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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050119.pdf
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6,8 MB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
12.07.16, 08:31

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02289 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss 07.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau des Überbaus des Peterssteges BW III/18 im Zuge des internationalen Elster-Fernradweges über den Elstermühlgraben im Richard-Wagner-Hain in Verbindung mit einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Der Ersatzneubau des Überbaus des Peterssteges im Zuge des internationalen Fern-Radweges über den Elstermühlgraben wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) Ziffer 1 in der zur Zeit gültigen Fassung.) 2. Die Gesamtkosten betragen 1.135.000 €. 3. Im PSP-Element "Kommunale Brücken" (7.0000577.700) werden 2016 275.000 € und 2017 854.050 € bereitgestellt. 4. In 2017 werden im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv 5.950 € bereitgestellt. 5. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 6. Im PSP-Element "Kommunale Brücken" (7.0000.577.700) werden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 454.050 € (kassenwirksam in 2017) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Schlachthofbrücke" (7.000.1313.700). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2017 5.950 106654100010 Einzahlungen 2016 2017 646.900 7.0000577.705 Auszahlungen 2016 2017 1.129.050 7.0000577.700 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Höhe in EUR nein von x bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand 1.500 1.100.55.1.0.01 Nach Durchführung Ergeb. HH Erträge der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2.300 1.100.54.1.0.01.09 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Zusammenfassende Erläuterung zur Wichtigkeit der Maßnahme: Der Peterssteg überführt einen kombinierten Geh-/Radweg im denkmalgeschützten RichardWagner-Hain über den Elstermühlgraben. Der vielbefahrene Weg verbindet die Käthe-KollwitzStraße mit der Jahnallee. Die Strecke ist Teil des überregionalen touristischen Elster-Radweges und bindet den Uni-Campus Jahnallee und eine Vielzahl von Sportanlagen an das innerstädtische Straßen- und Wegenetz an. Das Bauwerk wurde 1879 errichtet und 1934 verbreitert. Der stählerne Überbau ist völlig verschlissen und muss komplett erneuert werden. Die Gründung kann saniert und instandgesetzt werden. Seit 2002 sind die äußeren Bereiche des 18,20 m breiten Überbaus gesperrt. Es verblieb ein ca. 7,0 m breiter abgegrenzter Streifen für Fußgänger und Radfahrer. Dieser ist nur noch zeitlich begrenzt und für eine eingeschränkte Belastung nutzbar. Im Ergebnis der letzten Prüfung 2015 wurde der Gesamtzustand des Bauwerkes mit 4,0 bewertet. Das Bauwerk muss halbjährlich besichtigt werden und jährlich ist eine Sonderprüfung durchzuführen, um rechtzeitig Schadensveränderungen zu erkennen, die zu weiteren Beeinträchtigungen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes führen können. Die Verkehrssicherheit ist noch gegeben. Für die Maßnahme ergibt sich folgender Finanzbedarf für 2016/2017: Auszahlungen: Einzahlungen: Stadtanteil: 1.135.000 € 0€ 1.135.000 € Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau des Überbaus des Peterssteges BW III/18 im Zuge des Elster-Radweges über den Elstermühlgraben im Richard-Wagner-Hain 1. Grundlagen - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 vom 18.09.2013 (Beschluss-Ar. RBIV-1774/13) - Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993 - Stadtentwicklungsplan (STEP) "Verkehr und öffentlicher Raum" DS-00523/14/DS-008 - Haushaltsbeschluss 2015/2016 - Bauwerksentwurf mit der Kostenberechnung vom Oktober 2015, aufgestellt nach der Richtlinie für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten - Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die im Jahre 1879 errichtete und 1934 umgebaute Brücke über den Elstermühlgraben ist im Überbaubereich völlig verschlissen. Seit der Brückenprüfung im Jahre 2002 sind die äußeren 1 Bereiche gesperrt, der innere – ca. 7 m breite Streifen – ist nur noch zeitlich begrenzt und für eine eingeschränkte Belastung nutzbar. Im Ergebnis der einfachen Prüfung im Jahr 2015 wird das Bauwerk mit der Bauzustandsnote 4,0 bewertet, d.h. die Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben und eine Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten. Zielstellung Mit der Erneuerung des Überbaus wird die stadtplanerisch wichtige Geh-/Radwegeverbindung zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Jahnallee erhalten. Die Strecke ist Teil des internationalen Elster-Fernradweges und bindet den Uni-Campus Jahnallee und eine Vielzahl von Sportanlagen an das innerstädtische Straßen- u. Wegenetz an. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am Bauwerk müssen Maßnahmen zur weiteren Nutzungseinschränkung getroffen werden. Das Bauwerk muss halbjährlich besichtigt werden und jährlich ist eine Sonderprüfung durchzuführen, um rechtzeitig Schadensveränderungen zu erkennen. Im Bedarfsfall wird eine Brückenvollsperrung und die Sperrung der Zu- und Ausfahrt aus den Elstermühlgraben für den Bootsverkehr erforderlich. 3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung Die Baumaßnahme besteht aus folgenden Teilbereichen: - Rückbau und Ersatzneubau des Überbaus - Instandsetzung der Gründung (Pfeiler und Widerlager) im Bestand - Landschaftsarchitektonische Einbindung einschließlich Wegebau im denkmalgeschützten Park - Grünmaßnahmen - Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand 3.1 Ersatzneubau des Überbaus des Peterssteges BW III/18 Das Bauwerk aus dem Jahr 1878/79 wurde in mehreren Stufen umgebaut zu der nun vorhandenen Balkenbrücke aus Flussstahl-Profilen mit betonierter Betonplatte. Die jetzige Breite von 18,20 m stammt aus dem Umbau 1934. Die neue nutzbare, lichte Breite beträgt 9,20 m und entspricht der historischen Wegbreite der Parkanlage. Das Wegenetz ist als kombiniertes Fußweg-Radweg-Netz ausgebildet und besteht aus ungebundenen Splitt-/ Schotterdecken. Der alte Überbau wird komplett zurückgebaut. Der neue Überbau besteht aus vier Stahlträgern, die als Durchlaufträger fungieren. Die Brücke wird entsprechend den Vorschriften für Geh-/Radwegbrücken mit einer Flächen-Verkehrslast von 5,00 KN/m² bemessen. Ein unkontrolliertes Befahren mit Kraftfahrzeugen wird durch Poller verhindert. Ein Lichtraumprofil von 1,90 m x 6,00 m ermöglicht das Durchfahren von Booten. Die Brücke erhält einen offenen Belag aus Eichenbohlen. Die maximale Neigung der Geh-/Radbahn beträgt in beiden Richtungen 6 %. Dies entspricht einer behindertengerechten Konstruktion. Der Belag aus Eichenbohlen stellt für Fuß-/Radwegbrücken eine wirtschaftliche Option dar und hat sich an der Brücke Moschelesstraße (einem vergleichbaren Bauwerk) bereits bewährt. Als Absturzsicherung dient ein kombiniertes Geländer mit einem oberen Handlauf und einem inneren Handlauf mit einer Bordleiste als Rad-/Fußabweiser in behindertengerechter Ausführung. 2 Die vorhandene Wegebeleuchtung in Brückennähe (2 Maste) wird während der Bauzeit zurückgebaut und im Anschluss wieder neu errichtet. 3.2 Instandsetzung der Gründung Die Flusspfeiler werden in der Höhe verringert, behalten ihre Länge aber bei. Das Mauerwerk aus Naturstein und Stahlbetonabschnitten wird auf die vorgesehene Höhe der neuen Auflagerbank bzw. der verbleibenden Pfeilerabschnitte zurückgebaut. Nach dem Betonieren der Auflagerbank werden die Flächen gereinigt und Fugen und Risse verpresst. Die Oberflächen der abgesenkten Pfeiler werden in Anlehnung an den Bestand mit farblich angepassten Betonfertigteilen aus Werkstein abgedeckt. Die Widerlager werden innerhalb der vorhandenen Uferwände angepasst bzw. saniert. Die verbleibenden Uferwandflächen werden bis ca. 0,50 m unter Normalwasserstand saniert, Risse werden verfüllt bzw. verpresst. Die Verkleidung aus Natur- oder Werkstein wird in begrenztem Umfang (Orientierung am Bestand) ersetzt, wiederhergestellt oder ergänzt. 3.3 Landschaftsarchitektonische Einbindung Die beiden westlichen Brückenwiderlager werden umgestaltet zu kleinen Aufenthaltsbereichen. Es entsteht auf beiden Seiten eine Fläche, die Platz für eine Bank bietet mit freiem Blick auf die schöne Aussicht nach Westen in Richtung Elsterflutbett und Palmengarten. Der neue Peterssteg wird somit auch gestalterisch aufgewertet und beschreibt von der Wasserseite aus sehr gelungen die Einfahrt in den innerstädtischen Bereich des Flusses. Gestalterisch und funktionell sind insgesamt 20 Stück Bodenstrahler, beidseitig in den Schrammborden optional vorgesehen. Ebenfalls als Option, auf den verbleibenden Flusspfeilern könnten auf der Westseite (Wehrseite) Gestaltungselemente in Form von Lichtstelen zur Markierung der Einfahrt in den innerstädtischen Flussbereich angeordnet werden. Die baulichen Voraussetzungen dafür werden geschaffen. 3.4 Belange des Artenschutzes/Grünmaßnahmen/Schutzgebiete Durch den neuen, schmaleren Überbau sind Eingriffe in den denkmalgeschützten Gartenraum erforderlich. EINGRIFFE Baubedingt müssen 5 Bäume gefällt sowie Sträucher und Hecken gerodet werden. AUSGLEICH Geplant ist die Ersatzpflanzung von 10 neuen Bäumen, Wiederherstellung der Ligusterhecke und Strandhaferpflanzung an den östlichen Brückenlagern. Baumschutzmaßnahmen sind für alle Bäume im Baubereich und Bereich der Baustelleneinrichtung vorzusehen. Da sich das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet befindet, kann mit den Bauarbeiten erst in der vegetationsarmen Zeit begonnen werden. Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, die die Maßnahme überwacht. 3 3.5 Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand Mit dem Überbau werden folgende Leitungen in Schutzrohren überführt: Rechtsträger Netz Leipzig Medium Erdgas-Hochdruck 25 bar Ausstattung 1 x Schutzrohr, Stahl DN 300 Netz Leipzig ELT.-MS 10 kV 6 x Schutzrohr, Stahl, DN 150, R 159x4,5, gekrümmt, vormontiert Stadtbeleuchtung Elt.--Niederspannung 1 x Schutzrohr Stahl, DN 110, R 108x5,0 Die Hochdruckgasleitung kann erst außerhalb der Heizperiode ab Mai 2017 umgebunden werden. Die Mittelspannungsleitungen und das Stadtbeleuchtungskabel werden als Provisorium auf der Behelfsbrücke mit überführt. In die südliche Uferwand mündet ein Abwasserkanal der Kommunalen Wasserwerke Leipzig. Dieser kann zurückgebaut werden. 3.6 Verkehrsführung/Umleitung Die Brücke muss zeitweilig voll gesperrt werden. Dies gilt für: - Leitungsumschlüsse vor und nach der Baumaßnahme ca. jeweils 1 Woche - Überbaumontage ca. 2 Tage Die Umleitung erfolgt über Mainzer Straße/Moschelesstraße zur Käthe-Kollwitz-Straße. Für die restliche Zeit steht eine Behelfsbrücke als Provisorium zu Verfügung. Die 2,50 m breite Stahlkonstruktion mit Holzbelag wird auf die westliche Überbauhälfte aufgelegt. Die Zugänge werden durch angeschüttete und befestigte Rampen hergestellt. Auf die Einschränkung der Brückennutzung wird an den entsprechenden Wegezugängen hingewiesen. 4. Finanzierung Grundlagen Grundlage ist die Kostenberechnung nach der "Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen" (AKS) vom Oktober 2015. Baukosten Die Gesamtkosten für den städtischen Anteil betragen inklusive Mehrwertsteuer einschl. notwendiger Planungsleistungen 1.135.000 €. Die Finanzmittel liegen im Rahmen des Budgets des VTA. Fördermittel/Finanzierung Grundsätzlich ist jedoch das Vorhaben nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben förderfähig. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass für dieses Vorhaben vom Freistaat Sachsen Fördermittel 2016/17 ausgereicht werden. Unabhängig davon wird für das Vorhaben beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein Antrag auf Förderung nach der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Kommunalen Straßen- und 4 Brückenbauvorhaben gestellt. Sollten für das Vorhaben durch den Freistaat Fördermittel bereitgestellt werden, würde sich der Stadtanteil erheblich reduzieren. Die im Haushaltplan 2016 eingestellten Zahlen für die mittelfristige Finanzplanung basieren auf der Kostenberechnung aus dem Jahr 2015. Es ergibt sich derzeit folgender Finanzbedarf: Brücke Peterssteg gesamt 2016 2017 7.0000577.700 (Auszahlung) 1.129.050 EUR 106654100010 (Aufwand) 5.950 EUR 7.0000577.705 (Einzahlung) 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.135.000 EUR 275.000 EUR 860.000 EUR Stadtanteil VE (kassenwirksam) 275.000 EUR 854.050 EUR 5.950 EUR 854.050 EUR 854.050 EUR Beteiligung Dritter/Kostenteilung Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den abgeschlossenen Koordinierungsverträgen. In den oben abgebildeten Jahresscheiben sind die anteilig von den Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten nicht enthalten, da diese Kosten direkt vom Versorger an den Auftragnehmer der Bauleistung gezahlt werden. Folgekosten Die üblichen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt (PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07) eingestellt. Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten. Für die Unterhaltung der neugepflanzten Bäume und Hecken, die neuen Bänke sowie für die zusätzliche Beleuchtung im Bereich des Peterssteges entstehen diese Folgekosten: Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element Aufwand/Einheit und Jahr Beschreibung Bäume 1.100.55.1.0.01 53,32 €/St x 10 Unterhaltung Aufwand/Jahr in € 533 Hecken 16,50 €/lfm x 25 413 Bänke 10 % der Anschaffungskosten 554 Beleuchtung 1.100.54.1.0.01.09 115 €/St x 20 5 Unterhaltung 2.300 5. Grunderwerb Grunderwerb ist nicht erforderlich. 6. Kinderfreundlichkeitsprüfung Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die neugeschaffenen Freiflächen an den westlichen Widerlagern laden zum Verweilen und Spielen ein. 7. Barrierefreiheit Die Entwurfsunterlage wurde mit der Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderungen abgestimmt. 8. Bauzeit Mit dem Bau soll im Oktober 2016 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt insgesamt 12 Monate. Folgender Grobablauf ist geplant: Dienstberatung OBM Verwaltungsausschuss Fördermittel-Antrag Fördermittel-Bescheid 09.02.2016 06.04.2016 15.04.1016 15.06.2016 Beginn des Ausschreibungsverfahrens Vergabegremium Zuschlagserteilung Baubeginn 15.07.2016 18.08.2016 08.09.2016 01.10.2016 9. Sonstiges Altlasten Der zu beräumende Flussschlamm wird auf Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt. Archäologie und Kampfmittel Tiefbauarbeiten sind nur im Rahmen der Medienverlegung erforderlich, so dass weder mit archäologischen Funden noch mit Kampfmitteln im Baubereich zu rechnen ist. Treten wider Erwarten Funde auf, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zur beginnenden Maßnahme sowie bei technologischen Erfordernissen. AG Rad Das Vorhaben wurde in der AG Rad vorgestellt. 6 r e t s l E e Weiß Bestand Be s t a nd eh w r e t ls r M 1:350 Bestandsfoto tr. Gemarkung Leipzig itz-S w l l o K K ät e N Lageplan 470 0 and teg 5 g e w k r Pa e te rss N e u er P 470 0 B es t 10.80 5.40 .40 Am E g e w k r a P 7.37 e t s El b t u r fl t t e aben Am El ste rw eh r W ei ß e Elster 6.98 9.95 24.30 ter we hr E ls t er flut gr Els Stadtplanausschnitt West - Ansicht NORD SÜD Ersatzneubau Fuss- / Radwegbrücke Peterssteg N Schladitzer See # · # Radverkehrsentwicklungsplan # · 2010 - 2020 Seehausen Hauptnetz-Rad Alltagsradverkehr IR II* Wiederitzsch # # % -Sc hu ma %# tz -Str . sc r S $ tr. $ Esch e-St r. Möckern tavGus $ $ Eutritzsch ^( % Gohlis-Mitte ^( % % # Max-Liebermann-Str. he # Wahren %% Gohlis-Nord eli nn %#% Gohlis-Süd Schönefeld-Ost $ $ Bereich Peterssteg r S tr . Miltitz $ #% . n Neulindenau % Schle Grünau-Ost %# Südvorstadt Weg Mölkau $ ^( Grünau-Siedlung % ## Connewitz Stötteritz Marienbrunn Lausen-Grünau ^( $ # tr s Althen-Kleinpösna # Baalsdorf # Y # Hauptzentrum aus SEKo (A-Zentrum und B-Zentren) ( Mittelzentrum aus Regionalplan Westsachsen / Umland Grundzentren ^( # · ( $ %% Probstheida Holzhausen Lößnig #% Stadtteil- oder Ortszentrum aus SEKo (C-Zentren) Zentrum ergänzend zum SEKo / Stadt oder Umland Grundzentrum aus Regionalplan Westsachsen / Umland Bike & Ride D ie s k a u # % # . Großzschocher % $ $ R.-Lehmann-Str. Kleinzschocher Haupt- und Mittelzentren . % # r ußige Führung Regionale Routen außerhalb Leipzigs tr % % % Schleußig vorläufige Ergänzung Anger-Crottendorf Thonberg Zentrum-Südost Plagwitz Engelsdorf Reudnitz- $ Zentrum-Süd Bestand % S r- # · ^(% ^( SachsenNetz Rad e g Markranstädt tr S Grünau-Mitte See ( r e # # # $ Lindenau # % Riesaer Str. ra Kulkwitzer tz ü L #%# %# # ^( Zentrum Zentrum-West Perm P % % #%# Grünau-Nord ^( ^( Altlindenau Burghausen-Rückmarsdorf Schönau # Y Neuschönefeld ^(% ße Stra oser % Volkmarsdorf Zentrum-Ost IR II die höchste Prioritätsstufe. Paunsdorf Sellerhausen-Stünz Neustadt- Zentren verbinden, eingestuft. Für die Stadt Leipzig haben die Hauptrouten % d rge innergemeindliche Hauptradverbindung Entsprechend der Bedeutung der Zentren werden die Routen, die diese ls bu r e u a a a rse rg S B $ Me $ $#$%%#% vorgeschlagen innergemeindliche Radschnellverbindung IR III*: ermittelt. Der Methodik der RIN liegt die Verbindung von Zentren zugrunde. Heiterblick . tr T % Hans-Driesch-Str. Zentrum-Nordwest IR II*: * Die Hauptrouten IR II und IR III wurden unter Anwendung der Richtlinien o Zentrum-Nord in SachsenNetz Rad IR III* potenzielle Netzergänzung für Integrierte Netzgestaltung (RIN) als Hauptrouten des Alltagsradverkehrs # Schönefeld-Abtnaundorf Leutzsch IR III* Untersuchung der Streckenführung erforderlich $ Mockau-Süd Böhlitz-Ehrenberg Route zur Aufnahme ( Thekla % Mockau-Nord D # $ org z.T. temporär, bis Hauptroute nutzbar Taucha tr . Ge bestätigter Verlauf IR III* alternative Führung zur Hauptroute, S # IR III* rf e r Lützschena-Stahmeln IR II* alternative Führung zur Hauptroute Plaußig-Portitz o # # · %# # % Lindenthal Schkeuditz bestätigter Verlauf Anlagen mit Dach Meusdorf Dölitz-Dösen # · Knautkleeberg-Knauthain % # Cospudener See Markkleeberg % ( % % % Auslastung < 90 % Auslastung > 90 % # # Auslastung < 90 % Auslastung > 90 % geplante Standorte Liebertwolkwitz # · $ Kartengrundlage: Datengrundlage: Markkleeberger Hartmannsdorf-Knautnaundorf Anlagen ohne Dach DSK25 Stadtkarte Leipzig ATKIS ®-Basis-DLM; ©GeoSN 1998 See Anlage 2: Hauptnetz des Radverkehrs, Bike & Ride # · 1 0 1 2 Zwenkauer See Maßstab 1:85.000 (DIN-A3) 3 4 5 Kilometer Stand: 21.03.2011