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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1067700.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
27.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 08:32

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03015 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.08.2016 Zuständigkeit Eingereicht von Oliver Dorausch Betreff Schulzustand und seine Folge: Welche Rechte haben Familien? Der Elternrat der Stadt Leipzig hat in einer umfangreichen Liste zahlreiche Schulen der Stadt Leipzig aufgelistet, in denen bauliche Mängel vorhanden sind. Gleichzeitig wurden diese Mängel beschrieben. Die Rede ist von nicht beendeten Brandschutzbauten, aufgrund Schimmels und Feuchtigkeit gesperrter Kellerräume, zu kleinen Mensen, Trinkverbot für Leitungswasser aufgrund von Bleibelastungen, Probleme mit der Heizung, undichte Fenster etc. Hierzu frage ich als Elternteil, dessen Kind möglicherweise in eine erheblich mängelbehaftete Schule eingeschult werden wird: 1. In welchem Umfang haben Eltern das Recht den Zustand der zukünftigen Schule ihres Kindes selbst zu prüfen - ggf. unter Hinzuziehung einer fachlich geeigneten (neutralen) Person? 2. In welchem Umfang können Eltern den Besuch ihrer Kinder in einer (aufgrund Grundschulbezirksgrenzen zugewiesenen) Schule unter Verweis auf die dort vorhandenen bauliche Mängel verweigern und stattdessen einen Platz in einer anderen Schule einfordern? 3. Kann der Oberbürgermeister guten Gewissens von Chancengleichheit für alle Kinder sprechen, wenn einige Kinder in für Millionen errichtete Schulneubauten gehen und Sport in einer unterirdischen, in einer weißen Wanne eingebauten Sporthalle betreiben dürfen und andere Kinder in zugigen Klassenräumen sitzen müssen und nicht einmal das Leitungswasser nicht trinken dürfen?