Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1064308.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02848-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
04.07.2016
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.08.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Umweltqualitätsziele
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Stadtverwaltung Leipzig wird beauftragt, die mit dem Ratsbeschluss Nr. III-1356/03
beschlossenen Umweltqualitätsziele und -standards auf ihre Erreichung bzw. Einhaltung zu
evaluieren. Daraus abgeleitet wird die Stadtverwaltung Leipzig beauftragt, die Umweltqualitätsziele
und -standards gegebenenfalls zu aktualisieren, zu konkretisieren bzw. zu ergänzen.
Das Ergebnis ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung bis zum Ende des Jahres 2017 vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der zum Inhalt hat, die mit dem Ratsbeschluss Nr. III-1356/03
beschlossenen Umweltqualitätsziele und -standards auf ihre Erreichung bzw. Einhaltung zu
evaluieren und gegebenenfalls zu aktualisieren, wird ausdrücklich begrüßt.
Wie bereits vom Antragsteller beschrieben, gibt es Ziele und Standards, die nur bis zum Jahr 2015
festgelegt worden sind und daher fortgeschrieben werden müssten. Zudem ergibt sich für viele
Umweltqualitätsziele durch neuere Beschlusslagen die Notwendigkeit der Aktualisierung. So wurden
z. B. der Luftreinhalteplan sowie der Landschaftsplan fortgeschrieben und sind 2009 bzw. 2013 in
Kraft getreten. Im Jahr 2013 trat der Lärmaktionsplan in Kraft und das 2014 beschlossene Energieund Klimaschutzprogramm setzt neue Ziele bis zum Jahr 2020. Derzeit werden sowohl der
Luftreinhalteplan wie auch der Lärmaktionsplan überarbeitet. Mit der Fortschreibung des
Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum wurden auch neue Zielwerte für den Modal
Split bis zum Jahr 2025 festgelegt. Gegenwärtig wird auch ein Straßenbaumkonzept erarbeitet, das
Ziele für den Straßenbaumbestand in Leipzig formulieren soll. Die Verwaltung teilt auch die
Einschätzung der Antragsteller, dass neuere Herausforderungen im Umweltbereich, wie z. B. die
Anpassung an den zu erwartenden Klimawandel, Eingang in die Umweltqualitätsziele finden
müssten.
Die Notwendigkeit die Umweltqualitätsziele in ihrer bestehenden Fassung einer kritischen Prüfung
zu unterziehen und ggf. zu überarbeiten wird daher bestätigt.
Aus diesen Gründen ist das Amt für Umweltschutz als zuständiges Fachamt auch bereits tätig
geworden, indem gegenwärtig die Umweltindikatoren, die 1999 aus den Umweltqualitätszielen
abgeleitet und seitdem jährlich veröffentlicht wurden, grundlegend überarbeitet wurden. Es wurde
eine kritische Bewertung aller bisher verwendeten Indikatoren hinsichtlich ihres weiteren Bestandes
vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass eine Weiterführung einiger Indikatoren aufgrund veränderter
Rahmenbedingungen nicht mehr zielführend ist. Neue Indikatoren sind hingegen hinzugekommen
wie z. B. der Indikator „Versiegelung durch Gebäude und Verkehr“, um einer wachsenden Stadt
Rechnung zu tragen.
Die Broschüre, die im 3. Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden soll, stellt, wo es die Datenlage
erlaubt, den Umweltzustand für das Jahr 2013 bzw. 2014 dar, ermittelt die Veränderungen auf der
Grundlage der letzten 10 Jahre mit Hilfe von Trendanalysen und bewertet den Abstand zu den
Umweltqualitätszielen bzw. zu Zielwerten von Fachplanungen, die durch neuere Beschlusslagen
festgelegt wurden.
Im Rahmen der „Leipziger Agenda 21“ unterstützen die Umweltqualitätsziele und Umweltindikatoren
als Teilmenge der Nachhaltigkeitsindikatoren den Nachhaltigkeitsprozess. Für das Arbeitsprogramm
2020 des Oberbürgermeisters und für die Fortschreibung des „Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes“ bilden die Umweltqualitätsziele und Umweltindikatoren eine wichtige
Grundlage.
Begründung Alternativvorschlag:
In der zuständigen Organisationseinheit sind verschiedene laufende Prozesse zum Abschluss zu
bringen. Zu nennen sind die
1.) Fortschreibungen von Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan,
2.) intensive Beteiligung an der Erarbeitung des INSEK.
Deshalb kann vor allem aus personaltechnischen Gründen die Überarbeitung der
Umweltqualitätsziele erst im Jahr 2017 eingeordnet werden.