Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065200.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
08.06.16, 12:00
Aktualisiert
17.09.16, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02830-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Betriebsausschuss Stadtreinigung
alle Stadtbezirksbeiräte, alle Ortschaftsräte
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Entsorgung von Kunststoffabfall in Siedlungen
X Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
X Alternativvorschlag
Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag 1:
In den 16 Siedlungen, in denen Kunststoffabfall mittels Gelbem Sack entsorgt wird, ist bis Ende III.
Quartal 2016 eine Befragung der Haushalte zur gewünschten Entsorgungsform (Gelbe Tonne oder
Gelber Sack) durchzuführen.
Beschlussvorschlag 2:
Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 70 % der angeschlossenen
Grundstücke für eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die
Verwaltung:
a) Verhandlungen mit dem DSD sowie den zehn weiteren am System beteiligten Unternehmen
darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung 2019 eine Umstellung erfolgen
kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit begründeten finanziellen
Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies mit den notwendigen vergabe- und
beihilferechtlichen Prüfergebnissen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe
Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit
dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung.
Sachverhalt:
Beschlussvorschlag 1:
In den 16 Siedlungen, in denen Kunststoffabfall mittels Gelbem Sack entsorgt wird, ist bis Ende III.
Quartal 2016 eine Befragung der Haushalte zur gewünschten Entsorgungsform (Gelbe Tonne oder
Gelber Sack) durchzuführen.
Zustimmung
Hinweis:
Der Verband Wohneigentum Sachsen e. V. plant bis Ende 2016 sowohl für seine Mitglieder als
auch die in der jeweiligen Siedlung wohnenden Nichtmitglieder des Verbandes die Befragung in
eigener Regie. Das Ergebnis wird der Stadtverwaltung bis spätestens zum Ende des 1. Halbjahres
2017 übergeben, damit es rechtzeitig vor den neuen Verhandlungen mit dem DSD vorliegt.
Beschlussvorschlag 2:
Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 50% der Haushalte für eine Umstellung
auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die Verwaltung:
a) Verhandlungen mit dem DSD darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung
2019 eine Umstellung erfolgen kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit
begründeten finanziellen Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt.
b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe
Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit
dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung.
Alternativvorschlag
Für diejenigen Siedlungen, in denen nachweislich mehr als 70 % der angeschlossenen
Grundstücke für eine Umstellung auf Gelbe Tonne votieren, gilt folgender Arbeitsauftrag an die
Verwaltung:
a) Verhandlungen mit dem DSD sowie den zehn weiteren am System beteiligten Unternehmen
darüber, ob bereits vor Auslaufen der Abstimmungsvereinbarung 2019 eine Umstellung erfolgen
kann. Kommt es zu einem positiven Verhandlungsergebnis mit begründeten finanziellen
Ausgleichsforderungen des DSD bzw. der ALL, wird dies mit den notwendigen vergabe- und
beihilferechtlichen Prüfergebnissen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
b) Kommt es zu keiner Einigung über eine vorzeitige Umstellung, wird die Umstellung auf Gelbe
Tonne per 01.01.2019 Gegenstand der Verhandlungen zur neuen Abstimmungsvereinbarung mit
dem DSD und der entsprechenden Ausschreibung.
Begründung:
Der Verband Wohneigentum Sachsen e. V. ging in einer Zusammenkunft mit der ALL und einem
Vertreter der Stadt davon aus, dass erst eine Sammlung über Gelben Tonnen erfolgen soll, wenn
mindestens 70 % der Grundstückseigentümer diese wünschen.
Um zu vermeiden, dass eine neue Unzufriedenheit einer großen Zahl von Eigentümern entsteht, die
z. B. aus Platzgründen keine Tonnen wünschen, sollte für ein aussagekräftiges Ergebnis die
Zustimmung zur Umstellung auf die Gelbe Tonne in der jeweiligen Siedlung mindestens 70 % der
angeschlossenen Grundstücke betragen.
Ergänzend zu 2a ist darauf hinzuweisen, dass bei Änderungen in der Vertragslaufzeit, neben der
Zustimmung zur Umstellung des Sammelsystems durch die DSD GmbH als Ausschreibungsführer
für die Stadt Leipzig, das Einverständnis von zehn weiteren am System beteiligten Unternehmen
eingeholt werden müsste. Ebenso muss vorher eine vergabe- und beihilferechtliche Prüfung
erfolgen.