Daten
Kommune
Leipzig
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1064305.pdf
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395 kB
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30.05.16, 12:00
Aktualisiert
18.08.16, 14:34
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02905
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2015
Beschlussvorschlag:
Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Höhe
von 1.896.267,41 € entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr 2015 nach
2016 wird bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
1.896.267,41
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage Begründungstext
Anlage 1:
Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Seite 1
_________________________________________________________________________________
Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im
Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2015
1. Ausgangslage
Mit der Jahresabschlussverfügung 2015 wurden die Fachämter aufgefordert, die Anträge zur
Übertragung der Haushaltsansätze an die Stadtkämmerei zu übergeben.
Entsprechend § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2015
entscheidet die Ratsversammlung, ob und in welcher Höhe Budgets des Ergebnishaushaltes
nach 2016 übertragen werden.
Unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sind Übertragungen nach
§ 21 SächsKomHVO-Doppik nur zulässig, wenn das geplante Gesamtergebnis nicht
gefährdet wird.
Generell gelten für die Übertragung von Ansätzen die Regelungen des § 21 SächsKomHVO
– Doppik. Darin heißt es:
„Übertragbarkeit und Verfügbarkeit“
(2)
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder
teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des
Haushaltsjahres verfügbar.
(3)
Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen
zweckgebunden, bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden
Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung
der entsprechenden Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar.
Bei der Bildung von Haushaltsresten ist zu beachten, dass die Übertragung den
entsprechenden Haushaltsansatz des nächsten Jahres erhöht und dies als Vorbelastung
künftiger Haushaltsjahre gem. § 46 Satz 1 SächsKomHVO – Doppik unter der
Vermögensrechnung als solche zu vermerken ist.
Es wird darauf verwiesen, dass entsprechend Kommentierung zur SächsGemO (Quecke/
Schmidt Rn. 16) eine gesonderte Beschlussfassung zur Erhöhung der Budgets im Folgejahr,
welche aufgrund der Übertragung der Ansätze im Folgejahr zwangsläufig erfolgt, nicht
notwendig ist.
Die Beantragung zur Übertragung von Ansätzen sollte unter der Prämisse erfolgen, dass nur
die Haushaltsansätze zu beantragen waren, denen zweckgebundene Erträge
gegenüberstehen. Alle darüber hinaus zur Übertragung beantragten Haushaltsansätze
wurden mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen (z.B. Schulbudget) seitens der
Stadtkämmerei nicht bestätigt.
In Auswertung der Anträge zur Übertragung von Ansätzen in Folgejahre für die
Jahresrechnung 2015 ergeben sich hieraus die unter Punkt 2 und 3 genannten Belastungen
für die Folgejahre.
2. Übertragung von
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
eines
Budgets
in
Folgejahre
im
Im Haushaltsplan 2015 wurde mit dem § 6 der Haushaltssatzung die Übertragbarkeit der
Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen der Budgets im Ergebnishaushalt unter der
Voraussetzung beschlossen, dass das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität 2015
Seite 2
_________________________________________________________________________________
Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt
nicht gefährdet sind. Eine Übertragung ist somit nur auf Antrag des jeweiligen
Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen möglich. Darüber hinaus
sind Übertragungen bei zweckgebundenen Erträgen möglich.
Eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt ist darüber hinaus nur bei einem
positiven Jahresrechnungsergebnis möglich. Nach den aktuellen Prognosen wird von einem
Überschuss für das Rechnungsergebnis 2015 ausgegangen, so dass die Übertragung unter
den o.g. Voraussetzungen möglich ist.
Übertragung von Aufwendungen im Ergebnishaushalt insgesamt:
davon unter 250.000 € (Beschluss DB OBM)
davon ab 250.000 € (Beschluss Ratsversammlung)
1.896.267,41 €
686.619,27 €
1.209.648,14 €
In Anlage 1 sind die Budgetübertragungen einzeln aufgeführt.
3. Auswirkungen der Übertragung auf den Haushalt 2015
Im Ergebnishaushalt werden 1.896.267,14 € von den im Jahr 2015 nicht verbrauchten
Aufwendungen in das Jahr 2016 übertragen. Durch die Nichtinanspruchnahme der Mittel in
2015 erfolgte eine Entlastung des Ergebnisses. Gleichzeitig wird der Ergebnishaushalt 2016
in gleicher Höhe belastet. Bei alleiniger Betrachtung der Mittelübertragung entstünde im Jahr
2015 ein Überschuss, welcher im Jahr 2016 zur Deckung des dort entstehenden
Fehlbetrages eingesetzt werden würde.
Anlage:
Anlage 1
Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Seite 1
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
2
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
Hauptamt
10_DV
10_DV
44231000 DV zentral
44231000 DV zentral
10_DV
44231000 DV zentral
Summe Budgeteinheit 10_DV
1.100.11.1.3.02.02
1.100.11.1.3.02.03
Buchführung
Vollstreckung
1.100.11.1.3.03
Steuerveranlagung
48.721,70
48.721,69
12.279.152,85
11.640.588,64
638.564,21
0,00
97.443,39
AL150201-02 Weiterführung SAP Strategie Phase 1-2:
2015 Auftrag 4516034166 abgeschlossen, Anordnung
Betrag 20.841,66 €
0,00
0,00
48.721,70
48.721,69
0,00
0,00
97.443,39
Personalamt
11_111_ZW
4255 2100
UH-IT-Ausstattung 1.100.11.1.2.02.42
Personalabrechnung
11_111_ZW
4261 9160
KR Aus-und
Fortbildung
1.100.11.1.2.02.10
Personalwirtschaft incl.
soziale
Angelegenheiten
7.200,00
11_111_ZW
4431 9200
sonst.
Geschäftsaufwendungen
1.100.11.1.2.02.10
Personalwirtschaft incl.
soziale
Angelegenheiten
32.023,35
Summe Budgeteinheit 11_111_ZW
363.400,00
2.195.999,12
1.752.762,87
443.236,25
402.623,35
Mittelübertragung aus HH-Jahr 2015 zur Einführung iPMS
(s. Beschluss DB OBM VI-DS-01980)
In Auswertung der Mitarbeiterbefragung wurden u.a.
Handlungsfelder in Bezug auf die gesundheitsbezogene
Optimierung von Prozessen und Strukturen eines
Arbeitsplatzes sowie die Befähigung zum
gesundheitsförderlichen Verhalten der Bediensteten
abgeleitet. Ein wichtiges Instrument dafür sind
Personalentwicklungsmaßnahmen. Für die in 2015
vorgesehenen Maßnahmen: Seminar für Führungskräfte
und Beschäftigte "Umgang mit psychischen Belastungen
und Beanspruchungen" und Teamentwicklung waren 7.200
€ berücksichtigt. Der vorgesehene Dzent steht jedoch erst
ab Januar 2016 zur Verfügung, sodass dies Maßnahmen
erst in 2016 durchgeführt werden können. Entsprechende
MNittel stehen jedoch in 2016 nicht zur Verfügung.
363.400,00
0,00
7.200,00
0,00
Schwerpunktprojekt „Personalmanagement“ gem.
Arbeitsprogramm „Leipzig 2020!“ des Oberbürgermeisters.
In der Bürgermeisterklausur Ende September/Anfang
Oktober 2015 wurde das Thema „Personalmanagement“
nochmals konkretisiert. Handlungsfelder wurden ermittelt,
die von der Projektgruppe aufgenommen und in Form eines
Zielsystems mit Maßnahmevorschlägen in das Konzept
eingearbeitet werden sollen. Die strategischen Ziele des
Personalmanagements, die von der obersten
Leitungsebene beschlossen und priorisiert werden, müssen
miteinander verbunden, Zielbeziehungen identifiziert und
geprüft und mit den dafür benötigten Ressourcen unterlegt
werden. Der Umfang dieser inhaltlichen Vorarbeit war zum
Zeitpunkt der Aufwandsplanung nicht absehbar. Für die
Weiterarbeit im Projekt und zur Erreichung der
gesamtstädtischen Ziele ist eine Übertragung der in 2015
zur Verfügung stehenden Mittel dringend erforderlich.
32.023,35
0,00
402.623,35
0,00
Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber.
Seite 2
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
Kostenart
1
Kostenart
Beschreibung
2
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
Referat Migration und Integration
42719900 KR sonstige
Verwaltungs- u.
Betriebsaufwendungen
Summe Budgeteinheit 18_111_ZW
18_111_ZW
1.100.11.1.2.04.02
Förderung d.
Integration von
Migranten
119.700,00
63.324,25
152.777,66
129.688,47
23.113,09
23.089,19
Zweckgebundene Zuwendung von Dritten / Fördermittel für
Projekte
23.113,09
23.089,19
23,90 Im Budget 2015 stehen nur noch
23.089,19 € zur Verfügung.
23.089,19
23,90
Standesamt
34_122_ZW
42552100
UH-IT-Ausstattung 1.100.12.2.2.04
Beurkundung
von
Personenstandsfällen
Summe Budgeteinheit 34_122_ZW
8.590,86
292.098,63
275.805,79
16.292,84
Rechnung der Lecos für die Verkabelung der Aufrufanlage
im Standesamt. Im Dezember wurden die Mittel
entsprechend § 79 (1) SächsGemO dem Standesamt durch
die IT Koordination zur Verfügung gestellt.
8.590,86
0,00
8.590,86 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber.
0,00
8.590,86
Amt für Umweltschutz
36_56_ZW
44312000
Sachverständigen- 1.100.55.2.0.02
und Gutachteraufwendungen
Wasserrrechtliche
Maßnahmen
Summe Budgeteinheit 36_56_ZW
9.250,25
1.105.065,13
864.415,71
240.649,42
Für die von der LDS geforderte vertiefte Prüfung der
Stauanlage Elsterstausee vor einer möglichen
Wassereinspeisung wurde am 28.09.2015 eine
überplanmäßige Aufwendung nach § 79 SächsGemO
beantragt und bewilligt.
Der Vertragsabschluss erfolgte im Dezember 2015 nach
entsprechender Abstimmungszeit mit dem Auftragnehmer.
Aufgrund der Erfordernisse war eine Leistungserbringung
bis 31.12.2015 nicht möglich. Der Vertragsumfang beläuft
sich auf brutto 18.523,33 €, davon wurden 9.273,08 €
abgerechnet. Es ist zwingend erforderlich, die noch offenen
9.250,25 € nach 2016 zu übertragen.
9.250,25
0,00
9.250,25
Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber.
0,00
9.250,25
0,00
5.123,95 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob
hierfür
eine
Verbindlichkeit
auszuweisen ist.
5.724,50
Branddirektion
37_126_ZW
42912000
Aufwendungen für
sonst. Dienstleistungen
1.100.126001 und
1.100.126002
Brandschutz
5.123,95
37_126_ZW
42619160
KR Aus- und
Fortbildung
1.100.126001 und
1.100.126002
Brandschutz
5.724,50
Es handelt sich ausschließlich um übertragene Mittel 2014.
Diese bleiben gemäß § 21 Abs. 2 KomHVO-D zwei Jahre
nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014, d.h. bis zum
31.12.2016, verfügbar. 1.850,45 € sind in einem offenen
Auftrag gebunden.
Es handelt sich ausschließlich um übertragene Mittel 2014.
Diese bleiben gemäß § 21 Abs. 2 KomHVO-D zwei Jahre
nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014, d.h. bis zum
31.12.2016, verfügbar.
0,00
Seite 3
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
2
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
37_126_ZW
42619160
KR Aus- und
Fortbildung
1.100.126001 und
1.100.126002
Brandschutz
7.925,40
37_126_ZW
42619120
KR Schutzkleidung 1.100.126001 und
1.100.126002
Brandschutz
27.600,00
Summe Budgeteinheit 37_126_ZW
KR Aus- und
37_127_1ZW
42619160
Fortbildung
37_127_1ZW
42912000
37_127_1ZW
42619160
Aufwendungen für
sonst.
Dienstleistungen
KR Aus- und
Fortbildung
Summe Budgeteinheit 37_127_1ZW
KR Aus- und
37_127_2ZW
42619160
Fortbildung
Summe Budgeteinheit 37_127_2ZW
0,00
Die Beschaffung der Dienstkleidung Juni bzw. Oktober
2015 beauftragt und dafür wurden Aufträge im HH-Jahr
2015 gebunden. Aufgrund von Lieferverzögerungen
erfolgte die Lieferung und Zahlung im HH-Jahr 2016.
0,00
1.100.127001
Rettungsdienst
46.373,85
4.450,00 Es handelt sich ausschließlich um übertragene Mittel 2014.
Diese bleiben gemäß § 21 Abs. 2 KomHVO-D zwei Jahre
nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014, d.h. bis zum
8.450,00 31.12.2016, verfügbar.
1.100.127001
Rettungsdienst
5.080,00
1.100.127002
Integrierte
Rregionalleitstelle
14.431.350,00
213.050,00
14.363.153,49
127.230,67
68.196,51
85.819,33
13.530,00
45.000,00
45.000,00
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
Rettungsdienst
2.688.403,01
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
Im Zuge der Beschaffung neuer Atemschutztechnik wurde
neben der Lieferung der materiellen Geräten auch
Schulung und Ausbildungsaufwand beauftragt
(4511007390). Nicht alle Schulungsmaßnahmen konnten
im HH-Jahr 2015 realisiert werden. Übrig bleibt eine
Summe von 7.925,40 Euro. Diese resultiert ausschließlich
aus dem Schulungsaufwand der Multiplikatoren der FF.
Zum einen ist dies, bei Überschneidungen mit der
Arbeitszeit der Kameraden, mit befürchteten erhöhten
Lohnfortzahlungsansprüchen der Arbeitgeber gegenüber
der Branddirektion begründet. Zum anderen wird bei der
Durchführung der Schulung in den Abendstunden (19 bis
23 Uhr) eine unverhältnismäßige zeitliche Beanspruchung
der Kameraden gesehen, die am nächsten Morgen ihrer
erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen müssen. Somit sollen
die Schulungen der Kameraden der FF an mehreren
Wochenenden durchgeführt werden. Da dafür im Ansatz
2016 keine Mittel geplant bzw. veranschlagt waren, ist die
Übertragung dringend geboten.
1.100.127001
2.736.230,42
47.827,41
Begründung des Fachamtes der Übertragung
0,00
0,00
Aus zeitlichen und personellen Enpässen konnten der
Lehrgang Rettungssanitäter als auch die
Fortbildung/Prüfung Notfallsanitäter nicht mehr im HH-Jahr
2015 durchgeführt werden. Diese
Lehrgänge/Fortbildungen/Prüfungen werden dringend
benötigt. Da dafür im Ansatz 2016 keine Mittel geplant bzw.
veranschlagt waren, ist die Übertragung dringend geboten.
0,00
Es ist vorgesehen, im Rahmen der Neuausstattung der
IRLSen des Freistaats eine einheitliche Software der
strukturierten Notrufabfrage zu installieren. Sobald es
hierzu eine einheitliche Entscheidung gibt, soll diese
Software eingeführt werden. Als Voraussetzung für die
Einführung der Software bedarf es einer umfassenden
Schulung des Betriebspersonals als auch der
Administratoren, die im Vorfeld der Einführung stattfinden
muss.
0,00
0,00
7.925,40 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob
hierfür
eine
Verbindlichkeit
auszuweisen ist.
27.600,00
46.373,85
4.450,00 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob
8.450,00 hierfür
eine
Verbindlichkeit
auszuweisen ist.
5.080,00
13.530,00
45.000,00 Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob
hierfür eine Rückstellung oder
Verbindlichkeitzu bilden ist.
45.000,00
Seite 4
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
2
Kostenart
Beschreibung
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
Kulturamt
41_281_ZW
42411200 Bewirtschaftung
der Grdst./
baul.Anlagen
1.100.28.1.0.01.04
41_281_ZW
42711200 Besondere
Verwaltungs- und
Betriebsaufw.
im
öffentl.
1.100.28.1.0.01.01.08 Kunst
Raum/ Kleindenkmale
42711200 Besondere
Verwaltungs- und
Betriebsaufw.
Summe Budgeteinheit 41_281_ZW
41_281_ZW
41_262_ZW
41_262_ZW
41_262_ZW
41_262_ZW
41_262_ZW
Bewirtschaftungskosten verm. Obj.
1.100.28.1.0.01.02.02 Leipziger
Muserumsnacht
Freizeitaktivitäten d.
Alumnen
Konzerte im Ausland
(Israelreise)
42711200 Besondere
1.100.26.2.0.02.06
Verwaltungs- und
Betriebsaufw.
42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.02.03.01
f. Veranstaltungen
42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.02.03
f. Veranstaltungen
sonstige musikalische
Dienste
1.533.163,89
174.260,25
50.000,00
Haushaltsmittel sind mit den VwiÄ für 2015 und 2016 mit
einem Antrag der CDU-Fraktion in den Haushaltsplan
2015 für das SPA – Umsetzung Leipziger Freiheits- und
Einheitsdenkmal, Veranschlagung im KA - aufgenommen
wurden. Bisher erfolgte durch das SPA keine
Inanspruchnahme.
Zweckbindung zwischen Erträgen aus der Leipziger
Musuemsnacht und Aufwendungen.
39.506,56
500,00
12.000,00
Konzerte in
Deutschland
6.492,00
41_262_ZW
14.893,04
20.372.467,48
19.950.333,31
422.134,17
94.947,95
39.524,60
0,00
50.000,00
1.721,12
0,00
41.245,72
50.000,00
Zweckbindung zwischen Erträgen aus Sponsoring und
Aufwendungen für Veranstaltungen.
Zweckbindung zwischen Erträgen aus dem Auftritt des
Thomanerchores bei der Konzertreise in Israel und
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Erträge wurden
auf Aufträge gebucht, deshalb geplantes Budget für
Israelreise noch vorhanden.
Zweckbindung zwischen Erträgen aus Nutzung der Orgel
i.R. Bachfest und Deckung für Reinigung (Aufwand).
21.556,35
0,00
39.506,56
0,00
500,00
0,00
Zweckbindung zwischen Auftritten des Thomanerchores zur
Finanzierung einer neuen Imagebroschüre.
Zweckbindung zwischen Erträgen aus Auftritten des
Thomanerchores zur Kostendeckung der bevorstehenden
Chinareise
Zweckbindung zwischen Auftritten des Thomanerchores zur
Finanzierung einer neuen Imagebroschüre.
12.000,00
0,00
6.492,00
0,00
14.893,04
0,00
94.947,95
0,00
91.245,72
21.556,35
Konzerte in Leipzig
42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.02.04.01 Konzertreise USA
f. Veranstaltungen
Summe Budgeteinheit 41_262_ZW
Diese Haushaltsmittel werden im Rahmen des Projektes
"Kulturraum Leipzig - investive Verstärkungsmittel 2015"
noch weiterhin benötigt. Hierbei handelt es sich um
zweckgebundene Haushaltsmittel, die nach 2016 zu
übertragen sind.
1.721,12
1.707.424,14
42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.04.06
f. Veranstaltungen
42711200 Besondere
1.100.26.2.0.02.04
Verwaltungs- und
Betriebsaufw.
39.524,60
Den Aufwendungen stehen keine
zweckgebundenen Erträge gegenüber. Darüber hinaus handelt
es sich um eine freiwillige
Leistung.
Seite 5
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
2
Kostenart
Beschreibung
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
20
Amt für Jugend, Familie und Bildung
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
51_2151_ZW
51_2151_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
51_2153_ZW
51_2153_ZW
4275 1000
51_2111_ZW
1.100.21.1.1.01.98
Grundschulen –
Schulbudget
1.100.21.5.1.01.98
Oberschulen –
Schulbudget
51_2111_ZW
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.21.5.3.01.98
4275 1000
1.100.21.5.4.01.98
Gemeinschaftsschulen – Schulbudget
51_2171_ZW
51_2171_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.21.7.1.01.98
Gymnasien/Kolleg –
Schulbudget
51_2173_ZW
51_2173_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.21.7.3.01.98
Abendgymnasien –
Schulbudget
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.22.1.1.01.98
Blinde und
SehbehinderteSchulbudget
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.22.1.3.01.98
geistig BehinderteSchulbudget
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.22.1.4.01.98
KörperbehinderteSchulbudget
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.22.1.5.01.98
LernförderungSchulbudget
51_2216_ZW
51_2216_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.22.1.6.01.98
SprachheilschuleSchulbudget
51_2217_ZW
51_2217_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
1.100.22.1.7.01.98
FÖZ EZH-Schulbudget
51_2218_ZW
51_2218_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
51_2311_ZW
51_2311_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
51_2313_ZW
51_2313_ZW
4275 1000
Lernmittel,
Schulbücher
51_2211_ZW
51_2211_ZW
51_2213_ZW
51_2213_ZW
51_2214_ZW
51_2214_ZW
51_2215_ZW
51_2215_ZW
1.573.885,79
1.552.267,13
21.618,66
21.618,66
1.164.449,00
1.163.066,67
1.382,33
1.382,33
1.382,33
18.650,00
15.167,66
3.482,34
3.482,34
3.482,34
Abendoberschulen –
Schulbudget
Lernmittel,
Schulbücher
51_2154_ZW
51_2154_ZW
21.618,66
59.071,00
1.603.430,90
23.318,38
17.900,00
49.580,00
33.950,00
185.368,62
Summe Schulbudgets gesamt
39.150,00
1.100.22.1.8.01.98
1.100.23.1.1.01.98
1.100.23.1.3.01.98
58.617,34
1.490.233,29
20.292,01
16.557,28
47.636,58
32.948,42
172.438,28
37.643,25
453,66
453,66
453,66
113.197,61
113.197,61
113.197,61
3.026,37
3.026,37
3.026,37
1.342,72
1.342,72
1.342,72
1.943,42
1.943,42
1.943,42
1.001,58
1.001,58
1.001,58
12.930,34
12.930,34
12.930,34
1.506,75
1.506,75
1.506,75
27.850,00
27.423,99
426,01
426,01
426,01
8.500,00
8.354,30
145,70
145,70
145,70
985.972,11
925.049,59
60.922,52
60.922,52
60.922,52
61.650,00
49.810,47
11.839,53
11.839,53
11.839,53
K-KHS-Schulbudget
BSZ-Schulbudget
BSZ 12-Schulbudget
235.219,54
Den kommunalen schulischen Einrichtungen der Stadt
Leipzig werden ausgewählte sächliche Schulausgaben als
Schulbudget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur
Verfügung gestellt. D.h. Die Schulen können selbst
entscheiden ob die Pauschalansätze wirklich für die
ausgereichten Gründe (Lernmittel) eingesetzt werden oder
nicht. Gemäß DA Nr. 09/2012 vom 24.04.2012 ist eine
Übertragung von Haushaltsausgaberesten in das Folgejahr
unter Beachtung der DA Budgetierung möglich. Konkret
heißt es: „Im Haushaltsvollzug der Einzelschulen können
durch wirtschaftliches Verhalten und einen gezielten
Mitteleinsatz Haushaltsreste gebildet werden.“ Diese
Möglichkeit motiviert die Schulen differenzierte Projekte
auch mittelfristig zu finanzieren. Größtenteils handelt es
sich
bei
den
zu
übertragenden
Mitteln
um
Maßnahmen/Beschaffungen aus dem Jahr 2015, welche
vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt
bzw. vertraglich gebunden werden konnten.
21.618,66
0,00
21.618,66
1.382,33
0,00
1.382,33
3.482,34
0,00
3.482,34
453,66
0,00
453,66
113.197,61
0,00
113.197,61
3.026,37
0,00
3.026,37
1.342,72
0,00
1.342,72
1.943,42
0,00
1.943,42
1.001,58
0,00
1.001,58
12.930,34
0,00
12.930,34
1.506,75
0,00
1.506,75
426,01
0,00
426,01
145,70
0,00
145,70
60.922,52
0,00
60.922,52
11.839,53
0,00
11.839,53
235.219,54
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
Seite 6
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
Kostenart
1
51_363_ZW
2
4331 9000
Kostenart
Beschreibung
3
sonst. Soziale
Leistungen
Summe Budgeteinheit 51_363_ZW_122_ZW
51_365_4ZW
31410000 Zuweisungen/
Zuschüsse für lfd.
Zwecke
Summe Budgeteinheit 51_365_4ZW
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
1.100.36.3.1.01.01.21 Zuschüsse an freie
Träger nach § 13
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
19.498,58
78.617.886,39
73.443.165,30
5.174.721,09
1.100.36.5.0.01.01.91 Kitaprojekt
Bildungschancen
1.461.871,94
1.322.042,33
139.829,61
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
Das Projekt „Jugend stärken im Quartier“ wird ursprünglich
im Innenauftrag 105131900500 abgebildet. 2015 wurden
nur die Erträge dort verbucht, die Aufwendungen wurden
aus dem genannten Sachkonto und PSP-Element
beglichen. Laut Zuwendungsbescheid erfolgt die Förderung
i.H.v. 49,9 %, der Eigenmittelanteil beträgt 50,1 %. Es
wurden Aufwendungen i.H.v. 160.681,49 € beglichen,
wovon der Anteil der Eigenmittel 80.501,42 € beträgt.
Geplant waren Mittel i.H.v. 100.000,00 € . Die Differenz
ergibt die Summe von 19.498,58 €.Das Projekt wird bis
zum 31.12.2018 weitergeführt, der Übertrag der
zweckgebundenen Eigenmittel ist somit notwendig.
19.498,58
10.681,74 Rückzahlung nicht verbrauchter Fördermittel. Das
Landesprojekt ist beendet.
0,00
19.498,58
0,00
19.498,58
10.681,74
Der Fördermittelabruf erfolgte auf
Basis der Aufwendungen i.H. von
160 T €, d.h. den nicht
verbrauchten Eigenmitteln stehen
keine Fördermittel gegenüber. Der
Abruf erfolgte auch nur zum Teil in
2015 i.H. von 43.602,34 €,
Restabruf in 2016 i.H. von
35.497,55 €. Darüber hinaus
stehen auf dem PSP-Element und
Sachkonto, auf dem der
Eigenmittelaufwand geplant wurde
nur noch 5.241,29 € zur
Verfügung. Eine Deckung
innerhalb des Budgets ist nicht
möglich, da hier die erforderliche
Bildung der Rückstellung für die
Hilfen zur Erziehung aussteht.
Der Hauptbuchhaltung ist eine
Rückstellung bzw. sonstige
Verbindlichkeit zu melden.
10.681,74
10.681,74
Gesundheitsamt
Erwerb bew.
Gegenstände bis
410€
4253 1000 Erwerb bew.
Gegenstände bis
410€
4253 1000 Erwerb bew.
Gegenstände bis
410€
4281 9170 KR Werkstättenbedarf
Summe Budgeteinheit 53_414_ZW
53_414_ZW
4253 1000
1.100.41.4.0.01
Amtsärztlicher Dienst
2.500,00
1.100.41.4.0.02
Gesundheitsschutz
1.500,00
1.100.41.4.0.03.01
Sozial Kinder- und
Jugendmedizin
2.000,00
1.100.41.4.0.03.01
Sozial Kinder- und
Jugendmedizin
581,00
7.534.692,68
7.378.384,03
156.308,65
Im Rahmen der 2015 im Gesundheitsamt durchgeführten
Gefährdungsbeurteilung nach DA 01/2014 wurden
Maßnahmen (siehe Anlage 2 und 3) festgestellt, die
umgehend umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der
erforderlichen Maßnahmen ist unabhängig von der
Haushaltssituation aus den Budget der Dezernate, Ämter
und Referate zu sichern (Pkt.3.3 (13) der DA 01/2014). Auf
Grund der momentanen Haushaltssituation im Jahr 2016,
ist eine Umsetzung der Maßnahmen aus der
Gefährdungsbeurteilung aus dem Budget des
Gesundheitsamtes nicht realisierbar.
6.581,00
0,00
2.500,00
0,00
1.500,00
0,00
2.000,00
0,00
581,00
0,00
6.581,00
Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung
Besondere
Verwaltungs- und
Betriebsaufw.
64_511_ZW
42711200
Besondere
Verwaltungs- und
64_511_ZW
42711200
Besondere
Verwaltungs- und
Betriebsaufw.
64_511_ZW
42711200
Besondere
Verwaltungs- und
64_511_ZW
42711200
Besondere
Verwaltungs- und
64_511_ZW
42711200
Besondere
Verwaltungs- und
Betriebsaufw.
64_511_ZW
42711200
Summe Budgeteinheit 64_511_ZW
106400000129
Stadtumbau Ost
Aufwertung
74.653,11
106400000130
SSP Leipzig Grünau
28.049,15
106400000184
SOP G.-Schumann-Str.
5.722,76
106400000203
SOP G.-Schwarz-Str.
4.919,48
106400000500
106400001475
Evaluierung
7.772,28
NSP - Parkbogen Ost
6.314.445,01
3.628.386,88
2.686.058,13
50.000,00
171.116,78
Fortführung und Abschluss von konsumtiven
Einzelmaßnahmen im Rahmen der bestehenden
Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen; Übertragung ist
erforderlich, um die Einzelmaßnahmen zur Erreichung der
Programmziele abzuschließen und die
zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen
Finanzhilfen nachweisen zu können; in Höhe von
403.646,71 € wurden Meldebelege für sonstige
Verbindlichkeiten der Bilanzbuchhaltung übergeben (lfd. Nr.
1 - Fördermittel gem. Richtlinie Förderung Belegungsrechte
und lfd. Nr. 2 - konsumtive , noch nicht abgeschlossene
Maßnahmen aus AZA des HHJahres 2015); es wurden nur
die zwingend notwendigen Eigenmittel zur Übertragung
beantragt.
74.653,11
0,00
28.049,15
0,00
5.722,76
0,00
4.919,48
0,00
7.772,28
0,00
50.000,00
0,00
171.116,78
0,00
Die verbleibenden Mittel stehen
nicht in direktem Zusammenhang
mit dem Übertragungszweck. Es
handelt sich nicht um eine
geförderte Maßnahme. Der
Übertrag dient lediglich der
Entlastung des 2016'er Budgets.
Seite 7
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
2
3
PSP-Element/
Innenauftrag
4
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
Verkehrs- und Tiefbauamt
66_54_zw
4255 2100
UH IT-Ausstattung
1.100.54.1.0.01
Gemeindestraße
32.200,00
27.402,28
8.261,95 Diese Mittel waren in 2015 für das Projekt "Umstellung und
Erweiterung der elektronischen Ausschreibungssoftware
der Stadt Leipzig" vorgesehen. Unter anderem mussten die
Vorgaben der neuen EU-Richtlinie (2014/24/EU
berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist vordergründig die
Sicherheitslücke aufgrund der Umstellung des
Betriebssystems von Windows XP auf Windows 7 im
Rahmen des städtischen Rollouts zu schließen.
66_54_zw
4221 1000
UH Infrastruktur
1.100.54.1.0.01
106654100001
Gemeindestraße,
Nutzungskonzept
Sportforum
250.000,00
226.430,59
66_54_zw
4221 1000
UH Infrastruktur
1.100.54.1.0.01
106654100018
Gemeindestraße,
Maßnahmen Nordraum
160.000,00
91.653,62
66_54_zw
66_54_zw
4220 1000
4221 1000
UH Infrastruktur
UH Infrastruktur
1.100.54.1.01.06
1.100.54.1.01.07
39.100,00
820.935,30
416,50
595.246,10
66_54_zw
4222 1000
UH Infrastruktur
1.100.54.2.01.07
90.000,00
426,14
66_54_zw
4223 1000
UH Infrastruktur
1.100.54.3.01.07
40.000,00
0,00
66_54_zw
4224 1000
UH Infrastruktur
1.100.54.4.01.07
Lärmschutzanlagen
UH Brücken
Gemeindestraßen
UH Brücken
Kreisstraßen
UH Brücken
Staatsstraßen
UH Brücken
Bundesstraßen
15.626,22 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der
bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten
Fördermittel für die Maßnahme Nutzungskonzept
Sportforum benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von
140.635,98 € = 90% ,wurde eine sonstige Verbindlichkeit
gebildet.
18.346,38 Zur Umsetzung aller Maßnahmen des Nordraumkonzeptes
(Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01222) werden diese Mittel
dringend benötigt.
0,00 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der
0,00 bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten
Fördermittel für die Maßnahme Koburger Brücke (DS VI-DS0,00 01156) benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von
108.472,84 wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet.
0,00
78.500,00
387.556,22
1.068.535,30
983.644,96
Zwischensumme
66_54_zw
4221 1000
UH Infrastruktur
1.100.54.1.0.01.11
Gemeindestraße
66_54_zw
4221 1000
UH Infrastruktur
1.100.54.1.0.01
106654100010
Gemeindestraße,
Straßenbeleuch- tung
investiv
Summe Budgeteinheit 66_54_ZW
84.890,34
84.890,34
84.890,34
2.995,89 Die Mittel sind Teil der geförderten Maßnahme
"Kanalsystem Zweinaundorfer Straße". Der zur
Übertragung beantragte Aufwand wurde bereits von 2014
nach 2015 übertragen und muss für die Entwicklungspflege
des Straßenbegleitgrüns mindestens 3 Jahre vorgehalten
werden. Nach der danach erfolgten Erstellung des
Verwendungsnachweises werden die noch ausstehenden
Fördermittel abgerufen.
13.149,79 Die Maßnahme Stuttgarter Allee (Straßenbeleuchtung)
muss in 2016 fortgeführt werden.
28.213.114,81
27.276.212,07
936.902,74
101.036,02
0,00
15.626,22
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
84.890,34
8.261,95 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
0,00
18.346,38 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
84.890,34
0,00
2.995,89
0,00
0,00
87.886,23
13.149,79 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
13.149,79
Seite 8
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
66_511_zw
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
2
4271 9120
3
div. Planungsaufwendungen
Summe Budgeteinheit 66_511_ZW
66_546_zw
4221 1000 UH Parkleitsystem
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
4
5
1.100.51.1.1.06
Verkehrsplanung
1.100.54.6.0.01.12
Bereitstellung +
Bewirtschaft. von
Parkeinrichtungen
Summe Budgeteinheit 66_546_ZW
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
11.972.638,84
11.893.286,43
362.599,67
353.338,60
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
Begründung des Fachamtes der Übertragung
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
9.261,07
23.112,42 Die Umweltverträglichkeitsstudie für die Georg-SchwarzBrücken sollte in 2015 abgeschlossen sein. Durch einen
Todesfall im beauftragten Büro gab es Verzögerungen in
der Planerarbeitung. Die für die Studie notwendigen
Erhebungen können deshalb erst im Frühjahr durchgeführt
werden. Die im Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel
sind aber schon für andere sehr wichtige Projekte
vorgesehen.
23.112,42
1.605,35 Diese Mittel müssen, wenn sie nicht im laufenden Jahr
ausgegeben werden können, übertragen werden da sie aus
Einzahlungen von Parkhausbetreibern stammen.
1.605,35
79.352,41
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
0,00
23.112,42 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
0,00
1.605,35
23.112,42
0,00
1.605,35
0,00
Amt für Stadtgrün und Gewässer
67_755_ZW
51114200
67_755_ZW
51114200
67_755_ZW
51114200
67_755_ZW
51114200
67_755_ZW
51114200
67_755_ZW
51114200
67_755_ZW
51114200
ao Aufwand f. Sach- 106775500007
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
ao Aufwand f. Sach- 106775500008
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
ao Aufwand f. Sach- 106775500010
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
ao Aufwand f. Sach- 106775500011
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
ao Aufwand f. Sach- 106775500013
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
ao Aufwand f. Sach- 106775500014
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
ao Aufwand f. Sach- 106775500015
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
ao Aufwand f. Sach- 106775500016
u. Dienstl. b.
Katastr. FA
Summe Budgeteinheit 67_755_ZW
67_755_ZW
51114200
Ersatz Gitter am
Flößgen (Ident Nr.
9183)
Tosbecken/Ablaufbauw
erk Stauteich Lößn.
(Ident Nr. 9190)
Gewässerbett Oberer
Gewändegraben (Ident
Nr. 9216)
Westdamm Meusdorfer
Teich (Ident Nr. 9232)
Ersatzneubau
Staustufe Kleine Luppe
(Ident Nr. 9238)
Gr. Inselteichterrasse
im Clarapark (Ident Nr.
9187)
Wiederherstellung
Kulturdenkmal
Staudengarten (Ident
Nr. 9228)
Sammelmaßn. Svb.
Lpz. d. Kleingärtner
(Ident Nr. 9259)
15.547,30
0,00
15.547,30
15.547,30 Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016
15.547,30
0,00
160.000,00
0,00
160.000,00
160.000,00 Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016
160.000,00
0,00
28.586,00
28.586,00
0,00
0,00 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2015
0,00
0,00
99.000,00
0,00
99.000,00
99.000,00 Bewilligungszeitraum endet am 31.10.2016
99.000,00
0,00
49.309,80
2.149,47
47.160,33
47.160,33 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016
47.160,33
0,00
142.944,14
132.288,33
10.655,81
10.655,81 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2015
10.655,81
0,00
157.149,11
157.149,11
0,00
0,00 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016
0,00
0,00
546.992,44
72.331,09
474.661,35
474.661,35 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016
474.661,35
0,00
1.199.528,79
392.504,00
807.024,79
807.024,79
807.024,79
0,00
9.889,85
0,00
Marktamt
72_573_ZW
42719250
KR Aufw.f.Veranstaltungen
11.100.573.0.02.17.01 Markttage
72_573_ZW
42719250
KR Aufw.f.Veranstaltungen
1.100.573.0.02.17.02
Summe Budgeteinheit 72_573_ZW_ZW
9.889,85
Weihnachtsmarkt
28.690,00
966.071,00
926.514,12
39.556,88
38.579,85
Vertragliche Verpflichtung aus 2015 gegenüber
Künstleragentur Peter Degner, Rechnunslegung erfolgt
krankheitsbedingt erst in 2016.
Aufgrund stetig zurückgehender Sponsoreneinnnahmen
muss die Bergparade zum Leipziger Weihnachtsmarkt., die
im zweijährigen Turnus und im Wechsel mit der
Bergmannsweihnacht im GWH stattfindet, zunehmend aus
dem aktuellen und nicht dafür geplanten Budget finanziert
werden. Zur Absicherung der Durchführung der Bergparade
2016 bitten wir um Übertragbarkeit des nicht verbrauchten
Budgets 2015.
0,00
9.889,85
28.690,00
28.690,00
Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
Seite 9
Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls
Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt
Budgeteinheit
1
Kostenart
Kostenart
Beschreibung
2
3
PSP-Element/
Innenauftrag
Bezeichnung PSPBudget gesamt
Element/ Innenauftrag (bezogen auf
Budgeteinheit)
4
5
13=7+8+9+10-12
Verfügt (Mittel im
HHJ in Anspruch
genommen)
17=14+15+16
mögliche
Übertragung
der
Ermächtigung
ins Folgejahr
18=13-17
durch Fachamt
beantragte
Erm.übertrag ins
Folgejahr
19,00
Begründung des Fachamtes der Übertragung
durch die
Stadtkämmerei zur
Übertragung
vorgeschlagene
Ansätze
(nachrichtlich) von
den beantragten
Mitteln durch die
Stadtkämmerei
abgelehnte Mittel
Begründung der Ablehnung
durch Kämmerei:
20
Amt für Wirtschaftsförderung
80_571_ZW
42711200
Besondere
Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen
1.100.57.1.0.01.09
Entw. Mittelst.
Unternehmen (im
Bestand)
18.207,50
80_571_ZW
42131800
Zuschüsse an
übrige Bereiche
1.100.57.1.0.01.04
Cluster Medien &
Kreativwirtschaft
15.000,00
Summe Budgeteinheit 80_571_ZW
2.603.939,57
2.407.225,02
196.714,55
Im Mittelstandsförderprogramm wird mit Erteilung des
Zuwendungsbescheids der Durchführungszeitraum für das
Projekt festgeschrieben. Nach Ende des Durchführungszeitraumes muss innerhalb von 3 Monaten die
Abrechnung des Projektes erfolgen. Anschließend wird die
Prüfung durchgeführt u. die Zuwendung ausgezahlt. In
begründeten Einzelfällen kann es zu Verlängerungen des
Durchführungszeitraumes kommen. Zwei Projekte konnten
nicht in 2015 abgeschlossen werden (Im Fall 1 geht es um
die Schaffung von 15 Arbeitsplätzen in Leipzig, für die
15.000 € Förderung gezahlt werden sollen und im Fall 2
steht noch eine Teilzahlung in Höhe von 3.207,50 € aus.
0,00
18.207,50
Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
Die für Zuschüsse an übrige Bereiche eingeplanten Mittel
sollten in Höhe von 15.000 € für die Finanzierung einer
Vereinbarung zur Vorbereitung und Realisierung einer
Veranstaltung für das Cluster Medien & Kreativwirtschaft
verwendet werden. Inhalt der Vereinbarung ist die
Erstellung eines Veranstaltungskonzeptes, die Erarbeitung
des zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, die Gestaltung der
Veranstaltungsinhalte, die Absprachen bzw. Akquise mit
bzw. von Teilnehmern sowie die organisatorische
Vorbereitung. Die Leistungen wurden in 2015 erbracht. Die
Rechnungslegung erfolgte jedoch erst nach
33.207,50 Buchungsschluss in 2016.
0,00
15.000,00
Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
0,00
33.207,50
Dezernat V
925_111_ZW
42531000
Erwerb
von 1.100.11.1.1.02.25
Gegenständen bis
410 €
Summe Budgeteinheit 925_111_ZW
Summe Ermächtigungsübertrag gesamt
Dezernat V
682,54
17.850,00
15.163,65
2.686,35
682,54
2.302.083,23
Angebot und Auftrag in 2015 ausgelöst – Ausführung und
Zahlung erst in 2016. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse
wurde bei der Begehung durch den Arbeitsmedizinischen
und Sicherheitstechnischen Dienst festgestellt, dass die
Blendvorrichtungen in den Büroräumen des Dezernates V
defekt sind und eine Auswechslung erforderlich ist. Eine
Umsetzung in 2015 war zeitlich nicht mehr möglich
(Aufmaß, Bestell- und Lieferfristen). Aufgrund des
Gesamtbetrages in Höhe von 682,54 € ist die Bildung einer
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung nicht möglich
(Wertgrenze 1000,00 €).
0,00
0,00
1.896.267,41
682,54 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber.
682,54
405.815,82