Daten
Kommune
Leipzig
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1064867.pdf
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255 kB
Erstellt
03.06.16, 12:00
Aktualisiert
11.07.16, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02928
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung einer drei- bis vierzügigen Grundschule mit Hort in der BernhardGöring-Straße 107 in 04275 Leipzig - gemäß § 24 Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
1.
Mit Fertigstellung der Schulsanierung zum Schuljahresbeginn 2018/19 richtet die Stadt
Leipzig im Stadtbezirk Süd, Ortsteil Südvorstadt, eine neue drei- bis vierzügige Grundschule ein.
2.
Der neue Standort für die Grundschule wird der sanierte Plattenbau in der Bernhard-GöringStraße 107 in 04275 Leipzig sein.
3.
Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes werden die Schulklassen mit im Schulgebäude (einschließlich Raumsystem) der 3. Schule in der Scharnhorststraße 24 in 04275 Leipzig
unterrichtet und durch die Schulleitung geführt.
4.
Beginnend mit der Klassenstufe 1 werden die Klassen für die neue Grundschule schuljahresweise ab dem Schuljahr 2017/18 aufgebaut.
5.
Die ausgewiesenen Folgekosten, der Personalmehrbedarf und die Tariferhöhungen werden
in den Eckwertbestimmungen der Folgejahre mit berücksichtigt.
6.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
nein
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
2017
Schulsachbearbeiter 2018
2017
2018
2019 ff.
2019
8.575,00
20.569,00
24.865,00 ff.
PSP: 1.100.21.1.1.01.75
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte: Schulsachbearbeiter/in
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus
abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles
u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw.
-anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender
Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit
der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür
notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen
für die einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich),
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des
Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung
des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung zur Einrichtung
Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden moderne Schulgebäude benötigt, die den zukünftigen Bildungsanforderungen gerecht werden.
Im aktuellen Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig werden erforderliche Maßnahmen
zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur aufgeführt. Das vorhandene
Schulnetz muss am Bedarf ausgerichtet werden und die Stadt Leipzig als Schulträger
ist verpflichtet, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen.
Insbesondere in den letzten Jahren fand in den Ortsteilen Südvorstadt und Connewitz
ein enormer Bevölkerungszuwachs statt. Hier sind durch Sanierungen alter Wohnbestände und neuer Zwischenbebauungen attraktive Wohngebiete entstanden, die sehr
stark von jungen Familien mit Kindern nachgefragt werden. Dieser Wachstumsprozess
wirkt sich besonders auf den gemeinsamen Schulbezirk der 3. Schule und der Schule
Connewitz aus.
Mit dem Schuljahr 2016/17 ist die Aufnahmekapazität im gemeinsamen Schulbezirk erschöpft. Damit müssen ab dem Schuljahr 2017/18 schnellstmöglich neue Kapazitäten
Stand: 28.06.16
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im Schulbezirk der 3. Schule und Schule Connewitz bereitgestellt werden, um der
Nachfrage an Grundschulplätzen gerecht zu werden.
Die aktuelle Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes auf Grundlage der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 zeigt den Bedarfsanstieg im gemeinsamen Schulbezirk an. Hierbei sind jedoch noch nicht die Bedarfe abgebildet bzw. berücksichtigt
worden, die sich aus der aktuellen Flüchtlings- und Migrationsentwicklung ergeben. Zu
dieser Problematik gibt es noch kein verlässliches Zahlenmaterial.
Bedarfsentwicklung im gemeinsamen Schulbezirk
(3. Schule und Schule Connewitz) in der Stadt Leipzig
Gesamtklassenzahl - gemeinsamer Schulbezirk 3. Schule und Schule
Connewitz
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
Gesamtklassenzahl
EWO
Richtkapazität
5
0
2014 2015 2016
2017
2018 2019
2020 2021
2022 2023
2024 2025
2026 2027
2028 2029
2030
Schuljahr
Auszug aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2016
Um schnellstmöglich auf die steigenden Grundschulbedarfe reagieren zu können, müssen ab dem Schuljahr 2017/18 im Gebäudekomplex der 3. Schule (Neubau – Scharnhorststr. 24) und dem dazugehörigen Raumsystem (Container) bereits erste Klassen
für die neue Schule (Plattenbau) an der B.-Göring-Straße 107 eingerichtet werden. Mit
der Bildung von max. drei ersten Klassen zum Schuljahresbeginn 2017/18 für die neue
Grundschule (Plattenbau) in dem Schulgebäudekomplex der 3. Schule in der Scharnhorststraße 24 wird es für ein Schuljahr, bis zur Baufertigstellung der neuen Schule
zum Schuljahresbeginn 2018/19, eine verstärkte Doppelnutzung zwischen Schule und
Hort geben.
Ab dem Schuljahresbeginn 2018/19 bzw. nach der Fertigstellung des Schulbaus in der
B.-Göring-Str. 107 wird am neuen Schulstandort schuljahresweise eine neue Grundschule (mit Hort) aufgebaut.
Stand: 28.06.16
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3. Zum Schulstandort B.-Göring-Straße 107 in 04275 Leipzig
(Lageplan - siehe Anlage 1)
Das leerstehende Schulobjekt (Plattenbau) in der B.-Göring-Straße 107 ist das „alte“
Schulgebäude der 3. Schule. Es befindet sich im Stadtbezirk Süd, Ortsteil Südvorstadt
und steht in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Schulgebäude der 3. Schule
(Scharnhorststr. 24, 04275 Leipzig).
Durch eine umfangreiche Komplexsanierung wird das alte Schulgebäude zum Schuljahresbeginn 2018/19 für eine neue Grundschule hergerichtet. Der hierfür gefasste
Bau- und Finanzierungsbeschluss wird voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres 2016 in
der Ratsversammlung durch das Amt für Gebäudemanagement vorgelegt werden.
4
Finanzielle Auswirkungen
Die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister wurden im Bau- und Finanzierungsbeschluss des Amtes für Gebäudemanagement
ausgewiesen.
Bei der Eckwertbestimmung für den Haushaltsplan 2016 ff. werden die anfallenden
Kosten für die Schule mit berücksichtigt.
Grundschule
B.-Göring-Str. 107
in 04275 Leipzig
PSP-Element /
Sachkonto
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2019
Anmerkungen
1.100.21.1.1.01.75
8.575,00 €
20.569,00 €
24.865,00 €
ff.
Personalkosten
Personalkosten
Schulsachbearbeiter/-in
5
Modalitäten zur Einrichtung
5.1 Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 werden an der 3. Schule (Neubau), für den neuen Grundschulstandort in der B.-Göring-Straße 107, in der Klassenstufe 1 maximal drei Klassen unter der Schulleitung der 3. Schule eingerichtet.
2. Beginnend mit der Klassenstufe 1 werden die Klassen für die neue
Grundschule schuljahresweise ab dem Schuljahr 2017/18 aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der B.-Göring-Straße
107, werden die Schulklassen interimsmäßig mit im Schulgebäude der 3. Schule (Neubau und Containerbau) in der Scharnhorststraße 24 in 04275 Leipzig
unterrichtet und durch die 3. Schule geführt.
Stand: 28.06.16
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4. Der Einzug in das neue Schulobjekt erfolgt mit der Fertigstellung des Schulgebäudes in der B.-Göring-Straße 107 - zum Schuljahresbeginn 2018/19. Ab diesem Zeitpunkt wird die Grundschule als eine eigenständige Schule etabliert.
5.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Einrichtung der Grundschule wirkt sich auf die Stellen der Schulsachbearbeiter/-in
aus. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 soll zunächst eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in bereitgestellt werden. Mit steigender Schülerzahl muss dann schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen.
Das Amt für Gebäudemanagement wird für die Grundschule ab dem Schuljahr 2018/19
die gemäß Stellenbemessungsmodell erforderlichen Stellenanteile zur Bewirtschaftung
des Objektes mit Hausmeisterleistungen bereitstellen.
6
Alternativlösung
Es gibt keine Alternativlösung. Zur Schaffung von Grundschulkapazitäten für das Einzugsgebiet sind uns keine anderen geeigneten Standort (Grundstück) bekannt.
7
Folgen bei Ablehnung
Als Schulträger hat die Stadt Leipzig die Pflichtaufgabe, genügend Schulplätze / Schulkapazitäten bereitzustellen. Wird die Einrichtung eines neuen Schulstandortes abgelehnt, so kann die Grundschulversorgung für das Einzugsgebiet Südvorstadt und
Connewitz nicht mehr gewährleistet werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
- Lageplan (Auszug)
Stand: 28.06.16
Seite 4 von 4
1
eg
al
nA
Lageplan – neue Grundschule in der Bernhard-Göring-Straße 107 in 04275 Leipzig
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1