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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1065337.pdf
Größe
465 kB
Erstellt
09.06.16, 12:00
Aktualisiert
03.10.16, 08:29

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02943 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 24.08.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren Die Informationsvorlage zum Zwischenergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur alternativen Beschaffung Schulhausbau wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Markterkundungsverfahren Fragebogen Grundstücke Fragebogen Investoren Raumprogramme Grundschulen Raumprogramme Oberschulen Raumprogramme Gymnasien Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren 07.06.2016 Seite 1/4 Alternative Beschaffung Schulhausbau – Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren Gliederung 1. Ausgangssituation 2. Grundlagen 3. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens 4. Aktueller Sachstand 5. Weiteres Vorgehen Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren 07.06.2016 Seite 2/4 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, ausreichende Schulkapazitäten bereitzustellen. Mit der in der Ratsversammlung am 20.04.2016 beschlossenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2016 (157-DS-1-NF-3) wurde neben zahlreichen Erweiterungen und Reaktivierungen im Bestand auch das Erfordernis neuer zusätzlicher Standorte angezeigt. Bis 2025 wurde ein Bedarf an jeweils mindestens fünf neuen Grundschulen und fünf neuen weiterführenden Schulen prognostiziert. Weiterhin wurde beschlossen, dass die nächste Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bereits 2017 auf Basis der an die dynamische Bevölkerungsentwicklung angepassten Berechnungsmethode erfolgen soll. Damit wird der weitere erhebliche Bedarf für die schulische Infrastruktur deutlich. Es ist abzusehen, dass in diesem Umfang nicht genügend kommunale Grundstücke zur Verfügung stehen werden. Speziell für Grundschulen mit ihren definierten Einzugsbereichen bestehen besondere Beschränkungen in der Auswahl möglicher geeigneter Flächen. Angesichts des mit dem laufenden Schulbauprogramm verbundenen und mit der aktuellen Schulentwicklungsplanung aufgezeigten weiteren immensen Bauvolumens - im Zeitraum von 2015 bis 2025 sind allein ca. 50 umfangreiche investive Maßnahmen erforderlich - ist ebenfalls absehbar, dass sowohl das Bauherren- als auch das zuständige Baufachamt zur Gewährleistung einer fristgerechten Umsetzung dieser Vorhaben in ihrer jetzigen Struktur an ihre kapazitären Grenzen stoßen. Eine Bereitstellung ausreichender zusätzlicher finanzieller Mittel sowohl für die Grundstücksfragen, die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Bauverwaltung und letztendlich der Realisierung der Vorhaben stellt eine enorme Herausforderung an den städtischen Haushalt dar. Ausgehend von der aktuellen Haushaltslage sind die Belastungen für eine umfassend bedarfsgerechte Fertigstellung der Schulbauten - insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - weder mittel- noch langfristig in vollem Umfang abbildbar. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadtverwaltung deshalb alternative Beschaffungsmodelle im Schulhausbau. Das beinhaltet sowohl die Möglichkeit der Realisierung durch private Dritte (Investorenvorhaben) als auch - im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit – durch städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften. Nicht Bestandteil der Prüfung sind Organisationsmodelle, die neben der reinen Finanzierung des Vorhabens auch die Betrachtung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten über den gesamten Lebenszyklus beinhalten (öffentlichprivate Partnerschaften ÖPP/PPP). Darüber hinaus wurde durch die Ratsversammlung am 20.04.2016 grundsätzlich beschlossen, nach entsprechender Kosten-Nutzen-Analyse privates Engagement beim Schulhausbau zu nutzen. Dabei können Leistungen vom Grundstückserwerb bis zur schlüsselfertigen Übergabe betrachtet werden. 2. Grundlagen - - Beschluss der Ratsversammlung vom 20.09.2012 „Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016 (V/2440)“ sowie die zugehörigen Beschlüsse zum jeweiligen Sachstand der Umsetzung Beschluss der Ratsversammlung vom 24.02.2016 „Schulhausbau durch private Unternehmen“ (VI-A-02138) Beschluss der Ratsversammlung vom 20.04.2016 „Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2016“ (157-DS-1-NF-3) Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren 07.06.2016 Seite 3/4 3. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens Für das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung einer alternativen Beschaffung im Bereich Schulhausbau sind entsprechende haushalts- und vergaberechtliche Regelungen zu beachten (diese wurden ausführlich im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-02138 dargelegt). In einem ersten Schritt ist daher durch die Stadtverwaltung zunächst ein Interessenbekundungsverfahren initiiert worden. Im Rahmen dieser Marktabfrage soll es Dritten ermöglicht werden darzulegen, ob und inwieweit sie in der Lage sind Schulbauvorhaben für die Stadt Leipzig durchzuführen. Ziel ist es, die grundsätzliche Bereitschaft Dritter zur Errichtung von Schulgebäuden einschließlich der erforderlichen Sport- und Freianlagen als Neubau oder Umbau auszuloten. Dabei sollen erste wirtschaftliche und stadträumliche Indikatoren eruiert werden. Mit der Auswertung der eingegangenen Unterlagen kann eine fundierte Entscheidung zur Auswahl geeigneter Bedarfsräume und möglicher Umsetzungsmodelle getroffen werden, die anschließend als Grundlage für ein unabhängiges Ausschreibungsverfahren dient. Damit soll gewährleistet werden, dass nach Gegenüberstellung der Eigenrealisierung und Abgleich der Vor- und Nachteile nur dort ein Investorenvorhaben ausgeschrieben wird, wo tatsächlich auch Vorteile für ein solches Modell zu erwarten sind. Das Markterkundungsverfahren wurde nach Erarbeitung der Verfahrensunterlagen (siehe Anlagen) am 02., 06. und 07.05.2016 über Regional- und Fachmedien veröffentlicht. 4. Aktueller Sachstand Mit dem Aufbau des Markterkundungsverfahrens konnten unterschiedliche Interessengruppen angesprochen werden: a. Zum einen wurden Grundstückseigentümer angesprochen, welche der Stadt Leipzig ihr Grundstück anbieten möchten. b. Zum anderen wurden Bauträger bzw. Projektentwickler angesprochen, welche (ggf. zusätzlich zu einem geeigneten Grundstück) ihre Expertise im Rahmen des Schulbaus einbringen möchten. Mit Ende der Teilnahmefrist am 03.06.2016 sind insgesamt 21 Interessenbekundungen eingegangen. Darunter befanden sich 4 reine Interessenbekundungen zur Bereitstellung von Grundstücken (Kategorie a), 8 Interessenbekundungen von Bauträgern / Projektentwicklern mit eigenem Grundstück und 9 von reinen Bauträgern / Projektentwicklern mit Realisierung auf einem zur Verfügung zu stellenden Grundstück (jeweils Kategorie b). Es wurden insgesamt 23 Grundstücke / Standortoptionen vorgeschlagen. Im Ergebnis der groben Sichtung der eingegangenen Interessenbekundungen ist festzustellen, dass der private Markt großes Interesse an einem Engagement beim Schulhausbau signalisiert hat. Dieses Interesse liegt in der Bandbreite von der reinen Bereitstellung von Grundstücken, über die schlüsselfertige Realisierung, bis hin zu Investorenvorhaben mit verschiedenen Umsetzungsoptionen. Weiterhin ist festzustellen, dass die Durchführung des Markterkundungsverfahrens aufgrund der hohen Anzahl der Interessenbekundungen aber auch durch die inhaltliche Vielfältigkeit in Bezug auf Realisierungsmodelle sowie die Menge der vorgeschlagenen Standortvarianten erfolgreich war. Stadtkämmerei Alternative Beschaffung Schulhausbau - Zwischenergebnis Interessenbekundungsverfahren 07.06.2016 Seite 4/4 5. Weiteres Vorgehen Anlass dieser Vorlage ist zunächst grundsätzlich über die Durchführung der Markterkundung und die quantitative Teilnahmeresonanz zu informieren. Verwaltungsübergreifend erfolgt dann entsprechend der Zielstellung des Verfahrens die vertiefende Auswertung der Interessenbekundungen. Im Ergebnis erfolgt eine Bewertung hinsichtlich der Durchführung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens zur Realisierung einer alternativen Beschaffungsform im Bereich Schulbau. Dazu wird eine Vorlage erarbeitet, die nach vorheriger Beteiligung der entsprechenden Gremien im IV. Quartal 2016 in die Ratsversammlung eingebracht werden wird. Stadt Leipzig Markterkundungsverfahren für privates Engagement beim Schulneubau Stand: 29. April 2016 Inhaltsverzeichnis I. Anschreiben....................................................................................................................... 3 II. Ausschreibende Stelle ...................................................................................................... 5 III. Projektbeschreibung ......................................................................................................... 6 IV. Verfahrensgrundsätze ....................................................................................................... 7 1. Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens ................................................................ 7 2. Gegenstand des Markterkundungsverfahrens ................................................................ 7 3. Interessenbekundung ....................................................................................................... 8 3.1 Einreichungsform und -frist ..................................................................................... 8 3.2 Auskünfte .................................................................................................................. 8 3.3 Kosten ....................................................................................................................... 8 4. Vertraulichkeit ................................................................................................................... 9 5. Haftungsausschluss ......................................................................................................... 9 Seite 2 von 9 Stand: 29. April 2016 I. Anschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat der Stadt Leipzig hat am 24. Februar 2016 beschlossen, die Möglichkeit des Schulbaus in der Stadt Leipzig unter Beteiligung privaten Engagements zu eruieren und kurzfristig realisierungsfähige Projekte zu identifizieren. Der Beschluss wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Stadt Leipzig innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl neuer Schulplätze in allen Schularten benötigt. Die private Beteiligung ist dabei in vielfältiger Art und Weise denkbar und reicht vom bloßen Grundstückskauf bis zur schlüsselfertigen Schulneubauerrichtung. Ebenso ist die Stadt Leipzig offen für verschiedene Realisierungsvarianten, z.B. Kauf, Mietkauf, Mischnutzung oder schlüsselfertige Errichtung. Um das Potential des privaten Engagements umfassend an dem Prozess der Schulbauten beteiligen zu können, führt die Stadt Leipzig unter sachkundiger Begleitung von Immobilienexperten ein deutschlandweites Markterkundungsverfahren durch. Für dieses zeichnet das Dezernat Finanzen verantwortlich. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens bitten wir die angesprochenen Marktteilnehmer um Mitteilung, inwieweit die Bereitschaft zum Angebot eines Grundstücks und/ oder der Projektentwicklung im Zusammenhang mit dem Schulbau besteht. Im Namen und im Auftrag der Stadt Leipzig laden wir Sie deshalb gerne ein, sich am Markterkundungsverfahren zum Projekt Schulbau zu beteiligen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Interessenbekundung bis zum 3. Juni 2016 übersenden. Wenn Sie der Stadt Leipzig ein Grundstück anbieten möchten, bitten wir um Verwendung der beigefügten Anlage 1 (Fragebogen Grundstücke). Verfügen Sie über Expertise als Bauträger bzw. Projektentwickler und möchten diese (ggf. zusätzlich zu einem geeigneten Grundstück) im Rahmen des Schulbaus einbringen, bitten wir um Verwendung der Anlage 2 (Fragebogen Investoren). Für alle Interessenten, die nur ein bebautes oder unbebautes Grundstück zur Verfügung haben, ist die Verwendung der Anlage 1 (Fragebogen Grundstücke) ausreichend! Seite 3 von 9 Stand: 29. April 2016 Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen zur ausschreibenden Stelle (II.) und der Projektbeschreibung (III.) sowie die Hinweise zum Verfahren (IV.) Letztgenannten können Sie u.a. entnehmen, dass mit der Teilnahme am Markterkundungsverfahren zum Projekt Schulbau keine rechtlichen, insbesondere keine haftungsrechtlichen Risiken für Sie verbunden sind. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Stadt Leipzig Anlagen Seite 4 von 9 Stand: 29. April 2016 II. Ausschreibende Stelle Stadt Leipzig Dezernat Finanzen Amt. Leiter der Stadtkämmerei Herr Michael Tirpitz E-Mail: stadtkaemmerei@leipzig.de Tel.: 0341/ 123-3031 Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Seite 5 von 9 Stand: 29. April 2016 III. Projektbeschreibung Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Realisierung mehrerer Schulbauprojekte und sucht dafür geeignete Grundstücke und/oder Projektentwickler für verschiedenartige Realisierungsvarianten. Grundstücke können für die Schulbauprojekte der Stadt Leipzig ab einer Größe von 9.400 m² genutzt werden. Dabei muss es sich nicht um ein zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich, dass Nachbargrundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden, soweit diese die notwendige Größe von 9.400 m² erreichen. Im Übrigen ist die Grundstückssituation – z.B. ob dieses bebaut oder unbebaut ist – zwar für die Stadt Leipzig von Interesse, aber nicht entscheidend für die Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren. Die Stadt Leipzig ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich an allen Grundstücken mit einer ausreichenden Größe interessiert, um die Realisierbarkeit möglicher Schulbauprojekte prüfen zu können. Projektentwicklungen für Schulbauprojekte in der Stadt Leipzig sind – mit einem eigenen oder fremden Grundstück – in verschiedenen Realisierungsvarianten (Kauf, Mietkauf, Mischnutzung, schlüsselfertige Errichtung etc.) denkbar, wobei die Stadt Leipzig keine Sicherheiten gegenüber finanzierenden Banken (z.B. Bürgschaften) übernehmen darf. Ebenfalls sind für die Schulbauprojekte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Fördermittel vorgesehen. Aufgrund der im Freistaat Sachsen geltenden landesrechtlichen Regelungen wird ein Public Private Partnership („PPP“) mit Bewirtschaftungsleistungen ausgeschlossen. Als zu errichtende Schultypen werden Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, einschließlich Sporthallen, gesucht. Zur Orientierung liegen Raumprogramme für diese Schultypen dieser Aufforderung zur Teilnahme an der Markterkundung in Anlage 3 bei. Im Rahmen der Varianten können auch andere Realisierungsformen wie Modulbauten, gemischte Nutzung, zeitliche Kooperation o.ä. vorgestellt werden. Seite 6 von 9 Stand: 29. April 2016 IV. Verfahrensgrundsätze 1. Rechtsnatur des Markterkundungsverfahrens Das Markterkundungsverfahren zum Projekt Schulbau ist kein förmliches Verfahren. Die europäischen Vergaberichtlinien finden ebenso wenig Anwendung wie die nationalen, deutschen Vergabevorschriften. Es handelt sich vielmehr um ein formfreies Verfahren, das der Identifizierung möglicher privater Beteiligungen am Schulbauprojekt dient. Ob und ggf. in welcher Form und auf welchem Wege die Stadt Leipzig private Partner nach Durchführung eines gesonderten Verfahrens an den jeweiligen Projekten beteiligt bzw. mit der Umsetzung der favorisierten Modelle beauftragt, soll nach einer Analyse der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens entschieden werden. Das Markterkundungsverfahren soll demnach die Entscheidungsfindung der Stadt Leipzig erleichtern. Es besteht kein Anspruch auf eine Durchführung eines Vergabeverfahrens oder einer sonstigen Realisierung eines Engagements und/ oder Modells. Am Ende des Markterkundungsverfahrens steht kein Vertragsschluss, sondern eine ungebundene Entscheidung der Stadt Leipzig über das weitere Vorgehen. 2. Gegenstand des Markterkundungsverfahrens Gegenstand des Markterkundungsverfahrens ist die Identifizierung möglicher privater Beteiligungen an den Schulbauprojekten der Stadt Leipzig, entweder durch Zurverfügungstellung eines Grundstücks (vgl. Anlage 1) und/oder Vorschläge zur Projektentwicklung (vgl. Anlage 2). Alle Modellvarianten sind „gleichberechtigt“, d. h. es besteht keine Vorfestlegung der Stadt Leipzig auf ein bestimmtes Modell. Seite 7 von 9 Stand: 29. April 2016 3. Interessenbekundung 3.1 Einreichungsform und -frist Die Teilnahme am Markterkundungsverfahren zur Vorbereitung des Schulbauprojekts erfolgt durch Rücksendung der Anlage 1 und/oder Anlage 2, in denen zumindest jeweils die Teilnehmerdaten (Ansprechpartner, E-Mail, etc.) angegeben werden sollen, bis zum 3. Juni 2016. Bitte senden Sie hierzu Ihre Interessenbekundung schriftlich an die unter II. genannte Adresse in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Persönlich/ Vertraulich! Markterkundung Schulbau in Leipzig“. Sollten Sie den Teilnahmeantrag persönlich abgeben wollen, erfolgt dies bitte ebenfalls an die vorgenannte Adresse. Bitte beachten Sie, dass nach dieser Frist eingehende Interessenbekundungen aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung im Markterkundungsverfahren nicht berücksichtigt werden können. 3.2 Auskünfte Auskünfte zum Markterkundungsverfahren und zur Interessenbekundung erteilt Herr Michael Tirpitz auf elektronische oder telefonische Anfragen (E-Mail: stadtkaemmerei@leipzig.de, Tel.: 0341/123-3031). Die Fragen der Teilnehmer werden gesammelt, sortiert und im regelmäßigen Turnus beantwortet. Bitte stellen Sie Ihre Fragen bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen, d.h. bis zum 27. Mai 2016. Die Beantwortung von nach diesem Termin eingehenden Fragen kann nicht sichergestellt werden. Sofern die Fragen und Antworten für alle Teilnehmer von Interesse sein könnten, werden diese den Teilnehmern anonymisiert mitgeteilt. 3.3 Kosten Eine Erstattung der Kosten und Aufwendungen, die den Teilnehmern durch die Beteiligung an diesem Verfahren entstehen, kann nicht erfolgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Seite 8 von 9 Stand: 29. April 2016 4. Vertraulichkeit Die Stadt Leipzig wird die Interessenbekundungen auswerten und ohne namentliche Nennung der Teilnehmer über diese öffentlich berichten. Die Stadt Leipzig behält sich jedoch ausdrücklich vor, die von den Teilnehmern eingereichten Vorschläge in einem späteren Verfahren, z.B. bei der Ausschreibung eines Generalunternehmer-Bauvertrages, zu verwenden. 5. Haftungsausschluss Die Stadt Leipzig übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der den Teilnehmern mit diesen Unterlagen und im Rahmen des Markterkundungsverfahrens übermittelten Informationen. Seite 9 von 9 Fragebogen Grundstücke Hinweise: Anlage 1 Wir bitten Sie, diesen Fragebogen auszufüllen, soweit Ihnen die Informationen vorliegen. Für die Auswertung ist es unerheblich, wenn einzelne Angaben nicht gemacht werden können. Bitte füllen Sie in jedem Fall das Feld „Kontaktdaten Ansprechpartner“ aus. Mehrfachnennungen sind möglich, verwenden Sie hierzu bitte ggf. ein Beiblatt. Allgemeine Angaben Standort/Anschrift: ggf. Lageplan mit Markierung Grundstück und unmittelbaren Umfeld (mit erkennbaren Straßennamen) Gemarkung/Flurstücke Grundstücksgröße [in m²] (Mindestgröße 9.400 m²) Eigentümer/in gem. Grundbuch Bestehende Dienstbarkeiten gem. Grundbuch Verfügbarkeit Wie könnte das Grundstück zur Verfügung gestellt werden? Kauf Miete Erbbaupacht Sonstiges (z.B. Grundstückstausch) Verfügbarkeit kurzfristig (< 6 Monate) mittelfristig (6 - 24 Monate) langfristig (> 24 Monate) ja nein ggf. B-Plan Nr. …………………….. ja nein Begründung B-Plan vorhanden? Weitere Grundstücksinformationen Grundstück bebaut Art der Bebauung Baujahr Sanierung Angabe überbaute Fläche [in m²] Behördliche Auflagen Gebäudetyp ja nein Falls ja, wann? ……………………………………………………………………. Denkmalschutz keine Auflagen Sonstiges: …………………………… Wohnungsbau Bürogebäude Gewerbegebäude Industriebau Lagerhalle Garage Sonstiges: …………………………… Anzahl der Geschosse Markterkundungsverfahren Schulneubau Seite 1 von 2 Fragebogen Grundstücke Qualität der Freiflächen (Versieglung, Baumbestand, Unterkellerung o.ä.)? Wird das Grundstück derzeit genutzt? Gab es Umnutzungen? Anlage 1 ja nein Falls ja, als was? ……………………………………………………………………. ja nein Falls ja, in was? ……………………………………………………………………. Ist das Grundstück derzeit vermietet? Das Grundstück befindet sich überwiegend an …? Bauliche Nutzung der Umgebung Gewerbliche Nutzung im Umfeld? Altlastenverdacht? Einschätzung Lärmbelastung Sonstiges Weitere Grundstücke in Umgebung einbeziehbar? (Bsp. für Sporthalle) ja nein Falls ja, bis wann? ……………………………………………………………………. Wohnstraßen stark befahrenen Straßen Sonstiges: …………………………… Wohngebiet Gewerbegebiet Mischgebiet Sonstiges: …………………………… ja nein Falls ja, nachfolgendes bitte ausfüllen: Angabe der Nutzung:…………………………………... ja nein Falls ja, ist eine Prüfung erfolgt? ja schwach mittel stark ja nein Falls ja, nachfolgendes bitte ausfüllen: Größe [in m²]: Nutzung: Standort/Anschrift: Gemarkung/Flurstück: Besonderheiten Kontaktdaten Ansprechpartner Name: Anschrift: Telefon: E-Mail: Position: Grundstückseigentümer Vertreter/ Beauftragter des/ der Grundstückseigentümer Markterkundungsverfahren Schulneubau Seite 2 von 2 Fragebogen Investoren Hinweise: Anlage 2 Wir bitten Sie, diesen Fragebogen auszufüllen, soweit Ihnen die Informationen vorliegen. Für die Auswertung ist es unerheblich, wenn einzelne Angaben nicht gemacht werden können. Bitte füllen Sie in jedem Fall das Feld „Kontaktdaten Ansprechpartner“ aus. Mehrfachnennungen sind möglich, verwenden Sie hierzu bitte ggf. ein Beiblatt. Unternehmensprofil Name des Unternehmens Gründungsjahr Unternehmenssitz im Ausland/Deutschland Mitarbeiteranzahl Umsatz der letzten 3 Jahre [in Mio. €] Umsatz im Bereich der öffentlichen Hand [in Mio. €] Referenzen Referenzobjekte (bitte auf mit dem Projekt 2013: 2013: 2014: 2014: 2015: 2015: 2013: 2014: 2015: - vergleichbare Referenzen beschränken und ggf. in Anlage erläutern) - - Erfahrungen in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand Erfahrungen/Kenntnisse im Bau/ Projektrealisierung von Schulen oder sonstigen Projekten, insbesondere öffentliche Hand (bitte ggf. in Anlage kurz erläutern) ja nein Baujahr : Art der Nutzung: Objektgröße [in m²]: Bauvolumen nach DIN276, KG 200-700 [in m²]: Baujahr: Art der Nutzung: Objektgröße [in m²]: Bauvolumen nach DIN276, KG 200-700 [in m²]: Baujahr: Art der Nutzung: Objektgröße [in m²]: Bauvolumen nach DIN276, KG 200-700 [in m²]: Markterkundungsverfahren Schulneubau Seite 1 von 3 Fragebogen Investoren Anlage 2 Vorstellung Projekt(e) (bei Vorstellung von mehreren Projekten Seite bitte kopieren) 1. Grundstück vorhanden? ja eigenes fremdes nein Falls ja, hierzu bitte auch Anlage 1 Fragebogen Grundstücke ausfüllen 2. Realisierungsform (bitte ggf. in gesonderter Verkauf eigenes Grundstück + Bau („Schlüsselfertig“) Bau („Schlüsselfertig“) auf fremden Grundstück Anlage kurz erläutern) Mietmodell Mietkaufmodell Andere Modelle 3. Vorgesehene Nutzung(en) 4. Realisierungszeitraum 5. Überlegungen und Rahmenbedingungen zur Finanzierung Sonstiges Ist die Einbeziehung weiterer Partner geplant? Besondere Realisierung Bau (z.B. Module, etc.) Zeitlich begrenzte Nutzung Nachnutzungsmöglichkeiten/gemischte Nutzungsformen (vgl. Anlage _______) Grundschule Oberschule Gymnasium Sporthalle Grundstück verfügbar ab………………………………….. Baurealisierung voraussichtlich möglich bis………………………………………………………… Realisierung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ja Bereitschaft zu nein späterer Realisierung Falls ja, bis wann? …………………………………………………………………………... Bitte ggf. in gesonderter Anlage erläutern ja nein z. Zt. noch nicht bekannt Falls ja, nachfolgendes bitte ausfüllen: Name: …………….…………………………………………………….. Name: ………………………………………….……………………….. Name: …………………………….…………………………………….. In welcher Verbindung treten Sie mit dem Unternehmen auf? Joint-Venture-Partner Investorengemeinschaft Tochtergesellschaft Sonstiges: zusätzliche Informationen/Anregungen/ Fragen Markterkundungsverfahren Schulneubau Seite 2 von 3 Fragebogen Investoren Anlage 2 Kontaktdaten Ansprechpartner Name: Anschrift: Telefon: E-Mail: Markterkundungsverfahren Schulneubau Seite 3 von 3 Musterraumprogramm für Grundschulen Züge: Klassen: Schüler Raumbezeichnung 3 12 180 336 m²/ Raum min. max. 3,5 14 210 392 m²/ Raum min. max. 4 16 240 448 m²/ Raum min. max. 4,5 18 270 504 m²/ Raum min. max. 5 20 300 560 m²/ Raum min. max. Allg. Unterrichtsbereich Fachraumbereich Inform./Lehrer/Verwaltung Gemeinschaftsflächen Wirtschaftsfläche GS - Gesamtfläche 1.222 236 276 215 84 2.033 1.318 246 276 243 84 2.167 1.362 236 276 237 84 2.195 1.468 246 276 270 84 2.344 1.542 308 282 269 90 2.491 1.668 318 282 306 90 2.664 1.682 380 282 291 90 2.725 1.818 390 282 333 90 2.913 1.862 450 294 324 96 3.026 2.018 465 294 370 96 3.243 Hort - Gesamtflächen 1.005 1.121 1.111 1.244 1.199 1.343 1.375 1.541 1.463 1.640 NF Nutzfläche (GS + Hort ohne SH) 3.038 3.288 3.306 3.588 3.690 4.007 4.100 4.454 4.489 4.883 TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche 97 1.072 4.207 605 105 1.161 4.554 654 106 1.167 4.579 658 115 1.267 4.970 714 118 1.303 5.111 734 128 1.414 5.549 797 131 1.447 5.678 816 143 1.572 6.169 886 144 1.585 6.218 893 156 1.724 6.763 972 BGF Brutto-Grundfläche 4.812 5.208 5.237 5.684 5.845 6.346 6.494 7.055 7.111 7.735 Grundstücksfläche (2 Etagen) Grundstücksfläche (3 Etagen) Grundstücksfläche (4 Etagen) 3.008 2.005 1.504 3.255 2.170 1.628 3.273 2.182 1.637 3.553 2.368 1.776 3.653 2.435 1.827 3.966 2.644 1.983 4.059 2.706 2.029 4.409 2.940 2.205 4.444 2.963 2.222 4.834 3.223 2.417 Freiflächen (=FF) – Gesamtflächen 2.335 4.045 2.660 4.680 3.130 5.410 3.455 6.020 3.900 6.750 Grundstücksfläche (2 Etagen) + FF Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF 5.343 4.340 3.839 7.300 6.215 5.673 5.933 4.842 4.297 8.233 7.048 6.456 6.783 5.565 4.957 9.376 8.054 7.393 7.514 10.429 8.344 6.161 8.960 6.863 5.484 8.225 6.122 11.584 9.973 9.167 Sportflächen (=SF) – Gesamtflächen Sporthalle (Übungsfläche) 2 ÜE in Sporthalle (2-Feld-SH) Sportfreiflächen PKW-Stpl. Sporthalle (1 Stpl./50m² Sporthallenfläche) 4.840 4.840 4.840 4.840 4.840 4.840 4.840 4.840 4.840 4.840 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 1.693 2.515 632 Grundstücksfläche (2 Etagen) + FF + SF Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF + SF Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF + SF 10.606 12.563 11.196 13.496 12.046 14.639 12.777 15.692 13.607 16.847 9.603 11.478 10.105 12.311 10.828 13.317 11.424 14.223 12.126 15.236 9.102 10.936 9.560 11.719 10.220 12.656 10.747 13.488 11.385 14.430 Berechnungsansatz Grundstücksfläche: GRZ: 0,8 GFZ: 1,4 Anzahl Vollgeschosse*: 2; 3 bzw. 4 Hinweis: Die ausgewiesenen Freiflächen beinhalten Pausenflächen, Schulgärten sowie PKW-Stellplätze. * Die gewählte Anzahl an Vollgeschossen dient lediglich zur Ermittlung der Grundstücksgröße. Die Angaben sind nicht verbindlich und frei gewählt. Datum. 28.04.2016 Raumprogramme_Flächenbilanz_GS Musterraumprogramm für Oberschulen Züge: Klassen Schüler 3 18 288 504 m²/ Raum min. max. 1.556 1.691 317 395 326 336 656 676 222 222 140 140 193 216 111 111 3.521 3.787 4.050 4 24 384 672 m²/ Raum min. max. 2.156 2.346 397 475 396 411 656 676 270 270 160 160 241 272 136 136 4.412 4.746 4.658 5.011 5 30 480 840 m²/ Raum min. max. 2.616 2.846 557 635 540 555 656 676 312 312 184 184 288 327 161 161 5.314 5.696 3.764 100,0% 3.521 3.787 3.764 4.050 4.412 4.746 4.658 5.011 5.314 5.696 3,2% 19,9% 113 1.243 4.877 701 121 1.337 5.245 754 120 1.329 5.213 749 130 1.430 5.610 806 141 1.557 6.110 878 152 1.675 6.573 944 149 1.644 6.451 927 160 1.769 6.940 997 170 1.876 7.360 1.057 182 2.011 7.889 1.134 158,4% 5.578 5.999 5.962 6.416 6.988 7.517 7.378 7.937 8.417 9.023 Grundstücksfläche (3 Etagen) Grundstücksfläche (4 Etagen) 2.324 1.743 2.500 1.875 2.484 1.863 2.673 2.005 2.912 2.184 3.132 2.349 3.074 2.306 3.307 2.480 3.507 2.630 3.760 2.820 Freiflächen (=FF) – Gesamtflächen 2.028 3.524 2.341 4.128 2.679 4.707 3.017 5.286 3.355 5.890 Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF 4.352 3.771 6.024 5.399 4.825 4.204 6.801 6.133 5.591 4.863 7.839 7.056 6.091 5.323 8.593 7.766 6.862 5.985 9.650 8.710 Sportflächen (=SF) – Gesamtflächen 5.320 Sporthalle (Übungsfläche) 2 ÜE in Sporthalle (2-Feld-SH) 1.693 3 ÜE in Sporthalle (3-Feld-SH) Sportfreifläche 2.995 PKW-Stpl. Sporthalle (1 Stpl./50m² Sporthallenfläche) 632 5.320 5.320 5.320 5.930 5.930 5.930 5.930 5.930 5.930 1.693 2.995 632 1.693 2.995 632 1.693 2.995 632 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 Raumbezeichnung Allgemeiner Unterrichtsbereich Fachraumbereich Musisch-technischer Bereich Werken/Profilbereich Inform./Lehrer/Verwaltung Informationsbereich Gemeinschaftsflächen Wirtschaftsfläche OS - Gesamtfläche NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BGF Brutto-Grundfläche 35,3% 138,5% Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF + SF Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF + SF Berechnungsansatz Grundstücksfläche: 3,5 21 336 588 m²/ Raum min. max. 1.766 1.916 317 395 326 336 656 676 237 237 140 140 211 239 111 111 4,5 27 432 756 m²/ Raum min. max. 2.366 2.571 397 475 396 411 656 676 285 285 160 160 262 297 136 136 10.095 11.767 10.568 12.544 12.055 14.303 12.555 15.057 13.326 16.114 9.514 11.142 9.947 11.876 11.327 13.520 11.787 14.230 12.449 15.174 GRZ: 0,8 GFZ: 1,4 Anzahl Vollgeschosse*: 3 bzw. 4 Hinweis: Die ausgewiesenen Freiflächen beinhalten Pausenflächen und PKW-Stellplätze. * Die gewählte Anzahl an Vollgeschossen dient lediglich zur Ermittlung der Grundstücksgröße. Die Angaben sind nicht verbindlich und frei gewählt. Datum: 28.04.2016 Raumprogramme_Flächenbilanz_OS Musterraumprogramm für Gymnasien Züge: Klassen Schüler Allg. Unterrichtsbereich Fachraumbereich Musisch-technischer Bereich Lehrer-/Verwaltungsbereich Informationsbereich Gemeinschaftsbereich Wirtschaftsfläche 4 32 512 896 m²/ Raum min. max. 2.536 2.761 817 827 1.024 1.084 352 352 98 98 174 234 186 186 4,5 36 576 1008 m²/ Raum min. max. 2.536 2.761 817 827 1.024 1.084 370 370 98 98 174 234 211 211 5 40 640 1120 m²/ Raum min. max. 3.196 3.471 887 902 1.254 1.324 390 390 98 98 174 234 236 236 GYM - Gesamtfläche 5.187 5.542 5.230 5.585 6.235 6.655 100,0% 5.187 5.542 5.230 5.585 6.235 6.655 3,2% 19,9% 166 1.831 7.184 1.032 177 1.956 7.675 1.103 167 1.846 7.243 1.041 179 1.972 7.736 1.111 200 2.201 8.636 1.241 213 2.349 9.217 1.324 158,4% 8.216 8.778 8.284 8.847 9.877 10.541 Grundstücksfläche (3 Etagen) Grundstücksfläche (4 Etagen) 3.423 2.568 3.658 2.743 3.452 2.589 3.686 2.765 4.115 3.087 4.392 3.294 Freiflächen (=FF) – Gesamtflächen 3.572 6.276 4.031 7.048 4.490 7.845 Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF 6.995 6.140 9.934 9.019 7.483 10.734 8.605 12.237 6.620 9.813 7.577 11.139 Sportflächen (=SF) – Gesamtflächen Sporthalle (Übungsfläche) 3 ÜE in Sporthalle (3-Feld-SH) Sportfreifläche PKW-Stpl. Sporthalle (1 Stpl./50m² Sporthallenfläche) 5.930 5.930 5.930 5.930 5.930 5.930 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 2.137 2.995 798 Grundstücksfläche (3 Etagen) + FF + SF Grundstücksfläche (4 Etagen) + FF + SF 13.459 16.398 13.947 17.198 15.069 18.701 12.604 15.483 13.084 16.277 14.041 17.603 Raumbezeichnung NF Nutzfläche TF Technische Funktionsfläche VF Verkehrsfläche NGF Netto-Grundfläche KGF Konstruktions-Grundfläche BGF Brutto-Grundfläche 35,3% 138,5% Berechnungsansatz Grundstücksfläche: GRZ: 0,8 GFZ: 1,4 Anzahl Vollgeschosse*: 3 bzw. 4 Hinweis: Die ausgewiesenen Freiflächen beinhalten Pausenflächen und PKW-Stellplätze. * Die gewählte Anzahl an Vollgeschossen dient lediglich zur Ermittlung der Grundstücksgröße. Die Angaben sind nicht verbindlich und frei gewählt. Datum: 28.04.2016 Raumprogramm_Flächenbilanz_GYM