Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1067807.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
28.06.16, 12:00
Aktualisiert
05.11.16, 23:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-02989-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Umsetzung von Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und im öffentlichen
Raum
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung erarbeitet bis zum I. Quartal 2017 eine kommunale Richtlinie und Strategie
„Kunst am Bau bei kommunalen Bauvorhaben und Kunst im öffentlichen Raum“. Dies
geschieht in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum,
den FA Kultur, SE/B sowie Akteuren der Bildenden Kunst. Diese Richtlinie sollte sich an der
Bundesbaurichtlinie, Kapitel 7, und der entsprechenden Richtlinie des Freistaates Sachsen
orientieren.
2. Bis zum IV. Quartal 2016 wird geprüft, bei welchen kommunalen Bauvorhaben ab 2017
Kunst am Bau geplant und realisiert werden kann.
Sachverhalt:
Kunst am Bau erfolgt in Selbstverpflichtung eines Bauherrn, einen gewissen Anteil (meist um die 1
bis 2 % ) der Baukosten für die Schaffung von Kunst am Bau zu verwenden. Diese
Selbstverpflichtungen sind für den Bund und in den Ländern in entsprechenden Richtlinien geregelt,
z. B. Kapitel 7 der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes [RBBau]). Auch
einzelne Kommunen verfügen über derartige Baurichtlinien.
Der Freistaat Sachsen hat die Anwendung der Bundesrichtlinie in seiner Richtlinie für die Planung
und Ausführung von Bauvorhaben des Freistaates Sachsen festgelegt. Darin steht: „Es gehört zu
den Aufgaben des Freistaates, die zeitgenössische bildende Kunst zu fördern. Daher werden bei
Großen Baumaßnahmen (GBM) in der Regel Leistungen an bildende Künstler vergeben, wenn Art,
Seite 1
Zweck und Bedeutung der Baumaßnahmen dieses rechtfertigen.“ Weiter ist dort zu lesen: „ Die für
Kunst am Bau verfügbaren Mittel werden im Regelfall auf der Grundlage der Bauwertkosten [..]
ermittelt und zwar bei Bauwertkosten von 500.000 EUR mit 10.000 EUR (2 Prozent) [und bei ]
Bauwertkosten von 25.000.000 EUR mit 100.000 EUR (0,4 Prozent).“
Für die Landeshauptstadt Dresden gibt es bereits seit 1994 eine Richtlinie über Kunst im öffentlichen
Raum http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/kultur_oeff_raum.pdf.
Auf dieser Grundlage werden in Dresden 2016 drei Wettbewerbe für drei Schulbauvorhaben
durchgeführt.
In Leipzig gibt es bisher keine kommunale Richtlinie oder Strategie für Kunst am Bau bei
kommunalen Bauvorhaben sowie für Kunst im öffentlichen Raum. Es existiert lediglich die
„Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“.
Auch in Leipzig befinden sich zahlreiche neue Bauvorhaben in Planung, darunter zahlreiche
Schulen. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum würden die Ausstrahlung dieser
Bauvorhaben verstärken und auch regionalen Künstler_innen ein Betätigungsfeld schaffen.
Seite 2