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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064308.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02848-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 04.07.2016 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.08.2016 Vorberatung Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Umweltqualitätsziele Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Stadtverwaltung Leipzig wird beauftragt, die mit dem Ratsbeschluss Nr. III-1356/03 beschlossenen Umweltqualitätsziele und -standards auf ihre Erreichung bzw. Einhaltung zu evaluieren. Daraus abgeleitet wird die Stadtverwaltung Leipzig beauftragt, die Umweltqualitätsziele und -standards gegebenenfalls zu aktualisieren, zu konkretisieren bzw. zu ergänzen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung bis zum Ende des Jahres 2017 vorzulegen. Sachverhalt: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, der zum Inhalt hat, die mit dem Ratsbeschluss Nr. III-1356/03 beschlossenen Umweltqualitätsziele und -standards auf ihre Erreichung bzw. Einhaltung zu evaluieren und gegebenenfalls zu aktualisieren, wird ausdrücklich begrüßt. Wie bereits vom Antragsteller beschrieben, gibt es Ziele und Standards, die nur bis zum Jahr 2015 festgelegt worden sind und daher fortgeschrieben werden müssten. Zudem ergibt sich für viele Umweltqualitätsziele durch neuere Beschlusslagen die Notwendigkeit der Aktualisierung. So wurden z. B. der Luftreinhalteplan sowie der Landschaftsplan fortgeschrieben und sind 2009 bzw. 2013 in Kraft getreten. Im Jahr 2013 trat der Lärmaktionsplan in Kraft und das 2014 beschlossene Energieund Klimaschutzprogramm setzt neue Ziele bis zum Jahr 2020. Derzeit werden sowohl der Luftreinhalteplan wie auch der Lärmaktionsplan überarbeitet. Mit der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum wurden auch neue Zielwerte für den Modal Split bis zum Jahr 2025 festgelegt. Gegenwärtig wird auch ein Straßenbaumkonzept erarbeitet, das Ziele für den Straßenbaumbestand in Leipzig formulieren soll. Die Verwaltung teilt auch die Einschätzung der Antragsteller, dass neuere Herausforderungen im Umweltbereich, wie z. B. die Anpassung an den zu erwartenden Klimawandel, Eingang in die Umweltqualitätsziele finden müssten. Die Notwendigkeit die Umweltqualitätsziele in ihrer bestehenden Fassung einer kritischen Prüfung zu unterziehen und ggf. zu überarbeiten wird daher bestätigt. Aus diesen Gründen ist das Amt für Umweltschutz als zuständiges Fachamt auch bereits tätig geworden, indem gegenwärtig die Umweltindikatoren, die 1999 aus den Umweltqualitätszielen abgeleitet und seitdem jährlich veröffentlicht wurden, grundlegend überarbeitet wurden. Es wurde eine kritische Bewertung aller bisher verwendeten Indikatoren hinsichtlich ihres weiteren Bestandes vorgenommen. Dabei zeigte sich, dass eine Weiterführung einiger Indikatoren aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr zielführend ist. Neue Indikatoren sind hingegen hinzugekommen wie z. B. der Indikator „Versiegelung durch Gebäude und Verkehr“, um einer wachsenden Stadt Rechnung zu tragen. Die Broschüre, die im 3. Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden soll, stellt, wo es die Datenlage erlaubt, den Umweltzustand für das Jahr 2013 bzw. 2014 dar, ermittelt die Veränderungen auf der Grundlage der letzten 10 Jahre mit Hilfe von Trendanalysen und bewertet den Abstand zu den Umweltqualitätszielen bzw. zu Zielwerten von Fachplanungen, die durch neuere Beschlusslagen festgelegt wurden. Im Rahmen der „Leipziger Agenda 21“ unterstützen die Umweltqualitätsziele und Umweltindikatoren als Teilmenge der Nachhaltigkeitsindikatoren den Nachhaltigkeitsprozess. Für das Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters und für die Fortschreibung des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ bilden die Umweltqualitätsziele und Umweltindikatoren eine wichtige Grundlage. Begründung Alternativvorschlag: In der zuständigen Organisationseinheit sind verschiedene laufende Prozesse zum Abschluss zu bringen. Zu nennen sind die 1.) Fortschreibungen von Luftreinhalteplan und Lärmaktionsplan, 2.) intensive Beteiligung an der Erarbeitung des INSEK. Deshalb kann vor allem aus personaltechnischen Gründen die Überarbeitung der Umweltqualitätsziele erst im Jahr 2017 eingeordnet werden.