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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1061381.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
29.04.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-02653-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 24.08.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Entwicklung der sanierten ehemaligen Deponie zu einem Naherholungsgebiet, Arbeitstitel "Ein Balkon für Leipzig" Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest sieht es als wichtige Angelegenheit an, die ehemalige Deponie Möckern zu einem Naherholungsgebiet zu entwickeln. Dagegen bestehen aus Sicht der Verwaltung erhebliche Bedenken, auf Grund folgender Sachverhalte muss das Ansinnen abgelehnt werden: In den Jahren 2003 und 2004 fanden im Auftrag des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig mit finanziellen Mitteln des Freistaates Sachsen Rekultivierungsmaßnahmen an der ehemaligen Deponie Möckern statt. Ziel der Arbeiten war es, das Eindringen von Niederschlagswasser in den Deponiekörper zu minimieren und damit das Eindringen von schädlichem Sickerwasser in das Grundwasser zu vermeiden. Die Rekultivierung erstreckte sich vorrangig auf den oberen Bereich der Deponie. Deren Fuß blieb weitestgehend unsaniert. Große Teile der Flächen wurden in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer (Abteilung Stadtforsten) gestaltet und mit geeigneten Gehölzen bepflanzt. Dadurch sollte eine zunehmende Bewaldung und Schaffung von Ruhezonen initiiert werden. Perspektivisch sollten sich die auf den unbearbeiteten Flächen stockenden Waldbestände sukzessiv erweitern. Im Frühjahr 2005 wurden die Sanierungsarbeiten mit der Bepflanzung abgeschlossen. Danach setzte die Entwicklungspflege ein, die 2007 endete. Zum 01.01.2009 erfolgte die Übergabe der einstigen Halde vom Eigenbetrieb Stadtreinigung in den Fachliegenschaftsbestand der Abteilung Stadtforsten. Ab diesem Zeitpunkt konnte ein Jeder die rekultivierte Deponie auf eigene Gefahr betreten. Die fortschreitende Sukzession, das heißt, die Entwicklung von einem gestörten Ausgangsstadium in einen relativ stabilen Endzustand der Vegetation führt dazu, dass sich der Wald (mit Ausnahme der landwirtschaftlich genutzten Flächen) in allen Bereichen etabliert und erweitert. Zu den gegenwärtig Unterhaltungsarbeiten gehören regelmäßiges Ablesen von Abfällen, Freischnitt der Zugangswege und die jährlich mehrmalige Mahd (Landwirtschaft) der freien Plateaufläche. Darüber hinaus muss langfristig ein Monitoring des Grund- und Sickerwassers im Deponiebereich vorgenommen werden. Außerdem ist das Setzungsverhalten zu beobachten. Die ehemalige Deponie ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Leipziger Auwald" sowie des gleichnamigen EU-Vogelschutzgebietes (SPA). Auf Grund fehlender Wege sind weite Bereiche sehr störungsarm und somit ideale Rückzugsräume für störempfindliche Tierarten. Es ist davon auszugehen, dass hinsichtlich des Artenspektrums eine Tendenz von Halboffenlandarten/Gebüschbrütern zu Waldarten zu verzeichnen sein wird. Durch aktiven Ausbau zu einem Erholungsgebiet würden neben den dafür erforderlichen Eingriffen die Erschließungsmaßnahmen sich negativ auf die naturschutzfachlich gesehene positive Situation und Entwicklung auswirken. Die Herstellung und Unterhaltung der Naherholungseinrichtungen würde beträchtliche Kosten nach sich ziehen. So müsste für eine etwaige Nutzung als Naherholungsgebiet eine dauerhafte Überquerungsmöglichkeit der neuen Luppe für Fußgänger, Radfahrer und die Bewirtschaftungsfahrzeuge geschaffen werden. Die Zuwegung zur Deponie Möckern erfolgt über die so genannte „Müllbergbrücke“, die ursprünglich nur für die „Sanierung“ der Deponie Möckern geplant war und danach wieder rückgebaut werden sollte. Die Dimensionierung der Brücke ist deshalb sehr gering. So kam es u. a. bei den Hochwasserereignissen 2011 und 2013 zum starken Anströmen der Brücke, 2013 wurde das Geländer zerstört. Die Brücke stellt schon bei Hochwasserereignissen geringer Jährlichkeit ein Abflusshindernis dar. Schäden durch Treibgutversatz und abgeschwemmte Brückenbauteile sind zu erwarten. Bei der Entwicklung der Deponie Möckern zu einem Naherholungsgebiet müsste die Brücke erneuert werden. Sie müsste wesentlich größer dimensioniert werden, was mit erheblichem planerischen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Die Veränderung der Brücke ist nach § 36 WHG i. V. m. § 26 SächsWG wasserrechtlich genehmigungsbedürftig. Eine Genehmigung unter Beibehaltung der derzeitigen Abmessungen der Brücke kann keinesfalls in Aussicht gestellt werden. Von einer Öffnung der Brücke für den Fuß- und Radverkehr im Status quo wird abgeraten. Eine sportliche Nutzung der Deponie, beispielsweise als Mountainbike-Strecke, ist aufgrund des nicht natürlich gewachsenen Untergrundes ausgeschlossen. So darf in die Deponieabdeckung nicht eingegriffen werden. Die Deponie Möckern würde bei der Entwicklung zu einem Naherholungsgebiet deutlich stärker von der Bevölkerung frequentiert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist dabei zu beachten. In einem weiteren Verfahren wäre die Landesdirektion Sachsen, Referat 43 – Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Grundwasser als Genehmigungsbehörde für die Altlast „Deponie Möckern“ einzubeziehen. Es gibt im Umfeld mehrere Grundwassermessstellen. Nach wie vor wird ein Monitoring zur Grundwasserbeschaffenheit durchgeführt. Im Bereich der Deponie herrschen besondere geotechnische Gegebenheiten mit einem sehr inhomogenen Baugrund infolge von Massenumlagerungen. Von einer Entwicklung der Deponie Möckern im Status quo zum Naherholungsgebiet wird auch auf Grund dieses Sachverhaltes abgeraten. Schlussendlich bestehen auch erhebliche Bedenken wegen Altlasten. Der Standort ist unter der AKZ 65800277 mit Handlungsbedarf -belassen- im SALKA registriert. Aus technischer Sicht wurde der Deponiekörper bepflanzt und begrünt, um das Eindringen von Niederschlagswasser und somit das Eindringen von schadstoffbelastetem Sickerwasser in das Grundwasser zu mindern. Weiterhin sollen Erosionsschäden vermieden werden. Durch Entfernung der schützenden Vegetation würden beide genannten Risiken steigen. Die Einrichtung von Mountain-Bike-Parcours wird daher aus altlastenfachlicher Sicht grundsätzlich kritisch gesehen. Bei allen Maßnahmen mit Eingriffen in den Boden ist auf den bestehenden Schichtenaufbau und dessen Erhalt zu achten. Da die Maßnahmen zur Rekultivierung der Deponie mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen durchgeführt wurden, verweisen wir auf die Prüfung der entsprechenden Zweckbindung. Der Aufbau von einigen Bänken für Erholungssuchende wird probeweise erfolgen.