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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050537.pdf
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Erstellt
18.01.16, 12:00
Aktualisiert
28.06.16, 19:28

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01916-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendparlament 26.05.2016 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 31.05.2016 Vorberatung Jugendbeirat 01.06.2016 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 14.06.2016 2. Lesung Ratsversammlung 22.06.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Strategie gegen linksextremistisch motivierte Gewalt Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Kommunale Präventionsrat Leipzig (KPR) wird beauftragt ein Forschungsvorhaben zu den „Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig“ in seinem Netzwerk zu initiieren. Die Stadtverwaltung setzt sich weiterhin aktiv für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewaltprävention in kommunalen Kindertagesstätten und Schulen sowie in Freizeitzeiteinrichtungen in ihrer Trägerschaft ein. Auf Grundlage der Forschungsergebnisse wird die Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen geprüft. Begründung: siehe Anlage Vorbemerkungen Sofern im Nachfolgenden - in Anlehnung an die Fragestellung - der Begriff „Linksextremismus“ verwendet wird, stützt sich dieser auf die Definition der Verfassungsschutzämter. Mit diesem Begriff werden (hier nur verkürzt dargestellt) Bestrebungen von Personenzusammenschlüssen bezeichnet, für die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: 1 • • • • Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche“ Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Ausprägung der Partei oder Gruppierung, Rückgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao und andere, Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolutionären Umsturzes oder langfristiger revolutionärer Veränderungen, Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, Bekenntnis zur revolutionären Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Der Umgang mit diesem Begriff stößt sowohl in der Praxis als auch in der Forschung auf Schwierigkeiten und Kritik. Diese Beschreibung „Linksextremismus“ weicht von der Definition „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) bzw. der Definition „PMK-links“ ab. Diese Begriffe sind bedeutsam für das Verständnis des kriminalpolizeilichen Meldedienstes für politisch motivierte Kriminalität ( KPMDPMK). Der KPMD-PMK ist ein im Rahmen der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001 rückwirkend zum 1. Januar 2001 gemeinsam vom Bund und den Ländern beschlossener polizeilicher Meldedienst, um politisch motivierte Straftaten bundesweit statistisch erfassen zu können. Die PMK ist nicht Bestandteil der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und wird gesondert ausgewiesen. Als „Politisch motivierte Kriminalität“ werden im Wesentlichen alle Straftaten bezeichnet und erfasst, die einen oder mehrere Straftatbestände der sog. klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Als solche klassischen Staatsschutzdelikte gelten die folgenden Straftatbestände: §§ 80 - 83, 84 91, 94 - 100a, 102 - 104a, 105 - 108e, 109 - 109h, 129a, 129b, 234a oder 241a des Strafgesetzbuches. Politisch motivierte Straftaten haben erst dann einen extremistischen Hintergrund, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie darauf abzielen, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung prägend sind. Im Jahr 2014 registrierte das Bundesministerium des Innern 2 bei 73,1 Prozent der erfassten politisch motivierten Straftaten einen extremistischen Hintergrund. 1 Sächsisches Staatsministerium des Innern und Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen. Verfassungsschutzbericht 2014. Dresden, 13. April 2015. 2 Bundesministerium des Innern. Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2014 – Bundesweite Fallzahlen. 1 Der PMK-links werden Fälle zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer "linken" Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Ziel haben muss. Der Abschlussbericht 3 des Bundesprogrammes „Initiative Demokratie Stärken“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Juni 2014) kommt in der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis, dass die Umsetzungserfahrungen im Programmbereich Linksextremismus, aber auch wissenschaftliche Debatten 4 zeigen, dass der Bedarf für einen flächendeckenden Programmbereich zur Prävention von Linksextremismus im Jugendalter aktuell nicht gegeben ist. Problematische Phänomene wie Konfrontationsgewalt oder gewaltförmige Protestereignisse konzentrieren sich auf lokale, meist großstädtische Zentren der radikalisierten linken Szene. Zudem erzeugte in der Vergangenheit die Programmbezeichnung „Linksextremismus“ erhebliche Schwierigkeiten sowohl in der pädagogischen Umsetzung als auch im Hinblick auf die öffentliche Akzeptanz. Dadurch wurden Zielgruppenzugänge verstellt oder mindestens erschwert. Das aktuelle Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weist für den Zeitraum 2014 bis 2016 verschiedene Programmbereiche aus, u. a. Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention. In den „Leitlinien zur Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention“ werden - offenbar als Ergebnis der o. a. Programmevaluation Anknüpfungspunkte für themen- und zielgruppenspezifische Ansätze in der Arbeit gegen Gewalt und Demokratiefeindlichkeit in linksmilitanten Szenen gesehen: Die Förderung von Modellvorhaben im Themenfeld „linke Militanz“ fokussiert auf die Erprobung unterschiedlicher Wege der Zugangserschließung zu linken, militanz-affinen jungen Menschen und zu jungen Menschen in entsprechenden Risikokontexten sowie auf die Entwicklung jeweils jugend- und zielgruppenadäquater, modellhafter pädagogischer Angebote. 1. Lagedarstellung Wie bereits erläutert, wird politisch motivierte Kriminalität (PMK) in der bundesweit einheitlichen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst. In der PKS werden allerdings die Delikte der allgemeinen Kriminalität ausgewiesen, die i. Z. m. einer politisch motivierten Begehungsweise festgestellt werden, z. B. Sachbeschädigung, Körperverletzung am Rande einer Demonstration. Eine Bezugnahme auf die politisch motivierte Begehungsweise erfolgt dabei nicht. Die nachfolgenden Zahlen basieren deshalb auf dem kriminalpolizeilichen Meldedienst für politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich um eine sog. Eingangsstatistik, d. h. die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen und ermöglicht keine Aussagen über die Belastbarkeit des Tatnachweises oder den Ausgang eines Strafverfahrens. 3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Abschlussbericht des Bundesprogramms „Initiative Demokratie Stärken“. Berlin, Juni 2014, 1. Auflage. 4 Die Schwierigkeit im Umgang mit dem Extremismusbegriff wird exemplarisch auch im „Dossier Linksextremismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung aufgegriffen: Wenn „ der Begriff Extremismus fällt, dann in der Regel von Seiten des Verfassungsschutzes, denn dort wird er wesentlich häufiger gebraucht als in den Sozialwissenschaften, die mit ihm wenig anfangen können. 2 Straftaten PMK 2008 – 2014 5 in Sachsen und auf Bundesebene Bund 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 PMK-rechts 20.422 19.468 16.375 16.873 17.616 17.042 17.020 PMK-links 6.724v 9.375 6.898 8.687 6.191 8.673 8.113 2.425 1.972 1.809 1.693 1.616 1.672 1.740 2.415 126 84 98 84 58 74 86 213 1.693 1.374 1.260 1.158 1.259 1.292 1.251 1.157 487 513 563 952 430 617 851 1.058 80 89 130 206 85 168 157 292 19 18 34 22 22 7 18 14 Sachsen PMK-rechts Gewaltdelikte Propagandadelikte 6 PMK-links Gewaltdelikte Propagandadelikte 7 2015 Ohne Konkretisierung der Datenbasis weist das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen in seinen Verfassungsschutzberichten folgende Straftaten für die Stadt Leipzig aus. 2011 2012 2013 2014 2015 Linksextremistische Straftaten 104 116 186 227 439 davon Gewalttaten 24 30 42 67 180 Bezogen auf die registrierte 8 Gesamtkriminalität in Leipzig stellen die im Jahr 2015 ausgewiesenen 439 linksextremistischen Straftaten einen Anteil von 0,6 Prozent dar. Zum Vergleich: Der Anteil der registrierten Wohnungseinbrüche liegt bei 1,8 Prozent und der Anteil der registrierten Sachbeschädigungen durch Graffiti bei 3,4 Prozent. Die autonome Szene dominiert deutlich den Linksextremismus in Sachsen. Mehr als die Hälfte der sächsischen Autonomen (ca. 370 Personen) gehört der Leipziger Szene an (ca. 190 Personen). Die Gewaltbereitschaft der autonomen Szene in Leipzig ist nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz deutlich gestiegen. So erhöhte sich zuletzt die Gewalt gegen politische Gegner und die gegen die Polizei gerichtete Gewalt. Die Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen stiegen ebenfalls stark an. Der Anstieg der Straftaten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem deutlich erhöhten Veranstaltungsaufkommen in Leipzig. Leipzig hatte im Jahr 2015 ein um 24 Prozent höheres Versammlungsgeschehen zu verzeichnen als im Jahr zuvor. Darin sind 28 Versammlungen „Legida“ (152 Gegenversammlungen) sowie 7 Versammlungen „Offensive für Deutschland“ (24 Gegenversammlungen) beinhaltet. 10% Ausweislich der Bundestagsdrucksache 18/6775 vom 24.11.2015 wurden im Zeitraum vom 20.10.2014 bis zum 17.11.2015 bundesweit insgesamt 940 Straftaten anlässlich von Veranstaltungen der sog. GIDA-Bewegung registriert; davon entfallen 255 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-rechts. Der Anteil Leipzigs an den Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK-rechts beträgt 21 Prozent (53). Die Daten beruhen auf der Auswertung des 2% Übrige Städte 40% Leipzig 27% Wuppertal Dresden Berlin 21% 5 Quellen: Bundesministerium des Innern (Zahlen „Bund“), Sächsisches Staatsministerium des Innern (Zahlen „Sachsen“). 6 Propagandadelikte sind Straftaten gem. § 86Verbreiten ( von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). 7 Propagandadelikte sind Straftaten gem. § 86Verbreiten ( von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). 8 Landeskriminalamt Sachsen, Polizeiliche Kriminalstatistik, Jahresüberblick 2014. 3 Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ und beinhalten alle dort ausgewiesenen Phänomenbereiche, u. a. PMK-links und PMK-rechts. Im Vergleich der Länder beträgt der Anteil des Bundeslandes Sachsen an den bundesweit registrierten Straftaten 25 Prozent. Mit Blick auf das Demonstrations- und Veranstaltungsgeschehen in Leipzig wird deutlich, dass dieses von einer intensiven Auseinandersetzung unterschiedlicher Akteure geprägt ist und es diesen gelingt, überregional für die Teilnahme zu aktivieren. Bei den in Leipzig registrierten Straftaten können aufgrund der Aufklärungsquoten 9 nur bedingt Aussagen zu Täterinnen und Tätern getroffen werden, so dass unklar ist, in welchem Umfang in Leipzig wohnhafte Personen betroffen sind. 2. Ursachen und Bedingungen von Gewalt in Leipzig Formen linker Militanz existieren in unterschiedlichen Bereichen (Antifaschismus, Antikapitalismus) oder als Ausdrucksform jugendlichen Protestverhaltens. Die Ursachen von Militanz können dabei ein Ausdruck von radikaler Systemopposition und Demokratiefeindschaft, die Folge eskalierender Konflikte zwischen politischen Gruppen, die Folge eines situativ eskalierenden Protestgeschehen auf Demonstrationen, oder auch - losgelöst von politischen Zielen - ein Attraktivitätsmoment für die Teilnahme an Protestereignissen sein. Diese heterogenen Ausprägungen und Ursachen können wichtige Anknüpfungspunkte für die präventive Arbeit von Modellprojekten bilden. Im Führungsstab des Kommunalen Präventionsrates Leipzig erfolgte zwischen den Vertretern der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion in den letzten Monaten eine intensive Auswertung diverser gewalttätiger Auseinandersetzungen in Leipzig. Innerhalb dieses Prozesses veranlasste der KPR u. a. auch die Einbeziehung des Landespräventionsrates Sachsen sowie einen proaktiven Vorschlag an das Sächsische Staatsministerium des Innern zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit im Thema „politisch motivierte Kriminalität“ zwischen der Stadt Leipzig, dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und der sächsischen Polizei. Die Stadtverwaltung in Leipzig, freie Träger, ehrenamtlich Engagierte, staatliche Einrichtungen u. a. sind seit den 90er Jahren mit unterschiedlichen Gewaltphänomenen konfrontiert, auf die mit vielfältig initiierten Maßnahmen, Projekten und Maßnahmenpaketen reagiert wurde (vgl. Punkt 3). Dabei konnten z. B. Erfolge bei der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus erzielt werden, so dass inzwischen eine hohe Sensibilität und Alltagsaufmerksamkeit gegeben ist. Die jetzige Gesamtbetrachtung und -bewertung macht jedoch deutlich, dass das aktuelle Maßnahmenbündel bzw. die entwickelte Präventionslandschaft bei den heterogenen Formen urbaner Gewalt an Grenzen stößt. Diese Grenzen basieren im Wesentlichen auf dem Manko, dass keine aktuelle ortsspezifische Analyse der Entstehungsbedingungen vorliegt, die einerseits die individuelle Disposition zur Gewaltbereitschaft in Bezug auf verschiedene Phänomene ermöglicht oder etwa darauf aufbauende gewaltaffine gruppendynamische Prozesse und die Wechselwirkungen/Abhängigkeiten zwischen Gewaltphänomenen erklärt. Der Führungsstab hat deshalb beschlossen, eine phänomenübergreifende Studie zu „Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig“ in Auftrag zu geben. Inzwischen liegt bereits eine Projektskizze vor, die derzeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmt wird. Ziel des Forschungsvorhabens ist - vor dem Hintergrund eskalierender Konfrontationsgewalt in der Stadt Leipzig - die Radikalisierungsprozesse im Zugang zur urbanen Gewalt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu beschreiben und deren Ursachen zu erklären. In der aktuellen Planung ist davon auszugehen, dass die Forschungsergebnisse im Jahr 2018 zur Verfügung stehen. Auf ihrer Grundlage wird die Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen geprüft. 9 Bundesweit betrugen die Aufklärungsquoten im Jahr 2014 bei PMK-links 32 Prozent und bei PMK-rechts 45 Prozent. BT-Drucksache 18/5758 vom 12.08.2015. 4 3. Bestehende Maßnahmen der Gewaltprävention Zur Gewaltprävention existiert bereits eine Reihe von Angeboten in Kindertagesstätten als auch an Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen der Stadt Leipzig. Allen Kitas und Horten steht die vom Land Sachsen erarbeitete Handreichung „Gemeinsam fühlen“ als Arbeitsmaterial zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht die Entwicklungsbegleitung und -förderung von Kindern in ihrer emotionalen und sozialen Kompetenz. Im schulischen Bereich findet der Streitschlichteransatz bereits ab dem Grundschulalter Anwendung. Auch im Rahmen von Ganztagsangeboten bieten Schulen Projekte zur Ge waltprävention und gegen Mobbing an. Schulsozialarbeit leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention an 57 Schulen. Es werden von ihr Präventionsangebote und unterstützende Projekte sowohl organisiert als auch selber durchgeführt – so zur Stärkung der Handlungskompetenz, Verbesserung des Klassen- und Schulklimas und zum Sozialen Lernen. Werden Vorfälle physischer und psychischer Gewalt bekannt, können diese in Form von Einzelfall- und Gruppenarbeit bearbeitet werden. Die Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention koordiniert e in Deeskalationstraining, das auf Anfrage in Schulen ab Klassenstufe 8 von zertifizierten Deeskalationstrainern durchgeführt wird. Im Rahmen der Förderung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 14 i.V.m. § 74 SGB VIII (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) werden Präventionsprojekte für Schülerinnen und Schüler aller Schularten gefördert. Zur Anregung und Würdigung des Engagements zur Prävention von Gewalt wird jährlich der Wettbewerb "Schule der Toleranz" des Kommunalen Präventionsrates (KPR) ausgelobt. Die Förderung von friedlichen Konfliktlösungskompetenzen ist eine Daueraufgabe im pädagogischen Alltag. Dies beginnt bei der Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern im Rahmen der Familienbildung und reicht bis zur gezielten fachlichen Fortbildung von pädagogischem Personal. Zur Unterstützung pädagogischer Fachkräfte bietet die Stadt Leipzig Fortbildungen an, wie „Wertschätzende und gewaltfreie Kommunikation“, „Umgang mit herausforderndem Verhalten“ oder „Ich und du – Freunde trotz Unterschiedlichkeit“. Die Universität Leipzig/Institut für Bildungsgesundheit bietet in Kooperation mit der Fachstelle Extremismus- und Gewaltpräention r egelmäßig die Fortbildung „Fair sein“ an. Die Sächsische Bildungsagentur unterbreitet Lehrkräften Angebote in den Bereichen Stärkung von Lebenskompetenzen (z. B. „Lions Quest“) und Schlichtung von Konflikten. Das Projekt "Stinktier" des Caritasverbandes erweitert derzeit seine Multiplikatorenarbeit, so dass neben den derzeitigen Kooperationsschulen weitere Lehrer Formen der Gewaltprävention für ihre Schulen bzw. Schulklassen implementieren können. Ein entsprechendes Angebot ist in den Fortbildungskatalog der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig aufgenommen worden. Die vielfältigen Angebote unterschiedlicher Träger zur Gewaltprävention sowie die Fortbildungsangebote zur Gewaltprävention sind im Präventionsatlas der Stadt Leipzig zusammengefasst und online einsehbar. 4. Aussteigerprogramm Im Oktober 2011 startete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das „Aussteigerprogramm“ für Linksextremisten und Linksextremistinnen (AP LEX). Im Zuge dessen ist die Erfahrung gemacht worden, dass „Aussteigerprozesse komplexe Vorgänge sind, bei denen es in der Regel 5 einer intensiven Zusammenarbeit mit anderen spezialisierten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen bedarf“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/572 vom 19.02.2014). Im Bundesprogramm gab es im Berichtszeitraum 2012/2013 lediglich einen Ausstieg aus der linksextremistischen Szene. Über das Bundesprogramm hinaus gibt es in den Bundesländern kein staatlich angebundenes oder koordiniertes Aussteigerprogramm Linksextremismus (vgl. nachfolgende Übersicht). Demgegenüber gibt es eine Vielzahl an Aussteigerprogrammen Rechtsextremismus, u. a. auch das beim Landespräventionsrat angebundene und mit nichtstaatlichen Organisationen umgesetzte „Aussteigerprogramm Sachsen“. Auch dieses ergänzende Angebot wird nur reduziert in Anspruch genommen (vgl. Landtagsdrucksache 5/14270 vom 13.05.2014). Vor diesem Hintergrund sowie den erheblichen finanziellen und logistischen Anforderungen bei der Etablierung eines Aussteigerprogramms wird dieser Ansatz als nicht zielführend bewertet. Rechtsextremismus 10 Linksextremismus Bund Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Landeskriminalamt (BIG-Rex) Bayern Verfassungsschutz Hamburg Verfassungsschutz/Polizei Hessen Landeskriminalamt (IKARus) Niedersachsen Verfassungsschutz (Aktion Neustart) Justizministerium Ambulanter Justizsozialdienst Nordrhein-Westfalen C@llcenter der Landesregierung www.aussteiger.nrw.de HelpLine, Aktive gegen Rechts Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 2. Saarland 2. Landeskriminalamt Sachsen Verfassungsschutz/Landespräventionsrat (Aussteigerprogramm Sachsen) Sachsen-Anhalt Ministerium für Inneres und Sport (Ausstiegshilfe „EXTRA“) Thüringen Verfassungsschutz Soweit sich das im Beschlussvorschlag beinhaltete „Strategiekonzept“ im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung auch auf repressive Maßnahmen bezieht, liegen diese in der gesetzlichen Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft und den Behörden und Beamten des Polizeidienstes (§§ 152 Abs. 2 und 161 Strafprozessordnung). Auf die Zuständigkeiten der Nachrichtendienste wird ergänzend hingewiesen. 10 Bundesamt für Verfassungsschutz: Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten von Bund und Ländern, Stand: Juni 2015 6