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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1063546.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
23.05.16, 12:00
Aktualisiert
01.08.16, 20:48

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02846-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.08.2016 Vorberatung Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ab 2017 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: "Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau, RBV-771/11) etwaige Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan geprüft werden und bei Bedarf eine entsprechende Teilfortschreibung des letzteren durchgeführt wird. Auch die Ziele und Maßgaben des in Bearbeitung befindlichen Regionalplanes werden dabei mit berücksichtigt." Sachverhalt: Das letzte große Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde im Mai 2015 mit der Bekanntmachung des FNP abgeschlossen. Damit verfügt die Stadt Leipzig erstmals über eine gesamtstädtische stadträumliche Planungsgrundlage in den Stadtgrenzen, die sich nach der Gemeindegebietsreform ergeben haben. Er stellt vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ein stabiles Grundgerüst für die stadträumliche Entwicklung der nächsten 10-15 Jahre dar. Für kleinteilige Änderungsbedarfe besteht auch zukünftig die Möglichkeit, den FNP in seinen Darstellungen zu ändern. In der Regel geschieht dies parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen, sofern diese nicht mit den städtebaulichen Zielstellungen des geltenden FNP übereinstimmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den FNP stadtweit für bestimmte Themen zu ändern, sofern sich die Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage der FNP entstanden ist, wesentlich geändert haben. Dies könnte für die Bereithaltung von ausreichenden, geeigneten Wohnbauflächenpotentialen der Fall sein. Allerdings ist jede FNP-Änderung mit einem aufwendigen Verfahren verbunden. Wie mit Beschluss zum Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-1475-NF-002) festgelegt, ist die Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau) 2017/2018 geplant. Im Zuge der Fortschreibung werden Wohnbauflächenpotenziale ermittelt und geprüft. Hierbei wird sich herausstellen, ob insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen und der prognostizierten Einwohnerentwicklung sowie den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan bestehen. Sollte dies der Fall sein, wird im Anschluss an die Erarbeitung des Wohnbauflächenkonzepts entschieden, ob diese durch Paralleländerungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Als Träger öffentlicher Belange und als Verbandsmitglied im Regionalen Planungsverband Westsachsen wird die Stadt Leipzig an der Erarbeitung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen beteiligt. Die in diesem Erarbeitungsprozess diskutierten Änderungen und neuen Herausforderungen, welche Auswirkungen auf die Stadt Leipzig haben können, werden in geeigneter Form in die weiteren Planungen der Stadt einfließen; wenn erforderlich, somit auch in eine Teilfortschreibung oder Paralleländerung des Flächennutzungsplans. Hinweis: Gemäß dem Beschluss zum Antrag VI-A-01182 wird im Zuge der Gesamtfortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2015 / 2017 die Überarbeitung des Fachkonzeptes Wirtschaft und Arbeit erfolgen. Laut Beschluss wird in diesem Zuge geprüft, ob die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Gewerbe erforderlich wird. Auch hier gilt: Sollte sich aus diesem Prozess eine Notwendigkeit für Änderungen im Flächennutzungsplan ergeben, werden diese im Rahmen einer Teilfortschreibung umgesetzt.