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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065556.pdf
Größe
9,7 MB
Erstellt
10.06.16, 12:00
Aktualisiert
29.06.16, 18:02

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02951 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz sowie eine Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße", Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele, des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“. 2. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“. 3. Die Begründung der Satzung wird gebilligt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Beschreibung des Sachverhaltes 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Satzung 5 Begründung der Satzung Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz sowie Satzung über eine Veränderungssperre, Satzungsbeschluss Beschreibung des Sachverhaltes 1. Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele Derzeit liegen der Verwaltung mehrere Anträge zur Baugenehmigung im Plangebiet, des sich in Aufstellung befindenen Bebauungsplans Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“, vor. Den Aufstellungsbeschluss hat die Ratsversammlung am 20.04.2016 beschlossen (VI-DS-02189). Unter anderem wurde für das Flurstück 304/3 in der Zschocherschen Straße 78 (ehemalige Maschinenfabrik Swiderski) ein Bauantrag gestellt. Der Antrag ist am 26.5.2016 beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eingegangen. Beantragt wird in der bestehenden Gebäudesubstanz des ehemaligen Produktionsbetriebes (Industriedenkmal), mehrere Fachmärkte zu errichten, die ihrerseits von Lebensmittel über Möbel und nicht näher bezeichnete Sortimente beinhalten soll. Dabei überschreiten einzelne Märkte die Größe zur Großflächigkeit. Der vorliegende Antrag widerspricht den Planungszielen des sich in Aufstellungsbeschluss befindenden Bebauungsplans Nr. 428. Dieser umfasst u.a. folgendes Ziel: Die Sicherung von Flächen für soziale Infrastruktur im Plangebiet. Angesichts des sehr frühen Verfahrensstandes für den Bebauungsplan Nr. 428, sind die Untersuchungen und Prüfungen für geeignete Flächen im Plangebiet diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Bisher ist für das im Antrag enthaltende Flurstück 304/3 eine Studie durchgeführt worden, die eine Eignung als Schulstandort grundsätzlich bestätigt. In Anbetracht des aktuellen und perspektisch stark anhaltenden Bevölkerungswachstums scheint die Sicherung von größeren Flächen für den Gemeinbedarf im Plangebiet auch weiterhin erforderlich. Der von der Ratsversammlung am 20.04.2016 bestätigte "Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2016" (DS-00157/14-DS-01) benennt die Schwerpunktgebiete für die Entwicklung neuer Schulstandorte. Zu diesen gehört auch der Stadtbezirk Leipzig - Südwest, für den insbesondere ein zusätzlicher Bedarf an weiterführenden Schulen (Oberschule/Gymnasium) besteht. Im Ergebnis der Auswertung der neuen Bevölkerungsprognose von 2016, ist ein weiterer Zuwachs bis 2030 von ca. 17 Grundschulen und ca. 12 weiterführenden Schulen (Oberschulen/Gymnasien ) sowie ca. 42 Kitas zu erwarten. Hiervon ist jeder Stadtbezirk betroffen. Das „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“ befindet sich in einer zentralen Lage zwischen angrenzenden Wohngebieten und ist mit dem ÖPNV sehr gut erreichbar. Daher sollte im weiteren Verfahren eine vertiefende Prüfung zur Eignung bzw. Ansiedlung für jede der genannten Schularten erfolgen. Überdies bahnen sich weitere Nutzungskonflikte an, die den Planungszielen des sich in Aufstellung befindenen Bebauungsplans Nr. 428 widersprechen. Laut des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 428 sollen die im Gebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen durch geeignete Festsetzungen wie zum Beispiel zur Steuerung der zulässigen Art der baulichen Nutzung oder durch Ausweisung von Bauflächen erhalten und so vor dem weiteren Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen bewahrt werden. Um dieses Ziel - auch im Angesicht des nach wie vor steigenden Druckes auf dem Leipziger Wohnungsmarkt - erreichen zu können, bedarf es der Präzisierung dieser Zielstellung. Dabei soll die Präzisierung vor allem die erweiterte Sicherung der im Planungsgebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Flächen einschließlich der Gebäude beinhalten. Die Planungsziele werden daher weiter präzisiert und ergänzt wie folgt: Es soll gewährleistet werden, dass über bestehende gewerbliche Nutzungen hinausgehend auch Flächen und Gebäudestrukturen für eine perspektivische Ausweitung gewerblicher Nutzungen gesichert werden können. 10.06.2016 Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz sowie Satzung über eine Veränderungssperre, Satzungsbeschluss Die Flächen und Gebäude sollen vorrangig für nicht erheblich belästigendes Gewerbe mit den Schwerpunkten Dienstleistungen und Anlagen für Kultur- und Kreativwirtschaft, aber auch Handwerksbetriebe, Anlagen für sportliche- und Unterhaltungszwecke sowie nicht erheblich störende Produktionsbetriebe, vorgehalten werden. Die im Gebiet vorhandenen und zum großen Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sind gerade für die vorgenannten gewerblichen Nutzungen besonders geeignet. Bei Umsetzung des Vorhabens auf dem Flurstück 304/3 und weiterer sich abzeichnender Vorhaben ist zu befürchten, dass die Durchführung der Planung bzw. die übergeordneten Ziele, die mit dem sich in Aufstellung befindenen Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ angestrebt werden, nicht erreicht werden können. Zur Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der städtebaulichen Entwicklung für das Planungsgebietes ist somit der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB geboten. 2. Veränderungssperre Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss der Ratsversammlung für die Satzung über eine Veränderungssperre für das im Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet herbei geführt werden. Zur Sicherung der Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ ist erforderlich, dass die Veränderungssperre umgehend wirksam wird. Bei der Satzung handelt es sich um eine Satzung auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 BauGB. Näheres zum Satzungsinhalt und zur Begründung der Satzung ist den entsprechenden Anlagen zu entnehmen. Die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen und • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur sind für die Satzung nicht relevant. Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt, Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung nicht betroffen. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Satzung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung der Satzung auf die Stadt zukommen können, sind durch die Satzung ursächlich nicht zu erwarten. Der Erlass der Satzung über eine Veränderungssperre ist zur Sicherung der Planungsziele (hier: Sicherung von Flächen für soziale Infrastruktur im Plangebiet) des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“ erforderlich. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, den Beschluss im Leipziger Amtsblatt bekannt machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. 10.06.2016 Satzung über eine Veränderungssperre für den Satzung über eine Veränderungssperre für den Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ Ausfertigung Die Ratsversammlung hat diese Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Die Rechtsgrundlagen hierfür sind die §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches sowie § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in den jeweils geltenden Fassungen. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Leipzig, den (Siegel) Burkhard Jung Oberbürgermeister Hinweis: Die Satzung ist mit Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt Nr. ........................... am ........................... in Kraft getreten. Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“ Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Plagwitz Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: DSK 5, Stand: 10/2015, Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung § 2 Inhalt der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung dürfen im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt 10.06.2016 Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Seite 1 Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“ Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Plagwitz Grenze des räumlichen Geltungs-bereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt 10.06.2016 10.06.2016 Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Seite 2 1. Aufstellungsbeschluss als Grundlage der Veränderungssperre Die Ratsversammlung hat am 20.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße“ (Vorlage VI-DS-02189) beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 9/16 vom 07.05.16 bekannt gemacht. Damit liegt die rechtliche Voraussetzung zum Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs.1 BauGB vor. 2. Erforderlichkeit der Veränderungssperre Derzeit liegen der Verwaltung mehrere Anträge zur Baugenehmigung im Plangebiet, des sich in Aufstellung befindenen Bebauungsplan Nr. 428 vor, u.a. für das Flurstück Nr. 304/3 der Gemarkung Plagwitz. Hierfür wurde am 26.05.2016 beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung mehrere Fachmärkte gestellt. Das Vorhaben widerspricht den angestrebten Planungszielen des Bebauungsplanes Nr. 428, welcher hier nach aktuellem Planungsstand u.a. auf die Sicherung von Flächen für soziale Infrastruktur ausgerichtet ist. Dies betrifft aktuell das oben genannte Flurstück, welches sich nach wie vor in der Prüfung für einen Schulstandort befindet. Bei Umsetzung des Vorhabens ist zu befürchten, dass die Durchführung der Planung ggf. unmöglich gemacht, mindestens aber erheblich erschwert werden würde. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes ist deshalb der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB geboten. Bei der Abwägung über die Erforderlichkeit der Veränderungssperre sind folgende Sachverhalte von besonderer Bedeutung: In Anbetracht des aktuellen und perspektivisch stark anhaltenden Bevölkerungswachstums scheint die Sicherung von größeren Flächen für den Gemeinbedarf im Plangebiet auch weiterhin erforderlich. Deswegen stellt die Sicherung von Flächen für soziale Infrastruktur im Plangebiet des sich in Aufstellung befindenen Bebauungsplan Nr. 428 ein besonders relevantes Planungsziel dar. Angesichts des sehr frühen Verfahrensstands dieses Bebauungsplans, sind die Untersuchungen und Prüfungen für geeignete Flächen im Plangebiet noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis der Auswertung der neuen Bevölkerungsprognose von 2016, ist ein weiterer Zuwachs bis 2030 von ca. 17 Grundschulen und ca. 12 weiterführenden Schulen (Oberschulen/Gymnasien ) sowie ca. 42 Kitas zu erwarten. Hiervon ist jeder Stadtbezirk betroffen. Das „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“ befindet sich in einer zentralen Lage zwischen angrenzenden Wohngebieten und ist mit dem ÖPNV sehr gut erreichbar. Daher sollte im weiteren Verfahren eine vertiefende Prüfung zur Eignung bzw. Ansiedlung für jede der genannten Schularten erfolgen. Zusätzlich bestehen Absichten heute brachliegende Flächen mit Wohnnutzungen zu entwickeln, dies steht den präzisierten Planungszielen wie der Sicherung brachliegender Flächen und Gebäuden für gewerbliche Nutzungen sowie dem Schutz vor heranrückender Wohnnutzung entgegen. Die Veränderungssperre wird für die Flächen des Geltungsbereichs, des sich in Aufstellung befindenen Bebauungsplanes Nr. 428 erlassen und umfasst die in der Satzung aufgelisteten Flurstücke. Der Erlass der Satzung über eine Veränderungssperre ist zur Sicherung der o.g. Planungsziele erforderlich. 10.06.2016 Begründung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Seite 3 3. Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist im § 1 der Satzung zeichnerisch festgesetzt. Er erstreckt sich über den Geltungsbereiches für den B-Plan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ und umfasst eine Fläche von ca. 20 ha und wird umgrenzt von der Zschocherschen Straße im Osten, Limburgerstraße im Süden, Gießerstraße im Westen und im Norden durch die ehemalige Gleistrasse bzw. Naumburger Straße und der Industriestraße. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind der Satzungsausfertigung zu entnehmen. Die Flurstücke sind überwiegend bebaut befinden sich in privatem Eigentum. Leipzig, den Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 10.06.2016