Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050119.pdf
Größe
6,8 MB
Erstellt
14.01.16, 12:00
Aktualisiert
12.07.16, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02289
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
07.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau des Überbaus des
Peterssteges BW III/18 im Zuge des internationalen Elster-Fernradweges über den
Elstermühlgraben im Richard-Wagner-Hain in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Der Ersatzneubau des Überbaus des Peterssteges im Zuge des internationalen Fern-Radweges
über den Elstermühlgraben wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) Ziffer 1 in
der zur Zeit gültigen Fassung.)
2. Die Gesamtkosten betragen 1.135.000 €.
3. Im PSP-Element "Kommunale Brücken" (7.0000577.700) werden 2016 275.000 € und 2017
854.050 € bereitgestellt.
4. In 2017 werden im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv 5.950 € bereitgestellt.
5. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme
der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltplanung zu entscheiden. Die Mittel
sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
6. Im PSP-Element "Kommunale Brücken" (7.0000.577.700) werden überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 454.050 € (kassenwirksam
in 2017) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Schlachthofbrücke"
(7.000.1313.700).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2017
5.950 106654100010
Einzahlungen
2016
2017
646.900 7.0000577.705
Auszahlungen
2016
2017
1.129.050 7.0000577.700
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Höhe in EUR
nein
von
x
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
1.500 1.100.55.1.0.01
Nach
Durchführung
Ergeb. HH Erträge
der
Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2.300 1.100.54.1.0.01.09
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Zusammenfassende Erläuterung zur Wichtigkeit der Maßnahme:
Der Peterssteg überführt einen kombinierten Geh-/Radweg im denkmalgeschützten RichardWagner-Hain über den Elstermühlgraben. Der vielbefahrene Weg verbindet die Käthe-KollwitzStraße mit der Jahnallee. Die Strecke ist Teil des überregionalen touristischen Elster-Radweges
und bindet den Uni-Campus Jahnallee und eine Vielzahl von Sportanlagen an das innerstädtische
Straßen- und Wegenetz an.
Das Bauwerk wurde 1879 errichtet und 1934 verbreitert. Der stählerne Überbau ist völlig
verschlissen und muss komplett erneuert werden. Die Gründung kann saniert und instandgesetzt
werden.
Seit 2002 sind die äußeren Bereiche des 18,20 m breiten Überbaus gesperrt. Es verblieb ein ca.
7,0 m breiter abgegrenzter Streifen für Fußgänger und Radfahrer.
Dieser ist nur noch zeitlich begrenzt und für eine eingeschränkte Belastung nutzbar.
Im Ergebnis der letzten Prüfung 2015 wurde der Gesamtzustand des Bauwerkes mit 4,0 bewertet.
Das Bauwerk muss halbjährlich besichtigt werden und jährlich ist eine Sonderprüfung
durchzuführen, um rechtzeitig Schadensveränderungen zu erkennen, die zu weiteren
Beeinträchtigungen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes führen können. Die
Verkehrssicherheit ist noch gegeben.
Für die Maßnahme ergibt sich folgender Finanzbedarf für 2016/2017:
Auszahlungen:
Einzahlungen:
Stadtanteil:
1.135.000 €
0€
1.135.000 €
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau des Überbaus des
Peterssteges BW III/18 im Zuge des Elster-Radweges über den Elstermühlgraben im
Richard-Wagner-Hain
1. Grundlagen
- Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 vom 18.09.2013
(Beschluss-Ar. RBIV-1774/13)
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993
- Stadtentwicklungsplan (STEP) "Verkehr und öffentlicher Raum" DS-00523/14/DS-008
- Haushaltsbeschluss 2015/2016
- Bauwerksentwurf mit der Kostenberechnung vom Oktober 2015, aufgestellt nach der Richtlinie
für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten
- Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die im Jahre 1879 errichtete und 1934 umgebaute Brücke über den Elstermühlgraben ist im
Überbaubereich völlig verschlissen. Seit der Brückenprüfung im Jahre 2002 sind die äußeren
1
Bereiche gesperrt, der innere – ca. 7 m breite Streifen – ist nur noch zeitlich begrenzt und für eine
eingeschränkte Belastung nutzbar. Im Ergebnis der einfachen Prüfung im Jahr 2015 wird das
Bauwerk mit der Bauzustandsnote 4,0 bewertet, d.h. die Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben
und eine Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.
Zielstellung
Mit der Erneuerung des Überbaus wird die stadtplanerisch wichtige Geh-/Radwegeverbindung
zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Jahnallee erhalten. Die Strecke ist Teil des internationalen
Elster-Fernradweges und bindet den Uni-Campus Jahnallee und eine Vielzahl von Sportanlagen
an das innerstädtische Straßen- u. Wegenetz an.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme und damit weiterem Schadensfortschritt am
Bauwerk müssen Maßnahmen zur weiteren Nutzungseinschränkung getroffen werden. Das
Bauwerk muss halbjährlich besichtigt werden und jährlich ist eine Sonderprüfung durchzuführen,
um rechtzeitig Schadensveränderungen zu erkennen.
Im Bedarfsfall wird eine Brückenvollsperrung und die Sperrung der Zu- und Ausfahrt aus den
Elstermühlgraben für den Bootsverkehr erforderlich.
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
Die Baumaßnahme besteht aus folgenden Teilbereichen:
- Rückbau und Ersatzneubau des Überbaus
- Instandsetzung der Gründung (Pfeiler und Widerlager) im Bestand
- Landschaftsarchitektonische Einbindung einschließlich Wegebau im denkmalgeschützten Park
- Grünmaßnahmen
- Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand
3.1 Ersatzneubau des Überbaus des Peterssteges BW III/18
Das Bauwerk aus dem Jahr 1878/79 wurde in mehreren Stufen umgebaut zu der nun
vorhandenen Balkenbrücke aus Flussstahl-Profilen mit betonierter Betonplatte.
Die jetzige Breite von 18,20 m stammt aus dem Umbau 1934. Die neue nutzbare, lichte Breite
beträgt 9,20 m und entspricht der historischen Wegbreite der Parkanlage. Das Wegenetz ist als
kombiniertes Fußweg-Radweg-Netz ausgebildet und besteht aus ungebundenen Splitt-/
Schotterdecken.
Der alte Überbau wird komplett zurückgebaut. Der neue Überbau besteht aus vier Stahlträgern,
die als Durchlaufträger fungieren. Die Brücke wird entsprechend den Vorschriften für
Geh-/Radwegbrücken mit einer Flächen-Verkehrslast von 5,00 KN/m² bemessen. Ein
unkontrolliertes Befahren mit Kraftfahrzeugen wird durch Poller verhindert. Ein Lichtraumprofil von
1,90 m x 6,00 m ermöglicht das Durchfahren von Booten.
Die Brücke erhält einen offenen Belag aus Eichenbohlen. Die maximale Neigung der Geh-/Radbahn beträgt in beiden Richtungen 6 %. Dies entspricht einer behindertengerechten Konstruktion.
Der Belag aus Eichenbohlen stellt für Fuß-/Radwegbrücken eine wirtschaftliche Option dar und hat
sich an der Brücke Moschelesstraße (einem vergleichbaren Bauwerk) bereits bewährt.
Als Absturzsicherung dient ein kombiniertes Geländer mit einem oberen Handlauf und einem
inneren Handlauf mit einer Bordleiste als Rad-/Fußabweiser in behindertengerechter Ausführung.
2
Die vorhandene Wegebeleuchtung in Brückennähe (2 Maste) wird während der Bauzeit
zurückgebaut und im Anschluss wieder neu errichtet.
3.2 Instandsetzung der Gründung
Die Flusspfeiler werden in der Höhe verringert, behalten ihre Länge aber bei.
Das Mauerwerk aus Naturstein und Stahlbetonabschnitten wird auf die vorgesehene Höhe der
neuen Auflagerbank bzw. der verbleibenden Pfeilerabschnitte zurückgebaut. Nach dem Betonieren
der Auflagerbank werden die Flächen gereinigt und Fugen und Risse verpresst.
Die Oberflächen der abgesenkten Pfeiler werden in Anlehnung an den Bestand mit farblich
angepassten Betonfertigteilen aus Werkstein abgedeckt.
Die Widerlager werden innerhalb der vorhandenen Uferwände angepasst bzw. saniert. Die
verbleibenden Uferwandflächen werden bis ca. 0,50 m unter Normalwasserstand saniert, Risse
werden verfüllt bzw. verpresst. Die Verkleidung aus Natur- oder Werkstein wird in begrenztem
Umfang (Orientierung am Bestand) ersetzt, wiederhergestellt oder ergänzt.
3.3 Landschaftsarchitektonische Einbindung
Die beiden westlichen Brückenwiderlager werden umgestaltet zu kleinen Aufenthaltsbereichen. Es
entsteht auf beiden Seiten eine Fläche, die Platz für eine Bank bietet mit freiem Blick auf die
schöne Aussicht nach Westen in Richtung Elsterflutbett und Palmengarten. Der neue Peterssteg
wird somit auch gestalterisch aufgewertet und beschreibt von der Wasserseite aus sehr gelungen
die Einfahrt in den innerstädtischen Bereich des Flusses.
Gestalterisch und funktionell sind insgesamt 20 Stück Bodenstrahler, beidseitig in den
Schrammborden optional vorgesehen.
Ebenfalls als Option, auf den verbleibenden Flusspfeilern könnten auf der Westseite (Wehrseite)
Gestaltungselemente in Form von Lichtstelen zur Markierung der Einfahrt in den innerstädtischen
Flussbereich angeordnet werden. Die baulichen Voraussetzungen dafür werden geschaffen.
3.4 Belange des Artenschutzes/Grünmaßnahmen/Schutzgebiete
Durch den neuen, schmaleren Überbau sind Eingriffe in den denkmalgeschützten Gartenraum
erforderlich.
EINGRIFFE
Baubedingt müssen 5 Bäume gefällt sowie Sträucher und Hecken gerodet werden.
AUSGLEICH
Geplant ist die Ersatzpflanzung von 10 neuen Bäumen, Wiederherstellung der Ligusterhecke und
Strandhaferpflanzung an den östlichen Brückenlagern.
Baumschutzmaßnahmen sind für alle Bäume im Baubereich und Bereich der
Baustelleneinrichtung vorzusehen.
Da sich das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet befindet, kann mit den Bauarbeiten erst in
der vegetationsarmen Zeit begonnen werden.
Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, die die Maßnahme überwacht.
3
3.5 Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand
Mit dem Überbau werden folgende Leitungen in Schutzrohren überführt:
Rechtsträger
Netz Leipzig
Medium
Erdgas-Hochdruck
25 bar
Ausstattung
1 x Schutzrohr, Stahl DN 300
Netz Leipzig
ELT.-MS
10 kV
6 x Schutzrohr, Stahl, DN 150,
R 159x4,5, gekrümmt, vormontiert
Stadtbeleuchtung
Elt.--Niederspannung
1 x Schutzrohr Stahl, DN 110, R 108x5,0
Die Hochdruckgasleitung kann erst außerhalb der Heizperiode ab Mai 2017 umgebunden werden.
Die Mittelspannungsleitungen und das Stadtbeleuchtungskabel werden als Provisorium auf der
Behelfsbrücke mit überführt.
In die südliche Uferwand mündet ein Abwasserkanal der Kommunalen Wasserwerke Leipzig.
Dieser kann zurückgebaut werden.
3.6 Verkehrsführung/Umleitung
Die Brücke muss zeitweilig voll gesperrt werden. Dies gilt für:
- Leitungsumschlüsse vor und nach der Baumaßnahme ca. jeweils 1 Woche
- Überbaumontage ca. 2 Tage
Die Umleitung erfolgt über Mainzer Straße/Moschelesstraße zur Käthe-Kollwitz-Straße.
Für die restliche Zeit steht eine Behelfsbrücke als Provisorium zu Verfügung.
Die 2,50 m breite Stahlkonstruktion mit Holzbelag wird auf die westliche Überbauhälfte aufgelegt.
Die Zugänge werden durch angeschüttete und befestigte Rampen hergestellt. Auf die
Einschränkung der Brückennutzung wird an den entsprechenden Wegezugängen hingewiesen.
4. Finanzierung
Grundlagen
Grundlage ist die Kostenberechnung nach der "Anweisung zur Kostenberechnung für
Straßenbaumaßnahmen" (AKS) vom Oktober 2015.
Baukosten
Die Gesamtkosten für den städtischen Anteil betragen inklusive Mehrwertsteuer einschl. notwendiger Planungsleistungen 1.135.000 €. Die Finanzmittel liegen im Rahmen des Budgets des VTA.
Fördermittel/Finanzierung
Grundsätzlich ist jedoch das Vorhaben nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Kommunalen Straßen- und
Brückenbauvorhaben förderfähig. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass für
dieses Vorhaben vom Freistaat Sachsen Fördermittel 2016/17 ausgereicht werden.
Unabhängig davon wird für das Vorhaben beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
ein Antrag auf Förderung nach der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Kommunalen Straßen- und
4
Brückenbauvorhaben gestellt.
Sollten für das Vorhaben durch den Freistaat Fördermittel bereitgestellt werden, würde sich der
Stadtanteil erheblich reduzieren.
Die im Haushaltplan 2016 eingestellten Zahlen für die mittelfristige Finanzplanung basieren auf
der Kostenberechnung aus dem Jahr 2015. Es ergibt sich derzeit folgender Finanzbedarf:
Brücke
Peterssteg
gesamt
2016
2017
7.0000577.700
(Auszahlung)
1.129.050 EUR
106654100010
(Aufwand)
5.950 EUR
7.0000577.705
(Einzahlung)
0 EUR
0 EUR
0 EUR
1.135.000 EUR
275.000 EUR
860.000 EUR
Stadtanteil
VE (kassenwirksam)
275.000 EUR
854.050 EUR
5.950 EUR
854.050 EUR
854.050 EUR
Beteiligung Dritter/Kostenteilung
Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den
abgeschlossenen Koordinierungsverträgen.
In den oben abgebildeten Jahresscheiben sind die anteilig von den Versorgungsunternehmen zu
tragenden Kosten nicht enthalten, da diese Kosten direkt vom Versorger an den Auftragnehmer
der Bauleistung gezahlt werden.
Folgekosten
Die üblichen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im
Ergebnishaushalt (PSP-Element 1.100.54.1.0.01.07) eingestellt. Es entstehen keine zusätzlichen
Folgekosten.
Für die Unterhaltung der neugepflanzten Bäume und Hecken, die neuen Bänke sowie für die
zusätzliche Beleuchtung im Bereich des Peterssteges entstehen diese Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element
Aufwand/Einheit
und Jahr
Beschreibung
Bäume
1.100.55.1.0.01
53,32 €/St x 10
Unterhaltung
Aufwand/Jahr in €
533
Hecken
16,50 €/lfm x 25
413
Bänke
10 % der
Anschaffungskosten
554
Beleuchtung
1.100.54.1.0.01.09 115 €/St x 20
5
Unterhaltung
2.300
5. Grunderwerb
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die neugeschaffenen Freiflächen an den westlichen
Widerlagern laden zum Verweilen und Spielen ein.
7. Barrierefreiheit
Die Entwurfsunterlage wurde mit der Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderungen
abgestimmt.
8. Bauzeit
Mit dem Bau soll im Oktober 2016 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt insgesamt 12 Monate.
Folgender Grobablauf ist geplant:
Dienstberatung OBM
Verwaltungsausschuss
Fördermittel-Antrag
Fördermittel-Bescheid
09.02.2016
06.04.2016
15.04.1016
15.06.2016
Beginn des Ausschreibungsverfahrens
Vergabegremium
Zuschlagserteilung
Baubeginn
15.07.2016
18.08.2016
08.09.2016
01.10.2016
9. Sonstiges
Altlasten
Der zu beräumende Flussschlamm wird auf Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt.
Archäologie und Kampfmittel
Tiefbauarbeiten sind nur im Rahmen der Medienverlegung erforderlich, so dass weder mit
archäologischen Funden noch mit Kampfmitteln im Baubereich zu rechnen ist.
Treten wider Erwarten Funde auf, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Anliegerinformation erfolgt durch das Verkehrs- und Tiefbauamt zeitnah zur beginnenden
Maßnahme sowie bei technologischen Erfordernissen.
AG Rad
Das Vorhaben wurde in der AG Rad vorgestellt.
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Stadtplanausschnitt
West - Ansicht
NORD
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Ersatzneubau Fuss- / Radwegbrücke
Peterssteg
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Radverkehrsentwicklungsplan
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2010 - 2020
Seehausen
Hauptnetz-Rad
Alltagsradverkehr
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Max-Liebermann-Str.
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Gohlis-Nord
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Gohlis-Süd
Schönefeld-Ost
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Bereich Peterssteg
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Südvorstadt
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Grünau-Siedlung
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Connewitz
Stötteritz
Marienbrunn
Lausen-Grünau
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Althen-Kleinpösna
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Baalsdorf
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Hauptzentrum aus SEKo (A-Zentrum und B-Zentren)
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Mittelzentrum aus Regionalplan Westsachsen / Umland
Grundzentren
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Probstheida
Holzhausen
Lößnig
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Stadtteil- oder Ortszentrum aus SEKo (C-Zentren)
Zentrum ergänzend zum SEKo / Stadt oder Umland
Grundzentrum aus Regionalplan Westsachsen / Umland
Bike & Ride
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Großzschocher
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R.-Lehmann-Str.
Kleinzschocher
Haupt- und Mittelzentren
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Führung
Regionale Routen außerhalb Leipzigs
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Schleußig
vorläufige
Ergänzung
Anger-Crottendorf
Thonberg
Zentrum-Südost
Plagwitz
Engelsdorf
Reudnitz-
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Zentrum-Süd
Bestand
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Markranstädt
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Lindenau
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Burghausen-Rückmarsdorf
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Neuschönefeld
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Volkmarsdorf
Zentrum-Ost
IR II die höchste Prioritätsstufe.
Paunsdorf
Sellerhausen-Stünz
Neustadt-
Zentren verbinden, eingestuft. Für die Stadt Leipzig haben die Hauptrouten
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innergemeindliche Hauptradverbindung
Entsprechend der Bedeutung der Zentren werden die Routen, die diese
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vorgeschlagen
innergemeindliche Radschnellverbindung
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ermittelt. Der Methodik der RIN liegt die Verbindung von Zentren zugrunde.
Heiterblick
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Hans-Driesch-Str.
Zentrum-Nordwest
IR II*:
* Die Hauptrouten IR II und IR III wurden unter Anwendung der Richtlinien
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Zentrum-Nord
in SachsenNetz Rad
IR III* potenzielle Netzergänzung
für Integrierte Netzgestaltung (RIN) als Hauptrouten des Alltagsradverkehrs
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Schönefeld-Abtnaundorf
Leutzsch
IR III* Untersuchung der Streckenführung erforderlich
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Mockau-Süd
Böhlitz-Ehrenberg
Route zur Aufnahme
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Mockau-Nord
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bestätigter Verlauf
IR III* alternative Führung zur Hauptroute,
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Lützschena-Stahmeln
IR II* alternative Führung zur Hauptroute
Plaußig-Portitz
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Lindenthal
Schkeuditz
bestätigter Verlauf
Anlagen mit Dach
Meusdorf
Dölitz-Dösen
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Knautkleeberg-Knauthain
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Cospudener
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Markkleeberg
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Auslastung < 90 %
Auslastung > 90 %
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Auslastung < 90 %
Auslastung > 90 %
geplante Standorte
Liebertwolkwitz
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Kartengrundlage:
Datengrundlage:
Markkleeberger
Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Anlagen ohne Dach
DSK25 Stadtkarte Leipzig
ATKIS ®-Basis-DLM; ©GeoSN 1998
See
Anlage 2: Hauptnetz des Radverkehrs,
Bike & Ride
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Zwenkauer See
Maßstab 1:85.000 (DIN-A3)
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5
Kilometer
Stand: 21.03.2011