Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1065337.pdf
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465 kB
Erstellt
09.06.16, 12:00
Aktualisiert
03.10.16, 08:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02943
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
24.08.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis
Interessenbekundungsverfahren
Die Informationsvorlage zum Zwischenergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur
alternativen Beschaffung Schulhausbau wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Markterkundungsverfahren
Fragebogen Grundstücke
Fragebogen Investoren
Raumprogramme Grundschulen
Raumprogramme Oberschulen
Raumprogramme Gymnasien
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren
07.06.2016
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Alternative Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis
Interessenbekundungsverfahren
Gliederung
1. Ausgangssituation
2. Grundlagen
3. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
4. Aktueller Sachstand
5. Weiteres Vorgehen
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren
07.06.2016
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1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, ausreichende Schulkapazitäten bereitzustellen. Mit der in der
Ratsversammlung am 20.04.2016 beschlossenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
2016 (157-DS-1-NF-3) wurde neben zahlreichen Erweiterungen und Reaktivierungen im Bestand
auch das Erfordernis neuer zusätzlicher Standorte angezeigt. Bis 2025 wurde ein Bedarf an
jeweils mindestens fünf neuen Grundschulen und fünf neuen weiterführenden Schulen
prognostiziert. Weiterhin wurde beschlossen, dass die nächste Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung
bereits
2017
auf
Basis
der
an
die
dynamische
Bevölkerungsentwicklung angepassten Berechnungsmethode erfolgen soll. Damit wird der weitere
erhebliche Bedarf für die schulische Infrastruktur deutlich.
Es ist abzusehen, dass in diesem Umfang nicht genügend kommunale Grundstücke zur
Verfügung stehen werden. Speziell für Grundschulen mit ihren definierten Einzugsbereichen
bestehen besondere Beschränkungen in der Auswahl möglicher geeigneter Flächen.
Angesichts des mit dem laufenden Schulbauprogramm verbundenen und mit der aktuellen
Schulentwicklungsplanung aufgezeigten weiteren immensen Bauvolumens - im Zeitraum von 2015
bis 2025 sind allein ca. 50 umfangreiche investive Maßnahmen erforderlich - ist ebenfalls
absehbar, dass sowohl das Bauherren- als auch das zuständige Baufachamt zur Gewährleistung
einer fristgerechten Umsetzung dieser Vorhaben in ihrer jetzigen Struktur an ihre kapazitären
Grenzen stoßen.
Eine Bereitstellung ausreichender zusätzlicher finanzieller Mittel sowohl für die Grundstücksfragen,
die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Bauverwaltung und letztendlich der Realisierung der
Vorhaben stellt eine enorme Herausforderung an den städtischen Haushalt dar. Ausgehend von
der aktuellen Haushaltslage sind die Belastungen für eine umfassend bedarfsgerechte
Fertigstellung der Schulbauten - insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe weitere Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung - weder mittel- noch langfristig in vollem Umfang abbildbar.
Vor diesem Hintergrund prüft die Stadtverwaltung deshalb alternative Beschaffungsmodelle im
Schulhausbau. Das beinhaltet sowohl die Möglichkeit der Realisierung durch private Dritte
(Investorenvorhaben) als auch - im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit – durch städtische
Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften. Nicht Bestandteil der Prüfung sind
Organisationsmodelle, die neben der reinen Finanzierung des Vorhabens auch die Betrachtung
der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten über den gesamten Lebenszyklus beinhalten (öffentlichprivate Partnerschaften ÖPP/PPP).
Darüber hinaus wurde durch die Ratsversammlung am 20.04.2016 grundsätzlich beschlossen,
nach entsprechender Kosten-Nutzen-Analyse privates Engagement beim Schulhausbau zu
nutzen. Dabei können Leistungen vom Grundstückserwerb bis zur schlüsselfertigen Übergabe
betrachtet werden.
2. Grundlagen
-
-
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.09.2012 „Investitionsprogramm für den
Schulhausbau 2013 – 2016 (V/2440)“ sowie die zugehörigen Beschlüsse zum jeweiligen
Sachstand der Umsetzung
Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.2016 „Schulhausbau durch private
Unternehmen“ (VI-A-02138)
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.04.2016 „Schulentwicklungsplan der Stadt
Leipzig – Fortschreibung 2016“ (157-DS-1-NF-3)
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren
07.06.2016
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3. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
Für das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung einer alternativen Beschaffung im Bereich
Schulhausbau sind entsprechende haushalts- und vergaberechtliche Regelungen zu beachten
(diese wurden ausführlich im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-02138 dargelegt). In einem
ersten Schritt ist daher durch die Stadtverwaltung zunächst ein Interessenbekundungsverfahren
initiiert worden.
Im Rahmen dieser Marktabfrage soll es Dritten ermöglicht werden darzulegen, ob und inwieweit
sie in der Lage sind Schulbauvorhaben für die Stadt Leipzig durchzuführen. Ziel ist es, die
grundsätzliche Bereitschaft Dritter zur Errichtung von Schulgebäuden einschließlich der
erforderlichen Sport- und Freianlagen als Neubau oder Umbau auszuloten. Dabei sollen erste
wirtschaftliche und stadträumliche Indikatoren eruiert werden. Mit der Auswertung der
eingegangenen Unterlagen kann eine fundierte Entscheidung zur Auswahl geeigneter
Bedarfsräume und möglicher Umsetzungsmodelle getroffen werden, die anschließend als
Grundlage für ein unabhängiges Ausschreibungsverfahren dient. Damit soll gewährleistet werden,
dass nach Gegenüberstellung der Eigenrealisierung und Abgleich der Vor- und Nachteile nur dort
ein Investorenvorhaben ausgeschrieben wird, wo tatsächlich auch Vorteile für ein solches Modell
zu erwarten sind.
Das Markterkundungsverfahren wurde nach Erarbeitung der Verfahrensunterlagen (siehe
Anlagen) am 02., 06. und 07.05.2016 über Regional- und Fachmedien veröffentlicht.
4. Aktueller Sachstand
Mit dem Aufbau des Markterkundungsverfahrens konnten unterschiedliche Interessengruppen
angesprochen werden:
a. Zum einen wurden Grundstückseigentümer angesprochen, welche der Stadt Leipzig ihr
Grundstück anbieten möchten.
b. Zum anderen wurden Bauträger bzw. Projektentwickler angesprochen, welche (ggf.
zusätzlich zu einem geeigneten Grundstück) ihre Expertise im Rahmen des Schulbaus
einbringen möchten.
Mit Ende der Teilnahmefrist am 03.06.2016 sind insgesamt 21 Interessenbekundungen
eingegangen.
Darunter befanden sich 4 reine Interessenbekundungen zur Bereitstellung von Grundstücken
(Kategorie a), 8 Interessenbekundungen von Bauträgern / Projektentwicklern mit eigenem
Grundstück und 9 von reinen Bauträgern / Projektentwicklern mit Realisierung auf einem zur
Verfügung zu stellenden Grundstück (jeweils Kategorie b).
Es wurden insgesamt 23 Grundstücke / Standortoptionen vorgeschlagen.
Im Ergebnis der groben Sichtung der eingegangenen Interessenbekundungen ist festzustellen,
dass der private Markt großes Interesse an einem Engagement beim Schulhausbau signalisiert
hat. Dieses Interesse liegt in der Bandbreite von der reinen Bereitstellung von Grundstücken, über
die schlüsselfertige Realisierung, bis hin zu Investorenvorhaben mit verschiedenen
Umsetzungsoptionen.
Weiterhin
ist
festzustellen,
dass
die
Durchführung
des
Markterkundungsverfahrens aufgrund der hohen Anzahl der Interessenbekundungen aber auch
durch die inhaltliche Vielfältigkeit in Bezug auf Realisierungsmodelle sowie die Menge der
vorgeschlagenen Standortvarianten erfolgreich war.
Stadtkämmerei
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren
07.06.2016
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5. Weiteres Vorgehen
Anlass dieser Vorlage ist zunächst grundsätzlich über die Durchführung der Markterkundung und
die quantitative Teilnahmeresonanz zu informieren. Verwaltungsübergreifend erfolgt dann
entsprechend der Zielstellung des Verfahrens die vertiefende Auswertung der
Interessenbekundungen. Im Ergebnis erfolgt eine Bewertung hinsichtlich der Durchführung eines
entsprechenden Ausschreibungsverfahrens zur Realisierung einer alternativen Beschaffungsform
im Bereich Schulbau. Dazu wird eine Vorlage erarbeitet, die nach vorheriger Beteiligung der
entsprechenden Gremien im IV. Quartal 2016 in die Ratsversammlung eingebracht werden wird.
Stadt Leipzig
Markterkundungsverfahren
für privates Engagement
beim Schulneubau
Stand: 29. April 2016
Inhaltsverzeichnis
I.
Anschreiben....................................................................................................................... 3
II.
Ausschreibende Stelle ...................................................................................................... 5
III.
Projektbeschreibung ......................................................................................................... 6
IV.
Verfahrensgrundsätze ....................................................................................................... 7
1.
Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens ................................................................ 7
2.
Gegenstand des Markterkundungsverfahrens ................................................................ 7
3.
Interessenbekundung ....................................................................................................... 8
3.1
Einreichungsform und -frist ..................................................................................... 8
3.2
Auskünfte .................................................................................................................. 8
3.3
Kosten ....................................................................................................................... 8
4.
Vertraulichkeit ................................................................................................................... 9
5.
Haftungsausschluss ......................................................................................................... 9
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Stand: 29. April 2016
I.
Anschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat der Stadt Leipzig hat am 24. Februar 2016 beschlossen, die Möglichkeit des
Schulbaus in der Stadt Leipzig unter Beteiligung privaten Engagements zu eruieren und
kurzfristig realisierungsfähige Projekte zu identifizieren.
Der Beschluss wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Stadt Leipzig innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl neuer Schulplätze in allen Schularten benötigt. Die private
Beteiligung ist dabei in vielfältiger Art und Weise denkbar und reicht vom bloßen Grundstückskauf bis zur schlüsselfertigen Schulneubauerrichtung. Ebenso ist die Stadt Leipzig
offen für verschiedene Realisierungsvarianten, z.B. Kauf, Mietkauf, Mischnutzung oder
schlüsselfertige Errichtung.
Um das Potential des privaten Engagements umfassend an dem Prozess der Schulbauten
beteiligen zu können, führt die Stadt Leipzig unter sachkundiger Begleitung von Immobilienexperten ein deutschlandweites Markterkundungsverfahren durch. Für dieses zeichnet
das Dezernat Finanzen verantwortlich.
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens bitten wir die angesprochenen Marktteilnehmer um Mitteilung, inwieweit die Bereitschaft zum Angebot eines Grundstücks und/ oder
der Projektentwicklung im Zusammenhang mit dem Schulbau besteht.
Im Namen und im Auftrag der Stadt Leipzig laden wir Sie deshalb gerne ein, sich am
Markterkundungsverfahren zum Projekt Schulbau zu beteiligen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Interessenbekundung bis zum
3. Juni 2016
übersenden.
Wenn Sie der Stadt Leipzig ein Grundstück anbieten möchten, bitten wir um Verwendung
der beigefügten Anlage 1 (Fragebogen Grundstücke).
Verfügen Sie über Expertise als Bauträger bzw. Projektentwickler und möchten diese (ggf.
zusätzlich zu einem geeigneten Grundstück) im Rahmen des Schulbaus einbringen, bitten
wir um Verwendung der Anlage 2 (Fragebogen Investoren).
Für alle Interessenten, die nur ein bebautes oder unbebautes Grundstück zur Verfügung
haben, ist die Verwendung der Anlage 1 (Fragebogen Grundstücke) ausreichend!
Seite 3 von 9
Stand: 29. April 2016
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen zur ausschreibenden Stelle (II.)
und der Projektbeschreibung (III.) sowie die Hinweise zum Verfahren (IV.) Letztgenannten
können Sie u.a. entnehmen, dass mit der Teilnahme am Markterkundungsverfahren zum
Projekt Schulbau keine rechtlichen, insbesondere keine haftungsrechtlichen Risiken für Sie
verbunden sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Stadt Leipzig
Anlagen
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Stand: 29. April 2016
II.
Ausschreibende Stelle
Stadt Leipzig
Dezernat Finanzen
Amt. Leiter der Stadtkämmerei
Herr Michael Tirpitz
E-Mail: stadtkaemmerei@leipzig.de
Tel.: 0341/ 123-3031
Hausanschrift:
Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
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Stand: 29. April 2016
III.
Projektbeschreibung
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Realisierung mehrerer Schulbauprojekte und sucht dafür
geeignete Grundstücke und/oder Projektentwickler für verschiedenartige Realisierungsvarianten.
Grundstücke können für die Schulbauprojekte der Stadt Leipzig ab einer Größe von
9.400 m² genutzt werden. Dabei muss es sich nicht um ein zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich, dass Nachbargrundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden, soweit diese die notwendige Größe von 9.400 m² erreichen. Im Übrigen ist die Grundstückssituation – z.B. ob dieses bebaut oder unbebaut ist –
zwar für die Stadt Leipzig von Interesse, aber nicht entscheidend für die Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren. Die Stadt Leipzig ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich an allen Grundstücken mit einer ausreichenden Größe interessiert, um die Realisierbarkeit möglicher Schulbauprojekte prüfen zu können.
Projektentwicklungen für Schulbauprojekte in der Stadt Leipzig sind – mit einem eigenen
oder fremden Grundstück – in verschiedenen Realisierungsvarianten (Kauf, Mietkauf,
Mischnutzung, schlüsselfertige Errichtung etc.) denkbar, wobei die Stadt Leipzig keine Sicherheiten gegenüber finanzierenden Banken (z.B. Bürgschaften) übernehmen darf. Ebenfalls sind für die Schulbauprojekte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Fördermittel vorgesehen. Aufgrund der im Freistaat Sachsen geltenden landesrechtlichen Regelungen wird
ein Public Private Partnership („PPP“) mit Bewirtschaftungsleistungen ausgeschlossen.
Als zu errichtende Schultypen werden Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, einschließlich Sporthallen, gesucht. Zur Orientierung liegen Raumprogramme für diese Schultypen dieser Aufforderung zur Teilnahme an der Markterkundung in Anlage 3 bei.
Im Rahmen der Varianten können auch andere Realisierungsformen wie Modulbauten,
gemischte Nutzung, zeitliche Kooperation o.ä. vorgestellt werden.
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Stand: 29. April 2016
IV.
Verfahrensgrundsätze
1.
Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens
Das Markterkundungsverfahren zum Projekt Schulbau ist kein förmliches Verfahren. Die
europäischen Vergaberichtlinien finden ebenso wenig Anwendung wie die nationalen,
deutschen Vergabevorschriften. Es handelt sich vielmehr um ein formfreies Verfahren, das
der Identifizierung möglicher privater Beteiligungen am Schulbauprojekt dient.
Ob und ggf. in welcher Form und auf welchem Wege die Stadt Leipzig private Partner nach
Durchführung eines gesonderten Verfahrens an den jeweiligen Projekten beteiligt bzw. mit
der Umsetzung der favorisierten Modelle beauftragt, soll nach einer Analyse der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens entschieden werden. Das Markterkundungsverfahren
soll demnach die Entscheidungsfindung der Stadt Leipzig erleichtern.
Es besteht kein Anspruch auf eine Durchführung eines Vergabeverfahrens oder einer sonstigen Realisierung eines Engagements und/ oder Modells. Am Ende des Markterkundungsverfahrens steht kein Vertragsschluss, sondern eine ungebundene Entscheidung der Stadt
Leipzig über das weitere Vorgehen.
2.
Gegenstand des Markterkundungsverfahrens
Gegenstand des Markterkundungsverfahrens ist die Identifizierung möglicher privater Beteiligungen an den Schulbauprojekten der Stadt Leipzig, entweder durch Zurverfügungstellung eines Grundstücks (vgl. Anlage 1) und/oder Vorschläge zur Projektentwicklung (vgl.
Anlage 2).
Alle Modellvarianten sind „gleichberechtigt“, d. h. es besteht keine Vorfestlegung der Stadt
Leipzig auf ein bestimmtes Modell.
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Stand: 29. April 2016
3.
Interessenbekundung
3.1
Einreichungsform und -frist
Die Teilnahme am Markterkundungsverfahren zur Vorbereitung des Schulbauprojekts erfolgt durch Rücksendung der Anlage 1 und/oder Anlage 2, in denen zumindest jeweils die
Teilnehmerdaten (Ansprechpartner, E-Mail, etc.) angegeben werden sollen, bis zum
3. Juni 2016.
Bitte senden Sie hierzu Ihre Interessenbekundung schriftlich an die unter II. genannte Adresse in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Persönlich/ Vertraulich!
Markterkundung Schulbau in Leipzig“.
Sollten Sie den Teilnahmeantrag persönlich abgeben wollen, erfolgt dies bitte ebenfalls an
die vorgenannte Adresse.
Bitte beachten Sie, dass nach dieser Frist eingehende Interessenbekundungen aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung im Markterkundungsverfahren nicht berücksichtigt werden können.
3.2
Auskünfte
Auskünfte zum Markterkundungsverfahren und zur Interessenbekundung erteilt Herr Michael Tirpitz auf elektronische oder telefonische Anfragen (E-Mail: stadtkaemmerei@leipzig.de, Tel.: 0341/123-3031). Die Fragen der Teilnehmer werden gesammelt, sortiert und im regelmäßigen Turnus beantwortet.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Frist zur Einreichung der
Interessenbekundungen, d.h. bis zum 27. Mai 2016. Die Beantwortung von nach diesem
Termin eingehenden Fragen kann nicht sichergestellt werden.
Sofern die Fragen und Antworten für alle Teilnehmer von Interesse sein könnten, werden
diese den Teilnehmern anonymisiert mitgeteilt.
3.3
Kosten
Eine Erstattung der Kosten und Aufwendungen, die den Teilnehmern durch die Beteiligung
an diesem Verfahren entstehen, kann nicht erfolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Stand: 29. April 2016
4.
Vertraulichkeit
Die Stadt Leipzig wird die Interessenbekundungen auswerten und ohne namentliche Nennung der Teilnehmer über diese öffentlich berichten.
Die Stadt Leipzig behält sich jedoch ausdrücklich vor, die von den Teilnehmern eingereichten Vorschläge in einem späteren Verfahren, z.B. bei der Ausschreibung eines Generalunternehmer-Bauvertrages, zu verwenden.
5.
Haftungsausschluss
Die Stadt Leipzig übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der den Teilnehmern mit diesen Unterlagen und im Rahmen des
Markterkundungsverfahrens übermittelten Informationen.
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Fragebogen Grundstücke
Hinweise:
Anlage 1
Wir bitten Sie, diesen Fragebogen auszufüllen, soweit Ihnen die Informationen vorliegen. Für
die Auswertung ist es unerheblich, wenn einzelne Angaben nicht gemacht werden können.
Bitte füllen Sie in jedem Fall das Feld „Kontaktdaten Ansprechpartner“ aus. Mehrfachnennungen sind möglich, verwenden Sie hierzu bitte ggf. ein Beiblatt.
Allgemeine Angaben
Standort/Anschrift:
ggf. Lageplan mit
Markierung Grundstück und
unmittelbaren Umfeld (mit
erkennbaren Straßennamen)
Gemarkung/Flurstücke
Grundstücksgröße [in m²]
(Mindestgröße 9.400 m²)
Eigentümer/in gem. Grundbuch
Bestehende Dienstbarkeiten
gem. Grundbuch
Verfügbarkeit
Wie könnte das Grundstück zur
Verfügung gestellt werden?
Kauf
Miete
Erbbaupacht
Sonstiges (z.B. Grundstückstausch)
Verfügbarkeit
kurzfristig
(< 6 Monate)
mittelfristig
(6 - 24 Monate)
langfristig
(> 24 Monate)
ja
nein
ggf. B-Plan Nr.
……………………..
ja
nein
Begründung
B-Plan vorhanden?
Weitere Grundstücksinformationen
Grundstück bebaut
Art der Bebauung
Baujahr
Sanierung
Angabe überbaute Fläche [in
m²]
Behördliche Auflagen
Gebäudetyp
ja
nein
Falls ja, wann?
…………………………………………………………………….
Denkmalschutz
keine Auflagen
Sonstiges: ……………………………
Wohnungsbau
Bürogebäude
Gewerbegebäude
Industriebau
Lagerhalle
Garage
Sonstiges: ……………………………
Anzahl der Geschosse
Markterkundungsverfahren Schulneubau
Seite 1 von 2
Fragebogen Grundstücke
Qualität der Freiflächen (Versieglung, Baumbestand, Unterkellerung o.ä.)?
Wird das Grundstück derzeit
genutzt?
Gab es Umnutzungen?
Anlage 1
ja
nein
Falls ja, als was?
…………………………………………………………………….
ja
nein
Falls ja, in was?
…………………………………………………………………….
Ist das Grundstück derzeit
vermietet?
Das Grundstück befindet sich
überwiegend an …?
Bauliche Nutzung der Umgebung
Gewerbliche Nutzung im Umfeld?
Altlastenverdacht?
Einschätzung Lärmbelastung
Sonstiges
Weitere Grundstücke in Umgebung einbeziehbar? (Bsp. für
Sporthalle)
ja
nein
Falls ja, bis wann?
…………………………………………………………………….
Wohnstraßen
stark befahrenen Straßen
Sonstiges: ……………………………
Wohngebiet
Gewerbegebiet
Mischgebiet
Sonstiges: ……………………………
ja
nein
Falls ja, nachfolgendes bitte ausfüllen:
Angabe der Nutzung:…………………………………...
ja
nein
Falls ja, ist eine Prüfung erfolgt?
ja
schwach
mittel
stark
ja
nein
Falls ja, nachfolgendes bitte ausfüllen:
Größe [in m²]:
Nutzung:
Standort/Anschrift:
Gemarkung/Flurstück:
Besonderheiten
Kontaktdaten Ansprechpartner
Name:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Position:
Grundstückseigentümer
Vertreter/ Beauftragter des/ der Grundstückseigentümer
Markterkundungsverfahren Schulneubau
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Fragebogen Investoren
Hinweise:
Anlage 2
Wir bitten Sie, diesen Fragebogen auszufüllen, soweit Ihnen die Informationen vorliegen. Für
die Auswertung ist es unerheblich, wenn einzelne Angaben nicht gemacht werden können.
Bitte füllen Sie in jedem Fall das Feld „Kontaktdaten Ansprechpartner“ aus. Mehrfachnennungen sind möglich, verwenden Sie hierzu bitte ggf. ein Beiblatt.
Unternehmensprofil
Name des Unternehmens
Gründungsjahr
Unternehmenssitz im Ausland/Deutschland
Mitarbeiteranzahl
Umsatz der letzten 3 Jahre [in Mio. €]
Umsatz im Bereich der öffentlichen Hand
[in Mio. €]
Referenzen
Referenzobjekte (bitte auf mit dem Projekt
2013:
2013:
2014:
2014:
2015:
2015:
2013:
2014:
2015:
-
vergleichbare Referenzen beschränken und ggf.
in Anlage erläutern)
-
-
Erfahrungen in Zusammenarbeit mit der
öffentlichen Hand
Erfahrungen/Kenntnisse im Bau/ Projektrealisierung von Schulen oder sonstigen Projekten, insbesondere öffentliche Hand (bitte
ggf. in Anlage kurz erläutern)
ja
nein
Baujahr :
Art der Nutzung:
Objektgröße [in m²]:
Bauvolumen nach DIN276,
KG 200-700 [in m²]:
Baujahr:
Art der Nutzung:
Objektgröße [in m²]:
Bauvolumen nach DIN276,
KG 200-700 [in m²]:
Baujahr:
Art der Nutzung:
Objektgröße [in m²]:
Bauvolumen nach DIN276,
KG 200-700 [in m²]:
Markterkundungsverfahren Schulneubau
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Fragebogen Investoren
Anlage 2
Vorstellung Projekt(e) (bei Vorstellung von mehreren Projekten Seite bitte kopieren)
1. Grundstück vorhanden?
ja
eigenes
fremdes
nein
Falls ja, hierzu bitte auch Anlage 1 Fragebogen Grundstücke ausfüllen
2. Realisierungsform (bitte ggf. in gesonderter
Verkauf eigenes Grundstück + Bau („Schlüsselfertig“)
Bau („Schlüsselfertig“) auf fremden Grundstück
Anlage kurz erläutern)
Mietmodell
Mietkaufmodell
Andere Modelle
3. Vorgesehene Nutzung(en)
4. Realisierungszeitraum
5. Überlegungen und Rahmenbedingungen
zur Finanzierung
Sonstiges
Ist die Einbeziehung weiterer Partner
geplant?
Besondere Realisierung Bau (z.B. Module, etc.)
Zeitlich begrenzte Nutzung
Nachnutzungsmöglichkeiten/gemischte
Nutzungsformen
(vgl. Anlage _______)
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Sporthalle
Grundstück verfügbar ab…………………………………..
Baurealisierung voraussichtlich
möglich bis…………………………………………………………
Realisierung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt
möglich
ja
Bereitschaft zu
nein
späterer
Realisierung
Falls ja, bis wann?
…………………………………………………………………………...
Bitte ggf. in gesonderter Anlage erläutern
ja
nein
z. Zt. noch
nicht bekannt
Falls ja, nachfolgendes bitte ausfüllen:
Name: …………….……………………………………………………..
Name: ………………………………………….………………………..
Name: …………………………….……………………………………..
In welcher Verbindung treten Sie mit dem
Unternehmen auf?
Joint-Venture-Partner
Investorengemeinschaft
Tochtergesellschaft
Sonstiges:
zusätzliche Informationen/Anregungen/
Fragen
Markterkundungsverfahren Schulneubau
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Fragebogen Investoren
Anlage 2
Kontaktdaten Ansprechpartner
Name:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Markterkundungsverfahren Schulneubau
Seite 3 von 3
Musterraumprogramm für Grundschulen
Züge:
Klassen:
Schüler
Raumbezeichnung
3
12
180
336
m²/ Raum
min.
max.
3,5
14
210
392
m²/ Raum
min.
max.
4
16
240
448
m²/ Raum
min.
max.
4,5
18
270
504
m²/ Raum
min.
max.
5
20
300
560
m²/ Raum
min.
max.
Allg. Unterrichtsbereich
Fachraumbereich
Inform./Lehrer/Verwaltung
Gemeinschaftsflächen
Wirtschaftsfläche
GS - Gesamtfläche
1.222
236
276
215
84
2.033
1.318
246
276
243
84
2.167
1.362
236
276
237
84
2.195
1.468
246
276
270
84
2.344
1.542
308
282
269
90
2.491
1.668
318
282
306
90
2.664
1.682
380
282
291
90
2.725
1.818
390
282
333
90
2.913
1.862
450
294
324
96
3.026
2.018
465
294
370
96
3.243
Hort - Gesamtflächen
1.005
1.121
1.111
1.244
1.199
1.343
1.375
1.541
1.463
1.640
NF Nutzfläche (GS + Hort ohne SH)
3.038
3.288
3.306
3.588
3.690
4.007
4.100
4.454
4.489
4.883
TF Technische Funktionsfläche
VF Verkehrsfläche
NGF Netto-Grundfläche
KGF Konstruktions-Grundfläche
97
1.072
4.207
605
105
1.161
4.554
654
106
1.167
4.579
658
115
1.267
4.970
714
118
1.303
5.111
734
128
1.414
5.549
797
131
1.447
5.678
816
143
1.572
6.169
886
144
1.585
6.218
893
156
1.724
6.763
972
BGF Brutto-Grundfläche
4.812
5.208
5.237
5.684
5.845
6.346
6.494
7.055
7.111
7.735
Grundstücksfläche (2 Etagen)
Grundstücksfläche (3 Etagen)
Grundstücksfläche (4 Etagen)
3.008
2.005
1.504
3.255
2.170
1.628
3.273
2.182
1.637
3.553
2.368
1.776
3.653
2.435
1.827
3.966
2.644
1.983
4.059
2.706
2.029
4.409
2.940
2.205
4.444
2.963
2.222
4.834
3.223
2.417
Freiflächen (=FF) – Gesamtflächen
2.335
4.045
2.660
4.680
3.130
5.410
3.455
6.020
3.900
6.750
Grundstücksfläche (2 Etagen) + FF
Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF
Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF
5.343
4.340
3.839
7.300
6.215
5.673
5.933
4.842
4.297
8.233
7.048
6.456
6.783
5.565
4.957
9.376
8.054
7.393
7.514 10.429 8.344
6.161 8.960 6.863
5.484 8.225 6.122
11.584
9.973
9.167
Sportflächen (=SF) – Gesamtflächen
Sporthalle (Übungsfläche)
2 ÜE in Sporthalle (2-Feld-SH)
Sportfreiflächen
PKW-Stpl. Sporthalle (1 Stpl./50m² Sporthallenfläche)
4.840
4.840
4.840
4.840
4.840
4.840
4.840
4.840
4.840
4.840
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
1.693
2.515
632
Grundstücksfläche (2 Etagen) + FF + SF
Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF + SF
Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF + SF
10.606 12.563 11.196 13.496 12.046 14.639 12.777 15.692 13.607 16.847
9.603 11.478 10.105 12.311 10.828 13.317 11.424 14.223 12.126 15.236
9.102 10.936 9.560 11.719 10.220 12.656 10.747 13.488 11.385 14.430
Berechnungsansatz Grundstücksfläche:
GRZ: 0,8
GFZ: 1,4
Anzahl Vollgeschosse*: 2; 3 bzw. 4
Hinweis: Die ausgewiesenen Freiflächen beinhalten Pausenflächen, Schulgärten sowie PKW-Stellplätze.
* Die gewählte Anzahl an Vollgeschossen dient lediglich zur Ermittlung der Grundstücksgröße. Die Angaben sind nicht verbindlich
und frei gewählt.
Datum. 28.04.2016
Raumprogramme_Flächenbilanz_GS
Musterraumprogramm für Oberschulen
Züge:
Klassen
Schüler
3
18
288
504
m²/ Raum
min.
max.
1.556 1.691
317
395
326
336
656
676
222
222
140
140
193
216
111
111
3.521 3.787
4.050
4
24
384
672
m²/ Raum
min.
max.
2.156 2.346
397
475
396
411
656
676
270
270
160
160
241
272
136
136
4.412 4.746
4.658
5.011
5
30
480
840
m²/ Raum
min.
max.
2.616 2.846
557
635
540
555
656
676
312
312
184
184
288
327
161
161
5.314 5.696
3.764
100,0%
3.521
3.787
3.764
4.050
4.412
4.746
4.658
5.011
5.314
5.696
3,2%
19,9%
113
1.243
4.877
701
121
1.337
5.245
754
120
1.329
5.213
749
130
1.430
5.610
806
141
1.557
6.110
878
152
1.675
6.573
944
149
1.644
6.451
927
160
1.769
6.940
997
170
1.876
7.360
1.057
182
2.011
7.889
1.134
158,4%
5.578
5.999
5.962
6.416
6.988
7.517
7.378
7.937
8.417
9.023
Grundstücksfläche (3 Etagen)
Grundstücksfläche (4 Etagen)
2.324
1.743
2.500
1.875
2.484
1.863
2.673
2.005
2.912
2.184
3.132
2.349
3.074
2.306
3.307
2.480
3.507
2.630
3.760
2.820
Freiflächen (=FF) – Gesamtflächen
2.028
3.524
2.341
4.128
2.679
4.707
3.017
5.286
3.355
5.890
Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF
Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF
4.352
3.771
6.024
5.399
4.825
4.204
6.801
6.133
5.591
4.863
7.839
7.056
6.091
5.323
8.593
7.766
6.862
5.985
9.650
8.710
Sportflächen (=SF) – Gesamtflächen
5.320
Sporthalle (Übungsfläche)
2 ÜE in Sporthalle (2-Feld-SH)
1.693
3 ÜE in Sporthalle (3-Feld-SH)
Sportfreifläche
2.995
PKW-Stpl. Sporthalle (1 Stpl./50m² Sporthallenfläche) 632
5.320
5.320
5.320
5.930
5.930
5.930
5.930
5.930
5.930
1.693
2.995
632
1.693
2.995
632
1.693
2.995
632
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
Raumbezeichnung
Allgemeiner Unterrichtsbereich
Fachraumbereich
Musisch-technischer Bereich
Werken/Profilbereich
Inform./Lehrer/Verwaltung
Informationsbereich
Gemeinschaftsflächen
Wirtschaftsfläche
OS - Gesamtfläche
NF Nutzfläche
TF Technische Funktionsfläche
VF Verkehrsfläche
NGF Netto-Grundfläche
KGF Konstruktions-Grundfläche
BGF Brutto-Grundfläche
35,3%
138,5%
Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF + SF
Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF + SF
Berechnungsansatz Grundstücksfläche:
3,5
21
336
588
m²/ Raum
min.
max.
1.766
1.916
317
395
326
336
656
676
237
237
140
140
211
239
111
111
4,5
27
432
756
m²/ Raum
min.
max.
2.366
2.571
397
475
396
411
656
676
285
285
160
160
262
297
136
136
10.095 11.767 10.568 12.544 12.055 14.303 12.555 15.057 13.326 16.114
9.514 11.142 9.947 11.876 11.327 13.520 11.787 14.230 12.449 15.174
GRZ: 0,8
GFZ: 1,4
Anzahl Vollgeschosse*: 3 bzw. 4
Hinweis: Die ausgewiesenen Freiflächen beinhalten Pausenflächen und PKW-Stellplätze.
* Die gewählte Anzahl an Vollgeschossen dient lediglich zur Ermittlung der Grundstücksgröße. Die Angaben sind nicht verbindlich und frei gewählt.
Datum: 28.04.2016
Raumprogramme_Flächenbilanz_OS
Musterraumprogramm für Gymnasien
Züge:
Klassen
Schüler
Allg. Unterrichtsbereich
Fachraumbereich
Musisch-technischer Bereich
Lehrer-/Verwaltungsbereich
Informationsbereich
Gemeinschaftsbereich
Wirtschaftsfläche
4
32
512
896
m²/ Raum
min.
max.
2.536
2.761
817
827
1.024
1.084
352
352
98
98
174
234
186
186
4,5
36
576
1008
m²/ Raum
min.
max.
2.536
2.761
817
827
1.024
1.084
370
370
98
98
174
234
211
211
5
40
640
1120
m²/ Raum
min.
max.
3.196
3.471
887
902
1.254
1.324
390
390
98
98
174
234
236
236
GYM - Gesamtfläche
5.187
5.542
5.230
5.585
6.235
6.655
100,0%
5.187
5.542
5.230
5.585
6.235
6.655
3,2%
19,9%
166
1.831
7.184
1.032
177
1.956
7.675
1.103
167
1.846
7.243
1.041
179
1.972
7.736
1.111
200
2.201
8.636
1.241
213
2.349
9.217
1.324
158,4%
8.216
8.778
8.284
8.847
9.877 10.541
Grundstücksfläche (3 Etagen)
Grundstücksfläche (4 Etagen)
3.423
2.568
3.658
2.743
3.452
2.589
3.686
2.765
4.115
3.087
4.392
3.294
Freiflächen (=FF) – Gesamtflächen
3.572
6.276
4.031
7.048
4.490
7.845
Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF
Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF
6.995
6.140
9.934
9.019
7.483 10.734 8.605 12.237
6.620 9.813 7.577 11.139
Sportflächen (=SF) – Gesamtflächen
Sporthalle (Übungsfläche)
3 ÜE in Sporthalle (3-Feld-SH)
Sportfreifläche
PKW-Stpl. Sporthalle (1 Stpl./50m² Sporthallenfläche)
5.930
5.930
5.930
5.930
5.930
5.930
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
2.137
2.995
798
Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF + SF
Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF + SF
13.459 16.398 13.947 17.198 15.069 18.701
12.604 15.483 13.084 16.277 14.041 17.603
Raumbezeichnung
NF Nutzfläche
TF Technische Funktionsfläche
VF Verkehrsfläche
NGF Netto-Grundfläche
KGF Konstruktions-Grundfläche
BGF Brutto-Grundfläche
35,3%
138,5%
Berechnungsansatz Grundstücksfläche:
GRZ: 0,8
GFZ: 1,4
Anzahl Vollgeschosse*: 3 bzw. 4
Hinweis: Die ausgewiesenen Freiflächen beinhalten Pausenflächen und PKW-Stellplätze.
* Die gewählte Anzahl an Vollgeschossen dient lediglich zur Ermittlung der Grundstücksgröße. Die Angaben sind nicht verbindlich
und frei gewählt.
Datum: 28.04.2016
Raumprogramm_Flächenbilanz_GYM