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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064867.pdf
Größe
255 kB
Erstellt
03.06.16, 12:00
Aktualisiert
11.07.16, 08:01

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02928 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Einrichtung einer drei- bis vierzügigen Grundschule mit Hort in der BernhardGöring-Straße 107 in 04275 Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz Beschlussvorschlag: 1. Mit Fertigstellung der Schulsanierung zum Schuljahresbeginn 2018/19 richtet die Stadt Leipzig im Stadtbezirk Süd, Ortsteil Südvorstadt, eine neue drei- bis vierzügige Grundschule ein. 2. Der neue Standort für die Grundschule wird der sanierte Plattenbau in der Bernhard-GöringStraße 107 in 04275 Leipzig sein. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes werden die Schulklassen mit im Schulgebäude (einschließlich Raumsystem) der 3. Schule in der Scharnhorststraße 24 in 04275 Leipzig unterrichtet und durch die Schulleitung geführt. 4. Beginnend mit der Klassenstufe 1 werden die Klassen für die neue Grundschule schuljahresweise ab dem Schuljahr 2017/18 aufgebaut. 5. Die ausgewiesenen Folgekosten, der Personalmehrbedarf und die Tariferhöhungen werden in den Eckwertbestimmungen der Folgejahre mit berücksichtigt. 6. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von nein bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen 2017 Schulsachbearbeiter 2018 2017 2018 2019 ff. 2019 8.575,00 20.569,00 24.865,00 ff. PSP: 1.100.21.1.1.01.75 Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte: Schulsachbearbeiter/in Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, 1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich), 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung zur Einrichtung Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden moderne Schulgebäude benötigt, die den zukünftigen Bildungsanforderungen gerecht werden. Im aktuellen Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig werden erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur aufgeführt. Das vorhandene Schulnetz muss am Bedarf ausgerichtet werden und die Stadt Leipzig als Schulträger ist verpflichtet, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. Insbesondere in den letzten Jahren fand in den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz ein enormer Bevölkerungszuwachs statt. Hier sind durch Sanierungen alter Wohnbestände und neuer Zwischenbebauungen attraktive Wohngebiete entstanden, die sehr stark von jungen Familien mit Kindern nachgefragt werden. Dieser Wachstumsprozess wirkt sich besonders auf den gemeinsamen Schulbezirk der 3. Schule und der Schule Connewitz aus. Mit dem Schuljahr 2016/17 ist die Aufnahmekapazität im gemeinsamen Schulbezirk erschöpft. Damit müssen ab dem Schuljahr 2017/18 schnellstmöglich neue Kapazitäten Stand: 28.06.16 Seite 1 von 4 im Schulbezirk der 3. Schule und Schule Connewitz bereitgestellt werden, um der Nachfrage an Grundschulplätzen gerecht zu werden. Die aktuelle Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes auf Grundlage der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 zeigt den Bedarfsanstieg im gemeinsamen Schulbezirk an. Hierbei sind jedoch noch nicht die Bedarfe abgebildet bzw. berücksichtigt worden, die sich aus der aktuellen Flüchtlings- und Migrationsentwicklung ergeben. Zu dieser Problematik gibt es noch kein verlässliches Zahlenmaterial. Bedarfsentwicklung im gemeinsamen Schulbezirk (3. Schule und Schule Connewitz) in der Stadt Leipzig Gesamtklassenzahl - gemeinsamer Schulbezirk 3. Schule und Schule Connewitz 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 Gesamtklassenzahl EWO Richtkapazität 5 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Schuljahr Auszug aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2016 Um schnellstmöglich auf die steigenden Grundschulbedarfe reagieren zu können, müssen ab dem Schuljahr 2017/18 im Gebäudekomplex der 3. Schule (Neubau – Scharnhorststr. 24) und dem dazugehörigen Raumsystem (Container) bereits erste Klassen für die neue Schule (Plattenbau) an der B.-Göring-Straße 107 eingerichtet werden. Mit der Bildung von max. drei ersten Klassen zum Schuljahresbeginn 2017/18 für die neue Grundschule (Plattenbau) in dem Schulgebäudekomplex der 3. Schule in der Scharnhorststraße 24 wird es für ein Schuljahr, bis zur Baufertigstellung der neuen Schule zum Schuljahresbeginn 2018/19, eine verstärkte Doppelnutzung zwischen Schule und Hort geben. Ab dem Schuljahresbeginn 2018/19 bzw. nach der Fertigstellung des Schulbaus in der B.-Göring-Str. 107 wird am neuen Schulstandort schuljahresweise eine neue Grundschule (mit Hort) aufgebaut. Stand: 28.06.16 Seite 2 von 4 3. Zum Schulstandort B.-Göring-Straße 107 in 04275 Leipzig (Lageplan - siehe Anlage 1) Das leerstehende Schulobjekt (Plattenbau) in der B.-Göring-Straße 107 ist das „alte“ Schulgebäude der 3. Schule. Es befindet sich im Stadtbezirk Süd, Ortsteil Südvorstadt und steht in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Schulgebäude der 3. Schule (Scharnhorststr. 24, 04275 Leipzig). Durch eine umfangreiche Komplexsanierung wird das alte Schulgebäude zum Schuljahresbeginn 2018/19 für eine neue Grundschule hergerichtet. Der hierfür gefasste Bau- und Finanzierungsbeschluss wird voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres 2016 in der Ratsversammlung durch das Amt für Gebäudemanagement vorgelegt werden. 4 Finanzielle Auswirkungen Die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister wurden im Bau- und Finanzierungsbeschluss des Amtes für Gebäudemanagement ausgewiesen. Bei der Eckwertbestimmung für den Haushaltsplan 2016 ff. werden die anfallenden Kosten für die Schule mit berücksichtigt. Grundschule B.-Göring-Str. 107 in 04275 Leipzig PSP-Element / Sachkonto Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Anmerkungen 1.100.21.1.1.01.75 8.575,00 € 20.569,00 € 24.865,00 € ff. Personalkosten Personalkosten Schulsachbearbeiter/-in 5 Modalitäten zur Einrichtung 5.1 Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 werden an der 3. Schule (Neubau), für den neuen Grundschulstandort in der B.-Göring-Straße 107, in der Klassenstufe 1 maximal drei Klassen unter der Schulleitung der 3. Schule eingerichtet. 2. Beginnend mit der Klassenstufe 1 werden die Klassen für die neue Grundschule schuljahresweise ab dem Schuljahr 2017/18 aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der B.-Göring-Straße 107, werden die Schulklassen interimsmäßig mit im Schulgebäude der 3. Schule (Neubau und Containerbau) in der Scharnhorststraße 24 in 04275 Leipzig unterrichtet und durch die 3. Schule geführt. Stand: 28.06.16 Seite 3 von 4 4. Der Einzug in das neue Schulobjekt erfolgt mit der Fertigstellung des Schulgebäudes in der B.-Göring-Straße 107 - zum Schuljahresbeginn 2018/19. Ab diesem Zeitpunkt wird die Grundschule als eine eigenständige Schule etabliert. 5.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Einrichtung der Grundschule wirkt sich auf die Stellen der Schulsachbearbeiter/-in aus. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 soll zunächst eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in bereitgestellt werden. Mit steigender Schülerzahl muss dann schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen. Das Amt für Gebäudemanagement wird für die Grundschule ab dem Schuljahr 2018/19 die gemäß Stellenbemessungsmodell erforderlichen Stellenanteile zur Bewirtschaftung des Objektes mit Hausmeisterleistungen bereitstellen. 6 Alternativlösung Es gibt keine Alternativlösung. Zur Schaffung von Grundschulkapazitäten für das Einzugsgebiet sind uns keine anderen geeigneten Standort (Grundstück) bekannt. 7 Folgen bei Ablehnung Als Schulträger hat die Stadt Leipzig die Pflichtaufgabe, genügend Schulplätze / Schulkapazitäten bereitzustellen. Wird die Einrichtung eines neuen Schulstandortes abgelehnt, so kann die Grundschulversorgung für das Einzugsgebiet Südvorstadt und Connewitz nicht mehr gewährleistet werden. Anlagenverzeichnis Anlage 1 - Lageplan (Auszug) Stand: 28.06.16 Seite 4 von 4 1 eg al nA Lageplan – neue Grundschule in der Bernhard-Göring-Straße 107 in 04275 Leipzig Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1