Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1061381.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
29.04.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-02653-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
24.08.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Entwicklung der sanierten ehemaligen Deponie zu einem Naherholungsgebiet,
Arbeitstitel "Ein Balkon für Leipzig"
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest sieht es als wichtige Angelegenheit an, die ehemalige
Deponie Möckern zu einem Naherholungsgebiet zu entwickeln.
Dagegen bestehen aus Sicht der Verwaltung erhebliche Bedenken, auf Grund folgender
Sachverhalte muss das Ansinnen abgelehnt werden:
In den Jahren 2003 und 2004 fanden im Auftrag des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig mit
finanziellen Mitteln des Freistaates Sachsen Rekultivierungsmaßnahmen an der ehemaligen
Deponie Möckern statt. Ziel der Arbeiten war es, das Eindringen von Niederschlagswasser in den
Deponiekörper zu minimieren und damit das Eindringen von schädlichem Sickerwasser in das
Grundwasser zu vermeiden. Die Rekultivierung erstreckte sich vorrangig auf den oberen Bereich der
Deponie. Deren Fuß blieb weitestgehend unsaniert.
Große Teile der Flächen wurden in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer
(Abteilung Stadtforsten) gestaltet und mit geeigneten Gehölzen bepflanzt. Dadurch sollte eine
zunehmende Bewaldung und Schaffung von Ruhezonen initiiert werden. Perspektivisch sollten sich
die auf den unbearbeiteten Flächen stockenden Waldbestände sukzessiv erweitern.
Im Frühjahr 2005 wurden die Sanierungsarbeiten mit der Bepflanzung abgeschlossen. Danach
setzte die Entwicklungspflege ein, die 2007 endete.
Zum 01.01.2009 erfolgte die Übergabe der einstigen Halde vom Eigenbetrieb Stadtreinigung in den
Fachliegenschaftsbestand der Abteilung Stadtforsten.
Ab diesem Zeitpunkt konnte ein Jeder die rekultivierte Deponie auf eigene Gefahr betreten.
Die fortschreitende Sukzession, das heißt, die Entwicklung von einem gestörten Ausgangsstadium in
einen relativ stabilen Endzustand der Vegetation führt dazu, dass sich der Wald (mit Ausnahme der
landwirtschaftlich genutzten Flächen) in allen Bereichen etabliert und erweitert.
Zu den gegenwärtig Unterhaltungsarbeiten gehören regelmäßiges Ablesen von Abfällen, Freischnitt
der Zugangswege und die jährlich mehrmalige Mahd (Landwirtschaft) der freien Plateaufläche.
Darüber hinaus muss langfristig ein Monitoring des Grund- und Sickerwassers im Deponiebereich
vorgenommen werden. Außerdem ist das Setzungsverhalten zu beobachten.
Die ehemalige Deponie ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Leipziger Auwald"
sowie des gleichnamigen EU-Vogelschutzgebietes (SPA). Auf Grund fehlender Wege sind weite
Bereiche sehr störungsarm und somit ideale Rückzugsräume für störempfindliche Tierarten. Es ist
davon auszugehen, dass hinsichtlich des Artenspektrums eine Tendenz von Halboffenlandarten/Gebüschbrütern zu Waldarten zu verzeichnen sein wird.
Durch aktiven Ausbau zu einem Erholungsgebiet würden neben den dafür erforderlichen Eingriffen
die Erschließungsmaßnahmen sich negativ auf die naturschutzfachlich gesehene positive Situation
und Entwicklung auswirken.
Die Herstellung und Unterhaltung der Naherholungseinrichtungen würde beträchtliche Kosten nach
sich ziehen. So müsste für eine etwaige Nutzung als Naherholungsgebiet eine dauerhafte
Überquerungsmöglichkeit der neuen Luppe für Fußgänger, Radfahrer und die
Bewirtschaftungsfahrzeuge geschaffen werden. Die Zuwegung zur Deponie Möckern erfolgt über
die so genannte „Müllbergbrücke“, die ursprünglich nur für die „Sanierung“ der Deponie Möckern
geplant war und danach wieder rückgebaut werden sollte. Die Dimensionierung der Brücke ist
deshalb sehr gering. So kam es u. a. bei den Hochwasserereignissen 2011 und 2013 zum starken
Anströmen der Brücke, 2013 wurde das Geländer zerstört. Die Brücke stellt schon bei
Hochwasserereignissen geringer Jährlichkeit ein Abflusshindernis dar. Schäden durch
Treibgutversatz und abgeschwemmte Brückenbauteile sind zu erwarten.
Bei der Entwicklung der Deponie Möckern zu einem Naherholungsgebiet müsste die Brücke
erneuert werden. Sie müsste wesentlich größer dimensioniert werden, was mit erheblichem
planerischen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Die Veränderung der Brücke ist nach
§ 36 WHG i. V. m. § 26 SächsWG wasserrechtlich genehmigungsbedürftig. Eine Genehmigung
unter Beibehaltung der derzeitigen Abmessungen der Brücke kann keinesfalls in Aussicht gestellt
werden. Von einer Öffnung der Brücke für den Fuß- und Radverkehr im Status quo wird abgeraten.
Eine sportliche Nutzung der Deponie, beispielsweise als Mountainbike-Strecke, ist aufgrund des
nicht natürlich gewachsenen Untergrundes ausgeschlossen. So darf in die Deponieabdeckung nicht
eingegriffen werden.
Die Deponie Möckern würde bei der Entwicklung zu einem Naherholungsgebiet deutlich stärker von
der Bevölkerung frequentiert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist dabei zu beachten.
In einem weiteren Verfahren wäre die Landesdirektion Sachsen, Referat 43 – Abfall, Altlasten,
Bodenschutz, Grundwasser als Genehmigungsbehörde für die Altlast „Deponie Möckern“
einzubeziehen.
Es gibt im Umfeld mehrere Grundwassermessstellen. Nach wie vor wird ein Monitoring zur
Grundwasserbeschaffenheit durchgeführt.
Im Bereich der Deponie herrschen besondere geotechnische Gegebenheiten mit einem sehr
inhomogenen Baugrund infolge von Massenumlagerungen.
Von einer Entwicklung der Deponie Möckern im Status quo zum Naherholungsgebiet wird auch auf
Grund dieses Sachverhaltes abgeraten.
Schlussendlich bestehen auch erhebliche Bedenken wegen Altlasten.
Der Standort ist unter der AKZ 65800277 mit Handlungsbedarf -belassen- im SALKA registriert.
Aus technischer Sicht wurde der Deponiekörper bepflanzt und begrünt, um das Eindringen von
Niederschlagswasser und somit das Eindringen von schadstoffbelastetem Sickerwasser in das
Grundwasser zu mindern. Weiterhin sollen Erosionsschäden vermieden werden. Durch Entfernung
der schützenden Vegetation würden beide genannten Risiken steigen. Die Einrichtung von
Mountain-Bike-Parcours wird daher aus altlastenfachlicher Sicht grundsätzlich kritisch gesehen.
Bei allen Maßnahmen mit Eingriffen in den Boden ist auf den bestehenden Schichtenaufbau und
dessen Erhalt zu achten.
Da die Maßnahmen zur Rekultivierung der Deponie mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen
durchgeführt wurden, verweisen wir auf die Prüfung der entsprechenden Zweckbindung.
Der Aufbau von einigen Bänken für Erholungssuchende wird probeweise erfolgen.