014 sind die Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren um 21,5 % zurückgegangen
(-208 Beratungshilfen). Dennoch ist wie in den Vorjahren künftig von konstant hohen Beratungen auszugehen. In der ersten Jahreshälfte 2014 fand im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Neuausschreibung einer Jugendberatungsstelle statt. Diese Beratungsstelle hat ihre Tätigkeit zum 01.07.2014 aufgenommen.
6.2.3
Kinder- und Jugendtelefon
Das Kinder- und Jugendtelefon Leipzig beim Deutschen Kinderschutzbund e. V. ist ein Leistungsangebot
nach § 14 SGB VIII und erhält im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung finanzielle Zuwendungen.
Es ist ist ein niederschwelliges, Themen offenes und anonymes Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 27 Jahren, mit dem Ziel einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern
und Jugendlichen zu leisten und sie vor schädigenden Einflüssen zu schützen.
Im Jahr 2014 sind beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig insgesamt 11.552 Anrufe eingegangen. Davon
waren 3.122 Beratungsgespräche (27,0 %, im Vorjahr 29,4 %) und 73,0 % Sonstige Gespräche (im Vorjahr
70,6 %). Damit ist im Jahr 2014 der Anteil der sonstigen Gespräche gegenüber den Beratungsgesprächen
um 2,4 Prozentpunkte leicht gestiegen. Unter der Rubrik „Sonstige Gespräche“ sind solche Anrufe zu verstehen, die allgemeine Anfragen zum Kinder- und Jugendtelefon oder Rückmeldungen zu früheren Gesprächen
betreffen, sowie Testanrufe, „Aufleger“ und „Schweiger“.
Der deutliche Rückgang der Beratungsgespräche und auch der sonstigen Gespräche zu den Vorjahren wird
bundesweit festgestellt und könnte mit dem veränderten Nutzungsverhaltens der Kinder- und Jugendlichen
zusammenhängen. Die Nachfrage nach E-Mail-Beratung ist in den letzten zwei Jahren stark angestiegen.
Bundesweit wurden in solchen Projekten über 13.000 Mails beantwortet. Themenschwerpunkte waren hier
vor allem psychosozialer Natur wie Gesundheit, Probleme in der Familie und Sucht/selbstgefährdendes Verhalten.
Zu den Hauptnutzern des Kinder- und Jugendtelefons zählen seit mehreren Jahren die 12 bis 17-Jährigen.
Der Anteil dieser Altersgruppe lag im Jahr 2014 bei 75,5 %.
Als Hauptinhalte aller 3.122 Beratungsgespräche schätzten die Telefonberater/-innen im Jahr 2014 ein, dass
es bei 1.939 Kindern und Jugendlichen um eine „Problemklärung“, bei 877 Kindern und Jugendlichen vorrangig um emotionale Entlastung bzw. um ein Aussprachebedürfnis und bei 306 Kindern und Jugendlichen um
Sachinformationen ging. Davon erfolgte in 706 Fällen eine Weitervermittlung bzw. Verweisung an andere
66
Sozialreport Leipzig 2015
Stellen (z. B. Beratungsstellen, Jugendamt, Schule, medizinische Beratung), da dies aufgrund besonderer
Lebensumstände und Lebenslagen der anrufenden Kinder und Jugendlichen notwendig erschien.
Abb. 6.5
Beratungsgespräche des Kinder- und Jugendtelefons 2000 bis 2014 nach
Altersklassen
5.000
491
Beratungsgespräche
4.500
4.000
1.317
3.500
3.000
2.500
336
1.045
459
1.098
1.132
385
960
2.465
1.962
1.604
1.977
1.841
1.000
500
0
526
1.033
559
2.000
1.500
491
488
1.529
1.398
463
549
296
422
454
380
238
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
über 18 Jahre
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
6.2.4
14 bis unter 18 Jahre
12 bis unter 14 Jahre
unter 12 Jahre
Sozialreport Leipzig 2015
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei zunächst auf allen Förderschulen zur
Lernförderung, dem Förderzentrum für Erziehungshilfe, dem Förderzentrum Sprachheilschule, Oberschulen,
berufsbildende Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr und ausgewählten Grundschulen.
Der Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom
16.10.2013 seit dem Haushaltsjahr 2014 mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Die Schulsozialarbeit in
der Stadt Leipzig wird entsprechend der Umsetzung des Fachplanes Kinder- und Jugendförderung durch die
Koordinatoren für Jugend und Bildung in den Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung begleitet.
Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe beruhen
auf individuell abgestimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule. Sie werden vor
Ort an der Schule für die Schüler/-innen umgesetzt. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zur Thematik Schulpflichtverletzung zwischen der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend,
Familie und Bildung abgeschlossen.
Schulsozialarbeit war im Schuljahr 2014/2015 mit seinen sozialpädagogischen Angeboten an 51 öffentlichen
Schulen in der Stadt Leipzig tätig.
Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 5.357 Beratungs- und Begleitungshilfen für Schüler/-innen im
Rahmen von Schulsozialarbeit geleistet. Darunter 3.436 Schüler/-innen im Kindesalter unter 14 Jahren
(64,1 %), 1.854 Schüler/-innen im Jugendalter zwischen 14 und unter 18 Jahren (34,6 %) und 67 junge volljährige Schüler/-innen (1,3 %).
Die Angaben zu einem Migrationshintergrund sind in den letzten drei Schuljahren schwankend. Ein Migrationshintergrund liegt dann vor, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Im Schuljahr
2012/2013 war dies bei 12,8 %, im Schuljahr 2013/2014 bei 16,7 % und im Schuljahr 2014/2015 bei 13,9 %
der durch Schulsozialarbeiter/-innen betreuten Schüler/-innen der Fall.
Sozialreport Leipzig 2015
67
Schulsozialarbeit Schuljahr 2009/2010 bis 2014/2015 nach Schularten
Anzahl
öffentlicher Schulen
Anzahl
öffentlicher Schulen
davon mit
Schulsozialarbeit
115
26
114
31
114
50
114
50
114
50
115
51
Grundschulen
65
2
65
2
65
12
65
12
65
12
65
13
Oberschulen1
23
9
23
14
23
23
23
23
23
23
24
23
Förderschulen2
16
8
16
8
16
8
16
8
16
8
16
8
11
7
10
7
10
7
10
7
10
7
10
7
Schulart
Alle Schularten
davon mit
Schulsozialarbeit
davon mit
Schulsozialarbeit
2014/2015
Anzahl
öffentlicher Schulen
2013/2014
davon mit
Schulsozialarbeit
2012/2013
Anzahl
öffentlicher Schulen
2011/2012
davon mit
Schulsozialarbeit
2010/2011
davon mit
Schulsozialarbeit
2009/2010
Anzahl
öffentlicher Schulen
Schuljahr
Anzahl
öffentlicher Schulen
Tabelle 6.1
davon:
berufsbild.
Schulen3
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
1 mit Grundschul- und Oberschulteil der Nachbarschaftsschule, 2 Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei
Schulteilen, 3 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
6.3
Ausbildung und Berufsfindung
Ein zentrales Thema für Leipziger Jugendliche ist der Übergang von der Schule in das Berufsleben. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit soll hierbei sozialpädagogische Maßnahmen für junge Menschen anbieten
und anwaltschaftlich für Jugendliche in der (fach-)politischen Diskussion zur kommunalen Beschäftigungspolitik auftreten. In den letzten Jahren wurde dafür ein stabiles Netzwerk zur beruflichen Förderung und der sozialen Integration junger Menschen aufgebaut.
6.3.1
Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen
Als Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen zählen laut der Definition der Bundesagentur für Arbeit diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz
wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Als Berufsausbildungsstellen zählen gemäß der Definition der Bundesagentur für Arbeit alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen
Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, einschließlich
der Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen
für Behinderte durchführen. Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.
Die Bundesagentur für Arbeit zählte für die Stadt Leipzig zum 30.09.2015 insgesamt 2.708 gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Rückgang um 5,4 % (-156 gemeldete Bewerber/-innen). Davon waren 2.489 gemeldete und versorgte Bewerber/-innen (-115) sowie 219
gemeldete aber unversorgte Bewerber/-innen (-41). Der Anteil der unversorgten Bewerber/-innen sank um
einen Prozentpunkt auf 8,1 %. Zu den unversorgten Bewerbern zählen jene Personen, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.9. bekannt ist und für die sich um eine Vermittlung bemüht wird.
Im Berichtsjahr 2014/15 standen demnach 2.501 gemeldete Berufsausbildungsstellen zur Verfügung. Dies ist
zum Vorjahr ein Anstieg um 1,4% (+34). Davon waren 2.306 Stellen besetzt und 195 Stellen unbesetzt. Der
Anteil der unbesetzten Stellen sank auf 7,8 %.
68
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 6.2
gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen in der Stadt Leipzig nach
Berichtsjahren zum Stichtag 30.09. des Jahres
2003/
2004
gemeldete Bewerber/-innen
2006/
2007
2006/
2007
2009/
2010
2010/
2011
2011/
2012
2012/
2013
2013/
2014
2014/
2015
5.754
6.965
6.965
2.449
2.314
2.859
2.771
2.864
2.708
5.303
6.230
6.230
2.419
2.230
2.669
2.491
2.604
2.489
451
735
735
30
84
190
280
260
219
7,8
10,6
10,6
1,2
3,6
6,6
10,1
9,1
8,1
3.873
3.628
3.628
2.787
2.606
2.621
2.336
2.467
2.501
3.869
3.166
3.166
2.756
2.536
2.490
2.240
2.264
2.306
4
462
462
31
70
131
96
203
195
0,1
12,7
12,7
1,1
2,7
5,0
4,1
8,2
7,8
davon:
versorgte Bewerber/-innen
unversorgte Bewerber/-innen
Anteil unversorgter Bewerber/innen in %
gemeldete
Berufsausbildungsstellen
davon:
besetzte Stellen
unbesetzte Stellen
Anteil unbesetzter Stellen in %
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Abb. 6.6
Sozialreport Leipzig 2015
Gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen in der Stadt Leipzig zum
Stichtag 30.09. des Jahres nach Berichtsjahren
8.000
6.965
7.000
Anzahl
6.000
5.754
5.908
6.223
5.141
5.000
4.736
4.000
3.000
3.061
3.873
3.725
3.434
3.628
2.787
2.606
2.449
2.314
09/10
10/11
2.874
2.000
2.859
2.621
2.771
2.864
2.708
2.336
2.467
2.501
12/13
13/14
14/15
1.000
0
0
03/04
04/05
05/06
06/07
07/08
08/09
11/12
Jahr
gemeldete Bew erber/-innen
Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
gemeldete Berufsausbildungsstellen
Sozialreport Leipzig 2015
Zum Berichtszeitpunkt des 30.09.2015 überstieg die Anzahl der gemeldeten Bewerber/-innen die zur Verfügung stehenden Berufsausbildungsstellen um 207 Bewerber/-innen. Die Arbeitsverfahren bei den Trägern
der Ausbildungsstellenvermittlung sind darauf ausgerichtet, bis zum 30. September möglichst für alle Bewerber eine Einmündung in eine Ausbildungsstelle zu erreichen oder eine Alternative zur Berufsausbildung herbeizuführen. Auch danach werden die Vermittlungsbemühungen für unversorgte Bewerber fortgesetzt.
6.3.2
Jugendarbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenquote der 15 bis unter 25-Jährigen Erwerbspersonen ist im Jahr 2014 auf 7,1 % gesunken
(im Vorjahr 8,8 %). Die von der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Arbeitslosenzahlen der unter 20-Jährigen und der 20 bis unter 25-Jährigen weisen für die Stadt Leipzig seit 2005 stark rückläufige Entwicklung auf.
Gleichbleibend ist die Tendenz, dass mehr junge Männer (57,0 %) als junge Frauen (43,0 %) von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Sozialreport Leipzig 2015
69
Abb. 6.7
Arbeitslose Leipziger/-innen bis zum Alter von 25 Jahren (Jahresdurchschnittswerte)
2005 bis 2014
7.000
498
Anzahl der Arbeitslosen
6.000
606
5.000
4.000
330
416
3.000
1.705
2.301
221
292
1.436
216
262
1.320
2.000
181
244
1.094
3.290
2.242
1.000
177
229
1.017
185
211
909
1.914
1.750
1.549
1.448
1.239
2010
2011
2012
2013
2014
0
2005
2008
Jahr
w eiblich unter 20 Jahre
männlich unter 20 Jahre
w eiblich 20 bis unter 25 Jahre
Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit/Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
männlich 20 bis unter 25 Jahre
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2014 waren 2.544 Leipziger/-innen unter 25 Jahren als arbeitslos registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 11,4 % (-327). Davon waren 396 Leipziger/-innen
unter 20 Jahren (15,6 %) und 2.147 zwischen 20 und 25 Jahren (84,4 %).
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet eng mit dem Jobcenter Leipzig zusammen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. So wurden z. B. Aktivierungshilfen für Jugendliche, die im Rahmen der vorhandenen Angebote noch nicht in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt eingegliedert werden konnten, bereit gestellt.
6.3.3
Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung nach § 13 SGB VIII richten sich an
Jugendliche, die ohne diese Angebote nicht in der Lage sind, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder
Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten. Die Angebote erschließen den Jugendlichen unter sozialpädagogischer Begleitung berufspraktische Erfahrungsräume und Lern- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten in
enger Verbindung von Theorie und Praxis.
Im Jahr 2014 wurden von acht freien Trägern der Jugendhilfe neun Maßnahmen zur arbeitsweltbezogenen
Jugendsozialarbeit und fünf Schulverweigererprojekte im Sinne von Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe und weiteren Co-Finanzierungen gefördert. Die Anbieter arbeiten hierbei
stadtweit.
Die Projekte der Kompetenzagentur vom Internationalen Bund gGmbH sowie zur Schulverweigerung „Die 2.
Chance Ost“ und „Die 2. Chance West“ vom PlanL gGmbH endeten aufgrund auslaufender ESF-Förderung
zum 30.06.2014.
Das Projekt zur Schulverweigerung „Die 2. Chance“ vom Internationalen Bund gGmbH endete am
31.12.2014, da das Programm “Jugend stärken” mit Ende der ESF-Förderperiode (2007-2013) auslief. Hier
erfolgte eine Anschlussfinanzierung über das Förderprogramm “JUGEND STÄRKEN im Quartier” zum
01.01.2015.
Im Jahr 2014 haben insgesamt 760 Teilnehmer/-innen die Angebote von Beschäftigungsprojekten genutzt
(+15). Mehr als jede/-r fünfte Teilnehmer/-in (81,7 %) hatte die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen und
im Jahr 2014 fortgeführt. Vier von fünf Teilnehmer/-innen (80,7 %) haben die Maßnahme im Jahr 2014 wieder beendet.
Bei den Kompetenzagenturen gab es im Jahr 2014 aufgrund der eingeschränkten Laufzeit des Projektes keine Neuanmeldungen mehr. Die 25 Übernahmen aus den Vorjahren mit einem Jugendlichen, neun Heranwachsenden und 15 jungen Erwachsenen wurden bis Projektende betreut.
70
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 6.3
Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 2009 bis 2014 nach Alter
und Geschlecht
Arbeitsweltbezogene Maßnahme
Teilnehmer/-innen Beschäftigungsprojekte
2009
2010
2011
2012
2013
2014
794
710
776
686
745
760
Jugendliche (unter 18 Jahren)
516
561
408
290
328
329
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren)
188
71
201
174
154
182
junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren)
90
78
167
222
263
209
männlich
554
491
502
457
459
452
weiblich
240
219
274
229
286
308
246
216
173
103
106
25
Jugendliche (unter 18 Jahren)
95
82
44
21
1
1
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren)
60
55
54
31
25
9
junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren)
91
79
75
51
80
15
männlich
105
110
82
51
56
14
weiblich
141
106
91
52
50
11
115
160
152
178
152
84
115
160
152
177
151
84
1
1
davon:
Nutzer/-innen Kompetenzagenturen
davon:
Teilnehmer/-innen 2. Chance
davon:
Jugendliche (unter 18 Jahren)
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren)
junge Erwachsene (21 bis unter 27 Jahren)
männlich
50
88
94
98
93
68
weiblich
65
72
58
80
59
16
Quelle: Träger arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
Sozialreport Leipzig 2015
Der Rückgang der Teilnehmerzahlen bei Projekten der 2. Chance ist im Jahr 2014 ursächlich bedingt durch
das Auslaufen der zwei Maßnahmen der 2. Chance. Im Jahr 2014 haben insgesamt 84 Kinder und Jugendliche an Projekten der 2. Chance teilgenommen. Davon waren 49 Neuanmeldungen und 35 Übernahmen aus
den Vorjahren. Der Anteil der Kinder unter 14 Jahren ist im Jahr 2014 auf 65,5 % gestiegen (im Vorjahr
60,5 %). Demgegenüber ist der Anteil der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren auf 34,5 % gesunken (im
Vorjahr 38,8 %).
Darüber hinaus wurden die Schulverweigererprojekte „Youth Start“ und „TAKE OFF“ im Sinne von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe gefördert. Im Schuljahr 2013/2014 gab es 49 Teilnehmer/-innen an den beiden Schulverweigererprojekten. Davon waren 59,2 %
männlich und 40,1 % weiblich. Der Schwerpunkt im Altersspektrum aller Teilnehmer/-innen lag zwischen 15
und 16 Jahren (77,6 %). Mehr als jeder Zweite begann nach dem Projektende eine berufsvorbereitende
Maßnahme wie BVJ, BVB oder BGJ.
6.4
Mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)
Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt bzw.
von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind.
Im Jahr 2014 wurden zehn Projekte von sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit
bzw. Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Land Sachsen , dem Deutschen
Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird.
Sozialreport Leipzig 2015
71
Abb. 6.8
Hilfeentwicklung mobiler Jugendarbeit/Streetwork 2010 bis 2014 nach Kontakten
13.587
14.771
25.760
10.499
13.664
19.165
7.177
12.390
12.838
19.558
5.497
5.000
4.033
15.000
10.000
19.995
20.000
11.363
Anzahl der Kontakte
25.000
27.928
30.000
0
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Kontakt-/Beratungsstelle
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Telefon, Internet
aufsuchend
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 gab es insgesamt 56.286 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen.
Dies ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 12,7 % (+6.363 Kontakte). Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und andere
Faktoren wie ordnungspolitische Maßnahmen oder wiederkehrende saisonale Bedingungen.
Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu kommen. Im Jahr 2014 stiegen diese aufsuchenden Kontakte auf 27.928 (+2.168). Der Anteil dieser Kontaktart
sank durch die verstärkte Nutzung von Telefon und anderen Medien auf 49,6 % (im Vorjahr 51,6 %). Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. In 24,1 % aller hergestellten Kontakte zu den Zielgruppen erfolgte dies im Jahr 2014 in einer Kontakt- und Beratungsstelle (im
Vorjahr 27,4 %). Die Kontakte über mediale Formen wie Telefon oder Internet sind im Jahr 2014 auf 26,2 %
aller Kontakte (im Vorjahr 21,0 %) gestiegen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 4.272 mediale
Kontakte.
Die Gruppenangebote mobiler Jugendarbeit/Streetwork werden unterteilt in Angebote für Gruppen- und Projektarbeit sowie Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 516 Gruppenangebote unterbreitet (im Vorjahr 514), davon 265 Angebote in Form von Gruppen- oder Projektarbeit
und 251 Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. An den Gruppenangeboten der mobilen
Jugendarbeit/Streetwork haben im Jahr 2014 insgesamt 9.597 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 7.778). Dies ist insgesamt ein Anstieg um 23,3 % (+1.819). Der Trend der Verschiebung zugunsten Freizeit- und erlebnispädagogischer Maßnahmen aus den Vorjahren setzte sich 2014 fort.
Im Jahr 2014 wurden durch die mobile Jugendarbeit/Streetwork insgesamt 775 Einzelfallhilfen geleistet. Davon waren mit 74,5 % fast Dreiviertel aller Hilfeempfänger/-innen bereits über 18 Jahre alt, also junge Volljährige, 21,6 % Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und lediglich 4,0 % aller Einzelfallmaßnahmen betrafen
Kinder unter 14 Jahren. Der Anteil der Hilfeempfänger betrug 64,1 % gegenüber 35,9 % Hilfeempfängerinnen. Häufige Problemlagen waren im Jahr 2014 wirtschaftliche Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen mit 18,5 %, der Umgang mit legalen sowie illegalen Drogen mit 15,4 %, Probleme mit der Wohnsituation (mit keinem, unzureichendem oder nicht zufriedenstellendem Wohnraum) mit 14,4 % aller Angaben.
6.5
Jugendgerichtshilfe
Das Sachgebiet Jugendgerichtshilfe sichert gemäß § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren und unterstützt gleichzeitig die
verfahrensbeteiligten Behörden. Die Sozialarbeiter/-innen des Spezialdienstes arbeiten stadtteilorientiert.
Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines
jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfah-
72
Sozialreport Leipzig 2015
rens, das heißt sie umfasst auch die Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren
sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen.
Anzahl der Neueingänge von Fällen
Abb. 6.9
Neueingänge der Jugendgerichtshilfe 2000 bis 2014 nach
Erst- und Mehrfachtäter/-innen
4.000
3.500
3.000
946
2.500
1.369
2.000
1.446
1.322
814
1.177
1.132
1.500
2.418
1.000
500
1.373
1.752
1.567
1.546
1.352
2010
2011
2012
1.269
0
2000
2005
2013
2014
Jahr
Ersttäter/-innen
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Mehrfachtäter/-innen
Sozialreport Leipzig 2015
Zum Stichtag 31.12.2014 wurden von der Jugendgerichtshilfe insgesamt 4.782 Täter betreut (im Vorjahr
5.264). Davon waren 2.401 im Jahr 2014 erstmals oder in 2014 erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen (im Vorjahr 2.566). Aus dem Überhang vergangener Jahre stehen noch weitere 2.381 Täter unter Betreuung der Jugendgerichtshilfe (im Vorjahr 2.698), deren Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind.
Im Jahr 2014 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 27,6 % gesunken (-483 Mehrfachtäter/-innen). Dagegen ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 39,1 % gestiegen
(+318 Ersttäter/-innen).
Bei einer Betrachtung der Straftäter/-innen nach Geschlecht überwiegt der Anteil männlicher Straftäter
(1.654) mit 68,9 % gegenüber dem Anteil der Täterinnen (747) mit 31,1 %. Der Anteil jugendlicher Straftäter/innen zwischen 14- bis unter 18 Jahren (1.131) betrug 47,1 %, der Anteil heranwachsender Straftäter/-innen
zwischen 18- bis unter 21 Jahren (1.270) betrug 52,9 %.
Sozialreport Leipzig 2015
73
7.
Seniorinnen und Senioren
Zusammenfassung
Die Zahl der über 60-Jährigen betrug zum 31.12.2014 insgesamt 147.609 Personen, das sind über 1.600
Personen mehr als im Vorjahr und 26,7 % der Gesamtbevölkerung der Stadt. Die Zahl der Hochaltrigen (85
Jahre und älter) stieg um 595 auf 14.856 Personen und beträgt 2,7 % der Bevölkerung.
In der vollstationären Pflege gab es gegenüber der letzten Erhebung eine Kapazitätsminderung. Es standen
in 58 Heimen 6.298 Plätze (2013: 6.385) zur Verfügung. Die Kapazität der Tagespflegeplätze stieg gegenüber dem Vorjahr um 44 Plätze auf 349. Zwei Tagespflegeeinrichtungen wurden neu eröffnet.
Innerhalb der stationären Einrichtungen stieg im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Empfänger/-innen von
Grundsicherung im Alter um ca. 10 % (auf 224 Personen), die der Hilfe zum Lebensunterhalt um ca. 20 %
(auf 378 Personen). Die Anzahl der Personen mit Leistungen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sank gegenüber dem Vorjahr um fast 5 % (auf 1.092 Personen). Außerhalb von Einrichtungen sind in Bezug auf die drei
genannten Leistungen alle Empfängerzahlen gestiegen.
Die Strukturen der offenen Seniorenarbeit wurden durch das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012) weiter entwickelt. Dies wird deutlich
durch die Zahl der Beratungen in den Seniorenbüros (2.758) sowie die Angebote der Begegnung in den Seniorenbegegnungsstätten und Seniorenbüros (ca. 5.360).
Die Zahl der Beratungen in der Beratungsstelle „Wohnen und Soziales“ sank gegenüber dem Vorjahr um
8 %, ist mit 930 (2013: 1.007) Beratungen aber immer noch sehr hoch. Die Zahl der Wohnungsanpassungen
betrug 48 (2013: 59).
7.1
Demografische Entwicklung
Der Übergang der schwächeren Geburtsjahrgänge (1945-1949) in die Altersgruppe '65 Jahre und älter' ist
nun 'abgeschlossen'. Damit ist die Verringerung der Anzahl in dieser Personengruppe beendet, wenn es
auch auf Grund der Zunahme der Gesamtbevölkerung sich anteilsmäßig noch nicht auswirkt. Die Zahl der
über 85-Jährigen und damit der potentiell besonders Pflegebedürftigen (bis 2004 war diese Personengruppe
relativ konstant), stieg in den zurückliegenden 10 Jahren um ca. 3.980 Personen (ca. 27 %).
Tabelle 7.1
Entwicklung des Anteils der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung
2000 bis 2014 nach Altersgruppen ab 65 Jahre
Altersgruppen in Jahren
und anteilig in %
Einwohner insgesamt
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
493.208
502.651
522.883
531.809
528.540
539.348
551.871
89.615
106.473
117.167
116.721
15.322
115.301
116.382
18,2
21,2
22,4
21,0
21,8
21,4
21,1
9.904
13.440
15.722
15.886
15.979
15.758
16.539
2,0
2,7
3,0
3,0
3,0
2,9
2,9
11.439
10.877
13.040
13.519
13.715
14.261
14.856
2,3
2,2
2,5
2,5
2,6
2,6
2,7
darunter
65 und älter
% aller Einwohner
darunter
80 -unter 85
% aller Einwohner
85 und älter
% aller Einwohner
Quelle Amt für Statistik und Wahlen
74
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
7.1.1
Räumliche Verteilung
Karte 7.1
Anteil über 65-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen 2014
Karte 7.2
Anteil über 85-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen 2014
Sozialreport Leipzig 2015
75
Die Karte „Anteil über 65-Jähriger“ zeigt, dass in 23 (2013: 22) der 63 Ortsteile mehr als 25 % der Bevölkerung über 65 Jahre sind. Dies sind Ortsteile mit Großsiedlungsbebauung der 1950er bis Ende der 1980er
Jahre und Bewohner/-innen, die zum Teil mit Errichtung der Häuser eingezogen sind. Über 35 % Seniorenanteil haben die Ortsteile Schönefeld-Ost, Grünau-Ost und Thekla. Weiter verringert hat sich der Anteil in Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf und Lindenau, auch auf Grund des Zuzuges jüngerer Altersgruppen.
Ebenso gesunken ist der Anteil in der Südvorstadt und dem Ortsteil Schleußig. In diesen Ortsteilen leben
jüngere Bewohner/-innen, die ab Ende der 1990er Jahre dorthin gezogen sind, so dass hier der Anteil der 65Jährigen unter 15 % und somit deutlich unter dem städtischen Durchschnitt liegt.
Die Karte „Anteil der über 85-Jährigen“ weist in vier (2013: sechs) Ortsteilen eine besonders hohe Konzentration (über 5 %) hochaltriger Menschen aus, drei Ortsteile weniger als im Vorjahr. Die Ortsteile mit besonders
hohem Anteil sind: Thekla, Althen-Kleinpösna, Probstheida, Grünau-Ost, Neulindenau und Zentrum. In diesen Ortsteilen gibt es viele Plätze in Altenpflegeheimen (vgl. Übersicht der Altenpflegeheimkapazitäten nach
Stadtbezirken) und/ oder Wohnanlagen des Betreuten Wohnens im Alter. Der einzige Ortsteil mit einem Anteil von unter 1 % Hochaltriger an der Ortsteilbevölkerung ist Hartmannsdorf-Knautnaundorf.
7.1.2
Prognose der demografischen Entwicklung bis 2025
Grundlage für die Prognose der demografischen Entwicklung ist die „Bevölkerungsvorausschätzung Leipzig
2013“ des Amtes für Statistik und Wahlen. Dabei wird besonders auf die künftige Entwicklung der über 80Jährigen eingegangen.
Die Zahl der über 60-jährigen Einwohner/-innen wird von 153.800 im Jahr 2014 auf ca.160.000 im Jahr 2019
und auf ca. 170.000 im Jahr 2025 steigen. Bei der Gruppe der über 80-Jährigen ist bis zum Jahr 2025 ein
Wachstum auf 49.100 Personen (ca. 8 % der Gesamtbevölkerung) zu erwarten. Dies sind ca. 12.700 Personen mehr als im Jahr 2014. Davon entfällt ca. ein Drittel auf die Altersgruppe 90 Jahre und älter.
Tabelle 7.2
Altersgruppe
Bevölkerungsvorausschätzung bis 2025 nach Altersgruppen ab 65 Jahren
Einwohner/-innen 2014
in Tausend
gesamt männl. weibl.
Anteil
an der
Bevölkerung
in %
Einwohner/-innen 2019
in Tausend
gesamt
3628,
0män
nl.
weibl.
Anteil
Einwohner/-innen 2025
an der
in Tausend
Bevölgesamt männl. weibl.
kerung
in %
Anteil
an der
Bevölkerung
in %
65 bis
unter 70
23,3
10,6
12,7
4,2
30,3
14,1
16,2
5,2
30,4
14,6
15,8
4,9
70 bis
unter 80
61,7
26,7
35,0
11,2
51,3
22,3
29,0
8,8
50,4
22,4
28,0
8,2
80 bis
unter 90
26,5
9,5
17,0
4,84
34,1
13,1
21,0
5,8
37,6
14,5
23,0
6,1
4,9
1,0
3,9
0,9
6,3
1,6
4,7
1,1
8,3
2,6
5,7
1,3
551,9
269,5
282,3
100,0
563,7
289,2
296,2
100,0
616,6
307,4
309,2
100,0
90 und
älter
Gesamtbevölkerung
Quelle. Amt für Statistik und Wahlen, Bevölkerungsvorausschätzung 2013
7.2
Sozialreport Leipzig 2015
Träger und Angebote der Altenpflege
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den sächsischen Kommunen das Internetportal (www.pflegenetzsachsen.de) entwickelt. Ziel
ist die Information über und Nutzung von Hilfen in der häuslichen Pflege. Zugleich wird über voll- und teilstationäre Einrichtungen informiert. Pflegende Angehörige sollen unterstützt werden und Pflegebedürftige gezielt Hilfen in Anspruch nehmen können.
76
Sozialreport Leipzig 2015
7.2.1
Ambulante Dienste
Die Zahl der ambulanten Pflegedienste stieg bis zum Juni 2015 auf 119 (2014:117), wobei große Träger
auch mehrere eigenständige Sozialstationen unterhalten. Der größte Anteil der Pflegedienste ist in privater
Trägerschaft (93 Dienste, ca. 80 %). Ambulante Dienste werden von Trägern der Wohlfahrtspflege als Sozialstationen betrieben und an drei Standorten werden Pflegedienste von städtischen Betrieben (St. Georg
Nachsorge und ambulante Pflege GmbH, Städtische Altenpflegeheime gGmbH, Ambulante Dienste und Ambulanter Pflegedienst Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe) betrieben.
7.2.2
Teilstationäre Angebote
Zu diesen Einrichtungen gehören die Tages- und Nachtpflege sowie Angebote der Kurzzeitpflege. Die Tagesund Nachtpflege erfolgt in teilstationären Einrichtungen, wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Sie umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und
Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkte Leistung. Sie kann im
Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden.
Tabelle 7.3
Plätze und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflegen Juni 2015 nach Trägerschaft
Trägerschaft
Insgesamt
Kurzzeitpflege1
Tagespflege
Plätze
Einrichtungen
Plätze
Einrichtungen
349
27
111
9
150
11
32
3
Städtische Altenpflegeheime GmbH
26
2
-
-
Freie Träger
96
7
32
3
28
2
nach Bedarf
271
16
79
6
-
-
15
1
97
6
17
1
174
10
47
4
davon:
Altenheimen angegliedert
davon:
Private Träger
Solitäre Einrichtungen
2
davon:
St. Georg Nachsorge und ambulante
Pflege GmbH
Freie Träger
Private Träger
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Die Zahl der Tagespflegeplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht. Es wurden vier neue Einrichtungen mit insgesamt 72 Plätzen geschaffen. Eine der neuen Tagespflegen ist in freier und drei in privater Trägerschaft. Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
7.2.3
Stationäre Pflege
Stationäre Pflegeeinrichtungen erbringen dauerhafte Pflege, bieten jedoch auch Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege an.
1
Ist eine Person, die eine pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der
Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert,
besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die Pflegebedürftige durch ambulante oder in teilstationären
Pflegeeinrichtungen gepflegt wird (vgl. § 39 SGB XI).
2
Solitäre Einrichtungen sind wirtschaftlich selbständige Institutionen und nicht Teil einer größeren Einrichtung wie z. B. eines
Altenpflegeheimes.
Sozialreport Leipzig 2015
77
Tabelle 7.4
Art der Träger stationärer Einrichtungen nach Kapazität und Auslastung Juni 2015
Kapazität
Gesamt
Freie Träger
Zahl der Altenpflegeheime
Städtische
Altenpflegeheime
gGmbH
Private Träger
58
21
28
9
bis 60
10
5
6
0
61 bis 100
24
12
9
3
101 bis 200
18
4
9
4
6
0
4
2
Platzkapazität
6.298
1.768
3.264
1.327
belegte Plätze
5.962
1.752
3.011
1.199
94,6
99,1
92,2
94,7
davon Altenheimen angegliedert
über 200
Auslastung in %
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Die Zahl der Altenpflegeheime ist 2015 gegenüber 2014 unverändert, jedoch wurde die Platzkapazität innerhalb der Einrichtungen reduziert. Die Erhebung zum Stichtag 30.06.2015 zeigt eine durchschnittliche Auslastung von ca. 94,5 %. Damit stieg die Auslastung gegenüber der letzten Erhebung 2013 von 90,1 % um 4,5
Prozentpunkte. 2014 waren 333 Plätze nicht belegt, 280 weniger als 2013.
7.2.3.1
Entwicklung der Kapazität in stationären Altenpflegeeinrichtungen
Abb. 7.1
Platzkapazität und Trägerschaft – Entwicklung 2000- 2015 (Stichtag 30.06. des Jahres)
3.264
3.080
3.080
2.950
1.768
1.266
1.768
1.327
1.740
1.289
1.623
1.617
1.588
583
500
1.247
1000
1.433
1500
1.548
2000
1.253
2.289
2500
1.841
Kapazität in Plätzen
3000
3.290
3500
0
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2015
Jahr
Quelle: Sozialamt
SAH gGmbH
Freie Träger
Private Träger
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 wurde keine Erhebung zur Kapazität und Belegung durchgeführt. Der Vergleichszeitraum 2000
bis 2015 zeigt eine deutliche Veränderung der Angebote nach Kapazität (Plätze) und Trägerschaft. Anzahl
und Anteil der Heimplätze privater Anbieter stiegen um etwa das Fünffache auf 3.264 Plätze, d. h. über 50 %
aller Heimplätze. Die Kapazität der kommunalen Einrichtungen der Städtischen Altenpflegeheime gGmbH
(SAH) sank im gleichen Zeitraum um etwa ein Drittel auf 1.266 Plätze, während das Angebot von Freier Trägern um ca. 12 % stieg.
Der größte Teil der Plätze in Trägerschaft der Städtischen Altenpflegeheime gGmbH und freier Träger wurde
mit Fördermitteln errichtet, so dass die Bewohner/-innen eine geringere monatliche Belastung selbst tragen
im Unterschied zu nicht geförderten Plätzen, bei denen die Investitionen vollständig auf die Kosten umgelegt
werden.
78
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 7.5
Stadtbezirk
Vollstationäre Heimplätze 2015 nach Stadtbezirken
Vollstationäre Pflegeplätze
Anzahl
Altenpflegeheime
Anzahl
Versorgungsgrad
in %
Anteil in %
Einwohner/-innen
65 Jahre und älter,
Stichtag 30.06.2015
Mitte
8
993
15,7
9,7
10.272
Nordost
5
513
8,1
4,0
12.743
Ost
7
855
13,5
5,5
15.705
11
1.210
19,2
9,9
12.217
Süd
5
558
9,1
4,4
12.689
Südwest
5
543
8,6
5,4
9.403
West
7
774
12,3
5,3
14.720
Südost
Alt-West
4
330
5,2
3,5
9.302
Nordwest
2
156
2,5
2,2
7.272
Nord
4
366
5,8
2,9
12.777
58
6.298
100
5,4
117.055
Insgesamt
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Der durchschnittliche Versorgungsgrad5 mit stationären Heimplätzen in der Stadt Leipzig lag 2015 unverändert bei 5,4 % (2013 bei 5,4 %). Die Spannbreite des Versorgungsgrades reicht von 2,2 % im Stadtbezirk
Nordwest bis zu 9,9 % im Stadtbezirk Südost.
7.2.3.2 Pflegestufen in stationären Altenpflegeeinrichtungen
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen ist der im
Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf der Antragsteller maßgeblich.
Tabelle 7.6
Verteilung der Pflegestufen in stationären Einrichtungen (Juni 2015)
Pflegestufe
Bewohner/-innen
Anzahl
Geschlecht
Anteil %
männlich
Vergleichsdaten 2013
Anteil an
Bewohner/-innen in %
weiblich
keine
38
0,6
25
13
0,7
Null
64
1,1
44
20
1,2
I
2.187
36,7
724
1.463
39,2
II
2.339
39,2
661
1.678
39,1
III (einschl. Härtefall)
1.334
22,4
376
958
19,8
gesamt
5.962
100,0
1.830
4.132
100,0
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Zum Stichtag 30.06.2015 verfügten 5.860 Personen über eine Pflegestufe I bis III. Der Vergleich zur Erhebung 2013 (2014 keine Erhebung) zeigt einen prozentualen Anstieg von Bewohner/-innen mit Pflegestufe III
und einen sinkenden Anteil mit Pflegestufe I.
5
Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis der im Gebiet zur Verfügung stehenden Heimplätze zur Anzahl der Bewohner ab 65 Jahre.
Richtwert für die Planung, für welche die Kommunen bis zum Auslaufen des Investitionsprogramms 2002 die Planungsverantwortung
hatten, war ein Platzangebot in Höhe von 3,5 % der über 65-Jährigen. Diese Richtwerte dienen lediglich zur Information und sind seit
2002 nicht mehr planungsrelevant.
Sozialreport Leipzig 2015
79
Abb. 7.2
Entwicklung der Pflegestufen 2000 bis 2015 in stationären Einrichtungen
(Stichtag 30.06. des Jahres)
2.187
2.339
1.334
2.191
2.230
102
101
103
122
128
1.169
1.089
1.150
1.201
2.059
2.291
2.058
2.263
2.257
1.868
471
500
634
1000
241
1500
955
1.216
1.506
Personen
2000
2.111
2.305
2500
0
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2015
Jahr
0 und keine
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Quelle: Sozialamt
7.3
Sozialreport Leipzig 2015
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Hilfe zur Pflege ist für Personen zu leisten, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder
Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und
stationäre Pflege (für weitere Regelungen vgl. § 61 SGB XII).
Empfänger/-innen von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen
2.193
2.243
2.265
2.740
2.646
2.017
2.411
0
2005
2010
2011
2012
520
497
453
351
500
394
1000
244
1500
1.462
2000
1.937
2.288
2500
2.785
3000
1.706
Empfänger/-innen Hilfe zuer Pflege
Abb. 7.3
2013
2014
Jahr
Empfänger/-innen gesamt
Quelle: Sozialamt
davon 65 Jahre und älter
davon unter 65 Jahre
Sozialreport Leipzig 2015
Wie in der Grundsicherung im Alter steigt die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zur Pflege stetig.
2014 erhielten insgesamt 2.785 Personen diese Leistung, das waren 1,6 % mehr als im Vorjahr. Die Mehr-
80
Sozialreport Leipzig 2015
zahl der Empfänger/-innen ist 65 Jahre und älter (2014: 2.268). Darüber hinaus erhielten 2014 weitere 520
Personen, die unter 65 Jahre alt waren und wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
oder Krankheit, Hilfe zur Pflege, das waren 3,8 % mehr als im Vorjahr.
Die Anzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege erhalten, ist außerhalb von Einrichtungen deutlich höher als in
Einrichtungen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass Pflegebedürftige solange als möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben möchten und hier professionelle Hilfe benötigen.
Tabelle 7.7
Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege im laufenden Jahr 2005 bis 2014
Personen
Empfänger/-innen insgesamt
2005
2010
2011
2012
2013
2014
1.706
2.288
2.411
2.646
2.740
2.785
1.251
1.555
1.625
1.727
1.798
1.774
216
423
439
489
545
549
644
1.177
1.305
1.499
1.603
1.693
darunter
weiblich
Ausländer/-innen
nach Aufenthaltsort
außerhalb von Einrichtungen
1.062
1.111
1.106
1.147
1.138
1.092
Ausgaben in Mio. €
in Einrichtungen
x
8,3
9,9
11,9
13,2
13,7
Ausgaben je Empfänger/-in in €
x
3.628
4.116
4.497
4.819
4.920
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Gründe für die steigende Anzahl von Empfänger/-innen sind einerseits in der steigenden Lebenserwartung
und damit einem erhöhten Pflegebedarf zu sehen. Andererseits resultieren die gestiegenen Kosten je Empfänger/-in vor allem aus der abnehmenden Möglichkeit, auf familiäre oder private Pflegehilfen zurück zu greifen. Insoweit ist eine zunehmende Inanspruchnahme professioneller Pflegehilfen zu verzeichnen und damit
verbunden auch höhere Ausgaben.
7.4
Offene Seniorenarbeit
Offene Seniorenarbeit umfasst sämtliche Einrichtungen, Maßnahmen, Angebote und Veranstaltungen, die
•
der Integration in das Gemeinschaftsleben (gesellschaftliche Teilhabe),
•
dem Erhalt der Selbstständigkeit oder auch
•
der Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen dienen.
Die offene Seniorenarbeit ist inhaltlich deutlich abgegrenzt vom Bereich der Pflegeleistungen im Sinne der
Erbringung professioneller Pflegehilfen. Vielmehr sind die Maßnahmen, Träger und deren Angebote auf den
Bereich der allgemeinen Beratung, des Wohnens, der Freizeitgestaltung und Beschäftigung und der damit
verbundenen Probleme und Hilfebedarfe älterer Menschen ausgerichtet. Die Angebote der offenen Seniorenarbeit dienen vorrangig der Unterstützung älterer Menschen, die in der eigenen Wohnung leben. Sie soll(t)en
möglichst wohnortnah zur Verfügung stehen. Ziel offener Seniorenarbeit ist die langfristige Aufrechterhaltung
der selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensweise, die zudem eine wesentliche Rolle für den Erhalt
und das Erneuern sozialer Bezüge und Netze der älter werdenden Menschen spielt.
7.4.1
Seniorenbüros und Begegnungsstätten
Ende 2012 beschloss der Stadtrat das Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen
Seniorenarbeit (RB V/1433/12 vom 22.11.2012). Ein Beschlusspunkt des Konzepts war die Einführung von
Leistungstypen in der offenen Seniorenarbeit:
•
Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) in allen zehn Stadtbezirken,
•
Seniorenbegegnungsstätten (Leistungstyp II) mit 24 Einrichtungen über die Stadt verteilt,
•
Projekte der Seniorenarbeit (Leistungstyp III).
Sozialreport Leipzig 2015
81
Zusätzlich zu den bestehenden Projekten wurde ab 2013 jährlich in jedem der zehn Stadtbezirke ein innovatives Projekt im Umfang von 1.000 Euro gefördert.
Seniorenbüros mit Begegnungsstätte übernehmen grundsätzlich die Funktion der bedarfsorientierten und
adressatengerechten Information, Beratung, Begegnung und Vernetzung.
Tabelle 7.8
Nutzer/-innen der Angebote in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und
Begegnungsstätten 2014
im Jahr
Gesamt
Nutzer/-innen von Seniorenbüros und Begegnungsstätten
in 10 Seniorenbüros
Durchschnittswert
im Monat
davon männlich
198.514
31.831
16.543
89.905
18.467
7.492
2.758
763
230
87.147
17.704
7.262
108.609
13.364
9.051
davon:
Beratungen
Begegnungsangebote
Begegnungsangebote in 24 Begegnungsstätten
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Fast 200.000 Personen nutzen 2014 die Angebote von Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I)
oder Begegnungsstätten (Leistungstyp II). 84 % der Nutzer/-innen waren weiblich. 195.756 Personen besuchten Begegnungsangebote, 2.758 Personen nahmen eine Beratung in den Seniorenbüros in Anspruch.
Abb. 7.4
Beratungen nach Themen in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte 2014
Pflege nach dem SGB XI
595
Rente
543
haushaltsnahe Dienstleistungen
421
Themen
sonstige Angelegenheiten
371
Leistungen nach dem SGB XII
253
ehrenamtliches Engagement
249
Wohnen und Wohnformen
246
Hilfe zur Alltagsbew ältigung
244
Freizeit
168
Betreuungsrecht/Vorsorgevollmacht
153
Demenz
145
Mobilität
88
Behinderung/ Krankheit
65
0
100
200
300
400
500
600
700
Anzahl der Beratungen
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Die Beratungen werden in der Regel persönlich als Beratungsgespräch in den Räumen der Seniorenbüros
durchgeführt. Es gibt auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung. Insgesamt wurden 2.758 Beratungen
durchgeführt, davon ca. 20 % telefonisch. Die meisten Beratungen wurden zu Leistungen der Pflegeversicherung und zur Rente geführt.
In den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und den Begegnungsstätten werden verschiedene Angebote zur
Begegnung unterbreitet. Im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung umfasst dies beispielsweise Spielenachmittage, Strickkurse, Kinocafé, Gartenstammtisch oder Feiern. Im Bereich Gesundheit und Sport können dies Angebote wie Nordic Walking, Gymnastik, Tanzen oder Ernährungsberatung sein. Der Bereich Bildung und Information umfasst Angebote wie Gedächtnistraining, Sprachkurse, Kreativkurse, Computerkurse,
Informationsveranstaltungen z. B. zu Demenz. Im Bereich Kultur werden Lesungen, Konzerte, Schreibgruppen, Liedersingen u.a. angeboten. Zum Bereich Politik zählen Angebote wie die Zeitungsstunde. Sonstige
Angebote umfassen Besuche von Museum, Zoo u.a., Tagesausflüge und größere Feste.
82
Sozialreport Leipzig 2015
Angebote nach Themengruppen
Abb. 7.5
Angebote der Begegnung in den Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und in
Begegnungsstätten im Jahr 2014
19.124
Geselligkeit, Feste, Unterhaltung
30.684
17.662
16.663
Gesundheit und Sport
14.764
16.120
Bildung und Information
4.089
6.161
Kultur
2.100
Sonstige
501
1.264
329
Gesellschaft und Politik
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
Nutzer/-innen im Jahr 2014
Seniorenbüro mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I)
Begegnungsstätten (Leistungstyp II)
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Die meisten Nutzer/-innen nehmen Angebote im Bereich Geselligkeit, Feste und Unterhaltung an.
7.4.2
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit
Behinderung
Die Beratungsstelle ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und mit Behinderung. Das
Leistungsangebot umfasst:
•
Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im
bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung,
•
Umzugsberatung in Bezug auf alters- und behindertengerechtes Wohnen und Unterstützung bei
der Wohnungssuche,
•
Information und Beratung zum Wohnen, Betreuung und begleitenden Hilfsangeboten,
•
Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern
(entsprechend der DIN-Normen),
•
Praxisunterricht für Bildungsträger, auch für Handwerk und Oberschulen,
•
Alterssimulation mit Modulen.
Die Wohnungsanpassungen werden durch Mittel der Eingliederungshilfe und der Pflegekassen finanziert. Die
Beratungsleistungen sind kostenfrei.
Tabelle 7.9
Inanspruchnahme von Beratungen der Beratungsstelle Wohnen und Soziales
2001 bis 2014
Sozialreport Leipzig 2015
83
Beratungsinhalte der Beratungsstelle sind:
7.4.3
•
35 % Wohnen, Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, Servicewohnen),
•
30 % Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer (barrierefreies Planen und Bauen,
Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer),
•
15 % Pflege, Pflegedienste (ambulante Dienste, Hauswirtschaft),
•
15 % Pflegehilfsmittel,
•
5 % Leistungen und Kosten bei Schwerbehinderung und Leistungen nach SGB II und SGB XII.
Seniorenbesuchsdienst
Mit dem ehrenamtlichen städtischen Seniorenbesuchsdienst soll Hochbetagten bzw. älteren hilfebedürftigen
Bürger/-innen der Stadt die Möglichkeit gegeben werden, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu verbleiben. Kontakt soll gepflegt und Vereinsamung vermieden werden. Der Besuchsdienst wird seit 1994 durch
das Sozialamt gefördert.
Die Anzahl der Besuchshelfer/-innen beträgt seit 2004 rund 200 Personen. Die Anzahl der besuchten Seniorinnen und Senioren lag 2014 bei 447. Dies liegt daran, dass 2014 Besuche in stationären Einrichtungen verringert wurden, um verstärkt hochbetagte Menschen in ihrer Wohnung besuchen zu können. Die Besuchshelfer/-innen besuchen eine Person mindestens zweimal im Monat und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 13 €.
Tabelle 7.10
Seniorenbesuchsdienst 2000 bis 2014
2000
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Anzahl der Besuchshelfer/-innen
130
211
200
219
229
234
220
Anzahl der besuchten älteren
und hilfebedürftigen Menschen
260
445
420
491
467
521
447
Aufwandsentschädigungen in T€
30,0
55,4
51,0
52,0
55,0
57,0
53,0
15.000
28.659
26.440
25.032
27.116
26.880
25.482
geleistete Stunden
Quelle: Sozialamt
84
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
8.
Menschen mit Behinderung
Zusammenfassung
Am Stichtag 31.12.14 lebten in Leipzig 55.935 Personen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr
und gelten damit als schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl schwerbehinderter Menschen um 2,4 % (1.306 Personen) zu.
Im Jahr 2014 hatten 46.450 Personen in Leipzig einen gültigen Schwerbehindertenausweis, dies sind
1,5 Prozentpunkte (694 Personen) mehr als 2013.
Während die Anzahl der Arbeitslosen in Leipzig in den letzten Jahren kontinuierlich sank, ging die Anzahl der
arbeitslosen Menschen mit Behinderungen nur geringfügig zurück, gegenüber dem Vorjahr um 73 Personen
auf 1.424 Arbeitslose. Der Anteil an allen Arbeitslosen ist seit 2011 fast unverändert und lag 2014 bei 5,4 %.
Bei den institutionellen Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen setzte sich der Trend des Vorjahres fort. Die Anzahl der Bewohner/-innen der Außenwohngruppen stieg geringfügig aber die Anzahl der Bewohner/-innen im ambulant betreuten Wohnen um 74 Personen (2013: 941 Personen). Die Kapazität in den
Wohnheimen für Erwachsene blieb 2014 gegenüber den Vorjahren unverändert.
Im Jahr 2014 waren in den sechs Werkstätten für Menschen mit Behinderungen insgesamt 1.550 Personen
(2013: 1463 Personen) beschäftigt, darunter 229 mit Außenarbeitsplätzen.
8.1
Strukturdaten zu Personen mit Schwerbehinderung nach dem SGB IX
Unter Behinderung versteht man nach dem Sozialgesetzbuch IX jede körperliche, seelische oder geistige
Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und sozialen Beeinträchtigungen führt. Als
nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Von einer drohenden Behinderung
spricht man, wenn eine solche Beeinträchtigung noch nicht vorliegt, aber zu erwarten ist. Die Ursache der
Behinderung ist dabei nicht relevant, ob sie nun auf Krankheit oder Unfall beruht bzw. angeboren ist. Der
Grad der Behinderung ist die zahlenmäßige Bezifferung des Ausmaßes der festgestellten Behinderung bzw.
allgemeiner Maßstab für den Schweregrad einer Behinderung.
Die Zahl der Behinderungen steigt mit zunehmendem Alter. Viele Menschen werden mit dem Alter durch eine
Funktionseinschränkung der Gliedmaßen, der inneren Organe, durch Sehstörungen oder Blindheit behindert.
Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen (§ 2 Abs.1 Satz 1 SGB IX), können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, mit dem bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können.
Abb. 8.1
Anzahl der Personen mit Schwerbehinderung und gültigem
Schwerbehindertenausweis 2000 bis 2014
46.450
55.935
45.756
54.629
44.109
51.944
40.475
30000
36.211
45.882
40000
39.029
Personen
50000
53.270
60000
20000
10000
0
2000
2005
2010
2012
2013
2014
Jahr
Personen mit Schw erbehinderung insgesamt
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen
Sozialreport Leipzig 2015
darunter mit gültigem Ausw eis
Sozialreport Leipzig 2015
85
Im Zeitraum von 2000 bis 2014 stieg die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung kontinuierlich. Über
den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2014 beträgt der Zuwachs an schwerbehinderten Personen ca. 30 %. Der
Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtbevölkerung stieg von 7,9 % im Jahr 2000 auf 10,3 % in den Jahren
2013 und 2014. Die Zahl der Personen mit gültigem Ausweis fällt geringer aus, weil u. a. ältere Menschen
häufig die Gültigkeit ihres Ausweises nicht verlängern lassen.
Abb. 8.2
Entwicklung der Personen mit Schwerbehindertenausweis von 2000 bis 2014
nach Altersgruppen
20000
30.979
29.618
26.563
31.312
25.720
25000
881
927
12.778
12.913
882
982
12.660
837
993
12.150
1.009
11.717
753
659
1.095
5000
736
10000
1.218
15000
11.478
Personen
30000
31.864
35000
0
2000
2005
2010
2012
2013
2014
Altersgruppen
0 bis unter 15
15 bis unter 25
25 bis unter 60
60 und älter
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Für die Jahre bis 2006 liegt eine Auswertung nach Altersgruppen nur für alle Personen mit Schwerbehinderung vor, unabhängig von der Gültigkeit der Ausweise. Ab 2008 werden in der offiziellen Statistik nur Personen mit gültigem Ausweis berücksichtigt.
Von 2000 und 2014 erfolgte ein Anstieg in den Altersgruppen ab 25 Jahre. Der stärkste Zuwachs war bei den
über 60-Jährigen zu verzeichnen. Die Zahl der Menschen mit Behinderungen im Alter von 0 bis 15 Jahre ist
ab 2005 steigend, jedoch bezogen auf den Anteil an der Gesamtaltersgruppe mit ca. 1,3 % fast unverändert.
Die Zahl der 15 bis 25-Jährigen ist auf Grund schwächerer Geburtsjahrgänge seit 2005 leicht rückläufig.
Tabelle 8.1
Personen mit Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen und Geschlecht 2014
Altersgruppen in Jahren
Gesamt
Insgesamt
männlich
weiblich
46.450
21.815
24.635
0 – unter 15
881
531
350
15 – unter 25
927
532
395
25 – unter 60
12.778
6.607
6.171
60 und älter
31.864
14.146
17.718
davon:
Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Die Anzahl männlicher Personen mit Schwerbehinderung in den Altersgruppen bis 60 Jahre ist höher als bei
weiblichen Personen, was sich ab der Altersgruppe über 60 Jahre umkehrt. Ursache für den höhere Anteil
von Schwerbehinderten bei männlichen Kindern und Jugendlichen ist u. a. ein höherer Anteil von angeborenen Behinderungen bei männlichen Personen. Ebenso ist bei Unfallopfern die Zahl der Männer deutlich größer als die an Frauen. Die größere Anzahl von weiblichen Personen ab 60 Jahre resultiert aus der höheren
Lebenserwartung der Frauen.
Der Anteil der nichtdeutschen Personen mit Schwerbehinderung an allen Schwerbehinderten liegt bei ca.
1,6 % (756 Personen), somit 0,1 Prozentpunkte höher als im Vorjahr.
86
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 8.1
Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung 2014
Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit Schwerbehindertenausweis an der Wohnbevölkerung sind grundsätzlich Stadtteile mit sehr vielen älteren Menschen. 2014 gibt es insgesamt 20 Ortsteile, unverändert zum Vorjahr, mit mehr als 10,0 % Schwerbehinderten. Diese Ortsteile liegen im Stadtbezirk
West oder sind durch Großsiedlungen geprägte Ortsteile. In den jeweiligen Ortsteilen befinden sich häufig
auch Einrichtungen für altersgerechtes und betreutes Wohnen. In Grünau sind die Wohnungen aus den
1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend altenfreundlich und barrierearm, so dass viele Menschen mit
Behinderungen dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter dort verbleiben. Sieben Ortsteile (2013: acht) haben
unter 6 % Schwerbehinderte, 20 Ortsteile 6-8 % (2013: 17) und 16 Ortsteile 8-10 % (2013:18). Mit 4,1 % hat
der Ortsteil Schleußig den geringsten Anteil von Schwerbehinderten an der Wohnbevölkerung.
Sozialreport Leipzig 2015
87
Abb. 8.3
Personen mit Schwerbehinderungen nach dem Grad der Behinderung (GdB)
2005 bis 2014
2005
2012
11.812
2013
4.808
5.988
2.795
7.224
11.586
13.586
7.178
11.246
13.051
6.980
10.119
2010
4.764
5.933
2.709
0
4.609
5.707
2.516
2.000
4.240
5.280
2.301
2.613
4.000
4.901
5.806
6.000
6.570
8.000
11.965
10.692
10.000
7.496
Personen
12.000
13.398
14.000
13.832
16.000
2014
Jahr
GdB 50
GdB 60
GdB 70
GdB 80
GdB 90
GdB 100
Sozialreport Leipzig 2015
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Amt f ür Statistik und Wahlen
Ab 2010 sind in der Grafik nur Personen mit Schwerbehinderung mit gültigem Ausweis berücksichtigt. In allen Klassifizierungen nach dem Grad der Behinderung erfolgte von 2005 bis 2014 ein Anstieg. Besonders
häufig vertreten sind die Grade der Behinderung von 50 und 100.
8.2
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50
Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen können Menschen mit Behinderungen einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen.
Tabelle 8.2
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 2009 bis 2014
2009*
2010
2011
2012
2013
2014
Entscheidungen Erstantrag SGB IX
4.592
5.077
4.597
4.485
4.177
4.020
Entscheidungen Neufeststellungen
SGB IX
4.511
5.898
5.166
5.170
5.229
5.130
Anträge gesamt
9.103
10.357
10.535
10.823
9.746
9.150
Quelle: Sozialamt
* Diese Daten werden erst ab 2009 erfasst
Sozialreport Leipzig 2015
Die Zahl der Anträge ist von 2009 bis 2012 gestiegen. Seit 2011 sank die Zahl der Erstanträge, während die
Entscheidungen für Neufeststellungen in etwa konstant blieben auf dem Niveau von 2009.
8.3
Ursachen und Arten der Behinderung
Eine Klassifizierung von Behinderungen erfolgt z. B. nach den Ursachen. Danach wird die Zuordnung nach
angeborenen Behinderungen und denen, die durch Unfälle verursacht wurden, vorgenommen. Weiter wird
unterschieden nach anerkannten Kriegs-, Wehrdienst-, oder Zivildienstbeschädigungen, allgemeiner Krankheit und der Gruppe, in der mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen zusammengefasst werden. Für
die beiden folgenden Tabellen wurden die Angaben von 46.450 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis ausgewertet.
88
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 8.3
Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis 2014 nach der Ursache
ihrer schwersten Behinderung
Ursache
Gesamt
davon Altersgruppen in Jahren
0 - unter 15
Angeborene Behinderung
15 – unter
25
25 – unter
60
60 und älter
2.881
184
258
1.805
634
Unfall
790
1
2
295
492
Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst
140
0
0
10
130
41.933
689
645
10.472
30.127
705
10
22
196
478
46.450
884
927
12.778
31.861
allgemeine Krankheiten
sonstige ungenügend bezeichnete Ursachen
Insgesamt
Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Etwa 90 % aller Schwerbehinderungen werden durch allgemeine Krankheiten verursacht. Die Zahl der Personen mit angeborenen Behinderungen ist seit 2008 (3.052 Personen) mit geringen Schwankungen sinkend.
Während in der Altersgruppe der bis 15-Jährigen durchschnittlich 13 Kinder pro Jahrgang mit „angeborener
Behinderung“ leben, sind es in der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen fast 23 Personen und bei den Jahrgängen der 25- bis 60-Jährigen mehr als 50 Personen.
In den Altersgruppen der 25- bis 60-Jährigen sowie der ab 60-Jährigen häufen sich als Ursache Unfälle.
Eine weitere Klassifizierung der Behinderungen nach Art wird wie folgt vorgenommen:
•
Bewegungsapparat (z. B. Verlust oder Funktionseinschränkung der Gliedmaßen),
•
Sinnesorgane (z. B. Blindheit und Sehbehinderung, Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit),
•
Innere Organe (z. B. Herz),
•
Gehirn, Psyche (z. B. zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderung, Suchtkrankheiten),
•
Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen.
Tabelle 8.4
Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis 2014 nach Art der schwersten
Behinderung und Altersgruppen
Art der Schwersten
Behinderung
insgesamt
davon Altersgruppen nach Jahren
0 - unter 15
Anzahl
in %
Anzahl
in %
15 – unter 25
Anzahl
in %
25 – unter 60
Anzahl
60 und älter
in %
Anzahl
in %
Bewegungsapparat
9.142
19,7
23
2,6
38
4,0
1.506
11,8
7.575
23,8
Sinnesorgane
6.148
13,2
74
8,4
103
11,1
1.237
9,6
4.734
14,9
Innere Organe
12.765
27,5
128
14,4
98
10,6
3.195
25,0
9.346
29,3
Gehirn, Psyche
11.227
24,2
445
50,3
510
55,0
4.520
35,4
5.752
18,1
7.168
15,4
216
24,3
178
19,3
2.320
18,2
4.454
13,9
46.450
100,0
884
100,0
927
100,0
12.778
100,0
31.861
100,0
Sonstige
Insgesamt
Quelle: KSV Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2015
Nach Art der schwersten Behinderung bilden Erkrankungen der inneren Organe die größte Gruppe. Betrachtet man jedoch nur die Personen mit Behinderung bis zum 60. Lebensjahr, so überwiegen geistige bzw. psychische Behinderungen. In den Altersgruppen der bis unter 15-Jährigen und 15- bis unter 25-Jährigen sind
über 50 % der Personen schwerbehindert auf Grund der Erkrankung von Gehirn/Psyche, die auch Suchtkrankheiten umfasst. In der Altersgruppe '60 Jahre und älter' führen vorwiegend Schädigungen der inneren
Organe und des Bewegungsapparates zur Schwerbehinderung.
Sozialreport Leipzig 2015
89
8.4
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch besteht solange, wie Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder
eine Behinderung und deren Folgen zu mindern und zu beseitigen. Ziel ist es, die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur schulischen und beruflichen
Ausbildung sowie der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sowie
Maßnahmen zur Sicherung ärztlich verordneter Leistungen.
Tabelle 8.5
Leistungen der Eingliederungshilfe von 2008 bis 2014
2008
Empfänger/-innen
2010
2011
2012
2013
2014
2.093
2.483
2.517
2.638
2.693
2.792
0 bis unter 7 Jahre
994
1.232
1.315
1.354
1.447
1.475
7 bis unter 18 Jahre
802
918
857
898
956
995
18 bis unter 65 Jahre
119
138
152
182
93
112
65 Jahre und älter
178
195
193
204
197
210
11,9
13,7
14,0
15,4
16,8
17,9
davon:
Ausgaben in Mio. €
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
2014 wurden gegenüber dem Vorjahr in 99 Fällen (ca. 3 %) häufiger Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt, die Ausgaben stiegen um ca. 6 %. Die zahlenmäßig größte Gruppe mit ca. 52 % der Leistungsempfänger/-innen sind Kinder in integrativen Kindertagesstätten. Die Ursachen für den Anstieg der Leistungen
von 2008 bis 2014 sind vielfältig. Die Erhöhung der Anzahl der Leistungsempfänger/-innen resultiert u.a. aus
der steigenden Geburtenzahl, dem steigenden Zuzug von Familien mit Kindern, der verbesserten medizinischen Versorgung und der wachsenden Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen.
Immer mehr Menschen mit Behinderungen entscheiden sich für das Persönliche Budget. Das Persönliche
Budget ermöglicht Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen anstelle einer Sach- oder Dienstleistung
eine Geldzuwendung zu erhalten. Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien
selbst entscheiden, in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person
oder Institution in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistung bezahlt der/die Empfänger/-in des Persönlichen
Budgets als „Auftraggeber/-in“ unmittelbar selbst.
8.5
Institutionelle Wohnformen für Menschen mit Behinderung
Die Mehrzahl der Menschen mit Behinderungen lebt in der eigenen Wohnung oder bei den Eltern. Geschätzt
leben in Leipzig weniger als 5 % der Menschen mit Behinderungen in stationären Wohnformen. Im Bereich
der Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen gibt es deutliche Veränderungen zu Gunsten ambulant
betreuter Wohnformen. Die Kapazität in den 16 Wohnheimen für Erwachsene ist unverändert, jedoch wurde
2014 eine neue Außenwohngruppe für Erwachsene eröffnet. Somit stehen in dieser Wohnform 30 Wohnangebote für 201 Personen zur Verfügung. Im Jahr 2014 lebten 1.015 Personen (2013: 941) im ambulant betreuten Wohnen, dies stellt eine Steigerung um ca. 7 % im Vergleich zum Vorjahr dar.
In den stationären Wohnformen für Kinder und Jugendliche wird ein Bedarfsrückgang verzeichnet. 2013 wurde ein Wohnheim geschlossen. Gründe sind, dass bei der Versorgung von Kindern mit Behinderung im nicht
schulpflichtigen Alter Alternativen außerhalb der Heimunterbringung, z. B. in Pflegefamilien der Vorrang eingeräumt wird. Des Weiteren werden unterstützende Angebote für Eltern mit behinderten Kindern ausgebaut
(z. B. heilpädagogische Plätze in integrativen Kindertagesstätten), so dass mehr Kinder und Jugendliche in
Familien und nicht im Wohnheim leben können.
Nur ca. 15 % der Kinder bzw. Jugendlichen in stationären Wohneinrichtungen haben ihren Hauptwohnsitz in
Leipzig. Dies liegt daran, dass in Leipzig deutlich mehr Möglichkeiten der Förderung und unterstützende Angebote bestehen als in Orten außerhalb der Stadt. So befindet sich z. B. mit dem Wohnheim „Samuel Heinicke“ eine Einrichtung in Trägerschaft des Freistaates Sachsen in Leipzig, in der Kinder und Jugendliche aus
ganz Sachsen wohnen.
90
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 8.4
Entwicklung der institutionellen Wohnformen für Menschen mit Behinderung
2008 bis 2014
1.015
772
668
658
658
658
600
657
800
941
915
1.000
655
Wohnheime Erw achsene
Wohnheime Jugendliche
201
197
197
192
156
128
128
0
166
200
166
400
191
Plätze in Wohnheimen/
Personen in Wohngruppen
1.200
Außenw ohngruppen
Ambulant betreutes Wohnen
Wohnformen
2008
2010
2012
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen, Sozialamt
8.6
2013
2014
Sozialreport Leipzig 2015
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen
Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Bereich Arbeit werden im SGB IX geregelt Die Zuständigkeit für die berufliche Ausbildung sowie die Arbeitsvermittlung liegt bei der Agentur für Arbeit, die Träger
der Leistungen des SGB IX ist, sowie dem Kommunalen Sozialverband Sachsen mit dem Integrationsamt.
Der Anteil der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderungen an allen Arbeitslosen in Leipzig lag 2014 bei
ca. 5,4 % und folgt damit nicht der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt. Von 2000 bis 2011 stieg ihr Anteil
an allen Arbeitslosen kontinuierlich. Die Anzahl arbeitsloser Menschen mit Schwerbehinderung sank seit
2012 geringfügig, lag 2014 jedoch noch über dem Niveau des Jahres 2000.
8.6.1
Pflichtarbeitsplätze
Zur Förderung der Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsmarkt wurde vom Gesetzgeber eine Pflichtquote für die Beschäftigung (Beschäftigungsquote) festgelegt. Nach § 71 SGB IX müssen private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens
5 % der Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung bereit stellen. Erfüllt ein Unternehmen die
Pflichtquote nicht, so ist gemäß §§ 73 ff. SGB IX für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Damit wurden Rahmenbedingungen geschaffen, mit denen eine relativ stabile Beschäftigungsquote, vor allem im öffentlichen Dienst, erreicht wurde. Dennoch ist die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung
deutlich geringer als bei nicht behinderten Menschen.
Deutliche Unterschiede gibt es bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in öffentlichen und privaten Unternehmen. Die öffentlichen Arbeitgeber haben die Beschäftigungsquote deutlich übererfüllt, während die privat-rechtlichen Arbeitgeber diese nur zu 70 % erfüllen. Rechnet man die geschaffenen Arbeitsplätze von allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Leipzig mit jahresdurchschnittlich mindestens
20 Arbeitsplätzen zusammen, so blieb die Beschäftigungsquote 2014 mit insgesamt 761 Pflichtarbeitsplätzen
unerfüllt.
Sozialreport Leipzig 2015
91
Erfüllung der Beschäftigungsquote von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen
Arbeitgebern ab 20 Beschäftigte in Leipzig 2012 bis 2014
160
144,3
140,1
135,2
3500
120
2500
100
2000
70,1
68,1
2.606
3.738
1.425
1.054
2.494
3.560
1.495
20
1.067
500
2.338
40
3.433
1000
1.476
60
2012
0
2013
2014
Jahr
Die Daten f ür 2014
sind noch nicht
abschließend bearbeitet.
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen
8.6.2
80
69,7
1500
0
SOLL öffentlichrechtlich
IST öffentlichrechtlich
SOLL privatrechtlich
IST privatrechtlich
Erfüllungsquote
öffentlichrechtlich
Erfüllungsquote
privat-rechtlich
140
3000
1.023
Arbeitsplätze für
Menschen mit Behinderungen
4000
Erfüllungsquote in %
Abb. 8.5
Sozialreport Leipzig 2015
Integrationsprojekte
Integrationsprojekte nach §§ 132 ff. SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder
unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) beziehungsweise Abteilungen (Integrationsabteilungen)
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Bei
den Integrationsprojekten handelt es sich um eine neu geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den
Werkstätten für behinderte Menschen und dem Arbeitsmarkt darstellt. Der Anteil schwerbehinderter Menschen in Integrationsprojekten liegt zwischen 25 % und 50 %.
Tabelle 8.6
Integrationsprojekte in der Stadt Leipzig von 2006 bis 2014
2006*
2010
2012
2013
2014
Integrationsprojekte
3
4
3
3
4
Arbeitsplätzen gesamt
-
-
-
100
112
12
43
42
47
53
darunter für Menschen mit Behinderung
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
* erst ab 2006 liegen Daten vor
Sozialreport Leipzig 2015
Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze für Menschen mit Behinderungen hat sich in den
letzten Jahren nur geringfügig erhöht.
8.6.3
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Werkstätten für behinderte Menschen bieten ein geschütztes Ausbildungs- und Arbeitsfeld für Menschen mit
Behinderung. Sie sollen die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erhalten,
entwickeln, verbessern oder wiederherstellen. Eine Beschäftigung ist bis zum Eintritt des Rentenalters möglich.
Die Werkstätten verfügen über einen Arbeitsbereich und einen Berufsbildungsbereich. Im Berufsbildungsbereich sollen Menschen mit Behinderungen in ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung soweit
gefördert werden, dass sie eine geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstätten aufnehmen können. In der Regel gliedert sich der Berufsbildungsbereich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils
92
Sozialreport Leipzig 2015
12-monatiger Dauer. Menschen mit Behinderungen, deren Leistungsvermögen nicht ausreicht für eine Aufnahme in die Werkstätten, können in den Förder- und Betreuungsbereich integriert werden, die unter dem
Dach der Werkstätten angesiedelt sind.
Die Werkstätten werden durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, den Kommunalen Sozialverband Sachsen,
gesteuert und finanziert.
Tabelle 8.7
Belegungsentwicklung des Arbeits- und Berufsbildungsbereiches der Werkstätten für
behinderte Menschen 2005 bis 2014
Einrichtung und Träger
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Diakonie am Thonberg
Träger: Diakonische Leipziger gGmbH
352
434
428
430
422
452
Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig
Träger: Lebenshilfe Leipzig e. V.
296
303
302
296
301
304
WfbM St. Michael
Träger: Christliches Sozialwerk gGmbH
124
143
152
157
156
166
Stötteritzer Werkstätten
Träger: Verein zur Wiedereingliederung
psychosozial geschädigter Menschen e.V.
73
77
90
93
95
99
Lindenwerkstätten Leipzig
Träger: Diakonisches Werk Innere Mission
e.V.
129
144
141
145
145
146
AWO Werkstätten Sachsen-West
Träger: AWO Senioren u. Sozialzentrum
gGmbH Sachsen-West
256
257
254
255
261
297
1.230
1.358
1.367
1.376
1.380
1.464
Stadt Leipzig insgesamt
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2014 waren in den sechs Werkstätten für behinderte Menschen im Arbeitsbereich und im Berufsbildungsbereich insgesamt 1.464 Mitarbeiter/-innen tätig. In den Bereichen Förderung und Betreuung, die nur
lokal „unter dem Dach der Werkstätten“ angesiedelt sind, wurden 86 Personen (2013: 83) betreut, so dass
insgesamt 1.550 Personen in den Werkstätten beschäftigt waren.
Abb. 8.6
Altersstruktur in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 2008 bis 2014 im
Arbeitsbereich
300
11
22
25
31
32
50
55
63
71
74
90
96
103
115
136
142
150
153
150
140
141
157
148
152
141
145
224
231
241
154
139
135
154
156
100
166
174
231
223
207
198
178
150
172
200
141
116
106
104
Personen
250
1
1
0
18-24
25-29
30-34
35-39
40-44
45-49
50-54
55-59
60-64
Altersgruppen
2008
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen
Daten ab 2008 verfügbar
Sozialreport Leipzig 2015
2010
2012
2013
2014
Sozialreport Leipzig 2015
93
Die Abbildung basiert auf den Daten der 1.229 Mitarbeiter/-innen im Arbeitsbereich – ohne Berufsbildungsbereich und Förder- und Betreuungsbereich. Während die Zahl von Beschäftigten in den Altersgruppen von18
bis 28 Jahre seit 2008 sinkt – auf Grund der schwächeren Geburtsjahrgänge – wächst die Anzahl der Personen ab 30 Jahre von 2008 bis 2014.
Der Bedarf an Arbeitsplätzen für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung steigt. Sowohl der
Kommunale Sozialverband Sachsen als auch die Stadt Leipzig versuchen, dieser Entwicklung durch die
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen gegenzusteuern, z. B. durch die Förderung von Integrationsprojekten. Grund ist auch die längere Lebensarbeitszeit der Mitarbeiter/-innen in den Werkstätten, die sich in der
Altersstruktur der Beschäftigten widerspiegelt.
Außenarbeitsplätze in
Werkstätten für behinderte Menschen
Abb. 8.7
Außenarbeitsplätze der Werkstätten für behinderte Menschen 2012 bis 2014
250
200
Stötteritzer Werkstätten
Lindenw erkstätten Leipzig
150
WfbM St. Michael
AWO Werkstätten
Sachsen-West
100
Lebenshilfe-Werkstatt
Leipzig
50
Diakonie am Thonberg
0
2012
2013
2014
Jahr
Quelle: Kommunaler Sozialv erband Sachsen
Sozialreport Leipzig 2015
Außenarbeitsplätze sollen den Übergang von den Werkstätten und das Kennenlernen der Bedingungen auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhafte Arbeitsplätze, als
auch zeitweise Arbeitsplätze in Unternehmen außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen sein. Durch
Außenarbeitsplätze haben im Jahr 2013 zwei Personen den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft, im Jahr 2014 waren es 3 Personen.
8.7
Weitere Leistungen und soziale Dienste
8.7.1
Leistungen der Betreuungsbehörde
Ziel des Betreuungsbehördengesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stärken. Voraussetzung für eine Betreuung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Die Betroffenen können auf Grund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst erledigen.
Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die betreuungsgerichtliche Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht sowie die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Vereins- und
Berufsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung
der Vorsorgevollmacht.
Die Anzahl der Betreuungen erhöhte sich von 2005 bis 2014 um ca. 20 %. 2012 wurden weniger Betreuungen als im Vorjahr gezählt. Grund war eine höhere Anzahl von Verfahren, die vor Gericht noch nicht abgeschlossen waren. 2013 stieg die Zahl der Betreuungen und hat 2014 den höchsten Stand seit 2005 bei etwa
konstanter Anzahl von Neuverfahren seit 2012 erreicht.
94
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 8.8
Betreuungen und Neuverfahren 2005 bis 2014
Art der Entwicklung
2005
Aktuelle Betreuungen
2010
2011
2012
2013
2014
5.389
6.127
6.522
6.495
6.556
6.723
960
1.210
1.232
1.094
1.072
1.110
Gericht
471
564
576
521
498
522
Behörde
489
646
656
573
574
588
Neuverfahren
davon
Quelle: Sozialamt
8.7.2
Sozialreport Leipzig 2015
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz
Die Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz dienen dem Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Folgende Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen
monatlich als Nachteilsausgleich gewährt: für Blinde 333 €, für hochgradig Sehschwache 52 €, für Gehörlose
103 € und für schwerstbehinderte Kinder 77 €. Beim Bezug bestimmter anderer Sozialleistungen kann der
Anspruch ganz oder teilweise entfallen.
Tabelle 8.9
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz 2009 – 2014
2009*
2010
2011
2012
2013
2014
Erstantrag
320
424
303
353
256
234
Neufeststellung
684
1.000
642
842
611
713
1.015
994
980
958
922
862
Nachteilsausgleich hochgradig Sehschwache
645
660
676
656
650
632
Nachteilsausgleich Gehörlose
513
525
528
522
517
520
Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder
202
206
212
218
224
234
Zahlfälle
Landesblindengeld
Quelle: Sozialamt
* Diese Aufgabe wird seit 08/2008 durch die Kommune erbracht
Sozialreport Leipzig 2015
Die Anzahl der Personen, die Nachteilsausgleiche erhält, ist von 2009 bis 2014 relativ gleichbleibend. Ausnahmen sind die leicht steigende Anzahl bei schwerstbehinderten Kindern und die leicht rückläufige Anzahl
bei Empfängern von Landesblindengeld.
Sozialreport Leipzig 2015
95
9.
Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund
Zusammenfassung
In Leipzig lebten 2014 fast 60.000 Personen mit Migrationshintergrund. Das sind 10,8 % aller Leipziger. Davon waren 37.391 Ausländer/-innen und 22.347 Deutsche mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund um 5.962 Personen bzw. 11,1 % gestiegen.
Fast jedes fünfte Kind in Leipzig, 18,3 % der unter 15-Jährigen, hat ausländische Wurzeln.
Der Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund ist in der Stadt Leipzig zwar deutlich höher als im
Durchschnitt des Freistaates Sachsen (2013: 4,1 %; Stadt Leipzig 2013: 10,0 %), aber wesentlich niedriger
als im deutschen Durchschnitt insgesamt (2013: 18,8 %).
Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als jene ohne Migrationshintergrund. Das
Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2014 bei 31,6 Jahren, dass der Leipziger/ -innen ohne Migrationshintergrund bei 44,6 Jahren. Besonders niedrig ist mit 26,7 Jahren das Durchschnittsalter der Deutschen mit Migrationshintergrund.
Die Leipziger Migrantinnen und Migranten stammen aus insgesamt 161 heute existierenden Staaten. Die
größte Gruppe bilden mit einem Anteil von 12,4 % die Migranten, die ihre Wurzeln in der russischen Förderation haben. Insgesamt 13.257 deutsche Staatsangehörige haben neben dem deutschen auch einen ausländischen Pass.
Die räumliche Verteilung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund ist verschieden. Der Anteil an der
Gesamtbevölkerung reicht von 35,5 % in Volkmarsdorf, 34, 5 % in Zentrum-Südost und 33,5 % in NeustadtNeuschönefeld bis zu 1,6 % in Baalsdorf, und 2,6 % in Burghausen-Rückmarsdorf, Knautkleeberg-Knauthain
und Liebertwolkwitz.
9.1
Datenlage
Für die Darstellung der Daten im Sozialreport wird wiederum die auch durch das Statistische Bundesamt verwendete begriffliche Abgrenzung für „Personen mit Migrationshintergrund“ verwendet:
Bei Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle
in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer/-in in
Deutschland geborenen Elternteil.
Abb. 9.1
Einordnung der Personen mit Migrationshintergrund in die Bevölkerung11
Bevölkerung insgesamt
Deutsche
Einwohner/-innen ohne
Migrationshintergrund
Deutsche mit
Migrationshintergrund
Ausländer/-innen
Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund
Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen neben den Ausländern, welche die größte Migrantengruppe bilden, die deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Personen mit Migrationshintergrund, die nicht in die Kategorie Ausländer fallen, gehören insbesondere Deutsche mit einer oder
mehreren weiteren Staatsbürgerschaften, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Personen mit Geburtsort im Ausland sowie Kinder von vorgenannten ausländischen Eltern. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den verschiedenen Gruppen der deutschen Migranten durchaus Überschneidungen geben kann, d.h. ein größerer
Teil der betreffenden Personen könnte theoretisch mehreren Gruppen zugeordnet werden.
Es gibt es nur wenige belastbare statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund. In keiner der
nutzbaren Datenquellen gibt es vollständige Daten über diese Personengruppe. Für die Darstellung im Sozialreport wird auf die Daten des Einwohnermelderegisters der Stadt Leipzig zurückgegriffen, weil diese die
größte Verlässlichkeit bieten und als einzige Datenquelle auch Aussagen zur räumlichen Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Leipzig ermöglichen. Daneben hat das Statistische Bun11
Die Größe der Felder steht in keinem Bezug zur Größe der jeweiligen Gruppe
96
Sozialreport Leipzig 2015
desamt bzw. das Statistische Landesamt Sachsen mit Bezug zum Zensus 2011 ebenfalls Daten zu Leipzigern mit Migrationshintergrund veröffentlicht. Da diese im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Einwohnerregister aber nicht alle Personen mit Migrationshintergrund umfassen, wird auf die Darstellung aus dieser
Quelle verzichtet.
9.2
Migrantinnen und Migranten in Leipzig
9.2.1
Anzahl und Entwicklung
Am Jahresende 2014 hatten insgesamt 59.738 Leipziger/-innen einen Migrationshintergrund. Dies entspricht
10,8 % der Bevölkerung. Gegenüber 2013 wurden 5.962 Personen mehr gezählt, was einer Zunahme von
11,1 % entspricht. Die Ausländer/-innen bilden mit 37.391 Personen und 6,8 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Neben den Ausländerinnen und Ausländern lebten in
Leipzig 22.347 Deutsche mit Migrationshintergrund, dies entspricht 4,0 % der Leipziger Bevölkerung.
Tabelle 9.1
Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund 2013 und 2014
2013
Leipziger mit
Migrationshintergrund
Anteil an
Bevölkerung in
%
Anzahl
Insgesamt
2014
Anzahl
Entwicklung
2014 gegenüber
2013 in %
Anteil an
Bevölkerung in
%
53.776
10,0
59.738
10,8
+ 11,1
Ausländer
32.854
6,1
37.391
6,8
+ 13,8
Deutsche mit
Migrationshintergrund
20.992
3,9
22.347
4,0
+ 6,8
davon
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister
Abb. 9.2
Sozialreport Leipzig 2015
Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Leipziger Bevölkerung
2000 bis 201412
12,0
10,0
4,0
Anteil in %
8,0
6,0
2,1
2,3
2,5
2,6
2,8
2,9
2,0
3,0
3,1
3,4
3,7
3,9
1,9
1,9
5,3
5,5
5,2
5,4
5,4
5,6
5,6
5,3
4,9
5,2
5,6
6,8
4,9
6,1
4,6
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
4,0
2,0
0,0
Jahr
Deutsche mit Migrationshintergrund (geschätzt)
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen: Einwohnerregister
Deutsche mit Migrationshintergrund
Ausländer
Sozialreport Leipzig 2015
Sowohl der Anteil der Ausländer/-innen als auch der Deutschen mit Migrationshintergrund an der Leipziger
Bevölkerung nimmt seit dem Jahr 2000 stetig zu. Die Rückgänge in den Jahren 2004, 2009 und 2010 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr beruhen auf Registerbereinigungen.
12
Eine detaillierte Auswertung der Deutschen mit Migrationshintergrund liegt erst seit 2008 vor, die Angaben der Vorjahre wurden
geschätzt.
Sozialreport Leipzig 2015
97
9.2.2
Altersstruktur
Die Altersstrukturen der Leipziger/-innen mit bzw. ohne Migrationshintergrund unterscheiden sich deutlich
voneinander. Ebenso gibt es Unterschiede zwischen Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund.
Abb. 9.3
Altersstruktur der Leipziger Bevölkerung ohne bzw. mit Migrationshintergrund
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister
Sozialreport Leipzig 2015
Die Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund sind deutlich jünger als die Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund. Das Durchschnittsalter aller Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund lag 2014 bei 31,6 Jahren,
dass der Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund bei 44,6 Jahren. Zwischen den Einwohner/-innen mit
Migrationshintergrund ist ein deutlicher Unterschied zwischen den Ausländerinnen und Ausländern mit einem
Durchschnittsalter von 34,5 Jahren und den Deutschen mit Migrationshintergrund mit einem Altersdurchschnitt von 26,7 Jahren zu erkennen. Im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung, wo die Frauen im Schnitt 3,1
Jahre älter als die Männer waren, lag das Durchschnittsalter der Einwohner mit Migrationshintergrund um 0,8
Jahre über dem der Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund.
Beim Vergleich der einzelnen Altersgruppen bestätigen sich die Aussagen vorangegangener Jahre: In allen
Altersgruppen bis einschließlich der 35- bis 45-Jährigen sind die Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund
relativ stärker besetzt als die Leipziger/-innen ohne Migrationshintergrund. Bei den Migrantinnen und Migranten ist der Anteil der Altersgruppen 0 bis unter 18 Jahre an allen Migrantinnen und Migranten fast doppelt so
hoch wie der entsprechende Anteil bei Deutschen ohne Migrationshintergrund. Etwa ein Viertel (24,4 %) aller
Personen mit Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig ist jünger als 18 Jahre, 60,8 Prozent aller Migrantinnen und Migranten sind im Alter von unter 35 Jahren. Der Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren und älter war bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund mehr als viermal so hoch wie bei den Migranten.
18,3 % aller Leipziger Kinder (bis unter 15 Jahre) haben ausländische Wurzeln. Der Anteil der unter 15-Jährigen mit Migrationshintergrund an allen unter 15-jährigen Leipziger/-innen steigt damit, wie schon in den Vorjahren, weiter an. Mehr als zwei Drittel (70,8 %) dieser Kinder hatte 2014 die deutsche (und teilweise auch
eine weitere) Staatsbürgerschaft.
98
Sozialreport Leipzig 2015
Tabelle 9.2
Einwohner/-innen mit und ohne Migrationshintergrund 2014 nach Altersgruppen
Bevölkerungsgruppe
Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre
0-6
6 - 15
32.792
37.317
10.089
26.820
30.476
5.972
Ausländer
Deutsche
Einwohner insgesamt
15 - 18
18 - 25
25 - 35
35 - 45
45 - 55
55 - 65
65 u. ä.
43.444 105.154
70.956
73.349
62.388 116.382
8.369
35.470
91.340
61.401
66.828
58.324 113.105
6.841
1.720
7.974
13.814
9.555
6.521
4.064
3.277
1.585
2.154
677
5.735
10.770
7.587
4.807
2.341
1.735
4.387
4.687
1.043
2.239
3.044
1.968
1.714
1.723
1.542
männlich
3.088
3.494
859
4.107
7.344
5.487
3.958
2.182
1.518
weiblich
2.884
3.347
861
3.867
6.470
4.068
2.563
1.882
1.759
davon:
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
davon:
davon:
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister
Tabelle 9.3
Sozialreport Leipzig 2015
Anteile der Migrantenaltersgruppen 2014 an der jeweiligen Altersgruppe insgesamt
Bevölkerungsgruppe
Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre
6 - 15
15 - 18
18 - 25
25 - 35
35 - 45
45 - 55
55 - 65
65 u. ä.
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
ohne Migrationshintergrund
81,8
81,7
83,0
81,6
86,9
86,5
91,1
93,5
97,2
mit Migrationshintergrund
18,2
18,3
17,0
18,4
13,1
13,5
8,9
6,5
2,8
Ausländer
4,8
5,8
6,7
13,2
10,2
10,7
6,6
3,8
1,5
Deutsche
13,4
12,6
10,3
5,2
2,9
2,8
2,3
2,8
1,3
männlich
9,4
9,4
8,5
9,5
7,0
7,7
5,4
3,5
1,3
weiblich
8,8
9,0
8,5
8,9
6,2
5,7
3,5
3,0
1,5
Einwohner insgesamt in %
0-6
davon:
davon:
davon:
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister
Tabelle 9.4
Sozialreport Leipzig 2015
Anteile der Migrantenaltersgruppen 2014 an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe
Bevölkerungsgruppe
Einwohner insgesamt in %
Altersgrupppe von ... bis unter ... Jahre
0- 6
6 - 15
15 - 18
18 - 25
25 - 35
35 - 45
45 - 55
55 - 65
65 u. ä.
5,9
6,8
1,8
7,9
19,1
12,9
13,3
11,3
21,1
5,4
6,2
1,7
7,2
18,6
12,5
13,6
11,9
23,0
10,0
11,5
2,9
13,3
23,1
16,0
10,9
6,8
5,5
Ausländer
4,2
5,8
1,8
15,3
28,8
20,3
12,9
6,3
4,6
Deutsche
19,6
21,0
4,7
10,0
13,6
8,8
7,7
7,7
6,9
männlich
9,6
10,9
2,7
12,8
22,9
17,1
12,4
6,8
4,7
weiblich
10,4
12,1
3,1
14,0
23,4
14,7
9,3
6,8
6,3
davon:
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
davon:
davon:
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
99
9.2.3
Herkunft/ Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeiten der Ausländer/-innen und der Deutschen mit Migrationshintergrund sind breit gefächert. Die Leipziger Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund stammten zum 31.12.2014 aus insgesamt
161 heute existierenden Staaten. Die größte Gruppe bilden dabei mit einem Anteil von 12,4 % die Migranten,
die ihre Wurzeln in der russischen Föderation haben. Die nächsten größeren Gruppen bilden die Leipziger/innen mit polnischer (5,9 %), ukrainischer (5,4 %) oder vietnamesischer (5,1 %) Herkunft.
Tabelle 9.5
Herkunft der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund in Leipzig 2014
Herkunft/
ursprüngliche
Nationalität
Insgesamt
Insgesamt
Anteil in
%
Entwicklung
gegenüber 2013
in %
davon:
Ausländer/innen
davon:
Deutsche
mit Migrations
hintergrund
und zwar
(Mehrfachzuordnungen möglich)
Mehrstaater
Spätaussiedler
Eingebürgerte
59.738
100,0
11,1
37.391
22.347
13.257
8.497
13.850
darunter
1
Russ. Föderation
7.382
12,4
4,7
2.700
4.682
2.721
3.572
1.110
2
Polen
3.542
5,9
12,8
2.012
1.530
626
1.263
267
3
Ukraine
3.196
5,4
2,1
2.242
954
665
522
432
4
Vietnam
3.029
5,1
6,9
2.149
880
551
5
Rumänien
2.106
3,5
41,5
1.758
348
151
229
119
6
Kasachstan
2.026
3,4
2,5
215
1.811
1.302
1.542
269
7
Türkei
1.909
3,2
7,6
1.242
667
486
x
667
8
Syrien
1.750
2,9
90,4
1.389
361
291
x
359
9
Ungarn
1.564
2,6
12,4
1.169
395
189
10
Irak
1.527
2,6
3,9
998
529
364
x
527
11
Italien
1.510
2,5
15,5
1.234
276
222
x
275
12
China
1.396
2,3
14,9
1.248
148
65
x
147
13
Vereinigte Staaten
1.137
1,9
7,5
725
412
323
x
407
14
Bulgarien
1.135
1,9
19,1
849
286
139
160
126
15
Frankreich
1.130
1,9
10,1
760
370
268
x
370
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Einwohnermelderegister
x
256
877
139
Sozialreport Leipzig 2015
Auffällig ist insbesondere die steigende Anzahl von Migranten mit syrischer Herkunft sowie wie bereits in den
Vorjahren der Anstieg der Zahl der Migranten mit ost- und südeuropäischer Herkunft. Diese trugen wesentlich zum Gesamtanstieg der Zahl der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund bei.
9.2.4
Räumliche Verteilung
Innerhalb der Stadt Leipzig sind große Unterschiede beim Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung festzustellen. Die höchsten Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund sind in zentrumsnahen Ortsteilen festzustellen: Volkmarsdorf 35,5 %, Zentrum-Südost 34,5 %, ,
Neustadt-Neuschönefeld 33,5 % und Zentrum 27,2 %. Die niedrigsten Anteile gibt es wiederum am Stadtrand: Baalsdorf 1,6 %, Knautkleeberg-Knauthain 2,6 %, Liebertwolkwitz 2,6 %, Burghausen-Rückmarsdorf
2,6 %, Holzhausen 3,0 % und Plaußig-Portitz (3,3 %).
Der Unterschied beim Anteil der Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund fällt in der Altersgruppe der unter 15-Jährigen zwischen den einzelnen Leipziger Ortsteilen noch deutlicher aus als bei allen Einwohnerinnen
und Einwohnern mit Migrationshintergrund. Bei den unter 15-jährigen reicht die Spannbreite von 56,0 % in
Zentrum-Südost, 55,1 % in Neustadt-Neuschönefeld, 52,9 % in Volkmarsdorf und 45,1 % in Zentrum bis zu
2,2 % in Baalsdorf, 4,2 % in Althen-Kleinpösna, 4,5 % in Seehausen und 4,6 % in Liebertwolkwitz.
100
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 9.1
Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Leipzig 2014
Sozialreport Leipzig 2015
101
Karte 9.2
102
Anteil der Personen mit Migrationshintergrund im Alter von 0 bis unter 15 Jahren 2014
Sozialreport Leipzig 2015
9.3
Aufenthaltsstatus
Zum Jahresende 2014 besaß die Mehrheit der in Leipzig wohnenden Ausländer/-innen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder gehörte zur Gruppe der freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger/-innen, die Freizügigkeit auch hinsichtlich des Wohnsitzes genießen.
Abb. 9.4
Ausländer/-innen nach Aufenthaltsstatus am Jahresende 2014
Duldung
Aufenthaltsgestattung1,9%
4,5%
Sonstige
3,2%
EU-Bürger einschließlich Familienangehörige
27,0%
befristete Aufenthaltserlaubnis
33,4%
Quelle: Ordnungsamt, Amt f ür Statistik und Wahlen
Niederlassungserlaubnis
30,0%
Sozialreport Leipzig 2015
Begriffserklärungen
Personen mit
Migrationshintergrund:
Alle Personen, die einer der folgenden Gruppen zugerechnet werden können:
•
Ausländerinnen und Ausländer,
•
alle seit 1950 über die Grenzen Deutschlands zugewanderten Personen,
•
Personen mit mindestens einem ausländischen, zugewanderten oder
eingebürgertem Elternteil
Niederlassungserlaubnis:
ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und wird erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen
für einen dauerhaften Aufenthalt gegeben sind (gesicherter Lebensunterhalt, Erlaubnis
zur Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit, mindestens 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis mit
Beiträgen zur Rentenversicherung, keine Verstöße gegen öffentliche Sicherheit und
Ordnung bzw. keine Gefahr, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
Nachweis von Grundkenntnissen der Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse,
Wohnraum)
Aufenthaltserlaubnis:
ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt wird
Aufenthaltsgestattung:
wird einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, zur Durchführung des Asylverfahrens
erteilt
Duldung:
Ist in der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung
der Abschiebung"
Sozialreport Leipzig 2015
103
10.
Schulische Bildung
Zusammenfassung
Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden
Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Dementsprechend wird in den kommenden Jahren im Bereich der allgemeinbildenden Schulen weiterhin ein Netzausbau
erforderlich sein. Im Schuljahr 2014/15 wurden an Leipzigs allgemeinbildenden Schulen insgesamt 43.962
Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,0 % (2.182 Schüler/-innen).
Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an, zum Schuljahr 2014/15 nahm das Wachstum an Dynamik zu. Der Anteil betrug insgesamt 14,4 %
und fiel an Grundschulen (16,0 %) und Oberschulen (16,6 %) am höchsten aus.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm ebenfalls wieder zu. Der Anteil
an der gesamten Schülerschaft betrug 2014/15 9,2 %. Die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen
und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg in den letzten Jahren
kontinuierlich an. Zum Schuljahr 2014/15 nahm ihre Zahl um mehr als 200 Schüler/-innen zu. Dies bedeutete
eine Zunahme um 18,0 %. Im Fünfjahresvergleich verdoppelte sich die Zahl nahezu (+ 90,5 %). Damit wurde
mehr als jede/-r dritte Schüler/-in mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet.
Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung
bei 51,5 %. Mädchen bekamen anteilig deutlich häufiger eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium als
Jungen (54,6 % zu 48,7 %). Unterschiede gab es auch im Stadtgebiet. Die Spannweite innerhalb Leipzigs
reichte von einem minimalen Anteil von 16,7 % bis zum Maximalwert von 93,2 %.
Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2014 mit 12,4 % unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen stammte von
Förderschulen. Weiterhin lag der Anteil von Abgänger/-innen ohne Abschluss an Oberschulen bei 10,1 %
und damit doppelt so hoch wie der Vergleichswert auf Landesebene. An einigen Oberschulen in den innenstadtnahen Gebieten im Osten und Westen der Stadt sowie in Grünau fiel die Quote mit 20 % und mehr
deutlich höher aus.
10.1
Allgemeinbildende Schulen
10.1.1
Entwicklung der Schülerzahlen und des Schulnetzes in der Stadt Leipzig
Eine breit aufgestellte und vielfältige Schullandschaft zählt zu den Stärken Leipzigs. Hier kann zwischen vielen verschiedenen pädagogischen Profilen und Konzepten gewählt werden. Im Schuljahr 2014/15 gab es in
Leipzig 65 Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Weitere elf Grundschulen wurden von freien Trägern
betrieben. Darüber hinaus existierten 23 Oberschulen in kommunaler und sechs in freier Trägerschaft. Der
Bestand an Gymnasien umfasst 16 in kommunaler Trägerschaft sowie fünf in freier und eines in Landesträgerschaft. Das Bild der Leipziger Schullandschaft wurde von 15 kommunalen Förderschulen13 sowie zwei in
freier und einer in Landesträgerschaft, einer kommunalen Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis
10 (Nachbarschaftsschule) und zwei freien Waldorfschulen abgerundet.
Nach Trägerschaft aufgeschlüsselt, besuchten im Schuljahr 2014/15 13,2 % der Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft und weitere 1,8 % eine Schule in Trägerschaft des Freistaats
Sachsen. Im Grundschul-14, Oberschul- und Förderschulbereich betrugen die Schüleranteile an Schulen, die
sich nicht in kommunaler Trägerschaft befanden zwischen 11,8 % und 14,1 %. Im Gymnasialbereich lag der
Anteil mit 22,0 %15 am höchsten. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr waren die Anteile von Schüler/-innen an Schulen in freier oder Landesträgerschaft mit Ausnahme der Oberschulen an allen Schularten
höher. Im überregionalen Vergleich spielen Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig eine bedeutende Rolle.
Zum einen besteht ein Bedürfnis nach verschiedenen didaktischen, pädagogischen und weltanschaulichen
Ansätzen, zum anderen sind diese Schulen ein wichtiger Baustein bei der Deckung der Platzbedarfs.
13
Inkl. Klinik- und Krankenhausschule Dr.-Georg-Sacke-Schule
14
Inkl. Waldorfschule Klassenstufen 1 bis 4
15
Inkl. Waldorfschule Klassenstufen 5 bis 13
104
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 10.1
Entwicklung der Anzahl der Schüler/-innen von 2000/01 bis 2014/15 an
allgemeinbildenden Schulen nach Schularten
20.000
16.000
Anzahl
12.000
8.000
4.000
0
2000/01
2002/03
2004/05
2006/07
2008/09
2010/11
2012/13
2014/15
2001/02
2003/04
2005/06
2007/08
2009/10
2011/12
2013/14
Schuljahr
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Förderschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Waldorfschule
Sozialreport Leipzig 2015
Im Schuljahr 2014/15 besuchten insgesamt 43.962 Schüler/-innen allgemeinbildende Schulen in Leipzig.
Trotz anhaltend starken Wachstums während der letzten Jahren konnte das Niveau der Jahrtausendwende
noch nicht wieder erreicht werden und die Schülerzahl war 2014/15 insgesamt 11,6 % geringer als 2000/01.
Tabelle 10.1
Entwicklung der Schülerzahlen 2000/01, 2005/06 und von 2010/11 bis 2014/15 nach
Schulart und Trägerschaft
Schulart/Schuljahr
2000/01
2005/06
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
49.740
37.758
36.665
38.179
39.994
41.780
43.962
Grundschule
12.284
11.965
14.574
15.069
15.579
16.324
17.155
Oberschule
16.795
10.378
7.902
8.528
9.189
9.636
10.174
Gymnasium
17.360
12.282
11.196
11.579
12.153
12.788
13.553
Förderschule*
2.971
2.797
2.612
2.608
2.646
2.578
2.590
Waldorfschule
330
336
371
395
427
454
490
46.924
33.781
31.420
32.645
34.053
35.457
37.349
Grundschule
11.614
10.746
12.999
13.436
13.874
14.537
15.326
Oberschule
16.464
9.831
6.978
7.546
8.150
8.514
9.016
Gymnasium
16.178
10.705
9.161
9.389
9.722
10.173
10.783
2.668
2.499
2.282
2.274
2.307
2.233
2.224
2.816
3.977
5.235
5.534
5.941
6.323
6.613
Grundschule
636
1.219
1.575
1.633
1.705
1.787
1.829
Oberschule
331
547
924
982
1.039
1.122
1.158
Gymnasium
1.216
1.577
2.035
2.190
2.431
2.615
2.770
Förderschule
303
298
330
334
339
345
366
Waldorfschule
330
336
371
395
427
454
490
Anzahl Schüler/-innen gesamt
davon:
Kommunale Trägerschaft
davon:
Förderschule*
Freie und Landesträgerschaft
davon:
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt für Jugend, Familie und Bildung
* ohne Klinik- und Krankenhausschule Dr.-Georg-Sacke-Schule
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
105
Nach Schularten und Trägerschaft betrachtet zeigte sich ein sehr differenziertes Bild: Die größte negative Differenz zu dem Wert des Jahres 2000 verzeichneten Oberschulen und Gymnasien in kommunaler Trägerschaft (- 45,2 % bzw. - 33,3 %). Schulen in freier und Landesträgerschaft legten stark an Schülerzahlen zu.
Dies traf auf alle Schularten zu und lag bei Oberschulen mit einem Plus von 249,8 % am höchsten. Auch
Gymnasien (+ 223,4 %) und Grundschulen (187,6 %) gewannen viele Schüler/-innen hinzu.
In absoluten Zahlen betrachtet setzte sich der Trend der vergangenen Jahre zu steigenden Schülerzahlen an
den allgemeinbildenden Schulen fort. Im Grundschulbereich hielt dieses Wachstum bereits seit dem Schuljahr 2003/04 an. Demografisch bedingt erreichte das Wachstum der Schülerzahlen im Schuljahr 2010/11 die
weiterführenden Schulen, seitdem stiegen auch in diesem Bereich die Schülerzahlen stetig an. Im Vergleich
zum Vorjahr gab es im Schuljahr 2014/15 ein Wachstum von 5,0 %, welches mit Ausnahme der Förderschulen alle Schularten betraf. An den Grundschulen fiel das Wachstum mit 4,8 % (+ 831 Schüler/-innen) am
schwächsten aus, an Oberschulen (+ 5,3 %; 538), Gymnasien (+ 5,6 %; 765) und den Waldorfschulen
(+ 7,3 %; 36) lag es über dem hohen städtischen Schnitt. An den Förderschulen stagnierte die Schülerzahl.
Nach Trägerschaft fiel der Zuwachs an kommunalen Grund- und Oberschulen relativ betrachtet höher aus
als an Schulen in freier Trägerschaft. An Gymnasien und an Förderschulen war die Lage umgekehrt. Dennoch deutet sich hier ein leichter Trendwechsel an. In den vergangenen Jahren wuchsen die freien Schulen
deutlich schneller als die kommunalen. Dies lag in erster Linie am jahrgangsweisen Aufbau der Schulen, der
nun langsam abgeschlossen ist. Im kommunalen Bereich hingegen schreitet der Ausbau der schulischen Infrastruktur aktuell stark voran.
10.1.2
Zusammensetzung der Schülerschaft
10.1.2.1
Geschlechterdifferenzierung
Im Schuljahr 2014/15 waren 48,9 % der Schülerschaft an allgemeinbildenden Schulen in Leipzig weiblich. Die
Anteile wiesen differenziert nach Schularten unterschiedliche Ausprägungen auf. In den Grundschulen waren
Schüler mit 50,9 % leicht in der Mehrheit. Im Bereich der weiterführenden Schulen und insbesondere an den
Förderschulen traten deutliche Unterschiede zutage. Während Schülerinnen an den Oberschulen mit 47,2 %
unterdurchschnittlich vertreten waren, stellten sie im gymnasialen Bereich mit 51,9 % die Mehrheit. Die Schülerschaft an den Förderschulen war hingegen mit einer deutlichen Mehrheit von 62,7 % männlich.
10.1.2.2
Migrationshintergrund
Bis zum Schuljahr 2007/08 wurde in der Schulstatistik der Ausländerstatus aufgenommen, seit 2008/09 gilt
der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes, der neben der Herkunft und Staatsangehörigkeit der
Schüler/-innen und ihrer Familien auch die Familiensprache abfragt.
Sowohl die Anzahl als auch der Anteil von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden Schulen in Leipzig stieg seit dem Schuljahr 2008/09 kontinuierlich an. Das Wachstum verhielt sich bis
2013/14 relativ stabil und betrug jährlich etwa 10 %. Von 2013/14 auf 2014/15 fiel das Wachstum mit 14,2 %
stärker als in den Vorjahren aus. Im Schuljahr 2014/15 hatten 6.328 (14,4 %) der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Überdurchschnittlich hohe Anteile lagen mit 16,6 % an
den Oberschulen und mit 16,0 % an den Grundschulen vor. Vor allem das überdurchschnittlich hohe Wachstum an den Oberschulen (+ 20,9 %) verstärkte die bestehenden Differenzen der weiterführenden Schularten.
An Gymnasien betrug der Anteil 2014/15 11,4 % und wuchs lediglich um 9,0 %. Im langjährigen Vergleich
wies die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund seit 2008/09 im Förderschulbereich die stärkste
Veränderung auf. Hier war annähernd eine Verdreifachung zu verzeichnen (von 92 auf 286). Ihr Anteil an den
Förderschulen stieg von 3,5 % auf 11,0 %. Starke Anstiege betrafen konsequent alle Förderschwerpunkte.
Der starke Anstieg der Zahlen und Anteile von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund ist neben der jüngeren Bevölkerungszusammensetzung der Leipziger Bürger/-innen mit Migrationshintergrund vor allem auf die
zunehmende Fluchtbewegung nach Deutschland zurückzuführen. Für diese Schüler/-innen ist es wichtig,
Deutsch-Sprachkenntnisse zu erwerben oder diese zu verbessern. Zur Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund stehen gemäß der sächsischen Konzeption zur Integration von Migrant/-innen Vorbereitungsklassen und -gruppen „Deutsch als Zweitsprache“ zur Verfügung. Im Schuljahr 2014/15 gab es 23 DaZKlassen bzw. -gruppen in denen 436 Schüler/-innen unterrichtet wurden. Diese Klassen/Gruppen waren auf
16 Schulstandorte verteilt. Bis in das Schuljahr 2013/14 gab es jährlich moderate Ausweitungen der DaZ-Kapazitäten, ab 2014/15 stieg diese stark an. Die Zahl der Schüler/-innen verdoppelte sich nahezu und die der
Klassen/Gruppen stieg um 35 % (6 Klassen). Zum Schuljahr 2015/16 wuchs die Zahl der Klassen und Gruppen erneut stark. Am Jahresende 2015 existierten 49 DaZ-Klassen an 33 Schulen in denen 895 Schüler/-innen unterrichtet wurden16. Dies fand an 14 Grund- und 19 Oberschulen statt. An Gymnasien wurden bislang
noch keine DaZ-Angebote bereit gehalten, dies ist ab 2016 an drei Schulen vorgesehen.
16
Stand: Nov. 2015
106
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 10.2
Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 2000/01, 2005/06 und 2010/11 bis
2014/15 an allgemeinbildenden Schulen nach Schulart
20
15
14,4
12,5
in %
13,3
10
10,7
11,4
6,6
11,9
13,7
8,4
6,1
13,0
13,1
9,1
7,9
14,6
13,0
10,4
9,9
14,9
14,5
11,1
10,3
16,0
16,6
11,4
11,0
2000/01*
7,6
2,6
6,2
7,0
0
3,2
6,0
3,1
1,4
5
2005/06
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
Schuljahr
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Förderschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; * nur Schulen in kommunaler Trägerschaf t
10.1.2.3
Insgesamt
Sozialreport Leipzig 2015
Verteilung der Oberschüler/-innen im Real- und Hauptschulbildungsgang
Ab der Klassenstufe 7 wird in der Oberschule zwischen dem Realschul- und Hauptschulbildungsgang unterschieden. In einer langjährigen Betrachtung lag der Anteil der Schüler/-innen im Realschulbildungsgang an
Oberschulen in kommunaler Trägerschaft stets über 70 %. Seit 2010/11 wies der Anteil der Hauptschüler/-innen eine sinkende Tendenz auf und erreichte 2014/15 mit 23,0 % einen Tiefstand. Zwischen Oberschulen in
kommunaler und in freier Trägerschaft bestanden deutliche Unterschiede in der Belegung der Bildungsgänge. An den Schulen in freier Trägerschaft besuchten die Schüler/-innen zum größten Teil (95,5 %) den Realschulbildungsgang.
10.1.3
10.1.3.1
Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderbedarf
Anzahl, Geschlechterdifferenzierung, räumliche Verteilung
Schüler/-innen, die aufgrund körperlicher, seelischer oder emotionaler Beeinträchtigungen sonderpädagogische Förderung benötigen, können entweder in Form einer integrativen Unterrichtung eine allgemeinbildende
Grund- oder weiterführende Schule oder eine für ihren Förderbedarf spezialisierte Förderschule besuchen.
Entgegen der demografischen Entwicklung stieg die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf seit Beginn der 2000er Jahre kontinuierlich an. Durch die gleichzeitige Abnahme der Gesamtschülerzahl stieg der Anteil der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 6,4 % auf einen
maximalen Wert von 10,4 % im Schuljahr 2012/13. Nach einem Rückgang im Vorjahr stieg die Anzahl der
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum aktuellen Schuljahr 2014/15 wieder um 237
(6,2 %) auf 4.066 Schüler/-innen an. Damit wurde bei 9,2 % aller Schüler/-innen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt.
Die stärkste Gruppe machte mit 28,5 % der Förderschwerpunkt Lernen aus. Hier nahm die Zahl bis in das
Schuljahr 2008/09 ab und stagnierte seitdem auf einem Niveau von knapp 1.200 Schüler/-innen. Die zweitgrößte Gruppe stellte 2014/15 die der Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten emotionale/soziale Entwicklung 21,0 %, es folgte der Förderschwerpunkt Sprache (19,7 %).
Im langjährigen Vergleich verschob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderschwerpunkten. Anfang der 2000er Jahre vereinte der Bereich Lernen noch die Hälfte aller Schüler/-innen auf sich. Im
Zeitverlauf stagnierte die Anzahl der Schüler/-innen und andere Förderschwerpunkte erlangten größere Bedeutung. So erfuhr im Gegenzug die Anzahl der Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung mehr als eine Verdreifachung und die Zahl der Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf stieg
um mehr als 80 %. Mit Ausnahme des Förderschwerpunktes Lernen fiel die Anzahl der Schüler/-innen in allen anderen Förderschwerpunkten 2014/15 höher aus 2000/01.
Sozialreport Leipzig 2015
107
Im Vergleich zum Vorjahr traten insbesondere bei der Anzahl der Schüler/-innen mit dem Förderbedarf emotionale/soziale Entwicklung (+ 19,3 %) und Sprache (+ 12,2 %) starke Anstiege auf.
Abb. 10.3
Anzahl der Schüler/-innen nach sonderpädagogischem Förderbedarf 2000/01, 2005/06
und 2010/11 bis 2014/15 nach Förderschwerpunkt
4.000
Anzahl
1.000
112
255
318
268
337
537
524
697
716
279
333
245
307
499
507
475
647
657
332
605
639
726
715
853
1.174
1.181
1.196
1.157
1.158
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
94
185
258
460
372
233
1.563
1.431
2000/01
2005/06
2.000
120
110
102
231
287
103
226
257
422
3.000
108
520
803
0
Schuljahr
Sehen
Hören
Körperl./motor. Entw icklung
Geistige Entw icklung
Sprache
Emotionale/soziale Entw icklung
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Lernen
Sozialreport Leipzig 2015
Der Jungenanteil bei der Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf war wie in den letzten Jahren stärker ausgeprägt. Insgesamt stellten sie 66,3 % aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. An Förderschulen (62,7 %) war dieses Verhältnis nicht so stark ausgeprägt wie in der integrativen Beschulung (72,8 %). Am höchsten war der Jungenanteil beim Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (85,6 %). Auch in den Bereichen Sprache (68,5 %), Hören (68,5 %) und Sehen (62,5 %) wurden anteilig deutlich mehr Jungen beschult. In den Förderschwerpunkten Lernen (57,7 %), Geistige Entwicklung
(57,5 %) und Körperliche/motorische Entwicklung (58,0 %) waren die Verhältnisse etwas ausgeglichener.
Tabelle 10.2
Jungenanteil bei der Schülerschaft mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach
Förderschwerpunkt und Art der Beschulung im Schuljahr 2014/15 (in %)
an Förderschulen
an integrativen
Beschulungen
Insgesamt
Lernen
56,8
60,9
56,9
Emotionale/soziale Entwicklung
92,4
84,3
85,6
Sprache
74,3
64,7
68,5
Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung
57,6
53,3
57,5
Körperlich/motorische Entwicklung
63,2
49,6
58,0
Hören
69,0
67,1
68,5
Sehen
64,3
54,5
62,5
Insgesamt
62,7
72,8
66,3
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2015
In der räumlichen Betrachtung kommen Förderbedarfe innerhalb des Stadtgebiets in unterschiedlicher Häufigkeit vor. Bei den Schüler/-innen der Lernförderschulen waren große Unterschiede festzustellen. Gemessen
an der Bezugsgruppe der Kinder in den relevanten Altersgruppen lagen die höchsten Anteile an Lernförderschüler/-innen bei Werten von mehr als sieben Prozent. Die höchsten Werte zeigten die Ortsteile Paunsdorf,
Grünau-Nord und Volkmarsdorf. Die Verteilung ist insbesondere mit den Stadträumen in Grünau und im innenstadtnahen Osten der Stadt deckungsgleich, in denen verschiedene soziale Indikatoren Handlungsbedarf
anzeigen.
108
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 10.1
Anteil der Lernförderschüler/-innen (2014/15) je Ortsteil bezogen auf die im Ortsteil
wohnhaften Kinder in der relevanten Altersgruppe (6 bis unter 15-Jährige)
10.1.3.2
Integrative Beschulung
Im Schuljahr 2014/15 wurden 1.476 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult. Im Vergleich zum vorherigen Schuljahr fiel die Zunahme mit 18,0 % sehr stark aus. Da die Anzahl der
Schüler/-innen an Förderschulen gleichzeitig lediglich um 0,5 % stieg und insgesamt seit längerer Zeit auf
dem gleichem Niveau verblieb, verschob sich der Anteil der integrativ beschulten Schüler/-innen an allen
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf 36,3 %. Im Fünfjahresvergleich wurden 2014/15
fast doppelt so viele Schüler/-innen integrativ unterrichtet (+ 90,5 %). Die meisten Integrationsplätze wurden
dabei in Grundschulen realisiert (756 oder 51,2 % aller Integrationsschüler/-innen), auf Oberschulen entfielen
566 Plätze (38,3 %), während an Gymnasien 131 Integrationsschüler/-innen (8,9 %) aufgenommen wurden.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden vor allem die Zahlen von Integrationsschüler/-innen an den Oberschulen
(+ 20,7 %) und an Grundschulen (+15,4 %) ausgeweitet. An Gymnasien wurden lediglich neun Schüler/-innen mehr integrativ unterrichtet als im Vorjahr.
Nach Förderschwerpunkten betrachtet hatte die integrative Beschulung besonders bei der emotionalen/sozialen Entwicklung eine große Bedeutung; hier lag der Integrationsanteil bei 84,5 %. Die Förderschwerpunkte
Sprache (60,3 %) und körperliche/motorische Entwicklung (38,7 %) wiesen ebenfalls überdurchschnittliche
Quoten auf. Bei den Schüler/-innen mit den Förderschwerpunkten Lernen (2,0 %) und geistige Entwicklung
(2,9 %) spielte integrative Beschulung hingegen nur eine untergeordnete Rolle.
Sozialreport Leipzig 2015
109
Abb. 10.4
Anteil der integrativ beschulten Schüler/-innen an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 2005/06 bis 2014/15 nach Förderschwerpunkt
90
80
70
in %
60
50
40
30
20
36,3
31,1
32,6
26,3
28,4
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
13,4
8,6
10
0
2001/02
2005/06
2014/15
Schuljahr
Emotionale
u. soziale
Entw icklung
Sprache
Körperliche u.
motorische
Entw icklung
Hören
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
10.1.4
10.1.4.1
Sehen
geistige
Entw icklung
Lernen
Gesamt
Sozialreport Leipzig 2015
Übergänge
Übergang von der Grundschule: Bildungsempfehlungen in Klasse 4
Nach dem ersten Halbjahr der vierten Grundschulklasse erhalten die Schüler/-innen Bildungsempfehlungen
für die Oberschule oder das Gymnasium. Schüler/-innen mit gymnasialer Bildungsempfehlung können zwischen Gymnasium und Oberschule wählen. In besonderen Fällen können auch Schüler/-innen mit Oberschulempfehlung ein Gymnasium besuchen. Dazu muss am Ende der vierten Klasse eine Prüfung bestanden werden. Die Schwellenwerte für die gymnasiale Bildungsempfehlung wurden in den vergangenen Jahren
zwei Mal geändert. Zunächst wurden zum Schuljahr 2005/06 die Zugangskriterien erleichtert, indem der geforderte Notendurchschnitt der Fächer Mathematik und Deutsch von 2,0 auf 2,5 angehoben wurde. Zum
Schuljahr 2010/11 wurden die Zugangsbedingungen zum Gymnasium verschärft. Seither ist ein Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Sachkunde von 2,0 erforderlich, um eine gymnasiale Bildungsempfehlung zu erhalten.
Aufgrund der angesprochenen Verschärfung der Zugangskriterien für den Besuch eines Gymnasiums sank
der Anteil der gymnasialen Bildungsempfehlungen zwischen 2009 und 2010 um fast zehn Prozentpunkte auf
46,9 %. Seither fand eine stetige Aufwärtsbewegung statt, die 2012/13 erstmals seit der Novellierung dazu
führte, dass wieder mehr gymnasiale Empfehlungen als solche für die Oberschule ausgegeben wurden
(50,7 %). Dieser Trend setzte sich auch im Schuljahr 2014/15 fort, der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen erreichte einen Wert von 51,5 % und lag damit leicht unter dem Vorjahreswert von 52,1 %. Die
Spannweite zwischen den Extremen war, wie in den letzten Jahren enorm hoch und wies einen Maximalwert
von 93,2 % gymnasialer Bildungsempfehlungen im Ortsteil Zentrum-Nordwest und einen Minimalwert von
16,7 % im Ortsteil Gohlis-Nord auf.
110
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 10.2
Anteile gymnasialer Bildungsempfehlungen an kommunalen Grundschulen
2013 bis 2015
Um den Einfluss jährlicher Schwankungen zu minimieren, wurde ein Mittelwert über einen Drei-Jahres-Zeitraum gebildet. Der städtische Mittelwert betrug für diese Jahre 51,5 %. Wie in den Vorjahren waren über das
Stadtgebiet verteilt sehr große Unterschiede festzustellen. Eine Konzentration an Grundschulen mit geringen
Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen lag im Leipziger Osten. Hier erreichte keine Schule im Dreijahresmittel Werte über 33 %. An den meisten dieser Schulen waren die Anteile noch geringer und bewegten
sich zwischen 20 % und 25 %. Weitere räumliche Schwerpunkte mit niedrigen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen waren in den Schulen Grünaus auszumachen. Das andere Ende der Skala und damit
die höchsten Anteile fanden sich in den Ortsteilen entlang des Auwaldes. Zwischen den Ortsteilen Zentrum-Nordwest und Südvorstadt bekamen mindestens zwei Drittel der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. Die städtischen Maximalwerte lagen bei mehr als 90% in Ortsteilen des Stadtbezirks Mitte (Haupteinzugsgebiete: Zentrum-Nordwest, Zentrum-West) und bei 78,6 % in Schleußig.
Geschlechtsspezifische Analysen zeigen klare Differenzen: Mädchen erhalten anteilig deutlich häufiger eine
gymnasiale Bildungsempfehlung – der Abstand zwischen den Geschlechtern betrug in den letzten fünf Jahren bis zu 7,5 Prozentpunkte. Im Schuljahr 2014/15 waren es 5,9. So erhielten 54,6 % der Mädchen aber nur
48,7 % der Jungen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium.
10.1.4.2
Tatsächlicher Übergang in die weiterführenden Schulen
Die Bildungsempfehlungen am Ende der Grundschulzeit sind nicht zwingend mit dem tatsächlichen Übergang auf die empfohlene weiterführende Schule gleichzusetzen. Aufschluss über die Verteilung der Übergänge auf die Schularten Oberschule und Gymnasium bietet eine vergleichende Betrachtung der Schuleingangsstufe 5 der Schulen in kommunaler Trägerschaft.
Im Jahresvergleich ist zu erkennen, dass sich der Anteil der Schüler/-innen, die das Gymnasium als Schulart
wählen, bis 2002/03 zwischen 38 % und 43 % bewegte. Zum Schuljahr 2005/06 und den geänderten Ausgangsvoraussetzungen für das Gymnasium stieg der Anteil an und lag bis 2010/11 stetig über dem der Oberschulen mit einem Maximum von 58,5 % (2009/10). Mit den erneut geänderten Übergangsregelungen sank
der Anteil der Fünftklässler/-innen an Gymnasien wieder unter 50 % und befand sich im Schuljahr 2011/12
mit einem Wert von 47,5 % auf einem Tiefpunkt. Seither war eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung zu beobachten. Im Schuljahr 2014/15 entschieden sich 51,4 % des Jahrgangs für ein Gymnasium.
Sozialreport Leipzig 2015
111
10.1.4.3
Bildungsempfehlungen in Klasse 6
Um die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zwischen den weiterführenden Schulen zu verbessern, wurde
im Schuljahr 2011/12 eine weitere Bildungsempfehlung eingeführt, die Schüler/-innen in der 6. Klassenstufe
ausgesprochen wird. An den Oberschulen beinhaltet die Bildungsempfehlung eine Empfehlung für den Realoder Hauptschulbildungsgang ab Klassenstufe 7 oder – bei entsprechenden Zensuren und Leistungsbereitschaft – die Empfehlung, auf ein Gymnasium zu wechseln. An Gymnasien wird seit dem Schuljahr 2011/12
eine Schullaufbahnempfehlung in Form eines Elterngesprächs gegeben. Daten zu den in Klassenstufe 6 erteilten Bildungsempfehlungen liegen für den Bereich der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft vor. Wie
in den Vorjahren wurde im Schuljahr 2014/15 der Mehrheit der Schülerschaft (96,6 %) der Verbleib auf der
Oberschule empfohlen (Schuljahr 2013/14: 93,4 %). Nur für 3,4 % bzw. 51 Schüler/-innen wurde eine gymnasiale Bildungsempfehlung ausgesprochen, davon waren zwei Drittel weiblich.
10.1.5
Abschlüsse und Abgänge
An der Oberschule können mit erfolgreicher Vollendung der 9. Klassenstufe der Hauptschulabschluss bzw.
nach entsprechender Prüfung der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben werden. Der Realschulabschluss kann nach erfolgreicher Vollendung der 10. Klasse und einer entsprechenden Prüfung erworben werden. Der gymnasiale Bildungsgang hat das Abitur nach erfolgreicher Prüfung in der 12. Klassenstufe zum
Ziel. Schüler/-innen, die das Gymnasium vorzeitig verlassen, erhalten nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand bestätigt. Nach erfolgreicher Versetzung in die Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt. In
den Förderschulen sind in der Regel die Abschlüsse der Oberschule möglich. An Lernförderschulen und
Schulen für geistig Behinderte sind jeweils gesonderte Abschlusszeugnisse vorgesehen (Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen bzw. im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). Schüler/-innen der anderen Förderschulen, die keinen der o. g. Abschlüsse erzielen, erhalten nach vollendeter Schulpflicht ein Abgangszeugnis.
Zum Ende des Schuljahres 2013/14 verließen 2.965 junge Menschen die allgemeinbildenden Schulen in
Leipzig. Die meisten Abgänger/-innen verließen eine Oberschulen (1.529 oder 51,6 %), 38,6 % des Abgangsjahrgangs stammten von einem Gymnasium. Förderschulen (8,9 %) und Waldorfschulen (0,9 %) vervollständigten das Bild. In den letzten drei Jahren blieb die Zusammensetzung nach Schularten weitestgehend identisch. Die Anzahl der Abgänger/-innen steigerte sich erstmals nach drei Jahren mit konstanten Zahlen wieder.
Die Zunahme betrug knapp 10 % (266 Schüler/-innen).
Abb. 10.5
Anteilige Verteilung der Schulabschlüsse in den Jahren 2001, 2005 und 2010 bis 2014
100
in %
80
32,0
31,3
33,5
32,5
32,9
33,0
45,7
44,0
42,8
41,8
41,7
40,2
8,6
13,1
9,6
10,5
11,4
11,5
13,6
11,5
14,0
15,2
14,0
15,3
12,4
2001
2005
2010
2011
2012
2013
2014
34,6
60
40
20
42,9
10,1
0
Jahr
allgemeine Hochschulreife
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Realschulabschluss
Hauptschulabschluss
ohne mindestens Hauptschulabschluss
Sozialreport Leipzig 2015
Auch die Verteilung der Abschlüsse veränderte sich, nach dem starken, demografisch bedingten Umbruch im
Jahr 2010 nur noch geringfügig. So war auch 2014 der Realschulabschluss mit 42,9 % der am häufigsten abgelegte Abschluss. Etwas mehr als ein Drittel der Schulabgänger/-innen erlangte die allgemeine Hochschul-
112
Sozialreport Leipzig 2015
reife (34,6 %) und 10,1 % einen (qualifizierenden) Hauptschulabschluss. Wie in den vergangenen Jahren
verblieb ein hoher Prozentsatz der Schüler/-innen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. 2014 betraf diese Tatsache 367 Schüler/-innen; anteilig 12,4 %. Dies
bedeutete einen Rückgang der Quote zum vergangenen Jahr um knapp drei Prozentpunkte. Das lag zum
einen an der tatsächlichen Reduzierung der Anzahl der Schulabgänge ohne Abschluss um 45 (10,9 %), zum
anderen wirkte sich die gestiegene Grundgesamtheit aller Abschlüsse (um 9,9 %) auf die Höhe des Rückgangs aus.
Fast alle Schüler/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss stammten von den Förder- und Oberschulen. Seit 2004 waren jährlich mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss von
Förderschulen. 2014 betrug der Anteil 56,9 %. Gymnasien entließen nur vereinzelt Schüler/-innen ohne
Schulabschluss.
Differenziert nach Schularten zeigten sich auch im Jahr 2014 die Gymnasien als Schulart mit der höchsten
Erfolgsquote. 88,5 % der Absolvent/-innen verließen diese mit der allgemeinen Hochschulreife, 11,4 % erreichten einen Realschulabschluss. An den Oberschulen legten 72,9 % der Schüler/-innen einen Realschulabschluss ab, 16,9 % einen Hauptschulabschluss und 10,1 % verließen die Oberschulen mit einem Abgangszeugnis. Von den Schüler/-innen der Förderschulen verließen 5,3 % die Schule mit einem Realschulabschluss und 15,8 % mit einem Hauptschulabschluss. Die Mehrheit der Förderschüler/-innen (78,9 %) beendete die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss.
Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigte, dass Schüler häufiger ohne Abschluss blieben als Schülerinnen, seltener die allgemeine Hochschulreife erlangten und die Oberschulen mit niedrigeren Abschlüssen
verließen. So war beispielsweise die Mehrheit der Schülerschaft, welche die Schule ohne mindestens einen
Hauptschulabschluss verließ männlich (58,3 %), bei der allgemeinen Hochschulreife war es entgegengesetzt,
hier stellten Jungen nur 47,0 %.
Karte 10.3
Abgänger/-innen von Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ohne Abschluss,
Mittelwert der Jahre 2012 bis 2014 nach den Haupteinzugsgebieten der Oberschulen
Innerhalb der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft traten sowohl deutliche räumliche Unterschiede im
Stadtgebiet als auch eine starke Konzentration der Thematik auf einige Schulen und Ortsteile zutage. Im gemittelten Dreijahresschnitt von 2012 bis 2014 vereinten lediglich sechs Schulen mehr als die Hälfte der
Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss auf sich. In den vier am stärksten betroffenen Oberschulen
Sozialreport Leipzig 2015
113
verließ mindestens jede/-r fünfte Schüler/-in die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Der maximale
Wert lag mit 26,2 % an der 84. Schule im Ortsteil Grünau-Mitte. In der räumlichen Verteilung hatten es vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebiete der integrierten Stadtentwicklung, die deutlich überdurchschnittliche Werte aufwiesen. Räumlich differenziert zeigten sich drei Schwerpunktgebiete: Diese sind im innenstadtnahen Osten, Westen und Grünau zu verorten. Hier betrug der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Abschluss jeweils mehr als 20 %. Niedrige Werte von unter 5 % waren im nordwestlichen Zentrum und den
Stadtrandlagen zu finden.
10.2
Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen
10.2.1
Struktur der berufsbildenden Schulen
Das System der beruflichen Ausbildung lässt sich in Teilbereiche untergliedern, die sich nach Zielsetzung,
Organisationsstruktur und institutioneller Ordnung unterscheiden. Eine tragende Säule der Berufsausbildung
stellt das duale System mit der gleichberechtigten Ausbildung in berufsbildenden Schulen und Betrieben der
Wirtschaft oder vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft (z. B. öffentlicher Dienst, freie Berufe
und Haus- oder Landwirtschaft) dar. Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen grundsätzlich alle beruflichen Ausbildungen offen. Für diejenigen, die über einen längeren Zeitraum sonderpädagogischer Förderung bedürfen und auch durch den Einsatz besonderer Hilfen nicht in eine Berufsschule integriert werden können, besteht die Möglichkeit des Besuchs einer berufsbildenden Förderschule. Dort können
neben Berufsabschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen noch spezielle Berufsabschlüsse in Werkerund Helferberufen erlangt werden. Ein weiterer Baustein der beruflichen Ausbildung sind die Berufsfachschulen. Der Schwerpunkt der Bildungsgänge liegt auf Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen. Zudem existieren weitere (zumeist) Assistenzberufe. Im Übergangssystem finden sich Bildungsgänge und berufsvorbereitende Maßnahmen, die zu keinem berufsqualifizierenden Berufsabschluss führen. Im Fokus steht die Vorbereitung auf eine mögliche Ausbildung. Zielgruppe sind lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge
Menschen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie ohne eine Berufsvorbereitung eine Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich bewältigen.
Alternative Wege zur (Fach-)Hochschulreife und damit zu einer Studienberechtigung werden über Berufliche
Gymnasien und Fachoberschulen geboten. Weiterhin gehören die Fachschulen zum System der berufsbildenden Schulen, hier besteht für Fachkräfte mit Berufserfahrung die Möglichkeit, sich vollzeitschulisch oder
berufsbegleitend weiter zu qualifizieren.
In der Stadt Leipzig stehen in öffentlicher Trägerschaft neun Berufliche Schulzentren (BSZ) und eine medizinische Berufsfachschule zur Verfügung. Dies entspricht in etwa der Hälfte aller BSZ im Zuständigkeitsbereich
der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig. Durch zahlreiche Bezirksfach-, Landesfachklassen
und länderübergreifenden Fachklassen kommt dem Berufsbildungsstandort Leipzig eine überregionale Bedeutung zu. Die Schulzentren vereinen eine Reihe von Schularten unter einem Dach. Jedes Schulzentrum
kann prinzipiell in allen Schularten ausbilden. Der Unterschied besteht in der Schwerpunktsetzung für bestimmte Berufsfelder. Eine Ausnahme bildet das BSZ 12 „Robert Blum“. Hierbei handelt es sich um eine berufsbildende Schule zur Lernförderung. Weiterhin existierten im Schuljahr 2014/15 37 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig, darunter vorwiegend Berufsfachschulen. Die Ausbildungsschwerpunkte
liegen im sozialen, medizinischen und Pflegebereich. Darüber hinaus werden auch wirtschaftliche, technische, kaufmännische und sprachliche Ausbildungen angeboten.
Die Ausrichtung der berufsbildenden Schulen in Leipzig unterscheidet sich je nach Trägerschaft. Bei den
Schulen in öffentlicher Trägerschaft liegt der Schwerpunkt bei den Berufsschulen und dem damit verbundenem Übergangssektor. Diese Schularten vereinten 80,3 % der Schüler/-innen auf sich. Bei Schulen in freier
Trägerschaft traf dies lediglich auf 7,8 % der Schüler/-innen zu. Hier lag der Schwerpunkt auf der Ausbildungsform der Berufsfachschulen, die 58,8 % der Schülerschaft unterrichteten. Weiterhin bestand mit 1.863
Schüler/-innen ein Schwerpunkt im Bereich der Fachschulen (26,0 %).
10.2.2
Zusammensetzung der Schülerschaft
Die Schülerzahl der berufsbildenden Schulen erreichte im Schuljahr 2006/07 mit 26.897 Schüler/-innen einen
Höhepunkt und wies seither rückläufige Schülerzahlen auf. Im betrachteten Schuljahr 2014/15 nahm die Zahl
ebenfalls ab, wenngleich der Rückgang an Dynamik eingebüßt hat. Insgesamt lag die Schülerzahl lediglich
um 1,1 % geringer als im Vorjahr. Schulen in öffentlicher Trägerschaft zeigten eine ausgeglichene Entwicklung (- 0,4 %). Negative Schülerzahlen wiesen vor allem die berufsbildenden Förderschulen (- 8,8 %) und die
Berufsfachschulen (- 4,6 %) auf. Die Beruflichen Gymnasien (+ 11,0 %) und die Bildungsgänge des Übergangssektors (+ 14,6 %) legten im Vergleich zum Vorjahr stark an Teilnehmer/-innen zu.
114
Sozialreport Leipzig 2015
Im Vergleich zum Schuljahr 2000/01 nahm die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen in öffentlicher
Trägerschaft fast um die Hälfte (- 44,3 %) ab und sank von mehr als 20.000 auf 11.364 Schüler/-innen. Einen
Großteil dieser Einbußen verzeichneten die Berufsschulen (- 7.921 Schüler/-innen). Die Zahl der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft wies hingegen bis in das Schuljahr 2009/10 einen zunächst starken, dann moderaten Anstieg auf. Seit dem Schuljahr 2010/11 war aber auch hier eine stetige Abnahme der Schülerzahl zu verzeichnen. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr sank sie um 163
Schüler/-innen (- 2,2 %). Besonders stark war der Rückgang mit 4,4 % (196 Schüler/-innen) an den Berufsfachschulen. Im Vergleich zu 2000/01 lag die Zahl der Schüler/-innen an Einrichtungen in freier Trägerschaft
noch um 36,3 % höher. Bei abnehmenden Gesamtschülerzahlen im berufsbildenden Bereich betrug ihr Anteil
an der Gesamtschülerschaft weiterhin knapp 40 %.
Im Übergangssystem war im langjährigen Vergleich zum Schuljahr 2000/01 eine Entwicklung analog zu den
Gesamtschülerzahlen festzustellen. So reduzierte sich ihre Zahl bis zum Schuljahr 2009/10 auf 875 Schüler/innen. Seither bewegte sie sich entgegen dem allgemeinen Trend auf einem relativ stabilen Niveau zwischen
800 und 900 Teilnehmer/-innen. Im Vorjahresvergleich waren hier die stärksten Zunahmen zu verzeichnen
(+ 123 Schüler/-innen).
Tabelle 10.3
Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen 2000/01, 2004/05 und 2010/11 bis 2013/14
nach Schulart und Trägerschaft
Schulart/Schuljahr
Gesamt
2000/01
2004/05
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
25.676
26.139
22.299
20.602
19.736
18.741
18.535
16.053
13.268
10.504
9.222
8.517
8.250
8.107
972
1.091
914
776
722
658
600
Berufsfachschule
4.697
6.807
6.163
5.732
5.715
5.177
4.941
Übergangssektor*
1.323
1.457
830
883
857
843
966
Fachschule
davon:
Berufsschule
Berufsbild. Förderschule
1.336
1.772
2.020
2.255
2.303
2.281
2.244
Fachoberschule
878
1.288
1.347
1.243
1.101
1.016
1.104
Berufliches Gymnasium
387
534
521
491
521
516
573
Öffentliche Trägerschaft
20.413
18.259
14.238
12.688
11.874
11.407
11.364
16.004
13.175
10.454
9.192
8.489
8.250
8.083
543
642
594
483
426
349
315
Berufsfachschule
1.319
1.535
986
904
834
765
725
Übergangssektor*
1.107
1.224
586
588
591
588
718
Fachschule
403
478
437
406
403
377
381
Fachoberschule
650
671
660
624
610
562
569
Berufliches Gymnasium
387
534
521
491
521
516
573
5.263
7.880
8.061
7.914
7.862
7.334
7.171
49
93
50
30
28
0
24
429
449
320
293
296
309
285
3.378
5.337
5.717
4.828
4.881
4.412
4.216
Übergangssektor*
246
233
244
295
266
255
248
Fachschule
933
1.269
1.583
1.849
1.900
1.904
1.863
Fachoberschule
228
499
687
619
491
454
535
davon:
Berufsschule
Berufsbild. Förderschule
Freie Trägerschaft
davon:
Berufsschule
Berufsbild. Förderschule
Berufsfachschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
* inkl. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme (BvB), Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten (VkbA),
Berufsvorbereitungsjahr Förderschule (FBVJ)
Sozialreport Leipzig 2014
Die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den berufsbildenden Schulen stieg seit dem
Schuljahr 2000/01 stetig an. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2012/13, hier sank ihre Zahl geringfügig. Im
Sozialreport Leipzig 2015
115
gleichen Zeitraum stieg der Anteil im von unter 0,4 % auf 4,6 % im Schuljahr 2014/15 an. Ihr Anteil lag weiterhin weit unter dem Durchschnitt der allgemeinbildenden Schulen und ihrem Anteil an der altersgleichen Bevölkerung. Unterdurchschnittliche Werte gab es vor allem an Berufsschulen, an berufsbildenden Förderschulen und Berufsfachschulen. Überdurchschnittlich hohe Werte gab es an den Schularten, die alternative Wege
zur (Fach-)Hochschulreife bieten (Berufliche Gymnasien: 10,1 % und Fachoberschulen: 9,5 %) sowie die Bildungsgänge im Übergangssektor (16,3 %). Der Großteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund des
Übergangssektors besuchte hier eine Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten (VkbA) im Rahmen eines BVJ.
Tabelle 10.4
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund 2000/01 und 2009/10 bis 2014/15 an
berufsbildenden Schulen
Schuljahr
2000/01
2009/10*
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
Anzahl
111
501
590
633
624
698
846
Anteil an Schülerschaft der
berufsbildenden Schulen (in %)
0,4
2,1
2,6
3,1
3,2
3,7
4,6
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt für Jugend, Familie und Bildung
* seit dem Schuljahr 2009/10 gilt der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes
10.3
2014/15
Sozialreport Leipzig 2015
Zweiter Bildungsweg
Auf dem zweiten Bildungsweg können Erwachsene Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen nachzuholen. Abendoberschule und Abendgymnasium ermöglichen dies berufsbegleitend. An der Abendoberschule
kann in Form von Abendunterricht der (qualifizierende) Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss
und am Abendgymnasium die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Voraussetzung für den Besuch
des Abendgymnasiums ist ein Realschulabschluss (oder gleichwertiger Schulabschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Eine weitere Möglichkeit, die
allgemeine Hochschulreife zu erlangen, bietet das Kolleg an. Dies ist eine gymnasiale Schulart, an der Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufserfahrung in drei- oder
vierjährigem Vollzeitunterricht diesen Abschluss erreichen können. Für Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg standen im Schuljahr 2014/15 drei Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung.
10.3.1
Schüler/-innen an Schulen des zweiten Bildungswegs
Abb. 10.6
Entwicklung der Schülerzahlen an Schulen des zweiten Bildungswegs von 2000/01,
2005/09 und 2010/11 bis 2013/14
900
Anzahl
386
400
411
384
401
200
183
164
170
175
215
235
224
228
228
236
2005/06
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15
424
600
253
184
300
148
113
0
2000/01
Schuljahr
Leipzig-Kolleg
Abendgymnasium
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
116
Abendoberschule
Sozialreport Leipzig 2014
Sozialreport Leipzig 2015
Die Anzahl der Schüler/-innen an den drei Institutionen des zweiten Bildungswegs in Leipzig bewegt sich seit
2005/06 Jahren auf einem Niveau um 800 Schüler/-innen. Im Schuljahr 2014/15 besuchten 812 Schüler/-innen die drei Schulen, dabei lernte die Hälfte am Leipzig-Kolleg, 29,1 % besuchten die Abendoberschule und
21,6 % das Abendgymnasium. Auch die Verteilung auf die Schulen änderte sich in den letzten Jahren nicht.
Wie in den letzten Jahren lernten in den drei Einrichtungen des zweiten Bildungswegs überdurchschnittlich
viele Männer (59,7 %). Dabei zeigen sich Unterschiede bei den Anteilen: 64,8 % an der Abendoberschule,
58,3 % am Abendgymnasium und 57,4 % im Leipzig-Kolleg.
Der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den Schulen des zweiten Bildungswegs lag
2014/15 bei 12,9 %. Bis 2012/13 wuchs ihre Zahl kontinuierlich und der Wert verdoppelte sich auf 13,9 %.
Der Rückgang des Vorjahres auf 10,7 % setzte sich im Schuljahr 2014/15 nicht fort. Die einzelnen Einrichtungen zeigten im Vergleich zum Vorjahr diesbezüglich erhebliche Differenzen: Den höchsten Anteil hatte mit
27,1 % die Abendoberschule. Hier war auch das stärkste Wachstum zu verorten. Das Leipzig-Kolleg hatte
einen Anteil von 6,2 % und das Abendgymnasium 9,1 %. Wie bei der Gesamtschülerschaft der Schulen des
zweiten Bildungswegs wies das Geschlechterverhältnis eine stärkere Beteiligung der Männer (62,9 %).
10.3.2
Abschlüsse an Schulen des zweiten Bildungsweges
An den Schulen des zweiten Bildungswegs gab es im Schuljahr 2013/14 insgesamt 166 Absolventinnen und
Absolventen. Die häufigste Abschlussart war mit über 57,8% die allgemeine Hochschulreife. 27,1 % der Teilnehmer/-innen schlossen die Schule mit einem Realschulabschluss ab. 15,1 % erlangten einen Hauptschulabschluss. Anteilig und auch absolut nahm der Hauptschulabschluss 2014 eine stärkere Rolle als in den Vorjahren ein. Frauen stellten 2014 mit 42,8 % die Minderheit des Absolventenjahrgangs, damit spiegelte sich
hier die gesamte Zusammensetzung der Schülerschaft. Während das Verhältnis mit 45,8 % bei den allgemeinen Hochschulreifen am ausgeglichensten war, stellten Frauen mit 37,8 % an den Realschulabschlüssen
und 40,0 % an den Hauptschulabschlüssen den deutlich kleineren Teil.
2014 hatten lediglich 20 Absolventinnen und Absolventen einen Migrationshintergrund, das entsprach einem
Anteil von 12,0%. Sie stellten fast ein Viertel der Hauptschulabschlüsse und knapp ein Fünftel der Realschulabschlüssen (17,8 %), waren aber an den allgemeinen Hochschulreifen (6,3 %) seltener vertreten. Jedes
Jahr muss von einer nicht unerheblichen Quote von Abbrecher/-innen ausgegangen werden. Etwa ein Drittel
eines Jahrgangs verlässt die Schule vor Erreichen eines Abschlusses. Besonders hoch ist die Quote am
Abendgymnasium und an der Abendoberschule. Aufgrund der Datenlage und -beschaffenheit können keine
weiteren Aussagen über das genaue Ausmaß oder den Verbleib getroffen werden.
Abb. 10.7
Abschlüsse an Schulen des zweiten Bildungswegs 2005 bis 2014
250
Anzahl
200
108
150
127
118
123
110
122
85
110
100
96
49
45
100
68
50
0
51
15
2005
38
2006
65
47
52
48
60
45
23
22
18
17
18
22
17
25
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
allgemeine Hochschulreife
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2015
Realschulabschluss
Hauptschulabschluss
Sozialreport Leipzig 2015
117
11.
Gesundheit
Zusammenfassung
In den Suchtberatungsstellen werden in erster Linie Menschen mit abhängigem Alkohol- und/oder illegalem
Drogenkonsum betreut. Im Jahr 2014 nahmen 4.179 Menschen die Angebote von Beratungsstellen an. 608
Personen darunter konsumierten Metamphetamin (Hauptsubstanz „Crystal“), das sind fast 30 % mehr Klientinnen und Klienten mit dieser Diagnose als 2013. Problematisch sind die Auswirkungen der Abhängigkeit
von verschiedenen Substanzen (Polytoxikomanie) und die Folgen psychiatrischer Begleiterkrankungen.
In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem Sozialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die
psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwelliger Anlaufpunkt ca. 1.700 chronisch psychisch kranke Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2014 ca. 2.000 psychisch kranke Menschen.
Im Jahr 2014 wurden 152 Anfragen an das Projekt „Familienhebammen“ gerichtet. In 82 % der Fälle wurde
den Familien die Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten, was eine leichte Steigerung (2 %)
im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Bezüglich des Teilkapitels Kindergesundheit wird auf die „Daten und Fakten zur Kindergesundheit in der
Stadt Leipzig 2015“ verwiesen.
11.1
Suchthilfe
11.1.1
Suchtberatungsstellen
Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, welche die sieben Leipziger Suchtberatungsstellen besuchten, betrug
4.179, davon waren 3.683 selbst betroffen. Am häufigsten kamen Menschen mit Alkoholproblemen in die Beratungsstellen (1.955). Leicht gestiegen ist die Zahl der Menschen mit Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit
(1.495), die 2014 Hilfe in den Suchtberatungsstellen suchten. Darunter befanden sich 608 Klientinnen und
Klienten, die wegen der Hauptdiagnose Stimulanzienabhängigkeit in die Beratung kamen, darunter 585 Mal
die Substanz Methaphetamin („Crystal“) . Außerdem wurde 613 Menschen mit der Hauptdiagnosen Opioidabhängigkeit, 255 mit Cannabisabhängigkeit und 107 mit der Diagnose Glücksspielsucht beraten und behandelt.
Anzahl der Betreuten im Jahresvergleich 2005 bis 2014
4.179
3.683
3.641
4.062
4.160
4.004
3.643
3.000
3.538
3.500
4.063
4.000
3.593
4.500
4.594
5.000
4.092
500
1.495
1.955
1.429
1.971
1.427
1.994
1.334
1.000
2.023
1.500
1.338
2.000
2.112
2.429
2.500
1.398
Anzahl der betreuten Klienten/-innen
Abb. 11.1
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Jahr
Gesamtzahl aller betreuten Klienten
darunter alkoholabhängige Klienten
Quelle: Gesundheitsamt Leipzig
118
darunter selbstbetroffene Klienten
darunter Klienten mit illegalem Drogenkonsum
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Bei einem großen Teil der selbst betroffenen Klientinnen und Klienten in Beratungsstellen wurde die berufliche Situation erfasst. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe war zum Zeitpunkt der Betreuungsaufnahme arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld II.
Etwa ein Viertel der Betroffenen kam aus eigener Initiative in die Beratungsstellen (über 24 %). An zweiter
Stelle der Vermittlungshäufigkeiten standen stationäre Einrichtungen, Fachkrankenhäuser und Ambulanzen,
gefolgt von Vermittlungen durch Angehörige und Facharztpraxen. Durch das Jobcenter Leipzig wurden
242 Klientinnen und Klienten nach SGB II, § 16 (Leistungen zur Eingliederung für Erwerbsfähige) in die
Suchtberatungsstellen vermittelt. Die Beratungsstellen leisteten in 390 Fällen psychosoziale Begleitungen bei
Patientinnen und Patienten, die in verschiedene Arztpraxen mit verschiedenen Medikamenten (d.h. Vergabe
von Drogenersatzmedikamente im Rahmen einer Substitutionstherapie) behandelt wurden.
Abb. 11.2
Anzahl der Klientinnen und Klienten mit den Diagnosen Abhängigkeit von Alkohol und
illegalen Drogen 2014 nach Altersgruppen
900
Anzahl der Personen
800
718
700
630
600
509
500
422
400
383
261
300
171
200
100
3
3
1
10
6
39
127
118
34
13
1
0
unter 14
14-18
18-21
21-25
25-30
30-40
40-50
50-60
über 60
Alter
Alkohol
illegale Drogen
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2015
Alkoholabhängige Klientinnen und Klienten in den Beratungsstellen sind durchschnittlich zwischen Mitte 30
bis Mitte 60 Jahre alt, drogenabhängige Klientinnen und Klienten sind hingegen jünger und häufig zwischen
25 und 40 Jahre alt.
11.1.2
Ambulante und stationäre Wohnangebote für suchtkranke Menschen
„Drogenfreie Wohngemeinschaften“ der SZL Suchtzentrum gGmbH
Die „Drogenfreien Wohngemeinschaften“ sind ein geschütztes Wohnangebot für abstinent lebende drogenabhängige Menschen. 2014 wurden 142 Klienten betreut und behandelt. In der Regel erfolgt die Aufnahme
direkt nach regulärer Beendigung einer stationären Rehabilitationsbehandlung (Entwöhnungsbehandlung)
oder aus den Kliniken für Forensische Psychiatrie (Maßregelvollzüge). Es wird ein Wohn- und Betreuungsangebot für drogenabhängige Mütter mit ihren Kindern (Mutter-Kind-Wohnen) vorgehalten. Die Betreuung erfolgt in enger Kooperation mit den flankierenden spezifischen Angeboten (Familienhilfe).
Betreutes Wohnen – Alkoholbereich der SZL Suchtzentrum gGmbH
Mit der Weiterentwicklung des Netzwerkes zur Versorgung alkoholkranker und/oder wohnungsloser Menschen auf ca. 120 Plätze konnten 2014 im betreuten Wohnen weitere 174 alkoholkranke Klientinnen und Klienten versorgt werden. Die Schaffung von schwellenfreien Zugängen zu betreutem Wohnen durch die enge
Verknüpfung Tagestreff, betreutes Wohnen und dem Streetworkprojekt nahm eine zentrale Rolle ein.
Wohnprojekt „Domizil“ der SZL Suchtzentrum gGmbH
Das Wohnangebot Domizil besteht für 35 chronisch mehrfach beeinträchtigte alkoholabhängige Männer, die
noch nicht bereit bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihren Alkoholmissbrauch einzuschränken. Daneben wer-
Sozialreport Leipzig 2015
119
den existenzsichernde Maßnahmen und lebenspraktische Hilfen angeboten. 2014 wurden 46 Personen betreut.
Wohn- und Nachbarschaftsprojekt „Funke“ des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V.
Das Wohn- und Nachbarschaftsprojekt „Funke“ konnte 2014 in Kooperation mit der LWB GmbH erfolgreich
weitergeführt werden. Häufig wird die Betreuung in Form des klassischen ambulant betreuten Wohnens in einer eigenen Wohnung fortgeführt, teilweise auch in stationäre Wohnprojekte und Heime vermittelt. Es wurden im Jahr 2014 in 12 zur Verfügung stehenden Wohnungen 16 Klienten betreut.
Ambulant betreutes Wohnen für alkohol- und/oder medikamentenabhängige Männer und Frauen des
Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V.
In diesem Wohnangebot wurden im Jahr 2014 insgesamt 88 Klientinnen und Klienten (Vorjahr: 82) betreut.
Wohnprojekt "Haus Alt-Schönefeld" des Zentrums für Drogenhilfe, Städtisches Klinikum „St. Georg“
Leipzig
Im Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ mit 35 Plätzen leben wohnungslose, chronisch mehrfachgeschädigte
alkoholkranke Männer mit aktuellem Alkoholkonsum. Das Wohnhaus stellt ein „niedrigschwelliges Angebot“
dar. Die Einweisung erfolgt über das Sozialamt, Abteilung Wohnungslosenhilfe. Die Plätze des Wohnhauses
waren 2014 voll ausgelastet.
Notschlafstelle der Suchtberatungs- und -behandlungsstelle „Alternative I“ des Zentrums für
Drogenhilfe, Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Die Notschlafstelle und das Motivationswohnen der „Alternative I“ als Angebot der Lebens - und Überlebenshilfe richtet sich an obdachlose und im Szenebereich lebende Menschen, die von illegalen Drogen abhängig
sind. Die Notschlafstelle wird konzeptionell in Stufen unterteilt, wobei Klienten und Klientinnen mit einer Motivation zur Veränderung und Bereitschaft zur Behandlung ihrer Suchterkrankung in den Motivationsbereich
(„Motivationswohnen“) wechseln.
Im Jahr 2014 war die Notschlafstelle mit 3.965 Übernachtungen über die Kapazitätsgrenze ausgelastet (128
Übernachtungen mehr als im Vergleichszeitraum 2013). Diese überaus hohe Auslastung der Notschlafstelle
war durch eine geringere Auslastung des Motivationswohnens möglich (2014: 85 %).
Konsummuster führen zu hoher Diskontinuität im Betreuungsprozess und erschweren die Motivationsarbeit.
Sie führen zudem häufig zu schweren psychischen Auffälligkeiten, so dass teilweise eine Aufnahme in den
Motivationsbereich erst nach vorangehender psychiatrischer Behandlung möglich wird.
Alle betreuten Wohnformen und Notschlafstellen für suchtkranke Menschen werden zwischen den Trägern
der Einrichtungen und den Kostenträgern verhandelt und bedarfsabhängig bestätigt oder erweitert.
11.2
Psychiatrie
Die psychiatrische Versorgung in Leipzig ist in vier Bereiche (Krankenhausversorgung, komplementäre
Psychiatrie, ambulante Psychiatrie sowie Koordination und Kooperation) gegliedert, aus denen der Leipziger
Gemeindepsychiatrische Verbund gebildet wird. Dieser Verbund sichert die Versorgung psychisch kranker
Menschen in Leipzig. Traditionell sind komplementäre, ambulante Angebote und psychiatrische Krankenhäuser gut miteinander verzahnt und mit regionaler Verantwortung versehen (Sektorisierung und Regionalisierung).
Als eine Besonderheit der Stadt Leipzig kann dabei die regionale Verantwortung der Träger der komplementären Versorgung angesehen werden, die ein stadtweites sozialräumliches Versorgungsangebot sichern soll.
120
Sozialreport Leipzig 2015
Karte 11.1
Regionalisierung der komplementären Psychiatrie 2014
Versorgungsgebiete der psychiatrischen
Versorgung 2013
Altwest, Südwest- Das Boot gGmbH
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
Lützschena
-Stahmeln
Ost, Südost- Verein zur Wiedereingliederung psychosozial
-geschädigter
Menschen e.V.
PlaußigPortitz
Thekla
Mockau-Nord
Nordwest, Nord, Mitte- Diakonisches
Werk u. Innere Mission Leipzig e.V.
GohlisNord
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Möckern
MockauGohlisSüd
Mitte Eutritzsch
Gohlis-Süd
Schönefeld
Ost
Heiterblick
SchönefeldZentrumAbtnaundorf
Leutzsch
Nord
Paunsdorf
ZentrumSellerhausen
Nordwest
ZentrumStünz
1
2
Ost
Burghausen
Altlindenau Zentrum- Zentrum
Rückmarsdorf
Engelsdorf
AngerNeulindenau
West
Crottendorf
Lindenau
ZentrumReudnitzSchönau
Mölkau
Süd
Thonberg
Miltitz
Plagwitz
GrünauGrünauSchleußigSüdvorstadt ZentrumBaalsdorf
Nord Grünau- Ost
Stötteritz
Südost
Mitte
Kleinzschocher
Grünau-Siedlung
Marien
LausenConnewitz
brunn
Grünau
Holzhausen
Probstheida
Nordost - Stadt Leipzig u.
EB Behindertenhilfe
West - Trägerwerk Soziale Dienste
i.S. gGmbH
AlthenKleinpösna
Lößnig
Großzschocher
Dölitz- Dösen
Knautkleeberg
Knauthain
Meusdorf
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
Stadtgrenze
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
Ortsteil
Hartmannsdorf
Knautnaundorf
Kilometer
0
4
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2014
11.2.1
Leistungs- und Versorgungsübersicht
Den Schwerpunkt der städtischen Versorgung gemäß Leipziger Psychiatrieplanung sowie dem Sächsischen
Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bilden vorsorgende, nachsorgende, begleitende und weiterführende Hilfen für chronisch psychisch kranke Menschen, bei
denen krankheitsbedingt eine längerfristige Unterstützung notwendig wird. In kommunaler Verantwortung
werden insbesondere die psychosozialen Gemeindezentren und der Sozialpsychiatrische Dienst gesehen.
Tabelle 11.11 Leistungs- und Versorgungsübersicht Psychiatrie 2010 bis 2014 der Stadt Leipzig
Versorgungsbereich
Anzahl der Klientinnen und Klienten
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Komplementäre Versorgung (6 Vereine, 1 städtischer Träger)
Psychosoziale Gemeindezentren
873
1.481
1.427
1.359
1.641
1.707
Ambulant betreutes Wohnen
286
427
435
488
569
618
60
203
190
199
181
189
970
366
375
441
449
417
15.951
17.045
16.865
16.862
17.221
17.858
1.816
2.027
1.919
1.957
1.942
2.062
113
109
126
131
115
109
Heimbetreuung mit Außenwohnbereich
Ambulante Versorgung (nur Verbund Gemeindenahe
Psychiatrie)
Tagesklinik
Psychiatrische Institutsambulanz
Sozialpsychiatrischer Dienst
Einweisungen nach SächsPsychKG
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
121
Die Leistungs- und Versorgungsübersicht zeigt die Klientenzahlen für das Jahr 2014 im Vergleich zu den
Jahren 2012 und 2013 in den beiden Hauptbereichen komplementäre und ambulante Versorgung. In der Institutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie erfolgten 2014 durch eine stabilere ärztliche Besetzung der Ambulanz mehr Behandlungen als in den Vorjahren. Der Sozialpsychiatrische Dienst dieser Einrichtung hat im Jahr 2014 mit 2.062 psychisch kranken Menschen mehr Klienten erreicht als in den Vorjahren. Die Psychosozialen Gemeindezentren wurden 2014 von 1.707 Klienten aufgesucht. Die Gemeindezentren betreuten täglich (viele davon auch an Wochenenden und Feiertagen) im Durchschnitt 200 Personen.
Den dort angebotenen lebensnahen Hilfen zur Tagesstrukturierung, Betreuung und Beratung kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie bilden das Zentrum der komplementären Hilfeangebote und sind so strukturiert,
dass Menschen mit psychischen Störungen möglichst wenig auf institutionelle Angebote zurückgreifen müssen.
Im Bereich der Heimbetreuung bleibt die Platzzahl mit 96 Plätzen in Leipzig konstant. Nur die Platzzahl im
Außenwohnbereich ist in den letzten Jahren – auf 72 Plätze – angestiegen, so dass 168 stationäre Plätze
vorgehalten wurden. Die in etwa konstante Klientenzahl (2014: 189 Klienten, 2013: 181 Klienten – bei gleichbleibendem Platzangebot von 173) verweist darauf, dass im Berichtsjahr weniger Klienten zwischen den Hilfeformen gewechselt haben, als in den Vorjahren. Im Bereich ambulant betreutes Wohnen stieg sowohl die
Platz- (2013: 486; 2014: 506) als auch die Klientenzahl (2013: 569; 2014: 618) weiter an und zeigt, dass der
Bedarf in diesem Bereich weiter ungebrochen ansteigt, immer mehr psychisch kranke Menschen auf diese
Hilfen angewiesen sind und zugleich diese Hilfeform dem Unterstützungsbedarf der Klienten (ambulant, in
der eigenen Wohnung) am ehesten gerecht wird.
Karte 11.2
Standorte des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie 2014
Standorte des Verbundes Gemeindenahe
Psychiatrie 2013
1
Eitingonstraße 12, 04105 Leipzig
(Standort Nord-West, Nord, Mitte)
Tel. 0341 35534400, Fax 0341 35534451
2
Kieler Straße 65, 04357 Leipzig
(Standort Nord-Ost)
Tel. 0341 2318930, Fax 0341 23189322
3
Schönbachstraße 2, 04299 Leipzig
(Standort Ost/Süd-Ost/Süd)
Tel. 0341 8692060, Fax 0341 86920650
4
Friesenstraße 8, 04177 Leipzig
(Standort Südwest/Alt-West)
Tel. 0341 4442220, Fax 0341 4442223
5
Potschkaustraße 50, 04209 Leipzig
(Standort Grünau)
Tel. 0341 4153890, Fax 0341 41538950
Seehausen
Lindentha
l
PlaußigPortitz
Wiederitzsch
Mockau-Nord Thekla
LützschenaStahmeln
GohlisNord
Möckern
Wahren
BöhlitzEhrenberg
Leutzsch
2
MockauGohlisSüd
Mitte Eutritzsch
SchönefeldGohlis-Süd
Zentrum- SchönefeldOst
Nord Abtnaundorf
Heiterblick
1
Paunsdorf
Sellerhausen
ZentrumZentrumAltlindena Nordwest
1
2 - Stünz
Ost
Burghausen
u
Zentrum
ZentrumRückmarsdorf
Engelsdorf
AngerNeulindena
West
Crottendorf
u
ZentrumLindena
ReudnitzSchönau
Mölkau
Süd
u
Thonberg
Miltitz
Plagwitz
GrünauGrünauBaalsdorf
SchleußigSüdvorstadtZentrumNord Grünau- Ost
Südost
Mitte
Kleinzschoche
Stötteritz
Grünaur
MarienLausen- Siedlung
Connewitz
brunn
Grünau
Holzhause
Probstheida
n
Lößnig
Großzschocher
4
3
AlthenKleinpösn
a
5
Meusdorf
Dölitz-Dösen
Knautkleeberg
- Knauthain
1 NeustadtNeuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundor
f
Liebertwolkwit
z
Stadtgrenze
Stadtbezirk
Ortsteil
Kilometer
0
4
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2014
11.2.2
Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig
Der Sozialpsychiatrische Dienst – als kommunale Pflichtaufgabe nach SächsPsychKG – ist in Leipzig in den
Verbund Gemeindenahe Psychiatrie integriert, weshalb hoheitliche soziale Aufgaben mit Behandlungsangeboten (in Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen) verknüpft werden können. Ca. ein Viertel
der angebotenen Leistungen des Dienstes werden „aufsuchend“ erbracht. Nicht selten ist der Sozialpsychiatrische Dienst der einzige Bezugspunkt für völlig in krankheitsbedingter Isolation lebende Menschen. Schwerpunkt der Arbeitsweise des Dienstes ist die schon im Namen verankerte „Gemeindenähe“, die Leipziger Bür-
122
Sozialreport Leipzig 2015
gerinnen und Bürgern weite Wege erspart. Die Standorte des Verbundes sind so verteilt, dass in jedem
Stadtgebiet ein Angebot gut erreichbar ist (vgl. Karte zu den Standorten des Sozialpsychiatrischen Dienstes).
In der Mehrzahl werden im Leipziger Sozialpsychiatrischen Dienst chronisch psychisch kranke Menschen, die
schwere Erkrankungen wie Schizophrenie, schizotype, wahnhafte bzw. affektive Störungen und schwere Persönlichkeitsstörungen haben, betreut und begleitet. Fast alle Klientinnen und Klienten leben in einer eigenen
Wohnung, 50 % leben allein und werden – wegen der Gefahr der Isolierung – auch oft zu Hause betreut oder
in tagesstrukturierende Angebote integriert.
Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit des Dienstes bildet die Betreuung junger Menschen von 17 bis 27
Jahre. 2014 wurden stadtweit 169 Klientinnen und Klienten dieser Altersgruppe betreut (2013: 187). Neben
der Sicherung einer stabilen therapeutischen Begleitung ist immer auch der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sehr hoch. Dies zeigt sich nicht zuletzt am hohen Anteil junger Menschen, die arbeitslos sind (2014: 69 %).
11.2.3
Ausgewählte Schwerpunkte der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit im Bereich
Psychiatrie
In der ambulanten und komplementären Versorgung setzt die Stadt – wegen der Bedeutung der Partizipation
für Betroffene und Angehörige – Schwerpunkte bei der Selbsthilfe- und Angehörigenarbeit. Hierzu zählt auch
das Psychoseseminar, dessen Ausstrahlung inzwischen weit über die Stadt Leipzig hinausgeht.
11.2.3.1
Selbsthilfe
Eine besondere Bedeutung in der psychiatrischen Versorgung kommt der Selbsthilfe zu. Ohne diese Angebote ist eine gute und moderne ambulante Nachsorge nicht möglich. Insgesamt 65 Selbsthilfegruppen wurden 2014 im Bereich Psychiatrie durch die Stadt Leipzig und vom Land gefördert.
11.2.3.2
Betroffenen- und Angehörigenbeteiligung
Betroffene und Angehörige werden in alle wesentlichen Bereiche der psychiatrischen Versorgung aktiv einbezogen. Im wichtigsten Fachgremium der Stadt, dem Psychiatriebeirat, sind Betroffene und Angehörige aktiv
beteiligt.
Eine Besonderheit der Leipziger Versorgung ist, dass sich aus der Selbsthilfe heraus zwei Vereine gegründet
haben, Durchblick e. V. für Psychiatrieerfahrene und WEGE e. V. für Angehörige, die mittlerweile unverzichtbare Anteile in der komplementären Versorgung übernehmen.
Partizipative Arbeit zeigt sich auch in den regelmäßig stattfindenden Hausversammlungen in den Gemeindezentren. Dabei treffen sich die Nutzer der Einrichtungen und nehmen Einfluss auf die Ausgestaltung der Angebote. 2014 fanden über 100 Hausversammlungen statt, an denen sich jeweils 15 bis 20 Nutzer beteiligten.
In vielen Fällen werden auch Angehörige in diese Arbeit einbezogen. Angehörige von psychisch erkrankten
Menschen haben oft einen guten Einfluss auf mögliche Behandlungserfolge, andererseits benötigen sie Entlastung und Unterstützung. Wachsende Bedeutung kommt dabei dem Leipziger Psychoseseminar, einem
„Trialog“ zwischen Mitarbeitern der Psychiatrie, Angehörigen und Betroffenen, zu. Er trägt dazu bei, Vorurteile
zwischen allen Beteiligten abzubauen und ein besseres gegenseitiges Verständnis zu fördern. Am Psychoseseminar nehmen mehr als 30 Personen teil.
11.3
Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Vielzahl von Aufgaben auf
der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)
von 1991 wahr. Zum Leistungsspektrum gehören auch Beratungs-, Versorgungs- und Hilfsangebote für die
Leipzigerinnen und Leipziger, von denen einige exemplarisch aufgeführt werden.
11.3.1
Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 19) bietet das Gesundheitsamt bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen an. Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle bilden
die anonyme, individuelle Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, verbunden
mit dem Angebot eines HIV-Testes. Untersuchungsangebote auf sexuell übertragbare Krankheiten zielen vor
Sozialreport Leipzig 2015
123
allem auf besonders gefährdete Gruppen (Männer, die Sex mit Männern haben und Personen in der Sexarbeit). Die aufsuchende Sozialarbeit im Bereich Prostitution bietet ein zusätzliches, besonders niedrigschwelliges Präventionsangebot für diese Gruppe.
Tabelle 11.12 Leistungen der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS
von 2005 bis 2014
2005
2010
2011
2012
2013
2014
Beratungen
3.594
4.206
4.411
4.601
4.900
4.938
Untersuchungen/Diagnostik
2.588
2.779
2.853
2.732
2.904
2.777
HIV-Tests
1.907
2.203
2.270
2.158
2.225
2.337
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2015
Die Zahl der Beratungen nahm in den vergangen Jahren kontinuierlich zu. Die Anzahl der Untersuchungen
auf sexuell übertragbare Krankheiten und HIV-Testungen bleibt trotz jährlicher Schwankungen auf einem
ähnlichen Niveau.
11.3.2
Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle (SKIS)
Selbsthilfegruppen und -vereine sind für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung, um Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Probleme besser bewältigen zu können. Informationen bekommen, andere Lösungen und neue Ideen finden, Unterstützung und Hilfe erhalten, sich gegenseitig beistehen, sich engagieren, neue Menschen kennen lernen - das macht Selbsthilfe aus.
Leipzig verfügt mittlerweile über etwa 300 Selbsthilfegruppen und -vereine zu vielen sozialen und gesundheitsbezogenen Themen. Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten nutzen deren Erfahrungswissen.
Sie lernen in der Selbsthilfe wieder aktiv mit Problemen und Belastungen umzugehen und mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Vorwiegend wenden sich Betroffene selbst mit ihren Anliegen an die SKIS. Aber auch Angehörige, behandelnde Ärzte und Psychotherapeuten oder medizinische und soziale Einrichtungen informieren sich über die
Selbsthilfeangebote in Leipzig.
Neben der Beratung und Vermittlung von Hilfesuchenden nimmt die Unterstützung von Gründungsinitiativen
und bestehenden Selbsthilfegruppen breiten Raum ein. Von der Raumsuche, über das Bekanntmachen in
der Öffentlichkeit bis zu Weiterbildungen zur besseren Bewältigung des ehrenamtlichen Engagements wird
das Angebot der SKIS intensiv in Anspruch genommen.
Tabelle 11.13 Ausgewählte Leistungen der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle 2010 bis 2014
2010
Kontakte
2011
2012
2013
2014
904
1.052
1.664
1.752
1.660
320
291
561
711
705
Beratungen
541
458
874
852
663
Vermittlung
475
517
1.038
1.311
1.283
364
344
653
668
649
darunter
mit Selbsthilfegruppen
darunter
in Selbsthilfegruppen
Quelle: Gesundheitsamt
11.3.3
Sozialreport Leipzig 2015
Schwangeren- und Familienberatung
Die Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist eine von sieben in der Stadt Leipzig. Die anderen sechs befinden sich in freier Trägerschaft.
Das Beratungsangebot der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle umfasst sowohl Beratung im
Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB i.V. §§ 5 u. 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (mit Beratungs-
124
Sozialreport Leipzig 2015
schein), als auch Beratung, Information und ggf. Begleitung während und nach der Schwangerschaft nach
§ 2 SchKG. Dabei sind die wichtigsten Themen finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und
der Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Leistungen nach dem SGB II), finanzielle Hilfen bei der Erstausstattung für das Kind, Fragen zu Pränataldiagnostik und zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in die Elternrolle einzufinden. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Einzel- und Paarberatung in Lebenssituationen an,
wo die eigenen Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr ausreichen.
Im Jahr 2014 wurden 770 Klientinnen beraten. Da im Bereich Schwangerschaftsberatung viele Frauen komplexe Problemlagen haben, werden diese im Lauf der Schwangerschaft und der Nachsorge mehrfach beraten. Insgesamt wurden im Jahr 2014 somit 1.174 Beratungen durchgeführt.
Tabelle 11.14 Leistungen der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle 2005 bis 2014
2005
Beratungsfälle
darunter Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle
2010
2011
2012
2014
1.307
589
678
632
682
770
285
320
319
309
351
362
Quelle: Gesundheitsamt
11.3.4
2013
Sozialreport Leipzig 2015
Familienhebammen
Im Jahr 2014 wurden 152 Anfragen an das Projekt „Familienhebammen“ gerichtet. In 82,0 % der Fälle wurde
den Familien die Unterstützung durch die Familienhebammen angeboten, was eine leichte Steigerung um
(2,0 %) im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
Die Anfragen wurden sowohl den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe (ASD 26,0 %, PAAT 5,0 %),
den Schwangerschaftskonfliktberatungen (10 %), Vertretern des Gesundheitswesen (14,0 %) als auch von
der Zielgruppe selbst und deren Angehörigen (45,0 %) gestellt. Das Selbstmeldeverhalten der Familien direkt
an das Projekt hat sich 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 13,0% erhöht.
Wie auch im Jahr 2013 wurden Familienhebammen besonders häufig bei Familien im Leipziger Osten und
Westen eingesetzt.
Tabelle 11.5
Anfragen und Begleitung durch Familienhebammen 2013 und 2014
2. Halbjahr 2013
2014
Anfragen
79
152
Familienbegleitung
63
125
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
125
12.
Kommunaler Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern
Zusammenfassung
Im Planjahr 2015 waren für Aufwendungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Sozialamt und Gesundheitsamt 830,6 Mio. € vorgesehen. Das sind 57 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig.
Die Aufwendungen sind im Vergleich zu 2014 weiter gestiegen. Dies geht vor allem auf steigende Ausgaben
für den Bereich der Kindertageseinrichtungen aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und eine wachsende
Inanspruchnahme durch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zurück.
Der kostenintensivste Aufgabenbereich sind die Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege mit der Übernahme der Elternbeiträge. Dafür wurden 2015 im Ergebnishaushalt 246,9 Mio. € bereitgestellt. Das Aufgabenfeld Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II verzeichnete im Haushaltsplan 2015 die zweithöchsten
Aufwendungen in Höhe von 184,0 Mio. €.
Für Schulträgeraufgaben wurden im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 78,7 Mio. € eingeplant.
Im Jahr 2014 wurden für Aufgaben der Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitsförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Leipzig Zuwendungen in Höhe von 13 Mio. € an Vereine und Verbände bewilligt.
12.1
Aufwendungen17 für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der
Stadt Leipzig
Für das Haushaltsjahr 2015 wurden in der Stadt Leipzig 830,6 Mio. € für sozialpolitische Aufgaben bereitgestellt. Das entspricht 57 % des Gesamthaushaltes der Stadt.
100
57%
830,6
60%
50%
631,8
733,5
683,3
688,6
536,3
40%
246,9
204,4
30%
219,2
622,3
161,6
76,7
200
490,8
400
381,0
Mio. €
500
105,7
584,6
600
491,7
39%
190,1
700
300
50%
50%
800
53%
51%
672,1
54%
765,6
900
20%
10%
0
0%
2000
2005
2010
2012
vorl. RE 2013 vorl. RE 2014
Plan 2015
Haushaltsjahre
Aufw endunen für sozialpolitische Aufgaben
darunter Aufw endungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernahme von Elternbeiträgen
Sonstige Aufw endungen
Anteil Aufw and für sozialpolitische Aufgaben
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Anteil Aufwand für sozialpolitische Aufgaben
Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt
der Stadt Leipzig
710,7
Abb. 12.1
Sozialreport Leipzig 2015
Seit dem Jahr 2000 sind die Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben (vor allem Kindertagesbetreuung
und Grundsicherung nach SGB II) entsprechend dem Bevölkerungswachstum der Stadt gestiegen (plus
449,6 Mio. €). Für die Kindertagesbetreuung haben sich die Aufwendungen verdreifacht. Dagegen sind die
sonstigen städtischen Aufwendungen im gleichen Zeitraum nur um 47,2 Mio. € gestiegen.
Im Haushaltsplan 2015 wurden gegenüber dem voraussichtlichem Rechnungsergebnis 2014 (RE 2014) für
sozialpolitische Aufgaben 65 Mio. € mehr bereitgestellt. Die sonstigen städtischen Mittel erfuhren 2015 eine
Kürzung in Höhe von 40,3 Mio. €.
17
Der Haushalt der Stadt Leipzig teilt sich in einen Finanz- und einen Investionshaushalt. Im Finanzhaushalt der Stadt Leipzig werden
Geldzugänge als Erträge und Geldabgänge als Aufwendungen bezeichnet. Im Investitionshaushalt werden Zugänge als Einzahlungen
und Abgänge als Auszahlungen bezeichnet.
126
Sozialreport Leipzig 2015
Die mit Abstand höchsten Aufwendungen sind wie in den vergangenen Jahren in dem Aufgabenfeld Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge und in dem Aufgabenfeld Grundsicherung
nach den Sozialgesetzbuch (SGB) II zu verzeichnen.
Abb. 12.2
Aufwendungen 2013 bis 2015 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder
300
vorl. RE 2013
150
vorl. RE 2014
Plan 2015
183,7
183,8
184,0
200
204,4
219,2
246,9
13,6
13,9
15,0
17,8
17,4
19,5
12,9
18,1
33,0
62,6
61,9
66,7
64,1
68,4
73,0
50
62,7
70,4
76,9
100
76,5
77,3
78,7
Aufwendungen in Mio. €
250
0
Kindertages- Grundeinrichtungen, sicherung
Kindertages- nach SGB II
pf lege,
Übernahme
v on Elternbeiträgen
Schulträger- Erzieherische Leistungen
Umlage
Leistungen
auf gaben
Hilf en
nach SGB XII Kommunaler
f ür Asy lbeSozialv erband werber
Sachsen
Jugendarbeit, Öf f entlicher
Jugendsozial- Gesundheitsarbeit, Kinder- dienst
u. Jugendschutz
Aufgabenfelder
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialreport Leipzig 2015
Die wachsenden Ausgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge sind hauptsächlich auf die steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder zurückzuführen. Im Planjahr
2015 wird somit für diesen Aufgabenbereich mit einer weiteren Erhöhung von 27,7 Mio. € gegenüber dem
voraussichtlichem Rechnungsergebnis 2014 gerechnet. Tariferhöhungen und Preissteigerungen wirken sich
ebenfalls erhöhend auf die Kosten in diesem Leistungsbereich aus. Auch die erhöhten Aufwendungen in den
Bereichen Schulträgeraufgaben und Erzieherische Hilfen sind durch die Zunahme der Schülerzahlen und Hilfefälle zu begründen. Die Leistungen für Asylbewerber werden sich lt. Haushaltsplan 2015 fast verdoppeln,
was auf die deutlich gestiegene Zahl der aufgenommenen Personen zurückzuführen ist. Bei der Planung der
Aufwendungen für die Leistungen nach SGB XII für das Haushaltsjahr 2015 wurde von einer Steigerung von
4,6 Mio. €, wie in den Vorjahren, ausgegangen.
Der Zuschuss sind die Aufwendungen gemindert um die Erträge und stellt die eigentliche Belastung der Stadt
dar. Insgesamt betrug der geplante Zuschuss im Jahr 2015 für die Ämter des Dezernates Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule 556,9 Mio. €. Das war ein Anstieg von 26,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Davon
betrafen allein 15,0 Mio. € den Bereich Kindertagesstätten. Auch in anderen Leistungsbereichen wurde von
einer Erhöhung des Zuschusses ausgegangen. Dagegen ergab sich bei der Grundsicherung nach SGB II gegenüber dem Vorjahr ein geringer Zuschuss von fast 10 Mio. €. Grund dafür sind hauptsächlich die erhöhten
Erträge aus der Umsetzung der Revision nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II im Rahmen der Bundesbeteiligungsquote für das Bildungs- und Teilhabepaket des Jahres 2012.
Der Bund erhob gegenüber dem Freistaat Sachsen einen Rückforderungsanspruch für Bildung und Teilhabe
in Höhe von insgesamt 18,72 Mio. €, der in drei Teilbeträgen von je 6,2 Mio. € in 2014 verrechnet wurde. Für
die Stadt Leipzig wurde ein Rückforderungsanspruch des Bundes aus 2012 in Höhe von 4.5 Mio. € festgelegt. Am 10. März 2015 hat das Bundessozialgericht der Klage der Länder gegen die Aufrechnung stattgegeben (Az.: B 1 AS 1/14 KL). Demnach erhielt die Stadt Leipzig in Umsetzung des o.g. Urteils den im Jahr 2014
einbehaltenen Betrag in Höhe von 4,5 Mio. € zuzüglich Zinsen 0,1 Mio. € zurück.
Sozialreport Leipzig 2015
127
Abb. 12.3
Zuschuss 2013 bis 2015 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder
100
vorl. RE 2014
Plan 2015
14,3
14,7
16,5
20
0
Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespf lege,
Übernahme
v on Elternbeiträgen
GrundErzieherische Schulträger- Umlage
Leistungen
sicherung
Hilf en
auf gaben
Kommunaler nach SGB XII
nach SGB II
Sozialv erband
Sachsen
Jugendarbeit, Öf f entlicher
Jugendsozial- Gesundheitsarbeit, Kinder- dienst
u. Jugendschutz
Leistungen
f ür Asy lbewerber
Aufgabenfelder
Sozialreport Leipzig 2015
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
12.2
7,2
10,1
11,2
40
11,2
11,3
12,4
47,9
42,9
46,8
67,7
68,2
70,5
60
62,6
61,9
66,7
80
57,9
65,6
72,0
Zuschuss in Mio. €
120
vorl. RE 2013
117,3
124,5
114,7
140
123,3
132,2
147,1
160
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Abb. 12.4
Entwicklung der Erträge, Aufwendungen und des Zuschusses für
Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege einschließlich der Übernahme von
Elternbeiträgen 2000 bis 2015
219,2
204,4
147,1
132,2
123,3
109,5
87,05
81,14
80,6
99,81
88,8
72,9
53,8
51,9
35,4
41,3
50
105,7
100
76,7
Mio. €
150
190,1
161,6
200
246,9
250
0
2000
2005
2010
2012
vorl. RE 2013
vorl. RE 2014
Plan 2015
Haushaltsjahre
Erträge
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
128
Aufw endungen
Zuschuss
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Die Erträge im Bereich Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege setzen sich hauptsächlich aus den Landeszuschüssen und Elternbeiträgen zusammen und haben sich seit 2000 mehr als verdoppelt. Die Aufwendungen hingegen erreichen im Planjahr 2015 das Dreifache. Der Zuschuss der Stadt Leipzig in diesem Leistungsbereich wird im Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich das Vierfache von 2000 erreichen.
Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches VIII soll der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen und
in der Kindertagespflege "auf Antrag ganz oder teilweise erlassen" werden, "wenn die Belastung den Eltern
und dem Kind nicht zuzumuten ist". Das Landesgesetz "Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG" regelt im § 15, dass für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, Absenkungen vorzusehen sind. Dafür gibt die Stadt Leipzig jährlich mehrere
Millionen Euro aus.
Abb. 12.5
Entwicklung der Aufwendungen für die Übernahme der Elternbeiträge in den
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege von 2000 bis 2015
Aufwendungen in Mio. €
25
20
21,0
20,8
18,0
16,7
15
15,4
10
5
11,0
11,3
2005
2010
5,8
0
2000
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
2011
2012
Haushaltsjahr
vorl. RE 2013 vorl. RE 2014
Plan 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Mit der steigenden Anzahl der zu betreuenden Kinder erhöhen sich auch die Aufwendungen für die Übernahme der Elternbeiträge aus Ermäßigungen und Absenkungen. Ausgenommen davon war das Haushaltsjahr
2010, weil sich hier die pauschale Finanzierung des beitragsfreien "Schulvorbereitungsjahr" durch den Freistaat Sachsen auswirkte. Mit Wegfall des beitragsfreien "Schulvorbereitungsjahr" im Haushaltsjahr 2011
musste die Stadt diese Ausgaben für die Vorschulkinder wieder im Bereich der Absenkungen und Ermäßigungen selbst übernehmen.
Im Jahr 2012 wurden durch die Bundesregierung viele Aktivitäten zur Beschäftigungsförderung unterbreitet.
Eltern mit einer Weiterbildung erhalten Kinderbetreuungskosten durch das Jobcenter und werden nicht im
Rahmen der Finanzierung der Ermäßigungen der Elternbeiträge gefördert.
Mit den Förderprogrammen "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" und "Kinderbetreuungsfinanzierung
2013-2014" der Bundes- und Landesregierung konnte in der Stadt Leipzig die Platzkapazität der Kindertageseinrichtungen gesichert und weiter ausgebaut werden. Bis zum 31.12.2013 wurden aus diesen beiden Programmen 118 Maßnahmen umgesetzt. Beantragte und nicht abgerufene Fördermittel aus 2013 konnten unter Zustimmung des Fördermittelgebers ins Jahr 2014 bzw. 2015 übertragen werden.
Das Fördermittelprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018" wurde erst 2015 vom Fördermittelgeber beschlossen, so dass in 2015 keine geeigneten und förderfähigen Maßnahmen kurzfristig zur Verfügung
standen. Die Fördermittel für dieses Programm werden in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt.
Die Drittmittel wurden vorwiegend von den freien Trägern der Jugendhilfe und teilweise auch von privaten
Unternehmen bereitgestellt. Mit dem neuen Finanzierungsmodell wird ein Großteil dieser Drittmittel in den
darauffolgenden Jahren als Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Ergebnishaushalt den Betreibern
der Kindertageseinrichtungen zurückgezahlt.
Sozialreport Leipzig 2015
129
Investitionsauszahlungen in Mio. €
Abb. 12.6
Entwicklung der Investitionen für Kindertageseinrichtungen von 2012 bis 2015
(Stand 13.01.2016)
35
29,0
30
25
14,7
19,1
20
15
9,1
12,3
9,1
10
9,7
3,9
0,3
2012
vorl. RE 2013
5
5,0
11,9
3,0
2,2
2,2
5,1
2,4
0
vorl. RE 2014
voraussichtl. Ist 2015
Jahre
Drittmittel (Stadt Leipzig refinanziert diese über Betriebskosten)
Summe Kita Investitionen
Fördermittel
Eigenmittel
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Abb. 12.7
Sozialreport Leipzig 2015
Entwicklung der Aufwendungen für Erzieherische Hilfen nach SGB VIII
von 2000 bis 2015
Aufwendungen
erzieherischer Hilfen in Mio. €
70
66,5
60
60,2
50
52,6
40
30
35,4
42,5
44,1
2010
2012
32,1
20
10
0
2000
2005
vorl. RE 2013
vorl. RE 2014
Plan 2015
Haushaltsjahr
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für Erzieherische Hilfen wird vordergründig durch die Anzahl der Hilfefälle bestimmt. Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen sind weitere Einflussfaktoren.
Für das Jahr 2015 wurden 66,5 Mio. € für Aufwendungen für Erzieherische Hilfen eingeplant. Seit dem Haushaltsjahr 2000 sind diese um 87,9 % (plus 31,1 Mio. €) gestiegen. In den Jahren 2000 bis 2011 schwankten
die jährlichen Aufwendungen. Seit dem Jahr 2012 sind wegen der steigenden Hilfefälle jährlich höhere Aufwendungen zu verzeichnen.
Die Erzieherischen Hilfen beinhalten auch die Erziehungsberatungsstellen. Deren jährliche Aufwendungen
betrugen in den Jahren 2000 bis 2015 zwischen 1,8 und 2,9 Mio. €.
130
Sozialreport Leipzig 2015
12.3
Schulträgeraufgaben
Schulträgeraufgaben beinhalten die Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Schulangebotes, wie Bereitstellung von Schulen, Sicherung der erforderlichen Schulausstattung und des Unterrichtsund Schulbetriebes einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Verwaltungs- und Betriebspersonals.
Dafür wurden für 2015 78,7 Mio. € geplant.
Für Investitionen in Schulbauten, d.h. für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, aber auch für Instandhaltung, konnten seit 2008 die Mittel deutlich erhöht werden. 2009 bis 2011 wurden viele Investitionen durch
Fördermittel aus dem Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze,
Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes (Konjunkturpaket II) umgesetzt.
Im Rahmen des Schulhausbauprogramms des Freistaates Sachsen erhielt die Stadt Leipzig für Investitionen
sowie für Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte 2013 bis 2014 Zuwendungsbescheide für 59 Maßnahmen in Höhe von 32 Mio. € mit einem Bauvolumen von 82,8 Mio. €, die vereinzelt auch 2015 fortgeführt werden. Aus den EFRE18-Fördermitteln 2013, welche auch zum Schulhausbauprogramm gehören, wurden weitere sechs Baumaßnahmen an Berufsschulzentren in Höhe von 4,7 Mio. €
mit 1,9 Mio. € Förderung beschieden. Zwei weitere Fördermittelbescheide Schulische Infrastruktur mit einem
Bauvolumen in Höhe von 39,2 Mio. € mit anteilig 13,6 Mio. € Fördermitteln sowie zwei Bescheide zu Städtebaufördermitteln mit einem Bauvolumen in Höhe von 4,2 Mio. € mit anteilig 2,9 Mio. € Fördermitteln sind bis
2017 umzusetzen.
Abb. 12.8
Investitionen in Schulbau 2000 bis 2015
40
6,4
Bauinvestitionen in Schulen
in Mio. €
35
24,7
21,6
19,2
30
12,3
32,7
25
24,6
20
15
10
5
1,7
8,7
12,6
12,8
2010
2012
11,0
2,1
3,8
0
2000
2005
2013
2014
Plan 2015
Jahre
Fördermittel
Eigenmittel
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
12.4
Sozialreport Leipzig 2015
Leistungen der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II
Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II beanspruchen bei den Aufwendungen und Zuschüssen den zweithöchsten Anteil des Sozialbudget. Die Aufwendungen und der damit verbundene Zuschuss
sind u.a. durch Erhöhung der durchschnittlichen Aufwendungen pro Bedarfsgemeinschaft gegenüber 2013
von 290 € auf 294 € gestiegen, wobei die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 43.392 auf 42.772 gesunken ist.
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gemäß § 46, Abs. 6 SGB II orientiert sich an den
tatsächlichen Aufwendungen und wird maßgeblich von der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften bundesweit geprägt. Für die Planung 2014 wurde ein Bundesanteil in Höhe von 33,4 % zu Grunde gelegt. 2013 waren es 33,4 %. Am 21.08.2014 wurde die Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 verkündet. Daraus wurde für
das Jahr 2014 ein länderspezifischer Wert von 3,1 % für den Freistaat Sachsen abgeleitet. Ab dem
01.06.2014 ergab sich damit für den Freistaat Sachsen ein Beteiligungssatz des Bundes an den Leistungen
18
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Sozialreport Leipzig 2015
131
für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe von 30,7 % (Plan 33,4 % = 2,7 % weniger) und
bedeutet somit Mindererträge im Jahr 2014 von ca. 3,9 Mio. €.
Abb. 12.9
Erträge und Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem
Sozialgesetzbuch II (ohne Verwaltungsaufwendungen Jobcenter)
144,6
140
120
100
124,5
117,4
110,4
103,7
184,0
183,8
160,6
160
180,1
180
183,7
Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach SGB II in Mio. €
200
117,4
114,7
20
69,3
66,4
36,1
40
40,9
60
66,3
69,6
80
0
2005
2010
2012
vorl. RE 2013
vorl. RE 2014
Plan 2015
Jahr
Erträge
Aufw endungen
Zuschuss
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Die Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II beinhalten u.a. folgende Leistungen:
Sonstige Leistungen nach § 22 SGB II:
•
Wohnungsbeschaffungskosten
•
Umzugskosten
•
Mietkautionen
•
Mietschulden (Übernahme als Darlehen)
Einmalige Leistungen nach § 23 SGB II
•
Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
•
Erstausstattung Bekleidung einschl. Schwangerschaft und Geburt
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II
•
Betreuung minderjähriger und behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
•
Schuldnerberatung
•
psychosoziale Betreuung
•
Suchtberatung
•
Übernahme von Energie- und Mietschulden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst dabei einen Zuschuss für Schul- bzw. Mittagessen in Kindertagesstätten, Klassenfahrten (somit Verschiebung der Ausgaben für Klassenfahrten aus § 23 SGB II), eintägige
Schul- und Kindertagesstättenausflüge, Schulmaterial, Teilhabeleistungen zur Teilnahme am sozialen und
kulturellen Leben (u. a. Mitgliedsbeiträge, Teilnahme an organisierten Freizeiten) sowie bei Bedarf die Übernahme von Lernförderung oder Schülerbeförderung zur weiterführenden Schule.
132
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 12.10
Entwicklung ausgewählter einmaliger Leistungen und Leistungen für Bildung und
Teilhabe nach SGB II
2,9
Bildung und Teilhabe
2,5
Leistungen
2,3
Erstausstattung Wohnung
2,1
3,7
2,7
2,5
2,5
1,2
1,1
1,1
1,1
Erstausstattung Bekleidung
Wohnbeschaffungskosten,
Mietkautionen, Umzugskosten
0,8
0
1,1
1,0
0,5
1,6
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
Mio.€
2012
vorl. RE 2013
vorl. RE 2014
Plan 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Quelle: Sozialamt
12.5
Zuwendungen an Vereine
Abb. 12.11
Bewilligte Zuwendungen an Vereine in den Jahren 2013 und 2014
9,3
Bereiche
Jugend, Familie und Bildung
9,8
3,5
Soziales
3,3
0,3
Gesundheit
0,4
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
bewilligte Zuwendungen in Mio. €
2013
Quelle: Zuwendungeberichte der Stadt Leipzig f ür die Haushaltsjahre 2013 und 2014
2014
Sozialreport Leipzig 2015
Für sozialpolitische Aufgaben werden an Vereine Zuwendungen gemäß folgender Förderrichtlinien bewilligt:
•
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe,
•
Richtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung freier Träger und Selbsthilfegruppen der Sozialhilfe
sowie
•
Fachförderrichtlinie für das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig über die Förderung von Vereinen,
Verbänden und Selbsthilfegruppen.
2014 wurden Zuwendungen in Höhe von 13,1 Mio. € ausgereicht. Im Bereich Jugend, Familie und Bildung
werden die meisten Mittel bewilligt. Die Verringerung der Zuwendungen zum Vorjahr in diesem Bereich und
im Bereich Gesundheit resultieren aus Änderungen der Finanzierungsform. So wurden z. B. mit den Vereinen
zur Erfüllung sozialpolitischer Aufgaben Leistungsvereinbarungen getroffen anstatt diese nach Förderrichtlinien zu fördern.
Sozialreport Leipzig 2015
133
13. Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Leipzig
Zusammenfassung
Im Jahr 2015 hat die Stadt Leipzig 4.230 Asylsuchende aufgenommen und 748 unbegleitete minderjährige
Ausländer/-innen in Obhut genommen.
Die Asylsuchenden, die 2015 nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 27 verschiedenen Ländern. Die
meisten Menschen (1.568) kamen aus Syrien.
Zum 31.12.2015 waren 1.550 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r verfügten, 2.982 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung, 642 Personen über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, 5.066 geflüchtete Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis
und 1.553 über eine Niederlassungserlaubnis.
Zum 31.12.2015 gab es 5.233 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Von den Personen, die im Dezember 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, lebten 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 54 % einen eigenen Mietvertrag und 46 % lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Zum 31.12.2015 standen 4.224 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Unterkünfte sind über die Stadt verteilt. Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen standen
zum für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung
und 107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII.
An einem von der Stadt Leipzig finanzierten 200 Unterrichtsstunden umfassenden Deutsch- oder Alphabetisierungskurs an der Volkshochschule Leipzig nahmen 2015 insgesamt 624 Personen teil. 1.377 Teilnehmer/innen besuchten an der Volkshochschule einen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs.
Insgesamt 4.585 leistungsberechtigte Personen mit dem Merkmal „Asylzugangsstaaten“ wurden im Oktober
2015 durch das Jobcenter registriert. 3.976 Personen waren erwerbsfähig. Von diesen Personen verfügten
13,4 % über eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung und 15,5 % über eine akademische Ausbildung. 69,5 % verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung und 10,8 % auch nicht über einen
Schulabschluss.
Im Bereich Sport und Kultur wurden 2015 vielfältige Angebote zur Integration von Flüchtlingen unterbreitet.
Seit Beginn des Programms „Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge“ im Jahr 2014 wurden bis zum
31.12.2015 mehr als 300 Individualpatenschaften vermittelt und betreut.
13.1
Gesetzliche Grundlagen
Die Aufnahme von geflüchteten Menschen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf der Grundlage verschiedener internationaler und völkerrechtlicher Verträge sowie europarechtlicher Verordnungen und Richtlinien. Zudem ist im Artikel 16a des Grundgesetzes das Asylrecht als Grundrecht verankert. Das Flüchtlingsrecht in Deutschland wird im wesentlichen durch das Asylgesetz und das Aufenthaltsgesetz ausgestaltet. Das
Asylgesetz regelt das Asylverfahren. Das Aufenthaltsgesetz beschreibt die Grundlagen für die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die
Höhe und Form von Leistungen, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die
vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Ansonsten werden bei Bedarf Leistungen nach SGB II, III oder XII gewährt. Das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt in Sachsen die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden nach dem Asylgesetz und die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII.
13.2
Begriffsklärung
Als Oberbegriff für Menschen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, hat sich der Begriff „Flüchtling“
oder „Geflüchtete/r“ durchgesetzt. Gemeint ist eine Person, die ihre Heimat verlassen hat:
134
Sozialreport Leipzig 2015
•
wegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion,
Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe,
•
wegen ihrer politischen Überzeugung,
•
aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen,
•
aufgrund von Krieg, Elend, Armut oder
•
aufgrund von von Umwelt- und Klimakatastrophen.
Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention fasst den Begriff des Flüchtlings enger. Elend, Armut, Krieg, Umwelt- und Klimakatastrophen werden nicht in die Definition eingeschlossen.
Geflüchtete werden entweder aufgrund bestehender rechtlicher Regelungen direkt von der Bundesrepublik
Deutschland aus ihren Heimatländern bzw. den Nachbarstaaten der Krisenregionen aufgenommen (z. B.
Kontingent- und Resettlementflüchtlinge) und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis oder kommen als Asylsuchende nach Deutschland.
Die Geflüchteten, die in Deutschland ankommen und das Asylverfahren durchlaufen, lassen sich je nach
dem Verfahrensstand und Ergebnis des Asylverfahrens in verschiedene Personengruppen unterteilen, mit
entsprechenden Rechten und Einschränkungen. Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens erhalten
Asylbewerber auf Grundlage verschiedener Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht und damit
verbunden eine Aufenthaltserlaubnis.
In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Gruppen Geflüchteter dargestellt. Die gelb hervorgehobenen Personengruppen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fallen in die Zuständigkeit
des Sozialamtes.
Ausländische Kinder oder Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland kommen und deren Personensorge- noch Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten, sind durch das Jugendamt nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII in Obhut zu nehmen und zu versorgen. Der gerichtlich bestellte Vormund entscheidet, ob ein
Asylantrag gestellt wird. Ihnen werden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII gewährt.
Für alle Kinder und Jugendlichen besteht Schulpflicht, sobald sie ihren Wohnsitz in einer Kommune haben.
Einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gibt es ab dem 1. Lebensjahr.
Tabelle 13.1
Geflüchtete nach Aufenthaltstitel
§ im
Aufenthalts
gesetz bzw.
Asylgesetz
Erläuterung
Aufenthaltsdokument /
Aufenthaltstitel
Leistungsberechtigung und Einschränkungen
Asylsuchende/r
§ 63a Asylgesetz
Eine Person, die bereits registriert,
aber noch keinen persönlichen
Asylantrag beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge gestellt
hat.
Bescheinigung
über die
Meldung als
Asylsuchende/r
(BüMA)
Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber/in
§ 55 Asylgesetz
Person, die einen persönlichen
Asylantrag gestellt hat und deren
Asylverfahren noch andauert.
Sozialreport Leipzig 2015
Aufenthaltsgesta – Residenzpflicht bis drei Monate nach Ankunft
ttung
Nach Zuweisung an die Kommune:
– Wohnsitzpflicht
– Unterkunft, Lebensunterhalt,
Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe
nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16.
Monat nach § 2 (Leistungsumfang analog dem
SGB XII) über das Sozialamt
– Eingliederung in Arbeit über die Agentur für
Arbeit:
– allgemeine Beratung nach § 29 SGB III ab
sofort
– Eingliederungsleistungen nach SGB III ab
4. Monat
– 200-Stunden-Deutschkurs an der
Volkshochschule (Berechtigungsschein der
Stadt Leipzig)
– Integrationskurs BAMF bei guter
Bleibeperspektive und verfügbaren Plätzen
135
§ im
Aufenthalts
gesetz bzw.
Asylgesetz
Aufenthaltsdokument /
Aufenthaltstitel
Erläuterung
Leistungsberechtigung und Einschränkungen
– berufsbezogener Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
§ 23 Abs. 1
Aufenthalts
gesetz
völkerrechtliche oder humanitäre
Gründe oder politische Interessen
der Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlau
bnis
– wenn eine Aufenthaltserlaubnis wegen Krieg
im Heimatland erteilt wurde: Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz über das
Sozialamt (siehe Asylbewerber/in)
– sonstige Personen: Leistungen nach SGB II
über das Jobcenter (siehe § 23 Abs. 2
Aufenthaltsgesetz)
§ 23 Abs. 2
Aufenthalts
gesetz
besondere politische Interessen
der Bundesrepublik Deutschland:
– syrische Bürgerkriegsflüchtlinge
– jüdische Kontingentflüchtlinge
Aufenthaltserlau
bnis für zwei
Jahre (Syrer)
oder für drei
Jahre bzw.
Niederlassungserlaubnis
(jüdische
Kontingentflüchtli
nge
– Unterkunft, Lebensunterhalt,
Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe
nach SGB II über das Jobcenter oder SGB XII
über das Sozialamt
– Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. SGB II
– Integrationskurs BAMF
– berufsbezogene Deutschförderung (ESFBAMF-Programm)
§ 23 Abs. 4
Aufenthalts
gesetz
Neuansiedlung von
Schutzsuchenden
Person, die über das sogenannte
Resettlement-Verfahren des
UNHCR in die Bundesrepublik
kommt, da eine Rückkehr in das
Herkunftsland und eine Integration
im Zufluchtsstaat, in dem sie
bislang lebte in absehbarer Zeit
ausgeschlossen ist.
Aufenthaltserlau
bnis für drei
Jahre, danach
Niederlassungse
rlaubnis
§ 23a
Aufenthalts
gesetz
Aufenthaltserlau
Härtefall
bnis
Person, die vollziehbar
ausreisepflichtig ist und der
aufgrund eines Härtefallersuchens
ein Aufenthalt gewährt wird.
§ 24
Aufenthalts
gesetz
zum vorübergehenden Schutz
Person, die aufgrund eines
Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der
Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird.
Aufenthaltserlau
bnis für Dauer
des Schutzes
– Unterkunft, Lebensunterhalt,
Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe
nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16.
Monat nach § 2 (Leistungsumfang analog dem
SGB XII) über das Sozialamt
– Eingliederung in Arbeit über die Agentur für
Arbeit:
– allgemeine Beratung nach § 29 SGB III ab
sofort
– Eingliederungsleistungen nach SGB III ab
4. Monat
– 200-Stunden-Deutschkurs an der
Volkshochschule (Berechtigungsschein der
Stadt Leipzig)
– Integrationskurs BAMF bei guter
Bleibeperspektive und verfügbaren Plätzen
– berufsbezogener Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat
§ 25 Abs. 1
Aufenthalts
gesetz
Anerkennung Asylberechtigung
Person, der nach Artikel 16a
Grundgesetz als politisch
Verfolgte/r Asyl gewährt wird.
Aufenthaltserlau
bnis für drei
Jahre,
danach
Niederlassungserlaubnis
– Unterkunft, Lebensunterhalt,
Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe
nach SGB II über das Jobcenter oder SGB XII
über das Sozialamt
– Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. SGB II
– Integrationskurs BAMF
– berufsbezogene Deutschförderung (ESFBAMF-Programm)
§ 25 Abs. 2, Anerkennung Flüchtlingsschutz
Satz 1
Person, die nach § 3 Abs. 1
Alternative Asylverfahrensgesetz als Flücht-
136
Aufenthaltserlau
bnis für drei
Jahre, danach
Sozialreport Leipzig 2015
§ im
Aufenthalts
gesetz bzw.
Asylgesetz
Erläuterung
Aufenthaltsdokument /
Aufenthaltstitel
Leistungsberechtigung und Einschränkungen
1
Aufenthalts
gesetz
ling nach der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannt
wurde.
Niederlassungse
rlaubnis
§ 25 Abs. 2,
Satz 1,
Alternative
2
Aufenthalts
gesetz
Anerkennung subsidiärer Schutz
Person, der weder
Asylberechtigung noch Flüchtlingsschutz zuerkannt wird, der im Herkunftsland jedoch ernsthafter
Schaden (z. B. Todesstrafe, Folter)
droht.
Aufenthaltserlau
bnis für ein Jahr
(Verlängerung
für zwei weitere
Jahre möglich),
danach
Niederlassungserlaubnis
§ 25 Abs. 3
Aufenthalts
gesetz
Aufenthaltserlau
Abschiebungsverbot
Person, der weder
bnis für ein Jahr
Asylberechtigung,
Flüchtlingsschutz noch subsidiärer
Schutz zuerkannt wird, deren
Abschiebung aber nicht vollzogen
wird, weil bei Rückkehr in das Herkunftsland eine erhebliche Gefahr
(z. B. Verschlechterung einer
bestehenden Erkrankung) droht.
§ 25 Abs. 4
Aufenthalts
gesetz
Aufenthaltserlau
dringende humanitäre oder
bnis
persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen
Person, deren Anwesenheit im
Bundesgebiet erforderlich ist (z. B.
Zeuge in Strafverfahren).
– Unterkunft, Lebensunterhalt,
Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe
nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16.
Monat nach § 2 (Leistungsumfang analog dem
SGB XII) über das Sozialamt
– Eingliederung in Arbeit über die Agentur für
Arbeit:
– allgemeine Beratung nach § 29 SGB III ab
sofort
– Eingliederungsleistungen nach SGB III ab
4. Monat
– 200-Stunden-Deutschkurs an der
Volkshochschule (Berechtigungsschein der
Stadt Leipzig)
– Integrationskurs BAMF bei guter
Bleibeperspektive und verfügbaren Plätzen
– berufsbezogener Deutschförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat
§ 25 Abs. 5
Aufenthalts
gesetz
Ausreisehindernisse entfallen in
Aufenthaltserlau
absehbarer Zeit nicht
bnis
Person, deren Abschiebung seit 18
Monaten ausgesetzt ist und die
unverschuldet an der Ausreise gehindert ist.
SGB II oder XII bzw.
Asylbewerberleistungsgesetz, wenn
Entscheidung über die Aussetzung der
Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt
§ 25a
Aufenthalts
gesetz
gut integrierte Jugendliche oder
Heranwachsende
Person, die seit vier Jahren
ununterbrochen erlaubt, geduldet
oder mit Aufenthaltsgestattung im
Bundesgebiet aufhält mit
erfolgreichem Schulbesuch
(Antrag muss vor Vollendung des
21. Lebensjahres gestellt sein)
– Unterkunft, Lebensunterhalt,
Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe
nach SGB II über das Jobcenter oder SGB XII
über das Sozialamt
– Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. SGB II
– berufsbezogene Deutschförderung (ESFBAMF-Programm)
§ 25b
Aufenthalts
gesetz
nachhaltige Integration Geduldeter Aufenthaltserlau
Person, die seit mindestens acht
bnis
Jahren (mit Kind: sechs Jahre)
ununterbrochen, geduldet,
gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhält
und gute Integration vorweist.
Sozialreport Leipzig 2015
Aufenthaltserlau
bnis
137
§ im
Aufenthalts
gesetz bzw.
Asylgesetz
Erläuterung
Aufenthaltsdokument /
Aufenthaltstitel
Leistungsberechtigung und Einschränkungen
Person mit Duldung
§ 60a
Aufenthalts
gesetz
13.3
Duldung
Duldung
Person ohne Aufenthaltserlaubnis,
die vollziehbar ausreisepflichtig ist,
deren Abschiebung aber aus
rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen (z. B. keine Reisefähigkeit durch Krankheit)
vorübergehend ausgesetzt ist.
– Wohnsitzpflicht
– Unterkunft, Lebensunterhalt,
Gesundheitsleistungen, Bildung und Teilhabe
nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz, ab 16.
Monat nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
(Leistungsumfang analog dem SGB XII) über
das Sozialamt, insofern die Dauer des
Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst
beeinflusst wurde
– Eingliederung in Arbeit über die Agentur für
Arbeit, wenn Beschäftigungserlaubnis vorliegt
– allgemeine Beratung nach § 29 SGB III
– Vermittlung in künftige Ausbildung
– Eingliederungsleistungen nach SGB III ab
4. Monat
– 200-Stunden-Deutschkurs an der
Volkshochschule (Stadt Leipzig)
– Integrationskurs nur im Ausnahmefall (wenn
Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3
Aufenthaltsgesetz)
– berufsbezogene Sprachförderung (ESFBAMF-Programm) ab 4. Monat, wenn
Beschäftigungserlaubnis vorliegt
Einreise
Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht. Insgesamt 1.091.894 Zugänge wurden 2015 im IT-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) registriert. Dabei können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da im Jahr 2015 nicht alle Einreisenden erkennungsdienstlich behandelt und ebenso nicht alle persönlichen Daten erfasst wurden.
13.4
Asylverfahren
13.4.1
Asylanträge
Im Jahr 2015 wurden 476.649 Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen genommen. Davon waren 441.899 Erstanträge und 34.750 Folgeanträge. Die Mehrzahl der Anträge, 34,1 %, wurden von Personen aus Syrien gestellt.
13.4.2
Entscheidungen über Asylanträge
Durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde 2015 zu bundesweit 282.726 Asylanträgen eine
Entscheidung getroffen. Davon wurde in 140.915 Fällen ein Bleiberecht ausgesprochen. Die Gesamtschutzquote betrug damit 49,8 %. In 91.514 Fällen (32,4 %) erfolgte eine Ablehnung des Asylantrages.
138
Sozialreport Leipzig 2015
Abb. 13.1
19
Der Ablauf des deutschen Asylverfahrens19
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sozialreport Leipzig 2015
139
Tabelle 13.2
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Asylanträge im
Jahr 2015
Anzahl
Entscheidungen über Asylanträge
Anteil in %
282.726
100
140.915
49,8
2.029
0,72
135.107
47,79
Gewährung subsidiärer Schutz gemäß § 4 Abs. 1 Asylgesetz
1.707
0,6
Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5/7 Aufenthaltsgesetz
2.072
0,73
Ablehnungen
91.514
32,37
sonstige Verfahrenserledigungen
50.297
17,79
davon:
Gesamtschutzquote
davon:
Anerkennung als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a Grundgesetz
Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz (ohne Asylberechtigte)
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sozialreport Leipzig 2015
Für in Leipzig lebende Asylbewerber entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2015 in
1.227 Fällen positiv20: 5 Anträge wurden mit einer Anerkennung als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a
Grundgesetz beschieden, 1.203 Anträge mit einer Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz,
12 Anträge mit der Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Abs. 1 Asylgesetz und 7 Anträge mit der
Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5/7 Aufenthaltsgesetz.
13.5
Verteilung von Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf
die Länder und Kommunen
13.5.1
Verteilung vom Bund auf die Länder
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt.
Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %.
13.5.2
Verteilung vom Freistaat Sachsen auf die Stadt Leipzig
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der
Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2015 bei 13,24 %.
13.6
Erstaufnahme durch den Freistaat Sachsen in Leipzig
Asylsuchende, die nach Sachsen verteilt werden, werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen untergebracht und versorgt.
Während der Dauer des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen, werden die Asylsuchenden durch
die Zentrale Ausländerbehörde in Sachsen registriert, es erfolgt eine medizinische Erstuntersuchung und in
der Regel die Registrierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
In der Regel werden Asylsuchende durch das Land erst nach der Registrierung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Aufgrund der hohen Belegung in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, wurde von diesem Verfahren aber 2015 abgewichen und die Asylsuchenden bereits vor der Registrierung auf die Kommunen verteilt. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten
verbleiben bis zum Abschluss des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates.
20
Zu den Ablehnungen und sonstigen Verfahrenserledigungen liegen für Leipzig keine Daten vor.
140
Sozialreport Leipzig 2015
13.6.1
Erstaufnahmeeinrichtungen in Leipzig
In Leipzig gab es zum 31.12.2015 insgesamt sieben Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen
mit einer Gesamtkapazität von 5.209 Plätzen.
Tabelle 13.3
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig zum 31.12.2015
Objekt
Adresse
Kapazität
Neue Messe Leipzig, Ausstellungsfreigelände
Messe-Allee 1
1.700
Mockau I
Graf-Zeppeliner-Ring 15
1.300
General-Olbricht-Kaserne
Landsberger Straße 133
500
Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
430
Ernst-Grube-Halle
Jahnallee 59a
420
Studienakademie
Schönauer Straße 113a
420
Soccerhalle
Markranstädter Straße
439
Summe
5.209
Quelle: Landesdirektion Sachsen
13.6.2
Sozialreport Leipzig 2015
Medizinische Erstuntersuchung in Leipzig
Seit dem 23.10.2015 führt das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen die medizinische
Erstuntersuchung von Personen durch, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes leben.
Im Rahmen der Erstuntersuchung werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von
Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt
werden können und zum Immunisierungsstand. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie
beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder eine
andere übertragbare Infektionskrankheit, wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums
„St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das
Gesundheitsamt selbst oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am
Klinikum „St. Georg“ weiter verfolgt.
Bis zum 31.12.2015 wurden insgesamt 5.229 Personen untersucht. Bei den untersuchten Asylsuchenden
wurden bislang eine Erkrankung mit Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und sechs Tuberkuloseerkrankungen festgestellt.
Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 % gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen
Mumps auf.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden teilweise besser geimpft
sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt
wurden.
13.7
Aufnahme durch die Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig ist nach § 2 Abs. 1 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz untere Unterbringungsbehörde
für die Aufnahme von Ausländern und danach gemäß Abs. 4 verpflichtet, die ihr zugeteilten Personen aufzunehmen. Die Aufgabe ist als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen und das Weisungsrecht ist unbeschränkt.
Sozialreport Leipzig 2015
141
13.7.1
Neu angekommene Personen
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Abb. 13.2
Anzahl der zugewiesenen Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz
2005 bis 2015
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
13.7.1.1
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
0
2012
2013
2014
2015
Jahr
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden 4.230 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies
eine Steigerung um 240 %.
13.7.1.2
Unbegleitete minderjährige Ausländer
Abb. 13.3
In Obhut genommene unbegleitete minderjährige Ausländer im Jahr 2015
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
250
Neufälle Inobhutnahme
nach §§ 42 und 42a SGB
VIII
200
Neufälle Hilfe zur
Erziehung nach § 34
SGB VIII aus
Inobhutnahmen
150
100
Beendigung von Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34
SGB VIII
50
Abgabe an andere
Jugendämter
0
07/2015
08/2015
09/2015
10/2015
11/2015
12/2015
Monat
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 748 unbegleitete minderjährige Ausländer vom Amt für Jugend, Familie und
Bildung in Obhut genommen. In 392 Fällen wurde eine Hilfe beendet und in 136 Fällen schloss sich eine Hilfe
zur Erziehung nach § 34 SGB VIII an. In 100 Fällen erfolgte ab November eine Abgabe an andere Jugendämter, da die Stadt Leipzig ihre Aufnahmesoll in Höhe von 434 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern für 2015 bereits erfüllt hatte.
142
Sozialreport Leipzig 2015
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
Abb. 13.4
Gründe für eine Beendigung der Hilfen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
im Jahr 2015
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
100
Weiterreise
130
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
126
Familienzusammenführung
28
0
20
40
60
80
100
120
140
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer vom 01.01. bis 31.12.2015
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2015
In 419 Fällen wurde bis zum 31.12.2015 eine Inobhutnahme beendet. 31 % der Hilfen wurden beendet, weil
die jungen Menschen sich weiter auf die Reise begaben. 30 % der Fälle mündeten in eine Hilfe zur Erziehung. In 6 % der Fälle beendete die Volljährigkeit der in Obhut genommenen Person die Hilfe und in 7 % die
Zusammenführung mit der Familie. In 24 % aller Fälle wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter umverteilt.
13.7.1.3
Resettlementflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge
Im Jahr 2015 wurden 9 Personen über das Resettlement-Bundesaufnahmeprogramm nach § 23 (2) Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Darüber hinaus kamen 40 Spätaussiedler. Jüdische Kontingentflüchtlinge wurden
2015 nicht aufgenommen.
13.7.2
Nationalität
Die Asylsuchenden, die 2015 nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 27 verschiedenen Ländern, einige waren staatenlos. Die mit Abstand meisten Menschen, insgesamt 1.568, kamen aus Syrien. Ihre Zahl hat
sich im Vergleich zum Vorjahr fast verfünffacht. Deutlich mehr Menschen als noch im Vorjahr kamen aus
dem Irak, Afghanistan, Iran und Albanien. Ihre Zahl hat sich zum Vorjahr verzehnfacht bis verachtzehnfacht.
Aus Somalia, Serbien und Tunesien sind 2015 im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Personen nach
Leipzig gekommen.
Sozialreport Leipzig 2015
143
Abb. 13.5
Neu angekommene Personen nach Herkunftsländern im Jahr 2014 und 2015
Syrien
Afghanistan
Irak
Albanien
Herkunftsländer (ab 5 Personen)
Kosovo
Pakistan
Marokko
Libyen
sonst.Asiat.
Libanon
Indien
Iran
Tunesien
Russ.Föd.
Georgien
Serbien
Eritrea
Türkei
Mazedonien
Somalia
Jordanien
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
Anzahl der im Jahr neu angekommenen Personen
2014
Quelle: Sozialamt
2015
Sozialreport Leipzig 2015
Die im Jahr vom Amt für Jugend, Familie und Bildung in Obhut genommen unbegleiteten minderjährigen
Ausländer zum Stichtag 31.12.2015 kamen aus insgesamt zwölf Ländern. Die Mehrzahl, insgesamt 356 Personen, 92 %, kam aus Afghanistan und Syrien.
Abb. 13.6
Unbegleitete minderjährige Ausländer nach Herkunftsländern zum 31.12.2015
Syrien
Afghanistan
Irak
Nationalität
Bangladesh
Iran
Albanien
Indien
Eritrea
Marokko
Pakistan
Algerien
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
Anzahl der zum Stichtag 31.12.2015 in Obhut befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
144
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
13.7.3
Aufenthaltsstatus
Tabelle 13.4
Personen nach Aufenthaltstitel und Geschlecht zum 31.12.2015
Aufenthaltsstatus
davon...
Anzahl
männlich
weiblich
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r
1.550
992
558
Aufenthaltsgestattung
2.982
1.848
1.134
Aufenthaltserlaubnis
5.066
3.208
1.858
§ 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
173
90
83
§ 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
545
258
287
§ 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
0
0
0
§ 23a Aufenthaltsgesetz
30
13
17
§ 24 Aufenthaltsgesetz
0
0
0
§ 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
33
23
10
§ 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
1.820
1.346
474
§ 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz
323
180
143
davon nach:
§ 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
54
30
24
§ 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
513
303
210
§ 25a Aufenthaltsgesetz
19
7
12
§ 25b Aufenthaltsgesetz
3
3
0
642
424
218
1.553
955
598
Duldung nach § 60 Aufenthaltsgesetz
Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltsgesetz
Quelle: Ordnungsamt, Ausländerbehörde
Abb. 13.7
Sozialreport Leipzig 20
Personen nach Aufenthaltstitel zum 31.12.2015
Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchende/r
1.550
Duldung nach
§ 60 Aufenthaltsgesetz
642
Niederlassungserlaubnis
nach § 26 Aufenthaltsgesetz
1.553
Aufenthaltsgestattung
2.982
Aufenthaltserlaubnis
5.066
Quelle: Ordnungsamt
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
145
Zum 31.12.2015 waren in Leipzig 1.550 Personen gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchende/r verfügten, davon waren 64 % männlich. Weitere 2.982 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung, d.h. ihr Asylantrag war bereits förmlich gestellt worden. Davon waren 62 % männlich. 642
Personen verfügten über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, d.h. ihr Asylverfahren war negativ abgeschlossen worden, jedoch ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Davon waren 66 % männlich.
5.066 geflüchtete Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis (davon 63 % männlich) und 1.553 über
eine Niederlassungserlaubnis (davon 61 % männlich).
13.7.4
Rückreise, Abschiebung
Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, erhalten eine Aufforderung zur Ausreise. Kommen sie dieser
Aufforderung nicht freiwillig nach, droht die Abschiebung. Eine Abschiebung kann erfolgen, wenn keine Abschiebehindernisse (z. B. fehlende Passdokumente, mangelnde Reisetauglichkeit) dem entgegen stehen.
Vollziehbar ausreisepflichtig sind unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber und alle anderen Personen, die keinen Rechtstitel (z. B. Visum, Aufenthaltserlaubnis u.a.) für einen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Abschiebung von Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, erfolgt durch die Zentrale Ausländerbehörde und zum Teil auch durch die Leipziger Ausländerbehörde. Die Leipziger Ausländerbehörde prüft bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, ob Duldungsgründe vorliegen. Bei fehlenden Gründen meldet sie dies
an die Zentrale Ausländerbehörde. Die Leipziger Ausländerbehörde nimmt auch selbst Abschiebungen vor.
Dabei handelt es sich um Personen, die straffällig geworden sind, und um Personen, deren Aufenthaltstitel
weggefallen sind.
Im Jahr 2015 wurden in Sachsen durch die Zentrale Ausländerbehörde insgesamt 785 freiwillige Ausreisen
von ausreisepflichtigen Ausländern behördlich bestätigt. Es wurden 940 Abschiebungen durchgeführt. Durch
die Ausländerbehörde Leipzig wurden in ihrem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2015 insgesamt 81 freiwillige
Ausreisen registriert. Die durch die Ausländerbehörde Leipzig vollzogenen 14 Ausweisungen und sechs Abschiebungen im Jahr 2015 betrafen keine Asylbewerber.
13.7.5
Altersstruktur
Tabelle 13.5
Altersstruktur der Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz zum
31.12.2015
Altersgruppen in Jahren
Anzahl Personen
unter 18
zum Vergleich:
Anteil der Leipziger
Gesamtbevölkerung
im Jahr 2014
Leistungsberechtigten nach
Asylbewerberleistungsgesetz
Anteil in %
1.776
33,9
14,5
0 - unter 6
790
15,1
5,9
6 - unter 18
986
18,8
8,6
3.425
65,5
64,5
18 - unter 25
980
18,7
7,9
25 - unter 45
2.101
40,2
31,9
45 - unter 55
271
5,2
13,3
55 - unter 65
73
1,4
11,3
32
0,6
21,1
65 - unter 80
27
0,5
15,4
80 und älter
5
0,1
5,7
davon
18 bis 65
davon
über 65
davon
Gesamt
Quelle: Sozialamt
5.233
551.871
Sozialreport Leipzig 2015
Die Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz zum 31.12.2015 waren vergleichsweise jünger
als die Leipziger Bevölkerung. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren lag mit 33,9 % bei den
146
Sozialreport Leipzig 2015
Geflüchteten deutlich höher als bei der Leipziger Bevölkerung (14,5 %). Dafür flüchteten deutlich weniger ältere Menschen: nur 0,6 % der Geflüchteten sind über 65 Jahre, während es bei den Leipzigern 21,1 % sind.
Von den Kindern waren 268 (15,1 %) im Kinderkrippenalter, d. h. im Alter zwischen 1 und unter 3 Jahren und
504 (28,4 %) im Kindergartenalter zwischen 3 und unter 7 Jahren.
13.7.6
Haushaltsstruktur
Von den 5.233 Leistungsberechtigten zum 31.12.2015 waren 3.481 Personen männlich und 1.752 weiblich.
Der Anteil der Haushalte von Familien mit Kindern lag bei 57 %, der Anteil der alleinstehenden Männer oder
Frauen bei 38,1 %.
13.7.7
Wohnen
Vom Sozialamt wurden zum 31.12.2015 verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
größere Gemeinschaftsunterkünfte (über 60 Plätze),
•
kleinere Gemeinschaftsunterkünfte (unter 60 Plätze),
•
Plätze in Pensionen,
•
Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose,
•
Plätze in Gewährleistungswohnungen,
•
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Objekte sind über die Stadt verteilt.
Von den insgesamt 5.335 Personen, die im Dezember 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, lebten 69 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 31 % lebten in einer eigenen Wohnung
außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 54 % einen eigenen Mietvertrag und 46 % lebten in
einer Gewährleistungswohnung.
Abb. 13.8
Wohnformen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungesetz zum 31.12.2015
Personen am 31.12.2015
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2015
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Übergangsw ohnheim,
Übernachtungshaus
Wohnformen
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnung mit
eigenem
Mietvertrag
Sozialreport Leipzig 2015
147
13.7.7.1
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe
von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende
sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer
Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 %
der Bewohner/-innen leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Abb. 13.9
Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften
zum Stichtag 31.10.2015
über 12 Monate
14%
9 bis 12 Monate
10%
6 bis 9 Monate
13%
bis 6 Monate
63%
Quelle: Sozialamt
13.7.7.2
Sozialreport Leipzig 2015
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Abb. 13.10
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer zum 31.12.2015
31.12.2015
Stichtag
30.11.2015
31.10.2015
30.09.2015
31.08.2015
31.07.2015
30.06.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
148
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
Zum 31.12.2015 wurden 153 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 126 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in
Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Zusätzlich lebten 114 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
13.7.7.3
Kapazitäten zur Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Zum 31.12.2015 standen 4.224 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Unterkünfte sind über die Stadt verteilt. Die meisten Plätze befinden sich im Stadtbezirk Mitte (siehe Karte 13.1).
Tabelle 13.6
Plätze in Unterkünften für Geflüchtete zum 31.12.2015
Kapazität in Plätzen
Plätze in Unterkünften für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
4224
davon
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
Plätze in Pensionen
Quelle: Sozialamt
13.7.7.4
3072
618
54
480
Sozialreport Leipzig 2015
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen standen zum 31.12.2015 für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung.
107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt acht Trägern standen zum 31.12.2015 zur
Verfügung.
Sozialreport Leipzig 2015
149
Karte 13.1
150
Gemeinschaftsunterkünfte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs
gesetz zum 31.12.2015
Sozialreport Leipzig 2015
13.7.8
Bildung
13.7.8.1
Schulbesuch
Nach § 26 Sächsisches Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat
Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Die
Schulpflicht besteht für Asylbewerber und andere Geflüchtete demnach, sobald sie einer Kommune zugewiesen wurden.
Im Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) lernen in Sachsen Schülerinnen und Schüler Grundlagen
der Alltags- und Bildungssprache. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage eines Lehrplanes. Dieser gliedert
den Lernstoff in drei Etappen.
Abb. 13.11
Schematische Darstellung der Etappen des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“21
In der ersten Etappe erwerben die Schülerinnen und Schüler allgemeinsprachliche mündliche und schriftliche
Sprachkompetenzen. In der zweiten Etappe lernen die Schülerinnen und Schüler weiterhin Deutsch in der
Vorbereitungsklasse. Hinzu kommt die schrittweise Teilnahme am Fachunterricht der Regelklasse. Nach Abschluss der Vorbereitungsklasse erfolgt die Vollintegration in die Regelklasse.
Für die erste und zweite Etappe gibt es spezielle Vorbereitungsklassen an ausgewählten Schulen. In Leipzig
ist dies derzeit an Grundschulen, Oberschulen und berufsbildenden Schulen möglich. In der dritten Etappe
erfolgt die Integration in Regelklassen. Bei Bedarf wird ergänzende, schullaufbahnbegleitende sprachliche
Förderung angeboten.
Im Rahmen einer ersten Bildungsberatung wird das Sprachniveau der Schüler/-innen geprüft und über die
Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse entschieden. Die Bildungsberatung wird während der ersten beiden
Etappen des DaZ-Unterrichtes fortgesetzt.
Zum 12.01.2016 gab es insgesamt 529 Schüler/-innen in 26 DaZ-Klassen an 16 Grundschulen, 463 Schüler/innen in 21 DaZ-Klassen an 15 Oberschulen und 336 Schüler/-innen in 14 DaZ-Klassen an fünf berufsbildenden Schulen. Die meisten DaZ-Schüler/-innen an Grundschulen lernten im Stadtbezirk Ost, die meisten an
Oberschulen in den Stadtbezirken Alt-West und Ost und die meisten DaZ-Schüler/-innen an berufsbildenden
Schulen im Stadtbezirk Mitte.
21
Quelle: Sächsisches Ministerium für Kultus: Lehrplan für Vorbereitungsgruppen, Vorbereitungsklassen, Vorbereitungsklassen mit
berufspraktischen Aspekten Deutsch als Zweitsprache, 2000/2009: Seite 7.
Sozialreport Leipzig 2015
151
Tabelle 13.7
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ und Anzahl der Schüler/-innen in
Leipzig zum 12.01.2016 nach Stadtbezirken
Grundschule
Stadtbezirk
Anzahl
Schulen
Anzahl
DaZKlassen
Oberschule
Anzahl
Anzahl
Schüler/Schulen
innen
Anzahl
DaZKlassen
Berufsbildende Schule
Anzahl
Schüler/innen
Anzahl
Schulen
Anzahl
DaZKlassen
Anzahl
Schüler/innen
Mitte
0
0
0
3
3
59
1
4
113
Nordost
1
1
10
2
3
70
0
0
0
Ost
6
13
299
2
4
95
0
0
0
Südost
1
2
28
0
0
0
0
0
0
Süd
1
1
29
1
2
46
0
0
0
Südwest
0
0
0
0
0
0
1
2
47
West
2
4
69
2
2
47
1
3
68
Alt-West
2
2
48
3
5
103
1
2
39
Nordwest
1
1
2
1
1
21
0
0
0
Nord
2
2
44
1
1
22
1
3
69
16
26
529
15
21
463
5
14
336
Stadt Gesamt
Quelle: Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig
13.7.8.2
Sozialreport Leipzig 2015
Deutschkurse
Die Stadt Leipzig finanziert 200 Unterrichtsstunden in einem Deutsch- oder Alphabetisierungskurs an der
Volkshochschule für Personen, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Die Zahl der Teilnehmer/-innen ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Insgesamt 624 Personen haben sich für
einen Kurs angemeldet. Die meisten Teilnehmer/-innen besuchten 2015 einen Deutschkurs, der zum Kursniveau A1 führte. Darüber hinaus nutzen Flüchtlinge auch andere Sprachkursangebote der Volkshochschule.
Abb. 13.12
Anmeldungen von Teilnehmer/-innen für einen Deutsch- oder Alphabetisierungskurs
Anmeldungen Teilnehmer
für Deutschkurse für Asylsuchende
700
600
Abb. 13.13
Kursniveau der Teilnehmer/-innen von Deutsch- und Alphabetisierungskursen 2015
500
400
300
200
100
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
Quelle: Volkshochschule Leipzig
152
Sozialreport Leipzig 2015
Sozialreport Leipzig 2015
1
0
B1
0
3
A2
2
8
Kursniveau
B2/C1/C2
580
A1
211
41
Alphabetisierung
12
0
100
200
300
400
500
600
700
Anmeldungen Teilnehmer/-innen im Jahr
2014
Quelle: Volkshochschule Leipzig
13.7.8.3
2015
Sozialreport Leipzig 2015
Integrationskurse
Anspruch auf einen Integrationskurse nach § 44 Aufenthaltsgesetz haben Ausländer, die sich dauerhaft im
Bundesgebiet aufhalten. Darüber hinaus können Asylbewerber und andere Personengruppen mit jeweils
guter Bleibeperspektive einen Integrationskurs besuchen, wenn Kursplätze verfügbar sind. Ein Antrag auf
Zulassung zum Integrationskurs muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.
Ein Integrationskurs umfasst 660 Unterrichtsstunden. 600 Unterrichtsstunden entfallen auf einen Sprachkurs,
der sich in einen Basiskurs mit 300 Stunden und einen Aufbaukurs mit 300 Stunden unterteilt. Mit dem
Sprachkurs soll das Sprachniveau B1 erreicht werden. Der Kurs endet mit einer Zertifikatsprüfung. Wird die
Prüfung nicht bestanden, kann der Aufbaukurs wiederholt werden. Weitere 60 Unterrichtsstunden entfallen
auf einen Orientierungskurs, in dem Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland vermittelt wird.
Zum 19.01.2016 gab es 27 Träger von Integrationskursen in Leipzig. Davon bieten 19 Träger auch Alphabetisierungskurse an. Die Volkshochschule Leipzig ist als kommunaler Träger vertreten. Im Jahr 2015 besuchten
an der Volkshochschule Leipzig insgesamt 1.337 Teilnehmer/-innen einen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs.
13.7.9
Gesundheit
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Leistungen bei Krankheit für zwei verschiedene Personengruppen erbracht. Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten nur Grundleistungen
der Krankenbehandlung. Diese umfassen die Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen,
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt wie ärztliche und pflegerische Hilfen und Betreuung sowie Hebammenhilfe, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie Schutzimpfungen für Kinder und Erwachsene gemäß der Sächsischen Impfkommission. Für die Leistungsberechtigten besteht freie Arztwahl. Je
Quartal erhalten die Leistungsempfänger/-innen einen Krankenbehandlungsschein für Hausarzt, Kinderarzt,
Zahnarzt und Frauenarzt. Jeder weitere Facharztbesuch erfordert einen weiteren Krankenbehandlungsschein. Eine Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit weitergehender Behandlungen erfolgt gemäß Arztbrief oder Behandlungsplan durch das Gesundheitsamt in jedem Einzelfall.
Wenn Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz bereits seit 15 Monaten die Leistungen erhalten und keine rechtsmissbräuchliche eigene Beeinflussung der Aufenthaltsdauer in Deutschland vorliegt,
werden Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Diese Leistungen entsprechen den Leistungen der Krankenhilfe nach Sozialgesetzbuch XII. Die Begrenzung auf Akut- und Schmerzbehandlung entfällt. Es besteht freie Arztwahl. Die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung ist möglich. Die Kosten werden durch das Sozialamt gemäß § 264 Sozialgesetzbuch V getragen.
Sozialreport Leipzig 2015
153
Leistungen
der Krankenbehandlung nach...
Abb. 13.14
Leistungen der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz
§ 2 Asylbew erberleistungsgesetz
614
§ 3 Asylbew erberleistungsgesetz
2.994
0
Quelle: Sozialamt, Stand Oktober 2015
500
1000
1500
2000
Anzahl der Personen
2500
3000
3500
Sozialreport Leipzig 2015
Von den Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz im Oktober 2015 erhielten 2.994 Personen (83 %) Leistungen der Krankenbehandlung nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz und 614 Personen
(17 %) Leistungen nach nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz.
13.7.10 Ausbildung und Arbeit
Für eine gelingende Integration von Menschen, die in Deutschland dauerhaft leben wollen, ist der Zugang zu
Erwerbstätigkeit eine wichtige Voraussetzung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für die unterschiedlichen
Personengruppen von Geflüchteten je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich geregelt. Leistungen zur Arbeitsintegration werden je nach Personengruppe entweder von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erbracht.
Ergänzend zu den Regelangeboten, welche durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter erbracht werden,
beteiligt sich die Stadt Leipzig an Förderprogrammen, welche die Arbeitsintegration insbesondere bzw. auch
von Flüchtlingen unterstützen, wie dem Projekt RESQUE 2.0 und dem IQ Netzwerk Sachsen.
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis haben grundsätzlich einen Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Für Asylberechtigte (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz), andere anerkannte
Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sowie für im Rahmen eines Aufnahmeprogramms aufgenommene Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) bestehen
keinerlei Einschränkungen bei der Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit. Inhaber/-innen humanitärer Aufenthaltstitel, besonders nach § 25 Abs. 3 und § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz,
haben ebenfalls einen Zugang zu unselbständiger Beschäftigung und bedürfen dabei keiner Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit. Unterschiedlich ist bei ihnen jedoch der rechtliche Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit geregelt.
Für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung gelten besondere Regelungen zur Aufnahme einer
Ausbildung und unselbständigen Arbeit. Darüber hinaus ist der Zugang zu einer selbständigen Tätigkeit für
sie ausgeschlossen. Verschiedene Rechtsänderungen haben seit November 2014 zu Erleichterungen bei der
Aufnahme einer Ausbildung und Arbeit für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung geführt. So wurde die Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt schrittweise von 12 über 9 Monate auf 3 Monate abgesenkt. Dennoch unterliegen Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung weiterhin erheblichen Einschränkungen. Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf ein
Asylsuchender/Asylbewerber keine Erwerbstätigkeit ausüben. Auch darf einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a AsylG, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, während des Asylverfahrens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden. Einem Ausländer, der eine
Duldung besitzt, darf gemäß § 60a Abs. 6 AufenthG die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit nicht erlaubt
werden (Beschäftigungsverbot), wenn:
154
Sozialreport Leipzig 2015
•
er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,
•
aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder
•
er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein
nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat.
Darüber hinaus kann Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung, die sich seit 3 Monaten (Wartefrist)
im Bundesgebiet aufhalten, die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden. Hierfür muss aber in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Durch den Asylbewerber muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden. Das sich anschließende Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet drei wesentliche Prüfschritte:
•
durch die beabsichtigte Beschäftigung dürfen sich abstrakt keine nachteiligen Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt ergeben (Arbeitsmarktprüfung),
•
es dürfen keine bevorrechtigten Arbeitnehmer (Deutsche, EU-Bürger oder Ausländer, die bereits
eine Arbeitserlaubnis haben) für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung),
•
die Arbeitsbedingungen dürfen nicht ungünstiger sein als bei vergleichbaren inländischen Beschäftigten (Gleichwertigkeitsprüfung).
Ausnahmen von dem Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit bestehen z. B. für bestimmte
Hochqualifizierte, Führungskräfte und Wissenschaftler; außerdem kann in bestimmten Fällen auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, z. B. bei Hochschulabsolventen aus dem MINT-Bereich mit einem bestimmten Jahreseinkommen und bei Personen die mit entsprechendem Berufsabschluss in einem Mangelberuf tätig werden möchten.
Nach 15 Monaten des ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthaltes entfällt die
Vorrangprüfung. Die Bundesagentur für Arbeit muss jedoch weiterhin die Arbeitsmarkt- und Gleichwertigkeitsprüfung durchführen. Nach vier Jahren des ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten
Aufenthaltes entfällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit. Die Ausübung von Leiharbeit
(Zeitarbeit) ist erst ab diesem Zeitpunkt nicht mehr untersagt.
Unabhängig von der Aufenthaltsdauer gilt bei Asylbewerbern und Personen mit Duldung, dass die Erteilung
der Beschäftigungserlaubnis immer im Ermessen der Ausländerbehörde steht. Positiv zu bewerten ist, dass
mit § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (Ermessensduldung) seit August 2015 die Möglichkeit geschaffen wurde,
eine Duldung zu erteilen, wenn ein Ausländer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland aufnimmt.
Da die betriebliche Ausbildung auch unter den Begriff der "Beschäftigung" fällt, gelten die oben genannten
Regelungen sowohl hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung als auch der Aufnahme einer Arbeit.
13.7.10.1
Leistungsberechtigte nach SGB II
Um Auswirkungen im Asyl- und Flüchtlingsgeschehen auf dem Arbeitsmarkt abschätzen zu können, führt die
Bundesagentur für Arbeit eine Statistik zu leistungsberechtigten Personen aus den fünfzehn zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia,
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation und Ukraine.
Insgesamt 4.585 leistungsberechtigte Personen mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ wurden im Oktober 2015
registriert. Die meisten Leistungsberechtigten kamen aus Syrien – ihr Anteil an allen Leistungsberechtigten
mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ machte 34 % aus. Der häufigste Typ Bedarfsgemeinschaft waren Paare
mit Kindern.
Die Zahl der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen betrug 3.711 – was 81 % der Gesamtleistungsberechtigten mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“ entsprach. Davon waren 54,9 % männlich.
Sozialreport Leipzig 2015
155
Tabelle 13.8
Leistungsberechtigte Personen SGB II mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“
im Oktober 2015
Oktober 201522
Veränderung zum Vorjahr
absolut
leistungsberechtigte Personen mit Merkmal „Asylzugangsstaaten“
in %
4.585
940
25,8
1.566
910
138,7
Ukraine
718
-56
-7,2
Irak
628
-28
-4,3
Russische Förderation
613
-37
-5,7
Serbien
277
59
27,1
Afghanistan
274
34
14,2
Islamische Republik Iran
133
12
9,9
Kosovo
95
3
3,3
Pakistan
85
6
7,6
Mazedonien
69
31
81,6
Nigeria
49
10
25,6
Albanien
36
-8
-18,2
Bosnien und Herzegowina
35
2
6,1
Somalia
*
x
x
Eritrea
*
x
x
1.201
328
37,6
Alleinerziehend
538
98
22,3
Paar ohne Kinder
649
54
9,1
2.113
469
28,5
874
226
34,9
3.711
714
23,8
männlich
2.037
462
29,3
weiblich
1.674
252
17,7
15 bis unter 25 Jahre
683
219
47,2
25 bis unter 35 Jahre
922
253
37,8
35 bis unter 45 Jahre
904
120
15,3
45 bis unter 55 Jahre
708
65
10,1
55 Jahre und älter
494
57
13,0
2.692
504
23,0
1.784
404
29,3
861
103
13,6
davon nach Staatsangehörigkeit:
Arabische Republik Syrien
darunter Typ der Bedarfsgemeinschaft:
Single
Paar mit Kindern
davon nach Erwerbsfähigkeit:
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
erwerbsfähige Leistungsberechtigte
davon nach Geschlecht:
davon nach Alter:
darunter arbeitssuchend
darunter:
ohne abgeschlossene Berufsausbildung
mit abgeschlossener Berufsausbildung
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sozialreport Leipzig 2015
22
Statistische Daten zu leistungsberechtigten Personen SGB II sind erst nach einer Wartezeit von drei Monaten verfügbar. Deshalb
werden an dieser Stelle Daten vom Oktober 2015 dargestellt.
156
Sozialreport Leipzig 2015
13.7.10.2
Berufliches Qualifikationsniveau
Im Oktober 2015 waren 3.976 Personen in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit als
erwerbsfähig mit dem Merkmal „Asylzugangsstaat“ registiert. Davon entfielen 153 Personen auf den
Rechtskreis SGB III und 3.823 Personen auf den Rechtskreis SGB II.
Von diesen Personen verfügten 15,2 % über einen Hauptschulabschluss, 19,6 % über einen mittlere Reife,
29,9 % über ein Abitur bzw. die (Fach-)Hochschulreife. 10,8 % hatten keinen Schulabschluss und ein Viertel
machte keine Angabe. Die Personen verfügten zu 13,4 % über eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung und 15,5 % akademische Ausbildung. 69,5 % verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Mit Blick auf das Anforderungsniveau des Zielberufs wurde eingeschätzt, dass 55,2 % der Personen
als Helfer einsetzbar wären und 29,1 % als Fachkraft/ Spezialist/ Experte.
Abb. 13.15
Schulbildung, letzte abgeschlossenen Berufsausbildung und erreichbares
Anforderungsniveau des Zielberufs von erwerbsfähigen Personen mit Merkmal
„Asylzugangsstaaten“ im Oktober 2015
Schulbildung
kein Schulabschluss
Hauptschulabschluss
Mittlere Reife
Abitur / (Fach-) Hochschulreife
keine Angabe
Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit, Arbeitsmarktstatistik
letzte abgeschlossene
Berufsausbildung
ohne abgeschlossene Berufsausbildung
betriebliche / schulische Berufsausbildung
Akademische Ausbildung
keine Angabe
Anforderungsniveau
des Zielberufs
Helfer
Fachkraft / Spezialist / Experte
keine Angabe
Sozialreport Leipzig 2015
13.7.11 Sport und Kultur
13.7.11.1
Sport
Es gibt in Leipzig viele Sportvereine, die Aktivitäten zur Integration von Flüchtlingen entwickelt haben. Als Beispiel sei der SV Lindenau 1848 e. V. genannt, der eng mit einer Flüchtlingsunterkunft zusammen arbeitet und
2014 den Integrationspreis des Deutschen Fußball-Bundes und von Mercedes-Benz erhalten hat. Eine statistische Erhebung dieser Aktivitäten gibt es nicht.
Acht Vereine, die im Landessportbund Sachsen organisiert sind, haben 2015 Aktivitäten mit Flüchtlingen
durchgeführt. Zu den Aktivitäten zählen beispielsweise Veranstaltungen, bei denen Flüchtlinge einbezogen
werden; eine Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sowie Akteuren der Flüchtlingshilfe; die Einbeziehung von Flüchtlingen in den Trainingsbetrieb der Vereine; die Beteiligung von Mannschaften mit Flüchtlingen an Turnieren oder die Unterstützung von Flüchtlingen im sozialen Umfeld des
Sportvereins.
Sozialreport Leipzig 2015
157
Tabelle 13.9
Aktivitäten der Integration von Flüchtlingen durch Leipziger Sportvereine, die im
Landessportbund Sachsen organisiert sind, im Jahr 2015
Sportverein
Bundesprojekt Programm
„Integration durch Sport“
Aktive Senioren Leipzig e.V.
x
Boxring Atlas Leipzig e.V.
x
BSG Chemie Leipzig
Landesprojekt „Förderung der Integration von
Flüchtlingen durch Sport“
x
BSV AOK Leipzig e.V.
x
HSK DHfK Leipzig e.V.
x
Internationaler TSV „Joker“
x
Karateverein Bushido Leipzig e.V.
x
KFC Leipzig
x
x
x
Roter Stern Leipzig '99
x
Sportverein am Coppiplatz
x
SV Fortuna Leipzig 02
x
x
Urban Souls
x
VfK Blau-Weiß Leipzig 1892
Quelle: Amt für Sport
13.7.11.2
Veranstaltung
x
Sozialreport Leipzig 2015
Kultur
Im Bereich Kultur haben die kommunalen Einrichtungen sowie die freien Träger 2015 ihre Angebote ausgebaut und neue Formate geschaffen , um die Integration von Asylsuchenden und Geflüchteten zu unterstützen
und deren kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. An dieser Stelle kann nur ein kleiner Einblick gegeben werden.
Die städtischen Kulturbetriebe und Einrichtungen haben sich 2015 intensiv mit den Themen Flucht, Migration
und Willkommenskultur für Asylsuchende und Geflüchtete auseinandergesetzt und vielfältige Angebote unterbreitet:
Am Schauspiel Leipzig beschäftigte sich u.a. die Aufführung „Die Schutzflehenden / Die Schutzbefohlenen“
mit dem Thema Flucht. Bei ausgewählten Aufführungen wurden Simultanübersetzungen auf Englisch und
Spanisch angeboten. In Abstimmung mit dem Flüchtlingsrat Leipzig e.V. wurden Probenbesuche, Hausführungen und Vorstellungsbesuche für Flüchtlinge angeboten.
In der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ nahmen in den Elementarfächern zunehmend Kinder und Jugendliche mit ausländischer Herkunft teil. Am kostenfreien Projekt „SINGT EUCH EIN!" wirkten auch Schüler/-innen aus DaZ-Klassen mit. In der Flüchtlingsunterkunft in der Sommerfelder Straße unterbreiteten zwei
Lehrkräfte der Musikschule ehrenamtlich ein musisches Angebot.
Im Gewandhaus konnten Flüchtlinge und Migranten in Projekten des Gewandhauschores und des Gewandhauskinderchores mitwirken und Generalproben von Konzerten besuchen.
In der Musikalischen Komödie konnten ehrenamtliche Helfer und Flüchtlinge an Proben teilnehmen.
Das Theater der Jungen Welt hat in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Leipzig e.V. ein Besuchsprogramm
für Geflüchtete und deren Paten angeboten. Dieses umfasst bis zu zehn kostenlose Besuche zu ausgewählten Veranstaltungen. In Vorbereitung der im Jahr 2016 vorgesehenen Aufführung des Textes „Brennpunkt X“
von Nuran David Calis kooperiert das Theater der jungen Welt mit Flüchtlingsunterkünften in der Nachbarschaft des Theaters. Es fanden erste Treffen zwischen Geflüchteten und Theaterleuten statt.
Von den zahlreichen Aktivitäten der Museen im Bereich der Vermittlung sei beispielhaft das Stadtgeschichtliche Museum genannt. Hier wurden betreute Führungen für DaZ-Klassen angeboten und ein Angebot zur
Buchgestaltung genutzt.
Im Rahmen der Förderung freier Kunst und Kultur wurden durch das Kulturamt Fördermittel für zusätzliche
Projekte ausgereicht.
Die städtisch geförderten soziokulturellen Zentren haben 2015 zahlreiche Angebote für Asylsuchende und
Geflüchtete unterbreitet. Zielrichtung war eine intensivere Einbeziehung als Zielgruppe soziokultureller Angebote. Es wurden Veranstaltungen, Foren und Projekte zum Thema angeboten bzw. gemeinsam mit Akteuren
158
Sozialreport Leipzig 2015
aus dem Gemeinwesen entwickelt. Vielerorts wurde eine Zusammenarbeit mit Flüchtlingsunterkünften aufgebaut. Als ein Beispiel seien die Aktivitäten des GeyserHaus e. V. genannt. Dieser engagierte sich in den zwei
Flüchtlingseinrichtungen Zschortauer Straße 44 und Georg-Schumann-Str. 121. Es wurden z. B. Spielzeiten
für Kinder, ein Musik- und Tanzprojekt für Kinder, Sprachkurse und Spendenaktionen durchgeführt. Den Bewohnern der Unterkunft in der Zschortauer Straße wurden kulturelle Angebote unterbreitet. Im offenen Treff
des GeyserHaus e. V. und im Familien- und Begegnungscafé gab es danach vermehrten Zulauf von Bewohnern der Unterkunft. Ab September 2015 begann ein Musik- und Tanzprogramm in der DaZ-Klasse der 35.
Oberschule und ein Sprachkurs für arabisch sprechende Geflüchtete in der Galerie im GeyserHaus. Außerdem gab es Spendenaktionen, Diskussionen, Vorträge, Veranstaltungen zum Thema Flucht und Asyl.
Als ein weiteres Beispiel für Aktivitäten von Vereinen im Kulturbereich für und mit Flüchtlingen sei der „artpa
e. V.“ genannt. Der Verein wirkte 2015 bei verschiedenen Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Migration
mit: der Eröffnung der Iranischen Filmtage im Mai, beim Syrischen Festival im Juni oder zum Tag der Menschenrechte mit einer Diskussion mit Amnesty International.
13.7.12 Soziale und andere Dienste
In Leipzig gibt es eine Vielzahl von Angeboten, welche Migrantinnen und Migranten beraten und unterstützen.
Eine wichtige Rolle haben die sechs Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer und die zwei Jugendmigrationsdienste für zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren.
Beide Beratungsangebote, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert werden, richten sich
an Migrantinnen und Migranten mit einer Daueraufenthaltsperspektive, an EU-Bürger/-innen und Zugewanderte, die bereits schon länger in der Bundesrepublik leben. Durch individuelle Beratung und konkrete Unterstützung soll der Integrationsprozess gezielt gefördert und begleitet werden. Die Themen reichen vom
Deutsch lernen, über Schule, Beruf, Wohnen, Gesundheit bis zu Fragen von Ehe/ Familie/ Erziehung.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Vereine, die mit ihren Beratungs- und Begegnungsangeboten die Integration von Migrantinnen und Migranten begleiten, wie beispielsweise der Internationale Frauen e.V. im Bürgertreff Volkmarsdorf.
Im Folgenden werden drei Angebote beschrieben, die von der Stadt Leipzig finanziert werden und die das
Ankommen und die Integration von Geflüchteten und Asylbewerbern begleiten und unterstützen sollen.
13.7.12.1
Soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften und durch Vereine der
Migrantenarbeit
Die Stadt Leipzig finanziert soziale Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber/-innen und als dezentrales Beratungsangebot für Personen, die bereits in der eigenen Wohnung leben. In den kleineren
Wohnhäusern liegt der Schlüssel bei 1 Sozialarbeiter/-in je 40 Bewohner/-innen und bei größeren Häusern
bei 1:50.
Die Sozialarbeiter/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften unterstützen bei der ersten Orientierung, gestalten das Zusammenleben in der Unterkunft, helfen, Formalitäten zu erledigen, organisieren Sprachunterricht
und Freizeitangebote, unterstützen bei der Suche nach Arbeit, zeigen den Weg in Kultur- oder Sportvereine,
helfen beim Auszug in eine eigene Wohnung und pflegen nachbarschaftliche Beziehungen zu Anwohnern
und Akteuren vor Ort.
Eine Vielfalt von Trägern erbringt im Auftrag der Stadt Leipzig Leistungen der Betreibung bzw. sozialen Betreuung in Unterkünften für Flüchtlinge oder für dezentral lebende Flüchtlinge. Zum 31.12.2015 erbrachten
folgende Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge:
•
Campanet GmbH
•
Caritasverband Leipzig e.V.
•
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e.V.
•
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
•
European Homecare GmbH
•
HUMAN-Care GmbH
•
Pandechaion Herberge e.V.
•
Saxonia – Catering GmbH Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH
•
SZL Suchtzentrum gGmbH
Sozialreport Leipzig 2015
159
Dezentral lebende Asylbewerber und Geduldete wurden durch folgende Träger unterstützt:
•
Caritasverband Leipzig e.V.
•
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
•
Internationale Frauen Leipzig e.V.
•
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
13.7.12.2
Sprach- und Integrationsmittlerdienst
Durch den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlern sollen sprachliche Barrieren von Migrantinnen und
Migranten zu Behörden, Schulen, medizinischen Einrichtungen und sozialen Diensten überwunden werden
und kulturell bedingte Missverständnisse erkannt und verringert werden. Im Auftrag der Stadt Leipzig vermittelt der RAA Leipzig Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e. V. die Kultur- und Sprachmittlereinsätze für die Gesamtverwaltung.
Alle Ämter, Referate und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Leipzig können den Dienst nutzen, ebenso die
Kindergärten und Horte sowie andere Träger, die Pflichtaufgaben für die Kommune erbringen.
Sprachmittlereinsätze sind in 31 Sprachen möglich: Albanisch, Amarina (Erithrea), Arabisch, Aserbaidschanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Kroatisch, Kurdisch (Sorani, Bahdini), Mazedonisch, Paschtu, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch,
Spanisch, Tigrina (Erithrea), Tschechisch, Türkisch, Vietnamesisch, Urdu/Hindi/Punjabi und Ungarisch.
Das Budget für den Sprach- und Integrationsmittlerdienst lag 2015 bei 138.000 €. Davon wurden 70.000 € für
SprInt-Einsätze im Sozialamt und in Gemeinschaftsunterkünften verwendet, 18.000 € für Pflichtaufgaben der
Kinder- und Jugendhilfe und 10.000 € wurden für weitere Aufgaben der Verwaltung. Mit 40.000 € wurden
Personal- und Sachaufwendungen der Vermittlungsstelle finanziert.
13.7.12.3
Patenschaftsprogramm „Ankommen in Leipzig – Paten für Flüchtlinge“
Seit Februar 2014 gibt es das Patenschaftsprogramm „Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge“. Im Auftrag der Stadt Leipzig ist der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Projektträger und für die Koordination und Umsetzung
verantwortlich. Ziel ist es, die Integration von Flüchtlingen in die Leipziger Stadtgesellschaft zu befördern.
Hierzu sollen Leipziger Bürgerinnen und Bürger sowie interessierte Flüchtlinge gewonnen und Patenschaften
vermittelt werden. Jeder Pate wird zu Beginn geschult und kann an Fortbildungen teilnehmen. Der Flüchtlingsrat Leipzig e.V. begleitet die Patenschaften, berät bei Fragen oder Problemen und unterstützt bei Bedarf.
Die konkrete Unterstützung im Rahmen einer Patenschaft kann verschiedene Formen annehmen. Denkbar
sind: Alltagsbegleitung (z. B. Einkaufshilfe), Kultur- und Stadtvorstellung (z.B. Stadtbesichtigungen), Lebenspraktische Unterstützung bei Bezug eigenen Wohnraums (z. B. Wohnungsbesichtigung), Unterstützung
beim Spracherwerb (z. B. in Form regelmäßiger Treffen zum Erlernen und Anwenden der deutschen Sprache) oder Suche nach passenden Vereinen für sportliche, musische oder sonstige Aktivitäten.
Seit Beginn des Programms wurden bis zum 31.12.2015 mehr als 300 Individualpatenschaften vermittelt und
betreut. Im Durchschnitt sind an einer solchen Patenschaft acht Personen beteiligt, z. B. eine deutsche Familie und eine Flüchtlingsfamilie. Damit hat das Programm die zu Beginn gesteckten Ziele von 50 Patenschaften pro Jahr deutlich übertroffen. Darüber hinaus halfen bis zum 31.12.2015 ca. 500 im Programm registrierte Paten zu konkreten Anlässen z. B. Hilfe bei der medizinischen Versorgung.
160
Sozialreport Leipzig 2015