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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065200.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
08.06.16, 12:00
Aktualisiert
17.09.16, 16:39

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02830-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Betriebsausschuss Stadtreinigung alle Stadtbezirksbeiräte, alle Ortschaftsräte Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen X Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung X Alternativvorschlag Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag 1: In den 16 Siedlungen, in denen Kunststoffabfall mittels Gelbem Sack entsorgt wird, ist bis Ende III. Quartal 2016 eine Befragung der Haushalte zur gewünschten Entsorgungsform (Gelbe Tonne oder Gelber Sack) durchzuführen. Beschlussvorschlag 2: Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 70 % der angeschlossenen Grundstücke für eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die Verwaltung: a) Verhandlungen mit dem DSD sowie den zehn weiteren am System beteiligten Unternehmen darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung 2019 eine Umstellung erfolgen kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit begründeten finanziellen Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies mit den notwendigen vergabe- und beihilferechtlichen Prüfergebnissen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung. Sachverhalt: Beschlussvorschlag 1: In den 16 Siedlungen, in denen Kunststoffabfall mittels Gelbem Sack entsorgt wird, ist bis Ende III. Quartal 2016 eine Befragung der Haushalte zur gewünschten Entsorgungsform (Gelbe Tonne oder Gelber Sack) durchzuführen. Zustimmung Hinweis: Der Verband Wohneigentum Sachsen e. V. plant bis Ende 2016 sowohl für seine Mitglieder als auch die in der jeweiligen Siedlung wohnenden Nichtmitglieder des Verbandes die Befragung in eigener Regie. Das Ergebnis wird der Stadtverwaltung bis spätestens zum Ende des 1. Halbjahres 2017 übergeben, damit es rechtzeitig vor den neuen Verhandlungen mit dem DSD vorliegt. Beschlussvorschlag 2: Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 50% der Haushalte für eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die Verwaltung: a) Verhandlungen mit dem DSD darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung 2019 eine Umstellung erfolgen kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit begründeten finanziellen Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung. Alternativvorschlag Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 70 % der angeschlossenen Grundstücke für eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die Verwaltung: a) Verhandlungen mit dem DSD sowie den zehn weiteren am System beteiligten Unternehmen darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung 2019 eine Umstellung erfolgen kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit begründeten finanziellen Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies mit den notwendigen vergabe- und beihilferechtlichen Prüfergebnissen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung. Begründung: Der Verband Wohneigentum Sachsen e. V. ging in einer Zusammenkunft mit der ALL und einem Vertreter der Stadt davon aus, dass erst eine Sammlung über Gelben Tonnen erfolgen soll, wenn mindestens 70 % der Grundstückseigentümer diese wünschen. Um zu vermeiden, dass eine neue Unzufriedenheit einer großen Zahl von Eigentümern entsteht, die z. B. aus Platzgründen keine Tonnen wünschen, sollte für ein aussagekräftiges Ergebnis die Zustimmung zur Umstellung auf die Gelbe Tonne in der jeweiligen Siedlung mindestens 70 % der angeschlossenen Grundstücke betragen. Ergänzend zu 2a ist darauf hinzuweisen, dass bei Änderungen in der Vertragslaufzeit, neben der Zustimmung zur Umstellung des Sammelsystems durch die DSD GmbH als Ausschreibungsführer für die Stadt Leipzig, das Einverständnis von zehn weiteren am System beteiligten Unternehmen eingeholt werden müsste. Ebenso muss vorher eine vergabe- und beihilferechtliche Prüfung erfolgen.