Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1067700.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
27.06.16, 12:00
Aktualisiert
01.09.16, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03015
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
Eingereicht von
Oliver Dorausch
Betreff
Schulzustand und seine Folge: Welche Rechte haben Familien?
Der Elternrat der Stadt Leipzig hat in einer umfangreichen Liste zahlreiche Schulen der Stadt Leipzig
aufgelistet, in denen bauliche Mängel vorhanden sind. Gleichzeitig wurden diese Mängel
beschrieben. Die Rede ist von nicht beendeten Brandschutzbauten, aufgrund Schimmels und
Feuchtigkeit gesperrter Kellerräume, zu kleinen Mensen, Trinkverbot für Leitungswasser aufgrund
von Bleibelastungen, Probleme mit der Heizung, undichte Fenster etc.
Hierzu frage ich als Elternteil, dessen Kind möglicherweise in eine erheblich mängelbehaftete Schule
eingeschult werden wird:
1. In welchem Umfang haben Eltern das Recht den Zustand der zukünftigen Schule ihres Kindes
selbst zu prüfen - ggf. unter Hinzuziehung einer fachlich geeigneten (neutralen) Person?
2. In welchem Umfang können Eltern den Besuch ihrer Kinder in einer (aufgrund
Grundschulbezirksgrenzen zugewiesenen) Schule unter Verweis auf die dort vorhandenen
bauliche Mängel verweigern und stattdessen einen Platz in einer anderen Schule einfordern?
3. Kann der Oberbürgermeister guten Gewissens von Chancengleichheit für alle Kinder sprechen,
wenn einige Kinder in für Millionen errichtete Schulneubauten gehen und Sport in einer
unterirdischen, in einer weißen Wanne eingebauten Sporthalle betreiben dürfen und andere
Kinder in zugigen Klassenräumen sitzen müssen und nicht einmal das Leitungswasser nicht
trinken dürfen?