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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1064305.pdf
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395 kB
Erstellt
30.05.16, 12:00
Aktualisiert
18.08.16, 14:34

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02905 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2015 Beschlussvorschlag: Die Übertragung der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.896.267,41 € entsprechend § 21 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik aus dem Jahr 2015 nach 2016 wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 1.896.267,41 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Begründungstext Anlage 1: Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Seite 1 _________________________________________________________________________________ Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2015 1. Ausgangslage Mit der Jahresabschlussverfügung 2015 wurden die Fachämter aufgefordert, die Anträge zur Übertragung der Haushaltsansätze an die Stadtkämmerei zu übergeben. Entsprechend § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2015 entscheidet die Ratsversammlung, ob und in welcher Höhe Budgets des Ergebnishaushaltes nach 2016 übertragen werden. Unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sind Übertragungen nach § 21 SächsKomHVO-Doppik nur zulässig, wenn das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet wird. Generell gelten für die Übertragung von Ansätzen die Regelungen des § 21 SächsKomHVO – Doppik. Darin heißt es: „Übertragbarkeit und Verfügbarkeit“ (2) Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. (3) Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung der entsprechenden Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar. Bei der Bildung von Haushaltsresten ist zu beachten, dass die Übertragung den entsprechenden Haushaltsansatz des nächsten Jahres erhöht und dies als Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre gem. § 46 Satz 1 SächsKomHVO – Doppik unter der Vermögensrechnung als solche zu vermerken ist. Es wird darauf verwiesen, dass entsprechend Kommentierung zur SächsGemO (Quecke/ Schmidt Rn. 16) eine gesonderte Beschlussfassung zur Erhöhung der Budgets im Folgejahr, welche aufgrund der Übertragung der Ansätze im Folgejahr zwangsläufig erfolgt, nicht notwendig ist. Die Beantragung zur Übertragung von Ansätzen sollte unter der Prämisse erfolgen, dass nur die Haushaltsansätze zu beantragen waren, denen zweckgebundene Erträge gegenüberstehen. Alle darüber hinaus zur Übertragung beantragten Haushaltsansätze wurden mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen (z.B. Schulbudget) seitens der Stadtkämmerei nicht bestätigt. In Auswertung der Anträge zur Übertragung von Ansätzen in Folgejahre für die Jahresrechnung 2015 ergeben sich hieraus die unter Punkt 2 und 3 genannten Belastungen für die Folgejahre. 2. Übertragung von Ergebnishaushalt Aufwendungen eines Budgets in Folgejahre im Im Haushaltsplan 2015 wurde mit dem § 6 der Haushaltssatzung die Übertragbarkeit der Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen der Budgets im Ergebnishaushalt unter der Voraussetzung beschlossen, dass das geplante Gesamtergebnis sowie die Liquidität 2015 Seite 2 _________________________________________________________________________________ Übertragung von Ansätzen in Folgejahre im Ergebnishaushalt nicht gefährdet sind. Eine Übertragung ist somit nur auf Antrag des jeweiligen Budgetverantwortlichen bei managementbedingten Einsparungen möglich. Darüber hinaus sind Übertragungen bei zweckgebundenen Erträgen möglich. Eine Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt ist darüber hinaus nur bei einem positiven Jahresrechnungsergebnis möglich. Nach den aktuellen Prognosen wird von einem Überschuss für das Rechnungsergebnis 2015 ausgegangen, so dass die Übertragung unter den o.g. Voraussetzungen möglich ist. Übertragung von Aufwendungen im Ergebnishaushalt insgesamt: davon unter 250.000 € (Beschluss DB OBM) davon ab 250.000 € (Beschluss Ratsversammlung) 1.896.267,41 € 686.619,27 € 1.209.648,14 € In Anlage 1 sind die Budgetübertragungen einzeln aufgeführt. 3. Auswirkungen der Übertragung auf den Haushalt 2015 Im Ergebnishaushalt werden 1.896.267,14 € von den im Jahr 2015 nicht verbrauchten Aufwendungen in das Jahr 2016 übertragen. Durch die Nichtinanspruchnahme der Mittel in 2015 erfolgte eine Entlastung des Ergebnisses. Gleichzeitig wird der Ergebnishaushalt 2016 in gleicher Höhe belastet. Bei alleiniger Betrachtung der Mittelübertragung entstünde im Jahr 2015 ein Überschuss, welcher im Jahr 2016 zur Deckung des dort entstehenden Fehlbetrages eingesetzt werden würde. Anlage: Anlage 1 Übersicht zur empfohlenen Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Seite 1 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart Kostenart Beschreibung 2 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Hauptamt 10_DV 10_DV 44231000 DV zentral 44231000 DV zentral 10_DV 44231000 DV zentral Summe Budgeteinheit 10_DV 1.100.11.1.3.02.02 1.100.11.1.3.02.03 Buchführung Vollstreckung 1.100.11.1.3.03 Steuerveranlagung 48.721,70 48.721,69 12.279.152,85 11.640.588,64 638.564,21 0,00 97.443,39 AL150201-02 Weiterführung SAP Strategie Phase 1-2: 2015 Auftrag 4516034166 abgeschlossen, Anordnung Betrag 20.841,66 € 0,00 0,00 48.721,70 48.721,69 0,00 0,00 97.443,39 Personalamt 11_111_ZW 4255 2100 UH-IT-Ausstattung 1.100.11.1.2.02.42 Personalabrechnung 11_111_ZW 4261 9160 KR Aus-und Fortbildung 1.100.11.1.2.02.10 Personalwirtschaft incl. soziale Angelegenheiten 7.200,00 11_111_ZW 4431 9200 sonst. Geschäftsaufwendungen 1.100.11.1.2.02.10 Personalwirtschaft incl. soziale Angelegenheiten 32.023,35 Summe Budgeteinheit 11_111_ZW 363.400,00 2.195.999,12 1.752.762,87 443.236,25 402.623,35 Mittelübertragung aus HH-Jahr 2015 zur Einführung iPMS (s. Beschluss DB OBM VI-DS-01980) In Auswertung der Mitarbeiterbefragung wurden u.a. Handlungsfelder in Bezug auf die gesundheitsbezogene Optimierung von Prozessen und Strukturen eines Arbeitsplatzes sowie die Befähigung zum gesundheitsförderlichen Verhalten der Bediensteten abgeleitet. Ein wichtiges Instrument dafür sind Personalentwicklungsmaßnahmen. Für die in 2015 vorgesehenen Maßnahmen: Seminar für Führungskräfte und Beschäftigte "Umgang mit psychischen Belastungen und Beanspruchungen" und Teamentwicklung waren 7.200 € berücksichtigt. Der vorgesehene Dzent steht jedoch erst ab Januar 2016 zur Verfügung, sodass dies Maßnahmen erst in 2016 durchgeführt werden können. Entsprechende MNittel stehen jedoch in 2016 nicht zur Verfügung. 363.400,00 0,00 7.200,00 0,00 Schwerpunktprojekt „Personalmanagement“ gem. Arbeitsprogramm „Leipzig 2020!“ des Oberbürgermeisters. In der Bürgermeisterklausur Ende September/Anfang Oktober 2015 wurde das Thema „Personalmanagement“ nochmals konkretisiert. Handlungsfelder wurden ermittelt, die von der Projektgruppe aufgenommen und in Form eines Zielsystems mit Maßnahmevorschlägen in das Konzept eingearbeitet werden sollen. Die strategischen Ziele des Personalmanagements, die von der obersten Leitungsebene beschlossen und priorisiert werden, müssen miteinander verbunden, Zielbeziehungen identifiziert und geprüft und mit den dafür benötigten Ressourcen unterlegt werden. Der Umfang dieser inhaltlichen Vorarbeit war zum Zeitpunkt der Aufwandsplanung nicht absehbar. Für die Weiterarbeit im Projekt und zur Erreichung der gesamtstädtischen Ziele ist eine Übertragung der in 2015 zur Verfügung stehenden Mittel dringend erforderlich. 32.023,35 0,00 402.623,35 0,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Seite 2 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit Kostenart 1 Kostenart Beschreibung 2 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Referat Migration und Integration 42719900 KR sonstige Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen Summe Budgeteinheit 18_111_ZW 18_111_ZW 1.100.11.1.2.04.02 Förderung d. Integration von Migranten 119.700,00 63.324,25 152.777,66 129.688,47 23.113,09 23.089,19 Zweckgebundene Zuwendung von Dritten / Fördermittel für Projekte 23.113,09 23.089,19 23,90 Im Budget 2015 stehen nur noch 23.089,19 € zur Verfügung. 23.089,19 23,90 Standesamt 34_122_ZW 42552100 UH-IT-Ausstattung 1.100.12.2.2.04 Beurkundung von Personenstandsfällen Summe Budgeteinheit 34_122_ZW 8.590,86 292.098,63 275.805,79 16.292,84 Rechnung der Lecos für die Verkabelung der Aufrufanlage im Standesamt. Im Dezember wurden die Mittel entsprechend § 79 (1) SächsGemO dem Standesamt durch die IT Koordination zur Verfügung gestellt. 8.590,86 0,00 8.590,86 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 8.590,86 Amt für Umweltschutz 36_56_ZW 44312000 Sachverständigen- 1.100.55.2.0.02 und Gutachteraufwendungen Wasserrrechtliche Maßnahmen Summe Budgeteinheit 36_56_ZW 9.250,25 1.105.065,13 864.415,71 240.649,42 Für die von der LDS geforderte vertiefte Prüfung der Stauanlage Elsterstausee vor einer möglichen Wassereinspeisung wurde am 28.09.2015 eine überplanmäßige Aufwendung nach § 79 SächsGemO beantragt und bewilligt. Der Vertragsabschluss erfolgte im Dezember 2015 nach entsprechender Abstimmungszeit mit dem Auftragnehmer. Aufgrund der Erfordernisse war eine Leistungserbringung bis 31.12.2015 nicht möglich. Der Vertragsumfang beläuft sich auf brutto 18.523,33 €, davon wurden 9.273,08 € abgerechnet. Es ist zwingend erforderlich, die noch offenen 9.250,25 € nach 2016 zu übertragen. 9.250,25 0,00 9.250,25 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 9.250,25 0,00 5.123,95 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob hierfür eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. 5.724,50 Branddirektion 37_126_ZW 42912000 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen 1.100.126001 und 1.100.126002 Brandschutz 5.123,95 37_126_ZW 42619160 KR Aus- und Fortbildung 1.100.126001 und 1.100.126002 Brandschutz 5.724,50 Es handelt sich ausschließlich um übertragene Mittel 2014. Diese bleiben gemäß § 21 Abs. 2 KomHVO-D zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014, d.h. bis zum 31.12.2016, verfügbar. 1.850,45 € sind in einem offenen Auftrag gebunden. Es handelt sich ausschließlich um übertragene Mittel 2014. Diese bleiben gemäß § 21 Abs. 2 KomHVO-D zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014, d.h. bis zum 31.12.2016, verfügbar. 0,00 Seite 3 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart Kostenart Beschreibung 2 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 37_126_ZW 42619160 KR Aus- und Fortbildung 1.100.126001 und 1.100.126002 Brandschutz 7.925,40 37_126_ZW 42619120 KR Schutzkleidung 1.100.126001 und 1.100.126002 Brandschutz 27.600,00 Summe Budgeteinheit 37_126_ZW KR Aus- und 37_127_1ZW 42619160 Fortbildung 37_127_1ZW 42912000 37_127_1ZW 42619160 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen KR Aus- und Fortbildung Summe Budgeteinheit 37_127_1ZW KR Aus- und 37_127_2ZW 42619160 Fortbildung Summe Budgeteinheit 37_127_2ZW 0,00 Die Beschaffung der Dienstkleidung Juni bzw. Oktober 2015 beauftragt und dafür wurden Aufträge im HH-Jahr 2015 gebunden. Aufgrund von Lieferverzögerungen erfolgte die Lieferung und Zahlung im HH-Jahr 2016. 0,00 1.100.127001 Rettungsdienst 46.373,85 4.450,00 Es handelt sich ausschließlich um übertragene Mittel 2014. Diese bleiben gemäß § 21 Abs. 2 KomHVO-D zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014, d.h. bis zum 8.450,00 31.12.2016, verfügbar. 1.100.127001 Rettungsdienst 5.080,00 1.100.127002 Integrierte Rregionalleitstelle 14.431.350,00 213.050,00 14.363.153,49 127.230,67 68.196,51 85.819,33 13.530,00 45.000,00 45.000,00 (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Rettungsdienst 2.688.403,01 durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze Im Zuge der Beschaffung neuer Atemschutztechnik wurde neben der Lieferung der materiellen Geräten auch Schulung und Ausbildungsaufwand beauftragt (4511007390). Nicht alle Schulungsmaßnahmen konnten im HH-Jahr 2015 realisiert werden. Übrig bleibt eine Summe von 7.925,40 Euro. Diese resultiert ausschließlich aus dem Schulungsaufwand der Multiplikatoren der FF. Zum einen ist dies, bei Überschneidungen mit der Arbeitszeit der Kameraden, mit befürchteten erhöhten Lohnfortzahlungsansprüchen der Arbeitgeber gegenüber der Branddirektion begründet. Zum anderen wird bei der Durchführung der Schulung in den Abendstunden (19 bis 23 Uhr) eine unverhältnismäßige zeitliche Beanspruchung der Kameraden gesehen, die am nächsten Morgen ihrer erwerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen müssen. Somit sollen die Schulungen der Kameraden der FF an mehreren Wochenenden durchgeführt werden. Da dafür im Ansatz 2016 keine Mittel geplant bzw. veranschlagt waren, ist die Übertragung dringend geboten. 1.100.127001 2.736.230,42 47.827,41 Begründung des Fachamtes der Übertragung 0,00 0,00 Aus zeitlichen und personellen Enpässen konnten der Lehrgang Rettungssanitäter als auch die Fortbildung/Prüfung Notfallsanitäter nicht mehr im HH-Jahr 2015 durchgeführt werden. Diese Lehrgänge/Fortbildungen/Prüfungen werden dringend benötigt. Da dafür im Ansatz 2016 keine Mittel geplant bzw. veranschlagt waren, ist die Übertragung dringend geboten. 0,00 Es ist vorgesehen, im Rahmen der Neuausstattung der IRLSen des Freistaats eine einheitliche Software der strukturierten Notrufabfrage zu installieren. Sobald es hierzu eine einheitliche Entscheidung gibt, soll diese Software eingeführt werden. Als Voraussetzung für die Einführung der Software bedarf es einer umfassenden Schulung des Betriebspersonals als auch der Administratoren, die im Vorfeld der Einführung stattfinden muss. 0,00 0,00 7.925,40 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob hierfür eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. 27.600,00 46.373,85 4.450,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob 8.450,00 hierfür eine Verbindlichkeit auszuweisen ist. 5.080,00 13.530,00 45.000,00 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Es ist zu prüfen, ob hierfür eine Rückstellung oder Verbindlichkeitzu bilden ist. 45.000,00 Seite 4 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart 2 Kostenart Beschreibung 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Kulturamt 41_281_ZW 42411200 Bewirtschaftung der Grdst./ baul.Anlagen 1.100.28.1.0.01.04 41_281_ZW 42711200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufw. im öffentl. 1.100.28.1.0.01.01.08 Kunst Raum/ Kleindenkmale 42711200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufw. Summe Budgeteinheit 41_281_ZW 41_281_ZW 41_262_ZW 41_262_ZW 41_262_ZW 41_262_ZW 41_262_ZW Bewirtschaftungskosten verm. Obj. 1.100.28.1.0.01.02.02 Leipziger Muserumsnacht Freizeitaktivitäten d. Alumnen Konzerte im Ausland (Israelreise) 42711200 Besondere 1.100.26.2.0.02.06 Verwaltungs- und Betriebsaufw. 42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.02.03.01 f. Veranstaltungen 42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.02.03 f. Veranstaltungen sonstige musikalische Dienste 1.533.163,89 174.260,25 50.000,00 Haushaltsmittel sind mit den VwiÄ für 2015 und 2016 mit einem Antrag der CDU-Fraktion in den Haushaltsplan 2015 für das SPA – Umsetzung Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal, Veranschlagung im KA - aufgenommen wurden. Bisher erfolgte durch das SPA keine Inanspruchnahme. Zweckbindung zwischen Erträgen aus der Leipziger Musuemsnacht und Aufwendungen. 39.506,56 500,00 12.000,00 Konzerte in Deutschland 6.492,00 41_262_ZW 14.893,04 20.372.467,48 19.950.333,31 422.134,17 94.947,95 39.524,60 0,00 50.000,00 1.721,12 0,00 41.245,72 50.000,00 Zweckbindung zwischen Erträgen aus Sponsoring und Aufwendungen für Veranstaltungen. Zweckbindung zwischen Erträgen aus dem Auftritt des Thomanerchores bei der Konzertreise in Israel und Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, Erträge wurden auf Aufträge gebucht, deshalb geplantes Budget für Israelreise noch vorhanden. Zweckbindung zwischen Erträgen aus Nutzung der Orgel i.R. Bachfest und Deckung für Reinigung (Aufwand). 21.556,35 0,00 39.506,56 0,00 500,00 0,00 Zweckbindung zwischen Auftritten des Thomanerchores zur Finanzierung einer neuen Imagebroschüre. Zweckbindung zwischen Erträgen aus Auftritten des Thomanerchores zur Kostendeckung der bevorstehenden Chinareise Zweckbindung zwischen Auftritten des Thomanerchores zur Finanzierung einer neuen Imagebroschüre. 12.000,00 0,00 6.492,00 0,00 14.893,04 0,00 94.947,95 0,00 91.245,72 21.556,35 Konzerte in Leipzig 42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.02.04.01 Konzertreise USA f. Veranstaltungen Summe Budgeteinheit 41_262_ZW Diese Haushaltsmittel werden im Rahmen des Projektes "Kulturraum Leipzig - investive Verstärkungsmittel 2015" noch weiterhin benötigt. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Haushaltsmittel, die nach 2016 zu übertragen sind. 1.721,12 1.707.424,14 42719250 KR Aufwendungen 1.100.26.2.0.04.06 f. Veranstaltungen 42711200 Besondere 1.100.26.2.0.02.04 Verwaltungs- und Betriebsaufw. 39.524,60 Den Aufwendungen stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Darüber hinaus handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Seite 5 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart 2 Kostenart Beschreibung 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel 20 Amt für Jugend, Familie und Bildung 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 51_2151_ZW 51_2151_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 51_2153_ZW 51_2153_ZW 4275 1000 51_2111_ZW 1.100.21.1.1.01.98 Grundschulen – Schulbudget 1.100.21.5.1.01.98 Oberschulen – Schulbudget 51_2111_ZW Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.5.3.01.98 4275 1000 1.100.21.5.4.01.98 Gemeinschaftsschulen – Schulbudget 51_2171_ZW 51_2171_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.7.1.01.98 Gymnasien/Kolleg – Schulbudget 51_2173_ZW 51_2173_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.21.7.3.01.98 Abendgymnasien – Schulbudget 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.1.01.98 Blinde und SehbehinderteSchulbudget 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.3.01.98 geistig BehinderteSchulbudget 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.4.01.98 KörperbehinderteSchulbudget 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.5.01.98 LernförderungSchulbudget 51_2216_ZW 51_2216_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.6.01.98 SprachheilschuleSchulbudget 51_2217_ZW 51_2217_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 1.100.22.1.7.01.98 FÖZ EZH-Schulbudget 51_2218_ZW 51_2218_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 51_2311_ZW 51_2311_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 51_2313_ZW 51_2313_ZW 4275 1000 Lernmittel, Schulbücher 51_2211_ZW 51_2211_ZW 51_2213_ZW 51_2213_ZW 51_2214_ZW 51_2214_ZW 51_2215_ZW 51_2215_ZW 1.573.885,79 1.552.267,13 21.618,66 21.618,66 1.164.449,00 1.163.066,67 1.382,33 1.382,33 1.382,33 18.650,00 15.167,66 3.482,34 3.482,34 3.482,34 Abendoberschulen – Schulbudget Lernmittel, Schulbücher 51_2154_ZW 51_2154_ZW 21.618,66 59.071,00 1.603.430,90 23.318,38 17.900,00 49.580,00 33.950,00 185.368,62 Summe Schulbudgets gesamt 39.150,00 1.100.22.1.8.01.98 1.100.23.1.1.01.98 1.100.23.1.3.01.98 58.617,34 1.490.233,29 20.292,01 16.557,28 47.636,58 32.948,42 172.438,28 37.643,25 453,66 453,66 453,66 113.197,61 113.197,61 113.197,61 3.026,37 3.026,37 3.026,37 1.342,72 1.342,72 1.342,72 1.943,42 1.943,42 1.943,42 1.001,58 1.001,58 1.001,58 12.930,34 12.930,34 12.930,34 1.506,75 1.506,75 1.506,75 27.850,00 27.423,99 426,01 426,01 426,01 8.500,00 8.354,30 145,70 145,70 145,70 985.972,11 925.049,59 60.922,52 60.922,52 60.922,52 61.650,00 49.810,47 11.839,53 11.839,53 11.839,53 K-KHS-Schulbudget BSZ-Schulbudget BSZ 12-Schulbudget 235.219,54 Den kommunalen schulischen Einrichtungen der Stadt Leipzig werden ausgewählte sächliche Schulausgaben als Schulbudget zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. D.h. Die Schulen können selbst entscheiden ob die Pauschalansätze wirklich für die ausgereichten Gründe (Lernmittel) eingesetzt werden oder nicht. Gemäß DA Nr. 09/2012 vom 24.04.2012 ist eine Übertragung von Haushaltsausgaberesten in das Folgejahr unter Beachtung der DA Budgetierung möglich. Konkret heißt es: „Im Haushaltsvollzug der Einzelschulen können durch wirtschaftliches Verhalten und einen gezielten Mitteleinsatz Haushaltsreste gebildet werden.“ Diese Möglichkeit motiviert die Schulen differenzierte Projekte auch mittelfristig zu finanzieren. Größtenteils handelt es sich bei den zu übertragenden Mitteln um Maßnahmen/Beschaffungen aus dem Jahr 2015, welche vor dem Jahreswechsel nicht mehr rechtzeitig beauftragt bzw. vertraglich gebunden werden konnten. 21.618,66 0,00 21.618,66 1.382,33 0,00 1.382,33 3.482,34 0,00 3.482,34 453,66 0,00 453,66 113.197,61 0,00 113.197,61 3.026,37 0,00 3.026,37 1.342,72 0,00 1.342,72 1.943,42 0,00 1.943,42 1.001,58 0,00 1.001,58 12.930,34 0,00 12.930,34 1.506,75 0,00 1.506,75 426,01 0,00 426,01 145,70 0,00 145,70 60.922,52 0,00 60.922,52 11.839,53 0,00 11.839,53 235.219,54 Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: Seite 6 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit Kostenart 1 51_363_ZW 2 4331 9000 Kostenart Beschreibung 3 sonst. Soziale Leistungen Summe Budgeteinheit 51_363_ZW_122_ZW 51_365_4ZW 31410000 Zuweisungen/ Zuschüsse für lfd. Zwecke Summe Budgeteinheit 51_365_4ZW PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 1.100.36.3.1.01.01.21 Zuschüsse an freie Träger nach § 13 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 19.498,58 78.617.886,39 73.443.165,30 5.174.721,09 1.100.36.5.0.01.01.91 Kitaprojekt Bildungschancen 1.461.871,94 1.322.042,33 139.829,61 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Das Projekt „Jugend stärken im Quartier“ wird ursprünglich im Innenauftrag 105131900500 abgebildet. 2015 wurden nur die Erträge dort verbucht, die Aufwendungen wurden aus dem genannten Sachkonto und PSP-Element beglichen. Laut Zuwendungsbescheid erfolgt die Förderung i.H.v. 49,9 %, der Eigenmittelanteil beträgt 50,1 %. Es wurden Aufwendungen i.H.v. 160.681,49 € beglichen, wovon der Anteil der Eigenmittel 80.501,42 € beträgt. Geplant waren Mittel i.H.v. 100.000,00 € . Die Differenz ergibt die Summe von 19.498,58 €.Das Projekt wird bis zum 31.12.2018 weitergeführt, der Übertrag der zweckgebundenen Eigenmittel ist somit notwendig. 19.498,58 10.681,74 Rückzahlung nicht verbrauchter Fördermittel. Das Landesprojekt ist beendet. 0,00 19.498,58 0,00 19.498,58 10.681,74 Der Fördermittelabruf erfolgte auf Basis der Aufwendungen i.H. von 160 T €, d.h. den nicht verbrauchten Eigenmitteln stehen keine Fördermittel gegenüber. Der Abruf erfolgte auch nur zum Teil in 2015 i.H. von 43.602,34 €, Restabruf in 2016 i.H. von 35.497,55 €. Darüber hinaus stehen auf dem PSP-Element und Sachkonto, auf dem der Eigenmittelaufwand geplant wurde nur noch 5.241,29 € zur Verfügung. Eine Deckung innerhalb des Budgets ist nicht möglich, da hier die erforderliche Bildung der Rückstellung für die Hilfen zur Erziehung aussteht. Der Hauptbuchhaltung ist eine Rückstellung bzw. sonstige Verbindlichkeit zu melden. 10.681,74 10.681,74 Gesundheitsamt Erwerb bew. Gegenstände bis 410€ 4253 1000 Erwerb bew. Gegenstände bis 410€ 4253 1000 Erwerb bew. Gegenstände bis 410€ 4281 9170 KR Werkstättenbedarf Summe Budgeteinheit 53_414_ZW 53_414_ZW 4253 1000 1.100.41.4.0.01 Amtsärztlicher Dienst 2.500,00 1.100.41.4.0.02 Gesundheitsschutz 1.500,00 1.100.41.4.0.03.01 Sozial Kinder- und Jugendmedizin 2.000,00 1.100.41.4.0.03.01 Sozial Kinder- und Jugendmedizin 581,00 7.534.692,68 7.378.384,03 156.308,65 Im Rahmen der 2015 im Gesundheitsamt durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach DA 01/2014 wurden Maßnahmen (siehe Anlage 2 und 3) festgestellt, die umgehend umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist unabhängig von der Haushaltssituation aus den Budget der Dezernate, Ämter und Referate zu sichern (Pkt.3.3 (13) der DA 01/2014). Auf Grund der momentanen Haushaltssituation im Jahr 2016, ist eine Umsetzung der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung aus dem Budget des Gesundheitsamtes nicht realisierbar. 6.581,00 0,00 2.500,00 0,00 1.500,00 0,00 2.000,00 0,00 581,00 0,00 6.581,00 Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufw. 64_511_ZW 42711200 Besondere Verwaltungs- und 64_511_ZW 42711200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufw. 64_511_ZW 42711200 Besondere Verwaltungs- und 64_511_ZW 42711200 Besondere Verwaltungs- und 64_511_ZW 42711200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufw. 64_511_ZW 42711200 Summe Budgeteinheit 64_511_ZW 106400000129 Stadtumbau Ost Aufwertung 74.653,11 106400000130 SSP Leipzig Grünau 28.049,15 106400000184 SOP G.-Schumann-Str. 5.722,76 106400000203 SOP G.-Schwarz-Str. 4.919,48 106400000500 106400001475 Evaluierung 7.772,28 NSP - Parkbogen Ost 6.314.445,01 3.628.386,88 2.686.058,13 50.000,00 171.116,78 Fortführung und Abschluss von konsumtiven Einzelmaßnahmen im Rahmen der bestehenden Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen; Übertragung ist erforderlich, um die Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Programmziele abzuschließen und die zweckentsprechende Verwendung der bereits erhaltenen Finanzhilfen nachweisen zu können; in Höhe von 403.646,71 € wurden Meldebelege für sonstige Verbindlichkeiten der Bilanzbuchhaltung übergeben (lfd. Nr. 1 - Fördermittel gem. Richtlinie Förderung Belegungsrechte und lfd. Nr. 2 - konsumtive , noch nicht abgeschlossene Maßnahmen aus AZA des HHJahres 2015); es wurden nur die zwingend notwendigen Eigenmittel zur Übertragung beantragt. 74.653,11 0,00 28.049,15 0,00 5.722,76 0,00 4.919,48 0,00 7.772,28 0,00 50.000,00 0,00 171.116,78 0,00 Die verbleibenden Mittel stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem Übertragungszweck. Es handelt sich nicht um eine geförderte Maßnahme. Der Übertrag dient lediglich der Entlastung des 2016'er Budgets. Seite 7 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart Kostenart Beschreibung 2 3 PSP-Element/ Innenauftrag 4 Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Verkehrs- und Tiefbauamt 66_54_zw 4255 2100 UH IT-Ausstattung 1.100.54.1.0.01 Gemeindestraße 32.200,00 27.402,28 8.261,95 Diese Mittel waren in 2015 für das Projekt "Umstellung und Erweiterung der elektronischen Ausschreibungssoftware der Stadt Leipzig" vorgesehen. Unter anderem mussten die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie (2014/24/EU berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist vordergründig die Sicherheitslücke aufgrund der Umstellung des Betriebssystems von Windows XP auf Windows 7 im Rahmen des städtischen Rollouts zu schließen. 66_54_zw 4221 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.1.0.01 106654100001 Gemeindestraße, Nutzungskonzept Sportforum 250.000,00 226.430,59 66_54_zw 4221 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.1.0.01 106654100018 Gemeindestraße, Maßnahmen Nordraum 160.000,00 91.653,62 66_54_zw 66_54_zw 4220 1000 4221 1000 UH Infrastruktur UH Infrastruktur 1.100.54.1.01.06 1.100.54.1.01.07 39.100,00 820.935,30 416,50 595.246,10 66_54_zw 4222 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.2.01.07 90.000,00 426,14 66_54_zw 4223 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.3.01.07 40.000,00 0,00 66_54_zw 4224 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.4.01.07 Lärmschutzanlagen UH Brücken Gemeindestraßen UH Brücken Kreisstraßen UH Brücken Staatsstraßen UH Brücken Bundesstraßen 15.626,22 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel für die Maßnahme Nutzungskonzept Sportforum benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von 140.635,98 € = 90% ,wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. 18.346,38 Zur Umsetzung aller Maßnahmen des Nordraumkonzeptes (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01222) werden diese Mittel dringend benötigt. 0,00 Diese Mittel werden zur Finanzierung des Stadtanteils der 0,00 bereits erhaltenen, aber noch nicht verbrauchten Fördermittel für die Maßnahme Koburger Brücke (DS VI-DS0,00 01156) benötigt. Für die Fördermittel in Höhe von 108.472,84 wurde eine sonstige Verbindlichkeit gebildet. 0,00 78.500,00 387.556,22 1.068.535,30 983.644,96 Zwischensumme 66_54_zw 4221 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.1.0.01.11 Gemeindestraße 66_54_zw 4221 1000 UH Infrastruktur 1.100.54.1.0.01 106654100010 Gemeindestraße, Straßenbeleuch- tung investiv Summe Budgeteinheit 66_54_ZW 84.890,34 84.890,34 84.890,34 2.995,89 Die Mittel sind Teil der geförderten Maßnahme "Kanalsystem Zweinaundorfer Straße". Der zur Übertragung beantragte Aufwand wurde bereits von 2014 nach 2015 übertragen und muss für die Entwicklungspflege des Straßenbegleitgrüns mindestens 3 Jahre vorgehalten werden. Nach der danach erfolgten Erstellung des Verwendungsnachweises werden die noch ausstehenden Fördermittel abgerufen. 13.149,79 Die Maßnahme Stuttgarter Allee (Straßenbeleuchtung) muss in 2016 fortgeführt werden. 28.213.114,81 27.276.212,07 936.902,74 101.036,02 0,00 15.626,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 84.890,34 8.261,95 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 18.346,38 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 84.890,34 0,00 2.995,89 0,00 0,00 87.886,23 13.149,79 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 13.149,79 Seite 8 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 66_511_zw Kostenart Kostenart Beschreibung 2 4271 9120 3 div. Planungsaufwendungen Summe Budgeteinheit 66_511_ZW 66_546_zw 4221 1000 UH Parkleitsystem PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 4 5 1.100.51.1.1.06 Verkehrsplanung 1.100.54.6.0.01.12 Bereitstellung + Bewirtschaft. von Parkeinrichtungen Summe Budgeteinheit 66_546_ZW 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 11.972.638,84 11.893.286,43 362.599,67 353.338,60 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 Begründung des Fachamtes der Übertragung (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 9.261,07 23.112,42 Die Umweltverträglichkeitsstudie für die Georg-SchwarzBrücken sollte in 2015 abgeschlossen sein. Durch einen Todesfall im beauftragten Büro gab es Verzögerungen in der Planerarbeitung. Die für die Studie notwendigen Erhebungen können deshalb erst im Frühjahr durchgeführt werden. Die im Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel sind aber schon für andere sehr wichtige Projekte vorgesehen. 23.112,42 1.605,35 Diese Mittel müssen, wenn sie nicht im laufenden Jahr ausgegeben werden können, übertragen werden da sie aus Einzahlungen von Parkhausbetreibern stammen. 1.605,35 79.352,41 durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze 0,00 23.112,42 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 1.605,35 23.112,42 0,00 1.605,35 0,00 Amt für Stadtgrün und Gewässer 67_755_ZW 51114200 67_755_ZW 51114200 67_755_ZW 51114200 67_755_ZW 51114200 67_755_ZW 51114200 67_755_ZW 51114200 67_755_ZW 51114200 ao Aufwand f. Sach- 106775500007 u. Dienstl. b. Katastr. FA ao Aufwand f. Sach- 106775500008 u. Dienstl. b. Katastr. FA ao Aufwand f. Sach- 106775500010 u. Dienstl. b. Katastr. FA ao Aufwand f. Sach- 106775500011 u. Dienstl. b. Katastr. FA ao Aufwand f. Sach- 106775500013 u. Dienstl. b. Katastr. FA ao Aufwand f. Sach- 106775500014 u. Dienstl. b. Katastr. FA ao Aufwand f. Sach- 106775500015 u. Dienstl. b. Katastr. FA ao Aufwand f. Sach- 106775500016 u. Dienstl. b. Katastr. FA Summe Budgeteinheit 67_755_ZW 67_755_ZW 51114200 Ersatz Gitter am Flößgen (Ident Nr. 9183) Tosbecken/Ablaufbauw erk Stauteich Lößn. (Ident Nr. 9190) Gewässerbett Oberer Gewändegraben (Ident Nr. 9216) Westdamm Meusdorfer Teich (Ident Nr. 9232) Ersatzneubau Staustufe Kleine Luppe (Ident Nr. 9238) Gr. Inselteichterrasse im Clarapark (Ident Nr. 9187) Wiederherstellung Kulturdenkmal Staudengarten (Ident Nr. 9228) Sammelmaßn. Svb. Lpz. d. Kleingärtner (Ident Nr. 9259) 15.547,30 0,00 15.547,30 15.547,30 Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016 15.547,30 0,00 160.000,00 0,00 160.000,00 160.000,00 Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2016 160.000,00 0,00 28.586,00 28.586,00 0,00 0,00 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2015 0,00 0,00 99.000,00 0,00 99.000,00 99.000,00 Bewilligungszeitraum endet am 31.10.2016 99.000,00 0,00 49.309,80 2.149,47 47.160,33 47.160,33 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016 47.160,33 0,00 142.944,14 132.288,33 10.655,81 10.655,81 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2015 10.655,81 0,00 157.149,11 157.149,11 0,00 0,00 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016 0,00 0,00 546.992,44 72.331,09 474.661,35 474.661,35 Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016 474.661,35 0,00 1.199.528,79 392.504,00 807.024,79 807.024,79 807.024,79 0,00 9.889,85 0,00 Marktamt 72_573_ZW 42719250 KR Aufw.f.Veranstaltungen 11.100.573.0.02.17.01 Markttage 72_573_ZW 42719250 KR Aufw.f.Veranstaltungen 1.100.573.0.02.17.02 Summe Budgeteinheit 72_573_ZW_ZW 9.889,85 Weihnachtsmarkt 28.690,00 966.071,00 926.514,12 39.556,88 38.579,85 Vertragliche Verpflichtung aus 2015 gegenüber Künstleragentur Peter Degner, Rechnunslegung erfolgt krankheitsbedingt erst in 2016. Aufgrund stetig zurückgehender Sponsoreneinnnahmen muss die Bergparade zum Leipziger Weihnachtsmarkt., die im zweijährigen Turnus und im Wechsel mit der Bergmannsweihnacht im GWH stattfindet, zunehmend aus dem aktuellen und nicht dafür geplanten Budget finanziert werden. Zur Absicherung der Durchführung der Bergparade 2016 bitten wir um Übertragbarkeit des nicht verbrauchten Budgets 2015. 0,00 9.889,85 28.690,00 28.690,00 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Seite 9 Gesamttabelle_Übertragung von Ansätzen im ErgHH.xls Übertragung von Ansätzen im Ergebnishaushalt Budgeteinheit 1 Kostenart Kostenart Beschreibung 2 3 PSP-Element/ Innenauftrag Bezeichnung PSPBudget gesamt Element/ Innenauftrag (bezogen auf Budgeteinheit) 4 5 13=7+8+9+10-12 Verfügt (Mittel im HHJ in Anspruch genommen) 17=14+15+16 mögliche Übertragung der Ermächtigung ins Folgejahr 18=13-17 durch Fachamt beantragte Erm.übertrag ins Folgejahr 19,00 Begründung des Fachamtes der Übertragung durch die Stadtkämmerei zur Übertragung vorgeschlagene Ansätze (nachrichtlich) von den beantragten Mitteln durch die Stadtkämmerei abgelehnte Mittel Begründung der Ablehnung durch Kämmerei: 20 Amt für Wirtschaftsförderung 80_571_ZW 42711200 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.100.57.1.0.01.09 Entw. Mittelst. Unternehmen (im Bestand) 18.207,50 80_571_ZW 42131800 Zuschüsse an übrige Bereiche 1.100.57.1.0.01.04 Cluster Medien & Kreativwirtschaft 15.000,00 Summe Budgeteinheit 80_571_ZW 2.603.939,57 2.407.225,02 196.714,55 Im Mittelstandsförderprogramm wird mit Erteilung des Zuwendungsbescheids der Durchführungszeitraum für das Projekt festgeschrieben. Nach Ende des Durchführungszeitraumes muss innerhalb von 3 Monaten die Abrechnung des Projektes erfolgen. Anschließend wird die Prüfung durchgeführt u. die Zuwendung ausgezahlt. In begründeten Einzelfällen kann es zu Verlängerungen des Durchführungszeitraumes kommen. Zwei Projekte konnten nicht in 2015 abgeschlossen werden (Im Fall 1 geht es um die Schaffung von 15 Arbeitsplätzen in Leipzig, für die 15.000 € Förderung gezahlt werden sollen und im Fall 2 steht noch eine Teilzahlung in Höhe von 3.207,50 € aus. 0,00 18.207,50 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. Die für Zuschüsse an übrige Bereiche eingeplanten Mittel sollten in Höhe von 15.000 € für die Finanzierung einer Vereinbarung zur Vorbereitung und Realisierung einer Veranstaltung für das Cluster Medien & Kreativwirtschaft verwendet werden. Inhalt der Vereinbarung ist die Erstellung eines Veranstaltungskonzeptes, die Erarbeitung des zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, die Gestaltung der Veranstaltungsinhalte, die Absprachen bzw. Akquise mit bzw. von Teilnehmern sowie die organisatorische Vorbereitung. Die Leistungen wurden in 2015 erbracht. Die Rechnungslegung erfolgte jedoch erst nach 33.207,50 Buchungsschluss in 2016. 0,00 15.000,00 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 0,00 33.207,50 Dezernat V 925_111_ZW 42531000 Erwerb von 1.100.11.1.1.02.25 Gegenständen bis 410 € Summe Budgeteinheit 925_111_ZW Summe Ermächtigungsübertrag gesamt Dezernat V 682,54 17.850,00 15.163,65 2.686,35 682,54 2.302.083,23 Angebot und Auftrag in 2015 ausgelöst – Ausführung und Zahlung erst in 2016. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse wurde bei der Begehung durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst festgestellt, dass die Blendvorrichtungen in den Büroräumen des Dezernates V defekt sind und eine Auswechslung erforderlich ist. Eine Umsetzung in 2015 war zeitlich nicht mehr möglich (Aufmaß, Bestell- und Lieferfristen). Aufgrund des Gesamtbetrages in Höhe von 682,54 € ist die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung nicht möglich (Wertgrenze 1000,00 €). 0,00 0,00 1.896.267,41 682,54 Es stehen keine zweckgebundenen Erträge gegenüber. 682,54 405.815,82