Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1063546.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
23.05.16, 12:00
Aktualisiert
01.08.16, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02846-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.08.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ab 2017
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
"Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts
(Teilplan Wohnungsbau, RBV-771/11) etwaige Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan
geprüft werden und bei Bedarf eine entsprechende Teilfortschreibung des letzteren durchgeführt
wird.
Auch die Ziele und Maßgaben des in Bearbeitung befindlichen Regionalplanes werden dabei mit
berücksichtigt."
Sachverhalt:
Das letzte große Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde im Mai
2015 mit der Bekanntmachung des FNP abgeschlossen. Damit verfügt die Stadt Leipzig erstmals
über eine gesamtstädtische stadträumliche Planungsgrundlage in den Stadtgrenzen, die sich nach
der Gemeindegebietsreform ergeben haben. Er stellt vor dem Hintergrund der aktuellen
Entwicklungen ein stabiles Grundgerüst für die stadträumliche Entwicklung der nächsten 10-15
Jahre dar.
Für kleinteilige Änderungsbedarfe besteht auch zukünftig die Möglichkeit, den FNP in seinen
Darstellungen zu ändern. In der Regel geschieht dies parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen,
sofern diese nicht mit den städtebaulichen Zielstellungen des geltenden FNP übereinstimmen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den FNP stadtweit für bestimmte Themen zu ändern, sofern
sich die Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage der FNP entstanden ist, wesentlich geändert
haben. Dies könnte für die Bereithaltung von ausreichenden, geeigneten Wohnbauflächenpotentialen der Fall sein. Allerdings ist jede FNP-Änderung mit einem aufwendigen Verfahren
verbunden.
Wie mit Beschluss zum Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-1475-NF-002) festgelegt, ist die
Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau) 2017/2018 geplant. Im Zuge
der Fortschreibung werden Wohnbauflächenpotenziale ermittelt und geprüft. Hierbei wird sich
herausstellen, ob insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und der prognostizierten
Einwohnerentwicklung sowie den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt Änderungsbedarfe für
den Flächennutzungsplan bestehen. Sollte dies der Fall sein, wird im Anschluss an die Erarbeitung
des Wohnbauflächenkonzepts entschieden, ob diese durch Paralleländerungen zur Aufstellung von
Bebauungsplänen oder eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.
Als Träger öffentlicher Belange und als Verbandsmitglied im Regionalen Planungsverband
Westsachsen wird die Stadt Leipzig an der Erarbeitung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen
beteiligt. Die in diesem Erarbeitungsprozess diskutierten Änderungen und neuen Herausforderungen, welche Auswirkungen auf die Stadt Leipzig haben können, werden in geeigneter Form in die
weiteren Planungen der Stadt einfließen; wenn erforderlich, somit auch in eine Teilfortschreibung
oder Paralleländerung des Flächennutzungsplans.
Hinweis: Gemäß dem Beschluss zum Antrag VI-A-01182 wird im Zuge der Gesamtfortschreibung
des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2015 / 2017 die Überarbeitung des Fachkonzeptes
Wirtschaft und Arbeit erfolgen. Laut Beschluss wird in diesem Zuge geprüft, ob die Fortschreibung
des Stadtentwicklungsplans Gewerbe erforderlich wird. Auch hier gilt: Sollte sich aus diesem
Prozess eine Notwendigkeit für Änderungen im Flächennutzungsplan ergeben, werden diese im
Rahmen einer Teilfortschreibung umgesetzt.